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DE102007001670B4 - Rotationsdruckmaschine mit mindestens einer Sensoreinrichtung - Google Patents

Rotationsdruckmaschine mit mindestens einer Sensoreinrichtung Download PDF

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DE102007001670B4 DE200710001670 DE102007001670A DE102007001670B4 DE 102007001670 B4 DE102007001670 B4 DE 102007001670B4 DE 200710001670 DE200710001670 DE 200710001670 DE 102007001670 A DE102007001670 A DE 102007001670A DE 102007001670 B4 DE102007001670 B4 DE 102007001670B4
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Rotationsdruckmaschine mit einer Vorrichtung (18) zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten mittels eines Transportwagens (19), wobei mindestens eine Sensoreinrichtung (04) an der Vorrichtung (18) zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten angeordnet ist, wobei die Sensoreinrichtung (04) mindestens ein elastisch deformierbares schlauchförmiges Bauteil (03) zum Auslösen eines Signals in Abhängigkeit von einer Deformation aufweist, wobei eine Lichtschrankeneinrichtung (01; 02) vorgesehen ist, deren Lichtstrahl zumindest im Wesentlichen innerhalb des mindestens einen schlauchförmigen Bauteils (03) verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rotationsdruckmaschine mit mindestens einer Sensoreinrichtung.
  • Es sind Sensoreinrichtungen bekannt, die als Lichtschranken ausgebildet sind. Beispielsweise beim Einsatz im Zusammenhang mit Rotationsdruckmaschinen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Transportwagen für Druckplatten in Rotationsdruckmaschinen, besteht die Gefahr einer Verschmutzung solcher Lichtschranken beispielsweise aufgrund von Papierstaub, Farbnebel o. dgl. mit der Folge von möglichen Fehlfunktionen. Auch kann eine reflektierende Umgebung zu Fehlfunktionen führen.
  • Es sind des Weiteren beispielsweise im Zusammenhang mit Garagentoren als Fingerquetschschutz Sensoreinrichtungen in Form von Sicherheitsleisten an sich bekannt, die in Abhängigkeit von einer Deformation eines elastisch deformierbaren, flexiblen Schlauchs ein elektrisches Signal auslösen und hierdurch insbesondere das weitere Schließen des Garagentors verhindern; das Schlauchmaterial solcher Sensoreinrichtungen ist zonenweise elektrisch leitend ausgebildet und der Kontakt von sich gegenüberliegenden Zonen löst das elektrische Signal aus. Die Bauhöhe solcher Sicherheitsleisten ist relativ groß.
  • Aus der WO 95/19262 A1 ist eine Vorrichtung zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten innerhalb von Rotationsdruckmaschinen bekannt, die einen Transportwagen für die Druckplatten umfasst, der bei Nichtbenutzung in einem Schutzgehäuse positioniert wird.
  • Die DE 196 36 347 A1 betrifft eine Sicherheitseinrichtung zur Schließkantenabsicherung von Toren. Dabei verläuft entlang der Schließkante ein elastomeres Hohlprofil, in dem eine dynamisch auswertende optoelektronische Einheit wirkt.
  • Die EP 0 360 780 A1 beschreibt eine an der Schließkante eines Tores angeordnete Fühlleiste, in deren Innerem in einem Hohlprofil eine Lichtschranke angeordnet ist.
  • Durch die FR 2 356 961 A1 ist eine Sicherheitseinrichtung für ein Autoschiebedach bekannt, die eine flexible, rohrenförmige Leitung aufweist. Diese Leitung weist innen eine reflektierende Beschichtung auf.
  • Aus der DE 103 31 755 A1 ist eine Rotationsdruckmaschine mit einem Ausleger und einem diesen verschließenden Verschlusseinrichtung bekannt, bestehend aus Rollokästen, die automatisch geschlossen werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rotationsdruckmaschine mit mindestens einer Sensoreinrichtung zu schaffen, wobei eine Verschmutzung der funktionsrelevanten Bereiche der Sensoreinrichtung ausgeschlossen werden kann und mögliche Reflektionen aus Bauteilen in der Umgebung nicht mehr störend sind.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass eine Verschmutzung der funktionsrelevanten Bereiche der Sensoreinrichtung ausgeschlossen werden kann und mögliche Reflektionen aus Bauteilen in der Umgebung nicht mehr störend sind. Das System kann vollständig gekapselt sein. Die Baugröße des schlauchförmigen Bauteils kann gering gehalten werden.
  • In besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sender der Lichtschrankeneinrichtung, der Empfänger der Lichtschrankeneinrichtung und das schlauchförmige Bauteil ein geschlossenes System definieren.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform einer Sensoreinrichtung in schematischer Darstellung;
  • 2 eine zweite Ausführungsform einer Sensoreinrichtung in schematischer Darstellung;
  • 3 eine dritte Ausführungsform einer Sensoreinrichtung in schematischer Darstellung;
  • 4 eine vierte, nicht unter den Schutzbereich fallende Ausführungsform einer auf der Basis von Druckluft arbeitenden Sensoreinrichtung in schematischer Darstellung;
  • 5 einen Transportwagen und ein Schutzgehäuse einer Vorrichtung zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten in einer Rotationsdruckmaschine mit Sensoreinrichtungen.
  • Die Sensoreinrichtung 04 gemäß der ersten Ausführungsform nach 1 umfasst eine Lichtschrankeneinrichtung 01; 02 an sich bekannter und daher nicht näher erläuterter Bauart, welche einen einen Lichtstrahl aussendenden Sender 01 und einen den ausgesandten Lichtstrahl empfangenen Empfänger 02 umfasst und beispielsweise im Falle, dass trotz ausgesandtem Lichtstrahl am Empfänger 02 kein Lichtstrahl empfangen wird, der Lichtstrahl zwischen Sender 01 und Empfänger 02 also unterbrochen ist, ein elektrisches Signal beispielsweise zum Unterbrechen oder Abbrechen einer Funktion, beispielsweise eines Antriebs, auslöst.
  • Zwischen Sender 01 und Empfänger 02 ist ein geradliniges, elastisch deformierbares, flexibles, schlauchförmiges Bauteil 03 aus lichtabsorbierendem Material, insbesondere ein Schlauch 03 beispielsweise aus einem Gummimaterial angeordnet derart, dass der Lichtstrahl zwischen Sender 01 und Empfänger 02 vorzugsweise vollständig innerhalb des Schlauchs 03 verläuft. Sender 01, Empfänger 02 und Schlauch 03 können vorzugsweise gekapselt sein, also ein geschlossenes System definieren, so dass Verschmutzungen jedweder Art ausgeschlossen sind.
  • Sobald der Schlauch 03 um einen bestimmten Betrag zusammengedrückt bzw. gequetscht wird oder in anderer Weise deformiert, zum Beispiel gekrümmt wird derart, dass der Lichtstrahl zwischen Sender 01 und Empfänger 02 unterbrochen wird, wird, wie oben erläutert, ein elektrisches Signal ausgelöst, welches beispielsweise einen Antrieb abschalten kann. Aus dem Vorstehenden wird deutlich, dass die Sensoreinrichtung 04 insbesondere auch als Sicherheitsleiste 04 bzw. Tastleiste 04 eingesetzt werden kann, um beispielsweise eine Verletzung von sich zwischen zwei sich relativ zueinander bewegenden Bauteilen befindlichen Körperteilen wie insbesondere Fingern auszuschließen.
  • Die Sensoreinrichtung 04 gemäß der zweiten Ausführungsform nach 2 entspricht in wesentlichen Aspekten der Ausführungsform nach 1, so dass insoweit auf die obige Beschreibung Bezug genommen werden kann. Unterschiedlich ist, dass nunmehr sowohl Sender 01 als auch Empfänger 02 an einem Ende des Schlauchs 03 angeordnet sind und dass am anderen Ende des Schlauchs 03 eine Umlenkeinrichtung 06, nämlich eine Spiegeleinrichtung 06, im einzelnen ein senkrecht zum Lichtstrahl ausgerichteter Spiegel 06 angeordnet ist, der den Lichtstrahl bei nicht behindertem Strahlengang zurück zum Empfänger 02 reflektiert. Auch hier kann das System voll gekapselt sein.
  • Im Falle der dritten Ausführungsform nach 3 sind mehrere Schlauchabschnitte 07; 08; 09 aufeinanderfolgend angeordnet und schließen untereinander jeweils einen Winkel ein, der vorzugsweise ungleich 0° oder, insbesondere, wie dargestellt, jeweils 90° betragen kann, wobei im Falle des Ausführungsbeispiels die Schlauchabschnitte 07 und 09 parallel zueinander verlaufen. Anstelle des mittleren Schlauchabschnitts 08 kann auch ein starres Bauteil vorgesehen sein, an dem die beiden Schlauchabschnitte 07; 09 befestigt sind.
  • Im Falle mehrerer aufeinanderfolgend angeordneter, untereinander jeweils einen Winkel einschließender Schlauchabschnitte wie z. B. Schlauchabschnitte 07; 08; 09 ist zwischen benachbarten Schlauchabschnitten 07; 08 bzw. 08; 09 im Strahlengang des Lichtstrahls jeweils eine Umlenkeinrichtung 06, insbesondere jeweils ein Spiegel 06 angeordnet, der den Lichtstrahl jeweils parallel zur Ausrichtung des anschließenden Schlauchabschnitts 08 bzw. 09 umlenkt. Anstelle der Verwendung von Spiegeln 06 als Umlenkeinrichtung 06 kann in nicht näher dargestellter Weise auch ein lichtleitendes Kabel, insbesondere ein Glasfaserkabel verwendet werden.
  • In alternativer, nicht näher dargestellter Weise können anstelle aufeinanderfolgender Schlauchabschnitte 07; 08; 09 auch sich weichenartig oder gabelartig verzweigende Schlauchabschnitte vorgesehen sein, wobei optische Strahlteiler wie Prismen, teildurchlässige Spiegel o. dgl. zum Einsatz kommen können, oder eine Kombination von aufeinanderfolgenden und sich verzweigenden Schlauchabschnitten.
  • Im Falle der Ausführungsform nach 4 arbeitet die dort gezeigte Sensoreinrichtung 11 auf der Basis einer Änderung des Gasdrucks bzw. Luftdrucks im flexiblen Schlauch 12. Mit der Bezugsziffer 13 ist eine Druckluftquelle, mit der 14 ein Druckregelventil, mit 16 ein Druckschalter und mit 17 ein Schalldämpfer bezeichnet. Wird der Schlauch 12 zusammengedrückt, so wird der Luftdruck gedrosselt und der Druckschalter 16 gibt ein Signal ab, welches z. B. zum Abschalten eines Antriebsmotors verwendet werden kann. Diese Ausführungsform weist den weiteren Vorteil auf, dass der Schlauch 12 nicht geradlinig verlaufen muss.
  • Es wird nun auf die Ausführungsform gemäß 5 Bezug genommen. Eine nicht näher dargestellte Rotationsdruckmaschine an sich bekannter Bauart weist eine Vorrichtung 18 zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten von und zu einem nicht näher dargestellten Plattenzylinder der Rotationsdruckmaschine auf. Diese Vorrichtung 18 kann beispielsweise so ausgebildet sein, wie dies in der eingangs genannten WO 95/19262 A1 offenbart ist. Die Vorrichtung 18 zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten umfasst einen Transportwagen 19, der beispielsweise mittels nicht näher dargestellter Gewindespindeln zwischen diversen Funktionsstellungen verschieblich ist und bei Nichtgebrauch in einer in 5 gestrichelt dargestellten Parkstellung in einem Schutzgehäuse 21 positioniert werden kann, in dem er vor Verschmutzungen, die beispielsweise durch während des Druckbetriebs auftretende Farbnebel verursacht sein können, geschützt ist. Der Transportwagen 19 umfasst unter anderem Saugleisten 22, die zum Greifen der zu handhabenden Druckplatten dienen.
  • Entlang der oberen, senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufenden Kante des Schutzgehäuses 21 ist am Schutzgehäuse 21 eine erste Sensoreinrichtung 04 bzw. Sicherheitsleiste 04 bzw. Tastleiste 04 angeordnet, die als Scherkante dient und im Falle eines bei einlaufendem Transportwagen 19 zwischen Scherkante und Transportwagen 19 befindlichen Hindernisses wie beispielsweise eines Fingers den Antrieb des Transportwagens 19 abschaltet. Zum Beispiel entlang der unteren, senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden Kante des Transportwagens 19 ist am Transportwagen 19 auf der dem Schutzgehäuse 21 abgewandten Seite eine weitere Sensoreinrichtung 04 bzw. Sicherheitsleiste 04 bzw. Tastleiste 04 angeordnet, die als Stoßkante dient und beim Anschlagen des Transportwagens 19 an ein entsprechenden, im Bewegungsweg des Transportwagens 19 befindliches, nicht näher dargestelltes Hindernis bzw. Bauteil wirksam wird. Die beiden Sicherheitsleisten 04 können insbesondere wie im Zusammenhang mit 1 oder mit 2 erläutert ausgebildet sein.
  • 01
    Lichtschrankeneinrichtung, Sender
    02
    Lichtschrankeneinrichtung, Empfänger
    03
    Bauteil, schlauchförmig, Schlauch
    04
    Sensoreinrichtung, Sicherheitsleiste, Tastleiste
    05
    06
    Umlenkeinrichtung, Spiegeleinrichtung, Spiegel
    07
    Schlauchabschnitt
    08
    Schlauchabschnitt
    09
    Schlauchabschnitt
    10
    11
    Sensoreinrichtung
    12
    Schlauch
    13
    Druckluftquelle
    14
    Druckregelventil
    15
    16
    Druckschalter
    17
    Schalldämpfer
    18
    Vorrichtung zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten
    19
    Transportwagen
    20
    21
    Schutzgehäuse
    22
    Saugleiste

Claims (17)

  1. Rotationsdruckmaschine mit einer Vorrichtung (18) zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten mittels eines Transportwagens (19), wobei mindestens eine Sensoreinrichtung (04) an der Vorrichtung (18) zur Montage, Demontage und zum Transport von Druckplatten angeordnet ist, wobei die Sensoreinrichtung (04) mindestens ein elastisch deformierbares schlauchförmiges Bauteil (03) zum Auslösen eines Signals in Abhängigkeit von einer Deformation aufweist, wobei eine Lichtschrankeneinrichtung (01; 02) vorgesehen ist, deren Lichtstrahl zumindest im Wesentlichen innerhalb des mindestens einen schlauchförmigen Bauteils (03) verläuft.
  2. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Sensoreinrichtung (04) am Transportwagen (19) angeordnet ist.
  3. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schutzgehäuse (21) für den Transportwagen (19) in einer Parkstellung vorgesehen ist.
  4. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Schutzgehäuse (21) mindestens eine Sensoreinrichtung (04) angeordnet ist.
  5. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die am Schutzgehäuse (21) angeordnete Sensoreinrichtung (04) zwischen Schutzgehäuse (21) und Transportwagen (19) wirksam ist.
  6. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (01) der Lichtschrankeneinrichtung (01; 02), der Empfänger (02) der Lichtschrankeneinrichtung (01; 02) und das schlauchförmige Bauteil (03) ein geschlossenes System definieren.
  7. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Ende des schlauchförmigen Bauteils (03) der Sender (01) und am anderen Ende des schlauchförmigen Bauteils (03) der Empfänger (02) der Lichtschrankeneinrichtung (01; 02) angeordnet ist.
  8. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des schlauchförmigen Bauteils (03) eine Umlenkeinrichtung (06) für den Lichtstrahl der Lichtschrankeneinrichtung (01; 02) angeordnet ist.
  9. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (06) ein lichtleitendes Kabel umfasst.
  10. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (06) ein Glasfaserkabel umfasst.
  11. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (06) eine Spiegeleinrichtung (06) umfasst.
  12. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Ende des schlauchförmigen Bauteils (03) Sender (01) und Empfänger (02) der Lichtschrankeneinrichtung (01; 02) angeordnet sind und am anderen Ende des schlauchförmigen Bauteils (03) eine Spiegeleinrichtung (06) angeordnet ist.
  13. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das schlauchförmige Bauteil (03) als ein einziger geradliniger Schlauch (03) ausgebildet ist.
  14. Rotationsdruckmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das schlauchförmige Bauteil (03) mehrere Schlauchabschnitte (07; 08; 09) umfasst, von denen benachbarte Schlauchabschnitte (07; 08, 08; 09) einen Winkel ungleich 0° einschließen und über mindestens eine Umlenkeinrichtung (06) miteinander optisch verbunden sind.
  15. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchabschnitte (07; 08; 09) aufeinanderfolgend ausgebildet sind.
  16. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei parallel verlaufende Schlauchabschnitte (07; 09) vorgesehen sind.
  17. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das schlauchförmige Bauteil (03) zumindest im Wesentlichen aus Licht absorbierendem Material besteht.
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