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Die
Erfindung betrifft eine Satellitendruckeinheit und einen Druckturm
gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bzw. gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 63.
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Aus
der
WO 2004/085160
A1 ist eine Plattenwechselvorrichtung für die Druckplatten der Plattenzylinder
einer Druckmaschine, die mehrere Plattenzylinder aufweisen kann,
bekannt. Die Plattenwechselvorrichtung kann eine Kassette mit einem Zuführschacht
und einem Abführschacht
umfassen. Die jeweilige Kassette kann oberhalb oder unterhalb einer
durch die Rotationsachse des zugeordneten Plattenzylinders verlaufenden
Horizontalen angeordnet sein. Die Druckschrift zeigt des Weiteren
einen Druckturm mit übereinander
angeordneten U-Druckeinheiten. Sämtlichen
Plattenzylindern ist jeweils eine eine Kassette umfassende Plattenwechselvorrichtung
zugeordnet. Die jeweilige Plattenwechselvorrichtung ist im Falle
sämtlicher
Plattenzylinder stets oberhalb einer durch die Rotationsachse des zugeordneten
Plattenzylinders verlaufenden Horizontalen angeordnet. Schließlich ist
diese bekannte Plattenwechselvorrichtung im Falle sämtlicher
Plattenzylinder stets am gleichen Umfangsbereich des jeweils zugeordneten
Plattenzylinders angeordnet. Dies ist bei einer U-Druckeinheit möglich, da
die sich gegenüberliegenden,
von unterschiedlichen Seiten des Seitengestells her bedienbaren
Plattenzylinder einer Druckeinheit im Produktionsbetrieb in entgegengesetzte
Drehrichtungen rotieren.
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Bei
einer Satellitendruckeinheit rotieren die sich gegenüberliegenden,
von unterschiedlichen Seiten her bedienbaren Plattenzylinder im
Produktionsbetrieb demgegenüber
in jeweils gleicher Drehrichtung, so dass bei einem Teil der Plattenzylinder
die Produktionsrichtung nicht mit der Richtung des Aufziehens der
Druckplatten übereinstimmt,
was eine Automatisierung des Plattenwechselvorgangs sehr aufwendig macht
und darüber
hinaus unterschiedliche Konstruktionen der Plattenwechselvorrichtungen erfordern
würde.
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Aus
der
DE 32 23 352 A1 ist
eine Flachdruckmaschine bekannt, bei der der Gummituchzylinder,
der Druckplattenzylinder, die Raserwalze und die Farbübertragwalze
des Farbwerks sowie alle Walzen des Feuchtwerks jeweils gleichen
Durchmesser aufweisen.
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Aus
der
DE 20 2006
000 229 U1 ist ein Druckwerk einer Druckmaschine bekannt,
bei dem der Übertragungszylinder
einen im Wesentlichen doppelten Umfang des Formzylinders aufweist.
Der Formzylinder kann hierbei einen Umfang aufweisen, der lediglich
einer stehenden Zeitungsseite entspricht.
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Aus
der
WO 2005/097505
A2 ist eine Druckeinheit einer beispielsweise im Nassoffset
arbeitenden Rollenrotationsdruckmaschine für den Zeitungsdruck bekannt,
wobei nach
13 ein Übertragungszylinder mit doppelt
großem
Umfang mit einem Formzylinder im einfach großen Umfang zusammenarbeiten
kann und Farb- und Feuchtwerk jeweils unterhalb der im Wesentlichen
horizontal angeordneten Plattenwechselvorrichtungen angeordnet sind.
Die Druckwerke sind hier als Doppeldruckwerke bzw. Brückendruckwerke
ausgebildet.
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Die
GB 111 078 A offenbart
eine Satellitendruckeinheit mit einem als Gegendruckzylinder ausgebildeten
Satellitenzylinder und vier dem Satellitenzylinder zugeordneten
Druckwerken mit jeweils einem Plattenzylinder und einem zwischen
Satellitenzylinder und Plattenzylinder angeordneten Übertragungszylinder,
wobei jedem Plattenzylinder ein Farbwerk zugeordnet ist und wobei
die Farbwerke jeweils auf einer Seite einer horizontalen Ebene angeordnet sind,
die zum zugeordneten Plattenzylinder zumindest im Wesentlichen tangential
verläuft.
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Die
WO 02/07972 A1 offenbart
eine Satellitendruckeinheit mit einem als Gegendruckzylinder ausgebildeten
Satellitenzylinder und zwei dem Satellitenzylinder zugeordneten
Druckwerken mit jeweils einem Plattenzylinder und einem zwischen
Satellitenzylinder und Plattenzylinder angeordneten Übertragungszylinder,
wobei jedem Plattenzylinder ein Farbwerk zugeordnet ist und wobei
die Farbwerke jeweils auf einer Seite einer horizontalen Ebene angeordnet
sind, die zum zugeordneten Plattenzylinder zumindest im Wesentlichen
tangential verläuft.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Satellitendruckeinheit
und einen Druckturm in kompakter Bauweise zu schaffen, wobei ein
einfacher Plattenwechsel möglich
ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 und 63 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass es nun insbesondere auch im Falle von Satellitendruckeinheiten,
also im Falle, dass unterschiedliche, insbesondere sich seitlich
gegenüberliegende
Plattenzylinder der Druckeinheit gleiche Drehrichtungen aufweisen,
aber von gegenüberliegenden
Seiten her bedient werden, möglich
ist, allen Druckwerken jeweils identisch aufgebaute Plattenwechselvorrichtungen
zuzuordnen.
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Die
Erfindung ermöglicht
es somit, unabhängig
von der jeweiligen Drehrichtung der Plattenzylinder im Produktionsbetrieb
sämtlichen
Plattenzylindern einer Druckeinheit oder eines Druckturms Plattenwechselvorrichtungen
zuzuordnen, wodurch ein Plattenwechsel äußerst rasch durchgeführt werden kann
und dementsprechend die Produktivität der Druckmaschine gesteigert
werden kann. Aufgrund des nun möglichen
identischen Aufbaus aller Plattenwechselvorrichtungen können zudem
Herstellungskosten eingespart und das Handling vereinfacht werden.
Darüber
hinaus ermöglicht
die Erfindung eine besonders kompakte Bauweise einer Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit.
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Aufgrund
der nach einem Aspekt der Erfindung vorgesehenen symmetrischen Anordnung
der Druckwerke, insbesondere im Zusammenhang mit der gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung vorgesehenen Linearführung der
Zylinder, werden die Schwingungen der Zylinder minimiert, so dass
Streifen im Druckbild des Druckprodukts vermieden werden können.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Achterturms mit zwei übereinander angeordneten Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheiten
und Plattenwechselvorrichtungen für alle Plattenzylinder, in
einer Produktions-, d. h. einer Druckphase;
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2 den
Achterturm gemäß 1,
jedoch in einer Phase des Aufziehens von Druckplatten;
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2a ein
Detail des Antriebs der Zylinder eines Druckwerks einer Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
gemäß 2;
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3 eine
perspektivische Ansicht einer Druckplatte zur Verwendung z. B. im
Zusammenhang mit den Plattenzylindern des Druckturms nach 1;
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4 ein
schematischer Schnitt einer Haltevorrichtung für eine auf einen Plattenzylinder
z. B. des Druckturms nach 1 aufgespannte
Druckplatte;
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5 eine
Darstellung der unterschiedlichen Orientierung der Druckplatten
bzw. der hierauf aufgebrachten Druckbilder am Beispiel eines Vierfarbendrucks
z. B. in einer Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit nach 1;
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6 eine
schematische Darstellung des Aufziehens von Druckplatten auf einen
Plattenzylinder z. B. des Druckturms nach 1;
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7 eine
weitere schematische Darstellung des Aufziehens einer Druckplatte
auf einen Plattenzylinder z. B. des Druckturms nach 1;
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8 eine
schematische Seitenansicht eines Druckformmagazins, z. B. in Verbindung
mit einem Druckturm nach 1;
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9 eine
Seitenansicht einer Ausführungsform
einer Plattenwechselvorrichtung zur Verwendung z. B. in einem Druckturm
nach 1;
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10 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 mit einer
weiteren zuzuführenden
Druckplatte;
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11 die
Plattenwechselvorrichtung nach 9 bzw. 10 in
einem ersten Betriebszustand des Plattenwechsels;
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12 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 bzw. 10 in
einem weiteren Betriebszustand;
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13 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 bzw. 10 in
einem weiteren Betriebszustand;
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14 die
Plattenwechselvorrichten nach 9 bzw. 10 in
einem weiteren Betriebszustand;
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15 verschiedene
Betriebsphasen von Plattenzylindern z. B. einer Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
eines Druckturms nach 1;
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16 einen
Teil eines Druckwerks mit einem Farbwerk und einem Feuchtwerk z.
B. einer Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit eines Druckturms nach 1;
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17 den
in der 16 dargestellten Teil des Druckwerks
mit einer Lagerung der Zylinder und mit jeweils einer Verstelleinrichtung
an diversen Walzen, wobei die Walzenzüge jeweils geschlossen sind;
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18 den
in der 16 dargestellten Teil des Druckwerks
mit einer Lagerung der Zylinder und mit jeweils einer Verstelleinrichtung
an diversen Walzen, wobei die Walzenzüge jeweils durch einen Spalt unterbrochen
sind;
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19 eine
schematische Schnittdarstellung einer Lagereinheit eines Zylinders
z. B. nach 2 oder 17 bzw. 18;
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20 eine
Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform eines Achterturms,
in einer Produktionsphase;
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21 eine
vergrößerte Darstellung
eines Druckwerks gemäß 20 ohne
Plattenwechselvorrichtung.
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Die
Ausführungsbeispiele
mit doppeltgroßem Plattenzylinder, z. B. gemäß 1 dienen
nur dem Verständnis
und fallen nicht in den begehrten Schutzbereich.
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Es
wird zunächst
auf 1 Bezug genommen, die einen aus zwei übereinander
angeordneten, jeweils beispielsweise eine, zwei, drei, vier, fünf, sechs
oder acht Platten in axialer Richtung nebeneinander und beispielsweise
eine, zwei oder vier Platten in Umfangsrichtung hintereinander tragenden Druckeinheiten 16 und 17,
z. B. Satellitendruckeinheiten 16 und 17, insbesondere
aus zwei Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 16 und 17 (6/2-Druckeinheiten)
zusammengesetzten, als Achterturm 14 ausgebildeten Druckturm 14 zeigt.
Die untere, z. B. sechs Platten breite Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 umfasst
ein Gestell 02, einen am Gestell 02 gelagerten
Zylinder 18, z. B. einen Satelliten- bzw. Gegendruckzylinder 18,
zwei untere, mit dem Satellitenzylinder 18 zusammenwirkende
Druckwerke 03; 04 und zwei obere, mit dem Satellitenzylinder 18 zusammenwirkende
Druckwerke 21; 22.
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Jedes
Druckwerk 03; 04; 21; 22 umfasst
jeweils einen Zylinder 06, z. B. einen als Gummizylinder 06 ausgebildeten Übertragungszylinder 06,
einen Zylinder 07, z. B. einen als Plattenzylinder 07 ausgebildeten
Formzylinder 07, ein dem Plattenzylinder 07 zugeordnetes
Feuchtwerk 08 und ein dem Plattenzylinder 07 zugeordnetes
Farbwerk 09. Bei den Feuchtwerken 08 kann es sich
beispielsweise um Bürstenfeuchtwerke,
um Filmfeuchtwerke oder um Sprühfeuchtwerke
handeln. Jeweils zwei Plattenzylinder 07 sind zumindest
im Wesentlichen in horizontaler Richtung nebeneinander liegend angeordnet.
Jeweils zwei Plattenzylinder 07 sind zumindest im Wesentlichen
in vertikaler Richtung übereinander
liegend angeordnet. Entsprechendes gilt für die Übertragungszylinder 06, deren
Achsen zumindest in etwa ein Quadrat definieren.
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Zwischen
den beiden oberen Druckwerken 21; 22 bzw. deren Übertragungszylindern 06 ist
eine Leitwalze 19 derart angeordnet, dass eine durch die Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 geführte Bedruckstoff-
bzw. Papierbahn 23 nicht von den Übertragungszylindern 06 abgezogen
wird, d. h. diese nicht umschlingt, was für die Möglichkeit des Einsatzes eines
Imprinters wesentlich ist.
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Den
Plattenzylindern 07 der Druckwerke 03; 04; 21; 22 ist
jeweils eine Plattenwechselvorrichtung 11 zugeordnet, um
das Auflegen von Druckplatten auf dem jeweiligen Plattenzylinder 07 zu
automatisieren und zu beschleunigen. Bei den Plattenwechselvorrichtungen 11 kann
es sich um solche handeln, wie sie weiter unten näher erläutert sind.
Bei jedem Druckwerk 03; 04; 21; 22 ist
die Anordnung derart, dass sowohl das zugeordnete Farbwerk 09 als
auch das zugeordnete Feuchtwerk 08 unterhalb eines oberen
Bereichs des jeweiligen Plattenzylinders 07 angeordnet
sind, um auf diese Weise Raum zu schaffen für die oberhalb des jeweiligen
Farbwerks 09 angeordnete Plattenwechselvorrichtung 11.
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Die
Druckwerke 03; 04; 21; 22 der
Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 sind bezüglich einer vertikalen
Mittelebene M der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 zumindest
im Wesentlichen symmetrisch angeordnet, einschließlich der
entsprechenden Farbwerke 09 und der entsprechenden Feuchtwerke 08,
und ebenso sind die den Druckwerken 03; 04; 21; 22 zugeordneten
Plattenwechselvorrichtungen 11 bezüglich der vertikalen Mittelebene
M symmetrisch angeordnet.
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Jedes
Druckwerk 03; 04; 21; 22 der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 weist
mindestens einen vorzugsweise lagegeregelten Antriebsmotor 12 (vgl. 2a)
auf. Es kann für
jedes Druckwerk 03; 04; 21; 22 genau
ein lagegeregelter Antriebsmotor 12 vorgesehen sein; nicht
zuletzt auch aufgrund der räumlich
engen Lage der Übertragungszylinder 06 (kleine
Formate) sind in diesem Fall zweckmäßigerweise die Plattenzylinder 07 angetrieben,
wie in 2a dargestellt. Der Plattenzylinder 07 und
der Übertragungszylinder 06 können antriebsmäßig miteinander
verbunden sein, insbesondere mittels Zahnrädern 36; 37.
Jeder Plattenzylinder 07 kann formschlüssig unabhängig von dem anderen Plattenzylindern 07 und
unabhängig
vom Satellitenzylinder 18 antreibbar sein. Der Satellitenzylinder 18 kann
vorzugsweise einen eigenen lagegeregelten Antriebsmotor 12 aufweisen.
Bei diesem Antriebskonzept kann ein Plattenwechsel an einem Plattenzylinder 07 unabhängig durchgeführt werden
von einem Plattenwechsel an einem anderen Plattenzylinder 07.
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Die
obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 entspricht
in ihrem Aufbau der unteren Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16.
Die obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 umfasst
somit wiederum einen als Satellitenzylinder 18 dienenden
Gegendruckzylinder 18 sowie vier hieran angeordnete Druckwerke 28; 29; 31; 32.
Hinsichtlich einer detaillierten Beschreibung kann somit auf das
Vorstehende verwiesen werden. Insbesondere ist also die Anordnung
der Druckwerke 03; 04; 21; 22 bzw.
Zylinder 06; 07; 18 der einen Druckeinheit 16 entsprechend
der Anordnung der Druckwerke 28; 29; 31; 32 bzw.
Zylinder 06; 07; 18 der anderen Druckeinheit 17. Außerdem sind
die Plattenwechselvorrichtungen 11 der einen Druckeinheit 16 entsprechend
angeordnet zu den Plattenwechselvorrichtungen 11 der anderen Druckeinheit 17.
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Die
obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 weist ein
Gestell 27 auf. Selbstverständlich könnte anstelle der beiden gestapelten
Gestelle 02; 27 auch ein einziges gemeinsames
Gestell für
die beiden Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 16; 17 bzw.
den Druckturm 14 vorgesehen sein.
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Im
Achterturm 14 wird die zu bedruckende Bedruckstoffbahn 23 von
einer Leitwalze 33 schräg nach
unten der unteren Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 zugeführt, hier
z. B. im Vierfarbendruck einseitig bedruckt, anschließend annähernd senkrecht
nach oben über
eine weitere Leitwalze 19 der oberen Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 zugeführt, hier
auf der anderen Seite z. B. im Vierfarbendruck bedruckt und dann
schräg
nach unten über einer
Leitwalze 34 weiteren, nicht näher dargestellten Behandlungsstationen
zugeführt.
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Falls
die im vorstehend beschriebenen, vorzugsweise nach dem Offsetdruckverfahren
arbeitenden Druckwerke 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 nach einem
anderen Druckverfahren arbeiten, beispielsweise nach einem indirekten
Tiefdruckverfahren, so versteht es sich, dass in diesem Fall die
Feuchtwerke 08 entfallen.
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Die
Plattenwechselvorrichtungen 11 sind alle zumindest im Wesentlichen
gleich ausgebildet und alle zumindest im Wesentlichen horizontal
angeordnet, vorzugsweise schließen
sie mit der Horizontalen einen Winkel von kleiner als 15° ein. Im
Falle des bevorzugten Ausführungsbeispiels
sind alle Plattenwechselvorrichtungen 11 in einer solchen
Position angeordnet, dass sie die Druckplatten dem entsprechenden
Plattenzylindern 07 stets an einem obenliegenden Bereich
der Plattenzylinder 07 zuführen (grundsätzlich könnten sie
die Druckplatten auch stets an einem unteren Bereich der Plattenzylinder 07 zuführen). Insbesondere
weisen die Plattenwechselvorrichtungen 11 jeweils eine
Plattenzuführebene auf,
die zumindest annähernd
tangential zum jeweils zugeordneten Plattenzylinder 07 verläuft.
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Im
Einzelnen sind die Plattenwechselvorrichtungen 11 so an
dem Plattenzylindern 07 angeordnet, dass sie mit der ankommenden
Zylinderoberfläche des
jeweiligen Plattenzylinders 07 stets einen spitzen Winkel
einschließen,
was für
eine ordnungsgemäße Funktion
der Plattenwechselvorrichtung 11 wesentlich ist, wie aus
den später
folgenden Ausführungen deutlich
werden wird.
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Wie
aus den in 1 jeweils durch einen Pfeil
angedeuteten Drehrichtungen der Zylinder 06; 07; 18 im
Produktionsbetrieb, also im Druckbetrieb deutlich wird, rotieren
die Plattenzylinder 07 einer Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 oder 17 im Druckbetrieb
konstruktionsbedingt alle in gleicher Richtung. Zum Aufziehen eines
Aufzugs 101, z. B. einer Druckplatte 101 (vgl. 3)
auf einen Plattenzylinder 07 muss die Drehrichtung des
Plattenzylinders 07 stets in diejenige Richtung weisen,
in der die Druckplatte 101 dem Plattenzylinder 07 zugeführt wird.
Insofern stimmen die in 1 eingetragenen Drehrichtungen
der Plattenzylinder 07 der Druckwerke 03; 21; 29 und 32 mit
der Drehrichtung des Aufziehens überein,
nicht jedoch die Drehrichtungen der Plattenzylinder 07 der
anderen Druckwerke 04; 22; 28 und 31.
Um diese Problematik zu lösen,
ist gemäß der Erfindung
vorgesehen, dass für
diese Druckwerke 04; 22; 28 und 31 das
jeweilige Druckbild in einer um 180° gedrehten Orientierung auf
die Druckplatten 101 aufgebracht wird und dass bei den
Plattenzylindern 07 dieser Druckwerke 04; 22; 28 und 31 die Drehrichtung
beim Aufziehen der Druckplatten 101 umgekehrt wird, wie
dies in 2 angedeutet ist. Nach dem Aufziehen
der entsprechenden Druckplatten 101 wird die Drehrichtung
dieser Plattenzylinder 07 der Druckwerke 04; 22; 28 und 31 wiederum
ungekehrt, so dass sie sich nun wieder in der Druckrichtung gemäß 1 bewegen,
allerdings mit den üblicherweise
nachlaufenden Enden der Druckplatten 101 nunmehr vorlaufend.
Dies wird weiter unten noch in näherem
Detail erläutert.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer plattenförmigen
Druckplatte 101 aus elastisch biegsamem Metall. Sie kann
beispielsweise eine Länge
L zwischen 400 mm und 1.300 mm und eine Breite B zwischen 280 mm
und 1.500 mm aufweisen. Über eine
Auflagefläche 102 liegt
die Druckplatte 101 im montierten Zustand auf der Mantelfläche eines
Plattenzylinders 07 auf. Die Druckplatte 101 besitzt
zwei sich gegenüberliegende
Enden 103; 104 mit abgewinkelten Einhängeschenkeln 113; 114,
wobei der vorlaufende Einhängeschenkel 113 eines
ersten, vorlaufenden Endes 103 beispielsweise spitzwinkelig abgewinkelt
ist und der nachlaufende Einhängeschenkel 114 eines
zweiten, nachlaufenden Endes 104 beispielsweise rechtwinkelig.
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Am
vorlaufenden Ende 103 ist der Einhängeschenkel 113 vorzugsweise
spitzwinklig, insbesondere in einen Öffnungswinkel von 35° bis 55° und am nachlaufenden
Ende 104 ist der Einhängeschenkel 114 vorzugsweise
in einen Öffnungswinkel
von 80° bis
100° abgewinkelt.
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Wie
in der 4 dargestellt, werden die Einhängeschenkel 113; 114 der
Druckplatte 101 mittels einer Haltevorrichtung 119 befestigt,
wobei die Haltevorrichtung 119 in einem Kanal 108,
z. B. Zylinderkanal 108 angeordnet ist, der sich innerhalb
des Plattenzylinders 07 i. d. R. in axialer Richtung zum
Plattenzylinder 07 erstreckt. Das mit der Produktionsrichtung
P des Plattenzylinders 07 üblicherweise gleichgerichtete
Ende 103 der Druckplatte 101 wird als dessen vorlaufendes
bzw. erstes Ende 103 bezeichnet, wohingegen das gegenüberliegende
Ende 104 als nachlaufendes bzw. zweites Ende 104 der
Druckplatte 101 bezeichnet wird.
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Die
Einhängeschenkel 113; 114 sind
in eine schmale, insbesondere schlitzförmig ausgebildete Öffnung 109 des
Kanals 108 des Zylinders 07 einführbar und
dort mittels der Haltevorrichtung 119, z. B. einer Klemmvorrichtung
befestigbar.
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Der
spitzwinklig abgekantete Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 der Druckplatte 101 ist
an der vorderen Kante 116, z. B. Einhängekante 116 der Öffnung 109 formschlüssig einhängbar und
der rechtwinklig abgekantete Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 ist
an der hinteren Kante 117 der Öffnung 109 formschlüssig einhängbar.
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Im
Kanal 108 sind z. B. zumindest ein schwenkbar gelagertes
Haltemittel 121 und ein vorgespanntes Federelement 122 angeordnet,
wobei das Federelement 122 das Haltemittel 121 z.
B. gegen den abgekanteten Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 drückt,
der an der Öffnung 109 an
ihrer hinteren Kante 117 eingehängt ist, wodurch der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 an der sich von der hinteren Kante 117 zum Kanal 108 hin
erstreckenden Wandung gehalten wird. Zum Lösen der vom Haltemittel 121 ausgeübten Pressung
ist im Kanal 108 ein Stellmittel 123, vorzugsweise
ein pneumatisch betätigbares
Stellmittel 123 vorgesehen, welches bei seiner Betätigung das Haltemittel 121 gegen
die Kraft des Federelements 122 schwenkt und den Einhängeschenkel 114 freigibt.
Die beispielsweise beschriebene Haltevorrichtung 119 besteht
demnach im Wesentlichen aus dem Haltemittel 121, dem Federelement 122 und
dem Stellmittel 123.
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Die
in 4 dargestellte Orientierung der Anordnung trifft
im Falle des in 1 gezeigten Druckturms 14 auf
die Plattenzylinder 07 der Druckwerke 03; 21; 29 und 32 zu,
während
die Orientierung im Falle der Druckwerke 04; 22; 28 und 31 spiegelbildlich
ist. In anderen Worten ist die bereits weiter oben erwähnte spiegelbildliche
Ausgestaltung der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 bzw. 17 bzw. des
hierdurch gebildeten Druckturms 14 um eine vertikale Mittelebene
M auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Kanäle 108 in den jeweiligen
Plattenzylindern 07 gegeben.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf 6 und 7 ein
Verfahren zum Montieren einer Druckplatte 101 auf einen
Plattenzylinder 07 der Druckmaschine beschrieben, wobei
im Falle dieses Ausführungsbeispiels
auf dem Plattenzylinder 07 entlang dessen Umfang hintereinander
zwei Druckplatten 101 anordenbar sind und dementsprechend im
Plattenzylinder 07 zwei Kanäle 108 sich diametral gegenüberliegend
vorgesehen sind. Das vorlaufende Ende 103 der Druckplatte 101 wird
z. B. mittels einer am nachlaufenden Ende 104 angreifenden
Schubkraft dem Zylinder 07 vorzugsweise tangential in dessen
Produktionsrichtung P zugeführt,
bis der Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 hinter der zweiten Kante 117 der Öffnung 109 am
Plattenzylinder 07 ansteht, so dass der am vorlaufenden
Ende 103 ausgebildete Einhängeschenkel 113 bei
einer Drehung des Plattenzylinders 07 in dessen Produktionsrichtung
P infolge einer zumindest auf das vorlaufende Ende 103 wirkenden,
zum Plattenzylinder 07 gerichteten Radialkraft FR in die Öffnung 109 greift und
sich an der ersten Kante 116 verhakt. In dem Fall, dass
die Druckplatte 101 mit ihrem am vorlaufenden Ende 103 ausgebildeten
Einhängeschenkel 113 auf
der Mantelfläche 107 des
Plattenzylinders 07 sich darauf abstützend aufsteht, kann die Radialkraft FR
z. B. die auf die Mantelfläche 107 des
Plattenzylinders 07 wirkende Schwerkraft FG der Druckplatte 101 sein.
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Zusätzlich zur
Nutzung der Schwerkraft FG der Druckplatte 101 oder alternativ
dazu kann das vorlaufende Ende 103 elastisch vorgespannt
werden (7), so dass der am vorlaufenden
Ende 103 ausgebildete Einhängeschenkel 113 infolge
eines auf den Plattenzylinder 07 gerichteten Rückstellmoments
MR in die Öffnung 109 federt,
sobald sich die Öffnung 109 des
Plattenzylinders 07 und die Berührungslinie 127 des
Einhängeschenkels 113 mit
der Mantelfläche 107 des
Plattenzylinders 07 infolge einer Relativbewegung zwischen
der Druckplatte 101 und dem Plattenzylinder 07 unmittelbar
gegenüberstehen,
wobei die Relativbewegung insbesondere durch die Drehung des Plattenzylinders 07 in
Produktionsrichtung P erfolgt.
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Das
Rückstellmoment
MR resultiert daher, dass die Druckplatte 101 aus einem
elastisch verformbaren Werkstoff besteht und damit immanent eine
elastisch federnde Eigenschaft besitzt, die insofern genutzt wird,
als das vorlaufende Ende 103 beim Heranführen an
den Plattenzylinder 07 z. B. über eine vorzugsweise axial
zum Plattenzylinder 07 verlaufende, vom Plattenzylinder 07 beabstandet
angeordnete Kante 126 eines Abstützelements 124 geführt und
dort derart gebogen wird, dass sich am vorlaufenden Ende 103 eine
Biegespannung mit einer zum Plattenzylinder 07 gerichteten
Federkraft aufbaut (gestrichelte Darstellung der Druckplatte 101 in 7).
Das Abstützelement 124 kann
z. B. als ein Wälzelement 124,
insbesondere als eine Walze 124 oder als eine oder mehrere
axial zum Plattenzylinder 07 nebeneinander angeordnete
Rollen 124 ausgebildet sein, das oder die z. B. in der
Funktion eines Andrückelements 124 an
den Plattenzylinder 07 anstellbar ist bzw. sind.
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Im
weiteren Verlauf des Aufziehens des Aufzugs 101 bzw. der
Druckplatte 101 auf den Plattenzylinder 07 hakt
der Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 des Aufzugs 101 an der ersten Kante 116 der Öffnung 109 ein.
Ein an dem Plattenzylinder 07 angestelltes Wälzelement 124 kann
dabei das Montieren des Aufzugs 101 auf den Plattenzylinder 07 unterstützen, indem
das Wälzelement 124 den Aufzug 101 auf
den Plattenzylinder 07 aufrollt. Am nachlaufenden Ende 104 des
Aufzugs 101 ist der Einhängeschenkel 114 ausgebildet,
wobei dieser Einhängeschenkel 114 vom
Wälzelement 124 im Zuge
des Aufrollens des Aufzugs 101 auf dem Plattenzylinder 07 in
die Öffnung 109 des
Zylinders 07 gedrückt
wird.
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Für einen
Wechsel einer oder mehrerer auf den jeweiligen Plattenzylindern 07 angeordneter Druckplatten 101 sind
Druckformmagazine 138 vorgesehen, wie sie in 8 schematisch
skizziert sind. Das Druckformmagazin 138 ist für eine von
oben zu- und abführende Plattenwechselvorrichtung 11 vorgesehen.
Das Druckformmagazin 138 weist eine Aufnahmeeinrichtung 141,
z. B. einen Schacht 141, zur Aufnahme mindestens einer
von dem jeweiligen Plattenzylinder 07 abzunehmenden, gebrauchten
Druckplatte 101 und eine Aufnahmeeinrichtung 143,
z. B. einen Schacht 143, zur Aufnahme einer auf dem jeweiligen
Plattenzylinder 07 zu montierenden, neuen Druckplatte 101 auf,
wobei die Aufnahmeeinrichtung 141; 143 vorzugsweise
mehrere Speicherpositionen jeweils für abzunehmende, gebrauchte
Druckplatten 101 und für
zu montierende, neue Druckplatten 101 aufweist.
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Im
Druckformmagazin 138 sind die Schächte 141; 143 jeweils
zumindest im wesentlichen parallel zueinander angeordnet, d. h.
sie befinden sich vorzugsweise in einer Schichtbauweise übereinander angeordnet.
Dabei kann z. B. eine Trennwand 147 im Druckformmagazin 138 die
Schächte 141; 143 voneinander
trennen. Jeder Schacht 141; 143 weist für die in
ihnen zu speichernden Druckplatten 101 vorzugsweise mindestens
zwei Speicherpositionen auf.
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Das
Druckformmagazin 138 erstreckt sich vorzugsweise über die
Länge des
Ballens der Plattenzylinder 07, zumindest aber über die
Breite B der Druckplatte 101 und vermag in seinen Schächten 141; 143 eine
Druckplatte 101 vorzugsweise vollständig, d. h. ihrer Länge L nach
aufzunehmen. Durch eine Öffnung
o138 ist jeweils eine Druckplatte 101 dem Plattenzylinder 07 zuführbar oder
von diesem in den Schacht 141 einführbar.
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Beim
Druckformmagazin 138 für
eine Plattenwechselvorrichtung 11 zum Zu- und Abführen von oben
ist der Schacht 143 für
die neuen zu montierenden Druckplatten 101 oben liegend
und der Schacht 141 für
die gebrauchten Druckplatten 101 ist darunter liegend angeordnet.
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Das
Druckformmagazin 138 kann beweglich gelagert sein. Durch
die bewegliche Anordnung des Druckformmagazins 138 ergibt
sich eine bessere Zugänglichkeit
zum Druckwerk 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 z.
B. zur Durchführung
von dort erforderlichen Arbeiten, z. B. Wartungsarbeiten. In der
Arbeitsposition sind die Schächte 141; 143 des
Druckformmagazins 138, zumindest aber die Speicherpositionen
der Druckplatten 101, horizontal oder mit geringfügiger Neigung,
möglichst
mit einem Öffnungswinkel δ mit weniger
als 25°,
vorzugsweise mit einem Öffnungswinkel δ mit weniger
als 15° gegenüber der
Horizontalen H ausgerichtet, wobei die Öffnung o138 des Druckformmagazins 138 vorteilhafterweise
zu einer der Öffnungen 109 in
demjenigen Plattenzylinder 07 weist, mit dem das Druckformmagazin 138 zusammenwirkt.
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Mit
der Bezugsziffer 148 ist eine Arretierung, beispielsweise
ein Kegelbolzen 148 bezeichnet, um ein beweglich angeordnetes
Druckformmagazin 138 in seiner Arbeitsposition vor dem
jeweiligen Plattenzylinder 07 zu halten. In der Arbeitsposition
des Druckformmagazins 138 ist mindestens eine Druckplatte 101 zwischen
den Schächten 141; 143 und dem
Plattenzylinder 07 austauschbar, indem entweder eine zur
Ausführung
eines Druckauftrags nicht mehr benötigte Druckplatte 101 vom
Plattenzylinder 07 abgenommen und in den Schacht 141 eingeführt oder
eine zur Ausführung
des Druckauftrags neue Druckplatte 101 aus dem Schacht 143 herausgeführt und
auf dem Plattenzylinder 07 montiert wird.
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Der
grundsätzliche
Aufbau und weitere Einzelheiten einer bevorzugten Ausführungsform
einer Plattenwechselvorrichtung
11 werden nun anhand der
9 bis
14 im
Zusammenhang mit dem Aufbau und der Funktionsweise eines Beispiels
einer von oben zu- bzw. abführenden
Plattenwechselvorrichtung
11 erläutert, beispielsweise im Zusammenhang
mit dem Druckwerk
32. Es wird in diesem Zusammenhang auf
die
WO 2004/085160
A1 Bezug genommen und auf deren Inhalt verwiesen, die eine entsprechende
Plattenwechselvorrichtung
11 anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
erläutert.
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9 zeigt
einen Plattenzylinder 07 mit zwei am Umfang um 180° versetzten
Kanälen 108 und zwei
entlang des Umfangs hintereinander angeordneten Druckplatten 101.
Sie zeigt weiterhin ein durch pneumatische Betätigung an den Plattenzylinder 07 anstellbares
Andrückelement 124 in
Form einer Andrückwalze 124 oder
Andrückrolle 124.
Nahe am Plattenzylinder 07 ist weiterhin eine parallel
zu dessen Axialrichtung schwenkbar gelagerte Ausrichtvorrichtung 151 mit
zwei diametral angeordneten, seitlich auf eine Druckplatte 101 wirkenden,
flügelförmigen Anschlägen 152; 153 vorgesehen,
wobei die Ausrichtvorrichtung 151 jeweils mit einem ihrer
Anschläge 152; 153 eine
zu montierende Druckplatte 101 während ihres Heranführens an
den Plattenzylinder 07 seitenregistermäßig temporär fixiert.
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Im
Schacht 143 befindet sich eine Auflage 154, auf
der eine auf dem Plattenzylinder 07 zu montierende erste
Druckplatte 101 mit ihren abgekanteten Einhängeschenkeln 113; 114 aufgestellt
oder abgelegt werden kann. Eine auf der Auflage 154 abgelegte
Druckplatte 101 liegt dort z. B. mit ihrer gesamten gestreckten
Länge L
auf. Der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der ersten Druckplatte 101 liegt
im Schacht 143 auf der vom Plattenzylinder 07 abgewandten
Seite an einem vorzugsweise vertikal stehenden Anschlag 156 an,
wobei der Anschlag 156 von einer Fördereinrichtung 157 linear und
parallel zur Auflage 154 in Richtung der Öffnung o138
des Druckformmagazins 138 bewegbar ist, um diese erste
Druckplatte 101 durch eine translatorische Bewegung und
vorzugsweise verformungsfrei zumindest solange aus dem Schacht 143 zu
fördern, bis
der Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 dieser ersten Druckplatte 101 in
die schlitzförmige Öffnung 109 des
Druckzylinders 07 greifen kann. Der Anschlag 156 dient
damit im Schacht 143 für
die erste Druckplatte 101 als Anlageposition und hat auch
gleichzeitig die Funktion eines Schiebers 156. Sofern diese
erste Druckplatte 101 am Einhängeschenkel 114 an
ihrem nachlaufenden Ende 104 mindestens eine Registerstanzung
aufweist, kann der Anschlag 156 z. B. vorteilhafterweise
auch als ein lotrecht zur Auflage 154 stehender, mit der
Fördereinrichtung 157 verbundener
Registerstift 156 ausgebildet sein, so dass mit dem Anlegen
der ersten Druckplatte 101 an dem Anschlag 156 für sie eine
Vorregisterung bezüglich
ihres Seitenregisters erfolgt. Die Fördereinrichtung 157 ist
z. B. als ein Riemenantrieb 157 oder als ein Linearantrieb 157,
vorzugsweise als ein pneumatischer Linearantrieb 157, insbesondere als
ein kolbenstangenloser, doppelseitig wirkender Linearantrieb 157 ausgebildet.
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Im
Schacht 143 befindet sich ein Halter 158, insbesondere
Druckformhalter 158 zum Halten mindestens einer zweiten
auf dem Plattenzylinder 07 zu montierenden Druckplatte 101.
Wie in 10 dargestellt, wird die zweite
Druckplatte 101 vom Druckformhalter 158 oberhalb
der Auflage 154, z. B. dadurch gehalten, dass der Druckformhalter 158 beispielsweise
auf der vom Plattenzylinder 07 abgewandten Seite einen
parallel zur Auflage 154 verfahrbaren Kolben 159 oder
Schieber 159 aufweist, an dessen Ende ein Halteelement 161,
z. B. L-förmig ausgebildeter
Winkel 161, angeordnet ist, wobei die zweite Druckplatte 101 oberhalb
der Auflage 154 zwischen dem Winkel 161 des ausgefahrenen
Schiebers 159 und einem im Bereich der Öffnung o138 des Druckformmagazins 138 angeordneten
weiteren Halteelement 162, z. B. einem starr angeordneten
Anschlag 162, eingespannt ist. Der Abstand a154 weist dabei
einen Wert auf, der vorzugsweise zwischen der doppelten und vierfachen
Länge des
Einhängeschenkels 114 am
nachlaufenden Ende 104 der zweiten Druckplatte 101 liegt.
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Die
Einspannung der zweiten Druckplatte 101 erfolgt dadurch,
dass ein lichter Abstand a158 zwischen dem Winkel 161 des
ausgefahrenen Schiebers 159 und dem Anschlag 162 kürzer eingestellt
ist als die gestreckte Länge
L der zweiten Druckplatte 101.
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Der
Anschlag 162 im Bereich der Öffnung o138 des Druckformmagazins 138 weist
vorzugsweise eine Abschrägung 163 auf,
an der sich der Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 der zweiten Druckplatte 101 abstützen kann,
wobei die Abschrägung 163 des
Anschlags 162 und der L-förmig ausgebildete Winkel 161,
an dem sich der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der zweiten Druckplatte 101 abstützt, einander
zugewandt sind. Da die zweite Druckplatte 101 insbesondere
entlang ihrer Länge
L biegsam ist, wölbt
sie sich in ihrem zwischen dem Winkel 161 und dem Anschlag 162 eingespannten
Zustand. Der Schieber 159 des Druckformhalters 158 ist
vorzugsweise linear parallel zur Auflage 154 bewegbar und
weist vorzugsweise zwei stabile Betriebsstellungen auf, nämlich eine
stabile Betriebsstellung im eingefahrenen, die zweite Druckplatte 101 freigebenden
Zustand und im ausgefahrenen, d. h. die zweite Druckplatte 101 einspannenden
Zustand.
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In
der 9 ist ein weiterer Schacht 141 dargestellt,
der der Aufnahme von vom Plattenzylinder 07 entfernten
Druckplatten 101 dient. Dieser Schacht 141 weist
eine z. B. geneigte Auflage 172 auf, welche ebenso wie
die Auflage 154 im Schacht 143 zur Bereitstellung
von auf dem Plattenzylinder 07 zu montierenden Druckplatten 101 vorzugsweise
nicht vollflächig,
sondern in Form paralleler Leisten 172 oder Gleitschienen 172 ausgebildet
ist. In dem in der 9 gezeigten Beispiel befindet
sich der Schacht 141 zur Aufnahme vom Plattenzylinder 07 entfernter Druckplatten 101 unterhalb
des Schachtes 143 zur Bereitstellung von auf dem Plattenzylinder 07 zu montierenden
Druckplatten 101, was zwar eine bevorzugte, jedoch keine
zwingende Anordnung ist.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung des Schachts 141 sieht vor, dass
im Schacht 141 in Axialrichtung des Druckzylinders 07 nebeneinander mindestens
zwei Druckplatten 101 speicherbar sind. Diese Ausgestaltung
ermöglicht
ein besonders schnelles Abnehmen von Druckplatten 101,
insbesondere wenn auf dem Plattenzylinder 07 in seiner Axialrichtung
mindestens zwei Druckplatten 101 anordenbar sind, weil
mehrere Druckplatten 101 gleichzeitig vom Plattenzylinder 07 abgenommen
werden können.
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An
der dem Plattenzylinder 07 zugewandten Seite weist der
Schacht 141 zur Aufnahme vom Plattenzylinder 07 entfernter
Druckplatten 101 zumindest im am Plattenzylinder 07 angestellten
Betriebszustand ein nahe der Mantelfläche 107 des Druckzylinders 07 angeordnetes
Führungselement 173 auf, welches
z. B. in Form eines Leitblechs 173, eines Keils 173 oder
eines Wälzelements 173,
z. B. einer Rolle 173 ausgebildet ist und die Aufgabe hat,
das nachlaufende Ende 104 einer vom Plattenzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 in den Schacht 141 zu
führen.
Ein Abstand a173 des Führungselements 173 von
der Mantelfläche 107 des
Druckzylinders 07 ist vorzugsweise nicht viel größer als
die Länge
des abgekanteten Einhängeschenkels 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101. Am
Führungselement 173 kann
ein Sensor 191 angebracht sein, der entweder im Kontakt
mit der vom Plattenzylinder 07 zu entfernenden Druckplatte 101 oder
vorteilhafterweise berührungslos,
z. B. induktiv, prüft,
ob sich der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der vom Plattenzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 nach einer Betätigung des
im Kanal 108 des Druckzylinders 07 angeordneten
Haltemittels 121 tatsächlich
gelöst
hat.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel setzt
der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der vom Plattenzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 nach einem Passieren des Führungselements 173 vorzugsweise
auf einer vom Führungselement 173 beabstandet
angeordneten ersten Rampe 174 auf, bevor er die Auflage 172 im
Schacht 141 erreicht, wobei die erste Rampe 174 in
Richtung der Auflage 172 zunächst ansteigt und nach einem Gipfelpunkt 176 zur
Auflage 172 hin wieder abfällt. Die erste Rampe 174 ist
vorzugsweise starr mit der Auflage 172 verbunden. Im Fortgang
der Einführung der
vom Plattenzylinder 07 zu entfernenden Druckplatte 101 in
den Schacht 141 trifft ihr Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 auf eine zweite Rampe 177,
deren Flanke nach ihrem Gipfelpunkt 178, d. h. also auf
der vom Plattenzylinder 07 abgewandten Seite, vorzugsweise
abrupt steil zur Auflage 172 hin abfällt. In der Richtung, in der
die Druckplatte 101 in den Schacht 141 eingeführt wird, ist
in geringem Abstand hinter dem Gipfelpunkt 178 ein mit
der zweiten Rampe 177 starr verbundener Anschlag 179 angeordnet,
an den der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 anschlägt. Wenn
der Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101 an den Anschlag 179 anschlägt, hintergreift
er vorzugsweise die zweite Rampe 177, indem der Einhängeschenkel 114 in
den durch den genannten Abstand gebildeten Zwischenraum eingreift.
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Die
zweite Rampe 177 und der mit ihr verbundene Anschlag 179 sind
durch eine Fördereinrichtung 181 linear
und parallel zur Auflage 172 bewegbar, um die vom Plattenzylinder 07 zu
entfernende Druckplatte 101 vollständig in den Schacht 141 hinein
zu befördern.
Die Fördereinrichtung 181,
die insbesondere zusammen mit der steilen Flanke an der zweiten
Rampe 177 für
den abgekanteten Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 eine
die Druckplatte 101 in den Schacht 141 fördernde
Mitnehmereinrichtung bildet, ist z. B. als ein Riemenantrieb 181 oder
als ein Linearantrieb 181, vorzugsweise als ein pneumatischer Linearantrieb 181,
insbesondere als ein kolbenstangenloser, doppelseitig wirkender
Linearantrieb 181 ausgebildet.
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Auf
der vom Plattenzylinder 07 abgewandten Seite ist im Schacht 141 ein
Heber 182, insbesondere ein Druckformheber 182 angeordnet,
wobei der Druckformheber 182 beispielsweise einen vorzugsweise
lotrecht zur Auflage 172 verfahrbaren Kolben 183 aufweist,
an dessen Ende ein z. B. L-förmig,
insbesondere U-förmig
ausgebildeter Hebarm 184 angeordnet ist, wobei der abgekantete
Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 auf
den Hebarm 184 aufgestellt oder umgreifend eingestellt
wird. Der Druckformheber 182 weist vorzugsweise zwei stabile Betriebsstellungen
auf, nämlich
eine stabile Betriebsstellung mit eingefahrenem Kolben 183,
in der sich der Hebarm 184 unterhalb des durch die Auflage 172 definierten
Niveaus befindet, und eine weitere stabile Betriebsstellung mit
ausgefahrenem Kolben 183, in der der Hebarm 184 die vom
Plattenzylinder 07 entfernte Druckplatte 101 von der
Auflage 172 anhebt. Der Druckformheber 182 führt dabei
einen Hub s182 aus, der größer ist
als die Länge
des abgekanteten Einhängeschenkels 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101. Vorzugsweise weist
der Hub s182 einen Wert zwischen der einfachen und der doppelten
Länge des
Einhängeschenkels 114 auf.
Der Druckformheber 182 hebt somit eine vom Plattenzylinder 07 entfernte
Druckplatte 101 von einer vorläufigen ersten Speicherposition
in eine endgültige
zweite Speicherposition.
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Oberhalb
des Druckformhebers 182, insbesondere oberhalb seines Hebarms 184 ist
ein vorzugsweise um eine im Wesentlichen parallel zur Breite B der
Druckplatte 101 verlaufende Schwenkachse schwenkbares Sicherungselement 186 angeordnet, z.
B. in Form einer leistenförmigen
Klappe 186, dessen bzw. deren Unterkante sich in einem
Abstand a186 vom Hebarm 184 befindet, wobei der Abstand a186
vorzugsweise geringer bemessen ist als die Länge des abgekanteten Einhängeschenkels 114 am nachlaufenden
Ende 104 der Druckplatte 101. In der 9 deutet
ein Richtungspfeil die Schwenkbarkeit des Sicherungselementes 186 an.
Das Sicherungselement 186 sichert eine vom Druckformheber 182 angehobene
Druckplatte 101 gegen ein unbeabsichtigtes Verrutschen
im Schacht 141 oder ein Entfernen aus dem Schacht 141.
So hat eine Bedienperson das Sicherungselement 186 zunächst zu
verschwenken, bevor die angehobene Druckplatte 101 aus
dem Schacht 141 entnommen werden kann.
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Die 10 bis 14 zeigen
beispielhaft mehrere Stadien des Verfahrensablaufs zum Wechseln
von Druckplatten 101 an einem Plattenzylinder 07.
Es wird zunächst
davon ausgegangen, dass im oberen Schacht 143 zur Bereitstellung
neuer auf dem Plattenzylinder 07 zu montierender Druckplatten 101 zwei
Druckplatten 101 angeordnet sind, dass auf dem Plattenzylinder 07 entlang
von dessen Umfang zwei Druckplatten 101 aufgelegt sind
und dass der untere Schacht 141 zur Aufnahme vom Plattenzylinder 07 entfernter
Druckplatten 101 leer, d. h. frei von Druckplatten 101 ist,
vgl. 10. Der Plattenzylinder 07 dreht die Öffnung 109 eines
Kanals 108, in welchem der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der vom Plattenzylinder 07 zu
entfernenden Druckplatte 101 von einem Haltemittel 121 gehalten
wird, in eine erste Position, die sich unterhalb des zum unteren
Schacht 141 gehörenden
Führungselementes 173 befindet.
Das Andrückelement 124 wird
an dem Plattenzylinder 07 angestellt (10).
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Sodann
wird das Haltemittel 121 gegen die Kraft eines Federelements 122 verschwenkt,
wodurch der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 aufgrund
seiner elastischen Eigenspannung aus der Öffnung 109 schnalzt und
am Führungselement 173 anschlägt. Das
angestellte Andrückelement 124 sichert
die Druckplatte 101 gegen ein weiter gehendes Lösen von
der Mantelfläche 107 des
Plattenzylinders 07.
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Der
Plattenzylinder 07 dreht dann entgegen seiner Produktionsrichtung
P und schiebt dabei das nachlaufende Ende 104 der Druckplatte 101 in
den Schacht 141. Bei der Einführung der Druckplatte 101 in
den Schacht 141 gleitet der Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 dieser Druckplatte 101 zunächst am
Führungselement 173 entlang
und stellt sich dann auf der zum Schacht 141 gehörenden ersten
Rampe 174 auf. Der Einhängeschenkel 114 gleitet
die Rampe 174 aufwärts
bis über
deren Gipfelpunkt 176 und erreicht danach die Auflage 172.
Während
das Andrückelement 124 weiterhin
am Plattenzylinder 07 angestellt ist, wird die Druckplatte 101 durch
die Drehung des Plattenzylinders 07 entgegen seiner Produktionsrichtung
P weiter in den Schacht 142 eingeschoben. Dabei überwindet
ihr Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 auch die mit der Fördervorrichtung 181 verbundene
zweite Rampe 177 und stößt gegen
den mit der zweiten Rampe 177 verbundenen Anschlag 179.
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Nun
wird das Andrückelement 124 vom
Plattenzylinder 07 abgestellt. Durch den Stoß des Einhängeschenkels 114 des
nachlaufenden Endes 104 am Anschlag 179 löst sich
der formschlüssig
an der vorderen Kante 116 der Öffnung 109 eingehängte abgekantete
Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 der Druckplatte 101 aus
der Öffnung 109. Die
Druckplatte 101 liegt nun mit ihrem vorlaufenden Ende 103 frei
auf der Mantelfläche 107 des
Druckzylinders 07 auf. Der Plattenzylinder 07 hat
vom Lösen des
Einhängeschenkels 114 am
nachlaufenden Ende 104 bis jetzt weniger als eine halbe
Drehung ausgeführt.
Der abgekantete Einhängeschenkel 114 am nachlaufenden
Ende 104 hat zwischen der zweiten Rampe 177 und
dem Anschlag 179 eingehakt. Die mit der zweiten Rampe 177 und
dem Anschlag 179 verbundene Fördervorrichtung 181 kann
die Druckplatte 101 nun vollständig in den Schacht 141 einziehen,
vgl. 11.
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Die
Druckplatte 101 ist nun vom Plattenzylinder 07 entfernt
und befindet sich ihrer Länge
L nach im Schacht 141. Ihr Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 liegt auf dem Gipfelpunkt 178 der
zweiten Rampe 177 auf, während ihr vorlaufendes Ende 103 auf
dem Gipfelpunkt 176 der ersten Rampe 174 aufliegt,
wodurch zumindest der Einhängeschenkel 113 am
vorlaufenden Ende 103 vorzugsweise frei hängt. Die
Lagerung der Druckplatte 101 im Schacht 141 erfolgt
demnach vorzugsweise durch eine Abstützung an zwei Punkten, nämlich auf
den Gipfelpunkten 176; 178 der beiden Rampen 174; 177.
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Der
z. B. pneumatisch betätigbare
Druckformheber 182 hebt nun die in den Schacht 141 eingezogene
Druckplatte 101 an ihrem nachlaufenden Ende 104 bis
kurz unter das Sicherungselement 186 an, wobei der Einhängeschenkel 114 auf
dem mit dem Druckformheber 182 verbundenen Hebarm 184 aufsteht,
vgl. 12.
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Die
nahe am Plattenzylinder 07 angeordnete Ausrichtvorrichtung 151 schwenkt
mit ihren zuvor vorzugsweise horizontal ausgerichteten diametralen Anschlagen 152; 153 vorzugsweise
um 90° in
eine vertikale Lage, sodass ein auf die Breite B der auf dem Plattenzylinder 07 zu
montierenden Druckplatte 101 abgestimmter Anschlag 152; 153 in eine
durch die Auflage 154 im Schacht 143 definierte
Transportebene für
die auf dem Plattenzylinder 07 zu montierende Druckplatte 101 eintaucht
und die auf dem Plattenzylinder 07 zu montierende Druckplatte 101 während ihres
Transports aus dem Schacht 143 an dem Anschlag 152; 153 seitenregistermäßig zum Plattenzylinder 07 ausgerichtet
wird.
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Zur
Montage einer zu montierenden Druckplatte 101 auf dem Plattenzylinder 07 dreht
dieser zunächst
weiter entgegen seiner Produktionsrichtung P in eine Aufnahmeposition.
Die auf dem Plattenzylinder 07 zu montierende erste Druckplatte 101 steht mit
ihrem Einhängeschenkel 114 an
ihrem nachlaufenden Ende 104 am mit einer Fördereinrichtung 157 verbundenen
Anschlag 156 an. Die Fördereinrichtung 157 wird
in Betrieb gesetzt, sodass der Anschlag 156 in einer vorzugsweise
tangential auf dem Plattenzylinder 07 gerichteten Bewegung
die erste Druckplatte 101 soweit aus dem Schacht 143 befördert, bis
ihr vorlaufendes Ende 103 das an dem Plattenzylinder 07 angestellte
Andrückelement 124 berührt und
der an diesem vorlaufenden Ende 103 abgekantete Einhängeschenkel 113 zwischen
der in Produktionsrichtung P des Druckzylinders 07 hinteren
Kante 117 der Öffnung 109 und
dem Aufstandspunkt 188 des Andrückelementes 124 auf
dem Plattenzylinder 07 aufsteht, vgl. 13.
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Der
Plattenzylinder 07 ändert
nun seine Drehrichtung und beginnt sich in seiner Produktionsrichtung
P zu drehen, wodurch der auf dem Plattenzylinder 07 aufgestellte
Einhängeschenkel 113 am vorlaufenden
Ende 103 der Druckplatte 101 in die Öffnung 109 rutscht
und sich formschlüssig
an der vorderen Kante 116 der Öffnung 109 eingehängt. Durch
die weitere Drehung des Plattenzylinders 07 in seiner Produktionsrichtung
P wird die Druckplatte 101 vollständig aus den Schacht 143 hinaus
befördert
und auf dem Plattenzylinder 07 aufgezogen. Während des
Aufziehens wird die Druckplatte 101 durch das an dem Plattenzylinder 07 angestellte
Andrückelement 124 auf
dem Plattenzylinder 07 aufgewalzt. Nach einer halben Umdrehung
des Druckzylinders 07 in seiner Produktionsrichtung P drückt das Andrückelement 124 den
abgekanteten Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 in
die Öffnung 109.
Das Haltemittel 121 in dem zu dieser Öffnung 109 gehörenden Kanal 108 war
gelöst
und wird sodann in diejenige Betriebsstellung gebracht, in der es
den in die Öffnung 109 eingeführten Einhängeschenkel 114 am
nachlaufenden Ende 104 der Druckplatte 101 z.
B. durch eine Klemmung fixiert. Die Fördereinrichtung 157 fährt den
mit ihr verbundenen Anschlag 156 wieder in seine Endstellung
auf der vom Druckzylinder 07 abgewandten Seite im Schacht 143,
vgl. 14. Das Andrückelement 124 wird
vom Druckzylinder 07 abgestellt und die Ausrichtvorrichtung 151 schwenkt
mit ihren diametralen Anschlägen 152; 153 wieder
vorzugsweise in eine horizontale Lage.
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Mit
den bisher beschriebenen Verfahrensschritten ist ein Wechsel einer
ersten Druckplatte 101 auf dem Druckzylinder 07 abgeschlossen,
indem eine gebrauchte Druckplatte 101 entfernt und eine neue
Druckplatte 101 aufgezogen wurde.
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Das
Wechseln einer zweiten Druckplatte
101 erfolgt im Wesentlichen
entsprechend dem vorstehend erläuterten
Verfahren und auf weitere Einzelheiten wird auf die bereits genannte
WO 2004/085160 A1 ausdrücklich verwiesen.
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Entsprechend
der Mehrzahl der auf dem jeweiligen Plattenzylinder 07 in
axialer Richtung aufgenommenen Druckplatten 101 kann in
nicht näher
dargestellter Weise vorzugsweise vorgesehen sein, dass in der Plattenwechselvorrichtung 11 in
axialer Richtung des Plattenzylinders 07 gesehen mehrere Druckplatten 101 nebeneinander
angeordnet sind. In diesem Zusammenhang ist es dann zweckmäßig, wenn
in ebenfalls nicht näher
dargestellter Weise jeder der nebeneinander angeordneten Druckplatten 101 jeweils
mindestens ein Andrückelement 124 zugeordnet
ist, wobei besonders bevorzugt ist, wenn jedes mindestens eine einer
Druckplatte 07 zugeordnete Andrückelement 124 unabhängig betätigbar ist von
den den anderen Druckplatten 101 zugeordneten Andrückelementen 124,
so dass das Zu- bzw. Abführen
für jede
Druckplatte 101 unabhängig
von einer anderen Druckplatte 101 durchgeführt werden
kann.
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Zur
Aufnahme mehrerer nebeneinander angeordneter Druckplatten 101 in
der Plattenwechselvorrichtung 11 kann diese eine Mehrzahl
von schachtartigen Bereichen 141; 143 bzw. Schächten 141; 143 aufweisen,
wobei mindestens zwei schachtartig ausgebildete Bereiche 141; 143 nebeneinander liegend
angeordnet sein können,
vorzugsweise jedoch die Anzahl der nebeneinander liegenden schachtartigen
Bereiche 141; 143 der Anzahl der auf dem zugeordneten
Plattenzylinder 07 in axialer Richtung nebeneinander anordenbaren
Druckplatten 101 entspricht.
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Des
Weiteren kann insbesondere im Falle von zwei auf einem Plattenzylinder 07 in
Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Druckplatten 101 vorgesehen
sein, dass in einer Plattenwechselvorrichtung 11 jeweils
zwei schachtartig ausgebildete Bereiche 143; 141 übereinander
liegend angeordnet sind. Hierbei ist einer der beiden übereinander
liegenden Bereiche 143; 141 eine Zuführebene 143,
z. B. ein Zuführschacht 143 und
der andere der übereinander
liegenden Bereiche 141; 143 eine Abführebene 141,
z. B. ein Abführschacht 141.
Im Einzelnen ist die Anordnung zweckmäßigerweise so, dass die Plattenwechselvorrichtung 11 eine
der Anzahl der Druckplatten 101 auf dem zugeordneten Plattenzylinder 07 entsprechende
Anzahl von nebeneinander liegenden Zuführschächten 143 und eine
entsprechende Anzahl von unterhalb der Zuführschächte 143 angeordneter
Abführschächten 141 umfasst.
Die Anzahl der nebeneinander angeordneten Zuführschächte 143 der Plattenwechselvorrichtung 11 kann insbesondere
vier oder sechs sein.
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Im
Falle von mehreren auf einem Plattenzylinder 07 nebeneinander
angeordneten Druckplatten 101 ist jeder Druckplatte 101 jeweils
ein Kanal 108 (vgl. z. B. 4) bzw.
ein Abschnitt eines Kanals 108 zur Aufnahme des abgewinkelten
vorderen Endes 113 einer jeden Druckplatte 101 zuzuordnen.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass für nebeneinander angeordnete
Druckplatten 101 jeweils ein entsprechend langer Kanal 108 ausgebildet
ist, der insbesondere in axialer Richtung des Plattenzylinders 07 durchgehend
ausgebildet sein kann.
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Wie
weiter oben beschrieben sind in den Kanälen 108 Halteeinrichtungen 119 zum
Halten der Einhängeschenkel 113 der
Druckplatten 101 vorgesehen (vgl. 4), die
insbesondere die Haltemittel 121, die Federelemente 122 und
die Stellmittel 123 umfassen können. Um für jede Druckplatte 101 einen Plattenwechsel
unabhängig
von einem Plattenwechsel einer anderen Druckplatte 101 gestalten
zu können,
ist im Falle mehrerer in axialer Richtung nebeneinander auf einem
Plattenzylinder 07 angeordneten Druckplatten 101 für jede Druckplatte 101 eine
eigene Halteeinrichtung 119 vorgesehen und jede Halteeinrichtung 119 ist
unabhängig
von den anderen Halteeinrichtungen 119 betätigbar,
insbesondere pneumatisch betätigbar.
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Während in
den 9 bis 14 der Plattenwechselvorgang
für den
Fall erläutert
wurde, dass die Produktionsrichtung P mit der Richtung, in der die Druckplatten 101 zugeführt werden, übereinstimmt, also
im Falle der Druckwerke 03; 21; 29; 32 (vgl. 1 und 2),
unterscheidet sich der Plattenwechselvorgang im Falle der anderen
Druckwerke 04; 22; 28; 31 demgegenüber wie
folgt:
Zunächst
wird nochmals auf 1 Bezug genommen. Es sei angenommen,
dass in der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 die
Bedruckstoffbahn 23 im Druckwerk 22 mit der Farbe
Schwarz, im Druckwerk 04 mit der Farbe Cyan, im Druckwerk 03 mit
der Farbe Magenta und im Druckwerk 21 mit der Farbe Gelb
nacheinander bedruckt wird. Dementsprechend tragen die den Druckwerken 22; 04; 03; 21 zugeordneten
Druckplatten 101a; 101b; 101c bzw. 101d Druckbilder 105 der
entsprechenden Farbe, nämlich
die dem Druckwerk 22 zugeordneten Druckplatten 101a ein
Druckbild 105a für
die Farbe Schwarz, die dem Druckwerk 04 zugeordneten Druckplatten 101b ein
Druckbild 105b für
die Farbe Cyan, die dem Druckwerk 03 zugeordneten Druckplatten 101c ein
Druckbild 105c für
die Farbe Magenta und die dem Druckwerk 21 zugeordneten
Druckplatten 101d ein Druckbild 105d für die Farbe
Gelb, vgl. 5.
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5 skizziert
die Druckplatten 101a; 101b; 101c und 101d im
Zusammenhang mit den zugeordneten Druckbildern 105a; 105b; 105c und 105d für diese
Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16. Gleichzeitig
ist die Orientierung der Druckbilder 105a; 105b; 105c und 105d relativ
zu den zugeordneten Druckplatten 101a; 101b; 101c bzw. 101d zu erkennen
und durch den jeweiligen Pfeil die Produktionsrichtung P bzw. Laufrichtung
P der jeweiligen Druckplatte 101a; 101b; 101c bzw. 101d auf
dem entsprechenden Plattenzylinder 07 während des Produktionsbetriebes
gezeigt. Das im Produktionsbetrieb vorlaufende Ende eines jeden
Druckbildes 105a; 105b; 105c; 105d ist
mit der Bezugsziffer 106 bezeichnet, das im Produktionsprozess
nachlaufende Ende mit der Bezugsziffer 110. Zu erkennen
ist, dass die Druckbilder 105a und 105b gegenüber den Druckbildern 105c und 105d in
entgegengesetzter Orientierung auf den jeweiligen Druckplatten 101a bzw. 101b aufgebracht
sind. Zu erkennen ist weiterhin, dass die Orientierung der Druckplatten 101a und 101b relativ
zur Produktionsrichtung P entgegengesetzt ist zu der Orientierung
der Druckplatten 101c und 101d, so dass letztlich
alle Druckbilder 105a; 105b; 105c und 105d in
der gleichen Orientierung zur Produktionsrichtung P ausgerichtet
sind.
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Der
Vorgang des Aufziehens der Druckplatten 101a; 101b erfolgt
im Falle der Druckwerke 22 und 04 nun so, dass
die entsprechenden Druckplatten 101a; 101b mit
ihrem ersten Ende 103 an der ersten vorderen Kante 116 des
Plattenzylinders 07 eingehängt werden und die Drehrichtung
des entsprechenden Plattenzylinders 07 zum Zwecke des Aufziehens
der Druckplatten 101a; 101b umgekehrt wird, bis
auch das zweite Ende 104 der Druckplatte 101a; 101b an
der zweiten hinteren Kante 117 des Plattenzylinders 07 eingehängt und
befestigt ist, und dass dann für
einen anschließenden
Druckbetrieb die Drehrichtung des Plattenzylinders 07 wiederum
in Produktionsrichtung P umgekehrt wird. Hierbei ist im Falle dieser
Druckplatten 101a; 101b die Laufrichtung P im
Druckbetrieb so, dass das zweite Ende 104, welches nach
dem Stand der Technik üblicherweise
das nachlaufende Ende ist, nunmehr das vorlaufende Ende darstellt.
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Die
vorstehenden Ausführungen
sind auf die obenliegende Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 entsprechend
anwendbar, wobei hier die Druckwerke 31; 28 diejenigen
Druckwerke 31; 28 sind, bei denen die Druckplatten 101c und 101d im
Druckbetrieb vorlaufende zweite Enden 104 aufweisen und
in gegenüber
dem Stand der Technik entgegengesetzter Orientierung aufgebrachte
Druckbildern 105c; 105d tragen. Im Falle der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 sind
beim beschriebenen Ausführungsbeispiel
diesen Druckwerken 31; 28 die Farben Magenta bzw.
Gelb zugeordnet.
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In 15 ist
der obige Sachverhalt nochmals schematisch skizziert. Sie zeigt
unterschiedliche Betriebsphasen der Plattenzylinder 07 beispielsweise
der Druckwerke 29; 28 oder 32; 31,
nämlich Phase
A, in der das erste Ende 103 der jeweiligen Druckplatte 101 in
den Kanal 108 des Plattenzylinders 07, genauer
gesagt über
dessen erste vordere Kante 116 eingehängt worden ist und der Prozess des
Aufziehens einer Druckplatte 101 beginnt, Phase B, in der
der Plattenzylinder 07 zum Aufziehen der Druckplatte 101 rotiert
und die Druckplatte 101 bereits teilweise aufgezogen ist,
Phase C, in der das Aufziehen der Druckplatte 101 auf den
Plattenzylinder 07 beendet ist und somit auch das zweite
Ende 104 der Druckplatte 101 in den Kanal 108,
genauer gesagt über
dessen zweite hintere Kante 117 eingehängt und dort ggf. fixiert worden
ist, und Phase D, in der der Plattenzylinder 07 zum Zwecke
des Druckens in Produktionsrichtung P rotiert. Die linke Spalte
zeigt einen Plattenzylinder 07 beispielsweise der Druckwerke 29; 32 und
die rechte Spalte zeigt einen Plattenzylinder 07 beispielsweise
der Druckwerke 28; 31 der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17.
Bei der Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 gilt entsprechendes,
jedoch ist die Anordnung um eine vertikale Mittelebene M gespiegelt.
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Wie
aus der linken Spalte der 15 erkennbar
ist, rotiert hier der Plattenzylinder 07 auch während der
Phase des Aufziehens einer Druckplatte 101c; 101d in
Produktionsrichtung P, während
im Falle der rechten Spalte die Drehrichtung D des Plattenzylinders 07 beim
Aufziehen einer Druckplatte 101a; 101b entgegengesetzt
zur Produktionsrichtung P gerichtet ist und nach dem Aufziehen wieder
umgekehrt wird.
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Im
Falle der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele entspricht
der Umfang des Satellitenzylinders 18 dem Umfang des Plattenzylinders 07 bzw.
Formzylinders 07; im Falle eines Umfangs der Plattenzylinder 07 von
einer Seite, insbesondere Zeitungsseite entspricht der Umfang des
Satellitenzylinders 18 ebenfalls einer Seite, insbesondere
Zeitungsseite, im Falle eines Umfangs der Plattenzylinder 07 von
zwei Seiten, insbesondere Zeitungsseiten entspricht der Umfang des
Satellitenzylinders 18 ebenfalls zwei Seiten, insbesondere
Zeitungsseiten. Der Umfang des Satellitenzylinders 18 ist
somit im Falle der ersten vorstehend genannten Alternative gleich
der Abschnittslänge
der Plattenzylinder 07 und im Falle der zweiten vorstehend
genannten Alternative gleich der zweifachen Abschnittslänge der
Plattenzylinder 07.
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Allgemein
kann das Umfangsverhältnis
von Satellitenzylinder 18 und Plattenzylinder 07 insbesondere
so ausgestaltet sein, dass der Umfang des Satellitenzylinders 18 einem
ganzzahligen Vielfachen der Abschnittslänge des Plattenzylinders 07 entspricht.
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In
der 16 ist beispielhaft ein Teil des Druckwerks 21 des
Druckturms 14 gemäß 1 dargestellt;
die anderen Druckwerke 03; 04; 22; 28; 29; 31; 32 sind
entsprechend ausgebildet.
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In
dem dargestellten Beispiel arbeitet die Rotationsdruckmaschine in
einem Nassoffsetdruckverfahren. Der Übertragungszylinder 06 erzeugt
mit jeder seiner Umdrehungen auf der Bedruckstoffbahn 23,
vorzugsweise auf einer Papierbahn 23, mindestens ein Druckbild.
In dem in der 16 dargestellten Betriebsfall
des Druckwerks 21 sind an den Formzylinder 07 zumindest
ein Farbwerk 09 und ein Feuchtwerk 08 angestellt.
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Das
Farbwerk 09 weist mehrere, vorzugsweise mindestens drei
Walzen 203; 204; 206, z. B. Farbauftragswalzen 203; 204; 206 auf,
die in einem laufenden Produktionsprozess der Rotationsdruckmaschine
an den Formzylinder 07 angestellt sind. Zwischen einem
Druckfarbe aus einem Farbreservoir 207 aufnehmenden Farbduktor 208 und
den Druckfarbe auf den Formzylinder 07 auftragenden Farbauftragswalzen 203; 204; 206 sind
mehrere Walzen 209; 211; 212; 213 angeordnet.
Die dem Farbduktor 208 in Transportrichtung der Druckfarbe
nächstfolgende Walze 209 ist
als eine Filmwalze 209 ausgebildet. Sodann ist in Transportrichtung
der Druckfarbe nach der Filmwalze 209 eine als eine Farbstromtrennwalze 211 ausgebildete
Walze 211 vorgesehen, welche einen vom Farbduktor 208 kommenden
Farbstrom 2A in einen Hauptstrom 2B und in einen
Nebenstrom 2C aufteilt. In der 16 ist
der zum Formzylinder 07 führende Verlauf des Hauptstroms 2B durch
eine durchgezogene Linie und der gleichfalls zum Formzylinder 07 führende Verlauf
des Nebenstroms 2C durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
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Im
Hauptstrom 2B und im Nebenstrom 2C ist jeweils
eine von der Farbstromtrennwalze 211 auf zumindest eine
der Farbauftragswalzen 203; 204; 206 Druckfarbe übertragende
Walze 212; 213 angeordnet, wobei diese Walze 212; 213 jeweils
als eine Reibwalze 212; 213 ausgebildet ist. Die
beiden Reibwalzen 212; 213 führen einen in ihrer jeweiligen
Axialrichtung verlaufenden Changierhub aus, wobei der Changierhub
der einen Reibwalze 212 z. B. durch eine Hebelanordnung
mit dem Changierhub der anderen Reibwalze 213 gekoppelt
sein kann. In einer alternativen Ausführung wird der Changierhub
der jeweiligen Reibwalze 212; 213 durch voneinander
unabhängige
Antriebe erzeugt. Bei beiden Antriebsvarianten können die beiden Changierhübe gegenläufig ausgebildet
sein. Der Changierhub der jeweiligen Reibwalze 212; 213 kann
z. B. mittels eines Getriebes aus deren Rotationsbewegung erzeugt
sein. Sowohl im Hauptstrom 2B als auch im Nebenstrom 2C wird
aus dem Farbreservoir 207 entnommene Druckfarbe jeweils
mittels eines fünf
aneinandergereihte Walzen 208; 209; 211; 212; 213; 203; 204; 206 aufweisenden
Walzenzuges auf den Formzylinder 07 aufgetragen, wobei
der Farbduktor 208, die Filmwalze 209, die Farbstromtrennwalze 211,
eine der Reibwalzen 212; 213 und eine der Farbauftragswalzen 203; 204; 206 jeweils
Bestandteil des jeweiligen zum Formzylinder 07 führenden
Walzenzuges sind. Zwischen dem Farbduktor 208 und der Farbstromtrennwalze 211 ist
demnach im Walzenzug nur eine einzige Walze 209 angeordnet,
wobei diese Walze 209 als eine Filmwalze 209 ausgebildet
ist
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Als
Hauptstrom 2B wird derjenige Teil des vom Farbduktor 208 kommenden
Farbstroms 2A bezeichnet, der in Drehrichtung der Farbstromtrennwalze 211 von
dieser Farbstromtrennwalze 211 abgenommen und als erster über die
in diesem Hauptstrom 2B angeordnete Reibwalze 212 in
Richtung des Formzylinders 07 weitergeleitet wird. Derjenige Teil
des vom Farbduktor 208 kommenden Farbstroms 2A,
der in Drehrichtung der Farbstromtrennwalze 211 dem Hauptstrom 2B nachgeordnet von
dieser Farbstromtrennwalze 211 abgenommen und in Richtung
des Formzylinders 07 weitergeleitet wird, wird als Nebenstrom 2C der
aus dem Farbreservoir 207 entnommenen Druckfarbe bezeichnet. Der
Nebenstrom 2C kann wiederum in weitere Teilströme 2D; 2E aufgeteilt
sein, wenn an der im Nebenstrom 2C angeordneten Reibwalze 213 mehrere,
insbesondere zwei der Farbauftragswalzen 204; 206; 203 angestellt
sind. Da der Hauptstrom 2B des vom Farbduktor 208 kommenden
Farbstroms 2A den Formzylinder 07 in dessen Drehrichtung
zuerst, d. h. zumindest räumlich
vor dem Nebenstrom 2C und seinen Teilströmen 2D; 2E erreicht,
wird ein solches Farbwerk 09 als vorderlastig bezeichnet.
Die im Nebenstrom 2C des vom Farbduktor 208 kommenden Farbstroms 2A transportierte
Druckfarbe wird z. B. auf den vom Hauptstrom 2B vorgefärbten Formzylinder 07 aufgetragen.
Auch findet durch die zum Nebenstrom 2C und seinen Teilströmen 2D; 2E gehörenden Farbauftragswalzen 204; 206 eine
Glättung des
im Hauptstrom 2B auf den Formzylinder 07 aufgetragenen
Anteils der Druckfarbe statt. Ein solches Farbwerk 09 erzeugt
einen gleichmäßigen Farbauftrag
auf dem einzufärbenden
Formzylinder 07. Ein Farbwerk 09, dessen Hauptstrom 2B des
vom Farbduktor 208 kommenden Farbstroms 2A den
Formzylinder 07 in dessen Drehrichtung erst nach dem auf dem
Formzylinder 07 aufgetragenen Nebenstrom 2C und
seinen Teilströmen 2D; 2E aufgetragen
wird, wird als hinterlastig bezeichnet.
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Das
Farbreservoir 207, aus dem der Farbduktor 208 die
zum Formzylinder 07 zu transportierende Druckfarbe entnimmt,
ist z. B. als ein Farbkasten 207 oder als eine Farbwanne 207 ausgebildet, wobei
am Farbkasten 207 oder an der Farbwanne 207 in
Axialrichtung des Farbduktors 208 aneinandergereiht mehrere,
z. B. dreißig
bis sechzig Farbmesser (nicht dargestellt) vorgesehen sind, welche jeweils
mit einem nicht dargestellten Stellmittel vorzugsweise fernbetätigbar in
ihrer jeweiligen Anstellung an den Farbduktor 208 einstellbar
und tatsächlich
auch angestellt sind, wodurch eine zonenweise Dosierung der vom
Farbduktor 208 aufgenommenen Druckfarbe möglich ist.
Die mit der Einstellung des jeweiligen Farbmessers vorgenommene
Dosierung der Farbmenge äußert sich
in einer zu dieser Einstellung proportionalen Schichtdicke der Druckfarbe
in der betreffenden Zone auf der Mantelfläche des Farbduktors 208.
Das Farbwerk ist demnach in der bevorzugten Ausführung als ein Zonenfarbwerk
ausgebildet.
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Die
Walzen 203; 204; 206; 208; 209; 211; 212; 213 des
Farbwerks 09 weisen in ihrer jeweiligen Axialrichtung eine
Länge z.
B. im Bereich von 500 mm bis 2.600 mm auf, insbesondere im Bereich
von 1.400 mm bis 2.400 mm. Ihr Außendurchmesser liegt z. B.
im Bereich zwischen 50 mm und 300 mm, vorzugsweise zwischen 80 mm
und 250 mm.
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Die
Farbstromtrennwalze 211 weist eine Mantelfläche vorzugsweise
aus einem elastischen Werkstoff auf, z. B. aus einem Gummi.
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Das
Feuchtwerk 08 ist vorzugsweise als ein ein Feuchtmittel
kontaktlos aufbringendes Feuchtwerk 08, z. B. als ein Sprühfeuchtwerk
ausgebildet, sodass es einen Sprühbalken 219 aufweist,
wobei vorzugsweise mehrere in dem Sprühbalken 219 angeordnete
Sprühdüsen das
Feuchtmittel auf eine z. B. als eine Feuchtreiberwalze 221 ausgebildete
Walze 221 des Feuchtwerks 08 aufsprühen. Das
auf die Feuchtreiberwalze 221 aufgesprühte Feuchtmittel wird von einer
weiteren z. B. als eine Glättwalze 222 ausgebildete
Walze 222 des Feuchtwerks 08 auf dessen Feuchtauftragswalze 218 und
von dort auf den Formzylinder 07 übertragen.
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In
der 16 ist die Drehrichtung der jeweiligen Walzen 203; 204; 206; 208; 209; 211; 212; 213 des
Farbwerks 09, die der Walzen 218; 221; 222 des Feuchtwerks 08 sowie
die der Zylinder 06; 07 jeweils durch einen zugehörigen Pfeil
angedeutet. Die Zylinder 06; 07 sind wie weiter
oben beschrieben angetrieben. Im Farbwerk 09 ist nur eine
der Reibwalzen 212; 213, nämlich entweder die Reibwalze 212 oder
die Reibwalze 213 durch einen Antrieb 253; 254,
z. B. einen Elektromotor 253; 254 angetrieben.
In der 16 ist die bevorzugte Ausführung dargestellt,
in welcher die Reibwalze 212 angetrieben ist und die Reibwalze 213 keinen
Motor aufweist. Die andere Alternative soll dadurch angedeutet sein,
dass für
die Reibwalze 212 nur in gestrichelter Darstellung ein Antrieb 253 gezeigt
ist. Die übrigen
Walzen 203; 204; 206; 208; 209; 211 des
Farbwerks 09 sind friktionsgetrieben und weisen damit keinen
eigenen motorischen Antrieb auf. Um ein Wechseln der mittleren Farbauftragswalze 204 zu
ermöglichen,
ist die obere Reibwalze 213 durch eine mechanische Einrichtung in
eine Richtung abschwenkbar, die ihren axialen Abstand a213 zum Formzylinder 07 vergrößert, sodass die
mittlere Farbauftragswalze 204 im Wesentlichen durch eine
vertikal nach oben gerichtete Bewegung aus dem Bereich zwischen
dem Formzylinder 07 und der oberen Reibwalze 213 entnehmbar
ist.
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Die
oberste Farbauftragswalze 206 des Farbwerks 09 ist
derart angeordnet, dass sich in ihrem an den Formzylinder 07 angestellten
Betriebszustand eine an den Umfang dieser Farbauftragswalze 206 angelegte
horizontale Tangente T206 von einer an den Umfang des Formzylinders 07 angelegten
horizontalen Tangente T07 in einem vertikalen Abstand a206 von mindestens
50 mm befindet. Dieser vertikale Abstand a206 bildet sozusagen einen
Versatz zwischen der obersten Farbauftragswalze 206 und
dem Formzylinder 07 aus. Durch diese Anordnung ergibt sich
von einer Bedienseite des Druckwerks 21 aus eine ausreichende
Zugänglichkeit
zum Formzylinder 07, zumal auch alle übrigen zum Farbwerk 09 gehörenden Walzen 203; 204; 208; 209; 211; 212; 213 deutlich
unterhalb der an den Umfang der obersten Farbauftragswalze 206 angelegten
horizontalen Tangente T206 angeordnet sind. Die Walzen 218; 221; 222 des
Feuchtwerks 08 sind im Wesentlichen unterhalb des Formzylinders 07 angeordnet
und schränken
ebenfalls die Zugänglichkeit
zum Formzylinder 07 nicht ein. Die Zugänglichkeit zum Formzylinder 07 muss
z. B. deshalb gegeben sein, um an der Mantelfläche des Formzylinders 07 in
möglichst
kurzer Zeit eine oder mehrere Druckformen 101 wechseln
zu können.
Ein Wechsel von Druckformen 101 kann am Formzylinder 07 automatisch
mit Hilfe einer an den Formzylinder 07 vorzugsweise tangential
angestellten Plattenwechselvorrichtung 11 ausgeführt werden.
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Trotz
der vergleichsweise geringen Anzahl von Farbspaltstellen in dem
Druckfarbe zum Plattenzylinder 07 transportierenden Walzenzug
erzeugt das dargestellte Farbwerk 09 auf dem Plattenzylinder 07 einen
gleichmäßigen Farbauftrag,
denn es sind dort mehr Walzen vorgesehen, wo sie zum Glätten des
Farbauftrags besonders benötigt
werden, nämlich
in unmittelbaren Kontakt mit dem Plattenzylinder 07, wo
vorzugsweise drei Farbauftragswalzen 203; 204; 206 vorgesehen
sind. Insbesondere durch eine besondere, nämlich stochastische Struktur
der Mantelfläche
der Filmwalze 209 wird erreicht, dass das Farbwerk 09 kaum
zum Schablonieren neigt. Im Ergebnis ist mit diesem Farbwerk 09 auch
im Zeitungsdruck ein Druckerzeugnis mit einer hohen Druckqualität erzielbar,
was den immer weiter steigenden Qualitätsansprüchen im Zeitungsdruck Rechnung
trägt. Selbst
in einer schnelllaufenden Druckmaschine mit einer Transportgeschwindigkeit
des Bedruckstoffes 23 von mehr als 10 m/s, vorzugsweise
im Bereich zwischen 10 m/s und 15 m/s, wie sie üblicherweise im Zeitungsdruck
eingesetzt wird, tritt aufgrund des kurzen Walzenzuges und der verwendeten
Filmwalze 209 der unerwünschte
Effekt des Farbnebelns kaum auf. Die Verwendung des in der 16 beschriebenen
Farbwerks 09 in einer Rotationsdruckmaschine, insbesondere
in einer als Druckturm 14 ausgebildeten Zeitungsdruckmaschine,
wird in den nachfolgenden Figuren weiter erläutert.
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17 und 18 zeigen
in einer Schemaskizze nochmals den in der 16 dargestellten Teil
des Druckwerks 21, wobei jetzt insbesondere die Lagerung
der Zylinder 06; 07 und eine jeweilige Verstelleinrichtung
der Farbauftragswalzen 203; 204; 206,
der Filmwalze 209, der Farbstromtrennwalze 211,
der Feuchtauftragswalze 218 und der Feuchtreiberwalze 221 hervorgehoben
sind. Die Darstellungen in den 17 und 18 unterscheiden
sich dadurch, dass 17 einen ersten Betriebszustand
mit vorzugsweise jeweils geschlossenen Walzenzügen zeigt, was bedeutet, dass
z. B. die Farbauftragswalzen 203; 204; 206 an
den Formzylinder 07 und an eine der Reibwalzen 212; 213 angestellt
sind und dass die Feuchtauftragswalze 218 an den Formzylinder 07 und
an die Glättwalze 222 angestellt
ist. 18 zeigt hingegen einen zweiten Betriebszustand
mit vorzugsweise jeweils offenen, d. h. durch einen Spalt unterbrochenen
Walzenzügen,
was bedeutet, dass z. B. die Farbauftragswalzen 203; 204; 206 und/oder
die Feuchtauftragswalze 218 zumindest vom Formzylinder 07 abgestellt
sind.
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Alle
Walzen 203; 204; 206; 208; 209; 211; 212; 213 des
Farbwerks 09, die Walzen 218; 221; 222 des
Feuchtwerks 08 sowie die Zylinder 06; 07 sind
jeweils in voneinander beabstandet angeordneten, sich gegenüber stehenden
Gestellen 02 bzw. 27 des Druckturms 14 (1)
rotierbar gelagert, wobei zumindest die Farbauftragswalzen 203; 204; 206 und die
Feuchtauftragswalze 218, vorzugsweise jedoch auch die Filmwalze 209 und
die Farbstromtrennwalze 211 des Farbwerks 09 sowie
die Feuchtreiberwalze 221 des Feuchtwerks 08 jeweils
radialhubfähig angeordnet
sind. Der Radialhub dieser Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 bezieht
sich darauf, dass die jeweilige Achse dieser Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 oder
zumindest eines der Enden dieser Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 gegenüber einem
zu der jeweiligen Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 gehörenden gestellfesten
Lagerpunkt exzentrisch verstellbar ist. Die exzentrische Verstellung
von jeder der Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 erfolgt
jeweils mit Hilfe von vorzugsweise mehreren, z. B. vier jeweils
symmetrisch und konzentrisch um die jeweilige Achse dieser Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 angeordneten
Aktoren 223, wie es beispielhaft in den 17 und 18 dargestellt
ist, wobei vorzugsweise selbst die zu derselben Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 gehörenden Aktoren 223 einzeln
und unabhängig
voneinander von einer Steuereinheit betätigt und auf einen bestimmten
Stellweg eingestellt werden können, wobei
jeder betätigte
Aktor 223 jeweils hinsichtlich der Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221,
zu der er gehört,
eine radiale Kraft ausübt,
wobei diese Kraft die Achse dieser Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 radial
verschiebt oder zumindest zu verschieben versucht. Wenn mehrere
an demselben Ende von einer der Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 angeordnete
Aktoren 223 gleichzeitig betätigt werden, ergibt sich der
von der Achse der jeweiligen Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 ausgeführte Radialhub
aus einer Vektorsumme der jeweiligen radialen Kraft der betätigten Aktoren 223.
Die Aktoren 223 werden z. B. mit einem Druckmittel beaufschlagt;
vorzugsweise sind sie pneumatisch betätigt. Die Aktoren 223 sind
z. B. jeweils in einem jeweils ein Ende der jeweiligen Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 aufnehmenden
Walzenschloss angeordnet. Der von der Achse der jeweiligen Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 ausführbare Radialhub
liegt vorzugsweise im Bereich weniger Millimeter, z. B. beträgt er bis
zu 10 mm, was ausreichend ist, um die jeweilige Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 von
mindestens einem benachbarten zylindrischen Rotationskörper, z.
B. dem Formzylinder 07, abzustellen. Es ist auch vorgesehen,
dass mit den jeweiligen Aktoren 223 eine von der jeweiligen
Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 gegen
ihren mindestens einen benachbarten Rotationskörper ausgeübte Anpresskraft eingestellt
wird, wobei das Maß der
eingestellten Anpresskraft durch den mit dieser Einstellung gesteuerten
Transport an Druckfarbe oder Feuchtmittel Einfluss auf die Qualität des in
Verbindung mit diesem Farbwerk 09 und/oder Feuchtwerk 08 erzeugten
Druckerzeugnisses nimmt. Die Anpresskraft wird aufgebaut, wenn bereits
ein Berührungskontakt
zwischen der jeweiligen Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 und
ihrem benachbarten Rotationskörper
besteht, aber dennoch durch die Betätigung von einem oder mehreren
Aktoren 223 die mindestens eine wirksame radiale Kraft
erhöht
wird. Durch die weitere oder erneute Betätigung von einem oder mehreren Aktoren 223 kann
eine bestehende Anpresskraft in ihrem Betrag verändert, z. B. auch reduziert
werden.
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Mit
der Einstellung der Anpresskraft, die eine der Walzen 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 auf
ihren benachbarten Rotationskörper
ausübt,
wird auch eine Breite eines sich im Berührungskontakt zwischen dieser
Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 und
dem benachbarten Rotationskörper
ausbildenden Walzenstreifens eingestellt, wobei sich der Walzenstreifen
als eine Abplattung an der Mantelfläche der Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221,
an der Mantelfläche
des mit der Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 zusammenwirkenden
zylindrischen Rotationskörpers
oder an der Mantelfläche von
beiden darstellt. Die Breite des Walzenstreifens ist die sich durch
die Abplattung ausbildende Sehne am ansonsten kreisförmigen Querschnitt
der Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 oder
des mit ihr zusammenwirkenden Rotationskörpers. Die Abplattung ist aufgrund
einer elastisch verformbaren Mantelfläche von der Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 oder
des mit ihr zusammenwirkenden Rotationskörpers möglich. Ein Walzenstreifen wird
auch als Nip-Stelle bezeichnet. In der die Aktoren 223 steuernden
Steuereinheit können
Werte für
deren jeweiliges Druckniveau gespeichert sein, auf welches die jeweiligen
Aktoren 223 einzustellen sind, um für eine bestimmte Walze 203; 204; 206; 209; 211; 218; 221 durch
die aus der jeweiligen Einstellung der Aktoren 223 resultierende
Anpresskraft einen Walzenstreifen bestimmter Breite zu ihrem benachbarten
Rotationskörper
auszubilden.
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Die
Zylinder 06; 07, d. h. der Übertragungszylinder 06 und
der Formzylinder 07, sind gemäß ihrer Darstellung in den 17 und 18 jeweils
in einer Lagereinheit 224 gelagert, wobei vorzugsweise beide
Enden der jeweiligen Zylinder 06; 07 jeweils in einer
derartigen Lagereinheit 224, z. B. Linearlagerung 224 gelagert
sind. Die Lagereinheit 224 gestattet dem jeweiligen Zylinder 06; 07 einen
linearen Stellweg S. Einzelheiten der bevorzugt verwendeten Lagereinheit 224 sind
in der 19 dargestellt.
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Die
einen An-/Abstellmechanismus für
den jeweiligen Zylinder 06; 07 integrierende Lagereinheit 224 weist
neben einem Lager 226, z. B. Radiallager 226,
beispielsweise ein Zylinderrollenlager 226, zur rotatorischen
Lagerung des jeweiligen Zylinders 06; 07 Lagermittel 227; 228 für eine radiale
Bewegung des jeweiligen Zylinders 06; 07 – zum Druck-An-
bzw. Druck-Abstellen – auf.
Hierzu weist die Lagereinheit 224 nach ihrer Montage in
oder an ein Gestell der Druckmaschine gestellfeste, trägerfeste
Lagerelemente 227 als auch die gegen diese bewegbaren Lagerelemente 228 auf.
Die trägerfesten
und bewegbaren Lagerelemente 227; 228 sind als
zusammenwirkende Linearelemente 227; 228 und gemeinsam
mit entsprechenden Gleitflächen
oder dazwischenliegenden Wälzelementen
insgesamt als ein Linearlager 227, 228 ausgebildet.
Die Linearelemente 227; 228 nehmen paarweise einen
das Radiallager 226 aufnehmenden, z. B. als ein Schlitten 229 ausgebildeten
Lagerblock 229 zwischen sich auf. Lagerblock 229 und
die bewegbaren Lagerelemente 228 können auch einteilig ausgeführt sein.
Die trägerfesten
Lagerelemente 227 sind an einem Träger 231 angeordnet, welcher
insgesamt mit einem der Gestelle 02; 27 (1)
verbunden wird bzw. ist. Der Träger 231 ist beispielsweise
als eine Trägerplatte
ausgeführt,
welche beispielsweise zumindest auf einer Antriebsseite des jeweiligen
Zylinders 06; 07 eine Ausnehmung für den Durchgriff
einer Welle, z. B. einer Antriebswelle eines in 19 nicht
dargestellten Zylinderzapfen aufweist. Auch die Gestellwand auf
der Antriebsseite weist vorzugsweise eine Aussparung bzw. einen Durchbruch
für eine
Antriebswelle auf. Auf der der Antriebsseite gegenüberliegenden
Stirnseite muss nicht zwangsläufig
eine Ausnehmung oder eine Aussparung im Gestell 02; 27 vorgesehen
sein.
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Vorzugsweise
ist eine Länge
des Linearlagers 227, 228, insbesondere zumindest
eine Länge des
im montierten Zustand gestellfesten Lagermittels 227 des
Linearlagers 227, 228, in Richtung des Stellweges
S betrachtet kleiner als ein Durchmesser des zugeordneten Zylinders 06; 07.
Der Lagerblock 229 weist vorzugsweise nur einen einzigen
Bewegungsfreiheitsgrad in Richtung des Stellweges S auf.
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Die
Lagereinheit 224, die vorzugsweise als eine als Ganzes
montierbare Baueinheit ausgebildet ist, bildet z. B. ein ggf. zum
Teil offenes Gehäuse
aus z. B. dem Träger 231 und/oder
z. B. einem Rahmen (in 19 ohne Bezugszeichen z. B.
die vier die Lagereinheit 224 zu allen vier Seiten hin
nach außen begrenzenden
Platten). Innerhalb dieses Gehäuses bzw.
dieses Rahmens sind der das Radiallager 226 aufweisende
Lagerblock 229, die Lagerelemente 227; 228,
z. B. die Linearführungen 227; 228,
z. B. Linearlager 227; 228 sowie in vorteilhafter
Ausführung z.
B. ein den Lagerblock 229 linear verstellender Aktor 232 bzw.
mehrere solche Aktoren 232 untergebracht. Die gestellfesten
Lagerelemente 227 sind im Wesentlichen parallel zueinander
angeordnet und definieren die Richtung des Stellweges S (19).
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Ein
Druck-An-Stellen erfolgt durch Bewegen des Lagerblocks 229 in
Richtung Druckstelle mittels einer durch wenigstens einen Aktor 232 auf
den Lagerblock 229 aufgebrachten Kraft F, insbesondere durch
mindestens einen kraftgesteuerten Aktor 232, mittels welchem
zur Anstellung eine definierte bzw. definierbare Kraft F in Druck-An-Richtung
auf den Lagerblock 229 bringbar ist (19).
Die für
die Farbübertragung
und damit die Druckqualität
u. a. entscheidende Linienkraft in der jeweiligen Nip-Stelle ist daher
nicht durch einen Stellweg S, sondern durch das Kräftegleichgewicht
zwischen der Kraft F und einer zwischen den Zylindern 06; 07 resultierenden
Linienkraft FL und das resultierende Gleichgewicht
definiert. In einer ersten, nicht eigens dargestellten Ausführung werden
die Zylinder 06; 07 paarweise aneinander angestellt,
indem der Lagerblock 229 mit der entsprechend eingestellten
Kraft F über
den/die Aktor(en) 232 beaufschlagt wird. Zur Grundeinstellung eines
Systems (mit entsprechenden Aufzügen
auf den Zylindern 06; 07) ist in einer vorteilhaften
Ausführung
vorgesehen, dass wenigstens der jeweilige Übertragungszylinder 06 des
Druckwerks 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 in
einer durch das Kräftegleichgewicht
gefundenen Anstelllage fixierbar bzw. zumindest wegbegrenzbar ist.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführung,
in der der Lagerblock 229 – auch während des Betriebes der Druckmaschine – zumindest
in eine von der Druckstelle wegweisenden Richtung gegen eine Kraft,
z. B. Federkraft, insbesondere eine definierbare Kraft, bewegbar
gelagert ist. Damit wird – im
Gegensatz zur reinen Wegbegrenzung – einerseits eine maximale
Linienkraft beim Zusammenwirken der Zylinder 06; 07 definiert,
und andererseits ein Nachgeben ermöglicht, beispielsweise bei
einem Bahnriss mit anschließendem
Wickler an einem der Zylinder 06; 07.
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Die
Lagereinheit 224 weist auf ihrer zu einer Druckstelle zugewandten
Seite – zumindest
während des
Einstellvorgangs – einen
ortsveränderbaren
Anschlag 233 auf, welcher den Stellweg S zur Druckstelle
hin begrenzt. Der Anschlag 233 ist in der Weise ortsveränderbar,
dass eine als Anschlag wirksame Anschlagfläche 234, deren Bezugszeichen
in der 19 in einem Ausbruch des Lagerblocks 229 dargestellt
ist, entlang des Stellweges S zumindest in einem Bereich variierbar
ist. Es ist somit durch verstellbaren Anschlag 233 in vorteilhafter
Ausführung
eine Justiervorrichtung vorgesehen, mittels welcher die Position
einer druckstellennahen Endlage des Lagerblockes 229 einstellbar
ist. Zur Wegbegrenzung/Justage dient z. B. ein unten beschriebener
Keilantrieb. Das Stellen des Anschlages 233 kann grundsätzlich manuell
oder über
ein als ein Aktor 236 ausgeführtes Stellmittel 236 erfolgen.
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Weiter
ist in vorteilhafter Ausführung
ein in 19 nicht dargestelltes Halte-
oder Klemmmittel vorgesehen, mittels welchem sich der Anschlag 233 in
der gewünschten
Lage festlegen lässt.
Weiter ist mindestens ein federnd wirkendes Element 237,
z. B. Federelement 237, vorgesehen, welches auf den Lagerblock 229 eine
Kraft FR vom Anschlag 233 in eine von
dort abgewandte Richtung aufbringt. D. h. das Federelement 237 bewirkt
ein Druck-Ab-Stellen für den
Fall, dass der Lagerblock 229 nicht in anderer Weise an
der Bewegung gehindert wird. Ein Druck-An-Stellen erfolgt durch
Bewegen des Lagerblocks 229 in Richtung des Anschlages 233 durch wenigstens
einen Aktor 232, insbesondere einen kraftgesteuerten Aktor 232,
mittels welchem zur Anstellung des jeweiligen Zylinders 06; 07 wahlweise eine
definierte bzw. definierbare Kraft F in Druck-An-Richtung auf den Lagerblock 229 bringbar ist.
Wenn diese Kraft F größer ist
als die Rückstellkraft
FR der Federelemente 237, so erfolgt
bei entsprechender räumlicher
Ausbildung ein Anstellen des jeweiligen Zylinders 06; 07 an
den benachbarten Zylinder 06; 07 und/oder ein
Anstellen des Lagerblocks 229 an den Anschlag 233.
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Im
Idealfall ist die aufgebrachte Kraft F, die Rückstellkraft FR und
die Position des Anschlages 233 derart gewählt, dass
zwischen Anschlag 233 und der Anschlagfläche des
Lagerblockes 229 in Anstelllage keine wesentliche Kraft ΔF übertragen
wird, dass beispielsweise gilt |ΔF| < 0,1·(F – FR), insbesondere |ΔF| < 0,05·(F – FR),
idealerweise |ΔF| ≈ 0. In diesem
Fall wird die Anstellkraft zwischen den Zylindern 06; 07 wesentlich über die
durch den Aktor 232 anliegende Kraft F bestimmt. Die für die Farbübertragung
und damit die Druckqualität
u. a. entscheidende Linienkraft FL in der
jeweiligen Nip-Stelle ist daher nicht primär durch einen Stellweg S, sondern
bei quasifreiem Anschlag 233 durch die Kraft F und das
resultierende Gleichgewicht definiert. Grundsätzlich wäre nach Auffinden der Grundeinstellung
mit den hierzu passenden Kräften
F ein Entfernen des Anschlages 233 bzw. einer entsprechenden,
lediglich während
des Grundeinstellens wirksamen Fixierung denkbar.
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Der
Aktor 232 kann grundsätzlich
als beliebiger, eine definierte Kraft F aufbringender Aktor 232 ausgeführt sein.
Vorteilhaft ist der Aktor 232 als durch ein Druckmittel
betätigbares
Stellmittel 232, insbesondere als durch ein Fluid bewegbarer
Kolben 232 ausgeführt.
Vorteilhaft im Hinblick auf mögliches
Verkanten ist die Anordnung mehrerer, hier zwei, derartiger Aktoren 232.
Als Fluid kommt vorzugsweise wegen deren Inkompressibilität eine Flüssigkeit,
z. B. ein Öl
oder Wasser, zum Einsatz.
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Zu
Betätigung
der hier als Hydraulikkolben 232 ausgeführten Aktoren 232 ist
in der Lagereinheit 224 ein steuerbares Ventil 238 vorgesehen.
Dieses ist beispielsweise elektronisch ansteuerbar ausgeführt und
stellt einen Hydraulikkolben 232 in einer ersten Stellung
drucklos oder zumindest auf ein geringeres Druckniveau, während in
einer anderen Stellung ein die Kraft F bedingender Druck 2P anliegt.
Zusätzlich
ist hier zur Sicherheit eine nicht bezeichnete Leckageleitung vorgesehen.
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Um
zu große
An-/Abstellwege zu vermeiden und dennoch Bahnwickler abzusichern,
kann auf der druckstellenfernen Seite des Lagerblocks 229 eine Wegbegrenzung
durch einen ortsveränderlichen, kraftbegrenzten
Anschlag 239 als Überlastsicherung 239 z.
B. in Verbindung mit einem Federelement vorgesehen sein, welche
in der betriebsmäßigen Druck-Ab-Stellung,
d. h. die Kolben 232 sind entlastet und/oder eingefahren,
zwar als Anschlag 239 für
den Lagerblock 229 dienen, im Fall eines Bahnwicklers oder
anderer von der Druckstelle herrührender überhöhter Kräfte jedoch
nachgibt und einen größeren Weg
frei gibt. Eine Federkraft dieser Überlastsicherung 239 ist
daher größer gewählt, als
die Summe der Kräfte
aus den Federelementen 237. Beim betriebsmäßigen An-/Abstellen
ist daher ein lediglich sehr kurzer Stellweg, z. B. lediglich 1
mm bis 3 mm, vorsehbar.
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Der
Anschlag 233 ist in der dargestellten Ausführung (19)
als ein quer zur Richtung des Stellweges S bewegbarer Keil 233 ausgeführt, wobei beim
Bewegen desselben die Position der jeweils wirksamen Anschlagfläche 234 entlang
des Stellweges S variiert. Der Keil 233 stützt sich
beispielsweise an einem trägerfesten
Anschlag 241 ab.
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Der
hier als Keil 233 ausgeführte Anschlag 233 ist
durch einen Aktor 236 bewegbar, beispielsweise durch ein
druckmittelbetätigbares
Stellmittel 236, z. B. einen mit einem Druckmittel betätigbaren Kolben 236 in
einem Arbeitszylinder mit (doppeltwirkenden) Kolben über ein
z. B. als eine Kolbenstange 242 ausgeführtes Übertragungsglied 242 oder
durch einen Elektromotor über
ein als Gewindespindel ausgeführtes Übertragungsglied 242.
Dieser Aktor 236 kann entweder in beide Richtungen wirksam
oder aber, wie hier dargestellt, als Einwegeaktor ausgeführt sein,
welcher bei Aktivierung gegen eine Rückstellfeder 243 arbeitet.
Die Kraft der Rückstellfeder 243 ist
aus o. g. Gründen
(weitgehend kraftfreier Anschlag 233) so schwach gewählt, dass
der Keil 233 lediglich entgegen der Schwerkraft oder Schwingungskräften in
seiner korrekten Lage gehalten wird.
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Grundsätzlich kann
der Anschlag 233 auch auf andere Art (z. B. als zur Stellrichtung
stellbarer und fixierbarer Stößel etc.)
in der Weise ausgeführt sein,
dass er eine in Richtung des Stellweges S variierbare, und – zumindest
während
des Einstellvorgangs – fixierbare
Anschlagfläche 234 für die Bewegung
des Lagerblockes 229 in Richtung Druckstelle bildet. In
einer nicht dargestellten Ausführung
erfolgt ein Stellen des Anschlages 233 beispielsweise direkt parallel
zur Richtung des Stellweges S durch ein Antriebsmittel, beispielsweise
einen mit Druckmittel betätigbaren
Zylinder mit (doppelt wirkendem) Kolben oder einen Elektromotor.
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Es
wird nun auf eine weitere Ausführungsform
eines Druckturms 14 bzw. einer Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16; 17 unter
Bezugnahme auf 20 Bezug genommen, die eine
alternative zur Ausführungsform
nach 1 bzw. 2 darstellt und bezüglich allgemeinem
Aufbau, Funktionsweise und Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen
auf die vorstehenden Ausführungen Bezug
genommen, soweit einschlägig.
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Die
Satellitendruckeinheiten 16; 17 gemäß 20 unterscheiden
sich von denjenigen gemäß 1 und 2 im
Wesentlichen dadurch, dass nun Plattenzylinder 07 vorgesehen
sind, deren Umfang halb so groß ist
wie der Umfang der Übertragungszylinder 06,
dass die Farbwerke 39 der Druckwerke 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 im
einzelnen anders ausgebildet sind als die Farbwerke 09 gemäß 1 und 2 und
dass die Feuchtwerke 38 der Druckwerke 21; 22; 31; 32 zumindest
teilweise grundsätzlich
anders angeordnet sind als die Feuchtwerke 08 im Falle der 1 und 2.
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Im
Einzelnen weist der Plattenzylinder 07 eines jeden Druckwerks 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 insbesondere
den Umfang einer stehenden Zeitungsseite auf, beispielsweise im
Broadsheet-Format, hat also einen einfachen Umfang, wohingegen der Übertragungszylinder 06,
ebenso wie der Satellitenzylinder 18, einen zweifachen
Umfang aufweist. Der Satellitenzylinder 18 kann aber auch
einen Umfang bezogen auf den Plattenzylinder 07 größer 2, d. h.
3 oder 4 aufweisen. Aufgrund des einfachen Umfangs des Plattenzylinders 07 weist
dieser vorzugsweise auch nur einen einzigen durchgehenden Zylinderkanal 108 (vgl. 4)
zur Aufnahme einer einzigen Druckplatte 101 (vgl. 3)
am Umfang auf.
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In
axialer Richtung kann der Plattenzylinder 07 allerdings
vorzugsweise zwei, drei, vier, fünf, sechs,
sieben oder acht Druckplatten 101 nebeneinander aufnehmen.
Insbesondere kann der Druckturm 14 als 4/1-Satelliten-Druckturm 14 ausgebildet
sein.
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Im
Folgenden werden beispielhaft Details des Druckwerks 21 des
Druckturms 14 gemäß 20 beschrieben;
die anderen Druckwerke 03; 04; 22; 28; 29; 31; 32 sind
entsprechend ausgebildet.
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In
dem dargestellten Beispiel arbeitet die Rotationsdruckmaschine in
einem Nassoffsetdruckverfahren. Der Übertragungszylinder 06 erzeugt
mit jeder seiner Umdrehungen auf der Bedruckstoffbahn, vorzugsweise
auf einer Papierbahn, zwei Druckbilder. In dem in der 20 dargestellten
Betriebsfall des Druckwerks 21 sind an den Formzylinder 07 ein Farbwerk 39 und
ein Feuchtwerk 38 angestellt.
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Das
Farbwerk 39 weist eine Walze 41, z. B. Farbauftragswalze 41 auf,
die in einem laufenden Produktionsprozess der Rotationsdruckmaschine
an den Formzylinder 07 angestellt ist. Zwischen einem Druckfarbe
aus einem Farbreservoir 42 bzw. Farbkasten 42 bzw.
einer Farbwanne 42 aufnehmenden Farbduktor 43 und
der Druckfarbe auf den Formzylinder 07 auftragenden Farbauftragswalze 41 sind
mehrere Walzen 44; 46; 47; 48; 49; 51,
angeordnet. Die dem Farbduktor 43 in Transportrichtung
der Druckfarbe nächstfolgende
Walze 44 ist als eine Filmwalze 44 ausgebildet.
Sodann ist in Transportrichtung der Druckfarbe nach der Filmwalze 44 eine
als Übertragungswalze 46 ausgebildete
Walze 46 mit vorzugsweise weicher Oberfläche vorgesehen.
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Die Übertragungswalze 46 liegt
an einer als Reibwalze 47 ausgebildete Walze 47 an,
die ihrerseits farbstromaufwärts
mit zwei weiteren, vorzugsweise weichen Walzen 48; 49,
z. B. Übertragungswalzen 48; 49 zusammenarbeitet,
die beide an einer weiteren als Reibwalze 51 ausgebildete
Walze 51 anliegen, die ihrerseits mit der Farbauftragswalze 41 zusammenarbeitet.
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Die
beiden Reibwalzen 47; 51 führen einen in ihrer jeweiligen
Axialrichtung verlaufenden Changierhub aus, wobei der Changierhub
der einen Reibwalze 47 z. B. durch eine Hebelanordnung
mit dem Changierhub der anderen Reibwalze 51 gekoppelt sein
kann. In einer alternativen Ausführung
wird der Changierhub der jeweiligen Reibwalze 47; 51 durch voneinander
unabhängige
Antriebe erzeugt. Bei beiden Antriebsvarianten können die beiden Changierhübe gegenläufig ausgebildet
sein. Der Changierhub der jeweiligen Reibwalze 47; 51 kann
z. B. mittels eines Getriebes aus deren Rotationsbewegung erzeugt
sein.
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Die
Farbauftragswalze 41 sollte an den Formzylinder 07 mit
einer definierten Kraft angestellt werden. Dies kann beispielsweise
entweder durch eine Lagerung der entsprechenden Walzenzapfen in einer
Linearlagerung entsprechend der im Zusammenhang mit 19 beschriebenen
Linearlagerung 224 erfolgen oder durch einen durch ein
druckmittelbetätigbares
Stellelement verschwenkbaren Hebel (nicht dargestellt).
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Der
Umfang der Farbauftragswalze 41 ist vorzugsweise zumindest
im Wesentlichen gleich dem Umfang des Plattenzylinders 07,
entspricht also einer stehenden Zeitungsseite. Desgleichen ist der
Umfang der mit der Farbauftragswalze 41 zusammenarbeitenden
Reibwalze 51 zumindest im Wesentlichen gleich dem Umfang
des Plattenzylinders 07 und entspricht somit ebenfalls
einer stehenden Zeitungsseite. Der jeweilige Umfang der übrigen Walzen 44; 46; 47; 48; 49 braucht
dem Umfang des Plattenzylinders 07 nicht zu entsprechen
und kann insbesondere kleiner sein, wie im Falle des dargestellten
Ausführungsbeispiels
dies bei den Walzen 46; 48 und 49 der
Fall ist, während
hier der jeweilige Umfang der weiteren Reibwalze 47 und
der Filmwalze 44 wiederum demjenigen des Plattenzylinders 07 zumindest
im Wesentlichen entspricht. Im Wesentlichen entspricht einer Abweichung
von ±2%,
insbesondere 1%.
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Die
Reibwalze 51 ist gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
so angeordnet, dass sich die Verbindungsebene den Rotationsachsen
von Plattenzylinder 07 und Farbauftragswalze 41 mit
einer Verbindungsebene zwischen den Rotationsachsen von Farbauftragswalze 41 und
Reibwalze 51 unter einem Winkel von z. B. 70–110°, vorteilhaft
80–100°, insbesondere
90° +/– 5% schneiden.
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Das
Feuchtwerk 38 kann hinsichtlich seines allgemeinen Aufbaus
dem Feuchtwerk 08 z. B. gemäß 1 oder 17 entsprechen.
Es ist vorzugsweise als ein ein Feuchtmittel kontaktlos aufbringendes
Feuchtwerk 38, z. B. als ein Sprühfeuchtwerk 38 ausgebildet,
sodass es einen Sprühbalken 219 aufweist,
wobei vorzugsweise mehrere in dem Sprühbalken 219 angeordnete
Sprühdüsen das
Feuchtmittel auf eine z. B. als eine Feuchtreiberwalze 221 ausgebildete
Walze 221 des Feuchtwerks 38 aufsprühen. Das
auf die Feuchtreiberwalze 221 aufgesprühte Feuchtmittel wird von einer
weiteren z. B. als eine Glättwalze 222 ausgebildete
Walze 222 des Feuchtwerks 08 auf dessen Feuchtauftragswalze 218 und von
dort auf den Formzylinder 07 übertragen.
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Im
Falle der Ausführungsform
nach 20 ist der Umfang der Feuchtauftragswalze 218 zumindest
im Wesentlichen gleich dem Umfang des Plattenzylinders 07 und
entspricht somit dem Umfang einer stehenden Zeitungsseite. Die beiden
anderen Walzen 221; 222 können kleiner ausgebildet sein.
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Wie
aus 20 deutlich wird, sind die Feuchtwerke 38 der
bzgl. einer Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16 bzw. 17 obenliegenden
Druckwerke 21; 22; 31; 32 hinsichtlich
ihrer räumlichen Lage
anders angeordnet als die Feuchtwerke 38 der jeweils untenliegenden
Druckwerke 03; 04; 28; 29. Im Einzelnen
befindet sich die jeweilige Feuchtauftragswalze 218 einschließlich des
gesamten zugehörigen Feuchtwerks 38 bei
den obenliegenden Druckwerken 21; 22; 31; 32 gemäß einer
ersten Anordnung auf der bzgl. der Plattenwechselvorrichtung 11 gesehen
dem jeweiligen Farbwerk 39 gegenüberliegenden Seite des jeweiligen
Plattenzylinders 07 und das Feuchtwerk 38 erstreckt
sich mit seiner an die Feuchtauftragswalze 218 anschließenden Glättwalze 222 und mit
seiner Feuchtreiberwalze 221 steil nach oben, während sich
bei den untenliegenden Druckwerken 03; 04; 28; 29 gemäß einer
zweiten Anordnung die jeweilige Feuchtauftragswalze 218 einschließlich des gesamten
zugehörigen
Feuchtwerks 38 auf der bzgl. der Plattenwechselvorrichtung 11 gesehen
gleichen Seite des jeweiligen Plattenzylinders 07 wie das Farbwerk 39 befindet
und das Feuchtwerk sich mit seiner an die Feuchtauftragswalze 218 anschließenden Glättwalze 222 und
mit seiner Feuchtreiberwalze 221 steil nach unten erstreckt.
Auf diese Weise wird trotz vergleichsweise kleinem Durchmesser des
Plattenzylinders 07 bei allen acht Druckwerken 03; 04; 21; 22; 28; 29; 31; 32 des
Druckturms 14 eine zumindest im Wesentlichen waagrechte
Anordnung aller automatischen Plattenwechselvorrichtungen 11 ermöglicht.
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21 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
eines Druckwerks 03 gemäß 20.
In der vergrößerten Darstellung
sind die Linearlagerungen 224 der Zylinder 06; 07 und
die Aktoren 223 der Walzen 41; 46; 48; 49; 218; 221 zu
erkennen.
-
- 01
-
- 02
- Gestell
- 03
- Druckwerk
- 04
- Druckwerk
- 05
-
- 06
- Zylinder,
Gummizylinder, Übertragungszylinder
- 07
- Zylinder,
Plattenzylinder, Formzylinder
- 08
- Feuchtwerk
- 09
- Farbwerk
- 10
-
- 11
- Plattenwechselvorrichtung
- 12
- Antriebsmotor
- 13
-
- 14
- Druckturm,
Achterturm, 4/1-Satelliten-Druckturm
- 15
-
- 16
- Druckeinheit,
Satellitendruckeinheit, Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 17
- Druckeinheit,
Satellitendruckeinheit, Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 18
- Zylinder,
Satellitenzylinder, Gegendruckzylinder
- 19
- Leitwalze
- 20
-
- 21
- Druckwerk
- 22
- Druckwerk
- 23
- Bedruckstoffbahn,
Papierbahn
- 24
-
- 25
-
- 26
-
- 27
- Gestell
- 28
- Druckwerk
- 29
- Druckwerk
- 30
-
- 31
- Druckwerk
- 32
- Druckwerk
- 33
- Leitwalze
- 34
- Leitwalze
- 35
-
- 36
- Zahnrad
- 37
- Zahnrad
- 38
- Feuchtwerk,
Sprühfeuchtwerk
- 39
- Farbwerk
- 40
-
- 41
- Walze,
Farbauftragswalze
- 42
- Farbreservoir,
Farbkasten, Farbwanne
- 43
- Farbduktor
- 44
- Walze,
Filmwalze
- 45
-
- 46
- Walze, Übertragungswalze
- 47
- Walze,
Reibwanze
- 48
- Walze, Übertragungswalze
- 49
- Walze, Übertragungswalze
- 50
-
- 51
- Walze,
Reibwalze
- 52
bis 100
-
- 101
- Aufzug,
Druckplatte
- 102
- Auflagefläche (101)
- 103
- Ende,
erstes bzw. vorlaufend (101)
- 104
- Ende,
zweites bzw. nachlaufend (101)
- 105
- Druckbilder
- 106
- Ende,
vorlaufend (105)
- 107
- Mantelfläche (07)
- 108
- Kanal,
Zylinderkanal (07)
- 109
- Öffnung (108)
- 110
- Ende,
nachlaufend (105)
- 111
-
- 112
-
- 113
- Einhängeschenkel
(101)
- 114
- Einhängeschenkel
(101)
- 115
-
- 116
- Einhängekante,
Kante, vordere, erste (109)
- 117
- Kante,
hintere, zweite (109)
- 118
-
- 119
- Haltevorrichtung
- 120
-
- 121
- Haltemittel
- 122
- Federelement
- 123
- Stellmittel
- 124
- Abstützelement,
Andrückelement, Andrückwalze,
Andrückrolle.
Wälzelement,
Walze, Rolle
- 125
-
- 126
- Kante
- 127
- Berührungslinie
- 128
-
- 129
bis 137
-
- 138
- Druckformmagazin
- 139
-
- 140
-
- 141
- Aufnahmeeinrichtung,
Schacht, schachtartiger Bereich, Abführebene, Abführschacht
(138)
- 142
-
- 143
- Aufnahmeeinrichtung,
Schacht, schachtartiger Bereich, Zuführebene, Zuführschacht
(138)
- 144
-
- 145
-
- 146
-
- 147
- Trennwand
- 148
- Arretierung,
Kegelbolzen
- 149
-
- 150
-
- 151
- Ausrichtvorrichtung
- 152
- Anschlag
(151)
- 153
- Anschlag
(151)
- 154
- Auflage
(144)
- 155
-
- 156
- Anschlag,
Schieber, Registerstift
- 157
- Fördereinrichtung,
Riemenantrieb, Linearantrieb
- 158
- Halter,
Druckformhalter
- 159
- Kolben,
Schieber
- 160
-
- 161
- Halteelement,
Winkel
- 162
- Halteelement,
Anschlag
- 163
- Abschrägung
- 164
bis 171
-
- 172
- Auflage,
Leisten, Gleitschiene
- 173
- Führungselement,
Leitblech, Keil, Wälzelement,
Rolle
- 174
- Rampe,
erste
- 175
-
- 176
- Gipfelpunkt
(174)
- 177
- Rampe,
zweite
- 178
- Gipfelpunkt
(176)
- 179
- Anschlag
- 180
-
- 181
- Fördereinrichtung,
Riemenantrieb, Linearantrieb
- 182
- Heber,
Druckformheber
- 183
- Kolben
- 184
- Hebarm
(182)
- 185
-
- 186
- Sicherungselement,
Klappe
- 187
-
- 188
- Aufstandspunkt
- 189
-
- 190
-
- 191
- Sensor
- 192
bis 202
-
- 203
- Walze,
Farbauftragswalze
- 204
- Walze,
Farbauftragswalze
- 205
-
- 206
- Walze,
Farbauftragswalze
- 207
- Farbreservoir,
Farbkasten, Farbwanne
- 208
- Farbduktor
- 209
- Walze,
Filmwalze
- 210
-
- 211
- Walze,
Farbstromtrennwalze
- 212
- Walze,
Reibwalze
- 213
- Walze,
Reibwalze
- 214
- Walze,
Rakelwalze
- 215
-
- 216
- Rakel
- 217
- Brückenwalze
- 218
- Walze,
Feuchtauftragswalze
- 219
- Sprühbalken
- 220
-
- 221
- Walze,
Feuchtreiberwalze
- 222
- Walze,
Glättwalze
- 223
- Aktor
- 224
- Lagereinheit,
Linearlagerung
- 225
-
- 226
- Lager,
Radiallager, Zylinderrollenlager
- 227
- Lagermittel,
Lagerelement, Linearelement, Linearführung, Linearlager
- 228
- Lagermittel,
Lagerelement, Linearelement, Linearführung, Linearlager
- 229
- Lagerblock,
Schlitten
- 230
-
- 231
- Träger
- 232
- Aktor,
Stellmittel, Kolben, Hydraulikkolben
- 233
- Anschlag,
Keil
- 234
- Anschlagfläche
- 235
-
- 236
- Aktor,
Stellmittel, Stellglied, Kolben
- 237
- Element,
Federelement
- 238
- Ventil
- 239
- Anschlag, Überlastsicherung
- 240
-
- 241
- Anschlag
- 242
- Übertragungsglied,
Kolbenstange
- 243
- Rückstellfeder
- 244
bis 252
-
- 253
- Antrieb,
Elektromotor
- 254
- Antrieb,
Elektromotor
- 101a
- Druckplatte
- 101b
- Druckplatte
- 101c
- Druckplatte
- 101d
- Druckplatte
- 105a
- Druckbild
(Schwarz)
- 105b
- Druckbild
(Cyan)
- 105c
- Druckbild
(Magenta)
- 105d
- Druckbild
(Gelb)
- B
- Breite
- D
- Drehrichtung
- F
- Kraft
- H
- Horizontale
- L
- Länge
- M
- Mittelebene,
vertikal
- P
- Produktionsrichtung,
Laufrichtung
- S
- Stellweg
- FR
- Radialkraft
- FG
- Schwerkraft
- MR
- Rückstellmoment
- 2A
- Farbstrom
- 2B
- Hauptstrom
- 2C
- Nebenstrom
- 2D
- Teilstrom
- 2E
- Teilstrom
- 2P
- Druck
- T07
- Tangente
- T206
- Tangente
- a206
- Abstand
- a213
- Abstand
- a154
- Abstand
- a158
- Abstand
- a173
- Abstand
- a186
- Abstand
- o138
- Öffnung
- s182
- Hub
- δ
- Öffnungswinkel