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Die
Erfindung betrifft ein Schalungselement mit einer Schalhaut und
mit wenigstens einem an einem Rand oder nahe zu einem Rand der Schalhaut von
dieser auf der dem Beton in Gebrauchsstellung abgewandten Seite
abstehenden, aus Metall bestehenden Randsteg oder Außenrahmen
oder die Schalhaut abstützenden Träger, wobei
an dem Schalungselement als Identifizierungsmittel wenigstens ein
Transponder angeordnet ist.
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Ein
Beispiel für ein Schalungselement mit einem an dem Rand
der Schalhaut abstehenden Randsteg oder Außenrahmen ist
in
EP 0 573 450 B1 beschrieben.
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Ein
Schalungselement mit die Schalhaut abstützenden Trägern
zeigt
DE 24 26 708
C3 , wobei die Schalungselemente dabei gekrümmt
sein oder werden können, aber auch vergleichbare Schalungselemente
in Form von starren Schaltafeln mit entsprechenden zum Beispiel
parallelen Trägern bekannt sind.
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Schalungen
und damit die Schalungselemente werden zu einem großen
Teil vermietet oder durch Leasingverträge von Abnehmern
zeitweise beansprucht, das heißt, es besteht bei derartigen
Schalungen und Schalungselementen das Problem, dass die benutzten
Schalungselemente nach einer gewissen Zeit wieder zurückgenommen
werden müssen.
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Dabei
ist häufig nicht genau festzustellen, ob der zeitweilige
Benutzer wirklich diejenigen Schalungselemente zurückgibt,
die er gemietet oder geleast hatte und es besteht die Gefahr, dass
der Benutzer an sich noch im guten Zustand befindliche Schalungselemente
oder Schalungsteile behält und in seinem Besitz befindliche
schlechtere oder stärker verschlissene Schalungselemente
oder Schalungsteile zurückgibt.
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Es
ist deshalb wünschenswert, Schalungselemente oder zumindest
wertvollere Schaltafeln so zu kennzeichnen, dass sie bei der Rücknahme
identifiziert und wiedererkannt werden können.
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Neben
Farbmarkierungen sind dabei auch Transponder bekannt geworden.
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Aus
DE 100 55 060 A1 ist
es bekannt, zur Unterbringung eines Transponders in dem Rahmenblech
einer Schaltafel eine Durchgangslochung vorzusehen, in welche ein
spezieller Halter für den Transponder untergebracht werden
kann, was als aufwendig und auch als störanfällig
angesehen werden muss, zumal der Halter gegebenenfalls unbefugterweise
entnommen werden könnte. Darüber hinaus ist die
Durchgangslochung für diesen speziellen Halter gleichzeitig
als Schwächung des Randsteges oder Rahmens anzusehen.
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Es
besteht deshalb die Aufgabe, ein Schalungselement der ein gangs genannten
Art zu schaffen, dessen Randstege oder Außenrahmen oder
Träger aus Metall bestehen können, ohne dass ein
spezieller Halter für den oder die Transponder erforderlich
ist und einmontiert werden muss.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Schalungselement der
eingangs definierten Art vorgesehen, dass an dem Randsteg oder Außenrahmen oder
Träger an dessen von der Schalhaut abgewandten, in Gebrauchsstellung
einem Nachbarschalungselement oder Gebäudeende zugewandten
Oberfläche wenigstens eine Vertiefung vorgesehen ist, die größer
als ein flacher Transponder ist, und dass der Transponder in dieser
Vertiefung von deren Begrenzung umfasst angeordnet und gehalten
ist.
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Anstelle
eines aufwendigen Halters wird also in das entsprechende metallische
Teil des Schalungselementes, welches vor allem auch bei übereinander
gestapelten Schalungselementen von außen gut zugänglich
ist, eine Vertiefung eingebracht, in welcher in Gebrauchsstellung
der Transponder isoliert untergebracht ist, so dass seine elektromagnetischen
Signale von dem Transponder gut abgegeben oder aufgenommen werden
können, ohne von dem umgebenden Metall des Randsteges,
Rahmens oder Trägers gestört oder „geschluckt"
zu werden. Da ein spezieller Halter vermieden wird, bedarf es auch
keiner speziellen Montage eines derartigen Halters. Gegenüber
einer Durchgangslochung hat eine Vertiefung den Vorteil, dass ihre
Anbringung praktisch keinen Mehraufwand bedeutet, der Randsteg,
Rahmen oder Träger aber weniger oder gar nicht geschwächt wird.
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Besonders
zweckmäßig und einfach ist es dabei, wenn der
Transponder in der Vertiefung durch eine Kunststoff- und/oder Klebemasse
gehalten oder befestigt ist.
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Der
Transponder kann also einfach zusammen oder nach oder vor der Anbringung
einer entsprechenden Kunststoff- oder Klebemasse in die Vertiefung
eingebracht oder eingelegt oder dann mit der erwähnten
Masse festgelegt werden, wodurch er gleichzeitig auch noch gegen
mechanische oder von Verschmutzungen herrührende Beschädigungen
geschützt werden kann.
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Zweckmäßig
ist es dabei, wenn die Vertiefung auf der in Richtung zur Mitte
der Schaltafel befindlichen Seite des Randsteges oder Rahmens oder Trägers
geschlossen oder – gegebenenfalls nachträglich – verschlossen
ist. Somit ist die offene Seite dieser Vertiefung für einen
entsprechenden Sensor oder Scanner oder Detektor von der Außenseite
her gut zugänglich.
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Eine
besonders zweckmäßige Ausführungsform
kann vorsehen, dass das Schalungselement eine Schaltafel mit einem
metallischen Außenrahmen ist, der aus etwa rechtwinklig
zur Schalhaut abstehenden Randstegen aus Flachmaterial oder aus einem
Profil besteht, wobei der Querschnitt des Randstegs von der Schalhaut
bis zu einem freien oder beabstandeten Rand weggerichtet ist, wobei
an den Randstegen in Gebrauchsstellung Randstege von Nachbar-Schaltafeln
mittelbar oder unmittelbar anliegen und Verbindungsmittel zum gegenseitigen Befestigen
der aneinander liegenden oder benachbarten Randstege angreifen,
und dass die den Transponder aufnehmende Vertiefung auf der in Richtung von
der Mitte der Schaltafel weg befindlichen Außenseite des
oder der Randstege oder des Außenrahmens gegenüber
dieser Außenseite in Richtung zu der Mitte der Schaltafel
hin zurückspringend eingeformt ist.
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Der
randseitige Randsteg oder Außenrahmen kann also an derjenigen
Oberfläche, die einer eventuellen Nachbar-Schaltafel zugewandt
ist, die entsprechende Vertiefung haben, die sich dabei nach dieser
Außenseite hin öffnet, das heißt der Transponder
kann von dieser Außenseite her in die Vertiefung eingesetzt
sein und dann von dieser Außenseite her auch gut detektiert
werden.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung kann dabei darin bestehen, dass der/die
Randstege aus Flachmaterial gebildet sind und die Vertiefung eingeprägt ist.
Ein solcher Prägevorgang ist einfach durchführbar
und ergibt eine effektive Möglichkeit, die nach der Außenseite
hin offene Vertiefung für den Transponder anzuformen, ohne
die Stabilität des Randsteges oder Rahmenteils zu beeinträchtigen.
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Es
ist aber auch möglich, dass der Randsteg etwa gemäß
EP 0 729 536 B1 ein
Profil oder Strangpressprofil oder ein Hohlprofil, auch ein Hohlprofil
aus Stahl, ist und die Vertiefung durch spanende oder spanlose Entfernung
von Werkstoff ausgearbeitet, insbesondere ausgefräst ist.
Neben einem spanenden Fräsvorgang wäre auch eine
Erodierung der entsprechenden Vertiefung denkbar.
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Dabei
kann es vorteilhaft sein, wenn der Randsteg ein Aluminium-Strangpressprofil
mit in seiner Längsrichtung verlaufenden Hohlräume
ist – um bei guter Steifigkeit Gewicht einzusparen – und
wenn die Vertiefung an einer Stelle angeordnet ist, an welcher das
Strangpressprofil einen Vollquerschnitt – also keinen Hohlraum – hat.
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Der
Transponder kann in Gebrauchsstellung in die Vertiefung so weit
eingesenkt sein, dass er an seiner der Außenseite zugewandten
Seite mit der Kunststoff- und/oder Klebemasse abgedeckt oder überdeckt
ist, und diese Abdeckung des Transponders kann mit der Außenfläche
des Randsteges oder Außenrahmens oder Trägers
vorzugsweise bündig abschließen. Es ergibt sich
bei einem derartigen bündigen Abschluss dann eine Ober fläche
des Randsteges oder Trägers, an welcher die Lage des Transponders
nicht für Unbefugte ohne weiteres erkennbar ist und Verschmutzungen
des Transponders weitestgehend vermieden werden. Dennoch ist er
zusätzlich durch die Abdeckung gegen auch aggressivere
Materialien wie Betonmilch oder dergleichen Verschmutzungen sowie
auch gegen mechanische Beaufschlagung geschützt.
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Besonders
günstig ist es, wenn der Transponder in der Vertiefung
in die Kunststoff- und/oder Klebemasse eingebettet ist. Es kann
also zunächst diese Kunststoff- und Klebemasse in die Vertiefung hineingefüllt
und dann der Transponder in die noch entsprechend nachgiebige Masse
eingedrückt und dadurch eingebettet werden, oder es kann
zunächst der Transponder eingelegt und dann die Masse in
die den Transponder schon enthaltende Vertiefung eingefüllt
und dieser dabei von der Masse zumindest nach außen hin überdeckt
werden.
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Besonders
günstig ist es dabei, wenn die Kunststoff- und/oder Klebemasse
ein Zweikomponentenklebstoff auf Epoxidharzbasis ist. Dies ergibt einerseits
nach dem Abbinden oder Aushärten einen stabilen, den Transponder
gut schützenden Abschluss und erlaubt andererseits eine
langdauernde sichere Befestigung des Transponders in seiner Vertiefung.
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Damit
beim Stapeln solcher Schalungselemente nicht auf die Lage des Transponders
Rücksicht genommen werden muss und dennoch die Identifizierung
der jeweiligen Schaltafel problemlos möglich ist, ist es
zweckmäßig, wenn das Schalungselement eine rechteckige
Schaltafel ist, die wenigstens zwei Transponder in voneinander beabstandeten
Vertiefungen in rechtwinklig oder parallel zueinander angeordneten
Randstegen oder Trägern aufweist. Parallele Randstege oder
randnahe Träger befinden sich jeweils an zueinander beabstandeten Rän dern,
so dass die Schaltafeln auch bei einer Ablage in um 180 Grad gedrehter
Lage dem Benutzer wieder einen Randsteg oder Träger zuwenden,
in welchem dann einer der Transponder untergebracht ist. Dabei können
natürlich alle Transponder einer Schaltafel die selben
Identifizierungsmerkmale aufweisen.
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Günstig
kann es dabei sein, wenn in wenigstens zwei Randstegen oder Trägern
jeweils nahe einer Ecke des rechteckigen Schalungselements je eine
Vertiefung für einen Transponder vorgesehen ist. Durch
eine solche Anordnung nahe einer Ecke kann der Transponder möglicherweise
auch dann gut detektiert werden, wenn der ihn enthaltende Randsteg
von dem Benutzer weg verläuft, weil sich der Transponder
dann dennoch nahe dem Benutzer an der entsprechenden Ecke des Schalungselements befindet.
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Noch
leichter kann die Benutzung des oder der Transponder sein, wenn
sich die beiden Vertiefungen an dem Schalungselement etwa mittig und/oder
auf einer durch die Mitte des Schalungselements verlaufenden Linie
gegenüberliegen. Auch bei 180 Grad gedrehter Lage befindet
sich dann jeweils einer der Transponder in einem Bereich des Stapels, der
gut detektiert werden kann.
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Günstig
vor allem für die Herstellungskosten der Schaltafeln ist
es dabei, wenn der Transponder ein passiver Transponder ist, obwohl
auch die Verwendung eines aktiven Transponders in analoger Weise
denkbar wäre.
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Vor
allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen
Merkmale und Maßnahmen ergibt sich ein Schalungselement
mit metallischen Randstegen oder Trägern, an welchem Transponder
gut detektierbar und dennoch geschützt untergebracht werden
können, ohne dass spezielle Halter dafür erfor derlich
sind. Dennoch können die entsprechenden Randstege, Träger
oder Außenrahmen aus Metall bestehen, da die Transponder
in den entsprechenden eingeprägten oder ausgefrästen Vertiefungen
abgeschirmt und geschützt untergebracht sind, ohne dass
aber diese Randstege, Rahmenteile oder Träger schwächende
Durchgangslochungen und dazu passende spezielle Halter für
die Transponder erforderlich machen.
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Nachstehend
sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung
näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter
Darstellung:
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1 eine
Rückansicht einer Schaltafel mit Blick auf die dem Beton
in Gebrauchsstellung abgewandte Seite mit an allen vier Seiten der
rechteckigen Schaltafel angeordneten Randstegen analog der Schaltafel
gemäß
EP
0 573 450 B1 ,
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2 eine
Seitenansicht der Schaltafel nach 1 mit Blick
auf die Außenseite eines Randsteges,
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3 einen
Stapel beziehungsweise die Stapelung mehrerer Schaltafeln gemäß 1,
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4 in
vergrößertem Maßstab einen Querschnitt
eines Randsteges der Schaltafel gemäß den 1 bis 3 im
Bereich einer einen Transponder erfindungsgemäß aufnehmenden
Vertiefung,
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5 eine
Teilansicht des Randsteges gemäß 4 mit
Blick auf die Vertiefung und den darin angeordneten Transponder,
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6 einen
Querschnitt eines abgewandelten analogen Randsteges mit Vertiefung
und Transponder, wobei dieser Steg auch der Begrenzungssteg eines
Profiles oder eines geschlossenen, beispielsweise eines Hohlprofils
insbesondere mit rechteckigem Querschnitt, sein könnte,
der bei aneinander liegenden Schaltafeln dem Hohlprofil oder Randsteg
eines Nachbar-Schalelementes zugewandt ist,
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7 eine
Ansicht des Randsteges im Bereich der Vertiefung und des Transponders
gemäß 6,
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8 einen
Querschnitt eines Randsteges einer Schaltafel etwa gemäß
EP 0 729 536 B1 ,
wobei die Schnittlinie durch eine ausgearbeitete, vorzugsweise ausgefräste
Vertiefung und einen darin angeordneten flachen Transponder verläuft,
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9 eine
Ansicht des Randsteges gemäß 8 im
Bereich der Vertiefung und des Transponders,
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10 eine
Ansicht einer Großflächenschalung mit in Gebrauchsstellung
vertikalen Trägern zum Abstützen einer Schalhaut,
welche Träger durch eine Gurtung verbunden sind, etwa gemäß
DE-Patent 24 26 708 , wobei
die jeweils randnahen Träger Transponder enthalten, sowie
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11 eine
Seitenansicht der Großflächen-Schaltafel gemäß 10 mit
Blick auf einen randnahen Träger.
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In
der nachfolgenden Beschreibung erhalten hinsichtlich ihrer Funktion übereinstimmende
Teile auch bei unterschiedlicher Ausgestaltung übereinstimmende
Bezugszahlen.
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Ein
im Ganzen mit 1 bezeichnetes Schalungselement kann eine
Schaltafel unterschiedlicher Konstruktion sein, wie man es beispielsweise
anhand der 1 bis 5, 6 und 7, 8 und 9 oder 10 und 11 erkennt.
Gemeinsam ist diesen unterschiedlich gestalteten Schalungselementen 1,
dass sie eine Schalhaut 2 aufweisen, die auch in den 4, 6 und 8 durch
unterbrochene Linien angedeutet ist. Dadurch wird deutlich, dass
an oder nahe dem Rand der jeweiligen Schalhaut 2 von dieser
auf der dem Beton in Gebrauchsstellung abgewandten Seite aus Metall
bestehende Randstege 3 abstehen, die im Ausführungsbeispiel nach 1 bis 3 auch
einen Außenrahmen bilden können.
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Im
Ausführungsbeispiel gemäß
10 und
11 wird
die Schalhaut
2 durch in Gebrauchsstellung vertikale parallele
Träger
4 abgestützt, wobei auch in diesem
Falle nahe dem Rand der Schalhaut
2 derartige Träger
4 verlaufen,
die zusätzlich durch eine Gurtung
5 verbunden
sein können. Je nach Ausgestaltung der Gurtung
5 ist
diese starr oder gegebenenfalls analog
DE 24 26 708 C3 auch in
ihrer Länge veränderbar, um die Schalhaut zu krümmen.
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Allen
Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass an dem jeweiligen
Schalungselement 1 als Identifizierungsmittel wenigstens
ein Transponder 6 angeordnet ist.
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Dabei
erkennt man in allen Ausführungsbeispielen und besonders
gut in den 4 bis 9, dass
an dem jeweiligen Randsteg 3 oder Träger 4 an dessen
von der Schalhaut 2 abgewandten, in Gebrauchsstellung einem
Nachbar-Schalelement 1 oder einem Gebäudeteil
oder einer Ecke zugewandten Oberfläche wenigstens eine
Vertiefung 7 vorgesehen ist, die größer
als ein flacher Transponder 6 ist, und dass der Transponder 6 in
dieser Vertiefung 7 von deren Begrenzung umfasst angeordnet
und gehalten ist.
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Vor
allem in 4, 6 und 8 erkennt man
deutlich, dass die Vertiefung 7 den Transponder sowohl
an seiner Unterseite als auch an seinem Umfang umgreift und umfasst
und nur seine Oberseite frei lässt, die auf diese Weise
gut detektiert werden kann.
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Dabei
ist der Transponder 6 in der Vertiefung 7 durch
eine Kunststoff- und/oder Klebemasse 8, im Folgenden auch „Masse 8"
genannt, gehalten und befestigt, was vor allem bei gemeinsamer Betrachtung
der 4 und 5 gut erkennbar ist. Vor allem im
Ausführungsbeispiel gemäß 7 übergreift
dabei die Masse 8 auch die Außenränder
der Vertiefung 7, um eine gute Halterung zu erzielen. Analoges
gilt für die Ausführungsform nach 6 und 7.
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In
allen Ausführungsbeispielen ist vorgesehen, dass die Vertiefung 7 auf
der in Richtung zur Mitte der Schaltafel oder des Schalungselements 1 befindlichen
Seite des Randsteges 3 oder Rahmens oder Trägers 4 geschlossen,
gegebenenfalls nachträglich auch verschlossen ist, das
heißt der Randsteg 3 oder Träger 4 ist
nicht durch eine Durchgangsbohrung oder durchgehende Lochung geschwächt.
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Die
Ausführungsbeispiele gemäß 1 bis 7 offenbaren
ein Schalungselement 1 in Form einer Schaltafel mit einem
metallischen Außenrahmen, der aus etwa rechtwinklig zur
Schalhaut 2 abstehenden Randstegen 3 aus Flachmaterial
oder gegebenenfalls aus einem Profil besteht, wobei der Querschnitt
des jeweiligen Randsteges 3 von der Schalhaut 2 bis
zu einem freien Rand 3a weggerichtet ist, wobei an den
Randstegen 3 in Gebrauchsstellung Randstege von Nachbar-Schaltafeln
mittelbar oder unmittelbar anliegen und Verbindungsmittel zum gegenseitigen
Befestigen von derart aneinander liegenden Randstegen sich fortsetzender
Schaltafeln angreifen können. Die den Transponder 6 aufnehmende
Vertiefung 7 ist dabei auf der in Richtung von der Mitte
der Schaltafel 1 weg befindlichen Außenseite 3b des
jeweiligen Randsteges 3 gegenüber dieser Außenseite 3b in
Richtung zur Mitte der Schaltafel hin zurückspringend eingeformt.
Analoges gilt für einen als Strangpressprofil ausgebildeten
Randsteg 3 gemäß 8 und 9.
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Bei
den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 7 sind
die Randstege 3 aus Flachmaterial gebildet und die Vertiefung 7 ist
eingeprägt, also durch eine Kaltverformung erzeugt. Entsprechend hoch
ist die Festigkeit des Randsteges auch im Bereich dieser Vertiefung 7.
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Im
Ausführungsbeispiel gemäß 8 und 9 ist
der Randsteg 3, wie bereits erwähnt, ein Strangpressprofil
und die Vertiefung 7 ist durch eine spanende oder auch
spanlose Entfernung von Werkstoff herausgearbeitet, zum Beispiel
ausgefräst. Dabei kann dieser Randsteg 3 ein Aluminiumstrangpressprofil
mit in seiner Längsrichtung verlaufenden Hohlräumen 3c sein
und die Vertiefung 7 kann an einer Stelle angeordnet sein,
an welcher dieses Strangpressprofil einen Vollquerschnitt hat, so
dass wiederum eine Schwächung dieses Randsteges 3 durch
die Vertiefung 7 weitestgehend vermieden wird.
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Der
Transponder 6 kann aber auch in einer Vertiefung 7 wenigstens
eines der Begrenzungsstege eines Hohlprofiles, beispielsweise eines
geschlossenen Hohlprofiles oder Rechteckprofiles angeordnet sein,
soweit dieser Steg eine ausreichende Stärke hat. Beispielsweise
könnten die in 4 oder 6 dargestellten
Flachprofile auch jeweils eine insbesondere außenliegende
Begrenzung eines derartigen Hohlprofiles sein, welches am Rand eines entsprechenden
Schalungselements 1 angeordnet oder auch umlaufen könnte.
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Der
Transponder 6 ist in allen Ausführungsbeispielen
in Gebrauchsstellung soweit in die Vertiefung 7 eingesenkt,
dass der an seiner der Außenseite 3b zugewandten
Seite mit der Kunststoff- und/oder Klebemasse 8 abgedeckt
oder überdeckt ist und diese Abdeckung des Transponders
ist dabei gemäß den 4, 6 und 8 mit
dieser Außenfläche der Außenseite 3b des
Randsteges 3 oder Trägers 4 bündig,
so dass der Transponder 6 nicht nur gut geschützt,
sondern auch verborgen ist, so dass unerwünschte Manipulationen
und auch mechanische Beschädigungen weitestgehend ausgeschlossen werden.
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Vor
allem die schon erwähnten Darstellungen in den 4, 6 und 8 verdeutlichen
dabei, dass der Transponder 6 in der Vertiefung 7 in
die Masse 8 eingebettet, also von dieser praktisch allseits
umschlossen ist. Dabei kann diese Masse 8 ein Zweikomponentenklebstoff
auf Epoxidharzbasis sein, der eine gute Halterung des Transponders 6 in der
Vertiefung 7 ergibt und diesen außerdem gut gegen
Beschädigungen aller Art schützt.
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In
den 1, 3 und 10 ist
noch angedeutet, dass das Schalungselement 1, welches jeweils
eine rechteckige Schaltafel ist, wenigstens zwei Transponder 6 in
voneinander beabstandeten Vertiefungen 7 in rechtwinklig
oder parallel zueinander angeordneten Randstegen 3 oder
Trägern 4 aufweist, so dass beim Stapeln dieser
Schaltafeln nicht auf die Lage des Transponders 6 geachtet
werden muss, sondern immer einer der Transponder 6 in einer
zum Detektieren günstigen Lage angeordnet wird.
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In
den Ausführungsbeispielen ist jeweils in wenigstens zwei
Randstegen 3 oder Trägern 4 jeweils nahe
einer Ecke des rechteckigen Schalungselements 1 wenigstens
eine Vertiefung 7 für einen Transponder 6 vorgesehen.
Genauso günstig oder noch günstiger ist es jedoch,
wenn sich die beiden Vertiefungen 7 an dem Schalungselement 1 etwa
mittig eines Randsteges 3 oder Trägers 4 und/oder
auf einer durch die Mitte des Schalungselements 1 verlaufenden,
gedachten Linie gegenüberliegen.
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Dabei
ist im Ausführungsbeispiel ein passiver Transponder 6 vorgesehen,
so dass er die Kosten des Schalungselements 1 nicht nennenswert
erhöht.
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Das
Schalungselement 1 mit einer Schalhaut 2 und wenigstens
einem an einem Rand oder nahe einem Rand der Schalhaut 2 angeordneten,
aus Metall bestehenden Randsteg 3 oder Außenrahmen oder
die Schalhaut 2 abstützenden Träger 4 weist
als Identifizierungsmittel einen Transponder 6 auf, der
in einer Vertiefung 7 eines Randsteges 3 oder
Außenrahmens oder Trägers 4 an dessen
von der Schalhaut 2 abgewandten, in Gebrauchsstellung einem Nachbar-Schalungselement
zugewandten Oberfläche angeordnet ist. Diese Vertiefung 7 umschließt den
Transponder 6 seitlich und an einer Fläche, so dass
nur eine Oberfläche zur Außenseite hin für
einen Detektor zugänglich ist, weil die Vertiefung 7 auf der
in Richtung zur Mitte der Schaltafel oder des Schalungselements 1 befindlichen
Seite des Randsteges 3 oder Rahmens oder Trägers 4 geschlossen ist.
Die Halterung des Transponders 6 in der Vertiefung 7 erfolgt
mit Hilfe einer Kunststoff- und/oder Klebemasse 8.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0573450
B1 [0002, 0030]
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- - DE 2426708 [0039]