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DE102006062240B4 - Lösbare Kupplung - Google Patents

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DE102006062240B4
DE102006062240B4 DE102006062240A DE102006062240A DE102006062240B4 DE 102006062240 B4 DE102006062240 B4 DE 102006062240B4 DE 102006062240 A DE102006062240 A DE 102006062240A DE 102006062240 A DE102006062240 A DE 102006062240A DE 102006062240 B4 DE102006062240 B4 DE 102006062240B4
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Manfred Pottmann
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Pfaff AQS GmbH Automatische Qualitaetskontrollsysteme
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    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D1/00Couplings for rigidly connecting two coaxial shafts or other movable machine elements
    • F16D1/10Quick-acting couplings in which the parts are connected by simply bringing them together axially
    • F16D1/108Quick-acting couplings in which the parts are connected by simply bringing them together axially having retaining means rotating with the coupling and acting by interengaging parts, i.e. positive coupling
    • F16D1/116Quick-acting couplings in which the parts are connected by simply bringing them together axially having retaining means rotating with the coupling and acting by interengaging parts, i.e. positive coupling the interengaging parts including a continuous or interrupted circumferential groove in the surface of one of the coupling parts

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Abstract

Lösbare Kupplung, insbesondere zur lösbaren Kupplungsverbindung von Antriebs- und Abtriebselementen wie Wellenenden, umfassend ein erstes und ein zweites Kupplungsteil mit Mitteln zur Übertragung von Drehmoment, wobei vorgesehen ist, dass das erste Kupplungsteil (3) einen sich in Richtung der geometrischen Drehachse (2) erstreckenden Vorsprung (13) aufweist, in dessen Mantelfläche (14) eine erste Umfangsnut (15) eingelassen ist, dass das zweite Kupplungsteil (4) eine Ausnehmung (16) aufweist, die im Querschnitt an eine Aufnahme des Vorsprunges (13) angepasst ist und in deren Mantelfläche (17) eine zweite Umfangsnut (18) eingelassen ist, dass ein ringartiges, bezüglich der Kontur seines offenen oder geschlossenen Umfangs elastisch verformbares Sicherungselement (19) vorgesehen ist, das im getrennten Zustand der beiden Kupplungsteile in eine oder wahlweise in eine der Umfangsnuten (18, 15) einsetzbar ist und dessen Kontur im getrennten Zustand der beiden Kupplungsteile (3, 4) aus dieser Umfangsnut (18, 15) herausragt, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Kupplungsteil (3, 4) zumindest einen, sich...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine lösbare Kupplung, vorzugsweise zur lösbaren Kupplungsverbindung von Antriebs- und Abtriebselementen wie Wellenenden, umfassend ein erstes und ein zweites Kupplungsteil mit Mitteln zur Übertragung von Drehmoment, wobei vorgesehen ist, dass das erste Kupplungsteil einen sich in Richtung der geometrischen Drehachse erstreckenden Vorsprung aufweist, in dessen Mantelfläche eine erste Umfangsnut eingelassen ist, dass das zweite Kupplungsteil eine Ausnehmung aufweist, die im Querschnitt an eine Aufnahme des Vorsprungs angepasst ist und in deren Mantelfläche eine zweite Umfangsnut eingelassen ist, dass ein ringartiges, bezüglich der Kontur seines offenen oder geschlossenen Umfangs elastisch verformbares Sicherungselement vorgesehen ist, das im getrennten Zustand der beiden Kupplungsteile in eine oder wahlweise in eine der Umfangsnuten einsetzbar ist und dessen Kontur im getrennten Zustand der beiden Kupplungsteile aus dieser Umfangsnut herausragt.
  • Es ist eine große Vielzahl solcher Kupplungen in unterschiedlichen Bauformen bekannt. Allerdings sind dabei, sofern es sich um zum Lösen schaltbare Kupplungen handelt, für den Ein- und Ausrückvorgang mitunter aufwändige Zusatzeinrichtungen erforderlich. Andererseits, d. h. sofern es sich um permanent geschlossene Kupplungen handelt, ist die Herstellung und Auflösung der Kupplungsverbindung häufig nur durch einen Montagevorgang möglich. Insbesondere sind Kupplungen bekannt, deren beide Kupplungsteile zur Übertragung von Drehmoment miteinander verschraubt werden müssen. Dies ist nur möglich, wenn je nach Einbausituation der Kupplung ein ausreichender Bauraum und eine genügende Zugänglichkeit gegeben sind, was jedoch nicht immer in gewünschter Weise zutrifft bzw. zu konstruktiven Einschränkungen führt. Des Weiteren erfordert eine solche (De-) Montage häufig auch einen unerwünschten Zeitaufwand.
  • Im Stand der Technik ist aus DE 42 07 839 A1 eine Anordnung aus einer Antriebswelle mit einer äußeren Profilverzahnung und einer aufgeschobenen Nabe mit einer Wellenbohrung und entsprechender innerer Profilverzahnung sowie mit axialen Sicherungsmitteln in Form eines federelastischen Sprengringes bekannt, der in sich gegenüberliegende Einstiche in den beiden Profilverzahnungen eingreift. Aufgrund der dortigen Ausgestaltung ist eine Demontage aus der Verbindungsstellung nicht ohne Zerstörung des Sprengringes möglich. Des Weiteren ist eine Arretiervorrichtung für eine Antriebswelle aus DE 295 01 158 U1 und eine axiale Sicherung einer Zahnwellenverbindung aus DE 44 29 256 A1 bekannt. Die DE 3016 944 A1 offenbart eine exzentrische lösbare Verbindung, wobei aber zum Lösen erst eine Schraube gelöst werden muss.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Kupplung gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden, so dass insbesondere die vorgenannten Nachteile möglichst weitgehend vermieden werden.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen von Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Sicherungselement im getrennten Zustand der Kupplungsteile in der Umfangsnut, in die es eingesetzt wurde, von sich aus eine Form und/oder Lage annimmt, so dass es automatisch bzw. zwangsläufig daraus federnd nachgiebig hervorsteht. Die Kupplungsteile einer derartigen Kupplung lassen sich dadurch verbinden, dass der Vorsprung in Kupplungslängsrichtung in die Ausnehmung eingesteckt wird, wodurch das Sicherungselement mittels des anderen Kupplungsteiles durch dessen Formgebung vorübergehend federnd deformiert, d. h. je nach zum Einsetzen gewählter Umfangsnut entweder federnd aufgeweitet oder zusammengedrückt wird, worauf das Sicherungselement bei Erreichen einer axial fluchtenden Ausrichtung der beiden Umfangsnuten unter seiner Vorspannung selbstständig auch in die weitere Umfangsnut eingreift. Der Verbindungszustand wird folglich durch eine bloße Relativbewegung der beiden Kupplungs teile längs ihrer geometrischen Drehachse bzw. Längsachse erreicht, wozu ein geringer axialer Bewegungsraum ausreichend sein kann. Durch das Einschnappen des vorgespannten Verbindungselements in die zweite Umfangsnut wird der Verbindungszustand selbstständig arretiert, so dass dafür kein Werkzeug erforderlich ist. Ein Lösen der Kupplungsteile ist dadurch möglich, dass auf eines oder beide Kupplungsteile entgegen der Verbindungsrichtung eine Kraft ausgeübt wird, die ausreichend ist, um an der bzw. den Umfangsnuten eine Kraftwirkung zur erneuten federnden Verformung des Sicherungselementes unter radialem Ausweichen in nur eine der beiden Umfangsnuten zu bewirken. Auch das Lösen der Kupplungsteile ist somit bei nur minimalem Bewegungs raum und ohne Werkzeug möglich. Dabei bietet die Erfindung die Möglichkeit vielfältiger Gestaltungsformen, um insbesondere durch die Formgebung und Größenbemessung von Vorsprung und/oder Ausnehmung und der beiden Umfangsnuten in Abstimmung auf das Sicherungselement zu bestimmen, wie hoch die beiden zum Verbinden und die zum Lösen erforderlichen Kraftwirkungen sein sollen (diese können vorzugsweise unterschiedlich groß sein) und ob im gelösten Zustand eine Aufnahme des Sicherungselements in der Umfangsnut des ersten oder zweiten Kupplungsteils vorteilhaft ist.
  • Bevorzugt ist, dass das Sicherungselement hinsichtlich Formgebung und Größe so ausgeführt ist, dass es in die zweite bzw. radial äußere Umfangsnut einsetzbar ist und dass seine Innenkontur im gelösten Zustand der beiden Kupplungsteile aus der zweiten Umfangsnut in den Querschnitt der ersten Ausnehmung nach radial innen ragt und im Verbindungszustand der beiden Kupplungsteile in die erste bzw. radial innere Umfangsnut eingreift. Alternativ wäre möglich, dass das Sicherungselement in die erste Umfangsnut einsetzbar ist und dass dessen Außenkontur im gelösten Zustand der beiden Kupplungsteile aus der ersten Umfangsnut nach außen hervorragt und im Verbindungszustand der beiden Kupplungsteile auch in die zweite Umfangsnut eingreift. Bevorzugt ist weiterhin, dass die Querschnitte des Vorsprungs und der Ausnehmung an eine gemeinsame Spiel- oder Übergangspassung angepasst sind und vorzugsweise quer zur geometrischen Drehachse bzw. zur Kupplungslängsachse kreisrund berandet sind. Der Vorsprung und die Ausnehmung können dadurch je nach Ausgestaltung eine Zentrierwirkung auf die beiden Kupplungsteile ausüben. Eine vorteilhafte Ausgestaltung wird darin gesehen, dass als Sicherungselement ein am Umfang offener Runddraht-Sprengring, vorzugsweise aus Federstahl, verwendet wird. Dieser besitzt aufgrund seiner Umfangsöffnung und der elastischen Materialeigenschaften eine in gewünschter Weise federnd nachgiebige Umfangskontur, d. h. sein Durchmesser bzw. Querschnitt kann je nach Kraftwirkung entgegen seiner federnden Rückstellkraft zeitweise vergrößert oder verringert werden. Darüber hinaus bietet für die erfindungsgemäße Steckkupplung auch der runde Drahtquerschnitt solcher Sprengringe Vorteile, indem sich in Verbindung mit verschiedenen Nutquerschnitten der Umfangs- bzw. insbesondere Ringnuten auf vielfältige Weise bestimmen lässt, welche Axialkraft auf das bzw. die beiden Kupplungsteile auszuüben ist, bis es aufgrund der Kraftübertragung durch die erste und/oder zweite Umfangs- bzw. insbesondere Ringnut zu der gewünschten elastischen Verformung des Sicherungselements kommt. Alternativ können auch andere Typen von Spreng- und Sicherungsringen sowie auch abweichend gestaltete Sicherungselemente, insbesondere auch in Abstimmung auf die Querschnitte von Vorsprung und Ausnehmung mit von der Kreislinie abweichender, bspw. ovaler oder polygonaler, oder sogar unrunder bzw. eckiger Umfangskontur Verwendung finden. Auch kann ein Sicherungselement verwendet werden, das anstelle von Runddraht bzw. eines kreisrunden Profilquerschnitts einen ovalen, polygonalen oder eckigen Profilquerschnitt aufweist. Als Werkstoff kommt bspw. auch Kunststoff, insbesondere mit Glas- oder Kohlefaser verstärkter Kunststoff, oder bspw. eine Bimetall-Ausführung in Betracht.
  • Eine zweckmäßige Ausgestaltung wird darin gesehen, dass die erste Umfangsnut quer zur Umfangsrichtung, d. h. im Profil, einen gerundeten, vorzugsweise einen kreisabschnittsweisen, weiter vorzugsweise einen halbkreisförmigen, Querschnitt aufweist. In diesem Zusammenhang ist weiter bevorzugt, dass die zweite Umfangsnut quer zur Umfangsrichtung einen eckigen, vorzugsweise einen rechteckigen, weiter vorzugsweise einen quadratischen, Querschnitt aufweist. Möglich ist auch ein insbesondere rechteckiger oder quadratischer Querschnitt, dessen Ecken gerundet oder gefast ausgeführt sind. Der Rundungsradius in den Ecken kann bei Bedarf so groß gewählt werden, dass sich die Querschnittsform einem Halbkreis annähert oder diesem entspricht. Je nach Querschnitt wird beim Lösen der verbundenen Kupplungsteile, auch abhängig von der Eintauchtiefe des Sicherungselements in die beiden axial fluchtenden Um fangsnuten, unterstützt, dass durch die im Profil gerundete, vorzugsweise radial innen liegende, Umfangsnut die axiale Trennkraft im Vergleich zur zweiten Umfangsnut in einem vergleichsweise größeren Ausmaß in eine Radialkraft übersetzt wird, so dass es zu einer radialen Aufweitung (d. h. nicht zu einer radialen Einschnürung) des Sicherungselements und zu dessen Ausweichen in die zweite, vorzugsweise radial äußere Umfangsnut kommt. Dies kann dadurch noch unterstützt werden, dass das Sicherungselement quer zur Umfangsrichtung den schon angesprochenen runden Querschnitt aufweist, wobei dessen Querschnittsradius dem Rundungsradius der ersten Umfangsnut vorzugsweise entspricht oder etwas kleiner ist und/oder dessen Durchmesser etwa gleich oder etwas kleiner als die Breite der zweiten Umfangsnut sein kann. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Sicherungselement vor der Verbindung der beiden Kupplungsteile in die zweite Umfangsnut, welche in den Mantel der Ausnehmung eingelassen ist, eingesetzt wird, so dass dessen Innenkontur zunächst aus der zweiten Umfangsnut in den Querschnitt der Ausnehmung ragt. Um bei der Verbindung der beiden Kupplungsteile die radiale Aufweitung zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, dass sich der Querschnitt des Vorsprungs an seinem beim Zusammenfügen der Kupplungsteile dem Grund der Ausnehmung zuweisenden Rand verjüngt, vorzugsweise konisch und/oder gerundet verjüngt. Die beispielsweise konische Verjüngung bewirkt je nach Konuswinkel eine die radiale Aufweitung des Sicherungselements erleichternde Kraftübersetzung, so dass, je nach konkreter Ausgestaltung zur Montage bzw. zum Verbinden der beiden Kupplungsteile nur eine vergleichsweise geringe Axialkraft erforderlich ist. Andererseits hängt die Höhe der zum anschließenden Trennen der beiden Kupplungsteile erforderlichen Axialkraft von den Profilquerschnitten der beiden Umfangsnuten und des Sicherungselementes ab. Bevorzugt ist, dass durch deren entsprechende Ausgestaltung die zum Trennen der Kupplungsteile erforderliche Axialkraft betragsmäßig größer als die axiale Verbindungskraft ist, worauf nachfolgend noch näher eingegangen wird. Die besagte Verjüngung kann vorzugsweise bis zu einem Randquerschnitt bzw. Randdurchmesser des Vorsprungs reichen, der etwa dem kleinsten, von der ersten Umfangsnut belassenen Querschnitt bzw. Querschnittsdurchmesser des Vorsprunges entspricht oder geringfügig kleiner ist. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung, bei welcher der Vorsprung und die Ausnehmung einen Kreisquerschnitt aufweisen und das Sicherungselement am Umfang zumindest im Wesentlichen einer Kreiskontur folgt, kann vorgesehen sein, dass im unbelasteten Zustand des Sicherungselements dessen Außendurchmesser kleiner als der Durchmesser der zweiten Umfangsnut in deren Nutgrund und größer als der Durchmesser der Ausnehmung ist. Es steht so in der zweiten Umfangsnut einerseits radial außerhalb des Sicherungselements ein ausreichender Spalt, insbesondere Ringspalt, zur Verfügung, damit sich das Sicherungselement während des Verbindungsvorgangs der Kupplungsteile in notwendigem Maße ausdehnen lässt. Andererseits wird das Sicherungselement schon nach dem Einsetzen in die zweite Umfangsnut darin verliersicher gehalten. Bevorzugt ist weiterhin, dass im unbelasteten Zustand des Sicherungselements dessen Innendurchmesser dem Durchmesser der ersten Umfangsnut in deren Nutgrund entspricht oder geringfügig größer oder kleiner ist. Dies bewirkt, dass der Spreng- bzw. Sicherungsring in der ersten Umfangsnut, wenn keine Axialkraft auf die Kupplungsteile wirkt, auch ohne nennenswerte Radialkraft einliegt. Andererseits wird bei einer entsprechend praktisch radial spielfreien Aufnahme eine unmittelbare Kraftübertragung erreicht. Bevorzugt ist außerdem, dass auch zumindest im Verbindungszustand der beiden Kupplungsteile der Innendurchmesser des Sicherungselements dem Durchmesser der ersten Umfangsnut in deren Nutgrund entspricht und der Außendurchmesser des Sicherungselements größer als der Durchmesser der Ausnehmung ist. In Verbindung mit vorgenannten, bevorzugten Merkmalen wird erreicht, dass die zum Verbinden der beiden Kupplungsteile benötigte Axialkraft betragsmäßig geringer als die axiale Trennkraft ist. Eine solche Steckkupplung eignet sich daher in besonderer Weise für Anwendungen, bei denen zwar eine möglichst einfache und kraftarme Montage erfolgen soll, andererseits aber die zur Verbindung dienende federnd elastische Schnappver bindung bzw. Verriegelung gewisse im Betrieb auftretende Axialkräfte ohne Trennung der Verbindung ertragen soll. Solche Anwendungen können beispielsweise im Antrieb von Förder- oder Getriebeschnecken oder bspw. auch bei schräg verzahnten Getrieben liegen. Auch wenn die zuvor beschriebenen Querschnittsformen und Durchmesser der ersten und zweiten Umfangsnut und des Sicherungselements bevorzugte Ausführungsformen sind, versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung davon auch vielfältige Abwandlungen möglich sind. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, den Profilquerschnitt der ersten Umfangs- bzw. Ringnut eckig, insbesondere mit in den Ecken vorgesehenen Rundungen oder Fasen und/oder den Profilquerschnitt der zweiten Umfangs- bzw. Ringnut rund auszuführen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist auch bevorzugt, dass sich an dem ersten Kupplungsteil der Vorsprung von einem vorzugsweise scheibenartigen Anschlussende, das zum Anschluss an ein antriebs- oder abtriebsseitiges Wellenende dienen kann, mit seiner Mantelfläche konzentrisch zu der geometrischen Drehachse, d. h. zur Kupplungslängs- bzw. -rotationsachse erstreckt. Alternativ wäre auch eine zu der genannten Dreh- bzw. Mittelachse parallel beabstandete, d. h. exzentrische Erstreckung des Vorsprungs und entsprechend auch der Ausnehmung möglich. Ein solcher exzentrischer Vorsprung bildet in Verbindung mit einer im Querschnitt passenden Exzenterausnehmung auch einen Exzentermitnehmer, durch dessen Formschluss die Übertragung von Drehmoment möglich ist. Dies bedeutet, dass ein solcher Exzentervorsprung in Verbindung mit einer Exzenterausnehmung sowohl zur lösbaren axialen Verbindung der Kupplungsteile, als auch unter Ausübung einer Doppelfunktion zur Übertragung von Drehmoment geeignet wäre. Eine Drehmomentübertragung mittels des Vorsprunges und der Ausnehmung, welche die Umfangsnuten aufweisen, wäre auch dadurch möglich, dass der besagte Vorsprung und die besagte Ausnehmung zwar zentrisch zur Mittelachse ausgebildet sind, jedoch jeweils einen zueinander passenden unrunden Querschnitt aufweisen, bspw. einen ovalen, polygonalen oder eckigen Querschnitt. Wenn der Querschnitt des Vorsprunges und der Ausnehmung von einer Kreisform abweicht, kann der Umfangsverlauf der Umfangsnuten von einer Kreislinie abweichen und insofern in geeigneter Weise an den Umfangsverlauf von Vorsprung und Ausnehmung angepasst sein. Auch das ringartige Sicherungselement kann hieran angepasst sein, d. h. im unbelasteten Zustand bspw. einen ovalen, polygonalen oder eckigen Umfangsverlauf aufweisen.
  • Im Rahmen der Erfindung ist jedoch bevorzugt, dass zur Übertragung von Drehmoment ein gesonderter Exzentervorsprung und eine gesonderte Exzenterausnehmung vorhanden sind. Es ist vorgesehen, dass das eine Kupplungsteil zumindest einen, sich parallel beabstandet zur Kupplungsdrehachse erstreckenden Exzentervorsprung und das andere Kupplungsteil zumindest eine Exzenterausnehmung zur Aufnahme des Exzentervorsprunges aufweist, wobei verschiedene Zuordnungen von Exzentervorsprung und Exzenterausnehmung zu den ersten und zweiten Kupplungsteilen möglich sind. Es besteht die Möglichkeit, dass die Querschnitte des Exzentervorsprunges und der Exzenterausnehmung an eine gemeinsame Spiel- oder Übergangspassung angepasst sind, wodurch eine praktisch spielfreie Drehmomentübertragung in beiden Drehrichtungen möglich ist. Bevorzugt ist auch, dass die beiden Querschnitte von Exzentervorsprung und Exzenterausnehmung quer zur Kupplungsdrehachse kreisrund oder bspw. oval, polygonal oder dergleichen berandet sind, so dass Kanten vermieden werden und auch die Übertragung hoher Drehmomente ohne Beschädigung möglich ist. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere derartige Exzentervorsprünge und mehrere dazu passende Exzenterausnehmungen zur Übertragung von Drehmoment vorhanden sind. Eine mögliche Alternative zu einem gesonderten Exzentervorsprung und einer gesonderten Exzenterausnehmung wird darin gesehen, dass zur Drehmomentübertragung ein gesonderter Drehformschlussvorsprung und eine dazu passende Drehformschlussausnehmung vorgesehen sind, welche einen von einer Kreisform abweichenden Querschnitt aufweisen und daher zur Drehmomentübertragung nicht notwendig exzentrisch zur Mittel- bzw. Drehachse der Kupplung angeordnet sind. In Betracht kommt bspw. ein ovaler, polygonaler oder unter Umständen auch eckiger Querschnitt. Eine bevorzugte Ausgestaltung wird darin gesehen, dass sich der Exzentervorsprung bzw. Drehformschlussvorsprung ausgehend von dem verjüngten Rand des die erste Umfangsnut aufweisenden, insbesondere konzentrischen, Vorsprungs erstreckt und dass sich die Exzenterausnehmung bzw. Drehformschlussausnehmung ausgehend von dem Grund der die zweite Umfangsnut aufweisenden, insbesondere konzentrischen, Ausnehmung erstreckt. Es wird so erreicht, dass die Schnappverbindung bzw. Verriegelung erst dann entsteht, wenn der Exzentervorsprung bzw. Drehformschlussvorsprung in die Exzenterausnehmung bzw. Drehformschlussausnehmung eingetreten ist. Das erste und das zweite Kupplungsteil können auf mannigfaltige Weise zum Anschluss an Antriebs- bzw. Abtriebselemente, wie bspw. Wellen mit Voll- oder Hohlprofil, an Flansche oder dergleichen angepasst sein. Vorzugsweise kann das erste Kupplungsteil einen scheibenartigen Anschlussflansch aufweisen, von dem aus sich der Vorsprung mit der Umfangsnut erhebt. Das zweite Kupplungsteil kann vorzugsweise eine mittige, bis in die Ausnehmung mündende Bohrung zur Aufnahme und Befestigung ggf. einer (Abtriebs-) Welle bei insgesamt glocken- bzw. becherartiger Ausbildung aufweisen.
  • Die Erfindung umfasst zudem auch eine Schnecke für einen Förderer, vorzugsweise für einen Probenehmer, wobei die Schneckenwendel auf einer mittig in Längsrichtung verlaufenden Schneckenwelle befestigt ist und die Schneckenwelle mit einem Kupplungsteil der erfindungsgemäßen Kupplung, vorzugsweise mit derem zweiten Kupplungsteil, verbunden ist. Darüber hinaus umfasst die Erfindung einen Probenehmer, der einen Schneckenförderer umfasst, der eine solche vorgenannte Schnecke aufweist. Eine solche Schnecke bzw. ein solcher Probenehmer können insofern auch den Gegenstand selbstständiger Ansprüche bilden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beigefügten Figuren, welche bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, näher beschrieben.
  • Darin zeigt:
  • 1 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Kupplung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform im Verbindungszustand;
  • 2 einen Schnitt entlang Schnittlinie II-II in 1;
  • 3 eine Draufsicht auf das in 1 dargestellte Sicherungselement;
  • 4 eine Schnittansicht entlang Schnittlinie IV-IV in 3;
  • 5 einen weiteren Längsschnitt der in 1 gezeigten Kupplung, bei Beginn des Verbindungsvorganges;
  • 6 einen weiteren Längsschnitt des Verbindungsvorganges, zu einem späteren Zeitpunkt;
  • 7 perspektivisch die Kupplung gemäß 1 bis 6, in Verbindung mit einer Förderschnecke;
  • 8 die Situation aus 7 in anderer Blickrichtung;
  • 9 eine Längsansicht der in den 7, 8 gezeigten Komponenten im Verbindungszustand und
  • 10 ein bevorzugtes Anwendungsbeispiel der in den 1 bis 6 gezeigten Kupplung in einem Probenehmer mit Förderschnecke.
  • 1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kupplung 1 in einem Längsschnitt, der durch deren mittige, geometrische Drehachse 2 verläuft. Die Kupplung 1 umfasst ein erstes Kupplungsteil 3 und ein zweites Kupplungsteil 4, die jeweils einstückig ausgebildet sind. Dabei besitzt das erste Kupplungsteil 3 eine aus mehreren Scheibensegmenten gebildete Form, so dass man auch von einer Kupplungsscheibe sprechen könnte. Demgegenüber besitzt das zweite Kupplungsteil innere, aneinander angrenzende Ausnehmungen, die im Querschnitt an die Scheibensegmente angepasst sind, so dass dort insgesamt von einer Kupplungsglocke zu sprechen ist. An dem ersten Kupplungsteil 3 bildet das axial randseitige, im Durchmesser größte Scheibensegment 5 einen Anschlussflansch zur Verbindung an einem passenden Gegenflansch eines Antriebs- oder Abtriebselements, vorzugsweise mit einem Antriebsflansch, aus. Dazu befinden sich an dem über die angrenzenden Scheibensegmente 6, 7, hinausstehenden Rand 8 am Umfang gegenüberliegend zwei Durchgangsbohrungen 9, durch die Schrauben 10 geführt sind zum Einschrauben in Gewinde des Gegenflansches (vgl. 10). Zusätzlich ist eine mittige Durchgangsbohrung 9 mit Schraube 10 vorgesehen, deren Schraubenkopf in die im Durchmesser verringerten Scheibensegmente 6, 7 eingesenkt ist. Das zweite Kupplungsteil 4 weist zum Anschluss an ein Antriebs- oder Abtriebselement, vorzugsweise zum Anschluss an eine abtriebsseitige, mit einem ausschnittsweisen Ende dargestellte Hohlwelle 11, eine mittige Durchgangsbohrung 12 auf, die sich bis zu besagten Ausnehmungen erstreckt. In dem gewählten Ausführungsbeispiel besitzen die drei Scheibensegmente 5, 6 und 7 jeweils kreisförmigen Querschnitt, wobei der Durchmesser von Scheibensegment 5 zu Scheibensegment 6 und von dort zu Scheibensegment 7 jeweils verringert ist. Das mittlere Scheibensegment 6 bildet insofern einen sich von dem Anschlusssegment 5 in Richtung der geometrischen Achse 2 erstreckenden Vor sprung 13, in dessen zylindrische Mantelfläche 14 eine erste Umfangsnut 15 mit halbkreisförmigem Querschnitt (vgl. auch 5 und 6) eingelassen ist. Im gewählten Beispiel, jedoch nicht notwendig, handelt es sich um eine am Umfang kreisförmige und geschlossene bzw. durchgehende Ringnut. Das zweite Kupplungsteil 4 weist eine Ausnehmung 16 auf, die in ihrem auch kreisrunden Querschnitt an eine Aufnahme des Vorsprunges 13 mit Spiel- oder Übergangspassung angepasst ist und in deren zylindrische Mantelfläche 17 eine zweite Umfangsnut 18 eingelassen ist. Im gewählten Beispiel, jedoch nicht notwendig, handelt es sich auch dabei um eine am Umfang kreisförmig und geschlossen verlaufende Ringnut. Der Vorsprung 13 und die Ausnehmung 16 sind bezüglich ihrer Mantelflächen 14, 17 zu der Mittellinie 2 konzentrisch angeordnet. In dem in 1 gezeigten Verbindungszustand sind die beiden Kupplungsteile 3, 4 mittels eines in die beiden Umfangsnuten 15,18 eingesetzten Sicherungselements 19 in Axialrichtung, d. h. in Richtung der Drehachse 2, federnd rastend lösbar verbunden. Bei dem Sicherungselement handelt es sich, wie in den 3, 4 dargestellt ist, um einen am Umfang offenen Runddraht-Sprengring aus Federstahl. Während die erste Umfangsnut 15 quer zu ihrer Umfangsrichtung einen halbkreisförmigen Profilquerschnitt aufweist (vgl. 5), ist die zweite Umfangsnut 18 im Profilquerschnitt rechteckig, dabei in dem gewählten Ausführungsbeispiel nahezu quadratisch, ausgebildet. Das Sicherungselement 19 weist an seinem quer zur Umfangsrichtung orientierten Querschnitt einen Querschnittsradius r auf, der dem Rundungsradius R der ersten Umfangsnut 15 entspricht. Die Breite B der zweiten Umfangsnut 18 in Axialrichtung ist nur geringfügig (daher in den Figuren nicht sichtbar) größer als der Durchmesser d des Profils des Sicherungselements 19. Auf die Funktion dieser lösbaren axialen Kupplungs- bzw. Sicherungseinrichtung, die aus dem Vorsprung 13 mit Umfangsnut 15, der Ausnehmung 16 mit Umfangsnut 18 und dem Sicherungselement 19 gebildet wird, wird nachfolgend noch näher eingegangen.
  • Mit Bezug auf die 1 und 2 wird weiterhin deutlich, dass das erste Kupplungsteil 3 einen Exzentervorsprung 20 aufweist, der durch das im Durchmesser kleinste Scheibensegment 7 gebildet wird. Wie 2 zeigt, erstreckt sich diese um die Exzentrität e parallel beabstandet zur Kupplungsdrehachse 2. Das zweite Kupplungsteil 4 besitzt eine daran im Sinne einer Spiel- oder Übergangspassung angepasste Exzenterausnehmung 21 zur Aufnahme des Exzentervorsprungs 20. Der Exzentervorsprung 20 erstreckt sich ausgehend von einem verjüngten Rand des die Umfangsnut 15 aufweisenden Vorsprunges 13, und die Exzenterausnehmung 21 erstreckt sich ausgehend von dem Grund der die zweite Umfangsnut 18 aufweisenden, konzentrischen Ausnehmung 16. Der Exzentervorsprung 20 und die Exzenterausnehmung 21 bilden insofern eine formschlüssige, lösbare Drehmomentübertragungseinrichtung.
  • Der in den 3, 4 gezeigte Runddraht-Sprengring weist im unbelasteten Zustand einen einer Kreislinie folgenden, offenen Umfang auf. Die Breite X der Umfangsöffnung beträgt in dem gewählten Beispiel etwa ¼ des inneren Ringdurchmessers D2.
  • Unter Hinzunahme der 5 und 6 wird nun näher die Funktion der axialen Verbindungseinrichtung und die Herstellung und das Lösen der axialen Kupplungsverbindung beschrieben. 5 betrifft einen ersten Zustand, in welchem die beiden Kupplungsteile 3, 4 noch nicht in Axialrichtung verriegelt sind. Das Sicherungselement 19 ist zunächst noch beweglich in die Umfangsnut 18 des Kupplungsteils 4 eingesetzt. In diesem unbelasteten Zustand des Sicherungselements 19 ist dessen Außendurchmesser D1 kleiner als der Durchmesser D3 der zweiten Umfangsnut 18 in deren Nutgrund, jedoch größer als der Durchmesser D4 von Ausnehmung 16, so dass eine verliersichere Aufnahme resultiert und die Innenkontur des Sicherungselements 19 aus der Umfangsnut 18 (je nach genauer Lage zumindest umfangsabschnittsweise) nach radial innen in die Ausnehmung 16 ragt. Zur Verbindung der beiden Kupplungsteile 3, 4 wird zunächst der Vorsprung 13 in die Ausnehmung 16 bis zu einer im Vergleich zu 5 noch etwas geringeren axialen Tiefe eingesteckt und die Kupplungsteile 3, 4 zueinander verdreht, bis der Exzentervorsprung 20 in die Exzenterausnehmung 21 eintritt. Erst dadurch wird die in 5 gezeigte Position erreicht, in welcher die konische Verjüngung 22 des Vorsprungs 13 an dessen Rand bzw. Übergang zu dem Exzentervorsprung 20 gegen den Runddraht-Sprengring 19 in Anlage tritt. In dem gewählten Beispiel beträgt der Konuswinkel der Verjüngung 22 exemplarisch 30°, abweichend können aber auch andere Konussteigungen und/oder Rundungen verwirklicht sein. Unter Aufbringung einer erhöhten axialen Kraft kann das Kupplungsteil 3 noch weiter in das Kupplungsteil 4 eingeschoben werden. Dabei weitet die Verjüngung 22 das Sicherungselement 19 so weit auf, dass dieses auf der Mantelfläche 14 aufsitzen kann, vgl. 6. Bei einem noch weiteren Einschieben wird der in 1 gezeigte Verbindungszustand erreicht, in dem das Sicherungselement 19 aufgrund seiner Federwirkung bzw. radialen Vorspannung in die radial innere Umfangsnut 15 eingerastet ist. In diesem Verbindungszustand entspricht der Innendurchmesser D2 des Sicherungselements 19 dem Durchmesser D5 der ersten Umfangsnut 15 in deren Nutgrund und der Außendurchmesser D1 des Sicherungselements 19 ist größer als der Durchmesser D4 der Ausnehmung 16. In dem gewählten Ausführungsbeispiel liegt aufgrund der beschriebenen Größen- und Durchmesserverhältnisse der Profilquerschnitt des Runddraht-Sprengrings 19 jeweils hälftig in jeder der Ringnuten 15, 18 ein. Darüber hinaus entspricht in dem gewählten Ausführungsbeispiel auch im unbelasteten Zustand des Sicherungselements 19 dessen Innendurchmesser D2 dem Durchmesser D5 der ersten Umfangsnut 15 in deren Nutgrund. Das Trennen der Kupplungsteile 3, 4 erfolgt analog durch eine umgekehrte Relativverschiebung, wobei dazu allerdings in gewünschter Weise aufgrund der gewählten Profile der Ringnuten und des Runddraht-Sprengrings eine betragsmäßig größere Axialkraft erforderlich ist. 1 verdeutlicht auch noch, dass die axiale Position der ersten und zweiten Umfangsnuten 15, 18 so gewählt bzw. abgestimmt ist, dass der Vorsprung 13 und der Exzentervorsprung 20 in dem gezeigten Verbindungszustand die zugeordneten Ausnehmungen 16, 21 beinahe vollständig ausfüllen, wobei jedoch stirnseitig, wie auch an dem Flansch 8, zur Vermeidung einer Zwangslage ein geringer axialer Spalt verbleibt.
  • Die 7 bis 9 zeigen die mit Bezug auf die vorangehenden Figuren beschriebene Kupplung 1 in Verbindung mit einer Schnecke 23, die zum Fördern bspw. von Schüttgütern dienen kann. Die Schnecke umfasst eine Schneckenwendel 24, die auf einer zentralen Schneckenwelle 25 mit Hohlprofil auf an sich bekannte Weise befestigt ist. An dem Antriebsende tritt die Schneckenwelle 25 in die Bohrung 12 (vgl. 1) des zweiten Kupplungsteils 4 ein und kann auf nicht näher dargestellte Weise an dem Kupplungsteil 4 in Axial- und Umfangs- bzw. Drehrichtung gesichert, bspw. verschweißt, sein. Insofern ist die Schnecke 23 erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass sie mit dem zweiten Kupplungsteil 4 bzw. mit der Kupplung 1 gemäß der Erfindung verbunden ist.
  • 10 zeigt in einem Längsschnitt, der teilweise schematisch vereinfacht ist, ein im Rahmen der Erfindung liegendes bevorzugtes Anwendungsbeispiel der mit Bezug auf die vorangehenden Figuren beschriebenen erfindungsgemäßen Kupplung bzw. Schnecke. Bei der gezeigten Vorrichtung handelt es sich um einen sog. Probenehmer, bei welchem die zu den 7 bis 9 beschriebene Schnecke 23 zur Zufuhr von losem Probenmaterial, wie bspw. Zement, in einen Mischer 27 dient. Ein Getriebemotor 28 treibt ein Mischerrührwerk 29 und darüber mittels der axial zwischengeschalteten erfindungsgemäßen Kupplung 1 die Schneckenwelle 25 an. Das Probengut, beispielsweise Zement, fällt in einer Schurre 30 herunter (Förderung mit Unterdruck) und gelangt durch Probenauffangöffnungen 31 in ein Mantelrohr 32 und darin in Förderzwischenräume der Schnecke 23. Die Öffnungen 31 können bspw. rund, elliptisch, eckig oder langlochförmig sein und von der Lage her achsparallel (oder auch nicht) sein. Durch die Drehung der Schneckenwelle 25 wird eine Zementprobe von der Schnecke 23 im Mantelrohr 32 in den Mischer 27 gefördert. Ein Pneumatikzylinder 33 verschließt mit dem Verschlusskolben 34 einen Probenauslauf 35 des Mischers 27. Während der Probenahme mischt das Mischerrührwerk 29 die Zementprobe im Mischer 27 durch. Für den Fall einer Überfüllung des Mischers 27 wird das Probenmaterial durch den Überlauf 36 und den Überlaufkanal 37 zum Auslass 38 geleitet. Aus dem Mischer 27 kann eine Probe entweder über die Einrichtung der manuellen Probenahme 39 oder durch den Probenauslauf 35 entnommen werden. Die erfindungsgemäße Steckkupplung 1 ermöglicht das An- und Abkuppeln und insbesondere auch noch einen nachträglichen Anbau der Schnecke 23 an den Mischer 27. In dem gewählten Ausführungsbeispiel ist das zweite Kupplungsteil 4 (d. h. die Kupplungsglocke) unlösbar mit der Schneckenwelle 25 verbunden. Die Schnecke selbst ist mit der Schneckenwelle verschweißt. Zur Montage bzw. zum Ankuppeln befindet sich das erste Kupplungsteil 3 (bzw. die Kupplungsscheibe) auf dem Mischerrührwerk 29 an der Antriebswelle des Getriebemotors 28, bzw. wird dort einmalig montiert. In das zweite Kupplungsteil 4 wird der Runddraht-Sprengring (Sicherungselement 19) in die dortige Umfangsnut 18 eingelegt. Die Schnecke 23 wird mit der Schneckenwelle 25 und der Kupplungsglocke 4 in Axialrichtung durch einen Mischerflansch 41 und das Anschlussrohr 40 (Fährrohr) eingeführt und das zweite Kupplungsteil 4 zentrierend auf das erste Kupplungsteil 3 aufgesteckt, bis die gewünschte Kupplungsverbindung auf die zuvor beschriebene Weise entsteht. Dabei besteht die Möglichkeit, durch eine Drehung der Schnecke 23 die Lage des Exzentervorsprunges 20 zu erfühlen und dann die Kupplung 1 durch leichten Druck, bspw. durch Schläge mit einem Kunststoffhammer gegen die Schnecke, die Kupplung 1 zum Einrasten zu bringen. Durch kräftiges Ziehen an der Schnecke 23 kann die Steckkupplung 1 wieder gelöst werden. Auf die beschriebene Weise kann die Schnecke auch bspw. zum Reinigen beliebig häufig auf die beschriebene einfache und platzsparende Art und Weise von dem Mischer ab- und angekuppelt werden, obwohl das antriebsseitige Wellenende nur durch das enge Anschlussrohr 40 zugänglich ist. Das Mantelrohr 42 kann mit einem Mantelrohrflansch 43 am Mischer befestigt und der Mischerflansch fest mit dem Fährrohr verschraubt werden. Mit einem weiteren Mantelrohrflansch 44 wird das Mantelrohr an einem mit der Schurre 30 verschraubten Gegenflansch 45 angebracht. Dieser Aufbau macht deutlich, dass sich die Schnecke 23 nach Abnahme der Schurre 30 selbst noch bei montiertem Mantelrohr 42 an- und abkuppeln ließe. Aufgrund der in 8 gewählten Schnecken-Förderrichtung wirkt im Betrieb auf die Schnecke 23 eine von der Kupplung 1 weg gerichtete Axialkraft ein. Die Verriegelungseinrichtung der Kupplung 1 ist auf die zuvor beschriebene Weise so beschaffen, dass diese der Axialkraft im Betrieb standhalten kann, andererseits aber noch ein manuelles Lösen der Kupplung 1 möglich ist.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (18)

  1. Lösbare Kupplung, insbesondere zur lösbaren Kupplungsverbindung von Antriebs- und Abtriebselementen wie Wellenenden, umfassend ein erstes und ein zweites Kupplungsteil mit Mitteln zur Übertragung von Drehmoment, wobei vorgesehen ist, dass das erste Kupplungsteil (3) einen sich in Richtung der geometrischen Drehachse (2) erstreckenden Vorsprung (13) aufweist, in dessen Mantelfläche (14) eine erste Umfangsnut (15) eingelassen ist, dass das zweite Kupplungsteil (4) eine Ausnehmung (16) aufweist, die im Querschnitt an eine Aufnahme des Vorsprunges (13) angepasst ist und in deren Mantelfläche (17) eine zweite Umfangsnut (18) eingelassen ist, dass ein ringartiges, bezüglich der Kontur seines offenen oder geschlossenen Umfangs elastisch verformbares Sicherungselement (19) vorgesehen ist, das im getrennten Zustand der beiden Kupplungsteile in eine oder wahlweise in eine der Umfangsnuten (18, 15) einsetzbar ist und dessen Kontur im getrennten Zustand der beiden Kupplungsteile (3, 4) aus dieser Umfangsnut (18, 15) herausragt, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Kupplungsteil (3, 4) zumindest einen, sich parallel beabstandet zur Kupplungsdrehachse erstreckenden Exzentervorsprung (20) und das andere Kupplungsteil (3, 4) zumindest eine Exzenterausnehmung (21) zur Aufnahme des Exzentervorsprungs (20) aufweist.
  2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (19) in die zweite Umfangsnut (18) einsetzbar ist und dass dessen Innenkontur im gelösten Zustand der beiden Kupplungsteile (3, 4) aus der zweiten Umfangsnut (18) in den Querschnitt der Ausnehmung (16) ragt und im Verbindungszustand der beiden Kupplungsteile (3, 4) in die erste Umfangsnut (15) eingreift.
  3. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnitte des Vorsprungs (13) und der Ausnehmung (16) an eine gemeinsame Spiel- oder Übergangspassung angepasst sind und insbesondere quer zur geometrischen Drehachse (2) kreisrund berandet sind.
  4. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Sicherungselement (19) ein am Umfang offener Runddraht-Sprengring vorgesehen ist.
  5. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Umfangsnut (15) quer zur Umfangsrichtung einen gerundeten, insbesondere einen kreisabschnittsweisen, weiter insbesondere einen halbkreisförmigen, Querschnitt aufweist.
  6. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Umfangsnut (18) quer zur Umfangsrichtung einen eckigen, insbesondere einen rechteckigen, insbesondere quadratischen, Querschnitt, insbesondere mit gerundeten oder gefasten Ecken, aufweist.
  7. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (19) quer zur Umfangsrichtung einen runden, insbesondere kreisförmigen, Querschnitt aufweist, dessen Querschnittsradius (r) dem Rundungsradius der ersten Umfangsnut (15) entspricht und/oder dessen Durchmesser (d) etwa gleich oder etwas kleiner als die Breite (B) der zweiten Umfangsnut (18) ist.
  8. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Querschnitt des Vorsprungs (13) an seinem dem Grund der Ausnehmung (16) zuweisenden Rand verjüngt, insbesondere konisch und/oder gerundet verjüngt.
  9. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verjüngung (22) bis zu einem Randquerschnitt reicht, der etwa dem kleinsten, von der ersten Umfangsnut (15) belassenen Querschnitt des Vorsprungs (13) entspricht oder geringfügig kleiner ist.
  10. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im unbelasteten Zustand des Sicherungselements (19) dessen Außendurchmesser (D1) kleiner ist als der Durchmesser (D3) der zweiten Umfangsnut (18) in deren Nutgrund und größer als der Durchmesser (D4) der Ausnehmung (16) ist.
  11. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im unbelasteten Zustand des Sicherungselements (19) dessen Innendurchmesser (D2) dem Durchmesser (D5) der ersten Umfangsnut (15) in deren Nutgrund entspricht oder geringfügig größer oder kleiner ist.
  12. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungszustand der beiden Kupplungsteile (3, 4) der Innendurchmesser (D2) des Sicherungselements (19) dem Durchmesser (D5) der ersten Umfangsnut (15) in deren Nutgrund entspricht und der Außendurchmesser (D1) des Sicherungselements (19) größer als der Durchmesser (D4) der Ausnehmung (16) ist.
  13. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an dem ersten Kupplungsteil (3) der Vor sprung (13) von einem insbesondere scheibenartigen Anschlussende (5) mit seiner Mantelfläche konzentrisch zu der geometrischen Drehachse (2) erstreckt.
  14. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnitte des Exzentervorsprungs (20) und der Exzenterausnehmung (21) an eine gemeinsame Spiel- oder Übergangspassung angepasst sind und insbesondere quer zur Kupplungsdrehachse (2) kreisrund berandet sind.
  15. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Exzentervorsprung (20) ausgehend von dem verjüngten Rand des die erste Umfangsnut (15) aufweisenden, insbesondere konzentrischen, Vorsprungs (13) erstreckt und dass sich die Exzenterausnehmung (21) ausgehend von dem Grund der die zweite Umfangsnut (18) aufweisenden, insbesondere konzentrischen, Ausnehmung (16) erstreckt.
  16. Kupplung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Kupplungsteil (3, 4) zumindest einen, sich insbesondere zentrisch zur Kupplungsdrehachse erstreckenden, im Querschnitt von einer Kreisform abweichenden Drehformschlussvorsprung und das andere Kupplungsteil (3, 4) zumindest eine Drehformschlussausnehmung, deren Querschnitt zur drehformschlüssigen Aufnahme an den Querschnitt des Drehformschlussvorsprungs angepasst ist, aufweist.
  17. Schnecke für einen Förderer, insbesondere für einen Probenehmer, wobei die Schneckenwendel (24) auf einer mittig in Längsrichtung verlaufenden Schneckenwelle (25) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneckenwelle (25) mit dem zweiten Kupplungsteil (4) nach den vorangehenden Ansprüchen verbunden ist.
  18. Probenehmer, aufweisend einen Schneckenförderer, dadurch gekennzeichnet, dass dieser eine Schnecke (23) gemäß dem vorangehenden Anspruch aufweist.
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