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DE102006053913B4 - Fördereinrichtung für Lastträger - Google Patents

Fördereinrichtung für Lastträger Download PDF

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DE102006053913B4
DE102006053913B4 DE200610053913 DE102006053913A DE102006053913B4 DE 102006053913 B4 DE102006053913 B4 DE 102006053913B4 DE 200610053913 DE200610053913 DE 200610053913 DE 102006053913 A DE102006053913 A DE 102006053913A DE 102006053913 B4 DE102006053913 B4 DE 102006053913B4
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Fördereinrichtung (12) für Lastträger, mit einem langgestreckten Trägerprofil (16), an dem jeweils endseitig drehbar gelagerte, zueinander beabstandete Umlenkrollen (22) angebracht sind, und mit einem längs des Trägerprofils (16) umlaufend angeordneten, endlosen Zugmittel, das die Umlenkrollen (22) zumindest teilweise umschlingt, wobei ein Obertrum (28) des Zugmittels auf Stützmitteln (38) abgestützt ist, die dem Trägerprofil (16) zugeordnet und als drehbar gelagerte Lagerrollen (54) ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkrollen (22) fest zueinander beabstandet sind,
das Zugmittel eine Förderkette (26) ist,
ein Untertrum (30) der Förderkette (26) zumindest ababschnittsweise derart abstützungsfrei ausgeführt ist, dass die abstützungsfreie Länge des Untertrums größer als eine Teilung (50) von Einzelgliedern (46) der Förderkette (26) ist, und dass
die Lagerrollen (54) zur Abstützung des Obertrums (28) mit einer Teilung (52) angeordnet sind, die gleich oder kleiner der Teilung (50) der Einzelglieder (46) der Förderkette (26) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Lastträger nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine solche Fördereinrichtung ist aus der DE 196 16 907 C2 bekannt.
  • Eine vom Markt her bekannte Fördereinrichtung ist zur Integration in einem Längs- oder Querförderer für eine lineare Förderung von Stückgut, insbesondere von Paletten oder Werkstückträgern, z. B. für Kraftfahrzeugkarosserien oder Karosserieteile in Fertigungsbereichen vorgesehen. Die Fördereinrichtung weist ein formstabiles Trägerprofil auf, an dem jeweils endseitig drehbar gelagerte Umlenkrollen angebracht sind. Längs des Trägerprofils verläuft eine aus verschwenkbar miteinander verbundenen Kettengliedern gebildete Förderkette, die die endseitig angebrachten Umlenkrollen teilweise umschlingt und die somit relativbeweglich umlaufend an dem Trägerprofil angebracht ist. Zumindest einer der Umlenkrollen ist eine Antriebseinrichtung wie ein Elektromotor zugeordnet, um durch Einleitung eines Drehmoments auf die Umlenkrolle eine Förderbewegung der Förderkette hervorrufen zu können. Ein Obertrum der Förderkette, das an einer dem zu fördernden Stückgut zugewandten Oberseite des Trägerprofils vorgesehen ist, gleitet auf einer dafür ausgebildeten Gleitfläche. Ein Untertrum der Förderkette wird typischerweise auf einer dem formstabilen Trägerprofil zugeordneten, separat ausgebildeten Gleitschiene geführt, um auch bei schnellen Beschleunigungen der Förderkette bzw. bei großen Lasten, die von der Fördereinrichtung zu fördern sind, ein Schwin gen der Förderkette zu vermeiden. Zu diesem Zweck weist die bekannte Förderrichtung auch eine Spanneinrichtung für die Förderkette auf, die typischerweise einer der Umlenkrollen zugeordnet ist und die eine Veränderung des Abstandes der Umlenkrollen zueinander ermöglicht. Durch Vergrößerung der Beabstandung der Umlenkrollen wird eine Erhöhung der Spannung in der Förderkette herbeigeführt.
  • Aus der DE 100 32 189 B4 ist eine Förderstrecke für Stückgut, insbesondere für Werkstückträger in Fertigungsbereichen, bekannt, die zwei parallel und mit Abstand angeordnete Trageinrichtungen aufweist, auf denen Transportmittel angeordnet sind. Zumindest eines der Transportmittel ist ein Zugmittel, und die mit Abstand angeordneten Trageinrichtungen bilden eine Förderebene für das Stückgut. Bei einer Ausführungsform einer Förderstrecke ist vorgesehen, daß das Obertrum des Zugmittels auf Rollen aufliegt, die zumindest entlang der mit den Zugmittel versehenen Trageinrichtung angeordnet sind. Die Rollen sind in Kassetten angeordnet, die in Nuten der Trageinrichtung eingelegt sind. Durch die Verwendung von Rollen anstelle von Gleitschienen wird eine erhebliche Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen dem bewegten Zugmittel und dem Trägerprofil erreicht. Bei der DE 100 32 189 B4 ist es ebenfalls vorgesehen, die Vorspannung des Zugmittels durch eine lineare Verschiebung der Umlenkrollen relativ zueinander zu erreichen.
  • Aus der eingangs genannten DE 196 16 907 C2 ist eine Förderbahn für Stückgut, insbesondere für Gepäckbehälter offenbart, die mindestens zwei parallel beabstandete Förderer aufweist, von denen mindestens einer einen angetriebenen, endlos umlaufenden und über Umlenkrollen geführten Fördergurt aufweist. Der Abstand der Umlenkrollen ist dabei mit Hilfe einer Verstelleinrichtung einstellbar.
  • Aus der DE 467 830 A ein Gliederförderer mit einem endlosen Tragband aus Metallketten bekannt. Zur Erzeugung einer ausreichenden Kettenspannung und eines ausreichenden Umschlingungswinkels ist in der Nähe einer Umlenkrolle eine Spannrolle angeordnet, die das Untertrum von unten her abstützt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Fördereinrichtung mit einem endlosen Zugmittel zu schaffen, die einen einfachen wartungsarmen Aufbau aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Fördereinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Durch die feste Beabstandung der Umlenkrollen kann auf Einstellmittel zur Verstellung der Position einer oder beider Umlenkrollen verzichtet werden. Da die Umlenkrollen während der Förderung von Stückgütern erhebliche Kräfte von der Förderkette aufnehmen und auf die Förderkette ausüben müssen, kann durch den Verzicht auf eine Verstelleinrichtung ein erheblicher technischer Aufwand eingespart werden. Vielmehr kann bei fester Beabstandung der Umlenkrollen beispielsweise vorgesehen werden, daß die Umlenkrollen unmittelbar an dem Trägerprofil befestigt werden. Dazu können entsprechende Befestigungsmittel unmittelbar in dem Trägerprofil vorgesehen sein, die bereits bei der Herstellung der Trägerprofile für eine präzise Ausrichtung der Umlenkrollen angefertigt wurden. Um trotz des Verzichts auf eine Einstelleinrichtung zur Veränderung einer Beabstandung der Umlenkrollen eine für den Betrieb notwendige Kettenspannung in der endlosen Förderkette gewährleisten zu können, ist vorgesehen, daß das Untertrum der Förder kette zumindest abschnittsweise abstützungsfrei verwirklicht ist. Darunter ist zu verstehen, daß das Untertrum der Förderkette abschnittsweise frei nach unten durchhängen kann. Dabei ist die abstützungsfreie Länge des Untertrums so gewählt, daß sie größer als eine Teilung der Förderkette, also ein Abstand zwischen Gelenkachsen der Kettenglieder, ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, daß eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden Kettengliedern abstützungsfrei ist, so daß durch deren Eigengewicht die notwendige Kettenspannung hervorgerufen werden kann.
  • Die Stützmittel sind für das Obertrum der Förderkette als drehbar gelagerte Lagerrollen ausgebildet. Durch die Verwendung von Lagerrollen kann eine Rollenreibung anstelle einer erheblich höheren Gleitreibung zwischen dem Obertrum der Förderkette und dem Trägerprofil verwirklicht werden, die zu erheblich geringeren Reibungsverlusten zwischen Förderkette und Stützmitteln führt und somit den Einsatz kleinerer und damit kostengünstigerer Antriebsmomtoren für die Umlenkrollen ermöglicht.
  • Die Lagerrollen sind mit einer Teilung angeordnet, die gleich oder kleiner einer Teilung von Einzelgliedern der Förderkette ist. Es ist demnach vorgesehen, dass ein Abstand zwischen Rotationsachsen benachbarter Lagerrollen gleich oder kleiner als ein Abstand von Schwenkachsen benachbarter Kettenglieder der Förderkette ist. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Kettenglieder der Förderkette immer zeitgleich auf zumindest zwei Lagerrollen aufliegen und nicht relativ zueinander verkippen können. Damit wird ein geringerer Verschleiß der Förderkette und eine geringere Belastung der Lagerrollen gewährleistet.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Untertrum der Förderkette längs eines Längenbruchteils, der zumindest 10% einer gesamten Länge des Untertrums beträgt, abstützungsfrei ist. Dadurch wird gewährleistet, daß ein erheblicher Anteil des Untertrums abstützungsfrei ist und die Gewichtskraft der abstützungsfreien Kettenglieder die notwendige Kettenspannung in der Förderkette hervorruft. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß zumindest 25% der gesamten Länge des Untertrums abstützungsfrei sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß dem Untertrum der Förderkette zumindest eine einstellbare Stützeinrichtung, insbesondere eine vorzugsweise linear einstellbare Stützrolle, zugeordnet ist, die eine Einstellung des zumindest einen abstützungsfreien Längenbruchteils für das Untertrum ermöglicht. Mit Hilfe der Stützeinrichtung kann somit eine Anpassund der Spannung der Förderkette vorgenommen werden, indem der abstützungsfreie Längenbruchteil eingestellt wird. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist zu diesem Zweck eine einstellbare Stützrolle vorgesehen, die eine in Richtung des Obertrums ausgerichtete Stützkraft aufbringen kann und somit einen Teil der Gewichtskraft des Untertrums abstützen kann. Vorzugsweise ist die Stützrolle linear einstellbar, da sich hierdurch eine einfache Kinematik zur Einstellung der Spannung in der Förderkette verwirklichen läßt. Eine Bewegungsrichtung für die lineare Einstellung der Position der Stützrolle kann parallel, orthogonal oder in einem Winkel zu einer Bewegungsrichtung des Obertrums der Förderkette ausgerichtet sein. Vorzugsweise ist eine Einstellung in einer Richtung parallel zur Bewegungsrichtung des Obertrums vorgesehen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die zumindest eine Stützeinrichtung derart angeordnet ist, daß das Untertrum der Förderkette innerhalb eines abschnittsweise von Verbindungsflächen berandeten Raumvolumens angeordnet ist, wobei die Verbindungsflächen radial außen liegende Oberflächen der Förderkette im Bereich beider Umlenkrollen jeweils tangential berühren. Damit kann eine besonders kompakte, flach bauende Aufbauweise der Fördereinrichtung gewährleistet werden. Vorzugsweise beträgt eine Höhe der Fördereinrichtung, die gemäß der vorstehenden Definition im wesentlichen vom Umfang der Umlenkrollen und der darum gelegten Förderkette bestimmt wird, weniger als das 10-fache, bevorzugt weniger als das 5-fache, besonders bevorzugt weniger als das 3-fache der Breite der Förderkette. Durch eine geringe Bauhöhe ist eine kostengünstige und einfache Integration der Fördereinrichtung in einen Quer- oder Längsförderer möglich. Während das Obertrum der Förderkette typischerweise in einer Verbindungsebene angeordnet ist, die radial außenliegende Oberflächen der Umlenkrollen jeweils tangential berührt, ist es für das Untertrum besonders vorteilhaft, wenn es oberhalb einer Ebene angeordnet ist, die radial außenliegende Oberflächen der Förderkette im Bereich beider Umlenkrollen jeweils tangential berührt. Diese Bedingung kann auch dahingehend formuliert werden, daß der Abstand zwischen dem Obertrum und dem Untertrum nirgendwo größer als ein Durchmesser der Umlenkrollen zuzüglich der doppelten Kettendicke ist. Somit bewegen sich sowohl das Obertrum als auch das Untertrum der Förderkette in einem Raumvolumen, das im wesentlichen vom Außendurchmesser der Umlenkrollen bestimmt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Lagerrollen durch seitlich angebrachte, senkrecht zu Rotationsachsen der Lagerrollen ausgerichtete, plattenförmige Verbindungslaschen zu einer Rollenkette verbunden sind. Durch den Einsatz einer derartig gestalteten Rollenkette, bei der die Achsen für die Lagerrollen in den plattenförmigen Verbindungslaschen festgelegt sind, kann in besonders einfacher und kostengünstiger Weise eine einheitliche Teilung zwischen den Lagerrollen sowie eine vorteilhafte Ausrichtung der Lagerrollen zueinander und relativ zum Trägerprofil verwirklicht werden. Rollenketten können als industriell hergestellte Massenware kostengünstig bezogen werden und gewährleisten neben einem vorteilhaft geringen Rollwiderstand auch eine vorteilhafte Wartung, da ein Austausch der gesamten Rollenkette mit geringem Aufwand vorgenommen werden kann und einzelne Rollen der Rollenkette je nach deren Aufbauweise dennoch separat austauschbar sind. Eine solche Rollenkette ist auch unabhängig von der eingangs genannten abschnittsweise abstützungsfreien Halterung des Untertrums vorteilhaft einsetzbar. Eine unabhängige Beanspruchung dieser Ausgestaltung, etwa im Rahmen einer Teilanmeldung, wird deswegen ausdrücklich vorbehalten.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß dem Trägerprofil ein, insbesondere einstückig verwirklichtes, zumindest abschnittsweise U-förmiges Trägerprofil zugeordnet ist, das zur Aufnahme der Rollenkette ausgebildet ist. Das U-förmig ausgebildete Aufnahmeprofil kann abhängig von der Gestaltung des Trägerprofils als separates Bauteil oder als einstückig am Trägerprofil integriertes Profil vorgesehen sein und ermöglicht in einfacher Weise eine Aufnahme und Festlegung der Rollenkette an dem Trägerprofil. Dabei kann es vorgesehen sein, daß im wesentlichen vertikal nach oben aufragende Schenkel des U-förmigen Aufnahmeprofils unterschiedliche Höhen aufweisen, um ggfs. auch eine Seitenführung für das zu fördernde Stückgut bieten zu können.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die plattenförmigen Verbindungslaschen einseitig über eine Außenkontur der Lagerrollen hinausragen, um eine freie Drehbarkeit der Lagerrollen bei einer Abstützung der Rollenkette auf einer im wesentlichen ebenen Oberfläche zu gewährleisten. Somit dienen die plattenförmigen Verbindungslaschen nicht nur der Festlegung der Rotationsachsen für die Lagerrollen, sondern auch der Abstützung der Lagerrollen, vorzugsweise auf einer im wesentlichen ebenen Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeprofils. Die Rollenkette benötigt somit keine zusätzlichen Aufnahmestrukturen oder Durchbrüche in der Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeprofils, um die Drehbarkeit der Lagerrollen zu gewährleisten. Vielmehr wird bereits durch die einseitig über die Außenkontur der Lagerrollen abragenden Verbindungslaschen eine Abstützung für die Lagerrollen bereitgestellt, die somit eine besonders kostengünstige Anordnung der Rollenkette an dem Trägerprofil ermöglicht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß eine von den Umlenkrollen beabstandet angeordnete, insbesondere am Untertrum eingreifende, Antriebseinrichtung vorgesehen ist. Diese Antriebseinrichtung, die insbesondere als Elektromotor mit einem nachgeschalteten Übersetzungsgetriebe und einem abtriebsseitig vorgesehenen Kettenrad ausgebildet sein kann, ermöglicht eine besonders vorteilhafte Einleitung von Antriebskräften in die Förderkette. Während bei einer bekannten Fördereinrichtung eine der beiden Umlenkrollen mit einem entsprechenden Antriebsmotor versehen ist und somit lediglich für einen Antrieb der Förderkette in einer einzigen Umlaufrichtung vorgesehen ist, kann mit Hilfe der vorzugsweise am Untertrum eingreifenden Antriebseinrichtung ein bidirektionaler Antrieb der Förderkette vorgenommen werden, ohne daß dabei unerwünschte Schwankungen in der Kettenspannung des Obertrums auftreten.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Antriebseinrichtung bezogen auf eine Längserstreckung der Förderkette mittig an der Förderkette angeordnet ist. Dadurch läßt sich eine besonders vorteilhafte Krafteinleitung von der Antriebseinrichtung in die Förderkette verwirklichen, so daß auch bei einem bidirektionalen Betrieb der Fördereinrichtung für beide Umlaufrichtungen der Förderkette die gleiche Kettenspannung gewährleistet werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß ein Antriebsritzel der Antriebseinrichtung als Stützeinrichtung, vorzugsweise als einzige Stützeinrichtung, für das Untertrum eingerichtet ist. Somit kommt dem Antriebsritzel neben seiner Funktion zur Einleitung von Bewegungen in die Förderkette auch die Funktion einer Stützeinrichtung zu, die eine Anpassung der Kettenspannung an die Erfordernisse der Fördereinrichtung ermöglicht.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind anhand der Ansprüche sowie aus der nachfolge den Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiel erläutert, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind. Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Querfördermittels, das aus zwei parallel zueinander beabstandeten, mit Verbindungsstreben miteinander gekoppelten Fördereinrichtungen gebildet ist,
  • 2 eine perspektivische Schnittdarstellung der Fördereinrichtung gemäß der 1,
  • 3 eine ebene Schnittdarstellung einer abgewandelten Fördereinrichtung,
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Träger- Profils mit eingelegter Rollenkette,
  • 5 eine geschnittene Darstellung des Trägerprofils gemäß der 4.
  • In der 1 ist ein Querfördermittel 10 dargestellt, das aus zwei parallel zueinander ausgerichteten, mit Verbindungsstreben 14 gekoppelten Fördereinrichtungen 12 aufgebaut ist, wobei die Fördereinrichtungen 12 spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sind. Die Verbindungsstreben 14 sind jeweils endseitig mit Abstützprofilen 18 versehen, die zur Ankopplung an die Fördereinrichtungen 12 ausgebildet sind und die jeweils höhenverstellbare Standfüße 20 aufweisen.
  • Die Fördereinrichtungen 12 weisen jeweils an einem Ende einen Antriebsmotor 24 auf, der für die Bereitstellung eines Drehmoments auf eine nicht näher dargestellte Umlenkrolle 22 ausgebildet ist. Der Antriebsmotor 24 ist als Drehstrom-Asynchron-Motor ausgeführt und ist mit einem Winkelgetriebe für eine Übersetzung des aufgebrachten Drehmoments versehen. Die Fördereinrichtung 12 umfaßt ein langgestrecktes, formstabiles Trägerprofil 16, auf dessen Oberseite sich ein Obertrum 28 einer Förderkette 26 erstreckt. Das Trägerprofil 16 kann vorzugsweise als U-förmiges Stahlblechprofil ausgeführt sein, an dem jeweils endseitig angebrachte Lagerschilde 32 für die Umlenkrollen 22 befestigt sind. Die Lagerschilde 32 bestehen im wesentlichen aus Stahlblechplatten, in denen mehrere Bohrungen zur Verschraubung mit dem Trägerprofil 16 sowie Aufnahmebohrungen zur Befestigung einer nicht näher dargestellten Achse der Umlenkrolle 22 vorgesehen sind. Auf dem einstückig ausgeführten Trägerprofil 16 sind bei der in 1 dargestellten Fördereinrichtung 12 mehrere Aufnahmeprofile 34 vorgesehen, die in den 2 und 3 näher dargestellt werden. Die Fördereinrichtungen 12 sind bei der in 1 dargestellten Anordnung der Antriebsmotoren 24 für eine unidirektionale Bewegung der Förderkette 26 in einer Förderrichtung 36 vorgesehen.
  • In der 2 ist eine erste Ausführungsform einer Fördereinrichtung 12 dargestellt, bei der an einem U-förmig ausgeführten Trägerprofil 16 mehrere nach oben offene, modulartig gestaltete, U-förmige Aufnahmeprofile 34 angebracht sind, in denen jeweils eine Rollenkette 38 aufgenommen ist. Auf der Rollenkette 38 wird das Obertrum 28 der Förderkette 26 abgestützt, das jeweils um die endseitig am Trägerprofil 16 angebrachten, drehbar gelagerten Umlenkrollen 22 geführt ist und an einer Unterseite als Untertrum 30 in einem von dem Trägerprofil 16 begrenzten Raumvolumen geführt ist. Um ein Aufliegen des Untertrums 30 auf dem Trägerprofil 16 zu vermeiden, sind mehrere Stützrollen 40 vorgesehen, die das Untertrum 30 abschnittsweise abstützen, wobei zwischen den Stützrollen 40 jeweils abstützungsfreie Abschnitte des Untertrums 30 vorgesehen sind. Da bei dieser Ausführungsform der Antriebsmotor 24 nur einer der beiden endseitig angebrachten Umlenkrollen 22 zugeordnet ist, kann eine Bewegung der Förderkette 26 lediglich in der Förderrichtung 36 vorgenommen werden, da es bei einem Reversierbetrieb zu einer unerwünschten Druckbelastung auf die Förderkette 26 kommen würde, die zu einer Fehlfunktion der Fördereinrichtung 12 führen könnte.
  • Die zweite Ausführungsform einer Fördereinrichtung 12a, die in der 3 dargestellt ist, weist im Unterschied zu der in 2 dargestellten Fördereinrichtung 12 einen mittig am Trägerprofil 16, symmetrisch zwischen den beiden Umlenkrollen 22 vorgesehenen An triebsmotor 24a auf, der für einen bidirektionalen Betrieb der Fördereinrichtung 12a vorgesehen ist. Für die weitere Beschreibung der Fördereinrichtung 12a gemäß der 3 werden für funktionsgleiche Komponenten die gleichen Bezugszeichen benutzt wie in der vorstehenden Beschreibung. Ein Antriebsritzel 42 des Antriebsmotors 24a wirkt auf das Untertrum 30 der Förderkette 26 ein und ermöglicht die Einleitung einer Zugkraft sowohl im als auch gegen den Uhrzeigersinn. Beider Fördereinrichtung 12a gemäß der 3 ist vorgesehen, daß eine Einstellung einer Spannkraft in der Förderkette 26 anhand einer benachbart zur Umlenkrolle 22 vorgesehenen, linear einstellbaren Einstellrolle 44 vorgenommen wird. Die Einstellrolle 44 ist parallel zum Obertrum 28 verschiebbar an dem Trägerprofil 16 aufgenommen und mit einer nicht näher dargestellten Gewindespindel für die Einstellung einer Spannkraft auf das Untertrum 30 versehen. Während durch eine Annäherung der Einstellrolle 44 an die Umlenkrolle 22 eine Erhöhung der Spannkraft in der Förderkette 26 erreicht werden kann, wird durch Entfernen der Einstellrolle 44 von der Umlenkrolle 22 eine Reduzierung der Spannkraft erreicht. Im Gegensatz zum bekannten Stand der Technik ist keine translatorische oder rotatorische Einstellung der Umlenkrolle 22 zur Beeinflussung der Spannkraft in der Förderkette 26 vorgesehen. Vielmehr wird lediglich die Verstellung der Position der Einstellrolle 44 zur Einstellung der Spannkraft vorgenommen. Daher müssen zusätzliche Randbedingungen wie eine Verkippung der Umlenkrolle 22 gegenüber der Förderkette 26, wie sie bei bekannten Einstelleinrichtungen vermieden werden muß, nicht berücksichtigt werden, da der Einfluß der Einstellrolle 44 auf den Verlauf der Förderkette 26 abseits der Beeinflussung der Spannkraft erheblich geringer ist. Dadurch kann eine deutlich vereinfachte Konstruktion für die Einstellung der Spannkraft in der Förderkette 26 gewählt werden.
  • Die Förderkette 26 ist aus einer Vielzahl von Einzelgliedern 46 aufgebaut, die mittels nicht näher dargestellten Gelenkbolzen miteinander verbunden sind und um Schwenkachsen 48 relativ zueinander beweglich sind. Das Obertrum 28 der Förderkette 26 wird von einer in den 4 und 5 näher dargestellten Rollenkette 38 abgestützt, die aus einer Vielzahl von Lagerrollen 54 sowie zwischen den Lagerrollen 54 vorgesehenen Verbindungslaschen 56 aufgebaut ist. Die Lagerrollen 54 sind drehbar auf Rollenachsen 60 aufgenommen, die ihrerseits mit den Verbindungslaschen 56 verbunden sind. Wie in der 5 näher dargestellt, sind außenliegende Verbindungslaschen 56 als Stützlaschen 58 ausgeführt, die sich nach unten in Richtung des Aufnahmeprofils 34 über den Umfang der Lagerrollen 54 hinaus erstrecken. Somit wird eine Abstützung der Rollenkette 38 auf einer zumindest im wesentlichen ebenen Oberfläche des Aufnahmeprofils 34 ermöglicht.
  • Wie der 4 entnommen werden kann, weist das Aufnahmeprofil 34 jeweils endseitig vorgesehene Durchgangsbohrungen 62 sowie Langlöcher 64 auf, die ein Einsetzen eines Befestigungsbolzens 66 ermöglichen. Der Befestigungsbolzen 66 ist durch die jeweils letzte Lagerrolle 54 der Rollenkette 38 sowie durch die zugehörigen Verbindungslaschen 56 geführt. Dieser Befestigungsbolzen 66 gewährleistet eine Festlegung in Längsrichtung der Rollenkette 38 an dem Aufnahmeprofil 34, wobei in der Ausführungsform gemäß der 4 zwei parallel verlaufende Rollenketten 38 vorgesehen sind. Diese sind in dem U-förmig ausgeführten Aufnahmeprofil 34 aufgenommen und durch einen Stützsteg 68 voneinander beabstandet.
  • Für eine Montage der Rollenkette 38 in das Aufnahmeprofil 34 gemäß der 4 ist es vorgesehen, daß jeweils auf die Länge des Aufnahmeprofils 34 abgelängte Abschnitte der Rollenkette 38 in das Aufnahmeprofil 34 eingelegt werden und die endseitigen Lagerrollen 54 mit Hilfe der Befestigungsbolzen 66, die durch die Durchgangsbohrungen 62 und die Langlöcher 64 gesteckt werden können, befestigt werden. Anschließend wird der Stützsteg 68 mit nicht dargestellten Verbindungsmitteln an dem Aufnahmeprofil 34 festgelegt. Das Aufnahmeprofil 34 kann als modulares Abstützmittel an dem Trägerprofil 16 angebracht werden. In einem nachfolgenden Montageschritt kann die Förderkette 26 auf die mehreren, linear hintereinander angeordneten Aufnahmeprofile 34 aufgelegt werden.
  • Eine Teilung 52 der Rollenkette 38, die anhand der Beabstandung der Rollenachsen 60 der Lagerrollen 54 ermittelt werden kann, ist derart gewählt, daß sie gleich oder kleiner einer Teilung 50 der Einzelglieder 46 der Förderkette 26 ist. Somit kann gewährleistet werden, daß Einzelglieder 46 der Förderkette 26 stets zumindest auf zwei Lagerrollen 54 aufliegen und somit eine Verkippung der Einzelglieder 46 der Rollenkette 38 auch bei großen Lasten vermieden werden kann.

Claims (10)

  1. Fördereinrichtung (12) für Lastträger, mit einem langgestreckten Trägerprofil (16), an dem jeweils endseitig drehbar gelagerte, zueinander beabstandete Umlenkrollen (22) angebracht sind, und mit einem längs des Trägerprofils (16) umlaufend angeordneten, endlosen Zugmittel, das die Umlenkrollen (22) zumindest teilweise umschlingt, wobei ein Obertrum (28) des Zugmittels auf Stützmitteln (38) abgestützt ist, die dem Trägerprofil (16) zugeordnet und als drehbar gelagerte Lagerrollen (54) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkrollen (22) fest zueinander beabstandet sind, das Zugmittel eine Förderkette (26) ist, ein Untertrum (30) der Förderkette (26) zumindest ababschnittsweise derart abstützungsfrei ausgeführt ist, dass die abstützungsfreie Länge des Untertrums größer als eine Teilung (50) von Einzelgliedern (46) der Förderkette (26) ist, und dass die Lagerrollen (54) zur Abstützung des Obertrums (28) mit einer Teilung (52) angeordnet sind, die gleich oder kleiner der Teilung (50) der Einzelglieder (46) der Förderkette (26) ist.
  2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Untertrum (30) der Förderkette (26) längs eines Längenbruchteils, der zumindest 10% einer gesamten Länge des Untertrums (30) beträgt, abstützungsfrei ist.
  3. Fördereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Untertrum (30) der Förderkette (26) zumindest eine einstellbare Stützeinrichtung (44), insbesondere eine vorzugsweise linear einstellbare Stützrolle, zugeordnet ist, die eine Einstellung des zumindest einen abstützungsfreien Längenbruchteils für das Untertrum (30) ermöglicht.
  4. Fördereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Stützeinrichtung (44) derart angeordnet ist, daß das Untertrum (30) der Förderkette (26) innerhalb eines abschnittsweise von Verbindungsflächen berandeten Raumvolumens angeordnet ist, wobei die Verbindungsflächen radial außen liegende Oberflächen der Förderkette (26) im Bereich beider Umlenkrollen (22) jeweils tangential berühren.
  5. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerrollen (54) durch seitlich angebrachte, senkrecht zu Rotationsachsen (60) der Lagerrollen (54) ausgerichtete, plattenförmige Verbindungslaschen (56, 58) zu einer Rollenkette (38) verbunden sind.
  6. Fördereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die plattenförmigen Verbindungslaschen (58) einseitig über eine Außenkontur der Lagerrollen (54) hinausragen, um eine freie Drehbarkeit der Lagerrollen (54) bei einer Abstützung der Rollenkette (38) auf einer im wesentlichen ebenen Oberfläche, zu gewährleisten.
  7. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß dem Trägerprofil (16) ein, insbesondere einstückig ausgebildetes, zumindest abschnittsweise U-förmiges Aufnahmeprofil (34) zugeordnet ist, das zur Aufnahmme der Rollenkette (38) ausgebildet ist.
  8. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine von den Umlenkrollen (22) beabstandet angeordnete, insbesondere am Untertrum eingreifende, Antriebseinrichtung (24) vorgesehen ist.
  9. Fördereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (24) bezogen auf eine Längserstreckung der Förderkette (26) mittig an der Förderkette (26) angeordnet ist.
  10. Fördereinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsritzel (42) der Antriebseinrichtung (24) als Stützeinrichtung, vorzugsweise als einzige Stützeinrichtung, für das Untertrum (30) eingerichtet ist.
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