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Die
Erfindung betrifft ein Kupplungsteil eines Tragarmsystems für den Anschluss
eines Gehäuses oder
eines Tragarmsystemteils an einem Tragarm. Das Kupplungsteil weist
einen im Wesentlichen hohlzylinderförmigen, am Gehäuse oder
am Tragarmsystemteil festgelegten Aufnahmeteil zur Aufnahme und Fixierung
des Tragarms in Axialrichtung auf.
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Ein
derartiges Kupplungsteil für
den Anschluss eines Tragarms bzw. eines Tragarmsystems ist beispielsweise
aus der
DE 41 19 508
C2 bekannt. Bei diesem Kupplungsteil ist der Tragarm mittels
einer Schraubverbindung an einem Aufnahmeteil angebracht. Das Aufnahmeteil
ist mit einer Drehkupplung verbunden, die ein Verschwenken des Steuergerät-Gehäuses um
eine vertikale Schwenkachse relativ zum Gehäuse ermöglicht.
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Beispielsweise
aus der
DE 38 054 22
C1 ist ein Tragarmsystem bekannt, welches aus Tragarmsystemteilen
aufgebaut ist, die Tragarme, Zwischengelenke, Winkelstücke, Wandanbauteile
oder Gehäusekupplungen
eines Tragarmsystems umfassen.
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Bei
derartigen Kupplungsteilen besteht der Nachteil, dass aufgrund des
komplexen Aufbaus Kanten, Rillen, Hinterschneidungen oder dergleichen Erhöhungen und
Vertiefungen gebildet sind, die leicht verschmutzen können. Insbesondere
können sich.
in Vertiefungen oder Kanten- oder Eckbereichen Verunreinigungen
festsetzen. Deshalb sind derartige Kupplungsteile nicht für den Einsatz
im Hygienebereich, beispielsweise in der Lebensmittelindustrie oder
in Krankenhäusern
nur bedingt geeignet. Die im Hygienebereich eingesetzten Geräte müssen zum einen
so konzipiert sein, dass sich keine übermäßigen oder hartnäckigen Verschmutzungen
festsetzen. Zum anderen müssen
derartige Geräte
ohne Beschädigung
leicht zu reinigen sein, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines
Dampfstrahlreinigers.
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Es
ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Kupplungsteil anzugeben,
die nicht leicht verschmutzt und auf einfach Weise zu reinigen ist.
Eine derartige Gerätekupplung
soll im Hygienebereich einsetzbar sein.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird durch ein Kupplungsteil mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gegenstands sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
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Demgemäß ist das
Aufnahmeteil durch eine im Wesentlichen topfförmige Abdeckung abgedeckt, so
dass der für
Verschmutzungen anfällige
Kontaktbereich zum Tragarm gegenüber
dem Außenbereich abgedeckt
ist. Zudem sind auch weitere Komponenten, die zur Fixierung des
Tragarms notwendig sein, von der Abdeckung abgedeckt. Dies verhindert
zum einen ein übermäßiges Verschmutzen
und ermöglicht
zum anderen eine einfache Reinigung.
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Die
Abdeckung weist eine zentrale Durchgangsöffnung zur Durchführung des
Tragarms auf. Vor der Montage wird die Abdeckung einfach auf das freie,
zu verbindende Ende des Tragarms aufgeschoben und nach der Montage
durch Verschieben in Richtung des Kupplungsteils am Aufnahmeteil
aufgesetzt. Der Randbereich der Abdeckung stützt sich dabei gegenüber dem
Aufnahmeteil umlaufend ab. Um nunmehr eine besonders gute Abdichtung
gegenüber
dem Außenbereich
zu erreichen, sind die Durchgangsöffnung gegenüber der äußeren Umfangsfläche des
Tragarms und der Randbereich der Abdeckung gegenüber dem Aufnahmeteil abgedichtet.
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Eine
besonders einfache Abdichtung kann dadurch erreicht werden, dass
zwischen der äußeren Umfangsfläche des
Tragarms und dem Innenrandbereich der in der Abdeckung ausgeformten
Durchgangsöffnung
ein umlaufendes Dichtelement angeordnet ist. Dieses Dichtelement
kann somit die Abdeckung gegenüber
dem Tragarm abdichten.
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Um
einen besonders guten Halt in der Dichtposition zu gewährleisten
ist das umlaufende Dichtelement gegenüber dem Aufnahmeteil abgestützt. Diese
Abstützung
bzw. die axiale Festlegung des umlaufenden Dichtelements kann dadurch
erreicht werden, dass an der dem Aufnahmeteil zugewandten Seite
der Abdeckung ein Abstandsstück
angeordnet ist, welches eine zentrale Durchgangsöffnung zur Durchführung des
Tragarms aufweist und gegenüber dem
Aufnahmeteil abgestützt
ist. Die Abstützung kann
auf einfache Weise dadurch realisiert sein, dass das Abstandsstück gegenüber dem
Aufnahmeteil durch eine Mehrzahl von sich im Wesentlichen in Axialrichtung
erstreckenden Abstandshalter abgestützt ist.
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Gemäß einer
besonders einfachen Ausgestaltung kann das Dichtelement ein O-Ring
sein. Der O-Ring kann in seiner Dichtposition besonders sicher in
einer umlaufenden, kreisbogenförmigen
Aussparung oder Nut am Innenrandbereich der in der Abdeckung ausgeformten
Durchgangsöffnung
festgelegt sein.
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Weiterhin
kann zur zusätzlichen
Abdichtung gegenüber
dem Außenbereich
zwischen dem Randbereich der Abdeckung und dem Aufnahmeteil ein weiteres
umlaufendes Dichtelement, welches ebenfalls als O-Ring ausgebildet
sein kann, angeordnet sein. Dieses Dichtelement kann somit die Abdeckung gegenüber dem
Aufnahmeteil abdichten.
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Damit
die Abdeckung am Aufnahmeteil besonders stabil festgelegt ist, kann
an dem der Abdeckung zugewandten Randbereich des Aufnahmeteils eine
umlaufende, stufenförmige
Aussparung, die einen Absatz bildet, ausgebildet sein. In dieser
stufenförmigen
Aussparung wird der Randbereich der Abdeckung aufgenommen. Ein Verschieben
der Abdeckung quer zur Axialrichtung wird durch das Eingreifen der
Abdeckung in der umlaufenden, stufenförmigen Aussparung am Aufnahmeteil
wirkungsvoll verhindert.
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Zusätzlich lässt sich
die Abdeckung am Aufnahmeteil auch gegen ein Verschieben in Axialrichtung
sichern, indem an der umlaufenden, stufenförmigen Aussparung im Aufnahmeteil
ein Außengewinde
und am inneren Randbereich der Abdeckung ein korrespondierendes
Innengewinde ausgebildet ist, so dass die Abdeckung auf das Aufnahmeteil
aufschraubt werden kann.
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Das
die Abdeckung gegenüber
dem Aufnahmeteil abdichtende Dichtelement kann zwischen dem Randbereich
der Abdeckung und der umlaufenden, stufenförmigen Aussparung angeordnet
sein. Durch das Aufstecken bzw. Aufschrauben der Abdeckung auf das
Aufnahmeteil wird dadurch eine sichere Abdichtung realisiert.
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Um
eine zusätzliche
Abstützung
der Abdeckung gegenüber
dem Aufnahmeteil und gleichzeitig noch eine weiter verbesserte Abdichtung
zu erreichen, kann am Innenrandbereich der Abdeckung eine umlaufende,
stufenförmige
Aussparung ausgebildet sein, an welcher sich der der Abdeckung zugewandte
Randbereich des Aufnahmeteils abstützt.
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Auch
das Aufnahmeteil kann gegenüber dem
Gehäuse
abgedichtet sein, um zu verhindern, dass sich Schmutz zwischen dem
Aufnahmeteil und dem Gehäuse
festsetzt. Zu diesem Zweck kann zwischen dem dem Gehäuse zugewandten
Randbereich des Aufnahmeteils und dem Gehäuse ein umlaufendes Dichtelement
angeordnet sein.
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Damit
das Dichtelement sicher in seiner Dichtposition festgelegt ist,
kann an dem dem Gehäuse
zugewandten Randbereich des Aufnahmeteils eine umlaufende, stufenförmige Aussparung
ausgebildet sein, in welcher das umlaufende Dichtelement angeordnet
ist und sich gegenüber
dem Gehäuse
abstützt.
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Eine
besonders einfache Verbindung zwischen dem Tragarm und dem Kupplungsteil
kann dadurch geschaffen werden, dass am Aufnahmeteil ein Anschlussadapter
mit einer Klemm- oder Schraubverbindung zur Fixierung des Tragarms
in Axialrichtung ausgebildet ist. Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
kann am Aufnahmeteil ein Anschlussadapter mit einer Kegel- oder
Konusspannverbindung zur Fixierung des Tragarms in Axialrichtung
ausgebildet sein. Bei der Montage lässt sich der Tragarm mit einem
derartigen Anschlussadapter besonders einfach mit dem Kupplungsteil
verbinden.
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Damit
der Tragarm um eine in Axialrichtung verlaufende Drehachse verdreht
werden kann, kann an dem dem Gehäuse
zugewandten Randbereich des Aufnahmeteils ein Drehgelenk angeordnet
sein. Das Drehgelenk legt das Aufnahmeteil in Axialrichtung am Gehäuse fest
und ermöglicht
eine Drehung des Aufnahmeteils um eine sich in Axialrichtung erstreckende
Drehachse. Da der Tragarm fest in Aufnahmeteil gehalten ist, kann
auch der Tragarm diese Drehbewegung ausführen.
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Um
sicherzustellen, dass keine Verschmutzung in das Drehgelenk eintritt,
kann das umlaufende Dichtelement das Drehgelenk gegenüber dem
Gehäuse
abdichten, wobei das Aufnahmeteil oder das Gehäuse relativ zum Dichtelement
verdrehbar ist. Trotz Verdrehung des Aufnahmeteils relativ zum Gehäuse wird
somit eine sichere Abdichtung erreicht.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 in
schematischer Ansicht und im Längsschnitt
entlang der Mittelsenkrechten ein erfindungsgemäßes Kupplungsteil, welches
an ein Steuergerät-Gehäuse angebracht
ist und einen Tragarm aufnimmt;
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2 in
schematischer und perspektivischer Ansicht das in der 1 dargestellte
Kupplungsteil; und
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3 in
schematischer und perspektivischer Ansicht das in den 1 und 2 dargestellte Kupplungsteil,
wobei kein Tragarm aufgenommen ist.
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1 zeigt
in schematischer und perspektivischer Ansicht ein erfindungsgemäßes Kupplungsteil,
welches an ein Steuergerät-Gehäuse 10 angebracht
ist und einen Tragarm 12 aufnimmt. 2 zeigt
in schematischer und perspektivischer Ansicht das in der 1 dargestellte
Kupplungsteil.
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Der
gezeigte Tragarm 12 ist als hohles Rundprofil ausgebildet
und bildet ein Teilstück
eines Tragarmsystems bestehend aus weiteren (nicht dargestellten)
Tragarmsystemteilen die durch geeignete Verbindungselemente miteinander
verbunden sind. Die Tragarmsystemteile können dabei Wandanbauteile,
Zwischengelenke, Winkelstücke
oder Gehäusekupplungen
eines Tragarmsystems sein. Das Steuergerät-Gehäuse 10 beinhaltet
einen (nicht gezeigten) Touch-Screen der zur Eingabe von Bedienbefehlen zur
Ansteuerung eines am anderen Ende der Tragarmanordnung befindlichen
elektronischen Geräts dient.
Zu diesem Zweck sind zwischen dem Touch-Screen und dem elektronischen
Gerät elektronische
Leitungen durch den hohlen Tragarm hindurchgeführt. Das elektronische Gerät kann in
einem Schaltschrankgehäuse
untergebracht sein, an welchem wiederum ein Kupplungsteil, wie es
in 1 gezeigt ist, angebracht ist und die Tragarmanordnung
hält.
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Sowohl
das Steuergerät-Gehäuse 10 als auch
das (nicht gezeigte) Schaltschrankgehäuse sind für die Anwendung in einem Hygienebereich konzipiert
und hinsichtlich einer leichten Reinigung optimiert. Dies bedingt
auch, dass diese Gehäuse möglichst
keine Rillen und Kanten aufweisen, in welchem sich Verschmutzung
ansammeln und niederschlagen kann.
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Das
Kupplungsteil dient dem Anschluss des Steuergerät-Gehäuses 10 am Tragarm 12.
Der Tragarm 12 ist in einem hohlzylinderförmigen,
am Steuergerät-Gehäuse 10 festgelegten
Aufnahmeteil 14 aufgenommen, wobei der Tragarm 12 in
der durch den Pfeil A gekennzeichneten Axialrichtung fixiert ist.
Das Aufnahmeteil 14 ist durch eine topfförmige Abdeckung 16 abgedeckt.
An der Abdeckung 16 ist eine zentrale Durchgangsöffnung 18 angebracht,
durch welche sich der Tragarm 12 hindurcherstreckt. Der
in der Darstellung der 1 untere Randbereich 20 der topfförmigen Abdeckung 16 stützt sich
gegenüber dem
Aufnahmeteil 14 umlaufend ab.
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Zwischen
der äußeren Umfangsfläche 22 des
Tragarms 12 und dem Innenrandbereich 24 der in
der Abdeckung 16 ausgeformten Durchgangsöffnung 18 ist
ein als O-Ring ausgebildetes,
umlaufendes Dichtelement 28 aus Kunststoff angeordnet.
Der Innenrandbereich der in der Abdeckung 16 ausgeformten
Durchgangsöffnung 18 weist
eine umlaufende, kreisbogenförmige
Aussparung bzw. Nut 36 auf, in welcher das Dichtelement 28 aufgenommen
und gehalten wird. Zusätzlich
ist das Dichtelement 28 gegenüber dem Aufnahmeteil 14 abgestützt. Zu
diesem Zweck ist an der dem Aufnahmeteil 14 zugewandten Seite
der Abdeckung 16 zur axialen Festlegung des umlaufenden
Dichtelements 28 ein Abstandsstück 30 angeordnet ist.
Das Abstandsstück 30 weist
wiederum eine zentrale Durchgangsöffnung 32 auf, durch welche
sich der Tragarm 12 hindurcherstreckt. Das Abstandsstück 30 ist
gegenüber
dem Aufnahmeteil 14 durch eine Mehrzahl von sich im Wesentlichen
in Axialrichtung erstreckenden Abstandshaltern abgestützt, die
in den 1 und 2 nicht dargestellt sind.
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Zwischen
dem in der Darstellung der 1 unteren
Randbereich 20 der Abdeckung 16 und dem Aufnahmeteil 14 ist
ein umlaufendes, als O-Ring ausgebildetes Dichtelement 38 aus
Kunststoff angeordnet.
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An
dem der Abdeckung 16 zugewandten oberen Randbereich 40 des
Aufnahmeteils 14 ist eine umlaufende, stufenförmige Aussparung 42 oder ein
Absatz ausgebildet, in welcher bzw. welchem der untere Randbereich 20 der
Abdeckung 16 aufgenommen ist. An der umlaufenden, stufenförmigen Aussparung 42 im
Aufnahmeteil 14 ist ein Außengewinde 43 und
am inneren Randbereich 20 der Abdeckung 16 ein
Innengewinde 45 ausgebildet, so dass die Abdeckung 16 auf
das Aufnahmeteil 14 aufgeschraubt werden kann. Alternativ
kann das Außengewinde 43 und
das Innengewinde 45 auch ausgelassen sein und eine einfache
Steckverbindung zwischen der Abdeckung 16 und dem Aufnahmeteil 14 anstelle
der Schraubverbindung realisiert sein.
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Das
Dichtelement 38 ist zwischen dem Randbereich 20 der
Abdeckung 16 und der umlaufenden, stufenförmigen Aussparung 42 angeordnet.
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Am
Innenrandbereich 44 der Abdeckung 16 ist ebenfalls
eine umlaufende, stufenförmige
Aussparung 46 ausgebildet, an welcher sich der der Abdeckung 16 zugewandte
Randbereich 40 des Aufnahmeteils 14 abstützt.
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An
dem dem Gehäuse 10 zugewandten
unteren Randbereich 48 des Aufnahmeteils 14 ist
eine umlaufende, zurückgesetzt
stufenförmige
Aussparung 52 ausgebildet. In der umlaufenden Aussparung 52 ist
ein umlaufender Dichtungsring 50 aus Kunststoff angeordnet,
der sich gegenüber
dem Gehäuse 10 abstützt.
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Am
Aufnahmeteil 14 ist ein Anschlussadapter 54 mit
einer Kegel- oder Konusspannverbindung zur Fixierung des Tragarms 12 in
Axialrichtung ausgebildet.
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Das
Aufnahmeteil 14 weist eine sich in Axialrichtung erstreckende
Aufnahmebohrung 58 auf. In der Aufnahmebohrung 58 ist
der Tragarm 12 in Axialrichtung eingeführt.
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Am
Tragarm 12 ist ein hülsenförmiges Klemmelement 60 angeordnet,
welches eine zentrale Durchgangsöffnung 62 aufweist,
durch welche sich der Tragarm 12 hindurcherstreckt.
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Das
hülsenförmige Klemmelement 60 weist einen
sich in Richtung der Aufnahmebohrung 58 verjüngenden
Außendurchmesser
auf, so dass an der äußeren Umfangsfläche 68 des
Klemmelements 60 ein Außenkonus 70 ausgebildet
ist. Demgegenüber weist
die Aufnahmebohrung 58 einen sich in Richtung des Klemmelements 60 entsprechend
vergrößernden
Innendurchmesser auf, so dass an der inneren Zylinderfläche 66 der
Aufnahmebohrung 58 ein Innenkonus 72 ausgebildet
ist. Der Außenkonus 70 des
Klemmelements 60 lässt
sich mit dem Innenkonus 72 der Aufnahmebohrung 58 in
Axialrichtung in Wirkverbindung bringen, um den Tragarm 12 klemmend
bzw. verspannend zu fixieren. Dabei wird das Klemmelement 60 in
Axialrichtung zumindest teilweise in den Raumbereich 64 zwischen
der äußeren Umfangsfläche 22 des
Tragarms 12 und der inneren Zylinderfläche 66 der Aufnahmebohrung 58 eingeführt. Der
Außenkonus 70 des
Klemmelements 60 gleitet dabei am Innenkonus 72 der
Aufnahmebohrung 58 in der Darstellung der 1 nach
unten in den Raumbereich 64. Um das Klemmelement 60 nach
unten zu bewegen, muss eine von oben gerichtete vertikale Kraft
auf das Klemmelement 60 ausgeübt werden, die dazu dient,
zum einen die zwischen dem Außenkonus 70 und
dem Innenkonus 72 auftretende Reibungskraft zu überwinden
und zum anderen durch Kraftumlenkung eine horizontale Kraftkomponente
in Richtung auf die Umfangsfläche 22 des Tragarms 12 zu
erzeugen. Diese horizontale Kraftkomponente dient dazu, das Klemmelement 60 zu verformen
und einerseits gegen die Umfangsfläche 22 des Tragarms 12 und
anderseits gegen die Innenfläche
der Aufnahmebohrung 58 zu drücken. Hierdurch wird also eine
Kegel- oder Konusspannverbindung zur Fixierung des Tragarms 12 in
der Aufnahmebohrung 58 ausgebildet. Je flacher der Keilwinkel von
Außenkonus 70 und
Innenkonus 72 ausgebildet ist, desto geringer ist die vertikal
aufzubringende Kraft.
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Damit
sich das hülsenförmige Klemmelement 60 besonders
einfach und definiert verformen lässt, weist das Klemmelement 60 einen
sich in Axialrichtung erstreckenden Längsschlitz 74 auf,
so dass das Klemmelement 60 durch Einwirkung der horizontalen
Kraftkomponente umfangsmäßig gestaucht
wird.
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Das
hülsenförmige Klemmelement 60 weist an
seinem in der Darstellung der 1 oberen,
umlaufenden Randbereich einen sich parallel zur Stirnseite 76 des
Aufnahmeteils 14 erstreckenden, umlaufenden kragenförmigen Ansatz 78 auf.
An dem Ansatz 78 ist eine Mehrzahl von sich in Axialrichtung
erstreckenden Durchgangsbohrungen angebracht, wobei in 1 nur
die Durchgangsbohrung mit dem Bezugszeichen 80 dargestellt
ist, die im Folgenden beispielhaft für alle Durchgangsbohrungen
näher betrachtet
wird. So lässt
sich beispielhaft in die Durchgangsbohrung 80 eine Zylinderschraube 82 einführen. An
der Stirnseite 76 im Aufnahmeteil 14 ist eine korrespondierende
Gewindebohrung 84 angebracht, in welche die Zylinderschraube 82 eingeschraubt werden
kann. Wenn nun sämtliche
in die Gewindebohrungen eingeführte
Zylinderschrauben in die korrespondierenden Gewindebohrungen eingeschraubt werden,
wird eine vertikal von oben gerichtete Kraft auf das hülsenförmige Klemmelement 60 ausgeübt, welche
wiederum durch die Zusammenwirkung von Außenkonus 70 und Innenkonus 72 in
eine horizontale Kraftkomponente umgelenkt wird, die zur Verspannung
des Klemmelement 60 führt.
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An
dem dem Gehäuse 10 zugewandten,
in der Darstellung der 1 unteren Randbereich 48 des
Aufnahmeteils 14 ist ein Drehgelenk 56 angeordnet.
Das Drehgelenk 56 legt das Aufnahmeteil 14 in Axialrichtung
am Gehäuse 10 fest,
ermöglicht
jedoch eine begrenzte Drehung des Aufnahmeteils 14 und somit
auch des Tragarms 12 um eine sich in Axialrichtung erstreckende
Drehachse 58.
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Das
Drehgelenk 56 weist einen in einer an der Unterseite des
Aufnahmeteils 14 angebrachte Sackbohrung 87 aufgenommenen
Drehring 86 auf. Die Sackbohrung 87 ist konzentrisch
zur Aufnahmebohrung 58 angebracht und weist einen größeren Durchmesser
als diese auf.
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Der
Drehring 86 ist mittels einer Schraubverbindung 98 ortsfest
und nicht drehbar an dem Gehäuse 10 angebracht.
Der Drehring 86 weist an seinem oberen, in Richtung auf
das Aufnahmeteil 14 gerichteten Randbereich einen umlaufenen
Ansatz 89 auf, der nach oben in Richtung auf das Aufnahmeteil 14 durch
einen oberen Lagerring 92 abgestützt ist. Nach unten stützt sich
der umlaufene Ansatz 89 des Drehrings 86 gegen
einen unteren Lagerring 94 ab, der wiederum durch einen
Sicherungsring 90 in Position gehalten wird. Der Sicherungsring 90 ist
in einer am Innenumfang der Sackbohrung 87 umlaufenden Ringnut 91 eingespannt
und hält
das Aufnahmeteil 14 drehbar am Drehring 86. Der
untere Lagering 94 und der oberer Lagerring 92 bilden
zusammen mit dem umlaufenden Ansatz 89 des Drehrings 86 ein Drehlager.
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Der
Tragarm 12 ist hohlzylindrisch ausgebildet und kann beispielsweise
(nicht gezeigte) elektrische Kabel führen. Diese können sich
durch die Aufnahmebohrung 58 hindurch zum Drehgelenk 56 erstrecken,
in welchem ebenso wie im Gehäuse 10 eine
Durchgangsöffnung 100 zur
Durchführung
der Kabel in das Gehäuse 10 ausgebildet
ist. Da bei übermäßiger Verdrehung
des Aufnahmeteils 14 am Drehgelenk 56 eine Beschädigung der
Kabel auftreten kann, ist das Drehgelenk 56 in seiner Verdrehbarkeit
durch eine Drehwinkelbegrenzung begrenzt. Hierzu dient ein in eine
(nicht gezeigte) Führungsnut am
Drehgelenk 56 eingreifender, am dem Drehgelenk 56 zugewandten
unteren Ende des Aufnahmeteils 14 angebrachter, sich axial
erstreckender Zylinderstift 96.
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Der
an dem dem Gehäuse 10 zugewandten unteren
Randbereich 48 des Aufnahmeteils 14 in der umlaufenden,
zurückgesetzt
stufenförmigen
Aussparung 52 umlaufende Dichtungsring 50 dichtet
das Drehgelenk 56 gegenüber
dem Gehäuse 10 ab.
Dabei lässt
sich das Aufnahmeteil 14 oder das Gehäuse 10 relativ zum
Dichtelement 50 verdrehen.
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3 zeigt
in schematischer und perspektivischer Ansicht das in den 1 und 2 dargestellte
Kupplungsteil, wobei der Tragarm ausgelassen ist.
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Am
umlaufenden kragenförmigen
Ansatz 78 des Klemmelements 60 ist eine Mehrzahl
von sich in Axialrichtung erstreckenden Gewindebohrungen 85 angebracht,
von denen in der Darstellung der 3 nur die
Gewindebohrung mit dem Bezugszeichen 85 dargestellt ist.
Diese soll im Folgenden beispielhaft näher betrachtet werden. Links
neben der Gewindebohrung 85 erkennt man (im Vergleich mit
der 1) die durch die Durchgangsbohrung 80 im
kragenförmigen
Ansatz 78 des Klemmelements 60 in die Gewindebohrung 84 im
Aufnahmeteil 14 eingeschraubte Zylinderschraube 82.
Die Zylinderschraube 82 hält das hülsenförmige Klemmelement 60 in
Verspannposition in der Aufnahmebohrung 58. Um das hülsenförmige Klemmelement 60 aus
seiner verspannten Position in der Aufnahmebohrung 58 zu
lösen,
wird die Abdeckung 16 und das Abstandsstück 30 vom
Aufnahmeteil 14 abgehoben und dann die in die Durchgangsbohrung 80 am
umlaufenden kragenförmigen Ansatz 78 eingeführte Zylinderschraube 82 aus
der Gewindebohrung 84 an der Stirnseite 76 im
Aufnahmeteil 14 herausgeschraubt. Anschließend wird
die Zylinderschraube 82 in die benachbarte Gewindebohrungen 85 eingeschraubt,
wobei sich das untere Ende der Zylinderschraube 82 an der
Stirnseite 76 des Aufnahmeteils 14 abstützt. Je
tiefer die Zylinderschraube 82 in die Gewindebohrungen 85 eingeschraubt
wird, desto weiter hebt sich das Klemmelement 60 aus der
Aufnahmebohrung 58 heraus.
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Das
Abstandsstück 30 ist
gegenüber
dem Aufnahmeteil 14 durch eine Mehrzahl von sich im Wesentlichen
in Axialrichtung erstreckende Abstandshalter abgestützt, wobei
in der Darstellung der 3 nur der Abstandshalter mit
dem Bezugszeichen 34 dargestellt ist. Der Abstandhalter 34 erstreckt
sich vom unteren Randbereich des Abstandsstücks 30 durch die Gewindebohrung 85 im
umlaufenden kragenförmigen
Ansatz 78 des Klemmelements 60 hindurch bis zur
Stirnseite 76 des Aufnahmeteils 14. Dabei ist
der Abstandshalter 34 in die Gewindebohrung 85 nur
eingesteckt, nicht eingeschraubt.