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DE102006055269A1 - Vorrichtung und Verfahren für die Ganzkörper-Kältebehandlung - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren für die Ganzkörper-Kältebehandlung Download PDF

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James Hennequin
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Abstract

Kältekammern zur Durchführung einer Ganzkörper-Kältebehandlung bei Erkrankungen oder zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Spitzensportlern werden nach dem Stande der Technik überwiegend durch Einleiten von Kaltluft gekühlt. Die Kaltluft wird dabei mittels Wärmetauschern oder elektrischen Einrichtungen auf eine vorgegebene Temperatur gebracht und in die Kältekammer eingeleitet. Tiefe Temperaturen sind damit nur schwer zu erreichen und die Kälteleistung ist gering. Erfindungsgemäß erfolgt die Kühlung zugeführter Kaltluft durch einen Wärmetauscher, der mit einem tiefkalt verflüssigten, atembaren, sauerstoffhaltigen Gas, beispielsweise flüssige Luft oder flüssiger Sauerstoff, gekühlt wird. Das zur Kühlung der Luft eingesetzte sauerstoffhaltige Gas wird anschließend ganz oder teilweise, zusammen mit der gekühlten Außenluft oder getrennt von dieser, in die Kältekammer eingeleitet. Dadurch kann die Restkälte des zur Kühlung eingesetzten Gases vollständig ausgenutzt werden und die zur Kühlung erforderliche Flüssiggasmenge verringert sich.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ganzkörper-Kältebehandlung, mit einer Kältekammer zur Aufnahme von einem oder mehreren Personen, einer Einrichtung zum Einleiten eines atembaren Kaltgases in die Kältekammer und mit einer Einrichtung zum Bereitstellen des atembaren Kaltgases. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer gekühlten Atmosphäre in einer Kältekammer für die Ganzkörper-Kältebehandlung.
  • Seit einiger Zeit gewinnt die Behandlung chronisch entzündlicher Gelenkerkrankungen rheumatischer oder arthritischer Art, wie auch von Weichteil-Rheuma, durch Kältebehandlung zunehmend an Bedeutung. Dabei werden Kaltgase mit Temperaturen zwischen 0°C und minus 180°C, bevorzugt um minus 110°C, eingesetzt. Bei lokal begrenzten Beschwerden dienen hierzu Geräte nach Art von Handduschen, denen in der Regel aus einem Flüssiggastank verdampfter Stickstoff mit Temperaturen bis minus 180°C zugeführt wird.
  • Sind die Beschwerden nicht lokal begrenzt, so ist die Behandlung mit Handduschen wenig effektiv. Daher bedient man sich einer Ganzkörperbehandlung in so genannten Kältekammern. Kältekammern kommen im übrigen nicht nur zur Behandlung von Krankheiten zum Einsatz, sondern werden beispielsweise auch von Sportlern zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit genutzt. Dabei handelt es sich entweder um hermetisch abgeschlossene größere Kälteräume, in denen zugleich mehrere Personen behandelt werden können, oder aber um Kältekammern ähnlich einer Duschkabine zur Behandlung nur einer Person. Derartige Kältekammern bedürfen einer sorgfältigen funktionellen und menschlichen Überwachung, da einerseits die physiologisch erträgliche Aufenthaltsdauer nicht überschritten werden darf und die Ganzkörper-Kältebehandlung je nach physiologischer und psychischer Konstitution der behandelten Person Gefahren und Risiken mit sich bringt.
  • Um die Atmosphäre in der Kältekammer auf ihre Betriebstemperatur abzukühlen, werden verschiedene Verfahren angewandt.
  • In den meisten Fällen wird die Kältekammer mit kalter Luft geflutet. Die Luft wird dabei entweder durch Wärmetausch mit einem kryogenen Kältemittel, wie beispielsweise Stickstoff, oder, wie beispielsweise in der DE 43 16 764 C2 oder der DE 297 14 280 U1 beschrieben, mittels eines elektrischen Kühlsystems gekühlt. Derartige Kühlsysteme haben den Nachteil, dass die die Kühlung der Luft, insbesondere bei tiefen Einsatztemperaturen, sehr energie- und kostenintensiv ist und zudem die Vorrichtungen zum Einleiten der Behandlungsluft in die Kammer mit aufwändigen und wartungsintensiven Trocknern ausgerüstet sein müssen, um Nebelbildung und Eisniederschlag zu vermeiden. Die mit diesen Nachteilen verbundenen immensen Kosten haben bisher den Einsatz von Kältekammern erheblich eingeschränkt.
  • Aus der DE 36 41 293 A1 ist bekannt, in die Kältekammer verdampfenden Flüssigstickstoff einzuleiten. Der Stickstoff lässt sich über geeignete Zuführungen mit einer Temperatur von minus 180°C in die Kammer einleiten. Gleichzeitig wird die behandelte Person über eine Beatmungseinheit mit Atemluft versorgt. Zwar ist Flüssigstickstoff ein preisgünstiges Kühlmittel und die Einleitung des Gases in die Kältekammer bedarf keines hohen apparativen Aufwandes, jedoch ist die Erzeugung einer reinen Stickstoffatmosphäre in einer hermetisch abgeriegelten Kältekammer nicht ohne Risiken für die behandelte Person. Insbesondere muss die Atemluftversorgung beständig auf ihre Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit hin überprüft werden.
  • In der DE 101 54 602 A1 wird vorgeschlagen, in die Kältekammer verdampfenden Flüssigstickstoff und verdampfenden Flüssigsauerstoff oder ein Gemisch von beiden einzuleiten. Über eine geeignete Temperatursteuerung, die die Menge der zugeführten Gase regelt, kann eine gewünschte Behandlungstemperatur eingestellt und für die Dauer der Behandlung aufrechterhalten werden. Damit entsteht in der Kammer ein kaltes, atembares Gas; der Einsatz gesonderter Atemluftzuführungen ist nicht erforderlich. Die Gaszusammensetzung kann auch gezielt während der Behandlung verändert werden, wobei sich beispielsweise Phasen mit hoher Sauerstoffkonzentration und Phasen mit niedriger Sauerstoffkonzentration einander abwechseln können. Nachteilig bei diesem Verfahren ist jedoch, dass die Zufuhr der verdampfenden Flüssiggase laufend kontrolliert werden muss, um die Atemfähigkeit der Atmosphäre im Innern der Kältekammer zu gewährleisten.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die Nachteile des Standes der Technik überwindet und eine zuverlässige, sichere und kostengünstige Ganzkörper-Kältebehandlung erlaubt.
  • Gelöst ist diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art und Zweckbestimmung dadurch, dass die Einrichtung zum Bereitstellen des Kaltgases einen Wärmetauscher umfasst, der mit einem Versorgungstank für die kryogene Lagerung eines sauerstoffhaltigen, tiefkaltes Gases und mit einer Zuleitung für Außenluft in Strömungsverbindung steht und der eine Ausgangsleitung für im Wärmetauscher gekühlte Außenluft und eine Ausgangsleitung für im Wärmetauscher erwärmtes sauerstoffhaltiges Gas aufweist, die jeweils mit der Einrichtung zum Einleiten eines Kaltgases in die Kältekammer strömungsverbunden sind.
  • Erfindungsgemäß wird der Kältekammer also sowohl ein atembares, sauerstoffhaltiges Gas als auch Luft zugeführt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Atmosphäre im Innern der Kältekammer während der Behandlungsdauer stets einen Sauerstoffanteil besitzt, der das Einatmen durch die sich in der Kältekammer aufhaltenden Personen ohne zusätzliche Sauerstoffversorgung erlaubt. Zugleich wird die zugeführte Luft mittels des kryogen gelagerten sauerstoffhaltigen Gases im Wärmetauscher sehr effizient gekühlt. Als „kryogen" soll hier ein tiefkalter gasförmiger oder verflüssigter Zustand bezeichnet werden. Die nach Durchlaufen des Wärmetauschers noch vorhandene Restkälte des sauerstoffhaltigen Gases wird zusätzlich genutzt, indem auch dieses Gas der Kältekammer zugeführt wird. Zudem wird die direkte Einspeisung des kryogen gelagerten sauerstoffhaltigen Gases in die Kältekammer und die hieraus resultierenden Gefahren, wie etwa Verbrennungen durch den direkten Kontakt mit der Haut vermieden. Die Kältekammer kann sowohl für therapeutische Zwecke, beispielsweise zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen oder in Sport und Freizeit eingesetzt werden, beispielsweise zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Sportlern.
  • Um den Kälteinhalt des kryogen gelagerten sauerstoffhaltigen Gases in besonders vorteilhafter Weise zu nutzen, ist die Ausgangsleitung für erwärmtes sauerstoffhaltiges Gas mit der Zuleitung für Außenluft strömungsverbunden. Das erwärmte, jedoch eine gewissen Restkälte aufweisendes sauerstoffhaltige Gas wird also zusammen mit der Außenluft in die Kältekammer eingeleitet. Die Zuführung des sauerstoffreichen Gases in den Luftstrom kann dabei im Strömungsweg der Luft stromauf oder stromab zum Wärmetauscher erfolgen.
  • Zweckmäßigerweise ist die Zuleitung für Außenluft mit einem – vorzugsweise verstell- und/oder regelbaren – Gebläse zum Einsaugen der Außenluft ausgerüstet.
  • Ergänzend oder alternativ zur vorgenannten Ausführungsform mit einem Gebläse zum Einbringen der Außenluft sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die die Ausgangsleitung für gekühlte Außenluft an einem Injektor in die Ausgangsleitung für das sauerstoffhaltige Gas einmündet. Durch den Injektor wird die Außenluft in die Ausgangsleitung für das sauerstoffhaltige Gas eingesaugt. In diesem Fall kann ein Gebläse mit kleinerer Leistung eingesetzt werden, oder es kann auf das Gebläse sogar komplett verzichtet werden. Dadurch wird der Eintrag von Wärme aufgrund der Wirkung des Gebläses reduziert und damit der Kältebedarf insgesamt weiter gesenkt. Ein besonders vorteilhafter Injektor umfasst dabei eine in der Ausgangsleitung für das sauerstoffhaltige Gas angeordnete Venturidüse, in die die Ausgangsleitung für die Außenluft einmündet.
  • Vorteilhafterweise sieht der Wärmetauscher Einrichtungen zum Entfeuchten und/oder Reinigen der zugeführten Außenluft vor. Hierzu kann beispielsweise als „Wärmetauscher" im Sinne der Erfindung eine aus der EP 1 602 401 A2 bekannte Einrichtung zum Einsatz kommen. Bei diesem Gegenstand wird ein Gasstrom, hier: Außenluft, in einem ersten Wärmetauscher durch ein Kühlmedium, hier: kryogen gelagertes sauerstoffhaltigen Gas, gekühlt und anschließend das gekühlte Gas in einem zweiten Wärmetauscher nochmals mit dem gleichen Kühlmedium (das hierzu vorzugsweise im Gegenstrom zu dem zu kühlenden Gas durch die Wärmetauscher geführt wird) oder einem anderen Kühlmedium in thermischen Kontakt gebracht. Dabei wird das Kühlmedium vor dem Einleiten in den ersten Wärmetauscher beheizt, sodass nur ein geringer Temperaturunterschied zwischen dem Kühlmedium und dem Gas im ersten Wärmetauscher besteht. Wasser und andere Fremdstoffe, die sich im Gas befinden, werden durch die Abkühlung auskondensiert und die Bildung von Nebel wird unterdrückt.
  • Die Einrichtung zum Einleiten von Kaltgas umfasst für die Zwecke der Behandlung geeignete Armaturen, mit denen das Kaltgas in die Kältekammer eingeleitet wird. Derartige Armaturen können in vorteilhafter Weise so ausgestaltet sein, dass sie mindestens zwei getrennt in die Kältekammer einmündende Zuleitungen umfassen, von denen jeweils mindestens eine mit jeweils einer der Ausgangsleitungen strömungsverbunden ist. Die gekühlte Außenluft und das im Wärmetauscher erwärmte sauerstoffhaltige Gas werden bei dieser Ausgestaltung der Erfindung also getrennt voneinander in die Kältekammer eingespeist.
  • Als bevorzugtes sauerstoffhaltiges Gas kommt reiner Sauerstoff oder Luft in tiefkalter gasiger oder verflüssigter Form zum Einsatz, der/die im Versorgungstank bevorratet wird.
  • Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Menge des der Kältekammer zugeführten tiefkalten Gases und/oder der zugeführten Außenluft und/oder des zugeführten Kaltgases mittels einer Steuereinheit manuell oder nach einem vorgegebenen Programm einstellbar ist. Hierdurch kann die Temperatur und/oder die Zusammensetzung der Atmosphäre im Innern der Kältekammer vor oder im Laufe der Behandlung den therapeutischen Erfordernissen oder sonstigen physiologischen Parametern der behandelten Person angepasst werden.
  • Zweckmäßigerweise steht die Steuereinheit dabei mit einer Messeinrichtung in Datenverbindung, mit der bestimmte Parameter der Atmosphäre in der Kältekammer, wie beispielsweise Temperatur oder Sauerstoffkonzentration, erfasst werden. Dadurch kann der Zustrom des sauerstoffhaltigen Gases und/oder der Außenluft in Abhängigkeit von einer gewünschten Temperatur und/oder Atmosphärenzusammensetzung geregelt werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird auch durch ein Verfahren zum Herstellen einer kalten Atmosphäre in einer Kältekammer zur Durchführung einer Ganzkörper-Kältebehandlung mit einem sauerstoffhaltigen Kaltgas gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein sauerstoffhaltiges, tiefkaltes Gas in einem Wärmetauscher mit Außenluft in thermischen Kontakt gebracht und die dabei abgekühlte Außenluft und das dabei erwärmte sauerstoffhaltige Gas zumindest teilweise in die Kältekammer eingeleitet wird.
  • Bevorzugt wird die Außenluft vor ihrer Zuführung zur Kältekammer mit zumindest einem Teil des im Wärmetauscher erwärmten sauerstoffhaltigen Gases vermischt.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das sauerstoffhaltige Gas und/oder die der Kältekammer zuzuführende Außenluft mit therapeutisch wirksamen Substanzen, wie medizinische Gase oder Aerosole, angereichert wird. Die medizinisch wirksamen Substanzen können dabei auch zusammen mit dem sauerstoffhaltigen Gas bzw. der Außenluft vor dem Einleiten in die Kältekammer gekühlt und der Atmosphärentemperatur angepasst werden.
  • Anhand der Zeichnung sollen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigen:
  • 1: Eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform und
  • 2: Eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer zweiten Ausführungsform.
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung 1 umfasst eine Kältekammer 2 für eine Ganzkörper-Kältebehandlung. In der Kältekammer 2 werden ein oder mehrere Personen, einer kalten Atmosphäre mit einer Temperatur zwischen 0°C und minus 180°C, bevorzugt im Bereich von minus 110°C ausgesetzt. Die Kältekammer 2 wird durch eine Tür 3 betreten. Nach Verschließen der Tür 3 ist die Kältekammer 2 hermetisch verschlossen. Ein Beobachtungsfenster 4 ermöglicht die Beobachtung der behandelten Personen durch einen Therapeuten. Der Kältekammer 2 wird über eine Kaltgaszuleitung 6 ein kaltes atembares Gas zugeführt, das in der im Folgenden genauer beschriebenen Weise erzeugt wird. Verbrauchte Atmosphäre aus der Kältekammer 2 wird über eine Ableitung 7 abgeführt.
  • Zur Erzeugung des der Kältekammer 2 zugeführten Kaltgases wird in einem Tank 9 ein sauerstoffhaltiges Gas im kryogenen, d.h. tiefkalten gasförmigen oder verflüssigten Zustand bereitgestellt. Bei dem sauerstoffhaltigen Gas handelt es sich beispielsweise um reinen Sauerstoff, Luft oder ein sauerstoffhaltiges Gasgemisch, beispielsweise bestehend aus Sauerstoff und Stickstoff. Das Gas wird über eine isolierte Leitung 10 einem Wärmetauscher 11 zugeführt. Im Wärmetauscher 11 gelangt das sauerstoffhaltige Gas in thermischen Kontakt mit Außenluft, die mittels eines Gebläses 12 eingesaugt und über eine Lufteingangsleitung 13 dem Wärmetauscher 11 zugeführt wird. In der Lufteingangsleitung 13 kann auch – in hier nicht gezeigter Weise – eine Trocknungsstufe angeordnet sein und/oder der Wärmetauscher 11 ist so ausgelegt, dass in der Außenluft enthaltene Feuchtigkeit auskondensiert und abgeleitet werden kann. Im Wärmetauscher 11 kühlt sich die zugeführte Außenluft aufgrund des thermischen Kontakts mit dem kalten sauerstoffhaltigen Gas rasch ab. Gleichzeitig erwärmt sich bzw. verdampft das sauerstoffhaltige Gas. Das verdampfte und/oder erwärmte sauerstoffhaltige Gas wird anschließend über eine Ausgangsleitung 14 in die Lufteingangsleitung 13 eingespeist und dort mit der eingesaugten Außenluft durchmischt. Dadurch wird der gesamte Kälteinhalt des sauerstoffhaltigen Gases zur Kühlung eingesetzt. Das Gemisch aus angesaugter Außenluft und sauerstoffhaltigem Gas wird anschließend über die Kaltgaszuleitung 6 in die Kältekammer 2 eingespeist und sorgt dort für eine atembare, kalte Atmosphäre.
  • Die Temperatur und/oder die Zusammensetzung der Atmosphäre in der Kältekammer 2 kann über eine Steuereinheit 15 geregelt werden. Die Steuereinheit 15 steht mit einer Messeinrichtung 16 in Datenverbindung, mittels der Parameter der Atmosphäre in der Kältekammer, wie Temperatur oder Sauerstoffgehalt, erfasst und an die Steuereinheit 15 weitergegeben werden können. Die Steuerung 15 steht weiterhin mit dem Gebläse 12 und mit einer Regelarmatur 17 in der Leitung 10 in Datenverbindung. In Abhängigkeit von den Werten der gemessen Parameter kann so die Mengenzufuhr von Außenluft und/oder sauerstoffhaltigem Gas fest eingestellt oder nach einem vorgegebenem Programm geregelt werden.
  • Die Vorrichtung 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 2 unterscheidet sich von der Vorrichtung 1 lediglich durch die Art der Zuführung von Außenluft zur Kältekammer 2. Im Übrigen sind gleich wirkende Bestandteile mit denselben Bezugsziffern wie in 1 versehen. Bei der Vorrichtung 20 erfolgt die Zufuhr der Außenluft mittels eines Injektors 21, der zwischen Ausgangsleitung 14 und der Eingangsleitung 6 angeordnet ist. Der Injektor 21, der beispielsweise nach Art einer Venturi-Düse aufgebaut ist, saugt aufgrund der Strömung des der Kältekammer 2 zugeführten sauerstoffhaltigen Gases Außenluft über die Saugleitung 22 ein, die durch den Wärmetauscher 11 hindurch mit der Lufteingangsleitung 13 strömungsverbunden ist. Ein durch Fremdenergie angetriebenes Gebläse ist bei dieser Ausführungsform also nicht erforderlich. Die Regelung der Temperatur in der Kältekammer 2 erfolgt bei der Vorrichtung 20 über die Steuerung der Zufuhr an sauerstoffhaltigem Gas über die Regelarmatur 17. Mit der Drosselung der Zufuhr an sauerstoffhaltigem Gas werden zugleich sowohl die Wärmeübertragung im Wärmetauscher 11 als auch die Saugleistung, und damit die Menge an eingesaugter Außenluft, reduziert.
  • Über beispielsweise in die Eingangsleitung 13, in die Saugleitung 22 oder die Kaltgaszuleitung 6 einmündende Zuleitungen (hier nicht gezeigt) können auch weitere Substanzen, wie beispielsweise therapeutisch oder physiologisch wirksame Gase oder Aerosole in die Atmosphäre der Kältekammer eingespeist werden. Die Vorrichtungen 1, 20 ermöglichen eine hocheffiziente Erzeugung einer kalten Atmosphäre in der Kältekammer 2. Der Einsatz eines atembaren Gases zugleich als in die Kältekammer einzutragendes Gas wie auch als Kältemittel für die einzusaugende Außenluft gewährleistet eine stets atembare Atmosphäre im Innern der Kältekammer. Eine laufende Überwachung des Sauerstoffgehalts in der Kältekammer 2 während der Behandlung ist nicht erforderlich. Die Kühlung der eingesaugten Außenluft mittels eines kryogen gelagerten sauerstoffhaltigen Gases ist zudem aufgrund der höheren spezifischen Kälte von Sauerstoff effizienter als die Kühlung durch Flüssigstickstoff. Weiterhin wird darauf verzichtet, kryogenes Gas unmittelbar in die Kältekammer 2 einzuführen.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Kältekammer
    3
    Tür
    4
    Beobachtungsfenster
    5
    -
    6
    Kaltgaszuleitung
    7
    Ableitung
    8
    -
    9
    Tank
    10
    Leitung
    11
    Wärmetauscher
    12
    Gebläse
    13
    Lufteingangsleitung
    14
    Ausgangsleitung
    15
    Steuereinheit
    16
    Messeinrichtung
    17
    Regelarmatur
    18
    -
    19
    -
    20
    Vorrichtung
    21
    Injektor
    22
    Saugleitung

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Ganzkörper-Kältebehandlung, mit einer Kältekammer (2) zur Aufnahme von einer oder mehreren Personen, einer Einrichtung zum Einleiten eines atembaren Kaltgases in die Kältekammer (2) und mit einer Einrichtung zum Bereitstellen des atembaren Kaltgases, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Bereitstellen des Kaltgases einen Wärmetauscher (11) umfasst, der mit einem Versorgungstank (9) zur kryogenen Lagerung eines sauerstoffhaltigen Gases und mit einer Zuleitung (13) für Außenluft in Strömungsverbindung steht und der eine Ausgangsleitung (22) für im Wärmetauscher (11) gekühlte Außenluft und eine Ausgangsleitung (14) für im Wärmetauscher (11) erwärmtes sauerstoffhaltiges Gas aufweist, die jeweils mit der Einrichtung (6) zum Einleiten eines Kaltgases in die Kältekammer (2) strömungsverbunden sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgangsleitung (14) für erwärmtes sauerstoffhaltiges Gas mit der Zuleitung (13, 6) für Außenluft strömungsverbunden ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuleitung (13) für Außenluft mit einem Gebläse (12) zum Einsaugen der Außenluft ausgerüstet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgangsleitung (22) für gekühlte Außenluft an einem Injektor (21) in die Ausgangsleitung (14) für das sauerstoffhaltige Gas einmündet.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Injektor (21) eine in der Ausgangsleitung (14) für das sauerstoffhaltige Gas angeordnete Venturidüse aufweist, in die die Ausgangsleitung (22) für gekühlte Außenluft einmündet.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (11) Einrichtungen zum Entfeuchten und/oder Reinigen der zugeführten Außenluft aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Einleiten von Kaltgas wenigstens zwei Zuleitungen aufweist, von denen jeweils mindestens eine jeweils mit einer Ausgangsleitung (14, 22) strömungsverbunden ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Versorgungstank (9) reiner Sauerstoff oder Luft in tiefkalter gasiger oder verflüssigter Form bevorratet wird.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des der Kältekammer (2) zugeführten tiefkalten Gases und/oder der zugeführten Außenluft und/oder des zugeführten Kaltgases mittels einer Steuereinheit (15) einstellbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit mit einer Messeinrichtung (16) zu Feststellung von Parametern der Atmosphäre in der Kältekammer (2), wie Temperatur oder Sauerstoffkonzentration, in Datenverbindung steht.
  11. Verfahren zum Herstellen einer kalten Atmosphäre in einer Kältekammer (2) zur Durchführung einer Ganzkörper-Kältebehandlung mit einem sauerstoffhaltigen Kaltgas, dadurch gekennzeichnet, dass ein sauerstoffhaltiges, tiefkaltes Gas in einem Wärmetauscher (11) mit Außenluft in thermischen Kontakt gebracht und die dabei abgekühlte Außenluft und das dabei erwärmte sauerstoffhaltige Gas zumindest teilweise in die Kältekammer (2) eingeleitet wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenluft vor ihrer Zuführung an die Kältekammer (2) mit im Wärmetauscher (11) erwärmtem sauerstoffhaltigem Gas vermischt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das sauerstoffhaltige Gas und/oder die der Kältekammer (2) zuzuführende Außenluft mit therapeutisch wirksamen Substanzen, wie medizinische Gase oder Aerosole, angereichert wird.
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