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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Dünnschicht-Thermogenerators.
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Ein
Thermogenerator ist eine Vorrichtung, die mindestens ein Thermoelement
aufweist. Das Thermoelement umfasst zwei Schenkel unterschiedlicher,
elektrisch leitender Materialien, die an ihrem einen Ende elektrisch
miteinander in Kontakt sind und deren andere Enden elektrisch offen
oder zu einem Stromkreis verbunden sein können. Bei Vorliegen einer Temperaturdifferenz
zwischen den Enden der Schenkel entsteht zwischen den offenen Schenkelenden
eine Thermospannung (Seebeck-Effekt). Ist der Stromkreis geschlossen,
fließt
ein elektrischer Strom.
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Verfahren
zur Herstellung eines Dünnschicht-Thermogenerators
sind beispielsweise aus der
DE 103 33 084 A1 und der
US 2005/0252543 A1 bekannt.
In den dort beschriebenen Verfahren werden Thermoelemente in-plane,
das heißt
in einer Ebene, aus Tellur-Verbindungshalbleitern mittels Sputtertechnik,
Fotolithografie und nasschemischen Ätzens auf einer Folie hergestellt.
Die Größe der Folie
entspricht der gängigen
Größe von Siliziumwafern,
beispielsweise 3 bis 6 Zoll. Ein alternatives Verfahren wird von
H. Böttner
et al. in Thermoelectrics Handbook Macro to Nano, CRC Press Taylor & Francis Boca
Raton, New York, London, 46–1
(2005) beschrieben. In diesem Verfahren werden Dünnschicht-Thermogeneratoren
und Dünnschicht-Peltierkühler durch
Sputtertechnik aus Tellur-Verbindungshalbleitern hergestellt. Die
Strukturierung erfolgt bei diesem Verfahren durch Trockenätzen. Die Substrate
werden durch Si/SiO
2-Wafer gebildet, wobei
die Thermoelemente Schen kel aufweisen, die in der Ausdehnung der
Schichtdicke des Wafers und damit senkrecht zur Substratebene verlaufen.
Ein Nachteil dieser Verfahren besteht in der aufwendigen Handhabung
der Folienstücke
oder Wafer und der sich daraus ergebenden geringen Produktivität.
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Aus
der
DE 30 14 851 A1 ist
eine Vorrichtung zum Abscheiden dünner Filme unter Vakuum bekannt.
Die Anwendung dieser Vorrichtung ist auf Verfahren beschränkt, die
bei einem einheitlichen (Unter-)Druck und in einer einheitlichen
Atmosphäre
ablaufen. Derartige Verfahren dienen beispielsweise der Herstellung
von beschichteten Kunststofffolien für Automobilverglasungen und
sind bei der Herstellung von Dünnschicht-Thermogeneratoren
wegen der unterschiedlichen Drücke
bei verschiedenen Prozessschritten nicht anwendbar.
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Weitere
Thermogeneratoren und Verfahren zu deren Herstellung sind aus
DE 69 00 274 U1 ,
CH 6 72 705 B und
DE 100 45 419 A1 bekannt.
Die Beschichtung von Trägerfolien
mit einem Rolle-zu-Rolle-Verfahren
ist aus
US 66 20 288
B2 und
US 45
19 339 A bekannt, dies allerdings in Zusammenhang mit der
Herstellung von Solarzellen aus amorphem Silizium.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes
Verfahren zur Herstellung eines Dünnschicht-Thermogenerators bereitzustellen, das
Nachteile im Stand der Technik verringert und das insbesondere eine
erhöhte
Produktivität
bei der Herstellung von Dünnschicht-Thermogeneratoren
mit in-plane-Konfiguration aufweist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
finden sich in den Unteransprüchen.
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Vorteilhaft
an dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist, dass es eine kontinuierliche Beschichtung und eine kontinuierliche
Strukturierung ermöglicht. Es
ist daher für
das erfindungsgemäße Verfahren nicht
notwendig, die Trägerfolien
in der Größeneinheit
von Wafern zu handhaben. Es wird vielmehr möglich, dass Verfahren kontinuierlich
durchzuführen,
so dass Rüst-
und Pausenzeiten während
des Verfahrens minimiert werden.
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Die
Bereitstellung der Trägerfolie
für die
Beschichtungs- und Strukturierungsschritte als Folienrolle eröffnet zudem
die Möglichkeit,
Dünnschicht-Thermogeneratoren
großflächig herzustellen.
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Vorteilhaft
ist zudem, dass mit dem erfindungsgemäßen Verfahren mehrere wesensfremde Prozessschritte
(Beschichtung und Strukturierung) sequenziell mit jeweils spezifischen
Vorrichtungen und Geschwindigkeiten effizient durchführbar sind.
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Unter
einem Leitungstyp eines Halbleiters wird die Eigenschaft verstanden,
dass es sich bei dem Halbleiter entweder um einen p-leitenden Halbleiter
oder aber um einen n-leitenden Halbleiter handelt. Bevorzugt handelt
es sich bei den Halbleitern um Tellur-Verbindungshalbleiter vom
n- oder vom p-Typ, die Zusammensetzungen aufweisen, wie sie in der
DE 103 33 084 A1 beschrieben
sind.
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Unter
einer Trägerfolie
wird insbesondere eine Kunststoffbahn verstanden, die eine Dicke
von weniger als 0,5 mm aufweist. Bevorzugt liegt die Dicke der Trägerfolie
zwischen 7 μm
und 100 μm.
Die Breite der Trägerfolie
liegt bevorzugt unter einem Meter, insbesondere bei 80 cm oder weniger,
was die Handhabbarkeit der Trägerfolie
erhöht.
Um eine möglichst
hohe Produktivität
zu erzielen, liegt die Breite der Trägerfolie bevorzugt über 50 cm.
Die Trägerfolie
ist bevorzugt bahnförmig
und die Länge
der Trägerfolie
ist insbesondere mindestens zehnmal so groß wie die Breite der Trägerfolie
und beträgt
beispielsweise 5 bis 8 m. Zur einfachen Verarbeitung ist die Trägerfolie
bevorzugt eben ausbreitbar, einschichtig aufgebaut und weist insbesondere
eine unstrukturierte, makroskopisch glatte Oberfläche auf.
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Die
Trägerfolie
umfasst bevorzugt Kunststoff, wobei sie insbesondere aus Polyimid
besteht, beispielsweise aus Kapton®. Zudem
weist die Trägerfolie
bevorzugt eine schlechte Wärmeleitfähigkeit
von insbesondere unter 0,6 W/mK auf. Bevorzugt ist zudem der thermische
Ausdehnungskoeffizient so gewählt,
dass keine thermischen Spannungen zwischen der zu deponierenden
Schicht und der Trägerfolie
auftreten, die zu einem Ablösen
der Schicht führen
können.
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Unter
dem Begriff des Bereitstellens der Trägerfolie wird im Rahmen dieser
Beschreibung verstanden, dass die Trägerfolie unmittelbar von der
Folienrolle der jeweiligen Beschichtung oder Strukturierung zugeführt wird,
das heißt,
dass die Trägerfolie vor
den Beschichtungs- bzw. Strukturierungsschritten insbesondere nicht
zerteilt wird, sondern als Ganzes direkt dem jeweiligen Beschichtungs-
oder Strukturierungsschritt zugeführt wird.
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Es
ist für
die Erfindung möglich,
aber nicht zwingend notwendig, dass die Trägerfolie in Form einer spiralförmigen Folienrolle
bereitgestellt wird. Unter den Begriff der Folienrolle fällt insbesondere
jede kompakte Anordnung der Trägerfolie
in gewickelter oder gelegter Form, beispielsweise in einem transportfähigen Gebinde.
So kann die Trägerfolie
in einem offenen Behälter
in Lagen gefaltet bereitgestellt werden.
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In
einem bevorzugten Verfahren läuft
die Trägerfolie
bei den Beschichtungsschritten jeweils von einem Rollenhalter auf
einen nachfolgenden Rollenhalter. Hierdurch wird vorteilhafterweise
ein chargenweiser Prozess bzw. ein Batch-Prozess ermöglicht.
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In
einem besonders bevorzugten Verfahren läuft die Trägerfolie zumindest bei dem
ersten Strukturierungsschritt von einem Rollenhalter auf einen nachfolgenden
Rollenhalter. Besonders bevorzugt läuft die Trägerfolie bei allen Beschichtungsschritten und
bei allen Strukturierungsschritten jeweils von einem Rollenhalter
auf einen nachfolgenden Rollenhalter, mit dem die Trägerfolie
dann für
den jeweils nachfolgenden Schritt bereitgestellt wird.
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Wird
das Verfahren beispielsweise in räumlich getrennten Vorrichtungen
durchgeführt,
so wird die Trägerfolie
zunächst
in einer Beschichtungsvorrichtung mit einem ersten Halbleiter eines
ersten Leitungstyps beschichtet und läuft dann auf einen nachfolgenden
Rollenhalter. Auf diesem Rollenhalter wird die Trägerfolie
dann zu einer Strukturierungsvorrichtung transportiert und für einen
Strukturierungsschritt bereitgestellt. Anschließend wird die Strukturierung durchgeführt, wobei
die Trägerfolie
auf einen weiteren Rollenhalter läuft.
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Auf
diesem Rollenhalter wird die Trägerfolie danach
zur Beschichtung mit einem zweiten Halbleiter von einem zweiten
Leitungstyp bereitgestellt und die Beschichtung wird durchgeführt. Nach
der Beschichtung läuft
die Folienrolle wiederum auf einen Rollenhalter und wird auf diesem
Rollenhalter für
die Strukturierung des zweiten Halbleiters bereitgestellt. Vorteilhaft
hieran ist, dass nur eine Beschichtungsvorrichtung für beide
Beschichtungsschritte und nur eine Strukturierungsvorrichtung für beide
Strukturierungsschritte vorgehalten werden muss.
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In
einem bevorzugten Verfahren sind bei den Beschichtungs- und Strukturierungsschritten
jeweils verschiedene Drücke
vorgesehen. Vorteilhafterweise können
die Verfahrensschritte, insbesondere die Beschichtungs- und Strukturierungsschritte dann
bei einem angepassten Druck durchgeführt werden, was die Qualität der Dünnschicht-Thermogeneratoren verbessert.
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In
einem bevorzugten Verfahren laufen die Beschichtungsschritte unter
Vakuum und die Strukturierungsschritte unter atmosphärischen
Druck ab. In einem besonders bevorzugten Verfahren werden die Beschichtungsschritte
in einer Beschichtungsvorrichtung durchgeführt und die Trägerfolie
wird für
die Beschichtung in die oder aus der Beschichtungsvorrichtung ein-
oder ausgeschleust. Die Beschichtungsschritte können dabei, müssen aber
nicht in ein und derselben Beschichtungsvorrichtung durchgeführt werden.
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In
einem besonders bevorzugten Verfahren wird ein verschließbares Rollenmagazin
verwendet, um die Trägerfolie
ein- und/oder auszuschleusen. Unter einem Rollenmagazin wird insbesondere
ein Rollenhalter mit einem verschließbaren Gehäuse verstanden. Bevorzugt wird
ein einheitliches Rollenmagazin verwendet, das heißt, dass
das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung nur einer Art von Rollenmagazinen durchgeführt wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Trägerfolie
dadurch in die jeweilige Beschichtungsvorrichtung ein- bzw. ausgeschleust,
dass der Rollenhalter als Ganzes ein- bzw. ausgeschleust wird. Dazu
wird der Rollenhalter in eine Schleusenvorrichtung eingesetzt, die
Teil der jeweiligen Beschichtungsvorrichtung ist. Anschließend wird
die Schleusenvorrichtung auf den Druck gebracht, der im Beschichtungsschritt herrscht.
Danach wird sie geöffnet,
so dass die Trägerfolie
in bzw. durch die Beschichtungsvorrichtung bewegt und beschichtet
werden kann.
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In
einem bevorzugten Verfahren wird zumindest einer der Beschichtungsschritte
oder einer der Strukturierungsschritte kontinuierlich durchgeführt. Unter
einer kontinuierlichen Durchführung
wird dabei insbesondere verstanden, dass sich die Trägerfolien mit
einer konstanten Geschwindigkeit relativ zu der Vorrichtung bewegt,
mittels derer der Verfahrensschritt durchgeführt wird. In einem alternativen
Verfahren wird zumindest einer der Beschichtungsschritte oder Strukturierungsschritte
quasi-kontinuierlich durchgeführt.
Hierunter ist zu verstehen, dass die Trägerfolie mit einer im wesentlichen
konstanten Geschwindigkeit von der Folienrolle entnommen wird, aber
durch eine Verzögerungseinrichtung
zeitweise angehalten wird, um beispielsweise relativ zu einer bei
der Strukturierung verwendeten Fotomaske (siehe dazu unten) in Ruhe
zu sein.
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In
einem bevorzugten Verfahren werden bei den Beschichtungs- und Strukturierungsschritten verschiedene
Prozessgeschwindigkeiten eingestellt. Dabei können sich die Prozessgeschwindigkeiten
für die
Beschichtungs- bzw. Strukturierungsschritte unterscheiden, so dass
die Beschichtungsschritte und die Strukturierungsschritte mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten durchgeführt
werden können.
Das hat den Vorteil, dass jeder der Beschichtungs- bzw. Strukturierungsschritte
mit der jeweils optimalen Geschwindigkeit ausgeführt werden kann. Ein weiterer Vorteil
ist, dass bei Betriebsstörungen
die jeweils übrigen
Beschichtungs- bzw. Strukturierungsschritte nicht betroffen sind.
Das erhöht
die Prozesssicherheit.
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In
einem besonders bevorzugten Verfahren wird die Trägerfolie
vor der Beschichtung, insbesondere durch inverse Sputterätzung, gereinigt.
Die inverse Sputterätzung
wird bevorzugt in Vakuum und mit Argon-Ionen durchgeführt, wobei
ein Druck von 0,2 bis 0,3 Pa herrscht und die Netto-Flächenleistungsdichte
bevorzugt bei 0,4 bis 0,9 W/cm2 liegt.
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In
einem bevorzugten Verfahren wird die Trägerfolie auf dem Rollenhalter
für einen
nachfolgenden Strukturierungsschritt bereitgestellt, wobei die Strukturierung
der Halbleiter fotolithografisch und nasschemisch durchgeführt wird.
Einzelheiten des Strukturierungsverfahrens sind der
DE 103 33 084 A1 zu entnehmen.
Zum Auftragen von Fotolack auf die Trägerfolie für die fotolithografische Strukturierung
eignet sich insbesondere ein Tauchen in einen Tauchbeschichter oder
ein Aufbringen nach einem Sprühverfahren.
Eine Musterübertragung
von einer Fotomaske kann mittels des bekannten „step and repeat”-Verfahrens durchgeführt werden.
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In
einem bevorzugten Verfahren wird die Trägerfolie vor der Beschichtung
getempert, insbesondere bei 250°C
bis 350°C.
Besonders gute Temper-Ergebnisse lassen sich bei einer Tempertemperatur
von 290°C
bis 310°C
erzielen, die für
1 bis 3 Stunden gehalten wird.
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In
einem besonders bevorzugten Verfahren wird die Trägerfolie
bei der Beschichtung zunächst
in einem ersten Beschichtungsschritt mit einer Schicht in einer
Dicke von 10 nm bis 100 nm beschichtet, wobei diese Beschichtung
bei unter 100°C
durchgeführt wird,
insbesondere bei Raumtemperatur (23°C). In einem nachfolgenden,
zweiten Teilschritt wird die Trägerfolie
dann bei 200°C
bis 300°C
mit einer Schicht mit einer Schichtdicke von 0,5 μm bis 100 μm beschichtet.
Es hat sich herausgestellt, dass so eine besonders hohe Haftfestigkeit
der Schicht auf der Trägerfolie
erreichbar ist.
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Die
Beschichtung wird bevorzugt mittels Hochrate-Magnetronsputtern,
insbesondere Gleichstrom-Hochrate-Magnetronsputtern vorgenommen.
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In
einem bevorzugten Verfahren wird nach der Strukturierung des zweiten
Halbleiters eine Kontaktierung und nach der Kontaktierung eine Beschichtung
mit einem Lack durchgeführt.
Bevorzugt erfolgt nach der Beschichtung mit dem Lack eine Temperung
unter Schutzgasatmosphäre.
Als besonders geeignet hat sich eine Stickstoffatmosphäre herausgestellt,
wobei für
eine Zeit zwischen 1 bis 3 Stunden, insbesondere 2 Stunden und bei
einer Temperatur zwischen 250°C
und 350°C,
insbesondere bei ungefähr
300°C getempert
wird. So wird vorteilhafterweise ein Anstieg der elektrischen Leitfähigkeit erreicht,
ohne dass der Seebeck-Koeffizient signifikant vermindert wird.
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Im
Folgenden wird das Verfahren anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei
zeigt
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1 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zur thermischen Vorbehandlung
einer Trägerfolie
im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
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2 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zum inversen Sputterätzen zum
Durchführen
einer Reinigung der Trägerfolie
im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3 eine
schematische Darstellung einer Anlage zur Beschichtung der Trägerfolie
zur Durchführung
eines Beschichtungsschritts eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
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4 eine
schematische Darstellung einer beschichteten Trägerfolie nach der Strukturierung des
ersten Halbleiters,
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5 eine
schematische Darstellung einer beschichteten Trägerfolie nach der Strukturierung des
zweiten Halbleiters,
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6 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Beschichten mit Metall
zum Kontaktieren der Trägerfolie
im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens
und
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7 eine
schematische Darstellung einer vollständig beschichteten, strukturierten
und kontaktierten Trägerfolie,
die einen Dünnschicht-Thermogenerator
umfasst.
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Die
Erfindung wird im Folgenden insbesondere in Bezug auf Merkmale der
Bereitstellung und des Transports der Trägerfolie beschrieben. Weitere Einzelheiten
der Prozessführung,
wie beispielsweise der Zusammensetzung des ersten und des zweiten Halbleiters,
des Ablaufs der Beschichtungs- und Strukturierungsschritte, des Ätzverfahrens,
des Kontaktierungsschrittes und der Weiterverarbeitung der kontaktierten
Trägerfolie,
insbesondere die Bildung von Stapeln thermoelektrischer Bauelemente
sind aus der
DE 103
33 084 A1 bekannt, die hiermit durch Bezugnahme in die
vorliegende Beschreibung einbezogen wird.
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1 zeigt
eine Vorbehandlungsvorrichtung 10 zur thermischen Vorbehandlung
einer Trägerfolie 12.
Die Vorbehandlungsvorrichtung 10 umfasst in einer Kammer
z. B. vier Umlenkrol len 24a bis 24d und z. B.
zwei elektrische Heizwiderstände 26a, 26b,
die wie folgt zusammenwirken.
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Die
Trägerfolie 12 wird
vom Rollenmagazin 14.1, das ein Gehäuse 16 aufweist, in
dem die Trägerfolie 12 in
Form einer Folienrolle 18 auf einem Rollenhalter 20 angeordnet
ist, in Richtung auf die Vorbehandlungsvorrichtung 10 zu
bewegt (siehe Pfeil 22). Die Trägerfolie 12 tritt
durch eine Eintrittsöffnung
in die Vorbehandlungsvorrichtung 10 ein und wird über die
Umlenkrollen 24a bis 24d innerhalb der Vorbehandlungsvorrichtung 10 mäanderförmig geführt. Die
Trägerfolie 12,
die aus Polyimid besteht, wird mit den elektrischen Heizwiderstände 26a, 26b vorder-
und rückseitig
auf 300°C
erwärmt
und für
ca. 2 Stunden bei dieser Temperatur innerhalb der Vorbehandlungsvorrichtung 10 gehalten.
Durch diese thermische Vorbehandlung, die ein Tempern darstellt,
wird ein Schrumpfen der Trägerfolie 12 in
nachfolgenden Prozessschritten vermieden.
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Die
Trägerfolie 12 verlässt die
Vorbehandlungsvorrichtung 10 und wird nach dem Abkühlen auf eine
Temperatur, die so gewählt
ist, dass kein Verkleben der Trägerfolie 12 stattfindet,
in einem weiteren Rollenmagazin 14.2 aufgenommen, das in 1 rechts
eingezeichnet ist. Sofern notwendig wird dieser Prozess so lange
wiederholt, bis die Trägerfolie 12 vorbestimmte
Eigenschaften aufweist, beispielsweise kein weiteres Schrumpfen
mehr zeigt.
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In
einem alternativen Verfahren wird die Trägerfolie 12 für ca. 2
Stunden bei einer Temperatur von 300°C gelagert, ohne dass sie bewegt
wird. Die Lagerung wird dabei so durchgeführt, dass sich die Oberflächen der
Trägerfolie 12 nicht
berühren,
damit ein Anhaften vermieden wird. Diese Lagerung findet, wie auch
der in 1 gezeigte Temper-Prozess, in einer Atmosphäre aus gefilterter
Luft bei Umgebungsdruck statt.
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2 zeigt
eine Sputterätzanlage 28,
die eine Vakuumkammer 30 und eine Argonionen-Quelle 32 umfasst.
Vor einem Reinigen der Trägerfolie 12 wird
zunächst
das Rollenmagazin 14.2 evakuiert, so dass im Rollenmagazin 14.2 der
gleiche Druck herrscht wie in der Vakuumkammer 30, zum
Beispiel 0,2 bis 0,3 Pa. Anschließend wird die Trägerfolie 12 für den Reinigungsschritt
dadurch bereitgestellt, dass sie aus dem Gehäuse 16 des Rollenmagazins 14.2 entnommen
und in Richtung des Pfeils 22 an der Argonionen-Quelle 32 vorbeigeführt wird.
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Mit
der Argonionen-Quelle 32 wird die Trägerfolie 12, die mit
konstanter Geschwindigkeit an der Argonionenquelle 32 vorbeigeführt wird,
mit Argonionen mit einer RF-Netto-Flächenleistungsdichte von 0,4
bis 0,9 W/cm2 beschossen. Hierdurch erfährt die
Oberfläche
der Trägerfolie 12 eine
Feinreinigung und gleichzeitig eine Aufrauung im Nanometerbereich.
Letzteres trägt
dazu bei, dass die Haftfestigkeit für eine im weiteren Verfahren
aufgebrachte Beschichtung verbessert wird. Die so erreichbare erhöhte Haftfestigkeit
stellt einen wichtigen Vorteil dar, indem die Gefahr vermindert
wird, dass in nachfolgenden Schritten aufgebrachte Halbleiter sich
auch bei mechanischen Belastungen nicht von der Trägerfolie
ablösen,
die beispielsweise bei einem mechanischen Zertrennen der Trägerfolie
auftreten. Ein derartiges Zertrennen kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Vorbereitung einer abschließenden
Mikromontage der Dünnschicht-Thermogeneratoren
vorgesehen sein.
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Nach
der Reinigung wird die Trägerfolie 12 in einem
weiteren, in 2 rechts eingezeichneten Rollenmagazin 14.3 aufgenommen.
Anschließend wird
das Rollenmagazin 14.3 verschlossen und für den nachfolgenden,
anhand von 3 beschriebenen Beschichtungsschritt
bereitgestellt.
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3 zeigt
eine Beschichtungsvorrichtung 34 zum Durchführen eines
Gleichstrom-Hochrate-Magnetronsputterns, die eine Strahlungsheizung 38,
ein Target 40 und eine Vakuumkammer 42 umfasst.
Das Rollenmagazin 14.3 wird in die Vakuumkammer 42 eingeschleust.
Anschließend
verlässt
die Trägerfolie 12 das
Rollenmagazin 14.3 und wird zunächst im unbeheizten Zustand
durch Gleichstrom-Hochrate-Magnetronsputtern mit einer Schicht eines
ersten, p-leitenden Halbleiters 44 beschichtet (Kaltsputtern).
Die Schichtdicke beträgt
10 nm bis 100 nm. Das Target 40 dient dabei als Sputterquelle.
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Anschließend läuft die
Trägerfolie 12 in
einen Bereich der Beschichtungsvorrichtung 34, in dem sie durch
die Strahlungsheizung 38 rückseitig auf eine Temperatur
von ca. 250°C
erhitzt wird. Durch Gleichstrom-Hochrate-Magnetronsputtern wird
eine Schicht aus dem gleichen p-leitenden Halbleiter 44 wie
beim Kaltsputtern abgeschieden. Die Schichtdicke liegt zwischen
0,5 μm und
100 μm.
Das Sputtern auf die erwärmte
Trägerfolie 12 wird
als Warmsputtern bezeichnet.
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Sowohl
das Warmsputtern als auch das Kaltsputtern laufen kontinuierlich
und nacheinander ab, indem die Trägerfolie 12 mit konstanter
Geschwindigkeit an dem Target 40 vorbeigeführt wird. Während des
Kalt- und des Warmsputterns herrscht in der Vakuumkammer 42 ein
Druck von 0,2 bis 0,5 Pa. Die Flächenleistungsdichte
liegt beim Kaltsputtern zwischen 0,4 und 0,8 W/cm2,
beim Warmsputtern zwischen 0,8 und 1,6 W/cm2.
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Das
Target
40 umfasst in dem Bereich, in dem Material abgesputtert
wird, einen p-Tellur-Verbindungshalbleiter, wie er zum Beispiel
in der
DE 103 33 084
A1 beschrieben ist.
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Nach
der Beschichtung mit dem p-leitenden Halbleiter 44 läuft die
Trägerfolie 12 auf
einen nachfolgenden, in 3 rechts eingezeichneten Rollenhalter 20 im
Rollenmagazin 14.4. Der Rollenhalter 20 weist
einen Krümmungsradius
von mindestens 3 cm auf. Hierdurch wird sichergestellt, dass die
Beschichtung beim Aufwickeln nicht beschädigt wird.
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Anschließend wird
das Rollenmagazin 14.4 verschlossen, dann aus der Vakuumkammer 42 ausgeschleust
und für
einen nachfolgenden Strukturierungsschritt bereitgestellt. Dazu
wird das Rollenmagazin 14.4 zunächst beispielsweise durch Zuführen von
Luft oder einem Schutzgas in der Schleuse auf Umgebungsdruck gebracht
und einer (hier nicht gezeigten) Strukturierungsvorrichtung zugeführt.
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Das
Verfahren zur sich anschließenden Strukturierung
ist in der
DE 103
33 084 A1 beschrieben. Im Rahmen der Strukturierung des
ersten Halbleiters
44 wird ein Fotolack auf die Trägerfolie
12 aufgebracht.
Für das
Auftragen des Fotolacks eignet sich ein Tauchen in einen speziell
dimensionierten Tauchbeschichter oder ein Aufbringen des Fotolacks nach
einem Sprühverfahren.
Um den Fotolack zu belichten, wird mittels einer Fotomaske ein entsprechendes
Muster mittels eines an sich bekannten optisch-projektiven „step and
repeat”-Verfahrens auf den
Fotolack übertragen.
Dieses Verfahren wird sequenziell wiederholt. Beim Durchführen der
Belichtung mittels der Fotomaske ruht die Trägerfolie
12 relativ
zu der Fotomaske.
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Ein
anschließender
chemischer Abtrag zur Strukturierung des ersten Halbleiters 44 erfolgt
mittels großflächigen Sprühätzens. Alternativ
wird der chemische Abtrag durch Nassätzen realisiert. Der p-leitende
erste Tellur-Verbindungshalbleiter wird mit einer wässrigen
Lösung
aus Tetrafluoro-Borsäure (HBF4), Weinsäure
und Wasserstoff-Peroxid (H2O2) geätzt.
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4 zeigt
eine schematische Darstellung der Trägerfolie 12 mit dem
darauf angeordneten, strukturierten ersten Halbleiter 44.
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Nach
der Strukturierung läuft
die Trägerfolie 12 wiederum
auf den Rollenhalter 20 im Rollenmagazin. Anschließend wird
das Rollenmagazin verschlossen und erneut in die in 3 gezeigte
Beschichtungsvorrichtung 34 eingeschleust.
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In
einem nachfolgenden Beschichtungsschritt wird die Trägerfolie
mit einem zweiten Halbleiter
46 von einem zweiten Leitungstyp,
nämlich
mit einem n-leitenden Tellur-Verbindungshalbleiter beschichtet.
Das Verfahren läuft
dabei wie oben beschrieben ab. Einzelheiten zur Zusammensetzung des
zweiten Halbleiters
46 sind der
DE 103 33 084 A1 zu entnehmen.
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Anschließend wird
der zweite Halbleiter wie oben beschrieben strukturiert. Dieses
Strukturieren erfolgt selektiv für
den zweiten Halbleiter
46, so dass der erste Halbleiter
44 durch
das Strukturieren des zweiten Halbleiters
46 nicht verändert wird.
Als Ätzlösung wird
eine wässrige
Lösung
aus Perchlorsäure (HClO
4) und Wasserstoff-Peroxid verwendet. Einzelheiten
zu den Ätzverfahren
für die
beiden Halbleiter sind der
DE
103 33 084 A1 zu entnehmen.
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5 zeigt
schematisch die Trägerfolie 12 mit
dem strukturierten ersten Halbleiter 44 und dem strukturierten
zweiten Halbleiter 46.
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Nach
der Strukturierung des zweiten Halbleiters 46 läuft die
Trägerfolie 12 erneut
auf den Rollenhalter des Rollenmaga zins. Die Trägerfolie 12 wird dem
Rollenmagazin erneut entnommen und für einen im Folgenden beschriebenen
Kontaktierungsschritt bereitgestellt.
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Zur
Kontaktierung wird zunächst
in an sich bekannter Weise eine Liftoff-Maske auf die Trägerfolie 12 aufgebracht,
die mittels Fotolithografie so ausgebildet wird, dass sie an den
Stellen Öffnungen
aufweist, an denen in einem späteren
Verfahrensschritt (siehe unten) die Kontaktierung aufgebracht werden soll.
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Zur
Kontaktierung läuft
die Trägerfolie 12, wie
in 6 schematisch gezeigt, unbeheizt zunächst vom
Rollenmagazin 14.5 ab und an einem Nickel-Target 48 und
anschließend
an einem Gold-Target 50 vorbei, so dass durch Sputtern
zuerst eine Nickelschicht mit einer Dicke von 2 μm bis 5 μm und dann eine Goldschicht
mit einer Dicke von ca. 150 nm an den Stellen auf die Trägerfolie 12 aufgebracht wird,
die nicht von der Liftoff-Maske abgedeckt sind. Die Nickelschicht
stellt eine Verschaltung 52 für die Beschichtungen mit dem
ersten Halbleiter 44 und den zweiten Halbleiter 46 dar
(vgl. 7). In einem alternativen Verfahren wird die Goldschicht,
die als Oxidationsschutz dient, durch thermisches Verdampfen aufgebracht.
Anschließend
läuft die
Folie auf das Rollenmagazin 14.6.
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Allgemein
können
als Materialien zur Herstellung der Kontaktierung Metalle verwendet
werden, die eine gute elektrische Leitfähigkeit aufweisen, nicht in
die Halbleiter eindiffundieren bzw. eine Diffusionssperre bilden
und keine chemischen Reaktionen mit diesen eingehen.
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In
einem nachfolgenden Schritt wird die Liftoff-Maske durch ein geeignetes
Lösungsmittel, wie
beispielsweise Azeton, von der Trägerfolie 12 abgelöst. Die
Trägerfolie
trägt dann
eine Vielzahl von Thermoelementen (Thermoelementketten), typischerweise
einige Hundert. In 7 sind Ausschnitte von drei
solcher Thermoelementketten gezeigt.
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7 zeigt
die Struktur der Thermoelementketten, wobei Schenkel aus dem ersten
Halbleiter 44 neben Schenkeln aus dem zweiten Halbleiter 46 angeordnet
und über
die Verschaltung 52 miteinander verbunden sind.
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In
einem nachfolgenden Schritt wird die Trägerfolie 12 mit dem
darauf befindlichen Dünnschicht-Thermogenerator
zum Schutz vor mechanischen und chemischen Einflüssen mit einem Lack versehen.
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Die
Lackschicht weist Öffnungen
auf, die an den Stellen angeordnet sind, wo Gold geschützte Kontaktinseln
zur Kontaktierung des Dünnschicht-Thermogenerators
vorgesehen sind. In einem dem Aufbringen der Lackschicht nachfolgenden Schritt
wird der Lack in einer Stickstoffatmosphäre, die eine Schutzgasatmosphäre darstellt,
für ca.
2 Stunden bei ca. 300°C
getempert, um die thermoelektrischen Eigenschaften der Schichten
weiter vorteilhaft auszuprägen.
Durch dieses Tempern erfolgt ein deutlicher Anstieg der elektrischen
Leitfähigkeit des
Dünnschicht-Thermogenerators,
ohne dass dessen Thermospannung sinkt, was zu einer Erhöhung des
Wirkungsgrades führt.
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Nachfolgend
wird die großflächig mit
Thermoelementen beschichtete Trägerfolie
12 mechanisch,
beispielsweise mittels Diamant-Trennscheibe, in Segmente von Dünnschicht-Thermogeneratoren geteilt.
Das Verfahren ist der
DE
103 33 084 A1 zu entnehmen.
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Anschließend werden
die Segmente durch eine Mikromontage zunächst zu Stapeln verbunden, in
Reihe geschaltet und zu ther moelektrischen Bauelementen montiert.
Die entsprechenden Verfahren sind in der
DE 103 33 084 A1 beschrieben.
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Derartige
thermoelektrische Bauelemente können
als miniaturisierte thermoelektrische Bauelemente konfektioniert
werden und sind beispielsweise Thermogeneratoren als autarke Energiequellen
für Mikro-
und Sensorsysteme, Infrarot-Sensoren, Mikrokalorimeter, Bio-, Chemo-
und Hochfrequenzen-Leistungssensoren.
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Alternativ
wird die Trägerfolie
großflächig verwendet,
um ebene Strukturen herzustellen, die Wärmestrahlung direkt in elektrische
Energie umzuwandeln.