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Die
Erfindung betrifft eine Kugelmühle,
insbesondere eine Planeten- oder Fliehkraftkugelmühle im Labormaßstab. Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Mahlgefäß für eine derartige Kugelmühle.
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Bei
Fliehkraftkugelmühlen
sind Mahlbecher exzentrisch zu einer Antriebsachse angeordnet und bewegen
sich auf einer Kreisbahn. Die Drehung eines Mahlbechers um seine
eigene Achse wird bei Fliehkraftkugelmühlen verhindert. Dazu kann
beispielsweise ein eingebautes Kettenrad, eine Zahnradübersetzung,
ein Zahnriemen, eine Stangenführung,
eine Schmidt-Kupplung oder eine ähnliche
Vorrichtung eingesetzt werden, welche die absolute Drehung des Mahlbechers
verhindern.
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Im
Gegensatz dazu basieren Planetenkugelmühlen darauf; eine kombinierte
Umlauf- und Drehbewegung für
Mahlbecher zu erzeugen. Durch den Umlauf der Mahlbecher wird eine
radial nach außen gerichtete
Fliehkraft auf das Mahlgut ausgeübt.
Anders als bei einer Fliehkraftkugelmühle verursacht der Antrieb
der Mahlbecher in einer Planetenkugelmühle eine absolute Rotationsbewegung
der Mahlbecher um ihre eigene Achse, die Planetenachse, so dass
in einer Planetenkugelmühle
im Vergleich zu einer Fliehkraftkugelmühle eine deutlich größere weitere
Fliehkraftkomponente erzeugt wird. Diese ist der Fliehkraftkomponente überlagert,
welche durch den Umlauf der Mahlbecher um die Zentrumsachse erzeugt
wird.
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Schließlich ist
auch noch die Corioliskraft wirksam. Diese drei Kräfte ergeben
bei der Planetenkugelmühle
ein resultierendes Kraftfeld, dem die Mahlkugeln und das Mahlgut
ausgesetzt sind.
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Bei
bestimmten Abmessungen der umlaufenden Teile und bestimmten Drehgeschwindigkeiten werden
in einer Planetenkugelmühle
Flugbahnen für die
Mahlkugeln erzeugt. Die Mahlkugeln bewegen sich dann quer durch
den Mahlbecher hindurch, bis sie auf die Innenwand des Mahlbechers
auftreffen. Danach werden die Mahlkugeln am Innenumfang des Mahlbechers
mitgenommen, bis die resultierende Kraft erneut dafür sorgt,
dass die oben beschriebene Querbewegung stattfindet und die Mahlkugeln eine
Flugbewegung durch den Mahlbecher ausführen. Dies wird auch als „Wurfregime" bezeichnet.
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Die
Mahlwirkung in einer Kugelmühle
hängt von
verschiedenen Parametern ab, unter anderem von der Wucht des Aufpralls
der Mahlkugeln auf das Mahlgut an der Mahlbecherinnenwand. Weitere
Einflussgrößen sind
die gesamte Kontaktfläche
zwischen Mahlgut und Mahlkugeln beziehungsweise Mahlbecherinnenwand,
die Relativbewegung zwischen den zu zerkleinernden Partikeln und
den Mahlkugeln beziehungsweise der Mahlbecherinnenwand und der Druck,
der zwischen den miteinander in Kontakt stehenden Oberflächen des
Mahlgutes und der Mahlkugeln beziehungsweise der Mahlbecherinnenwand
erreicht werden kann, sowie die Häufigkeit der Beanspruchungen
des Mahlgutes durch Kontakte mit den Mahlkugeln, beispielsweise
durch Aufprall der Kugeln auf das Mahlgut.
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Wenn
die Mahlbecher nicht selbst in Eigendrehung versetzt werden, sieht
ein Betrachter, welcher die Position der Zentrumsachse einnimmt,
während
eines Umlaufes der die Mahlbecher tragenden Trägervorrichtung um die Zentrumsachse
den Außenmantel
des Mahlbechers einmal umlaufen, während der Mahlbecher mit der
Trägervorrichtung
die Zentrumsachse umrundet.
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Werden
die Mahlbecher nicht selbst in Eigendrehung versetzt, nimmt ein
Betrachter außerhalb
der Mühle
keine Drehung der Mahlbecher wahr. Im Laborsystem gesehen, das heißt von außerhalb der
Mühle betrachtet,
wendet der Mahlbecher einem Beobachter immer denselben Bereich seines
Außenmantels
zu, während
er mit der Trägervorrichtung
die Zentrumsachse umrundet.
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Führt der
Mahlbecher in einer Kugelmühle eine
Eigendrehung durch, so daß der
Mahlbecher im Laborsystem, also absolut betrachtet, rotiert, also
ein Beobachter im Laborsystem den Außenmantel des Mahlbechers umlaufen
sieht, während
der Mahlbecher mit der Trägervorrichtung
die Zentrumsachse umrundet (Planetenkugelmühle), besteht die Möglichkeit,
die Mühle
im Wurfregime zu betreiben, so dass bei hohen Drehgeschwindigkeiten
eine hohe Mahlleistung erreicht wird.
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Um
die Mahlkugeln und das Mahlgut für
die gesamte Mahldauer sicher im Mahlgefäß halten zu können, umfassen
Mahlgefäße für Kugelmühlen einen
Mahlbecher, der mit einem Deckel verschlossen werden kann. Beispielsweise
kann dazu der Deckel über
eine Verspanneinrichtung mittels einer Spindel auf den Mahlbecher
gedrückt
werden, wodurch gleichzeitig der Mahlbecher gegen den Boden der Becheraufnahmeeinrichtung
gedrückt
wird. Die Verspanneinrichtung weist dazu einen Bügel auf, der in Ausnehmungen
einer Mahlbecherhalterung eingreift, um die Stützkraft aufzubringen. Eine
derartige Anordnung ist beispielsweise in
DE 297 24 830 U1 beschrieben.
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Auch
in der britischen Patentschrift
GB
730 494 ist ein Deckel für einen Mahlbecher vorgesehen, der
mittels eines Armkreuzes über
Schrauben auf den Mahlbecher gedrückt wird. Durch dasselbe Armkreuz
hindurch werden Betätigungsschrauben
zur Befestigung von Keilen geführt,
so dass der Mahlbecher in einer Becheraufnahme befestigt werden kann.
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Gemäß der Beschreibung
in
DE 1 836 885 ist vorgesehen,
auf dem Planetenträger
einer Planetenkugelmühle
das Mahlgefäß mit einer
Spannvorrichtung bestehend aus einem Spannband, einem Querhaupt
und einer Rändelschraube
zu befestigen.
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Nachteilig
an derartigen Gestaltungen, die den Deckel und den Mahlbecher direkt
oder über Hilfsvorrichtungen
per Schraubverbindungen verbinden ist der komplizierte Aufbau dieser
Befestigungsvorrichtungen für
das Mahlgefäß. Hinzu
kommt, daß für das Verschließen des
Mahlbechers mit dem Deckel separate Vorrichtungen an der Mühle notwendig macht.
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Das
Verschließen
des Mahlbechers mit dem Deckel erfordert außerdem mehrere einzelne Handgriffe,
insbesondere zum Aufsetzen des Deckels, Positionieren des Mahlgefäßes in der
Spannvorrichtung und Anziehen der einzelnen Schrauben und ist damit zeitaufwendig
und fehleranfällig.
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Des
Weiteren ist an den bekannten Spannvorrichtungen nachteilig, dass
das Mahlgefäß erst dann
zuverlässig
dicht verschlossen ist, wenn alle verwendeten Schrauben gleichzeitig
ihre Zielposition erreicht haben.
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Üblicherweise
erfolgt zwischen dem Deckel und der dem Deckel zugewandten Mahlbecherrandfläche die
Abdichtung des ringförmigen
Spaltes zwischen Deckel und Mahlbecher. Weil der Deckel über die
Schrauben auf den Mahlbecherrand gepresst wird, müssen die
Schraubverbindungen neben dem Befestigen des Deckels auf dem Becher
daher zusätzlich
die korrekte Dichtwirkung über
die gesamte Ringfläche
sicherstellen. Damit besteht die Gefahr, dass der Deckel zwar über die
Schraubverbindung auf dem Becher befestigt ist, die vollständige Abdichtung
zwischen Deckel und Mahlbecher jedoch noch nicht eingetreten ist.
Derartige irreguläre
Zustände können vom
Bediener zudem leicht übersehen
werden.
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Zusätzliche
Probleme entstehen beim Öffnen
der Spannvorrichtung, da gleichzeitig mit dem Lösen des Bechers aus der Aufnahmevorrichtung durch Öffnen der
Spannvorrichtung das Anpressen des Deckels auf den Becher aufgehoben
wird. Während
des Mahlvorgangs baut sich jedoch häufig ein Überdruckdruck im Innern des
verschlossenen Mahlgefäß auf, welcher
beim Öffnen
der Spannvorrichtung ohne umständliche
Zusatzmaßnahmen
unkontrolliert abgebaut wird. Dies geschieht schlagartig, sobald
der von der Spannvorrichtung während
des Öffnens
gerade noch aufgebrachte Gegendruck auf den Deckel den Wert unterschreitet,
welcher notwendig ist, um den Deckel auf dem Becher dicht zu halten.
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Dabei
kann infolge des Abbaus des Überdrucks
das Mahlgut aus dem Zwischenraum zwischen Deckel und Becher austreten.
Gerade bei der Handhabung von Suspensionen können dabei Verschmutzungen
des Gerätes
und seines Umfeldes entstehen. Insbesondere für das Mahlen von empfindlichem
Mahlgut ist es ferner notwendig, die Atmosphäre im Inneren des Mahlgefäßes zuverlässig einstellen
zu können.
Beispielsweise kann das Mahlgut insbesondere in einer sogenannten „Glove-Box", unter Schutzgasatmosphäre eingefüllt werden.
Sitzt der Deckel auf dem Mahlbecher, ohne dass eine zuverlässige Dichtwirkung
sichergestellt werden kann, kann während des Mahlvorgangs die
definierte Schutzgasatmosphäre
zerstört
werden und das Mahlgut Schaden nehmen.
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Vor
allem, wenn das Mahlgut unter definierten Bedingungen, wie beispielsweise
einer Schutzgasatmosphäre
gehalten werden soll, ist das Befüllen der Mahlgefäße beziehungsweise
das Entnehmen des aufgemahlenen Mahlgutes nach dem Mahlvorgang dann
sehr umständlich,
wenn ein sicheres und dichtes Verschließen der Mahlbecher mit dem Deckel
nur möglich
ist, wenn der Deckel über
an der Trägervorrichtung
und damit in der Regel an der gesamten Mühle befestigten Spannvorrichtungen
auf den Mahlbecher gepresst werden kann.
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Eine
derartige Befestigung wird beispielsweise bei bekannten Mühlen realisiert,
indem der Becher in beziehungsweise auf eine Komponente einer Spannvorrichtung
gestellt wird. Nach dem Befüllen des
Bechers wird der Deckel auf den Becher gesetzt. Anschließend wird
eine weitere Komponente der Spannvorrichtung auf den Deckel gesetzt
und es werden die beiden Komponenten der Spannvorrichtung miteinander
verschraubt. Der Becher mit dem aufgesetzten Deckel befindet sich
in der Spannvorrichtung und ist nur dann dicht durch den Deckel
verschlossen, wenn die beiden Komponenten der Spannvorrichtung ordnungsgemäß miteinander
verschraubt sind.
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Zum
Verschließen
des Mahlgefäßes werden dabei
Schraubverbindungen eingesetzt, welche den Aufbau des Gesamtsystems
und des Mahlgefäßes selbst
komplizieren, da außer
Becher und Deckel zusätzliche
Komponenten für
die Schraubverbindungen anfallen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Kugelmühle mit
einem Mahlgefäß mit möglichst einfachem
Aufbau bereitzustellen. Ferner ist es eine Aufgabe der Erfindung,
eine Möglichkeit
zu schaffen, das mit Mahlgut befüllte
Mahlgefäß zuverlässig verschlossen
unabhängig
von den übrigen
Komponenten der Kugelmühle
handhaben zu können.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Kugelmühle mit
einem Mahlgefäß bereitzustellen,
welches es dem Bediener erlaubt, durch das Verschließen des
Mahlbechers mit dem Deckel das Abdichten zwischen Deckel und Mahlbecher
sicherzustellen.
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Diese
Aufgaben werden auf überraschend einfache
Weise gelöst
mit einer Kugelmühle
und einem Mahlgefäß für eine Kugelmühle gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweils zugeordneten Unteransprüche.
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Die
Erfindung stellt eine Kugelmühle,
insbesondere eine Planeten- oder Fliehkraftkugelmühle im Labormaßstab zur
Verfügung
mit einem Gehäuse,
einer Trägervorrichtung,
die am Gehäuse
um eine Zentrumsachse drehbar gelagert ist, zumindest einer Aufnahmevorrichtung
für zumindest
ein Mahlgefäß, die um
eine Aufnahmeachse drehbar zur Trägervorrichtung gelagert ist
und von dieser um die Zentrumsachse mitgeführt wird, einem Antrieb für die Trägervorrichtung,
einem Antrieb für
die Aufnahmevorrichtung und zumindest einem mit Mahlkugeln befüllbaren
Mahlgefäß, welches
einen Mahlbecher und einen Deckel zum lösbaren Verschließen des
Mahlbechers umfasst, wobei das Mahlgefäß in der Aufnahmevorrichtung
gehalten wird, wenn es in die Aufnahmevorrichtung eingesetzt ist,
wobei der Mahlbecher und der Deckel zueinander komplementäre Verbindungsmittel
zum lösbaren
Befestigen des Deckels am Mahlbecher aufweisen.
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Grundsätzlich liegt
es im Rahmen der Erfindung, beliebig geformte Mahlkörper zu
verwenden. Neben den oben erwähnten
Mahlkugeln kommen hierfür
insbesondere auch tonnenförmige
Mahlkörper oder
Mahlkörper
mit einem Polygon-Profil in Betracht. Für die beschreibende Erfindung
wird im Folgenden der Begriff „Mahlkugeln" in diesem Sinne
verwendet.
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Indem
der Mahlbecher und der Deckel als Komponenten des Mahlgefäßes zueinander
komplementäre
Verbindungsmittel aufweisen, wird vorteilhafterweise die Möglichkeit
geschaffen, mit der Handhabung von Deckel und Mahlbecher alleine
das Mahlgefäß zuverlässig und
auf einfache Weise verschließen
zu können.
Das Mahlgefäß hat mit
Mahlbecher und Deckel mit zueinander komplementären Verbindungsmitteln einen
sehr einfachen Aufbau. Zudem kann bereits durch das Verschließen des
Mahlbechers mit dem Deckel eine einsatzbereite Abdichtung zwischen
Becher und Deckel erzielt werden.
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Die
zueinander komplementären
Verbindungsmittel zum lösbaren
Befestigen des Deckels am Mahlbecher können zumindest ein Befestigungsmittel
umfassen, welches am Deckel angebracht ist. Zudem können die
zueinander komplementären
Verbindungsmittel zum lösbaren
Befestigen des Deckels am Mahlbecher zumindest einen Eingriffsbereich
am Mahlbecher umfassen, der mit dem Befestigungsmittel in verschlossenem
Zustand in Eingriff steht. Auf diese Weise wird mit einer einfachen
Konstruktion die Möglichkeit
realisiert, durch die Handhabung von Mahlbecher und Deckel alleine
das Mahlgefäß zuverlässig verschließen zu können.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung kann das Befestigungsmittel am Deckel
beweglich, insbesondere schwenkbar um eine Achse, welche parallel
zu einer Tangente an den Rand des Deckels verläuft, gelagert sein, so dass
es eine erste Position einnehmen kann, in welcher der Deckel auf
dem Mahlbecher fixiert gehalten wird und eine zweite Position einnehmen
kann, in welcher die Fixierung des Deckels am Mahlbecher aufgehoben
ist.
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Beispielsweise
kann das Befestigungsmittel als Hebelelement ausgebildet sein, welches
manuell betätigt
werden kann. Somit kann der Bediener den Mahlbecher in einer Hand
und den Deckel in der anderen Hand halten, den Deckel auf den Mahlbecher aufsetzen
und dabei das Befestigungsmittel derart betätigen, dass der Deckel auf
dem Mahlbecher fixiert wird. Öffnen
und Schließen
des Mahlgefäßes sind
somit in einem Bewegungsablauf möglich,
da vorteilhafterweise keine zusätzlichen
Komponenten zum Mahlgefäß gehandhabt
werden müssen,
da die Erfindung die Möglichkeit
bietet, auf externe, separate Verschlußvorrichtungen verzichten zu
können.
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Das
Befestigungsmittel kann zumindest einen Haken umfassen, welcher
zum Hintergreifen des Eingriffsbereichs des Mahlbechers ausgebildet
ist, um den Mahlbecher mit dem Deckel zu verschließen. Bereits
durch diese vorteilhafterweise unkomplizierte Konstruktion wird
eine einfach zu fertigende und dabei zuverlässige Befestigung des Deckels
am Mahlbecher realisiert.
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Der
Eingriffsbereich des Mahlbechers kann gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung
eine an der äußeren Mantelfläche des
Mahlbechers umlaufende Nut, insbesondere eine Ringnut umfassen.
Damit kann ein sicherer Eingriff des Befestigungsmittels in jeder
beliebigen Position am Umfang des Mahlbechers erreicht werden.
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Insbesondere
dann, wenn hohe Fliehkräfte über die
Mantelfläche
des Mahlbechers auf die Aufnahmevorrichtung übertragen werden müssen, ist
es bevorzugt, die äußere Mantelfläche des
Bechers so groß wie
möglich
zu gestalten und deshalb möglichst wenig
Platz für
den Eingriffsbereich zur Verfügung stellen
zu müssen.
Daher sind die Erfindung des Weiteren vor, dass der Eingriffsbereich
des Mahlbechers zumindest eine taschenartige Vertiefung in der äußeren Mantelfläche des
Mahlbechers umfasst. Dadurch kann der Eingriffsbereich vorteilhafterweise
klein gehalten werden, so dass eine größere Mantelfläche zur Übertragung
der Fliehkräfte
vom Mahlgefäß auf die
Aufnahmevorrichtung zur Verfügung
steht, und daher der Anpressdruck zwischen Mahlgefäß und Aufnahmevorrichtung
reduziert werden kann.
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Das
Befestigungsmittel kann zumindest einen Abstützvorsprung zum Anheben des
Deckels auf dem Mahlbecher umfassen, welcher derart ausgebildet
ist, dass durch den Abstützvorsrpung,
beim Betätigen
des Befestigungsmittels eine Kraft auf den Deckel erzeugt wird,
so dass sich der Deckel vom Mahlbecher insbesondere von der Becherrandfläche abdrückt, während sich
das Befestigungsmittel von seiner ersten Position in seine zweite
Position bewegt. Damit wird vorteilhafterweise das Abnehmen des
Deckels gerade in solchen Fällen
erleichtert, in denen, sich der Deckel sonst nur schwer vom Mahlbecher
lösen lassen
würde.
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Das
Befestigungsmittel kann ferner zumindest eine Feder, insbesondere
eine Schenkelfeder umfassen. Beispielsweise um den Haken des Hebelelements
beim Hintergreifen des Eingriffsbereichs des Mahlbechers an den
Mahlbecher andrücken
zu können,
kann über
die Feder auf konstruktiv einfache Weise die erforderliche Kraft
aufgebracht werden. Statt den biegebeanspruchten Schraubenfedern,
das heißt
den Schenkelfedern, können
auch Federdruckstücke
eingesetzt werden.
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Die
Erfindung sieht des Weiteren vor, dass der Deckel einen Ansatz,
insbesondere einen zylindrischen Vorsprung aufweist, dessen Außenfläche der Innenfläche des
Mahlbechers gegenüber
steht. Durch den möglichen
Kontakt zwischen der Außenfläche des
Ansatzes und der Innenfläche
des Mahlbechers wird vorteilhafterweise der Deckel in eine koaxiale
Position mit dem Mahlbecher gebracht. An der Mantelfläche des
Ansatzes des Deckels und/oder an der Innenfläche des Mahlbechers kann eine
ringförmige
Dichtung zur Abdichtung des zylindrischen Spaltes zwischen der Innenfläche des
Mahlbechers und der Mantelfläche
des Ansatzes vorgesehen sein.
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Indem
das Abdichten des Mahlgefäßes zwischen
Mahlbecher und Deckel im Bereich des zylindrischen Spaltes zwischen
der Innenfläche
des Mahlbechers und der Mantelfläche
des Ansatzes, also auf einer zur Längsachse des Mahlgefäßes koaxialen Zylinderfläche vorgesehen
ist, ist die Dichtwirkung vorteilhafterweise von der axialen Kraft
des Deckels auf den Becher unabhängig.
Das heißt,
auch wenn keine axiale Kraft auf den Deckel ausgeübt wird,
ist der Innenraum des Mahlgefäßes zuverlässig abgedichtet.
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Das
Mahlgefäß kann gemäß der Erfindung eine
Druckausgleichseinrichtung zum Ausgleichen des Innendrucks des verschlossenen
Mahlgefäßes gegenüber dem
Umgebungsdruck, insbesondere vor dem Lösen des Deckels vom Mahlbecher,
aufweisen. Da beim Mahlvorgang neben den mechanischen auch chemische
und/oder thermische Veränderungen
mit dem Mahlgut vorgehen können,
kann der Innendruck im Mahlgefäß sich gegenüber dem
Umgebungsdruck verändern,
so dass beim Öffnen
des Deckels entweder ein großer
Kraftaufwand zum Überwinden
eines Unterdrucks im Mahlgefäß erforderlich ist,
oder bei einem Überdruck
im Mahlgefäß Mahlgut unerwünscht in
die Umgebung ausgetragen werden kann. Die Druckausgleichseinrichtung
ermöglicht
daher vorteilhafterweise ein leichtes Abnehmen des Deckels und/oder
das Vermeiden eines Austrags von Mahlgut.
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Die
Druckausgleichseinrichtung kann zumindest eine Durchgangsbohrung
durch den Deckel umfassen. Bei unkritischen Stoffsystemen reicht
diese Bohrung alleine aus, um das Ausbilden einer Druckdifferenz
zwischen dem Innenraum und der äußeren Umgebung
des Mahlgefäßes zu verhindern.
Die Durchgangsbohrung kann insbesondere verschließbar sein.
Zum Verschließen
der Bohrung kann zum Beispiel ein Filtermaterial eingesetzt werden.
Insbesondere sind Sinterwerkstoffe, wie sie auf dem Gebiet der Pneumatik
eingesetzt werden, zum Verschließen der Bohrung geeignet. Eine
weitere Möglichkeit
zum Verschließen
der Bohrung bietet der Einsatz von Membranen, das heißt von flächenhaften, insbesondere
dünnen,
Körpern,
die zum Ausgleich von Druckänderungen
geeignet sind und beispielsweise als sehr feinporige Filter, insbesondere
mit einer mittleren Porengröße unter
0,1 Mikrometer, ausgebildet sein können.
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Die
Druckausgleichseinrichtung kann des Weiteren ein Ventil, beispielsweise
ein Autoventil oder ein Nadelventil, umfassen. Damit kann der Druckausgleich
zu einem gewünschten
Zeitpunkt kontrollierbar vorgenommen werden. Die Druckausgleichseinrichtung
kann zudem zumindest einen Filter aufweisen, um den Austrag von
Feststoffpartikeln beherrschen zu können. Auch Kombinationen von Filtern
und Ventilen je nach Anforderungen durch das Mahlgut und die Mahlbedingungen
sind gemäß der Erfindung
vorgesehen.
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Das
Mahlgefäß kann ferner
eine Einrichtung zum Einstellen der Zusammensetzung des Gases im Innern
des Mahlgefäßes, das
heißt
eine Gaseinlaß- und/oder
Gasauslaßvorrichtung
umfassen, welche zumindest ein Ventil aufweist.
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Vorteilhafterweise
wird somit eine einfache Möglichkeit
bereitgestellt, um das Mahlgut unter definierten atmosphärischen
Bedingungen behandeln zu können.
Beispielsweise können
zum einen Ventile im Rahmen der Druckausgleichseinrichtung vorgesehen
sein und des Weiteren Ventile, welche ein Spülen des Mahlgefäßes mit
Schutzgas erlauben. Je nach Anwendungsfall kann auch das Einbringen
von gasförmigen
Reaktionspartnern beziehungsweise der Austrag von gasförmigen Edukten,
welche bei der Behandlung von Feststoffen im Inneren des Mahlgefäßes beim
Betrieb der Mühle
entstehen können,
mittels der Einrichtung zum Einstellen der Zusammensetzung des Gases
im Innern des Mahlgefäßes erfolgen.
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Gemäß der Erfindung
ist das Mahlgefäß eine eigenständig verschlossene
transportable Einheit. Das Mahlgefäß ist damit unabhängig von
separaten Verschließmitteln,
die an der Trägervorrichtung
oder der Aufnahme vorgesehen sind. Damit wird eine besonders einfache
Handhabung, insbesondere in einer Glove-Box, ermöglicht. Das Mahlgefäß besteht gemäß der Erfindung
aus Deckel und Mahlbecher.
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Das
Mahlgefäß und die
Aufnahmevorrichtung können
Führungsmittel
aufweisen, welche in Bezug auf die Position des Mahlgefäßes in Umfangsrichtung
eine Ausrichtung des Mahlgefäßes in der Aufnahmevorrichtung
beim Einsetzen des Mahlgefäßes in die
Aufnahmevorrichtung ermöglichen.
Damit wird vorteilhafterweise eine korrekte Positionierung des Mahlgefäßes in der
Aufnahmevorrichtung sichergestellt, welche die Befestigung des Mahlgefäßes in der
Aufnahmevorrichtung erleichtert.
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Die
Führungsmittel
können
zumindest eine Nut in der äußeren Mantelfläche des
Mahlgefäßes umfassen,
welche insbesondere parallel zur Aufnahmeachse verläuft und
zumindest einen Vorsprung aufweisen, welcher von der Innenfläche der
Aufnahmevorrichtung in den Raum für die Aufnahme des Mahlgefäßes hinein
ragt, wobei der Vorsprung mit der Nut des Mahlgefäßes in Eingriff
stehen kann, wenn das Mahlgefäß in der
richtigen Position in die Aufnahmevorrichtung eingesetzt wird. Durch
die Kombination von Nut und Vorsprung wird auf konstruktiv einfache
Weise ein zuverlässiges
Führungsmittel
bereitgestellt.
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Das
Mahlgefäß und die
Aufnahmevorrichtung können
des Weiteren zueinander komplementäre Rastmittel aufweisen, durch
die das Mahlgefäß über zumindest
einen Rastkörper,
insbesondere eine Rastkugel in der Aufnahmevorrichtung gehalten
werden kann. Über
Rastmittel kann eine zuverlässige Befestigung
des Mahlgefäßes in der
Aufnahmevorrichtung auch dann auf einfache Weise sichergestellt werden,
wenn der Bereich, in welchem die Befestigung erfolgt, bei eingesetztem
Mahlgefäß in die
Aufnahmevorrichtung nicht von außen zugänglich ist, indem durch Betätigung der
Rastmittel von außen,
beispielsweise über
Betätigungsbolzen,
die Position der Rastkugel zwischen Mahlgefäß und Aufnahmevorrichtung verändert werden
kann.
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Die
Rastmittel können
eine Nut, insbesondere eine Ringnut am Mahlgefäß umfassen, insbesondere an
der äußeren Mantelfläche des
Mahlbechers, in welche der Rastkörper
eingreifen kann. Der Bereich der Ringnut kann bei einem metallischen
Mahlbecher gehärtet
werden, oder in Hartmetall ausgeführt sein, um hohen Belastungen
standzuhalten.
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Die
Rastmittel können
zumindest eine Vertiefung, insbesondere eine Kalotte an der äußeren Mantelfläche des
Mahlbechers aufweisen, in welche der Rastkörper eingreifen kann. bei dieser
Ausführungsform
kann vorteilhafterweise lediglich die Vertiefung mit einer Oberfläche, beispielsweise
aus gehärtetem Stahl
versehen werden, um der hohen Belastung der Eingriffe der Rastkörper standhalten
zu können.
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Des
Weiteren liegt es im Rahmen der Erfindung, dass zumindest der Mahlbecher
mehrteilig ausgebildet ist. Der Mahlbecher kann zumindest eine Fassung
und einen Einsatz umfassen, wobei der Einsatz einen Innenraum zur
Aufnahme des Mahlgutes aufweist, welcher den Innenraum des Mahlbechers definiert,
und die Fassung eine äußere Mantelfläche aufweist,
welche die Mantelfläche
des Mahlbechers definiert.
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Einsatz
und Fassung können
fest miteinander verbunden sein, um einen Mahlbecher zu definieren.
Während
die Fassung aus einem metallischen Material gefertigt werden kann,
so dass auf einfache Weise die Gestaltung der äußeren Mantelfläche mit Eingriffsbereichen
für Befestigungsmittel
des Deckels und für
Rastkörper
der Rastmittel der Aufnahmevorrichtung ermöglicht wird. Der Einsatz kann
ein nichtmetallisches Material, insbesondere Keramik und/oder Achat
umfassen.
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Die
Erfindung stellt des Weiteren ein Mahlgefäß für eine Kugelmühle zur
Verfügung,
insbesondere eine Planeten- oder Fliehkraftkugelmühle im Labormaßstab, wie
sie oben beschrieben wurde, welches einen mit Mahlkugeln befüllbaren
Mahlbecher und einen Deckel umfasst, wobei der Mahlbecher mit dem
Deckel lösbar
verschließbar
ist und der Mahlbecher und der Deckel zueinander komplementäre Verbindungsmittel
zum lösbaren
Befestigen des Deckels am Mahlbecher aufweisen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren
näher beschrieben.
Dieselben Bauteile sind in den verschiedenen Figuren mit denselben
Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Kugelmühle in einer Seitenansicht,
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2 eine
schematische perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Mahlgefäßes gemäß einer
ersten Ausführungsform
in geschlossenem Zustand (2A), zu
Beginn des Öffnens (2B)
und in geöffnetem
Zustand (2C)
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3 eine
schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Mahlgefäßes gemäß einer ersten Ausführungsform
im Querschnitt in geschlossenem Zustand (3A), zu
Beginn des Öffnens
(3B) und in geöffnetem
Zustand (3C) sowie in einer Detailansicht
im Querschnitt in einer gegenüber
der Darstellung in den 3A bis 3C radial
versetzten Ansicht (3D),
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4 eine
schematische Darstellung des Mahlbechers des erfindungsgemäßen Mahlgefäßes gemäß einer
zweiten Ausführungsform
im Querschnitt,
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5 eine
schematische Darstellung der Aufnahmevorrichtung in Aufsicht (5D)
und im Querschnitt gemäß Schnitt
A-A (5A), Schnitt B-B (5B) und
Schnitt C-C (5C),
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6 eine
schematische Darstellung des Einsetzens des der Mahlgefäßes in die
Aufnahmevorrichtung bei beginnendem Eingriff der Führungsmittel
in Aufsicht (6D) und im Querschnitt gemäß Schnitt
A-A (6A), Schnitt B-B (6B) und Schnitt
C-C (6C),
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7 eine
schematische Darstellung des Einsetzens des der Mahlgefäßes in die
Aufnahmevorrichtung bei fortschreitendem Eingriff der Führungsmittel
in Aufsicht (7D) und im Querschnitt gemäß Schnitt
A-A (7A), Schnitt B-B (7B) und
Schnitt C-C (7C),
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8 eine
schematische Darstellung des Einsetzens des der Mahlgefäßes in die
Aufnahmevorrichtung beim Öffnen
der Rastmittel in Aufsicht (8D) und
im Querschnitt gemäß Schnitt
A-A (8A), Schnitt B-B (8B) und
Schnitt C-C (8C),
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9 eine
schematische Darstellung des Einsetzens des der Mahlgefäßes in die
Aufnahmevorrichtung beim Schließen
der Rastmittel in Aufsicht (9D) und
im Querschnitt gemäß Schnitt
A-A (9A), Schnitt B-B (9B) und
Schnitt C-C (9C).
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In
der Darstellung der erfindungsgemäßen Kugelmühle in 1 ist ein
Ausbruch aus einem Gehäuse 8 zu
sehen, an welchem die Trägervorrichtung 1 um
eine Zentrumsachse 15 drehbar gelagert ist. Die Kugelmühle weist
weiter einen Antrieb 17 für die Trägervorrichtung auf. Ein Motor
treibt einen Keilriemen an, welcher mit der Bodenscheibe 6 der
Trägervorrichtung 1 in
Eingriff steht.
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Des
Weiteren weist die Kugelmühle
einen Antrieb 27 für
Aufnahmevorrichtungen 2 auf, über den die Aufnahmevorrichtungen
um die Aufnahmeachsen 25 in Rotation versetzt werden können. Bei der
Drehung der Trägervorrichtung
um die Zentrumsachse 15 überträgt ein Zahnriemen über entsprechend
dimensionierte Ritzel die Drehung der Trägervorrichtung auf die Aufnahmevorrichtungen 2,
wobei eine Über-
oder Untersetzung stattfinden kann. Darüber hinaus besteht im Rahmen
der Erfindung grundsätzlich
auch die Möglichkeit
einer Drehrichtungsumkehr.
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Die
Trägervorrichtung 1 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst des Weiteren eine Abdeckscheibe 4 und
ein Mantelelement 7. Die obere Begrenzungsebene 10 für rotierende
Teile der Kugelmühle
wird im wesentlichen durch die Abdeckscheibe 4 zusammen
mit der oberen Begrenzung des Mahlgefäßes 5 definiert.
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In 2 ist
das Mahlgefäß 5 perspektivisch gezeigt.
Das Mahlgefäß 5 umfasst
einen Mahlbecher 51 und einen Deckel 52. Das Mahlgefäß 5 weist
ferner Befestigungsmittel 70 auf, um den Deckel 52 am Mahlbecher 51 zu
befestigen. Des Weiteren weist der Mahlbecher 51 an seiner äußeren Mantelfläche eine Nut 550 auf,
welche in Richtung der Längsachse
des Mahlgefäßes 5 verläuft und
als Führungsmittel
beim Einsetzen des Mahlbechers 5 in eine Aufnahmevorrichtung
dient. Das Mahlgefäß 5 umfasst
des Weiteren Kalotten 95, in welche eine Rastkugel eingreifen kann,
um das Mahlgefäß 5 in
einer Aufnahmevorrichtung zu befestigen.
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Während 2A das
erfindungsgemäße Mahlgefäß 5 in
geschlossenem Zustand zeigt, zeigen die 2B und 2C das Öffnen des
Mahlgefäßes. Der
Deckel 52 weist außen
jeweils eine Aussparung auf, in welche das Befestigungsmittel 70 mit
seinem Längskörper eingreift,
wenn das Befestigungsmittel 70 in seiner geschlossenen
Position, welche in 2A dargestellt ist, den Deckel 52 auf
dem Mahlbecher 51 hält.
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Wie 2B zu
entnehmen ist, sind in der gezeigten Ausführungsform die Befestigungsmittel 70 als
Hebelelemente ausgebildet. Das Befestigungsmittel 70 ist
beweglich am Deckel 52 gelagert und kann um eine Schwenkachse 75 geschwenkt
werden. Dabei löst
sich der Haken 77 aus dem Eingriffsbereich des Mahlbechers 51.
Der Eingriffsbereich ist hier als Tasche 585 ausgebildet.
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Während der
Becher 51 mit einer Hand vom Bediener gehalten werden kann,
kann der Bediener mit der anderen Hand den Deckel 52 greifen
und dabei die Hebelelemente 70 in ihrem oberen Bereich nach
innen, das heißt
auf die Längsachse
des Mahlgefäßes 5 zu
bewegen, so dass sich der Haken 77 aus der Tasche 558 heraus
bewegt. Der Deckel 52 kann dann leicht vom Mahlbecher 51 abgehoben werden.
In 2C ist dieser Zustand dargestellt. Der Deckel 52 ist
nicht mehr am Mahlbecher 51 befestigt. Man erkennt neben
der äußeren Mantelfläche 55 des Bechers
die Becherrandfläche 56 und
blickt ins Innere auf die Innenfläche 54 des Mahlbechers 5.
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In 3 ist
das Mahlgefäß 5 im
Querschnitt gezeigt. Die Positionen des Deckels 52 relativ
zum Mahlbecher 51 in den 3A bis 3C entsprechen
denen der 2A bis 2C. 3A zeigt den
auf dem Mahlbecher 51 über
die Befestigungsmittel 70 befestigten Deckel 52.
Es sind die zueinander komplementären Verbindungsmittel 57 an
Deckel 52 und Mahlbecher 51 zu erkennen. Der Haken 77 greift
in den Eingriffsbereich 58 ein.
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Werden
die Befestigungsmittel 70 wie oben beschrieben betätigt, bewegt
sich der Haken 77 aus dem Eingriffsbereich 58 des
Mahlbechers 51 heraus, wie in 3B dargestellt.
Dabei bewegt sich das Abstützelement 72 von
seiner Position oberhalb der Becherrandfläche 56 im geschlossenen
Zustand (vergleiche 3A) auf die Becherrandfläche 56 zu
(siehe 3B). Beim Schwenken der Hebelelemente 70 derart,
dass sich das Abstützelement 72 auf
die Becherrandfläche 56 zu
bewegt, wird ein Abdrücken des
Deckels 52 vom Mahlbecher 51 erzielt. Der Deckel 52 kann
vom Mahlbecher 51 abgehoben werden, wie in 3C dargestellt.
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In 3 ist
des Weiteren am Deckel 52 ein Ansatz 53 zu erkennen.
An der Außenfläche des
Ansatzes 53 ist eine Dichtung 534 angebracht.
Die Dichtung 534 dichtet den zylindrischen Spalt zwischen
dem Ansatz 53 und der Innenfläche 54 des Bechers 51 ab.
Es liegt dabei auch im Rahmen der Erfindung, die Dichtung 534 an
der Innenfläche 54 des Mahlbechers 51 anzubringen.
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Beim
Schließen
des Mahlgefäßes 5 wird
der Deckel 52 auf den Becher 51 aufgesetzt und
dabei leicht radial versetzt zu der Stellung positioniert, in welcher
der Haken 77 beim Schwenken der Hebelelemente 70 in
den Eingriffsbereich 58 bewegt werden kann. In 3D ist
eine Detailansicht eines Ausschnitts aus dem Deckel 52 mit
dem Hebelelement 70 sowie aus dem Becher 51 in
einer derartigen Positionierung des Deckels gezeigt. Beim Absenken des
Deckels 52 mit dem Ansatz 53 in den Becher 51 wird
die Dichtung 534 zwischen den Ansatz 53 und die
Innenfläche 54 des
Bechers 51 gepreßt
und dichtet den zylindrischen Spalt zwischen Ansatz 53 und Innenfläche 54 ab.
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Um
zum Verpressen der Dichtung 534 die Hebelwirkung, die durch
die Hebelelemente 70 geboten wird, auf bequeme Weise zu
nutzen, ist die Außenseite
des Bechers 51 überall
bis auf den Bereich, welcher den Eingangsbereich zum Eingriffsbereich 58 für den Haken 77 bildet,
angeschrägt.
In 3D ist diese Schräge mit dem Winkel α bezeichnet.
Werden die Hebelelemente 70 von der in 3D dargestellten
Situation aus oben vom Mahlgefäß weg und unten
zum Mahlgefäß hin geschwenkt,
bewegt sich der Haken 77 entlang der Schräge gleichzeitig
nach innen, das heißt
zum Mahlgefäß hin, und
unten, bis er schließlich
seine axiale Endposition am unteren Ende der Schräge am Übergang
zur senkrechten Außenwand
des Mahlbechers 51 erreicht, wobei das Hebelelement 70 noch
nicht komplett senkrecht steht. Dann wird der Deckel 52 bei
konstanter axialer Position gedreht, bis das Hebelelement 70 diejenige radiale
Position erreicht hat, in welcher der Haken 77 beim Schließen in den
Eingriffsbereich 58 des Bechers 51 eingebracht
werden kann (vergleiche 3A bis 3C).
Durch das Einbringen der Haken 77 in den Eingriffsbereich 58 wird
der Deckel radial und axial am Becher fixiert. Durch die Bewegung des
Hakens 77 entlang der Schräge wird beim Verschließen des
Mahlgefäßes 5 der
Ansatz 53 des Deckels 52 mit der Dichtung 534 in
den Becher 51 hineingezogen.
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In
einer nicht dargestellten, weiteren möglichen Ausbildung der Erfindung
weist der Mahlbecher an seinem oberen Rand einen Kragen auf, wobei
sich am Übergang
des Kragens in die äußere Mantelfläche des
Mahlbechers an der Unterseite des Kragens eine Ringnut in der äußeren Mantelfläche des
Mahlbechers befindet. Die Ringnut bildet einen Eingriffsbereich
für das
Befestigungsmittel 70, welches als Hebelelement ausgebildet
ist. Der Kragen des Mahlbechers 51 weist Einschnitte auf,
in welche die Befestigungsmittel 70 mit ihrem Längskörper eingreifen, wenn
die Befestigungsmittel 70 in ihrer geschlossenen Position.
den Deckel 52 auf dem Mahlbecher 51 halten.
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Der
Deckel 52 weist ebenfalls einen Kragen auf, dessen Unterseite
auf der Oberseite des Kragens des Mahlbechers 51 liegt,
wenn der Mahlbecher 51 mit dem Deckel 52 verschlossen
ist. Das Befestigungsmittel 70 ist schwenkbar im Bereich
des Kragens des Deckels 52 gelagert. Der Deckel weist dazu ebenfalls
Einschnitte auf, in welche die Befestigungsmittel 70 mit
ihrem Längskörper eingreifen.
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Die
Einschnitte am Deckel 52 und am Mahlbecher 51 sind
bevorzugt als Längsnuten
parallel zur Längsachse
des Mahlgefäßes 5 gestaltet,
in welche die Längskörper der
Befestigungsmittel 70 in einer nicht dargestellten Ausführunsform
der Erfindung versenkt sind, wenn die Befestigungsmittel 70 ihre geschlossene
Position einnehmen.
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Die
Befestigungsmittel 70 und das Mahlgefäß 5 haben dadurch
eine integrale äußere Mantelfläche. Die
von der Längsachse
des Mahlgefäßes gesehen
nach außen
zeigenden Flächen
der Längskörper bilden
einen Bestandteil der äußeren Mantelfäche des
Mahlgefäßes, indem
sie sich in die Umfangsfläche
der Kragen des Deckels 52 und des Mahlbechers 51 einfügen. Die
Abmessungen der Befestigungsmittel 70, insbesondere im
Bereich ihrer Längskörper, und
der Einschnitte an den Kragen des Deckels 52 und des Mahlbechers 51 sind
dabei so gewählt,
daß in
der geschlossenen Position der Befestigungsmittel 70 die
nach außen
weisende Fläche
des Längskörpers des
Befestigungsmittels im wesentlichen mit der äußeren Mantelfläche der
Kragen des Deckels 52 und des Mahlbechers 51 abschließt.
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Ist
das verschlossene Mahlgefäß 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 eingesetzt, liegen die äußeren Mantelflächen der
Kragen des Deckels 52 und des Mahlbechers 51 sowie
des Längskörpers der
Befestigungsmittel 70 an der Innenseite der Aufnahmevorrichtung 2 an.
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In
der in den Figuren gezeigten Ausführungsform der Erfindung haben
die Längskörper der
Befestigungsmittel 70 eine von der Längsachse des Mahlgefäßes aus
gesehen radiale Abmessung, welche so groß ist, daß im geschlossenen Zustand
der Befestigungsmittel 70 die Längskörper aus den Einschnitten in
Deckel 52 und Mahlgefäß 51 herausragen.
Korrespondierend zu den herausragenden Teilen der Längskörper der
Befestigungsmittel 70 sind in der Aufnahmevorrichtung Vertiefungen
angebracht, in welche die herausragenden Teile eingreifen können, wenn
das verschlossene Mahlgefäß 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 eingesetzt ist.
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Ein
Schwenken der Befestigungsmittel 70 und damit ein Öffnen des
Mahlgefäßes 5 durch
Lösen des
Deckels 52 vom Mahlbecher 51 ist damit sowohl
bei der gezeigten als auch bei der nicht dargestellten Ausführungsform
der Erfindung nicht möglich,
wenn das Mahlgefäß 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 eingesetzt ist.
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Um
das Mahlgefäß 5 in
der Aufnahmevorrichtung 2 zu befestigen, sind Rastmittel
vorgesehen. Gemäß der nicht
dargestellten Ausführungsform weist
der Mahlbecher 51 dazu eine weitere Ringnut auf, welche
sich an der äußeren Mantelfläche des Mahlbechers 51 an
die Ringnut anschließt,
welche den Eingriffsbereich für
das Befestigungsmittel 70 bildet. In diese weitere Ringnut
können
Rastkugeln über
Betätigungsbolzen
der Aufnahmevorrichtung eingreifen, um das Mahlgefäß 5 in
der Aufnahmevorrichtung 2 zu halten.
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Diese
Befestigung des Mahlgefäßes 5 in
der Aufnahmevorrichtung 2 wird unten in Bezug auf die 6 bis 9 erläutert. Die
Art der Befestigung des Mahlgefäßes 5 in
der Aufnahmevorrichtung 2 durch die Rastmittel stimmt bei
der in den Figuren dargestellten Ausführungsform der Erfindung und
der oben erläuterten
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung im
wesentlichen überein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist das Mahlgefäß 5 einen
mehrteiligen Mahlbecher 51 auf. In 4 ist solcher
ein mehrteiliger Mahlbecher im Querschnitt durch eine Aufsicht des Mahlgefäßes entlang
der Schnittlinie A-A aus 2A gezeigt.
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Der
mehrteilige Mahlbecher 51 wird außen durch die äußere Mantelfläche 55 des
Mahlbechers begrenzt. Innen wird der mehrteilige Mahlbecher durch
die Innenfläche 54 des
Mahlbechers 51 begrenzt. Der mehrteilige Mahlbecher weist
eine Fassung 530 und einen Einsatz 535 auf. Im
gezeigten Beispiel ist der Einsatz 535 in die Fassung 530 eingesetzt.
Die Verbindungsmittel zum festen Verbinden des Einsatzes 535 mit
der Fassung 530 sind nicht dargestellt. Im einfachsten
Fall kann der Einsatz 535 mit einem Presssitz in der Fassung 530 gehalten werden.
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Über die
Führungsmittel 550 und
die Rastmittel 95 sowie seine Mantelfläche steht das Mahlgefäß 5 in
Kontakt mit der Aufnahmevorrichtung 2. Eine Aufnahmevorrichtung 2 ist
in 5 schematisch dargestellt. 5D zeigt
eine Aufsicht auf eine Aufnahmevorrichtung 2. Man erkennt
außen
den oberen Rand der Aufnahmevorrichtung 2 und im Zentrum den
Raum für
die Aufnahme des Mahlgefäßes 5.
Des Weiteren sind Betätigungsbolzen
für die
Rastmittel 93 zu sehen.
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In 5A ist
die Aufnahmevorrichtung längs im
Querschnitt entlang der Schnittlinie A-A aus 5D gezeigt.
Man erkennt Stifte 22 für
die Führungsmittel,
welche in die axiale Führungsnut 550 des
Mahlgefäßes 5 eingreifen
können,
wenn dieses in radial korrekter Position in die Aufnahmevorrichtung 2 eingesetzt
wird. Man erkennt des Weiteren einen Auswurfbolzen 28.
Nicht dargestellt ist eine Feder, welche den Auswurfbolzen axial
vorspannt, wenn das Mahlgefäß 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 vollständig eingesetzt ist und mit
seinem Boden den Auswurfbolzen 28 nach unten drückt und
somit die Feder spannt.
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Die
Aufnahmevorrichtung 2 ist einstückig ausgebildet und umfaßt einen
oberen, einen Raum für
die Aufnahme des Mahlgefäßes 5 bildenden
Bereich und einen unteren, einen Achsfortsatz um die Aufnahmeachse
bildenden Bereich. Der obere, einen Raum für die Aufnahme des Mahlgefäßes 5 bildende Bereich
ist becherartig ausgebildet und hat eine innere Kontur, welche an
die äußere Form
des Mahlgefäßes 5 angepaßt ist.
Dieser obere, einen Raum für
die Aufnahme des Mahlgefäßes 5 bildende
Bereich hat einen Boden und eine sich an den Boden anschließende ringförmige Seitenwand.
Die Seitenwand ist im wesentlichen vollständig geschlossen. Dadurch wird
ein im wesentlichen vollflächiger
Kontakt der Mantelfläche 55 des
Mahlgefäßes 5 mit
der Innenwand der Aufnahmevorrichtung 2 ermöglicht.
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In 5B ist
ein Schnitt entlang der Schnittlinie B-B in Bezug auf 5D gezeigt,
in welchem die Rastmittel sichtbar sind, welche Betätigungsbolzen 93 und
Rastkugeln 92 umfassen. In den Figuren nicht dargestellt
sind Federn, die die Betätigungsbolzen 93 axial
in einer Schließposition
vorspannen. Für
die axiale Vorspannung der Betätigungsbolzen 93 und
des Auswurfbolzens 28 können.
beispielsweise Spiraldruckfedern verwendet werden.
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In
der dargestellten Ausführungsform
der Erfindung hat die Aufnahmevorrichtung 2 außen und
innen Kühlrippen,
um die Wärmeabfuhr
aus dem Mahlgut über
die Mahlbecherwand und die Aufnahmevorrichtung hindurch zu erleichtern.
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Die 6, 7, 8 und 9 zeigen
zu 5 korrespondierende Darstellungen der Aufnahmevorrichtung 2 in
unterschiedlichen Stadien des Einsetzens des Mahlbechers 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2.
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Der
Mahlbecher 5 wird in die Aufnahmevorrichtung 2 eingesetzt
und um seine Längsachse
gedreht, bis die Nuten 550 des Mahlbechers 51 sich
mit den Gewindestiften 22 der Aufnahmevorrichtung 2 „finden", so dass bei weiterem
Absenken des Mahlgefäßes 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 die Gewindestifte 22 in
den Nuten 550 gleiten können.
Rastkugeln 92 und Betätigungsbolzen 93 der
Rastmittel sind in Schließposition.
Die Kalotten 95 sind durch die richtige Ausrichtung des
Mahlgefäßes 5 in
der Aufnahmevorrichtung 2 über die Führungsnut 550 und die
Gewindestifte 22 derart positioniert, dass sie bei entsprechend
weitem Absenken des Mahlbechers 5 und Betätigen des
Bolzens 93 die Rastkugel 92 umgreifen können (6B).
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7 zeigt
eine gegenüber
der Darstellung in 6 etwas weiter abgesenkte Position
des Mahlgefäßes 5 in
der Aufnahmevorrichtung 2. Die Führungsstifte 22 befinden
sich im Eingriff mit der Führungsnut 550.
Die Rastmittel mit Betätigungsbolzen 93 und
Rastkugel 92 befinden sich in Schließstellung, wobei das Mahlgefäß 5 soweit
abgesenkt ist, dass es durch Kontakt mit der Rastkugel 92 am
weiteren Absenken gehindert wird. Ein weiteres Absenken des Mahlgefäßes 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 ist möglich, wenn der Bediener den
Betätigungsbolzen 93 in die
Einsetzrichtung des Mahlgefäßes 5 betätigt, das heißt im vorliegenden
Fall nach unten drückt.
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8 ist
die Anordnung in einer Einstellung mit geöffneten Rastmitteln gezeigt. 8B zeigt
einen nach unten gedrückten
Betätigungsbolzen 93. Dieser
ist derart geformt, dass er in geöffneter Stellung der Rastmittel
ein Ausweichen der Rastkugel 92 und somit ein weiteres
Einsetzen des Mahlgefäßes 5 erlaubt.
Der Betätigungsbolzen 93 kommt
beim Herabdrücken
mit einem weniger zum Zentrum der Aufnahmevorrichtung hin ragenden
Bereich mit der Rastkugel 92 in Kontakt, als in seiner
Schließstellung,
in welcher ein Bereich mit der Rastkugel in Kontakt ist, der weiter
ins Innere der Aufnahmevorrichtung hinein ragt.
-
Durch
das Eigengewicht des Mahlgefäßes 5 senkt
sich dieses weiter in die Aufnahmevorrichtung 2 ab, wenn
der Betätigungsbolzen 93 eine
entsprechende Bewegung der Rastkugel 92 nach außen ermöglicht,
so dass diese die Bewegung des Mahlgefäßes 5 nach unten nicht
mehr behindert. Das Mahlgefäß 5 kann
dann soweit nach unten absinken, bis sein Boden auf dem Auswurfbolzen 28 aufsitzt,
wobei es durch die Führungsmittel 22, 550 geführt wird.
In dieser Position sitzt das Mahlgefäß 5 auf dem Auswurfbolzen 28 auf,
ohne dessen Ruhelage (vergleiche 6), in welcher
die – nicht
dargestellte – Feder
den Auswurfbolzen 28 in einer Position hält, in welcher die
Feder minimal komprimiert ist, wesentlich zu verändern. In dieser Position sind
die Rastmittel geöffnet.
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Lässt der
Bediener den Druck auf die Betätigungsbolzen 93 nach,
werden diese nicht wieder in die Schließposition der Rastmittel (vergleiche 6 und 7)
zurückkehren,.
weil inzwischen das abgesenkte Mahlgefäß 5 verhindert, dass
die Rastkugeln 92 und die Betätigungsbolzen 93 in
die Schließposition
zurück
bewegt werden können.
In der in 8 gezeigten Position kann der
Bediener daher durch Herabdrücken
des Mahlgefäßes 5 das
Mahlgefäß in der
Aufnahmevorrichtung verrasten. Dazu kann der Bediener Druck auf
den Deckel 52 ausüben
und so das gesamte Mahlgefäß 5 weiter
nach unten in die Aufnahmevorrichtung 2 hinein bewegen.
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In 9 ist
die verrastete Position des Mahlgefäßes 5 in der Aufnahmevorrichtung 2 dargestellt. Wie
in 9A zu erkennen ist, hat der Führungsstift 22 seine
obere Endposition in der Führungsnut 550 erreicht.
Der Auswurfbolzen 28 ist gegenüber der in den 6, 7 und 8 gezeigten
nicht vollständig
eingesetzten Position des Mahlgefäßes 5 nach unten in
seine Aufnahme gefahren.
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In 9B ist
zu sehen, dass die Rastkugel 92 sich in die Kalotte 95 bewegt
hat, so dass der Betätigungsbolzen 93 in
seine Schließposition
zurückkehren
konnte.
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In 9A ist
des Weiteren zu erkennen, dass die zueinander komplementären Verbindungsmittel 57 als
Befestigungsmittel 70 mit Haken 77 und Eingriffsbereich 58,
welcher als Tasche 558 ausgebildet ist, soweit in der Aufnahmevorrichtung 2 mit
dem Mahlgefäß 5 versenkt
sind, dass ein Betätigen
des Hebelelementes 70 derart, dass sich der Haken 77 aus
der Tasche 558 heraus bewegen kann (vergleiche 3B),
nicht möglich
ist. Ein Öffnen
des Mahlgefäßes wird
daher gemäß der Erfindung
verhindert, sobald das Mahlgefäß 5 in
die Aufnahmevorrichtung 2 eingesetzt ist.
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- 1
- Trägervorrichtung
- 15
- Zentrumsachse
- 17
- Antrieb
für die
Trägervorrichtung
- 2
- Aufnahmevorrichtung
- 22
- Führungsmittel,
Führungsstift
- 25
- Aufnahmeachse
- 27
- Antrieb
für die
Aufnahmevorrichtung
- 28
- Auswurfbolzen
- 5
- Mahlgefäß
- 51
- Mahlbecher
- 52
- Deckel
- 520
- Bohrung
im Deckel
- 53
- Ansatz
- 534
- Dichtung
- 530
- Fassung
- 535
- Einsatz
- 54
- Innenfläche des
Mahlbechers
- 55
- äußere Mantelfläche des
Mahlbechers
- 550
- Führungsmittel,
Nut
- 56
- Becherrandfläche
- 57
- Verbindungsmittel
- 58
- Eingriffsbereich
- 585
- Tasche
- 70
- Befestigungsmittel,
Hebelelement
- 72
- Abstützvorsprung
- 75
- Schwenkachse
- 77
- Haken
- 8
- Gehäuse
- 92
- Rastmittel
Rastkörper,
Rastkugel
- 93
- Rastmittel,
Betätigungsbolzen
- 95
- Rastmittel,
Kalotte