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Die
Erfindung betrifft eine Lagervorrichtung, insbesondere bei einem
teilweise hohlen Bauelement.
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Lagervorrichtungen,
insbesondere Drehlagervorrichtungen, sind im Stand der Technik in
zahlreichen Ausführungsformen
bekannt. Herkömmliche Drehlager
und dafür
bestimmte Einlegeteile sind zum Beispiel aus der
DE 197 17 114 A1 und
EP 1 315 911 B1 bekannt.
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Es
ist bekannt, in rohrförmige
Bauteilen an den gegenüberliegenden
Wandbereichen jeweils eine Lagerbuchse zu befestigen, um damit eine
Lagerstelle auszubilden. Für
ein klemmfreies Verschwenken eines Lagerbolzens oder dergleichen, der
zur Lagerung eines separaten Bauteils in den Lagerbuchsen drehbar
aufgenommen ist, ist eine exakte Koaxialität der beiden Lagerbuchsen unabdingbar, was
jedoch einen aufwendigen und somit kostspieligen Herstellungsvorgang
erforderlich macht.
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Bei
rohrförmigen
Bauteilen sind Drehlagervorrichtungen bekannt, bei denen Lagerbuchsen oder
dergleichen in bzw. an den rohrförmigen
Bauteilen durch Schweißen
befestigt werden. Schweißverbindungen
sind in der Regel kostspielige Arbeitsvorgänge, und führen auf Grund der eingebrachten
Wärme zu
einem nachteiligen Verzug und zu einer Schwächung des rohrförmigen Bauelements.
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Des
Weiteren können
Schweißverbindungen insbesondere
beim Innenhochdruckumformen zum Abbau von durch den Umformvorgang
eingebrachten Kaltverfestigen führen.
Bei Auftreten eines Verzugs in Folge der eingebrachten Wärmemenge
sind zumeist kostspielige Richtvorgänge erforderlich, um den Verzug
auszugleichen. Ferner ist das Einbringen von zwei Öffnungen
bzw. Durchbrüchen,
die für
eine durchgehende Lagerstelle erforderlich sind, in dem rohrförmigen Bauteil
mit der geforderten Koaxialität fertigungstechnisch
sehr aufwendig und damit kostspielig.
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Entsprechend
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Lagervorrichtung
anzugeben, die sich mit geringem Fertigungsaufwand einfach herstellen
lässt und
eine hohe Lagergenauigkeit gewährleistet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Lenkerordnung mit den Merkmalen von Anspruch 1, und durch ein Verfahren
mit den Merkmalen von Anspruch 25 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Eine
erfindungsgemäße Lagervorrichtung umfasst
ein zumindest teilweise hohles Bauelement, das einen mit einer Öffnung versehenen
Wandbereich und einen zweiten Wandbereich ausweist, welche Wandbereiche
einander gegenüberliegen.
Des Weiteren umfasst die Lagervorrichtung eine zur Lagerung zumindest
eines separaten Bauteils vorgesehene Stanzbuchse, die eine Stanzklinge
aufweist, welche sich in Klemmkontakt mit einer ausgestanzten Öffnung des
zweiten Wandbereichs befindet, so dass die Stanzbuchse den ersten
und zweiten Wandbereich miteinander verbindet.
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Unter
einem teilweise hohlen Bauelement wird erfindungsgemäß ein solches
verstanden, das zwei gegenüberliegende
Wandbereiche aufweist, die voneinander beabstandet sind und zwischen
sich einen Hohlraum einschließen.
Ein solches hohles Bauelement kann z.B. ein rohrförmiges Teil
sein, dass als Strangpressbauteil oder als Hydroforming (IHU-)Formteil
hergestellt wird. Jedoch kann das teilweise hohle Bauelement auch
durch eine Trägerplatte
gebildet sein, an deren Randseiten jeweils ein Schenkel verschweißt oder
andersartig geeignet befestigt ist. Falls die beiden Schenkel an
der Trägerplatte
im Wesentlichen rechtwinklig zu deren Oberfläche und im Wesentlichen parallel zueinander
angebracht sind, so dass die Trägerplatte
und die beiden Schenkel ein U-Profil darstellen, bilden die beiden Schenkel
die genannten ersten und zweiten Wandbereiche. Es ist nicht erforderlich,
dass das teilweise hohle Bauelement in seinem Querschnitt entlang
seiner Längsachse
geschlossen ausgeführt
ist.
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Das
Verbinden der beiden Wandbereiche des Bauelements erfolgt durch
ein Längsverschieben der
Stanzbuchse in Richtung des zweiten Wandbereichs, und durch das
nachfolgende Ausstanzen eines Teils des zweiten Wandbereichs koaxial
zur Öffnung
des ersten Wandbereichs mittels einer Stanzklinge, die an der vorderen
Stirnseite der Stanzbuchse ausgebildet ist. Nach dem Ausstanzen
ist die Stirnseite der Stanzbuchse in Folge einer Flächenpressung
in festem Kontakt mit dem verbleibenden Teil des zweiten Wandbereichs.
Die Stanzbuchse kann angrenzend zu ihrer Stanzklinge eine Vertiefung
mit einer Hinterschneidung aufweisen, vorzugsweise entlang ihres
Umfangs. Wenn die Stanzbuchse mittels ihrer Stanzklinge mit dem
zweiten Wandbereich verbunden ist, dringt ein Material des zweiten Wandbereichs
in die Vertiefung entlang des Umfangs der Stanzbuchse ein und greift
in die Hinterschneidung ein. Hieraus resultiert zusätzlich zu
der genannten Flächenpressung
ein Formschluss der Stanzklinge mit dem zweiten Wandbrereich, wodurch
eine Sicherung gegen ein Lösen
der Stanzbuchse gegen ein Herausziehen aus dem zweiten Wandbereich
bzw. aus dem Bauelement heraus gewährleistet ist.
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Die
Stanzbuchse bildet eine Drehlagereinrichtung, die fest mit dem Bauelement
der Lagervorrichtung verbunden ist. Durch die Verbindung der beiden
Wandbereiche mittels der Stanzbuchse wird vorteilhaft eine Aussteifung
des Bauelements im Bereich seines Hohlraums erzielt. Des Weiteren
ist durch das Ausstanzen des zweiten Wandbereichs durch die Stanzbuchse
ein Schweißvorgang
nicht erforderlich, wodurch ein Einbringen von Wärme in das Bauelement vermieden
wird. Somit tritt kein Verzug oder dergleichen in Folge der Wärmeeinbringung
auf. Wegen des Auslassens von Schweißvorgängen können auch zusätzliche
Korrosionsschutzmaßnahmen
für den
kompletten Zusammenbau, d.h. die Lagervorrichtung mit an dem Bauelement
befestiger Stanzbuchse entfallen. Hiervon unberührt ist selbstverständlich,
dass die Einzelteile der Lagervorrichtung vor dem Zusammenfügen einer
separaten Korrosionsschutzbehandlung unterzogen werden können.
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Die Öffnung,
die durch das Ausstanzen mittels der Stanzbuchse in dem zweiten
Wandbereich erzeugt wird, ist vorteilhaft exakt koaxial zur Öffnung, die
im ersten Wandbereich ausgebildet ist. Hierdurch ist die Bauteilgenauigkeit
erhöht,
was zu Funktionsverbesserungen bei Kinematikbauteilen führt, mit zeitgleicher
Vereinfachung des Fertigungsablaufs. Zudem sind die Öffnungen,
die in dem Bauelement, als Ausgangsteil für die erfindungsgemäße Lagervorrichtung,
vorzusehen sind, auf ein Minimum reduziert, womit eine unnötige Schwächung des
Bauelements verhindert wird.
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Die Öffnung des
ersten Wandbereichs kann vorteilhaft entlang ihres Umfangs einen
Bund aufweisen, durch den die Längsverschieblichkeit
der Stanzbuchse entlang ihrer Längsachse
verbessert ist. Ein Verkanten oder dergleichen der Stanzbuchse beim Verschieben
in Richtung des zweiten Wandbereichs wird hierdurch verhindert.
Des Weiteren resultiert hieraus, dass eine Stirnseite der Stanzbuchse
exakt koaxial zur Öffnung
des ersten Wandbereichs auf dem zweiten Wandbereich aufsetzt, um
den Teil des zweiten Wandbereichs auszustanzen und dadurch die Stanzbuchse
auch mit dem zweiten Wandbereich zu verbinden. Eine weitere Funktion
des Bundes ist, dass bei montierter Stanzbuchse sich die radial
darauf einwirkenden Kräfte
auf eine größere Fläche verteilen.
Dies ist insbesondere bei Verwendung von Materialien mit einer kleinen
Druckfestigkeit von Vorteil. Durch das Vorsehen des genannten Bundes
ist die Stanzbuchse in entsprechenden Öffnungen in dem ersten Wandbereich
bzw. in dem zweiten Wandbereich gehalten, welche Öffnungen
exakt koaxial zueinander angeordnet sind. Diese Genauigkeit lässt sich
sehr einfach durch den vorstehend genannten Stanzvorgang erzielen,
ohne auf aufwändige
und kostspielige Messlehren oder dergleichen benutzen zu müssen.
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Die Öffnung in
dem ersten Wandbereich dient als Führung bzw. Zentrierung für das Verschieben
der Stanzbuchse in Richtung des zweiten Wandbereichs, um die genannte
exakte Koaxialität
zu erzielen.
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Durch
die erfindungsgemäße Lagervorrichtung
ist die Möglichkeit
einer zweiseitigen Lagerung in einem rohrförmigen Bauelement, das zumindest teilweise
hohl ausgeführt
ist, über
beide Rohrwandungen hinweg gegeben, wobei eine erhöhte Genauigkeit
der beiden erforderlichen Durchbrüche in den Wandbereichen des
Bauelements erzielt wird. Die erfindungsgemäße Lagervorrichtungen eignet
sich insbesondere bei Rohrelementen mit vergleichsweise dünnem Wandquerschnitt,
da durch die Verbindung der beiden Wandbereiche durch die Stanzbuchse
die Flächenpressung
bezüglich
der Wandbereiche des Bauelements vorteilhaft reduziert ist.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann der an der Öffnung des
ersten Wandbereichs vorgesehene Bund an deren Innenseite ausgebildet sein.
Hierdurch ist die Gefahr von Verletzungen bei der Handhabung des
Bauelements herabgesetzt bzw. ausgeschlossen, da der nach innen
vorstehende Bund von aussen nicht zugänglich ist. Des Weiteren kann
ein Rand der Stanzbuchse, dessen Durchmesser größer als der Nenndurchmesser
der Stanzbuchse ist, auf einer Randfläche des ersten Wandbereichs
bündig
aufliegen, ohne von dem Bauelement nach aussen vorzustehen. Auch
dies setzt die Verletzungsgefahr beträchtlich herab. Ebenfalls von
Vorteil ist es, wenn die Stanzbuchse in ihrer Länge im Wesentlichen auf die
Breite des Hohlraums zwischen dem ersten und dem zweiten Wandbereich
des Bauelements abgestimmt ist. Hierdurch ist ein nachteiliges Hervorstehen
der Stanzbuchse aus dem Bauelement heraus ausgeschlossen.
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Die
Stanzbuchse kann vorteilhaft als Drehteil hergestellt werden, wenn
nur kleine Stückzahlen
erforderlich sind. Hierbei wird der Rand der Stanzbuchse mit größerem Durchmesser
spanend ausgebildet. Alternativ lässt sich die Stanzbuchse für hohe Stückzahlen
auch als Fliesspressteil herstellen.
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In
vorteilhalfter Weiterbildung der Erfindung kann das separate Bauteil
mittels eines Befestigungselements an der Stanzbuchse drehbar gelagert gehalten
sein, so dass im Ergebnis das separate Bauteil und das Befestigungselement
relativ zueinander verschwenkbar sind. Durch die Lagerung des separaten
Bauteils an der Stanzbuchse mittels des Befestigungselements können sowohl
das Bauteil als auch das Bauelement konstruktiv einfach ausgeführt werden.
Vorteilhaft hierbei ist, wenn eine Längsachse des Befestigungselements
und/oder eine Längsachse
der Stanzbuchse eine Schwenkachse für das Bauteil definieren.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann die Stanzbuchse entlang
ihrer Längsachse
hohl ausgeführt
sein. Dies ermöglicht
ein einfaches Befestigen des Befestigungselements an der Stanzbuchse.
Immer dann, wenn es zu einer Relativbewegung zwischen dem Befestigungselement
und der Stanzbuchse kommt, kann vorteilhaft in die Stanzbuchse hinein
eine Gleitlagerbuchse eingebracht werden, die eine im Wesentlichen
zylindrische Innenfläche
aufweist. Hierbei ist dann das an dem Bauteil befestigte Befestigungselement
innerhalb der Gleitlagerbuchse drehbar gelagert, woraus ein reibungsarmes
Verschwenken des separaten Bauteils bezüglich des Bauelements der Lagervorrichtung
resultiert. Die Gleitlagerbuchse kann zum Beispiel aus einem Metallkörper hergestellt
sein, der mit einem Kunststoff mit geringem Reibungskoeffizienten
beschichtet ist. Alternativ kann die Gleitlagerbuchse auch vollständig aus
einem speziellen Kunststoff mit geringem Reibungskoeffizienten hergestellt
sein.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann die Gleitlagerbuchse
einen ersten Randbereich aufweisen, dessen Außendurchmesser größer als der
Innendurchmesser der Stanzbuchse ist. Somit lässt sich die Gleitlagerbuchse
von außen
in den Hohlraum der Stanzbuchse einbringen, bis sich der erste Randbereich
der Gleitbuchse an den Rand der Stanzbuchse anlegt. Dadurch stellt
sich automatisch eine exakte Positionierung der Gleitlagerbuchse
innerhalb der Stanzbuchse ein.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann die Gleitlagerbuchse
entgegengesetzt zum ersten Randbereich einen zweiten Randbereich
aufweisen, dessen Außendurchmesser
an den Innendurchmesser der Stanzbuchse bzw. ihres Hohlraums so angepasst
ist, dass sich die Gleitlagerbuchse mit dem zweiten Randbereich
voran in die Stanzbuchse einsetzen lässt. Die Länge der Stanzbuchse kann dabei
so bemessen sein, dass nach einem Einsetzen der Gleitlagerbuchse
in die Stanzbuchse der zweite Randbereich der Gleitlagerbuchse aus
dem entgegengesetzten Ende der Stanzbuchse herausragt, so dass der
zweite Randbereich aufbördelbar
ist. Nach einem Aufbördeln
des zweiten Randbereichs ist die Gleitlagerbuchse gegen ein Herausgleiten
aus der Stanzbuchse gesichert.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann die Gleitlagerbuchse
dreiteilig ausgebildet sein. Ein mittlerer Teil der Gleitlagerbuchse
ist in Form einer zylindrischen Hülse ausgebildet, vorzugsweise aus
Kunststoff, wobei die beiden Randteile angrenzend zur Hülse jeweils
als sogenannte Anlaufscheibe ausgebildet sind. Insbesondere die
Anlaufscheiben, die einen größeren Durchmesser
als der Nenndurchmesser der Hülse
aufweisen, sind zweckmäßig aus einem
reibungsarmen Kunststoff hergestellt. Es sind auch Anlaufscheiben
aus Metall möglich,
die an zumindest der Fläche,
die in Kontakt mit der angrenzenden Stanzbuchse ist, mit einer Material
mit geringem Reibungskoeffizienten beschichtet sind.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann alternativ zu einer
Gleitlagerbuchse auch die Innenumfangsläche der Stanzbuchse mit einem
Material mit geringem Reibungskoeffizienten beschichtet sein. Hierdurch
wird die gleiche Wirkung wie durch eine Gleitlagerbuchse erzielt,
nämlich
dass das Befestigungselement, das durch die Stanzbuchse der Länge nach
hindurch geführt
ist, mit möglichst
wenig Reibung relativ zu der Stanzbuchse verdrehbar ist, wenn das
separate Bauteil bezüglich
des Bauelements verschwenkt. Alternativ und/oder ergänzend kann
auch eine Aussenumfangsfläche
des Befestigungselements mit einem Material mit geringem Reibungskoeffizienten
beschichtet sein, mit der Wirkung wie vorstehend bereits erläutert.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann das Befestigungselement
aus einem Niet, einer Schraube, einem Bolzen oder dergleichen gebildet sein.
Das Befestigungselement lässt
sich hierbei vollständig
durch den Hohlraum der Stanzbuchse bzw. der Gleitlagerbuchse hindurchführen, und
dient zur Lagerung des separaten Bauteils bezüglich des Bauelements.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann zumindest an einer
Seite der Stanzbuchse ein Innengewinde ausgebildet sein, in das
von einer Außenseite
des Bauelements das Befestigungselement insbesondere in Form einer
Schraube oder dergleichen eingeschraubt werden kann. In diesem Fall
ist das separate Bauteil auf der Schraube drehbar gelagert. Hierzu
kann in dem Bauteil ein Durchgangsloch ausgebildet sein, welches
die Schraube durchsetzt. Somit ist das Bauteil drehbar auf der Schraube
gelagert. Ein Außenumfangsbereich
der Schraube und/oder zumindest ein Teil der Innenumfangsfläche des
Durchgangslochs des Bauteils kann mit einem Material mit geringem
Reibungskoeffizienten beschichtet sein, um ein klemm- und störungsfreies Verschwenken
des Bauteils auf der Schraube sicherzustellen.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist das separate Bauteil
an einer Außenfläche des ersten
Wandbereichs und/oder des zweiten Wandbereichs drehbar gelagert
gehalten. Besonders zweckmäßig ist
es, wenn das separate Bauteil als sogenanntes Lenkerbauteil mit
zwei Lenkerarmen ausgebildet ist, die zwischen sich das Bauelement
aufnehmen. Somit sind die Lenkerarme jeweils an einer Außenseite
des ersten bzw. des zweiten Wandbereichs drehbar gelagert gehalten,
so dass das Bauelement zwischen dem ersten und dem zweiten Wandbereich aufgenommen
ist. Das separate Bauteil in Form eines Lenkerbauteils lässt sich
mittels des Befestigungselements in Form eines Niets oder dergleichen,
der sich durch den Hohlraum der Stanzbuchse bzw. der Gleitlagerbuchse
hindurch erstreckt, sehr einfach und effizient und mit großer Betriebssicherheit
an dem Bauelement anbringen.
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Alternativ
zu einem Lenkerbauteil mit zwei Lenkerarmen können an dem Bauelement auch
zwei voneinander getrennte separate Bauteil gelagert gehalten sein.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der Lagervorrichtung kann auf einem Außenumfang der Stanzbuchse eine
Gleitlagerbuchse aufgebracht sein, wobei das separate Bauteil zwischen
dem ersten und dem zweiten Wandbereich gelagert gehalten ist. Hierbei
ist eine Stirnfläche
des Bauelements offen ausgebildet. Bei einem Verschwenken bezüglich des Bauelements
steht dann das separate Bauteil in Gleitkontakt mit der Gleitlagerbuchse,
woraus ein klemmfreies Verschwenken und eine geringe Abnutzung der
jeweiligen Reibflächen
resultiert. Alternativ zu einer separaten Gleitlagerbuchse kann
die Stanzbuchse selbst an ihrer Aussenumfangsfläche mit einem Material mit
geringem Reibungskoeffizienten beschichtet sein, wobei das separate
Bauteil, wenn es an der Stanzbuchse gelagert gehalten ist, mit dieser
Beschichtung in Gleitkontakt ist
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren
zur Herstellung einer Lagervorrichtung umfasst die Schritte: Bereitstellen
eines zumindest teilweisen hohlen Bauelements, das einen mit einer Öffnung versehenen ersten
Wandbereich und einen zweiten Wandbereich aufweist, welches Wandbereiche
einander gegenüberliegen,
Einbringen einer zur Lagerung eines separaten Bauteils vorgesehenen
Stanzbuchse in die Öffnung
des ersten Wandbereichs, und Verschieben der Stanzbuchse in Richtung
des zweiten Wandbereichs, um einen Teil des ersten Wandbereichs
koaxial zur Öffnung
des ersten Wandbereichs auszustanzen, so dass der erste und der
zweite Wandbereich durch die Stanzbuchse verbunden werden.
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Durch
das Ausstanzen eines Teils des zweiten Wandbereichs durch die Stanzbuchse
lassen sich die beiden Wandbereiche des Bauelements vorteilhaft
miteinander verbinden, was zur Aussteifung des Querschnitts des
Bauelements und zu einer erhöhten
Bauteilgenauigkeit führt.
Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die Stanzbuchse,
die als Lagerstelle bzw. Dreh lager für ein separates Bauteil dient,
nicht mittels eines Schweißvorgangs
an dem Bauelement befestigt wird, so dass ein Einbringen von Wärme in das
Bauelement vermieden wird. Im Übrigen
entsprechen die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens denen der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wie vorstehend bereits erläutert.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus der
Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Die
Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels
in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines Teils eines zumindest teilweise hohlen Bauelements,
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2 ein
Einbringen einer Stanzbuchse in eine seitliche Öffnung des Bauelements von 1,
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3 eine
Perspektivansicht des Bauelements mit darin eingebrachter Stanzbuchse,
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4 eine
Perspektivansicht einer Gleitlagerbuchse,
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5 eine
Perspektivansicht des Bauelements gemäß 3, wobei
in die Stanzbuchse die Gleitlagerbuchse von 4 eingebracht
ist,
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6 das
Bauelement von 5 in einer aufgeschnittenen
Perspektivansicht, wobei die Stanzbuchse geschlossen gezeigt ist,
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7 eine
Perspektivansicht eines separaten Bauteils, das an dem Bauelement
von 5 drehbar gelagert gehalten ist, und
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8 eine
perspektivische Schnittansicht durch die einzelnen Elemente der
Lagervorrichtung, wenn daran das Bauteil gemäß 7 gelagert
gehalten ist.
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In
den 1 bis 4 sind Einzelteile einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 1 (3)
gezeigt.
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In
der Perspektivansicht von 1 ist ein Bauelement 2 gezeigt,
das einen ersten Wandbereich 3 und einen zweiten Wandbereich 4 aufweist. Das
Bauelement 2 ist ein rohrförmiges Bauteil, und demnach
zumindest teilweise hohl ausgebildet. Ein Hohlraum 5 des
Bauelements 2 ist durch den ersten Wandbereich 3 und
den zweiten Wandbereich 4 begrenzt.
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Das
rohrförmige
Bauelement 2 lässt
sich z.B. als Strangpressbauteil oder als Hydroforming (IHU)-Formteil
mit beliebigem Querschnitt herstellen. Insbesondere das IHU-Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, dass sich damit sehr leichte und exakte Metall-Bauteile
mit hoher Festigkeit herstellen lassen.
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In
das Bauelement 2 lässt
sich ein Drehlager zur Lagerung eines separaten Bauteils einbringen, wie
nachstehend erläutert.
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In
dem ersten Wandbereich 3 des Bauelements 2 ist
eine Öffnung 6 in
Form eines runden Durchgangsloches ausgebildet. Im Ausgangszustands
des Bauelements ist in dem zweiten Wandbereich 4 gegenüberliegend
zur Öffnung 6 zunächst keine Öffnung ausgebildet.
Entlang eines Umfangs der Öffnung 6 ist
ein Bund 7 ausgebildet, der sich nach innen, d.h. in den
Hohlraum 5, hinein erstreckt (6).
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Die
Lagervorrichtung 1 umfasst des Weiteren eine Stanzbuchse 8 (2),
die als zylindrischer Hohlkörper
ausgeführt
ist. An ihrem vorderen Ende 8a weist die Stanzbuchse 8 eine
Stanzklinge 9 auf. An ihrem hinteren Ende 8b ist
die Stanzbuchse 8 mit einem Rand 10 versehen,
der einen größeren Durchmesser
als der Nenndurchmesser der Stanzbuchse aufweist. Der Rand 10 erfüllt im Wesentlichen
zwei Funktionen. Zum einen bildet er eine definierte Anlagefläche für die Stanzbuchse
an einer Aussenfläche des
ersten Wandbereichs 3 und auch für den Rand einer Gleitlagerbuchse 12 (4),
die innerhalb der Stanzbuchse 8 aufgenommen ist. Des Weiteren
ist durch den Rand 10 eine genaue Breite der Lagerstelle
gewährleistet,
da sich die Stanzbuchse 8 durch ein Anliegen des Rands 10 an
der Aussenfläche
des ersten Wandbereichs 3 exakt bezüglich der Breite des Bauelements 2,
d.h. zwischen dem ersten und dem zweiten Wandbereich 3, 4 positionieren
lässt.
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Das
erfindungsgemäße Verbinden
der Stanzbuchse 8 mit dem Bauelement 2 funktioniert nun
wie folgt:
Die Stanzbuchse 8 wird mit ihrem vorderen
Ende 8a, d.h. mit der Stanzklinge 9 voran in die Öffnung 6 eingeführt. Hiernach
wird die Stanzbuchse 8 entlang ihrer Längsachse 1 (2)
innerhalb der Öffnung 6 in Richtung
des zweiten Wandbereichs 4 verschoben. Der Bund 7 entlang
des Umfangs der Öffnung 6 unterstützt dabei
die Längsverschiebung
der Stanzbuchse 8 entlang ihrer Längsachse I, um ein Verkanten,
Verklemmen oder dergleichen zu verhindern. Anders ausgedrückt, dienen
die Öffnung 6 bzw.
ihr Bund 7 als Führung
bzw. Zentrierung für
das Verschieben der Stanzbuchse 8 in Richtung des zweiten Wandbereichs 4.
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Sobald
die Stanzbuchse 8 mit ihrer Stanzklinge 9 den
zweiten Wandbereich 4 kontaktiert, wird die Stanzbuchse 8 mit
einer genügend
großen
Kraft weiter durch die Öffnung 6 gedrückt, um
einen Teil des zweiten Wandbereichs 4 koaxial zur Öffnung 6 des
ersten Wandbereichs 3 auszustanzen. Wenn dieser Teil des
zweiten Wandbereichs ausgestanzt ist, befindet sich die Stanzklinge 9 in
Klemmkontakt mit dem verbleibenden Teil des zweiten Wandbereichs 4,
so dass der erste und der zweite Wandbereich 3, 4 durch
die Stanzbuchse 8 verbunden sind. Der ausgestanzte Teil
des zweiten Wandbereichs 4 lässt sich dann ohne Weiteres
aus der Stanzbuchse 8 heraus entfernen.
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Eine
Aussenumfangsfläche
der Stanzbuchse 8 kann mit einer Rändelung versehen sein, die beim
Einführen
in die Öffnung
des ersten Wandbereichs in Kontakt mit einer Innenfläche des
Bundes kommt. Unter einer Rändelung
ist eine Profilierung an der Aussenumfangsfläche der Stanzbuchse zu verstehen,
die einen Durchmesser größer als
der Nenndurchmesser der Stanzbuchse einnimmt. Durch die Rändelung
wird die Verbindung bzw. die Befestigung der Stanzbuchse 8 mit
dem ersten Wandbereich 3 verbessert.
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Durch
das Ausstanzen eines Teils des zweiten Wandbereichs 4 lässt sich
die Stanzbuchse 8 fest mit dem zweiten Wandbereich 4 verbinden,
ohne dass dabei ein Schweißvorgang
oder dergleichen erforderlich ist. Somit kommt es bezüglich des
Bauelements auch nicht zu einem Verzug, der bei Schweißvorgängen wegen
der eingebrachten Wärme
in der Regel auftritt. Indem die Öffnung 6 bei einem
Verschieben der Stanzbuchse entlang ihrer Längsachse I als Führung dient,
lässt sich
die Stanzbuchse 8 exakt koaxial zur Öffnung 6 in Kontakt
mit dem zweiten Wandbereich 4 bringen und durch den Stanzvorgang damit
verbinden. Somit entfällt
die Notwendigkeit, bereits im voraus in den beiden Wandbereichen 3, 4 jeweils Öffnungen
für eine
durchgehende Lagerstelle vorzusehen, welche Öffnungen exakt zueinander koaxial
sind. Durch das Einstanzen der Stanzbuchse 8 in den zweiten
Wandbereich 4 und den Verbleib der Stanzbuchse 8 in
dem Bauelement 2, um daran ein separates Bauteil zu lagern,
wird der Fertigungsablauf für
die erfindungsgemäße Lagervorrichtung 1 erheblich
vereinfacht und preiswerter gestaltet. Angrenzend an die Stanzklinge 9 kann
an der Aussenumfangsfläche
der Stanzbuchse 8 eine (nicht gezeigte) Vertiefung mit
einer Hinterschneidung ausgebildet sein, so dass ein Material des
zweiten Wandbereichs 4 nach dem erläuterten Stanzvorgang in diese
Hinterschneidung eindringt. Hierdurch ist ein unbeabsichtigtes Lösen der
Stanzbuchse 8 aus dem zweiten Wandbereich 4 ausgeschlossen.
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In 3 ist
das Bauelement 2 mit darin eingebrachter Stanzbuchse 8 in
einer Perspektivansicht gezeigt, nach Beendigung des Stanzvorgangs.
Hierbei ist der Rand 10 an dem hinteren Ende 8b der Stanzbuchse 8 in
Kontakt mit einer Außenfläche des ersten
Wandbereichs 3. Auch hierdurch ist ein definierter Sitz
der Stanzbuchse innerhalb des Bauelements 2 definiert.
Des Weiteren ist eine Länge
der Stanzbuchse auf die Breite des Hohlraums 5, bzw. auf
den Abstand der beiden Wandbereiche 3, 4 zueinander
abgestimmt, was ein nachteiliges Herausragen der Stanzbuchse aus
dem Bauelement heraus verhindert.
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Wie
vorstehend erläutert,
ist die Stanzbuchse 8 als Hohlkörper ausgebildet. Somit kann
ein separates Bauteil 11 (7) einfach
an der Stanzbuchse gelagert gehalten werden, indem ein Befestigungsmittel
zum Beispiel in Form eines Niets an dem separaten Bauteil befestigt
und durch den Hohlraum der Stanzbuchse 8 hindurchgeführt ist.
Falls es dabei zu einer Relativbewegung zwischen dem Niet und der
Stanzbuchse kommt, empfiehlt sich die Verwendung einer Gleitlagerbuchse,
in der der Niet gelagert aufgenommen ist.
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In 4 ist
eine solche Gleitlagerbuchse 12 in einer Perspektivansicht
gezeigt. Die Gleitlagerbuchse 12 ist, angepasst an die
Stanzbuchse 8, ebenfalls als zylindrischer Hohlkörper ausgebildet, wobei
ein Außendurchmesser
der Gleitlagerbuchse 12 auf den Innendurchmesser der Stanzbuchse 8 angepasst
ist. Somit lässt
sich die Gleitlagerbuchse 12 in die Stanzbuchse 8 hineinstecken.
Die Gleitlagerbuchse 12 weist einen ersten Randbereich 12a auf, der
einen größeren Durchmesser
als der Nenndurchmesser der Gleitlagerbuchse aufweist. Anders ausgedrückt, ist
der Durchmesser des Rands 12a größer als der Innendurchmesser
der Stanzbuchse 8. In einem in 4 gezeigten
Ausgangszustand der Gleitlagerbuchse 12 ist ihr zweiter
Randbereich 12b, der den ersten Randbereich 12a entgegen
gesetzt ist, zunächst
nicht aufgebördelt,
somit entspricht der Durchmesser des zweiten Randbereichs 12b dem Außendurchmesser
des Hauptkörpers
der Gleitlagerbuchse.
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Nachstehend
ist anhand der 5 und 6 erläutert, wie
sich die Gleitlagerbuchse 12 mit der Stanzbuchse 8 verbinden
lässt.
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Die
Gleitlagerbuchse 12 wird mit ihrem zweiten Randbereich 12b voran
in die Stanzbuchse 8 eingebracht. Anders ausgedrückt, wird
die Gleitlagerbuchse 12 mit ihrem zweiten Randbereich 12b voran entlang
der Längsachse
I der Stanzbuchse 8 durch letztere hindurch gesteckt, bis
der erste Randbereich 12a gegen einen Rand der Stanzbuchse 8 stösst. Die Gleitlagerbuchse 12 weist
eine größere Länge als
die Stanzbuchse 8 auf, so dass, wenn der aufgebördelte erste
Randbereich 12a gegen die Stanzbuchse 8 stösst, der
zweite Randbereich 12b an der entgegen gesetzten Seite
aus der Stanzbuchse 8 herausragt. Wie in der Perspektivansicht
von 6 gezeigt, lässt sich
der zweite Randbereich 12b der Gleitlagerbuchse 12 nach
einem Eindringen in die Stanzbuchse 8 aufbördeln, so
dass die Gleitlagerbuchse 12 verliersicher in der Stanzbuchse 8 gehalten
ist.
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Die
Gleitlagerbuchse 12 ist aus einem Grundkörper aus
Stahl hergestellt, wobei eine Innenfläche der Gleitlagerbuchse mit
einem Kunststoff mit geringem Reibungskoeffizienten beschichtet
ist. Alternativ kann die Gleitlagerbuchse auch vollständig aus
einem Spezial-Kunststoff mit niedrigem Reibungskoeffizienten hergestellt
sein, zum Beispiel PTFE. Zusätzlich
oder alternativ zum Aufbördeln
des zweiten Randbereichs 12b können der Außendurchmesser der Gleitlagerbuchse 12 und
der Innendurchmesser der Stanzbuchse 8 mit einem Passmaß aufeinander
abgestimmt sein, so dass nach einem Hineinstecken der Gleitlagerbuchse 12 in
die Stanzbuchse 8 ein Verdrehen der Gleitlagerbuchse 12 innerhalb
der Stanzbuchse 8 um dessen Längsachse I nicht möglich ist.
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In
der Perspektivansicht von 6 ist deutlich
der Bund 7 zu erkennen, der am Rand der Öffnung 6 ausgebildet
ist und sich in den Hohlraum 5 hinein erstreckt. Der Bund 7 unterstützt ein
geführtes Längsverschieben
der Stanzbuchse 8 innerhalb der Öffnung 6.
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In
den 7 und 8 ist die Lagervorrichtung 1 jeweils
in einem Zustand gezeigt, wenn das separate Bauteil 11 an
der Stanzbuchse 8 bzw. an dem Bauelement 2 gelagert
gehalten ist. Das separate Bauteil 11 ist als Lenker bauteil
ausgebildet und weist einen ersten Lenkerarm 13 und einen
zweiten Lenkerarm 14 auf. An den freien Enden der Lenkerarme 13, 14 ist
jeweils ein Durchgangsloch 15 ausgebildet. Ein Befestigungselement 16 in
Form eines Niets ist durch die Durchgangslöcher 15 hindurch gesteckt
und durchsetzt dabei die Gleitlagerbuchse 12. In der teilweise
aufgebrochenen Perspektivansicht von 8 ist zu
erkennen, dass ein Außendurchmesser
des Niets 16 in seinem mittigen Bereich auf den Innendurchmesser
der Gleitlagerbuchse 12 angepasst ist. Somit ist der Niet 16,
der an den beiden Lenkerarmen 13, 14 jeweils fest
befestigt ist, radial spielfrei in der Gleitlagerbuchse 12 gelagert.
Entsprechend lassen sich das Bauteil 11, das mit seinen
beiden Lenkerarmen 13, 14 das Bauelement 2 beidseits einschließt, und
das Bauelement 2 verschleißarm und leichtgängig relativ
zueinander verschwenken. Die Längsachse
I der Stanzbuchse 8 bzw. eine Längsachse des Niets 16 definieren
hierbei eine Schwenkachse für
das Bauteil 11.
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Anstatt
des gezeigten Niets 16 kann das Befestigungselement, mit
dem das separate Bauteil 11 an der Stanzbuchse 8 bzw.
an dem Bauelement 2 gelagert gehalten ist, auch in Form
einer Schraube, eines Bolzens oder dergleichen ausgebildet sein,
die durch die hohle Gleitlagerbuchse 12 gesteckt ist und die
jeweiligen Durchgangslöcher 15 in
den Lenkerarmen 13, 14 durchgreift. Im Bereich
der Gleitlagerbuchse 12 weist die Schraube vorzugsweise
einen glatten Außenumfang
auf, um ein reibungsarmes Verdrehen relativ zur Gleitlagerbuchse 12 Gewähr zu leisten.
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In
einer weiteren, nicht gezeigten Ausführungsform kann die Stanzbuchse
an ihren Stirnseiten mit einem Innengewinde versehen sein. In die
Innengewinde lassen sich von außerhalb
des Bauelements 2 jeweils eine Schraube einschrauben, die
die Durchgangslöcher 15 in
dem ersten bzw. zweiten Lenkerarm 13, 14 durchsetzen.
Somit ist das separate Bauteil 11 dann direkt auf dem Schaft
der jeweiligen Schraube gelagert. Eine zusätzliche Gleitlagerbuchse ist
für diesen
Fall nicht erforderlich. Stattdessen ist auf dem Schaft der jeweiligen
Schraube und/oder an der Innenfläche
der Durchgangslöcher 15 eine
Beschichtung mit niedrigem Reibungskoeffizienten vorgesehen, um
ein verschleißarmes
und klemmfreies Verschwenken des Bauteils 11 bzgl. der
Schrauben bzw. des Bauelements 2 sicherzustellen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lagervorrichtung
kann ein separates Bauteil zwischen dem ersten und dem zweiten Wandbereich
gelagert gehalten sein. Hierbei ist eine Gleitlagerbuchse in Form
einer Hülse
auf der Stanzbuchse vorgesehen, so dass das separate Bauteil in Gleitkontakt
mit der Gleitlagerbuchse steht und dadurch ein reibungsarmes Verschwenken
bezüglich des
Bauelements möglich
ist.
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Die
erfindungsgemäße Lagervorrichtung 1 bildet
ein Drehlager für
zumindest ein separates Bauteil, z.B. in Form eines Lenkerbauteils
mit zwei gegenüberliegenden
Lenkerarmen 13, 14. Durch die Lagerstelle in Form
der Stanzbuchse 8 ist das Bauelement 2 bzgl. seines
Querschnitts vorteilhaft ausgesteift. Zusätzlich ist dabei die Flächenpressung
bzgl. des ersten und zweiten Wandbereichs 3, 4 insbesondere
bei dünnwandigen
Querschnitten vorteilhaft minimiert, was den Einsatz von Materialien
mit geringerer Druckfestigkeit möglich
macht. Durch das Einstanzen der Stanzbuchse 8 in den zweiten
Wandbereich 4 lässt
sich die Stanzbuchse 8 mit dem Bauelement 2 mit
sehr hoher Genauigkeit und sehr geringem Fertigungsaufwand verbinden.
Da es hierbei keine Schweißvorgänge oder
dergleichen gibt, können
auch zusätzliche
Korrosionsschutzmaßnahmen im
Anschluss an den Stanzvorgang für
die montierte Lagervorrichtung entfallen.