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Die
Erfindung betrifft einen Bausatz für eine Tisch- oder Arbeitsplatte.
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Die
DE 100 42 382 A1 offenbart
eine Verbundplatte mit einer Beschichtung aus Mineralwerkstoff,
wobei auf eine mehrschichtige Trägerplatte
aus harzgebundenen Holzpartikeln eine relativ dünne Deckplatte aus harzgebundenem
Mineralwerkstoff aufgeklebt ist. An mindestens einer der Schmalflächen der
Trägerplatte
ist ein aus dem gleichen Material wie die Deckplatte bestehender
Kantenstreifen angeordnet, dessen Dicke um ein Mehrfaches größer als
die Dicke der Deckplatte ist. Der mit der Trägerplatte verklebte Kantenstreifen
dient einerseits zum Abdecken einer an der entsprechenden Schmalseite der
Trägerplatte
angeordneten Dehnungsausgleichsschicht und andererseits zur Abstützung der
Deckplatte innerhalb ihres der Breite des Kantenstreifens entsprechenden Überstandsbereiches.
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Die
DE 203 11 966 U1 offenbart
eine insbesondere für
den Küchen-
oder Sanitärbereich
vorgesehene Arbeitsplatte, die von einer Natursteinschicht aus einem
Hartgestein – wie
beispielsweise aus Granit oder Marmor – und einer Verstärkungsschicht
aus Kohlefaser und/oder Aramid gebildet ist, wobei beide Schichten
dauerhaft miteinander verbunden, beispielsweise miteinander verklebt
sind. Auf diese Weise soll die mechanische Belastbarkeit der Natursteinschicht
gesteigert werden. In Weiterbildung dieser Lösung kann vorgesehen sein,
daß die
Verstärkungsschicht
zwischen der Natursteinschicht und einer weiteren Schicht angeordnet
ist und letztere sich mindestens einseitig über die Verstärkungsschicht erstreckt,
wobei die Verstärkungsschicht
und die weitere Schicht dauerhaft miteinander verbunden, beispielsweise
miteinander verklebt sein können.
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Schließlich zeigen
die
DE 10 2005
019 038 A1 und die
DE 20 2004 004 185 U1 ein Bauelement aus
Stein oder Glas bzw. eine Platte mit einer Deckschicht, insbesondere
einer Glas-, Kunst- oder Natursteinschicht, an deren Unterseiten
im jeweiligen Randbereich der Platte jeweils ein die Form eines Prismas
aufweisendes Bewehrungs- bzw. Tragelement zur Erhöhung der
Festigkeit der jeweiligen Platte vorgesehen ist. In beiden Fällen ist
das jeweilige Verstärkungselement
an der Unterseite der Platte angeordnet und mittels einer Klebeverbindung
dauerhaft mit der Platte verbunden. Auch weist in beiden Fällen die
jeweilige Platte einen bestimmten Überstand gegenüber dem
Verstärkungselement
auf, weswegen jeweils ein mit dem jeweiligen Überstand der Platte mittels
einer Klebeverbindung verbundener Kantenstreifen vorgesehen ist,
der einerseits den Überstand
der jeweiligen Platte abstützt
und andererseits den Blick auf die Längsseite des Verstärkungselementes
versperrt.
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Sämtliche
vorbeschriebene Lösungen
sind ausschließlich
auf die Herstellung dieser Platten gerichtet und lassen die Probleme
ihrer Montage außen vor,
so daß diese
Lösungen
auch nicht zur Beseitigung von Schäden an schon eingebauten Platten
herangezogen werden können.
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Demgegenüber offenbart
die
DE 20 2004 018
996 U1 ein Kantenabschlußprofil für Arbeitsplatten, Ablagen oder
Stufen mit einem Belag aus Keramikplatten, wobei das Kantenabschlußprofil
einen mit Durchbrechungen versehenen Befestigungsschenkel, einen
dazu etwa senkrecht nach oben abstehenden Abschlußschenkel
und einen nach unten ab stehenden Abdeckschenkel aufweist.
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Zur
Durchführung
einer Reparatur wird auf die zu reparierende Arbeitsplatte – beispielsweise eine
Spanplatte – zunächst eine
Entkopplungsmatte aufgebracht, auf der dann die einzelnen Keramikplatten
im Dünnbettverfahren
verlegt werden. Hierbei bildet ein am Kantenabschlußprofil
ausgebildeter und parallel zum Befestigungsschenkel gerichteter
Abstandssteg eine Anlagefläche
für die
Keramikplatten. Um im Kreuzungsbereich des Befestigungs- und des Abdeckschenkels
sowohl die Seitenflächen
der horizontal zu verlegenden Keramikplatten, als auch die vertikal
anzuordnende streifenförmigen
Keramikplatte abdecken zu können,
ist am Kantenabschlußprofil eine
obere und eine untere kappenförmige
Nutbegrenzung vorgesehen, wobei beide Nutbegrenzungen gleichzeitig
eine obere und eine untere Aufnahme für die vertikal anzuordnende
streifenförmige
Keramikplatte bilden.
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Mit
dieser Anordnung werden zwar sowohl die Seitenflächen der horizontal zu verlegenden
Keramikplatten als auch die Ober- und Unterseite der vertikal anzuordnenden
streifenförmigen
Keramikplatte verdeckt, jedoch bilden die kappenförmigen Nutbegrenzungen
einerseits einen optischen Fremdkörper im Bild der jeweiligen
Arbeitsplatte und andererseits erfordert diese Art der Reparatur
einer Arbeitsgatte bestimmte Kenntnisse und Erfahrung im Verlegen
von Keramikplatten.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Lösung für den Austausch
von vorhandenen, beispielsweise gebrochenen oder hinsichtlich ihrer
Ober- bzw. Arbeitsfläche
unansehlich gewordenen Platten zu schaffen, mit der ein Entfernen
der alten Platten vermieden bleibt, dennoch aber ein gutes Aussehen,
insbesondere der unmittelbar auf der alten Platte aufliegenden neuen
Platte im Bereich des Kantenstreifens der Platten gewährleistet
ist.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff des Patentanspruches 1 durch
einen Bausatz gelöst,
der die nachfolgenden Merkmale aufweist:
ein an der Unterseite
der Platte angeordnetes Verstärkungselement
für die
Platte;
einen im Bereich mindestens einer der Seitenflächen der
Platte angeordneten Kantenstreifen;
einen zumindest einen Randbereich
der Platte und den Kantenstreifen aufnehmenden Träger mit
einem parallel zur Platte gerichteten und eine Auflagefläche für den Randbereich
der Platte bildenden ersten Tragarm, sowie mit einem im Wesentlichen
im rechten Winkel zur Auflagefläche
verlaufenden und eine Anlagefläche
für den
Kantenstreifen bildenden Steg, wobei
das Verstärkungselement
im längsseitigen
Randbereich der Platte um einen bestimmten Betrag gegenüber der
längsseitigen
Stirnfläche
der Platte zurück steht
und der Steg zur Bildung einer Anlagefläche für den gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der
Platte zurückstehenden
Randbereich des Verstärkungselementes über die
Ebene der Auflagefläche
hinausragt, und
einen am Träger
ausgebildeten zweiten Tragarm mit einer zur Auflagefläche parallel
gerichteten Auflagefläche
für den
gegenüber
dem Verstärkungselement vorstehenden
Randbereich der Platte.
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Eine
ein einheitliches Bild der Stirnfläche der Platte und der Sichtfläche des
Kantenstreifens ergebende Anordnung wird dann erreicht, wenn die
Stirnfläche
der Platte und die Sichtfläche
des Kantenstreifens in einer Ebene liegen und der zweite Tragarm des
Trägers
gegenüber
dieser Ebene zurück
steht.
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Eine
weitere Anordnung, bei der die Stirnfläche der Platte das Erscheinungsbild
dominiert, der Überstand
der Platte aber dennoch ausreichend abgestützt ist, ergibt sich dann,
wenn die Stirnfläche
der Platte und der zweite Tragarm des Trägers gegenüber der Ebene der Sichtfläche des
Kantenstreifens vorstehen.
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Eine
kostengünstige
Verbindung des zweiten Tragarmes mit dem Träger ergibt sich dann, wenn der
zweite Tragarm durch eine Abwinklung des oberen Bereiches des Steges
gebildet ist.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft wenn die beiden Tragarme und der Steg einstückig ausgebildet
sind.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen Lehre ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines in der beigefügten Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles
der Erfindung.
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Es
zeigt:
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1:
eine schaubildliche Darstellung des Trägers;
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2:
einen Schnitt nach Linie II-II der 1 mit einer
alten und einer diese unter Zwischenlage eines Trägers überdeckenden
neuen Platte;
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3:
einen der 2 entsprechenden Schnitt nach
Linie II-II einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung;
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In 1 ist
ein Träger 1 dargestellt,
an dem ein Tragarm 2 ausgebildet ist, dessen Oberseite
als Auflagefläche 3 für den Rand
einer Platte 4 dient. Der Tragarm 2 ist im Bereich
seiner Auflagefläche 3 mit einer
Mehrzahl von Ausnehmungen 5 versehen. Die Länge des
Trägers 1 und
damit auch die Länge
des Tragarmes 2 entsprechen der Länge der Platte 4.
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Beim
gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Platte 4 eine Naturstein- oder eine Naturstein-Verbundplatte
aus einem Hartgestein wie beispielsweise Marmor oder Granit und
weist an ihrer Unterseite ein Verstärkungselement 6 auf,
das mit der Platte 4 fest verbunden ist, wobei die Verbindung
beispielsweise durch eine Klebeverbindung erzielt werden kann. Das
Verstärkungselement 6 kann
seinerseits ebenfalls eine Platte, beispielsweise eine aus einem
Verbundmaterial mit zwei Aluminium-Deckschichten und einem zwischen
diesen angeordneten Kunststoff oder einem mineralischen Kern bestehende
Platte sein.
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Mit
dem Tragarm 2 ist ein Steg 7 verbunden der winklig
zur Auflagefläche 3 des
Tragarmes 2 gerichtet ist, dessen dem Tragarm 2 abgekehrte
Seitenfläche
als Anlagefläche 8 für einen
Kantenstreifen 9 dient. Der Kantenstreifen 9 kann
aus dem gleichen Material wie die Platte 4 bestehen und
weist an seiner Innenseite ebenfalls ein Verstärkungselement 11 auf,
das aus dem gleichen Material wie die Platte 4 bestehen
und ebenfalls mittels einer Klebeverbindung mit dem Kantenstreifen 9 verbunden
sein kann. Das obere Ende des Steges 7 ragt über die
Auflagefläche 3 hinaus,
wobei seine dieser zugekehrte Seitenfläche als Anschlagfläche 12 für die Platte 4 bzw. das
mit dieser verbundene Verstärkungselement 6 dient.
Die Höhe
der Anschlagfläche 12 entspricht
im Wesentlichen der Dicke des Verstärkungselementes 11 des
Kantenstreifens 9, während
die Länge
der Anschlagfläche 12 der
Länge der
Platte 4 bzw. des Kantenstreifens 9 entspricht.
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Das
obere freie Ende des Steges 7 ist zur Bildung eines zweiten
Tragarmes 13 abgewinkelt und weist eine Stützfläche 14 für den Randbereich
der Platte 4 auf, die daher in höhenmäßigem Abstand zur Auflagefläche 3 parallel
zu dieser verläuft.
Das untere Ende des Steges 7 ist ebenfalls rechtwinklig
zu diesem abgewinkelt und bildet eine Stützfläche 15 für das untere
Ende des Verstärkungselementes 11 des Kantenstreifens 9.
Der Kantenstreifen 9 ragt um einen bestimmten Betrag weiter
nach unten als das Verstärkungselement 11 und
steht gegenüber
diesem nach unten um diesen Betrag vor.
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Da
der Tragarm 13 und die die Stützfläche 14 bildende Abwinklung
des Steges 7 ebenso wie der Tragarm 2 einstückig mit
dem Steg 7 ausgebildet sind, ergibt sich für den Träger 1 eine
insgesamt einstückige
Bauweise.
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Zum
Einbau einer neuen Platte 4 wird zunächst der Tragarm 2 des
Trägers 1 auf
die zu überdeckende
Platte P aufgelegt und an dieser mittels einer Klebeverbindung oder
mittels eines doppelseitig wirksamen Klebebandes befestigt. Gleichzeitig
hierzu wird die Außenseite
des Steges 7 an den längsseitigen
Stirnbereich der älteren
Platte P angelegt und an dieser befestigt. Auch die Befestigung
des Steges 7 kann mittels einer Klebeverbindung oder mittels
eines doppelseitig wirksamen Klebebandes erfolgen.
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Anschließend wird
die neue Platte 4 auf die Auflagefläche 3 des Tragarmes 2 bzw.
auf die zu überdeckende
Platte P aufgelegt, wobei die längsseitige
Stirnfläche
des Verstärkungselementes 6 an
der Anschlagfläche 12 des
Steges 7 zur Anlage kommt und zusammen mit der Platte 4 ausgerichtet
werden kann, worauf diese auf dem Tragarm 2 bzw. der älteren Platte
P durch eine Klebeverbindung befestigt wird. Sofern die Klebeverbindung
zwischen der älteren
Platte P und dem Tragarm 2 durch einen Klebstoff gebildet
und dabei etwas kräftig
aufgetragen wird, wird sich ein Teil des Klebstoffes beim Aufdrücken des
Tragarmes 2 auf die ältere
Platte P durch die im Tragarm 2 vorgesehenen Ausnehmungen 5 hindurch
zur Oberseite des Tragarmes 2 hoch drücken und sich nach dem Auflegen
des Verstärkungselementes 6 der
Platte 4 mit diesem verbinden.
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Da
die Dicke des Verstärkungselementes 6 im
wesentlichen dem vertikalen Abstand zwischen der Auflagefläche 3 des
Tragarmes 2 und der Stützfläche 14 des
Tragarmes 13 entspricht, bildet letztere eine die Bruchgefahr
des gegenüber
dem Verstärkungselement 6 vorstehenden
Randbereiches der Platte 4 eliminierende Unterstützung.
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Da
der lichte Abstand zwischen dem Tragarm 13 und der Stützfläche 15 des
Steges 7 der Höhe des
Verstärkungselementes 11 des
Kantenstreifens 9 entspricht, kann dieses passend in den
so gebildeten Zwischenraum eingelegt und mit der Anlagefläche 8 des
Steges 7 durch eine Klebeverbindung befestigt werden, sodaß die Außenfläche 16 des
Kantenstreifens 9 mit der längsseitigen Stirnfläche der Platte 4 fluchtet,
wobei zwischen der Unterseite des überstehenden Bereiches der
Platte 4 und der oberen Stirnseite des Kantenstreifens 9 eine
sich über die
Länge der
Platte 4 erstreckende Fuge 17 entsteht. Da der
Träger 1 aus
Stahlblech mit einer Dicke von ca einem Millimeter gefertigt ist,
beträgt
die lichte Weite der Fuge 17 allenfalls einen Millimeter,
sodaß diese
mittels einer elastischen Masse ausgespritzt oder mittels einer
Blende überdeckt
werden kann.
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Bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung
entspricht der Abstand zwischen der längsseitigen Stirnseite der
Platte 4 und der Anschlagfläche 12 der Summe aus
den Dicken des Steges 7, des Kantenstreifens 9 und
des Verstärkungselementes 11,
sodaß die
Außenfläche 16 des Kantenstreifens 9 mit
der längsseitigen
Stirnfläche der
Platte 4 fluchtet.
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Da
der Tragarm 13 eine Dicke aufweist, die nur im Bereich
von einem Millimeter liegt, ist es durchaus möglich diesen freitragend um
einen geringen Betrag über
den Kantenstreifen 9 überstehen
zu lassen und gleichzeitig auch den Überstand der Platte 4 etwas
zu vergrößern, so
wie dies beispielsweise in 3 dargestellt
ist. Da Arbeitsplatten üblicherweise
in einer Höhe
von ca 80 cm angeordnet werden, und der Tragarm 13 nur
eine Dicke von ca einem Millimeter aufweist, wäre dieser durch den Überstand der
Platte 4 über
den Kantenstreifen 9 ebenfalls noch dem freien Blick entzogen,
sodaß beim
Einbau der Platte 4 in diesem Bereich mit etwas größerer Toleranz
gearbeitet werden könnte
und das Fluchten der Stirnseite der Platte 4 mit der Außenfläche des
Kantenstreifens 9 nicht erreicht werden müßte.
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Insbesondere
die vorstehende Variante läßt sich
dann vorteilhaft anwenden, wenn die Platte in einen einerseits von
einer Wand und andererseits von einem Möbelstück begrenzten Zwischenraum
eingebaut wird, wie dies bei Küchen
häufig
der Fall ist.
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Sofern
zusätzlich
eine oder beide Seitenflächen
ebenfalls verkleidet werden sollen, kann der Tragarm 2 des
Trägers 1 an
einem oder an beiden stirnseitigen Enden auf Gehrung geschnitten
werden. Dementsprechend sind ein oder zwei weitere Träger 2 vorzusehen,
die entsprechend der Umrißform
der Platte an ihrem der Längsseite
der Platte benachbarten Ende ebenfalls auf Gehrung geschnitten und
in analoger Weise am jeweiligen Tragarm 2 des jeweils weiteren
Trägers
befestigt werden, der seinerseits in analoger Weise im jeweils stirnseitigen
Bereich der älteren
Platte zu befestigen ist.