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DE102006033164B4 - Bausatz für eine Tisch- oder Arbeitsplatte - Google Patents

Bausatz für eine Tisch- oder Arbeitsplatte Download PDF

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Abstract

Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte aus Natur- oder Kunststein, aufweisend,
ein an der Unterseite der Platte (4) angeordnetes Verstärkungselement (6) für die Platte (4);
einen im Bereich mindestens einer der Seitenflächen der Platte (4) angeordneten Kantenstreifen (9);
einen zumindest einen Randbereich der Platte (4) und den Kantenstreifen (9) aufnehmenden Träger (1) mit einem parallel zur Platte (4) gerichteten und eine Auflagefläche (3) für den Randbereich der Platte (4) bildenden ersten Tragarm (2) sowie mit einem im wesentlichen im rechten Winkel zur Auflagefläche (3) verlaufenden und eine Anlagefläche (8) für den Kantenstreifen (9) bildenden Steg (7), wobei
das Verstärkungselement (6) im längsseitigen Randbereich der Platte (4) um einen bestimmten Betrag gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der Platte (4) zurück steht und der Steg (7) zur Bildung einer Anlagefläche (12) für den gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der Platte (4)...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Bausatz für eine Tisch- oder Arbeitsplatte.
  • Die DE 100 42 382 A1 offenbart eine Verbundplatte mit einer Beschichtung aus Mineralwerkstoff, wobei auf eine mehrschichtige Trägerplatte aus harzgebundenen Holzpartikeln eine relativ dünne Deckplatte aus harzgebundenem Mineralwerkstoff aufgeklebt ist. An mindestens einer der Schmalflächen der Trägerplatte ist ein aus dem gleichen Material wie die Deckplatte bestehender Kantenstreifen angeordnet, dessen Dicke um ein Mehrfaches größer als die Dicke der Deckplatte ist. Der mit der Trägerplatte verklebte Kantenstreifen dient einerseits zum Abdecken einer an der entsprechenden Schmalseite der Trägerplatte angeordneten Dehnungsausgleichsschicht und andererseits zur Abstützung der Deckplatte innerhalb ihres der Breite des Kantenstreifens entsprechenden Überstandsbereiches.
  • Die DE 203 11 966 U1 offenbart eine insbesondere für den Küchen- oder Sanitärbereich vorgesehene Arbeitsplatte, die von einer Natursteinschicht aus einem Hartgestein – wie beispielsweise aus Granit oder Marmor – und einer Verstärkungsschicht aus Kohlefaser und/oder Aramid gebildet ist, wobei beide Schichten dauerhaft miteinander verbunden, beispielsweise miteinander verklebt sind. Auf diese Weise soll die mechanische Belastbarkeit der Natursteinschicht gesteigert werden. In Weiterbildung dieser Lösung kann vorgesehen sein, daß die Verstärkungsschicht zwischen der Natursteinschicht und einer weiteren Schicht angeordnet ist und letztere sich mindestens einseitig über die Verstärkungsschicht erstreckt, wobei die Verstärkungsschicht und die weitere Schicht dauerhaft miteinander verbunden, beispielsweise miteinander verklebt sein können.
  • Schließlich zeigen die DE 10 2005 019 038 A1 und die DE 20 2004 004 185 U1 ein Bauelement aus Stein oder Glas bzw. eine Platte mit einer Deckschicht, insbesondere einer Glas-, Kunst- oder Natursteinschicht, an deren Unterseiten im jeweiligen Randbereich der Platte jeweils ein die Form eines Prismas aufweisendes Bewehrungs- bzw. Tragelement zur Erhöhung der Festigkeit der jeweiligen Platte vorgesehen ist. In beiden Fällen ist das jeweilige Verstärkungselement an der Unterseite der Platte angeordnet und mittels einer Klebeverbindung dauerhaft mit der Platte verbunden. Auch weist in beiden Fällen die jeweilige Platte einen bestimmten Überstand gegenüber dem Verstärkungselement auf, weswegen jeweils ein mit dem jeweiligen Überstand der Platte mittels einer Klebeverbindung verbundener Kantenstreifen vorgesehen ist, der einerseits den Überstand der jeweiligen Platte abstützt und andererseits den Blick auf die Längsseite des Verstärkungselementes versperrt.
  • Sämtliche vorbeschriebene Lösungen sind ausschließlich auf die Herstellung dieser Platten gerichtet und lassen die Probleme ihrer Montage außen vor, so daß diese Lösungen auch nicht zur Beseitigung von Schäden an schon eingebauten Platten herangezogen werden können.
  • Demgegenüber offenbart die DE 20 2004 018 996 U1 ein Kantenabschlußprofil für Arbeitsplatten, Ablagen oder Stufen mit einem Belag aus Keramikplatten, wobei das Kantenabschlußprofil einen mit Durchbrechungen versehenen Befestigungsschenkel, einen dazu etwa senkrecht nach oben abstehenden Abschlußschenkel und einen nach unten ab stehenden Abdeckschenkel aufweist.
  • Zur Durchführung einer Reparatur wird auf die zu reparierende Arbeitsplatte – beispielsweise eine Spanplatte – zunächst eine Entkopplungsmatte aufgebracht, auf der dann die einzelnen Keramikplatten im Dünnbettverfahren verlegt werden. Hierbei bildet ein am Kantenabschlußprofil ausgebildeter und parallel zum Befestigungsschenkel gerichteter Abstandssteg eine Anlagefläche für die Keramikplatten. Um im Kreuzungsbereich des Befestigungs- und des Abdeckschenkels sowohl die Seitenflächen der horizontal zu verlegenden Keramikplatten, als auch die vertikal anzuordnende streifenförmigen Keramikplatte abdecken zu können, ist am Kantenabschlußprofil eine obere und eine untere kappenförmige Nutbegrenzung vorgesehen, wobei beide Nutbegrenzungen gleichzeitig eine obere und eine untere Aufnahme für die vertikal anzuordnende streifenförmige Keramikplatte bilden.
  • Mit dieser Anordnung werden zwar sowohl die Seitenflächen der horizontal zu verlegenden Keramikplatten als auch die Ober- und Unterseite der vertikal anzuordnenden streifenförmigen Keramikplatte verdeckt, jedoch bilden die kappenförmigen Nutbegrenzungen einerseits einen optischen Fremdkörper im Bild der jeweiligen Arbeitsplatte und andererseits erfordert diese Art der Reparatur einer Arbeitsgatte bestimmte Kenntnisse und Erfahrung im Verlegen von Keramikplatten.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Lösung für den Austausch von vorhandenen, beispielsweise gebrochenen oder hinsichtlich ihrer Ober- bzw. Arbeitsfläche unansehlich gewordenen Platten zu schaffen, mit der ein Entfernen der alten Platten vermieden bleibt, dennoch aber ein gutes Aussehen, insbesondere der unmittelbar auf der alten Platte aufliegenden neuen Platte im Bereich des Kantenstreifens der Platten gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff des Patentanspruches 1 durch einen Bausatz gelöst, der die nachfolgenden Merkmale aufweist:
    ein an der Unterseite der Platte angeordnetes Verstärkungselement für die Platte;
    einen im Bereich mindestens einer der Seitenflächen der Platte angeordneten Kantenstreifen;
    einen zumindest einen Randbereich der Platte und den Kantenstreifen aufnehmenden Träger mit einem parallel zur Platte gerichteten und eine Auflagefläche für den Randbereich der Platte bildenden ersten Tragarm, sowie mit einem im Wesentlichen im rechten Winkel zur Auflagefläche verlaufenden und eine Anlagefläche für den Kantenstreifen bildenden Steg, wobei
    das Verstärkungselement im längsseitigen Randbereich der Platte um einen bestimmten Betrag gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der Platte zurück steht und der Steg zur Bildung einer Anlagefläche für den gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der Platte zurückstehenden Randbereich des Verstärkungselementes über die Ebene der Auflagefläche hinausragt, und
    einen am Träger ausgebildeten zweiten Tragarm mit einer zur Auflagefläche parallel gerichteten Auflagefläche für den gegenüber dem Verstärkungselement vorstehenden Randbereich der Platte.
  • Eine ein einheitliches Bild der Stirnfläche der Platte und der Sichtfläche des Kantenstreifens ergebende Anordnung wird dann erreicht, wenn die Stirnfläche der Platte und die Sichtfläche des Kantenstreifens in einer Ebene liegen und der zweite Tragarm des Trägers gegenüber dieser Ebene zurück steht.
  • Eine weitere Anordnung, bei der die Stirnfläche der Platte das Erscheinungsbild dominiert, der Überstand der Platte aber dennoch ausreichend abgestützt ist, ergibt sich dann, wenn die Stirnfläche der Platte und der zweite Tragarm des Trägers gegenüber der Ebene der Sichtfläche des Kantenstreifens vorstehen.
  • Eine kostengünstige Verbindung des zweiten Tragarmes mit dem Träger ergibt sich dann, wenn der zweite Tragarm durch eine Abwinklung des oberen Bereiches des Steges gebildet ist.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft wenn die beiden Tragarme und der Steg einstückig ausgebildet sind.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen Lehre ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles der Erfindung.
  • Es zeigt:
  • 1: eine schaubildliche Darstellung des Trägers;
  • 2: einen Schnitt nach Linie II-II der 1 mit einer alten und einer diese unter Zwischenlage eines Trägers überdeckenden neuen Platte;
  • 3: einen der 2 entsprechenden Schnitt nach Linie II-II einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • In 1 ist ein Träger 1 dargestellt, an dem ein Tragarm 2 ausgebildet ist, dessen Oberseite als Auflagefläche 3 für den Rand einer Platte 4 dient. Der Tragarm 2 ist im Bereich seiner Auflagefläche 3 mit einer Mehrzahl von Ausnehmungen 5 versehen. Die Länge des Trägers 1 und damit auch die Länge des Tragarmes 2 entsprechen der Länge der Platte 4.
  • Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Platte 4 eine Naturstein- oder eine Naturstein-Verbundplatte aus einem Hartgestein wie beispielsweise Marmor oder Granit und weist an ihrer Unterseite ein Verstärkungselement 6 auf, das mit der Platte 4 fest verbunden ist, wobei die Verbindung beispielsweise durch eine Klebeverbindung erzielt werden kann. Das Verstärkungselement 6 kann seinerseits ebenfalls eine Platte, beispielsweise eine aus einem Verbundmaterial mit zwei Aluminium-Deckschichten und einem zwischen diesen angeordneten Kunststoff oder einem mineralischen Kern bestehende Platte sein.
  • Mit dem Tragarm 2 ist ein Steg 7 verbunden der winklig zur Auflagefläche 3 des Tragarmes 2 gerichtet ist, dessen dem Tragarm 2 abgekehrte Seitenfläche als Anlagefläche 8 für einen Kantenstreifen 9 dient. Der Kantenstreifen 9 kann aus dem gleichen Material wie die Platte 4 bestehen und weist an seiner Innenseite ebenfalls ein Verstärkungselement 11 auf, das aus dem gleichen Material wie die Platte 4 bestehen und ebenfalls mittels einer Klebeverbindung mit dem Kantenstreifen 9 verbunden sein kann. Das obere Ende des Steges 7 ragt über die Auflagefläche 3 hinaus, wobei seine dieser zugekehrte Seitenfläche als Anschlagfläche 12 für die Platte 4 bzw. das mit dieser verbundene Verstärkungselement 6 dient. Die Höhe der Anschlagfläche 12 entspricht im Wesentlichen der Dicke des Verstärkungselementes 11 des Kantenstreifens 9, während die Länge der Anschlagfläche 12 der Länge der Platte 4 bzw. des Kantenstreifens 9 entspricht.
  • Das obere freie Ende des Steges 7 ist zur Bildung eines zweiten Tragarmes 13 abgewinkelt und weist eine Stützfläche 14 für den Randbereich der Platte 4 auf, die daher in höhenmäßigem Abstand zur Auflagefläche 3 parallel zu dieser verläuft. Das untere Ende des Steges 7 ist ebenfalls rechtwinklig zu diesem abgewinkelt und bildet eine Stützfläche 15 für das untere Ende des Verstärkungselementes 11 des Kantenstreifens 9. Der Kantenstreifen 9 ragt um einen bestimmten Betrag weiter nach unten als das Verstärkungselement 11 und steht gegenüber diesem nach unten um diesen Betrag vor.
  • Da der Tragarm 13 und die die Stützfläche 14 bildende Abwinklung des Steges 7 ebenso wie der Tragarm 2 einstückig mit dem Steg 7 ausgebildet sind, ergibt sich für den Träger 1 eine insgesamt einstückige Bauweise.
  • Zum Einbau einer neuen Platte 4 wird zunächst der Tragarm 2 des Trägers 1 auf die zu überdeckende Platte P aufgelegt und an dieser mittels einer Klebeverbindung oder mittels eines doppelseitig wirksamen Klebebandes befestigt. Gleichzeitig hierzu wird die Außenseite des Steges 7 an den längsseitigen Stirnbereich der älteren Platte P angelegt und an dieser befestigt. Auch die Befestigung des Steges 7 kann mittels einer Klebeverbindung oder mittels eines doppelseitig wirksamen Klebebandes erfolgen.
  • Anschließend wird die neue Platte 4 auf die Auflagefläche 3 des Tragarmes 2 bzw. auf die zu überdeckende Platte P aufgelegt, wobei die längsseitige Stirnfläche des Verstärkungselementes 6 an der Anschlagfläche 12 des Steges 7 zur Anlage kommt und zusammen mit der Platte 4 ausgerichtet werden kann, worauf diese auf dem Tragarm 2 bzw. der älteren Platte P durch eine Klebeverbindung befestigt wird. Sofern die Klebeverbindung zwischen der älteren Platte P und dem Tragarm 2 durch einen Klebstoff gebildet und dabei etwas kräftig aufgetragen wird, wird sich ein Teil des Klebstoffes beim Aufdrücken des Tragarmes 2 auf die ältere Platte P durch die im Tragarm 2 vorgesehenen Ausnehmungen 5 hindurch zur Oberseite des Tragarmes 2 hoch drücken und sich nach dem Auflegen des Verstärkungselementes 6 der Platte 4 mit diesem verbinden.
  • Da die Dicke des Verstärkungselementes 6 im wesentlichen dem vertikalen Abstand zwischen der Auflagefläche 3 des Tragarmes 2 und der Stützfläche 14 des Tragarmes 13 entspricht, bildet letztere eine die Bruchgefahr des gegenüber dem Verstärkungselement 6 vorstehenden Randbereiches der Platte 4 eliminierende Unterstützung.
  • Da der lichte Abstand zwischen dem Tragarm 13 und der Stützfläche 15 des Steges 7 der Höhe des Verstärkungselementes 11 des Kantenstreifens 9 entspricht, kann dieses passend in den so gebildeten Zwischenraum eingelegt und mit der Anlagefläche 8 des Steges 7 durch eine Klebeverbindung befestigt werden, sodaß die Außenfläche 16 des Kantenstreifens 9 mit der längsseitigen Stirnfläche der Platte 4 fluchtet, wobei zwischen der Unterseite des überstehenden Bereiches der Platte 4 und der oberen Stirnseite des Kantenstreifens 9 eine sich über die Länge der Platte 4 erstreckende Fuge 17 entsteht. Da der Träger 1 aus Stahlblech mit einer Dicke von ca einem Millimeter gefertigt ist, beträgt die lichte Weite der Fuge 17 allenfalls einen Millimeter, sodaß diese mittels einer elastischen Masse ausgespritzt oder mittels einer Blende überdeckt werden kann.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung entspricht der Abstand zwischen der längsseitigen Stirnseite der Platte 4 und der Anschlagfläche 12 der Summe aus den Dicken des Steges 7, des Kantenstreifens 9 und des Verstärkungselementes 11, sodaß die Außenfläche 16 des Kantenstreifens 9 mit der längsseitigen Stirnfläche der Platte 4 fluchtet.
  • Da der Tragarm 13 eine Dicke aufweist, die nur im Bereich von einem Millimeter liegt, ist es durchaus möglich diesen freitragend um einen geringen Betrag über den Kantenstreifen 9 überstehen zu lassen und gleichzeitig auch den Überstand der Platte 4 etwas zu vergrößern, so wie dies beispielsweise in 3 dargestellt ist. Da Arbeitsplatten üblicherweise in einer Höhe von ca 80 cm angeordnet werden, und der Tragarm 13 nur eine Dicke von ca einem Millimeter aufweist, wäre dieser durch den Überstand der Platte 4 über den Kantenstreifen 9 ebenfalls noch dem freien Blick entzogen, sodaß beim Einbau der Platte 4 in diesem Bereich mit etwas größerer Toleranz gearbeitet werden könnte und das Fluchten der Stirnseite der Platte 4 mit der Außenfläche des Kantenstreifens 9 nicht erreicht werden müßte.
  • Insbesondere die vorstehende Variante läßt sich dann vorteilhaft anwenden, wenn die Platte in einen einerseits von einer Wand und andererseits von einem Möbelstück begrenzten Zwischenraum eingebaut wird, wie dies bei Küchen häufig der Fall ist.
  • Sofern zusätzlich eine oder beide Seitenflächen ebenfalls verkleidet werden sollen, kann der Tragarm 2 des Trägers 1 an einem oder an beiden stirnseitigen Enden auf Gehrung geschnitten werden. Dementsprechend sind ein oder zwei weitere Träger 2 vorzusehen, die entsprechend der Umrißform der Platte an ihrem der Längsseite der Platte benachbarten Ende ebenfalls auf Gehrung geschnitten und in analoger Weise am jeweiligen Tragarm 2 des jeweils weiteren Trägers befestigt werden, der seinerseits in analoger Weise im jeweils stirnseitigen Bereich der älteren Platte zu befestigen ist.

Claims (7)

  1. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte aus Natur- oder Kunststein, aufweisend, ein an der Unterseite der Platte (4) angeordnetes Verstärkungselement (6) für die Platte (4); einen im Bereich mindestens einer der Seitenflächen der Platte (4) angeordneten Kantenstreifen (9); einen zumindest einen Randbereich der Platte (4) und den Kantenstreifen (9) aufnehmenden Träger (1) mit einem parallel zur Platte (4) gerichteten und eine Auflagefläche (3) für den Randbereich der Platte (4) bildenden ersten Tragarm (2) sowie mit einem im wesentlichen im rechten Winkel zur Auflagefläche (3) verlaufenden und eine Anlagefläche (8) für den Kantenstreifen (9) bildenden Steg (7), wobei das Verstärkungselement (6) im längsseitigen Randbereich der Platte (4) um einen bestimmten Betrag gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der Platte (4) zurück steht und der Steg (7) zur Bildung einer Anlagefläche (12) für den gegenüber der längsseitigen Stirnfläche der Platte (4) zurückstehenden Randbereich des Verstärkungselementes (6) über die Ebene der Auflagefläche (3) hinausragt, und einen am Träger (1) ausgebildeten zweiten Tragarm (13) mit einer zur Auflagefläche (3) parallel gerichteten Auflagefläche (14) für den gegenüber dem Verstärkungselement (6) vorstehenden Randbereich der Platte (4);
  2. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche der Platte (4) und die Außenfläche (16) des Kantenstreifens (9) in einer Ebene liegen und der zweite Tragarm (13) des Trägers (1) gegenüber dieser Ebene zurück steht.
  3. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnflächen der Platte (4) und des zweiten Tragarmes (13) des Trägers (1) gegenüber der Ebene der Außenfläche (16) des Kantenstreifens (9) vorstehen.
  4. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand der Stirnfläche der Platte (4) größer als der Überstand des zweiten Tragarmes (13) des Trägers (1) ist.
  5. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß der zweite Tragarm (13) durch eine Abwinklung des oberen Bereiches des Steges (7) gebildet ist.
  6. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Tragarme (2,13) und der Steg (7) einstückig ausgebildet sind.
  7. Bausatz für eine als Tisch- oder Arbeitsplatte in Küchen, Labors oder dergl. verwendbare Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (7) im Bereich seines unteren Endes eine Abwinklung zur Bildung einer Abstützung (15) für den Kantenstreifen (9) aufweist.
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Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8181 Inventor (new situation)

Inventor name: WIGAND, ARMIN, 66879 STEINWENDEN, DE

8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: WIGAND, ARMIN, 66879 STEINWENDEN, DE

8364 No opposition during term of opposition
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: NGOC CHAU, LY, 66879 STEINWENDEN, DE

Owner name: NATURSTEIN WIGAND GMBH & CO. KG, 66879 STEINWE, DE

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