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Die
Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung mit einem Filtergehäuseteil,
das ein Filterelement umfasst und das lösbar mit einem weiteren Filtergehäuseteil
verbindbar ist. Die Erfindung betrifft des weiteren ein Filterelement
für eine
Filtervorrichtung sowie ein Verfahren zu deren Betrieb.
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Stand
der Technik bezogen auf dahingehende Filtervorrichtungen sind unter
anderem sogenannte Spin-On-Filter, in deren jeweiligem Filtergehäuseteil
ein speziell für
die jeweilige Filtrationsaufgabe ausgelegtes Filterelement integriert
ist. Ist das Filterelement von Verschmutzungen zugesetzt und mithin die
Filtervorrichtung für
ihre Filtrationsaufgabe unbrauchbar geworden, wird die gesamte Filtervorrichtung,
also Filtergehäuse
nebst Filterelement, gegen eine neue Filtervorrichtung ausgetauscht.
Dies hat den Nachteil, dass die gesamte Einheit zu entsorgen ist,
obwohl an sich das eigentliche Filtergehäuseteil noch brauchbar wäre. Um dem
zu begegnen, ist bereits vorgeschlagen worden, bei einem dahingehenden
Spin-On-Filter nur das verbrauchte Filterelement zu tauschen und
das Filtergehäuseteil
mit einem neuen Filterelement als neu komplementierte Filtervorrichtung,
insbesondere zum Abreinigen von hydraulischen Kreisläufen von
Verschmutzungen, einzusetzen. Hier tritt aber grundsätzlich das
Problem auf, dass Bedienpersonen oder selbst ein speziell ausgebildetes
Wartungspersonal es vergisst, ein neues Filterelement einzusetzen
und das dann erneut angeschlossene Filtergehäuseteil, das in der Art einer
Einschraubpatrone ausgebildet ist, ermöglicht zwar ohne Filterelement
den Betrieb der Hydraulikanlage, jedoch ohne dass es zu einem Abreinigen
von Verschmutzungen im Fluidstrom kommt, mit der Folge, dass es
zu schweren Schäden
an der gesamten hydraulischen Anlage kommen kann. Vergleichbare Probleme
treten auch bei anderen Fluidmedien wie Gasen oder pastösen Medien
auf.
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Um
hierauf bezogen eine größere Funktionssicherheit
herstellen zu können,
ist in der
DE
10 2004 014 149 A1 ein Bajonettverschluss als Befestigungseinrichtung
vorgesehen, mittels deren das Filtergehäuse an einer Fluideinrichtung
des hydraulischen Kreises lösbar
anbringbar ist, wobei durch die Drehbewegung des Filtergehäuses beim
Lösen und
Verriegeln des Bajonettverschlusses ein Sperrteil steuerbar ist,
das betreffende Fluidanschlüsse
sperrt und freigibt, so dass dergestalt der Filterwechsel verläßlich vonstatten
geht. Eine vergleichbar konzipierte Lösung ist auch in der
DE 10 2004 008 879
A1 aufgezeigt, die anstelle des Bajonettverschlusses eine Sperrschieberlösung mit
plattenförmigem
Schieberteil zum Absperren und Freigeben der Fluidanschlüsse aufweist.
Die dahingehenden Lösungen
sind zwar sehr funktionssicher; sowohl der Bajonettverschluss als
auch die Sperrschieberlösung
benötigen
jedoch relativ viel Einbauraum und erzeugen entsprechende Herstellkosten.
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Durch
die
DE 43 10 492 A1 ist
eine gattungsgemäße Filtervorrichtung
bekannt mit einem Anschlüsse
aufweisenden Gehäuse,
das mit einem Filtertopf verbindbar ist, der mindestens ein von
einer Elementaufnahme festgehaltenes Filterelement aufweist. Dadurch,
dass bei der bekannten Lösung eine Verschlußeinrichtung
vorgesehen ist, die den von dem Gehäuse entfernten Filtertopf gegenüber der Umgebung
automatisch verschließt,
ist eine hermetische Abdichtung des Inneren des Filtertopfes, befüllt mit
teilweise verschmutztem Fluid, gegenüber der Umgebung erreicht,
so dass eine Kontamination der Umgebung mit Sicherheit vermieden
ist, sofern das verbrauchte Filterelement gegen ein Neuelement zu tauschen
ist.
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Bei
einer Ausgestaltung der bekannten Lösung dient zum hermetischen
Verschließen
des Elementes ein am Element angeordneter Dichtlappenring mit elastisch
nachgiebigen Dichtlappen, vorzugsweise aus Gummimaterial bestehend,
die aufgrund ihrer Eigenspannung in die Schließstellung gehen, sofern ein
Ansteuerteil mit konisch verlaufendem Aufsteuerdorn, das am Filtergehäuse verbleibt und
das eine Bypassventileinrichtung beinhaltet, beim Abziehen des Filterelementes
aus dessen Eingriffsöffnung
mit den Dichtlappen gelangt. In einer anderen Ausgestaltung werden
bei der bekannten Lösung
für den
hermetischen Abschluß des
Filtertopfes mit dem Filterelement übliche federbelastete Plattenventile
eingesetzt.
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Diese
bekannten Verschlußeinrichtungen bauen
technisch kompliziert auf und sind somit aufwendig in der Herstellung.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die bekannten Lösungen
dahingehend weiter zu verbessern, dass bei geringen Herstellkosten
und vermindertem Einbauraum eine Absperrlösung geschaffen ist, die sicherstellt,
dass die Filtervorrichtung immer nur zusammen mit ihrem zugehörigen Filterelement betreibbar
ist, auch wenn das dahingehende Filterelement gegen ein unverbrauchtes
neues Element ausgetauscht wird. Eine dahingehende Aufgabe löst eine
Filtervorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 in seiner
Gesamtheit.
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Dadurch,
dass die jeweilige Ventilkomponente aus einem Spiralarm mit federelastischen
Eigenschaften gebildet ist und dass das Ansteuerteil mit seinem
nach außen
konisch zulaufenden Aufsteuerdorn von seiner Außenkontur her an den spiralförmigen Linienverlauf
des Spiralarmes derart angepaßt ist,
dass dergestalt der Spiralarm sowohl für den Aufstoßvorgang
als auch für
den Rückstellvorgang
eine Führung
durch den Aufsteuerdorn erfährt,
ist anstelle der beschriebenen Verschlußlösungen eine Absperreinrichtung
geschaffen, die sich kostengünstig
realisieren läßt und die
ausgesprochen wenig Einbauraum benötigt sowie ausgesprochen funktionssicher ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung weist
die Ventileinrichtung ein Ventilelement auf, das über ein
Ansteuerteil mindestens eines der beiden Filtergehäuseteile
und/oder des Filterelementes betätigbar
ist, insbesondere im verbundenen Zustand der Gehäuseteile das Ventilelement öffnet, und
in deren voneinander getrenntem Zustand zumindest teilweise schließt. Neben
der bereits beschriebenen Öffnungs-
und Schließfunktion
mit möglicher
Androsselung des Fluidvolumenstroms wird über das genannte Ansteuerteil
eine Zwangsbetätigung
des Ventilelementes der Ventileinrichtung sichergestellt, so dass insoweit
Fehlfunktionen ausgeschlossen sind. Dabei ist das Ansteuerteil Bestandteil
des auswechselbaren Filterelementes und das Ventilelement ist Bestandteil
des weiteren Filtergehäuseteils.
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Das
Ventilelement besteht aus mindestens einer Ventilkomponente, die
im geschlossenen Zustand des Ventilelementes eine fluiddichte Membranfläche ausbildet
oder fluiddrosselnde Durchlassstellen innerhalb der Membranfläche begrenzt,
und die im geöffneten
Zustand im wesentlichen einen freien Fluiddurchtritt von dem einen
Filtergehäuseteil
bei eingesetztem Fil terelement über
dieses in Richtung des weiteren Gehäuseteils und umgekehrt ermöglicht.
Aufgrund der möglichen
umkehrbaren Fluidrichtung besteht die Möglichkeit, bei betätigter Ventileinrichtung
auch einen Rückspülvorgang
für das
Filterelement zu veranlassen, um dieses im Gegenstrom von Verschmutzungen
abzureinigen. Durch die Ausgestaltung des Ventilelementes in der
Art einer Membran, läßt sich
der benötigte
Einbauraum noch weiter reduzieren.
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Dabei
besteht die jeweilige Ventilkomponente aus einem Spiralarm mit federelastischen
Eigenschaften, wobei mindestens einer der Spiralarme bevorzugt in
einen Festlegering ausmünden
kann, der dann in der Art eines Sicherungs- oder Sprengringes ausgebildet
das Festlegen der Ventileinrichtung in einen der Filtergehäuseteile
bei einfacher Handhabung ermöglicht.
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Die
Erfindung betrifft des weiteren ein speziell ausgestaltetes Filterelement
mit Ansteuerteil gemäß der Merkmalsausgestaltung
des Anspruches 4.
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Die
Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren gemäß der Merkmalsausgestaltung
des Anspruches 5, bei dem zwischen einem Zulauf und einem Ablauf
für Fluid
im Filtergehäuse,
eine Verschmutzungsanzeige auf Differenzdruckbasis in der Art geschaltet
wird, dass bei Fehlen des Filterelementes die Ventileinrichtung
den Fluidstrom drosselt, um die Funktion des hydraulischen Kreises
aufrecht zu erhalten.
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Wird
der Fluidstrom durch die Filtervorrichtung von der Ventileinrichtung
vollständig
unterbunden, wertet dies die hydraulische Steuerungseinrichtung
als Störung
aus, mit der Folge, dass eine Störmeldung
ergeht, aus der das Bedien- oder Wartungspersonal dann das Fehlen
des Filterelementes detektieren kann oder durch Drosselung des Fluid-Volumenstromes
bleibt zwar noch die jeweilige hydraulische Funktion aufrecht erhalten;
der Differenzdruck aber an der Filtervorrichtung erhöht sich
in einer Weise, dass eine entsprechend angebrachte Verschmutzungsanzeige
bei fehlendem Element anspricht und die Meldung „Zum Austausch anstehendes
verschmutztes Filterelement” abgibt,
mit der Folge, dass insoweit auch die Filtervorrichtung auf ihre
Funktionsfähigkeit überprüft wird
und ein etwaiges Fehlen des Filterelementes dann festgestellt werden
kann, ohne dass es zu einem Versagen hydraulischer Komponenten der
Anlage kommt. Im Umgang mit hydraulischen Maschinen erfahrene Bediener
werden darüber
hinaus auch ohne Anzeige erkennen können, dass das Filterelement
fehlt, wenn durch die beschriebene Androsselung des Volumenstromes
entsprechende Geräusche
oder nachlassende Maschinenleistungen auftreten.
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Im
Folgenden wird die erfindungsgemäße Filtervorrichtung
anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Dabei
zeigen in prinzipieller und nicht maßstäblicher Darstellung die
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1 eine
Ansicht auf einen Längsschnitt des
kopfseitigen Teils der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung;
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2 das
in die Filtervorrichtung nach 1 einsetzbare
Filterelement mit Ansteuerteil in perspektivischer Draufsicht;
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3 eine
perspektivische Draufsicht des Ansteuerteils gemäß der Darstellung nach den 1 und 2;
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4 bis 7 in
perspektivischer Draufsicht verschiedene Ausführungsformen an einsetzbaren
Ventileinrichtungen, wobei die 6 einen
geöffneten
Funktionszustand der Ventileinrichtung nach der 5 wiedergibt.
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Die
Filtervorrichtung nach der 1 weist ein
topfartiges Filtergehäuseteil 10 auf,
das ein Filterelement 12 umgibt, wie es beispielhaft in
der 2 dargestellt ist. Das Filterelement 12 wird
in Blickrichtung auf die 1 gesehen von außen nach
innen durchströmt
und weist einen üblichen,
nicht näher dargestellten
Filterelementaufbau auf, beispielsweise bestehend aus einer plissierten,
mehrlagigen Filtermatte, die sich gegen ein fluiddurchlässiges Stützrohr abstützt. Dabei
wird gegebenenfalls verunreinigtes Fluid aus einem nicht näher dargestellten
hydraulischen Kreis über
den Fluidzulauf 14 der Filtervorrichtung zugeführt und
gereinigtes, abfiltrirtes Fluid gelangt über einen Mittenkanal 16 des
Filterelementes 12 zum Fluidablauf 18 der Filtervorrichtung.
Um das Filterelement 12 rückspülen zu können, wäre es auch denkbar, in umgekehrter
Fluidrichtung die Filtervorrichtung zu betreiben; ebenso wäre es möglich, bei
speziell konzipiertem Filterelement 12 die Filterdurchströmungsrichtung
umzukehren, so dass dann abzureinigendes Fluid von innen nach außen das
Filterelement 12 durchströmt. in dahingehenden Fällen ist
dann regelmäßig zur
Abstützung
des plissierten Filtermaterials noch außenumfangseitig ein Stützrohr oder
sonstiges Stützelement,
wie ein Gitter, anzubringen. Der dahingehende Aufbau einer Filtervorrichtung
ist üblich,
so dass an dieser Stelle hierauf nicht näher eingegangen wird. Ebenso
ist es üblich, dass
das weitere Filtergehäuseteil 20,
das eine Art Filterkopf ausbildet, den Zulauf 14 sowie
den Ablauf 18 aufweist, und das Filtergehäuseteil 10 an
seinem oberen freien Ende stirnseitig übergreift und über eine
Aufschraubstrecke 22 mit dem Filtergehäuseteil 10 lösbar verbunden
ist.
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Die
Filtervorrichtung weist des weiteren eine Ventileinrichtung 24 auf,
gemäß der Darstellung
nach der 4. Weitere Lösungsansätze für die Ventileinrichtung 24 sind
in den 5 bis 7 aufgezeigt. Sind, wie dies
die 1 zeigt, die beiden Gehäuseteile 10, 20 miteinander
verbunden, ist die Ventileinrichtung 24 in eine den fluidführenden
Weg freigebende Öffnungsstellung
gebracht, und im getrennten Zustand der Gehäuseteile 10, 20 voneinander
(nicht dargestellt) wird der dahingehende fluidführende Weg zwischen dem Mittenkanal 16 und
dem Fluidablauf 18 gesperrt. Bei fehlendem Steuerteil und
als vollständiger
Verschluß konzipiert
(Ventilfunktion) bleibt die Ventileinrichtung so lange geschlossen,
bis der Druck p1 den Öffnungsdruck
pö der
Ventileinrichtung erreicht bzw. überschritten
hat, d. h. p1 < pö:p2 = 0 bei druckloser Verbindung mit dem Tank,
Volumenstrom Q = 0,
p1 > = pö:p2 = p1 – ΔpVentil, idealerweise bei ΔpVentil = 0:p2 = p1.
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Bei
fehlendem Steuerteil und als Drossel konzipiert (Spiralscheibe mit
Durchlässen)
wird über dem
Bauteil ein Druckabfall stattfinden, so dass p1 > p2 sein wird. Die hierbei entstehende
Druckdifferenz ΔpVentil dient zur Auslösung des Signals einer optional angeschlossenen
Verschmutzungsanzeige.
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Wie
die 4 näher
zeigt, weist die Ventileinrichtung 24 ein Ventilelement 26 auf,
das über
ein Ansteuerteil 28, wie es näher in der 3 dargestellt ist,
betätigt
werden kann. Im vorliegenden Fall ist das Ansteuerteil gemäß der Darstellung
nach den 1 und 2 Bestandteil
des Filterelementes 12 und aufgrund seiner konisch zulaufenden
Steuerteile an seinem freien stirn seitigen Ende in Form von einander
gegenüberliegenden
Stegflächen
in der Lage, den an sich geschlossenen Ventilteller nach 4 aufzustoßen, in
eine geöffnete
Spiralanordnung, wie in 1 dargestellt. Werden die beiden
Filtergehäuseteile 10, 20 voneinander
durch Abschrauben über die
Aufschraubstrecke 22 getrennt, kommt das Ansteuerteil 28 außer Eingriff
mit der Ventileinrichtung 24, und das Ventilelement 26 nimmt
seine weitgehend geschlossene Stellung in Form einer ebenen Membranfläche nach
der 4 ein.
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Da
mithin die Ventilkomponente des Ventilelementes 26 bei
der Ausführungsform
nach den 1 und 4 aus einem
Spiralarm 32 mit federelastischen Eigenschaften gebildet
ist, läßt sich
der dahingehende Vorgang des Aufstoßens für einen Öffnungsvorgang bzw. das federelastische
Rückstellen zum
Schließen
der Ventileinrichtung 24 beliebig oft wiederholen, so dass
dergestalt eine sehr hohe Anzahl an Einwechselvorgängen für neue Filterelemente 12 möglich ist,
sofern diese entsprechend verschmutzt gegen neue Filterelemente
zu tauschen sind. Da die Ventileinrichtung 24 austauschbar
im oberen Filtergehäuseteil 20 festgelegt
sein kann, wäre
bei einem etwaigen Versagen des Spiralarmes 32 gleichfalls
ein Austausch des Ventilelementes 26 möglich. Eine dahingehende Austauschbarkeit
ist jedoch nicht zwangsläufig
notwendig. Der aus einer ebenen Metallplatte erhaltbare Spiralarm 32 läßt sich mittels
einer üblichen
Schneidtechnologie erhalten, auch unter Einbezug von Laserschneiden,
Wasserstrahlschneiden etc.. Ein entsprechend aufgewickelter Draht
mit rundem oder rechteckigem Querschnitt wäre gleichfalls einsetzbar.
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Die
metallene Grundplatte als Ausgangsmaterial, vorzugsweise in Kreisform
ausgebildet, braucht selbst nicht federeleastisch sein, und das Rückstellmoment
zum Schließen
der Ventileinrichtung 24 kann auch ausschließlich durch
das Ausstellen des Spiralarms 32 in Helixform durch das
Ansteuerteil 28 kommen. Der nach außen konisch zulaufende Aufsteuerdorn 34 (vgl.
vergrößerte Darstellung nach
der 3) ist von seiner Außenkontur her an den spiralförmigen Linienverlauf
des Aufstellarmes angepaßt,
so dass dergestalt der Spiralarm 32 sowohl für den Aufstoßvorgang
als auch für
den Rückstellvorgang
eine Führung
erfährt,
die insoweit eine besonders schonende Betätigung für das Ventilelement 26 sicherstellen.
Dem Grunde nach könnte
aber hier auch ein zylindrischer Aufsteuerzapfen (nicht dargestellt)
die Funktion des konischen Aufsteuerdornes 34 übernehmen.
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Das
Ansteuerteil 28 ist der besseren Darstellung wegen als
Einzelbauteil in der 3 dargestellt. Das Ansteuerteil 28 weist
bodenseitig eine Anlageplatte 36 auf, die in das obere
Ende des Filterelementes 12 solange einbringbar ist, bis
das freie Ende des Filterelementes 12 an dem Umfassungsrand 38 zur Anlage
kommt. Der dahingehende Umfassungsrand 38 weist außenumfangseitig
eine Eingriffsnut 40 auf, die durch nach unten weisende
vorzugsweise diametral einander gegenüberliegende Eingriffstellen 42 unterbrochen
ist, die sicherstellen, dass über
eine entsprechende Eingriffs- oder
Rastverbindung das ringförmige
Ansteuerteil 28 mit einem entsprechenden band- oder nockenartigen
Eingriffsteil 44 auf der Innenseite des topfartigen Filtergehäuseteiles 10 (vgl. 1)
lösbar
festgelegt wird. Über
einzelne Aussteifungsstege 46 ist ein zylindrischer Mittendom 48 auf
der Oberseite der Anlageplatte 36 angeordnet und mit der
Anlageplatte 36 sowie mit dem Umfassungsrand 38 fest
verbunden, wobei sich die einzelnen Aussteifungsstege 46 von
der Längsachse 50 radial
nach außen
weg erstrecken.
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An
der Oberseite des Mittendoms 48 schließt sich der bereits erwähnte Aufsteuerdorn 34 an,
wobei die drei eingesetzten Steuerteile 30 sich zwischen einem
Ringflansch 52, am oberen Ende des Mittendomes 48,
und einem Anlage- und Aufstoßzapfen 54 am
freien Ende des Ansteuerteiles 28 erstrecken. Die dahingehenden
stegartigen Steuerteile 30 lassen sich durch mindestens
einen Mittenring 56 weiter aussteifen. Die Fluiddurchlässe 58,
begrenzt von den Aussteifungsstegen 46, sowie der Oberseite
der Anlageplatte 36 und der Unterseite des Umfassungsrandes 38 dienen
der Anströmung
des eigentlichen Filterelements mit seinem Filtermedium im aufgesetzten
Zustand. Die Fluiddurchlässe 58 bilden
quasi den Einströmkanal
zwischen Filterelement und dem hier dargestellten optionalen „Dirtcatcher”, welcher zum
Auffangen von Schmutzablagerung bei der Durchströmungsrichtung von außen nach
innen dient. Die nach unten weisenden Einfuhrschrägen 60 an
den Aussteifungsstegen 46 erleichtern das Einführen des
Ansteuerteils 28 in den (optionalen) Dirtcatcher längs dessen
oberen Randes. Das dahingehende Ansteuerteil 28 besteht
vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, das sich beispielsweise
mittels eines Spritzgießverfahrens
kostengünstig
herstellen läßt. Für eine permanente
Verbindung des einstückig
aufgebauten Ansteuerteiles 28 mit dem Filtermaterial des
Filterelementes 12 kann eine nicht näher spezifizierte Klebstoffverbindung
vorgesehen sein. Anstelle von drei Steuerteilen 30 kann
auch eine andere Anzahl an Steuerteilen (nicht dargestellt) treten.
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Das
Filterelement 12 mit Ansteuerteil 28 bildet eine
Art handelbare Funktionseinheit aus, die als Ersatzteil komplett
austauschbar und entsorgbar ist. Jedoch besteht die Möglichkeit,
das aus Kunststoff bestehende Ansteuerteil 28 wieder zu
verwenden oder zu recyceln. Es liegt auch noch im Bereich der Erfindung,
bei einer nicht näher
dargestellten Ausführungsform,
das Ansteuerteil 28 dem weiteren Filtergehäuseteil 20 zuzuordnen
und die Ventileinrichtung 24 an dem Filterelement 12 entsprechend
vorzusehen.
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Bildet
gemäß der Darstellung
nach der 4 das Ventilelement 26 der
Ventileinrichtung 24 eine im wesentlichen geschlossene
Membranfläche
aus, würde
bei einem Filterelementtausch und vergessenem Einsatz eines neuen
Filterelementes 12, die Ventileinrichtung 24 auch
nicht von dem Ansteuerteil 28 des Filterelementes 12 gemäß der Darstellung nach
der 1 in seine geöffnete
Stellung aufgestoßen
werden können,
sondern verbleibt in der geschlossenen Ventilfunktion mit der Folge,
dass eine Melde- oder Steuerungseinrichtung unmittelbar eine Fehlermeldung
an die Bedienperson weiterleiten würde, um darauf hinzuweisen,
dass für
einen verläßlichen
Betrieb der Anlage das einzusetzende Filterelement 12 fehlt.
Dergestalt können
durch fehlende Filtration bedingte Verschmutzungsschäden innerhalb
des hydraulischen Kreises mit Sicherheit vermieden werden. Ein anderer
Ansatz für
eine funktionierende Ventileinrichtung 24 gibt die Ausführungsform
nach den 5 und 6. Dort
ist in der geschlossenen Stellung nach der 5 zwischen
Teilen des Spiralarmes 32 eine drosselnde Durchlassstelle 62 gegeben,
die sowohl in der geöffneten
Stellung des Spiralfederventils nach der 6 als auch in
ihrem geschlossenen Zustand nach der 5 einen
gedrosselten Fluidstrom vom Mittenkanal 16 kommend in Richtung
des Fluidablaufs 18 ermöglicht.
Dank dieser Fluiddurchtrittsstelle läßt sich dergestalt die hydraulische
Funktion weiter aufrecht erhalten; eine nicht näher dargestellte und beschriebene
Verschmutzungsanzeige, die auf Basis der Druckdifferenzerfassung
arbeitet, wäre
jedoch in der Lage, bei fehlendem Filterelement 12 und
mithin geschlossener Spiralfederventilanordnung nach der 5 den
dahingehenden Systemzustand als Verschmutzung zu signalisieren,
um dann einen Filterelementaustausch zu erzwingen, bei dem man dann
feststellt, dass das Element 12 im Gehäuseteil 10 nicht an
seinem Platz ist.
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Dahingehende
Differenzdruck gesteuerte Verschmutzungsanzeigen sind in einer Vielzahl
von Ausführungsformen
auf dem Markt frei erhältlich,
und bei eingesetztem wirksamen Neu-Filterelement ist die zu erfassende
Druckdifferenz zwischen Fluidzulauf 14 und Fluidablauf 18 im
idealen Fall nahe bei 0. Mit zunehmender Verschmutzung steigt dann
der Druckdifferenzwert an, bis die Verschmutzungsanzeige einen Austausch
des verbrauchten Filterelementes 12 nahelegt. Eine vergleichbare
Druckdifferenzsituation ergibt sich, wenn bei nicht eingesetztem
Filterelement 12 das Spiralfederventil nach der 5 geschlossen
bleibt und eine gedrosselte Fluiddurchströmung nur über die Durchlassstelle 62 erfolgt.
Aufgrund der federelastischen Ausgestaltung des jeweiligen Spiralarms 32 ist
darüber
hinaus sichergestellt, dass auf die Oberseite des Filterelementes 12 eine
Art Justierkraft ausgeübt
wird, die das jeweilige Filterelement 12 in Richtung des
Bodenteils des Filtergehäuseteiles 10 drückt, was
insoweit zur Erhöhung
der Funktionssicherheit gleichfalls mit beiträgt.
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Die
in 7 dargestellte weitere Ausführungsform eines Ventilelementes 26 für die Ventileinrichtung 24 weist
die Besonderheit auf, dass neben dem Spiralarm 32 nach
außen
hin ein Festlegering 64 einstückig angeformt ist, der zwei
durchgehende Angriffspunkte 66 für ein nicht näher dargestelltes Betätigungswerkzeug
in der Art einer Spreizzange aufweist, mit der es möglich ist,
das Ventilelement 26 in der Art eines Sprengringes in einer
zuordenbaren Eingriffsnut 68 (vgl. 1) im kopfseitigen
Filtergehäuseteil 20 wieder
lösbar
festzulegen. Auch bei der dahingehenden Ausgestaltung nach der 7 weist das
Ventilelement 26 wiederum in der Mitte eine Eingriffsöffnung 70 auf,
für den
möglichen
Durchgriff des Anlage- und Aufstoßzapfens 54 (vgl. 3).
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Ein
weiterer erwünschter
Nebeneffekt bei der beschriebenen Ausgestaltung der Filtervorrichtung ist
es, dass eine Art Keyportsystem erreicht ist, d. h. für den Erhalt
einer funktionsfähigen
Filtervorrichtung für
einen hydraulischen Kreis ist es notwendig, dass das Filterelement 12 über die
genannte Ansteuerlösung 28 verfügt; anderenfalls
kommt es zu Fehlfunktionen an der hydraulischen Anlage. Da grundsätzlich im
Ersatzteilgeschäft
verstärkt
Plagiate auftreten, die häufig
minderer Qualität
sind, was der Anwender nicht ohne weiteres erkennen kann, ist es
dergestalt möglich,
dass nur originäre
Filterelemente mit dem Ansteuerteil 28 und Fluidgehäuse mit
der speziellen Ventiltechnik zum Einsatz kommen. Billige Einfachelemente
sind hingegen nicht funktionsfähig
einsetzbar. Die Stege 30 mit dem Mittenring 56 des
Ansteuerteiles 28 bilden darüber hinaus eine Art Auffangstruktur
aus, die Kleinteile wie Schrauben, Muttern oder dergleichen davon
abhält,
ins Innere des Filterelementes 12 zu fallen.