DE102006034935A1 - Antriebsstrang und zugehöriges Betriebsverfahren - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines einen Verbrennungsmotor (2), einen Elektromotor (3), ein Getriebe (4) und einen Drehmomentwandler (8) mit Wandlerüberbrückungskupplung (9) aufweisenden Antriebsstrangs (1), bei dem die Wandlerüberbrückungskupplung (9) während eines Elektrobetriebszustands, bei dem der Verbrennungsmotor (2) ausgeschaltet ist und der Elektromotor (3) eingeschaltet ist, und/oder während eines Rekuperationsbetriebszustands, bei dem der Verbrennungsmotor (2) ausgeschaltet ist und der Elektromotor (3) als Generator betrieben wird, zumindest zwischen Schaltvorgängen des Getriebes (4) zur Überbrückung des Drehmomentwandlers (8) permanent geschlossen wird.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Antriebsstrang für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, der einen Verbrennungsmotor, einen Elektromotor, ein Getriebe und einen Drehmomentwandler mit Wandlerüberbrückungskupplung aufweist. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Betreiben eines derartigen Antriebsstrangs.
- Ein Antrieb, der mit einem derartigen Antriebsstrang ausgestattet ist, wird auch als Hybridantrieb bezeichnet und kommt insbesondere bei modernen Kraftfahrzeugen, vorzugsweise bei Personenkraftwagen, zum Einsatz. Wenn der zugehörige Antriebsstrang so ausgestaltet ist, dass Verbrennungsmotor und Elektromotor nicht nur alternativ, sondern auch kumulativ Drehmoment in den Antriebsstrang einleiten können, wird auch von einem Parallelhybridantrieb gesprochen. Derartige Hybridantriebe zeichnen durch einen reduzierten Kraftstoffverbrauch sowie durch reduzierte Schadstoffemissionen aus.
- Desweiteren ist ein moderner Antriebsstrang üblicherweise mit einem Drehmomentwandler ausgestattet, der eine Wandlerüberbrückungskupplung enthält. In einem derartigen Drehmomentwandler wird das z.B. vom Verbrennungsmotor in den Antriebsstrang eingeleitete Drehmoment über eine hydraulische Kopplung auf einen Getriebeeingang des Getriebes übertragen. Durch die hydraulische Kopplung kann ein gewisser Schlumpf zwischen der Drehzahl am Eingang des Drehmomentwandlers und der Drehzahl am Ausgang des Drehmomentwandlers entstehen. Über diesen Schlupf kann ein Momentsprung während eines Schaltvorgangs im Getriebe, bei dem es sich vorzugsweise um ein Automatikgetriebe handelt, reduziert werden. Desweiteren ist es über diesen Schlupf möglich, zur Leistungssteigerung die Drehzahl am Eingang des Drehmomentwandlers anzuheben, ohne dass im Getriebe ein Schaltvorgang durchgeführt werden muss. Insbesondere für untere Drehzahlbereiche am Getriebeeingang kann somit der Verbrennungsmotor mit überhöhten Drehzahlen betrieben werden, um das gewünschte Drehmoment in den Antriebsstrang einleiten zu können. Dies gilt insbesondere beim Anfahren des mit dem Antriebsstrang ausgestatteten Fahrzeugs. Ein derartiger Schlupf ist nur bei geöffneter Wandlerüberbrückungskupplung möglich. Wird kein Schlupf gewünscht, beispielsweise wenn am Eingang und am Ausgang des Drehmomentwandlers die Drehzahlen synchronisiert sind, wird die Wandlerüberbrückungskupplung zur Überbrückung des Drehmomentwandlers geschlossen. Die Drehmomenteinleitung in das Getriebe erfolgt dann direkt und quasi verlustfrei. Hierdurch wird der Wirkungsgrad des Antriebsstrangs erhöht.
- Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Antriebsstrang der eingangs genannten Art bzw. für ein zugehöriges Betriebsverfahren eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere den Wirkungsgrad des Antriebsstrangs erhöht.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Wandlerüberbrückungskupplung zur Überbrückung des Drehmomentwandlers zumindest zwischen Schaltvorgängen des Getriebes permanent zu schließen, wenn der Antriebsstrang in einem Elektrobetriebszustand, bei dem der Verbrennungsmotor ausgeschaltet ist und der Elektromotor eingeschaltet ist, und/oder wenn der Antriebsstrang in einem Rekuperationsbetriebszustand betrieben wird, bei dem der Verbrennungsmotor ausgeschaltet ist und der Elektromotor als Generator betrieben wird. D.h., im Sinne der vorliegenden Erfindung wird die Wandlerüberbrückungskupplung nicht nur während den Schaltvorgängen geschlossen, sondern auch beim Anfahren und beim Rekuperieren hin bis ganz kleine Drehzahlen, beispielsweise um Null. Durch diese Ausgestaltung wird der Elektromotor auch bei kleinen Drehzahlen quasi verlustfrei mit dem Getriebe gekoppelt, da ein Schlupf im Drehmomentwandler vermieden wird. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Funktionalität des Drehmomentwandlers beim Elektrobetriebszustand bzw. Rekuperationsbetriebszustand nicht erforderlich ist. Insbesondere lässt sich beim Elektromotor die ausreichende Drehmomenterhöhung auch ohne Drehzahlsteigerung durch erhöhte Stromzufuhr erzielen. Insbesondere benötigt der Elektromotor keine Leerlaufdrehzahl und liefert bereits in einem unteren Drehzahlbereich ausreichend Drehmoment.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann eine Hydraulikmittelpumpe, die eine hydraulische Betätigungseinrichtung zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung mit unter Betriebsdruck stehendem Hydraulikmittel versorgt und die mechanisch mit dem Antriebsstrang antriebsgekoppelt ist, unterhalb einer vorbestimmten Grenzdrehzahl des Antriebsstrang entweder mittels eines elektrischen Hilfsmotors oder mit Hilfe einer elektrischen Hilfspumpe überstützt werden. Diese Ausführungsformen beruhen auf der Überlegung, dass die üblicherweise mit dem Getriebeeingang antriebsverbundene Hydraulikmittelpumpe bei Drehzahlen unterhalb der Grenzdrehzahl den zum ordnungsgemäßen Betrieb der Betätigungseinrichtung erforderlichen Betriebsdruck im Hydraulikmittel nicht mehr bereitstellen kann, was ein Schließen der Wandlerüberbrückungskupplung in diesem unteren Drehzahlbereich verhindern würde. Mit Hilfe des Hilfsmotors bzw. mit Hilfe der Hilfspumpe lässt sich jedoch auch bei Drehzahlen unterhalb der Grenzdrehzahl der erforderliche Betriebsdruck erzeugen, so dass die Betätigungseinrichtung zum Schließen der Wandlerüberbrückungskupplung angesteuert werden kann.
- Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
- Es zeigen, jeweils schematisch,
-
1 und2 jeweils eine stark vereinfachte, schaltplanartige Prinzipskizze eines Antriebsstrangs, bei unterschiedlichen Ausführungsformen. - Entsprechend den
1 und2 umfasst ein Antriebsstrang1 einen Verbrennungsmotor2 , einen Elektromotor3 und ein Getriebe4 , das bevorzugt als Automatikgetriebe ausgestaltet ist. Der Antriebsstrang1 ist vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug, insbesondere in einem Personenkraftwagen, angeordnet. Desweiteren ist eine Hauptkupplung5 vorgesehen, die beispielsweise als Trennkupplung ausgestaltet ist. Die Hauptkupplung5 ist hier zwischen dem Verbrennungsmotor2 und dem Elektromotor3 angeordnet und ist dabei einerseits mit einer Kurbelwelle6 des Verbrennungsmotors2 und andererseits mit einer Antriebswelle7 des Elektromotors3 verbunden. Außerdem ist ein Drehmomentwandler8 vorgesehen, der eine Wandlerüberbrückungskupplung9 aufweist. Der Drehmomentwandler8 und somit die Wandlerüberbrückungskupplung9 sind hier zwischen dem Elektromotor3 und dem Getriebe4 angeordnet, so dass sie einerseits mit der Antriebswelle7 des Elektromotors3 und andererseits mit einem Getriebeeingang10 des Getriebes4 antriebsverbunden sind. Das Getriebe4 ist auf übliche Weise über einen Getriebeausgang26 mit Antriebsrädern des Fahrzeugs verbunden. Der Drehmomentwandler8 besitzt einen herkömmlichen Aufbau und umfasst somit insbesondere ein erstes Rad11 , das drehfest mit der Antriebswelle7 verbunden ist, und ein zweites Rad12 , das drehfest mit dem Getriebeeingang10 verbunden ist. Die Drehmomentübertragung zwischen den Rädern11 ,12 erfolgt hydraulisch und daher mit einem Schlupf zwischen den Drehzahlen der Räder11 ,12 . Bei einem modernen Drehmomentwandler8 ist die Größe des Schlupfs in gewissen Grenzen einstellbar. Die Wandlerüberbrückungskupplung9 funktioniert ebenfalls in üblicher Weise und kann beispielweise als Trennkupplung ausgestaltet sein. - Der Elektromotor
3 ist über eine Stromleitung13 mit einem Stromspeicher14 , also mit einer Batterie verbunden. Der Elektromotor3 erhält seine elektrische Leistung aus dem Stromspeicher14 . Desweiteren ist der Elektromotor3 als Generator betreibbar und kann über die Stromleitung13 den Stromspeicher14 aufladen. - Zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung
9 ist eine hydraulisch arbeitende Betätigungseinrichtung15 vorgesehen. Eine entsprechende Wirkverbindung zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung9 mit Hilfe der Betätigungseinrichtung15 ist hier durch einen Doppelpfeil angedeutet und mit16 bezeichnet. Die Wirkverbindung16 kann beispielsweise durch ein Gestänge oder dergleichen gebildet sein. Die Betätigungseinrichtung15 arbeit mit einem Hydraulikmittel, vorzugsweise ein Hydrauliköl, und ist hierzu an einen Hydraulikkreis17 angeschlossen. Beispielsweise handelt es sich bei der Betätigungseinrichtung15 um ein Kolben-Zylinder-Aggregat. Im Hydraulikkreis17 ist eine Hydraulikmittelpumpe18 angeordnet, die das Hydraulikmittel im Hydraulikkreis17 auf einen vorbestimmten Betriebsdruck bringt, den die Betätigungseinrichtung15 benötigt, um die Wandlerüberbrückungskupplung9 zuverlässig schalten zu können. Die Hydraulikmittelpumpe18 ist mit dem Antriebsstrang1 antriebsgekoppelt. Vorzeigweise ist die Hydraulikmittelpumpe18 hierbei mit dem Getriebeeingang10 antriebsgekoppelt. Eine entsprechende Antriebskopplung ist hier durch eine unterbrochene Linie angedeutet und mit19 bezeichnet. Diese Antriebskopplung19 kann beispielsweise durch einen Riemenantrieb, einen Kettenantrieb oder einen Zahnradantrieb realisiert sein. Die Antriebskopplung19 treibt dabei eine Pumpenwelle20 an. - Desweiteren ist eine Steuereinrichtung
21 vorgesehen, die über eine entsprechende Steuerleitung22 mit der Betätigungseinrichtung15 verbunden ist. Die Steuereinrichtung21 kann somit über eine entsprechende Ansteuerung der Betätigungseinrichtung15 die Wandlerüberbrückungskupplung9 öffnen, um den Drehmomentwandler8 zu aktivieren, und schließen, um den Drehmomentwandler8 zu deaktivieren bzw. zu überbrücken. - Bei der in
1 gezeigten Ausführungsform ist außerdem ein elektrischer Hilfsmotor23 vorgesehen, der über die Pumpenwelle20 mit der Hydraulikmittelpumpe18 antriebsgekoppelt ist. Der Hilfsmotor23 bezieht seine elektrische Stromversorgung beispielsweise ebenfalls vom Stromspeicher14 . Der Hilfsmotor23 ist mit Hilfe der Steuereinrichtung21 steuerbar. Im gezeigten Beispiel ist der Hilfsmotor23 über einen Freilauf24 mit der Hydraulikmittelpumpe18 antriebsgekoppelt. Der Hilfsmotor23 ist so ausgelegt, dass er die Hydraulikmittelpumpe18 zur Erzeugung des für den ordnungsgemäßen Betrieb der Betätigungseinrichtung15 erforderlichen Betriebsdrucks im Hydraulikmittel antreiben kann. Desweiteren kann auch zwischen der Hydraulikmittelpumpe18 und der Antriebskopplung19 ein Freilauf24 in der Pumpenwelle20 angeordnet sein. - Bei der in
2 gezeigten Ausführungsform ist anstelle des Hilfsmotors23 eine elektrische Hilfspumpe25 vorgesehen, die in den Hydraulikkreis17 eingebunden ist. Die Hilfspumpe25 ist vorzugsweise an den Stromspeicher14 angeschlossen und mit Hilfe der Steuereinrichtung21 steuerbar. Dabei ist die Hilfspumpe25 so ausgelegt, dass sie den für den ordnungsgemäßen Betrieb der Betätigungseinrichtung15 erforderlichen Betriebsdruck im Hydraulikmittel erzeugen kann. - Durch die auf unterschiedlichen Prinzipien beruhenden Antriebsformen, nämlich Elektromotor
3 und Verbrennungsmotor2 , kann der Antriebsstrang1 auch als Hybridantrieb bezeichnet werden. Da es bei dieser Ausführungsform grundsätzlich möglich ist, Verbrennungsmotor2 und Elektromotor3 gleichzeitig zur Einleitung von Drehmoment in den Antriebsstrang1 zu betreiben, kann dieser Hybridantrieb auch als Parallelhybridantrieb bezeichnet werden. Die gezeigte Anordnung der einzelnen Komponenten des Antriebsstrangs1 ist lediglich exemplarisch und ohne Beschränkung der Allgemeinheit, so dass die einzelnen Komponenten, insbesondere Verbrennungsmotor2 und Elektromotor3 auch auf andere Weise angeordnet und miteinander gekoppelt sein können. Insbesondere ist es grundsätzlich möglich, den Drehmomentwandler8 mit der Wandlerüberbrückungskupplung9 in das Getriebe4 zu integrieren. - Die Steuereinrichtung
21 ist so ausgestaltet, dass sie das im folgenden beschriebene Betriebsverfahren für den Antriebsstrang1 realisieren kann. - Der Antriebsstrang
1 ist in einem Verbrennungsbetriebszustand betreibbar, bei dem der Verbrennungsmotor2 eingeschaltet ist und der Elektromotor3 ausgeschaltet ist. Die Einleitung von Drehmoment in den Antriebsstrang1 erfolgt somit ausschließlich über den Verbrennungsmotor2 . Sofern der Verbrennungsmotor2 einen Leistungsüberschuss aufweist und sofern ein entsprechender Bedarf besteht, kann der Elektromotor3 während des Verbrennungsbetriebszustands auch als Generator betrieben werden, um den Stromspeicher14 aufzuladen. In diesem Betriebszustand ist die Hauptkupplung5 geschlossen. Das vom Verbrennungsmotor2 auf die Kurbelwelle6 übertragene Drehmoment wird dann über die Antriebswelle7 durch den Elektromotor3 hindurchgeleitet. - Der Antriebsstrang
1 kann auch in einem Elektrobetriebszustand betrieben werden, bei dem der Verbrennungsmotor2 ausgeschaltet ist und der Elektromotor3 eingeschaltet ist. Die Einleitung von Drehmoment in den Antriebsstrang1 erfolgt dann ausschließlich über den Elektromotor3 . In diesem Betriebszustand ist die Hauptkupplung5 geöffnet. - Desweiteren ist ein Dualbetriebszustand am Antriebsstrang
1 einstellbar, bei welchem sowohl der Elektromotor3 als auch der Verbrennungsmotor2 eingeschaltet sind und Drehmoment in den Antriebstrang1 einleiten. Hierzu ist die Hauptkupplung5 geschlossen. - Schließlich kann der Antriebsstrang
1 noch in einem Rekuperationsbetriebszustand betrieben werden, bei dem der Verbrennungsmotor2 ausgeschaltet ist und bei dem der Elektromotor3 als Generator betrieben wird. Ein derartiger Rekuperationsbetriebszustand eignet sich beispielsweise zum Abbremsen des Antriebsstrang1 bzw. des mit dem Antriebsstrang1 ausgestatteten Fahrzeugs. Hierdurch kann die kinetische Energie des Antriebsstrangs1 bzw. des Fahrzeugs zum Aufladen des Stromspeichers14 genutzt werden. In diesem Betriebszustand ist die Hauptkupplung5 geöffnet. - Bei Schaltvorgängen im Getriebe
4 , das vorzugsweise als Automatikgetriebe ausgestaltet ist, wird die Wandlerüberbrückungskupplung9 geöffnet, um einen mehr oder weniger großen Schlupf am Drehmomentwandler8 einstellen zu können. Durch den Schlupf kann während des Schaltvorgangs ein Momentensprung am Getriebeeingang10 reduziert werden. Sobald der Getriebeeingang10 und der übrige Antriebsstrang1 hinsichtlich ihrer Drehzahl synchronisiert sind, kann die Wandlerüberbrückungskupplung9 wieder geschlossen werden, um den Schlupf wieder auf den Wert Null zu reduzieren. Im Verbrennungsbetriebszustand ist es außerdem bei kleinen Drehzahlen am Getriebeeingang10 erforderlich, mit Schlupf zu arbeiten, da der Verbrennungsmotor2 bei sehr niedrigen Drehzahlen, insbesondere bei seiner Leerlaufdrehzahl, kein ausreichendes Drehmoment in den Antriebsstrang1 einleiten kann, um gewünschte, übliche Beschleunigungsvorgänge für das damit ausgestattete Fahrzeug zu realisieren. Dementsprechend wird hierzu wieder die Wandlerüberbrückungskupplung9 geöffnet, um die Drehzahl des Verbrennungsmotors2 entsprechend erhöhen zu können. - Während des Elektrobetriebszustands und alternativ oder zusätzlich während des Rekuperationsbetriebszustands wird die Wandlerüberbrückungskupplung
9 permanent geschlossen gehalten, zumindest außerhalb bzw. zwischen Schaltvorgängen des Getriebes4 . Die Wandlerüberbrückungskupplung9 wird somit insbesondere auch bei kleinen Drehzahlen am Getriebeeingang10 , die in einem unteren Drehzahlbereich liegen, geschlossen gehalten. In diesem unteren Drehzahlbereich ist während des Verbrennungsbetriebszustands die Wandlerüberbrückungskupplung9 zur Aktivierung des Drehmomentwandlers8 üblicherweise geöffnet. Insbesondere kann dieser untere Drehzahlbereich bis zur minimal möglichen Drehzahl, also bis zur Drehzahl Null, reichen, so dass die Wandlerüberbrückungskupplung9 – abgesehen von Schaltvorgängen im Getriebe4 – immer geschlossen ist, wenn der Antriebsstrang1 im Elektrobetriebszustand bzw. im Rekuperationsbetriebszustand betrieben wird. Auf diese Weise kann im Elektrobetriebszustand der Elektromotor3 seine gesamte Antriebsleistung quasi schlupffrei auf den Getriebeeingang10 übertragen, wodurch sich der Wirkungsgrad des Antriebsstrangs1 verbessert. Hierbei wird die Erkenntnis genutzt, dass der Elektromotor3 im Unterschied zum Verbrennungsmotor2 auch bei niedrigen Drehzahlen ein hinreichendes Drehmoment in den Antriebsstrangs1 einleiten kann und dabei ohne Schlupf auskommt. In entsprechender Weise lässt durch diese Vorgehensweise im Rekuperationsbetrieb auch bei kleinen Drehzahlen am Getriebeeingang10 die kinetische Energie des Antriebsstrangs1 bzw. des damit ausgestalten Fahrzeugs zum Aufladen des Stromspeichers14 nutzen, wodurch der Gesamtwirkungsgrad des Antriebsstrangs1 ebenfalls verbessert wird. Auch hier beruht die Vorgehensweise auf der Überlegung, dass der als Generator arbeitende Elektromotor3 auch bei vergleichsweise niedrigen Drehzahlen am Getriebeeingang10 ausreichend funktioniert, so dass es insbesondere bis zum vollständigen Abbremsen des Fahrzeugs möglich ist, die kinetische Energie zum Aufladen des Stromspeichers14 zu nutzen. - Um den Aufwand zur Realisierung dieser Betriebsweise möglichst gering zu halten, sind die Schaltvorgänge im Getriebe
4 vorzugsweise vom Schließzustand der Wandlerüberbrückungskupplung9 ausgenommen, so dass das Getriebe4 und der Antriebsstrang1 für die jeweiligen Schaltvorgänge mit der üblichen Schaltprozedur betrieben werden können. Grundsätzlich ist jedoch auch eine Ausführungsform denkbar, bei welcher die Wandlerüberbrückungskupplung9 im Elektrobetriebszustand und/oder im Rekuperationsbetriebszustand auch während der Schaltvorgänge im Getriebe4 geschlossen bleibt. - Sofern die hydraulische Betätigungseinrichtung
15 wie in den hier gezeigten Ausführungsbeispielen mit einer mechanisch angetriebenen, hier mit dem Antriebsstrang1 bzw. mit dem Getriebeeingang10 antriebsgekoppelten Hydraulikmittelpumpe18 arbeitet, besteht grundsätzlich die Schwierigkeit, bei niedrigen Drehzahlen im Antriebsstrang1 bzw. am Getriebeeingang10 den zum ordnungsgemäßen Betrieb der Betätigungseinrichtung15 erforderlichen Betriebsdruck im Hydraulikkreis17 bereitzustellen. Bei der in1 gezeigten Ausführungsform wird für den Fall, dass die Drehzahl im Antriebsstrang1 bzw. hier am Getriebeeingang10 unter eine vorbestimmte Grenzdrehzahl abfällt, der Hilfsmotor23 zugeschaltet, derart, dass mit Hilfe der Hydraulikmittelpumpe18 der gewünschte Betriebsdruck bereitgestellt werden kann. Der zwischen der Hydraulikmittelpumpe18 und der Antriebskopplung19 angeordnete Freilauf24 ermöglicht dabei die relativ zum Getriebeeingang10 überhöhte Drehzahl der Pumpenwelle20 . Bei Drehzahlen des Antriebsstrangs1 bzw. des Getriebeeingangs10 , die oberhalb der Grenzdrehzahl liegen, kann der Hilfsmotor23 wieder ausgeschaltet werden. Der Freilauf24 zwischen dem Hilfsmotor23 und der Hydraulikmittelpumpe18 ermöglicht dabei Rotationen der Pumpenwelle20 unabhängig vom Hilfsmotor23 . - Bei der in
2 gezeigten Ausführungsform wird bei Unterschreiten der Grenzdrehzahl im Antriebsstrang1 bzw. hier am Getriebeeingang10 die Hilfspumpe25 eingeschaltet, die dann im Hydraulikkreis17 den gewünschten Betriebsdruck erzeugt. Alternativ oder zusätzlich zur drehzahlabhängigen Ansteuerung des Hilfsmotors23 bzw. der Hilfspumpe25 kann auch eine druckabhängige Ansteuerung vorgesehen sein, wozu der Druck im Hydraulikmittel überwacht wird. Der Hilfsmotor23 bzw. die Hilfspumpe25 wird zugeschaltet, sobald der Hydraulikmitteldruck unter einen vorbestimmten Grenzdruck fällt. - Mit Hilfe des Hilfsmotors
23 bzw. mit Hilfe der Hilfspumpe25 kann somit auch im unteren Drehzahlbereich, der insbesondere bis zum Stillstand, also bis zur Drehzahl Null am Getriebeeingang10 reichen kann, hinreichend Betriebsdruck zum Betrieb der Betätigungseinrichtung15 und somit zum Schalten der Wandlerüberbrückungskupplung9 bereitgestellt werden. Hilfsmotor23 und Hilfspumpe25 bilden dabei Bauteile, die ohne weiteres nachträglich eingebaut werden können, um einen herkömmlichen Antriebsstrang1 mit mechanisch antriebsgekoppelter Hydraulikmittelpumpe18 zur Realisierung des hier vorgeschlagenen Betriebsverfahrens umrüsten zu können.
Claims (9)
- Verfahren zum Betreiben eines einen Verbrennungsmotor (
2 ), einen Elektromotor (3 ), ein Getriebe (4 ) und einen Drehmomentwandler (8 ) mit Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) aufweisenden Antriebsstrangs (1 ), bei dem während eines Elektrobetriebszustands, bei dem der Verbrennungsmotor (2 ) ausgeschaltet ist und der Elektromotor (3 ) eingeschaltet ist, und/oder während eines Rekuperationsbetriebszustands, bei dem der Verbrennungsmotor (2 ) ausgeschaltet ist und der Elektromotor (3 ) als Generator betrieben wird, die Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) zumindest zwischen Schaltvorgängen des Getriebes (4 ) zur Überbrückung des Drehmomentwandlers (8 ) permanent geschlossen wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandlerüberbrückungskupplung (
9 ) während des Elektrobetriebszustands und/oder während des Rekuperationsbetriebszustands auch während Schaltvorgängen des Getriebes (4 ) geschlossen bleibt. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hydraulikmittelpumpe (
18 ), die eine hydraulische Betätigungseinrichtung (15 ) zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) mit unter Betriebsdruck stehenden Hydraulikmittel versorgt und die mit dem Antriebsstrang (1 ) antriebsgekoppelt ist, unterhalb einer vorbestimmten Grenzdrehzahl des Antriebsstrangs (1 ) und/oder unterhalb eines vorbestimmten Grenzdrucks im Hydraulikmittel mittels eines elektrischen Hilfsmotors (23 ) angetrieben wird. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine hydraulische Betätigungseinrichtung (
15 ) zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) oberhalb einer vorbestimmten Grenzdrehzahl des Antriebsstrangs (1 ) und/oder oberhalb eines vorbestimmten Grenzdrucks im Hydraulikmittel mittels einer mit dem Antriebsstrang (1 ) antriebsgekoppelten Hydraulikmittelpumpe (18 ) und unterhalb der vorbestimmten Grenzdrehzahl des Antriebsstrangs (1 ) und/oder unterhalb eines vorbestimmten Grenzdrucks im Hydraulikmittel mittels einer elektrischen Hilfspumpe (25 ) mit unter Betriebsdruck stehendem Hydraulikmittel versorgt wird. - Antriebsstrang für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, – mit einem Verbrennungsmotor (
2 ), – mit einem Elektromotor (3 ), – mit einem Getriebe (4 ), – mit einem Drehmomentwandler (8 ), – mit einer Wandlerüberbrückungskupplung (9 ), – mit einer Steuereinrichtung (21 ) zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung (9 ), die so ausgestaltet ist, dass sie während eines Elektrobetriebszustands, bei dem der Verbrennungsmotor (2 ) ausgeschaltet ist und der Elektromotor (3 ) eingeschaltet ist, und/oder während eines Rekuperationsbetriebszustands, bei dem der Verbrennungsmotor (2 ) ausgeschaltet ist und der Elektromotor (3 ) als Generator betrieben wird, zumindest zwischen Schaltvorgängen des Getriebes (4 ) die Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) zur Überbrückung des Drehmomentwandlers (8 ) permanent geschlossen hält. - Antriebsstrang nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (
21 ) so ausgestaltet ist, dass sie während des Elektrobetriebszustands und/oder während des Rekuperationsbetriebszustands die Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) auch während Schaltvorgängen des Getriebes (4 ) geschlossen hält. - Antriebsstrang nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, – dass eine hydraulische Betätigungseinrichtung (
15 ) zur Betätigung der Wandlerüberbrückungskupplung (9 ) vorgesehen ist, – dass eine mit dem Antriebsstrang (1 ) antriebsgekoppelte Hydraulikmittelpumpe (18 ) zur Versorgung der Betätigungseinrichtung (15 ) mit unter Betriebsdruck stehendem Hydraulikmittel vorgesehen ist, – dass entweder ein elektrischer Hilfsmotor (23 ) zum Antreiben der Hydraulikmittelpumpe (18 ) oder eine elektrische Hilfspumpe (25 ) zur Versorgung der Betätigungseinrichtung (15 ) mit unter Betriebsdruck stehenden Hydraulikmittel vorgesehen ist. - Antriebsstrang nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (
21 ) so ausgestaltet ist, dass sie den Hilfsmotor (23 ) oder die Hilfspumpe (25 ) einschaltet, wenn die Drehzahl des Antriebsstrangs (1 ) unter eine vorbestimmte Grenzdrehzahl fällt und/oder wenn der Druck im Hydraulikmittel unter einen vorbestimmten Grenzdruck fällt. - Antriebsstrang nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydraulikmittelpumpe (
18 ) über einen Freilauf (24 ) mit dem Hilfsmotor (23 ) und/oder mit dem Antriebsstrang (1 ) antriebsgekoppelt ist.
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