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Die Erfindung betrifft eine Kontaktvorrichtung mit einem Anschlussteil und mit einem Kontaktteil.
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Eine derartige Kontaktvorrichtung dient dazu, zwei elektrisch leitende und ggf. mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung versehene Komponenten zu kontaktieren, um einen Schutzleiter- bzw. Erdungsanschluss bereitzustellen.
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Aus der
DE 25 10 231 A1 ist eine elektrische Kontaktvorrichtung bekannt, bei der eine Kontaktfläche mindestens ein kontaktgebendes Element in Form einer Unterlegscheibe enthält, welches aufgrund seiner Form und Härte beim Anschließen in den anzuschließenden Gegenstand eindringt und dort einen elektrischen Spitzenkontakt erzeugt, wobei die Kontaktfläche eine Schutzabdeckung aus verformbarem flüssigkeits- und gasdichtem Material trägt, das zunächst das kontaktgebende Element überdeckt und umgibt und erst beim Anpressen an den anzuschließenden Gegenstand von dem kontaktgebenden Element durchdrungen und zusammengepresst wird und den elektrischen Spitzenkontakt gas- und flüssigkeitsdicht macht.
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In der
US 5,453,027 A ist eine gelochte Unterlegscheibe beschrieben, die zur elektrischen Kontaktierung eines ersten und eines zweiten isolationsbeschichteten Kontaktelements dient. Die Unterlegscheibe weist dabei an der Innenseite der Lochung eine Vielzahl von Zähnen auf, die in den Innenraum der Unterlegscheibe hineinragen und als Führung für die Gewindegänge einer Feststellschraube dienen.
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Aus der Druckschrift
US 5 863 227 A ist eine Kontaktvorrichtung bekannt, bei der ein Kabelschuh mittels eines Schraubmittels mit einer geerdeten Platte elektrisch verbunden ist, wobei drei Haltearme der Kabelschuhs eine zentrale Öffnung bilden, deren Innendurchmesser etwas kleiner als der Außendurchmesser des Schraubmittelgewindes ist.
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Aus der Druckschrift
DE 100 08 281 A1 ist eine Kontaktvorrichtung in Form einer EMV-Kontaktierung zwischen einem metallisch geschirmten Steckergehäuse und einer mit einem Steckerdurchbruch versehenen metallischen Wandung bekannt, bei der der Steckerdurchbruch ein Langloch ist, an dem Spitzen ausgebildet sind, die beim Einstecken des Steckergehäuses in den Steckerdurchbruch in das Steckergehäuse eindringen und dieses somit kontaktieren.
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Aus der Druckschrift
US 5 828 008 A ist weiterhin eine Kontaktvorrichtung bekannt, bei der ein Anschlussteil in Form einer ersten elektrisch leitenden und mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung versehenen Platte mittels eines Schraubmittels elektrisch und mechanisch mit einem Kontaktteil in Form einer zweiten elektrisch leitenden und mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung versehenen Platten verbunden ist, wobei das Schraubmittel als Schraube ausgebildet ein Gewinde furchend in das Anschlussteil eingreift.
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Aus der Druckschrift
DE 647 529 A ist eine gattungsgemäße Kontaktvorrichtung bekannt, bei der einerseits das Anschlussteil in Form einer geerdeten Rahmenleiste einer Zählertafel einen Durchbruch und anderseits das Kontaktteil in Form einer Abdeckung eine Ausnehmung aufweist und bei der das Kontaktteil im Bereich der Ausnehmung mit eine elektrisch isolierende Beschichtung aufweisenden Erhebungen in Form von Körnerspitzen versehen ist, wobei mittels eines in die Ausnehmung und in den Durchbruch in einer Kontaktstellung einbringbaren Schraubmittels in Form einer Befestigungsschraube, das als Kontaktmittel dient, das Kontaktteil mit dem Anschlussteil verschraubbar ist, derart dass die Beschichtung der Erhebungen beim Anziehen des Schraubmittels von dem Schraubmittel zur elektrisch leitenden Kontaktierung durchdrungen wird.
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Eine gattungsgemäße Kontaktvorrichtung ist ebenfalls aus der Druckschrift
DE 28 26 092 A1 bekannt, bei der einerseits das Anschlussteil in Form einer mit einem elektrisch leitenden Pfosten versehenen Grundplatte einen Durchbruch in Form einer Gewindebohrung und anderseits das Kontaktteil in Form eines Gehäuses eine Ausnehmung in Form einer Öffnung aufweist und bei der das Kontaktteil im Bereich der Ausnehmung mit zwei eine elektrisch isolierende Beschichtung aufweisenden Erhebungen in Form von Vorsprüngen versehen ist, wobei mittels eines in die Ausnehmung und in den Durchbruch in einer Kontaktstellung einbringbaren Schraubmittels in Form einer Schraube, das als Kontaktmittel dient, das Kontaktteil mit dem Anschlussteil verschraubbar ist, derart dass die Beschichtung der Erhebungen beim Anziehen des Schraubmittels von dem Schraubmittel zur elektrisch leitenden Kontaktierung durchdrungen wird.
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Es ist die Aufgabe vorliegender Erfindung, eine weitere Kontaktvorrichtung zur elektrischen Erdung isolationsbeschichteter Teile zu schaffen, die den Einsatz eines herkömmlichen und standardisierten Schraubmittels ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils Gegenstand von weiteren Ansprüchen.
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Auch hier ist durch die Einbringung des Schraubmittels in die Ausnehmung des Kontaktteils und in den Durchbruch des Anschlussteils in der Kontaktstellung eine Verschraubung der beiden Teile in der Art möglich, dass die Beschichtung der beiden Erhebungen zur elektrisch leitenden Kontaktierung durchdrungen wird, wodurch eine Kontaktvorrichtung zur elektrischen Erdung isolationsbeschichteter Teile geschaffen ist, die den Einsatz eines herkömmlichen und standardisierten Schraubmittels erlaubt. Insofern kann auf zusätzliche technische Maßnahmen, welche die Bauteilerdung gewährleisten sollen, verzichtet werden, da die Erdung automatisch durch die Verschraubung im Zuge der Montage der Bauteile entsteht. Ein aufwändiges Abdecken oder Abkleben der zu kontaktierenden Stellen vor dem Beschichtungs- oder Lackierungsvorgang kann somit entfallen. Dadurch, dass die Ausnehmung des Kontaktteils sich in einem geradlinigen Bereich von einer offenen Seite in Richtung eines annähernd kreisrunden Ausschnitts verjüngend als ein Langloch ausgeführt ist, wobei in einem Übergangsbereich zwischen dem Bereich und dem Ausschnitt die beiden Erhebungen sich gegenüberstehend angeordnet sind, ist es möglich, das Anschlussteil und das Kontaktteil bei in das Anschlussteil voreingedrehtem Schraubmittel in ihre Kontaktstellung zu bringen, wobei die Kontaktstellung zugleich eine Verrastposition ist.
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Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausgestaltungen gemäß den Merkmalen der weiteren Ansprüche werden im Folgenden anhand des in der 5 der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
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1 erste, nicht zur Erfindung gehörende Ausführungsform der Kontaktvorrichtung in einer perspektivischen Darstellung;
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2 eine weitere, nicht zur Erfindung gehörende Ausführungsform der Kontaktvorrichtung in einer perspektivischen Darstellung;
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3, 4 eine dritte, nicht zur Erfindung gehörende Ausführungsvariante der Kontaktvorrichtung in einer perspektivischen Darstellung mit einer Detailansicht; und
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5 eine erfindungsgemäße Ausführungsvariante der Kontaktvorrichtung in einer perspektivischen Darstellung mit zwei Detailansichten.
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In 1 ist eine gattungsgemäße Ausführungsform der Kontaktvorrichtung 1 mit einem metallischen Anschlussteil 2 gezeigt, das einen Durchbruch 3 aufweist. Ferner umfasst die Kontaktvorrichtung 1 ein metallisches Kontaktteil 4, das eine Ausnehmung 5 aufweist, die mit dem Durchbruch 3 in der Kontaktstellung fluchtet. Das Kontaktteil 4 ist im Bereich der Ausnehmung 5 mit drei symmetrisch zueinander angeordneten Erhebungen 6 versehen, die eine elektrisch isolierende Beschichtung aufweisen. Die Beschichtung ist im Allgemeinen durch eine Lackierung der zu montierenden Bauteile 2; 4 gegeben. Mittels eines durch die Ausnehmung 5 und durch den Durchbruch 3 in der Kontaktstellung durchführbaren Schraubmittels 7 mit Schraubengewinde ist das elektrisch leitfähige Kontaktteil 4 mit dem elektrisch leitfähigen Anschlussteil 2 derart verschraubbar, dass die Beschichtung der Erhebungen 6 zur elektrisch leitenden Kontaktierung aller Vorrichtungsbauteile durchdrungen wird. Durch das Schraubmittel 7 – hier in Form einer Senkschraube – ist ein den Vorrichtungsbauteilen gemeinsames Kontaktmittel gegeben, über das die Isolationsbeschichtung durchdrungen und der elektrisch leitende Kontakt zwischen dem Anschlussteil 2 und dem Kontaktteil 4 hergestellt wird. Die Erhebungen 6 können als Noppen, Dorne oder dergleichen ausgeführt sein.
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Die Ausnehmung 5 des Kontaktteils 4 weist hierbei eine Senkung 8 auf, die in das Kontaktteil 4, das in Form eines Blechs ausgeführt ist, beispielsweise eingeprägt ist. In der Senkung 8 sind die Noppen 6 ausgeformt, die beim Prägen der Senkung zusätzlich in das Ausgangsmaterial des Kontaktteils 4 mit eingebracht werden. Das Schraubmittel 7 ist als gewindefurchende Schraube ausgeführt und kann daher beim Eindrehen in das Anschlussteil 2 den isolierenden Lack an der Innenseite des Durchbruchs 3 durchdringen, um eine elektrisch leitende Verbindung herzustellen. Durch das Festziehen der Schraube 7 wird dann über die konusförmige Unterseite des Schraubenkopfes der Lack von den Noppen 6 geschabt, so dass eine elektrisch leitende Kontaktierung des Kontaktteils 4 mit dem Anschlussteil 2 über das Schraubmittel 7 hergestellt ist. Da das Anschlussteil 2 im Allgemeinen ein Teil eines Schaltschrankes, Verteilers oder dergleichen ist, der ohnehin über eine elektrisch leitende Verbindung zur Erde verfügt, ergibt sich bis hin zu dem Kontaktteil 4 eine durchgängige Erdung, ohne dass ein separater Erdungsanschluss an dem Kontaktteil 4 vorgesehen werden muss. Die Erdung des Anschlussteils 2 und des Kontaktteils 4 ist somit gewährleistet.
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In 2 ist eine weitere gattungsgemäße Ausführungsform der Kontaktvorrichtung 1 dargestellt, bei der die Erhebung 6 als Ring ausgeführt ist. Der erhabene Ring 6 befindet sich, ebenfalls wie die erhabenen Noppen 6 nach 1, im Bereich der konusförmigen Senkung 8. Die Kontaktierung erfolgt in analoger Weise zu der zuvor beschriebenen Art, wobei durch das Festziehen der Schraube 7 über die konusförmige Unterseite des Schraubenkopfes der Lack von dem Ring 6 geschabt wird.
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In den 3 und 4 sind das Anschlussteil 2 und das Kontaktteil 4 zum einen in einer Vormontagestellung und zum anderen in der Kontaktstellung gezeigt. Bei dieser gattungsgemäßen Ausführungsvariante sind drei Erhebungen 6 entsprechend der Ausführungsform nach 1 in einem symmetrischen Muster angeordnet, bei dem die Zacken zueinander um jeweils 120° versetzt sind. Die Zacken 6 befinden sich an der Innenseite der Ausnehmung 5 des Kontaktteils 4. Die Ausnehmung 5 wird durch Stanzen in das als Blech ausgeführte Kontaktteil 4 eingebracht, wobei die erhabenen Zacken 6 ausgebildet werden. Die gewindefurchende Zylinderkopf-Schraube 7 wird hierbei in die Ausnehmung 5 des Kontaktteils 4 und in den Durchbruch 3 des Anschlussteils 2 eingedreht. Im Unterschied zu der Kontaktierung gemäß den Ausführungen nach 1 und 2 erfolgt die elektrische Kontaktierung an dem Kontaktteil 4 durch die Gewindegänge der Schraube 7. Die Zacken 6 sind dabei so zu wählen, dass der durch sie in ihrer symmetrischen Anordnung gebildete Verjüngungsbereich kleiner ist als der Kerndurchmesser der einzudrehenden Schraube 7, so dass durch die Zacken 6 keine Gewindefurchung an der Schraube 7 eintritt. Durch das Eindrehen der Schraube 7 in das Kontaktteil 4 werden die Spitzen der Zacken 6 abgeschabt und dadurch auch die darauf aufgebrachte Beschichtung. Die Kontaktierung des Anschlussteils 2 erfolgt wie bei den Ausführungen gemäß 1 und 2.
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Bei der in 5 gezeigten erfindungsgemäßen Kontaktvorrichtung kommt ebenfalls wie bei den Ausführungen nach den 1 und 2 eine Senkkopf-Schraube 7 zum Einsatz, die gewindefurchende Eigenschaften aufweist. Das Anschlussteil 2 ist hierbei als Montagewinkel ausgebildet, der mit einem Durchbruch 3 oder auch mit einer Bohrung versehen ist. Die Bohrung 3 kann beispielsweise einen Durchmesser von 4, 5 mm aufweisen. Mit Hilfe der gewindefurchenden Schraube 7, beispielsweise mit den Abmessungen M5 × 10, kann in den Randbereich der Bohrung 3 ein Gewinde geschnitten werden, so dass die dort befindliche Beschichtung, insbesondere ein elektrisch isolierender Lack, durchdrungen werden kann. Das Kontaktteil 4 hingegen ist Teil eines Schaltschrankes oder eines Verteilers, bei dem die Ausnehmung 5 als Langloch, insbesondere in Form eines Schlüssellochs, ausgeführt ist. Die Ausnehmung 5 ist nach unter hin offen und verjüngt sich in einem geradlinigen Bereich 5a in Richtung des annähernd kreisrunden Ausschnitts 5b. In dem Übergangsbereich 5c zwischen dem geradlinigen Bereich 5a und dem kreisrunden Ausschnitt 5b sind zwei sich gegenüberstehende Erhebungen 6 angeordnet. Die Erhebungen 6 sind als Spitzen oder auch Zacken ausgeführt. Der Montagewinkel 2 wird mit voreingedrehter Schraube 7 in den Schaltschrankabschnitt 4 bis zur Überdeckung der Bohrung 3 mit der Ausnehmung 5 und bis zu einer Verrastposition eingesteckt.
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Durch das Anziehen der Schraube 7 werden die erhabenen Spitzen 6 gequetscht, wodurch der Lack durchdrungen wird. Die elektrisch leitende Kontaktierung wird also durch eine reibungs- und/oder druckbedingte Isolationsdurchdringung bzw. Isolationsabtragung erzeugt.
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Der Durchbruch 3 des Anschlussteils 2 gemäß den 1 bis 5 kann bereits mit einem Gegengewinde für das einzudrehende Schraubmittel 7 ausgestattet sein, so dass auch nicht-gewindefurchende Schrauben 7 einsetzbar sind.
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Die zuvor erläuterte Erfindung kann wie folgt zusammengefasst werden:
Um eine Kontaktvorrichtung 1 zur elektrischen Erdung isolationsbeschichteter Teile zu schaffen, die den Einsatz eines herkömmlichen und standardisierten Schraubmittels ermöglicht, ist vorgesehen, mittels eines in die Ausnehmung 5 des Kontaktteils 4 und in den Durchbruch 3 des Anschlussteils 2 in der Kontaktstellung einbringbaren Schraubmittels 7 das Kontaktteil 4 mit dem Anschlussteil 2 so zu verschrauben, dass die Beschichtung der zumindest einen Erhebung 6 des Kontaktteils 4 zur elektrisch leitenden Kontaktierung durchdrungen wird.