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Die
Erfindung betrifft eine Stoßstange
mit an dieser anzubringenden Halterungen zum Befestigen an Längsträgern eines
Fahrzeuges, wobei an der Stoßstange
in Abstand zueinander als Druckgurt bzw. Zuggurt angeordnete Profilwände und
ein Paar diese verbindender Flankenwände ein Hohlprofil bilden sowie
die Halterung als wenigstens eine Seitenwand und zwei an diese anschließende Querwände aufweisendes
Hohlprofil mit einem dem Längsträger zugeordneten
Hohlprofilträgerabschnitt
gestaltet ist. Dabei kann das Hohlprofil der Stoßstange gegebenenfalls zumindest
im Bereich der Halterungen gegenüber
einer Querebene der Längsachse
des Fahrzeugs gewölbt
ausgeführt
sein.
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Eine
Stoßstange
mit die Längsachse
ihres Längsträgers querenden
plattenartigen Halterungen beschreibt die
EP 0 718 158 B1 unter Hinweis
darauf, dass neben der Querschnittsform der Stoßstange auch die Ausgestaltung
der Verbindung zum Fahrzeuglängsträger deren
Formhaltigkeit beeinflusst sowie deren Kompensationsvermögen für die auftreffende
Verformungsenergie.
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Zum
Befestigen der Stoßstange
am Fahrzeug sind eine Vielzahl von Halterungen bekannt – beispielsweise
aus US-A-5,080,410
oder US-A-4,563,028 –,
die jedoch kaum zur Verbesserung der Formhaltigkeit einer Stoßstange
bei einem Aufprall beizutragen vermögen.
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In
der
EP 0 894 675 A1 ist
eine Stoßstangenanordnung
beschrieben, bei dem sich die Halteelemente der Stoßstange
konisch aufweiten, und so deren Außenwände sich an die Profilwand
der Stoßstange
anschmiegen, bzw. in diese übergehen.
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Mit
der
DE 298 23 973
U1 werden besonders leichte Stoßstangen vorgeschlagen, die
in stark belasteten Bereichen durch ein zusätzliches Profil verstärkt werden.
Dabei kann das Verstärkungsprofil auch
aus einem Teil einer Haltevorrichtung für die Stoßstange bestehen. In letzterem
Fall erweitern sich die Seitenwände
der Haltevorrichtung konisch und kommen mit den Profilleisten der
Stoßstange
in Anlage.
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In
Kenntnis dieser Gegebenheiten hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt,
eine Stoßstange
der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, die bei geringem Gewicht ein hohes Maß an Formhaltigkeit
bei ausreichendem Kompensationsvermögen für die auftreffende Verformungsenergie
aufweist, also ein effizientes Energieabsorptionselement entsteht.
Herstellung und Handhabung der Stoßstange sowie der Halterung
sollen sehr einfach und die Längsträgerkräfte niedriger
sowie zentral sein. Zudem besteht die Aufgabe, die Konstruktion
möglichst
gewichtsarm zu gestalten.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe führt
die Lehre des unabhängigen
Anspruches; die Unteransprüche geben
günstige
Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle
Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung
und/oder den Ansprüchen
offenbarten Merkmale. Bei angegebenen Benennungsbereichen sollen auch
innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als Grenzwerte offenbart
und beliebig einsetzbar sein.
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Erfindungsgemäß ist der
Hohlprofilträgerabschnitt
der als Hohlprofil ausgebildeten Halterung als Steckabschnitt dem
inneren Querschnitt des Längsträgers i.w.
angepasst; der andere Endbereich der Halterung ist mit von deren
Stirnkante abragenden Kragorganen ausgestattet, die etwa parallel
zu den Querwänden
des Hohlprofils gerichtet sind. Diese Kragorgane der Halterung sind
in Gebrauchsstellung den Flankenwänden der Stoßstange
zugeordnet und mit diesen lösbar
verbunden, bevorzugt verschraubt.
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Andernends
wird die Halterung im Längsträger ebenfalls
lösbar – bevorzugt
verschraubt – festgelegt
und bildet so ein effizientes Energieabsorptionselement.
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Dieses
Energieabsorptionselement kann als Einkammerprofil hergestellt werden,
wird aber vorzugsweise als Hohlprofil mit mehreren Kammern ausgebildet.
Dann soll die Halterung mehrere zu ihrer Mittellinie parallele Kammern
enthalten, die durch die beiden Seitenwände sowie durch sich zwischen
diesen erstreckende Innenplatten begrenzt sind. Dazu hat sich eine
mittlere Kammer des Steckabschnitts als günstig erwiesen, die von zwei
an die Querplatten anschließenden äußeren Kammern
kleineren Volumens begrenzt ist.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist in die Seitenwand der Halterung
etwa in ihrer Höhenmitte – in Anpassung
an die Gestalt des Längsträgers – ein Längsstreifen
eingeformt, dessen Breite bevorzugt etwa einem Drittel bis zur Hälfte der
Höhe der
Halterung entspricht.
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Der
Längsstreifen
ist beidseits von. jeweils einem Falzstreifen begrenzt, der vom
Längsstreifen nach
außen
aufwärts
geneigt sowie an beidseits verlaufende Randstreifen der Seitenwand
in deren Ebene angeformt ist; die Seitenwand bietet also ein gestuftes
Profil aus drei streifenartigen Bereichen an. Zudem soll in dem
Halterungsprofil beidseits des Längsstreifens – bzw. von
den an dessen Falzstreifen anschließenden Randstreifen – jeweils
eine der sich zwischen beiden Seitenwänden erstreckenden Innenplatten
angeordnet sein. Letztere verlaufen vorteilhafterweise innerhalb
zweier von den plattenartigen Kragorganen bestimmten Ebenen. Diese
Kragplatten sollen jeweils durch einen längsschnittlich gekrümmten Zungenabschnitt
an eine der Querplatten des Steckabschnitts angeformt sein sowie
Schrauben aufnehmende Durchbrüche
anbieten.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung verläuft in Abstand zur Endkante
des Steckabschnitts eine Querachse, welche die Lage von Einsatzdurchbrüchen in
den Randstreifen der Seitenwände
bestimmt; jener Abstand soll höchstens
der Breite des Steckabschnitts entsprechen.
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Erfindungsgemäß ist in
die äußere Kammer ein
Einsatzelement eingebracht, das einen den miteinander fluchtenden
Einsatzdurchbrüchen
des Steckabschnitts bzw. deren Querachse zuzuordnenden Rohrkanal
aufweist, welcher einen blockartigen Körper durchsetzen soll, der
einer Fläche
einer Bodenplatte des Einsatzelements angeformt ist. Dieses wird
bevorzugt in eine Seitenkammer der Halterung eingeschoben.
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Die
Bodenplatte endet an der dem Blockkörper fernen Kante bevorzugt
mit einer Kantenrinne, die mit der vom Blockkörper fernen Oberfläche der Bodenplatte
einen Schlitz begrenzt; in Einbaulage des Blockkörpers nimmt die Kantenrinne
die Querkante der anliegenden Innenplatte auf. Auch hat es sich
als günstig
erwiesen, dass in Einbaulage des Blockkörpers dessen Stirnfläche der
Außenfläche einer
rinnenartigen Quermulde außenseitig
anliegt, die in die zugeordnete Querplatte eingeformt ist.
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Die
Halterung wird mit dem Längsträger – wie gesagt – bevorzugt
verschraubt; beispielsweise durch zumindest zwei durchgehende Stiftschrauben. Jedoch
kann der Längsträger auch
mit zwei oder vier – quer
zur Mittellinie verlaufenden – Stiftschrauben angeschlossen
werden, und die Schrauben durchgreifen jeweils die Profilwände von
Längsträger und Halterung.
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Es
wird deutlich, dass die Halterung als Energieabsorptionselement
geradlinig ausgebildet und stirnseitig mit den beiden Kragplatten über oder
unter die obere und die untere Flankenwand der Stoßstange
geschoben wird. Hierzu sind unter Ausbildung eines U-förmigen Endabschnitts
Ausnehmun gen in den Seitenwänden
des Energieabsorptionselements vorgesehen.
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Wenigstens
eine der Profilwände – vorzugsweise
jedoch alle Profilwände – des Energieabsorptionselements
liegt den Längsträgerprofilwänden innenseitig
an; dieses lässt
sich dann formschlüssig
in den Längsträger einschieben.
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Der
Querschnitt des Energieabsorptionselements und des Längsträgers kann – wie beschrieben – Sicken
bzw. Einbuchtungen od.dgl. Längsstreifen zum
Führen
bzw. Ausrichten und Fixieren des Energieabsorptionselements beim
Einschieben in den Längsträger enthalten.
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Bei
einer anderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung,
für die
gesondert Schutz begehrt wird, ist in das zum Längsträger gerichtete freie Ende der
Halterung ein deren Querschnitt i.w. angepasstes Einschubprofil
eingeschoben, das seinerseits mit der Halterung durch – deren
Längsachse
querende – Schraubelemente
verbunden ist.
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Zur
besseren Anbindung des Einschubprofils sowie Stabilisierung der
Halterung ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung der Innenraum durch
zumindest eine Vertikalwand in Kammern unterteilt; zudem kann eine
Seitenwand der Halterung eine Kammer mit gegenüber ihrem Basisbereich breiterem
Kopfbereich begrenzen, die einen in etwa halber Kammerhöhe angesetzten,
nach außen
in einem Winkel geneigten Wandstreifen aufweist.
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Zur
Anbringung der Schraubelemente soll für diese in jedem der beidseits
des geneigten Wandstreifens verlaufenden Bereiche der Seitenwand
ein Einsatzdurchbruch vorgesehen sein; diese Einsatzdurchbrüche fluchten
mit entsprechenden Einsatzdurchbrüchen in der anderen Seitenwand
sowie in der Vertikalwand der Halterung.
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Als
günstig
hat es sich erwiesen, wenn die Weite des Basisbereiches der einen
Kammer der gesamten Weite der anderen Kammer entspricht; letztere
ist also von rechteckigem Querschnitt, wohingegen die andere Kammer
zwei Bereiche unterschiedlicher Breite anbietet. Dazu entsprechen
erfindungsgemäß die Konturen
von zwei zueinander parallelen Flankenwänden des Einschubprofils der
Querschnittskontur der Halterung. Diese Flankenwände sollen durch jeweils eine
quer angeformte Bodenplatte und Firstplatte zu einem kastenartigen
Hohlprofil ergänzt
sein, dessen eine Seitenkante fallweise einen geneigten Kantenabschnitt
aufweist, der sich in Einbaulage dem geneigten Wandstreifen der
einen Profilseitenwand anlegt und so einen guten Halt findet.
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Im
Rahmen der Erfindung liegt, dass im Innenraum des Einschubprofils
ein Fachwerk bildende Innenstreifen und Wandstege mit zwischen diesen angeordneten
Fachwerkrohren angeordnet, insbesondere angeformt, sind. Jene – mit Innengewinde versehene
zur Aufnahme eines Schraubelementes dienenden – Fachwerkrohre sollen parallel
zu den Flankenwänden
des Einschubprofils verlaufen, wohingegen die Innenwandstreifen
mit jeweils einer an sie angeformten Flankenwand des Einschubprofils einen
Winkel begrenzen und andernends mit einem der Fachwerkrohre verbunden
sind. Zwischen jedem der letzteren sowie der benachbarten Boden-
bzw. Firstplatte erstreckt sich zudem ein etwa parallel zur Flankenwand
verlaufender Wandsteg, der an das Fachwerkrohr radial angeformt
ist und zu jedem der ebenfalls radial angeformten Innenwandstreifen
in einem Winkel von etwa 130° steht.
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Von
besonderer Bedeutung für
die Stabilisierung des Einschubprofils in dessen Einbaulage ist, dass
die der Halterung zugekehrte Flankenwand durch vertikale Sägeschlitze
zur Aufnahme jeweils einer Vertikalwand der Halterung unterteilt
ist, dies bevorzugt durch einen vertikalen Sägeschlitz für eine Vertikalwand. Der Sägeschlitz
durchsetzt das Fachwerk und endet an der anderen Flankenwand innensei tig,
welche so der eingeführten
Vertikalwand einen kantenseitigen Halt vermittelt.
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Die
bei der Verbindung eines Längsträgers mit
einer sog. Crashbox bisher am häufigsten
eingesetzte Lösung
ist diejenige mit den Längsträger und die
Crashbox gemeinsam durchsetzenden Schrauben und einem Distanzstück in der
Crashbox. Hierbei werden die Seitenwände des Längsträgers beim Anziehen der Schrauben
gegen die Crashbox gezogen, bis der Spalt zwischen Crashbox und
Längsträger geschlossen
ist; sie werden somit leicht deformiert.
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Für den Fall,
dass jener Spalt sehr groß ist und
die Deformation des Längsträgers dadurch
inakzeptabel würde,
wurde beim Stande der Technik ein Einschubteil entwickelt, in das
beidseitig hineingeschraubt wird. Dieses Einschubteil hat in der
Mitte eine Kerbe mit einem minimalen Querschnitt, der beim Anziehen
der Schrauben aufbricht, so dass sich die entstandenen einzelnen
Verschraubungsklötze nach
außen
bewegen können
und die Crashboxseitenwände
gegen den Längsträger ziehen.
Bei der von beiden Seiten eingeschraubten Anordnung entsteht durch
den Abstand der Crashbox vom Längsträger ein
Moment um die Z-Achse auf die Schrauben.
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Die
vorliegende Erfindung bietet ein neues Einschubprofil mit aus nur
zwei Kammern bestehender Crashbox an. Dieses Einschubprofil ist
leichter als die zuvor erörterten
Verschraubungsklötze.
Damit es in die Crashbox eingeführt
werden kann, ist in der Mitte der erwähnte Sägeschlitz angebracht. Dieser hat
zudem die Aufgabe, eine Relativbewerbung der beiden Profilseiten
voneinander beim Anziehen der Schrauben zu ermöglichen. Der als ungeteilte
Flankenwand verbleibende Steg, der die beiden Hälften des Einschubprofils verbindet,
hat außerdem
die Aufgabe, den Mittelsteg der Crashbox im Belastungsfall zu stützen und
somit deren optimales Falten sicherzustellen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand
der Zeichnung; diese zeigt in
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1:
die Draufsicht auf eine Stoßstange mit – an beiden
Enden der Stoßstange
unterschiedlich ausgebildeten – Halterungen
zum Anschluss an einen Längsträger;
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2:
eine Schrägsicht
auf einen Teil der Stoßstange
der 1 mit Halterung sowie einem teilweise geschnittenen
Längsträger;
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3:
eine Schrägsicht
auf einen Teil einer anderen Stoßstange mit diese an den Längsträger anschließendem Profilelement
als Halterung;
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4:
eine gegenüber 3 vergrößerte Schrägsicht auf
das Profilelement;
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5:
die verkleinerte Stirnansicht des Profilelements;
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6:
ein vergrößertes Detail
aus 4;
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7:
das Detail der 6 in einer anderen Ausgestaltung;
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8, 9:
Frontansicht und Draufsicht zu 7;
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10:
eine seitliche Teilansicht eines Längsträgers mit an diesem festgelegter
Halterung;
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11:
eine Schrägsicht
auf einen Abschnitt einer Stoßstange
mit angefügtem
Profilelement, an das andernends ein Einschubprofil angefügt ist;
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12:
das Profilelement der 11 mit dem von ihm gelösten Einschubprofil;
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13:
die vergrößerte Schrägsicht auf
das Einschubprofil der 12;
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14:
die Schrägsicht
auf das um 180° gedrehte
Einschubprofil;
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15:
die Frontansicht zu 14.
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Eine
aus einer Aluminiumlegierung stranggepresste Stoßstange 10 für einen
aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht wiedergegebenen Personenkraftwagen weist gemäß 1 ein
kastenförmiges Hohlprofil 12 mit
zwei in Abstand a zueinander verlaufenden Profilwänden 14, 16 auf,
die durch zwei Quer- oder Flankenwände 18 verbunden sind.
Das Hohlprofil 12 ist einer – zu der bei A angedeuteten Fahrzeuglängsachse
im rechten Winkel verlaufenden – Querebene
E zugeordnet sowie beidseits der hier eine Symmetrieebene bildenden
Fahrzeuglängsachse
A zu jener Querebene E hin gleichmäßig gekrümmt; zu dieser hin bestimmt
das Hohlprofil 12 in der im Krümmungszenit liegenden Längsachse
A ein Krümmungsmaß k. In
Einbaulage bildet die von der Querebene E weg weisende äußere Profilwand 14 einen – Stoßkräfte aufnehmenden – Außen- oder Druckgurt,
die andere – innere – Profilwand 14 einen Innen-
oder Zuggurt.
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Die
Stoßstange 10 ist
hier einem Paar von Fahrzeuglängsträgern 30 zugeordnet,
die beidseits parallel zur Fahrzeuglängsachse A verlaufen. Sie sind
ihrerseits aus zwei parallelen Seitenwänden 34 und diese
verbindenden Querwänden 36 zusammengesetzt,
die einen Innenraum 32 des Fahrzeuglängsträgers 30 begrenzen.
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Nahe
der rechten Stirnkante 20 des Hohlprofils 12 ist
in 1 rechtsseitig ein rohrartiges Deformationsorgan 40 aus
einem Profilstück
angedeutet, das einends an der inneren Profilwand 16 angebracht sowie
andernends mit einem Steckabschnitt 43 dem Fahrzeuglängsträger 30 zugeordnet
ist. Das Deformationsorgan 40 ist ebenfalls aus einem aus
Leichtmetall stranggepressten Profilelement gefertigt sowie an dem
der Stoßstange 10 zugewandten
Ende quer zur Mittellinie M des Deformationsorgans 40 angeschrägt; die
so entstehende Schrägkante 44 des
Profilelements 40 bestimmt mit der Querebene E einen Winkel
w von beispielsweise 10°.
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Eine
andere Ausgestaltung des Anschlusses des Hohlprofils 12 an
den Fahrzeug-Längsträger 30 ist
an dem in 1 linken Ende der Stoßstange 10 skizziert
sowie der 2 zu entnehmen. Deutlich wird
hier, dass die als Außengurt
dienende – in
sich querschnittlich wellenartig gestaltete – Profilwand 14 beide
Quer- oder Flankenwände 18 mit
flügelartigen Wandabschnitten
als Kantenstreifen 15, 15t übergreift.
Auch lässt 2 erkennen,
dass die Seitenwand 34 des Fahrzeuglängsträgers 30 ebenfalls
mit einem Kantenstreifen 35 die Außenfläche der angefügten Querwand 36 überragt.
Im übrigen
ist hier die zweite Seitenwand 34 aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht eingezeichnet sowie deren Befestigungsbereich schraffiert
hervorgehoben.
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Im
Profilinnenraum 22 des Hohlprofils 12 ist einstückig mit
den Profilwänden 14, 16 sowie
den diese verbindenden Flankenwänden 18 eine – parallel
zu den Profilwänden 14, 16 gerichtete – Querwand 24 mit
jeweils einer zwischen dieser und den Profilwänden 14, 16 verlaufenden
Mittelwand 26 vorgesehen. Diese Mittelwände 26 sind zueinander
erkennbar höhen-
bzw. seitenversetzt.
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Der
Anschluss des Hohlprofils 12 an den Fahrzeuglängsträger 30 wird
hier durch ein aus einem – seinerseits
aus einer Aluminiumlegierung stranggepressten – als Hohlprofil der Breite
b von beispielsweise 55 mm sowie der Höhe h von 75 mm gestalteten
Halteglied 46 hergestellt. An dessen dem Fahrzeuglängsträger 30 der
Profilhöhe
e zugeordneten und in diesem verschraubten Steckabschnitt 48 etwa
rechteckigen Querschnitts – aus
zwei parallelen Seitenwänden 49 und
diese verbindenden Querwänden 50 des
Hohlprofils der Halterung 46 – schließt ein Krümmungsabschnitt 52 an;
die in 2 rechte Seitenwand 49 ist nach außen – also hier
aus der Längsachse
M1 des Steckabschnittes 48 nach
rechts – gekrümmt und
die andere Seitenwand 49 endwärts an diese so herangeführt, dass
beide Seitenwände 49 aufeinanderliegen
und jede der beiden Querwände 50 etwa
in ihrer Längsmitte
gefaltet ist. Dabei verläuft die
innere Krümmungskontur
entsprechend der Außenfläche der
inneren Profilwand 16 des Hohlprofils 12, d.h.
sie schließt
mit einer Parallelen zur Querebene E den erwähnten Winkel w ein.
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Die
doppellagigen Schenkel 54 des so entstandenen rinnenartigen
Krümmungsabschnitts 52 werden
im Bereich von – in
der Zeichnung nicht erkennbaren – Durchbrüchen von Schrauben 56 od.dgl.
Verbindungsorganen durchsetzt, welche zudem in stoßstangenseitige
Durchbrüche
(28 in 3) der Flankenwände 18 eingreifen.
Entsprechende Durchbrüche
für Verbindungsorgane 56a sind im Steckabschnitt 48 des
Haltegliedes 46 vorgesehen. Diese Verbindungsorgane 56a lagern im Fahrzeuglängsträger 30 in
Durchbrüchen 38.
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3 zeigt
eine Stoßstange 10 mit
den oben erwähnten
Durchbrüchen 28 in
ihren Flankenwänden 18.
Auch ist in Abstand f zur Stoßstange 10 der
Endbereich eines Fahrzeuglängsträgers 30 zu
erkennen. In jede von dessen Seitenwänden 34 ist – etwa in
Höhenmitte – ein von
Falzstreifen 39 begrenzter Längsstreifen 33 eingeformt,
dessen Breite g etwa einem Drittel bis zur Hälfte der Profilhöhe e entspricht.
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In
das freie Ende des Fahrzeuglängsträgers 30 wird
ein Hohlprofilträgerabschnitt
als Steckabschnitt 43 eines auch als Crashbox bezeichneten, aus
Leichtmetall geeformten Deformationsorgans oder Profilelementes 41 eingeschoben,
dessen i.w. rechteckiger Querschnitt von Seitenwänden 58 und Querwänden 60 bestimmt
wird. Jede der beiden Seitenwände 58 enthält – entsprechend
der Formgebung der Seitenwand 34 des Fahrzeuglängsträgers 30 – einen
in Höhenmitte
eingeformten – insbesondere
in 5 verdeutlichten – Längsstreifen 59 der
Tiefe q. Des Längsstreifens 59 Längskanten
werden jeweils von einem Falzstreifen 57 gebildet, der
in sich nach außen – aufwärts – gekrümmt ist
sowie in einen Streifen 58a der
Seitenwand 58 übergeht.
In geringem Abstand zu jedem der beiden Falzstreifen 57 der Seitenwand 58 verlaufen
in dem Profilelement 41 zu den Querwänden 60 parallele
Innenplatten 62, deren Querkanten 63 Querlinien
in der Endkante 64 des Profilelements 41 bilden
sowie beidseits einer mittigen Hauptkammer 66 des Profilelements 41 zwei Seitenkammern 67 begrenzen.
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Beidseits
des eingeformten Längsstreifens 59 ist
in die Seitenwand 58 jeweils ein Einsatzdurchbruch 68 des
Durchmessers d für
einen – Fahrzeuglängsträger 30 und
Profilelement 41 haltend durchgreifenden – Verbindungsstift
eingebracht. Entsprechend bietet der Fahrzeuglängsträger 30 in seinen Seitenwänden 34 Einsatzdurchbrüche 37 an.
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In 3 ist
nahe der Stirnkante 31 des Fahrzeuglängsträgers 30 in den Querwänden 60 des
Profilelements 41 jeweils eine Quermulde 69 etwa
halbkreisförmigen
Querschnitts zu erkennen, die parallel zu einer von jenen Einsatzdurchbrüchen 37, 68 bestimmten
Querachse Q eingeformt ist. Deren Abstand von der Endkante 64 des
Profilelements 41 ist in 4 mit z
kenntlich gemacht.
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Die
Endhöhe
h1 des der Stoßstange 10 zugeordneten
Endes des Profilelementes 41 ist der freien Innenhöhe n der
Stoßstange 10 angepasst.
Diese Endhöhe
h1 wird bestimmt von den Außenflächen zweier
Kragplatten 70 als Endbereiche der Querwände oder
-platten 60, die über
die – in 3, 4 rechts
verlaufende – Stirnfläche 65 des
Profilelements 41 hinausragen und mittels eines längsschnittlich
gekrümmten
Zungenabschnitts 72 an die jeweilige Querplatte 60 angefügt sind.
Aus der Ebene jener Querplatte 60 sind zur Mittelachse
M des Profilelements 41 hin längsschnittlich gebogene Zwischenabschnitte 74 der
Querplatte 60 herausgeformt. Diese liegen der Außenfläche der
benachbarten Innenplatte 62 an. Die beiden Kragplatten 70 schmiegen
sich den Querwänden 18 der
Stoßstange 10 innenseitig an
und sind mit diesen durch Schrauben 56 verbunden, welche
Durchbrüche 55, 55a durchgreifen.
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Zwischen
die erwähnten
Innenplatten 62 und die ihr benachbarte Querplatte 60 des
Profilelements 41 ist in die Seitenkammer 67 ein
gesondertes Einsatzelement 80 eingeschoben, das in 6 detailliert
skizziert ist. Der Innenplatte 62 des Profilelements 41 liegt
in Einbaustellung jenes Einsatzelement 80 dessen Bodenplatte 76 auf,
die an einen blockartigen Körper 82 so
angeformt ist, dass sie tangential von diesem abragt. Ein Rohrkanal 84,
dessen Durchmesser d jenem der Einsatzdurchbrüche 37, 68 entspricht,
wird in der Querachse Q zentriert, wenn eine Kantenrinne 78 der
Bodenplatte 76 mit von deren Oberfläche 77 einseitig begrenzten
plattenparallelem Schlitz 79 die Endkante 63 der
diese Oberfläche 77 berührenden
Innenplatte 62 umgreift. Der Block- oder Rohrkörper 82 liegt
dann mit seiner – in 6 rechten – teilkreisförmig gekrümmten Stirnfläche 83 der
Außenfläche der
in die benachbarte Querplatte 60 eingeformten rinnenartigen
Quermulde 69 an.
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Eine
andere Ausgestaltung des Einsatzelementes 80a nach 7 bis 9 enthält im Rohrkörper 82a der Breite c von 26 mm sowie der Höhe i von 21
mm einen querschnittlich ovalen Kanal 85 der Breite b2 von 14 mm und der Höhe h2 von
18 mm. Die Dicke y der Bodenplatte 76 beträgt hier
3 mm bei einer Höhe
s des Schlitzes 79 der Kantenrinne 78 von 2,2
mm; deren kurzer Schenkel 75 bietet eine Länge y1 von 7 mm an bei einer Gesamtlänge n1 des Einsatzelementes 80a von
etwa 49 mm und dessen Breite b1 von etwa
55 mm.
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Nicht
dargestellt ist im übrigen
eine Ausgestaltung des Einsatzelements mit Rohrkörper, aber ohne Bodenplatte 76.
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Das
als Distanzstück
in das Profilelement 41 eingeschobene Einsatzelement 80, 80a wird gemäß 10 mittels
Stiftschrauben 86 festgelegt, welche den Rohrkanal des
Einsatzelements 80, 80a ,
die Einsatzdurchbrüche 68 des
Profilelements 41 sowie fluchtende Ausnehmungen des Längsträgers 30 durchsetzen.
Der Schraubenkopf der Stiftschraube 86 liegt – mit oder
ohne Unterlagsscheibe – der
Außenfläche einer
ersten Trägerseitenwand 34 und
mit einer aufgebrachten Schraubenmutter 88 – mit oder ohne
Unterlagsscheibe 87 – einer
ersten im Wesentlichen gegenüberliegenden
zweiten Trägerseitenwand 34 des
Längsträgers 30 an.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 11 bis 15 wird
eine Halterung bzw. ein Profilelement 42 eingesetzt, dessen
Innenraum durch eine mittige Vertikalwand 90 in zwei Kammern 92, 92a unterteilt ist. Die in 12 linke
Kammer 92 wird nach außen hin
von einer zur Vertikalwand 90 in einem Abstand t parallelen
Seitenwand 58 begrenzt, und die rechte Kammer 92a ist in ihrem unteren Bereich ebenfalls von
jener Weite t. Durch einen in einem Winkel w1 von
etwa 45° nach außen geneigten,
etwa in halber Höhe
h3 der rechten Seitenwand 58r ansetzenden Wandstreifen 58w dieser Seitenwand 58r verläuft deren
firstwärtiger
Abschnitt in einem Abstand t1 von der Vertikalwand 90,
der etwa um die Hälfte
größer ist
als der untere Abstand t, d.h. die Firstplatte 61 des Profilelements 42 ist
entsprechend breiter als die untere Querplatte 60. Sie übergreift
mit den bereits beschriebenen Kragplatten 70 die oberen
Querwände 18 der
Stoßstange 10 bis
zu einem Kantenstreifen 15a und
ist mit den Querwänden 18 durch
Schrauben 56 verbunden.
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In
Abstand zur Stirnfläche
der beschriebenen Crashbox bzw. des Profilelements 42 ist
in 12 ein sog. Einschubprofil 94 skizziert,
dessen Höhe
h3 der lichten Höhe des Profilelements 42 und dessen
untere Breite z1 und obere Breite z2 den lichten Weiten des Profilelements 42 entsprechen.
Die Flankenwände 95, 95a sind dem Querschnitt jener Stirnfläche angepasst;
an der in 12, 13 rechten
Seite des Einschubprofils 94 sind dessen Seitenkanten 96 entsprechend
der Neigung w1 des Wandstreifens 58w des Profilelements 42 jeweils
mit einem geneigten Kantenabschnitt 96w ausgestattet.
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Die
Flankenwände 95, 95a sind durch eine Bodenplatte 97 und
einer Firstplatte 98 zu einem Kasten verbunden. In dessen
Innenraum 100 verlaufen parallel zu den Flankenwänden 95, 95a und den Platten 97, 98 zwei
Rohre 102 mit Innengewinde 103, dessen Innendurchmesser
dem Durchmesser d1 der Einschubdurchbrüche 68 des
Profilelements 42 etwa entspricht; diese Innengewinde 103 beginnen
jeweils in axialem Abstand i1 zur Mündungskante 104 des Rohres 102.
Die Rohre 102 des Einschubprofils 94 fluchten
in dessen Einbaulage mit den Einschubdurchbrüchen 68 des Profilelements 42.
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Die
Rohre 102 sind gemäß 15 Teile
eines in das Einschubprofil 94 eingeformten Fachwerks 106.
Von den beiden Flankenwänden 95, 95a gehen in halber Höhe h3 jeweils
zwei geneigte Innenwandstreifen 108 aus, die mit ihrer
Flanken wand 95 bzw. 95a jeweils
einen Winkel w3 von hier 45° begrenzen
und andernends radial an jene Rohre 102 anschließen. Ein
ebenfalls radialer, parallel zu den Flankenwänden 95, 95a stehender Wandsteg 110 verbindet
den Zenit jedes Rohres 102 mit der benachbarten Platte 97 bzw. 98 und
begrenzt mit den beiden Innenwandstreifen 108 seines Fachwerkrohres 102 Winkel
von etwa 130°.
Dazu verdeutlicht 15, dass die lichten Abstände a1 bzw. a2 der Wandstege 110 von
der jeweils parallelen Flankenwand 95 bzw. 95a von unterschiedlicher Länge sind, dies
hier etwa im Verhältnis
4:3.
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Ergänzend sei
noch darauf hingewiesen, dass die Lage der Endkanten des Fachwerks 106 jeweils
von durch die Seitenkanten 96, 96w gelegten Stirnebenen
bestimmt ist.
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Das
Einschubprofil 94 wird in Richtung der Längsachse
B des Profilelements 42 in dieses eingeschoben. Um dies
zu ermöglichen,
verläuft – zur Aufnahme
der Vertikalwand 90 des Profilelements 42 – in der
dem Profilelement 42 zugekehrten Flankenwand 95a in Abstand t zu deren bodennahen Seitenkanten 96 ein
vertikaler Sägeschlitz 112 durch
die Boden- und Firstplatte 60, 61, die Flankenwand 95a und das Fachwerk 106; die
andere Flankenwand 95 ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Dieser
Sägeschlitz 112 hat
zudem die Aufgabe, eine Relativbewegung der beiden Profilseiten
voneinander beim Anziehen der Stiftschrauben 86 zu ermöglichen.
Die unversehrte Flankenwand 95 bildet einen Steg, der beide
Hälften
des Einschubprofils 94 verbindet und außerdem die Aufgabe hat, die
einen Mittelsteg bildende Vertikalwand 90 im Belastungsfalle
zu stützen und
so ein optimales Falten des Profilelements 42 sicherzustellen.
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Die
beidseits des Profilelements 42 eingesetzten Stiftschrauben 86 durchgreifen
gemäß 11, 12 die – nahe der
Frontkanten 58k der Seitenwände 58, 58r des Profilelements 42 vorgesehenen – Einsatzdurchbrüche 68 samt
Vertikalwand 90 und enden im Innengewinde 103 eines
der Fahrwerkrohre 102 des eingesetzten Einschubprofils 94.
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Da
der Querschnitt des Einschubprofils 94 verhältnismäßig groß ist, stützt dieses
den Querschnitt des Profilelements 42 sehr intensiv gegen
unerwünschte
Deformation in dessen hinteren Bereich ab.