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Die
Erfindung betrifft eine kristalline Modifikation von Cefuroximaxetil
(Polymorph), pharmazeutische Zusammensetzungen, welche diese Modifikation
enthalten, und deren Verwendung.
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Cefuroximaxetil
(ATC-Code J01DA45) ist ein Breitbandantibiotikum der Klasse der
Cephalosporine, welches üblicherweise
oral verabreicht wird. Eine Verabreichung von Cefuroximaxetil ist
indiziert bei Infektionen der Atemwege, des Urogenitaltraktes und
bei Infektionen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich. Bei Infektionen der
Weichteilgewebe und bei Infektionen der Knochen und Gelenke kann
ebenfalls eine Anwendung erfolgen (vgl. L.J. Scott et al., Drugs
2001, 61, 1455-1500).
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Cefuroximaxetil
ist der 1-Acetoxyethylester von Cefuroxim, d.h. von (6R,7R)-3-carbamoyloxymethyl-7-[(Z)-2-(fur-2-yl)-2-methoxyiminoacetamido]ceph-3-em-4-carbonsäure (vgl.
US 3,974,153 und
US 4,267,320 ; ATC-Code J01DA06).
Soweit für
die pharmazeutische Anwendung zugelassen, handelt es sich bei Cefuroximaxetil üblicherweise
um ein Gemisch zweier Diastereomere. Im Stand der Technik sind Verfahren zur
Isolation der einzelnen Diastereomere beschrieben (vgl. DE-OS-27
06 413 und
US 5,063,224 ).
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Im
Sinne der Beschreibung handelt es sich bei Cefuroximaxetil bevorzugt
um das pharmazeutisch verwendbare Gemisch der Diastereomere, wie
es beispielsweise in USP 23, Seiten 315/316 definiert ist. Dabei liegen
die beiden Diastereomere in einem Verhältnis von etwa 1:1 vor. Gemäß USP 23
wird eine Probe des Gemisches der Diastereomere chromatographiert.
Dem A-Isomer entspricht dann ein Peak rA,
dem B-Isomer ein Peak rB. Das Verhältnis der
Diastereomere wird dann gemäß USP 23,
Seite 315, rechte Spalte, bestimmt nach der Formel rA/(rA + rB). Dieses Verhältnis muss
zwischen 0,48 und 0,55 liegen.
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Es
sind verschiedene feste Modifikationen von Cefuroximaxetil im Stand
der Technik bekannt.
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Für die Herstellung
oraler Darreichungsformen wird üblicherweise
die amorphe Form von Cefuroximaxetil eingesetzt (vgl. DE-OS 34 27
828, EP-A 107 276 und
US 4,562,181 ).
Neben der amorphen Form von Cefuroximaxetil sind verschiedene kristalline
Modifikationen von Cefuroximaxetil bekannt. So offenbart GB-A-15 71
683 eine Modifikation, welche im folgenden als "α-Modifikation" bezeichnet wird.
Ein IR-Spektrum
wird in GB-A-21 45 409 offenbart. EP-A-757 991 offenbart eine Modifikation,
welche im folgenden als "β-Modifikation" bezeichnet wird.
EP-A-937 727 offenbart eine Modifikation, welche im folgenden als "γ-Modifikation" bezeichnet wird.
Ferner offenbart EP-A-937 727 ein Hemihydrat, welches etwa zu 95%
aus dem R-Isomer
besteht.
DE 10 2005 019
458 beschreibt eine Modifikation, welche im folgenden als "δ-Modifikation" bezeichnet wird.
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Verschiedene
Polymorphe desselben pharmazeutischen Wirkstoffs unterscheiden sich
grundsätzlich in
ihren Eigenschaften.
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Einerseits
können
die speziellen physikalischen Eigenschaften einer bestimmten Modifikation
bei ihrer Verarbeitung und Lagerung von Interesse sein, wie z.B.
thermodynamische Stabilität,
Kristallmorphologie [insbesondere Gestalt, Form, Partikelgröße, Farbe],
Dichte, Schüttdichte,
Härte,
Deformierbarkeit, kalorimetrisches Verhalten [insbesondere Schmelzpunkt],
Löslichkeitseigenschaften
[insbesondere intrinsische Löslichkeitsgeschwindigkeit
und Gleichgewichtslöslichkeit],
Hygroskopie, relatives Feuchtigkeitsprofil, Klebrigkeit, etc.
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Andererseits
kann die kristalline Modifikation auch verbesserte chemische Eigenschaften
aufweisen. Beispielsweise ist es bekannt, dass eine geringere Hygroskopie
zu einer verbesserten chemischen Stabilität und längeren Haltbarkeit von chemischen
Verbindungen führen
kann.
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Die
bisher bekannten Modifikationen (Polymorphe) von Cefuroximaxetil
haben gewisse Nachteile. So weisen sie mitunter keine ausreichende
thermodynamische Stabilität
auf. Die Stabilität
der Modifikation ist jedoch ein sehr wesentlicher Aspekt beim Polymorphismus.
Nur durch Verwendung der stabilsten Modifikation im Arzneimittel
kann nämlich
sichergestellt werden, dass während
einer Lagerung in der Formulierung keine polymorphe Umwandlung stattfindet.
Dies ist insofern von besonderer Bedeutung, als dass sich ansonsten
infolge einer Umwandlung von einer weniger stabilen Modifikation
in eine stabilere Modifikation die Eigenschaften des Arzneimittels ändern können. Im
Hinblick auf die pharmakologischen Eigenschaften einer Darreichungsform
bedeutet dies, dass sich infolge der polymorphen Umwandlung beispielsweise
die Löslichkeit
des Wirkstoffs ändern
kann, womit eine Änderung
des Freisetzungsverhaltens und damit eine Änderung der Bioverfügbarkeit
einhergeht. Letztlich resultiert daraus eine unzureichende Lagerstabilität der Darreichungsform.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kristalline Modifikation
von Cefuroximaxetil bereitzustellen, welche Vorteile gegenüber den
Modifikationen des Standes der Technik aufweist. Die kristalline
Modifikation sollte auf einfache Art und Weise auch in größeren Mengen
hergestellt werden können
und sich insbesondere durch eine hohe thermodynamische Stabilität auszeichnen.
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Es
wurde überraschend
gefunden, dass sich eine neue kristalline Modifikation von Cefuroximaxetil herstellen
lässt,
welche Vorteile gegenüber
den bisher bekannten kristallinen Modifikationen von Cefuroximaxetil
aufweist. Zur terminologischen Abgrenzung der neuen kristallinen
Modifikation von Cefuroximaxetil von den bisher im Stand der Technik
bekannten Modifikationen wird die neue kristalline Modifikation
nachfolgend auch als "ε-Modifikation" bezeichnet.
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Es
wurde überraschend
gefunden, dass sich die erfindungsgemäße ε-Modifikation von Cefuroximaxetil
u.a. durch Präzipitation
aus einer Lösung
von amorphem Cefuroximaxetil in Aceton durch Zugabe von Wasser und
anschließendes
Rühren
der Suspension herstellen lässt.
Dazu kann eine filtrierte Lösung
von amorphem Cefuroximaxetil in Aceton vorgelegt und die Präzipitation
durch langsame Zugabe von Wasser als Fällungsmittel induziert werden.
Die eingesetzte Menge an Wasser beträgt dabei vorzugsweise mindestens
das Einfache, bevorzugter mindestens das Anderthalbfache und noch
bevorzugter mindestens das Zweifache der eingesetzten Menge an Aceton.
Anschließend
sollte die Suspension für
mehrere Stunden gerührt,
der Niederschlag ggf. abfiltriert und danach ggf. im Vakuum getrocknet
werden. Durch dieses Verfahren ist es ohne weiteres möglich, die
erfindungsgemäße ε- Modifikation von
Cefuroximaxetil auch im Gramm- und Kilogramm-Maßstab in praktisch reiner Form
herzustellen.
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1 zeigt
ein FT-Raman-Spektrum, 2 ein Röntgenpulverdiffraktogramm der
erfindungsgemäßen Modifikation
von Cefuroximaxetil (ε-Modifikation).
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Die
erfindungsgemäße kristalline ε-Modifikation
von Cefuroximaxetil ist lagerstabil, sowohl in physikalischer als
auch in chemischer Hinsicht.
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Mit
Hilfe binärer
Mischungen aus der ε-Modifikation
mit der α-, β- bzw. γ-Modifikation
in Methanol und Aceton konnte gezeigt werden, dass die erfindungsgemäße ε-Modifikation unter
diesen Bedingungen jeweils stabiler als die α-, β- und die γ-Modifikation ist. Daher kann eine spontane
Umwandlung der ε-Modifikation
in diese weniger stabilen Modifikationen aus thermodynamischen Gründen ausgeschlossen
werden.
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Durch
die Tatsache, dass für
Cefuroximaxetil neben der amorphen Modifikation und der erfindungsgemäßen kristallinen ε-Modifikation
bereits weitere kristalline Modifikationen bekannt sind, gewinnt
dieser Aspekt zusätzlich
an Bedeutung. Cefuroximaxetil zeichnet sich nämlich offenbar durch eine ausgeprägte Tendenz zum
Polymorphismus aus, was nicht bei jedem Arzneistoff der Fall ist.
Infolge der vergleichsweise großen
Zahl metastabiler Modifikationen wird aber eine polymorphe Umwandlung
während
der Lagerung grundsätzlich wahrscheinlicher.
In solchen Fällen
besteht daher ein besonderer Bedarf daran, die nach Möglichkeit
stabilste polymorphe Modifikation bereitzustellen.
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Ein
FT-Ramanspektrum der neuen kristallinen Modifikation von Cefuroximaxetil
(ε-Modifikation)
ist in 1 dargestellt. Das FT-Raman-Spektrum der erfindungsgemäßen kristallinen
Modifikation von Cefuroximaxetil umfasst Signale bei 1661 ± 3 (bevorzugt ± 2, bevorzugter ± 1) cm–1,
1644 ± 3
(bevorzugt ± 2,
bevorzugter ± 1)
cm–1 und
1597 ± 3
(bevorzugt ± 2,
bevorzugter ± 1)
cm–1.
Bevorzugt umfasst das FT-Raman-Spektrum zusätzlich ein
Signal bei 1404 ± 3
(bevorzugt ± 2,
bevorzugter ± 1)
cm–1 und/oder
1349 ± 3
(bevorzugt ± 2, bevorzugter ± 1) cm–1.
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Ein
Röntgendiffraktogramm
der neuen kristallinen Modifikation von Cefuroximaxetil (ε-Modifikation)
ist in 2 dargestellt. Das Röntgenpulverdiffraktogramm der
erfindungsgemäßen ε-Modifikation
umfasst bevorzugt Reflexe bei 23,35 ± 0,20 (bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ und/oder
33,56 ± 0,20
(bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ. Bevorzugt
umfasst das Röntgenpulverdiffraktogramm
zusätzlich
Reflexe bei 15,75 ± 0,20
(bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ, 18,76 ± 0,20
(bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ, 24,18 ± 0,20
(bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ, 24,92 ± 0,20
(bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ und/oder
26,18 ± 0,20
(bevorzugt ± 0,15,
bevorzugter ± 0,10) °2Θ.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
einer kristallinen Modifikation von Cefuroximaxetil umfassend die
Schritte
- a) Lösen von amorphem Cefuroximaxetil
in einem ausreichenden Volumen an Aceton;
- b) Zugeben von Wasser zu der in Schritt a) erhaltenen Lösung in
einer Menge, die ausreicht, um das Cefuroximaxetil zu präzipitieren;
- c) Rühren
der erhaltenen Suspension;
- d) ggf. Abfiltrieren des erhaltenen Niederschlags; und
- e) ggf. Trocknen des erhaltenen Niederschlags.
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Bevorzugt
handelt es sich bei der kristallinen Modifikation von Cefuroximaxetil
um die vorstehend beschriebene ε-Modifikation.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird die amorphe Form von Cefuroximaxetil als Edukt verwendet.
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Bevorzugt
wird die in Schritt a) erhaltene Lösung filtriert, bevor in Schritt
b) Wasser als Fällungsmittel zugesetzt
wird. Die in Schritt a) erhaltene Lösung weist vorzugsweise eine
spezifische Konzentration der amorphen Form von Cefuroximaxetil
in Aceton im Bereich von 5,0 bis 15 Gew.-%, bevorzugter 7,5 bis
12,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 9,0 bis 11 Gew.-% auf.
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In
Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der in Schritt a) erhaltenen Lösung Wasser in einer Menge
zugesetzt, die ausreicht, um das Cefuroximaxetil zu präzipitieren.
Die Zugabe des Wassers als Fällungsmittel
erfolgt vorzugsweise langsam, bevorzugt tropfenweise über einen
längeren
Zeitraum, um die Fällung
nicht schlagartig, sondern behutsam zu induzieren. Bevorzugt erfolgt
die Zugabe bei Raumtemperatur. In Abhängigkeit der eingesetzten Mengen
ist dem Fachmann bekannt, über
welchen Zeitraum die Zugabe des Wassers sinnvoll ist, insbesondere
um auch Okklusionen und Inklusionen zu vermeiden.
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Die
zugesetzte Wassermenge reicht aus, um die Präzipitation des Cefuroximaxetils
zu induzieren. Bevorzugt liegt das Verhältnis des Volumens des Wassers
zum Volumen des Acetons im Bereich von 1:1 bis 5:1, bevorzugter
1,5:1 bis 4:1, noch bevorzugter 1,75:1 bis 3:1.
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In
Schritt c) des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die in Schritt b) erhaltene Suspension gerührt. Vorzugsweise erfolgt das
Rühren
für mindestens
6 h, bevorzugter mindestens 12 h, noch bevorzugter mindestens 18
h und insbesondere mindestens 24 h, vorzugsweise bei Raumtemperatur.
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Im
optionalen Schritt e) des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt eine
Trocknung, vorzugsweise im Vakuum und/oder bei erhöhter Temperatur,
vorzugsweise im Bereich von 30°C
bis 50°C,
bevorzugter 35°C
bis 45°C
und insbesondere bei 40°C.
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In
einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird nicht von der amorphen Form von Cefuroximaxetil, sondern von
der α-Modifikation
von Cefuroximaxetil als Edukt ausgegangen. In diesem Fall wird jedoch
keine Lösung
in Aceton, sondern eine Lösung
in THF hergestellt und durch Zugabe von Wasser als Fällungsmittel
die Präzipitation
eingeleitet. Die zugesetzte Wassermenge reicht aus, um die Präzipitation
des Cefuroximaxetils zu induzieren. Bevorzugt liegt das Verhältnis des
Volumens des Wassers zum Volumen des THF im Bereich von 0,5:1 bis
2:1, bevorzugter 0,75:1 bis 1,5:1, noch bevorzugter 0,8:1 bis 1:1.
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Unter
diesen Bedingungen kann sich zunächst
ein öliger
Niederschlag bilden, welcher sich allerdings bei Lagerung für mehrere
Tage, bevorzugt eine Woche, bei Raumtemperatur in die kristalline ε-Modifikation umwandelt.
Diese kann dann abfiltriert und ggf. im Vakuum getrocknet werden.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die kristalline Modifikation
von Cefuroximaxetil, welche durch eines der vorstehend beschriebenen
Verfahren erhältlich
ist.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft pharmazeutische Zusammensetzungen,
welche die erfindungsgemäße Modifikation
von Cefuroximaxetil (ε-Modifikation)
und einen pharmazeutisch verträglichen
Träger
umfassen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
zumindest ein Carrageenan, welches vorzugsweise ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus κ-Carrageenan, λ-Carrageenan
und ι-Carrageenan,
vorzugsweise κ-Carrageenan.
Carrageenane sind sulfatisierte Polysaccharide, die als Strukturkomponenten
in den Zellwänden
bestimmter Rotalgen-Gattungen vorkommen. κ-Carrageenan kann beispielsweise
aus Kappaphycus alverezii, Chondrus crispus und Sarcothalia crispata
gewonnen werden.
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κ-Carrageenan, λ-Carrageenan
und ι-Carrageenan
sind Polysaccharide, die sich insbesondere in Anzahl und Position
von Sulfatestergruppen unterscheiden. Wenn nicht anderweitig spezifiziert,
bedeutet der Begriff "Carrageenan" im Sinne der Beschreibung
vorzugsweise zumindest ein Carrageenan ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus κ-Carrageenan, λ-Carrageenan
und ι-Carrageenan.
Im Stand der Technik sind noch weitere Carrageenane bekannt, beispielsweise α-Carrageenan, β-Carrageenan, γ-Carrageenan
und ε-Carrageenan.
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Chemisch
lässt sich
eine Leitstruktur von κ Carrageenan
bevorzugt auch bezeichnen mit "-(1→3)-β-D-galactopyranose-4-sulfat-(1→4)-3,6-anhydro-α-D-galactopyranose-(1→3)-", die Leitstruktur
von ι-Carrageenan
mit "-(1→3)-β-D-galactopyranose-4-sulfat-(1→4)-3,6-anhydro-α-D-galactopyranose-2-sulfat-(1→3)-" und die Leitstruktur
von λ-Carrageenan
mit "-(1→3)-β-D-galactopyranose-2-sulfat-(1→4)-α-D-galactopyranose-2,6-disulfat-(1→3)-".
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Im
Sinne der Beschreibung umfasst κ-Carrageenan
bevorzugt sulfatisierte Polygalaktosid-Substrukturen, welche sich
von D-Galaktose und 3,6-anhydro-D-Galaktose ableiten.
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Beispiele
solcher Substrukturen sind:
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Bevorzugt
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
ein Carrageenan, das durchschnittlich pro Pyranoseeinheit weniger
als 1,5 Sulfatäquivalente,
bevorzugter weniger als 1,0 Sulfatäquivalente und insbesondere
0,6 ± 0,1
Sulfatäquivalente
aufweist.
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Vorzugsweise
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung κ-Carrageenan,
bevorzugt als Natrium-, Kalium oder Calciumsalz. κ-Carrageenan
bzw. seine Salze sind kommerziell erhältlich, beispielsweise unter
der Bezeichnung Gelcarin®.
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Hinsichtlich
weiterer Einzelheiten zu κ-Carrageenan
und zur Spezifikaton der Carrageenane kann beispielsweise verwiesen
werden auf T.H.M. Snoeren, Kappacarrageenan: A study on its physico-chemical
properties, sol-gel transition and interaction with milk proteins
(N.I.Z.O.-verslagen), H. Veenman and Zonen B.V (1976); Uno Y, Omoto
T, Goto Y, Asai I, Nakamura M, Maitani T (2001), Molecular weight
distribution of carrageenans studies by a combined gel permeation/inductively
coupled plasma (GPC/ICP) method, Food Additives and Contaminants
18: 763-772; und JECFA (1998), Compendium of Food Additive Specifications
Addendum 6, pp 29-33. FAO, Rome.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
enthält
sie wenigstens 5,5 Gew.-%, bevorzugter wenigstens 6,0 Gew.-%, noch
bevorzugter wenigstens 6,5 Gew.-%, am bevorzugtesten wenigstens
7,0 Gew.-% und insbesondere wenigstens 7,5 Gew.-% Carrageenan, vorzugsweise κ-Carrageenan.
Besonders bevorzugt enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
7,5 bis 50 Gew.-%, bevorzugter 10 bis 40 Gew.-% und insbesondere
20 bis 30 Gew.-% Carrageenan, vorzugsweise κ-Carrageenan, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
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Bevorzugt
liegt das Gewichtsverhältnis
der ε-Modifikation
von Cefuroximaxetil zu Carrageenan im Bereich von 0,5:1 bis 5,0:1,
bevorzugter 1,0:1 bis 4,0:1, noch bevorzugter 1,5:1 bis 3,5:1, am
bevorzugtesten 2,0:1 bis 3,0:1 und insbesondere 2,2:1 bis 2,6:1.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
Tricalciumphosphat und/oder wenigstens einen Sucroseester. In einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
enthält die
erfindungsgemäße Zusammensetzung
sowohl Tricalciumphosphat als auch zumindest einen Sucroseester.
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Bevorzugte
Sucroseester weisen einen Hydrophilie-Lipohilie-Balance (HLB) Wert
von 10 bis 17, bevorzugter 11 bis 16, insbesondere 13 bis 15 auf.
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Bevorzugt
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
den Sucroseester in einer Menge von 1,0 bis 10 Gew.-%, bevorzugter
2,0 bis 8,0 Gew.-% und insbesondere 4,0 bis 6,0 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
handelt es sich bei dem Sucroseester um Sucrose Stearat, Sucrose
Palmitat, Sucrose Laurat, Sucrose Behenat, Sucrose Oleat, Sucrose
Erucat oder deren Mischungen. Besonders bevorzugt handelt es sich
um Sucrose Palmitat, welches einen HLB von ca. 15 aufweist und beispielsweise unter
der Typenbezeichnung "S-1570" bei der Firma Mitsubishi
kommerziell erhältlich
ist.
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Enthält die erfindungsgemäße Zusammensetzung
Tricalciumphosphat und Carrageenan, so beträgt das Gewichtsverhältnis von
Tricalciumphosphat zu Carrageenan bevorzugt 1:1 bis 1:10, insbesondere
1:2 bis 1:6.
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Als
Tricalciumphosphat wird bevorzugt ein fein verteiltes Pulver mit
einer mittleren Teilchengröße < 50 μm eingesetzt.
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Weiterhin
kann die erfindungsgemäße Zusammensetzung übliche Hilfsstoffe
enthalten, wie z.B. Füllmittel,
Bindemittel, Gleitmittel, Antioxidationsmittel, Farbstoffe oder
Konservierungsstoffe. Derartige Hilfsstoffe sind dem Fachmann bekannt.
In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vollumfänglich verwiesen
werden auf H.P. Fiedler, Lexikon der Hilfsstoffe für Pharmazie,
Kosmetik und angrenzende Gebiete, 2 Bde., Editio Cantor, Aulendorff,
2002; D.E. Bugay, Pharmaceutical Excipients (Drugs and the Pharmaceutical
Sciences, V. 94) (Handcover), CRC, 1998.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
keine mikrokristalline Cellulose oder andere Sphäronisierungshilfsstoffe, wie
z.B. niedrig substituierte Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose,
Hydroxymethylcellulose, Pulvercellulose, Natrium Carboxymethylcellulose
oder Polyvinylpyrrolidon, sofern sie noch nicht als Darreichungsform
mit einem Überzug
versehen wurde.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft Pellets, vorzugsweise Extrusionspellets,
welche die erfindungsgemäße Zusammensetzung
enthalten.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine feste pharmazeutische
Darreichungsform enthaltend die erfindungsgemäße ε-Modifikation von Cefuroximaxetil,
wobei das Cefuroximaxetil unter physiologischen Bedingungen bei
einem pH-Wert von 6 bis 7 innerhalb von 30 Minuten in einer Menge
von wenigstens 75%, vorzugsweise wenigstens 85%, freigesetzt wird,
nachdem sich zunächst
ein gegebenenfalls vorhandener Überzug
aufgelöst
hat. Vorzugsweise ist die Darreichungsform multipartikulär.
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Ferner
betrifft ein weiterer Aspekt der Erfindung eine vorzugsweise multipartikuläre, pharmazeutische Darreichungsform
umfassend eine vorstehend beschriebene pharmazeutische Zusammensetzung,
vorzugsweise vorstehend beschriebene Pellets.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Darreichungsform,
wie z.B. bevorzugte Mengenverhältnisse
der eingesetzten Komponenten, sind vorstehend im Zusammenhang mit
der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzung beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Darreichungsform
ist bevorzugt zur oralen Verabreichung konfektioniert. Sie ist bevorzugt
multipartikulär.
Bevorzugt umfasst sie Granulate, Pellets, vorzugsweise Extrusionspellets,
Mikrogranulate oder Mikropellets.
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Besonders
bevorzugt liegt die erfindungsgemäße Darreichungsform in Form
von Extrusionspellets, vorzugsweise in sphärischer Form, vor. Diese können ggf.
in Gelatinekapseln gefüllt
werden.
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Die
Partikel der erfindungsgemäßen multipartikulären Darreichungsform
weisen bevorzugt einen mittleren Durchmesser (Größe) < 1000 μm, bevorzugter < 900 μm, noch bevorzugter < 800 μm, am bevorzugtesten < 700 μm und insbesondere
zwischen 250 und 700 μm
auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
liegt die erfindungsgemäße Darreichungsform
als Tablette, insbesondere als Filmtablette vor. Dabei sind die
Tabletten besonders bevorzugt durch Tablettierung der erfindungsgemäßen Pellets,
vorzugsweise Extrusionspellets, unter Zusatz der üblichen
Tablettierungshilfsstoffe erhältlich.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Darreichungsform
weist sie einen Magensaft resistenten und/oder Speichel resistenten Überzug auf.
Vorzugsweise wird vor dem Aufbringen dieses Überzugs zusätzlich ein Schutzüberzug aufgebracht,
welcher den Kern isoliert.
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Diese Überzüge werden
je nach Art und Funktion des Überzuges
bevorzugt in einer Menge von 1,0 bis 50 Gew.-%, bevorzugter 2,0
bis 25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Darreichungsformen,
aufgetragen.
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Als
Materialien für
einen Magensaft resistenten Überzug
eignen sich vorzugsweise Methacrylsäure/Alkylmethacrylat-Copolymere,
vorzugsweise Copolymerisate von Methacrylsäure/Methylmethacrylat mit einem molaren
Verhältnis
der Monomeren von 1:1 bis 1:2, wie Eudragit L®, Eudragit
S® oder
Eudragit L30D-55®, oder Ethylmethacrylat,
die sich bei einem pH-Wert von ≥ pH
6 schnell auflösen.
Weiterhin können als
Magensaft resistente Überzüge solche
auf Basis von Cellulosen, die dem Fachmann bekannt sind, aufgetragen
werden. Die Auftragung der Überzüge kann
mit entsprechenden Lösungen
oder Dispersionen in organischem oder wässrigem Medium erfolgen, wobei
ein wässriges
Medium bevorzugt ist. Als Speichel resistente Überzüge eignen sich Überzüge auf Basis
von Eudragit E, Eudragit EP0.
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Dem
Fachmann ist es bekannt, dass den bekannten Überzugsmaterialien übliche Weichmacher,
Farbstoffe, Gleitmittel, wie Talkum und/oder Magnesiumstearat, zugesetzt
werden sollen bzw. können.
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Erfindungsgemäß wird unter „Magensaft" sowohl die natürliche Komposition
des Magensafts als auch die dem Fachmann bekannten künstlichen
Magensaft ähnlichen
Zubereitungen (pH 1,2 bis 2,0) verstanden. Ebenso werden unter „Freisetzung
in Dünndarm" sowohl die Freisetzung
im natürlichen
Dünndarmsaft
als auch die Freisetzung in Dünndarmsaft ähnlichen
Zubereitungen bei pH-Werten von 6 bis 7, vorzugsweise pH 6,4 bis
6,8 verstanden.
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Die
erfindungsgemäßen Darreichungsformen
zeichnen sich bevorzugt dadurch aus, dass sie eine hohe Auflösungsgeschwindigkeit
aufweisen und das Cefuroximaxetil bevorzugt innerhalb von 30 Minuten
zu mindestens 85% freigesetzt wird, nachdem sich zunächst ein
gegebenenfalls vorhandener Überzug
aufgelöst hat.
Die pH-abhängige Auflösungsdauer
eines solchen Überzugs
kann durch einfache Vorversuche in entsprechenden Standardpufferlösungen bestimmt
werden.
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Die
Freisetzungsrate von Cefuroximaxetil wird bevorzugt bestimmt gemäß der Methode
beschrieben im „Guidance
for Industry, Waiver of In Vivo Bioavailability and Bioequivalence
Studies for Immediate-Release Solid Oral Dosage Forms based on a
Biopharmaceutics Classification System., Seiten 1-3/7, Herausgeber U.S.
Department of Health and Human Services, Food and Drug Administration,
Center for Drug Evaluation and Research (CDER), August 2000, BP". Dazu wird eine
Freisetzungsapparatur mit Blattrührer
gemäß U.S. Pharmacopeia
eingesetzt und die Freisetzung bei einer Temperatur von 37°C und einer
Umdrehungsgeschwindigkeit von 150 min–1 in
1000 ml künstlichem
Darmsaft (Natriumphosphatpuffer, pH 6,8) und 0,3% SDS bzw. in 1000
ml künstlichem
Magensaft (pH 1,2) und 0,5% Tween 80 als Freisetzungsmedium gemessen.
Die jeweils zu einem Zeitpunkt freigesetzte Menge des Wirkstoffes
kann durch HPLC bestimmt werden. Die Detektion kann mit Hilfe eines
UV-Detektors bei 282 nm erfolgen.
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Der
Wirkstoffgehalt der erfindungsgemäßen Darreichungsform ist bevorzugt
an eine einmal oder zweimal tägliche
Verabreichung an einen Erwachsenen oder einen pädiatrischen Patienten angepasst.
Bei Erwachsenen liegt die tägliche
Dosis üblicherweise
im Bereich von 250 bis 1000 mg pro Tag, bei Kindern abhängig von
Alter und Gewicht, üblicherweise
im Bereich von 80 bis 500 mg pro Tag. Bevorzugt umfasst die erfindungsgemäße Darreichungsform
pro Dosiseinheit eine Äquivalentmenge
bezogen auf 125, 250 oder 500 mg Cefuroxim.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
setzt die erfindungsgemäße Darreichungsform
Cefuroximaxetil, nachdem sich zunächst ein gegebenenfalls vorhandener Überzug aufgelöst hat,
bei einem pH-Wert von 6 bis 7 innerhalb von 30 Minuten in einer
Menge von wenigstens 75%, bevorzugt wenigstens 80%, bevorzugter wenigstens
85%, am bevorzugtesten wenigstens 90% und insbesondere wenigstens
95% frei, bestimmt gemäß der Methode
beschrieben im „Guidance
for Industry, Waiver of In Vivo Bioavailability and Bioequivalence Studies
for Immediate-Release Solid Oral Dosage Forms based on a Biopharmaceutics
Classification System., Seiten 1-3/7, Herausgeber U.S. Department
of Health and Human Services, Food and Drug Administration, Center
for Drug Evaluation and Research (CDER), August 2000, BP".
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In
einer besonders bevorzugten, erfindungsgemäßen Darreichungsform liegt
die multipartikuläre
Darreichungsform in Form von sphärischen
Extrusionspellets vor. Diese können
vorzugsweise als Einmaldosis gemäß einem
Darreichungssystem umfassend einen Trinkhalm mit vorzugsweise beweglicher
Sperrvorrichtung, wie sie in WO 03/079957, WO 2004/000202, WO 2004/000264
beschrieben ist, vorliegen. Die Sperrvorrichtung ist vorzugsweise
ein Pfropfen, dessen Querschnitt vorzugsweise dem Querschnitt des
Trinkhalms angepasst ist. Der Pfropfen kann zwischen zwei Anschlägen bewegbar
sein. Durch die Anschläge
wird der Trinkhalm verengt, wobei die Verengungen so ausgelegt sind,
dass der Pfropfen, nicht jedoch die multipartikuläre Darreichungsform
dadurch zurückgehalten
werden. Bevorzugt erfolgt eine Verabreichung an den Patienten mit einer
Transportflüssigkeit.
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Die
Beschreibungen der Darreichungssysteme in den genannten Veröffentlichungen
werden hiermit als Referenz eingeführt und gelten als Teil der
vorliegenden Offen barung.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Darreichungssystem
umfassend eine erfindungsgemäße Darreichungsform,
vorzugsweise als Einmaldosis, angeordnet in einem Trinkhalm mit
wenigstens einer vorzugsweise beweglichen Sperrvorrichtung zur Verabreichung
mit Hilfe einer Transportflüssigkeit
an einen menschlichen Patienten.
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Als
Transportflüssigkeiten
eignen sich partikelfreie Getränke,
vorzugsweise wässrige
Flüssigkeiten, wie
z. B. Wasser, Tee, Fruchtsäfte,
Limonaden, wobei Transportflüssigkeiten
mit einem sauren pH-Wert bei Einsatz von Magensaft resistent ausgerüsteten,
d.h. überzogenen,
multipartikulären
Darreichungsformen, wie z. B. Extrusionspellets, bevorzugt sind.
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Die
erfindungsgemäße kristalline
Modifikation von Cefuroximaxetil eignet sich als Arzneimittel, bevorzugt
zur Herstellung eines Medikamentes zur Vorbeugung und/oder Behandlung
von Infektion, d.h. Infektionen, die durch Cefuroxim-empfindliche
Erreger verursacht sind, insbesondere Infektionen der oberen Atemwege
einschließlich
des Hals- und Ohrenbereichs (z.B. Otitis media, Sinusitis, Pharyngitis,
Tonsillitis), Infektionen der unteren Atemwege (z.B. akute Exazerbation
der chronischen Bronchitis, Pneumonie), Infektionen des HNO-Bereichs,
der Knochen, der Gelenke und bei Sepsis, Infektionen der Haut und
des Weichteilgewebes, Infektionen der Nieren und/oder der ableitenden
Harnwege, der Geschlechtsorgane, akute unkomplizierte Gonorrhoe,
oder zur perioperativen Prophylaxe bei erhöhter Gefährdung der Patienten durch
Infektionen.
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Die
nachfolgenden Beispiele dienen zur näheren Erläuterung der Erfindung, sind
jedoch nicht einschränkend
hinsichtlich ihres Umfangs auszulegen:
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Beispiel 1:
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Herstellung
der erfindungsgemäßen, kristallinen
Modifikation von Cefuroximaxetil:
- a) 505,1
mg amorphes Cefuroximaxetil wurden in 6 ml Aceton gelöst. Stufenweise
wurden 9 ml Wasser zugegeben. Die erhaltene Suspension wurde über Nacht
gerührt.
Der Niederschlag wurde abfiltriert und im Vakuum bei 40°C getrocknet.
Durch FT-Raman-Spektroskopie konnte nachgewiesen werden, dass es
sich um die erfindungsgemäße ε-Modifikation
handelte.
- b) 501,2 mg amorphes Cefuroximaxetil wurden in 6 ml Aceton gelöst. Die
Lösung
wurde filtriert und es wurden stufenweise 9 ml Wasser zugegeben.
Die erhaltene Suspension wurde über
Nacht gerührt.
Der Niederschlag wurde abfiltriert und im Vakuum bei 40°C getrocknet.
Durch FT-Raman-Spektroskopie konnte nachgewiesen werden, dass es
sich um die erfindungsgemäße ε-Modifikation
handelte.
- c) 3 g amorphes Cefuroximaxetil wurden in 25 ml Aceton gelöst. Die
Lösung
wurde filtriert und es wurden stufenweise 30 ml Wasser zugegeben.
Die erhaltene Suspension wurde über
Nacht gerührt.
Der Niederschlag wurde abfiltriert und im Vakuum bei 40°C getrocknet.
Durch FT-Raman-Spektroskopie konnte nachgewiesen werden, dass es
sich um die erfindungsgemäße ε-Modifikation
handelte.
- d) 515,9 mg Cefuroximaxetil der α-Modifikation wurden in 3 ml
THF gelöst.
Stufenweise wurden 2,5 ml Wasser zugegeben. Man erhielt einen öligen Niederschlag,
welcher sich nach Lagerung für
eine Woche bei Raumtemperatur in einen Feststoff umwandelte. Der
Feststoff wurde abfiltriert und im Vakuum getrocknet. Durch FT-Raman-Spektroskopie
konnte nachgewiesen werden, dass es sich um die erfindungsgemäße ε-Modifikation
handelte.
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Beispiel 2:
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Die
in Beispiel 1 a) erhaltene, erfindungsgemäße kristalline Modifikation
von Cefuroximaxetil (ε-Modifikation)
wurde durch FT-Raman-Spektroskopie charakterisiert. Dazu wurde auf
einem FT-Raman-Spektrometer der Fa. Bruker, Typ RFS100 (Nd:YAG 1064
nm Anregung, 100 mW Laser, Ge-Detektor, 64 Scans, 25-3500 cm–1,
Auflösung
2 cm–1)
ein FT-Raman-Spektrum aufgenommen, welches in 1 abgebildet
ist.
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Die
gemessenen Ramansignale (λ [cm
–1])
der erfindungsgemäßen ε-Modifikation
sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt und den entsprechenden
Signalen der α-, β- und γ-Modifikation
gegenübergestellt:
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Beispiel 3:
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Die
erfindungsgemäße kristalline
Modifikation von Cefuroximaxetil (ε-Modifikation) wurde röntgendiffraktometrisch
charakterisiert. Dazu wurde ein Röntgen-Pulverdiffraktogramm
(XRPD) mit einem Diffraktometer der Fa. Philips, Typ X'Pert PW 3040 (oder
Philips PW 1710) (Cu Kα-Strahlung, Umgebungstemperatur
und Umgebungsfeuchtigkeit, Schrittweite 0,02 °2Θ, 2 oder 2,4 s Schritt–1,
2-50 °2Θ) aufgenommen,
welches in 2 abgebildet ist.
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Die
gemessenen Reflexe (°2θ Werte)
der erfindungsgemäßen ε-Modifikation
sind in folgender Tabelle zusammengefasst: