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Die
Erfindung betrifft eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1.
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Als
Leuchte im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung wird jede Leuchte
verstanden, die eine Gebäudefläche, eine
Gebäudeteilfläche, ein
Objekt oder eine Außenraumfläche ausleuchten
oder beleuchten kann. Zugleich bezieht sich die Erfindung auch auf
Leuchten, die nach Art einer Orientierungsleuchte oder Dekorleuchte
eine Fläche
hinterleuchten können.
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Die
Erfindung geht aus von einer Leuchte, wie sie in den nachveröffentlichten
deutschen Patentanmeldungen der Anmelderin DE 10 2005 009 228.4 und
DE 10 2005 024 449.1 dargestellt und beschrieben ist. Diese beiden
Patentanmeldungen werden hiermit vollständig in den Inhalt der vorliegenden
Patentanmeldung, auch zum Zwecke der Bezugnahme auf einzelne oder
mehrere Merkmale, mit eingeschlossen.
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Aus
den nachveröffentlichten
Patentanmeldungen ist eine Leuchte bekannt, die einen Speicher aufweist,
in die Informationen über
die Leuchte eingeschrieben werden können. Es kann sich dabei beispielsweise
um eindeutige Kennungen, vergleichbar mit einer Seriennummer handeln,
oder um Informationen, über
die Art des Lichtkopfes, beispielsweise über die Art oder Farbe des
Leuchtmittels oder der mehreren Leuchtmittel, über die Belegung der Anschlüsse, über den
Herstellungstag, etc. Als Lichtkopf im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung wird
derjenige Teil der Leuchte verstanden, der zumindest ein Leuchtmittel,
mit anderen Worten eine Lichtquelle, enthält. Je nach Art des verwendeten Leuchtmittels
gehören
zu dem Lichtkopf typischerweise auch Reflektoren, Abschlussgläser, Farbfilter, Gehäuseteile,
Lampensockel, etc.. Als Lichtkopf im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung
kann auch eine herkömmliche,
in sich abgeschlossene Leuchte bezeichnet werden, die über eine
Installationseinheit mit einer Steuerung eines Leuchtensteuerungssystems
verbindbar ist.
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Der
Lichtkopf kann ein von der Installationseinheit gesondertes Gehäuse aufweisen
oder gemeinsam mit der Installationseinheit in einem einheitlichen
gemeinsamen Gehäuse
untergebracht sein. Als Installationseinheit wird im Sinne der vorliegenden
Patentanmeldung, insbesondere aber nicht ausschließlich, ein
Betriebsgerät
für den
Lichtkopf verstanden, also beispielsweise ein elektronisches Vorschaltgerät (EVG).
Die Installationseinheit kann aber auch als von einem Betriebsgerät gesondertem
Gerät ausgebildet
sein.
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Vorzugsweise
ist die Installationseinheit über einen
Anschluss mit einer Signalleitung verbindbar, die die Leuchte mit
einer Steuerung eines Leuchten-Netzwerkes verbindet. Die Steuerung
kann die Leuchte unter Übermittlung
von Steuersignalen entsprechend den Wünschen des Benutzers oder in
Abarbeitung eines elektronischen Steuerprogrammes ansteuern, beispielsweise
zu bestimmten Zeitpunkten an- oder ausschalten oder, für den Fall,
dass unterschiedlich farbige Leuchtmittel vorgesehen sind, auch
eine entsprechende Farbwahl vornehmen.
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Die
in den Installations-Speicher eingeschriebenen Informationen über den
Lichtkopf können
bei der Ansteuerung der Leuchte berücksichtigt werden. Dies macht
sich bereits bei der Installation des Leuchten-Netzwerkes bemerkbar, wenn die Steuerung
beispielsweise die Informationen über den Lichtkopf verwenden
kann, um durch Vergleich einer beispielsweise übertragenen Artikelnummer mit
einer in einer Steuerung abgelegten Datenbank zu erkennen, welche
Art oder welcher Typ von Leuchte angeschlossen ist. Während der
Ansteuerung der Leuchte können
auch beispielsweise leuchtmittelbezogene Informationen, wie beispielsweise
maximaler, erreichbarer Lichtstrom oder die exakte, von dem Leuchtmittel
generierbare Farbe, berücksichtigt
werden, so dass besonders exakte Farbwerte erzielbar sind.
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In
bestimmten Anwendungsfällen
kann es gewünscht
sein, eine vorhandene Leuchte durch eine neue Leuchte zu ersetzen.
Dies kann erforderlich werden, wenn die vorhandene Leuchte defekt
ist oder wenn eine neue Leuchte mit anderen Eigenschaften eingesetzt
werden soll, beispielsweise wenn ein eine Bodenfläche beleuchtendes
Downlight mit einer Spot-Lichtverteilung ersetzt werden soll durch
eine Wandfluterleuchte.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 derartig weiterzuentwickeln, dass der Austausch
der Leuchte vereinfacht ist.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit
denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass
dem Lichtkopf wenigstens ein von dem Installations-Speicher gesonderter Lichtkopf-Speicher
zugeordnet ist, der lichtkopfbezogene Daten enthält, wobei die Daten aus dem
Lichtkopf-Speicher
auslesbar und in den Installations-Speicher einschreibbar sind.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass der Lichtkopf
nunmehr einen eigenen Lichtkopf-Speicher aufweist. Dieser Lichtkopf-Speicher
ist ein von dem Installations-Speicher gesonderter Speicher.
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Während der
Installations-Speicher vorzugsweise in einem Betriebsgerät für den Lichtkopf
angeordnet ist, ist der Lichtkopf-Speicher unmittelbar dem Lichtkopf
zugeordnet. Der Lichtkopf-Speicher wird bei der Herstellung des
Lichtkopfes, insbesondere werkseitig, mit Lichtkopf-spezifischen Daten
beschrieben. Er enthält
nach der Herstellung der Leuchte somit beispielsweise Informationen über die
Artikelnummer des Lichtkopfes, über
die Art des verwendeten Leuchtmittels, dessen Farbe, gegebenenfalls auch
Informationen über
die verwendeten Reflektoren, etc..
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Der
Lichtkopf kann nachfolgend, entweder im Werk, beim Kunden oder auch
erst bei der Montage am Einsatzort mit einer Installationseinheit
verbunden werden, die einen Installations-Speicher aufweist. Die
Installationseinheit ist beispielsweise das Betriebsgerät für den Lichtkopf.
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Infolge
einer Verbindung zwischen dem Lichtkopf und der Installationseinheit,
beispielsweise über
eine elektrische Steckverbindung, insbesondere über ein Kabel, können die
in dem Lichtkopf-Speicher enthaltenen Daten ausgelesen und in den
Installations-Speicher übertragen
werden. Der Installations-Speicher weiß somit, welcher Lichtkopf
an ihm angeschlossen ist.
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Die
nunmehr an den Installations-Speicher übergebenen Daten, können über eine
Signalleitung an die Steuerung des Leuchten-Netzwerkes übergeben
werden. Die Steuerung kann die erhaltenen lichtkopfbezogenen Informationen
dann bei der Ansteuerung der Leuchte, gegebenenfalls auch bereits
während
des Installations-Prozesses, verwenden.
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Ist
nun ein Teil des Lichtkopfes defekt, und ist ein vollständiger Austausch
des Lichtkopfes erforderlich, oder soll der vorhandene Lichtkopf
durch einen geänderten
Lichtkopf mit anderen lichttechnischen Eigenschaften ersetzt werden,
kann der Lichtkopf auf unproblematische Weise von der Installationseinheit gelöst und ein
neuer Lichtkopf an die Installationseinheit angeschlossen werden.
Bei Bewerkstelligung der Verbindung zwischen dem neuen Lichtkopf
und der verbliebenen Installationseinheit können der Lichtkopf-Speicher
des neuen Lichtkopfes wiederum ausgelesen werden und die Daten in
den Installations-Speicher übertragen
werden. Die Steuerung kann nunmehr wiederum auf die lichtkopfbezogenen Daten über den
neuen Lichtkopf zugreifen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Leuchte
ist daher auf besonders einfache Weise der Einbau eines Ersatz-Lichtkopfes
oder eines neuen Lichtkopfes mit geänderten lichttechnischen Eigenschaften
möglich, ohne
dass die gesamte Leuchte ausgetauscht werden muss. Es genügt, den
eigentlichen Lichtkopf auszutauschen. Die Installationseinheit kann
vor Ort verbleiben. Der Aufwand zum Austausch des Lichtkopfes ist
daher deutlich verringert.
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Zugleich
gelingt es auf sehr elegante Weise, die Steuerung mit neuen lichtkopfbezogenen
Daten zu versorgen. Gegebenenfalls kann eine neue Installation entfallen,
da die Installationseinheit an ihrem ursprünglichen Einsatzort verblieben
ist und die Steuerung sich so auf diese Weise auch merken kann,
wo sich welche Installationseinheit befindet. Die neuen lichtkopfbezogenen
Daten können
daher einfach, ohne dass dies einen größeren Aufwand erfordert, an
die Steuerung übermittelt
werden.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte
reduziert auch den Aufwand für
die Lagerhaltung von Teilen der Leuchte und für die Montage der Leuchte.
Erfindungsgemäß kann auf
standardisierte Installationseinheiten zurückgegriffen werden, die völlig unabhängig von
den Lichtköpfen
hergestellt und mit einem Installations-Speicher ausgestattet werden
können. Der
Installations-Speicher kann zusätzlich
zu den lichtkopfbezogenen Daten natürlich auch noch Installationseinheit-spezifische
Informationen, beispielsweise eine eindeutige Kennung für die Installationseinheit,
enthalten.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Installationseinheit über eine
Signalleitung mit einer Steuerung eines Steuerungssystems für eine Mehrzahl
von Leuchten verbindbar. Die in den Installations-Speicher eingeschriebenen
Informationen können
an die Steuerung, insbesondere über
die Signalleitung, übertragen
werden. Damit kann eine besondere elegante Auslesung des Installations-Speichers
und eine Bereitstellung der lichtkopfbezogenen Daten für die Steuerung
erfolgen. Sobald die Steuerung die lichtkopfbezogenen Daten erhalten
hat, kann sie diese Daten bereits bei der Ansteuerung der Leuchte
bzw. bereits im Vorfeld, während
einer Abarbeitung der Installationsroutine der Leuchten verwenden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die in den Installations-Speicher
eingeschriebenen Informationen bei der Ansteuerung der Leuchte berücksichtigbar.
So kann beispielsweise in der Installationseinheit eine Korrektureinrichtung
vorgesehen sein, die von der Steuerung erhaltene Steuerbefehle unter
Berücksichtigung
der lichtkopfbezogenen Daten korrigiert. Hinsichtlich der Möglichkeit,
Steuersignale zu korrigieren, wird auf die oben beschriebenen nachveröffentlichten
Patentanmeldungen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
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Eine
Auslesung der Daten aus dem Lichtkopf-Speicher und eine Einschreibung
der Daten in den Installations-Speicher erfolgt vorzugsweise bei oder
nach Bewerkstelligung einer Verbindung zwischen dem Lichtkopf und
der Installationseinheit. Eine solche Verbindung kann beispielsweise über eine
elektrische Leitung bewerkstelligt werden, insbesondere über eine
Steckverbindung. Beispielsweise kann eine Auslesung des Lichtkopf-Speichers erfolgen,
sobald die Installationseinheit, also insbesondere das Betriebsgerät für den Lichtkopf,
mit Betriebsspannung versorgt wird. Eine Übertragung der lichtkopfbezogenen
Daten aus dem Lichtkopf-Speicher in den Installations-Speicher kann
dabei beispielsweise über
Datenleitungen oder über
vorhandene Spannungsversorgungsleitungen, beispielsweise über entsprechende
Powerline-Kommunikationssignale erfolgen. Schließlich kann aber auch eine berührungslose
Auslesung des Lichtkopf-Speichers durch den Installations-Speicher,
beispielsweise über elektromagnetische
Wellen, erfolgen.
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Eine
Auslesung der in dem Lichtkopf-Speicher enthaltenen Daten kann aber
gegebenenfalls auch erst nach Erhalt eines Steuerbefehles erfolgen, der
von der Steuerung an die Installationseinheit gesandt wird.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Installationseinheit
ein Betriebsgerät für den Lichtkopf.
Insbesondere ist die Installationseinheit ein elektronisches Vorschaltgerät für den Lichtkopf.
Damit besteht die Möglichkeit,
herkömmliche
Betriebsgeräte
zu verwenden. Dies erfordert lediglich eine geringfügige Modifikation
des Speichers des Betriebsgerätes,
der in die Lage versetzt werden muss, auf erfindungsgemäße Weise
die lichtkopfbezogenen Daten aus dem Lichtkopf-Speicher aufzunehmen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Verbindung zwischen
dem Lichtkopf und der Installationseinheit über elektrische Leitungen lösbar bewerkstelligbar.
Für den
Fall, dass die Installationseinheit das Betriebsgerät für den Lichtkopf
darstellt, sind Lichtkopf und Installationseinheit miteinander über Spannungsversorgungsleitungen verbunden.
Das Betriebsgerät
sorgt dafür,
dass dem Leuchtmittel oder der Lichtquelle an dem Lichtkopf die
erforderliche Betriebsspannung zum richtigen Zeitpunkt zugeführt wird.
Die vorhandenen Spannungsversorgungsleitungen können dafür verwendet werden, die lichtkopfbezogenen
Daten aus dem Lichtkopf-Speicher an den Installations-Speicher zu übertragen.
Diese Daten-Signale können
in diesem Falle auf die vorhandenen Spannungsversorgungsleitungen
aufmoduliert werden.
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Alternativ
können
zwischen dem Lichtkopf und der Installationseinheit zusätzliche,
von der vorhandenen Spannungsversorgungsleitung gesonderte Datenleitungen
bestehen, die eine Übertragung der
lichtkopfbezogenen Daten aus dem Lichtkopf-Speicher in den Installations-Speicher
erlauben.
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Schließlich kann
auch eine drahtlose Verbindung zwischen dem Installations-Speicher
und dem Lichtkopf-Speicher vorgesehen sein, die beispielsweise eine
Auslösung
des Lichtkopf-Speichers über elektromagnetische
Wellen ermöglicht.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte
weist gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung mehrere Lichtköpfe auf,
die mit einer gemeinsamen Installationseinheit verbindbar sind.
Eine einzige Installationseinheit mit einem gemeinsamen Installations-Speicher
kann auf diese Weise Daten von mehreren Lichtköpfen aufnehmen. Da in den unterschiedlichen
Lichtköpfen
vorzugsweise jeweils eigene Lichtkopf-Speicher vorgesehen sind, ist es besonders
vorteilhaft, wenn der Installations-Speicher die Daten aus den mehreren
Lichtkopf-Speichern aufnehmen kann. Auf diese Weise kann eine Übertragung
sämtlicher
Informationen über
die mehreren Lichtköpfe,
die der Installations-Speicher aus den mehreren Lichtkopf-Speichern
erhalten hat, gemeinsam, oder jedenfalls zentral an die Steuerung
des Netzwerkes erfolgen.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Lichtkopf aus mehreren Elementen zusammengesetzt. Der Lichtkopf
kann beispielsweise aus einem Reflektor, einer Lichtquelle, einem
Abschlussglas, aber auch aus einem Gehäuseteil, einem Lampensockel,
etc. bestehen. Die mehreren Elemente eines Lichtkopfes weisen jeweils einen
eigenen Lichtkopf-Speicher auf. So kann beispielsweise dem Reflektor
auch ein eigener Reflektor-Speicher zugeordnet sein, in dem Informationen enthalten
sind, um was für
eine Art von Reflektor es sich handelt. Beispielsweise kann der
Reflektor-Speicher die Information enthalten, dass es sich um einen Spot-Reflektor
handelt.
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Das
Leuchtmittel kann einen eigenen Leuchtmittel-Speicher aufweisen,
der beispielsweise in einem Lampensockel für das Leuchtmittel angeordnet
ist. Der Lampensockel-Speicher kann eine Information darüber enthalten,
welcher Art von Leuchtmittel von dem Lampensockel aufzunehmen ist.
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Schließlich kann
ein Teil des Lichtkopfes, beispielsweise eine Halterung für ein Abschlussglas, auch
noch einen eigenen Abschlussglas-Speicher enthalten. Darin kann
die Information enthalten sein, um was für ein Abschlussglas es sich
handelt, beispielsweise um ein klares oder diffusstreuendes Abschlussglas,
oder ob es sich um ein farbiges Abschlussglas oder um einen Farbfilter
handelt.
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Die
einzelnen Speicher, also beispielsweise der Reflektor-Speicher,
der Lampensockel-Speicher und der Abschlussglas-Speicher, können ihre
Informationen an den Installations-Speicher übermitteln. Der Installations-Speicher kann die
erhaltenen Informationen entweder selbst zusammensetzen und bei der
Ansteuerung des Leuchtmittels auf diese Informationen zurückgreifen.
In dieser Situation könnte beispielsweise
eine zuvor schon erwähnte
Korrektureinrichtung diese Informationen verwenden.
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Alternativ
kann der Installations-Speicher die aus den einzelnen Speichern
der Elemente des Lichtkopfes erhaltenen Informationen auch an die
Steuerung des Leuchten-Netzwerkes weitergeben, wobei dann die Steuerung
bei der Ansteuerung der Leuchten diese Informationen verwenden oder
berücksichtigen
kann.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie
anhand der nachfolgenden Beschreibung mehrerer in den Figuren dargestellter
Ausführungsbeispiele.
Darin zeigen:
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1 in
einer schematischen, teilweise blockschaltbildartigen Übersichtsskizze
ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Leuchte
in einer Seitenansicht mit einem Lichtkopf und einer Installationseinheit
sowie einem Teil des Netzwerkes,
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Leuchte
in einer Darstellung ähnlich 1,
wobei ein Teil des Netzwerkes weggelassen ist,
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3 ein
schematisches Blockschaltbild eines dritten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Leuchte,
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4 ein
viertes Ausführungsbeispiel
in einer Darstellung ähnlich 3,
und
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5 ein
fünftes
Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Leuchte.
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Die
in ihrer Gesamtheit in den Figuren mit 10 bezeichnete erfindungsgemäße Leuchte
soll nun nachfolgend detailliert erläutert werden. Es sei angemerkt,
dass der Übersichtlichkeit
halber gleiche oder in ihrer Funktion vergleichbare Teile oder Elemente der Übersichtlichkeit
halber, auch bei unterschiedlichen Ausführungsbeispielen, mit gleichen
Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben bezeichnet
wurden.
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1 zeigt
in einer schematischen, teilgeschnittenen Ansicht eine erfindungsgemäße Leuchte 10 mit
einem Lichtkopf 11 und einer Installationseinheit 12.
Die gestrichelte Umrandungslinie L deutet an, dass der Lichtkopf 10 und
die Installationseinheit 12 gemeinsam als Leuchte im Sinne
der Erfindung bezeichnet werden.
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Der
Lichtkopf 11 umfasst sämtliche,
die lichttechnischen Eigenschaften einer Leuchte bereitstellenden
Bauteile, nämlich
ein Gehäuse 13,
einen Reflektor 14, eine Lichtquelle 15, die auch
als Leuchtmittel bezeichnet wird, und einen Lampensockel 16. In
dem lediglich sehr schematisch durch die dargestellten Pfeile veranschaulichten
Lichtweg befinden sich beispielsweise die Lichtweiterleitung beeinflussende
Diffusorelemente 17a oder 17b, die auch von Linsenelementen,
klaren oder diffus streuenden Abschlussgläsern, Farbfiltern, etc. gebildet
sein können.
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Der
Lichtkopf 11 kann also nach Art eines herkömmlichen
Lichtkopfes hergestellt und konstruiert sein.
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Die
Installationseinheit 12 ist im Wesentlichen nach Art eines
herkömmlichen
Betriebsgerätes, beispielsweise
als elektronisches Vorschaltgerät, ausgebildet.
Die Installationseinheit 12 kann auch einen Transformator,
einen Dimmer und/oder andere elektrische oder elektronische Bauteile
enthalten, die zwischen dem Lichtkopf 11 und dem eigentlichen, von
einer Signalleitung 24 gebildeten Netzwerk angeordnet sind.
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Die
Leuchte 10 ist über
die Signalleitung 24 mit einer schematisch dargestellten
Steuerungseinheit 23 verbunden. Die Steuerung kann über die
Signalleitung 24 eine Vielzahl von Steuerbefehlen aussenden,
die die Installationseinheit 12 erreichen. Auch andere
Leuchten, beispielsweise die dargestellten Leuchten 21 und 22,
können
an das Netzwerk angeschlossen sein. Die Steuerung 23 kann
auf diese Weise nach Art einer Zentrale zahlreiche Leuchten steuern.
Beispielsweise kann die Signalleitung Steuersignale gemäß dem DALI-Protokoll übertragen.
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Der
Lichtkopf 11 ist über
eine Verbindungsleitung 19 mit der Installationseinheit 12 verbunden. Die
Verbindungsleitung 19 dient zunächst in herkömmlicher
Weise zur Weiterleitung der für
den Betrieb der Lichtquelle 15 erforderlichen Betriebsspannung.
Hierzu kann die Installationseinheit 12, bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1,
also das Betriebsgerät,
insbesondere die erforderliche und gemäß den von der Steuerung 23 empfangenen
Steuersignalen gewünschte
Betriebsspannung übermitteln.
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In 1 ist
der Übersichtlichkeit
halber der Anschluss der Installationseinheit 12 an die
Spannungsversorgungsleitung, mit der die Installationseinheit 12 mit
Betriebsspannung versorgt wird, nicht dargestellt. 1 zeigt
in Form der Verbindungsleitung 19 und der Signalleitung 24 nur
die signaltechnische Verbindung zwischen Lichtkopf 11,
Installationseinheit 12 und der Steuerung 23.
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An
der Installationseinheit 12 ist ein Installations-Speicher 20 angeordnet,
der lichtkopfbezogene Daten enthalten kann. Bei einer in der nachveröffentlichten
Patentanmeldung beschriebenen Leuchte weist der Installations-Speicher 20 nach
der Herstellung der gesamten Leuchte 10 bereits Informationen über den
angeschlossenen Lichtkopf 11 auf. So kann der Installations-Speicher 20 beispielsweise
Informationen über
die Artikelnummer des Lichtkopfes 11, die Zahl und die
Art der Lichtquellen 15, und gegebenenfalls auch eine eindeutige
Kennung der Leuchte 10 enthalten. Die in dem Speicher 20 enthaltenen
Informationen können über die
Signalleitung 24 an die Steuerung 23 übertragen
werden. Bei der Ansteuerung der Leuchte 10 können diese
Daten verwendet oder berücksichtigt
werden.
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Erfindungsgemäß ist nun
in dem Lichtkopf 11 bei dem Ausführungsbeispiel der 1 ein
gesonderter Lichtkopf-Speicher 18 vorgesehen. In den Lichtkopf-Speicher 18 sind
lichtkopfbezogene Daten, also beispielsweise Informationen über die
Zahl und die Art der Leuchtmittel 15, über die Art des Reflektors 14, über die
Zahl und die Art der Diffusor- oder Linsenelemente 17a und 17b etc.,
erhalten. Außerdem
kann im Speicher 18 auch eine eindeutige Kennung nach Art
einer Seriennummer oder/und eine Artikelnummer aufgenommen sein.
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Die
Installationseinheit 12 und der Lichtkopf 11 können unabhängig voneinander
hergestellt werden. Eine Verbindung dieser beiden Teile 11, 12 muss
nicht unmittelbar nach der Herstellung, sondern kann beispielsweise
erst am Einsatzort, auf der Baustelle erfolgen. Erst dann, wenn
Lichtkopf 11 und Installationseinheit 12 über die
Verbindung 19 miteinander verbunden sind, werden die in
dem Lichtkopf-Speicher 18 enthaltenen lichtkopfbezogenen Daten
an den Installations-Speicher 20 der Installationseinheit 12 übertragen.
Der Installations-Speicher 20 nimmt diese Informationen
auf und kann sie bei Bedarf an die Steuerung 23 über die
Signalleitung 24 weiterleiten. Alternativ kann in der Installationseinheit 12 aber
auch eine Korrektureinheit vorgesehen sein, die die lichtkopfbezogenen
Daten korrigierend berücksichtigt,
wenn sie von der Steuerung 23 Steuersignale enthält. Letzteres
ist insbesondere vorteilhaft, wenn die in dem Lichtkopf-Speicher 18 enthaltenen und
an den Installations-Speicher 20 übertragenen Daten noch Informationen über spezifische
Eigenschaften des Leuchtmittels, wie beispielsweise maximalen Lichtstrom
oder exakte Lichtfarbe, Alter des Leuchtmittels, etc., enthalten.
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Die
Verbindung 19 bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 wird
von einem Kabel bereitgestellt, welches sowohl Leitungen zur Übertragung
der Betriebsspannung von der Installationseinheit 12 an den
Lichtkopf 11 enthält,
als auch die Übertragung von
Daten aus dem Lichtkopf-Speicher 18 an den Installations-Speicher 20 zulässt. Beispielsweise
kann die Verbindungsleitung 19 als vier- oder fünfadrige Kabel-Leitung
ausgebildet sein. Die Verbindungsleitung 19 kann demzufolge
beispielsweise drei herkömmliche
Adern zur Übertragung
von Betriebsspannung, also beispielsweise Spannungsleiter, Nullleiter und
Erde, sowie zwei zusätzliche
Adern zur Bereitstellung einer zweiadrigen Signalleitung zwischen dem
Lichtkopf 11 und der Installationseinheit 12 enthalten.
Alternativ kann die Verbindungsleitung 19 auch eine demgegenüber andere
Zahl von Adern enthalten. Denkbar ist auch, dass eine Datenübertragung
zur Übermittlung
der aus dem Lichtkopf-Speicher 18 auszulesenden Informationen
an den Installations-Speicher 20 über Signale erfolgt, die auf
vorhandene Spannungsversorgungsleitungen der Verbindung 19 aufmoduliert
werden. Schließlich
kann die Verbindungsleitung 19 auch von zwei getrennten Kabelverbindungen
ausgebildet sein, wobei eine erste Kabelverbindung zur Versorgung
des Lichtkopfes 11 mit Betriebsspannung und ein zweites
Anschlusskabel zur Bereitstellung einer signaltechnischen Verbindung
dient.
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Die
Verbindung 19 zwischen dem Lichtkopf 11 und der
Installationseinheit 12 ist lösbar ausgebildet. Lediglich
sehr schematisch ist eine installationseinheitsseitige Buchse 37 und
ein lichtkopfseitiger Stecker 38 skizziert, wodurch die
Lösbarkeit
der Verbindung betont werden soll.
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Für den Fall,
dass der Lichtkopf 11 defekt und durch einen neuen Lichtkopf 11 ausgetauscht werden
soll, oder für
den Fall, dass es gewünscht
ist, einen neuen Lichtkopf 11 mit geänderten lichttechnischen Eigenschaften
an die Installationseinheit 12 anzuschließen, kann
die lösbare
Verbindung 37, 38 gelöst und eine neue Verbindung
bewerkstelligt werden. Der neu angeschlossene Lichtkopf 11 weist
einen eigenen Lichtkopf-Speicher 18 mit darin enthaltenen
Daten auf, die Informationen über
diesen neuen Lichtkopf enthalten. Diese neuen Informationen können bei
Bewerkstelligung der Verbindung 37, 38 wiederum
an den Installations-Speicher 20 übertragen werden können. Der
Installations-Speicher 20 kann diese Informationen an die
Steuerung 23 weiterleiten.
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Es
ist daher bei der erfindungsgemäßen Leuchte
ein bloßer
Austausch des Lichtkopfes 11 möglich, während die Installationseinheit 12 am
Einsatzort montiert verbleiben kann. Damit entfällt auch zusätzlicher
neuer Installationsaufwand im Falle eines Austausches eines Lichtkopfes 11.
Da sich die Steuerung 23 den Ort und insbesondere auch
die Identität
der Installationseinheit 12 merken kann, genügt zur nachfolgenden
Ansteuerung des neuen Lichtkopfes 11 eine Übertragung
von lichtkopfbezogenen Daten aus dem Speicher 18 an den
Speicher 20 und nachfolgend eine Übermittlung der Daten an die
Steuerung 23. Der Steuerung müssen keine neuen Ortsinformationen über den
neu angeschlossenen Lichtkopf 11 übermittelt werden, da die diesbezüglichen
Ortsinformationen über
die am Einsatzort verbliebene Installationseinheit 12 der
Steuerung bereits vorliegen.
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist
der Lichtkopf 11 aus einer Vielzahl von Elementen zusammengesetzt,
die jeweils einen eigenen Speicher aufweisen.
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Ausweislich 2 ist
etwa im Bereich eines Sockels 16 für das Leuchtmittel 15 ein
Sockel-Speicher 25 angeordnet, der Informationen beispielsweise über die
Art des angeschlossenen Leuchtmittels 15 enthält. Dem
Reflektor 14 ist ein eigener Reflektor-Speicher 26 zugeordnet,
der Informationen über die
Art des Reflektors, beispielsweise über die Größe des Reflektors oder eine
Angabe darüber
enthält,
ob es sich um einen Spot- oder einen Fluter-Reflektor handelt.
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Schließlich ist
einem Diffusor- oder Linsenelement 17a oder 17b oder
alternativ auch dem Lichtkopfgehäuse 13 ein
Abschlussglas-Speicher 27 zugeordnet, der Informationen
darüber
enthält,
welche Art von Diffusor- oder Linsenelementen am Lichtkopf 11 angeordnet
sind. Der Abschlussglas-Speicher 27 kann
beispielsweise auch Informationen darüber enthalten, ob ein bestimmter
Farbfilter od. dgl. vorgesehen ist.
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Die
drei Speicher 25, 26, 27 werden im Sinne der
vorliegenden Patentanmeldung auch als Lichtkopf-Speicher bezeichnet.
Die drei Speicher können über einzelne
Anschlussleitungen 28a, 28b und 28c über die
gemeinsame Verbindungsleitung 19 mit dem Speicher 20 der
Installationseinheit verbunden sein. Alternativ können auch
gesonderte Zuleitungen von den drei einzelnen Speichern 25, 26, 27 zu
dem Installations-Speicher 20 führen.
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Anzumerken
ist, dass sämtliche
bisher beschriebenen und auch nachfolgend noch zu beschreibenden
Speicher im Lichtkopf 11 und in der Installationseinheit 12 beispielsweise
als elektronisch auslesbare Speicher, beispielsweise nach Art eines EE-PROM-Speichers,
ausgebildet sein können.
Es kommen aber auch jegliche anderen Möglichkeiten in Betracht, Informationen
abrufbar abzulegen, beispielsweise auch RFID-Schaltkreise, optisch
oder elektromagnetisch auslesbare Speicher, Magnetspeicher etc.
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Für den Fall,
dass eine erfindungsgemäße Leuchte 10 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 2 aus einzelnen Elementen 13, 14, 15, 17a, 17b modulartig
hergestellt wird, kann bei der Herstellung des Lichtkopfes eine
beliebige Zusammensetzung der einzelnen Bausteine oder Bauelemente
des Lichtkopfes 11, also beispielsweise eine beliebige Zusammensetzung
von Reflektor 14, Lampensockel 16 oder Lampe 15 und
Diffusor- oder Linsen- oder Farbfilterelementen 17a, 17b erfolgen,
die jeweils einzeln, vor dem Zusammenbau des Lichtkopfes 11, mit
gesonderten zugehörigen
Speichern 25, 26, 27 ausgestattet worden
sind.
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Diese
modulbauartig zusammengesetzte Lichtkopf-Konstruktion 11 kann
bei Bedarf erst am Einsatzort, von der Installationseinheit 12 oder
auch erst von der Steuerung 23 nach Übermittlung sämtlicher
lichtkopfbezogener Informationen an die Steuerung 23, als
Lichtkopf 11 mit bestimmten lichttechnischen Eigenschaften
erkannt werden, und nach Erkennung der lichttechnischen Eigenschaften
dieser Leuchte 10 in geeigneter optimierter Weise angesteuert
werden.
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Ausweislich 3 soll
anhand einer blockschaltbildartigen Darstellung erläutert werden,
dass der Lichtkopf 11 eine Lampe 15 und einen
Lichtkopf-Speicher 18 enthalten
kann, wobei sich diese Darstellung sehr stark an dem Ausführungsbeispiel der 1 orientiert.
Die Installationseinheit 12 kann wiederum als Betriebsgerät 35 ausgebildet
sein, und beispielsweise einen Transformator 30 aufweisen, der
die Lichtquelle 15 über
eine Spannungsversorgungsleitung 32 mit dem Spannungsversorgungsnetz 34 verbindet.
Der Lichtkopf-Speicher 18 ist mit dem Speicher 20 der
Installationseinheit über
eine Datenleitung 31 verbunden, die von der Spannungsversorgungsleitung 32 gesondert
ist. Angemerkt sei, dass beide Leitungen 31, 32 jeweils
zweiadrig oder mehradrig ausgebildet sein können.
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Die
Installationseinheit 12 ist mit der Signalleitung 24 verbunden.
In der Installationseinheit 12 kann beispielsweise eine
Korrektureinrichtung 29 vorgesehen sein, die die von der
Steuerung 23 erhaltenen Steuersignale unter Berücksichtigung
der in den Installations-Speicher 20 eingeschriebenen,
von dem Lichtkopf-Speicher 18 erhaltenen Informationen über die
Leuchtmitteleigenschaften, korrigiert. Die Korrekturfunktion soll
durch den Pfeil 39 angedeutet werden. Die Korrektureinrichtung 29 nimmt
Einfluss auf das Betriebsverhalten des Transformators 30. Beispielsweise
kann die Korrektureinrichtung 29 den Transformator 30 an-
oder ausschalten oder bestimmte Betriebseigenschaften steuern.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3 können die
aus dem Lichtkopf-Speicher 18 ausgelesenen lichtkopfbezogenen
Daten, die in dem Installations-Speicher 20 enthalten sind, über die
Korrektur- oder Steuereinrichtung 29 und die Signalleitung 24 auch
an die Steuereinheit 23 weitergegeben werden. In diesem
Falle kann die Steuereinheit 23 bei der Steuerung der Leuchte 10 die
Eigenschaften des Lichtkopfes 11 bereits berücksichtigen,
so dass die Korrektureinrichtung 29 in diesem Falle keine
Korrekturfunktion mehr ausüben
muss, sondern lediglich eine Steuerfunktion ausübt.
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4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
in einer Darstellung vergleichbar 3, wobei
die gesonderte Datenleitung 31 entfallen und durch eine
Funkstrecke 33 ersetzt ist. Der Installationsspeicher 20 kann die
in dem Lichtkopf-Speicher 18 enthaltenen lichtkopfbezogenen
Daten über
elektromagnetische Wellen oder eine andere drahtlose Übertragungsverbindung
auslesen. Eine Auslesung kann beispielsweise erfolgen, wenn der
Lichtkopf 11 derartig nahe an die Installationseinheit 12 herangebracht
ist, dass ein Mindestabstand unterschritten ist.
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5 zeigt
ein alternatives Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Leuchte 10,
bei der das Betriebsgerät 35 in
zwei Teile 12 und 40 unterteilt ist. Das Betriebsgerät 35 weist
ein im Wesentlichen als herkömmliches
Betriebsgerät
bezeichenbares Gerät 40 auf,
sowie eine davon gesondert angeordnete Installationseinheit 12.
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Das
herkömmliche
Betriebsgerät 40 ist
auf herkömmliche
Weise mit einer Spannungsversorgungsleitung 32 mit der
Lichtquelle 15 des Lichtkopfes 11 verbunden. Die
Installationseinheit 12, die einen Installationsspeicher 20 aufweist,
ist über
eine gesonderte Datenleitung 31 mit dem Lichtkopf-Speicher 18 verbunden
und ermöglicht
eine Auslesung der lichtkopfbezogenen Informationen. Die Installationseinheit 12 ist über eine
gesonderte Anschlussleitung 41 mit der Netzwerk-Leitung 24 verbunden,
und kann die von dem Lichtkopf-Speicher 18 erhaltenen Informationen
an die Steuerung 23 weitergeben. Die Installationseinheit 12 ist
dem herkömmlichen
Betriebsgerät 40 aber
auch bei dieser Ausgestaltung zugeordnet, beispielsweise an dem
herkömmlichen
Betriebsgerät 40 befestigt.
Das herkömmliche
Betriebsgerät 40 verfügt über einen
gesonderten Anschluss 42 an die Signalleitung 24, über den
eine DALI-Anschlusseinheit 36 angesteuert werden kann,
die ihrerseits eine Steuerfunktion, beispielsweise auf einen Transformator 30 des
Betriebsgerätes 40,
ausübt.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte 10 kann, was
in den Figuren nicht dargestellt ist, auch eine Installationseinheit 12 aufweisen,
an die mehrere Lichtköpfe 11 angeschlossen
sind. Während
jeder der mehreren Lichtköpfe
einen eigenen Lichtkopf-Speicher enthält, kann die Installationseinheit 12 mit
ihrem Installations-Speicher 20 sämtliche lichtkopfbezogenen
Daten der unterschiedlichen Lichtköpfe aufnehmen und, je nach
Wunsch, die Daten entweder unmittelbar an die Steuerung 23 des
Leuchten-Netzwerkes übertragen
oder unter Ausübung
einer Korrekturfunktion bei der Ansteuerung der Leuchten berücksichtigen.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte
ermöglicht die
Erkennung eines Lichtkopfes oder von Teilen 15, 14, 17a, 17b eines
Lichtkopfes 11 durch die Installationseinheit 12,
beispielsweise durch ein Betriebsgerät. Nach Bedarf kann die Installationseinheit 12 selbst
mit der erforderlichen „Intelligenz" ausgestattet sein,
um die Teile des Lichtkopfes zu erkennen und softwaremäßig zusammenzusetzen.
Alternativ kann die Installationseinheit 12 aber auch nur
die Funktion ausüben,
die lichtkopfbezogenen Daten an die Steuerung zu ermitteln, so dass
die Steuerung 23 den Lichtkopf 11 oder die Teile
des Lichtkopfes 11 erkennt und auf diese Weise eine optimierte
Ansteuerung vornehmen kann.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte
ermöglicht jedenfalls
ein leuchteninternes Leuchtenmanagement. Ein Austausch eines Lichtkopfes 11 wird
möglich,
ohne dass das zugehörige
Betriebsgerät
ausgetauscht werden muss, wenn der Lichtkopf 11 und das Betriebsgerät 12 jeweils
einen eigenen Speicher aufweisen und eine Informationsübertragung
von dem Lichtkopf-Speicher
an den dem Betriebsgerät
zugeordneten Speicher möglich
ist.
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Eine
Auslesung des Lichtkopf-Speichers 18 bzw. eine Übertragung
der Informationen in den Installations-Speicher 20 kann
bei Anschluss des Lichtkopfes 11 an die Installationseinheit 12 erfolgen,
oder alternativ erst dann, wenn die Installationseinheit 12 an
die Signalleitung 24 angeschlossen und mit der Steuerung 23 verbunden
ist.