DE102006015558B3 - Beschlag für einen Fahrzeugsitz - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft einen Beschlag für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruches 1.
- Aus der
US 5,755,491 A ist ein Beschlag dieser Art bekannt, bei dem ein Getriebebeschlag und ein Rastbeschlag bezüglich des Kraftflusses in Serie angeordnet sind. Der Getriebebeschlag dient der Neigungseinstellung einer Lehne, der Rastbeschlag zum Freischwenken derselben, d.h. um durch Vorschwenken der Lehne den Zugang zu einer hinteren Sitzreihe zu erleichtern. Der Getriebebeschlag kann prinzipiell motorisch angetrieben werden, während der Rastbeschlag hierfür ungeeignet ist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Beschlag für einen Fahrezugsitz der eingangs genannten Art zu verbessern. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Beschlag mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Dadurch, dass der eine Einzelbeschlag als Justierbeschlag zum Verstellen des Beschlags und der andere Einzelbeschlag als Arretierbeschlag zum Feststellen des Beschlags ausgebildet ist, kann der Justierbeschlag hinsichtlich des Wirkungsgrades und der Arretierbeschlag hinsichtlich der Spielfreiheit und Crashlastaufnahme optimiert werden. Zur Verbesserung des Wirkungsgrades sind zwei Beschlagteile des Justierbeschlags mittels eines nicht-selbsthemmenden Exzenterumlaufgetriebes miteinander verbunden, d.h. der Justierbeschlag ist sehr leichtgängig, was sowohl bei einem manuellen als auch bei einem motorischen Antrieb vorteilhaft ist. Der arretierte Arretierbeschlag, welcher ein Rastbeschlag oder eine Bremse sein kann, überbrückt den Justierbeschlag bezüglich des Kraftflusses wenigstens weitgehend, vorzugsweise vollständig, d.h. der Justierbeschlag trägt allenfalls wenig zum Feststellen des Beschlags bei, beispielsweise aufgrund von Trägheitseffekten. Vorzugsweise ist ein Ausgleichsteil vorgesehen, welches eine taumelnde Bewegung der zwei Beschlagteile des Justierbeschlags ausgleichen und in eine gleichachsige Bewegung überführen kann, wie sie auch der Arretierbeschlag vollführt.
- Bei einer bevorzugten Scheibenform der Beschlagteile kann der Beschlag auf einfache Weise als vormontierte Einheit geschaffen werden, wobei vorzugsweise eine – beispielsweise durch Lasergeschweißen erzeugte – Transportsicherung für eine erste Verbindung der Einzelbeschläge sorgt, die dann durch die Anbringung der Adapter gefestigt wird, wobei die an die Scheibenform angepasste Geometrie der Adapter sehr einfach gestaltet werden kann.
- Der erfindungsgemäße Beschlag wird bevorzugt zur Neigungseinstellung der Lehne verwendet, beispielsweise bei einem Einzelsitz, insbesondere Gurtintegralsitz, oder bei einer Rücksitzanlage mit geteilter (40%/60%) Lehne in zweiter oder dritter Sitzreihe, kann aber auch anderweitig als Antrieb im Fahrzeugsitz eingesetzt werden, beispielsweise für einen Höheneinsteller oder Neigungseinsteller des Sitzkissens.
- Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
-
1 einen Schnitt durch den Beschlag des Ausführungsbeispiels entlang der axialen Richtung, -
2 einen Schnitt durch den Exzenter des Justierbeschlags senkrecht zur axialen Richtung, -
3 eine Explosionsdarstellung des Justierbeschlags, -
4 eine Explosionsdarstellung des Beschlags mit zusammengebauten Einzelbeschlägen, ohne Transportsicherung, und mit Adapter, -
5 eine perspektivische Ansicht des Beschlags samt Adapter, und -
6 einen schematisierten Fahrzeugsitz. - Ein Fahrzeugsitz
1 eines Kraftfahrzeuges, der beispielsweise einen Teil einer Rücksitzanlage bildet, weist ein Sitzteil3 und eine Lehne4 auf, welche mittels einer Beschlagsanordnung5 am Sitzteil angebracht und relativ zu diesem in ihrer Neigung einstellbar ist. Die Anordnung der Lehnenschwenkachse definiert als axiale Richtung das nachfolgend verwendete Zylinderkoordinatensystem. Die Beschlagsanordnung5 umfasst wenigstens auf einer Fahrzeugsitzseite einen Beschlag8 . Der Beschlag8 ist als Doppelbeschlag ausgebildet, d.h. er besteht aus zwei für sich prinzipiell voll funktionsfähigen Einzelbeschlägen, welche axial nebeneinander angeordnet sind. Die Einzelbeschläge sind ungleich ausgebildet und bezüglich des Kraftflusses alternativ zueinander angeordnet. - Als erster Einzelbeschlag des Beschlags
8 ist jeweils ein Justierbeschlag10 vorgesehen, welcher einen guten Wirkungsgrad für die Neigungseinstellung der Lehne4 hat und daher dem Verstellen des Beschlags8 dient. Dabei ist der Justierbeschlag10 vorzugsweise für einen motorischen Antrieb ausgelegt. Der Justierbeschlag10 weist ein erstes Justier-Beschlagteil11 und ein zweites Justier-Beschlagteil12 auf, welche mittels eines als nicht-selbsthemmendes Exzenterumlaufgetriebe ausgebildeten Getriebes zum Verstellen miteinander verbunden sind. Die beiden Justier-Beschlagteile11 und12 weisen eine im wesentlichen flache Scheibenform auf. Zur Ausbildung des Getriebes ist am zweiten Justier-Beschlagteil12 ein Zahnrad16 mit einer Außenverzahnung und am ersten Justier-Beschlagteil11 ein Zahnkranz17 mit einer Innenverzahnung ausgeprägt, welche miteinander kämmen. Der Durchmesser des Kopfkreises der Außenverzahnung des Zahnrads16 ist um wenigstens eine Zahnhöhe kleiner als der Durchmesser des Fußkreises der Innenverzahnung des Zahnkranzes17 . Der entsprechende Unterschied der Zähneanzahl von Zahnrad16 und Zahnkranz17 ermöglicht eine Abwälzbewegung des Zahnkranzes17 relativ zum Zahnrad16 . - Das erste Justier-Beschlagteil
11 weist auf der dem Zahnrad16 zugewandten Seite konzentrisch zur Innenverzahnung des Zahnkranzes17 einen angeformten Kragenzug19 auf. Entsprechend derWO 03/024740 A1 21 vorgesehen. Der zweiteilig aufgebaute Mitnehmer21 besteht aus einer Mitnehmerbuchse21a , welche mit Luft in den Kragenzug19 hineinragt und welche im Zentrum ein Innenprofil zur Aufnahme einer profilierten Antriebswelle22 aufweist, und einem drehfest mit der Mitnehmerbuchse21a verbundenen und außerhalb des Kragenzugs19 angeordneten Mitnehmerring21b . Der Mitnehmerring21b definiert zusammen mit einem mondsichelförmigen Element, im folgenden kurz als Sichelelement23 bezeichnet, einen Exzenter. Dabei wird das Sichelelement23 in Umfangsrichtung von einem Mitnehmersegment21c des Mitnehmerrings21b mit Spiel gefasst. Der besagte Exzenter läuft durch eine Drehung der Antriebswelle (und damit des Mitnehmers21 ) angetrieben in einer Gleitlagerbuchse28 des zweiten Justier-Beschlagteils12 um und bewirkt dadurch die relative Abwälzbewegung von Zahnkranz17 und Zahnrad16 . Die Bewegung stellt sich als eine Relativdrehbewegung von erstem Justier-Beschlagteil11 und zweitem Justier-Beschlagteil12 mit überlagerter Taumelbewegung dar. Im Bereich der maximalen Exzentrizität stützt sich der Mitnehmerring2lb am Kragenzug19 ab. - Für den axialen Zusammenhalt des Justierbeschlags
10 ist ein erster Umklammerungsring, im folgenden als Justierbeschlag-Ring30 vorgesehen, welcher einerseits entlang des Außenumfangs des zweiten Justier-Beschlagteils12 angeordnet und mit diesem verbunden ist, beispielsweise aufgepresst und gegebenenfalls laserverschweißt ist, und andererseits das erste Justier-Beschlagteil11 übergreift. - Während die Mitnehmerbuchse
21a vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt ist, bestehen die anderen Bauteile des Justierbeschlags10 vorzugsweise aus Metall, beispielsweise Stahl, gegebenenfalls gesintert, gehärtet oder anderweitig behandelt. - Alternativ zum beschriebenen Aufbau können der Mitnehmerring
21b und das Sichelelement23 als Festexzenter einstückig miteinander ausgebildet sein. Es ist auch möglich, dass der gesamte Mitnehmer21 einteilig ausgebildet ist, oder dass der Mitnehmer21 und das Sichelelement23 durch einen einteiliger Festexzenter ersetzt sind. Wenn das Sichelelement23 durch zwei Keilsegmente entsprechend derWO 03/024740 A1 10 im nicht-angetriebenen Ruhezustand spielfrei. - Am ersten Justier-Beschlagteil
11 ist auf der vom zweiten Justier-Beschlagteil12 abgewandten Seite eine Außenverzahnung37 vorgesehen, welche in einem gemeinsamen Prägevorgang zusammen mit dem Zahnkranz17 ausgebildet wird. Ferner ist auf der vom zweiten Justier-Beschlagteil12 abgewandten Seite des ersten Justier-Beschlagteils11 als drittes Beschlagteil ein Ausgleichsteil40 angeordnet, welches wie die beiden Justier-Beschlagteile11 und12 eine im wesentlichen flache Scheibenform aufweist und aus Stahl besteht. Das Ausgleichsteil40 ist auf der dem ersten Beschlagteil11 zugewandten Seite als Hohlrad42 ausgebildet, d.h. mit einer entsprechenden Innenverzahnung versehen. Das Hohlrad42 kämmt mit der Außenverzahnung37 , wobei der Fußkreis des Hohlrades42 einen um wenigstens eine Zahnhöhe größeren Durchmesser als der Kopfkreis der Außenverzahnung37 aufweist und die Anzahl der Zähne des Hohlrades42 sich entsprechend von der Anzahl der Zähne der Außenverzahnung37 unterscheidet. - Das Ausgleichsteil
40 ist gleichachsig zum zweiten Justier-Beschlagteil12 angeordnet, d.h. die Drehachsen fluchten miteinander, wobei der Durchmesser des Ausgleichsteils40 vorzugsweise geringfügig kleiner ist als derjenige des zweiten Justier-Beschlagteils12 , und wird – wie das erste Justier-Beschlagteil11 – vom Justierbeschlag-Ring30 übergriffen, wobei radial zwischen dem Ausgleichsteil40 und dem Justierbeschlag-Ring30 vorzugsweise noch ein Lagerring44 angeordnet ist. Ein am Mitnehmer21 angebrachter, vorzugsweise mit der Mitnehmerbuchse21a verclipster Sicherungsring45 dient als Sicherung für den Mitnehmer21 . Die genaue Ausbildung des Hohlrades42 ist so gewählt, dass die Taumelbewegung des ersten Justier-Beschlagteils11 relativ zum zweiten Justier-Beschlagteil12 durch eine weitere Taumelbewegung des Ausgleichsteils40 relativ zum ersten Justier-Beschlagteil11 ausgeglichen wird. Das Ausgleichsteil40 beschreibt somit relativ zum zweiten Justier-Beschlagteil12 eine reine Drehbewegung. - Der Beschlag
8 weist als zweiten Einzelbeschlag einen Arretierbeschlag50 auf, welcher dem Feststellen des Beschlags8 in den verschiedenen Positionen der Lehne4 dient, da der nicht-selbsthemmende Justierbeschlag10 hierzu nichts beitragen kann. Der arretierte Arretierbeschlag50 überbrückt den Justierbeschlag10 bezüglich des Kraftflusses. Der geöffnete Arretierbeschlag50 gewährt dem Justierbeschlag10 die volle Bewegungsfreiheit und den vollen Kraftfluss während des Antriebs des Justierbeschlags10 . Diese "Wechselschaltung" ist zu unterscheiden von einer ständigen parallelen Anordnung bezüglich des Kraftflusses, wie sie für eine erhöhte Lastaufnahme bekannt ist, beispielsweise aus derDE 35 29 887 C2 , und für Gurtintegralsitze dient. - Der Arretierbeschlag
50 ist als Rastbeschlag in einer Art ausgebildet, wie sie in derWO 00/44582 A1 50 weist ein erstes Arretier-Beschlagteil51 und ein zweites Arretier-Beschlagteil52 mit jeweils einer im wesentlichen flachen Scheibenform auf. Das zweite Arretier-Beschlagteil52 weist vier Führungs- und Lagersegmente zum radialen Führen zweier Riegel53 und zum Lager des ersten Arretier-Beschlagteils51 auf. Das erste Arretier-Beschlagteil51 weist entsprechend dem ersten Justier-Beschlagteil11 einen Zahnkranz mit einer Innenverzahnung aus, mit welcher sowohl zum Verriegeln des Arretier-Beschlags50 mit den Riegeln53 zusammenwirkt also auch zur Lagerung auf den Führungs- und Lagersegmenten aufliegt. Die Riegel53 werden durch einen federbelasteten, drehfest auf einem zweiten Mitnehmer55 sitzenden zweiten Exzenter56 radial nach außen zum Zahnkranz gedrückt und zum Entriegeln des Arretierbeschlags50 durch eine Mitnehmerscheibe57 radial nach innen gezogen. Die Mitnehmerscheibe57 ist mittels des zweiten Exzenters56 oder direkt mittels des zweiten Mitnehmers55 aufgrund Betätigen eines außerhalb des Arretierbeschlags50 angeordneten, auf den zweiten Mitnehmer55 einwirkenden Hebels59 drehbar. Analog zum Justierbeschlag-Ring30 ist ein Arretierbeschlag-Ring60 vorgesehen, welcher entlang des Außenumfangs des zweiten Arretier-Beschlagteils52 angeordnet und mit diesem verbunden ist, beispielsweise aufgepresst ist, und andererseits das erste Arretier-Beschlagteil51 übergreift. - Je nach Anforderung, insbesondere dem zur Verfügung stehenden Bauraum und der Art des Antriebs, sind der Justierbeschlag
10 und der Arretierbeschlag50 in bestimmter Orientierung zueinander ausgerichtet. Die "inneren Beschlagteile", beispielsweise das Ausgleichsteil40 des Justierbeschlags10 und das erste Beschlagteil51 des Arretierbeschlags50 , sind einander zugewandt und miteinander verbunden, beispielsweise durch einzelne Schweißpunkte als Transportsicherung63 , während die "äußeren Beschlagteile", d.h. vorliegend das zweite Justier-Beschlagteil12 und das zweite Arretier-Beschlagteil52 , voneinander abgewandt sind. Auf der Außenseite des zweiten Arretier-Beschlagteils52 ist der Hebel59 angeordnet, während auf der Außenseite des zweiten Justier-Beschlagteils12 (oder innerhalb des Exzenters des Justierbeschlags10 ) auf einem Motorträger64 ein Elektromotor65 mit einer Kupplung67 angeordnet ist, welche die in den Mitnehmer21 greifende Antriebswelle22 antreibt. Ein Relais69 steht mittels eines Seilzuges71 in Verbindung mit dem Hebel59 . - Wenn die Neigung der Lehne
4 geändert werden soll, wird zunächst das Relais69 betätigt, welches mittels des Hebels59 den Arretierbeschlag50 entriegelt und aktiv im entriegelten Zustand hält. Dann treibt der Elektromotor65 den Justierbeschlag10 an. Wenn die gewünschte Neigung erreicht ist, stoppt der Elektromotor65 , und das Relais69 gibt den Hebel59 frei, so dass der Arretierbeschlag50 selbsttätig verriegeln kann. Um Stellungen "Zahn auf Zahn" aufzulösen, ist es möglich, dass sich der Elektromotor65 vor dem endgültigen Stoppen geringfügig zurückdreht (oder weiterdreht), damit der Arretierbeschlag50 um etwa eine halbe Zahnstellung verdreht wird und vollständig verriegeln kann. - In Notfällen, d.h. bei nicht vorhandenen Bordnetzspannung, beispielsweise wenn nach einem Unfall Insassen einer weiter hinten angeordneten Sitzreihe ohne eigene Türen aussteigen müssen, ist es für die Insassen möglich, den Arretierbeschlag
50 des davor angeordneten Fahrzeugsitzes1 manuell zu entriegeln und durch Druck auf die Lehne4 den Justierbeschlag10 – unter Ausnutzung der fehlenden Selbsthemmung – manuell anzutreiben, so dass die Lehne4 nach vorne schwenkt. - Zur Anbindung des Beschlags
8 an das Sitzteil3 einerseits und die Lehne4 andererseits, sind ein erster äußerer Adapter81 , ein zweiter äußerer Adapter82 und ein innerer Adapter83 vorgesehen. Die beiden äußeren Adapter81 und82 weisen beide senkrecht zur axialen Richtung eine ebene Grundform mit je einem Lagerauge85 auf, von der am Rand Verbindungslaschen87 axial abstehen können. Vorliegend stehen vom ersten äußeren Adapter81 zwei Verbindungslaschen87 ab, vom zweiten äußeren Adapter82 keine. Die beiden äußeren Adapter81 und82 sind mittels der Verbindungslaschen87 miteinander unter Bildung eines Hohlkastens zu verbinden. Der innere Adapter83 weist eine Gabel89 mit einer halbkreisförmigen Aufnahme auf. Für spezielle Hochlastfälle kann der innere Adapter83 radial über die Mitte des Beschlags8 hinaus verlängert sein und anstelle der Gabel89 ein ringförmig von Material umgebenes, weiteres Lagerauge aufweisen. - Zur Anbringung der Adapter
81 ,82 und83 wird der Beschlag8 von der Gabel89 des inneren Adapters83 aufgenommen und sodann der innere Adapter83 fest mit den "inneren Beschlagteilen"40 ,51 verbunden, vorzugsweise verschweißt, ganz besonders bevorzugt laserverschweißt. Dann werden die "äußeren Beschlagteile"12 ,52 mit den äußeren Adapter81 und82 übergriffen, wobei vorzugsweise jeweils ein Absatz der "äußeren Beschlagteile"12 ,52 in je einem Lagerauge85 zu liegen kommt, und schließlich die äußeren Adapter81 und82 direkt mit den jeweiligen "äußeren Beschlagteilen"12 ,52 und untereinander mittels der Verbindungslaschen87 fest verbunden. Die Zuordnung zu Sitzteil3 und Lehne4 hängt vom Anwendungsfall ab. Die Verbindungslaschen87 sind so weit von der Lehnenschwenkachse angeordnet, dass der innere Adapter83 beim Vorschwenken der Lehne4 zwischen die äußeren Adapter81 und82 eintauchen kann. - Besonders bevorzugt wegen der festen und daher guten Anbindungsmöglichkeit ist eine Anordnung von Justierbeschlag
10 und Arretierbeschlag50 , bei welcher der Justierbeschlag-Ring30 und der Arretierbeschlag-Ring60 mit den jeweils "inneren Beschlagteilen" verbunden sind, d.h. gemeinsam mit der Gabel89 des inneren Adapters83 verbunden werden können. -
- 1
- Fahrzeugsitz
- 3
- Sitzkissen
- 4
- Lehne
- 5
- Beschlagsanordnung
- 8
- Beschlag
- 10
- Justierbeschlag
- 11
- erstes Justier-Beschlagteil
- 12
- zweites Justier-Beschlagteil
- 16
- Zahnrad
- 17
- Zahnkranz
- 19
- Kragenzug
- 21
- Mitnehmer
- 21a
- Mitnehmerbuchse
- 21b
- Mitnehmerring
- 21c
- Mitnehmersegment
- 22
- Antriebswelle
- 23
- Sichelelement
- 28
- Gleitlagerbuchse
- 30
- Justierbeschlag-Ring
- 37
- Außenverzahnung
- 40
- Ausgleichsteil
- 42
- Hohlrad
- 44
- Lagerring
- 45
- Sicherungsring
- 50
- Arretierbeschlag
- 51
- erstes Arretier-Beschlagteil
- 52
- zweites Arretier-Beschlagteil
- 53
- Riegel
- 55
- zweiter Mitnehmer
- 56
- zweiter Exzenter
- 57
- Mitnehmerscheibe
- 59
- Hebel
- 60
- Arretierbeschlag-Ring
- 63
- Transportsicherung
- 64
- Motorträger
- 65
- Elektromotor
- 67
- Kupplung
- 69
- Relais
- 71
- Seilzug
- 81
- erster äußerer Adapter
- 82
- zweiter äußerer Adapter
- 83
- innerer Adapter
- 85
- Lagerauge
- 87
- Verbindungslasche
- 89
- Gabel
Claims (11)
- Beschlag für einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz, mit zwei Einzelbeschlägen (
10 ,50 ), die axial nebeneinander angeordnet sind und die jeweils wenigstens zwei relativ zueinander verdrehbare Beschlagteile (11 ,12 ,40 ,51 ,52 ) aufweisen, von denen die inneren Beschlagteile (40 ,51 ) untereinander und die äußeren Beschlagteile (12 ,52 ) untereinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Einzelbeschlag als Justierbeschlag (10 ) zum Verstellen des Beschlags (8 ) und der andere Einzelbeschlag als Arretierbeschlag (50 ) zum Feststellen des Beschlags (8 ) ausgebildet ist, wobei zwei Beschlagteile (11 ,12 ) des Justierbeschlags (10 ) mittels eines nicht-selbsthemmenden Exzenterumlaufgetriebes miteinander verbunden sind, und wobei der arretierte Arretierbeschlag (50 ) den Justierbeschlag (10 ) bezüglich des Kraftflusses wenigstens weitgehend überbrückt. - Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschlagteile (
11 ,12 ,40 ,51 ,52 ) wenigstens näherungsweise eine Scheibenform aufweisen, wobei jeweils ein Ring (30 ,60 ) die Beschlagteile (11 ,12 ,40 ,51 ,52 ) eines jeden Einzelbeschlags (10 ,50 ) axial zusammenhält. - Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Transportsicherung (
63 ) vorgesehen ist, welche die beiden Einzelbeschläge (10 ,50 ) direkt miteinander verbindet. - Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Beschlagteile mittels eines oder mehrerer miteinander verbundener äußerer Adapter (
81 ,82 ) miteinander fest verbunden sind und/oder dass die inneren Beschlagteile mittels eines inneren Adapters (83 ) miteinander fest verbunden sind. - Beschlag nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Adapter (
81 ,82 ) die äußeren Beschlagteile mittels je eines Lagerauges (85 ) aufnehmen und/oder dass der innere Adapter (83 ) die inneren Beschlagteile mittels einer Gabel (89 ) oder eines weiteren Lagerauges aufnimmt. - Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierbeschlag (
50 ) als Rastbeschlag ausgebildet ist welcher vor dem Verstellen des Beschlags (8 ) entriegelt wird. - Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Justierbeschlag (
10 ) motorisch antreibbar ist. - Beschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in Notfällen der Justierbeschlag (
10 ) bei geöffnetem Arretierbeschlag (50 ) auch manuell antreibbar ist. - Beschlag nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durch das nicht-selbsthemmende Exzenterumlaufgetriebe verbundenen Beschlagteile (
11 ,12 ) des Justierbeschlags (10 ) zu einer relativen Drehbewegung mit überlagerter Taumelbewegung antreibbar sind. - Beschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausgleichsteil (
40 ) als drittes Beschlagteil vorgesehen ist, welches vom ersten Justier-Beschlagteil (11 ) angetrieben relativ zum ersten Justier-Beschlagteil (11 ) eine Drehbewegung mit überlagerter Taumelbewegung und relativ zum zweiten Justier-Beschlagteil (12 ) eine reine Drehbewegung ausführt. - Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugsitz (
1 ), insbesondere ein Gurtintegralsitz oder eine Rücksitzanlage in zweiter oder dritter Sitzreihe, mit einem Sitzteil (3 ), wenigstens einer Lehne (4 ) und einer Beschlagsanordnung (5 ) versehen ist, mittels derer die Lehne (4 ) in ihrer Neigung einstellbar ist und die den Beschlag (8 ) aufweist.
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