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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ermittlung und Überwachung
des Füllstandes
eines Mediums in einem Behälter
mittels einer Laufzeitmessmethode von hochfrequenten Messsignalen, mit
einer Antenne, bestehend aus einem Antenneneinkoppelbereich und
einem Antennenbereich, oder mit einem Wellenleiter bestehend aus
einem Sondeneinkoppelbereich und einem sich in den Behälter hinein
erstreckenden Messsondenbereich, wobei in dem Antenneneinkoppelbereich,
im Antennenbereich, in dem Sondeneinkoppelbereich und/oder im Messsondenbereich
vorhandene Hohlräume
zumindest teilweise mit einem dielektrischen Füllkörper ausgefüllt sind.
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Entsprechende
Vorrichtungen zur Ermittlung und Überwachung des Füllstandes
in einem Behälter werden
häufig
in den Messgeräten
der Automations- und Prozesssteuerungstechnik eingesetzt. Von der Anmelderin
werden beispielsweise Messgeräte
unter dem Namen Levelflex und Micropilot produziert und vertrieben,
welche nach dem Laufzeit-Messverfahren arbeiten und dazu dienen,
einen Füllstand
eines Mediums in einem Behälter
zu bestimmen und/oder zu überwachen.
Nach der Methode der geführten
Mikrowelle bzw. der Zeitbereichsreflektormetrie oder der TDR-Messmethode
(Time Domain Reflection) wird ein Hochfrequenzimpuls entlang eines
Sommerfeldschen oder Goubauschen Wellenleiters oder entlang eines
Koaxialwellenleiters ausgesendet, welcher bei einem Sprung in der
Dielektrizitätskonstanten
des den Wellenleiter umgebenden Mediums, so genannter DK-Wert teilweise
zurückreflektiert
wird. Ferner werden nach der freistrahlenden Laufzeitmessmethode
beispielsweise Mikrowellen über
eine Hornantenne in einen Freiraum bzw. Prozessraum ausgesendet,
und die an der Mediumsoberfläche
reflektierten Echowellen werden nach der abstandsabhängigen Laufzeit
des Messsignals wieder von der Hornantenne empfangen. Anhand der
Zeitdauer zwischen dem Aussenden der Hochfrequenzimpulse und dem Empfang
der reflektierten Echosignale lässt
sich der Abstand des Messgerätes
zu der Mediumsoberfläche
ermitteln. Unter Berücksichtigung
der Geometrie des Behälterinnern
wird dann der Füllstand
des Mediums als relative oder absolute Größe ermittelt. Die Laufzeit-Messmethode lässt sich
im wesentlichen in zwei Ermittlungsverfahren einteilen: Das erste
Ermittlungsverfahren beruht auf einer Laufzeitmessung, die ein Impulsfolgen
moduliertes Signal für
die zurückgelegte
Wegstrecke erfordert; ein zweites weit verbreitetes Ermittlungsverfahren
beruht auf der Bestimmung der Frequenzdifferenz des aktuell ausgesendeten,
kontinuierlich frequenzmodulierten Hochfrequenzsignals zum empfangenen,
reflektierten Hochfrequenzsignal (FMCW – Frequency-Modulated Continuous
Wave). Im Allgemeinen wird in den folgenden Ausführungen keine Beschränkung auf
ein bestimmtes Ermittlungsverfahren vorgenommen.
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Diese
Messgeräte
der Automations- und Prozesssteuerungstechnik zur Ermittlung des
Füllstandes
werden oft in Prozessen mit aggressiven Medien eingesetzt. Um die
im Prozess befindlichen Sensoreinheiten der Messgeräte, wie
z.B. ein Wellenleiter, eine Hornantenne oder eine Gruppenstrahlerantenne
vor den hochfrequenztechnischen, thermischen und chemischen Einflüssen des
Mediums zu schützen,
sind die Sensoreinheiten durch Schutzelemente aus einem resistenten,
dielektrischen Material, wie z.B. einem Radom oder einem Füllkörper, vor
den aggressiven Medien geschützt.
Der Grund für
den Schutz der Sensoreinheit durch solche Schutzelemente ist einerseits,
der Korrosion von Teilen der Sensoreinheit durch das Medium vorzubeugen
und andererseits die Bildung von Feststoffablagerungen und Kondensatentwicklungen
beispielsweise in den Hohlräume
einer freiabstrahlenden Antenne oder in den Hohlräumen einer
Einkopplungseinheit des Wellenleiters zu verhindern. Die Bildung
von Feststoffablagerungen und Kondensatentwicklungen in den Hohlräumen von
freiabstrahlenden Antennen und Wellenleitern, im allgemeinen als
Ansatzbildung bezeichnet, hat direkten Einfluss auf die Ausbreitungscharakteristik
und das Reflexionsverhalten der hochfrequenten Messsignale. Durch
die Ansatzbildung treten Störsignale
im Messsignal auf, die das Reflexionssignal des Füllstandes überdecken
können,
wodurch das Messgerät
zur Füllstandsermittlung
nicht mehre geeignet ist. Um Ansatz in diesen messtechnisch hochempfindlichen
Bereichen der Sensoreinheit zu vermeiden, werden diese durch ein
mikrowellendurchlässiges,
dielektrisches Material vollständig ausgefüllt.
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Eine
mit einem dielektrischen Material vollständig gefüllte Hornantenne zur Verbesserung
der Beständigkeit
gegen hochfrequenztechnische, thermische und chemische Einflüsse des
Mediums wird in folgenden Patentschriften dargestellt.
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In
der
DE 100 40 943
A1 wird eine Hornantenne zur Füllstandsmessung vorgestellt,
die zumindest teilweise mit einem dielektrischen Material gefüllt ist.
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In
der
DE 100 57 441
A1 wird eine Hornantenne für ein Radar-Gerät aufgezeigt,
dessen Antenne zumindest teilweise mit einer Füllung mit einem dielektrischen
Material gefüllt
ist und/oder die gesamte Hornantenne mit einem dielektrischen Material
gefüllt und
vollständig
umschlossen ist. Des Weiteren ist die Füllung prozessseitig so ausgestaltet,
dass diese eine Flanschplattierung als Dichtelement ausbildet.
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Des
weitern sind Einkopplungseinheiten eines Wellenleiters, die mit
einen Füllkörper aus
einem dielektrischen Material zumindest teilweise gefüllt sind,
aus den folgenden Patentschriften bekannt.
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In
der
DE 100 19 129
A1 wird eine Ausgestaltung von einer mit einem dielektrischen
Material gefüllten
Einkoppeleinheiten aufgezeigt, die in der Lage ist, den Einfluss,
den ein Konstruktionsteil und/oder Ansatzbildung am Sensor auf die
Messgenauigkeit und die Messempfindlichkeit des Sensors haben, weitgehend
zu eliminieren. Dies wird durch die erfindungsgemäße Verlängerung
des dielektrischen Füllkörpers der
Einkoppeleinheit erreicht, wodurch die Konstruktionsteile außerhalb
des Bereichs liegen, in den elektromagnetische Wellen abgestrahlt
werden.
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In
der
EP 1 069 649 A1 wird
eine weitere Ausgestaltung eines Wellenleiters mit einem einfachen
Aufbau aufgezeigt, der die Vorteile von einem Eindraht- und einem
Mehrdraht-Wellenleiter vereint, indem er keine Wechselwirkung mit
Behältereinbauten
zeigt, und der auf einfache Weise von An- bzw. Ablagerungen zu reinigen
ist. Dies wurde erreicht, indem der Mehrdraht-Wellenleiter im Prozess zumindest teilweise
von einem dielektrischen Medium umgeben ist, wodurch sich kein Ansatz
zwischen den einzelnen Wellenleitern ausbilden kann.
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Nachteilig
bei allen Ausführungsformen
der Schutzelemente der Sensoreinheiten nach dem Stand der Technik
ist, dass die elektromagnetischen Wellen eines hochfrequenten Messsignals
durch das dielektrische Material des Schutzelements stark beeinflusst
werden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung vorzuschlagen,
die eine minimale Beeinflussung der erzeugten elektromagnetischen
Messsignale aufweist und die somit den Wirkungsgrad und die Messgenauigkeit
der Vorrichtung erhöht.
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Diese
Aufgabe wird nach einer Ausgestaltung der Erfindung dadurch gelöst, dass
der dielektrische Füllkörper im
Inneren zumindest ein hermetisch dichtes Aussparungsvolumen aufweist
und dass das hermetisch dichte Aussparungsvolumen so ausgestaltet
ist, dass der dielektrische Füllkörper einen
vorgegebenen Wellenwiderstand aufweist und/oder dass die hochfrequenten
Messsignale eine vorgegebene Ausbreitungscharakteristik aufweisen.
Aus dem Stand der Technik sind Füllstandsmessgeräte mit Hornantennen
oder Wellenleitern bekannt, deren Hohlräume im Antenneneinkoppelbereich,
im Antennenbereich, im Sondeneinkoppelbereich und/oder im Messsondenbereich
mit einem vollständig
gefüllten Füllkörper aus einem
dielektrischen Material ausgefüllt
sind. Durch diese Verfüllung
der Hohlräume
kann sich kein Medium oder Umgebungsluft des Prozesses in diesen
Bereichen ansammeln, wodurch es auch zu keiner Mediumsanlagerung
oder Kondensatbildung in den Hohlräumen kommen kann. Ein Nachteil
ist jedoch, dass das dielektrische Material des dielektrischen Füllkörpers den
Wellenwiderstand der elektromagnetischen Wellen des hochfrequenten Messsignals
und somit auch auf die Effizienz der Einkopplung der erzeugten elektromagnetischen
Wellen in den Wellenleiter oder in die Hornantenne beeinflusst.
Beispielsweise sollte der Einkoppelbereich des Wellenleiters so
ausgestaltet sein, dass die in der Sende-/Empfangseinheit erzeugten
elektromagnetischen Wellen des Messsignals nahezu verlustfrei geführt und
ohne Signaleinbußen
in das Stab-/Seilelement eingekoppelt werden. Dasselbe gilt bei
einer Hornantenne, bei der die elektromagnetischen Wellen des in
der Sende-/Empfangseinheit erzeugten Messsignals so wenig wie möglich von
dem dielektrischen Füllkörper gedämpft und
in ihrer Abstrahlcharakteristik verändert werden sollen. In einem
mit Luft oder mit einem speziellen Gas gefüllten Bereich erfahren die
elektromagnetischen Wellen nahezu keine Beeinflussung. Um die Vorteile
der Vermeidung der Ansatzbildung in den Hohlräumen von mit elektromagnetischen
Wellen arbeitenden Füllstandsmessgeräten durch
einen dielektrischen Füllkörper und
der geringen Beeinflussung der elektromagnetischen Wellen bei einer Übertragung
durch Luft oder ein spezielles Gas zu vereinen, wird erfindungsgemäß ein dielektrischer
Füllkörper vorgeschlagen,
der die Hohlräume
vollständig
ausfüllt
und zur Anpassung des Wellenwiderstandes zumindest ein hermetisch
dichtes Aussparungsvolumen aufweist. Als dielektrische Materialien
kommen hier beispielsweise technische Keramiken und/oder Kunststoffe
zum Einsatz.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass der dielektrische Füllkörper mit
zumindest einem Aussparungsvolumen aus einem Kunststoff gefertigt
ist. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, den dielektrischen Füllkörper aus
chemisch resistentem Kunststoff mittels eines Spritzguss-Verfahrens
oder nach dem Verfahren des isostatischen Pressens herzustellen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass der dielektrische Füllkörper aus
mehren Einzelteilen besteht. Im Spritzguss-Verfahren von Kunststoffen
ist es sehr schwierig, einen dielektrischen Füllkörper mit einem genau definierten
Aussparungsvolumen herzustellen. Dasselbe gilt für einen dielektrischen Füllkörper aus
einem keramischen Material, der nach einem beliebigen Verfahren
hergestellt wurde. Aus diesem Grund ist es meist notwendig, den
dielektrischen Füllkörper zumindest
aus zwei Einzelteilen auszuführen.
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Eine
zweckmäßige Ausgestaltung
der Erfindung ist, dass die Einzelteile des dielektrischen Füllkörpers mittels
einer stoffschlüssigen
Verbindungstechnik hermetisch dicht zusammengefügt sind. Der mehrteilig ausgeführte dielektrische
Füllkörper wird mittels
einer stoffschlüssigen
Verbindung, wie z.B. Schweißen
und Kleben zusammengefügt,
so dass sich im Inneren zumindest ein hermetisch dichtes Aussparungsvolumen
ausbildet. Die Ultraschall-Schweißtechnik
ist hier besonders geeignet, indem die Auflageflächen bzw. Verbindungsstellen des
mehrteilig ausgestalteten dielektrischen Füllkörpers durch entstehende Reibungswärme miteinander verschmelzen.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Einzelteile des dielektrischen
Füllkörpers mittels
einer kraftschlüssigen Verbindungstechnik
hermetisch dicht zusammengefügt
sind.
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Eine
weitere Verbindungstechnik ist eine kraftschlüssige Verbindung, die den mehrteiligen
dielektrischen Füllkörper durch
beispielsweise Schrauben, Nieten oder eine Verschraubung zusammenfügt, so dass
sich im Inneren zumindest ein hermetisch dichtes Aussparungsvolumen
ausbildet.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass in dem Aussparungsvolumen des dielektrischen
Füllkörpers ein
Gas oder eine Gasmischung eingebracht ist. Um die Dichtigkeit des
hermetisch dichten Aussparungsvolumens zu überprüfen, wird beim Herstellungsprozess im
hermetisch dichten Aussparungsvolumen des Füllkörpers ein spezielles Gas, wie
z.B. Helium eingeschlossen und mit einem Leckagemessgerät bzw. einem
Gasmessgerät
eventuell austretendes Gas gemessen. Durch diesen Test kann die
Dichtigkeit des Aussparungsvolumens bei mehrteiliger Ausgestaltung überprüft werden.
Ein weiterer Vorteil des Einbringens eines speziellen Gases ist,
dass die mit Feuchtigkeit gesättigte
Luft durch das getrocknete und/oder hydrophobe Gas aus dem Aussparungsvolumen
verdrängt
wird und wodurch sich kein Kondensat bei auftretenden Temperaturänderungen
bilden kann. Desweiteren kann durch den Einsatz spezieller Gase
in dem Aussparungsvolumen der Wellenwiderstand angepasst werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen,
dass in dem Aussparungsvolumen des dielektrischen Füllkörpers ein
dielektrisches Füllmaterial
mit einer niedrigen Dielektrizitätskonstante
vorgesehen ist, die die Ausbreitungscharakteristik der hochfrequenten
Messsignale nicht beeinflusst. Eine andere Variante, den Wellenwiderstand
des Füllkörpers über die
Ausgestaltung des Aussparungsvolumens anzupassen, ist es, das Aussparungsvolumen
mit einem dielektrischen Feststoff oder einer dielektrischen Flüssigkeit
mit einer geringeren Dielektrizitätskonstanten als das Material
des dielektrischen Füllkörpers auszufüllen. In
diesem Fall wird die hermetische Dichtigkeit des Aussparungsvolumens
des dielektrischen Füllkörpers auch
durch die vollständige
Verfüllung
mit einem dielektrischen Füllmaterial
erreicht. Durch das Einbringen eines bestimmten dielektrischen Füllmaterials
in zumindest einen Aussparungsvolumen ist es möglich, darüber hinaus auch die Abstrahlcharakteristik
bzw. Ausbreitungscharakteristik beispielsweise der Hornantenne oder
die Kopplungseigenschaften der Einkoppeleinheit des Wellenleiters
entsprechend anzupassen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung schlägt vor, dass in dem Aussparungsvolumen des
dielektrischen Füllkörpers zumindest
ein Stützelement
vorgesehen ist. Zur Erhöhung
der mechanischen Stabilität
und der Druckfestigkeit des dielektrischen Füllkörpers mit zumindest einem Aussparungsvolumen
sind Stützelemente
in dem Aussparungsvolumen eingebracht, die von Außen auf
den dielektrischen Füllkörpers einwirkende
mechanische Kräfte
gleichmäßig verteilen.
Die Kräfteverteilung durch
die Stützelemente
ist so ausgestaltet, dass sich die Form des dielektrischen Füllkörpers bei
einwirkenden mechanischen Kräften
in einem gewissen Grenzbereich kaum verändert.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung wird vorgeschlagen, dass ein Sondenbefestigungselement
vorgesehen ist, das in dem dielektrischen Füllkörper verdrehsicher und zentriert
angeordnet ist. Das Stab-/Seilelement des Wellenleiters wird von
dem dielektrischen Füllkörper gehalten.
Die Befestigung des Stab-/Seilelements erfolgt beispielsweise über ein
formschlüssig
in den dielektrischen Füllkörper eingelassenes
Sondenbefestigungselement, wie z.B. eine Sechskantschraube, wodurch das
Stab-/Seilelement austauschbar ist. Aufgrund der formschlüssigen Einpassung
des Sondenbefestigungselements in dem dielektrischen Füllkörper, und des
dielektrischen Füllkörpers in
dem Prozessanschlussgehäuse
ist es möglich,
einen Austausch des Stab-/Seilelements durch eine einfache konträre Drehbewegung
des Prozessanschlussgehäuse
zum Stab-/Seilelement zu bewirken.
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Eine
sehr vorteilhafte Variante der Erfindung ist darin zu sehen, dass
auf der Oberfläche
des dielektrischen Füllkörpers eine
dielektrische, gasdichte und/oder hydrophobe Beschichtung angebracht
ist. Durch die Beschichtung des dielektrischen Füllkörpers mit einem dielektrischen,
gasdichten und/oder hydrophoben Material wird verhindert, dass ein
flüssiges
Medium oder Kondensat durch Kapillarwirkung an einem möglichen
Spalt zwischen dem dielektrischen Füllkörper und dem Hornantennengehäuse oder
dem Prozessanschlussgehäuse
entlang kriecht. Andererseits soll dadurch eine Diffusionssperre
zur Verhinderung der Diffusion des Mediums durch das Material des
dielektrischen Füllkörpers in
den Aussparungsvolumen geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, den dielektrischen Füllkörper in den Bereichen, in denen
die elektromagnetischen Wellen der Messsignale geführt und
deren Abstrahlcharakteristik bzw. Wellenwiderstand angepasst werden,
mit einer elektrisch leitfähigen
Beschichtung zu versehen. Durch diese leitende Beschichtung kann
sich in den Spalt eingedrungenes Medium oder Kondensat nicht auf
den Wellenwiderstand und die Reflexionseigenschaften der elektromagnetischen
Wellen auswirken. Diese elektrisch leitende Beschichtung muss an
das Hornantennengehäuse
oder das Prozessanschlussgehäuse
elektrisch leitend kontaktiert sein.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf verschiedene, in
den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele beschrieben
und erläutert.
Zur Vereinfachung sind in den Zeichnungen identische Teile mit dem
gleichen Bezugszeichen versehen worden. Es zeigt:
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1:
eine schematische Gesamtdarstellung einer auf einen Behälter montierten
Vorrichtung zur Ermittlung und Überwachung
des Füllstandes
eines Mediums in einem Behälter
mittels einer erfindungsgemäßen Hornantenne,
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2:
eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung
mit Hornantenne,
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3:
eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform des mehrteiligen
dielektrischen Füllkörpers der
Hornantenne aus 2,
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4:
eine Schnittansicht der ersten Ausführungsform gemäß der Kennzeichnung
A-A in 3,
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5:
eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform des mehrteiligen
dielektrischen Füllkörpers der
Hornantenne,
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6:
eine Schnittansicht der zweiten Ausführungsform gemäß der Kennzeichnung
B-B in 5,
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7:
eine schematische Gesamtdarstellung einer auf einen Behälter montierten
Vorrichtung zur Ermittlung und Überwachung
des Füllstandes
eines Mediums in einem Behälter
mittels eines erfindungsgemäßen Wellenleiters,
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8:
eine schematische Schnittdarstellung einer dritten Ausführungsform
der Vorrichtung mit Wellenleiter,
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9:
eine perspektivische Darstellung des dritten Ausführungsbeispiels
des dielektrischen Füllkörpers aus 8,
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10:
eine schematische Schnittdarstellung des dritten Ausführungsbeispiels
des dielektrischen Füllkörpers aus 8.
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11:
eine schematische Darstellung einer vierten Ausführungsform der Vorrichtung
mit dielektrischem Stielstrahler,
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In 1 wird
ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 mit
einer Antenne 10, insbesondere eine Hornantenne 10.1,
dargestellt. Die Vorrichtung 1 bzw. das Messgerät in der 1 ist über Befestigungselemente 16 an
einem Flansch 15 in einem Stutzen 31 des Behälters 4 montiert.
Die Antenne 10 lässt
sich in zwei grundlegende Bereiche aufteilen: den Einkoppelbereich 7 und
den Antennenbereich 8.
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Die
Vorrichtung bzw. das Messgerät 1 beinhaltet
eine Sende-/Empfangseinheit 22 im Messumformer 23,
in der die hochfrequenten Messsignale 6 erzeugt werden. Über ein
Einkoppelelement 24 werden die hochfrequenten Messsignale
(6) in dem Einkoppelbereich 7 bzw. den Hohlleiter
der Antenne 10 in einer bestimmten Mode, z.B. TE-Mode geführt. Die in
die Antenne 10 eingekoppelten hochfrequenten Messsignale 6 werden
durch das Material des dielektrischen Füllkörpers 12 hindurch
von der Antenne 10 in den Prozessraum 5 mit einer
vorbestimmten Abstrahlcharakteristik als Sendesignale S abgestrahlt. Meist
wird eine Abstrahlcharakteristik der hochfrequenten Messsignale 6 mit
einer ebenen Wellenfront angestrebt. Diese gewünschte Abstrahlcharakteristik der
hochfrequenten Messsignale 6 wird dadurch erreicht, dass
aufgrund der Ausgestaltung des dielektrischen Füllkörpers 12, beispielsweise
durch die erfindungsgemäßen Aussparungsvolumen 13 und/oder
durch Anpasselemente 12.4, der Wellenwiderstand und die
Ausbreitungscharakteristik der hochfrequenten Messsignale 6 in
der Antenne 10 entsprechend angepasst wird. Die in den
Prozessraum 5 ausgesendeten hochfrequenten Messsignale 6 bzw.
Sendesignale S werden an einer Oberfläche des Mediums 3 als
Reflexionssignale R reflektiert und nach einer bestimmten Laufzeit
wieder von der Sende-/Empfangseinheit 22 im Messumformer 23 empfangen. Über die
Laufzeit der hochfrequenten Messsignale 6 und mittels der
Kenntnis der Geometrie des Behälters 4 wird
der Füllstand 2 des
Mediums 3 im Behälter 4 bestimmt.
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Die
Regel-/Auswerteeinheit 21 im Messumformer 23 hat
die Aufgabe, das empfangene, reflektierte Echo bzw. die Reflexionssignale
R der hochfrequenten Messsignale 6 auszuwerten, indem die hochfrequenten
Messsignale 6 mit Hilfe einer Signalverarbeitung und spezieller
Signalauswertungsalgorithmen weiter verarbeitet werden und aus diesem Ergebnis
die Laufzeit bzw. der Füllstand 2 bestimmt wird.
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Über die
Versorgungsleitung 19 wird die Vorrichtung 1 mit
der benötigten
Energie versorgt. Die Regel-/Auswerteeinheit 21 kommuniziert über einen Busschnittstelle 20 und
den Feldbus 18 mit einer entfernten Kontrollstelle und/oder
mit weiteren Vorrichtungen 1 bzw. Feldgeräten, die
nicht explizit gezeigt sind. Eine zusätzliche Versorgungsleitung 19 zur
Energieversorgung der Vorrichtung 1 entfällt, wenn
es sich bei der Vorrichtung 1 um ein so genanntes Zweileiter-Feldgerät handelt,
dessen Kommunikation und Energieversorgung über den Feldbus 18 ausschließlich und
gleichzeitig über
eine Zweidrahtleitung erfolgt. Die Datenübertragung bzw. Kommunikation über den
Feldbus 18 erfolgt beispielsweise nach dem CAN-, HART-,
PROFIBUS DPPROFIBUS FMS-, PROFIBUS PA-, oder FOUNDATION FIELDBUS-Standard.
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In 2 bis 5 ist
eine erfindungsgemäße Hornantenne 10.1 bzw.
eine hornförmige
Antenne aus einem elektrisch leitfähigen Material, dessen Hohlraum 35 zumindest
teilweise mit einem dielektrischen Füllkörper 12 ausgefüllt ist,
gezeigt. In die Hohlräume 35 der
Hornantenne 10.1 wird zur Vermeidung von Ansatzbildung
und Korrosion ein dielektrischer Füllkörper 12 als ein Schutzelement
bzw. ein Prozesstrennelement eingebracht. Die hier gezeigte Flanschplattierung 12.3 hat
sich als vorteilhaftes Dichtmittel zum Prozessraum 5 hin
herausgestellt. Der dielektrische Füllkörper 12 als passives
Element der Hornantenne 10.1 separiert, abgedichtet durch die
Flanschplattierung 12.3 zwischen den Flanschen 15 des
Hornantennengehäuses 37 und
des Stutzen 31 des Behälters 4,
die aktiven Elemente, wie die Einkoppeleinheit 35 und den
Messumformer 23, vom Medium 3 im Prozessraum 5.
Dieser dielektrische Füllkörper 12 verhindert
als Schutzelement bzw. als Prozesstrennelement, dass die Hornantenne 10.1 mit
dem Medium 3 des Prozesses in direkten Kontakt kommt und
dass sich gegebenenfalls Kondensat im Hohlraum 35 ausbildet.
Die Hornantenne 10.1 besteht beispielsweise aus einem Metall,
aus Edelstahl oder aus einem leitfähigem Kunststoff, Der dielektrischen
Füllkörper 12 ist
aus einem dielektrischen Material, insbesondere aus Polyetherketone
(PEK, PEEK), Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Perfluoralkoxy-Copolymer
(PFA) hergestellt. Weitere geeignete Materialien und deren Derivate
sind beispielsweise Polychlortrifluorethylen (PCTFE), Ethylen-Chlortrifluor-Ethylen
(ECTFE), Ethylen-Tetrafluorethylen (ETFE), Polyvinylidenfluorid
(PVDF), Polyvinylfluorid (PVF), Fluorinatedethylenepropylen (FEP).
Diese Kunststoffe besitzen gute chemische und physikalische Stoffeigenschaften,
wie z.B. Beständigkeit
gegen nahezu alle Chemikalien, sehr hohe Temperaturfestigkeit, gute
Mikrowellendurchlässigkeit
und gute HF-Performance, wodurch diese Materialien für die Verwendung
als dielektrische Füllkörper 12 in
Messgeräten
der Prozessmesstechnik prädestinieren.
Die Gestaltung des dielektrischen Füllkörpers 12 ist begrenzt
durch die Machbarkeit in der Herstellung. In der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
des dielektrischen Füllkörpers 12 der
Hornantenne 10.1 ist wegen der besseren HF-Performance
bzw. der besseren Anpassung des Wellenwiderstandes zumindest ein
Aussparungsvolumen 13 im dielektrischen Füllkörper 12 eingebracht.
Die Herstellung des dielektrischen Füllkörpers 12 wird erfahrungsgemäß durch
ein Span abhebendes Verfahren, einen Spritzguss oder ein isostatisches
Pressen des dielektrischen Materials bzw. Kunststoffes bewerkstelligt.
Als Herstellungsverfahren wird das Spritzgießen von Kunststoffen, wie beispielsweise
von Polyetheretherketon, bevorzugt angewendet. Herstellungsbedingt
können
auch beim Spritzguss-Verfahren
keine wohl definierten, geschlossenen Aussparungsvolumen 13 in
dem Spritzgussteil des dielektrischen Füllkörpers 12 erzeugt werden.
Aus diesen Gründen
ist der dielektrische Füllkörper 12 aus
mehren Einzelteilen, bestehend aus einem Grundkörper 12.1 mit einem
Deckel 12.2, die eventuell aus unterschiedlichen Materialien
bestehen, ausgeführt.
Diese Einzelteile werden mit einer stoffschlüssigen Verbindungstechnik,
die einen beständige,
hermetisch dichte Verbindungsstelle 30 erzeugt, verbunden.
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Es
gibt verschiedene stoffschlüssige
Verbindungstechniken, die für
eine solche Anwendung in Frage kommen, wie z.B. Kleben oder Verschweißen der
Verbindungsstellen 30. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen,
die Verbindungsstellen 30 der einzelnen Teile des dielektrischen
Füllkörpers 12 mittels
einer Ultraschall- Schweißtechnik
zu verbinden. Hierzu werden die Einzelteile, bestehend aus dem Grundkörper 12.1 und
dem Deckel 12.2, mit einem definierten Druck mit den Verbindungsstellen 30 in
Kontakt gebracht.
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Darauf
folgend wird zumindest ein Teil, z.B. der Deckel 12.2, über ein
Vibrationselement in Vibrationsbewegung versetzt, wodurch durch
die Reibwärme
ein örtlich
begrenzter Schmelzprozess des Materials hervorgerufen wird und eine
Verschweißung
der Teile an den Verbindungsstellen 30 stattfindet. Vorteilhafterweise
wird die Schweißungsprozedur
unter einer trockenen Schutzgas-Atmosphäre durchgeführt, so dass sich in den Aussparungsvolumen 13 des
verschweißten
dielektrischen Füllkörpers 12 dieses
trockene Gas unter einem bestimmten Druck befindet, oder es wird
speziell in die Aussparungsvolumen 13 ein trockenes Gas,
z.B. Stickstoff, Helium, Argon, eingebracht. Dieses Gas hat zwei
Funktionen, einerseits wird durch dieses Gas die Wasserdampf gesättigte Luft
aus den Aussparungsvolumen 13 verdrängt, so dass sich bei einer
Temperaturänderung kein
Kondensat darin bilden kann; und andererseits kann mittels dieses
Gases die Dichtigkeit der Verschweißung an den Verbindungsstellen 30 überprüft werden.
Hierzu wird in dem Produktionsprozess mit einem Gas-Sensor infolge
von einer Diffusion oder einer Leckage aus dem verschweißten dielektrischen Füllkörper 12 tretendes
Gas ermittelt. Es wird bei der Gasauswahl darauf geachtet, dass
das hochfrequente Messsignal 6 möglichst wenig von diesem Gas
beeinflusst wird. Als zusätzliches
Füllmaterial
des dielektrischen Füllkörpers 12 können auch
spezielle Flüssigkeiten
und Feststoffe mit einer niedrigen Dielektrizitätskonstanten εr,
die das hochfrequente Messsignal 6 nicht oder nur gering
beeinflussen, eingesetzt werden.
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Die
Erfindung ist auch einsetzbar bei so genannten dielektrischen Stielstrahlern 10.2 oder
Stabstrahler, was explizit in 11 dargestellt
ist. Das die hochfrequenten Messsignale 6 in den Prozessraum 5 abstrahlende
Antennenelement ist bei einem solchen dielektrischen Stielstrahler
als Stab aus einem dielektrischen Material ausgeführt. Um
die Abstrahlcharakteristik der hochfrequenten Messsignale der abstrahlenden
Antennen 10 anzupassen, ist dieses abstrahlenden Element
gewissermaßen
als ein dielektrischer Füllkörper 12 mit
einem entsprechenden hermetisch dichten Aussparungsvolumen 13 im
Hohlraum 35 des Antenneneinkoppelbereichs 7.1 ausgeführt. Der
Stielstrahlers 10.2 ist beispielsweise aus einem Grundkörper 12.1 und
einem Deckel 12.2 aufgebaut, die miteinander hermetischdicht
verbunden sind oder ist mittels einem Spritzguss-Verfahren einteilig
hergestellt. Die Ausführungen
der Verbindungstechnik des Grundkörper 12.1 mit dem
Deckel 12.2 und die Ansteuerung durch den Messumformer,
sowie dessen Aufbau, ist hier nicht mehr explizit aufgeführt und
sind der restlichen Beschreibung zu entnehmen.
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In 3 und 4 ist
ein Ausführungsbeispiel
des dielektrischen Füllkörpers 12 gezeigt,
dessen Grundkörper 12.1 vollständig durch
einen Aussparungsvolumen 13 ausgespart ist, so dass nur noch
eine dünne
Wand stehen bleibt. In dieser Ausführungsform ist die Anpassung
des Wellenwiderstands der Hornantenne 10.1 in einer Ausgestaltung als
Hornantenne optimiert, jedoch weist der dielektrische Füllkörper 12 keine
allzu hohe mechanische Stabilität
und Druckfestigkeit auf. Ein Messgerät mit einer Hornantenne 10.1,
die einen solchen dielektrischen Füllkörper 12 aufweist,
kann in einem Prozess, bei dem keine großen Drücke und Temperaturänderungen
zu erwarten sind, eingesetzt werden. Um die Druckfestigkeit und
die mechanische Stabilität
des dielektrischen Füllkörpers 12 zu
erhöhen,
sind, wie in 5 und 6 gezeigt,
Stützelemente 14 in
den Aussparungsvolumen 13 eingefügt worden. Da es sich bei diesem
Beispiel um eine kegelstumpfförmige Hornantenne
handelt, sind die Stützelemente 14 zur mechanischen
Stabilisierung in Speichenform radialsymmetrisch angeordnet. Es
können
jedoch auch andere Ausgestaltungen von Stützelementen 14 verwendet
werden.
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Eine
weitere, nicht explizit in den Zeichnungen aufgeführte Ausführungsform
der Erfindung ist, den z.B. durch Spritzguss hergestellten dielektrischen
Füllkörper 12 mit
zur Prozessatmosphäre
teilweise offenen Aussparungsvolumen 13 mit einer entsprechenden
selektiv permeablen Membran zu verschließen. Diese Membran ermöglicht einerseits
einen Gasmolekülaustausch
und andererseits lässt
sie Wasser nicht in das Aussparungsvolumen 13 passieren.
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Um
einen reflexionsarmen, dem Wellenwiderstand angepassten Übergang
zwischen dem dielektrischen Füllkörper 12 und
dem anschließendem Prozessraum 5 zu
gewährleisten,
ist die dem Prozessraum 5 zugewandte Seite des dielektrischen Füllkörpers 12 als
Anpasselement 12.4 ausgebildet, das beispielsweise die
Form eines stumpfen Kegels aufweist. Dadurch werden Phasenunterschiede
zwischen einzelnen Wellenbereichen ausgeglichen, die beim Durchlaufen
der Horngeometrie entstehen können,
und die hochfrequenten Messsignale 6 werden als Sendesignal
S in einer ebene Wellenfront abgestrahlt. Es sind jedoch auch plane,
konvexe oder konkave Übergangsgeometrien
zur Ausbildung der gewünschten
Abstrahlcharakteristik denkbar.
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Das
hochfrequente Messsignal 6 wird, wie in 1 dargestellt, über ein
Einkoppelelement 24 in den Einkoppelbereich 7,
der als Rund- oder Rechteckhohlleiter ausgebildet ist, eingebracht.
Bevorzugt wird der Hohlleiter bzw. der Einkoppelbereich 7 so ausgestaltet,
dass sich ein TE-Wellenmode ausbildet. In diesem Einkoppelbereich 7 ist
der dielektrische Füllkörper 12 wiederum
mit einem Anpasselement 12.4, z.B. einer Kegelspitze oder
einer Stufenpyramide, ausgestattet, um eine gute Anpassung vom Luft
gefüllten
Hohlleiter zu dem mit dielektrischem Material gefüllten Hohlleiter
zu gewährleisten. Durch
die Anpassung im Einkoppelbereich 7 der Hornantenne 10.1 wird
vermieden, dass schon in diesem Einkoppelbereich 7 das
eingespeiste hochfrequente Messsignal 6 anteilig zurückreflektiert
und somit gedämpft
wird. Der Einkoppelbereich 7 der Hornantenne 10.1 kann
auch vollständig
von dem dielektrischen Material des dielektrischen Füllkörpers 12 ausgefüllt sein.
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In 7 wird
ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 als
ein Zeitbereichsreflektormeter bzw. TDR-Messsystem zur Ermittlung
des kontinuierlichen Füllstandes 2 eines
Mediums 3 in einem Behälter 4 mit
einem Wellenleiter 11 dargestellt. Die Vorrichtung 1 ermittelt
nach der Laufzeit- Messmethode
den Füllstand 2 eines
Mediums 3 bzw. eines Füllguts
in diesem Behälter 4.
Der Wellenleiter 11 lässt
sich grundlegend in zwei Bereiche aufteilen: den Einkoppelbereich 7 und
den Messsondenbereich 9. Diese Vorrichtung 1 ist
beispielsweise über eine
Einschraubung 17 in einer Öffnung des Behälters 4 montiert.
Die elektromagnetischen Wellen des hochfrequenten Messsignals 6 werden über einen koaxialartig
ausgebildeten Einkoppelbereich 7 durch den Bereich des
Stutzens 31 oder der Einschraubung 17 hindurch
geführt
und in dem stab- und seilförmigen
Messsondenbereich 9 im Prozessraum 5 des Behälters 4 auf
das Stab-/Seilelement 11.1 eingekoppelt. Durch die koaxiale
Ausgestaltung des Einkoppelbereichs 7 bildet sich dort
eine TEM-Mode der hochfrequenten Messsignale 6, welche
eine bevorzugte Ausgestaltung zum nahezu verlustlosen und störungsfreien Übermitteln
der hochfrequenten Messsignale 6 darstellt. Im Messsondenbereich 9 des
Wellenleiters 11 wird zur optimalen Messung des Füllstands 2 eines
Mediums 3 in einem Behälter 4 eine
Ausbildung einer als TM01-Mode im Nahfeldbereich
des Stab-/Seilelements 11.1 erzeugt.
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Die
TDR-Messmethode arbeitet nach folgenden Messprinzip: Über den
Messsondenbereich 9 des Wellenleiters 11 werden
die elektromagnetische Wellen des hochfrequenten Messsignals 6,
die durch den Skin-Effekt im Nahfeldbereich des Stab-/Seilelements 11.1 des
Wellenleiters 11, mit anderen Worten an der Oberfläche des
Stab-/Seilelements 11.1 entlang geführt werden, in Richtung des
Mediums 3 bzw. den Prozessraum 5 als Sendesignale
S geführt.
Die Energieanteile des hochfrequenten Sendesignals S bei einem Sprung
der Dielektrizitätskonstanten εr des umgebenden
Mediums 3 und einer damit zusammenhängenden Änderung des Wellenwiderstands zumindest
teilweise als Reflexionssignale R zurückreflektiert. Die Reflexionssignale
R laufen in entgegen gesetzter Richtung am Wellenleiter 11 zur
Sende-/Empfangseinheit 22 zurück. Diese
Diskontinuität liegt
beispielsweise vor, wenn die erste Dielektrizitätskonstante εr1 der
dem Medium 3 überlagerten Gasphase,
insbesondere der Luft εr1 ~ 1 kleiner ist
als die zweite Dielektrizitätskonstante εr2 des
Mediums 3. Über
die gemessene Laufzeit des hochfrequenten Messsignals 6 wird
durch eine Umrechnung über
die Formel der Wellengeschwindigkeit die zurückgelegte Strecke ermittelt.
Diese Differenzstrecke entspricht der Höhe des Behälters 4 minus der
Höhe des
Füllstands 2 des
Mediums 3 im Behälter 4.
Die Höhe
des Behälters 4 bzw.
die Position der Einkopplung des hochfrequenten Messsignals 6 ist
als bekannt vorauszusetzen, wodurch sich der Füllstand 2 im Behälter 4 durch
eine einfache Subtraktion der gemessen Laufstrecke des hochfrequenten
Messsignals 6 von der Höhe
des Behälters 4 ermitteln
lässt.
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Die
elektromagnetischen Wellen des Messsignals 6 werden beispielsweise
als Impulse mit einer Bandbreite von 0–1,5 GHz in der Sende-/Empfangseinheit 22 erzeugt
und mittels eines Einkoppelelements 24 als ein Sendesignal
S in einen Wellenleiter 11, z.B. einen Sommerfeldschen
Wellenleiter, wie in 7 und 8 gezeigt,
eingekoppelt. Es sind auch Goubau-Wellenleiter; Koaxialleitern,
Mikrostreifenleiter oder koaxiale und parallele Anordnungen von mehreren
Stab-/Seilelementen 11.1 einsetzbar, die jedoch hier in
den Zeichnungen nicht explizit gezeigt sind. Die aufgrund der Diskontinuität der Dielektrizitätskonstanten εr des
umgebenden Mediums 3 zurücklaufenden Reflexionssignale
R auf dem Stab-/Seilelement 11.1 des Wellenleiters 11 werden wiederum
in der Sende-/Empfangseinheit 22 empfangen und vorverarbeitet.
Diese vorverarbeiteten Reflexionssignale R werden in der Regel-/Auswerteeinheit 12 messtechnisch
und signaltechnisch ausgewertet und so aufbereitet, dass der Messwert
des Füllstands 2 oder
ein Echokurvensignal, das die aufbereitete Hüllkurve der Reflexionssignale
R darstellt, über
eine Busschnittstelle 20 auf den Feldbus 18 an beispielsweise
eine Leitstelle weitergeleitet wird.
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In 8 ist
der Wellenleiter 11 mit dem Einkoppelelement 24 und
dem Stab-/Seilelement 11.1 aus 7 vergrößert und
auszugsweise in einer Schnittdarstellung dargestellt. Der Einkoppelbereich 7 des
Wellenleiters 11 ist als koaxiales Leitergebilde beispielsweise
aus einem leitfähigen
Prozessanschlussgehäuse 36 als
Außenleiter
und einem leitfähigen
Stab-/Seilelement 11.1 als
Innenleiter ausgebildet. Das Stab-/Seilelement 11.1 ist
im Einkoppelbereich 7 in einem dielektrischen Füllkörper 12 aus einem
dielektrischen Material eingebettet, das das Stab-/Seilelement 11.1 in
dem Hohlraum 35 des Prozessanschlussgehäuses 36 zentriert
positioniert. Durch ein Sondebefestigungselement 28 wird
das Stab-/Seilelement 11.1 verdrehsicher und austauschbar
in dem Grundkörper 12.1 des
dielektrischen Füllkörpers 12 gehalten.
Bei dem Sondebefestigungselement 28 handelt es sich beispielsweise
um eine gewöhnliche
Sechskantschraube, die in der Stirnfläche des Schraubenkopfes eine
Bohrung aufweist, in die die Sondeneinkopplung 27, beispielsweise
in Form einer Feder gelagerten Stiftes, das hochfrequente Messsignal 6 einkoppelt. Über ein.
in den Zeichnungen nicht explizit gezeigtes, Außengewinde am Sondebefestigungselement 28 und
einem entsprechenden Sacklochgewinde in dem Stab-/Seilelement 11.1 ist
beides miteinander elektrisch leitend und mit dem Grundkörper 12.1 des
dielektrischen Füllkörpers 12 kraftschlüssig verbunden.
An dem Grundkörper 12.1 ist
eine Verdrehsicherung 12.5 in Form einer Auswölbung oder
Ausbuchtung ausgebildet, die formschlüssig in ein entsprechendes
Gegenstück
im Hohlraum 35 des Prozessanschlussgehäuses 36 passt und
somit ein Verdrehen des dielektrischen Füllkörpers in dem Prozessanschlussgehäuse 36 verhindert.
Der Grundkörper 12.1 des
dielektrischen Füllkörpers 12 mit
dem darin versenkten Sondebefestigungselement 28 wird beispielsweise über ein
Ultraschall-Schweißverfahren
mit einem Deckel 12.2 verschweißt, so dass die Aussparungsvolumen 13 im Grundkörper 12.1 hermetisch
dicht verschlossen sind. Der dielektrische Füllkörper 12 kann natürlich auch
einteilig ausgeführt
sein. Diese Aussparungsvolumen 13 sind in den Grundkörper 12 des
dielektrischen Füllkörpers 12 eingebracht,
um die HF-Performance des Einkoppelelements 24 zu verbessern
und somit Störreflexionen
des hochfrequenten Messsignals 6 aufgrund des dielektrischen
Materials des dielektrischen Füllkörpers 12 zu
minimieren.
-
Die
das Sondebefestigungselement 28 kontaktierende Sondeneinkopplung 27 ist
in eine Glasdurchführung 26 eingebracht,
die eine gasdichte Prozesstrennung zur Elektronik des Messumformers 23 ermöglicht.
Zur Seite des Messumformers 23 hin ist die Sondeneinkopplung
beispielsweise über
einen Koax-Stecker 38 abgeschlossen. Prozessseitig ist vor
dem Grundkörper 12.1 beispielsweise
eine Blende 29 aus einem resistenten und temperaturstabilen Material,
wie z.B. eine Keramik mit Dichtelementen 32, wie z.B. O-Ringe
angebracht Diese Blende hat einerseits die Aufgabe, aggressive Medien 3 oder
hohe Temperaturen angebracht. Die, die das Material des dielektrischen
Füllkörpers 12 verändern, von
dem dielektrischen Füllkörper 12 fernzuhalten
und andererseits einen sauberen Prozessanschluss, der keine Verunreinigungen
im Prozessraum 5 bzw. im Medium 3 durch das Material
des dielektrischen Füllkörpers 12 zulässt, zu
bilden.
-
Materialien
für den
dielektrischen Füllkörper 12 wurden
schon in Zusammen hang mit 1 ausführlich beschrieben
-
In 9 und 10 ist
der dielektrische Füllkörper 12 in
zwei unterschiedlichen Ansichten dargestellt. 9 zeigt
zwei dreidimensionale Explosionsansichten aus verschieden Blickwinkeln,
wodurch unterschiedliche Aspekte des erfindungsgemäßen Gegenstandes
deutlicher gezeigt werden. Der Füllköper 12 besteht
grundlegend aus einem Grundkörper 12.1 mit
Aussparungsvolumen 13 und Stützelementen 14 sowie
einem Deckel 12.2. Die beiden Teile sind wie schon zuvor
beschrieben über
ein stoffschlüssiges
Verbindungsverfahren an den Verbindungsstellen 30 bzw.
Auflagepunkten miteinander verbunden, oder sie sind als einteiliger
dielektrischer Füllkörper 12 ausgeführt. Das
Sondenbefestigungselement 28 wird mit einer Unterlegscheibe 33 zentriert in
einer Aussparungsvolumen im Grundkörper 12.1 positioniert. Über ein
formschlüssiges
Arretierungselement 34, das sich wie gezeigt am Deckel 12.2 oder aber
auch im Grundkörper 12.1 selbst
befindet, ist das Sondenbefestigungselement 28 bzw. die
Sechskantschraube verdrehsicher platziert. Das Stab-/Seilelement 11.1 kann
somit eingeschraubt werden, ohne dass direkt an dem Sondenbefestigungselement 28 ein
Werkzeug angesetzt werden muss: es lässt sich durch ein entsprechendes
Fixieren des gesamten Einkoppelelements 24 einschrauben.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Füllstand
- 3
- Medium
- 4
- Behälter
- 5
- Prozessraum
- 6
- Messsignale
- 7.1
- Antenneneinkoppelbereich
- 7.2
- Sondeneinkoppelbereich
- 8
- Antennenbereich
- 9
- Messsondenbereich
- 10
- Antenne;
- 10.1
- Hornantenne
- 10.2
- dielektrischer
Stielstrahler
- 11
- Wellenleiter
- 11.1
- Stab-/Seilelement
- 12
- Füllkörper
- 12.1
- Grundkörper
- 12.2
- Deckel
- 12.3
- Flanschplattierung
- 12.4
- Anpasselement
- 12.5
- Verdrehsicherung
- 13
- Aussparungsvolumen
- 14
- Stützelemente
- 15
- Flansch
- 16
- Befestigungselement
- 17
- Einschraubung
- 18
- Feldbus
- 19
- Versorgungsleitung
- 20
- Busschnittstelle
- 21
- Regel-/Auswerteeinheit
- 22
- Sende-/Empfangseinheit
- 23
- Messumformer
- 24
- Einkoppelelement
- 25
- Koaxialleitung
- 26
- Glasdurchführung
- 27
- Sondeneinkopplung
- 28
- Sondenbefestigungselement
- 29
- Blende
- 30
- Verbindungsstelle
- 31
- Stutzen
- 32
- Dichtelement
- 33
- Unterlegscheibe
- 34
- Arretierungselement
- 35
- Hohlraum
- 36
- Prozessanschlussgehäuse
- 37
- Hornantennengehäuse
- 38
- Koax-Stecker
- S
- Sendesignal
- R
- Reflexionssignal
- εr
- Dielektrizitätskonstante
- εr1
- erste
Dielektrizitätskonstante
- εr2
- zweite
Dielektrizitätskonstante