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DE102006009807A1 - Waschmaschine, Reinigungseinrichtung, Verfahren zum Waschen und Spülmaschine - Google Patents

Waschmaschine, Reinigungseinrichtung, Verfahren zum Waschen und Spülmaschine Download PDF

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DE102006009807A1
DE102006009807A1 DE102006009807A DE102006009807A DE102006009807A1 DE 102006009807 A1 DE102006009807 A1 DE 102006009807A1 DE 102006009807 A DE102006009807 A DE 102006009807A DE 102006009807 A DE102006009807 A DE 102006009807A DE 102006009807 A1 DE102006009807 A1 DE 102006009807A1
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washing machine
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Lothar Ernst Wilhelm Weber
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist u. a. eine Waschmaschine (10), insbesondere zur Anwendung im gewerblichen Bereich, umfassend eine Aufnahmekammer (11) für zu reinigende Gegenstände und einen Programmwahlschalter (12), mit dem in Anpassung an die Art der Verschmutzung der Gegenstände und/oder in Anpassung an die Art oder die Beschaffenheit der Gegenstände ein passendes Waschprogramm auswählbar ist. Die Besonderheit besteht darin, dass die Aufnahmekammer in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Vielzahl von Behältnissen (15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h) steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe (E<SUB>1</SUB>, E<SUB>2</SUB>, E<SUB>3</SUB>, E<SUB>4</SUB>, T<SUB>1</SUB>, T<SUB>2</SUB>, K) zur Mischung eines Waschmittels angeordnet sind und wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen (16) ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst eine Waschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung eine Waschmaschine zur Anwendung im gewerblichen Bereich. Derartige Gewerbe-Waschmaschinen werden seit geraumer Zeit hergestellt und dienen insbesondere der Reinigung von Berufskleidung, beispielsweise von Arbeitskitteln und -hosen, die starken Verschmutzungen ausgesetzt sind, wie Arbeitskleidung im Schlachterei- oder Metzgergewerbe, Bäckerbekleidung, Feuerwehrkleidung etc.
  • Es sind eine Reihe von Waschmitteln bekannt, die in Anpassung an spezielle Erfordernisse beim Waschen der verschmutzten Textilien besondere Wirkstoffe enthalten. Insbesondere ist es bekannt, je nach Anwendungszweck, besondere Enzyme, besondere Tenside, besondere Bleichmittel, besondere Geruchsstoffe, besondere Lösemittel etc. vorzusehen.
  • Auch bei Gewerbe-Waschmaschinen ist es jedoch im Vorfeld nicht absehbar, welche Art von Verschmutzung die zu reinigenden Textilien aufweisen. Anpassungen sind daher sowohl hinsichtlich des Verschmutzungsgrades, als auch hinsichtlich der Art der Verschmutzung sowie hinsichtlich der Beschaffenheit der zu reinigenden Textilien erforderlich.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine als bekannt vorausgesetzte Waschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 derart weiterzubilden, dass bei hoher Wirksamkeit die Umweltbelastung reduziert wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekammer in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Vielzahl von Behältnissen steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe zur Mischung eines Waschmittels angeordnet sind, und wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht somit im Wesentlichen darin, in räumlicher Zuordnung zu der Waschmaschine mehrere Behältnisse anzuordnen. In den Behältnissen sind unterschiedliche Wirkstoffe angeordnet, die zu einem Waschmittel zusammengesetzt werden können.
  • Als mögliche, in Frage kommenden Wirkstoffe sind beispielsweise unterschiedliche Enzyme und/oder unterschiedliche Tenside vorgesehen. Auch kommen unterschiedliche Enzymmischungen oder unterschiedliche Tensidmischungen in Frage.
  • Gleichermaßen kommen als Wirkstoffe Komplexbildner, Bleichmittel, Konservierungsmittel, Lösungsmittel, Geruchsstoffe, Korrosionsmittel etc. in Frage.
  • Nahezu sämtliche Bestandteile herkömmlicher Waschmittel können in gesonderten Behältnissen angeordnet werden und durch entsprechende Dosiereinrichtungen einzeln dosiert werden. Durch Auswahl eines Waschprogrammes an einem Programmwahlschalter an der Waschmaschine kann der Benutzer berücksichtigen, um welche zu reinigenden Textilien oder Textilbeschaffenheiten es sich handelt und welcher Art bzw. welchen Grades die Verschmutzungen sind. Der Programmwahlschalter bzw. eine mit diesem in Wirkverbindung stehende Steuerung kann dann die entsprechenden Dosiervorrichtungen, die beispielsweise über Signal-Steuerungsleitungen mit der Waschmaschine verbunden sind, ansprechen. Die Dosiereinrichtungen können die einzelnen Wirkstoffe entsprechend einer abgelegten Tabelle in Übereinstimmung mit dem ausgewählten Waschprogramm dosieren und über eine gemeinsame Zuführungsleitung oder über gesonderte Zuführungsleitungen der Waschmaschine, insbesondere eine Aufnahmekammer für die zu reinigenden Gegenstände, zuführen. Die Behältnisse stehen mit der Aufnahmekammer in kommunikativer Verbindung, das heißt, dass es sich um ein Rohr, um einen Schlauch, eine Förderschnecke od. dgl. handelt, die die Behältnisse gemeinsam oder gesondert mit der Aufnahmekammer verbindet und eine Zuführung der Wirkstoffe hin zu der Aufnahmekammer ermöglicht. Die Verbindung ist schaltbar, das heißt über die Dosiereinrichtung oder über zusätzliche gesonderte Ventile oder Schaltanordnungen kann die Zuführung des Wirkstoffes veranlasst oder unterbunden werden.
  • Dadurch, dass die einzelnen Wirkstoffe sozusagen als Konzentrat, separiert und gesondert in Behältnissen angeordnet und einzeln dosierbar sind, kann ein hinsichtlich der gewünschten Anwendung optimiertes Waschmittel zusammengesetzt werden. Während herkömmliche Waschmittel versuchen, eine besonders breite Anwendungsmöglichkeit bereitzustellen, und dafür eine besonders umfangreiche Mischung unterschiedlicher Wirkstoffe enthalten, die praktisch jeden Einsatzzweck, das heißt jeden möglichen Verschmutzungsgrad, jede Art der Verschmutzung und jede mögliche Beschaffenheit der zu reinigenden Gegenstände abdecken, kann erfindungsgemäß eine variable Zusammensetzung des Waschmittels vor Ort, in oder an der Waschmaschine erfolgen.
  • Zum anderen kann dadurch, dass Konzentrate an Wirkstoffen verwendet werden, der Transport und Verpackungsaufwand deutlich reduziert werden. Herkömmliche Flüssigwaschmittel verwenden beispielsweise Wasseranteile von teilweise über 80 %. Bei der erfindungsgemäßen Waschmaschine kann eine Vermischung der Wirkstoffe des Waschmittels mit Wasser erst während oder nach der Zuleitung der Wirkstoffe in die Aufnahmekammer erfolgen. Das Wasser ist aber vor Ort vorhanden, da die Waschmaschine ohnehin an eine Wasserleitung angeschlossen ist.
  • Dadurch, dass die hohen Wasseranteile, die bei Flüssigwaschmitteln üblich sind, entfallen, kann der Transport- bzw. Verpackungsaufwand um bis zu 70 bis 80 % reduziert werden.
  • Eine Mischung der Wirkstoffe miteinander zur Bereitstellung eines Waschmittels kann entweder in der Zuführleitung oder in der Aufnahmekammer oder in einer der Aufnahmekammer vorgeschalteten Mischkammer an der Waschmaschine oder an der Zuleitung erfolgen. Als Aufnahmekammer im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung wird für den Fall einer Waschmaschine, insbesondere einer gewerblichen Waschmaschine oder einer Haushaltswaschmaschine, eine rotierende Trommel verstanden. Im Falle einer Reinigungseinrichtung wird als Aufnahmebecken jede Wanne verstanden, die das Waschmittel oder Spülmittel zur Durchführung des Waschvorganges der zu reinigenden Gegenstände aufnimmt.
  • Dadurch, dass je nach Wahl des Waschprogrammes eine besondere Zusammensetzung des Waschmittels erfolgt, können auch die Abwasserbelastungen gering gehalten werden. Da jeweils nur die Wirkstoffe eingesetzt werden, die das Waschprogramm nach Auswahl durch den Benutzer für wesentlich erachtet, werden die Gewässer nicht mit entbehrlichen Waschmittel-Wirkstoffen belastet.
  • Die Mischung der einzelnen Wirkstoffe zur Herstellung eines Waschmittels vor Ort, also in der Waschmaschine oder jedenfalls nahe der Waschmaschine, ist auch vorteilhaft, wenn man bedenkt, dass sich bei herkömmlichen Waschmitteln nicht beliebige Wirkstoffe miteinander mischen lassen. So wurde von dem Anmelder erkannt, dass sich bestimmte Wirkstoffe beispielsweise in Flüssigwaschmitteln absetzen können, so dass sie in dem fertigen herkömmlich hergestellten Waschmittel nicht homogen verteilt sind. Auch wurde von dem Anmelder beobachtet, dass bestimmte Wirkstoffe chemisch miteinander reagieren können, wenn diese bei einem herkömmlichen Waschmittel zusammengemischt sind.
  • Durch die getrennte und gesonderte Aufbewahrung der einzelnen Wirkstoffe in einzelnen Behältnissen gemäß der vorliegenden Erfindung und durch das einzeln dosierte Zusammenmischen der Wirkstoffe erst in oder jedenfalls nahe der Waschmaschine, während des Waschens oder kurz vor dem Waschen, können derartige Absetz-Probleme und ungewünschte chemische Reaktionen zwischen den einzelnen Wirkstoffen vermieden werden. Die Wirkstoffe kommen unmittelbar dort, nämlich in der Aufnahmekammer, zu Einsatz, ohne dass eine hinsichtlich ihrer Wirksamkeit schädliche chemische Reaktion eintritt.
  • Dem Anmelder ist eine Waschmaschine des Standes der Technik bekannt, bei dem die Waschmaschine mit unterschiedlichen Behältnissen in schaltbarer kommunikativer Verbindung steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Waschmittel angeordnet sind. Davon unterscheidet sich die erfindungsgemäße Waschmaschine dadurch, dass Waschmittel-Wirkstoffe, das heißt Bestandteile eines Waschmittels, zu einem Waschmittel zusammengemischt werden können. Als Waschmittel-Wirkstoffe werden insbesondere Enzyme, Tenside, Komplexbildner etc. angesehen.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass mehrere Wirkstoffe der Aufnahmekammer gleichzeitig zuleitbar sind, da auf diese Weise eine besonders homogene Durchmischung der Wirkstoffe möglich ist.
  • Alternativ ist vorteilhaft, dass die Wirkstoffe der Aufnahmekammer nacheinander zuleitbar sind. Dies kann eine zeitverzögerte und für das Waschprogramm optimierte Zugabe der einzelnen Wirkstoffe ermöglichen. Unterschiedliche Waschschritte während eines Waschprogramms können beispielsweise auch bei unterschiedlichen Temperaturen durchgeführt werden. Erfindungsgemäß können bestimmte Wirkstoffe, z.B. bestimmte Enzyme oder Enzymmischungen, bei bestimmten Temperaturen zugeführt werden und so optimiert wirken. Durch die Einzel-Dosierbarkeit der einzelnen Wirkstoffe kann eine weitere Optimierung der Wascheffizienz erfolgen.
  • Vorteilhaft sind die Wirkstoffe als Konzentrate in den Behältnissen angeordnet. Als Konzentrat wird insbesondere eine Wirkstoffbeschaffenheit oder die Beschaffenheit einer Wirkstoffkombination bezeichnet, in der die Wasser- oder die Füllstoffanteile gering gehalten sind bzw. nahezu vollständig vermieden werden. Herkömmliche Flüssigwaschmittel weisen Wasseranteile von teilweise bis zu 80 % auf. Herkömmliche Pulverwaschmittel weisen sehr hohe prozentuale Anteile an Füllstoffen auf, die keinen Wirkstoff eines Waschmittels darstellen, sondern nur die Konsistenz des Waschmittels beeinflussen. Auf diese Zusatzstoffe, die nur als Trägerstoffe vorhanden sind, um ein herkömmliches Waschmittel bereitzustellen, kann erfindungsgemäß nahezu vollständig verzichtet werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in einem ersten Behältnis ein erstes Enzym als Wirkstoff und in einem zweiten Behältnis ein zweites, unterschiedliches Enzym als Wirkstoff angeordnet. Eine Aufspaltung der Waschmittelbestandteile in unterschiedliche Enzyme und die Möglichkeit, diese Enzyme einzeln zu dosieren, ermöglicht eine optimierte Wascheffizienz. So können beispielsweise Lipasen eingesetzt werden, um Fette zu spalten, und um beispielsweise Berufskleidung, wie sie in einem Schlachtereibetrieb anfällt, optimal zu reinigen. Amylasen sollten bei der Reinigung von mit Fetten verschmutzter Kleidung, jedenfalls bei einigen Anwendungsfällen, aber nicht benötigt werden. Durch Wahl eines entsprechenden Waschprogrammes, z.B. mit dem Titel „Reinigung von mit Fetten verschmutzten Berufskleidern", könnte entsprechend eine Ansteuerung erfolgen, dass das Enzym Amylase weggelassen oder nur gering dosiert wird und das Enzym Lipase hoch dosiert zu dem Waschmittel zugegeben wird.
  • Alternativ kann beispielsweise bei der Reinigung von Bäcker-Kleidungen, wo zu erwarten ist, dass hier sehr starke Verunreinigungen der Textilien mit Mehl, sprich mit Stärke, anzutreffen sind, Amylase als Enzym hoch dosiert zugegeben werden, während Lipasen praktisch nicht benötigt werden.
  • Während derzeit in herkömmlichen Waschmitteln z.B. vier unterschiedliche Enzyme, nämlich Proteasen, Amylasen, Lipasen und Cellulasen, eingesetzt werden, ist zu erwarten, dass zukünftig noch weitere gesonderte Enzyme zur weiteren Optimierung eingesetzt werden können. Entsprechend der Zahl sinnvollerweise trennbarer Enzyme sollte eine entsprechende Anzahl von Behältnissen für die unterschiedlichen Enzyme vorgesehen sein.
  • Unter Umständen kommt auch ein gemeinsames Behältnis für eine erste Enzymmischung und ein anderes gesondertes Behältnis für eine andere, zweite Enzymmischung in Betracht.
  • Gleichermaßen kann vorteilhafterweise ein erstes Behältnis für eine erste Tensidart und ein weiteres Behältnis für eine zweite Tensidart vorgesehen sein. Durch Bereitstellung unterschiedlicher, einzeln dosierbarer Tenside kann eine Anpassung an unterschiedliche Verschmutzungen ebenfalls optimiert werden. Auch besteht die Möglichkeit, beispielsweise für Allergiker ohne Enzyme oder ohne bestimmte Tenside die Waschprogramme durchzuführen.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Reinigungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 15.
  • Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 15 als bekannt vorausgesetzte Reinigungsvorrichtung dahingehend weiter zu entwickeln, dass die Belastung der Abwässer reduziert wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 15, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmebecken in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Vielzahl von Behältnissen steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe eines Reinigungsmittels einzeln angeordnet sind, die zur Mischung eines aus den Wirkstoffen zusammengesetzten Reinigungsmittels einzeln dosierbar sind.
  • Analog zu der oben aufgeführten Würdigung der Erfindung gemäß Anspruch 1 kommen hier die gleichen Vorteile zum Tragen. Durch individuelle Mischung eines Reinigungsmittels aus unterschiedlichen Wirkstoffen können optimale Anpassungen an die zu reinigenden Gegenstände getroffen werden. Damit besteht die Möglichkeit, nur diejenigen Wirkstoffe einzusetzen, die tatsächlich für den jeweiligen Anmeldungsfall benötigt werden. Nicht benötigte Wirkstoffe werden schlichtweg weggelassen, was die Belastungen der Abwässer reduziert.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Waschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 19.
  • Hierbei handelt es sich um eine Haushaltswaschmaschine, das heißt um eine Waschmaschine mit im Wesentlichen bekannten Abmessungen, wie sie in praktisch jedem Haushalt zu finden ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine, die gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 19 als bekannt vorausgesetzt wird, dahingehend weiter zu entwickeln, dass eine variablere Einsetzbarkeit bei hohem Komfort möglich wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 19, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekammer in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Mehrzahl von Behältnissen steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe zur Mischung eines Waschmittels angeordnet sind, und wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht somit im Wesentlichen darin, analog zu der oben in Anspruch 1 dargestellten Erfindung auch bei einer Haushaltsmaschine eine Mehrzahl von Behältnissen mit unterschiedlichen Wirkstoffen vorzusehen. Als Wirkstoffe kommen bei einer Haushaltswaschmaschine im Wesentlichen die gleichen, oben zu Anspruch 1 erläuterten Wirkstoffe in Frage. Zu berücksichtigen ist, dass der konstruktive Aufwand bei einer Haushaltswaschmaschine aufgrund der preislichen Erfordernisse geringer gehalten werden muss als bei einer für gewerbliche Zwecke vorgesehenen Waschmaschine. In Frage kommen daher z.B. nur drei Behältnisse, wobei ein Behältnis zur Aufnahme von Bleichmitteln, ein weiteres Behältnis zur Aufnahme von Enzymen bzw. einer Enzymmischung und ein drittes Behältnis zur Aufnahme einer Tensidmischung oder eines Tensides dient. Die Tensidmischung kann zugleich auch weitere Wirkstoffe als Bestandteile eines Waschmittels, wie Korrosionsmittel, Komplexbildner und Enthärter, enthalten.
  • Für den Fall, dass die Wäsche eines Allergikers gewaschen werden soll, kann beispielsweise ein Waschprogramm dafür sorgen, dass keine Enzyme, die Allergien auslösen könnten, dem Waschmittel hinzugefügt werden.
  • Für den Fall, dass Kochwäsche gewaschen wird, kann entsprechend Bleichmittel hinzugegeben werden. Für den Fall, dass Buntwäsche gewaschen wird, kann dafür gesorgt werden, dass kein Bleichmittel hinzugefügt wird. Der Benutzer der Waschmaschine muss daher keine unterschiedlichen Waschmittel für Bunt- und Kochwäsche verwenden, sondern überlässt die Auswahl der Waschmittel-Wirkstoffe der Waschmaschine.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Waschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 27.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine als bekannt vorausgesetzte Waschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 27 dahingehend weiter zu entwickeln, dass eine variablere Einsetzbarkeit bei hohem Komfort möglich wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 27, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Behältnissen vorgesehen ist, in denen unterschiedliche Wirkstoffe zur Mischung eines Waschmittels anordenbar sind, wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten, wobei die Behältnisse unmittelbar an der Waschmaschine montiert sind.
  • Gemäß dem Grundprinzip dieser Erfindung sind mehrere Behältnisse zur Aufnahme unterschiedlicher Wirkstoffe zur Mischung eines Waschmittels unmittelbar an der Waschmaschine montiert. Während für herkömmliche Waschmittel z.B. Aufnahmeschubladen vorgesehen sind, in die beispielsweise ein Flüssigwaschmittel hineingegeben werden kann, ist bei der erfindungsgemäßen Waschmaschine eine Mehrzahl von Behältnissen unmittelbar an der Waschmaschine angeordnet, wobei die Behältnisse insbesondere der getrennten Unterbringung und Aufnahme von
    • a) Bleichmitteln,
    • b) Enzymmischungen und
    • c) Tensidmischungen, gegebenenfalls mit weiteren Wirkstoffen, dienen.
  • Die Behältnisse sind vorzugsweise lösbar in der Waschmaschine befestigbar. Sie können insbesondere nach Art einer Kartusche ausgebildet sein, und auch einzeln, oder gemeinsam als Baueinheit, lösbar in der Waschmaschine befestigbar sein. Die Behältnisse können einzeln aufgefüllt werden. So kann in regelmäßigen Zeitabständen der Benutzer Bleichmittel nachfüllen, Enzymmischung nachfüllen oder Tensidmischung nachfüllen. Jedes Behältnis weist ein Volumen auf, welches die Aufnahme einer Menge des entsprechenden Wirkstoffes ermöglicht, die für eine Vielzahl von Waschgängen genügt. Besonders vorteilhaft ist, wenn die einzelnen Behältnisse nach Art von Kartuschen, wie man dies von Farb-Tintenstrahl-Drucker-Patronen her kennt, ausgebildet ist.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Waschen von Gegenständen, wie Textilien, Industrieprodukte od. dgl., gemäß Anspruch 33.
  • Dieser Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Waschen von Gegenständen, wie dies mit einer herkömmlichen Waschmaschine praktiziert wird, zu verbessern.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 33, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass zur Anpassung an die Art der Verschmutzung der zu reinigenden Gegenstände und/oder in Anpassung an die Art oder die Beschaffenheit der Gegenstände ein passendes Waschprogramm ausgewählt wird, und dass in oder an der Waschmaschine entsprechend dem ausgewähltem Waschprogramm ein Waschmittel aus einzelnen, in unterschiedlichen Behältnissen befindlichen Konzentraten von Wirkstoffen durch individuelle Dosierung der Wirkstoffe zusammengemischt wird.
  • Bezüglich des Verfahrens gelten die oben zu einer Waschmaschine angeführten Vorteile in analoger Weise, so dass hierauf Bezug genommen werden kann.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Spülmaschine entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 38.
  • Eine solche Spülmaschine wird nach Art eines üblichen Haushaltsgerätes als bekannt vorausgesetzt. Bei der bekannten Spülmaschine ist ein erstes Behältnis für ein Reinigungs-Tab, ein weiteres Behältnis für Klarspüler und ein drittes Behältnis für Salz vorgesehen. Jeder Spülgang erfordert ein neues Spülmittel-Tab.
  • Ausgehend von einer bekannten Spülmaschine besteht die Aufgabe der Erfindung darin, die Spülmaschine derart weiter zu entwickeln, dass eine höhere Effizienz möglich wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 38, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass ein Behältnis für ein flüssiges Reinigungsmittel vorgesehen ist, welches ein Volumen für die Aufnahme einer Reinigungsmittels-Dosis für eine Vielzahl von Spülgängen aufweist, und dass eine Dosiervorrichtung vorgesehen ist, die entsprechend einem ausgewählten Spülprogramm eine Dosierung des Reinigungsmittels vornimmt.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht darin, ein Behältnis für flüssiges Reinigungsmittel vorzusehen, welches eine große Menge an Reinigungsmittel aufnehmen kann. Eine Dosiervorrichtung ermöglicht eine individuelle Dosierung, entsprechend dem gewählten Programm und zu dem gewünschten Zeitpunkt. So kann beispielsweise auch während eines Spülprogrammes mehrfach, z.B. bei einer optimalen Temperatur, Spülmittel hinzugefügt werden. Das Behältnis kann lösbar an der Spülmaschine befestigt und insbesondere als Kartusche ausgebildet sein. So kann bei Bedarf das entsprechende Behältnis nachgefüllt oder ausgetauscht und durch ein neues Behältnis ersetzt werden.
  • Es ist daher nicht mehr erforderlich, für jeden Spülgang ein gesondertes Spülmittel-Tab einzulegen, so dass der Komfort erhöht werden kann. Ein ausreichend groß bemessenes Behältnis, beispielsweise für 30 oder 50 Spülgänge, erhöht insoweit den Komfort bei der Bedienung der Spülmaschine. Durch Anordnung eines Flüssig-Reinigungsmittels kann auch eine besonders feine Dosierung vorgenommen werden, beispielsweise wenn nur gering verschmutztes Geschirr gereinigt werden soll. Auch hierdurch kann die Abwasserbelastung reduziert und die Effizienz der Spülmaschine erhöht werden. Es wird jeweils nur so viel Reinigungsmittel hinzugegeben, wie erforderlich ist.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Spülmaschine gemäß Anspruch 42.
  • Die Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Spülmaschine bereitzustellen, die variabel einsetzbar ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 42, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Behältnisse für unterschiedliche Wirkstoffe eines Reinigungsmittels, wie Enzyme, Tenside, od. dgl. vorgesehen sind, wobei Dosiervorrichtungen vorgesehen sind, mit denen die Wirkstoffe entsprechend einem ausgewählten Spülprogramm einzeln dosierbar sind.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass analog zu der, oben, für eine Waschmaschine beschriebenen Anordnung eine Mehrzahl von Behältnissen mit unterschiedlichen Wirkstoffen eines Reinigungsmittels vorgesehen wird. In den Behältnissen sind Wirkstoffe als Bestandteile eines Spülmittels, wie Enzyme, Tenside, od. dgl., angeordnet, die je nach Bedarf vor Ort, gesteuert durch ein entsprechendes Spülprogramm, dosiert und zusammengemischt werden können, um auf diese Weise das optimal angepasste Spül- oder Reinigungsmittel darzustellen. Für den Fall, dass beispielsweise Allergiker bestimmte Wirkstoffe eines Reinigungsmittels nicht vertragen, können derartige Bestandteile durch eine intelligente Ansteuerung weggelassen werden.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nicht zitierten Unteransprüche sowie anhand der nun folgenden Beschreibung mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele. Darin zeigen, sämtlich in schematisierter, vereinfachter Darstellung:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Waschmaschine zur gewerblichen Anwendung,
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem ein Behältnis in mehrere Behältnisse oder Kammern unterteilt ist,
  • 3 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Haushaltswaschmaschine gemäß der Erfindung,
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Haushaltswaschmaschine mit einem kartuschenartigen Einsatz,
  • 5 den kartuschenartigen Einsatz gemäß 4,
  • 6 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung,
  • 7 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spülmaschine in schematischer Seitenansicht, und
  • 8 in einer schematischen Innenansicht gemäß Ansichtspfeil VIII in 7 die Spülmaschine gemäß 7.
  • Gleiche oder vergleichbare Teile oder Elemente werden in der nachfolgenden Figurenbeschreibung, auch soweit unterschiedliche Ausführungsbeispiele betroffen sind, teilweise mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • Ausweislich 1 weist eine im Wesentlichen herkömmlich ausgestaltete Gewerbe-Waschmaschine 10 eine Aufnahmekammer 11 auf, die typischerweise von einer rotierenden Trommel gebildet ist und von einem nicht dargestellten Verschlussglas türartig verschließbar ist. Ein Programmwahlschalter 12 ist angedeutet und dient der manuellen Einstellung eines bestimmten Programmes durch die Bedienperson. Weitere Programmwahlvorrichtungen, beispielsweise für die Beschaffenheit der zu reinigenden Textilien, für die Art und für den Grad der Verschmutzung können an der Waschmaschine 10 vorgesehen sein, sind aber in 1 nicht dargestellt.
  • Die Prinzipskizze der 1 zeigt, dass die Waschmaschine 10 über eine Zuleitung 13 mit unterschiedlichen Behältnissen 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h verbunden ist. Von der zentralen Zuleitung 13 gehen daher entsprechende Abzweige 17a, 17b, 17c, 17d, 17e, 17f, 17g, 17h zu den entsprechenden Behältnissen ab.
  • Gleichermaßen ist eine elektronische Steuerleitung 14 vorgesehen, die auch als Signalleitung bezeichenbar ist und die ebenfalls mit den einzelnen Behältnissen 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h verbunden ist. Auch hier gehen von der Signalleitung 14 entsprechende Abzweige 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f, 18g, 18h ab.
  • Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Architektur sowohl der Zuleitung 13 als auch der Signalleitung 14 rein schematisch zu verstehen ist. Es kann beispielsweise alternativ auch eine Sternschaltung vorgesehen sein, wonach ausgehend von der Waschmaschine 10 zu jedem Behältnis 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h eine eigene Steuerleitung 14 und eine eigene Zuleitung 13 verläuft. Auch kann vorgesehen sein, dass die Zuleitung 13 an dem in 1 abgebrochen dargestellten Ende mit einer Wasserleitung verbunden ist. Diese Wasserleitung kann die Waschmaschine auch zur Durchführung eines Waschvorganges speisen. Alternativ kann von jedem Behältnis 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h her eine gesonderte Wassereinspeisung erfolgen. Das in den Wasserleitungen fließende Wasser kann auch einen Transport der Wirkstoffe bewerkstelligen, und diese Wirkstoffe beispielsweise in dem Wasserstrom mitreißen oder, darin aufgelöst, mitnehmen.
  • Schließlich kann auch die Steuerleitung 14, wie dargestellt, mit Abzweigen ausgestattet sein. Alternativ können von der Waschmaschine, oder von einer nicht dargestellten zentralen elektronischen Steuerung der Waschmaschine, zu jedem Behältnis 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h gesonderte Steuerleitungen verlaufen.
  • Dem Behältnis 15a ist, schematisch in 1 dargestellt, eine Dosiereinrichtung 16, z.B. eine herkömmliche Dosierpumpe, zugeordnet. Die Steuerleitung 14 verbindet die Waschmaschine 10 über die Abzweigung 18a mit der Dosiereinrichtung 16. In dem Behältnis 15a ist ein erstes Enzym, beispielsweise Lipase E1, angeordnet. Durch Wahl eines entsprechenden Waschprogrammes mit dem Programmwahlschalter 12 kann beispielsweise eingestellt werden, dass fetthaltige Verschmutzungen gelöst werden sollen. Die Dosiereinrichtung 16 erhält von der nicht dargestellten Steuereinrichtung der Waschmaschine 10 daher zu einem optimierten Zeitpunkt während des Waschprogrammes die Anweisung, eine bestimmte Menge der Lipase E1 aus dem Behältnis 15a in den entsprechenden Zuführungszweig 17a der Zuführleitung 13 einzubringen.
  • Entsprechende Dosiereinrichtungen 16 sind auch an den anderen Behältnissen 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h angeordnet, aus Gründen der Übersichtlichkeit aber nicht dargestellt.
  • Im Behältnis 15b befindet sich ein Enzym E2, beispielsweise Cellulase. Ein weiteres Enzym E3 befindet sich im Behältnis 15c, beispielsweise Amylase. Schließlich befindet sich ein Enzym E4, z.B. Protease, im Behältnis 15d.
  • Proteasen spalten vornehmlich Proteine und wirken gegen Verschmutzungen, wie Spinat und ähnliches. Amylasen spalten Stärke und wirken gegen Kartoffelbrei, Schokolade, Pudding und ähnliches. Lipasen spalten Fette und wirken gegen Salatöl, Bratenfett, Sonnencreme, Make-up und ähnliches. Cellulase entfernt Baumwollfuseln und frischt farbige Textilien auf. Durch Einzeldosierung der unterschiedlichen vier Enzyme E1, E2, E3, E4 kann somit eine optimal an die Verschmutzung angepasste Herstellung eines Waschmittels erfolgen, ohne dass nicht benötigte Wirkstoffe in das Waschmittel gelangen und die Abwässer ungebührend verunreinigen, wobei aber zugleich die erforderlichen Wirkstoffe in der ausreichenden Menge eingesetzt werden.
  • Die Behältnisse 15e, 15f enthalten unterschiedliche Tenside T1 und T2, bzw. unterschiedliche Tensidmischungen. Dies soll lediglich beispielhaft verdeutlichen, dass vorteilhaft die Möglichkeit besteht, auch unterschiedliche Behältnisse für unterschiedliche Tenside vorzusehen. Die Zahl der Behältnisse bzw. die Zahl der unterschiedlichen Tenside oder Tensidmischungen hängt von dem Maße ab, in dem eine Einzel-Dosierbarkeit der Waschmittel-Wirkstoffe gewünscht ist.
  • Das Behältnis 15g dient der Aufnahme eines Komplexbildners K. Auch der Komplexbildner kann von der Steuerung der Waschmaschine 10 in Abhängigkeit der Wahl des Waschprogrammes dosiert werden.
  • Das beispielhaft dargestellte Behältnis 15h dient der Aufnahme beispielsweise eines Lösungsmittels oder eines Komplexbildners oder eines Anti-Korrosionsmittels oder eines Bleichmittels, od. dgl. Auch weitere, in 1 nicht dargestellte Behältnisse können vorgesehen sein. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Wirkstoffe, beispielsweise Tenside, mit Komplexbildnern etc. zu mischen. Wichtig ist, dass die Wirkstoffe in Konzentratform vorhanden sind, ohne dass Emulgatoren, Konservierungsmittel und Trägermittel, wie Füllstoffe oder Wasser, Stabilisatoren etc. zugemischt oder in übermäßiger Menge zugemischt werden.
  • Ausweislich 2 weist ein alternativ konstruiertes Behältnis 15a vier Kammern 19a, 19b, 19c, 19d auf. Hier sind in den einzelnen Kammern die Enzyme E1, E2, E3, E4 angeordnet, was durch unterschiedliche Befüllungsstände verdeutlicht werden soll. Die ebenfalls dargestellte Dosiervorrichtung 16 ist nun in der Lage, auf die einzelnen Kammern 19a, 19b, 19c, 19d gesondert einzuwirken und die einzelnen Enzyme E1, E2, E3, E4 einzeln zu dosieren. Das Behältnis 15a weist hier somit vier gesonderte Behältnisse im Sinne der Patentanmeldung auf.
  • 3 zeigt eine erfindungsgemäße Haushaltswaschmaschine 20, die in analoger Weise zu dem Ausführungsbeispiel der 1 und 2 über eine Zuleitung 21 und über eine Signalleitung oder Steuerleitung 22 mit einzelnen Behältnissen 23a, 23b, 23c, 23d, 23e verbunden ist.
  • Erfindungsgemäß weist die Haushaltswaschmaschine wenigstens drei unterschiedliche Behältnisse 23a, 23b und 23c auf. In dem ersten Behältnis 23a befindet sich ein Konzentrat eines Bleichmittels B, in dem zweiten Behältnis 23b befindet sich eine Enzymmischung E und in dem dritten Behältnis 23c befindet sich eine Tensidmischung T, die zudem auch Komplexbildner, Anti-Korrosionsmittel und Wasserenthärter enthält.
  • Optional können auch noch weitere Behältnisse 23d und 23e sowie weitere nicht dargestellte Behältnisse vorgesehen sein, die eine noch feinere individuelle variable Zusammensetzung eines Waschmittels zum Betrieb der Haushaltswaschmaschine 20 ermöglichen.
  • Ausweislich 4 weist eine erfindungsgemäße Waschmaschine 30 einen Einsatz 31 oder eine Baueinheit 31 auf, die ausweislich 5 aus drei unterschiedlichen Behältnissen 32a, 32b und 32c besteht. Der Einsatz 31 kann als Baueinheit insgesamt als Kartusche lösbar an der Waschmaschine 30 befestigbar sein. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die einzelnen Behältnisse 32a, 32b, 32c einzeln und gesondert von der Waschmaschine 30 zu lösen. Wichtig ist, dass die einzelnen Behältnisse zur Aufnahme von Bleichmitteln, Enzymmischung und Tensidmischungen gesondert befüllbar bzw. nachfüllbar sind. Auf diese Weise kann in der Waschmaschine 30 eine Menge an Bleichmittel, Enzymmischung und Tensid vorgehalten werden, die für viele Waschgänge reicht, da auf die ansonsten, bei herkömmlichen Flüssigwaschmitteln sehr voluminösen Wasseranteile vollständig verzichtet werden kann.
  • 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung für industrielle und gewerbliche Zwecke.
  • Schematisch dargestellt ist ein Aufnahmebecken 40 mit einer Reinigungsflüssigkeit 41, eine Art Reinigungsbad. Gegenstände 42, beispielsweise Metallprofile, werden von einer Fördereinrichtung 43, in 6 skizziert nach Art eines umlaufenden Transportbandes, in Richtung des Pfeiles x bewegt und fallen, etwa bei 49, auf ein Transportband in dem Becken 40. Sie werden innerhalb des Beckens 40 durch ein weiteres Transportband 44 in Richtung des Pfeiles x transportiert und von einer Fördereinrichtung 45 schließlich aus dem Reinigungsbad entnommen. Sie können dann von einer weiteren Transportvorrichtung 46 fort transportiert werden und z.B. einer weiteren, nicht dargestellten Bearbeitungsstelle zugeführt werden.
  • Die Metallteile 42 können beispielsweise mit Befettungsmitteln versehen sein, was im Rahmen ihres Herstellungsprozesses oder eines Bearbeitungsprozesses erforderlich ist. Der Aufenthalt in der Reinigungsflüssigkeit 41, nach Art eines Tauchbades, soll dazu dienen, die Oberfläche der Metallteile von dem Befettungsmittel oder einer anderen Verschmutzung zu reinigen.
  • Das Becken 40 ist, was in 6 skizziert dargestellt ist, über eine Zuleitung 46 mit einer Baueinheit 47 verbunden, die eine Vielzahl unterschiedlicher Behältnisse 48a, 48b, 48c, 48d aufweist. In den einzelnen Behältnissen sind, was durch unterschiedliche Füllstände skizziert in 6 angedeutet ist, unterschiedliche Wirkstoffe eines Reinigungsmittels angeordnet. Dosiereinrichtungen 16, analog zu der Dosiereinrichtung 16 gemäß 1, können die einzelnen Wirkstoffe einzeln dosieren und über die gemeinsame Zuleitung 46 dem Becken 40 zuführen.
  • Nicht dargestellt in 6, aber notwendigerweise vorhanden, sind entsprechende Steuereinrichtungen, Steuerleitungen und beispielsweise auch ein Programmwahlschalter oder jedenfalls eine Einrichtung zur Bestimmung der erforderlichen Dosierung der einzelnen Wirkstoffe. Anstelle einer gemeinsamen Zuleitung 46 können auch für die unterschiedlichen Wirkstoffe einzelne, separate Zuleitungen vorgesehen sein.
  • Ausweislich der 7 und 8 weist eine herkömmliche Haushalts-Spülmaschine eine um eine gehäusefeste Achse schwenkbare Tür 51 auf, die 7 in halb geöffnetem Zustand darstellt.
  • Der Innenraum 52 der Spülmaschine weist ausweislich 8 einen herkömmlichen Aufbau auf, wobei Geschirrwagen 53a und 53b vorgesehen sein können und Wasserverteileinrichtungen 45, z.B. rotierend etwa in der Mitte des Innenraumes 52 angeordnet sein können.
  • Die Besonderheit besteht hier in einer Baueinheit 55, die kartuschenartig ausgebildet sein kann und unterschiedliche Behältnisse 56a, 56b und 56c umfassen kann. In dem Behältnis 56a kann Klarspüler, in dem Behältnis 56b kann Spülmittelsalz und in dem Behältnis 56c kann das eigentliche Reinigungsmittel oder Spülmittel angeordnet sein. Das Reinigungsmittel R ist eine Flüssig-Spülmittel und das Behältnis 56c ist ausreichend groß dimensioniert, um eine Menge an Spülmittel aufzunehmen, die für eine Vielzahl von Spülgängen ausreicht. Eine Dosiereinrichtung 16 kann von einer Steuereinrichtung entsprechend der Wahl eines Spülprogrammes angesteuert werden, um die gewünschte Menge an Spülmittel zu dem gewünschten Zeitpunkt, während des Ablaufes des Programmes, in den Innenraum 52 abzugeben.
  • Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform einer Spülmaschine können unterschiedliche Behältnisse für unterschiedliche Wirkstoffe des Reinigungsmittels vorgesehen sein, so dass eine noch feinere Dosierung möglich wird.

Claims (42)

  1. Waschmaschine (10), insbesondere zur Anwendung im gewerblichen Bereich, umfassend eine Aufnahmekammer (11) für zu reinigende Gegenstände und einen Programmwahlschalter (12), mit dem in Anpassung an die Art der Verschmutzung der Gegenstände und/oder in Anpassung an die Art oder die Beschaffenheit der Gegenstände ein passendes Waschprogramm auswählbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekammer in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Vielzahl von Behältnissen (15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h) steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe (E1, E2, E3, E4, T1, T2, K) zur Mischung eines Waschmittels angeordnet sind, und wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen (16) ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten.
  2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Wirkstoffe der Aufnahmekammer (11) gleichzeitig zuleitbar sind.
  3. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Wirkstoffe der Aufnahmekammer (11) nacheinander zuleitbar sind.
  4. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe (E1, E2, E3, E4, T1, T2, K) als Konzentrate in den Behältnissen angeordnet sind.
  5. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Behältnis 15a als Wirkstoff ein erstes Enzym E1 und in einem zweiten Behältnis 15b als Wirkstoff ein zweites Enzym E2 angeordnet ist.
  6. Waschmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste (E1) und/oder das zweite Enzym (E2) aus der folgenden Gruppe von Enzymen „Proteasen, Amylasen, Lipasen, Cellulasen" entnommen ist.
  7. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens drei Behältnisse (15a, 15b, 15c) mit unterschiedlichen Enzymen (E1, E2, E3) vorgesehen sind.
  8. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens vier oder mehr Behältnisse (15a, 15b, 15c, 15d) mit unterschiedlichen Enzymen (E1, E2, E3, E4) vorgesehen sind.
  9. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Behältnis (15e) als Wirkstoff eine erste Tensidart (T1) und in einem zweiten Behältnis (15f) als Wirkstoff eine zweite Tensidart (T2) angeordnet ist.
  10. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens drei Behältnisse mit unterschiedlichen Tensidarten vorgesehen sind.
  11. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein gesondertes Behältnis (15g) für einen Komplexbildner (K) vorgesehen ist.
  12. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein gesondertes Behältnis (15h) für ein Lösungsmittel vorgesehen ist.
  13. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein gesondertes Behältnis (15h) für ein Desinfektionsmittel vorgesehen ist.
  14. Waschmaschine nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschmaschine nach Art einer herkömmlichen Gewerbe-Textil-Waschmaschine ausgebildet ist.
  15. Reinigungseinrichtung (39) für gewerbliche und/oder industrielle Anwendungen, insbesondere zur Reinigung von metallischen Gegenständen (42), wie Profilen, Rohren, Federelementen od. dgl. von Befettungsmittelresten, umfassend ein Aufnahmebecken (40) für die zu reinigenden Gegenstände, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmebecken in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Vielzahl von Behältnissen (48a, 48b, 48c, 48d) steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe einzeln angeordnet sind, die zur Mischung eines aus den Wirkstoffen zusammengesetzten Reinigungsmittels (41) einzeln dosierbar sind.
  16. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe als Konzentrate in den Behältnissen angeordnet sind.
  17. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis vorgesehen ist, in dem ein Konzentrat eines Enzyms oder einer Enzymmischung angeordnet ist.
  18. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis vorgesehen ist, in dem ein Konzentrat eines Tensids oder einer Tensidmischung angeordnet ist.
  19. Waschmaschine (20), nach Art einer Haushaltswaschmaschine, umfassend eine Aufnahmekammer (11) für zu reinigende Gegenstände und einen Programmwahlschalter (12), mit dem in Anpassung an die Art der Verschmutzung der Gegenstände und/oder in Anpassung an die Art oder die Beschaffenheit der Gegenstände ein passendes Waschprogramm auswählbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekammer in schaltbarer, kommunikativer Verbindung mit einer Mehrzahl von Behältnissen (23a, 23b, 23c, 23d, 23e) steht, wobei in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe (B, E, T) zur Mischung eines Waschmittels angeordnet sind, und wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen (16) ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten.
  20. Waschmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Wirkstoffe der Aufnahmekammer gleichzeitig zuleitbar sind.
  21. Waschmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Wirkstoffe der Aufnahmekammer nacheinander zuleitbar sind.
  22. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis (23b) vorgesehen ist, in dem ein Konzentrat (E) eines Enzyms oder einer Enzymmischung angeordnet ist.
  23. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis (23c) vorgesehen ist, in dem ein Konzentrat (T) eines Tensids oder einer Tensidmischung angeordnet ist.
  24. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis (23c) vorgesehen ist, in dem ein Konzentrat (T) einer Mischung eines Tensids oder einer Tensidmischung zusammen mit einem Komplexbildner angeordnet ist.
  25. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis (23c) vorgesehen ist, in dem ein Konzentrat eines Tensids oder einer Tensidmischung zusammen mit einem Komplexbildner und/oder mit einem Korrosionsschutzmittel und/oder mit einem Enthärter angeordnet ist.
  26. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein gesondertes Behältnis (23a) vorgesehen ist, in dem ein Bleichmittel (B) angeordnet ist.
  27. Waschmaschine (30), nach Art einer Haushaltswaschmaschine, umfassend eine Aufnahmekammer (11) für die zu reinigenden Gegenstände und einen Programmwahlschalter (12), mit dem in Anpassung an die Art der Verschmutzung der Gegenstände und/oder in Anpassung an die Art oder die Beschaffenheit der Gegenstände ein passendes Waschprogramm auswählbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Behältnissen (32a, 32b, 32c) vorgesehen ist, in denen unterschiedliche Wirkstoffe (B, E, T) zur Mischung eines Waschmittels anordenbar sind, wobei durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen (16) ansprechbar sind, die den unterschiedlichen Behältnissen und/oder den unterschiedlichen Wirkstoffen zugeordnet sind, um ein an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder an die Art der Verschmutzung angepasstes Waschmittel aus den Wirkstoffen zusammenzusetzen und der Aufnahmekammer zuzuleiten, wobei die Behältnisse unmittelbar an der Waschmaschine montiert sind.
  28. Waschmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (32a, 32b, 32c) lösbar an der Waschmaschine befestigbar sind.
  29. Waschmaschine nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (32a, 32b, 32c) einzeln lösbar an der Waschmaschine befestigbar sind.
  30. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse einzeln auffüllbar sind.
  31. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Behältnisse zu einer Baueinheit (31) zusammengefasst sind.
  32. Waschmaschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Baueinheit (31) lösbar an der Waschmaschine befestigbar ist.
  33. Verfahren zum Waschen von Gegenständen, wie Textilien, Industrieprodukten, od. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass zur Anpassung an die Art der Verschmutzung der zu reinigenden Gegenstände und/oder in Anpassung an die Art oder die Beschaffenheit der Gegenstände ein passendes Waschprogramm ausgewählt wird, und dass in oder an der Waschmaschine (10, 20, 30) entsprechend dem ausgewähltem Waschprogramm ein Waschmittel aus einzelnen, in unterschiedlichen Behältnissen (15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h, 23a, 23b, 23c, 23d, 23e, 32a, 32b, 32c) befindlichen Konzentraten von Wirkstoffen durch individuelle Dosierung der Wirkstoffe zusammengemischt wird.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe einem Aufnahmeraum (11) für die Gegenstände gleichzeitig zugeführt werden.
  35. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkstoffe einem Aufnahmeraum (11) für die Gegenstände nacheinander zugeführt werden.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Konzentrate ein Konzentrat eines Enzyms oder eines Enzymgemisches umfassen.
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Konzentrate ein Konzentrat eines Tensids oder eines Tensidgemisches umfassen.
  38. Spülmaschine (50) zur Reinigung von Geschirr und Bestecken od. dgl, dadurch gekennzeichnet, dass ein Behältnis (56c) für ein flüssiges Reinigungsmittel (R) vorgesehen ist, welches ein Volumen für die Aufnahme einer Reinigungsmittels-Dosis für eine Vielzahl von Spülgängen aufweist, und dass eine Dosiervorrichtung (16) vorgesehen ist, die entsprechend einem ausgewählten Spülprogramm eine Dosierung des Reinigungsmittels vornimmt.
  39. Spülmaschine nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (56c) lösbar an der Spülmaschine befestigbar ist.
  40. Spülmaschine nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (56c) als Kartusche ausgebildet ist.
  41. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 38 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass ein gesondertes Behältnis (56a) für Klarspüler (K) und ein weiteres gesondertes Behältnis (56b) für Spülmaschinensatz (S) vorgesehen sind, und dass diese Behältnisse ebenfalls kartuschen-artig ausgebildet und von der Spülmaschine lösbar sind.
  42. Spülmaschine (50) zur Reinigung von Geschirr und Bestecken od. dgl, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Behältnisse (56a, 56b, 56c) für unterschiedliche Wirkstoffe eines Reinigungsmittels, wie Enzyme, Tenside, od. dgl. vorgesehen sind, wobei Dosiervorrichtungen vorgesehen sind, mit denen die Wirkstoffe entsprechend einem ausgewählten Spülprogramm einzeln dosierbar sind.
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