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Die
Erfindung betrifft eine Dosiervorrichtung mit einer manuell betätigbaren
Pumpeinrichtung, die eine Pumpkammer sowie ein Einlassventil umfasst, das
als Schieberventil ausgebildet ist und in seiner Schließstellung
dichtend in einem Dosierkanal über einen
Dosierhub beweglich ist, der ein Dosiervolumen für die Pumpkammer definiert,
wobei der Dosierkanal sich einlassseitig in einen Einlassbereich öffnet.
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Eine
derartige Dosiervorrichtung ist aus der
EP 12 95 646 A1 bekannt.
Die bekannte Dosiervorrichtung weist einen Mediumspeicher auf, auf
den eine manuell betätigbare
Pumpvorrichtung aufgesetzt ist. Die Pumpvorrichtung ist mit einer
Pumpkammer versehen, deren Volumen durch einen Schubkolben veränderbar
ist. Der Pumpkammer ist ein Einlassventil und ein Auslassventil
zugeordnet, wobei das Auslassventil federbelastet in Schließstellung
gehalten wird. Das Einlassventil ist als Schieberventil gestaltet,
das über
einen Dosierhub in einem Dosierkanal in einer dichtenden Position
und damit in einer Schließstellung
gehalten wird. Zum Mediumspeicher gewandt schließt an den Dosierkanal und damit
an das Einlassventil ein Einlassbereich an, der sich relativ zu
dem Dosierkanal stufenförmig
erweitert. Das Schieberventil fährt
in seiner Schließstellung
von oben her durch den Dosierkanal hindurch, bis es beim Einfahren
in den Einlassbereich über
den stufenförmigen
Absatz gelangt und so die Pumpkammer zum Mediumspeicher hin öffnet.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Dosiervorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, die eine verbesserte Dosierung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass der Einlassbereich mit Strömungsprofilierungen
versehen ist. Dadurch wird beim Öffnen
des Schieberventils aus dem Dosierkanal zum Einlassbereich hin eine verbesserte
Strömungscharakteristik
für das
nachströmende
Medium aus dem Mediumspeicher erzielt, wodurch sich eine verbesserte
Befüllung
und demzufolge eine exaktere Dosierung für die Dosiervorrichtung ergibt.
Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei der der Übergang zwischen dem Dosierkanal
und dem Einlassbereich durch eine umlaufende Ringstufe gestaltet
war, ist der Übergang
zwischen Einlassbereich und Dosierkanal durch die Strömungsprofilierungen
des Einlassbereiches nun so gestaltet, dass sich ein verbesserter
Strömungsübergang
ergibt. Die Strömungsprofilierungen
sind vorzugsweise in Form einer profilierten Ringwandung vorgesehen.
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In
Ausgestaltung der Erfindung sind die Strömungsprofilierungen in Längsrichtung
des Dosierhubes ausgerichtet. Vorzugsweise ist eine entsprechende
Längsprofilierung
durch mehrere Längsnuten gebildet,
die sich gleichmäßig verteilt
parallel zu einer Pumpachse über
den Umfang des Einlassbereiches erstrecken. Je nach eingesetztem
Medium und gewünschter
Einlasscharakteristik können
die Längsnuten
breiter oder schmäler
gestaltet sein. Die Tiefe der Längsnuten
entspricht vorzugsweise der Radiusdifferenz zwischen dem Radius
des zum Mediumspeicher hin an den Einlassbereich anschließenden Abschnittes
der Dosiervorrichtung und dem Radius des Dosierkanals.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der Einlassbereich und
der Dosierkanal an getrennten Bauteilen vorgesehen. Dies ist in
fertigungstechnischer Hinsicht von großem Vorteil. Dadurch lassen sich
Dosiervorrichtungen mit relativ kleinen Abmessungen sehr genau herstellen.
Durch die Zweiteiligkeit kann eine besonders exakte Öffnungscharakteristik
für das
Schieberventil erreicht werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Bauteile koaxial ineinandergreifend
zusammengefügt,
und die Bauteile sind an ihren einander zugewandten Mantelflächen derart
profiliert, dass sich zwischen den Mantelflächen wenigstens eine Gasströmungskapillare
zwischen axial gegenüberliegenden
Stirnkanten der Mantelflächen
ergibt. Dadurch ist sichergestellt, dass eine gewünschte Be-
oder Entlüftung
erfolgen kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die wenigstens eine Gasströmungskapillare
an einem Ende zu einer Umgebung und an ihrem anderen Ende in einen
Mediumspeicher hinein offen, und an dem dem Mediumspeicher zugewandten
Ende ist eine Filtereinheit angeordnet. Dadurch ist es möglich, den
Mediumspeicher zu belüften,
ohne eine Kontamination des Mediums durch die Umgebungsluft zu bewirken.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Dosiervorrichtung für Fluide mit einer manuell
betätigbaren Pumpeinrichtung
sowie mit einer Dosieröffnung,
an der das Fluid aus der Dosiervorrichtung austritt, wobei die Dosieröffnung mittels
wenigstens eines Fluidleitweges mit der Pumpeinrichtung verbunden
ist, wobei der Dosieröffnung
ein abhängig
von einem Druck im Fluidleitweg öffnendes
Auslassventil zugeordnet ist, wobei die Dosieröffnung einen wenigstens axial
dichtenden Ventilsitz aufweist, und wobei das Auslassventil einen
mit dem Ventilsitz zusammenwirkenden Dichtzapfen umfasst.
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Die
EP 12 95 646 A1 zeigt
eine derartige Dosiervorrichtung, bei der das Auslassventil einen
zylindrischen Dichtzapfen umfasst, der mit einem sowohl axial als
auch radial wirkenden Ventilsitz im Bereich einer Dosieröffnung der
Dosiervorrichtung zusammenwirkt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Dosiervorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, die eine verbesserte Sprühcharakteristik aufweist.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass der Ventilsitz einen den Dichtzapfen radial umschließenden Hüllabschnitt
aufweist, dass koaxial um den Hüllabschnitt
herum ein Ringraum vorgesehen ist, und dass der Dichtzapfen von
einem Labyrinthkranz umgeben ist, der derart in den Ringraum hineinragt, dass
sich labyrinthartige Strömungsleitwege
zur Dosieröffnung
hin ergeben. Insbesondere bei einer als Sprühdüse ausgeführten Dosieröffnung ergeben
sich hierdurch Vorteile in der Sprühcharakteristik. Zudem wird
eine exaktere Dosierung erzielt. Die erfindungsgemäße Lösung eignet
sich insbesondere für
flüssige
Medien, die im pharmazeutischen oder kosmetischen Bereich eingesetzt
werden. Der Labyrinthkranz ist einstückig an dem Auslassventil angeformt und
umgibt den vorzugsweise konzentrisch zu einer Pumpachse der Pumpeinrichtung
ausgerichteten Dichtzapfen in Abstand koaxial.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist ein in Ausströmrichtung vor der Dosieröffnung liegender
Ausströmbereich
mit Strömungsprofilierungen
versehen. Dadurch ist eine verbesserte Ausströmcharakteristik im Bereich
der Dosieröffnung
erzielbar.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der Dichtzapfen und der
Hüllabschnitt
derart koaxial korrespondierend zylindrisch zueinander ausgebildet,
dass zusätzlich
ein radialer Dichtsitz erzielbar ist. Dadurch wird ein verbessertes
Schließen
und Öffnen des
Auslassventils erreicht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Ringraum als kreisförmige Ringnut
ausgebildet, und der Labyrinthkranz ist als kreisförmiger Ringsteg ausgeführt, der
einen gegenüber
einem freien Querschnitt der Ringnut kleineren Querschnitt aufweist.
In weiterer Ausgestaltung sind in geschlossener Position des Auslassventils
die einander benachbarten Oberflächen
des Labyrinthkranzes zueinander beabstandet. Dadurch ist gewährleistet,
dass auch in geschlossener Position des Auslassventils die labyrinthartigen
Strömungsleitwege
innerhalb der Dosiervorrichtung und damit innerhalb der Pumpkammer vollständig mit
flüssigem
Medium gefüllt
sind. Die Umlenkung der Fluidströmung
unmittelbar vor dem Austritt aus der Dosieröffnung ermöglicht eine besonders vorteilhafte
Austragcharakteristik, vorzugsweise eine verbesserte Sprühcharakteristik.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Labyrinthkranz einen
zumindest weitgehend rechteckigen Querschnitt auf. Der Labyrinthkranz
ist vorzugsweise umlaufend ringförmig
gestaltet. Unter dem zumindest weitgehend rechteckigen Querschnitt
ist insbesondere zu verstehen, dass der Labyrinthkranz zumindest
teilweise durch im Wesentlichen rechteckige Kanten gebildet ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Ringraum einen zumindest
weitgehend rechteckigen Querschnitt auf. Vorzugsweise ist dieser
Querschnitt von seiner Kontur her der Außenkontur des Labyrinthkranzes
angepasst.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Labyrinthkranz an seinem
Außenumfang
konisch abgeschrägt.
In weiterer Ausgestaltung weist der Ringraum eine konisch verjüngte Wandung
auf. Vorzugsweise sind die konisch verlaufenden Flächen des
Labyrinthkranzes und des Ringraumes parallel zueinander ausgerichtet.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie
aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
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1 zeigt
in einer Schnittdarstellung eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung,
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2 in
einer weiteren Schnittdarstellung eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung ähnlich 1,
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3 in
vergrößerter Darstellung
einen Querschnitt durch die Dosiervorrichtung nach 2 entlang
der Schnittlinie III-III in 2,
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4 in
vergrößerter Darstellung
einen Querschnitt durch die Dosiervorrichtung nach 1 entlang
der Schnittlinie IV-IV in 1,
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5 in
vergrößerter Darstellung
den Ausschnitt V der Dosiervorrichtung nach 2,
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6 den
Ausschnitt nach 5, wobei ein Auslassventil der
Dosiervorrichtung in seiner geöffneten
Position dargestellt ist und
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7 eine
weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung
in vergrößerter Schnittdarstellung.
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Eine
Dosiervorrichtung nach den 1 bis 6 ist
für den
Aufsatz auf einen Mediumspeicher vorgesehen, der flüssige Medien
wie pharmazeutische oder kosmetische Medien aufnehmen kann. Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel
wird die Dosiervorrichtung vorteilhaft für die Dosierung pharmazeutisch
wirksamer Flüssigkeiten
eingesetzt, wobei eine Applikation der pharmazeutisch wirksamen Flüssigkeit
vorzugsweise in eine Nasenöffnung
eines Patienten erfolgt.
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Die
Dosiervorrichtung weist eine Aufsatzhülse in Form einer Schraubhülse 1 auf,
die auf einen Behälterhals
des Mediumspeichers aufschraubbar ist. Die Aufsatzhülse 1 trägt ein Pumpgehäuse 2, 3, 4,
das aus zwei stationär
zur Aufsatzhülse 1 und
damit zum Mediumspeicher gehaltenen Bauteilen 2 und 3 sowie
aus einem linearbeweglich zu den stationären Bauteilen 2, 3 gelagerten
Pumpenbauteil 4 zusammengesetzt ist. Das Pumpenbauteil 4 bildet
einen Applikator der Dosiervorrichtung, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel
als Nasenapplikator ausgeführt
ist.
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In
den Mediumspeicher ragt ein Steigrohr 19 hinein, das in
einen nicht näher
bezeichneten Einlasskanal des Bauteils 2 eingesteckt ist.
Der Einlasskanal ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel hohlzylindrisch
ausgeführt.
Auch das Steigrohr 19 ist zylindrisch ausgeführt. Das
Bauteil 2 stellt ein Trägerbauteil
dar. Das Trägerbauteil 2 weist
eine nach oben offene, becherartige Aufnahme auf, in die das stationäre Pumpenbauteil 3 eingepresst
ist und so starr mit dem Trägerbauteil 2 verbunden
ist. Das stationäre Pumpenbauteil 3 und
das bewegliche Pumpenbauteil 4 begrenzen eine Pumpkammer 10,
die sich bis in einen Kopfbereich des Pumpenbauteiles 4 hinein
erstreckt und dort in eine zur Umgebung hin offene Dosieröffnung 12 mündet. Die
Dosieröffnung 12 ist
beim dargestellten Ausführungsbeispiel
als Sprühdüse ausgeführt.
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Das
Pumpenbauteil 4 ist seinerseits mehrteilig ausgeführt, indem
es aus einem äußeren, haubenartigen
Applikatorgehäuse 4' und einem Kolbenbauteil 5, 6 zusammengesetzt
ist. Zwischen dem Applikatorgehäuse 4' und dem Kolbenbauteil 5, 6 ist
ein Auslassventil 11 angeordnet, das koaxial zu einer Pumpachse
P der Dosiervorrichtung in dem Applikatorgehäuse und dem Kolbenbauteil 5, 6 begrenzt
linearbeweglich verschieb bar gehalten ist. Das Auslassventil 11 wird
durch eine Federanordnung 16 in Form einer Schraubendruckfeder
in seiner in 1 dargestellten Schließposition
gehalten. Das Kolbenbauteil 5, 6 umschließt mit einer
hülsenartigen
Führungswandung
das Auslassventil 11 dichtend zur Pumpkammer 10 hin.
Auch auf das Applikatorgehäuse 4' ist ein nicht
näher bezeichneter,
haubenartiger Verschlussdeckel aufgesetzt. Zudem ist mit dem Applikatorgehäuse 4' außenseitig
eine ebenfalls nicht näher
bezeichnete Fingerauflage verbunden, die gemäß der Darstellung nach 1 auf
das Applikatorgehäuse 4' aufgerastet
ist. Das Kolbenbauteil 5, 6 weist einen Dosierkolben 6 auf,
der koaxial zur Pumpachse P ausgerichtet und im Wesentlichen zylindrisch
ausgebildet ist. Der Dosierkolben 6 erweitert sich nach
unten zu einer Ringlippe 7, die ein Einlassventil in Form
eines Schieberventils bildet. Die umlaufende Dichtlippe 7 wirkt
während
ihrer Funktion als Schieberventil mit einem Dosierkanal 8 zusammen, der
koaxial zur Pumpachse P in dem Pumpenbauteil 3 vorgesehen
ist. Der Dosierkanal 8 definiert eine Dosierstrecke für die Dichtlippe 7.
Ausgangsseitig geht der Dosierkanal 8 in die Pumpkammer 10 über. Eingangsseitig
schließt
an den Dosierkanal 8 ein Einlassbereich 9 an,
der gegenüber
dem Dosierkanal 8 einen erweiterten freien Querschnitt
aufweist. Bei einer entsprechenden Längsverschiebung öffnet das Schieberventil
am Übergang
der Dichtlippe 7 vom Dosierkanal 8 in den Einlassbereich 9,
da der erweiterte Querschnitt des Einlassbereichs 9 so
ausgeführt
ist, dass Flüssigkeit
an der Dichtlippe 7 außen vorbei
in den Dosierkanal 8 und damit in die Pumpkammer 10 strömen kann.
Auf die Ausgestaltung des Einlassbereiches 9 wird nachfolgend
näher eingegangen.
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Die
Dosiervorrichtungen nach den 1 und 2 sind
im Wesentlichen identisch zueinander. Sie unterscheiden sich aber
in der Ausbildung des Einlassbereiches 9 bzw. 9a.
Nachfolgend werden die insoweit unterschiedlichen Ausführungsbeispiele
beschrieben. Beiden Ausführungsbeispielen
ist gemeinsam, dass der jeweilige Einlassbereich 9, 9a drei Längsnuten 20 (3)
bzw. 21 (4) aufweist, die in eine Ringwandung
des Einlassbereiches 9, 9a eingebracht sind. Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach den 1 und 4 sind die
Längsnuten 21 relativ schmal
gestaltet. Beim Ausführungsbeispiel
nach den 2 und 3 sind sie
entsprechend breiter ausgeführt.
Die Längsnuten
sind in gleichmäßigen Abständen zueinander über den
Umfang des im übrigen
zylindrischen Einlassbereiches 9, 9a verteilt
angeordnet und erstrecken sich parallel zur Pumpachse P. Der Durchmesser
des Einlassbereiches 9, 9a an seinen zwischen
den Längsnuten 20, 21 liegenden Wandungsabschnitten
entspricht vorzugsweise zumindest weitgehend dem Durchmesser des
Dosierkanales 8, 8a.
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An
den Einlassbereich 9, 9a schließt auf seiner
dem Mediumspeicher zugewandten Stirnseite eine Blende B an, deren
Durchtrittsquerschnitt kleiner ist als der Durchschnittsquerschnitt
des Dosierkanales 8 und des Einlassbereiches 9.
Der Durchschnittsquerschnitt der Blende B ist jedoch größer als der
freie Kanalquerschnitt des Steigrohres 19, das auf der
dem Mediumspeicher zugewandten Seite der Blende B an diese anschließt. Die
Blende B dient zusätzlich
als Einschubanschlag für
das Steigrohr 19.
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Bei
der Ausführungsform
nach 1 ist der Einlassbereich einstückig in dem Pumpenbauteil 3 ausgeformt.
Die Blende B hingegen ist einstückig
an dem Trägerbauteil 2 angeformt,
wie der 1 entnehmbar ist. Hierzu bildet
das Trägerbauteil 2 koaxial zur
Pumpachse P eine domartige Ausbuchtung, die in eine korrespondierende
hülsenartige
Aufnahme des Pumpenbauteiles 3 kraftschlüssig eingesetzt, insbesondere
eingepresst ist und an ihrer dem Einlassbereich 9 zugewandten
Stirnseite mit der einstückig
angeformten Blende B abschließt.
Die Blende B ist radial zur Pumpachse P ausgerichtet. Der Einlassbereich 9 des
Pumpenbauteiles 3 geht somit mittels eines stufenförmigen Ringabsatzes
in die hülsenartige,
zylindrische Aufnahme über,
in die das Trägerbauteil
mit seiner kor respondierend zylindrisch gestalteten Ausbuchtung
eingepresst ist. Die Längsnuten 21 sind
endseitig zum Dosierkanal 8 hin geschlossen, zu ihrem gegenüberliegenden
Stirnende hin sind sie offen.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 2 und 3 ist der
Einlassbereich 9a einschließlich der Blende B einstückiger Teil
des Trägerbauteiles 2a. Hierzu
ist das Trägerbauteil 2a mit
einem nach oben ragenden, kranzartigen Fortsatz versehen, in den
der Einlassbereich 9a integriert ist. Unterhalb des Einlassbereiches 9a ist
die Blende B einstückig
ausgeformt. Das Trägerbauteil 2a ist
mit einem kranzförmigen
Fortsatz koaxial zur Pumpachse P in eine entsprechende zylinderartige
Aufnahme des Pumpenbauteils 2a eingesteckt und dicht und
kraftschlüssig mit
dem Pumpenbauteil 3a verbunden. Auch die breiten Längsnuten 20 des
Einlassbereiches 9a sind zum Dosierkanal 8a hin
stirnseitig geschlossen. Auch zu ihrem gegenüberliegenden Stirnende hin
sind sie durch die Ausbildung der Blende B geschlossen.
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Bei
beiden Ausführungsformen
gemäß den 1 und 4 bzw. 2 und 3 sind
die einander zugewandten Umfangsflächen des Pumpenbauteiles 3, 3a und
des Trägerbauteiles 2, 2a im
Bereich ihrer im ineinandergesteckten Zustand aneinanderliegenden
Wandungsflächen
mit umlaufenden Profilierungen 18 versehen. Die Profilierungen 18 sind
derart ausgeführt,
dass sich gasdurchlässige Strömungsleitwege
in Form von Kapillaren zwischen einem unteren Stirnrand der äußeren Mantelfläche des
Pumpenbauteiles 3a und einem oberen Stirnrand dieser Mantelfläche ergeben.
Im Bereich der Profilierungen 18 wird somit eine flüssigkeitsdichte Verbindung
zwischen den Bauteilen geschaffen. Gleichzeitig soll jedoch ein
Gasaustausch, insbesondere ein Luftaustausch zwischen Mediumspeicher und
Umgebung durch die wenigstens eine gebildete Kapillare zwischen
den Bauteilen 2a, 3a bzw. 2, 3 ermöglicht sein.
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Der
Zugang von Umgebungsluft zum Mediumspeicher wird über einen
in dem Trägerbauteil 2a vorgesehenen
Durchtritt ermöglicht,
in den ein als Filtereinheit dienendes Filterbauteil 17 eingesetzt
ist. Beide Ausführungsformen
nach den 1 und 2 sind in
ihrer Gestaltung des Auslassventiles 11 und des Auslassbereiches
des Applikatorgehäuses 4' identisch ausgeführt, so
dass die nachfolgenden Ausführungen,
die anhand der 5 und 6 vorgenommen
werden, für
beide Ausführungsbeispiele gleichermaßen gelten.
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Wie
anhand der 5 und 6 gut erkennbar
ist, ist das Auslassventil 11 an seiner der Dosieröffnung 12 zugewandten
Stirnseite mit einem zylindrischen Fortsatz versehen, der koaxial
zur Pumpachse P ausgerichtet ist und einen Dichtzapfen 13 bildet. Ein
Auslassbereich des Applikatorgehäuses 4' ist nach innen
anschließend
an die sich nach innen konisch erweiternde Dosieröffnung 12 mit
einem korrespondierend zylindrisch gestalteten Ventilsitz 24 versehen.
Der Dichtzapfen 13 und der Ventilsitz 24 bilden
sowohl einen axialen als auch einen radialen Dichtsitz in geschlossenem
Zustand des Auslassventils 11 gemäß 5. Um den
Dichtzapfen 13 herum ist ein zylinderringartiger Labyrinthkranz 15 vorgesehen,
der – wie
der Dichtzapfen 13 – einstückig an dem
Auslassventil 11 angeformt ist. Der Labyrinthkranz 15 dient
auch als Schutz für
den Dichtzapfen 13 vor Beschädigungen. Der ringförmige Labyrinthkranz 15 weist
umlaufend den gleichen Querschnitt auf. Der Querschnitt ist im Wesentlichen
rechteckig ausgeführt,
wie anhand der 5 erkennbar ist. Die Höhe des Labyrinthkranzes 15 ist
geringer als die Höhe
des Dichtzapfens 13. Zwischen dem Labyrinthkranz 15 und
dem Dichtzapfen 13 ergibt sich ein Ringspalt, dessen Breite
am dargestellten Ausführungsbeispiel
in etwa der Breite des Labyrinthkranzes 15 entspricht und
der einen rechteckigen lichten Querschnitt aufweist.
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Bei
einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Labyrinthkranz wenigstens genauso hoch wie der Dichtzapfen.
Dadurch wird ein be sonders guter Schutz des Dichtzapfens gegen Beschädigungen
geschaffen.
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Der
Ventilsitz 24 ist in einem hülsenartig koaxial zur Pumpachse
P nach innen ragenden, als Hüllabschnitt
dienenden Ringfortsatz des Applikatorgehäuses 4' vorgesehen. Der ins Innere des
Applikatorgehäuses 4' ragende Ringfortsatz
ist an seiner axial innenliegenden Stirnseite mit einem Zentrierkonus 22 versehen,
der eine sich zur Dosieröffnung 12 hin konisch
verjüngende
Wandungsfläche
definiert. In der konisch verjüngten
Wandungsfläche
sind über den
Umfang des Ringfortsatzes des Applikatorgehäuses 4' verteilt mehrere Längsnuten 23 integriert, die
sich achsparallel zur Pumpachse P in den Ventilsitz 24 hinein
fortsetzen, wie anhand der 6 erkennbar
ist. Der Dichtzapfen 13 bildet somit mit dem Ventilsitz 24 lediglich
einen axialen Dichtsitz, da der Strömungsweg zur Dosieröffnung 12 bereits
freigegeben ist, sobald der Dichtzapfen 13 sich geringfügig axial
von der entsprechenden Stirnfläche
des Ventilsitzes 24 entfernt hat. Denn dann kann die auszubringende
Flüssigkeit
durch die Längsnuten 23 hindurch an
der Mantelfläche
des Dichtzapfens 13 vorbei nach oben zur Dosieröffnung 12 transportiert
werden, ohne dass der Dichtzapfen 13 seine radiale Führung innerhalb
des Ventilsitzes 24 vollständig verlassen muss. Je nach
Druckaufbau und maximaler Hubbeweglichkeit des Auslassventiles 11 kann
das Auslassventil 11 aber auch so weit aus dem Ventilsitz 24 herausbewegt
werden, dass die Flüssigkeit über die konischen
Flächen
des Zentrierkonus 22 zur Dosieröffnung 12 strömen kann,
ohne ausschließlich
durch die Längsnuten 23 strömen zu müssen.
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Um
den den Ventilsitz 24 umfassenden Ringfortsatz herum ist
im Inneren des Applikatorgehäuses 4' ein Ringraum 14 vorgesehen,
in den der Labyrinthkranz 15 eintaucht. Die Innenkontur
des Ringraumes 14 weist Wandungsflächen auf, die parallel zu den Wandungsflächen des
Labyrinthkranzes 15 verlaufen, wie anhand des Querschnittes
nach 5 erkennbar ist. Wie anhand der 5 zudem
erkennbar ist, sind die Wandungsflächen des Ringraumes 14 in geschlossenem
Zustand des Auslassventils 11 zu den benachbarten Wandungsflächen des
Labyrinthkranzes 15 derart beabstandet, dass sich bis zum Dichtzapfen 13 ein
Spaltraum ergibt. Der als Fluidleitweg dienende Spaltraum ist bereits
zwischen den untenliegenden Mantelflächen des Auslassventiles 11 von
der Innenwandung des Applikatorgehäuses 4' mit etwa gleicher Dicke vorgesehen
wie im oberen Labyrinth- oder Auslassbereich des Ringraumes 14 des
Applikatorgehäuses 4'. Bei einem Öffnen des Auslassventils 11 wird
die Flüssigkeitsströmung somit
zwischen Ringraum 14 und Labyrinthkranz 15 sowie
dem radial nach innen anschließenden
Ringfortsatz labyrinthartig umgelenkt, bevor sie zum Zentrierkonus 22 und
demzufolge zu den Längsnuten 23 gelangt.
Dadurch ist eine besonders genaue und vorteilhafte Dosiercharakteristik
bzw. Sprühcharakteristik erzielbar.
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Die
Dosiervorrichtung nach 7 weist eine manuell betätigbare
Pumpeinrichtung auf, die funktionsgleich gestaltet ist wie die Pumpeinrichtungen
der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
nach den 1 und 2. Funktionsgleiche
Bauteile sind mit dem gleichen Bezugszeichen, jedoch unter Hinzufügung des
Buchstabens b versehen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird für die Beschreibung
der funktionsgleichen und mit den gleichen Bezugszeichen versehenen
Bauteile auf die Beschreibung zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
verwiesen.
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Wesentlicher
Unterschied bei der Dosiervorrichtung nach 7 ist es,
dass das Applikatorgehäuse
derart gestaltet ist, dass das Auslassventil 11b und die
Dosier- bzw. Austragöffnung 12b rechtwinklig zur
Pumpachse P ausgerichtet sind. Demzufolge ist auch die Pumpkammer 10b mit
rechtwinklig umgelenkten Strömungsleitwegen
versehen. Auf der dem Ventilsitz des Applikatorgehäuses, der
den Dichtzapfen 13b ring förmig umschließt, zugewandten
Innenseite des Labyrinthkranzes 15b ist eine flache, ballige Ringnut
PG vorgesehen, die die Strömungscharakteristik
im Bereich des Labyrinthkranzes weiter verbessert und demzufolge
eine weiter verbesserte Sprühwirkung
bedingt.
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Eine
wesentliche Idee bei der erfindungsgemäßen Lösung, wie sie anhand der Ausführungsbeispiele
nach den 1 bis 7 beschrieben
ist, ist es, im Bereich des Einlassventils der Pumpkammer 10,
nämlich
im Bereich des Schieberventils 6, 7, und/oder
im Bereich des Auslassventils 11, nämlich im Auslassbereich unmittelbar
vor der Dosieröffnung 12,
jeweils mit Strömungsprofilierungen
versehene Ringwandungen vorzusehen, um so die Ein- bzw. Ausströmcharakteristik
der Flüssigkeit
in die Pumpkammer bzw. aus der Pumpkammer positiv beeinflussen zu
können.