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DE102005053894B4 - Mehrteiliger Nabenkörper für Fahrrad-Speichenlaufräder mit einem Nabenkörperrumpf und separaten Nabenflanschen - Google Patents

Mehrteiliger Nabenkörper für Fahrrad-Speichenlaufräder mit einem Nabenkörperrumpf und separaten Nabenflanschen Download PDF

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Abstract

Nabenkörper für Fahrrad-Speichenlaufräder mit einem Nabenkörperrumpf (2) und separaten, getrennt ausgeführten Nabenflanschen (3; 4), die jeweils mit Speichenaufnahmen (8) versehen sind, die keine oder eine nur geringe Ausrichtung einer Speiche zulassen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nabenflansch (3) drehmomentübertragend und ein Nabenflansch (4) nicht drehmomentübertragend ist und die Nabenflansche (3; 4) mittels jeweils eines Gewindes (5; 7) mit dem Nabenkörperrumpf (2) demontierbar verbunden sind, dergestalt, dass der Nabenkörperrumpf (2) an seinem mit dem drehmomentübertragenden Nabenflansch (3) verbundenen Ende einen Gewindeanschlag (6) aufweist und dass das Gewinde zwischen dem Nabenkörperrumpf (2) und dem nicht drehmomentübertragenden Nabenflansch (4) als Kegelgewinde (7) ausgeführt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Nabenkörper für Fahrrad-Speichenlaufräder mit einem Nabenkörperrumpf und separaten, getrennt ausgeführten Nabenflanschen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bekanntermaßen werden zur Herstellung von Fahrrad-Speichenlaufrädern einteilige Nabenkörper verwendet, deren Flansche zur Aufnahme der Speichen nabenachsparallele Bohrungen aufweisen, in die die Speichen mit ihrem abgewinkelten Kopf eingehängt werden. Diese Verbindungsart ermöglicht durch ihre Freiheitsgrade eine flexible Positionierung der Speiche in einem großen Raumwinkelbereich. Das selbsttätige genaue Ausrichten der Speiche erfolgt durch ihre Vorspannung. Die Nabenkörper bestehen in der Regel aus Aluminium und werden durch Gesenkschmieden und/oder Drehbearbeitung hergestellt.
  • In jüngerer Zeit finden aus Gründen der Aerodynamik zunehmend Speichenlaufräder mit stark reduzierter Speichenanzahl Verwendung. Durch die damit einhergehende hohe Belastung der Speichen wird eine besonders belastbare Verbindungstechnik zwischen Speiche und Nabenkörper notwendig. Die Druckschrift DE 4415505 A1 lehrt z. B. eine solche Verbindungstechnik. Hierbei besitzen die Speichen ein nabenseitiges Gewinde und werden mittels einer Gewindehülse mit dem Nabenkörper verbunden. Dies macht es notwendig, in den Nabenkörper Gewindebohrungen einzubringen, die mit der Längsachse der Speiche exakt fluchten, da die Speiche nach dem Einschrauben, anders als bei der klassischen Befestigung, keinen Freiheitsgrad mehr besitzt, um sich auszurichten. Gemäß der Geometrie eines Speichenrades, insbesondere derjenigen, die dem Antrieb dienen, d. h. Drehmoment zwischen Nabenkörper und Felge mit sich gegenläufig kreuzenden Speichen übertragen, können diese Bohrungen eine sehr komplizierte räumliche Anordnung annehmen, so dass zur Fertigung 5-achsige Bearbeitungsmaschinen benötigt werden. Dasselbe gilt für räumlich definiert angeordnete Speichenaufnahmen, die der Speiche noch einen geringen Spielraum zur Ausrichtung lassen.
  • Des Weiteren bringt die Reduzierung der Speichenanzahl die Notwendigkeit, die Nabenflansche, über die Drehmoment übertragen wird, mit großer radialer Ausdehnung auszulegen, um durch bessere Hebelverhältnisse die Kräfte auf die drehmomentübertragenden Speichen zu reduzieren. Da große Nabenflansche erhebliche Gewichtsnachteile mit sich bringen, ist eine Gewichtsreduzierung mittels Durchbrüchen und Ausschneidungen notwendig.
  • Die Forderung nach hoher Dauerfestigkeit bei geringstem Gewicht von aerodynamischen Speichenlaufrädern mit reduzierter Speichenanzahl macht es erforderlich, auf die verschiedenen Einsatzzwecke abgestimmte Konstruktionen zu verwenden. Bei herkömmlichen Speichenradkonstruktionen ist es möglich, verschiedene Speichenzahlen des Laufrades durch einfache Anpassung der Anzahl der axialen Bohrungen im runden Nabenflansch zu realisieren. Durch die Freiheitsgrade der Speichen-Nabe-Verbindung können durch andere Winkelstellungen der Speichen mit demselben Nabenkörper verschiedene Laufradkonstruktionen gefertigt werden. Bei den oben beschriebenen Konstruktionen, bei denen die Speichenaufnahme innerhalb geringer Toleranzen mit der Speiche fluchten muss, müssen jeweils verschiedene Nabenkörper mit unterschiedlichen Flanschgeometrien vorgesehen werden. Dies führt zu einem weiteren unerwünschten Anstieg des Fertigungsaufwandes.
  • Die modernen hochbelastbaren Speichen-Nabe-Verbindungen stellen höhere Anforderungen an die Fertigungsgenauigkeit der Speichenaufnahme am Nabenkörper und demzufolge auch an den Grad der Unversehrtheit dieser Konstruktionsteile bei Speichenbrüchen nach Überbelastungen. Die in der DE 4415505 A1 dargestellte technische Lösung sieht zum Beispiel vor, dass im Falle von Speichenbrüchen die eventuell in der Gewindehülse im Nabenkörper verbliebenen Speichenfragmente mittels herausschrauben der Gewindehülse aus dem Nabenkörper entfernt werden können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es vorkommen kann, dass durch extreme Krafteinwirkungen durch Fremdkörper wie Antriebsketten oder Baumäste, die im Betrieb in die Speichen geraten, eine Gewindehülse so beschädigt wird, dass sie nicht mehr aus dem Nabenkörper entfernt werden kann. In diesen Fällen muss der komplette Nabenkörper ersetzt werden, was hohe Reparaturkosten nach sich zieht.
  • Um diese Nachteile zu vermeiden, hat man Naben mehrteilig ausgelegt, so dass Nabenkörper und Nabenflansche getrennt gefertigt werden können. Ein Problem hierbei ist die Verbindung zwischen den Flanschen und dem Nabenkörper. Hier müssen große Drehmomente und seitliche Kräfte übertragen werden, gleichzeitig muss der Forderung nach geringem Gewicht und einfacher Herstellung entsprochen werden.
  • Sehr einfache Verbindungsvarianten wie z. B. Aufpressen, wie es die DE 197 24 327 A1 lehrt, können bei der geforderten Leichtigkeit und Filigranheit der Teile keinesfalls die auftretenden Kräfte übertragen und sind zudem nicht demontierbar. Das Aufpressen erfordert zudem sehr genau gearbeitete Passungen, die hohe Produktionskosten bedeuten. Dasselbe gilt für die ebenfalls in der DE 197 24 327 A1 gelehrten Verbindungstechnik des Eingießens.
  • Aus der gattungsbildenden DE 202 16 826 U1 ist eine weitere Verbindungsvariante bekannt, bei der ein ringförmiger Montagesitz auf einen rohrförmigen Nabenkörper gestülpt wird. Auch diese Verbindung führt nicht zu einer demontierbaren, kraftübertragenden Verbindung zwischen dem Montagesitz und dem Nabenkörper.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch eine verbesserte Konstruktion des Nabenkörpers bei Fahrrad-Speichenlaufrädern, die über eine hochbelastbare Speiche-Nabe-Verbindung verfügen, welche eine relativ genaue Ausrichtung der Speichenaufnahme zur Speiche erfordert, eine Reduzierung des Aufwandes bei der Herstellung der Nabenkörper bei gleichzeitiger Steigerung der Flexibilität, sowie eine deutliche Verbesserung der Reparaturfreundlichkeit zu erreichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Nabenkörper für Fahrrad-Speichenlaufräder mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist ein mehrteiliger Nabenkörper vorgesehen, bei dem beide Nabenflansche getrennt vom Nabenkörperrumpf ausgeführt sind, wobei die Verbindung zwischen Nabenkörperrumpf und Flansch als Gewindeverbindung lösbar ist. Das Gewinde des drehmomentübertragenden Nabenflansches weist hierbei einen Drehsinn auf, der bei Wirkung des Drehmomentes zu einem weiteren Aufschrauben auf den Nabenkörperrumpf gegen einen Anschlag führt. Der gegenseitige, nicht drehmomentübertragende Flansch ist über ein Kegelgewinde mit dem Nabenkörperrumpf verbunden. Mittels eines geeigneten Kegelwinkels kann eine spielfreie radiale Kraftübertragung erreicht werden mit der gleichzeitigen Möglichkeit, den nicht drehmomentübertragenden Flansch bezüglich der Drehwinkelposition auf den nicht verdrehbaren drehmomentübertragenden Nabenflansch auszurichten.
  • Die Erfindung sieht somit vor, dass die Nabenflansche und der Nabenkörperrumpf unabhängig voneinander gefertigt werden können und anschließend miteinander verbunden werden. Insbesondere die Speichenaufnahmen der Nabenflansche können vor der Montage von Nabenkörperrumpf und Flansch gefertigt werden. Die Trennung des Nabenkörpers in Flansch und Nabenkörperrumpf ist dabei so ausgelegt, dass der Nabenkörperrumpf eine möglichst geringe radiale Ausdehnung, die Nabenflansche eine möglichst geringe axiale Ausdehnung aufweisen, was eine Material und Kosten sparende Fertigung beider Komponenten erlaubt.
  • Es ist eine Verbindung zwischen Flansch und Nabenkörperrumpf vorgesehen, die es bei der Montage erlaubt, den Nabenflansch und den Nabenkörperrumpf oder beide Nabenflansche in geringem Maße gegeneinander zu verdrehen, so dass beide Flansche zueinander ausgerichtet werden können.
  • Es ist ein Nabenkörper vorgesehen, der ein Drehmoment zwischen dem Nabenkörper und der Felge übertragen kann, wobei eine der beiden Flansch/Nabenkörperrumpf-Verbindungen eine Möglichkeit zur Drehmomentübertragung besitzt.
  • Weiterhin ist eine Verbindung zwischen Flansch und Nabenkörperrumpf vorgesehen, die es bei einem komplett montierten Speichenlaufrad ermöglicht, einen Nabenflansch, dessen Speichenaufnahmen durch Überbelastung beschädigt worden sind, auszutauschen, ohne Austausch des Nabenkörperrumpfes.
  • Die Nabenflansche sind jeweils mit Speichenaufnahmen versehen, die keine oder eine nur geringe Ausrichtung einer Speiche zulassen. Sofern die Speichenaufnahmen keine Ausrichtung einer Speiche zulassen, so fluchten sie im Wesentlichen exakt mit einer aufgenommenen Speiche. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Speichenaufnahmen eine geringe Ausrichtung einer Speiche zulassen, und zwar bevorzugt in einem Maße, dass sie mit einer aufgenommenen Speiche innerhalb eines Raumwinkels von maximal 10° fluchten.
  • Die erfindungsgemäße Lösung vermindert den fertigungstechnischen Aufwand bei der Herstellung von Nabenkörpern für Fahrradlaufräder mit hochbelastbarer Speiche-Nabe-Verbindung, die eine relativ genaue Ausrichtung der Speichenaufnahme zur Speiche erfordert, in mehrfacher Weise. Sowohl Nabenkörperrumpf als auch Nabenflansch können mit geringem Material- und Kostenaufwand gefertigt werden. Während der Nabenkörperrumpf mit geringer radialer Ausdehnung leicht durch Drehen zu fertigen ist, sind die radial ausgedehnten, flächigen, relativ dünnwandigen Nabenflansche bevorzugt als Schmiedeteil oder aus einem Strangpressprofil zu realisieren, wobei komplexe Flanschgeometrien mit vielfältigen Konturen und Durchbrüchen ohne Probleme berücksichtigt werden können. Die Einbringung geometrisch exakt definierter Speichenaufnahmen, wie z. B. Gewindebohrungen, gestaltet sich am einzelnen Flansch erheblich einfacher, da hierbei zwei lineare Achsen und eine Drehachse zur Werkstückbewegung bei der Bearbeitung ausreichen.
  • Der modulare Aufbau des Nabenkörpers erlaubt in sehr flexibler Weise die Herstellung von Nabenkörpern verschiedener Gestalt durch die Möglichkeit, einen standardisierten Nabenkörperrumpf mit verschiedenartigen Flanschen zu kombinieren. Dies trägt zur weiteren Minderung des Fertigungsaufwandes bei.
  • Ein weiterer mit der Erfindung verbundener Vorteil besteht in der leichten Austauschbarkeit der Nabenflansche. Kommt es zu nicht reparablen Beschädigungen der Speichenaufnahmen des Nabenflansches oder des Nabenflansches selbst, ist durch Austauschen des beschädigten Nabenflansches ohne Austausch des Nabenkörperrumpfes eine relativ einfache und damit kostengünstige Reparatur möglich.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht eines mehrteiligen Nabenkörpers und
  • 2 eine Frontalansicht eines Nabenflansches für drehmomentübertragende Speichenlaufräder.
  • Die 1 zeigt einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines mehrteiligen Nabenkörpers 1, der aus einem Nabenkörperrumpf 2, einem drehmomentübertragenden Flansch 3 und einem nicht drehmomentübertragenden Nabenflansch 4 besteht. Der drehmomentübertragende Flansch 3 ist mittels eines Gewindes 5 mit Gewindeanschlag 6 mit dem Nabenkörperrumpf 2 verbunden. Der nicht drehmomentübertragende Flansch 4 ist durch ein Kegelgewinde 7 mit dem Nabenkörperrumpf 2 verschraubt. In die Nabenflansche 3, 4 sind Gewindebohrungen 8 zur Befestigung der Speichen eingebracht.
  • Eine unterschiedliche Ausgestaltung der beiden Flansche 3, 4 in der 1 ergibt sich aus dem Umstand, dass der eine Flansch 3 drehmomentübertragend und der andere Flansch 4 nicht drehmomentübertragend ist. Beim nicht drehmomentübertragenden Flansch 4 sind die Gewindebohrungen 8 im Wesentlichen in radialer Richtung in dem Flansch 4 ausgebildet. Beim drehmomentübertragenden Flansch 3 sind die Gewindebohrungen dagegen, wie auch aus der 2 ersichtlich ist, näherungsweise in tangentialer Richtung im Nabenflansch 3 ausgebildet.
  • Die Länge des Nabenkörperrumpfes 2 beträgt bevorzugt zwischen 50 und 85 mm, besonders bevorzugt zwischen 60 und 75 mm. Der Durchmesser des Nabenkörperrumpfes 2 beträgt bevorzugt zwischen 20 und 30 mm, besonders bevorzugt zwischen 22 und 27 mm. Die axiale Ausdehnung (Dicke) der beiden Nabenflansche 3, 4 beträgt radial innen bevorzugt weniger als 10 mm, radial außen bevorzugt weniger als 7 mm. Der Durchmesser des drehmomentübertragenden Flansches 3 beträgt bevorzugt zwischen 60 und 85 mm, besonders bevorzugt zwischen 70 und 75 mm.
  • In der 1 ist schematisch ein Kugellager 12 des Nabenkörperrumpfes 2 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere typische Elemente eines Nabenkörperrumpfes, wie beispielsweise ein der Kraftübertragung dienendes Zahnrad aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt sind. Solche weiteren Elemente sind dem Fachmann wohl bekannt.
  • Die 2 zeigt eine Frontalansicht eines drehmomentübertragenden Nabenflansches 3 mit komplexer Außenkontur und mehreren Durchbrüchen 10. An den Enden der Flanscharme 11 des Nabenflansches 3 sitzen Gewindebohrungen 8 zur Befestigung der Speichen.
  • Wie bereits erwähnt, sind die Gewindebohrungen 8 an den Enden der Flanscharme 11 näherungsweise tangential ausgebildet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein Flanscharm 11 jeweils mehrere Gewindebohrungen 8 aufweisen kann: insbesondere weist ein Flanscharm 11 in der Regel zusätzlich zu der in der 2 dargestellten Gewindebohrung eine dazu symmetrisch an dem entsprechenden Flanscharm 11 angeordnete Gewindebohrung auf.
  • Der Nabenflansch 3 weist an seiner zentralen Aussparung ein Innengewinde 9 auf, das auf das Außengewinde 5 des Nabenkörperrumpfes 2 aufgeschraubt wird, bis es den Gewindeanschlag 6 erreicht.
  • Die Anzahl der Flanscharme 11 und deren Ausgestaltung sowie die Ausgestaltung der Durchbrüche 10 sind lediglich beispielhaft zu verstehen.

Claims (11)

  1. Nabenkörper für Fahrrad-Speichenlaufräder mit einem Nabenkörperrumpf (2) und separaten, getrennt ausgeführten Nabenflanschen (3; 4), die jeweils mit Speichenaufnahmen (8) versehen sind, die keine oder eine nur geringe Ausrichtung einer Speiche zulassen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nabenflansch (3) drehmomentübertragend und ein Nabenflansch (4) nicht drehmomentübertragend ist und die Nabenflansche (3; 4) mittels jeweils eines Gewindes (5; 7) mit dem Nabenkörperrumpf (2) demontierbar verbunden sind, dergestalt, dass der Nabenkörperrumpf (2) an seinem mit dem drehmomentübertragenden Nabenflansch (3) verbundenen Ende einen Gewindeanschlag (6) aufweist und dass das Gewinde zwischen dem Nabenkörperrumpf (2) und dem nicht drehmomentübertragenden Nabenflansch (4) als Kegelgewinde (7) ausgeführt ist.
  2. Nabenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichenaufnahmen (8) in den Nabenflanschen (3; 4) in einer Gewindebohrung bestehen.
  3. Nabenkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (5) zwischen dem Nabenkörperrumpf (2) und dem drehmomentübertragenden Nabenflansch (3) einen solchen Drehsinn aufweist, dass das wirkende Drehmoment zu einem Festziehen des Nabenflansches (3) auf dem Nabenkörperrumpf (2) führt.
  4. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (5) zwischen dem Nabenkörperrumpf (2) und dem drehmomentübertragenden Nabenflansch (3) zur besseren Kraftübertragung mehrgängig ist.
  5. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nabenflansche (3; 4) aus Aluminium als Gesenkschmiedeteil gefertigt sind.
  6. Nabenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nabenflansche (3; 4) aus Aluminium-Strangpressprofilen gefertigt sind.
  7. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nabenflansche (3; 4) und der Nabenrumpf (2) in verschiedener Farbe/Oberflächenbehandlung ausgeführt sind.
  8. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Nabenflansche (3; 4) eine unterschiedliche radiale Ausdehnung aufweisen.
  9. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der der Drehmomentübertragung dienende Nabenflansch (3) Gewindebohrungen (8) aufweist, die näherungsweise tangential in Bezug auf den Umfang des Nabenflansches (3) ausgebildet sind.
  10. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der der Drehmomentübertragung dienende Nabenflansch (3) mehrere Flanscharme (11) aufweist, die jeweils mit mindestens einem Durchbruch (10) versehen sind.
  11. Nabenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nabenflansch (3; 4) eine axiale Ausdehnung radial außen von maximal 7 mm aufweist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE4415505A1 (de) * 1994-05-03 1995-11-09 Moritz Friebel Gewindehülsen für die Befestigung direkt in den Nabenkörper einzuschraubender Drathspeichen für Fahrradspeichenlaufräder
DE19724327A1 (de) * 1997-06-10 1998-12-17 Sram De Gmbh Nabe für ein Speichenrad
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