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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Angelrute mit einem Spitzenteil
und einer mit einer Spule zur Aufnahme und Abgabe von Schnur versehenen Rolle,
insbesondere Stationärrolle,
wobei sich die Angelrute in Längsrichtung
von einem hinteren Ende, insbesondere einem Handteil, zu einem vorderen Ende
am Spitzenteil erstreckt, wobei am hinteren Ende die Rolle angeordnet
ist, wobei am vorderen Ende eine Schnuraustrittsöffnung und zwischen der Rolle
und der Schnuraustrittsöffnung
eine Schnureintrittsöffnung
vorgesehen ist und wobei das Spitzenteil zumindest zwischen der
Schnureintrittsöffnung
und der Schnuraustrittsöffnung
hohl ausgebildet ist, so dass die Schnur von der Rolle durch die
Schnureintrittsöffnung
in den hohlen Teil des Spitzenteils und am vorderen Ende durch die
Schnuraustrittsöffnung wieder
nach außen
geführt
werden kann. Ferner betrifft die Erfindung ein entsprechendes Spitzenteil, das
sich von einem ersten Ende zu einem zweiten Ende erstreckt, wobei
eine Schnureintrittsöffnung
am ersten Ende und eine Schnuraustrittsöffnung am zweiten Ende vorgesehen
ist und wobei das zumindest zwischen den Öffnungen hohl ausgebildete
Spitzenteil mit einem eine Rolle tragenden Bauteil, insbesondere
Handteil, verbindbar ist. Eine solche Angelrute und ein solches
Spitzenteil sind aus der
US
2 776 516 A und
EP
0 643 913 A1 bekannt.
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedene Arten von Angelruten für verschiedene
Einsatzgebiete bekannt. Dabei setzen sich die Angelruten in der
Regel aus einem Handteil am hinteren Ende und einem Spitzenteil,
auch als Rutenblank bezeichnet, das heißt einem die Schnur zu einem
vorderen Ende führenden
länglichen
Körper,
zusammen. Häufig
sind Handteil und Spitzenteil als separate Teile ausgebildet und
können
zusammengesteckt oder teleskopartig auseinandergezogen werden.
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Die
meisten Angelruten weisen ein Spitzenteil auf, das in definierten
Abständen
an seiner Außenseite
befestigte Ringe zur Schnurführung
aufweist. Für
bestimmte Anwendungszwecke sind auch Angelruten bekannt, bei denen
das Spitzenteil keine Ringe an seiner Außenseite hat, sondern hohl
ausgebildet ist. Ein solches Spitzenteil weist an einem ersten Ende,
welches der Schnur aufnehmenden bzw. abgebenden Rolle zugekehrt
ist, eine Schnureintrittsöffnung
und an einem zweiten Ende, welches das vordere Ende der Angelrute
bildet, eine Schnuraustrittsöffnung
auf.
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Die
Schnureintrittsöffnung
einer solchen, auch als Inline-Rute bezeichneten, Angelrute ist
in die Mantelfläche
des Spitzenteils eingebracht. Die auf einer Spule der Rolle aufgewickelten
Schnur wird von der am Handteil montierten Rolle durch die Schnureintrittsöffnung ins
Innere des Spitzenteils geführt
und gelangt am anderen Ende des Spitzenteils durch die Schnuraustrittsöffnung wieder
nach außen.
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Vorteilhaft
an Inline-Ruten gegenüber
herkömmlichen
Ruten mit außen
angebrachten Ringen ist, dass sich die Schnur nicht ohne weiteres
verheddern kann und die Ringe – da
nicht vorhanden – nicht beschädigt werden
können.
Ferner ist die Kraftverteilung gleichmäßiger über den ganzen Rutenblank verteilt
und nicht punktuell wie bei außen
angebrachten Ringen.
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Problematisch
an einer solchen Inline-Rute ist, dass die Schnur an der die Schnureintrittsöffnung einfassenden
Kante entlang gleitet und dabei stark, nahezu in einem rechten Winkel,
umgelenkt wird, wodurch unerwünschte
Reibung entsteht. Insbesondere dann, wenn hohe Zugkräfte auf
die Schnur wirken, wenn beispielsweise ein schwerer Fisch eingeholt wird,
kann es aufgrund der hohen Reibung zu Beschädigungen der Schnur und des
Spitzenteils kommen. Darunter leidet sowohl die Lebensdauer der Schnur
als auch die Lebensdauer des Spitzenteils.
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Ein
weiteres Problem ist, dass aufgrund der Schnureintrittsöffnung im
Mantel des Spitzenteils dieser Bereich weniger stabil ist als das übrige Spitzenteil.
Auch diese Schwachstelle verkürzt
die Lebensdauer des Spitzenteils. Im schlimmsten Fall kann es hier
zu einem Bruch kommen.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Angelrute
und ein entsprechendes Spitzenteil zu schaffen, die zu einer Erhöhung der
Lebensdauer von Spitzenteil und Schnur führen.
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Die
zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß einer
ersten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einer Angelrute der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Schnureintrittsöffnung in
der zur Rolle gewandten Stirnseite des Spitzenteils und nicht im
Mantel des Spitzenteils angeordnet ist.
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Da
sich Schnureintrittsöffnung
und Rolle gegenüberliegen,
kann die Schnur in Längsrichtung
nahezu berührungsfrei
und damit ohne nennenswerte Reibung durch die Schnureintrittsöffnung ins
Innere des Spitzenteils geführt
werden. Die Schnur wird auf diese Weise an der die Schnureintrittsöffnung einfassenden
Kante nicht mehr nennenswert umgelenkt, so dass auch bei einer großen Zugbelastung
keine gegenüber
dem unbelasteten Zustand erhöhte
Reibung auftritt.
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Sowohl
das Spitzenteil als auch die Schnur erfahren dadurch unter Beibehaltung
der bisherigen Vorteile eine erhöhte
Lebensdauer. Auch werden aufgrund der reduzierten Reibung wesentlich
bessere Wurfweiten mit Inline-Ruten erzielt. Schließlich sind die
Ruten deutlich stabiler und die Bruchgefahr und ein damit verbundenes
Verletzungsrisiko des Benutzers wird erheblich reduziert, da der
Mantel des Spitzenteils nicht mehr durch eine zusätzliche Öffnung geschwächt wird.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich die erfindungsgemäße Anordnung auch bei Verwendung
einer Stationärrolle
erwiesen, das heißt
einer Rolle, bei der sich zum Aufwickeln der Schnur nicht die Spule dreht,
sondern ein Rotor mit einem Schnurverlegeröllchen, mit dem die Schnur
um die zentrale Achse der feststehenden Spule kreisförmig herumgeführt und
dadurch aufwickelt wird. Zum Auswerfen bzw. Ablassen der Schnur
wird der Rotor zur Seite geklappt, so dass sich die Schnur über den
nach vorne weisenden Spulenflansch bzw. die Kante des Flansches
abwickelt, wobei sich die Schnur mit jeder Wicklung – ebenfalls
kreisförmig – um den
Flansch herumbewegt.
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Da
die zentrale Achse der Spule einer Stationärrolle üblicherweise in der selben
Ebene wie die Längsachse
der Angelrute liegt und nicht, wie bei anderen Rollen, quer dazu
verläuft,
kann die Spulenachse so ausgerichtet werden, dass ihre Verlängerung
auf die Schnureintrittsöffnung
weist. Auf diese Weise ist beim Abwickeln der Abstand zwischen den Punkten
auf dem Umfang des Spulenflansches, in welchen sich die Schnur vom
Flansch löst,
und der Schnureintrittsöffnung
immer der selbe. Entsprechend ist auch beim Aufwickeln der Abstand
zwischen den Punkten auf der Kreisbahn des vom Rotor bewegten Schnurverlegeröllchens,
welches die Schnur um die Spulenachse herumführt, und der Schnureintrittsöffnung immer
der selbe. Aufgrund des gleichmäßigen Abstandes
werden auf diese Weise Schwingungen beim Auswerfen bzw. Aufwickeln der
Schnur deutlich reduziert. Dadurch lässt sich die Schnur auch wesentlich
präziser
und weiter auswerfen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute weist die Spule
eine Welle zur Aufnahme der aufgewickelten Schnur auf und die Projektion
schneidet zumindest einen Teil der auf der Welle aufgewickelten
Schnur und/oder der Welle. Es ist also vorteilhaft, wenn die Schnureintrittsöffnung in
Längsrichtung
gesehen möglichst
exakt auf den Teil weist, von dem sich die Angelschnur beim Abwickeln
löst bzw.
in dem die zentrale Achse insbesondere einer Stationärrolle liegt.
Je exakter die Schnureintrittsöffnung
auf diesen Punkt gerichtet ist, um so weniger Reibung entsteht zwischen
Schnur und der die Schnureintrittsöffnung einfassenden Kante.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung verläuft
die Querschnittsfläche
der Schnureintrittsöffnung
relativ zur Längsrichtung
winkelig, insbesondere in einem Winkel zwischen 45° und 135°, vorzugsweise
90°. Dabei
kann die Schnureintrittsöffnung
einen runden oder einen elliptischen Querschnitt aufweisen. Andere
Querschnittsformen sind abhängig vom
Anwendungsfall oder der Querschnittsform des Spitzenteils ebenfalls
denkbar.
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Gemäß noch einer
anderen vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute
ist das hintere Ende relativ zum hohlen Teil quer zur Längsrichtung
versetzt angeordnet. Durch diesen Versatz kann eine herkömmliche
Rolle am hinteren Ende der Angelrute, insbesondere am Handteil,
befestigt werden und die von der Spule abgewickelte Schnur, ohne
dass diese an einer Kante nennenswert umgelenkt werden muss, durch
die Schnureintrittsöffnung
entlang des Inneren des Spitzenteils hin zur Schnuraustrittsöffnung geführt werden.
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Der
Versatz kann dadurch auf einfache Weise erzeugt werden, dass ein
das hintere Ende und den hohlen Teil verbindendes Bauteil vorgesehen
ist, das vorzugsweise einen bogenförmigen oder S-förmigen Verlauf
aufweist. Das Bauteil kann auch einen Steg, der vorzugsweise senkrecht
oder zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung verläuft, aufweisen.
Dabei kann der Steg oder das bogenförmige bzw. S-förmige Bauteil
ein separates Bauteil sein. Es ist aber auch denkbar, dass dieses
Bauteil einstückig
mit dem hinteren Ende und/oder mit dem Spitzenteil ausgeführt ist.
Das Spitzenteil verläuft
dabei vorzugsweise parallel zum hinteren Ende und damit parallel
zur Längsrichtung.
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Anstatt
eines Versatzes kann auch eine Gabelung des Spitzenteils zum vorderen
Ende hin vorgesehen sein. Zwischen den beiden Ästen der Gabel kann dann die
Rolle und im Bereich der Gabelung kann die Schnureintrittsöffnung angeordnet
werden, so dass sie auf die Rolle gerichtet ist.
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Die
Schnureintrittsöffnung
schneidet gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung die Mittelachse des hohlen
Teils des Spitzenteils, so dass auch die Reibung der Schnur an den
Innenwänden des
Spitzenteils auf ein Minimum reduziert wird.
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Gemäß wiederum
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute ist
um die Schnureintrittsöffnung
und/oder die Schnuraustrittsöffnung
ein ringförmiger
Kragen, insbesondere aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit,
vorgesehen. Dieser Kragen, der nach innen oder nach außen gerichtet
sein kann, reduziert eventuell auftretende Reibung zusätzlich.
Der Kragen hat vorteilhafterweise abgerundete, insbesondere glatt
ausgebildete Flächen, über die
die Schnur mit relativ geringem Widerstand entlang gleiten kann.
Um auf einfache Weise glatte abgerundete Flächen zu erzeugen, ist der Kragen
vorzugsweise in einem Schnitt längs
der Angelrute gebogen. Der zuvor beschriebene Kragen kann selbstverständlich auch,
beispielsweise als separates, insbesondere nachrüstbares, Bauteil in Verbindung
mit anderen Ruten als der erfindungsgemäßen Angelrute verwendet werden
und ist insbesondere nicht auf die Verwendung bei Inline-Ruten beschränkt.
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Um
die Rolle, die vorzugsweise am Handteil vorgesehen ist, auf einfache
Weise austauschen zu können,
weist die Rolle gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute
einen Fuß auf,
der mit dem hinteren Ende der Angelrute über einen Rollenhalter oder
eine Rollenklemme verbunden ist. Vorzugsweise ist bei Verwendung
eines Rollenhalters dieser schraubbar ausgebildet oder bei Verwendung
einer Rollenklemme diese mit dem Fuß verschraubbar.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist zwischen dem Fuß und dem
unteren Ende der Angelrute, beispielsweise dem Handteil, ein Unterlegteil
angeordnet. Auf diese Weise kann die in der Regel lösbare und
austauschbare Rolle optimal an die jeweilige Angelrute bzw. das
jeweilige Spitzenteil angepasst werden.
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Das
Unterlegteil kann keilförmig
ausgebildet sein. Auch mehrere Unterlegteile, keilförmige und/oder
nicht keilförmige,
können
zwischen Fuß und
hinterem Ende der Angelrute angeordnet werden. Vorteilhafterweise
ist ein ganzer Satz aus verschiedenen, miteinander kombinierbaren
oder auch einzeln verwendbaren Unterlegteilen dieser Art vorgesehen.
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Besonders
vorteilhaft sind, insbesondere keilförmige, Unterlegteile bei Kombination
einer Inline-Rute mit einer Stationärrolle. Mit einem oder mehreren,
insbesondere keilförmigen,
Unterlegteilen kann nun die zentrale Achse der Stationärrolle exakt auf
den Verlauf des Spitzenteils eingestellt werden, so dass die zentrale
Achse der Stationärrolle
möglichst
mit der Längsachse
des Spitzenteils fluchtet.
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Solche
insbesondere keilförmigen
Unterlegteile bzw. ein solcher Satz von Unterlegteilen können selbstverständlich auch bei
anderen Angelruten verwendet werden und sind insbesondere nicht
auf die Verwendung bei Inline-Ruten oder bei Stationärrollen beschränkt.
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Gemäß wiederum
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das hintere Ende,
insbesondere das Handteil, und/oder das Spitzenteil mehrteilig ausgebildet,
wobei die einzelnen Teile vorzugsweise zusammensteckbar sind und/oder
teleskopartig miteinander zusammenwirken.
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Schließlich kann
gemäß einer
weiteren Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Spule derart relativ
zur Schnureintrittsöffnung
angeordnet ist, dass die Projektion der die Schnureintrittsöffnung einfassenden
Kante in einer Richtung entgegengesetzt zur Längsrichtung den Bereich der
Spule umgibt, in welchem sich die zentrale Achse der Spule befindet und/oder
in welchem sich die Schnur – im
Falle des Auswerfens oder Einholens – von der Spule lost. Dabei
kann die Spule eine Welle zur Aufnahme der aufgewickelten Schnur
aufweisen und die Projektion zumindest einen Teil der auf der Welle
aufgewickelten Schnur und/oder der Wel1e schneiden.
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Die
zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß einer
zweiten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einem Spitzenteil der
eingangs genannten Art ferner dadurch gelöst, dass die Schnureintrittsöffnung in
der zur Rolle gewandten Stirnseite des Spitzenteils und nicht im
Mantel des Spitzenteils angeordnet ist. Ein solches Spitzenteil
ist insbesondere für
eine Angelrute geeignet, wie sie zuvor beschrieben wurde.
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Dabei
ist das Spitzenteil vorzugsweise wie zuvor beschrieben ausgebildet.
Beispielsweise verläuft
die Querschnittsfläche der
Schnureintrittsöffnung
relativ zur Längsrichtung
winkelig, insbesondere in einem Winkel zwischen 45° und 135°, vorzugsweise
90°. Insbesondere
hat die Schnureintrittsöffnung
einen runden oder elliptischen Querschnitt. Auch kann vorgesehen
sein, dass die Schnureintrittsöffnung
die Mittelachse des hohlen Teils des Spitzenteils schneidet. Es
ist auch denkbar, dass um die Schnureintrittsöffnung und/oder die Schnuraustrittsöffnung ein
ringförmiger
Kragen, insbesondere aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit,
vorgesehen ist, der vorzugsweise in einem Schnitt längs der
Angelrute gebogen ist. Auch kann, wie zuvor beschrieben, vorgesehen
sein, dass das erste Ende des Spitzenteils, welches also zur Rolle hin
weist, einen bogenförmigen
oder S-förmigen
Verlauf haben. Alternativ kann am ersten Ende auch ein Steg, der
vorzugsweise senkrecht oder zumindest im wesentlichen senkrecht
zur Längsrichtung
angeordnet ist, vorgesehen sein. Darüberhinaus kann das Spitzenteil
mehrteilig ausgebildet sein, wobei die einzelnen Teile vorzugsweise
zusammensteckbar sind und/oder teleskopartig miteinander zusammenwirken.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die
erfindungsgemäße Angelrute
oder das erfindungsgemäße Spitzenteil
auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird beispielsweise verwiesen
einerseits auf die dem Patentanspruch 1 und die dem Patentanspruch
16 nachgeordneten Patentansprüche,
andererseits auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung
mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
schematische Ansicht einer Angelrute nach dem Stand der Technik,
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2 eine
schematische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Angelrute,
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3 eine
schematische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Angelrute
und
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4 eine
Schnittansicht einer Schnureintritts- und einer Schnuraustrittsöffnung eines
dritten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Angelrute.
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Eine
Inline-Rute gemäß dem in 1 dargestellten
Stand der Technik weist ein hohles Spitzenteil 2 auf, das
am vorderen Ende 7 eine Schnuraustrittsöffnung 8 und weiter
hinten eine Schnureintrittsöffnung 9 aufweist.
Das Spitzenteil 2 ist mit dem hinteren Ende 6 der
Rute 1, hier einem Handteil, verbunden, an welchem eine
mit einer – hier
drehbaren – Spule 3 zur
Aufnahme und Abgabe von Schnur 4 versehene Rolle 5 befestigt
ist.
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Die
Rolle 5 ist über
einen Fuß 14 und
eine Rollenklemme 15 lösbar
mit dem Handteil verbunden. Die Schraubverbindung ist hier durch
eine strichpunktierte Linie dargestellt.
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Ferner
weist die kurbelbediente Spule 3 der Rolle 5 eine
Welle 12 auf, auf die die Schnur 4 aufgewickelt
ist. Die um die Welle 12 angeordnete Schnurwicklung ist
hier mit einer gestrichelten Linie dargestellt.
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Bei
der hier dargestellten Inline-Rute wird die Schnur 4 von
der Spule 3 durch die Schnureintrittsöffnung 9 ins Innere
des hohlen Spitzenteils 2 und von dort in Längsrichtung
L bis hin zur Schnuraustrittöffnung 8 geführt, wo
die Schnur 4 wieder nach außen gelangt.
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Es
ist deutlich zu erkennen, dass die Schnur 4 an der die
Schnureintrittsöffnung 9 einfassenden Kante 11 stark
umgelenkt wird, so dass hier bei einer hohen Zugbelastung auch eine
hohe Reibung entsteht.
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Erfindungsgemäß ist dagegen,
wie 2 zeigt, vorgesehen, dass die Schnureintrittsöffnung 9 in
der zur Rolle 5 gewandten Stirnseite des Spitzenteils 2 angeordnet
ist. Da sich Schnureintrittsöffnung 9 und
Rolle 5 gegenüberliegen,
kann die Schnur 4 in Längsrichtung
L nahezu berührungsfrei
und damit ohne nennenswerte Reibung durch die Schnureintrittsöffnung 9 ins
Innere des Spitzenteils 2 geführt werden. Die Schnur 4 wird
auf diese Weise an der die Schnureintrittsöffnung 9 einfassenden
Kante 11 nicht mehr nennenswert umgelenkt, so dass auch
bei einer großen
Zugbelastung keine gegenüber
dem unbelasteten Zustand erhöhte
Reibung auftritt.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die Spule 3 außerdem
derart relativ zur Schnureintrittsöffnung 9 angeordnet,
dass die Projektion 10 der die Schnureintrittsöffnung 9 einfassenden
Kante 11 in einer Richtung entgegengesetzt zur Längsrichtung
L den Bereich der Spule 3 umgibt, in welchem sich die Schnur 4 von
der Spule 3 löst.
Die Projektion 10 kann aber auch oberhalb oder unterhalb
dieses Punktes liegen, solange gewährleistet ist, dass die Schnureintrittsöffnung 9 auf
die Rolle 5 weist.
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Um
Letzteres zu bewirken, ist ein Versatz des hinteren Endes 6 der
Angelrute 1 relativ zum hohlen Teil des Spitzenteils 2 quer
zur Längsrichtung L
vorgesehen. Im übrigen
verläuft
das hintere Ende 6 parallel zum Spitzenteil 2 und
zum vorderen Ende 7. Der Versatz wird durch einen im wesentlichen
senkrecht zur Längsrichtung
L verlaufenden Steg 16 erreicht, der das hintere Ende 6 mit
dem Spitzenteil 2 lösbar
verbindet. Durch diesen Versatz kann eine herkömmliche Rolle verwendet werden,
die auf herkömmliche
Weise mit dem Handteil am hinteren Ende 6 der Angelrute 1 verschraubt
ist.
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Die
in 2 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Angelrute
weist schließlich am
Schnureintrittsende 9 bzw. am Schnuraustrittsende 8 einen
ringförmigen
Kragen 13b bzw. 13a auf, der in einem Schnitt
längs der
Angelrute 1 gebogen ist. Der Kragen 13a an der
Schnuraustrittsöffnung 8 ist
dabei nach außen
gebogen, wohingegen der Kragen 13b an der Schnureintrittsöffnung 9 nach
innen gebogen ist.
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3 zeigt
schließlich
eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Angelrute 1.
Dargestellt ist eine Kombination einer Angelrute 1 des zuvor
beschriebenen Inline-Prinzips mit einer Stationärrolle, also einer Rolle 5,
bei der sich zum Auf- und Abwickeln der Schnur 4 nicht
die Spule 3 dreht, sondern ein Rotor mit einem abklappbaren
Bügel 18,
wobei sich die Spule 3 gleichzeitig hebt und senkt. Ein Schnurverlegeröllchen an
dem drehbaren Rotor wickelt beim Einholen der Schnur 4 diese
um die radial feststehende Spule 3.
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Zum
Werfen oder Abspulen der Schnur 4 wird, wie 3a) zeigt, der Rotorbügel 18 zur Seite geklappt
und die Schnur 4 fliegt über die Spulenkante bzw. den
Spulenflansch nach vorne weg.
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In 3b) ist die selbe Angelrute 1 wie
in 3a) dargestellt, wobei nun aber
zum Einholen der Schnur 4 der Rotorbügel 18 in eine Sperrstellung geklappt
ist, in der die unbeabsichtigte Freigabe von Schnur 4 verhindert
wird.
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Mit
einem als Keil 17 ausgebildeten Unterlegteil kann, wie
in 3 ebenfalls dargestellt ist, bei einer Angelrute 1 mit
Stationärrolle
die zentrale Achse (gestrichelt dargestellt) der Rolle 5 exakt
auf die stirnseitige Schnureintrittsöffnung 9 des Spitzenteils 2 ausgerichtet
werden. Sowohl beim Werfen oder Abspulen der Schnur 4 als
auch beim Einholen erfährt die
Schnur 4 im Bereich der Schnureintrittsöffnung 9 die geringstmögliche Umlenkung,
wodurch die Reibung in diesem Bereich auf ein Minimum reduziert wird.
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Ferner
ist gemäß 3 im
Unterschied zum Ausführungsbeispiel
in 2 zum Erzeugen des Versatzes des hinteren Endes 6 relativ
zum Spitzenteil 2 ein exakt senkrecht zur Längsrichtung
L verlaufender Steg 16 vorgesehen. Aus Stabilitätsgründen ist
in diesem Fall der Steg 16 auch kürzer als im in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ausgeführt.
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Schließlich sind
in 4 vorteilhafte Ausführungsformen eines ringförmigen Kragens
am jeweiligen Ende des Spitzenteils 2 dargestellt. Am Schnuraustrittsende 8 ist,
wie 4a) zeigt, ein nach außen gebogener
Kragen 13a als separates Bauteil auf das Ende 7 des
Spitzenteils 2 aufgesteckt. Der Kragen 13a hat
im vorliegenden Fall abgerundete, glatt ausgebildete Flächen, über die
die Schnur (nicht dargestellt) mit relativ geringem Widerstand entlang
gleiten kann, wenn diese eine große Last, beispielsweise einen
großen
Fisch, trägt.
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Am
Schnureintrittsende 9 ist, wie 4b) zeigt,
ein ähnlicher,
ebenfalls gebogener Kragen 13b vorgesehen. Der Kragen 13b ist
als separates Bauteil in das stirnseitige, zur Rolle (nicht dargestellt)
gerichtete Ende des Spitzenteils 2 eingesteckt.
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Indem
die Kragen 13a und 13b jeweils als separates Bauteil
ausgeführt
sind, können
die Kragen 13a und 13b, die lediglich auf- bzw.
eingesteckt sind, mit wenigen Handgriffen nachgerüstet bzw. ausgetauscht
werden.
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Die
Kragen 13a und 13b können jeweils aus Metall und/oder
Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit, gefertigt werden. Eine solche
Materialwahl reduziert eventuell auftretende Reibung zusätzlich.