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DE102005052079B4 - Angelrute und entsprechendes Spitzenteil - Google Patents

Angelrute und entsprechendes Spitzenteil Download PDF

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DE102005052079B4
DE102005052079B4 DE200510052079 DE102005052079A DE102005052079B4 DE 102005052079 B4 DE102005052079 B4 DE 102005052079B4 DE 200510052079 DE200510052079 DE 200510052079 DE 102005052079 A DE102005052079 A DE 102005052079A DE 102005052079 B4 DE102005052079 B4 DE 102005052079B4
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Helmut Klein
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KLEIN, HELMUT, 94526 METTEN, DE
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CWB Innovations GmbH
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K87/00Fishing rods
    • A01K87/002Fishing rods with the line passing through the hollow rod

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Abstract

Angelrute (1) mit einem Spitzenteil (2) und einer mit einer Spule (3) zur Aufnahme und Abgabe von Schnur (4) versehenen Rolle (5), insbesondere Stationärrolle, wobei sich die Angelrute (1) in Längsrichtung (L) von einem hinteren Ende (6), insbesondere einem Handteil, zu einem vorderen Ende (7) am Spitzenteil (2) erstreckt, wobei am hinteren Ende (6) die Rolle (5) angeordnet ist, wobei am vorderen Ende (7) eine Schnuraustrittsöffnung (8) und zwischen der Rolle (5) und der Schnuraustrittsöffnung (8) eine Schnureintrittsöffnung (9) vorgesehen ist und wobei das Spitzenteil (2) zumindest zwischen der Schnureintrittsöffnung (9) und der Schnuraustrittsöffnung (8) hohl ausgebildet ist, so dass die Schnur (4) von der Rolle (5) durch die Schnureintrittsöffnung (9) in den hohlen Teil des Spitzenteils (2) und am vorderen Ende (7) durch die Schnuraustrittsöffnung (8) wieder nach außen geführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) in der zur Rolle (5) gewandten Stirnseite des Spitzenteils (2) und...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Angelrute mit einem Spitzenteil und einer mit einer Spule zur Aufnahme und Abgabe von Schnur versehenen Rolle, insbesondere Stationärrolle, wobei sich die Angelrute in Längsrichtung von einem hinteren Ende, insbesondere einem Handteil, zu einem vorderen Ende am Spitzenteil erstreckt, wobei am hinteren Ende die Rolle angeordnet ist, wobei am vorderen Ende eine Schnuraustrittsöffnung und zwischen der Rolle und der Schnuraustrittsöffnung eine Schnureintrittsöffnung vorgesehen ist und wobei das Spitzenteil zumindest zwischen der Schnureintrittsöffnung und der Schnuraustrittsöffnung hohl ausgebildet ist, so dass die Schnur von der Rolle durch die Schnureintrittsöffnung in den hohlen Teil des Spitzenteils und am vorderen Ende durch die Schnuraustrittsöffnung wieder nach außen geführt werden kann. Ferner betrifft die Erfindung ein entsprechendes Spitzenteil, das sich von einem ersten Ende zu einem zweiten Ende erstreckt, wobei eine Schnureintrittsöffnung am ersten Ende und eine Schnuraustrittsöffnung am zweiten Ende vorgesehen ist und wobei das zumindest zwischen den Öffnungen hohl ausgebildete Spitzenteil mit einem eine Rolle tragenden Bauteil, insbesondere Handteil, verbindbar ist. Eine solche Angelrute und ein solches Spitzenteil sind aus der US 2 776 516 A und EP 0 643 913 A1 bekannt.
  • Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Arten von Angelruten für verschiedene Einsatzgebiete bekannt. Dabei setzen sich die Angelruten in der Regel aus einem Handteil am hinteren Ende und einem Spitzenteil, auch als Rutenblank bezeichnet, das heißt einem die Schnur zu einem vorderen Ende führenden länglichen Körper, zusammen. Häufig sind Handteil und Spitzenteil als separate Teile ausgebildet und können zusammengesteckt oder teleskopartig auseinandergezogen werden.
  • Die meisten Angelruten weisen ein Spitzenteil auf, das in definierten Abständen an seiner Außenseite befestigte Ringe zur Schnurführung aufweist. Für bestimmte Anwendungszwecke sind auch Angelruten bekannt, bei denen das Spitzenteil keine Ringe an seiner Außenseite hat, sondern hohl ausgebildet ist. Ein solches Spitzenteil weist an einem ersten Ende, welches der Schnur aufnehmenden bzw. abgebenden Rolle zugekehrt ist, eine Schnureintrittsöffnung und an einem zweiten Ende, welches das vordere Ende der Angelrute bildet, eine Schnuraustrittsöffnung auf.
  • Die Schnureintrittsöffnung einer solchen, auch als Inline-Rute bezeichneten, Angelrute ist in die Mantelfläche des Spitzenteils eingebracht. Die auf einer Spule der Rolle aufgewickelten Schnur wird von der am Handteil montierten Rolle durch die Schnureintrittsöffnung ins Innere des Spitzenteils geführt und gelangt am anderen Ende des Spitzenteils durch die Schnuraustrittsöffnung wieder nach außen.
  • Vorteilhaft an Inline-Ruten gegenüber herkömmlichen Ruten mit außen angebrachten Ringen ist, dass sich die Schnur nicht ohne weiteres verheddern kann und die Ringe – da nicht vorhanden – nicht beschädigt werden können. Ferner ist die Kraftverteilung gleichmäßiger über den ganzen Rutenblank verteilt und nicht punktuell wie bei außen angebrachten Ringen.
  • Problematisch an einer solchen Inline-Rute ist, dass die Schnur an der die Schnureintrittsöffnung einfassenden Kante entlang gleitet und dabei stark, nahezu in einem rechten Winkel, umgelenkt wird, wodurch unerwünschte Reibung entsteht. Insbesondere dann, wenn hohe Zugkräfte auf die Schnur wirken, wenn beispielsweise ein schwerer Fisch eingeholt wird, kann es aufgrund der hohen Reibung zu Beschädigungen der Schnur und des Spitzenteils kommen. Darunter leidet sowohl die Lebensdauer der Schnur als auch die Lebensdauer des Spitzenteils.
  • Ein weiteres Problem ist, dass aufgrund der Schnureintrittsöffnung im Mantel des Spitzenteils dieser Bereich weniger stabil ist als das übrige Spitzenteil. Auch diese Schwachstelle verkürzt die Lebensdauer des Spitzenteils. Im schlimmsten Fall kann es hier zu einem Bruch kommen.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Angelrute und ein entsprechendes Spitzenteil zu schaffen, die zu einer Erhöhung der Lebensdauer von Spitzenteil und Schnur führen.
  • Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß einer ersten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einer Angelrute der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Schnureintrittsöffnung in der zur Rolle gewandten Stirnseite des Spitzenteils und nicht im Mantel des Spitzenteils angeordnet ist.
  • Da sich Schnureintrittsöffnung und Rolle gegenüberliegen, kann die Schnur in Längsrichtung nahezu berührungsfrei und damit ohne nennenswerte Reibung durch die Schnureintrittsöffnung ins Innere des Spitzenteils geführt werden. Die Schnur wird auf diese Weise an der die Schnureintrittsöffnung einfassenden Kante nicht mehr nennenswert umgelenkt, so dass auch bei einer großen Zugbelastung keine gegenüber dem unbelasteten Zustand erhöhte Reibung auftritt.
  • Sowohl das Spitzenteil als auch die Schnur erfahren dadurch unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile eine erhöhte Lebensdauer. Auch werden aufgrund der reduzierten Reibung wesentlich bessere Wurfweiten mit Inline-Ruten erzielt. Schließlich sind die Ruten deutlich stabiler und die Bruchgefahr und ein damit verbundenes Verletzungsrisiko des Benutzers wird erheblich reduziert, da der Mantel des Spitzenteils nicht mehr durch eine zusätzliche Öffnung geschwächt wird.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich die erfindungsgemäße Anordnung auch bei Verwendung einer Stationärrolle erwiesen, das heißt einer Rolle, bei der sich zum Aufwickeln der Schnur nicht die Spule dreht, sondern ein Rotor mit einem Schnurverlegeröllchen, mit dem die Schnur um die zentrale Achse der feststehenden Spule kreisförmig herumgeführt und dadurch aufwickelt wird. Zum Auswerfen bzw. Ablassen der Schnur wird der Rotor zur Seite geklappt, so dass sich die Schnur über den nach vorne weisenden Spulenflansch bzw. die Kante des Flansches abwickelt, wobei sich die Schnur mit jeder Wicklung – ebenfalls kreisförmig – um den Flansch herumbewegt.
  • Da die zentrale Achse der Spule einer Stationärrolle üblicherweise in der selben Ebene wie die Längsachse der Angelrute liegt und nicht, wie bei anderen Rollen, quer dazu verläuft, kann die Spulenachse so ausgerichtet werden, dass ihre Verlängerung auf die Schnureintrittsöffnung weist. Auf diese Weise ist beim Abwickeln der Abstand zwischen den Punkten auf dem Umfang des Spulenflansches, in welchen sich die Schnur vom Flansch löst, und der Schnureintrittsöffnung immer der selbe. Entsprechend ist auch beim Aufwickeln der Abstand zwischen den Punkten auf der Kreisbahn des vom Rotor bewegten Schnurverlegeröllchens, welches die Schnur um die Spulenachse herumführt, und der Schnureintrittsöffnung immer der selbe. Aufgrund des gleichmäßigen Abstandes werden auf diese Weise Schwingungen beim Auswerfen bzw. Aufwickeln der Schnur deutlich reduziert. Dadurch lässt sich die Schnur auch wesentlich präziser und weiter auswerfen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute weist die Spule eine Welle zur Aufnahme der aufgewickelten Schnur auf und die Projektion schneidet zumindest einen Teil der auf der Welle aufgewickelten Schnur und/oder der Welle. Es ist also vorteilhaft, wenn die Schnureintrittsöffnung in Längsrichtung gesehen möglichst exakt auf den Teil weist, von dem sich die Angelschnur beim Abwickeln löst bzw. in dem die zentrale Achse insbesondere einer Stationärrolle liegt. Je exakter die Schnureintrittsöffnung auf diesen Punkt gerichtet ist, um so weniger Reibung entsteht zwischen Schnur und der die Schnureintrittsöffnung einfassenden Kante.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung verläuft die Querschnittsfläche der Schnureintrittsöffnung relativ zur Längsrichtung winkelig, insbesondere in einem Winkel zwischen 45° und 135°, vorzugsweise 90°. Dabei kann die Schnureintrittsöffnung einen runden oder einen elliptischen Querschnitt aufweisen. Andere Querschnittsformen sind abhängig vom Anwendungsfall oder der Querschnittsform des Spitzenteils ebenfalls denkbar.
  • Gemäß noch einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute ist das hintere Ende relativ zum hohlen Teil quer zur Längsrichtung versetzt angeordnet. Durch diesen Versatz kann eine herkömmliche Rolle am hinteren Ende der Angelrute, insbesondere am Handteil, befestigt werden und die von der Spule abgewickelte Schnur, ohne dass diese an einer Kante nennenswert umgelenkt werden muss, durch die Schnureintrittsöffnung entlang des Inneren des Spitzenteils hin zur Schnuraustrittsöffnung geführt werden.
  • Der Versatz kann dadurch auf einfache Weise erzeugt werden, dass ein das hintere Ende und den hohlen Teil verbindendes Bauteil vorgesehen ist, das vorzugsweise einen bogenförmigen oder S-förmigen Verlauf aufweist. Das Bauteil kann auch einen Steg, der vorzugsweise senkrecht oder zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung verläuft, aufweisen. Dabei kann der Steg oder das bogenförmige bzw. S-förmige Bauteil ein separates Bauteil sein. Es ist aber auch denkbar, dass dieses Bauteil einstückig mit dem hinteren Ende und/oder mit dem Spitzenteil ausgeführt ist. Das Spitzenteil verläuft dabei vorzugsweise parallel zum hinteren Ende und damit parallel zur Längsrichtung.
  • Anstatt eines Versatzes kann auch eine Gabelung des Spitzenteils zum vorderen Ende hin vorgesehen sein. Zwischen den beiden Ästen der Gabel kann dann die Rolle und im Bereich der Gabelung kann die Schnureintrittsöffnung angeordnet werden, so dass sie auf die Rolle gerichtet ist.
  • Die Schnureintrittsöffnung schneidet gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung die Mittelachse des hohlen Teils des Spitzenteils, so dass auch die Reibung der Schnur an den Innenwänden des Spitzenteils auf ein Minimum reduziert wird.
  • Gemäß wiederum einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute ist um die Schnureintrittsöffnung und/oder die Schnuraustrittsöffnung ein ringförmiger Kragen, insbesondere aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit, vorgesehen. Dieser Kragen, der nach innen oder nach außen gerichtet sein kann, reduziert eventuell auftretende Reibung zusätzlich. Der Kragen hat vorteilhafterweise abgerundete, insbesondere glatt ausgebildete Flächen, über die die Schnur mit relativ geringem Widerstand entlang gleiten kann. Um auf einfache Weise glatte abgerundete Flächen zu erzeugen, ist der Kragen vorzugsweise in einem Schnitt längs der Angelrute gebogen. Der zuvor beschriebene Kragen kann selbstverständlich auch, beispielsweise als separates, insbesondere nachrüstbares, Bauteil in Verbindung mit anderen Ruten als der erfindungsgemäßen Angelrute verwendet werden und ist insbesondere nicht auf die Verwendung bei Inline-Ruten beschränkt.
  • Um die Rolle, die vorzugsweise am Handteil vorgesehen ist, auf einfache Weise austauschen zu können, weist die Rolle gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Angelrute einen Fuß auf, der mit dem hinteren Ende der Angelrute über einen Rollenhalter oder eine Rollenklemme verbunden ist. Vorzugsweise ist bei Verwendung eines Rollenhalters dieser schraubbar ausgebildet oder bei Verwendung einer Rollenklemme diese mit dem Fuß verschraubbar.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist zwischen dem Fuß und dem unteren Ende der Angelrute, beispielsweise dem Handteil, ein Unterlegteil angeordnet. Auf diese Weise kann die in der Regel lösbare und austauschbare Rolle optimal an die jeweilige Angelrute bzw. das jeweilige Spitzenteil angepasst werden.
  • Das Unterlegteil kann keilförmig ausgebildet sein. Auch mehrere Unterlegteile, keilförmige und/oder nicht keilförmige, können zwischen Fuß und hinterem Ende der Angelrute angeordnet werden. Vorteilhafterweise ist ein ganzer Satz aus verschiedenen, miteinander kombinierbaren oder auch einzeln verwendbaren Unterlegteilen dieser Art vorgesehen.
  • Besonders vorteilhaft sind, insbesondere keilförmige, Unterlegteile bei Kombination einer Inline-Rute mit einer Stationärrolle. Mit einem oder mehreren, insbesondere keilförmigen, Unterlegteilen kann nun die zentrale Achse der Stationärrolle exakt auf den Verlauf des Spitzenteils eingestellt werden, so dass die zentrale Achse der Stationärrolle möglichst mit der Längsachse des Spitzenteils fluchtet.
  • Solche insbesondere keilförmigen Unterlegteile bzw. ein solcher Satz von Unterlegteilen können selbstverständlich auch bei anderen Angelruten verwendet werden und sind insbesondere nicht auf die Verwendung bei Inline-Ruten oder bei Stationärrollen beschränkt.
  • Gemäß wiederum einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das hintere Ende, insbesondere das Handteil, und/oder das Spitzenteil mehrteilig ausgebildet, wobei die einzelnen Teile vorzugsweise zusammensteckbar sind und/oder teleskopartig miteinander zusammenwirken.
  • Schließlich kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen sein, dass die Spule derart relativ zur Schnureintrittsöffnung angeordnet ist, dass die Projektion der die Schnureintrittsöffnung einfassenden Kante in einer Richtung entgegengesetzt zur Längsrichtung den Bereich der Spule umgibt, in welchem sich die zentrale Achse der Spule befindet und/oder in welchem sich die Schnur – im Falle des Auswerfens oder Einholens – von der Spule lost. Dabei kann die Spule eine Welle zur Aufnahme der aufgewickelten Schnur aufweisen und die Projektion zumindest einen Teil der auf der Welle aufgewickelten Schnur und/oder der Wel1e schneiden.
  • Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß einer zweiten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einem Spitzenteil der eingangs genannten Art ferner dadurch gelöst, dass die Schnureintrittsöffnung in der zur Rolle gewandten Stirnseite des Spitzenteils und nicht im Mantel des Spitzenteils angeordnet ist. Ein solches Spitzenteil ist insbesondere für eine Angelrute geeignet, wie sie zuvor beschrieben wurde.
  • Dabei ist das Spitzenteil vorzugsweise wie zuvor beschrieben ausgebildet. Beispielsweise verläuft die Querschnittsfläche der Schnureintrittsöffnung relativ zur Längsrichtung winkelig, insbesondere in einem Winkel zwischen 45° und 135°, vorzugsweise 90°. Insbesondere hat die Schnureintrittsöffnung einen runden oder elliptischen Querschnitt. Auch kann vorgesehen sein, dass die Schnureintrittsöffnung die Mittelachse des hohlen Teils des Spitzenteils schneidet. Es ist auch denkbar, dass um die Schnureintrittsöffnung und/oder die Schnuraustrittsöffnung ein ringförmiger Kragen, insbesondere aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit, vorgesehen ist, der vorzugsweise in einem Schnitt längs der Angelrute gebogen ist. Auch kann, wie zuvor beschrieben, vorgesehen sein, dass das erste Ende des Spitzenteils, welches also zur Rolle hin weist, einen bogenförmigen oder S-förmigen Verlauf haben. Alternativ kann am ersten Ende auch ein Steg, der vorzugsweise senkrecht oder zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung angeordnet ist, vorgesehen sein. Darüberhinaus kann das Spitzenteil mehrteilig ausgebildet sein, wobei die einzelnen Teile vorzugsweise zusammensteckbar sind und/oder teleskopartig miteinander zusammenwirken.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Angelrute oder das erfindungsgemäße Spitzenteil auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird beispielsweise verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 und die dem Patentanspruch 16 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Angelrute nach dem Stand der Technik,
  • 2 eine schematische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Angelrute,
  • 3 eine schematische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Angelrute und
  • 4 eine Schnittansicht einer Schnureintritts- und einer Schnuraustrittsöffnung eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Angelrute.
  • Eine Inline-Rute gemäß dem in 1 dargestellten Stand der Technik weist ein hohles Spitzenteil 2 auf, das am vorderen Ende 7 eine Schnuraustrittsöffnung 8 und weiter hinten eine Schnureintrittsöffnung 9 aufweist. Das Spitzenteil 2 ist mit dem hinteren Ende 6 der Rute 1, hier einem Handteil, verbunden, an welchem eine mit einer – hier drehbaren – Spule 3 zur Aufnahme und Abgabe von Schnur 4 versehene Rolle 5 befestigt ist.
  • Die Rolle 5 ist über einen Fuß 14 und eine Rollenklemme 15 lösbar mit dem Handteil verbunden. Die Schraubverbindung ist hier durch eine strichpunktierte Linie dargestellt.
  • Ferner weist die kurbelbediente Spule 3 der Rolle 5 eine Welle 12 auf, auf die die Schnur 4 aufgewickelt ist. Die um die Welle 12 angeordnete Schnurwicklung ist hier mit einer gestrichelten Linie dargestellt.
  • Bei der hier dargestellten Inline-Rute wird die Schnur 4 von der Spule 3 durch die Schnureintrittsöffnung 9 ins Innere des hohlen Spitzenteils 2 und von dort in Längsrichtung L bis hin zur Schnuraustrittöffnung 8 geführt, wo die Schnur 4 wieder nach außen gelangt.
  • Es ist deutlich zu erkennen, dass die Schnur 4 an der die Schnureintrittsöffnung 9 einfassenden Kante 11 stark umgelenkt wird, so dass hier bei einer hohen Zugbelastung auch eine hohe Reibung entsteht.
  • Erfindungsgemäß ist dagegen, wie 2 zeigt, vorgesehen, dass die Schnureintrittsöffnung 9 in der zur Rolle 5 gewandten Stirnseite des Spitzenteils 2 angeordnet ist. Da sich Schnureintrittsöffnung 9 und Rolle 5 gegenüberliegen, kann die Schnur 4 in Längsrichtung L nahezu berührungsfrei und damit ohne nennenswerte Reibung durch die Schnureintrittsöffnung 9 ins Innere des Spitzenteils 2 geführt werden. Die Schnur 4 wird auf diese Weise an der die Schnureintrittsöffnung 9 einfassenden Kante 11 nicht mehr nennenswert umgelenkt, so dass auch bei einer großen Zugbelastung keine gegenüber dem unbelasteten Zustand erhöhte Reibung auftritt.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Spule 3 außerdem derart relativ zur Schnureintrittsöffnung 9 angeordnet, dass die Projektion 10 der die Schnureintrittsöffnung 9 einfassenden Kante 11 in einer Richtung entgegengesetzt zur Längsrichtung L den Bereich der Spule 3 umgibt, in welchem sich die Schnur 4 von der Spule 3 löst. Die Projektion 10 kann aber auch oberhalb oder unterhalb dieses Punktes liegen, solange gewährleistet ist, dass die Schnureintrittsöffnung 9 auf die Rolle 5 weist.
  • Um Letzteres zu bewirken, ist ein Versatz des hinteren Endes 6 der Angelrute 1 relativ zum hohlen Teil des Spitzenteils 2 quer zur Längsrichtung L vorgesehen. Im übrigen verläuft das hintere Ende 6 parallel zum Spitzenteil 2 und zum vorderen Ende 7. Der Versatz wird durch einen im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung L verlaufenden Steg 16 erreicht, der das hintere Ende 6 mit dem Spitzenteil 2 lösbar verbindet. Durch diesen Versatz kann eine herkömmliche Rolle verwendet werden, die auf herkömmliche Weise mit dem Handteil am hinteren Ende 6 der Angelrute 1 verschraubt ist.
  • Die in 2 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Angelrute weist schließlich am Schnureintrittsende 9 bzw. am Schnuraustrittsende 8 einen ringförmigen Kragen 13b bzw. 13a auf, der in einem Schnitt längs der Angelrute 1 gebogen ist. Der Kragen 13a an der Schnuraustrittsöffnung 8 ist dabei nach außen gebogen, wohingegen der Kragen 13b an der Schnureintrittsöffnung 9 nach innen gebogen ist.
  • 3 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Angelrute 1. Dargestellt ist eine Kombination einer Angelrute 1 des zuvor beschriebenen Inline-Prinzips mit einer Stationärrolle, also einer Rolle 5, bei der sich zum Auf- und Abwickeln der Schnur 4 nicht die Spule 3 dreht, sondern ein Rotor mit einem abklappbaren Bügel 18, wobei sich die Spule 3 gleichzeitig hebt und senkt. Ein Schnurverlegeröllchen an dem drehbaren Rotor wickelt beim Einholen der Schnur 4 diese um die radial feststehende Spule 3.
  • Zum Werfen oder Abspulen der Schnur 4 wird, wie 3a) zeigt, der Rotorbügel 18 zur Seite geklappt und die Schnur 4 fliegt über die Spulenkante bzw. den Spulenflansch nach vorne weg.
  • In 3b) ist die selbe Angelrute 1 wie in 3a) dargestellt, wobei nun aber zum Einholen der Schnur 4 der Rotorbügel 18 in eine Sperrstellung geklappt ist, in der die unbeabsichtigte Freigabe von Schnur 4 verhindert wird.
  • Mit einem als Keil 17 ausgebildeten Unterlegteil kann, wie in 3 ebenfalls dargestellt ist, bei einer Angelrute 1 mit Stationärrolle die zentrale Achse (gestrichelt dargestellt) der Rolle 5 exakt auf die stirnseitige Schnureintrittsöffnung 9 des Spitzenteils 2 ausgerichtet werden. Sowohl beim Werfen oder Abspulen der Schnur 4 als auch beim Einholen erfährt die Schnur 4 im Bereich der Schnureintrittsöffnung 9 die geringstmögliche Umlenkung, wodurch die Reibung in diesem Bereich auf ein Minimum reduziert wird.
  • Ferner ist gemäß 3 im Unterschied zum Ausführungsbeispiel in 2 zum Erzeugen des Versatzes des hinteren Endes 6 relativ zum Spitzenteil 2 ein exakt senkrecht zur Längsrichtung L verlaufender Steg 16 vorgesehen. Aus Stabilitätsgründen ist in diesem Fall der Steg 16 auch kürzer als im in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ausgeführt.
  • Schließlich sind in 4 vorteilhafte Ausführungsformen eines ringförmigen Kragens am jeweiligen Ende des Spitzenteils 2 dargestellt. Am Schnuraustrittsende 8 ist, wie 4a) zeigt, ein nach außen gebogener Kragen 13a als separates Bauteil auf das Ende 7 des Spitzenteils 2 aufgesteckt. Der Kragen 13a hat im vorliegenden Fall abgerundete, glatt ausgebildete Flächen, über die die Schnur (nicht dargestellt) mit relativ geringem Widerstand entlang gleiten kann, wenn diese eine große Last, beispielsweise einen großen Fisch, trägt.
  • Am Schnureintrittsende 9 ist, wie 4b) zeigt, ein ähnlicher, ebenfalls gebogener Kragen 13b vorgesehen. Der Kragen 13b ist als separates Bauteil in das stirnseitige, zur Rolle (nicht dargestellt) gerichtete Ende des Spitzenteils 2 eingesteckt.
  • Indem die Kragen 13a und 13b jeweils als separates Bauteil ausgeführt sind, können die Kragen 13a und 13b, die lediglich auf- bzw. eingesteckt sind, mit wenigen Handgriffen nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden.
  • Die Kragen 13a und 13b können jeweils aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit, gefertigt werden. Eine solche Materialwahl reduziert eventuell auftretende Reibung zusätzlich.

Claims (25)

  1. Angelrute (1) mit einem Spitzenteil (2) und einer mit einer Spule (3) zur Aufnahme und Abgabe von Schnur (4) versehenen Rolle (5), insbesondere Stationärrolle, wobei sich die Angelrute (1) in Längsrichtung (L) von einem hinteren Ende (6), insbesondere einem Handteil, zu einem vorderen Ende (7) am Spitzenteil (2) erstreckt, wobei am hinteren Ende (6) die Rolle (5) angeordnet ist, wobei am vorderen Ende (7) eine Schnuraustrittsöffnung (8) und zwischen der Rolle (5) und der Schnuraustrittsöffnung (8) eine Schnureintrittsöffnung (9) vorgesehen ist und wobei das Spitzenteil (2) zumindest zwischen der Schnureintrittsöffnung (9) und der Schnuraustrittsöffnung (8) hohl ausgebildet ist, so dass die Schnur (4) von der Rolle (5) durch die Schnureintrittsöffnung (9) in den hohlen Teil des Spitzenteils (2) und am vorderen Ende (7) durch die Schnuraustrittsöffnung (8) wieder nach außen geführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) in der zur Rolle (5) gewandten Stirnseite des Spitzenteils (2) und nicht im Mantel des Spitzenteils (2) angeordnet ist.
  2. Angelrute (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche der Schnureintrittsöffnung (9) relativ zur Längsrichtung (L) winkelig verläuft, insbesondere in einem Winkel zwischen 45° und 135°, vorzugsweise 90°.
  3. Angelrute (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Ende (6) relativ zum hohlen Teil des Spitzenteils (2) quer zur Längsrichtung (L) versetzt angeordnet ist.
  4. Angelrute (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein das hintere Ende (6) und den hohlen Teil des Spitzenteils (2) verbindendes Bauteil (16) vorgesehen ist, das vorzugsweise einen bogenförmigen oder S-förmigen Verlauf hat.
  5. Angelrute (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (16) einen Steg aufweist, der vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung (L) angeordnet ist.
  6. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) einen runden oder elliptischen Querschnitt hat.
  7. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) die Mittelachse des hohlen Teils des Spitzenteils (2) schneidet.
  8. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass um die Schnureintrittsöffnung (9) und/oder die Schnuraustrittsöffnung (8) ein ringförmiger Kragen (13a, 13b), insbesondere aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit, vorgesehen ist.
  9. Angelrute (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (13a, 13b) in einem Schnitt längs der Angelrute (1) gebogen ist.
  10. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolle (5) lösbar am hinteren Ende (6) befestigt ist.
  11. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolle (5) einen Fuß (14) aufweist, der mit dem hinteren Ende (6) über einen Rollenhalter, der vorzugsweise schraubbar ist, oder eine Rollenklemme (15), die vorzugsweise mit dem Fuß (14) verschraubbar ist, verbunden ist.
  12. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Fuß (14) und dem unteren Ende (6) ein Unterlegteil angeordnet ist.
  13. Angelrute (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlegteil keilförmig ausgebildet ist.
  14. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Ende (6), insbesondere das Handteil, und/oder das Spitzenteil (2) mehrteilig ausgebildet ist, wobei die einzelnen Teile vorzugsweise zusammensteckbar sind und/oder teleskopartig miteinander zusammenwirken.
  15. Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spule (3) derart relativ zur Schnureintrittsöffnung (9) angeordnet ist, dass die Projektion (10) der die Schnureintrittsöffnung (9) einfassenden Kante (11) in einer Richtung entgegengesetzt zur Längsrichtung (L) den Bereich der Spule (3) umgibt, in welchem sich die zentrale Achse der Spule (3) befindet und/oder in welchem sich die Schnur (4) von der Spule (3) löst.
  16. Angelrute (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Spule (3) eine Welle (12) zur Aufnahme der aufgewickelten Schnur (4) aufweist und die Projektion (10) zumindest einen Teil der auf der Welle (12) aufgewickelten Schnur (4) und/oder der Welle (12) schneidet.
  17. Spitzenteil (2), insbesondere für eine Angelrute (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, das sich von einem ersten Ende zu einem zweiten Ende erstreckt, wobei eine Schnureintrittsöffnung (9) am ersten Ende und eine Schnuraustrittsöffnung (8) am zweiten Ende vorgesehen ist und wobei das zumindest zwischen den Öffnungen (8, 9) hohl ausgebildete Spitzenteil (2) mit einem eine Rolle (5) tragenden Bauteil, insbesondere einem Handteil, verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) in der zur Rolle (5) gewandten Stirnseite des Spitzenteils (2) und nicht im Mantel des Spitzenteils (2) angeordnet ist.
  18. Spitzenteil (2) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche der Schnureintrittsöffnung (9) relativ zur Längsrichtung (L) winkelig verläuft, insbesondere in einem Winkel zwischen 45° und 135°, vorzugsweise 90°.
  19. Spitzenteil (2) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) einen runden oder elliptischen Querschnitt hat.
  20. Spitzenteil (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnureintrittsöffnung (9) die Mittelachse des hohlen Teils des Spitzenteils (2) schneidet.
  21. Spitzenteil (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass um die Schnureintrittsöffnung (9) und/oder die Schnuraustrittsöffnung (8) ein ringförmiger Kragen (13a, 13b), insbesondere aus Metall und/oder Keramik, vorzugsweise Siliciumcarbit, vorgesehen ist.
  22. Spitzenteil (2) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (13a, 13b) in einem Schnitt längs der Angelrute (1) gebogen ist.
  23. Spitzenteil (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein das hintere Ende (6) und den hohlen Teil des Spitzenteils (2) verbindender Teil (16) vorgesehen ist, der einen bogenförmigen oder S-förmigen Verlauf hat.
  24. Spitzenteil (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Ende ein Steg vorgesehen ist, der vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung (L) angeordnet ist.
  25. Spitzenteil (2) nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass es mehrteilig ausgebildet ist, wobei die einzelnen Teile vorzugsweise zusammensteckbar sind und/oder teleskopartig miteinander zusammenwirken.
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