DE102005052031A1 - Klappbare Anzeigeeinrichtung mit Abdeckung, insbesondere für Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung (1) zur Anzeige
von Informationen auf einem Display (7), insbesondere für ein Fahrzeug,
umfassend ein Gehäuse
(2) mit einer Gehäuseöffnung (3), eine
Abdeckung (24), die zwischen einer ersten Position (P1), in der
sie die Gehäuseöffnung (3)
zumindest teilweise abdeckt, und einer zweiten Position (P2), in
der sie die Gehäuseöffnung (3)
zumindest teilweise freigibt, verfahrbar an dem Gehäuse (2)
angeordnet ist, eine Displayeinheit (6), die zwischen einer eingefahrenen
Ruheposition (R), in der sich die Displayeinheit (6) vollständig hinter
der Gehäuseöffnung (3)
in dem Gehäuse
(2) befindet, und einer ausgefahrenen Anzeigeposition (A), in der
das Display (7) der Displayeinheit (6) zumindest teilweise aus der
Gehäuseöffnung (3)
hervorsteht, verfahrbar in dem Gehäuse (2) angeordnet ist, Führungsmittel
(10, 11), durch die die Displayeinheit (6) und die Abdeckung (24)
zwischen ihren jeweiligen ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Positionen
geführt sind,
sowie einen elektromotorischen Antrieb (23) zum Bewegen der Displayeinheit
(6) und der Abdeckung (24) zwischen ihren jeweiligen ersten (P1,
R) und zweiten (P2, A) Positionen, wobei die Abdeckung (24) derart
mit der Displayeinheit (6) verbunden ist, dass die Abdeckung (24)
und die Displayeinheit (6) zwischen den jeweiligen ersten (P1, R)
und zweiten (P2, A) Positionen zumindest im Wesentlichen die gleichen
Verfahrbewegungen ausführen.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung zur Anzeige von Informationen auf einem Display, die beispielsweise in Maschinen, Geräten, Anlagen oder Fahrzeugen eingebaut werden kann. Vorzugsweise kann eine derartige Anzeigeeinrichtung im Innenraum von Kraftfahrzeugen, insbesondere in oder hinter der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs eingebaut werden. Sie umfasst ein Gehäuse mit einer Gehäuseöffnung, wobei das Gehäuse derart einbaubar ist, dass die Gehäuseöffnung zum Innenraum des Fahrzeugs bzw. zu einer Außenseite einer Maschine oder Anlage weist. Weiterhin umfasst eine derartige Anzeigeeinrichtung eine verfahrbar in oder an dem Gehäuse angeordnete Abdeckung, die zwischen einer ersten Position, in der sie die Gehäuseöffnung zumindest teilweise abdeckt, und einer zweiten Position, in der sie die Gehäuseöffnung zumindest teilweise freigibt, bewegbar ist, sowie eine verfahrbar in oder an dem Gehäuse angeordnete Displayeinheit, die zwischen einer ersten, eingefahrenen Ruheposition, in der sich die Displayeinheit vollständig hinter der Gehäuseöffnung in dem Gehäuse befindet, und einer zweiten, ausgefahrenen Anzeigeposition, in der das Display der Displayeinheit zumindest teilweise aus der Gehäuseöffnung hervorsteht, bewegbar ist. Außerdem umfasst sie Führungsmittel, durch die die Displayeinheit und die Abdeckung in den Verfahrbewegungen zwischen ihren jeweiligen ersten und zweiten Positionen geführt sind, sowie einen elektromotorischen Antrieb zum Bewegen der Displayeinheit und der Abdeckung zwischen ihren jeweiligen ersten und zweiten Positionen.
- Insbesondere bei Kraftfahrzeugen sind Anzeigeeinrichtungen allgemein bekannt, die zur Unterstützung des Fahrers bei verschiedenen Aufgaben dienen können. So können auf dem Display Informationen von Fahrerassistenzsystemen, beispielsweise von einer Kamera aufgenommene Bilder bei einem Rückfahrkamerasystem zur Unterstützung rückwärts ausgeführter Einparkvorgänge oder Fahrtrichtungshinweise bei einem Navigationssystem angezeigt werden. Dennoch können Anzeigeeinrichtungen der vorliegenden Art auch bei beliebigen anderen Anwendungsgebieten, beispielsweise bei Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, sowie bei verschiedenen Anlagen, Geräten oder Maschinen, beispielsweise bei Waschmaschinen oder Spülmaschinen, zum Einsatz kommen.
- Aus der
EP 1 308 348 A2 ist eine Anzeigeeinrichtung der vorgenannten Art bekannt, die im Armaturenbrett bzw. in der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Sie umfasst eine schwenkbar in einer Aufnahme gelagerte Displayeinheit, deren zum Fahrer gewandte Öffnung von einer schwenkbar gelagerten Abdeckung abdeckbar ist. Zur Anzeige von Informationen auf dem Display wird die Abdeckung aufgeklappt, um den Blick auf das in die Öffnung der Aufnahme in eine Anzeigeposition hochschwenkbare Display freizugeben. Bei Nichtbenutzung der Anzeigeeinrichtung wird die Displayeinheit in eine Ruheposition in das Innere der Aufnahme zurückgeschwenkt, so dass die nicht weiter benötigte Öffnung der Aufnahme durch Zurückklappen der Abdeckung wieder abgedeckt werden kann. Die beiden Klapp- bzw. Schwenkbewegungen der Displayeinheit und der Abdeckung können dabei durch separate, mechanisch wirkende Antriebsmittel miteinander gekoppelt und von einem Elektromotor angetrieben werden. - Die US 2005/0105196 A1 offenbart eine Spiegelanordnung für ein sogenanntes „Head-Up-Display" in einem Kraftfahrzeug, bei der eine schwenkbar gelagerte Spiegelfläche bei Nichtgebrauch im Armaturenbrett des Fahrzeugs versenkbar ist. Dabei ist jedoch keine Abdeckung vorgesehen, so dass die bei Gebrauch des Systems vom Fahrer betrachtete Darstellungsfläche auch bei Nichtgebrauch im Armaturenbrett frei zugänglich nach oben zeigt und nicht geschützt ist.
- Ferner sind beispielsweise aus der
EP 0 733 512 B1 Einrichtungen für Kraftfahrzeuge bekannt, bei denen Abdeckungen eines Behälters, insbesondere eines Aschers oder eines Ablagefaches, als einziges bewegtes Teil der Einrichtung über Führungsmittel zwischen zwei Endpositionen verfahrbar gelagert sind. - Darüber hinaus ist es bei Ablagefächern von Kraftfahrzeugen aus der
EP 1 431 123 A1 bekannt, die schwenkbar gelagerte äußere Abdeckung über eine Hebelmechanik mit einem im Inneren des Ablagefachs vorgesehenen und zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position verschwenkbar gelagerten Innenfach derart zu koppeln, dass das Innenfach beim Schließen des Ablagefachs ebenfalls von der offenen in die geschlossene Position verschwenkt wird. - Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problematik besteht allgemein darin, eine verbesserte Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die mit besonders einfachen Mitteln die Verfahrbewegungen der Displayeinheit und der Abdeckung ausführt.
- Vorteile der Erfindung
- Die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung gemäß Anspruch 1 weist gegenüber den bekannten Ausführungsformen den Vorteil auf, dass sie keine aufwendige Hebelmechanik zum Koppeln der Verfahrbewegungen der Displayeinheit mit den Verfahrbewegungen der Abdeckung benötigt. Die Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann daher besonders einfach und somit kostengünstig hergestellt werden. Gleichzeitig zeichnet sie sich durch eine große Robustheit und hohe Zuverlässigkeit aus.
- Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, dass die Abdeckung derart mit der Displayeinheit verbunden ist, dass die Abdeckung und die Displayeinheit zumindest im wesentlichen die gleichen Verfahrbewegungen ausführen, um zwischen den jeweiligen ersten Positionen und zweiten Positionen hin und her zu verfahren. Die Abdeckung wird dabei nicht mehr über von der Displayeinheit getrennte Verfahrbewegungen, sondern gemeinsam mit der Displayeinheit bewegt. Auf diese Weise müssen nicht mehr zwei separate Verfahrbewegungen miteinander koordiniert werden, sondern es genügt mit der Verfahrbewegung der Displayeinheit eine einzige Bewegung, was eine erhebliche Vereinfachung der bisher bekannten Systeme bedeutet. Dabei sind keine aufwendigen Hebelmechaniken zur Kopplung der Bewegung der Displayeinheit mit der Bewegung der Abdeckung mehr erforderlich. Es werden nur noch Führungsmittel für die Displayeinheit benötigt, die aufgrund der zumindest quasi starren Verbindung zwischen der Displayeinheit und der Abdeckung gleichzeitig auch die Führung der Abdeckung übernehmen.
- Vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
- So ist es gemäß einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung besonders vorteilhaft, wenn die Abdeckung fest mit der Displayeinheit verbunden und gemeinsam mit der Displayeinheit verfahrbar ist. Insbesondere kann die Abdeckung in die Displayeinheit integriert bzw. einstückig mit dieser ausgebildet sein. Aufgrund ihrer starren Verbindung führen die Abdeckung und die Displayeinheit stets gemeinsam exakt die gleichen Verfahrbewegungen aus, d.h. bei einer Schwenkung der Displayeinheit um einen bestimmten Winkel wird auch die Abdeckung um genau diesen Winkel in der gleichen Richtung geschwenkt und bei einer translatorischen Verschiebung der Displayeinheit um eine bestimmte Strecke wird auch die Abdeckung um genau diese Strecke in die gleiche Richtung verschoben. Durch diese starre Verbindung zwischen Abdeckung und Displayeinheit wird eine sehr stabile, konstruktiv besonders einfache und preiswert herstellbare Anzeigeeinrichtung geschaffen.
- Gemäß einer zweiten Ausführungsvariante der Erfindung ist alternativ vorgesehen, dass die Abdeckung schwimmend an der Displayeinheit gelagert ist, wobei sie in mindestens einer Richtung translatorisch und/oder rotatorisch relativ zur Displayeinheit geringfügig beweglich ist. Auf diese Weise kann auch bei relativ großen Toleranzen bei der Montage der Anzeigeeinrichtung in der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs stets eine optimale Positionierung der Abdeckung in ihrer ersten Position erreicht werden. Insbesondere kann so im Sinne eines hochwertigen Erscheinungsbildes der Anzeigeeinrichtung der die Abdeckung in ihrer ersten Position umgebende Spalt relativ eng ausgelegt werden, ohne dass hierdurch die Anforderungen an Fertigungstoleranzen und/oder Montagetoleranzen zu hoch werden. Die schwimmende Lagerung erlaubt sowohl in der Ebene als auch senkrecht zu der Ebene der Hauptausrichtung der Abdeckung sowie bezüglich gegebenenfalls erforderlicher Kippbewegungen eine automatische Anpassung ihrer Lage relativ zu der Öffnung oder relativ zu der Ausnehmung in den die Abdeckung in ihrer ersten Position umgebenden Bereichen, insbesondere relativ zu einer Öffnung in der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Abdeckung in ihrer ersten Position selbstzentrierend in der Öffnung geführt ist, wobei dazu vorzugsweise Einlaufschrägen vorgesehen sind, welche die entsprechende Öffnung einfassen. Wesentlich ist es jedoch auch bei dieser zweiten Ausführungsvariante, dass die Abdeckung und die Displayeinheit aufgrund der Verbindung über eine schwimmende Lagerung bei den Verfahrbewegungen zwischen den jeweiligen ersten Positionen und zweiten Positionen fast vollständig die gleichen Verfahrbewegungen ausführen. Lediglich beim Erreichen der ersten Position sind kleine Abweichungen im Bewegungsverlauf infolge von geringfügigen Verlagerungen der Abdeckung zum Toleranzausgleich möglich.
- Besonders vorteilhaft ist es dabei ferner, wenn die Abdeckung über spielbehaftete und formschlüssig wirkende Haltemittel beweglich an der Displayeinheit gehalten ist, wobei elastisch federnde Mittel vorgesehen sind, durch welche die Abdeckung elastisch gegen die Displayeinheit beaufschlagt ist, um auch einen kraftschlüssigen Halt zu erzielen. Dieser kraftschlüssige Halt kann von der Abdeckung im Rahmen der von den formschlüssigen Haltemitteln vorgegebenen Grenzen zum Toleranzausgleich in ihrer ersten Position überwunden werden. Insbesondere kann die Abdeckung durch Federmittel, vorzugsweise durch Blattfedern, gegen die Displayeinheit gedrückt oder gezogen werden, um gemeinsam mit der Displayeinheit verfahrbar zu sein.
- Eine optisch besonders ansprechende Gestaltung der Anzeigeeinrichtung, insbesondere in ihrer bei Nichtgebrauch eingefahrenen Ruheposition kann vorteilhafterweise dadurch erzielt werden, dass die Gehäuseöffnung durch eine Blende mit einer darin eingebrachten und der Form der Abdeckung entsprechenden Blendenöffnung abgeschlossen wird, wobei die Oberfläche der Abdeckung in ihrer ersten Position bündig mit der Oberfläche der Blende abschließt. Die außenseitige Oberfläche der Abdeckung liegt somit in der ersten Position zumindest im wesentlichen bündig in der Ebene bzw. Kontur der die Blendenöffnung umgebenden Oberflächenbereiche der Blende. Dabei kann die Oberfläche der Blende ebenso wie die Oberfläche der Abdeckung auch eine gewisse Krümmung aufweisen, die vorzugsweise der Krümmung der Umgebung, insbesondere der Krümmung einer die Anzeigeeinrichtung aufnehmenden Instrumententafel, angepasst ist. Die Ausführung mit einer derartigen Blende, deren Blendenöffnung vergleichsweise einfach an die Form und Abmessungen der Abdeckung anpassbar ist, kann bevorzugt bei der vorangehend beschriebenen ersten Ausführungsvariante der Erfindung eingesetzt werden, um die Toleranzen bei der Montage der Anzeigeeinrichtung in der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs auf einfache Weise ausgleichen zu können.
- In ihrer zur Anzeige von Informationen ausgefahrenen Anzeigeposition kann darüber hinaus eine optisch besonders hochwertige und ansprechende Gestaltung der Anzeigeeinrichtung dadurch ermöglicht werden, dass die Abdeckung in ihrer zweiten Position mit einer hinteren Kante zumindest annähernd mit der Oberfläche einer gegebenenfalls vorgesehenen Blende oder mit der Oberfläche des die Anzeigeeinrichtung im eingebauten Zustand umgebenden Bereiches der Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs abschließt bzw. daran anliegt. Vorzugsweise grenzt die der hinteren Kante gegenüberliegende vordere Kante der Abdeckung dabei unmittelbar oder mittelbar an die das Display aufweisende Vorderseite der Displayeinheit an.
- Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verfahrbewegung der Displayeinheit und somit auch die Verfahrbewegung der Abdeckung zwischen der ersten und der zweiten Position aus mindestens einer Schwenkbewegung und mindestens einer translatorische Bewegung kombiniert ist. Auf diese Weise können die jeweils gewünschten Endpositionen der Abdeckung und der Displayeinheit besonders gut erreicht werden, wobei die Führungsmittel ausschließlich innerhalb des Gehäuses angeordnet bzw. angelenkt sind.
- Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Führungsmittel mindestens eine zumindest teilweise geradlinig verlaufende Kulissenführung umfassen, in der ein an der Displayeinheit angeordneter Führungszapfen geführt ist. Vorzugsweise ist der Führungszapfen an einem unteren und/oder hinteren Bereich der Displayeinheit angeordnet.
- Hierbei kann eine besonders vorteilhafte Ausführungsform für den Antrieb zur Durchführung der gewünschten Verfahrbewegungen der Displayeinheit und der Abdeckung dadurch erreicht werden, dass im Bereich mindestens einer Kulissenführung eine dem Verlauf der Kulissenführung angepasste Verzahnung vorgesehen wird, in der ein an der Displayeinheit auf einer Welle gelagertes und von einem in oder an der Displayeinheit angeordneten Elektromotor angetriebenes Ritzel läuft. Auf diese Weise kann eine sehr gleichmäßige Bewegung der Displayeinheit und der Abdeckung erzielt werden, was zu einem entsprechend hochwertigen Eindruck der Anzeigeeinrichtung führt. Indem dabei der Führungszapfen vorzugsweise von der das Ritzel tragenden Welle gebildet ist, wird gleichzeitig eine besonders einfache Konstruktion ermöglicht.
- Besonders vorteilhaft ist es ferner, wenn die Führungsmittel mindestens einen Schwenkhebel umfassen, der einerseits schwenkbar an dem Gehäuse und andererseits schwenkbar an der Displayeinheit angelenkt ist. Je nach Form und Lage der Öffnung des Gehäuses oder der Öffnung einer darin eingesetzten Blende kann der Schwenkhebel insbesondere auch einen zumindest abschnittsweise gebogenen Verlauf haben, um die Umrandung der Öffnung umgreifen zu können. Vorzugsweise ist der Schwenkhebel an einem dem Display abgewandten hinteren Bereich der Displayeinheit angelenkt.
- Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Displayeinheit lösbar mit dem Gehäuse verbunden ist, wobei das Gehäuse unabhängig und getrennt von der Displayeinheit in ein Fahrzeug oder eine Maschine eingebaut werden kann. Die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung hat somit also zwei voneinander trennbare Baugruppen, wobei eine erste Baugruppe das Gehäuse und zumindest einen Teil der Führungsmittel umfasst und die zweite Baugruppe die Displayeinheit und die Abdeckung sowie vorzugsweise auch den elektromotorischen Antrieb umfasst. Hierdurch kann vorteilhafterweise die preiswertere erste Baugruppe in einem Fahrzeug vormontiert und zunächst durch eine Vollblende abgedeckt werden, wohingegen die kostenintensivere zweite Baugruppe zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgerüstet werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, eine zunächst eingesetzte zweite Baugruppe später einfach und schnell gegen eine andere zweite Baugruppe, beispielsweise mit einem höherwertigen Display auswechseln zu können.
- Die vorliegende Erfindung betrifft insofern auch eine Displayeinheit für eine Anzeigeeinrichtung der vorangehend beschriebenen Art, wobei die Displayeinheit fest oder geringfügig beweglich bzw. schwimmend mit einer Abdeckung verbunden ist und vorzugsweise auch den elektromotorischen Antrieb zum Bewegen der Displayeinheit und der Abdeckung zwischen ihren jeweiligen ersten und zweiten Positionen umfasst.
- Ebenso betrifft die Erfindung auch ein Gehäuse für eine Anzeigeeinrichtung der vorangehend beschriebenen Art, wobei das Gehäuse zumindest einen Teil der Führungsmittel umfasst, durch die eine Displayeinheit und eine Abdeckung zwischen ihren jeweiligen ersten und zweiten Positionen führbar sind. Insbesondere umfasst das Gehäuse dabei eine Kulissenführung sowie vorzugsweise auch eine an die Kulissenführung angepasste Verzahnung.
- Zeichnungen
- In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert werden. Es zeigen:
-
1 : dreidimensionale Ansicht einer ersten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung in einer Ruheposition; -
2 : dreidimensionale Ansicht der Anzeigeeinrichtung von1 in einer Anzeigeposition; -
3 : schematische Schnittdarstellung der Anzeigeeinrichtung gemäß1 in der Ruheposition; -
4 : schematische Schnittdarstellung der Anzeigeeinrichtung gemäß1 in einer ersten Zwischenposition; -
5 : schematische Schnittdarstellung der Anzeigeeinrichtung gemäß1 in einer zweiten Zwischenposition; -
6 : schematische Schnittdarstellung der Anzeigeeinrichtung gemäß2 in der Anzeigeposition, und -
7 : schematische Prinzipdarstellung einer zweiten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung in einer Ruheposition. - Beschreibung der Ausführungsbeispiele
- Die in den
1 bis6 dargestellte Anzeigeeinrichtung1 ist zum Einbau in die Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs bestimmt. Dazu wird das Gehäuse2 der Anzeigeeinrichtung1 entweder in eine entsprechende Ausnehmung in der Instrumententafel eingesetzt oder von hinten an die Rückseite der Instrumententafel montiert. Das Gehäuse2 wird dabei so angebracht, dass seine Gehäuseöffnung3 im wesentlichen in der Ebene der Instrumententafel lieb und somit zum Innenraum des Fahrzeugs weist. - In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Gehäuseöffnung
3 durch eine darin eingesetzte Blende4 abgeschlossen, welche Ihrerseits in einem mittleren Bereich eine Blendenöffnung5 aufweist. Die Blende4 weist dabei einen leicht gekrümmten Verlauf auf, der an den Oberflächenverlauf der Instrumententafel des Fahrzeugs angepasst ist. - Um dem Fahrer bzw. den Insassen des Kraftfahrzeugs Informationen beliebiger Art, beispielsweise Fahrtrichtungshinweise eines Navigationssystems, optisch anzeigen zu können, weist die Anzeigeeinrichtung
1 eine Displayeinheit6 mit einem Display7 auf, bei dem es sich beispielsweise um ein LCD-Display oder ein TFT-Display oder auch um einen berührungsempfindlichen Bildschirm (Touchscreen) handeln kann. Die Displayeinheit6 kann zwischen einer eingefahrenen Ruheposition R, bei der sie sich im Innenraum8 des Gehäuses2 befindet (1 und3 ), und einer ausgefahrenen Anzeigeposition A (2 und6 ), bei der sich das Display7 in der den Fahrzeuginsassen zugewandten Vorderseite9 der Displayeinheit6 befindet, hin und her bewegt werden. - Zur Führung der Verfahrbewegung der Displayeinheit
6 zwischen der eingefahrenen Ruheposition R und der ausgefahrenen Anzeigeposition A sind Führungsmittel10 und11 vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Schwenkhebel10 und zwei Kulissenführungen11 umfassen. Diese Führungsmittel10 und11 sind jeweils paarweise der rechten und linken Seite der Displayeinheit6 zugeordnet. Die beiden hier annähernd bogenförmig oder hakenförmig ausgebildeten Schwenkhebel10 sind mit einem Ende an der der Gehäuseöffnung3 zugewandten oberen Abschlusskante12 des Gehäuses2 und mit ihrem jeweils anderen Ende in einem mittleren Bereich der dem Display7 gegenüberliegenden Rückseite13 der Displayeinheit6 angelenkt. In der ausgefahrenen Anzeigeposition A umgreifen die beiden Schwenkhebel10 mit ihrem konkav gebogenen mittleren Bereich die der Blendenöffnung5 zugewandte obere Abschlusskante14 der Blende4 (6 ). - Die beiden Kulissenführungen
11 wirken jeweils zwischen einer der beiden Seitenwände15 des Gehäuses2 und einer der beiden Seitenwände16 der Displayeinheit6 . Sie umfassen jeweils einen geradlinig in den beiden Seitenwänden15 des Gehäuses2 ausgebildeten Führungsschlitz17 , in dem jeweils ein Führungszapfen18 aufgenommen ist, welcher sich an einem an der Unterseite19 über die Rückseite13 vorstehenden Vorsprung20 der Displayeinheit6 befindet. Parallel zu den beiden Führungsschlitzen17 ist an den beiden Seitenwänden15 des Gehäuses2 innenseitig jeweils eine nicht näher dargestellte Zahnstange ausgebildet, in denen jeweils ein koaxial zum Führungszapfen18 gelagertes Ritzel21 abrollen kann. Die beiden in vorteilhafter Weise auf einer gemeinsamen Welle angeordneten Ritzel21 werden über zwei Schneckengetriebe22 von einem an der Rückseite13 der Displayeinheit6 angeordneten Elektromotor23 angetrieben. Die beiden so von dem Elektromotor23 antreibbaren Ritzel21 bewegen aufgrund des Eingriffs in die fest mit dem Gehäuse2 verbundenen Verzahnungen den Vorsprung20 entlang der geradlinigen Kulissenführung11 . Dabei ergibt sich gleichzeitig eine Schwenkbewegung der Schwenkhebel10 , so dass die Displayeinheit6 insgesamt eine kombinierte rotatorische und translatorische Bewegung ausführt, um von der eingefahrenen Ruheposition R in die ausgefahrene Anzeigeposition A oder zurück zu gelangen. - In der in den
1 und3 dargestellten eingefahrenen Ruheposition R der Displayeinheit6 ist die Blendenöffnung5 der Blende4 durch eine Abdeckung24 abgedeckt, die fest und starr mit der Displayeinheit6 verbunden ist. Die Abdeckung24 bildet hier eine schräg zur Rückseite13 hin abfallende obere Deckwand der Displayeinheit6 , die jeweils über einen annähernd rechtwinklig von der Abdeckung24 abstehenden Kragen25 einerseits mit der Vorderseite7 und andererseits mit der Rückseite13 der Displayeinheit6 verbunden ist. In der eingefahrenen Ruheposition R der Displayeinheit6 befindet sich die Abdeckung24 in einer ersten Position P1, in der sie die Blendenöffnung5 bis auf einen umlaufenden Spalt mit geringfügiger Abmessung vollständig abdeckt. Gleichzeitig deckt sie in dieser ersten Position P1 somit einen der Blendenöffnung5 entsprechenden Teilbereich der Gehäuseöffnung3 ab. - In der in den
2 und6 dargestellten ausgefahrenen Anzeigeposition A der Displayeinheit6 befindet sich die Abdeckung24 in einer zweiten Position P2, in der ihre hintere und untere Kante26 zumindest nahezu mit der Oberfläche der Blende4 abschließt. In der eingefahrenen Ruheposition R der Displayeinheit6 schließt die Oberfläche der Abdeckung24 in ihrer ersten Position P1 bündig mit der Oberfläche der Blende4 ab. Dazu weist die Abdeckung24 einen der Blende4 entsprechenden gekrümmten Verlauf auf. - Aufgrund ihrer starren Verbindung führen die Displayeinheit
6 und die Abdeckung24 während ihrer Bewegungen zwischen der eingefahrenen Position E und der ausgefahrenen Position A bzw. zwischen der ersten Position P1 und der zweiten Position P2 gleichzeitig exakt die gleichen Verfahrbewegungen aus. - Bei der in
7 dargestellten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung1 ist die Abdeckung24 nicht starr, sondern zum Toleranzausgleich gegenüber der Instrumententafel30 des Kraftfahrzeugs geringfügig beweglich an der Displayeinheit6 befestigt. Dazu weist die Abdeckung24 an ihrer Rückseite27 Führungen28 mit einem Endanschlag28a auf, die spielbehaftet mit an der Displayeinheit6 vorgesehenen Führungen29 mit einem Endanschlag29a zusammenwirken. Auf diese Weise ist die Abdeckung24 über die formschlüssig wirkenden Haltemittel28 ,28a und29 ,29a geringfügig beweglich an der Displayeinheit6 gehalten, wobei sie Bewegungen in allen Richtungen E innerhalb der Ebene der Abdeckung24 und in Richtung S senkrecht zu der Ebene der Abdeckung24 sowie Kippbewegungen K ausführen kann. Zusätzlich ist mindestens eine Feder31 angeordnet, die die Abdeckung24 kraftschlüssig gegen die Displayeinheit6 beaufschlagt. Dabei können beispielsweise Blattfedern oder, wie in7 schematisch dargestellt, Schraubenfedern oder auch andere elastisch wirkende Mittel eingesetzt werden. Auf diese Weise ist die Abdeckung24 schwimmend an der Displayeinheit6 gelagert und führt ebenso wie bei dem in den1 bis6 dargestellten Ausführungsbeispiel zumindest im wesentlichen die gleichen Verfahrbewegungen wie die Displayeinheit6 aus. - Die Displayeinheit
6 bildet zusammen mit der Abdeckung24 eine trennbar mit dem Gehäuse2 verbundene Baugruppe B, die unabhängig von dem Gehäuse2 und insbesondere auch erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem Kraftfahrzeug eingebaut werden kann. Das Gehäuse2 kann somit in der Instrumententafel vormontiert werden, so dass das Fahrzeug bereits für eine spätere Nachrüstung mit der kostenintensiveren Displayeinheit6 vorbereitet ist. Das Gehäuse2 ist hier mit den Führungsschlitzen17 , den Befestigungsvorrichtungen zur Montage an der Instrumententafel sowie den Steckverbindungen zur Fahrzeugschnittstelle ausgeführt, wohingegen die die Displayeinheit6 und die Abdeckung24 umfassende Baugruppe B auch die Schwenkhebel10 , den Elektromotor23 , die Schneckengetriebe22 und das Ritzel21 sowie die Führungszapfen18 umfasst.
Claims (12)
- Anzeigeeinrichtung (
1 ) zur Anzeige von Informationen auf einem Display (7 ), insbesondere für ein Fahrzeug, umfassend – ein Gehäuse (2 ) mit einer Gehäuseöffnung (3 ), – eine Abdeckung (24 ), die zwischen einer ersten Position (P1), in der sie die Gehäuseöffnung (3 ) zumindest teilweise abdeckt, und einer zweiten Position (P2), in der sie die Gehäuseöffnung (3 ) zumindest teilweise freigibt, verfahrbar an dem Gehäuse (2 ) angeordnet ist, – eine Displayeinheit (6 ), die zwischen einer eingefahrenen Ruheposition (R), in der sich die Displayeinheit (6 ) vollständig hinter der Gehäuseöffnung (3 ) in dem Gehäuse (2 ) befindet, und einer ausgefahrenen Anzeigeposition (A), in der das Display (7 ) der Displayeinheit (6 ) zumindest teilweise aus der Gehäuseöffnung (3 ) hervorsteht, verfahrbar in dem Gehäuse (2 ) angeordnet ist, – Führungsmittel (10 ,11 ), durch die die Displayeinheit (6 ) und die Abdeckung (24 ) zwischen ihren jeweiligen ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Positionen geführt sind, – einen elektromotorischen Antrieb (23 ) zum Bewegen der Displayeinheit (6 ) und der Abdeckung (24 ) zwischen ihren jeweiligen ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Positionen, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (24 ) derart mit der Displayeinheit (6 ) verbunden ist, dass die Abdeckung (24 ) und die Displayeinheit (6 ) zwischen den jeweiligen ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Positionen zumindest im wesentlichen die gleichen Verfahrbewegungen ausführen. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
24 ) starr mit der Displayeinheit (6 ) verbunden, insbesondere in die Displayeinheit integriert, und gemeinsam mit der Displayeinheit (6 ) verfahrbar ist. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
24 ) schwimmend an der Displayeinheit (6 ) gelagert ist, wobei sie in mindestens einer Richtung (E, S, K) translatorisch und/oder rotatorisch relativ zur Displayeinheit (6 ) beweglich ist. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
24 ) über spielbehaftete und formschlüssig wirkende Haltemittel (28 ,28a ,29 ,29a ) beweglich an der Displayeinheit (6 ) gehalten ist, und dass elastische Mittel (30 ) vorgesehen sind, welche die Abdeckung (24 ) elastisch gegen die Displayeinheit (6 ) beaufschlagen, so dass die Abdeckung (24 ) gemeinsam mit der Displayeinheit (6 ) verfahrbar ist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseöffnung (
3 ) durch eine Blende (4 ) mit einer darin eingebrachten und der Form der Abdeckung (24 ) entsprechenden Blendenöffnung (5 ) abschließbar ist, wobei die Oberfläche der Abdeckung (24 ) in ihrer ersten Position (P1) bündig mit der Oberfläche der Blende (4 ) abschließt. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinheit (
6 ) und die Abdeckung (24 ) zwischen der jeweils ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Position eine aus mindestens einer Schwenkbewegung und mindestens einer translatorischen Bewegung kombinierte Verfahrbewegung ausführen. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel mindestens eine zumindest teilweise geradlinig verlaufende Kulissenführung (
11 ) umfassen, durch die ein an der Displayeinheit (6 ) angeordneter Führungszapfen (18 ) geführt ist. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich mindestens einer Kulissenführung (
11 ) eine dem Verlauf der Kulissenführung (11 ) angepasste Verzahnung vorgesehen ist, in die ein an der Displayeinheit (6 ) auf einer Welle gelagertes und von einem in oder an der Displayeinheit (6 ) angeordneten Elektromotor (23 ) angetriebenes Ritzel (21 ) eingreift, wobei der Führungszapfen (18 ) vorzugsweise von der das Ritzel (21 ) tragenden Welle gebildet ist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel mindestens einen Schwenkhebel (
10 ) umfassen, der jeweils schwenkbar einerseits an dem Gehäuse (2 ) und andererseits an der Displayeinheit (6 ) angelenkt ist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinheit (
6 ) lösbar mit dem Gehäuse (2 ) verbunden ist, wobei das Gehäuse (2 ) unabhängig und getrennt von der Displayeinheit (6 ) in ein Fahrzeug oder eine Maschine einbaubar ist. - Displayeinheit (
6 ) für eine Anzeigeeinrichtung (1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie fest oder schwimmend mit der Abdeckung (24 ) verbunden ist und vorzugsweise den elektromotorischen Antrieb (23 ) zum Bewegen der Displayeinheit (6 ) und der Abdeckung (24 ) zwischen ihren jeweiligen ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Positionen umfasst. - Gehäuse (
2 ) für eine Anzeigeeinrichtung (1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest einen Teil der Führungsmittel (10 ,11 ), durch die eine Displayeinheit (6 ) und eine Abdeckung (24 ) zwischen ihren jeweiligen ersten (P1, R) und zweiten (P2, A) Positionen führbar sind, insbesondere eine Kulissenführung (11 ), vorzugsweise mit einer an eine Kulissenführung (11 ) angepassten Verzahnung, umfasst.
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