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DE102005059693A1 - Kopfstütze eines Kfz-Sitzes mit einer Tragstruktur - Google Patents

Kopfstütze eines Kfz-Sitzes mit einer Tragstruktur Download PDF

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DE102005059693A1
DE102005059693A1 DE102005059693A DE102005059693A DE102005059693A1 DE 102005059693 A1 DE102005059693 A1 DE 102005059693A1 DE 102005059693 A DE102005059693 A DE 102005059693A DE 102005059693 A DE102005059693 A DE 102005059693A DE 102005059693 A1 DE102005059693 A1 DE 102005059693A1
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Burckhard Becker
Rolf Steinmetz
Thomas Thiel
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Johnson Controls Metals and Mechanisms GmbH and Co KG
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C Rob Hammerstein GmbH
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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Kopfstütze eines Kraftfahrzeugsitzes hat eine Tragstruktur (20), die einen Bügel (22) und mindestens einen Holm (24) aufweist, und einen Stützkörper (40). Die Tragstruktur (20) ist mit dem Stützkörper (40) über mindestens einen Führungsbereich (48) verbunden. Der Stützkörper (40) kann gegenüber der Tragstruktur (20) aus einer normalen Gebrauchsposition entlang eines Vorschubweges (46) in eine Unfallposition bewegt werden, in der sich der Stützkörper (40) sowohl in x-Richtung als auch in z-Richtung vor der Gebrauchsposition befindet. Am Bügel (22) sind zwei Schwingen (50) in jeweils einem Gelenk (54) drehbar gelagert. Die zwei Schwingen (50) sind durch eine Traverse (56) miteinander verbunden. Die Schwingen (50) sind jeweils in einem Anlenkpunkt (58) am Stützkörper (40) angelenkt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Kopfstütze eines Kraftfahrzeugsitzes mit einer Tragstruktur, die mindestens einen Holm und einen Bügel aufweist, und mit einem Stützkörper, wobei die Tragstruktur mit dem Stützkörper über mindestens eine Längsführung verbunden ist, und der Stützkörper gegenüber der Tragstruktur aus einer normalen Gebrauchsposition entlang eines Vorschubweges in eine Unfallposition bewegt werden kann, in der sich der Stützkörper sowohl in x-Richtung als auch in z-Richtung vor der Gebrauchsposition befindet.
  • Eine derartige Kopfstütze hat in bekannter Weise auch noch einen Polsterkörper, der dem Kopf eines Passagiers eine Anlage bietet. Dieser Polsterkörper wird von dem Stützkörper getragen. Der Stützkörper befindet sich im Wesentlichen hinter und innerhalb des Polsterkörpers. Die Tragstruktur verbindet die Kopfstütze mit einer Rückenlehne eines Sitzes. Üblicherweise hat die Tragstruktur zwei parallele Holme, die der Rückenlehne angeordnet sind, zumeist sind sie verschiebbar in der Rückenlehne angeordnet.
  • Bei unfallbedingten Situationen des Kraftfahrzeuges ist es wichtig, dass der Kopf des Passagiers während des Unfalles ausreichend abgestützt wird. Insbesondere ist dies entscheidend bei Heckaufprallunfällen. Normalerweise liegt der Kopf eines Passagiers nicht ständig am Polsterkörper an, vielmehr befindet er sich in einer gewissen Entfernung vom Polsterkörper. Bei einem Unfall ist dies nachteilig, weil der Kopf eines Passagiers sich erst um ein gewisses Stück bewegen muss, bevor er überhaupt in Anlage an den weichen Polsterkörper kommt. Bekanntlich ist es die Rückwärtsbewegung eines Kopfes gegenüber dem Oberkörper, die Schmerzen und Schäden verursachen. Bekannt ist hier der so genannte „whip lash" bzw. „Peitschenschlag".
  • Die Erfindung betrifft aktive Kopfstützen, die ausgelöst durch einen Crashsensor während eines Unfalles sich in x-Richtung und zugleich in z-Richtung nach vorn bewegen, beispielsweise 50 mm in x-Richtung nach vorn und 35 mm in z-Richtung nach oben. Für derartige aktive Kopfstützen werden unter anderem Schraubenfedern, beispielsweise Zugfedern, als Antrieb eingesetzt. Es gilt, eine für den Einsatzzweck möglichst gut geeignete Konstruktion, insbesondere hinsichtlich der Kinematik, für eine Kopfstütze zu finden, die bei einem Unfall sicher und zuverlässig, aber auch ausreichend schnell in die Unfallposition gebracht werden kann. In einer Verbesserung soll auch eine Komforteinstellung in der Gebrauchsposition erreicht werden, diese Komforteinstellung soll unabhängig sein von der Kraft der Antriebsfeder.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine crashaktivierte Kopfstütze und vorzugsweise mit einer Zugfeder als Antriebsfeder ausgebildete Kopfstütze dahingehend weiterzubilden, dass sie eine sichere, zuverlässige Konstruktion aufweist und eine sichere Bewegung der Tragstruktur in die Unfallposition gewährleistet, vorzugsweise auch diese sichere Kinematik auch in der Komforteinstellung in der Gebrauchsposition erreicht ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Kopfstütze mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Diese Kopfstütze hat aufgrund der beiden miteinander gekoppelten Schwingen einen präzisen Bewegungsablauf beim Übergang von der Gebrauchsposition in die Unfallposition. Ein Querstellen des Stützkörpers gegenüber der Tragstruktur während dieses Bewegungsablaufs wird verhindert. Dadurch lässt sich in einer Weiterentwicklung die Kopfstütze auch günstig mit einer so genannten Komfortverstellung in der Gebrauchsposition ausrüsten. Die Schwingen lassen sich günstig mit Arretiermitteln kombinieren. Insbesondere sind derartige Arretiermittel auch vorgesehen, um in der Unfallposition die Tragstruktur so gegenüber dem Stützkörper zu arretieren, dass der Stützkörper nicht zurückgedrückt werden kann, beispielsweise durch einen Kopf eines Passagiers, der auf die Kopfstütze aufschlägt.
  • Die Traverse, die die beiden Schwingen miteinander verbindet und ihre Bewegung synchronisiert, kann auf der Drehachse liegen, die durch die Gelenke verläuft, parallel zu dieser sein, oder anderweitig verlaufen. Vorzugsweise sind zwei parallele Längsführungen vorgesehen. In einer bevorzugten Ausbildung befinden sich die Längsführungen oben und ist die Gelenkachse der beiden Schwingen unten.
  • In einer besonders bevorzugten Ausbildung ist eine Antriebsfeder zwischen Stützkörper und Tragstruktur angeordnet, sie ist normalerweise durch eine Blockiervorrichtung blockiert. Der Blockiervorrichtung ist eine Freigabeeinrichtung zugeordnet, sie gibt die Blockiervorrichtung frei, wenn ein Crashsensor eine Unfallsituation ermittelt hat. Dabei hat die Blockiervorrichtung ein erstes Blockierteil, das eine längliche Öffnung hat, in die ein Mitnehmer der Tragstruktur greift. In der Gebrauchsstellung stützt das erste Blockierteil die Zugkraft der Feder ab, nach Betätigen der Freigabeeinrichtung gibt das erste Blockierteil die Zugfeder frei. Auf diese Weise wird eine Komforteinstellung der Kopfstütze ermöglicht. Der Weg, der im Rahmen der Komforteinstellung möglich ist, ist kürzer als der Vorschubweg während eines Unfalls. Der Weg der Komforteinstellung ist vorzugsweise gradlinig, er kann aber auch kurvenförmig sein, insbesondere kann er ein Teilstück des kurvenförmigen Weges sein, der von den Schwingen vorgegeben ist. Um den Stützkörper gegenüber der Tragstruktur bei einer Komforteinstellung positionieren zu können, ist vorzugsweise eine Arretiervorrichtung vorgesehen.
  • Das erste Blockierteil hat die Aufgabe, zusammen mit weiteren Bauteilen die Zugkraft der Antriebsfeder solange zu blockieren, bis die Freigabeeinrichtung freigegeben ist. Das erste Blockierteil neutralisiert somit die Antriebsfeder. Dabei erfolgt die Abstützung der Antriebsfeder innerhalb der Baugruppe aus Antriebseinheit und Stützkörper. Die Antriebsfeder greift somit nicht unmittelbar zwischen Tragstruktur und Stützkörper an und insbesondere nicht mehr direkt an der Tragstruktur an, vielmehr greift sie über eine Art von Schleppkupplung an der Tragstruktur an. Diese Schleppkupplung wird durch das Langloch gebildet, das im ersten Blockierteil vorgesehen ist, weiterhin durch den Mitnehmer der Tragstruktur. Letzterer ist vorzugsweise gebildet durch ein oberes Querteil des Bügels. Innerhalb des Langlochs kann eine Komforteinstellung des Stützkörpers gegenüber der Tragstruktur erfolgen, ohne dass diese Einstellung durch die Zugkraft der Antriebsfeder belastet ist. Je nach gewählter Komforteinstellung in der Gebrauchsposition muss der Stützkörper nicht mehr entlang des gesamten Vorschubweges in die Unfallposition bewegt werden, sondern nur noch entlang eines Teils dieses Vorschubweges. In einer Unfallsituation wird zunächst ein evtl. Freiweg der Schleppkupplung aufgezehrt, danach erfolgt ein unmittelbarer Antrieb des Stützkörpers relativ zur Tragstruktur durch die Antriebsfeder. An ihrem einen Ende, vorzugsweise an ihrem unteren Ende, ist die Antriebsfeder am Stützkörper festgelegt. Ist die Unfallposition einmal erreicht, kann nicht mehr festgestellt werden, von welchem Ort innerhalb der Komforteinstellung die Unfallposition erreicht wurde.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen der Erfindung, die im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert werden. In dieser Zeichnung zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung wesentlicher Teile einer Kopfstütze und in einer Ausführung mit zwei nach unten ragenden Holmen, Blickrichtung von schräg vorn rechts,
  • 2: eine perspektivische Darstellung der Ausführung nach 1, jedoch mit mehr Einzelheiten und teilweise weggeschnittenen Teilen, Blickrichtung von schräg vorne links,
  • 3: eine perspektivische Darstellung mit Blickrichtung von schräg vorn rechts einer zweiten Ausführung seitlich angeschweißtem Holm,
  • 4: eine prinzipielle Seitenansicht wesentlicher Teile der beiden Ausführungsbeispiele, gezeigt ist die Gebrauchsposition,
  • 5: eine Darstellung wie 4, gezeigt ist die Unfallposition,
  • 6: eine Darstellung ähnlich den 4 und 5, jedoch nunmehr mit mehr Einzelheiten, gezeigt ist die Gebrauchsposition,
  • 7: eine Seitenansicht wie 6, gezeigt ist die hinterste Komforteinstellung, und
  • 8: eine Darstellung wie 6, gezeigt ist nunmehr die Unfallposition.
  • Die Kopfstütze wird zunächst anhand des ersten Ausführungsbeispiels nach den 1 und 2 erläutert. Dabei gelten diese Erläuterungen auch für die anderen Ausführungsbeispiele, sofern diese anderen Ausführungsbeispiele unterschiedlich sind, wird dies im Folgenden im Einzelnen ausgeführt.
  • Wie die Figuren zeigen, hat die Kopfstütze eine Tragstruktur 20, die einen Bügel 22 und zwei mit diesem Bügel verbunden und den Bügel tragende Holme 24 haben. Der Bügel 22 ist im Wesentlichen U-förmig, im ersten Ausführungsbeispiel geht er einstückig in die beiden Holme 24 über. Er hat ein oberes Querteil 26, zwei Seitenteile 28, die zueinander parallel verlaufen, und vorzugsweise zwei Endstücke 30, die von den Seitenteil 28 nach innen hin wegstehen und aufeinander zuweisen.
  • Mit dieser Tragstruktur 20 wirkt ein Stützkörper 40 zusammen, er besteht im Wesentlichen aus zwei Bauteilen, nämlich einem vorderen Bauteil 42 (siehe 4 und 5) und einem hinteren Bauteil 44. Zwischen diesen beiden Bauteilen 42, 44 befindet sich der Bügel 22. Er ist unverlierbar zwischen diesen beiden Bauteilen eingeschlossen. Vorzugsweise ist der Stützkörper 40 aus Kunststoff gefertigt, er kann aber grundsätzlich aus jedem beliebigen Material gefertigt sein. Der Stützkörper 40 kann aus der Gebrauchsposition, die in den 1 bis 4, 6 und 7 gezeigt ist, in die Unfallposition bewegt werden, wie in den 6 und 8 gezeigt ist. Er bewegt sich dabei entlang eines Vorschubweges 46 gekrümmt verläuft. Wie beispielsweise durch Vergleich der 4 und 5 ersichtlich ist, befindet sich der Stützkörper 40 in der Unfallposition sowohl in x-Richtung als auch in z-Richtung vor der Gebrauchsposition, und zwar beispielsweise 50 mm in x-Richtung und 35 mm in z-Richtung vorverschoben.
  • Die Tragstruktur 20 ist mit dem Stützkörper 40 oben über zwei baugleiche Führungsbereiche 48 und unten über zwei Schwingen 50 verbunden. Die oberen Führungsbereiche 48 werden gebildet durch das obere Querteil 26 der Tragstruktur 20 und gekrümmt verlaufende Ausnehmungen 52, die im Wesentlichen hinterem Bauteil 44 ausgebildet sind und durch das vordere Bauteil 42 nach vorn abgeschlossen sind. Die beiden Schwingen 50 sind baugleich, sie sind am Bügel 24, genauer gesagt an den Endstücken 30, um jeweils ein Gelenk 54 drehbar gelagert. Die Drehachsen dieser beiden Gelenke 54 liegen auf einer Geraden, die in y-Richtung verläuft. Eine unter dieser Geraden angeordnete Traverse 56 verbindet die beiden Schwingen 50 zu einer Baueinheit. In den Figuren ist die Traverse 56 parallel zur Achse der Gelenke 54 versetzt. Dies muss nicht so sein, die Traverse 56 kann auch auf der Gelenkachse liegen, sie kann auch unparallel sein. Entscheidend ist nur, dass die beiden Schwingen 50 zu einem Bauteil miteinander verbunden sind.
  • Die Schwingen 50 sind jeweils in einem Anlenkpunkt 58 am Stützkörper 40 angelenkt, konkret sind sie am hinteren Bauteil 44 angelenkt. Wie aus den Figuren ersichtlich ist, sind die Schwingen 50 im Wesentlichen als ein 70° Kreissektor ausgeführt. Genauer gesagt haben sie noch eine Aussparung 60, die in 4 dargestellt ist und in die ein Anschlag 62 eingreift, der am Stützkörper 40 ausgebildet ist.
  • Die Schwingen 50 haben einen Arretierbogen 64, der mehrere, sägezahnförmige Arretierungen aufweist. Mit diesen wirkt ein Arretierelement in Form eines Arretierblechs 66 zusammen, das im Stützkörper 40 in zwei Schlitzen bewegbar gelagert ist und durch mindestens eine Feder in Arretierstellung gezogen wird. Aufgrund der Sägezahnform der Arretierungen kann der Stützkörper 40 nach vorn gezogen werden. Seine Bewegung nach hinten, also in negativer x-Richtung, wird jedoch durch die Arretierungen blockiert. Beim Übergang von der Gebrauchsposition in die Unfallposition schwenken die Schwingen 50 um etwa 70°. Dabei beschreibt jeder Anlenkpunkt 58 eine entsprechende Kreisbahn das Gelenk 54 als Zentrum. Ein entsprechender Bogenverlauf, jedoch nicht exakt auf einer Kreisbahn liegend, beschreiben die Führungsbereiche 48.
  • Das Ausführungsbeispiel nach den 3 unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 dadurch, dass ein Holm 24 seitlich an ein Seitenteil 28 angeschweißt ist und von diesem quer wegsteht. Dieser Holm 24 kann von einer Stütze getragen werden, die aus einer Rückenlehne nach oben wegsteht und vorzugsweise eine Höhenverstellung der Kopfstütze zulässt. Wie auch das Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 ist der Bügel 22 aus Rohrmaterial oder anderen geeigneten Profilen gefertigt. In diesem Fall ist der Bügel sogar einstückig ausgeführt. Grundsätzlich sind Endstücke 30 nicht notwendig, sofern nur die Gelenke 54 in irgendeiner Form mit dem Bügel 22, insbesondere dessen Seitenteilen 28, verbunden sind. Die Endstücke 30 bieten den Vorteil, dass die Gelenke 54 gegenüber den Seitenteilen 28 nach innen verlagert werden, so dass seitlich Platz für die Schwingen 50 und andere Bauteile, wie beispielsweise das Arretierblech 66 geschaffen wird. Wie man aus den Figuren erkennt, befinden sich die Schwingen 50 zwischen den Seitenteilen 28 und dem hinteren Bauteil 44. Das hintere Bauteil 44 wiederum befindet sich zwischen den zwei Schwingen 50.
  • Um den Stützkörper 40 relativ zur Tragstruktur 20 aus der Gebrauchsposition in die Unfallposition bewegen zu können, ist eine Antriebseinheit vorgesehen, die eine Zugfeder 70 aufweist. Sie ist durch eine Blockiervorrichtung 72 normalerweise gesperrt, kann also keine Wirkung entfalten. Die Blockiervorrichtung 72 kann durch eine Freigabeeinrichtung 74 entsperrt werden, dies geschieht im Falle eines Unfalls. Es ist ein Crashsensor (nicht dargestellt, da bekannt) vorgesehen, der die Freigabeeinrichtung 74 betätigt, beispielsweise durch eine Treibladung, durch einen Elektromagneten oder dergleichen.
  • Die Blockiervorrichtung 72 hat ein erstes Blockierteil 76 und ein zweites Blockierteil 78. Beide sind normalerweise in einer gestreckten Anordnung, wie sie 6 und 7 zeigt. Dann neutralisieren sie die Zugkraft der Zugfeder 70.
  • Das erste Blockierteil 76 hat eine längliche Öffnung 80, die das obere Querteil 26 umgreift. Sie bildet eine Art Schleppkupplung aus, auf deren Funktion noch eingegangen werden wird. Wie die 6 und 7 zeigen, ist der freie Weg des oberen Querteils 26 innerhalb der Öffnung 80 kleiner, etwa nur halb so groß, wie der freie Weg des oberen Querteils 26 innerhalb des oberen Führungsbereichs 48. In 6 ist der Vorschubweg 46 mit einem Verstellweg 82 innerhalb der Öffnung 80 gezeigt. Da sich das obere Querteil 26 sowohl immer innerhalb der Öffnung 80 als auch innerhalb des Langlochs, das den Führungsbereich 48 ausbildet, befindet, verschieben sich die beiden Wege, wenn eine Verstellung des Stützkörpers 40 erfolgt.
  • Innerhalb des Verstellweges 82 kann eine Komforteinstellung des Stützkörpers 40 gegenüber der Tragstruktur 20 erfolgen. Dabei kann, wie bereits beschrieben, der Stützkörper 40 in x-Richtung nach vorne gezogen werden und findet sich in neue Arretierungen ein. Er kann auch nach vorne gezogen werden und findet sich in neue Arretierungen ein. Er kann wieder in die Ausgangsstellung, die die 6 zeigt, zurückgebracht werden, wenn eine Betätigung 84, die sich auf jeder Seite der Kopfstütze befindet, betätigt wird und dadurch das Arretierblech 66 freigegeben wird.
  • Das erste Blockierteil 76 hat die Aufgabe, die Zugkraft der Zugfeder 70 zu blockieren und eine Schleppkupplung gegenüber der Tragstruktur 20 zu bilden. In der konkreten Ausführungsform stützt sich das erste Blockierteil 76 am zweiten Blockierteil 78 ab, die Abstützung erfolgt in Höhe der Freigabeeinrichtung 74. Das zweite Blockierteil 78 ist um eine Schwenkachse 86 schwenkbar am Stützkörper 40 angelenkt, konkret am hinteren Bauteil 44. An derselben Schwenkachse 86 greift auch das untere Ende der Zugfeder 70 an. Das obere Ende der Zugfeder 70 ist am ersten Blockierteil 76 festgelegt.
  • Wird die Freigabeeinrichtung 74 betätigt, verlassen die Blockierteile 76, 78 ihre gestreckte Position und kommen in die Position gemäß 8. In dieser Position ist die Zugfeder 70 frei, sie wird nicht mehr durch die Blockierteile 76, 78 blockiert. Sie zieht den Stützkörper 40 nach oben, wodurch die Position gemäß 8 erreicht wird.
  • In der Unfallposition hängt das erste Blockierteil 76 im Wesentlichen nur noch am oberen Querteil 26. Die Blockiervorrichtung 72 kann zwar wieder rekonstruiert werden, hierzu sind aber Eingriffe in der Kopfstütze nötig. Man kann beispielsweise auch die beiden Blockierteile 76, 78 durch ein gemeinsames Gelenk verbinden, das als Kniehebelanordnung ausgeführt ist.

Claims (15)

  1. Kopfstütze eines Kraftfahrzeugsitzes mit einer Tragstruktur (20), die einen Bügel (22) und mindestens einen Holm (24) aufweist, und mit einem Stützkörper (40), wobei die Tragstruktur (20) mit dem Stützkörper (40) über mindestens einen Führungsbereich (48) verbunden ist, und der Stützkörper (40) gegenüber der Tragstruktur (20) aus einer normalen Gebrauchsposition entlang eines Vorschubweges (46) in eine Unfallposition bewegt werden kann, in der sich der Stützkörper (40) sowohl in x-Richtung als auch in z-Richtung vor der Gebrauchsposition befindet, dadurch gekennzeichnet, dass am Bügel (22) zwei Schwingen (50) in jeweils einem Gelenk (54) drehbar gelagert sind, dass die zwei Schwingen (50) durch eine Traverse (56) miteinander verbunden sind, und dass die Schwingen (50) jeweils in einem Anlenkpunkt (58) am Stützkörper (40) angelenkt sind.
  2. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Führungsbereich (48) oberhalb der beiden Schwingen (50) befindet, und dass vorzugsweise zwei Führungsbereiche (48), die zueinander parallel sind, vorgesehen sind.
  3. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (22) ein oberes Querteil (26) aufweist, dass zwei parallele zwei Führungsbereiche (48) vorgesehen sind, und dass das obere Querteil (26) Bestandteil des oberen Führungsbereichs (48) ist.
  4. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (22) ein oberes Querteil (26) und zwei vom Querteil (26) wegstehende, zueinander parallele Seitenteile (28) aufweist.
  5. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (22) einstückig aus einem Profil, insbesondere einem Rohrprofil, gefertigt ist.
  6. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Holm (24) vorgehen ist, der quer vom Bügel (22) wegsteht, insbesondere seitlich an den Bügel (22) angesetzt ist, oder dass mindestens ein Holm (24) vorgehen ist, der nach unten vom Bügel (22) wegsteht, insbesondere unten an den Bügel (22) angesetzt ist.
  7. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der beiden Schwingen (50) einen Arretierbogen (64) aufweist, der zentrisch zum Anlenkpunkt (58) ist, und dass dem Arretierbogen (64) ein Arretierelement zugeordnet ist, das am Stützkörper (40) gehalten ist.
  8. Kopfstütze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierbogen (64) eine Verzahnung, insbesondere eine Verzahnung mit Sägezähnen, aufweist.
  9. Kopfstütze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Arretierbogen (64) über etwa 50 bis 120 Grad, vorzugsweise über etwa 70 Grad erstreckt.
  10. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Stützkörper (40) und Tragstruktur (20) eine Zugfeder (70) angeordnet ist, die normalerweise durch eine Blockiervorrichtung (72) blockiert ist, dass eine Freigabeeinrichtung (74) vorgesehen ist, die der Blockiervorrichtung (72) zugeordnet ist und die Blockiervorrichtung (72) freigibt, wenn ein Crashsensor eine Unfallsituation ermittelt hat.
  11. Kopfstütze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiervorrichtung (72) ein erstes Blockierteil (76) aufweist, dass das erste Blockierteil (76) eine längliche Öffnung (80) aufweist, durch das ein Mitnehmer der Tragstruktur (20) greift, dass in Gebrauchsstellung das erste Blockierteil (76) die Zugkraft der Zugfeder (70) abstützt und dass nach Betätigen der Freigabeeinrichtung (74) das erste Blockierteil (76) die Zugfeder (70) freigibt.
  12. Kopfstütze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Blockierteil (78) vorgesehen ist, dass in Gebrauchsstellung die beiden Blockierteile (76, 78) sich gegeneinander abstützen, und dass das zweite Blockierteil (78) sich am Stützkörper (40) abstützt, vorzugsweise am Stützkörper (40) angelenkt ist.
  13. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Führungsbereich (48) bogenförmig verläuft und vorzugsweise einen Bogenverlauf aufweist, der parallel versetzt ist zum Bogen, den die beiden Gelenke (54) der Schwingen (50) um die Anlenkpunkte (58) beschreiben.
  14. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschubweg (46) ein gekrümmter Weg, vorzugsweise ein bogenförmig gekrümmter Weg ist.
  15. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörper (40) aus zwei Bauteilen (42, 44) zusammengesetzt ist, und dass sich der Bügel (22) zwischen diesen beiden Bauteilen (42, 44) befindet.
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