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DE102005056006B4 - Pulverfördervorrichtung und Fangdüse für die Pulverfördervorrichtung - Google Patents

Pulverfördervorrichtung und Fangdüse für die Pulverfördervorrichtung Download PDF

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DE102005056006B4
DE102005056006B4 DE102005056006A DE102005056006A DE102005056006B4 DE 102005056006 B4 DE102005056006 B4 DE 102005056006B4 DE 102005056006 A DE102005056006 A DE 102005056006A DE 102005056006 A DE102005056006 A DE 102005056006A DE 102005056006 B4 DE102005056006 B4 DE 102005056006B4
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catching
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powder conveying
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Daniel Ziwica
René Schmid
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J Wagner AG
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Abstract

Fangdüse für eine Pulverfördervorrichtung,
– mit einem rohrförmigen Pulverstromkanal (22),
– mit einer Schulter (5), um die Lage der Fangdüse in der Pulverfördervorrichtung vorzugeben,
– wobei die Schulter (5) zwischen einem stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.1) und einem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) angeordnet ist und einen Kanal für Dosierluft (3; 3.1, 3.2) aufweist,
– wobei der Kanal für Dosierluft (3; 3.1, 3.2) den stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.1) mit dem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) verbindet, und
– wobei der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt (17.2) so ausgebildet ist, dass er mit einer über den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) schiebbaren Schlauchtülle (11) einen weiteren Kanal für Dosierluft (20.2) bildet, um die Dosierluft (DL) bis ans stromabwärtige Ende der Fangdüse zu führen.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fördern von Pulver und eine Fangdüse, die in der Pulverfördervorrichtung Verwendung finden kann.
  • Um Gegenstände oder Werkstücke mit Pulver zu beschichten, wird das Pulver aus einem Pulvervorratsbehälter mit Hilfe einer Pulverfördervorrichtung zu einer Pulversprühpistole transportiert und dort mit der Pulversprühpistole auf das Werkstück aufgebracht. Die Pulverfördervorrichtung, welche im Folgenden auch als Pulverinjektor bezeichnet wird, fördert das Pulver mit Hilfe von Förderluft aus dem Vorratsbehälter. Dabei strömt im Inneren des Pulverinjektors das Gemisch aus Förderluft und Pulver durch einen Pulverkanal einer Fangdüse, wobei mit Hilfe der Fangdüse dem Pulver-Förderluftgemisch zusätzlich Dosierluft beigemischt wird, um einen definierten Gesamtluftstrom zu erreichen.
  • Aus dem Stand der Technik DE 43 19 726 A1 ist eine Pulverfördereinrichtung mit einer Fangdüse bekannt, die mehrere von außen zum Pulverkanal hinführende schräge Bohrungen aufweist, um die Dosierluft in den Pulverkanal einzuleiten. Diese Ausführungsform der Fangdüse hat jedoch den Nachteil, dass die schräg verlaufenden Bohrungen aufwen dig herzustellen sind. Grundsätzlich sind Bohrungen, die quer zur Längsachse der Fangdüse verlaufen nur mit zusätzlichem Aufwand herstellbar.
  • Aus der Druckschrift DE 197 29 549 A1 ist ein Druckluft-Injektor zur pneumatischen Förderung eines Pulvers für eine Pulverbeschichtungsanlage bekannt. Der Druckluft-Injektor umfasst mehrere einzelne Injektoren, die jeweils aus einer Treibdüse und einer gleichachsigen Fangdüse bestehen und bündelförmig um einen zylindrischen Ansaugraum herum angeordnet sind.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Fangdüse für eine Pulverfördervorrichtung auszubilden, die einfach herstellbar ist, insbesondere sollen Bohrungen, die quer zur Längsachse der Fangdüse verlaufen, vermieden werden und zudem eine passende Pulverfördervorrichtung für die Fangdüse auszubilden.
  • Die Aufgabe wird durch eine Fangdüse für eine Pulverfördervorrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 und durch eine Pulverfördervorrichtung mit einer Fangdüse mit den Merkmalen gemäß Anspruch 11 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den in den abhängigen Ansprüchen angegebenen Merkmalen.
  • Die erfindungsgemäße Fangdüse für eine Pulverfördervorrichtung weist einen rohrförmigen Pulverstromkanal und eine Schulter auf, mit der die Lage der Fangdüse in der Pulverfördervorrichtung vorgegeben ist und die zwischen einem stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt und einem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt angeordnet ist. Die Schulter selbst weist einen Kanal für Dosierluft auf, wobei der Kanal den stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt mit dem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt verbindet. Der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt ist so ausgebildet, dass er mit einer über den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt schiebbaren Schlauchtülle einen weiteren Kanal für Dosierluft bildet, um die Dosierluft bis ans stromabwärtige Ende der Fangdüse zu führen.
  • Die erfindungsgemäße Pulverfördervorrichtung umfasst dazu die soeben beschriebene Fangdüse, welche in einem Gehäuse der Pulverfördervorrichtung angeordnet ist. Die Pulverfördervorrichtung weist des Weiteren eine Schlauchtülle auf, die den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt der Fangdüse umgibt.
  • Somit ist die Fangdüse vorteilhafterweise jederzeit einfach austauschbar und so ausgebildet, dass sie in der Pulverfördervorrichtung präzise anordenbar ist. Insbesondere das laterale und axiale Spiel sowie der Winkelfehler sollen möglichst gering sein.
  • Zudem wird die Griffigkeit der Fangdüse gewährleistet. Dies ist insbesondere beim Herausnehmen der Fangdüse aus der Pulverfördervorrichtung von Bedeutung.
  • Darüber hinaus besteht ein weiterer Vorteil in der Gestaltung der Fangdüse darin, dass die Pulverfördervorrichtung nach dem Austauschen der Fangdüse die gleichen Ei genschaften bei der Pulverförderung aufweist wie vor dem Austauschen. Das heißt, die Eigenschaften der Pulverfördervorrichtung sollen sich lediglich durch das Austauschen der Fangdüse nicht ändern.
  • Bei einer ersten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Fangdüse für eine Pulverfördervorrichtung weist der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt mindestens eine Vertiefung auf.
  • Bei einer zweiten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Fangdüse verläuft auf der Außenseite des stromabwärtigen Fangdüsenabschnitts eine schraubenförmige Rippe.
  • Bei einer dritten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Fangdüse ist die Außenseite des stromabwärtigen Fangdüsenabschnitts in Längsrichtung oder kreuzförmig gerändelt.
  • Zudem kann bei der erfindungsgemäßen Fangdüse zur Bildung des weiteren Kanals für Dosierluft der Außendurchmesser des stromabwärtigen Fangdüsenabschnitts kleiner als der Innendurchmesser der Schlauchtülle ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass dadurch die Dosierluft ohne weiteres bis ans stromabwärtige Ende der Fangdüse gelangt und von dort dem Pulver-Förderluftgemisch zugeführt werden kann.
  • Des Weiteren kann bei der erfindungsgemäßen Fangdüse der Kanal in der Schulter als Nut oder als Bohrung ausgebildet sein.
  • Um die Fangdüse präzise im Gehäuse der Pulverfördervorrichtung platzieren zu können, weist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fangdüse eine erste zylinderförmige Führungsfläche und eine davon beabstandete zweite zylinderförmige Führungsfläche und die Schulter eine konisch ausgebildete Seite auf, wobei die Führungsflächen und die Seite vorgesehen sind, um die Lage der Fangdüse in der Pulverfördervorrichtung vorzugeben. Die Schulter ist in der Pulverfördervorrichtung einspannbar.
  • Zudem kann die Schulter bei der erfindungsgemäßen Fangdüse auch eine weitere konisch ausgebildete Seite aufweisen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform wird ferner vorgeschlagen, dass die erfindungsgemäße Fangdüse eine Ringnut zur Aufnahme eines O-Rings aufweist, wobei die Ringnut im Bereich des Fangdüseneinlasses angeordnet ist. Damit kann, wenn die Fangdüse in der Pulverfördervorrichtung montiert ist, der Dosierluftkanal stromaufwärts gegenüber dem Pulverkanal der Pulverfördervorrichtung abgedichtet werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fangdüse ist der Durchmesser der ersten zylinderförmigen Führungsfläche kleiner als der Durchmesser der zweiten zylinderförmigen Führungsfläche. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass die mit dem O-Ring ausgestattete Fangdüse leichter montierbar ist und auch wieder leichter aus dem Gehäuse der Pulverfördervorrichtung herausgezogen werden kann.
  • Bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Pulverfördervorrichtung ist im Gehäuse der Pulverfördervorrichtung eine Bohrung vorgesehen, in welcher der stromaufwärtige Fangdüsenabschnitt der Fangdüse angeordnet ist, wohingegen der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt aus dem Gehäuse herausragt. Das Gehäuse bildet den Anschlag für die Schulter.
  • Bei einer zusätzlichen Weiterbildung der Pulverfördervorrichtung ist eine Überwurfmutter vorgesehen, mit der die Fangdüse und die Schlauchtülle am Gehäuse fixierbar sind.
  • Schließlich kann bei der erfindungsgemäßen Pulverfördervorrichtung ein Schlauch vorgesehen sein, der über die Schlauchtülle geschoben ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird die Erfindung mit mehreren Ausführungsbeispielen anhand von fünf Figuren weiter erläutert.
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Fangdüse in der Seitenansicht.
  • 2 zeigt eine mögliche Ausführungsform der Pulverfördervorrichtung im Querschnitt.
  • 3 zeigt eine zweite mögliche Ausführungsform der Fangdüse in einer dreidimensionalen Ansicht.
  • 4 zeigt eine dritte mögliche Ausführungsform der Fangdüse in einer dreidimensionalen Ansicht.
  • 5 zeigt eine vierte mögliche Ausführungsform der Fangdüse in einer dreidimensionalen Ansicht.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • In 1 ist eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fangdüse 1 in der Seitenansicht gezeigt. Die Fangdüse 1 weist in ihrem Inneren einen Kanal 22 auf, durch den, wenn die Pulverfördervorrichtung in Betrieb ist, das Gemisch aus Pulver und Förderluft FL strömt. Der Kanal 22 wird im Folgenden auch als Pulverstromkanal bezeichnet. Die Längsachse der Fangdüse 1 ist mit dem Bezugszeichen 21 und die Strömungsrichtung durch den Pfeil 7 gekennzeichnet. Das Gemisch tritt am trichterförmigen Düseneinlass 16 in die Fangdüse 1 ein und am Düsenauslass 18 wieder aus der Fangdüse 1 aus. Im Bereich des Düseneinlasses 16 ist die Fangdüse 1 auf der Außenseite zylinderförmig ausgebildet, welche als zylinderförmige erste Führungsfläche 2.1 dient.
  • Im in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich etwa in der Mitte der Fangdüse 1 eine Schulter 5, an die sich auf der stromaufwärtigen Seite eine zweite zylinderförmig ausgebildete Führungsfläche 2.2 anschließt. Die beiden Seiten 5.1 und 5.2 der Schulter 5 sind als Doppelkonus ausgebildet. Ober die erste Führungsfläche 2.1, die zweite Führungsfläche 2.2 und die konisch ausgebildete Seite 5.1 der Schulter 5 wird die Position der Fangdüse 1 in der Pulverfördervorrichtung vorgegeben.
  • Die Fangdüse 1 teilt sich im Wesentlichen in zwei Fangdüsenabschnitte 17.1 und 17.2 auf, wobei der stromaufwärts angeordnete Fangdüsenabschnitt 17.1 vom stromabwärts angeordneten Fangdüsenabschnitt 17.2 durch die Schulter 5 getrennt ist. Damit jedoch die Dosierluft DL, welche auch als Zusatzluft bezeichnet wird, vom stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.1 zum stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.2 gelangt, sind in der Schulter 5 eine oder mehrere Nuten 3 vorgesehen. Anstelle der in 1 gezeigten Nut 3 kann zur Verbindung der beiden Fangdüsenabschnitte 17.1 und 17.2 auch eine Durchgangsbohrung in der Schulter 5 vorgesehen sein. Auf dem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.2 sind, wie in 1 gezeigt, zwei schraubenförmig ausgebildete Rippen 4.1 und 4.2 angeordnet. Auf die Funktionsweise der einzelnen Komponenten der Fangdüse 1 wird später noch weiter eingegangen.
  • In 2 ist eine mögliche Ausführungsform einer Pulverfördervorrichtung im Querschnitt gezeigt. Die Förderluft FL strömt durch den Fördelufteinlass 13 in die Pulverfördervorrichtung und sorgt im Inneren dafür, dass das Pulver durch den Pulvereinlass 15 in die Pulverfördervorrichtung gesaugt wird. Das aus der Förderluft FL und dem Pulver gebildete Pulverluftgemisch wird nun durch die im stromabwärtigen Ende der Pulverfördervorrichtung angeordnete Fangdüse 1 geleitet. Die Fangdüse 1 ist in der Pulverfördervorrichtung so angeordnet, dass ihr stromaufwärtiger Fangdüsenabschnitt 17.1 sich in einer Bohrung 19 der Pulverfördervorrichtung befindet und der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt 17.2 der Fangdüse 1 aus dem Gehäuse 9 der Pulverfördervorrichtung herausragt. Über den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.2 der Fangdüse 1 ist eine Schlauchtülle 11 gestülpt, die zusammen mit der Fangdüse 1 mittels einer Überwurfmutter 10 am Gehäuse 9 der Pulverfördervorrichtung befestigt wird. Die Pulverfördervorrichtung weist zusätzlich einen Dosierlufteinlass 14 auf, über den Dosierluft DL zum Pulverluftgemisch hinzugefügt werden kann. Die Dosierluft DL strömt dazu zuerst durch den Dosierlufteinlass 14 in einen ersten Dosierluftkanal 20.1, welcher durch den stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.1 und die Bohrung 19 gebildet wird, und von dort durch die Nut 3 in einen zweiten Dosierluftkanal 20.2, welcher durch den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.2, die Rippen 4.1 und 4.2 und die Schlauchtülle 11 gebildet wird. Die Rippen 4.1 und 4.2 sind für den Dosierluftkanal 20.2 jedoch nicht zwingend erforderlich. Nachdem die Dosierluft DL den zweiten Dosierluftkanal 20.2 verlassen hat, wird sie dem Gemisch aus Förderluft FL und Pulver beigemischt.
  • Die beiden schraubenförmig ausgebildeten Rippen 4.1 und 4.2 sorgen dafür, dass die Dosierluft DL einen Drall erhält. Die Strömungsrichtung der Dosierluft DL ist durch die Pfeile 8 in 1 angedeutet. Durch den Drall wird erreicht, dass die Dosierluft beim Austritt aus dem stromabwärtigen Dosierluftkanal 20.2 keine Saugwirkung erzeugt. Die beiden Rippen 4.1 und 4.2 haben zudem den Vorteil, dass sie die Griffigkeit der Fangdüse 1 erhöhen. Nachdem die Überwurfmutter 10 abgeschraubt wurde, kann die Fangdüse 1 ohne weiteres von Hand aus der Pulverfördervorrichtung herausgezogen werden. Die Anzahl der erforderlichen Rippen auf dem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.2 hängt von den technischen Rahmenbedingungen ab. Gleiches gilt sinngemäß für die Anzahl der Nuten 3 beziehungsweise der Durchgangsbohrungen durch die Schulter 5.
  • Die Schlauchtülle 11, wie sie in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 202 04 116 beschrieben ist, kann aus einem elektrisch nicht leitenden Material bestehen und auf der Außenseite von einer Schicht oder einer Hülse aus elektrisch leitendem Material umgeben sein. Die die Schlauchtülle 11 umgebende Hülse kann beispielsweise aus Metall oder einem elektrisch leitfähigen Kunststoff bestehen.
  • Für den Fall, dass die Schlauchtülle 11 von einer solchen Hülse umgeben ist, kann die Hülse mittels der Überwurfmutter 10, welche ebenfalls ein elektrisch leitendes Material aufweist, am geerdeten Injektorgehäuse 9 elektrisch befestigt sein. Die Hülse kann dazu mit einem Ringflansch versehen sein, der von der Überwurfmutter gegen einen Bund am Gehäuse 9 der Pulverfördervorrichtung angepresst gehalten ist. Für weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich der elektrischen und mechanischen Ausbildung der Schlauchtülle 11, wird auf die Beschreibung in der DE 202 04 116 verwiesen, wobei die Form der Schlauchtülle 11 an die spezifischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Fangdüse 1 angepasst werden sollte. Es ist vorgesehen, dass die Schlauchtülle 11 und die Überwurfmutter 10 am Schlauch verbleiben. Wird also der Schlauch zusammen mit der Überwurfmutter 10 vom Injektorgehäuse 9 getrennt, so verbleibt die Überwurfmutter 10 und die Schlauchtülle 11 am Schlauch, wohingegen die Fangdüse 1 im Injektorgehäuse 9 bleibt.
  • Die Rippen 4.1 und 4.2 können so ausgebildet sein, dass sie dafür sorgen, dass die Schlauchtülle 11 in einem definierten Abstand zur Fangdüse 1 gehalten wird, so dass sich zwischen der Außenseite der Fangdüse 1 und der Innenseite der Schlauchtülle 11 der bereits erwähnte Dosierluftkanal 20.2 bildet.
  • 3 zeigt eine zweite mögliche Ausführungsform der Fangdüse in einer dreidimensionalen Ansicht. Sie unterscheidet sich von der in der 1 gezeigten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, dass der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt 17.2 mehrere Vertiefungen 23 aufweist. Zudem sind im stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt 17.2 zwei schmale ringförmige Erhebungen 24.1 und 24.2 und eine breite ringförmige Erhebung 24.3 vorgesehen. Die ringförmigen Erhebungen 24.1, 24.2 und 24.3 in Verbindung mit den Vertiefungen 23 verbessern unter anderem die Griffigkeit der Fangdüse, was beim Einsetzen und Herausnehmen der Fangdüse aus dem Gehäuse 9 der Pulverfördervorrichtung von Vorteil ist.
  • Die 4 und 5 zeigen eine dritte und eine vierte Ausführungsform der Fangdüse 1 in einer dreidimensionalen Ansicht. Die dort abgebildeten Fangdüsen unterscheiden sich von der in der 1 gezeigten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, dass der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt 17.2 mehrere in Längsrichtung verlaufende Vertiefungen 23 aufweist. Diese können beispielsweise mittels einer Rändelmaschine hergestellt werden.
  • Alternativ zu den gezeigten Ausführungsformen kann die stromabwärtige Aussenseite der Fangdüse 1 auch kreuzförmig gerändelt werden.
  • Die in 4 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich zudem von der in 1 gezeigten Ausführungsform dadurch, dass in der Schulter 5 statt der Nut 3 mehrere Bohrungen 3.1 und 3.2 als Dosierluftkanäle vorgesehen sind.
  • Mit Hilfe des in der Nut 6 platzierten O-Rings 12 wird dafür gesorgt, dass der Dosierluftkanal 20.1 stromaufwärts gegenüber dem Pulverkanal des Injektors luftdicht abgeschlossen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Dosierluft DL nicht stromaufwärts in den Pulveransaugkanal gelangen kann.
  • 1
    Fangdüse
    2.1
    erste zylindrische Führung
    2.2
    zweite zylindrische Führung
    3
    Nut
    3.1
    Bohrung
    3.2
    Bohrung
    4.1
    Rippe
    4.2
    weitere Rippe
    5
    Schulter
    5.1
    konisch geformte Seite
    5.2
    konisch geformte Seite
    6
    ringförmige Nut
    7
    Strömungsrichtung des Pulvers
    8
    Strömungsrichtung der Dosierluft
    9
    Injektorgehäuse
    10
    Überwurfmutter
    11
    Schlauchtülle
    12
    O-Ring
    13
    Förderlufteinlass
    14
    Dosierlufteinlass
    15
    Pulvereinlass
    16
    Fangdüseneinlass
    17.1
    stromaufwärtiger Fangdüsenabschnitt
    17.2
    stromabwärtiger Fangdüsenabschnitt
    18
    Fangdüsenauslass
    19
    Bohrung
    20.1
    stromaufwärtiger Dosierluftkanal
    20.2
    stromabwärtiger Dosierluftkanal
    21
    Längsachse
    22
    Pulverkanal
    23
    Vertiefung
    24.1
    schmaler Ring
    24.2
    schmaler Ring
    24.3
    breiter Ring
    FL
    Förderluft
    DL
    Dosierluft

Claims (14)

  1. Fangdüse für eine Pulverfördervorrichtung, – mit einem rohrförmigen Pulverstromkanal (22), – mit einer Schulter (5), um die Lage der Fangdüse in der Pulverfördervorrichtung vorzugeben, – wobei die Schulter (5) zwischen einem stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.1) und einem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) angeordnet ist und einen Kanal für Dosierluft (3; 3.1, 3.2) aufweist, – wobei der Kanal für Dosierluft (3; 3.1, 3.2) den stromaufwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.1) mit dem stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) verbindet, und – wobei der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt (17.2) so ausgebildet ist, dass er mit einer über den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) schiebbaren Schlauchtülle (11) einen weiteren Kanal für Dosierluft (20.2) bildet, um die Dosierluft (DL) bis ans stromabwärtige Ende der Fangdüse zu führen.
  2. Fangdüse nach Anspruch 1, wobei der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt (17.2) mindestens eine Vertiefung (23) aufweist.
  3. Fangdüse nach Anspruch 1 oder 2, wobei auf der Aussenseite des stromabwärtigen Fangdüsenabschnitts (17.2) mindestens eine schraubenförmige Rippe (4.1, 4.2) oder mindestens ein Ring (24.1, 24.2, 24.3) vorgesehen ist.
  4. Fangdüse nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Aussenseite des stromabwärtigen Fangdüsenabschnitts (17.2) in Längsrichtung oder kreuzförmig gerändelt ist.
  5. Fangdüse nach Anspruch 3, wobei zur Bildung des weiteren Kanals für Dosierluft (20.2) der Aussendurchmesser des stromabwärtigen Fangdüsenabschnitts (17.2) kleiner als der Innendurchmesser der Schlauchtülle (11) ist.
  6. Fangdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Kanal für Dosierluft (3; 3.1, 3.2) als Nut oder als Bohrung ausgebildet ist.
  7. Fangdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, – mit einer ersten zylinderförmigen Führungsfläche (2.1) und einer davon beabstandeten zweiten zylinderförmigen Führungsfläche (2.2), – wobei die Schulter (5) eine konisch ausgebildete Seite (5.1) aufweist, – wobei die Führungsflächen (2.1, 2.2) und die Seite (5.1) vorgesehen sind, um die Lage der Fangdüse in der Pulverfördervorrichtung vorzugeben, und – wobei die Schulter (5) in der Pulverfördervorrichtung einspannbar ist.
  8. Fangdüse nach Anspruch 7, bei der die Schulter (5) eine weitere konisch ausgebildete Seite (5.2) aufweist.
  9. Fangdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit einer Ringnut (6) zur Aufnahme eines O-Rings (12), die im Bereich des Fangdüseneinlasses (16) angeordnet ist.
  10. Fangdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der Durchmesser der ersten zylinderförmigen Führungsfläche (2.1) kleiner als der Durchmesser der zweiten zylinderförmigen Führungsfläche (2.2) ist.
  11. Pulverfördervorrichtung mit einer Fangdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, – mit einem Gehäuse (9), in dem die Fangdüse (1) angeordnet ist, und – mit einer Schlauchtülle (11), die den stromabwärtigen Fangdüsenabschnitt (17.2) umgibt.
  12. Pulverfördervorrichtung nach Anspruch 11, – bei der im Gehäuse (9) eine Bohrung (19) vorgesehen ist, in welcher der stromaufwärtige Fangdüsenabschnitt (17.1) der Fangdüse (1) angeordnet ist, – bei der das Gehäuse (9) den Anschlag für die Schulter (5) bildet, und – bei der der stromabwärtige Fangdüsenabschnitt (17.2) aus dem Gehäuse (9) herausragt.
  13. Pulverfördervorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, mit einer Überwurfmutter (10), mit der die Fangdüse (1) und die Schlauchtülle (11) am Gehäuse (9) fixierbar sind.
  14. Pulverfördervorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, mit einem Schlauch, der über die Schlauchtülle (11) geschoben ist.
DE102005056006A 2004-12-16 2005-11-24 Pulverfördervorrichtung und Fangdüse für die Pulverfördervorrichtung Active DE102005056006B4 (de)

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