Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine wässrige Formulierung der Verbindung
der Formel 1 bereitzustellen, welche den hohen Standards genügt, die
notwendig sind, um eine Lösung
mittels der eingangs genannten Inhalatoren optimal vernebeln zu
können
und welche gegenüber
den wässrigen
Formulierungen nach dem Stand der Technik verbesserte Eigenschaften
besitzen. Die erfindungsgemäßen Wirkstoffformulierungen
müssen
dabei auch eine ausreichende pharmazeutische Qualität aufweisen,
d.h. sie sollten über
eine Lagerzeit von einigen Jahren, bevorzugt von mindestens einem
Jahr, stärker
bevorzugt von zwei Jahren pharmazeutisch stabil sein.
Diese
treibgasfreien Lösungsformulierungen
müssen
ferner mittels eines Inhalators unter Druck vernebelt werden können, wobei
die im generierten Aerosol ausgebrachte Masse reproduzierbar innerhalb
eines definierten Bereichs liegt.
Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird gelöst
durch eine wässerige
Arzneimittelzubereitung für
die Inhalation enthaltend eine oder mehrere, bevorzugt eine Verbindung
der Formel 1,
worin X
– ein
Anion bedeutet, eine pharmakologisch verträgliche, organische Säure sowie
weitere pharmakologisch verträgliche
Hilfsstoffe und/oder Komplexbildner, wobei das Kation der Formel
1'
in der Zubereitung in einer
Konzentration von 206,3 bis 230,16 mg pro 100 ml Arzneimittelzubereitung
vorliegt.
Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung gelangen bevorzugt jene Verbindungen
der Formel 1 zur Anwendung, in denen das Anion X– ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus Chlorid, Bromid, Iodid, Sulfat, Phosphat,
Methansulfonat, Nitrat, Maleat, Acetat, Citrat, Fumarat, Tartrat,
Oxalat, Succinat, Benzoat und p-Toluolsulfonat.
Bevorzugt
gelangen die Salze der Formel 1 zur Anwendung, worin X– ein
Anion ausgewählt
aus der Gruppe Chlorid, Bromid, 4-Toluolsulfonat und Methansulfonat
bedeutet.
Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind diejenigen Formulierungen,
die die Verbindung der Formel 1, in der X– für Bromid
steht, enthalten.
Bevorzugt
sind wässerige
Arzneimittelzubereitung für
die Inhalation enthaltend eine oder mehrere, bevorzugt eine Verbindung
der Formel 1, in der X– Bromid bedeutet, eine
pharmakologisch verträgliche,
organische Säure
sowie weitere pharmakologisch verträgliche Hilfsstoffe und/oder
Komplexbildner, wobei pro 100 ml Arzneimittelzubereitung 251 bis
280 mg des Bromids der Formel 1 enthalten sind.
Bezugnahmen
auf die Verbindung der Formel 1 schließen im Rahmen der vorliegenden
Erfindung stets alle möglichen
amorphen und kristallinen Modifikationen dieser Verbindung mit ein.
Bezugnahmen auf die Verbindung der Formel 1 schließen im Rahmen
der vorliegenden Erfindung ferner alle möglichen Solvate und Hydrate,
die von dieser Verbindung gebildet werden können mit ein.
Eine
gegebenenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung erfolgende Bezugnahme
auf die Verbindung 1' ist
als Bezugnahme auf das in den Salzen 1 enthaltene pharmakologisch
aktive Kation der nachstehenden Formel anzusehen
In
der erfindungsgemäßen Formulierung
liegt die Verbindung 1 in Wasser gelöst vor. Gegebenenfalls können Co-Solventien
zum Einsatz gelangen. Erfindungsgemäß bevorzugt gelangt ein weiteres
Lösungsmittel allerdings
nicht zum Einsatz.
Die
Konzentration der Verbindung der Formel 1 bezogen auf den Anteil
an pharmakologisch wirksamem Kation 1' in der erfindungsgemäßen Arzneimittelzubereitung
liegt erfindungsgemäß bevorzugt
bei etwa 209,61 bis 226,05 mg pro 100 ml. Besonders bevorzugt enthalten
100 ml der erfindungsgemäßen Formulierungen
etwa 213,72 bis 221,94 mg 1',
insbesondere etwa 217,35 mg 1'.
Wird
als Verbindung der Formel 1 jene erfindungsgemäß besonders bevorzugte Verbindung
eingesetzt, in der X– für das Bromid steht, liegt der
Anteil an 1 erfindungsgemäß bevorzugt
bei etwa 255 bis 275 mg Arzneimittelzubereitung. Besonders bevorzugt
enthalten 100 ml der erfindungsgemäßen Arzneimittelzubereitung
260 bis 270 mg, insbesondere etwa 264,411 mg der Verbindungen der
Formel 1.
Erfindungsgemäß enthält die Formulierung
bevorzugt nur ein einziges Salz der Formel 1. Allerdings kann die
Formulierung auch ein Gemisch verschiedener Salze der Formel 1 enthalten.
Der
pH-Wert der erfindungsgemäßen Formulierung
liegt erfindungsgemäß bevorzugt
in einem Bereich von 2,5 und 6,5, vorzugsweise in einem Bereich
von 3,0 bis 5,0, stärker
bevorzugt im Bereich von 3,5 bis 4,5, insbesondere im Bereich 3,6
bis 4,4.
Der
pH-Wert wird durch Zugabe von organischen, pharmakologisch verträglichen
Säuren
eingestellt. Beispiele für
organische, pharmakologisch verträgliche Säuren sind ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Ascorbinsäure, Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Bernsteinsäure, Fumarsäure, Essigsäure, Ameisensäure und
Propionsäure.
Bevorzugte organische, pharmakologisch verträgliche Säuren sind Ascorbinsäure, Fumarsäure und
Zitronensäure,
wobei Zitronensäure
erfindungsgemäß besonders
bevorzugt ist. Gegebenenfalls können
auch Gemische der genannten Säuren
eingesetzt werden, insbesondere in Fällen von Säuren, die neben ihren Säuerungseigenschaften
auch andere Eigenschaften, z.B. als Geschmackstoffe oder Antioxidantien
besitzen, wie beispielsweise Zitronensäure oder Ascorbinsäure.
Gegebenenfalls
können
auch pharmakologisch verträgliche
Basen zum genauen Austitrieren des pH-Wertes eingesetzt werden.
Als Basen eignen sich beispielsweise Alkalihydroxide und Alkalicarbonate.
Bevorzugtes Alkaliion ist Natrium. Werden solche Basen verwendet,
ist darauf zu achten, daß auch
die daraus resultierenden Salze, die dann in der fertigen Arzneimittelformulierung
enthalten sind, mit der oben genannten Säure pharmakologisch akzeptabel
sind.
Vorzugsweise
enthalten die erfindungsgemäßen Formulierungen
als organische, pharmakologisch verträgliche Säure Zitronensäure in einer
Konzentration von 2 bis 5 mg pro 100 ml Lösung, insbesondere in einer
Konzentration von 3 mg pro 100 ml Lösung.
Die
erfindungsgemäßen Formulierungen
können
als weitere Bestandteile Komplexbildner enthalten. Unter Komplexbildner
werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Moleküle verstanden,
die in der Lage sind Komplexbindungen einzugehen. Bevorzugt sollen
durch diese Verbindungen Kationen, besonders bevorzugt metallische
Kationen komplexiert werden. Die erfindungsgemäßen Formulierungen enthalten
als Komplexbildner bevorzugt Editinsäure (EDTA) oder ein bekanntes
Salze davon, z.B. Natrium-EDTA, bzw. Dinatrium-EDTA. Bevorzugt wird
Natriumedetat, gegebenenfalls in Form seiner Hydrate, besonders
bevorzugt in Form seines Dihydrats eingesetzt.
Werden
im Rahmen der erfindungsgemäßen Formulierungen
Komplexbildner verwendet, so liegt deren Gehalt bevorzugt in einem
Bereich von 5 bis 20 mg pro 100 ml, stärker bevorzugt in einem Bereich
von 7 bis 15 mg pro 100 ml der erfindungsgemäßen Formulierung. Besonders
bevorzugt enthalten die erfindungsgemäßen Formulierungen einen Komplexbildner,
vorzugsweise Natriumedetat bzw. eines seiner Hydrate, in einer Menge
von etwa 9 bis 12 mg pro 100 ml, insbesondere von etwa 10 mg pro
100 ml der erfindungsgemäßen Formulierung.
Analoges
wie bereits für
Natriumedetat ausgeführt,
gilt auch für
mögliche,
mit EDTA oder seinen Salzen vergleichbare Zusatzstoffe, die komplexbildende
Eigenschaften aufweisen und anstelle dessen verwendet werden können, wie
beispielsweise Nitrilotriessigsäure
und deren Salze.
Der
erfindungsgemäßen Formulierung
können
weitere pharmakologisch verträgliche
Hilfsstoffe zugesetzt werden. Unter Hilfs- und Zusatzstoffen wird
in diesem Zusammenhang jeder pharmakologisch verträgliche und
therapeutisch sinnvolle Stoff verstanden, der kein Wirkstoff ist,
aber zusammen mit dem Wirkstoff in dem pharmakologisch geeigneten
Lösungsmittel
formuliert werden kann, um die qualitativen Eigenschaften der Wirkstoffformulierung
zu verbessern. Bevorzugt entfalten diese Stoffe keine oder im Kontext
mit der angestrebten Therapie keine nennenswerte oder zumindest
keine unerwünschte
pharmakologische Wirkung. Zu den Hilfs- und Zusatzstoffen zählen z.B.
Stabilisatoren, Antioxidantien und/oder Konservierungsstoffe, die
die Verwendungsdauer der fertigen Arzneimittelformulierung verlängern sowie
Geschmackstoffe, Vitamine und/oder sonstige dem Stand der Technik
bekannte Zusatzstoffe. Zu den Zusatzstoffen zählen auch pharmakologisch unbedenkliche
Salze wie beispielsweise Natriumchlorid.
Zu
den bevorzugten Hilfsstoffen zählen
Antioxidantien, wie beispielsweise Ascorbinsäure, sofern nicht bereits für die Einstellung
des pH-Werts verwendet, Vitamin A, Vitamin E, Tocopherole und ähnliche
im menschlichen Organismus vorkommende Vitamine oder Provitamine.
Konservierungsstoffe
können
eingesetzt werden, um die Formulierung vor Kontamination mit pathogenen
Keimen zu schützen.
Als Konservierungsstoffe eignen sich die dem Stand der Technik bekannten,
insbesondere Benzalkoniumchlorid oder Benzoesäure bzw. Benzoate wie Natriumbenzoat
in der aus dem Stand der Technik bekannten Konzentration. Bevorzugt
wird der erfindungsgemäßen Formulierung
Benzalkoniumchlorid beigemischt. Die Menge des Benzalkoniumchlorids
beträgt
dabei zwischen 1 mg und 50 mg pro 100 ml Formulierung, bevorzugt
etwa 7 bis 15 mg pro 100 ml, stärker
bevorzugt etwa 9 bis 12 mg pro 100 ml der erfindungsgemäßen Formulierung,
insbesondere 10 mg pro 100 ml der erfindungsgemäßen Formulierung.
Bevorzugte
Formulierungen enthalten außer
dem Lösungsmittel
Wasser und der Verbindung der Formel 1 nur noch Benzalkoniumchlorid,
Natriumedetat und die zum Einstellen des pH-Werts notwendige Säure.
Die
erfindungsgemäßen Arzneimittelformulierungen
mit den Verbindung der Formel 1 werden bevorzugt in einem Inhalator
der vorstehend beschriebenen Art verwendet, um daraus die erfindungsgemäßen treibgasfreien
Aerosole herzustellen. An dieser Stelle sei deshalb noch einmal
ausdrücklich
auf die eingangs beschriebenen Patentdokumente verwiesen, auf die
hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
Wie
eingangs geschildert wird eine weiterentwickelte Ausführungsform
des bevorzugten Inhalators in der WO 97/12687 (siehe dort insbesondere 6a und 6b und
die diesbezüglichen
Beschreibungsteile) offenbart. Dieser Vernebler (Respimat®)
kann vorteilhaft zur Erzeugung der erfindungsgemäßen inhalierbaren Aerosole
eingesetzt werden. Aufgrund seiner zylinderähnlichen Form und einer handlichen
Größe von weniger als
9 bis 15 cm in der Länge
und 2 bis 4 cm in der Breite kann dieses Device jederzeit vom Patienten
mitgeführt werden.
Der Vernebler versprüht
ein definiertes Volumen der Arzneimittelformulierung unter Anwendung
hoher Drücke
durch kleine Düsen,
so daß inhalierbare
Aerosole entstehen.
Im
wesentlichen besteht der bevorzugte Zerstäuber aus einem Gehäuseoberteil,
einem Pumpengehäuse,
einer Düse,
einem Sperrspannwerk, einem Federgehäuse, einer Feder und einem
Vorratsbehälter,
gekennzeichnet durch
– ein Pumpengehäuse, das
im Gehäuseoberteil
befestigt ist, und das an seinem einen Ende einen Düsenkörper mit
der Düse
bzw. Düsenanordnung
trägt,
- – einen
Hohlkolben mit Ventilkörper,
- – einen
Abtriebsflansch, in dem der Hohlkolben befestigt ist, und der sich
im Gehäuseoberteil
befindet,
- – ein
Sperrspannwerk, das sich im Gehäuseoberteil
befindet,
- – ein
Federgehäuse
mit der darin befindlichen Feder, das am Gehäuseoberteil mittels eines Drehlagers drehbar
gelagert ist,
- – ein
Gehäuseunterteil,
das auf das Federgehäuse
in axialer Richtung aufgesteckt ist.
Der
Hohlkolben mit Ventilkörper
entspricht einer in der WO 97/12687 offenbarten Vorrichtungen. Er ragt
teilweise in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein und ist im Zylinder
axial verschiebbar angeordnet. Insbesondere wird auf die 1–4 – insbesondere 3 – und
die dazugehörigen
Beschreibungsteile der o.g. Internationalen Patentanmeldung Bezug
genommen. Der Hohlkolben mit Ventilkörper übt auf seiner Hochdruckseite
zum Zeitpunkt des Auslösens
der Feder einen Druck von 5 bis 60 MPa (etwa 50 bis 600 bar), bevorzugt
10 bis 60 MPa (etwa 100 bis 600 bar) auf das Fluid, die abgemessene
Wirkstofflösung
aus. Dabei werden Volumina von 10 bis 50 Mikroliter bevorzugt, besonders
bevorzugt sind Volumina von 10 bis 20 Mikroliter, ganz besonders
bevorzugt ist ein Volumen von 10 bis 15 Mikroliter pro Betätigung (Hub).
Der
Ventilkörper
ist bevorzugt an dem Ende des Hohlkolbens angebracht, das dem Düsenkörper zugewandt
ist.
Die
Düse im
Düsenkörper ist
bevorzugt mikrostrukturiert, d.h. durch Mikrotechnik hergestellt.
Mikrostrukturierte Düsenkörper sind
beispielsweise in der WO-99/16530 offenbart; auf diese Schrift wird
hiermit inhaltlich Bezug genommen, insbesondere auf die dort offenbarte 1 und deren Beschreibung.
Der
Düsenkörper besteht
z.B. aus zwei fest miteinander verbundenen Platten aus Glas und/oder
Silizium, von denen wenigstens eine Platte einen oder mehrere mikrostrukturierte
Kanäle
aufweist, die die Düseneinlaßseite mit
der Düsenauslaßseite verbinden.
Auf der Düsenauslaßseite ist
mindestens eine runde oder nicht-runde Öffnung von 2 bis 10 Mikrometer
Tiefe und 5 bis 15 Mikrometern Breite, wobei die Tiefe bevorzugt bei
4, 5 bis 6,5 Mikrometern und die Länge bei 7 bis 9 Mikrometern
beträgt.
Im
Fall von mehreren Düsenöffnungen,
bevorzugt sind zwei, können
die Strahlrichtungen der Düsen im
Düsenkörper parallel
zueinander verlaufen oder sie sind in Richtung Düsenöffnung gegeneinander geneigt. Bei
einem Düsenkörper mit
mindestens zwei Düsenöffnungen
auf der Auslaßseite
können
die Strahlrichtungen mit einem Winkel von 20 Grad bis 160 Grad gegeneinander
geneigt sein, bevorzugt wird ein Winkel von 60 bis 150 Grad, insbesondere
bevorzugt 80 bis 100°.
Die
Düsenöffnungen
sind bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 200 Mikrometern angeordnet,
stärker
bevorzugt in einer Entfernung von 10 bis 100 Mikrometer, besonders
bevorzugt 30 bis 70 Mikrometer. Am stärksten bevorzugt sind 50 Mikrometer.
Die
Strahlrichtungen treffen sich dementsprechend in der Umgebung der
Düsenöffnungen.
Die
flüssige
Arzneimittelzubereitung trifft wie bereits erwähnt mit einem Eingangsdruck
von bis zu 600 bar, bevorzugt 200 bis 300 bar auf den Düsenkörper und
wird über
die Düsenöffnungen
in ein inhalierbares Aerosol zerstäubt. Die bevorzugten Teilchengrößen des
Aerosols liegen bei bis zu 20 Mikrometern, bevorzugt 3 bis 10 Mikrometern.
Das
Sperrspannwerk enthält
eine Feder, bevorzugt eine zylindrische schraubenförmige Druckfeder, als
Speicher für
die mechanische Energie. Die Feder wirkt auf den Abtriebsflansch
als Sprungstück,
dessen Bewegung durch die Position eines Sperrglieds bestimmt wird.
Der Weg des Abtriebsflansches wird durch einen oberen und einen
unteren Anschlag präzise
begrenzt. Die Feder wird bevorzugt über ein kraftübersetzendes
Getriebe, z.B. ein Schraubschubgetriebe, durch ein äußeres Drehmoment
gespannt, das beim Drehen des Gehäuseoberteils gegen das Federgehäuse im Gehäuseunterteil
erzeugt wird. In diesem Fall enthalten das Gehäuseoberteil und der Abtriebsflansch
ein ein- oder mehrgängiges
Keilgetriebe.
Das
Sperrglied mit einrückenden
Sperrflächen
ist ringförmig
um den Abtriebsflansch angeordnet. Es besteht z.B. aus einem in
sich radial elastisch verformbaren Ring aus Kunststoff oder aus
Metall. Der Ring ist in einer Ebene senkrecht zur Zerstäuberachse
angeordnet. Nach dem Spannen der Feder schieben sich die Sperrflächen des
Sperrgliedes in den Weg des Abtriebsflansches und verhindern das
Entspannen der Feder. Das Sprerrglied wird mittels einer Taste ausgelöst. Die
Auslösetaste
ist mit dem Sperrglied verbunden oder gekoppelt. Zum Auslösen des
Sperrspannwerkes wird die Auslösetaste
parallel zur Ringebene, und zwar bevorzugt in den Zerstäuber hinein,
verschoben; dabei wird der verformbare Ring in der Ringebene verformt.
Konstruktive Details des Sperrspannwerkes sind in der WO 97/20590
beschrieben.
Das
Gehäuseunterteil
wird in axialer Richtung über
das Federgehäuse
geschoben und verdeckt die Lagerung, den Antrieb der Spindel und
den Vorratsbehälter
für das
Fluid.
Beim
Betätigen
des Zerstäubers
wird das Gehäuseoberteil
gegen das Gehäuseunterteil
gedreht, wobei das Gehäuseunterteil
das Federgehäuse
mitnimmt. Dabei wird die Feder über
das Schraubschubgetriebe zusammengedrückt und gespannt, und das Sperrwerk
rastet selbsttätig
ein. Der Drehwinkel ist bevorzugt ein ganzzahliger Bruchteil von
360 Grad, z.B. 180 Grad. Gleichzeitig mit dem Spannen der Feder
wird das Abtriebsteil im Gehäuseoberteil
um einen vorgegebenen Weg verschoben, der Hohlkolben wird innerhalb
des Zylinders im Pumpengehäuse zurückgezogen,
wodurch eine Teilmenge des Fluids aus dem Vorratsbehälter in den
Hochdruckraum vor der Düse
eingesaugt wird.
In
den Zerstäuber
können
gegebenenfalls nacheinander mehrere das zu zerstäubende Fluid enthaltende austauschbare
Vorratsbehälter
eingeschoben und benutzt werden. Der Vorratsbehälter enthält die erfindungsgemäße wässerige
Aerosolzubereitung.
Der
Zerstäubungsvorgang
wird durch leichtes Eindrücken
der Auslösetaste
eingeleitet. Dabei gibt das Sperrwerk den Weg für das Abtriebsteil frei. Die
gespannte Feder schiebt den Kolben in den Zylinder des Pumpengehäuses hinein.
Das
Fluid tritt aus der Düse
des Zerstäubers
in zerstäubter
Form aus.
Weitere
konstruktive Details sind in den PCT-Anmeldungen WO 97/12683 und
WO 97/20590 offenbart, auf die hiermit inhaltlich Bezug genommen
wird.
Die
Bauteile des Zerstäubers
(Verneblers) sind aus einem der Funktion entsprechend geeignetem
Material. Das Gehäuse
des Zerstäubers
und – so
weit es die Funktion erlaubt – auch
andere Teile sind bevorzugt aus Kunststoff, z.B. im Spritzgießverfahren,
hergestellt. Für
medizinische Zwecke werden physiologisch unbedenkliche Materialien
verwendet.
In
den 6a/b der WO 97/12687, ist der
Vernebler (Respimat®) beschrieben, mit dem
die erfindungsgemäßen wäßrigen Aerosolzubereitungen
vorteilhaft inhaliert werden können.
6a zeigt einen Längsschnitt durch den Zerstäuber bei
gespannter Feder, 6b zeigt einen Längsschnitt
durch den Zerstäuber
bei entspannter Feder.
Das
Gehäuseoberteil
(51) enthält
das Pumpengehäuse
(52), an dessen Ende der Halter (53) für die Zerstäuberdüse angebracht
ist. In dem Halter befindet sich der Düsenkörper (54) und ein
Filter (55). Der im Abtriebsflansch (56) des Sperrspannwerkes
befestigte Hohlkolben (57) ragt teilweise in den Zylinder
des Pumpengehäuses
hinein. An seinem Ende trägt
der Hohlkolben den Ventilkörper
(58). Der Hohlkolben ist mittels der Dichtung (59)
abgedichtet. Innerhalb des Gehäuseoberteils
befindet sich der Anschlag (60), an dem der Abtriebsflansch
bei entspannter Feder anliegt. Am Abtriebsflansch befindet sich
der Anschlag (61), an dem der Abtriebsflansch bei gespannter
Feder anliegt. Nach dem Spannen der Feder schiebt sich das Sperrglied
(62) zwischen den Anschlag (61) und eine Abstützung (63)
im Gehäuseoberteil.
Die Auslösetaste
(64) steht mit dem Sperrglied in Verbindung. Das Gehäuseoberteil
endet im Mundstück
(65) und ist mit der aufsteckbaren Schutzkappe (66)
verschlossen.
Das
Federgehäuse
(67) mit Druckfeder (68) ist mittels der Schnappnasen
(69) und Drehlager am Gehäuseoberteil drehbar gelagert. Über das
Federgehäuse
ist das Gehäuseunterteil
(70) geschoben. Innerhalb des Federgehäuses befindet sich der austauschbare
Vorratsbehälter
(71) für
das zu zerstäubende
Fluid (72). Der Vorratsbehälter ist mit dem Stopfen (73)
verschlossen, durch den der Hohlkolben in den Vorratsbehälter hineinragt
und mit seinem Ende in das Fluid (Vorrat an Wirkstofflösung) eintaucht.
In
der Mantelfläche
des Federgehäuses
ist die Spindel (74) für
das mechanische Zählwerk
angebracht. An dem Ende der Spindel, das dem Gehäuseoberteil zugewandt ist,
befindet das Antriebsritzel (75). Auf der Spindel sitzt
der Reiter (76).
Der
oben beschriebene Vernebler ist geeignet, die erfindungsgemäßen Aerosolzubereitungen
zu einem für
die Inhalation geeignetem Aerosol zu vernebeln.
Wird
die erfindungsgemäße Formulierung
mittels der vorstehend beschriebenen Technik (Respimat®) vernebelt,
sollte die ausgebrachte Masse bei wenigstens 97%, bevorzugt wenigstens
98% aller Betätigungen des
Inhalators (Hub oder Hübe)
einer definierten Menge mit einem Toleranzbereichs von maximal 25%,
bevorzugt 20% dieser Menge entsprechen. Bevorzugt werden pro Hub
zwischen 5 und 30 mg Formulierung als definierte Masse ausgebracht,
besonders bevorzugt zwischen 5 und 20 mg.
Die
erfindungsgemäße Formulierung
kann auch mittels anderer als der vorstehend beschriebenen Inhalatoren,
beispielsweise Jet-Stream-Inhalatoren, vernebelt werden.
Wenn
die erfindungsgemäße Arzneimittelzubereitung
der Formel 1, worin X– Bromid bedeutet, mittels des
Respimats® vernebelt
wird, so werden pro Hub (= pro Betätigung des Inhalators) vorzugsweise
24,1 μg
bis 26,0 μg
der Verbindung der Formel 1 verabreicht. Je nach gewünschtem
therapeutischen Effekt können
pro Applikation der erfindungsgemäßen Lösungen bis zu 4, vorzugsweise
bis zu 3, besonders bevorzugt 1 oder 2 Betätigungen des Inhalators (=
Hübe) erfolgen.
Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Inhalationskit bestehend
aus einer der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Arzneimittelzubereitungen
und einem zur Vernebelung dieser Arzneimittelzubereitung geeigneten
Inhalator.
Die
vorliegende Erfindung betrifft bevorzugt ein Inhalationskit bestehend
aus einer der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Arzneimittelzubereitungen
und dem vorstehend beschriebenen Inhalator Respimat®.
Die
nachstehend ausgeführten
Formulierungsbeispiele dienen der weitergehenden Erläuterung
ohne den Gegenstand der vorliegenden Erfindung auf die exemplarisch
dargestellten Zusammensetzungen zu beschränken.