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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
befüllten
Dosierpumpenanordnung mit den Schritten Einfüllen eines fließfähigen Produkts
in einen Folienbeutel, anschließendes Verschließen des
Folienbeutels durch eine manuell betätigbare Pumpe, die im unbelasteten
Zustand durch wenigstens ein Rückschlagventil
eine Fluidverbindung zwischen einer mit der Umgebung in Verbindung
stehenden Auslassöffnung
und dem Inneren des Folienbeutels absperrt, und zumindest näherungsweise
vollständiges
Entfernen der in dem Folienbeutel befindlichen Gase. Weiter betrifft
die vorliegende Erfindung eine derartige Dosierpumpenanordnung sowie
deren Verwendung.
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Aus
der
DE 101 08 486
A1 ist eine Abgabevorrichtung für Fluide bekannt, mit welcher
bspw. flüssige
Pharmazeutika oder Kosmetika dosiert aus einem Behälter ausgebracht
werden können.
Die hierzu eingesetzte Dosierpumpe arbeitet luftausgleichsfrei,
wobei die Flüssigkeit
innerhalb des Behälters
in einem gegenüber
der Umgebung abgedichteten Innenbeutel aufgenommen ist, der während der
Entleerung kollabiert.
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Nach
dem Befüllen
derartiger Innenbeutel mit Flüssigkeiten,
wie Pharmazeutika oder Kosmetika, verbleibt üblicherweise zunächst in
dem Innenbeutel Restluft. Dies ist jedoch aus verschiedenen Gründen unerwünscht. So
steht der Luftsauerstoff während
der Lagerung stets mit der Flüssigkeit
in Kontakt, was zu einer Verringerung der Aufbewahrungsdauer oder
der Keimfreiheit der Flüssigkeit führt. Dieses
Problem könnte
zwar durch ein Abfüllen des
Fluidbehälters
in keimfreier Atmosphäre
oder unter Schutzgas gelöst
werden, da dies jedoch sehr aufwendig und teuer ist, eignet sich
dieses Verfahren nicht für
eine wirtschaftli che Fertigung von Dosierpumpen. Zudem ist eine
vollständige
Entleerung des Beutels nur dann möglich, wenn in dem Innenbeutel nach
der Befüllung
keine Restluft verbleibt. Die Restluft in dem Innenbehälter wirkt
sich auch dann störend
aus, wenn die Abgabevorrichtung während der Betätigung nicht
gerade, d. h. mit der Pumpe vertikal oben, gehalten wird. So kann
durch die Pumpe bei nicht vollständig
senkrechter Ausrichtung der Dosierpumpenanordnung Restluft angesaugt
werden, die statt der Flüssigkeit
aus dem Innenbeutel ausgebracht wird. Insbesondere bei der Verabreichung
von Medikamenten, wie bspw. Nasen-, Augen- oder Ohrensprays, bei
denen eine Applikation mit exakt senkrecht gehaltener Abgabevorrichtung
nur schwer möglich
ist, ist dies jedoch unerwünscht.
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In
der
DE 101 08 486
A1 wird daher vorgeschlagen, zwischen der Außenwand
des Kolbens und der Innenwand des Druckzylinders der Dosierpumpe
einen Durchgang für
die abzusaugende Restluft auszubilden, der einerseits über eine
an dem Pumpengehäuse
vorgesehene Öffnung
mit dem Innenbeutel und über
eine ventilartige Klappe innerhalb der Pumpe mit der Umgebung in
Verbindung steht. Durch diesen Kanal innerhalb der Pumpe kann nach
dem Befüllen
des Innenbeutels eventuell vorhandene Restluft abgesaugt werden,
um die oben genannten Nachteile zu vermeiden. Die Ausbildung dieses
Kanals für
die Restluft in dem Innenbeutel setzt jedoch eine hohe Präzision bei
der Herstellung der Pumpe voraus. Zudem verteuert sich die Fertigung
dieser bekannten Abgabevorrichtung durch den komplizierten Aufbau
der Pumpe. Die Dosierpumpe ragt bei dieser bekannten Abgabevorrichtung
mit ihrem Druckzylinder und ihrer dem innenbeutelseitigen Rückschlagventil
zugeordneten Ansaugöffnung
in den Innenbeutel hinein.
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Da
das Ventil in dem Ausbringkopf dieser bekannten Abgabevorrichtung
so gestaltet ist, dass dieses zwar öffnet, wenn das auszubringende
Produkt unter Druck aus der Pumpe in den Ausbringkopf strömt, durch
eine Feder jedoch in seiner geschlossenen Stellung gehalten wird,
solange das Produkt nicht einen Dichtungskörper gegen den Federdruck verschiebt,
kann durch diesen Ausbringkopf keine Restluft nach außen abgesaugt
werden. Die Absaugung der Restluft ist folglich nur dann möglich, wenn der
Ausbringkopf noch nicht auf die Pumpe aufgesetzt wurde. Dies bringt
jedoch den Nachteil mit sich, dass in dem Ausbringkopf stets Restluft
verbleibt, die von einem Benutzer vor dem ersten Gebrauch durch Betätigung der
Pumpe aus dem Ausbringkopf entfernt werden muss, bevor das Produkt
entnommen werden kann. Da Luft komprimierbar ist und bspw. für die Applikation
von Medikamenten mit einem Pumpenhub nur geringe Mengen des Produkts,
z. B. etwa 28 mg, ausgebracht werden, sind hierzu oftmals viele Pumpenhübe erforderlich,
was von Benutzern als unbefriedigend empfunden wird.
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Aus
der
DE 100 49 898
A1 ist ein Verfahren der eingangs genannten Art bekannt,
bei dem die Restluft über
einen Bypasskanal abgesaugt werden kann. Der Bypasskanal verläuft dabei
ausgehend von einer unterhalb eines den Folienbeutel verschließenden Deckels
angeordneten Öffnung
seitlich an einem zentralen Pumpenkanal vorbei. Da sich oberhalb
der (Einlass-)Öffnung
des Bypasskanals in einem Hohlraum Restluft ansammeln kann, ist
eine vollständige
Restluftabsaugung bei diesem Verfahren nicht möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, eine Dosierpumpenanordnung
sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Herstellung einer befüllten und
möglichst
gut handhabbaren Dosierpumpenanordnung bereitzustellen, bei welcher
mit vereinfachten Mitteln die bei der Abfüllung des Folienbeutels in
diesem verbleibende Restluft entfernt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Verfahren nach Anspruch 1 und einer Dosierpumpenanordnung nach
Anspruch 4 gelöst.
Dabei werden der Folienbeutel insbesondere mittels eines Stempels
oder dgl. komprimiert und hierdurch die in dem Folienbeutel befindlichen
Gase aus diesem durch die Pumpe und/oder durch einen diese umgehenden
Bypasskanal hindurch ausgestoßen.
Durch das erfindungsgemäße Ausstoßen der
Restluft durch die Pumpe selbst bzw. durch einen Bypasskanal kann
auch bei Pumpen oder Ausbringköpfen,
die ein Absaugen der Restluft nicht ermöglichen, eine vollständige Entlüftung des
Folienbeutels erreicht werden. Die Dosierpumpenanordnung ist somit
betriebsfertig und es kann bereits mit dem ersten Pumpenhub durch
einen Benutzer das fließfähige Produkt
entnommen werden. Hierdurch steigt der Bedienungskomfort der Dosierpumpenanordnung
erheblich. Zudem lässt
sich das Ausbringen der Restluft aus dem Folienbeutel durch die
Komprimierung mittels eines Stempels besonders einfach und schnell
automatisierbar erreichen. Hierdurch wird der Produktionsaufwand
einer erfindungsgemäßen befüllten Dosierpumpenanordnung
reduziert.
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Auch
der Aufbau der Pumpe kann besonders einfach gehalten werden. So
können
die Rückschlagventile
entweder durch Kugeln gebildet werden, welche bspw. durch Druckfedern
gegen entsprechende Ventilsitze gepresst werden, oder die Rückschlagventile
können
auch durch Gummilippen oder dgl. elastische Elemente gebildet werden,
die in ihrem unbelasteten Zustand einen Ventilsitz verschließen und bspw.
durch Fluiddruck von diesem aufgehoben werden können.
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Vorzugsweise
wird der Folienbeutel zum Entfernen der in diesem befindlichen Gase
in eine Position gebracht, in welcher die Pumpe im Wesentlichen
vertikal oberhalb des Folienbeutels angeordnet ist. Mit anderen
Worten wird das Entleeren der Restluft aus dem bspw. kollabierbaren
Folienbeutel vereinfacht, wenn die Restluft aus einer der Pumpe zugewandten
Luftblase durch eine Ansaugöffnung entweichen
kann, die bspw. in der Pumpe an ihrem vertikal unteren Ende vorgesehen
ist. Hierbei wird es bevorzugt, dass die Ansaugöffnung zum Ausstoßen der
in dem Folienbeutel befindlichen Gase an der Pumpe derart vorgesehen
ist, dass die Ansaugöffnung
nicht oder zumindest nicht wesentlich in den Folienbeutel hineinragt.
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Erfindungsgemäß ist es
vorgesehen, dass der Folienbeutel vor oder nach dem Befüllen in
einen im Vergleich zu dem Folienbeutel steiferen Behälter eingebracht
wird, der mit dem Folienbeutel durch die Pumpe verschlossen wird.
Dabei verbleibt in dem Behälter
wenigstens eine Öffnung,
durch welchen ein Stempel oder dgl. derart in den Behälter einführbar ist,
dass der Folienbeutel in dem Behälter
komprimiert und hierdurch die in dem Folien beutel befindlichen Gase
aus diesem durch die Pumpe und/oder durch einen diese umgehenden
Bypasskanal hindurch ausgestoßen
werden.
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Hierbei
wird es bevorzugt, wenn der Folienbeutel und/oder der Behälter durch
einen Deckel verschlossen werden, der mit der Pumpe verbunden ist. der
Aufbau der Dosierpumpenanordnung ist dadurch besonders kompakt und
einfach.
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Während des
Ausstoßens
des Restgases kann sich wenigstens ein Rückschlagventil der Pumpe öffnen und
dadurch eine Fluidverbindung zwischen der Auslassöffnung und
dem Inneren des Folienbeutels herstellen. Hierbei werden die Kugeln, Dichtlippen
oder dgl. entgegen den elastischen Schließkräften von ihrem Ventilsitz abgehoben.
Nach dem Ausstoßen
der Restluft schließen
die Rückschlagventile
selbsttätig,
so dass ein erneutes Eindringen von Luft in den Behälter vermieden
wird. Das Ausstoßen
der Restluft aus dem Behälter
kann entweder in einem Zustand der Dosierpumpenanordnung erfolgen,
in welchem nur die Pumpe mit bspw. einem Rückschlagventil jedoch ohne
einen Ausbringkopf, der üblicherweise
ein weiteres Rückschlagventil
aufweist, an dem Behälter
vorgesehen ist oder das Ausstoßen
erfolgt durch die Pumpe und den Ausbringkopf, d. h. durch beide
Rückschlagventile
hindurch, die dabei geöffnet
werden. Bei der erstgenannten Alternative kann der Ausbringkopf
oder dgl. nachträglich
an der Pumpe angebracht werden. Die Auslassöffnung kann im Sinne der vorliegenden
Erfindung folglich entweder durch eine Düse oder dgl. an dem Ausbringkopf
oder durch eine beliebige Öffnung
gebildet werden, durch welche die Pumpe mit einem Ausbringkopf verbindbar
ist.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung sollen fließfähigen Substanzen sämtliche
Stoffe umfassen, die mit einer derartigen Pumpe ausgebracht werden können. Dies
können
neben dünnflüssigen auch
zähflüssige, pastöse oder
gelartige Substanzen sein.
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Die
erfindungsgemäße Dosierpumpenanordnung
ist mit einem Folienbeutel zur Aufnahme eines fließfähigen Produkts,
und einer manuell betätigbaren
Pumpe, die im unbelasteten Zustand durch wenigstens ein Rückschlagventil
eine Fluidverbindung zwischen einer mit der Umgebung in Verbindung
stehenden Auslassöffnung
der Pumpe und dem Inneren des Folienbeutels absperrt, mit einem
mit der Pumpe verbundenen Deckel zur Abdichtung des Folienbeutels
und mit einem im Vergleich zu dem Folienbeutel steiferen Behälter, der
mit dem Deckel fest oder lösbar
verbunden ist, ausgestattet, wobei der Deckel auf seiner dem durch
einen Stempel komprimierbaren Folienbeutel zugewandten Seite eine
Vertiefung aufweist, die derart ausgestaltet ist, dass bei einem Komprimieren
des Folienbeutels in diesem befindliche Gase durch die Pumpe und/oder
durch einen diese umgehenden Bypasskanal hindurch ausstoßbar sind,
wobei hierzu die Tiefe der Vertiefung von dem an dem Folienbeutel
anlegbaren Rand des Deckels zu einer Ansaugöffnung der Pumpe zunimmt. Auf diese
Weise wird in der Vertiefung ein Hohlraum geschaffen, in welchem
sich die Restluft ansammelt, wenn die Dosierpumpenanordnung aufrecht,
d. h. mit der Pumpe nach oben, gehalten wird. Somit lässt sich
Restluft besonders leicht und vollständig aus dem Folienbeutel austreiben,
ohne dass Luftblasen in dem Folienbeutel verbleiben. Die Tiefe der
Vertiefung nimmt dabei vorzugsweise von dem an dem Folienbeutel
anlegbaren Rand des Deckels zu der Ansaugöffnung der Pumpe kontinuierlich,
insbesondere gewölbt,
zu.
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Zum
Ausstoßen
der in dem Folienbeutel befindlichen Gase ist an der Pumpe erfindungsgemäß eine Ansaugöffnung vorgesehen,
die nicht oder zumindest nicht wesentlich in den Folienbeutel und/oder
die Vertiefung hineinragt. Somit verbleiben keine Luftblasen in
dem Folienbeutel.
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Die
erfindungsgemäße Dosierpumpenanordnung
weist vorzugsweise einen im Vergleich zu dem Folienbeutel steiferen
Behälter
auf, wobei der Folienbeutel mit einem flanschartigen Rand versehen
ist, mit welchem der Folienbeutel vor oder nach dem Einfüllen des
fließfähigen Produkts
in den Behälter,
insbesondere in eine nutartige Aufnahme des Behälters, einsetzbar ist. Dabei
kann der Behälter
hülsenartig mit
einer auf der dem Deckel abgewandten Seite angeordneten Öffnung zum
Einführen
eines Stempels oder dgl. ausgebildet sein.
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Der
Behälter
und der Folienbeutel können durch
den Deckel in einem Arbeitsschritt gemeinsam verschlossen werden.
Der Behälter
weist hiernach jedoch weiterhin seine Öffnung auf, so dass ein Stempel
oder dgl. in den Behälter
eingebracht werden kann, um die Restluft aus dem Folienbeutel auszustoßen. Der
Deckel kann dabei aus einem steiferen Material gebildet sein, so
dass er mit dem bspw. ebenfalls steiferen Behälter gut verbindbar ist und
ein Gehäuse
zur Aufnahme des kollabierbaren Folienbeutels bildet. Falls erforderlich
kann die Öffnung
des Behälters
nach dem Ausbringen der Restluft durch einen Bodendeckel verschlossen
werden, wobei in dem Behälter
jedoch eine Druckausgleichsöffnung verbleiben
sollte, um ein Kollabieren des Folienbeutels in dem Behälter zu
ermöglichen.
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Es
wird bevorzugt, wenn die Pumpe eine Druckkammer mit einem in dieser
geführten
Kolbenkammer ein erstes Rückschlagventil,
welches die Druckkammer mit dem Behälter verbindet, und mit einem
ggf. einem Ausbringkopf zugeordneten zweiten Rückschlagventil versehen ist.
Das erste Rückschlagventil
gestattet dabei eine Strömung
aus dem Behälter
in die Druckkammer, wenn in dieser ein niedrigerer Druck als in
dem Behälter
herrscht, während
eine Strömung
in entgegengesetzter Richtung grundsätzlich gesperrt ist. Entsprechend
gestattet das zweite Rückschlagventil
eine Strömung
aus der Druckkammer in die Umgebung, wenn der Druck in der Druckkammer
einen definierten Wert übersteigt, während eine
Rückströmung bspw.
von Umgebungsluft in die Druckkammer durch das zweite Rückschlagventil
nicht möglich
ist. Die Rückschlagventile können als
Kugeln ausgebildet sein, welche bspw. durch eine Feder elastisch
gegen einen Ventilsitz gepresst werden.
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Alternativ
hierzu ist es auch möglich,
dass die Rückschlagventile
lediglich durch eine Dichtlippe gebildet sind, welche im unbelasteten
Zustand auf einem Ventilsitz aufliegt und durch Fluiddruck elastisch von
dem Ventilsitz abgehoben wer den kann. Grundsätzlich können für die erfindungsgemäße Dosierpumpenanordnung
sämtliche
Rückschlagventile
eingesetzt werden, die ein Zurückströmen von
Luft oder dgl. in den Behälter
unterbinden und das Ausbringen der Flüssigkeit aus dem Behälter ermöglichen,
wenn der Druck in dem Behälter
bzw. der Druckkammer größer als
in der Druckkammer bzw. der Umgebung ist. Alternativ zu der beschriebenen
Ausgestaltung der Pumpe mit einem Kolben und einer Druckkammer ist
es auch möglich,
eine blasebalgartige Pumpe oder eine andere geeignete Pumpvorrichtung
vorzusehen. Das zweite Rückschlagventil
kann in einem ggf. von der Druck- oder Kolbenkammer abnehmbaren
Ausbringkopf vorgesehen sein, wobei das Ausstoßen der Restluft mit oder ohne
den Ausbringkopf erfolgen kann. Die erstgenannte Variante bietet
dabei den Vorteil, dass der Ausbringkopf ebenfalls entlüftet wird,
so dass die Dosierpumpenanordnung gebrauchsfertig ist.
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Da
die erfindungsgemäße Dosierpumpenanordnung
luftausgleichsfrei arbeitet, muss der Folienbeutel ein veränderbares
Volumen aufweisen. Dies ist auf besonders einfache Weise dadurch
möglich, dass
der Folienbeutel aus einem flexiblen, kollabierbaren Material gebildet
ist. Während
des Entleerens des Folienbeutels zieht oder faltet sich dieser folglich zusammen.
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Wenn
das Ausstoßen
der Restluft durch einen Bypasskanal erfolgt, wird dieser nach dem
Ausstoßen
der in dem Folienbeutel befindlichen Gase verschlossen, um ein erneutes
Eindringen von Luft oder eine Verunreinigung des in dem Folienbeutel aufgenommenen
Produkts zu vermeiden.
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In
Abhängigkeit
des Einsatzzweckes der Dosierpumpenanordnung kann die Auslassöffnung bspw.
durch eine Düse
zum Zerstäuben
des flüssigen Inhalts
des Behälters
gebildet sein. Es ist jedoch auch möglich, die Auslassöffnung in
anderer Weise zu gestalten, um etwa durch die Dosierpumpenanordnung
einzelne größere Tropfen
einer Flüssigkeit abzugeben.
Die erfindungsgemäße Do sierpumpenanordnung
eignet sich insbesondere zum Dosieren, Ausbringen, zur Applikation
oder dgl. von flüssigen Kosmetika
und/oder Pharmazeutika.
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Weiterbildungen,
vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels
und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Die
einzige Figur zeigt in schematischer Schnittansicht eine Dosierpumpenanordnung 1,
die einen kollabierbaren Folienbeutel 2 aufweist, der mit einem
Fluid, bspw. einem flüssigen,
pharmazeutischen oder kosmetischen Produkt, befüllt ist. Der Folienbeutel 2 ist,
wie unten näher
erläutert
wird, abgedichtet mit einer Pumpe 3 verbunden, die in der
gezeigten Ausführungsform
eine Druckkammer 4 mit einem darin gleitenden Kolben 5 und
zwei Rückschlagventilen 6 bzw. 7 umfasst.
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In
der Druckkammer 4 ist eine Feder 8 derart vorgesehen,
dass der Kolben 5 in der Figur nach oben beaufschlagt wird.
Der Kolben 5 weist eine zentrale Durchgangsöffnung 9 auf,
durch welche ein Fluid aus dem Folienbeutel 2 in die Umgebung
gepumpt werden kann.
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Hierzu
ist das erste Rückschlagventil 6 derart geschaltet,
dass dieses Rückschlagventil 6 eine
Strömung
aus dem Folienbeutel 2 in die Druckkammer 4 gestattet,
wenn das kugelförmige
Ventilelement 6a gegen die Kraft der Ventilfeder 6b durch
einen Unterdruck in der Druckkammer 4 von seinem Ventilsitz 6c abgehoben
wird. In entgegengesetzter Richtung wird eine Strömung aus
der Druckkammer 4 in den Folienbeutel 2 durch
das erste Rückschlagventil 6 jedoch gesperrt.
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Weiter
ist das zweite Rückschlagventil
7 so angeordnet,
dass bei einem Überdruck
in der Druckkammer
4 Fluid durch das Rückschlagventil
7 in
die Umgebung entweichen kann, indem der Ventilkörper
7a gegen die
Kraft der Ventilfeder
7b von seinem Ventilsitz
7c abgehoben
wird. Dagegen ist ein Zurückströmen von
bspw. Umgebungsluft in die Druckkammer
4 durch das Rückschlagventil
7 unterbunden.
Das zweite Rückschlagventil
7 ist
in der Figur als ein Bestandteil der Pumpe
3 dargestellt.
Abweichend hiervon kann das zweite Rückschlagventil auch einem Ausbringkopf
zugeordnet sein, der an der Pumpe
3 befestigbar ist. Dabei
muss das zweite Ventil nicht wie in der Figur dargestellt ausgebildet sein,
sondern kann auch wie in der
DE 101 08 486 A1 beschrieben gestaltet sein.
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Der
Folienbeutel 2 ist in der dargestellten Ausführungsform
mit einem bspw. versteiften Deckel 10 versehen, welcher
die Pumpe 3 gegenüber
dem Folienbeutel 2 abdichtet. Hierzu kann der Deckel 10 an
die Pumpe 3 angegossen oder mit dieser verschweißt sein.
In gleicher Weise kann ein umlaufender Rand des kollabierbaren Folienbeutel 2 mit
einem Randbereich des steifen Deckels 10 verschweißt, verklebt
oder in anderer geeigneter Weise abdichtend verbunden sein. Der
Folienbeutel 2 ist in einem bspw. ebenfalls steifen Behälter 11 aufgenommen, die
mit dem Deckel 10 fest oder lösbar verbunden ist. In dem
Behälter 11 ist
eine Bodenöffnung 12 vorgesehen,
so dass sich der Folienbeutel 2 innerhalb des Behälters 11 frei
entfalten oder zusammenziehen kann, ohne dass dies durch einen Über- oder
Unterdruck in dem Behälter 11 behindert
würde.
Gleichzeitig kann durch diese Öffnung 12 auch
ein Stempel 15 oder dgl. in den Behälter 11 eingebracht
werden, was unten näher
erläutert
wird.
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Die
Pumpe 3 weist eine in der Figur untere Ansaugöffnung 13,
die in den Folienbeutel 2 mündet, und eine in der Figur
obere Auslassöffnung 14 auf, die
mit der Umgebung in Verbindung steht. Die Pumpe 3 und die
Ansaugöffnung 13 sind
dabei derart an dem Folienbeutel 2 bzw. dem Deckel 10 angeordnet, dass
die Ansaugöffnung 13 in
der gezeigten Ausführungsform
nicht bzw. allenfalls minimal über
den Deckel 10 hinaus in den Folienbeutel 2 hineinragt.
Dabei ist in dem Deckel 10 eine Vertiefung 16 ausgebildet, in
welcher sich eine ggf. in dem Folienbeutel 2 vorhandene
Luftblase mit Restluft ansammeln kann. Hierzu nimmt die Tiefe der
Vertiefung 16 kontinuierlich von dem Rand des Deckels 10 zu
der Mitte des Deckels 10 zu, in welcher die Ansaugöffnung 13 der Pumpe 3 angeordnet
ist. Um den Verbleib von Restluft in dem Folienbeutel 2 weiter
zu erschweren wird der in den Folienbeutel 2 ragende Rand
des Deckels 10 an den Folienbeutel 2 angelegt
und ggf. mit diesem verbunden. In der in der Figur dargestellten
aufrechten Position der Dosierpumpenanordnung sammelt sich also
die gesamte Restluft zwangsläufig
in der Nähe
der Ansaugöffnung 13 der
Pumpe 3 und kann durch diese ausgebracht werden.
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Hierzu
wird durch die Öffnung 12 ein
Stempel 15 oder dgl. in den Behälter 11 eingebracht,
der den Folienbeutel 2 komprimiert. Durch den Überdruck
in dem Behälter 11 wird
die Restluft durch die Pumpe 3 ausgestoßen, wodurch sich die Ventilkörper 6a und 7a entgegen
der Kraft der Ventilfedern 6b bzw. 7b von ihren
Ventilsitzen 6c bzw. 7c abheben. Sobald durch
die Ansaugöffnung 13 Flüssigkeit
angesaugt wird und durch die Auslassöffnung 14 austritt,
befindet sich keine Restluft mehr in dem Folienbeutel 2 und
der Pumpe 3 bzw. dem Ausbringkopf.
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Nach
dem Ende des Ausstoßens
der Restluft schließen
sich die beiden Rückschlagventile 6 und 7 durch
die Kraft der Ventilfedern 6b bzw. 7b wieder,
so dass keine Umgebungsluft in den Folienbeutel 2 zurückströmen kann.
Der Stempel 15 oder dgl. kann dann durch die Öffnung 12 entnommen
werden, die ggf. durch einen Bodendeckel verschlossen wird. Es verbleibt
jedoch eine weitere Öffnung
in dem Behälter 11,
um einen Druckausgleich zwischen dem Inneren des Behälters 11 und
der Umgebung während des
Entleerens des Folienbeutels 2 zu ermöglichen.
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Wenn
das zweite Rückschlagventil
in einem Ausbringkopf (in der Figur nicht dargestellt) vorgesehen
ist, kann die Restluft entweder vor oder nach dem Aufsetzen des
Ausbringkopfes aus dem Folienbeutel 2 ausgestoßen werden.
Im erstgenannten Fall öffnet
sich bei dem Ausbringen der Restluft nur das erste Rückschlagventil 6 und
verhindert danach ein Zurückströmen von
Luft in den Folienbeutel 2. Dagegen öffnen sich bei aufgesetztem
Ausbringkopf während
des Ausbringens der Restluft wie oben beschrieben beide Rückschlagventile 6 und 7.
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Auch
die zentrale Durchgangsöffnung 9 der Pumpe 3 und
der Ausbringkopf werden nach dem vollständigen Austreiben der Restluft
aus der Dosierpumpenanordnung 1 mit dem Produkt befüllt, wenn der Überdruck
in dem Behälter 11 aufgebaut
bleibt. Hierdurch kann ein Benutzer bereits mit dem ersten Pumpenhub
das fließfähige Produkt
entnehmen und muss nicht vor der ersten Benutzung der Dosierpumpenanordnung 1 zunächst durch
mehrere Pumpenhübe
die Pumpe 3 befüllen.
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- 1
- Dosierpumpenanordnung
- 2
- Folienbeutel
- 3
- Pumpe
- 4
- Druckkammer
- 5
- Kolben
- 6
- erstes
Rückschlagventil
- 6a
- Ventilkörper
- 6b
- Ventilfeder
- 6c
- Ventilsitz
- 7
- zweites
Rückschlagventil
- 7a
- Ventilkörper
- 7b
- Ventilfeder
- 7c
- Ventilsitz
- 8
- Feder
- 9
- zentrale
Durchgangsöffnung
- 10
- Deckel
- 11
- Behälter
- 12
- Entlüftungsöffnung/Zufuhrkanal
- 13
- Ansaugöffnung
- 14
- Auslassöffnung
- 15
- Stempel
- 16
- Vertiefung