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DE102005043512B3 - Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau - Google Patents

Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau Download PDF

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DE102005043512B3
DE102005043512B3 DE102005043512A DE102005043512A DE102005043512B3 DE 102005043512 B3 DE102005043512 B3 DE 102005043512B3 DE 102005043512 A DE102005043512 A DE 102005043512A DE 102005043512 A DE102005043512 A DE 102005043512A DE 102005043512 B3 DE102005043512 B3 DE 102005043512B3
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hatchback vehicle
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Marcus Dipl.-Ing. Papendorf (Ba)
Jan Hesse
Albert Bullinga
Klaus Dipl.-Ing. Laue
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Magna Car Top Systems GmbH
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Abstract

Für ein Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau wird eine heckseitige Abdeckung über einen Tragrahmen derart mit der Karosserie verbunden, dass die heckseitige Abdeckung als Hecktür zum Tragrahmen um eine aufrechte Achse ausschwenkbar und mit dem Tragrahmen um eine liegende Achse als Heckklappe ausstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Steilheckfahrzeuge der vorgenannten Art sind aus der EP 0 989 009 B1 bekannt und weisen ein mehrteiliges Dach auf, dessen bei geschlossenem Dach aneinander anschließende Dachteile einen Dachausschnitt überdecken, der entgegen der Fahrtrichtung an einen Heckausschnitt anschließt, dem eine Hecktür oder eine Heckklappe zugeordnet ist. Längs der Dachholme sind die Dachteile zum Öffnen des Daches in Schiebeführungen nach hinten verfahrbar und in einem Dachteilstapel zusammenzufassen, der insgesamt in eine Ablagestellung überführbar ist. In der Ablagestellung kann der Dachteilstapel in den unterhalb der Heckscheibe liegenden Teil der Hecktür oder der Heckklappe versenkt werden oder in eine Aufnahme im Bodenbereich des Fahrzeuges. Als Hecktür ausgebildet ist die dem Heckausschnitt zugeordnete Abdeckung seitlich scharnierend angeschlagen und nach hinten ausschwenkbar. Für die Ausgestaltung der heckseitigen Abdeckung als Heckklappe sind verschiedene Lösungen vorgesehen, so die Ausschwenkbarkeit der Heckklappe bei im Bodenbereich liegender Schwenkachse nach hinten unten oder bei in Höhe des Daches liegender Schwenkachse nach hinten oben.
  • In Verbindung mit in Pontonform karossierten Fahrzeugen offenen Aufbaus, die einen heckseitig über einen Kofferraumdeckel abgedeckten Kofferraum aufweisen, ist die Ablage des geöffneten Daches im Kofferraum bekannt, und zwar bei nach hinten oben aufgeschwenktem Kofferraumdeckel, der in der Kundenfunktion, also zum Beladen nach vorne oben aufzuschwenken ist. Zur wechselseitigen Verschwenkbarkeit des Kofferraumdeckels ist diesem unterseitig ein Tragrahmen zugeordnet, der seinerseits um eine hintere liegende Schwenkachse nach hinten oben verschwenkbar ist und der an seinem gegenüberliegenden Ende die Lagerung des Kofferraumdeckels für die Verschwenkung um eine liegende Querachse nach vorne oben trägt. In Schließstellung des Kofferraumdeckels ist der Tragrahmen über die hintere Schwenkachse sowie eine vordere Verriegelungseinrichtung zur Karosserie festgelegt. Die Verriegelungseinrichtung umfasst ein karosserieseitig festgelegtes Schlossteil sowie ein zum Tragrahmen festgelegtes Riegelteil. Zum Öffnen des Heckdeckels in seine nach hinten oben verschwenkte, den Zugang zum Ablageraum für das Verdeck freigebende Stellung ist der Tragrahmen über eine Stelleinrichtung zu beaufschlagen, die bei ihrer Beaufschlagung in Öffnungsrichtung des Tragrahmens das Schlossteil über eine entsprechender Stellverbindung öffnet, so dass das dem Tragrahmen zugeordnete Riegelteil freigegeben wird. Um bei der Beaufschlagung der als Stellzylinder ausgebildeten Stelleinrichtung in Öffnungsrichtung des Tragrahmens über die Stellverbindung das Schlossteil zu öffnen, ist der Stellzylinder karosserieseitig über eine Dreh-Schiebeführung abgestützt, über die bei entsprechender Belastung des Stellzylinders die Stellverbindung zum Schlossteil beaufschlagt und das Schlossteil bei Verschwenken des Tragrahmens in seine nach hinten oben verschwenkte Lage geöffnet werden kann ( DE 195 16 876 C1 ).
  • Aus der DE 16 30 488 A ist ein Steilheckfahrzeug offenen Aufbaus mit vom Dach bis in den Bodenbereich des Fahrzeuges rei chendem Heckausschnitt bekannt, der über eine heckseitige Abdeckung zu verschließen ist. Die heckseitige Abdeckung ist im zum Dach auslaufenden oberen Bereich durch eine Heckscheibe gebildet, die im gegen den Bodenbereich des Fahrzeuges auslaufenden, unteren Bereich der Abdeckung zu versenken ist. Im unteren Bereich der Abdeckung ist diese über zur Karosserie lagefeste Schwenkachsen verschwenkbar. Hierzu ist der untere Bereich einmal als Hecktür, einseitig seitlich angeschlagen, um eine aufrechte Achse nach hinten ausschwenkbar, und zum anderen beidseitig seitlich scharniergeführt, um eine bodenseitige liegende Achse nach hinten unten auszuklappen. In beiden Fällen ist eine unmittelbare Verbindung der Abdeckung zur Karosserie über die die Schwenkachsen bestimmenden Scharniere gegeben, die im Bereich der Laibung des Heckausschnittes angeordnet sind.
  • Aus der EP 1 475 262 A1 ist ein Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau bekannt, bei dem der über ein mehrteiliges Dach abzudeckende Dachausschnitt in einen Heckausschnitt übergeht, der über eine heckseitige Abdeckung zu verschließen ist. Die heckseitige Abdeckung besteht auch hier aus einem bodenseitigen, unteren Teil, in den die den oberen Teil der Abdeckung bildende Heckscheibe zu versenken ist und der bei versenkter Heckscheibe über eine Parallelogrammanordnung in eine heckseitig zum Dachausschnitt überdeckende Öffnungslage zu verstellen ist.
  • Weiter zeigt die DE 103 48 493 A1 ein Fahrzeug in Pontonbauweise, bei dem die Kofferraumabdeckung geteilt ist und aus einem oberen Deckelteil und einem heckseitigen Wandteil besteht, das als Tür einseitig angeschlagen um eine aufrechte Achse ausschwenkbar ist, wobei Bestandteil der Tür ein Ausschwenkboden ist, der bei ausgeschwenkter Tür eine sektorförmige Ablage bildet und bei eingeschwenkter, den Kofferraum nach hinten abschließender Tür überdeckend oder untergreifend zum Kofferraumboden liegt.
  • Bei einem weiteren bekannten Steilheckfahrzeug ( DE 103 49 885 A1 ) ist dem Heckausschnitt eine Abdeckung zugeordnet, bestehend aus einem dachseitig angeschlagenen oberen Heckklappenteil und einer im Bereich des Fahrzeugbodens über eine Lenkeranordnung angeschlagene Ladeklappe. Diese ist durch Ausschwenken der Lenkeranordnung gegenüber der Karosserie in eine nach hinten auskragende, in Verlängerung des Ladebodens des Fahrzeuges liegende Ladestellung verschwenkbar, und aus dieser durch Verschwenken gegenüber der Lenkeranordnung in eine vertikale, untere und zum Stoßfänger des Fahrzeuges überdeckende Lage umstellbar, um einen besseren Zugang zum Fahrzeuginnenraum über den Heckausschnitt zu erhalten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Steilheckfahrzeug der eingangs genannten Art dahingehend auszubilden, dass die seitlich angeschlagene Hecktür auch entsprechend einer Heckklappe nach hinten ausgeschwenkt werden kann.
  • Erreicht wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1, die es ermöglichen, das Konzept einer herkömmlichen Hecktüranordnung mit Eingriff in den Heckausschnitt als Türlaibung und zwischen Türlaibung und Tür liegender Dichtungsanordnung für eine Konstruktion beizubehalten, bei der die Hecktür auch als Heckklappe aus der Laibung nach hinten ausgeschwenkt werden kann. Der durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung hierfür erforderliche Zusatzaufwand ist verhältnismäßig gering und verlangt insbesondere keinen Eingriff in das Grundkonzept des Fahrzeuges.
  • Von Vorteil ist es in Verbindung mit einer derartigen erfindungsgemäßen Lösung, den Tragrahmen über eine Lenkerkinematik zusätzlich zur Verschwenkbarkeit nach hinten hubverstellbar anzulenken, wobei sich für die Ausgestaltung der Lenkerkinematik Viergelenkanordnungen als zweckmäßig erweisen. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere auch hinsichtlich der Unterbringung des Tragrahmens, der Anlenkungen für den Tragrahmen im Bodenbereich des Fahrzeuges gegebenenfalls an bereits vorhandenen Tragstrukturen sowie hinsichtlich geringer Dichtungsbeanspruchungen zweckmäßig.
  • Für den Tragrahmen, der als offener, auf seitliche Träger beschränkter Rahmen ausgebildet sein kann, dessen einer Träger Scharnierträger und dessen anderer Träger Schlossträger ist, ist die erforderliche Querabstützung der Träger über die Anbindung zur Karosserie erreicht, so dass sich für den Tragrahmen ein außerordentlich geringer Raumbedarf ergibt.
  • Entsprechend der zur Längsmittelebene des Fahrzeuges im Wesentlichen symmetrischen Gestaltung des Tragrahmens ist es auch zweckmäßig, die dem Tragrahmen zugeordnete Stelleinrichtung in symmetrischem Aufbau vorzusehen, derart, dass jedem der Träger jeweils eine Stelleinrichtung zugeordnet ist. In entsprechender Weise ist es zweckmäßig, jedem der Träger in Einschwenkrichtung gegen den Innenraum, also im Sinne einer Verspannung der Hecktür oder Heckklappe gegen die Karosserie bei Schließstellung von Hecktür oder Heckklappe, einen Anschlag zuzuordnen und die Träger in dieser Anschlaglage auch in Hochrichtung abzustützen, wobei es hierfür zweckmäßig ist, in Hochrichtung einander gegenüberliegende Anschlagführungen vorzusehen, in die und zwischen die ein Trägerteil oder ein mit dem Träger verbundenes Teil der Stelleinrichtung, den Träger in Hochrichtung festlegend, einfährt.
  • Die Stelleinrichtung ist zweckmäßigerweise durch einen Stellzylinder gebildet, dem in seinem kolbenstangenseitigen Anschlussbereich zum jeweiligen Träger des Tragrahmens ein Rastglied zugeordnet ist, das über eine karosserieseitige Halterung fixierbar ist, die bevorzugt durch eine Drehfallenanordnung gebildet ist, welche insbesondere aus einer Drehfalle und einer diese in ihrer Sperrlage sichernden Sperrklinke besteht. Die Drehfalle und die Sperrklinke können gemeinsam über eine Schenkelfeder beaufschlagt sein, und zwar die Drehfalle auf ihre Freigabelage und die Sperrklinke auf ihre Rastlage.
  • Die Verstellung der Drehfalle in ihre Öffnungslage ist zweckmäßigerweise an die Betätigung der Stelleinrichtung gekoppelt, da zusammen mit dem Ausschwenken der Heckklappe die Drehfalle geöffnet werden muss, und es ist hierzu der Stellzylinder über eine Drehschiebeführung in Form eines Drehschiebegelenkes gegen die Karosserie abgestützt, so dass die aus der Beaufschlagung des Zylinders in Stellrichtung auf die ausgeschwenkte Lage der Heckklappe resultierende Belastung der Drehschiebeführung und die damit verbundene Verstellung des Stellzylinders – ausgehend von dessen durch Zugbelastung beim Einschwenken der Heckklappe in ihre Schließlage gegebener Lage in der Drehschiebeführung – in eine Stellbewegung für die Sperrklinke umgesetzt werden kann.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Ferner wird die Erfindung nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine isolierte Darstellung eines dreiteiligen, in seiner Schließstellung eine im Wesentlichen plane Dachebene aufweisenden Daches für ein Fahrzeug mit offenem Aufbau, der einen längsseitlich durch Dachholme begrenzten, von den Dachteilen zu überdeckenden Dachausschnitt aufweist, der entgegen der Fahrtrichtung nach hinten in einen Heckausschnitt übergeht, welcher über eine heckseitige Abdeckung zu verschließen ist und dem, in Fahrtrichtung vorgelagert, im Bodenbereich des Fahrzeuges ein Ablageraum für die in ihre Öffnungsstellung überführten Dachteile zugeordnet ist, wobei der Ablageraum nach oben zu einem Aufnahmeraum für Gepäck oder dergleichen durch eine Überdeckung abzugrenzen ist und wobei die heckseitige Abdeckung als Tür um eine aufrechte Achse nach hinten und als Heckklappe um eine liegende Achse nach hinten unten ausschwenkbar ist und in der Darstellung gemäß 1 in dieser nach hinten unten ausgeschwenkten Lage gezeigt ist,
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung, wobei nunmehr die Dachteile zu einem Dachteilpaket geschichtet in Überkopflage im Ablageraum untergebracht sind,
  • 3 eine isolierte Darstellung der heckseitigen Abdeckung in einer der Schließlage entsprechenden Stellung,
  • 4 eine der 3 entsprechende Darstellung bei um eine aufrechte Achse nach hinten ausgeschwenkter Abdeckung als Hecktür,
  • 5 eine der 3 entsprechende Darstellung bei nach hinten ausgeschwenkter Lage der heckseitigen Abdeckung als Heckklappe,
  • 6 und 7, die Zuordnung der heckseitigen Abdeckung zu einem karosserieseitig angelenkten Tragrahmen, gegenüber dem – 6 – die heckseitige Abdeckung als Hecktür nach hinten ausschwenkbar ist und mit dem die heckseitige Abdeckung als Heckklappe (7) nach hinten unten verschwenkbar ist, und
  • 8 eine isolierte, schematisierte Darstellung der Stelleinrichtung.
  • In den Figuren ist mit 1 das Dach eines nicht weiter dargestellten Steilheckfahrzeuges mit offenem Aufbau bezeichnet, das Dachteile 2 bis 4 aufweist, von denen das Dachteil 2 ein vorderes Dachteil, das Dachteil 3 ein mittleres und das Dachteil 4 ein hinteres Dachteil bildet. Die Dachteile 2 bis 4 schließen in der in 1 gezeigten Schließstellung des Daches 1 aneinander an und sie sind über hier nicht gezeigte Gestängeverbindungen gegeneinander in eine Öffnungsstellung verstellbar, in der die Dachteile 2 bis 4 als Dachteilstapel übereinander liegen, wobei das hintere Dachteil 4 vom mittleren Dachteil 3 und dieses vom vorderen Dachteil 2 überdeckt ist.
  • In der gezeigten Schließstellung des Daches 1 liegen die Dachteile 2 bis 4 längsseits zwischen karosserieseitigen Dachhol men, die den vom Dach 1 in der Schließstellung überdeckten Dachausschnitt seitlich begrenzen, wobei die vordere Begrenzung des Dachausschnittes durch den Windlauf oder einen verbreiterten Windlaufbereich der Karosserie begrenzt ist. Der so beschriebene Dachausschnitt geht nach hinten karosserieseitig in einen Heckausschnitt über, dem eine heckseitige Abdeckung 5 zugeordnet ist, die in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Funktion eine Hecktür 6 oder eine Heckklappe 7 bildet. Die Abdeckung 5 enthält, wie in den Figuren teilweise angedeutet, im Anschlussbereich zum Dach 1 eine Heckscheibe 8, und sie schließt bei geschlossenem Dach 1 im oberen Bereich an dieses an.
  • Beim Öffnen des Daches 1 wird dieses mit den Dachteilen 2 bis 4 zunächst zu einem Dachteilpaket zusammengefahren, bei dem die Dachteile geschichtet über dem hinteren Dachteil 4 liegen, und es ist dieses in 1 nicht gezeigte Dachteilpaket über eine Rotationslenkeranordnung 9 um eine Fahrzeugquerachse 10 in eine Überkopflage nach hinten unten verschwenkbar, so dass das Dachteilpaket, in 2 mit 11 bezeichnet, in dieser Überkopflage im hinteren unteren Karosseriebereich, insbesondere im Bodenbereich des Fahrzeuges in einem Ablageraum 12 eine Aufnahme findet. Der Ablageraum 12 ist in seinen Abgrenzungen nicht dargestellt, und es ist dem Ablageraum 12 eine Überdeckung 13 zugeordnet, durch die der im Bodenbereich vorgesehene Ablageraum 12 gegen einen darüber liegenden Gepäckaufnahmeraum abgegrenzt ist. Bezüglich der Rotationslenkeranordnung 12 ist in 1, lediglich zur Veranschaulichung eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Achse 10 angedeutet, um die das Dachteilpaket 11 zwischen der Dachebene und dem Ablageraum 12 verstellbar ist.
  • Die heckseitige Abdeckung 5 ist in 1 in einer nach hinten ausgeschwenkten Lage angedeutet und bildet somit eine Heckklappe 7, wobei durch das Ausschwenken der Heckklappe 7 nach hinten der Freiraum geschaffen ist, der zum Verschwenken des zum Dach teilpaket 11 zusammengefassten Daches 1 zwischen Ablageraum 12 und der Dachebene erforderlich ist.
  • Die Überdeckung 13 ist so ausgebildet, dass die Verschwenkung des Dachteilpaketes 11 über die Rotationslenkeranordnung 9 bei nach hinten ausgeschwenkter Abdeckung 5 unter Verbleib der Überdeckung 13 durchgeführt werden kann, wozu die Überdeckung 13, wie die 1 und 2 erkennen lassen, im Schwenkbereich des Dachteilpaketes 11 im hinteren Bereich 14 schräg nach oben angestellt verläuft. Um beim Verschwenken einen Durchtrittsbereich für die Rotationslenkeranordnung 9 zu schaffen, ist die Überdeckung 13 im Bereich von nach außen abgeklappten Randstreifen 16 auslaufend gegen die Abdeckung 5 ausgespart. Diese Aussparungen 17 werden bei geschlossener Abdeckung 5 von diesen formlich angepassten Einsätzen 18 überdeckt, die der Abdeckung 5 zugeordnet sind und die von der Abdeckung 5, in deren Schließlage, nach vorne auskragend die Aussparungen 17 verschließend überdecken. In Verbindung mit diesen der Abdeckung 5 zugeordneten Einsätzen 18 ergibt sich bei geschlossener Abdeckung 5 eine flächig geschlossene Überdeckung 13 und somit eine flächige Abgrenzung des Ablageraumes 12 gegen den darüber liegenden Gepäckaufnahmeraum. Bezüglich der Einsätze 18 erweist es sich als zweckmäßig, wenn diese mit der heckseitigen Abdeckung 5 verschwenkbar verbunden sind, und zwar derart, dass sie zur Abdeckung 5 in deren Funktion als Heckklappe 7 (1 und 2) auskragen oder in eine im Wesentlichen in Flucht zur Ebene der Abdeckung 5 sich erstreckende Lage nach oben einschwenkbar sind, wenn – hier nicht gezeigt – das Dachteilpaket 11 in den oder aus dem Ablageraum 12 verschwenkt wird oder die Abdeckung 5 in ihrer Funktion als Tür um eine aufrechte Achse geschwenkt ist, so dass der Zugriff durch den Heckausschnitt bei geöffneter Hecktür 6 über zur Abdeckung 5 auskragende Einsätze 18 nicht eingeschränkt wird.
  • In den 3 bis 5 ist die heckseitige Abdeckung 5 – jeweils vereinfacht und ohne Einsätze 18 – in auf die Innenseite gerichteten Ansichten gezeigt, und zwar in 3 in ihrer geschlossenen, den nicht dargestellten heckseitigen Karosserieausschnitt überdeckenden Lage, in 4 als ausgeschwenkte Hecktür 6 und in 7 als nach hinten ausgeklappte Heckklappe 7.
  • Diese unterschiedlichen Funktionalitäten werden dadurch ermöglicht, dass die heckseitige Abdeckung 5, wie die 6 und 7 noch detaillierter zeigen, über einen Tragrahmen 19 karosserieseitig angebunden ist, der in aufgelöster Bauweise zwei zur nur angedeuteten Karosserie 20 schwenkbar angelenkte, aufrechte Träger 20, 21 aufweist, deren einer Träger 21 einen Scharnierträger und deren anderer Träger 22 einen Schlossträger bildet. Die Träger 21, 22 liegen bei in der Schließlage befindlicher heckseitiger Abdeckung 5, und ebenso bei als Hecktür 6 ausgeschwenkter Lage der Abdeckung 5, im Bereich der durch den Heckausschnitt gebildeten Laibung für die heckseitige Abdeckung 5, in deren unterhalb der Heckscheibe 8 liegendem Bereich 24, dem eine angedeutete Innenverkleidung 25 zugeordnet ist, so dass sich über die Abdeckung 5 und deren Innenverkleidung 25 eine zumindest im Wesentlichen sichtgeschützte Lage für den Tragrahmen 19 und die dessen Trägern 21, 22 zugeordneten Stelleinrichtungen 26 ergibt. Hierzu liegen entsprechend der sich nahezu über die gesamte Breite des Fahrzeuges erstreckenden heckseitigen Abdeckung 5 die Träger 21, 22 sowie die jeweils an diesen angreifende Stelleinrichtung 26 im längsseitlichen Bereich der Karosserie 20, so dass die Stelleinrichtungen 26 ebenfalls verdeckt innerhalb einer karosserieseitigen Innenverkleidung untergebracht werden können. Verdeutlicht wird dies durch die lediglich angedeutete, der heckseitigen Abdeckung 5 in deren unterem Abdeckungsbereich 24 karosserieseitig zugeordnete Dichtung 27.
  • Die Stelleinrichtung 26, sowie die Anbindung des Tragrahmens 19 zur Karosserie 20 und zur heckseitigen Abdeckung 5 ist des Näheren in 6 und 7 veranschaulicht, und zwar jeweils in Seitenansicht auf den Scharnierträger 21 des Tragrahmens 19.
  • Der Scharnierträger 21, und diese gilt in gleicher Weise für den weiteren Träger 22 des Tragrahmens 19 als Schlossträger, ist karosserieseitig in seinem unteren Endbereich über eine Viergelenkanordnung 28 an der Karosserie 20 angelenkt, die einen kürzeren unteren Lenker 29 und einen längeren oberen Lenker 30 aufweist, wobei die Lenker 29, 30 in der Schließlage der heckseitigen Abdeckung 5 nahezu parallel verlaufend unter einem spitzen Winkel sich schräg nach unten erstrecken, derart, dass bei Beaufschlagung des Tragrahmens 19, bzw. des jeweiligen Trägers 21, 22 über die Stelleinrichtung 26 entgegen der Fahrtrichtung F der Tragrahmen 19 mit der heckseitigen Abdeckung 5 um eine liegende, durch die Lage der Lenker 29, 30 zueinander bestimmte Momentanachse nach hinten ausgeschwenkt wird. Die Anbindung zwischen der Stelleinrichtung 26 und dem Tragrahmen 19 erfolgt dabei in dessen zur Anlenkung gegenüber der Karosserie 20 nach oben abgesetzten Bereich, bevorzugt nahe dem oberen Enden der Träger 21, 22, die sich in Hochrichtung bis nahe an die obere Begrenzung des unteren Abdeckbereiches 24 der heckseitigen Abdeckung 5 erstrecken, wobei im oberen Endbereich sowie angrenzend an den Bodenbereich der Karosserie dem Scharnierträger 21 jeweils eine Scharnierverbindung 31 zum Abdeckbereich 24 zugeordnet ist.
  • Bei Beaufschlagung der heckseitigen Abdeckung 5 entgegen der Fahrtrichtung F über die Stelleinrichtung 26 wird diese aufgrund der Anstellung der Lenker 29, 30 mit der Verschwenkung nach hinten unten gleichzeitig nach oben ausgehoben, so dass ein ausreichender Freigang gegen anschließende Karosserieteile, insbesondere gegen die heckseitig unterhalb der Abdeckung 5 liegende Stoßfängeranordnung 52 erreicht ist. Dieser Höhenversatz bei der Ausschwenkbewegung, bzw. in Gegenrichtung beim Einklappen der heckseitigen Abdeckung 5 als Heckklappe 7 in ihre Schließlage wird dazu genutzt, einen Rasteingriff zwischen den unteren Enden der Träger 21, 22 und einer karosserieseitigen Abstützung zu realisieren, wobei die karosserieseitige Abstützung als lagefestes Eingriffsteil 32 ausgebildet ist, dem seitens der unteren Begrenzung des jeweiligen Trägers 21, 22 eine eingekerbte Aufnahme 33 zugeordnet ist. Durch die Abstützung zwischen Eingriffsteil 32 und Aufnahme 33 wird insbesondere in Verbindung mit einer weiteren, nachfolgend noch näher beschriebenen, im Verfahrweg der Stelleinrichtung 26 liegenden Anschlagführung 34 die heckseitige Abdeckung 5 gegen die Karosserie lagefest auch in Hochrichtung abgestützt. In Fahrtrichtung erfolgt die Abstützung bevorzugt über karosserieseitige Anschläge 35, die bevorzugt in Höhe oder benachbart zu den Scharnieren 31 liegen und zwischen denen sich die Stelleinrichtung 26 erstreckt.
  • Die Stelleinrichtung 26 umfasst jeweils einen Stellzylinder 36, der über ein Drehschiebegelenk 37 an einer zur Karosserie 20 lagefesten Konsole 38 angelenkt ist und dessen Kolbenstange mit einem Anschlusskopf 39 verbunden ist, der am jeweiligen Träger 20 bzw. 21 schwenkbar angelenkt ist. Der Anschlusskopf 39 weist obere und untere Führungsflächen 40 und 41 auf, denen karosseriefeste Anschlagführungen 42, 43 als Gegenflächen zugeordnet sind, zwischen die der Anschlagkopf 39 mit seinen Führungsflächen 40 und 41 beim Einklappen der Heckklappe 7 als heckseitige Abdeckung 5 in ihre Schließlage einläuft, wobei die Führungsflächen in der Einklapprichtung, die der Fahrtrichtung F entspricht, bevorzugt leicht nach unten geneigt sind, das heißt im Sinne einer Verspannung oder Abstützung des Tragrahmens 19 über seine Träger 21, 22 auf dem karosseriefesten Eingriffsteil 32 (6).
  • In der so erreichten Eingriffs- und Abstützlage für den Anschlusskopf 39 wird ein diesem zugeordnetes Rastglied 44 über eine karosserieseitig festgelegte Halterung 45 erfasst, die eine Drehfalle 46 und eine Sperrklinke 47 aufweist, so dass der Anschlusskopf 39, und über diesen der Tragrahmen 19 und die mit diesem verbundene heckseitige Abdeckung 5 in der Schließlage festgelegt sind. Festgelegt zum Tragrahmen 19 ist die heckseitige Abdeckung 5 in dieser Schließlage einerseits gegenüber dem Scharnierträger 21 über die Scharniere 31 und andererseits über eine zwischen dem Schlossträger 22 und der heckseitigen Abdeckung 5 vorgesehene Schlossanordnung 48, die bei gegen die Karosserie 20 verriegeltem, der Schließlage der heckseitigen Abdeckung 5 entsprechender Lage des Tragrahmens 19 zum Ausschwenken der heckseitigen Abdeckung 5 als Hecktür 6 zu öffnen ist, so dass die heckseitige Abdeckung 5 als Hecktür 6 um die durch die Scharniere 31 festgelegte, aufrechte Achse 23 nach hinten ausschwenkbar ist.
  • Beim Einfahren des Stellzylinders 36 fährt das jeweilige Rastglied 44 in ein Fangmaul der zugehörigen Drehfalle 46 ein und es wird die Drehfalle 46 über das Rastglied 44 in ihre über die Sperrklinke 47 verriegelte Sperrlage verschwenkt. In Gegenrichtung, das heißt in Richtung auf ihre Öffnungslage ist die Drehfalle 46 über eine Schenkelfeder 49 belastet, über die gleichzeitig die Sperrklinke 47 in Richtung auf ihre Sperrlage zur Drehfalle 46 vorgespannt ist.
  • Entsprechend der Abstützung des Stellzylinders 36 zur Karosserie 20 über ein Drehschiebegelenk 37 ergibt sich in Abhängigkeit von der Belastungsrichtung des Stellzylinders 36 eine Verschiebung des Stellzylinders 36 gegenüber dem zur Karosserie 20 lagefesten Achszapfen 50 des Drehschiebegelenkes 37, und die beim Ausfahren des Stellzylinders 36 damit verbundene Verlagerung desselben gegenüber dem Achszapfen 50 wird dazu genutzt, über eine Zugverbindung 51 zur Sperrklinke 47 diese aus ihrer Raststellung zu lösen, so dass die Verriegelung der Drehfalle 46 aufgehoben ist und der Anschlusskopf 39 entlang den Anschlagführungen 42, 43 ausgefahren werden kann, wobei der Abstand zwischen den Anschlagführungen so bemessen ist, dass der zwischen diesen mit seiner Kolbenstange durchlaufende Stellzylinder 36 in Hochrichtung den notwendigen Freiraum hat, um der über die Lenkerkinematik 28 beim Ausschwenken erzwungenen Hubschwenkbewegung für den Tragrahmen 19 und die von diesem getragene heckseitige Abdeckung 5 folgen zu können.

Claims (12)

  1. Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau, mit heckseitigem, bis in den Bodenbereich des Fahrzeuges reichendem und an einen vom zu öffnenden, mehrteiligen Dach zu überdeckenden Dachausschnitt anschließendem Heckausschnitt, mit dem Heckausschnitt zugeordneter, seitlich scharnierend angeschlagener, als Hecktür um eine aufrechte Achse schwenkbarer und in ihrer Schließlage zur Laibung des Heckausschnittes dichtender, heckseitiger Abdeckung sowie mit der geschlossenen Abdeckung in Fahrtrichtung vorgelagertem, im Bodenbereich des Fahrzeuges liegendem Ablageraum für die in ihre Öffnungsstellung überführten Dachteile des geöffneten Daches, dadurch gekennzeichnet, dass die heckseitige Abdeckung (5) an einem mit der Karosserie (20) verbundenen Tragrahmen (19) angeschlagen ist, der an der Karosserie (20) im Bodenbereich um eine liegende Achse schwenkbar angelenkt ist, dass die heckseitige Abdeckung (5) als Heckklappe (7) mit dem Tragrahmen (19) um die liegende Achse aus dem Heckausschnitt nach hinten unten ausschwenkbar ist und dass der Tragrahmen (19) über eine zugeordnete Stelleinrichtung (26) verschwenkbar und über ein der Stelleinrichtung (26) zugeordnetes Rastglied (44) in seiner zum Heckausschnitt eingeschwenkten Stellung gegen eine karosserieseitige Halterung (45) fixiert ist.
  2. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (19), bezogen auf die Schließstellung der heckseitigen Abdeckung (5), gegen den Fahrzeuginnenraum zur heckseitigen Abdeckung (5) versetzt ist.
  3. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (19) über eine Lenkerkinematik (Viergelenkanordnung 28) an der Karosserie (20) in deren Bodenbereich angelenkt ist.
  4. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (19) über die Lenkerkinematik (Viergelenkanordnung 28) hubverstellbar ist.
  5. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkerkinematik durch eine Viergelenkanordnung(28) gebildet ist, über die der Tragrahmen (19) beim Ausschwenken angehoben und nach hinten unten verschwenkt wird.
  6. Steilheckfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (45) in Zuordnung zu der Stelleinrichtung (26) eine Drehfalle (46) aufweist, die über das Rastglied (44) in eine Sperrlage verschwenkbar und über eine Sperrklinke (47) verriegelbar ist.
  7. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfalle (46) auf ihre Freigabelage und die Sperrklinke (47) auf ihre Rastlage über eine gemeinsame Schenkelfeder (49) beaufschlagt sind.
  8. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (26) mit einem das Rastglied (44) tragenden Anschlusskopf (39) in Verriegelungsrichtung des Rastgliedes (44) zur Drehfalle (46) zwischen in Hochrichtung einander gegenüberliegenden Anschlagführungen (42, 43) liegt.
  9. Steilheckfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (26) einen karosserieseitig schwenkbar angelenkten Stellzylinder (36) aufweist.
  10. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Anlenkung des Stellzylinders (36) zur Karosserie (20) als in Hubrichtung des Stellzylinders (36) wegbegrenztes Dreh-Schiebegelenk (37) ausgebildet ist.
  11. Steilheckfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellzylinder (36) über eine Stellverbindung (Zugverbindung 51) mit der Sperrklinke (47) verbunden ist, und dass beim Ausfahren des Stellzylinders (36) zum Ausschwenken des Tragrahmens die Sperrklinke (47) aus ihrer Raststellung zur Drehfalle (46) gelöst wird.
  12. Steilheckfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Tragrahmen (19) eine Rastabstützung (Eingriffsteil 32, Aufnahme 33) zugeordnet ist, auf die der Tragrahmen (19) beim Einschwenken der heckseitigen Abdeckung (5) in ihre Schließstellung von oben aufgesetzt wird, derart, dass der Tragrahmen (19) im Bereich der unteren Enden seiner Träger (21, 22) in Hoch- und in Fahrzeuglängsrichtung abgestützt ist.
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