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Die
Erfindung betrifft ein Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Steilheckfahrzeuge
der vorgenannten Art sind aus der
EP 0 989 009 B1 bekannt und weisen ein mehrteiliges
Dach auf, dessen bei geschlossenem Dach aneinander anschließende Dachteile
einen Dachausschnitt überdecken,
der entgegen der Fahrtrichtung an einen Heckausschnitt anschließt, dem
eine Hecktür
oder eine Heckklappe zugeordnet ist. Längs der Dachholme sind die
Dachteile zum Öffnen
des Daches in Schiebeführungen
nach hinten verfahrbar und in einem Dachteilstapel zusammenzufassen,
der insgesamt in eine Ablagestellung überführbar ist. In der Ablagestellung
kann der Dachteilstapel in den unterhalb der Heckscheibe liegenden Teil
der Hecktür
oder der Heckklappe versenkt werden oder in eine Aufnahme im Bodenbereich
des Fahrzeuges. Als Hecktür
ausgebildet ist die dem Heckausschnitt zugeordnete Abdeckung seitlich scharnierend
angeschlagen und nach hinten ausschwenkbar. Für die Ausgestaltung der heckseitigen Abdeckung
als Heckklappe sind verschiedene Lösungen vorgesehen, so die Ausschwenkbarkeit
der Heckklappe bei im Bodenbereich liegender Schwenkachse nach hinten
unten oder bei in Höhe des
Daches liegender Schwenkachse nach hinten oben.
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In
Verbindung mit in Pontonform karossierten Fahrzeugen offenen Aufbaus,
die einen heckseitig über
einen Kofferraumdeckel abgedeckten Kofferraum aufweisen, ist die
Ablage des geöffneten
Daches im Kofferraum bekannt, und zwar bei nach hinten oben aufgeschwenktem
Kofferraumdeckel, der in der Kundenfunktion, also zum Beladen nach
vorne oben aufzuschwenken ist. Zur wechselseitigen Verschwenkbarkeit
des Kofferraumdeckels ist diesem unterseitig ein Tragrahmen zugeordnet,
der seinerseits um eine hintere liegende Schwenkachse nach hinten
oben verschwenkbar ist und der an seinem gegenüberliegenden Ende die Lagerung
des Kofferraumdeckels für
die Verschwenkung um eine liegende Querachse nach vorne oben trägt. In Schließstellung
des Kofferraumdeckels ist der Tragrahmen über die hintere Schwenkachse
sowie eine vordere Verriegelungseinrichtung zur Karosserie festgelegt.
Die Verriegelungseinrichtung umfasst ein karosserieseitig festgelegtes
Schlossteil sowie ein zum Tragrahmen festgelegtes Riegelteil. Zum Öffnen des
Heckdeckels in seine nach hinten oben verschwenkte, den Zugang zum
Ablageraum für
das Verdeck freigebende Stellung ist der Tragrahmen über eine
Stelleinrichtung zu beaufschlagen, die bei ihrer Beaufschlagung in Öffnungsrichtung
des Tragrahmens das Schlossteil über
eine entsprechender Stellverbindung öffnet, so dass das dem Tragrahmen
zugeordnete Riegelteil freigegeben wird. Um bei der Beaufschlagung
der als Stellzylinder ausgebildeten Stelleinrichtung in Öffnungsrichtung
des Tragrahmens über
die Stellverbindung das Schlossteil zu öffnen, ist der Stellzylinder karosserieseitig über eine
Dreh-Schiebeführung
abgestützt, über die
bei entsprechender Belastung des Stellzylinders die Stellverbindung
zum Schlossteil beaufschlagt und das Schlossteil bei Verschwenken des
Tragrahmens in seine nach hinten oben verschwenkte Lage geöffnet werden
kann (
DE 195 16 876
C1 ).
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Aus
der
DE 16 30 488 A ist
ein Steilheckfahrzeug offenen Aufbaus mit vom Dach bis in den Bodenbereich
des Fahrzeuges rei chendem Heckausschnitt bekannt, der über eine
heckseitige Abdeckung zu verschließen ist. Die heckseitige Abdeckung
ist im zum Dach auslaufenden oberen Bereich durch eine Heckscheibe
gebildet, die im gegen den Bodenbereich des Fahrzeuges auslaufenden,
unteren Bereich der Abdeckung zu versenken ist. Im unteren Bereich
der Abdeckung ist diese über
zur Karosserie lagefeste Schwenkachsen verschwenkbar. Hierzu ist
der untere Bereich einmal als Hecktür, einseitig seitlich angeschlagen,
um eine aufrechte Achse nach hinten ausschwenkbar, und zum anderen beidseitig
seitlich scharniergeführt,
um eine bodenseitige liegende Achse nach hinten unten auszuklappen.
In beiden Fällen
ist eine unmittelbare Verbindung der Abdeckung zur Karosserie über die
die Schwenkachsen bestimmenden Scharniere gegeben, die im Bereich
der Laibung des Heckausschnittes angeordnet sind.
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Aus
der
EP 1 475 262 A1 ist
ein Steilheckfahrzeug mit offenem Aufbau bekannt, bei dem der über ein
mehrteiliges Dach abzudeckende Dachausschnitt in einen Heckausschnitt übergeht,
der über eine
heckseitige Abdeckung zu verschließen ist. Die heckseitige Abdeckung
besteht auch hier aus einem bodenseitigen, unteren Teil, in den
die den oberen Teil der Abdeckung bildende Heckscheibe zu versenken
ist und der bei versenkter Heckscheibe über eine Parallelogrammanordnung
in eine heckseitig zum Dachausschnitt überdeckende Öffnungslage
zu verstellen ist.
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Weiter
zeigt die
DE 103 48
493 A1 ein Fahrzeug in Pontonbauweise, bei dem die Kofferraumabdeckung
geteilt ist und aus einem oberen Deckelteil und einem heckseitigen
Wandteil besteht, das als Tür einseitig
angeschlagen um eine aufrechte Achse ausschwenkbar ist, wobei Bestandteil
der Tür
ein Ausschwenkboden ist, der bei ausgeschwenkter Tür eine sektorförmige Ablage
bildet und bei eingeschwenkter, den Kofferraum nach hinten abschließender Tür überdeckend
oder untergreifend zum Kofferraumboden liegt.
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Bei
einem weiteren bekannten Steilheckfahrzeug (
DE 103 49 885 A1 ) ist dem
Heckausschnitt eine Abdeckung zugeordnet, bestehend aus einem dachseitig
angeschlagenen oberen Heckklappenteil und einer im Bereich des Fahrzeugbodens über eine Lenkeranordnung
angeschlagene Ladeklappe. Diese ist durch Ausschwenken der Lenkeranordnung
gegenüber
der Karosserie in eine nach hinten auskragende, in Verlängerung
des Ladebodens des Fahrzeuges liegende Ladestellung verschwenkbar,
und aus dieser durch Verschwenken gegenüber der Lenkeranordnung in
eine vertikale, untere und zum Stoßfänger des Fahrzeuges überdeckende
Lage umstellbar, um einen besseren Zugang zum Fahrzeuginnenraum über den
Heckausschnitt zu erhalten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Steilheckfahrzeug der
eingangs genannten Art dahingehend auszubilden, dass die seitlich
angeschlagene Hecktür
auch entsprechend einer Heckklappe nach hinten ausgeschwenkt werden
kann.
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Erreicht
wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1, die es ermöglichen,
das Konzept einer herkömmlichen
Hecktüranordnung
mit Eingriff in den Heckausschnitt als Türlaibung und zwischen Türlaibung
und Tür
liegender Dichtungsanordnung für
eine Konstruktion beizubehalten, bei der die Hecktür auch als
Heckklappe aus der Laibung nach hinten ausgeschwenkt werden kann.
Der durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
hierfür
erforderliche Zusatzaufwand ist verhältnismäßig gering und verlangt insbesondere
keinen Eingriff in das Grundkonzept des Fahrzeuges.
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Von
Vorteil ist es in Verbindung mit einer derartigen erfindungsgemäßen Lösung, den
Tragrahmen über
eine Lenkerkinematik zusätzlich
zur Verschwenkbarkeit nach hinten hubverstellbar anzulenken, wobei
sich für
die Ausgestaltung der Lenkerkinematik Viergelenkanordnungen als
zweckmäßig erweisen.
Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere auch hinsichtlich der
Unterbringung des Tragrahmens, der Anlenkungen für den Tragrahmen im Bodenbereich
des Fahrzeuges gegebenenfalls an bereits vorhandenen Tragstrukturen
sowie hinsichtlich geringer Dichtungsbeanspruchungen zweckmäßig.
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Für den Tragrahmen,
der als offener, auf seitliche Träger beschränkter Rahmen ausgebildet sein kann,
dessen einer Träger
Scharnierträger
und dessen anderer Träger
Schlossträger
ist, ist die erforderliche Querabstützung der Träger über die
Anbindung zur Karosserie erreicht, so dass sich für den Tragrahmen
ein außerordentlich
geringer Raumbedarf ergibt.
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Entsprechend
der zur Längsmittelebene
des Fahrzeuges im Wesentlichen symmetrischen Gestaltung des Tragrahmens
ist es auch zweckmäßig, die dem
Tragrahmen zugeordnete Stelleinrichtung in symmetrischem Aufbau
vorzusehen, derart, dass jedem der Träger jeweils eine Stelleinrichtung
zugeordnet ist. In entsprechender Weise ist es zweckmäßig, jedem
der Träger
in Einschwenkrichtung gegen den Innenraum, also im Sinne einer Verspannung
der Hecktür
oder Heckklappe gegen die Karosserie bei Schließstellung von Hecktür oder Heckklappe,
einen Anschlag zuzuordnen und die Träger in dieser Anschlaglage
auch in Hochrichtung abzustützen,
wobei es hierfür
zweckmäßig ist,
in Hochrichtung einander gegenüberliegende
Anschlagführungen
vorzusehen, in die und zwischen die ein Trägerteil oder ein mit dem Träger verbundenes
Teil der Stelleinrichtung, den Träger in Hochrichtung festlegend,
einfährt.
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Die
Stelleinrichtung ist zweckmäßigerweise durch
einen Stellzylinder gebildet, dem in seinem kolbenstangenseitigen
Anschlussbereich zum jeweiligen Träger des Tragrahmens ein Rastglied
zugeordnet ist, das über
eine karosserieseitige Halterung fixierbar ist, die bevorzugt durch
eine Drehfallenanordnung gebildet ist, welche insbesondere aus einer Drehfalle
und einer diese in ihrer Sperrlage sichernden Sperrklinke besteht.
Die Drehfalle und die Sperrklinke können gemeinsam über eine
Schenkelfeder beaufschlagt sein, und zwar die Drehfalle auf ihre Freigabelage
und die Sperrklinke auf ihre Rastlage.
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Die
Verstellung der Drehfalle in ihre Öffnungslage ist zweckmäßigerweise
an die Betätigung der
Stelleinrichtung gekoppelt, da zusammen mit dem Ausschwenken der
Heckklappe die Drehfalle geöffnet
werden muss, und es ist hierzu der Stellzylinder über eine
Drehschiebeführung
in Form eines Drehschiebegelenkes gegen die Karosserie abgestützt, so
dass die aus der Beaufschlagung des Zylinders in Stellrichtung auf
die ausgeschwenkte Lage der Heckklappe resultierende Belastung der
Drehschiebeführung
und die damit verbundene Verstellung des Stellzylinders – ausgehend
von dessen durch Zugbelastung beim Einschwenken der Heckklappe in
ihre Schließlage
gegebener Lage in der Drehschiebeführung – in eine Stellbewegung für die Sperrklinke
umgesetzt werden kann.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Ferner
wird die Erfindung nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
isolierte Darstellung eines dreiteiligen, in seiner Schließstellung
eine im Wesentlichen plane Dachebene aufweisenden Daches für ein Fahrzeug
mit offenem Aufbau, der einen längsseitlich durch
Dachholme begrenzten, von den Dachteilen zu überdeckenden Dachausschnitt
aufweist, der entgegen der Fahrtrichtung nach hinten in einen Heckausschnitt übergeht,
welcher über
eine heckseitige Abdeckung zu verschließen ist und dem, in Fahrtrichtung
vorgelagert, im Bodenbereich des Fahrzeuges ein Ablageraum für die in
ihre Öffnungsstellung überführten Dachteile
zugeordnet ist, wobei der Ablageraum nach oben zu einem Aufnahmeraum
für Gepäck oder
dergleichen durch eine Überdeckung
abzugrenzen ist und wobei die heckseitige Abdeckung als Tür um eine
aufrechte Achse nach hinten und als Heckklappe um eine liegende
Achse nach hinten unten ausschwenkbar ist und in der Darstellung
gemäß 1 in
dieser nach hinten unten ausgeschwenkten Lage gezeigt ist,
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2 eine
der 1 entsprechende Darstellung, wobei nunmehr die
Dachteile zu einem Dachteilpaket geschichtet in Überkopflage im Ablageraum untergebracht
sind,
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3 eine
isolierte Darstellung der heckseitigen Abdeckung in einer der Schließlage entsprechenden
Stellung,
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4 eine
der 3 entsprechende Darstellung bei um eine aufrechte
Achse nach hinten ausgeschwenkter Abdeckung als Hecktür,
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5 eine
der 3 entsprechende Darstellung bei nach hinten ausgeschwenkter
Lage der heckseitigen Abdeckung als Heckklappe,
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6 und 7,
die Zuordnung der heckseitigen Abdeckung zu einem karosserieseitig
angelenkten Tragrahmen, gegenüber
dem – 6 – die heckseitige
Abdeckung als Hecktür
nach hinten ausschwenkbar ist und mit dem die heckseitige Abdeckung
als Heckklappe (7) nach hinten unten verschwenkbar
ist, und
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8 eine
isolierte, schematisierte Darstellung der Stelleinrichtung.
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In
den Figuren ist mit 1 das Dach eines nicht weiter dargestellten
Steilheckfahrzeuges mit offenem Aufbau bezeichnet, das Dachteile 2 bis 4 aufweist, von
denen das Dachteil 2 ein vorderes Dachteil, das Dachteil 3 ein
mittleres und das Dachteil 4 ein hinteres Dachteil bildet.
Die Dachteile 2 bis 4 schließen in der in 1 gezeigten
Schließstellung
des Daches 1 aneinander an und sie sind über hier
nicht gezeigte Gestängeverbindungen
gegeneinander in eine Öffnungsstellung
verstellbar, in der die Dachteile 2 bis 4 als
Dachteilstapel übereinander
liegen, wobei das hintere Dachteil 4 vom mittleren Dachteil 3 und
dieses vom vorderen Dachteil 2 überdeckt ist.
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In
der gezeigten Schließstellung
des Daches 1 liegen die Dachteile 2 bis 4 längsseits
zwischen karosserieseitigen Dachhol men, die den vom Dach 1 in der
Schließstellung überdeckten
Dachausschnitt seitlich begrenzen, wobei die vordere Begrenzung des
Dachausschnittes durch den Windlauf oder einen verbreiterten Windlaufbereich
der Karosserie begrenzt ist. Der so beschriebene Dachausschnitt
geht nach hinten karosserieseitig in einen Heckausschnitt über, dem
eine heckseitige Abdeckung 5 zugeordnet ist, die in Abhängigkeit
von ihrer jeweiligen Funktion eine Hecktür 6 oder eine Heckklappe 7 bildet.
Die Abdeckung 5 enthält,
wie in den Figuren teilweise angedeutet, im Anschlussbereich zum
Dach 1 eine Heckscheibe 8, und sie schließt bei geschlossenem
Dach 1 im oberen Bereich an dieses an.
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Beim Öffnen des
Daches 1 wird dieses mit den Dachteilen 2 bis 4 zunächst zu
einem Dachteilpaket zusammengefahren, bei dem die Dachteile geschichtet über dem
hinteren Dachteil 4 liegen, und es ist dieses in 1 nicht
gezeigte Dachteilpaket über eine
Rotationslenkeranordnung 9 um eine Fahrzeugquerachse 10 in
eine Überkopflage
nach hinten unten verschwenkbar, so dass das Dachteilpaket, in 2 mit 11 bezeichnet,
in dieser Überkopflage
im hinteren unteren Karosseriebereich, insbesondere im Bodenbereich
des Fahrzeuges in einem Ablageraum 12 eine Aufnahme findet.
Der Ablageraum 12 ist in seinen Abgrenzungen nicht dargestellt,
und es ist dem Ablageraum 12 eine Überdeckung 13 zugeordnet, durch
die der im Bodenbereich vorgesehene Ablageraum 12 gegen
einen darüber
liegenden Gepäckaufnahmeraum
abgegrenzt ist. Bezüglich
der Rotationslenkeranordnung 12 ist in 1,
lediglich zur Veranschaulichung eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende
Achse 10 angedeutet, um die das Dachteilpaket 11 zwischen
der Dachebene und dem Ablageraum 12 verstellbar ist.
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Die
heckseitige Abdeckung 5 ist in 1 in einer
nach hinten ausgeschwenkten Lage angedeutet und bildet somit eine
Heckklappe 7, wobei durch das Ausschwenken der Heckklappe 7 nach
hinten der Freiraum geschaffen ist, der zum Verschwenken des zum
Dach teilpaket 11 zusammengefassten Daches 1 zwischen
Ablageraum 12 und der Dachebene erforderlich ist.
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Die Überdeckung 13 ist
so ausgebildet, dass die Verschwenkung des Dachteilpaketes 11 über die Rotationslenkeranordnung 9 bei
nach hinten ausgeschwenkter Abdeckung 5 unter Verbleib
der Überdeckung 13 durchgeführt werden
kann, wozu die Überdeckung 13,
wie die 1 und 2 erkennen
lassen, im Schwenkbereich des Dachteilpaketes 11 im hinteren
Bereich 14 schräg
nach oben angestellt verläuft.
Um beim Verschwenken einen Durchtrittsbereich für die Rotationslenkeranordnung 9 zu
schaffen, ist die Überdeckung 13 im
Bereich von nach außen
abgeklappten Randstreifen 16 auslaufend gegen die Abdeckung 5 ausgespart.
Diese Aussparungen 17 werden bei geschlossener Abdeckung 5 von
diesen formlich angepassten Einsätzen 18 überdeckt, die
der Abdeckung 5 zugeordnet sind und die von der Abdeckung 5,
in deren Schließlage,
nach vorne auskragend die Aussparungen 17 verschließend überdecken.
In Verbindung mit diesen der Abdeckung 5 zugeordneten Einsätzen 18 ergibt
sich bei geschlossener Abdeckung 5 eine flächig geschlossene Überdeckung 13 und
somit eine flächige
Abgrenzung des Ablageraumes 12 gegen den darüber liegenden
Gepäckaufnahmeraum.
Bezüglich
der Einsätze 18 erweist
es sich als zweckmäßig, wenn
diese mit der heckseitigen Abdeckung 5 verschwenkbar verbunden
sind, und zwar derart, dass sie zur Abdeckung 5 in deren
Funktion als Heckklappe 7 (1 und 2)
auskragen oder in eine im Wesentlichen in Flucht zur Ebene der Abdeckung 5 sich
erstreckende Lage nach oben einschwenkbar sind, wenn – hier nicht
gezeigt – das
Dachteilpaket 11 in den oder aus dem Ablageraum 12 verschwenkt
wird oder die Abdeckung 5 in ihrer Funktion als Tür um eine
aufrechte Achse geschwenkt ist, so dass der Zugriff durch den Heckausschnitt
bei geöffneter
Hecktür 6 über zur
Abdeckung 5 auskragende Einsätze 18 nicht eingeschränkt wird.
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In
den 3 bis 5 ist die heckseitige Abdeckung 5 – jeweils
vereinfacht und ohne Einsätze 18 – in auf
die Innenseite gerichteten Ansichten gezeigt, und zwar in 3 in
ihrer geschlossenen, den nicht dargestellten heckseitigen Karosserieausschnitt überdeckenden
Lage, in 4 als ausgeschwenkte Hecktür 6 und
in 7 als nach hinten ausgeklappte Heckklappe 7.
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Diese
unterschiedlichen Funktionalitäten werden
dadurch ermöglicht,
dass die heckseitige Abdeckung 5, wie die 6 und 7 noch
detaillierter zeigen, über
einen Tragrahmen 19 karosserieseitig angebunden ist, der
in aufgelöster
Bauweise zwei zur nur angedeuteten Karosserie 20 schwenkbar
angelenkte, aufrechte Träger 20, 21 aufweist,
deren einer Träger 21 einen
Scharnierträger
und deren anderer Träger 22 einen
Schlossträger
bildet. Die Träger 21, 22 liegen
bei in der Schließlage
befindlicher heckseitiger Abdeckung 5, und ebenso bei als
Hecktür 6 ausgeschwenkter
Lage der Abdeckung 5, im Bereich der durch den Heckausschnitt
gebildeten Laibung für
die heckseitige Abdeckung 5, in deren unterhalb der Heckscheibe 8 liegendem
Bereich 24, dem eine angedeutete Innenverkleidung 25 zugeordnet
ist, so dass sich über
die Abdeckung 5 und deren Innenverkleidung 25 eine
zumindest im Wesentlichen sichtgeschützte Lage für den Tragrahmen 19 und
die dessen Trägern 21, 22 zugeordneten
Stelleinrichtungen 26 ergibt. Hierzu liegen entsprechend
der sich nahezu über
die gesamte Breite des Fahrzeuges erstreckenden heckseitigen Abdeckung 5 die
Träger 21, 22 sowie
die jeweils an diesen angreifende Stelleinrichtung 26 im
längsseitlichen
Bereich der Karosserie 20, so dass die Stelleinrichtungen 26 ebenfalls
verdeckt innerhalb einer karosserieseitigen Innenverkleidung untergebracht
werden können.
Verdeutlicht wird dies durch die lediglich angedeutete, der heckseitigen
Abdeckung 5 in deren unterem Abdeckungsbereich 24 karosserieseitig
zugeordnete Dichtung 27.
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Die
Stelleinrichtung 26, sowie die Anbindung des Tragrahmens 19 zur
Karosserie 20 und zur heckseitigen Abdeckung 5 ist
des Näheren
in 6 und 7 veranschaulicht, und zwar
jeweils in Seitenansicht auf den Scharnierträger 21 des Tragrahmens 19.
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Der
Scharnierträger 21,
und diese gilt in gleicher Weise für den weiteren Träger 22 des
Tragrahmens 19 als Schlossträger, ist karosserieseitig in
seinem unteren Endbereich über
eine Viergelenkanordnung 28 an der Karosserie 20 angelenkt,
die einen kürzeren
unteren Lenker 29 und einen längeren oberen Lenker 30 aufweist,
wobei die Lenker 29, 30 in der Schließlage der
heckseitigen Abdeckung 5 nahezu parallel verlaufend unter
einem spitzen Winkel sich schräg
nach unten erstrecken, derart, dass bei Beaufschlagung des Tragrahmens 19,
bzw. des jeweiligen Trägers 21, 22 über die
Stelleinrichtung 26 entgegen der Fahrtrichtung F der Tragrahmen 19 mit der
heckseitigen Abdeckung 5 um eine liegende, durch die Lage
der Lenker 29, 30 zueinander bestimmte Momentanachse
nach hinten ausgeschwenkt wird. Die Anbindung zwischen der Stelleinrichtung 26 und
dem Tragrahmen 19 erfolgt dabei in dessen zur Anlenkung
gegenüber
der Karosserie 20 nach oben abgesetzten Bereich, bevorzugt
nahe dem oberen Enden der Träger 21, 22,
die sich in Hochrichtung bis nahe an die obere Begrenzung des unteren
Abdeckbereiches 24 der heckseitigen Abdeckung 5 erstrecken,
wobei im oberen Endbereich sowie angrenzend an den Bodenbereich
der Karosserie dem Scharnierträger 21 jeweils
eine Scharnierverbindung 31 zum Abdeckbereich 24 zugeordnet
ist.
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Bei
Beaufschlagung der heckseitigen Abdeckung 5 entgegen der
Fahrtrichtung F über
die Stelleinrichtung 26 wird diese aufgrund der Anstellung
der Lenker 29, 30 mit der Verschwenkung nach hinten unten
gleichzeitig nach oben ausgehoben, so dass ein ausreichender Freigang
gegen anschließende Karosserieteile, insbesondere
gegen die heckseitig unterhalb der Abdeckung 5 liegende
Stoßfängeranordnung 52 erreicht
ist. Dieser Höhenversatz
bei der Ausschwenkbewegung, bzw. in Gegenrichtung beim Einklappen
der heckseitigen Abdeckung 5 als Heckklappe 7 in
ihre Schließlage
wird dazu genutzt, einen Rasteingriff zwischen den unteren Enden
der Träger 21, 22 und
einer karosserieseitigen Abstützung
zu realisieren, wobei die karosserieseitige Abstützung als lagefestes Eingriffsteil 32 ausgebildet
ist, dem seitens der unteren Begrenzung des jeweiligen Trägers 21, 22 eine
eingekerbte Aufnahme 33 zugeordnet ist. Durch die Abstützung zwischen
Eingriffsteil 32 und Aufnahme 33 wird insbesondere
in Verbindung mit einer weiteren, nachfolgend noch näher beschriebenen,
im Verfahrweg der Stelleinrichtung 26 liegenden Anschlagführung 34 die
heckseitige Abdeckung 5 gegen die Karosserie lagefest auch
in Hochrichtung abgestützt.
In Fahrtrichtung erfolgt die Abstützung bevorzugt über karosserieseitige
Anschläge 35,
die bevorzugt in Höhe
oder benachbart zu den Scharnieren 31 liegen und zwischen
denen sich die Stelleinrichtung 26 erstreckt.
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Die
Stelleinrichtung 26 umfasst jeweils einen Stellzylinder 36,
der über
ein Drehschiebegelenk 37 an einer zur Karosserie 20 lagefesten
Konsole 38 angelenkt ist und dessen Kolbenstange mit einem
Anschlusskopf 39 verbunden ist, der am jeweiligen Träger 20 bzw. 21 schwenkbar
angelenkt ist. Der Anschlusskopf 39 weist obere und untere
Führungsflächen 40 und 41 auf,
denen karosseriefeste Anschlagführungen 42, 43 als
Gegenflächen
zugeordnet sind, zwischen die der Anschlagkopf 39 mit seinen
Führungsflächen 40 und 41 beim
Einklappen der Heckklappe 7 als heckseitige Abdeckung 5 in
ihre Schließlage
einläuft,
wobei die Führungsflächen in
der Einklapprichtung, die der Fahrtrichtung F entspricht, bevorzugt
leicht nach unten geneigt sind, das heißt im Sinne einer Verspannung
oder Abstützung
des Tragrahmens 19 über seine
Träger 21, 22 auf
dem karosseriefesten Eingriffsteil 32 (6).
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In
der so erreichten Eingriffs- und Abstützlage für den Anschlusskopf 39 wird
ein diesem zugeordnetes Rastglied 44 über eine karosserieseitig festgelegte
Halterung 45 erfasst, die eine Drehfalle 46 und
eine Sperrklinke 47 aufweist, so dass der Anschlusskopf 39,
und über
diesen der Tragrahmen 19 und die mit diesem verbundene
heckseitige Abdeckung 5 in der Schließlage festgelegt sind. Festgelegt zum
Tragrahmen 19 ist die heckseitige Abdeckung 5 in
dieser Schließlage
einerseits gegenüber
dem Scharnierträger 21 über die
Scharniere 31 und andererseits über eine zwischen dem Schlossträger 22 und
der heckseitigen Abdeckung 5 vorgesehene Schlossanordnung 48,
die bei gegen die Karosserie 20 verriegeltem, der Schließlage der
heckseitigen Abdeckung 5 entsprechender Lage des Tragrahmens 19 zum
Ausschwenken der heckseitigen Abdeckung 5 als Hecktür 6 zu öffnen ist,
so dass die heckseitige Abdeckung 5 als Hecktür 6 um
die durch die Scharniere 31 festgelegte, aufrechte Achse 23 nach hinten
ausschwenkbar ist.
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Beim
Einfahren des Stellzylinders 36 fährt das jeweilige Rastglied 44 in
ein Fangmaul der zugehörigen
Drehfalle 46 ein und es wird die Drehfalle 46 über das
Rastglied 44 in ihre über
die Sperrklinke 47 verriegelte Sperrlage verschwenkt. In
Gegenrichtung, das heißt
in Richtung auf ihre Öffnungslage
ist die Drehfalle 46 über
eine Schenkelfeder 49 belastet, über die gleichzeitig die Sperrklinke 47 in
Richtung auf ihre Sperrlage zur Drehfalle 46 vorgespannt
ist.
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Entsprechend
der Abstützung
des Stellzylinders 36 zur Karosserie 20 über ein
Drehschiebegelenk 37 ergibt sich in Abhängigkeit von der Belastungsrichtung
des Stellzylinders 36 eine Verschiebung des Stellzylinders 36 gegenüber dem
zur Karosserie 20 lagefesten Achszapfen 50 des
Drehschiebegelenkes 37, und die beim Ausfahren des Stellzylinders 36 damit
verbundene Verlagerung desselben gegenüber dem Achszapfen 50 wird
dazu genutzt, über
eine Zugverbindung 51 zur Sperrklinke 47 diese
aus ihrer Raststellung zu lösen,
so dass die Verriegelung der Drehfalle 46 aufgehoben ist
und der Anschlusskopf 39 entlang den Anschlagführungen 42, 43 ausgefahren
werden kann, wobei der Abstand zwischen den Anschlagführungen
so bemessen ist, dass der zwischen diesen mit seiner Kolbenstange durchlaufende
Stellzylinder 36 in Hochrichtung den notwendigen Freiraum
hat, um der über
die Lenkerkinematik 28 beim Ausschwenken erzwungenen Hubschwenkbewegung
für den
Tragrahmen 19 und die von diesem getragene heckseitige
Abdeckung 5 folgen zu können.