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DE102005042187B4 - Windabweiser für einen Kraftwagen - Google Patents

Windabweiser für einen Kraftwagen Download PDF

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DE102005042187B4 DE102005042187A DE102005042187A DE102005042187B4 DE 102005042187 B4 DE102005042187 B4 DE 102005042187B4 DE 102005042187 A DE102005042187 A DE 102005042187A DE 102005042187 A DE102005042187 A DE 102005042187A DE 102005042187 B4 DE102005042187 B4 DE 102005042187B4
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Abstract

Windabweiser am vorderen Ende einer Dachöffnung (10) eines Kraftwagens mit einem Deckelelement (14), das an einem Dachrahmen (24) gehalten ist und aus einer Schließstellung (S) in eine angewinkelte Abweisstellung (A) überführbar ist, in welcher dessen seitliche und hintere Stirnseite (18, 20) in einem Höhenabstand zum Öffnungsrand (22) des Dachrahmens (24) angeordnet sind, wobei zwischen der seitlichen Stirnseite (18) des Deckelelements (14) und dem Öffnungsrand (22) des Dachrahmens (24) eine jeweils zugeordnete Verblendung (30) vorgesehen ist, welche sich in der Abweisstellung (A) des Deckelelements (14) zumindest in einem Längenbereich der zugeordneten seitlichen Stirnseite (18) des Deckelelements (14) und im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite (18) und der hinteren Stirnseite (20) des Deckelelements (14) erstreckt, und wobei an der hinteren Stirnseite (20) des Deckelelements (14) eine weitere Verblendung (40) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verblendung (30) über einen Höhenbereich durch einen direkt am Deckelelement (14) angeordneten Blendenabschnitt (32) gebildet...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Windabweiser am vorderen Ende einer Dachöffnung eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
  • Die EP 1 112 875 B1 zeigt bereits einen solchen Windabweiser mit einem Deckelelement, das an einem Dachrahmen gehalten und aus einer Schließstellung in eine angewinkelte Abweisstellung überführbar ist, in welcher dessen seitliche und hintere Stirnseite in einem Höhenabstand zum Öffnungsrand des Dachrahmens angeordnet sind. Zwischen der seitlichen Stirnseite des Deckelelements und dem Öffnungsrand des Dachrahmens ist eine jeweils zugeordnete Verblendung vorgesehen, welche sich in der Abweisstellung des Deckelelements zumindest in einem Längenbereich der zugeordneten seitlichen Stirnseite des Deckelelements und im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite und der hinteren Stirnseite des Deckelelements erstreckt. Zudem ist an der hinteren Stirnseite des Deckelelements eine weitere Verblendung vorgesehen. Die jeweilige seitliche Verblendung umfasst dabei ein dachfestes Blendenunterteil sowie ein Blendenoberteil, welches scherenartig gegenüber dem dachfesten Blendenunterteil bewegbar ist. Das relativ zum Deckelelement bewegbare Blendenoberteil wird dabei mittels einer Federeinrichtung unterseitig des Deckelelements gehalten, wenn sich dieses in einer geneigten bzw. ausgestellten Stellung befindet.
  • Weitere Windabweiser sind beispielsweise bereits aus der DE 198 56 731 A1 , der DE 30 12 538 A1 und der DE 42 01 403 C1 bekannt. Das Deckelelement ist dabei an einem Dachrahmen gehalten und aus einer Schließstellung in eine angewinkelte Abweisstellung überführbar, in welcher dessen seitliche und hintere Stirnseite in einem Höhenabstand zum Öffnungsrand des Dachrahmens angeordnet sind. Zwischen der jeweiligen seitlichen Stirnseite des Deckelelements und dem Öffnungsrand des Dachrahmens ist dabei eine jeweils zugeordnete Verblendung vorgesehen, welche sich in der Abweisstellung des Deckelelements zumindest in einem Längenbereich der zugeordneten seitlichen Stirnseite des Deckelelements und im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite und der hinteren Stirnseite des Deckelelements erstreckt. Bei dem Windabweiser gemäß der DE 198 56 731 A1 ist zudem an der hinteren Stirnseite des Deckelelements eine separat ausgebildete weitere Verblendung vorgesehen.
  • Zudem ist aus der DE 195 20 348 C1 ein Windabweiser bekannt, welcher nach Öffnen eines als Schiebedeckel ausgebildeten Deckelelements automatisch nach oben hin ausgefahren wird. Der Windabweiser umfasst dabei einen Grundkörper und beispielsweise zwei Zusatzplatten, welche teleskopartig bzw. fächerartig gegeneinander aufgeschwenkt werden können. Beim Schließen des Deckelelements werden der Grundkörper und die Zusatzplatten dann wieder teleskopartig bzw. fächerartig gegeneinander zu geschwenkt, und der windabweiser hierdurch eingefahren. Dieser Windabweiser dient jedoch nicht zum zumindest teilweisen Verschließen eines Spaltes, welcher sich beim Öffnen des Deckelelements ergibt.
  • Die DE 37 41 902 A1 zeigt einen Windabweiser, bei dem seitlich am Deckelelement nach unten hin abstehende, schwertartige Blendenabschnitt vorgesehen sind, um hierdurch einen jeweiligen seitlichen Spalt bei geöffnetem Deckelelement abzudecken.
  • Schließlich sind weitere Windabweiser bereits aus der DE 103 35 426 A1 , der DE 93 010 546 U1 , der DE 40 14 958 C1 , der DE 103 22 710 B4 als bekannt zu entnehmen, bei denen ein an einem Dachrahmen gehaltenes Deckelelement aus einer Schließstellung in eine angewinkelte Abweisstellung überführt werden kann. In dieser Lage weisen die seitliche und die hintere Stirnseite einen Höhenabstand zum Öffnungsrand des Dachrahmens auf.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Windabweiser der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die in den Innenraum des Kraftwagens dringenden Windgeräusche reduziert werden können und sich in der Schließstellung eine besonders Bauraum sparende Anordnung des Windabweisers ergibt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Windabweiser mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nichttrivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
  • Bei dem vorliegenden Windabweiser ist zwischen der seitlichen Stirnseite des Deckelelements und dem Öffnungsrand des Dachrahmens eine jeweils zugeordnete Verblendung vorgesehen, welche sich in der Abweisstellung des Deckelelements zumindest in einem Längenbereich der zugeordneten seitlichen Stirnseite des Deckelelements erstreckt. Durch die besagte Verblendung im Bereich der seitlichen Stirnseite des Deckelelementes wird erreicht, dass die Windgeräusche insbesondere bei einer schrägen Windanströmung des Windabweisers bzw. der seitlichen Stirnseiten des Deckelelements deutlich verringert werden und sich dementsprechend das Geräuschniveau im Innenraum des Kraftwagens erheblich senken lässt. Da erfahrungsgemäß im Bereich der seitlichen Stirnseiten des Deckelements Führungs- oder Aufstellmittel für den Windabweiser bzw. für ein Schiebe- und/oder Hebedach vorgesehen sind, wird durch die Verblendung zudem erreicht, dass an diesen Aufstell- und Führungsteilen keine Luftverwirbelungen entstehen können. Im Ergebnis bedeutet auch dies eine zusätzliche Reduzierung des Geräuschniveaus innerhalb des Kraftwagens.
  • Eine besonders Platz sparende Verblendung lässt sich dadurch erreichen, dass diese über einen Höhenbereich durch einen direkt am Deckelelement angeordneten Blendenabschnitt gebildet ist, welcher mit einem Blendenteil zusammenwirkt, welches seinerseits teleskop- oder scherenartig gegenüber dem Deckelelement bzw. gegenüber dem deckelseitigen Blendenabschnitt bewegbar ist. Das Blendenteil ist dabei vorzugsweise flächig anliegend an dem Blendenabschnitt des Deckelelements geführt, so dass zwischen dem Blendenabschnitt und dem Blendenteil kein Spalt entsteht, über welche Strömungsluft in den Innenraum des Kraftwagens gelangen kann. Eine besonders einfache teleskop- oder scherenartige Anordnung des Blendenteils gegenüber dem Deckelelement ist geschaffen, wenn das Blendenteil im Bereich des vorderen Endes des Dachrahmens – also auch nahe der Lagerung des Deckelelements – schwenkbar gelagert wird. Bei einer Bewegung des Deckelelements aus der Schließstellung in die Abweisstellung wird in bevorzugter Weise das Blendenteil über eine Schleppeinrichtung in eine Funktionsstellung überführt, welche es zum Verdecken des Höhenabstands zwischen der seitlichen Stirnseite und dem zugehörigen Öffnungsrand einnimmt. Hierdurch kann auf einen separaten Antrieb des Blendenteils verzichtet werden.
  • Bei der Erfindung lässt sich eine besonders starke Reduzierung der Geräuschkulisse innerhalb des Innenraums des Kraftwagens dadurch erzielen, dass an der hinteren Stirnseite des Deckelelements eine weitere Verblendung vorgesehen ist, welche sich in der Abweisstellung des Deckelelements zumindest annähernd bis auf Höhe des Dachrahmens erstreckt. Als weitere Verblendung hat sich dabei insbesondere ein Netz bzw. ein netzartiger Stoff als vorteilhaft gezeigt, der auch bei geschlossenem Deckelelement Platz sparend zwischen diesem und dem Dachrahmen verstaut werden kann. Zudem hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, die Verblendungen im Bereich der seitlichen Stirnseite und im Bereich der hinteren Stirnseite des Deckelelements unmittelbar aneinander anschließen zu lassen. Hierdurch ist der Freiraum zwischen dem in seiner Abweisstellung angeordneten Deckelelement und dem Öffnungsrad der Dachöffnung annähernd vollständig zu verschließen.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich eine Verblendung gezeigt, die sich in der Abweisstellung des Deckelelements bis in den Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite und der hinteren Stirnseite des Deckelelements erstreckt. Erfahrungsgemäß entstehen gerade in diesem Eckbereich aufgrund des dortigen Strömungsabrisses häufig Luftverwirbelungen, welche zu einer erheblichen Geräuschbelästigung führen können. Auf besonders vorteilhafte Weise können derartige Luftverwirbelungen unterbunden werden, wenn anstelle einer scharfen Ecke die Verblendung im Eckbereich – im Querschnitt gesehen – mit einem Radius versehen ist.
  • Eine besonders gute Abschirmung gegen Windgeräusche lässt sich dadurch erzielen, dass sich die Verblendung der seitlichen Stirnseite des Deckelelements über die vollständige Höhe zwischen diesem und dem Öffnungsrand des Dachrahmens erstreckt.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine ausschnittsweise und schematische Perspektivansicht auf den erfindungsgemäßen Windabweiser von seitlich schräg hinten, wobei insbesondere die beiden Verblendungen im Bereich der seitlichen und der hinteren Stirnseite eines Deckelelements erkennbar sind;
  • 2 eine prinzipielle Seitenansicht auf den Windabweiser gemäß 2; und in
  • 3 eine schematische und perspektivische Explosionsdarstellung des Windabweisers gemäß 1.
  • 1 zeigt in ausschnittsweiser und schematischer Perspektivansicht von schräg hinten einen Windabweiser am vorderen Ende einer lediglich schematisch angedeuteten Dachöffnung 10 innerhalb des Dachs 12 eines Kraftwagens. Der Windabweiser umfasst im Wesentlichen ein Deckelelement 14, welches im vorliegenden Ausführungsbeispiel durchsichtig ausgebildet ist und daher lediglich schematisch angedeutet ist. Das Deckelelement 14 ist in 1 in seiner angewinkelten Abweisstellung A (2) dargestellt, womit im Fahrbetrieb des Kraftwagens ein Überströmen von Luft über die Dachöffnung 10 in den Innenraum des Kraftwagens vermieden werden soll. Der Windabweiser kann beispielsweise als vorderes Deckelteil bzw. bewegliches Dachteil eines Schiebe- und/oder Hebedachs, eines Lammelendachs oder dergleichen ausgebildet sein. Während das Deckelelement 14 in seiner Schließstellung S (2) eine dachparallele, vorzugsweise horizontale Position einnimmt, ist es in seiner Abweisstellung A im Wesentlichen um eine im Weiteren noch näher erläuterte Schwenkachse ausgestellt. Das Deckelelement 14 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel von einem insbesondere in 3 deutlich erkennbaren U-förmigen Rahmenteil 16 eingefasst, welches sich entlang einer seitlichen Stirnseite 18 und einer hinteren Stirnseite 20 des Deckelelements 14 erstreckt. Es ist erkennbar, dass in der in 1 gezeigten Abweisstellung A die seitliche und die hintere Stirnseite 18, 20 des Deckelelements 14 in einem Höhenabstand zum Öffnungsrand 22 des Dachrahmens 24 angeordnet sind. Der gesamte Windabweiser ist als vormontierbares Baumodul gestaltet und über Schraubverbindungen am Dachrahmen 24 befestigt.
  • In Zusammenschau mit 3, welche den Windabweiser gemäß 1 in schematischer und perspektivischer Explosionsdarstellung zeigt, wird die schwenkbare Lagerung des Deckelelements 14 bzw. seines Rahmenteils 16 um die Lagerachse DA deutlich. Hierzu ist das Rahmenteil 16 über einen Achsbolzen 26 an einem Lagerteil 28 gehalten. Damit insbesondere bei einer seitlichen Anströmung des Windabweisers bzw. des Deckelelements 14 keine unerwünschte Zugluft in den Innenraum des Kraftwagens gelangen kann und störende Geräusche entstehen können, ist zwischen der seitlichen Stirnseite 18 des Deckelelements 14 bzw. des Rahmensteils 16 und dem Öffnungsrad 22 zumindest über einen Höhenbereich eine Verblendung 30 vorgesehen, welche sich in der hier dargestellten Abweisstellung des Deckelelements 14 zumindest in einem hinteren Längenbereich der seitlichen Stirnseite 18 über hier etwa zwei Drittel ihrer Länge erstreckt. Die Verblendung 30 wird in einem oberen Höhenbereich durch einen einstückig am Rahmenteil 16 des Deckelelements 14 angeformten Blendenabschnitt 32 gebildet, der sich im Wesentlichen in Fahrzeughochrichtung bzw. in vertikaler Richtung erstreckt. Darüber hinaus umfasst die Verblendung 30 ein Blendenteil 34, welches im vorliegenden Ausführungsbeispiel einen unteren Höhenbereich der Verblendung 30 bildet. Der Blendenteil 34 ist dabei um eine Schwenkachse BT verschwenkbar an dem Lagerteil 28 gehalten, und zwar in Fahrzeuglängsrichtung gesehen in einem relativ geringen Abstand zur Schwenkachse DA des Rahmenteils 16 des Deckelelements 14. Innenseitig des Blendenteils 34 ist ein Halteteil 36 erkennbar, welches an seinem hinteren Ende ein in Fahrzeugquerrichtung innerhalb der Dachöffnung 10 verlaufendes Stegteil 38 umfasst. Zwischen dem Stegteil 38 und der hinteren Stirnseite 20 des Rahmenteils 16 erstreckt sich bei in seine Abweisstellung geöffnetem Deckelelement 14 eine weitere Verblendung 40, welche über ein Profilteil 42 an der hinteren Stirnseite 20 des Rahmenteils 16 befestigt ist. Die weitere Verblendung 40 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als flexibles Netz aus Kunststoff, Stoff oder dergleichen hergestellt. Beim Öffnen des Windabweisers bzw. des Deckelelements 14 in seine Abweisstellung wird das Tragteil 36 über eine Feder 44 in Richtung des Dachrahmens 24 nach unten gedrückt und somit die weitere Verblendung 40 in Form des Netzes aufgespannt. Beim Schließen des Deckelements 14 stützt sich das Tragteil 36 über zugehörige Teile am Dachrahmen 24 ab, wodurch die Feder 44 wieder gespannt und die weitere Verblendung 40 in Form des Netzes zusammengefaltet wird. Das Blendenteil 34 ist in seiner Form an den Blendenabschnitt 32 des Rahmenteils 16 angepasst. Durch die schwenkbare Lagerung des Blendenteils 34 kann dieses teleskop- bzw. scherenartig gegenüber dem Blendenabschnitt 32 des Deckelelements 14 bewegt werden. Hierzu sind das Blendenteil 34 und der Blendenabschnitt 32 – wie aus 1 erkennbar – eng aneinander anliegend ausgebildet. Befindet sich das Deckelelement 14 in seiner in 2 dargestellten Schließstellung S, so wird der Blendenabschnitt 32 – wie mit der gestrichelten Linie 46 angedeutet – zumindest teilweise vom Blendenteil 34 teleskop- bzw. scherenartig überdeckt. Dies ermöglicht eine platzsparende Anordnung der Verblendung 30 bei in seine Schließstellung verlagertem Deckelement 14. Wird nun das Deckelelement 14 – wie in 2 angedeutet – in seine Abweisstellung A überführt, so nimmt der Blendenabschnitt 32 einen oberen Höhenbereich und das Blendenteil 34 einen unteren Höhenbereich der Verblendung 30 ein. Dabei kann das Blendenteil 34 mit einer Schleppeinrichtung 46 versehen sein, über welche das Blendenteil bei einer Bewegung des Deckelelements 14 aus der Schließstellung in die Abweisstellung A zumindest in einer letzten Bewegungsphase mitgeschleppt wird. Das Blendenteil 34 gelangt somit in die in 1 dargestellte Position. Es sei hier jedoch angemerkt, dass das Blendenteil 34 mit seiner unteren Kante auf einer Höhenlage zu liegen kommt, die vorzugsweise unterhalb des Öffnungsrandes 22 des Dachrahmens 24 liegt. Hierdurch ist eine Verblendung 30 geschaffen, welche sich über die vollständige Höhe zwischen dem Deckelelement 14 und dem Öffnungsrand 22 – zumindest bereichsweise – erstreckt.
  • Im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite 18 und der hinteren Stirnseite 20 umfasst die Verblendung 30 bzw. der Blendenabschnitt 32 und das Blendenteil 34 einen Eckabschnitt 48 bzw. einen Bereich 50, welche im Querschnitt gesehen einen Radius aufweisen und aneinander teleskop- bzw. scherenartig anliegen. Somit ist sowohl im hinteren Längenbereich der seitlichen Stirnseite 18 wie auch im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite 18 und der hinteren Stirnseite 20 eine enge Anlage des Blendenteils 34 an den Blendenabschnitt 32 sichergestellt, so dass zwischen diesen beiden Teilen Zugluft zumindest nicht im nennenswerten Umgang in den Innenraum des Kraftwagens gelangen kann. Die weitere Verblendung 40 in Form des Netzes und der Eckbereich der Verblendung 30 mit dem Eckabschnitt 48 und dem Bereich 50 schließen unmittelbar aneinander an, so dass auch hier keine Zugluft in den Innenraum des Kraftwagens gelangen kann.

Claims (7)

  1. Windabweiser am vorderen Ende einer Dachöffnung (10) eines Kraftwagens mit einem Deckelelement (14), das an einem Dachrahmen (24) gehalten ist und aus einer Schließstellung (S) in eine angewinkelte Abweisstellung (A) überführbar ist, in welcher dessen seitliche und hintere Stirnseite (18, 20) in einem Höhenabstand zum Öffnungsrand (22) des Dachrahmens (24) angeordnet sind, wobei zwischen der seitlichen Stirnseite (18) des Deckelelements (14) und dem Öffnungsrand (22) des Dachrahmens (24) eine jeweils zugeordnete Verblendung (30) vorgesehen ist, welche sich in der Abweisstellung (A) des Deckelelements (14) zumindest in einem Längenbereich der zugeordneten seitlichen Stirnseite (18) des Deckelelements (14) und im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite (18) und der hinteren Stirnseite (20) des Deckelelements (14) erstreckt, und wobei an der hinteren Stirnseite (20) des Deckelelements (14) eine weitere Verblendung (40) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verblendung (30) über einen Höhenbereich durch einen direkt am Deckelelement (14) angeordneten Blendenabschnitt (32) gebildet ist, wobei die Verblendung (30) ein Blendenteil (34) umfasst, welches teleskop- oder scherenartig gegenüber dem deckelseitigen Blendenabschnitt (32) des Deckelelements (14) bewegbar ist, und dass ein Tragteil (36) mit einem in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Stegteil (38) vorgesehen ist, welches beim Öffnen des Deckelelements (14) in seine Abweisstellung (A) zum Aufspannen der weiteren Verblendung (40) in Richtung des Dachrahmens (24) nach unten bewegbar ist.
  2. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verblendung (30) im Eckbereich zwischen der seitlichen Stirnseite (18) und der hinteren Stirnseite (20) des Deckelelements (14) im Querschnitt mit einem Radius versehen ist.
  3. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Verblendung (30) über die vollständige Höhe zwischen dem Deckelelement (14) und dem Öffnungsrand (22) des Dachrahmens (24) erstreckt.
  4. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Blendenteil (34) im Bereich des vorderen Endes des Dachrahmens (24) schwenkbar gelagert ist.
  5. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schleppeinrichtung (46) vorgesehen ist, über welche das Deckelement (14) bei einer Bewegung aus der Schließstellung (S) in die Abweisstellung (A) das Blendenteil (34) mitschleppt.
  6. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die weitere Verblendung (40) in der Abweisstellung (A) des Deckelelements (14) zumindest annähernd bis auf Höhe des Dachrahmens (24) erstreckt.
  7. Windabweiser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verblendung (30) im Bereich der seitlichen Stirnseiten (18) und die weitere Verblendung (40) im Bereich der hinteren Stirnseite (20) des Deckelelements (14) direkt aneinander anschließen.
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