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DE102005046929B3 - Vorrichtung und Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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DE102005046929B3
DE102005046929B3 DE102005046929A DE102005046929A DE102005046929B3 DE 102005046929 B3 DE102005046929 B3 DE 102005046929B3 DE 102005046929 A DE102005046929 A DE 102005046929A DE 102005046929 A DE102005046929 A DE 102005046929A DE 102005046929 B3 DE102005046929 B3 DE 102005046929B3
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Thomas Fischer
Helge Grasshoff
Bernd SCHÖRWERTH
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Continental Automotive GmbH
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Siemens AG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (5) und ein Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung (4) eines Kraftfahrzeuges (PKW). Die Vorrichtung (5) weist eine an einem ersten Ort innerhalb des Kraftfahrzeugs (PKW) angeordnete Mehrzahl von Sensoren (6-10) und eine an einem zweiten Ort innerhalb des Personenkraftwagens (PKW) angeordnete Auswertevorrichtung (20) auf. Die der Mehrzahl von Sensoren (6-10) zugeordnete Mehrzahl von Signalen (S1-S5') wird vom ersten Ort über eine erste und eine zweite Übertragungsstrecke (25, 26) der Vorrichtung (5) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges.
  • Kraftfahrzeuge können mit einer Insassenschutzvorrichtung ausgestattet sein, die z.B. bei einem Unfall des Kraftfahrzeugs von einer Auswertevorrichtung aktiviert wird und dadurch ein Verletzungsrisiko der Insassen beim Unfall zumindest verringern soll. Beispiele solcher Insassenschutzvorrichtungen sind Airbags und Gurtstraffer. Um einen Unfall, allgemein eine Notsituation des Kraftfahrzeugs, zu erkennen, umfasst das Kraftfahrzeug eine Mehrzahl von Sensoren, deren Signale die Auswertevorrichtung auswertet, wie dies zum Beispiel in der WO 02/34579 A1, in der DE 101 23 215 A1 oder auch in der DE 198 07 124 A1 offenbart ist.
  • Für eine zuverlässige Funktionsweise der Sensoren kann es nötig sein, zumindest einen Großteil der Sensoren nur an bestimmten Stellen innerhalb des Kraftfahrzeugs anzuordnen. Üblicherweise sind die Sensoren und die Auswertevorrichtung in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht, was zu Platzproblemen führen kann.
  • Aus der DE 101 19 621 A1 (siehe 1 bis 5 und Beschreibungen hierzu) geht eine Vorrichtung zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung hervor, mit einer Mehrzahl von Sensoren an einem ersten Ort innerhalb eines Kraftfahrzeugs, die am ersten Ort eine Mehrzahl von Signalen bereitstellen, die eine Information über eine Notsituation des Kraftfahrzeugs aufweisen und mit einer jeweils zugeordneten Übertragungsstrecke, die dafür vorgesehen sind, die Mehrzahl der Signale vom ersten Ort an einen zweiten Ort innerhalb des Kraftfahrzeugs zu übermitteln. Eine solche Fernübertragung von Signalen von Sensoren kann jedoch von Außen leicht gestört werden, insbesondere durch elektromagnetische Einflüsse oder auch durch mechanische Einflüsse, z.B. dann, wenn während eines Fahrzeugunfalls eine zugehörige Signalleitung mechanisch beschädigt oder sogar insgesamt durchtrennt wird.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine sichere Vorrichtung und ein sicheres Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges derart auszuführen, dass diese flexibler innerhalb des Kraftfahrzeuges angeordnet werden kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Vorrichtung zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges, aufweisend: Eine an einem ersten Ort innerhalb des Kraftfahrzeuges angeordnete Mehrzahl von Sensoren, die am ersten Ort eine Mehrzahl von Signalen bereitstellen, die eine Information über eine Notsituation des Kraftfahrzeuges aufweisen, eine erste und eine zweite Übertragungsstrecke, die dafür vorgesehen sind, die Mehrzahl der Signale vom ersten Ort an einen zweiten Ort innerhalb des Kraftfahrzeuges zu übermitteln, wobei die beiden Übertragungsstrecken derart eingerichtet sind, dass beide Übertragungsstrecken wenigstens ein erstes Signal der Mehrzahl von Signalen vom ersten Ort zum zweiten Ort übermitteln, und eine am zweiten Ort angeordnete Auswertevorrichtung mit einer ersten Auswerteeinrichtung, einer zweiten Auswerteeinrichtung und einer Ausgabeeinrichtung, wobei die Auswertevorrichtung derart ausgeführt ist, dass der ersten Auswerteeinrichtung Signale, die jeweils einem der Sensoren zugeordnet sind, zugeführt werden und der zweiten Auswerteeinrichtung das erste Signal zugeführt wird, wobei die erste Auswerteeinrichtung die ihre zugeführten Signale auf eine vorliegende Notsituation des Kraftfahrzeuges auswertet und eine entsprechende erste Information an die Ausgabeeinrichtung weiterleitet und die zweite Auswerteeinrichtung das ihr zugeführte erste Signal auf eine vorliegende Notsituation des Kraftfahrzeuges auswertet und eine entsprechende zweite Information an die Ausgabeeinrichtung weiterleitet, und wobei die Ausgabeeinrichtung derart ausgeführt ist, dass sie nur dann ein zum Aktivieren der Insassenschutzvorrichtung des Kraftfahrzeuges vorgesehen zweites Signal als Ausgangssignal der Auswertevorrichtung abgibt, wenn sowohl die erste als auch die zweite Information einer Notsituation entsprechen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges umfasst also die am ersten Ort angeordnete Mehrzahl von Sensoren und die am zweiten Ort angeordnete Auswertevorrichtung. Die Sensoren geben die für das Erkennen der Notsituation des Kraftfahrzeugs nötigen Signale ab, die wiederum die Auswertevorrichtung auswertet. Die Mehrzahl der Sensoren und die Auswertevorrichtung sind erfindungsgemäß an zwei verschiedenen Orten innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet. Ist es für die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung nötig, die Mehrzahl der Sensoren an einer bestimmten Stelle innerhalb des Kraftfahrzeugs anzuordnen, ist dies mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung relativ einfach möglich, da die Mehrzahl der Sensoren relativ wenig Platz einnimmt. Die Wahl des Einbauortes der Auswertevorrichtung innerhalb des Kraftfahrzeugs ist in der Regel dagegen weniger kritisch.
  • Durch die erfindungsgemäße räumliche Trennung der Mehrzahl von Sensoren und der Auswertevorrichtung kann es jedoch bei der Übertragung der Signale vom ersten zum zweiten Ort zu Störungen kommen, die ein unbeabsichtigtes Auslösen der Insassenschutzvorrichtung bewirken können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst daher die beiden Übertragungsstrecken, über die die Signale von den Sensoren zur Auswertevorrichtung, also vom ersten Ort zum zweiten Ort, übertragen werden. Wenigstens eines der Signale der Mehrzahl von Sensoren wird dabei sowohl über die erste als auch über die zweite Übertragungsstrecke übermittelt. Somit ist eine Voraussetzung geschaffen, dass bei Störung einer der Übertragungsstrecken die Auswertevorrichtung nicht unbeabsichtigt die Insassenschutzvorrichtung auslöst. Dies erhöht die Zuverlässigkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Hinblick auf ein unbeabsichtigtes Auslösen der Insassenschutzvorrichtung.
  • Die Auswertevorrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfasst zwei Auswerteeinrichtungen. Der ersten Auswerteeinrichtung werden alle Signale und der zweiten Auswerteeinrichtung wird zumindest das wenigstes erste Signal zugeführt. Beide Auswerteeinrichtungen werten die ihnen zugeführten Signale unabhängig voneinander aus und leiten das Ergebnis ihrer Auswertungen an die Ausgabevorrichtung des Auswertevorrichtung weiter. Die Ausgabevorrichtung umfasst beispielsweise ein UND-Glied, sodass diese nur dann die Insassenschutzvorrichtung aktiviert, wenn beide Auswertungen beider Auswerteeinrichtungen eine Notsituation des Kraft fahrzeugs erkennen. Somit wird die Gefahr eines unbeabsichtigten Auslösens der Insassenschutzvorrichtung bei gestörten Signalen verringert.
  • Gemäß bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist diese derart ausgeführt, dass über die erste Übertragungsstrecke nur ein erster Teil der Mehrzahl von Signalen und/oder über die zweite Übertragungsstrecke ein vom ersten Teil verschiedener zweiter Teil der Mehrzahl von Signalen an die Auswertevorrichtung übermittelt wird. Somit kann die Bandbreite der beiden Übertragungsstrecken reduziert werden.
  • Nach einer weiteren Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfasst diese am ersten Ort angeordnete erste und zweite Auslesevorrichtungen, wobei die erste Auslesevorrichtung die dem ersten Teil der Signale zugeordneten Sensoren und die zweite Auslesevorrichtung die dem zweiten Teil der Signale zugeordneten Sensoren ausliest. Der ersten Auslesevorrichtung ist bevorzugt die ersten Übertragungsstrecke und der zweiten Auslesevorrichtung ist bevorzugt die zweite Übertragungsstrecke nachgeschaltet.
  • Soll das wenigstens erste Signal über beide Übertragungsstrecken an die Auswertevorrichtung übermittelt werden, dann sind nach einer Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung die beiden Auslesevorrichtungen derart ausgeführt, dass sie jeweils den dem ersten Signal zugeordneten Sensor auslesen.
  • Die erste Auswerteeinrichtung stützt ihre Auswertung auf alle Signale und die zweite Auswerteeinrichtung stützt ihre Auswertung zumindest auf das wenigstens eine erste Signal. Wird der zweiten Auswerteeinrichtung nur das erste Signal zugeführt, wie dies gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen ist, so wird das erste Signal z.B. als Plausibilitätsüberprüfung der Auswertung der ersten Auswerteeinrichtung verwendet.
  • Das erste Signal wird nach einer bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung der zweiten Auswertevorrichtung sowohl über die erste Übertragungsstrecke als auch über die zweite Übertragungsstrecke zugeführt. So ist es möglich, dass die zweite Auswerteeinrichtung aufgrund eines Vergleichs des über die erste Übertragungsstrecke übermittelten ersten Signals mit dem über die zweite Übertragungsstrecke übermittelten ersten Signals eine Störung einer der beiden Übertragungsstrecken erkennt und daher ein Auslösen der Insassenschutzvorrichtung blockieren kann.
  • Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges, aufweisend folgende Verfahrensschritte: Vorliegen einer von einer Mehrzahl von Sensoren stammender Mehrzahl von Signalen an einem ersten Ort, an dem die Mehrzahl von Sensoren innerhalb des Kraftfahrzeuges angeordnet ist, wobei die Mehrzahl der Signale eine Information über eine Notsituation des Kraftfahrzeuges umfasst, Übermitteln der Mehrzahl von Signalen über eine erste und über eine zweite Übertragungsstrecke an eine an einem zweiten Ort innerhalb des Kraftfahrzeuges angeordnete, eine erste und eine zweite Auswerteeinrichtung aufweisende Auswertevorrichtung, wobei wenigstens ein erstes Signal der Mehrzahl von Signalen über beide Übertragungsstrecken an die Auswertevorrichtung übermittelt wird, Zuführen von Signalen, die jeweils einem der Sensoren zugeordnet sind, an die erste Auswerteeinrichtung und Zuführen des ersten Signals an die zweite Auswerteeinrichtung, Auswerten der der ersten Auswerteeinrichtung zugeführten Signale mit der ersten Auswerteeinrichtung und Auswerten des ersten Signals mit der zweiten Auswerteeinrichtung, und Abgeben eines zum Aktivieren der Insassenschutzvorrichtung des Kraftfahrzeuges vorgesehenen zweiten Signals als Ausgangssignal der Auswertevorrichtung, wenn sowohl die Auswertung der ersten Auswerteeinrichtung als auch die Auswertung der zweiten Auswerte einrichtung ergibt, dass sich das Kraftfahrzeug in der Notsituation befindet.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann insbesondere mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeführt werden. Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigelegten schematischen Zeichnungen exemplarisch dargestellt. Es zeigen:
  • 1 Einen Personenkraftwagen,
  • 2 den in der 1 dargestellten Personenkraftwagen als Teilblockschaltbild,
  • 3 eine Vorrichtung zum Erkennen einer Notsituation des in den 1 und 2 dargestellten Personenkraftwagens und ein Airbag und
  • 4 ein Diagramm zur Veranschaulichung des zeitlichen Ablaufs einer Datenübertragung innerhalb der in der 3 gezeigten Vorrichtung.
  • Die 1 zeigt einen Personenkraftwagen PKW mit einem Fahrzeuggrundkörper 1, einer Fahrgastzelle 2 und einem innerhalb der Fahrgastzelle 2 angeordneten Lenkrad 3. In dem Lenkrad 3 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein in den 2 und 3 dargestellter Airbag 4 integriert, der in allgemein bekannter Weise beim Eintreten einer Notsituation des Personenkraftwagens PKW, beispielsweise wenn sich dieser überschlägt, aufgeblasen wird, damit ein Verletzungsrisiko einer in den Figuren nicht dargestellten Fahrzeuglenkerin bzw. in den Figuren nicht dargestellten Fahrzeuglenkers zumindest verringert wird.
  • Der Airbag 4 wird im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit einer in der 3 dargestellten Steuerungsschaltung 5 in einer Notsituation des Personenkraftwagens PKW aktiviert. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels umfasst die Steuerungsschaltung 5 fünf Beschleunigungssensoren 6 bis 10, die von zwei Auslesevorrichtungen 11, 12 ausgelesen werden. Die Sensoren 6-10 und die beiden Auslösevorrichtungen 11 und 12 sind in einem gemeinsamen Gehäuse 13 angeordnet. Das Gehäuse 13 wiederum ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels zentral innerhalb der Fahrgastzelle 2 des Personenkraftwagens PKW angeordnet, wie dies in der 2 angedeutet ist.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels misst der Sensor 6 eine Beschleunigung des Personenkraftwagens PKW bezüglich seiner Längsachse X und der Sensor 7 eine Beschleunigung des Personenkraftwagens PKW bezüglich seiner Querachse Y. Der Sensor 9 misst ebenfalls eine Beschleunigung des Personenkraftwagens PKW bezüglich seiner Querachse Y und der Sensor 10 misst eine Beschleunigung des Personenkraftwagens PKW bezüglich einer Achse Z, die rechtwinklig zur von der Längsachse X und Querachse Y des Personenkraftwagens PKW definierten Ebene ausgerichtet ist. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels haben die beiden Sensoren 6 und 7 eine höhere Empfindlichkeit als die Sensoren 9 und 10. Der Sensor 8 misst die Winkelbeschleunigung des Kraftfahrzeugs PKW bezüglich der Z-Achse.
  • Die beiden Sensoren 6 und 7 sind mit elektrischen Leitungen 14 und 15 mit der ersten Auslesevorrichtung 11 und die beiden Sensoren 9 und 10 sind mit elektrischen Leitungen 16 und 17 mit der zweiten Auslesevorrichtung 12 verbunden. Die erste Auslesevorrichtung 11 ist dafür vorgesehen, die beiden Sensoren 6 und 7 auszulesen und die daraus entstehenden elektrischen Signale S1 und S2 an einem Ausgang 18 der Auslesevorrichtung 11 bereitzustellen. Die zweite Auslesevorrichtung 12 ist dafür vorgesehen, die beiden Sensoren 9 und 10 auszulesen und an einem Ausgang 19 der zweiten Auslesevorrichtung 12 entsprechende elektrische Signale S3 und S4 bereitzustellen. Der Sensor 8 ist über eine elektrische Leitung 36 mit beiden Ausleseeinrichtungen 11 und 12 verbunden, sodass beide Ausleseeinrichtungen 11 und 12 jeweils den Sensor 8 auslesen und die erste Ausleseeinrichtung 11 an ihrem Ausgang 18 ein entsprechendes elektrisches Signal S5 und die zweite Ausleseeinrichtung 12 an ihrem Ausgang 19 ein entsprechendes elektrisches Signal S5' bereitstellen. Die Ausgänge 18, 19 der beiden Auslesevorrichtungen 11, 12 durch das Gehäuse 13 zugänglich.
  • Die Steuerungsschaltung 5 umfasst ferner eine Auswertevorrichtung 20, die im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels unterhalb des Armaturenbretts A des Personenkraftwagens PKW angeordnet ist. Die Auswertevorrichtung 20 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit einem nicht näher dargestellten Gehäuse umgeben, umfasst eine erste Auswerteeinrichtung 21 eine zweite Auswerteeinrichtung 22 und zwei Eingänge 23 und 24. Der Eingang 23 der Auswertvorrichtung 20 ist mit dem Ausgang 18 der Auslesevorrichtung 11 über eine erste Übertragungsstrecke 25 und der Ausgang 24 der ersten Auswertevorrichtung 20 ist mit einer zweiten Übertragungsstrecke 26 mit dem Eingang 19 der zweiten Auslesevorrichtung 12 verbunden. Bei den beiden Übertragungsstrecken 25 und 26 handelt es sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels um elektrische Leitungen.
  • Über die beiden Übertragungsstrecken 25 und 26 werden die den Sensoren 6 bis 10 zugeordneten und von den beiden Ausleseeinrichtungen 11 und 12 ausgelesenen Signalen S1 bis S5' der Auswertevorrichtung 20 übermittelt. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels werden die den Sensoren 6 und 7 zugeordneten elektrischen Signale S1 und S2 und das dem Sensor 8 zugeordnete elektrische Signal S5 alle 166 μs über die erste Übertragungsstrecke 25 und die den Beschleunigungssensoren 9 und 10 zugeordneten elektrischen Signale S3 und S4 und das dem Sensor 8 zugeordnete elektrische Signal S5' über die zweite Übertragungsstrecke 26 alle 166 μs an die Auswertevorrichtung 20 übertragen. Dies ist in der 4 veranschaulicht.
  • Des Weiteren ist der Eingang 23 der Auswertevorrichtung 20 mit einer elektrischen Leitung 27 mit der ersten Auswerteeinrichtung 21 und mit einer elektrischen Leitung 28 mit der zweiten Auswerteeinrichtung 22 verbunden. Der Eingang 24 der Auswertevorrichtung 20 ist mit einer elektrischen Leitung 29 mit der zweiten Auswerteeinrichtung 22 und mit einer elektrischen Leitung 30 mit der ersten Auswerteeinrichtung 21 verbunden.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels werden die den Sensoren 6, 7, 9 und 10 zugeordneten elektrischen Signale S1, S2, S3 und S4 sowie das über die erste Übertragungsstrecke 25 übermittelte, dem Sensor 8 zugeordnete elektrische Signal S5 der ersten Auswerteeinrichtung 21 zugeführt. Die erste Auswerteeinrichtung 21 ist ferner derart ausgeführt, dass sie in allgemein bekannter Weise diese elektrischen Signale S1 bis S5 analysiert, indem sie die elektrischen Signale S1 bis S5 mit gespeicherten Grenzwerten vergleicht. Ergibt die Analyse, dass sich der Personenkraftwagen PKW in einer Notsituation befindet, so übermittelt die erste Auswerteeinrichtung 21 über eine elektrische Leitung 31 eine entsprechende Information an eine Ausgabevorrichtung 32 der Auswertevorrichtung 20.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wird der zweiten Auswerteeinrichtung 22 sowohl das über die erste Übertragungsstrecke 25 übermittelte, dem Sensor 8 zugeordnete elektrische Signal S5, als auch das über die zweite Übertragungsstrecke 26 übermittelte, dem Sensor 8 zugeordnete elektrische Signal S5' zugeführt. Diese ist derart eingerichtet, dass sie zunächst die beiden elektrischen Signale S5 und S5' miteinander vergleicht. Nur wenn sich die beiden e lektrischen Signale S5 und S5' um weniger als einen fest vorgegebenen Grenzwert unterscheiden, wird das elektrische Signal S5 mit einem weiteren Grenzwert verglichen. Überschreitet das elektrische Signal S5 diesen weiteren Grenzwert, so übermittelt die zweite Auswerteeinrichtung über eine elektrische Leitung 33 an die Ausgabevorrichtung 32 eine Information über eine potenziell vorliegende Notsituation des Personenkraftwagens PKW.
  • Die Ausgabevorrichtung 32 ist wiederum derart ausgeführt, dass sie nur dann an einen Ausgang 34 der Auswertevorrichtung 20 ein elektrisches Signal weitergibt, wenn beide Auswerteeinrichtungen 21 und 22 auf eine Notsituation des Personenkraftwagens PKW schließen.
  • Der Ausgang 34 der Auswertevorrichtung 20 ist wiederum mit einer elektrischen Leitung 34 mit dem Airbag 4 verbunden, sodass der Airbag 5 über die elektrische Leitung 35 aktiviert wird, wenn die Ausgabevorrichtung 32 ein entsprechendes Signal abgibt.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht auf diese beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar. Insbesondere können auch andere Insassenschutzvorrichtungen als der beschriebene Airbag 4 verwendet werden.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung (4) eines Kraftfahrzeuges (PKW), aufweisend: – eine an einem ersten Ort innerhalb des Kraftfahrzeugs (PKW) angeordnete Mehrzahl von Sensoren (6-10), die am ersten Ort eine Mehrzahl von Signalen (S1-S5') bereitstellen, die eine Information über eine Notsituation des Kraftfahrzeugs (PKW) aufweisen, – eine erste und eine zweite Übertragungsstrecke (25, 26), die dafür vorgesehen sind, die Mehrzahl der Signale (S1-S5') vom ersten Ort an einen zweiten Ort innerhalb des Kraftfahrzeugs (PKW) zu übermitteln, wobei die beiden Übertragungsstrecken (25, 26) derart eingerichtet sind, dass beide Übertragungsstrecken (25, 26) wenigstens ein erstes Signal (S5, S5') der Mehrzahl von Signalen (S1-S5') vom ersten Ort zum zweiten Ort übermitteln, und – eine am zweiten Ort angeordnete Auswertevorrichtung (20) mit einer ersten Auswerteeinrichtung (21), einer zweiten Auswerteeinrichtung (22) und einer Ausgabeeinrichtung (34), wobei die Auswertevorrichtung (20) derart ausgeführt ist, dass der ersten Auswerteeinrichtung (21) Signale (S1-S5), die jeweils einem der Sensoren (6-10) zugeordnet sind, zugeführt werden und der zweiten Auswerteeinrichtung (22) das erste Signal (S5, S5') zugeführt wird, wobei die erste Auswerteeinrichtung (21) die ihr zugeführten Signale (S1-S5) auf eine vorliegende Notsituation des Kraftfahrzeuges (PKW) auswertet und eine entsprechende erste Information an die Ausgabeeinrichtung (34) weiterleitet und die zweite Auswerteeinrichtung (22) das ihr zugeführte erste Signal (S5, S5') auf eine vorliegende Notsituation des Kraftfahrzeuges (PKW) auswertet und eine entsprechende zweite Information an die Ausgabeeinrichtung (34) weiterleitet, und wobei die Ausgabeeinrichtung (34) derart ausgeführt ist, dass sie nur dann ein zum Aktivieren der Insassenschutzvorrichtung (4) des Kraftfahrzeugs (PKW) vorgesehenes zweites Signal als Ausgangssignal der Auswertevorrichtung (20) abgibt, wenn sowohl die erste als auch die zweite Information einer Notsituation entsprechen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, die derart eingerichtet ist, dass die erste Übertragungsstrecke (25) nur einen ersten Teil der Mehrzahl von Signalen (S1, S2) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, die derart eingerichtet ist, dass die zweite Übertragungsstrecke (26) nur einen vom ersten Teil der Mehrzahl von Signalen (S1, S2) verschiedenen zweiten Teil des Mehrzahl von Signalen (S1-S5') an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, die am ersten Ort angeordnete erste und zweite Auslesevorrichtungen (11, 12) aufweist, wobei die erste Auslesevorrichtung (11) die dem ersten Teil der Signale zugeordneten Sensoren (6, 7) und die zweite Auslesevorrichtung (12) die dem zweiten Teil der Signale zugeordneten Sensoren (9, 10) ausliest.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der sowohl die erste als auch die zweite Auslesevorrichtung (11, 12) den dem ersten Signal (S5, S5') zugeordneten Sensor (8) ausliest.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der der zweiten Auswerteeinrichtung (22) nur das erste Signal (S5, S5') zugeführt wird.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der das erste Signal (S5, S5') über beide Übertragungsstrecken (25, 26) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt und der zweiten Auswertevorrichtung (22) sowohl das von der ersten Übertragungs strecke (25) als auch das von der zweiten Übertragungsstrecke (26) stammende erste Signal (S5, S5') zugeführt wird.
  8. Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung (4) eines Kraftfahrzeuges (PKW), aufweisend folgende Verfahrensschritte: – Vorliegen einer von einer Mehrzahl von Sensoren (6-10) stammender Mehrzahl von Signalen (S1-S5') an einem ersten Ort, an dem die Mehrzahl von Sensoren (6-10) innerhalb des Kraftfahrzeugs (PKW) angeordnet ist, wobei die Mehrzahl der Signale (S1-S5') eine Information über eine Notsituation des Kraftfahrzeugs (PKW) umfasst, – Übermitteln der Mehrzahl von Signalen (S1-S5) über eine erste und eine zweite Übertragungsstrecke (25, 26) an eine an einem zweiten Ort innerhalb des Kraftfahrzeugs (PKW) angeordnete, eine erste und eine zweite Auswerteeinrichtung (21, 22) aufweisende Auswertevorrichtung (20), wobei wenigstens ein erstes Signal (S5, S5') der Mehrzahl von Signale (S1-S5') über beide Übertragungsstrecken (25, 26) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt wird, – Zuführen von Signalen (S1-S5), die jeweils einem der Sensoren (6-10) zugeordnet sind, an die erste Auswerteeinrichtung (21) und Zuführen des ersten Signals (S5, S5') an die zweite Auswerteeinrichtung (22), – Auswerten der der ersten Auswerteeinrichtung (21) zugeführten Signale (S1-S5') mit der ersten Auswerteeinrichtung (21) und Auswerten des ersten Signals (S5, S5') mit der zweiten Auswerteeinrichtung (22), und – Abgeben eines zum Aktivieren der Insassenschutzvorrichtung (4) des Kraftfahrzeugs (PKW) vorgesehenen zweiten Signals als Ausgangssignal der Auswertevorrichtung (20), wenn sowohl die Auswertung der ersten Auswerteeinrichtung (21) als auch die Auswertung der zweiten Auswerteeinrichtung (22) ergibt, dass sich das Kraftfahrzeug (PKW) in der Notsituation befindet.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem ein erster Teil der Mehrzahl von Signalen (S1, S2) nur über die erste Übertragungsstrecke (25) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem ein vom ersten Teil verschiedener zweitem Teil der Mehrzahl von Signalen nur über die zweite Übertragungsstrecke (26) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem am ersten Ort eine erste Auslesevorrichtung (11) die dem ersten Teil der Signale zugeordneten Sensoren (6, 7) und eine zweite Auslesevorrichtung (12) die dem zweiten Teil der Signale zugeordneten Sensoren (9, 10) ausliest.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem sowohl die erste (11) als auch die zweite Auslesevorrichtung (12) den dem ersten Signal (S5, S5') zugeordneten Sensor (8) ausliest.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, bei dem der zweiten Auswerteeinrichtung (22) nur das erste Signal (S5, S5') zugeführt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, bei der das erste Signal (S5, S5') über beide Übertragungsstrecken (25, 26) an die Auswertevorrichtung (20) übermittelt und der zweiten Auswerteeinrichtung (22) sowohl das von der ersten Übertragungsstrecke (25) als auch das von der zweiten Übertragungsstrecke (26) stammende erste Signal (S5, S5') zugeführt wird.
DE102005046929A 2005-09-30 2005-09-30 Vorrichtung und Verfahren zum Auslösen einer Insassenschutzvorrichtung eines Kraftfahrzeuges Expired - Fee Related DE102005046929B3 (de)

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