DE102005046731A1 - Hitzeschildanordnung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Hitzeschildanordnung (30), bestehend aus einer Tragstruktur (31) und einem daran befestigten Hitzeschild (32) mit einer auf der Tragstruktur (31) anliegenden, umlaufenden Seitenwand (34) und einem der Tragstruktur (31) zugewandten Innenraum (38). Das Hitzeschild (32) weist mindestens ein in den Innenraum (38) hineinragendes Anpresselement (41) auf, wobei ein Dichtelement (42) zwischen Tragstruktur (31) und Anpresselement (41) vorgesehen ist, so dass ein, bei einer Betriebstemperatur zwischen der Seitenwand (34) und der Tragstruktur (31) auftretender thermisch-induzierter Spalt (37) abgedichtet ist. Durch die Abdichtung des thermisch-induzierten Spalts (379 wird eine Überdosierung von Kühlmittel (39) und des damit verbundenen Wirkungsgradverlustes vermieden. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Brennkammer (4) mit einer Brennkammerwand (24) und einer derartigen Hitzeschildanordnung (30) sowie eine Gasturbine (1) mit einer derartigen Brennkammer (4).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Hitzeschildanordnung bestehend aus einer Tragstruktur und einem daran befestigten Hitzeschild mit einer auf der Tragstruktur anliegenden, umlaufenden Seitenwand und einem der Tragstruktur zugewandten Innenraum. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Brennkammer mit einer Brennkammerauskleidung, die eine Hitzeschildanordnung aufweist, sowie eine Gasturbine mit einer derartigen Brennkammer.
- Aufgrund der in Heißgaskanälen oder anderen Heiflgasräumen herrschenden hohen Temperaturen ist es erforderlich, die Innenwandung eines Heißgaskanals bestmöglichst temperaturresistent zu gestalten. Hierzu bieten sich hochwarmfeste Werkstoffe, wie z. B. Keramiken an. Der Nachteil keramischer Werkstoffe liegt sowohl in ihrer starken Sprödigkeit als auch in ihrem ungünstigen Temperaturleitverhalten. Als Alternative zu keramischen Werkstoffen für Hitzeschilde bieten sich hochwarmfeste metallische Legierungen auf Eisen-, Chrom-, Nickel- oder Kobaltbasis an. Da die Einsatztemperatur von hochwarmfesten Metalllegierungen aber deutlich unter der Heißgastemperatur liegt, ist es erforderlich, metallische Hitzeschilde in Heißgaskanälen zu kühlen.
- Die
US 6 470 685 B2 offenbart eine Hitzeschildanordnung mit einem ersten Hitzeschild und einem dazu benachbarten, unter Belassung eines Spalts angeordneten zweiten Hitzeschild. Die einzelnen Hitzeschilde sind an einer Tragstruktur angebracht, so dass jeweils ein Innenraum begrenzt wird. An der Heißwandseite eines Hitzeschilds sind eine Vielzahl in den Innenraum hineinragende Stäbe angebracht, die eine bessere Kühlung des Hitzeschilds vom Innenraum her ermöglichen. Die Seitenwände der Hitzeschilde sind mit einem zusätzlichen Element verlängert, d.h. die Seitenwände liegen direkt an der Tragstruktur auf. Um ein Ausströmen der Luft aus dem Innenraum zu ermöglichen, sind Kühlöffnungen in den Seitenwänden eingebracht. - Die
GB 2 298 266 A - Die
EP 1 507 116 A1 weist eine Hitzeschildanordnung auf, die mehrere unter Belassung eines Spalts nebeneinander an einer Tragstruktur angeordneten Hitzeschilde umfasst, wobei ein oder jedes Hitzeschild auf einer Tragstruktur angebracht ist, so dass ein Innenraum gebildet wird. Durch einen Einlasskanal strömt Kühlmittel in den Innenraum. Für eine wärmedehnungstolerante und, gegenüber auftretenden mechanischen Belastungen in einer Brennkammer resistente Befestigung der Hitzeschilde, liegen die Seitenwände nicht direkt auf der Tragstruktur auf, sondern sind über ein jeweiliges Dichtelement mit der Tragstruktur verbunden. Das Dichtelement schließt direkt an die Seitenwand an, d.h. es stellt eine direkte Verlängerung dieser Seitenwand dar. Die so verlängerte Seitenwand liegt an der Tragstruktur auf. Die Dichtelemente erfüllen dabei sowohl eine Dichtfunktion für das Kühlmittel als auch eine mechanische Dämpfungsfunktion für die Hitzeschildanordnung. Zum Austritt des Kühlmittels aus dem Innenraum ist ein Kühlmittelauslasskanal vorgesehen, der in den Spalt einmündet. - Zusammenfassend liegt den bekannten Hitzeschilden das Prinzip zugrunde, dass die Hitzeschildwände bei der Montage der Hitzeschilde direkt an der Tragstruktur aufliegen. Für die Kühlung der Hitzeschilde sind Kühlöffnungen vorhanden, die vom Hitzeschildinnenraum in die Brennkammer führen. Um den Spalt benachbarter Hitzeschildanordnungen gegen Heißgas abzudich ten, wird das Kühlmittel vollständig oder teilweise durch die Kühlöffnungen in diesen Spalt geleitet.
- Grundlegend gemeinsam ist den beschriebenen Hitzeschildanordnungen, dass Verdichterluft als Kühlmedium für die Brennkammer und deren Auskleidung benutzt wird. Das Kühlmittel tritt in die Brennkammer ein, ohne an der Verbrennung teilgenommen zu haben. Es ist bekannt, dass sich der Kühlmittelverbrauch hinsichtlich des Wirkungsgrads negativ auswirkt und höhere Emissionswerte durch die erforderliche höhere Einstellung der Flammentemperatur erzeugt. Den Hitzeschildanordnungen liegt damit das Ziel zugrunde, den Kühlmittelverbrauch möglichst gering zu halten.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine hinsichtlich der Kühleffizienz verbesserte Hitzeschildanordnung anzugeben, die sich durch eine Steigerung des Wirkungsgrades auszeichnet. Die Hitzeschildanordnung soll in einer Brennkammer für Gasturbinen einsetzbar sein.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Hitzeschildanordnung, bestehend aus einer Tragstruktur und einem daran befestigtem Hitzeschild, mit einer auf der Tragstruktur anliegenden, umlaufenden Seitenwand und einem der Tragstruktur zugewandten Innenraum, wobei das Hitzeschild mindestens ein in den Innenraum hineinragendes Anpresselement aufweist, wobei ein Dichtelement zwischen Tragstruktur und Anpresselement vorgesehen ist, so dass ein, bei einer Betriebstemperatur zwischen der Seitenwand und der Tragstruktur auftretender thermisch-induzierter Spalt abgedichtet ist.
- Die Erfindung geht von der Beobachtung aus, dass bei den für die Verbrennung erforderlichen hohen Temperaturen bei den oben diskutierten Hitzeschilden thermisch-induzierte Verwölbungen auftreten, dergestalt, dass die Ecken der Hitzeschilde an die Tragstruktur gepresst werden. Die Heißseitenmitte der Hitzeschilde wölbt sich auf. Die an der Tragstruktur aufliegenden einzelnen Seiten der Hitzeschilde, welche die Seiten wand bilden, wölben sich ebenfalls von der Tragstruktur weg und zwar dergestalt, dass die Seitenmitte von der Tragstruktur nun durch einen thermisch-induzierten Spalt beabstandet ist. Die im kalten Zustand dicht an der Tragstruktur aufliegenden Seiten der Hitzeschilde weisen nun einen Spalt auf. Dieser kann bei 200mm Kantenlänge typischerweise bis zu 1,2 mm betragen. Durch diesen thermisch-induzierten Spalt entsteht jedoch ein unkontrollierter, vermehrter Kühlmittelaustritt, was dazu führt, dass bei mehreren benachbart zueinander angeordneten Hitzeschilden der Spalt zwischen diesen Hitzeschilden gegen Eintritt von Heißgas in diese Spalte nicht ausreichend thermisch gesperrt wird. Dies führt daher zu einem deutlich vermehrten Kühlmittelverbrauch als für die Kühlaufgabe und die Sperraufgabe des Spalts eigentlich erforderlich wäre. Ein erhöhter Kühlmittelverbrauch führt aber zu einem niedrigeren Wirkungsgrad. Bislang wurde, wollte man diesen Wirkungsgradverlust kompensieren, üblicherweise die Flammentemperatur und damit die Heißgas-Temperatur erhöht wodurch nachteiligerweise erhöhte NOx-Emissionen in Kauf genommen werden.
- Ausgehend von dieser Erkenntnis werden nunmehr erstmals mit der erfindungsgemäßen Hitzeschildanordnung unerwünschte Kühlmittelverluste und infolgedessen unerwünschte Wirkungsgradverluste vermieden. Durch die gezielte Abdichtung des thermisch-induzierten Spalts mittels eines Dichtelements, welches zwischen einer Tragstruktur und einem Anpresselement angebracht ist, wird ein unzulässiges und unerwünschtes Entweichen des Kühlmittels vermieden.
- Das Dichtelement der Erfindung ist durch den Hitzeschild zusammengedrückt, und zwar dergestalt, dass das am Hitzeschild angebrachte Anpresselement das Dichtelement gegen die Tragstruktur presst. Bei einer thermischen Aufwölbung werden der dadurch entstehende thermische Spalt der einzelnen Seiten abgedichtet, indem sich das vorgespannte Dichtelement so entspannt, dass es eine Ausdehnung zwischen der Tragstruktur und der Heißseite des Hitzeschilds erfährt, so dass der Spalt stets abgedichtet ist.
- Besonders vorteilhaft erweist sich diese Anordnung der Hitzeschilder in der Gasturbine, die einen Verdichter, eine Brennkammer und eine Turbine aufweist. Bei der Anwendung der Hitzeschildanordnung zur Auskleidung einer Brennkammer ist üblicherweise zum mechanischen Anpressdruck durch das Anpresselement eine Druckdifferenz zwischen Innenraum des Hitzeschilds und Brennkammer zu verzeichnen. Durch diesen Differenzdruck zwischen der Hitzeschild-Unterseite und der Brennkammer wird das Dichtelement gegen die Seitenwand und gegen das Anpresselement gedrückt, wodurch ein zusätzlicher Abdichteffekt entsteht. Dies ist beispielsweise im Fall eines Materialschadens bei dem sich das Dichtelement nicht wie vorgesehen entspannt, vorteilhaft, da auch in diesem Fall der Hitzeschild vor Kühlmittelverlust hinreichend abgedichtet wird.
- Das Kühlmittel ist dabei im Wesentlichen gewöhnlich als Kühlluft geben, die ganz oder teilweise dem Verdichter entnommen wird, der der Brennkammer nachgeordnet ist.
- Durch die Einsparung von Kühlmittel steht der Verbrennung mehr Verdichterluft zur Verfügung was sich hinsichtlich des Durchsatzvolumens positiv auswirkt. Eine Überdosierung des Kühlmittels führt daher zu einem geringeren Wirkungsgrad. Eine überhöhte Kühlmittelmenge führt weiterhin zu ungünstigen Temperaturen in der Brennkammer. Dies wird mit einer erhöhten Flammeneinstellung kompensiert was zu erhöhten NOx-Schadstoffemissionen führt. Durch die Erfindung wird die bisherige Überdosierung von Kühlmittel zum Kühlen der Hitzeschildanordnungen und Sperren des Spalts zwischen benachbarten Hitzeschildanordnungen nunmehr vermieden.
- In bevorzugter Ausgestaltung ist das Anpresselement eine in der Seitenwand ausgebildete Ausnehmung mit einer Anpressfläche. Das Dichtelement wird in dieser Ausgestaltung zwischen der Anpressfläche und der Tragstruktur eingesetzt. Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt in der besonders einfachen Fertigungsweise des Hitzeschilds. Die Ausnehmung mit der Anpressfläche kann innenwandig in das Material gefräst, ander weitig abgetragen oder bei einem Gussbauteil bei der Herstellung eingegossen werden.
- Bevorzugt ist die Ausnehmung umlaufend, d.h. dass die ganze Seitenwand umfasst wird. Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt hier in der besonders einfachen Herstellung, z.B. wenn die Ausnehmung in den Hitzeschild gefräst wird. Weiterhin ist durch die vollumfängliche Dichtung auf einfache Art und Weise sichergestellt, dass alle sich bildenden thermisch-induzierten Spalte abgedichtet werden. Zudem verändert eine umlaufende Ausnehmung die Steifigkeit positiv. Der thermisch-induzierte Spalt ist dadurch in seiner Spalthöhe reduziert.
- Alternativ dazu kann die Ausnehmung auch gezielt an einzelnen Abschnitten der Seitenwand, die besonders zu Leckagebildung neigen, angeordnet sein. Dies ist beispielsweise der Fall wenn das Fräsen oder andere Gestaltung der Ausnehmung in den einzelnen Eckbereichen des Hitzeschilds zu Problemen führt, oder falls die thermisch-induzierte Spalte gut lokalisierbar ist.
- In bevorzugter Ausgestaltung ist die Anpressfläche mit einer Kante ausgestaltet, welche in den Innenraum hineinragt. Vorteilhafterweise ist die Kante parallel zur Tragstruktur und weist vom Anpresselement zur Tragstruktur. Die Kante dient somit vorteilhafterweise als Verliersicherung für das Dichtelement, d.h. sowohl bei hohen thermischen Belastungen und den damit verbundenen auftretenden Spaltmaßen als auch bei den in einer Brennkammer mechanischer Belastungen in Form von Relativbewegungen verbleibt das Dichtelement an der vorab bestimmten Position. Das Dichtelement ist durch die Kante verruschtsicher zwischen Tragstruktur und Anpresselement gehalten.
- In weiteren Ausgestaltungen ist das Anpresselement als Halteelemente ausgebildet. Dies sind L- oder U-förmige Elemente oder andere stabähnliche, bevorzugt mit einer Kante versehene Elemente. Die Halteelemente sind in dieser Ausgestaltung be sonders einfach auch noch nachträglich an bereits gefertigten Hitzeschilden zu montieren. Günstig ist dies auch bei Materialien, die die Fertigung einer Ausnehmung nicht zulassen oder bei denen die Fertigung einer Ausnehmung nur schwer zu realisieren ist. Das Dichtelement ist in dieser Ausgestaltung zwischen Halteelement und Tragstruktur angebracht.
- Vorteilhafterweise ist das Dichtelement durch eine Anpresskraft vorgespannt. Diese kann über ein Befestigungselement vermittelt werden, welche den Hitzeschild an der Tragstruktur befestigt. Die Anpresskraft ist dabei je nach Anforderung und Einsatzsituation variierbar. So ist auch bei größeren Spaltmaßen durch eine höhere Anpresskraft ein vollständiges Abdichten des thermisch-induzierten Spalts gewährleistet.
- Das Befestigungselement, beispielsweise eine Schraubverbindung, welche den Hitzeschild an der Tragstruktur befestigt, ist dabei in bevorzugter Ausführung in der Mitte des Hitzeschilds, insbesondere als zentraler Befestigungsbolzen, angebracht. Die Hitzeschildanordnung ist somit besonders wartungs- und sevicefreundlich, da jedes Hitzeschild in der Brennkammer bedarfsweise einzeln entfernt und ausgetauscht werden kann.
- Bevorzugt ist das Dichtelement dabei im Querschnitt als E-Dichtung, C-Dichtung oder mehrfach wellenförmig ausgebildet. Diese Ausgestaltung bewirkt eine effiziente Abdichtung, da einerseits die Ober- und Unterseite des Dichtelements gegen das Anpresselement und gegen die Tragstruktur gepresst sind. Andererseits bewirkt diese Formgebung inhärentfederelastische Eigenschaften, wodurch das Dichtelement mittels der Anpresskraft zusammengepresst ist und sich anschließend bei thermischer Belastung wieder entspannt und somit den thermisch-induzierten Spalt stets abdichtet.
- In bevorzugter Ausgestaltung ist das Dichtelement aus metallischem Material, welches sich im Wesentlichen elastisch hinsichtlich der Vorspannung und der anschließenden Entspannung bei thermischer Verformung erweist, und hinreichend temperaturbeständig ist.
- Vorzugsweise wird die Seitenwand des Hitzeschilds von mindestens einer Kühlöffnung durchdrungen. Durch diese tritt das Kühlmittel aus dem Innenraum kontrolliert aus. Der Kühlmittelstrom wird gezielt in den Spalt zwischen benachbarte Hitzeschilde geleitet. Dies bewirkt eine verbesserte Sperrung des Spalts gegenüber Heißgas. Der kontrollierte Austritt von Kühlmittel aus dem Innenraum ist in einfacher Weise durch entsprechende Dimensionierung der Kühlmittelöffnungen, hinsichtlich Öffnungsquerschnitt und Öffnungslänge bei beispielsweise schrägem Öffnungswinkel zu erreichen.
- Bevorzugt sind die Kühlöffnungen gegenüberliegender Seiten benachbarter Hitzeschilde versetzt zueinander. Somit wird eine verbesserte Kühlung durch Prallkühlung benachbarter Seiten der Hitzeschilde erreicht, was sich – da die Prallkühlung eine besonders wirkungsvolle Kühlmethode ist – vorteilhaft auf die Lebensdauer der Hitzeschilde auswirkt.
- In bevorzugter Ausgestaltung weist die Tragstruktur Zufuhrkanäle auf, die das Kühlmittel in den Innenraum führen. Diese sind vorteilhafterweise so ausgestaltet, dass eine Prallkühlung der Hitzeschilder innenwanding erfolgt, wodurch eine weitere Verbesserung der Hitzeschildkühlung erzielt wird.
- Im Folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand einer Zeichnung näher erläutert.
- Darin zeigt in vereinfachter und nicht maßstäblicher Darstellung:
-
1 einen Halbschnitt durch eine Gasturbine, -
2 Seitenansicht einer Hitzeschildanordnung, -
3 Querschnitt einer Hitzeschildanordnung gemäß der Erfindung -
4 Draufsicht eines Hitzeschilds mit umlaufenden Anpresselement -
5 Draufsicht eines Hitzeschilds mit bereichsweise in den Seiten angebrachtes Anpresselement -
6 Querschnitt eines Hitzeschilds mit Halteelements in L-förmiger Ausgestaltung - Gleiche Teile sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen.
- Die Gasturbine
1 gemäß1 weist einen Verdichter2 für Verbrennungsluft, eine Brennkammer4 sowie eine Turbine6 zum Antrieb des Verdichters2 und eines nicht näher dargestellten Generators oder einer Arbeitsmaschine auf. Dazu sind die Turbine6 und der Verdichter2 auf einer gemeinsamen, auch als Turbinenläufer bezeichneten Turbinenwelle8 angeordnet, mit der auch der Generator bzw. die Arbeitsmaschine verbunden ist, und die um ihre Mittelachse drehbar gelagert ist. Die in der Art einer Ringbrennkammer ausgeführte Brennkammer4 ist mit einer Anzahl von Brennern10 zur Verbrennung eines flüssigen oder gasförmigen Brennstoffs bestückt. Die Turbine6 weist eine Anzahl von mit der Turbinenwelle8 verbundenen, rotierbaren Laufschaufeln12 auf. Die Laufschaufeln12 sind kranzförmig an der Turbinenwelle8 angeordnet und bilden somit eine Anzahl von Laufschaufelreihen. Weiterhin umfasst die Turbine6 eine Anzahl von feststehenden Leitschaufeln14 , die ebenfalls kranzförmig unter der Bildung von Leitschaufelreihen an einem Innengehäuse16 der Turbine befestigt sind. Die Laufschaufeln12 dienen zum Antrieb der Turbinenwelle8 durch Impulsübertrag vom die Turbine6 durchströmenden heißen Medium, dem Arbeitsmedium M. Die Leitschaufeln14 dienen hingegen zur Strömungsführung des Arbeitsmediums M zwischen jeweils zwei in Strömungsrichtung des Arbeitsmediums M, z. B. dem Heißgas, gesehenen aufeinander folgenden Laufschaufelreihen oder Laufschaufelkränzen. Ein aufeinander folgendes Paar aus einem Kranz von Leitschaufeln14 oder einer Leitschaufelreihe und aus einem Kranz Laufschaufeln12 oder einer Laufschaufelreihe wird auch als Turbinenstufe bezeichnet. - Die Brennkammer
4 ist von einem Brennkammergehäuse26 begrenzt, wobei brennkammerseitig eine Brennkammerwand24 gebildet ist. Im Ausführungsbeispiel ist die Brennkammer4 als so genannte Ringbrennkammer ausgestaltet, bei der eine Vielzahl von in Umfangsrichtung um die Turbinenwelle8 herum angeordneten Brennern10 in einem gemeinsamen Brennkammerraum münden. Dazu ist die Brennkammer4 in ihrer Gesamtheit als ringförmige Struktur ausgestaltet, die um die Turbinenwelle8 herum positioniert ist. - Zur Erzielung eines vergleichsweise hohen Wirkungsgrades ist die Brennkammer
4 für vergleichsweise hohe Heißgastemperaturen des Arbeitsmediums M von etwa 1200 °C bis 1500 °C ausgelegt. Um auch bei diesen, für die Materialien ungünstigen Betriebsbedingungen eine vergleichsweise lange Betriebsdauer zu ermöglichen, ist die Brennkammerwand24 auf ihrer dem Arbeitsmedium M zugewandten Seite mit einer aus Hitzeschilden32 gebildeten Brennkammerauskleidung versehen. Die Hitzeschilde32 sind über geeignete – in der1 nicht näher dargestellte Befestigungsmittel – an der Brennkammerwand24 befestigt. - In
2 ist ein Beispiel einer Hitzeschildanordnung30 bei thermischer Verformung nach dem Stand der Technik dargestellt. Die Hitzeschildanordnung30 weist eine Tragstruktur31 und ein Hitzeschild32 mit einer Heißseite33 auf. Eine Seitenwand34 , welche sich aus vier Seiten35A -35D zusammensetzt, ist gegenüber der Heißseite33 geneigt. Die Hitzeschildanordnung30 bildet einen Innenraum38 (3 ) aus, der von seitens der Tragstruktur31 durch die Zufuhrkanäle45 mit Kühlmittel39 vorzugsweise Kühlluft, die dem Verdichter2 entnommen wird, versorgt wird. Bei hohen thermischen Belas tungen, wie sie insbesondere in Brennkammern4 für Gasturbinen1 entstehen, tritt an der Heißseite33 und an den jeweiligen Seiten35A -35D eine thermisch induzierte Wölbung36 auf. Bei dem Hitzeschild32 tritt infolgedessen zwischen der Tragstruktur31 und den einzelnen Seiten35A -35D ein thermisch-induzierter Spalt37 auf. Durch diesen entweicht Kühlmittel39 ungehindert in die Brennkammer4 . - Dem tritt die Erfindung mit einer Hitzeschildanordnung
30 mit einem völlig neuartigen Dichtungskonzept entgegen. In3 wird dies beispielhaft anhand einer Querschnittsdarstellung zweier benachbarter Hitzeschilde32a und32b aufgezeigt, die auf der Tragstruktur31 angebracht sind. Die Grundgeometrie der Hitzeschilde32 ist in diesem Ausführungsbeispiel nachfolgend als viereckig, näherungsweise rechteckig gezeigt, obwohl für die Erfindung keinerlei Einschränkung hinsichtlich der Grundgeometrie des Hitzeschilds32 gegeben ist. Die Hitzeschilde32a ,32b sind unter Belassung eines Spalts40 benachbart angeordnet. Ein Anpresselement41 ist in diesem Ausführungsbeispiel als Ausnehmung41A mit einer Anpressfläche41B ausgeführt, die an der Seitenwand34 innenwandig angebracht ist. - Für einen Austritt des Kühlmittels
39 aus dem Innenraum38 sind an der Seitenwand34 der Hitzeschilde32a ,32b den Anforderungen entsprechend dimensionierte Kühlöffnungen44 vorgesehen, die vom Innenraum38 in den Spalt40 münden. Bei einer Zufuhr von Kühlluft39 über die Zufuhrkanäle45 in den Innenraum38 kann die Kühlluft39 gezielt über die Kühlöffnungen44a ,44b in den Spalt40 eingeleitet werden und dadurch den Spalt40 bzw die Tragstruktur31 gegenüber einer Beaufschlagung mit heißem Medium M sperren. Die Kühlöffnungen44a ,44b der Hitzeschilde32a ,32b sind versetzt angeordnet, was zusätzlich eine Prallkühlung des benachbarten Hitzeschilds32 bewirkt. - Zur Vermeidung eines unkontrollierten, vermehrten Kühlmittelaustritts
39 durch den thermisch-induzierten Spalt37 ist ein Dichtelement42 zwischen der Anpressfläche41B und der Tragstruktur31 vorgesehen, wobei das Dichtelement42 in diesem Ausführungsbeispiel mehrfach wellenförmig ausgebildet ist. Eine nicht näher gezeigte andere Form des Dichtelements42 ist z.B. ein C- oder E-förmiges Dichtelement. Der Hitzeschild32 wird über ein Befestigungselement43 (4 ), beispielsweise eine Schraubverbindung oder ein Befestigungsbolzen an der Tragstruktur31 befestigt. Durch diese Befestigung wird das Dichtelement42 zwischen der Anpressfläche41B der Ausnehmung41A und der Tragstruktur31 eingeklemmt und so zusammengedrückt. Die Befestigung übt eine Anpresskraft F, senkrecht zur Tragstruktur31 , auf das Dichtelement42 aus. Die C-, E- oder wellenartige Form des Dichtelements42 ermöglicht einen federelastischen, senkrecht zur Tragstruktur31 wirkenden Spannungsaufbau im Dichtelement42 , dadurch, dass das Dichtelement42 in Richtung zur Tragstruktur31 hin zusammengepresst wird. Ein Spannungsabbau, in dem sich das Dichtelement42 z.B. unzulässig zum Innenraum38 hin verformt kann zum einen aufgrund der Form des Dichtelements42 nicht auftreten. Zum anderen bewirkt der im Vergleich zur Brennkammer4 höhere Druck im Innenraum38 , dass das Dichtelement42 gegen die Seitenwand34 gepresst wird. Durch die thermische Verwölbung36 wird das Dichtelement42 in eine Richtung senkrecht zur Tragstruktur31 entspannt. Dies bewirkt die Abdichtung der entstehenden thermisch induzierten Spalte37 . Der im Vergleich zur Brennkammer4 höhere Druck im Innenraum38 hat zudem den Vorteil, dass bei einem Materialschaden des Dichtelements42 , dergestalt, dass keine hinreichende Entspannung und damit Spaltabdichtung mehr erfolgt, das Dichtelement trotzdem sowohl gegen die Seitenwand34 als auch gegen die Anpressfläche41B und Tragstruktur31 gepresst wird, so dass auch in diesem Fall eine hinreichende Spaltabdichtung noch gewährleistet ist. - In
4 ist der Hitzeschild32 mittig mit einem einzelnen Befestigungselement43 an der Tragstruktur31 befestigt, was sich vorteilhaft auf die Wartungs- und Servicearbeiten auswirkt. Der Hitzeschild32 ist bei einer derartigen Befesti gung einfach montierbar bzw. demontierbar, da das Befestigungselement43 brennkammerinnenseitig beispielsweise durch einen Schraubverschluss50 zugänglich ist. Dadurch wird das in diesem Ausführungsbeispiel vollumfänglich umlaufende Dichtelement42 zwischen der Tragstruktur31 und dem Anpresselement41 , welches hier als umlaufende Ausnehmung41A illustriert ist, vorgespannt. Bei einer vollumfänglich umlaufenden Ausnehmung ist vorteilhafterweise auf einfache Art und Weise sichergestellt, dass die entstehende thermisch induzierte Spalte37 abgedichtet wird. Durch die Befestigung mittels eines zentralen Befestigungselements43 wird zudem im Wesentlichen sichergestellt, dass die Anpresskraft F gleichmäßig auf das Dichtelement42 ausgeübt wird. - In
5 ist das Anpresselement41 als bereichsweise in den Seiten35A -35D angebrachte Ausnehmung41A mit der Anpressfläche41B ausgestaltet. Der Vorteil einer bereichsweise angebrachten Ausnehmung liegt in der einfacheren Fertigung, da die Ecken des Hitzeschilds32 nicht bearbeitet werden müssen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall wenn die thermisch-induzierte Spalte37 gut lokalisierbar ist. - In einer alternativen Ausgestaltung ist das Anpresselement in
6 gegenüber den vorher diskutierten Beispielen nicht als Ausnehmung in der Seitenwand realisiert, sondern vorliegend als L-förmiges Halteelement41D dargestellt. Das Halteelement41D ist an der Seitenwand34 befestigt. Das dazugehörige Dichtelement42 wird in5 und6 so gestaltet, dass der thermisch induziert Spalt37 abgedichtet ist. - Eine wesentliche Erkenntnis der Erfindung ist die Entstehung thermisch induzierter Spalte bei hohen Temperaturen bei gekühlten Hitzeschildanordnungen, sowie des daraus resultierenden Kühlmittelverlustes und dem damit verbundenen Wirkungsgradverlust bei Verwendung der Hitzeschildanordnungen in einer Gasturbine. Die Abdichtung dieser Spalte mit einem Dichtelement welches zwischen Tragstruktur und einem Anpresselement eingebracht ist, wirkt dem resultierenden Kühlmittelver lust und dem Wirkungsgradverlust entgegen. Der Beitrag der Erfindung für Hitzeschildanordnungen, insbesondere in einer Brennkammer für Gasturbinen, weist somit einen hohen Vorteil gegenüber üblichen Hitzeschildanordnungen auf und stellt eine wesentliche Verbesserung für die Hitzeschildanordnungen im Hinblick auf die Vermeidung von Kühlmittelverlusten dar.
Claims (16)
- Hitzeschildanordnung (
30 ), bestehend aus einer Tragstruktur (31 ) und einem daran befestigten Hitzeschild (32 ) mit einer auf der Tragstruktur (31 ) anliegenden, umlaufenden Seitenwand (34 ) und einem der Tragstruktur (31 ) zugewandten Innenraum (38 ) dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (32 ) mindestens ein in den Innenraum (38 ) hineinragendes Anpresselement (41 ) aufweist, wobei ein Dichtelement (42 ) zwischen Tragstruktur (31 ) und Anpresselement (41 ) vorgesehen ist, so dass ein, bei einer Betriebstemperatur zwischen der Seitenwand (34 ) und der Tragstruktur (31 ) auftretender thermisch-induzierter Spalt (37 ) abgedichtet ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anpresselement (41 ) als in der Seitenwand (34 ) angeordnete Ausnehmung (41A ) mit einer Anpressfläche (41B ) ausgebildet ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (41A ) umlaufend ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (41A ) bereichsweise angeordnet ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpressfläche (41B ) eine in den Innenraum hineinragende Kante aufweist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anpresselement (41 ) als mindestens ein in der Seitenwand (34 ) angeordnetes Halteelement (41D ) ausgebildet ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (42 ) durch eine Anpresskraft (F) vorgespannt ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpresskraft (F) über ein Befestigungselement (43 ) vermittelt wird, mit welchem das Hitzeschild (32 ) an der Tragstruktur (31 ) befestigt ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (43 ) am Hitzeschild (32 ) mittig, insbesondere als zentraler Befestigungsbolzen, angebracht ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (42 ) im Querschnitt C-förmig, E-förmig oder mehrfach wellenförmig ausgebildet besteht. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (42 ) aus einem metallischem Material ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (34 ) von mindestens einer Kühlöffnung (44 ) durchdrungen ist, so dass Kühlmittel (39 ) aus dem Innenraum (38 ) abführbar ist. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei benachbarten Hitzeschilden (32a ,32b ) Kühlöffnungen (44 ) der sich gegenüberliegenden Seiten (35 ) gegeneinander versetzt sind. - Hitzeschildanordnung (
30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (31 ) Zufuhrkanäle (45 ) aufweist, so dass Kühlmittel (39 ) in den Innenraum (38 ) zuführbar ist. - Brennkammer (
4 ) mit einer Brennkammerwand (24 ), die eine Hitzeschildanordnung (30 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist - Gasturbine (
1 ) mit einer Brennkammer (4 ) nach Anspruch 15.
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