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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bedienung eines Elektrogerätes sowie
ein entsprechendes Elektrogerät,
in dem dieses Verfahren mit einer Steuerung odgl. implementiert
ist.
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Es
ist beispielsweise aus der
DE
103 29 613 A1 bekannt, eine Benutzerführung so auszugestalten, dass
eine Bedienperson während
der Betriebswahl und während
des Betriebsablaufs akustische Informationen erhält. So kann beispielsweise
eine falsche Betätigung
durch einen entsprechenden auffallenden Ton signalisiert werden,
um eine Bedienperson auf die fehlerhafte Bedienung aufmerksam zu machen.
Dies informiert eine Bedienperson zwar über eine fehlerhafte Betätigung.
Es hilft während des
Bedienverfahrens jedoch nicht in jedem Fall weiter, da üblicherweise
noch eine große
Anzahl von anderen derzeit möglichen
Bedienungen verbleibt und eine Bedienperson eher desorientiert sein
kann verbunden mit Unsicherheit. Dies führt insbesondere bei Elektrogeräten mit
aufwändigen
Bedienmenüs
zur Verwirrung und Unsicherheit sowie Ablehnung bei Benutzern.
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Aufgabe und
Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren
sowie ein eingangs genanntes Elektrogerät zu schaffen, mit denen Probleme
des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere die Bedienung
eines Elektrogerätes
mit vielfältiger
Menüführung leichter fällt.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie ein Elektrogerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 11. Vorteilhafte sowie bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und
werden im folgenden näher
erläutert.
Der Wortlaut der Ansprüche
wird dabei durch ausdrückliche Bezugnahme
zum Inhalt der Beschreibung gemacht. Manche Merkmale, die das Verfahren
sowie das Elektrogerät
betreffen, werden im folgenden nur einmal beschrieben. Sie gelten
jedoch unabhängig
davon und allgemein sowohl für
das Verfahren als auch für
das Elektrogerät.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das Elektrogerät
eine Ausgabeeinrichtung für
eine Rückmeldung
aufweist, insbesondere eine optische oder akustische Rückmeldung.
Des weiteren sind Bedienelemente sowie eine damit verbundene Steuerung vorgesehen.
Insbesondere kann bei der Betriebswahl mittels Bedienelementen eine
Benutzerführung realisiert
werden, wie nachfolgend noch genauer ausgeführt wird. In einem sogenannten
Lern-Betriebsmodus der Steuerung werden Eingaben an den Bedienelementen
durch eine Bedienperson, die im jeweiligen aktuellen Betriebszustand
fehlerhaft sind bzw. nicht durchgeführt werden können, von
der Steuerung als solche erkannt. Daraufhin wird dies mit einer
Signal-Ausgabe angegeben bzw. eine entsprechende Rückmeldung
ausgegeben. Dadurch wird einer Bedienperson verdeutlicht, dass diese
Eingabe fehlerhaft oder nicht möglich
bzw. nicht durchführbar ist.
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Anschließend zeigt
die Steuerung über
die Ausgabeeinrichtung mindestens eine mögliche Eingabe an, wodurch
die Benutzerführung
erfolgt. Diese Anzeige kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen,
wie nachfolgend noch näher
erläutert
wird. So kann einer Bedienperson nicht nur der Fehler verdeutlicht
werden, sondern es können
durchführbare Möglichkeiten
angezeigt werden. Aus diesen kann eine Bedienperson dann leichter
auswählen,
was gemacht werden soll bzw. was eigentlich hätte vorgenommen werden sollen
oder als Eingabe hätte
eingegeben werden sollen. Dadurch kann zum einen die Akzeptanz einer
auch komplizierten Steuerung an einem Elektrogerät, beispielsweise einem Elektro-Kochgerät, verbessert
werden. Des weiteren findet sich eine Bedienperson schnell in die
Bedienung ein, so dass Bedienfehler nur noch selten oder gar nicht
mehr vorkommen.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, dass die Steuerung anhand
des Betriebszustandes, der vor einer fehlerhaften Eingabe geherrscht hat,
eine Plausibilitätsprüfung durchführt, um
zu prüfen,
welche möglichen
Eingaben folgen können.
Vorgänge
oder Vorgaben für
eine solche Plausibilitätsprüfung können in
einem der Steuerung zugeordneten Speicher abgespeichert sein. Derartige
Möglichkeiten
einer Plausibilitätsprüfung sind
dem Fachmann allgemein bekannt. Bestimmte Möglichkeiten bzw. Ergebnisse
der Plausibilitätsprüfung, insbesondere
solche mit einer hohen Plausibilität der Durchführung, können einer
Bedienperson über
die Ausgabeeinrichtung als mögliche
Bedienung bzw. als möglicher
nächster
Bedienschritt angezeigt werden. So erfolgt eine Art angewiesenes
Lernen der Bedienperson. Besonders bevorzugt kann dabei vorgesehen sein,
dass nur die Möglichkeit
mit der größten Wahrscheinlichkeit
gemäß der Plausibilitätsprüfung angezeigt
wird. Beispielsweise kann sie dann durch eine Bedienperson akzeptiert
werden.
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Vorteilhaft
kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
vorgesehen sein, dass eine Bedienperson einen solchen Vorschlag
ablehnen kann.
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Daraufhin
werden entweder sämtliche
sonstigen Vorschläge
angezeigt oder aber der Vorschlag mit der nächsthöheren Wahrscheinlichkeit.
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Es
kann vorgesehen sein, dass einigen bzw. allen Bedienelementen Anzeigen
zugeordnet sind. Über
die Anzeigen kann einer Bedienperson angezeigt werden, ob ein Bedienelement
bedient bzw. betätigt
werden kann. So kann eine Bedienperson gezielt zur Bedienung eines
Bedienelementes aufgefordert werden. Eine derartige Anzeige kann
optisch oder akustisch erfolgen, wobei vor allem eine optische Anzeige
relativ leicht und allgemein verständlich einem Bedienelement
direkt zugeordnet werden kann. Durch eine akustische Rückmeldung
kann besonders gut auf allgemeine Art und Weise auf einen Fehler
hingewiesen werden.
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Des
weiteren ist es möglich,
dass durch eine spezielle Art der Anzeige eine besonders bevorzugte Bedienmöglichkeit
an einem Bedienelement angezeigt wird. Dies kann beispielsweise
nach einer zuvor durchgeführten
Plausibilitätsprüfung erfolgen.
Bei optischen Anzeigen kann beispielsweise durch ein Blinken angezeigt
werden, ob ein Bedienelement betätigt
werden kann. Durch die Blinkfrequenz oder Blinkhelligkeit kann unterschieden
werden, wie die Steuerung die Plausibilität für eine nächstfolgende Bedienung des
entsprechenden Bedienelements einstuft. Somit sieht die Bedienperson
die verschiedenen Vorschläge
der Steuerung für
einen nächstfolgenden
Eingabeschritt, hat also sämtliche
Möglichkeiten
vor eigenen Augen, vor allem auch mit einer Wahrscheinlichkeitseinschätzung durch
die Plausibilitätsprüfung der
Steuerung versehen. Gleichzeitig kann sie jedoch immer noch aus
freiem Willen die ihr richtig erscheinende Bedienung vornehmen,
was insbesondere für
die psychologische Akzeptanz einer solchen Bedieneinrichtung bzw.
eines damit versehenen Elektrogerätes wichtig ist.
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Eine
weitere Möglichkeit
einer Anzeige ist eine Sprachausgabe, durch welche eine direkte
Ansage einer gegebenen Möglichkeit
erfolgen kann.
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Auch
hier kann die Art der Anzeige bzw. Sprachausgabe von einer vorbeschriebenen
Plausibilitätsprüfung abhängen, ähnlich wie
für die
optische Anzeige erläutert.
Durch die mittlerweile relativ weit fortgeschrittene Realisierung
von Sprachausgabe in Elektrogeräten
hält sich
der dafür
notwendige Aufwand in Grenzen. Gleichzeitig wird eine Sprachausgabe
wegen der exakten Informationsmöglichkeit
als sehr komfortabel angesehen.
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Als
weitere Möglichkeit
kann vorgesehen sein, dass eine Bedienperson bei eigenem Wunsch die
Funktion der Ausgabe möglicher
Eingaben an einer Ausgabeeinrichtung abschalten kann, insbesondere
auch die vorgenannten Anzeigen. Dies kann entweder permanent erfolgen.
Alternativ kann es für die
Dauer des Einschaltens des Elektrogerätes gelten, weil unter Umständen gerade
zu diesem Zeitpunkt eine erfahrene Bedienperson mit dem Elektrogerät arbeitet.
In ähnlicher
Art kann vorgesehen sein, dass eine Fehlbedienung oder ungünstige Bedienung
zwar signalisiert wird. Eine Bedienperson kann dies jedoch sozusagen überstimmen,
beispielsweise durch wiederholte Betätigung.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass sich die Ausgabe möglicher folgender Eingaben
nach einer gewissen Zeit selbsttätig
abschaltet, also beispielsweise nach einer bestimmten Anzahl von
Betriebsstunden. Üblicherweise
kann nämlich
nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden davon ausgegangen
werden, dass sich eine Bedienperson mit dem Elektrogerät auskennt.
Ab diesem Stadium wird eine vorher unter Umständen sinnvolle Benutzerführung als
störend
oder lästig
empfunden, so dass sie sich sinnvoll selbsttätig abschaltet.
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Eine
weitere Möglichkeit
des Abschaltens der Benutzerführung
bzw. der Ausgabe möglicher Eingaben
kann davon abhängen,
ob nach einer gewissen Bediendauer oder Bedienhäufigkeit keine Bedienfehler
mehr gemacht worden sind. Hier überwacht
sozusagen die Steuerung selber, ob die Bedienperson tatsächlich ausreichend
geübt ist
im Umfang mit der Bedieneinrichtung bzw. dem Elektrogerät.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Signal-Ausgabe über die
Ausgabeeinrichtung nicht erst aktiviert werden muss, sondern sich
selbst aktiviert. Dies kann beispielsweise durch das erste Anschließen oder
Aktivieren des Elektrogerätes
erfolgen, beispielsweise nach dem Einstecken eines Netzsteckers.
In einem Speicher der Steuerung sollte abgespeichert werden, insbesondere
im Hinblick auf die vorbeschriebenen Möglichkeiten zur Abschaltung
der Benutzerführung,
wie lange insgesamt das Elektrogerät bereits im Gebrauch ist.
So kann verhindert werden, dass nach einem zwischenzeitlichen Ausstecken
die Benutzerführung
wieder selbsttätig
einsetzt, ohne dass dies eigentlich notwendig oder gewünscht ist.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne
Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im Folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf ein Kochfeld mit einer Bedieneinrichtung und
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2 eine
vergrößerte Darstellung
der Bedieneinrichtung nach 1 mit beispielhaften
Abläufen
bei korrekter und fehlerhafter bzw. verbesserungsbedürftiger
Bedienung des Kochfeldes.
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Detaillierte
Beschreibung der Zeichnungen
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In 1 ist
ein Kochfeld 11 dargestellt, welches auf an sich bekannte
Art und Weise vier Kochstellen 14 a–d aufweist an einer Kochfeldplatte 13 sowie
im vorderen Bereich eine Bedieneinrichtung 10. Dabei sind
alle Kochstellen 14 a–d
als sogenannte Mehrkreis-Kochstellen ausgebildet mit Grundheizzone
und einer Zusatzheizzone, wobei dies nicht unbedingt allgemein gelten
muß.
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In
der vergrößerten Darstellung
der Bedieneinrichtung 10 nach 2 sind mehrere
Sensorelemente als Bedienelemente bzw. Berührschalter und mehrere Anzeigen
zu erkennen. Zum einen sind sogenannte allgemeine Sensorelemente 16 vorgesehen.
Dies sind ein EIN/AUS-Schalter 16a und zwei Sensorelemente 16b und 16c für eine Timer-Funktion.
Des weiteren sind es ein Sensorelement 16d für einen
Ankochstoß und
ein Sensorelement 16e zum Zuschalten von Zusatzheizzonen. Über den
Sensorelementen 16b und 16c ist eine allgemeine
Anzeige 17 als Sieben-Segment-Anzeige für die Timer-Funktion angeordnet.
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Zum
anderen sind vier Doppelpaare von nebeneinander angeordneten Sensorelementen 18 für spezielle
individuelle kochstellenabhängige
Funktionen vorgesehen. Das ganz links angeordnete Paar von Sensorelementen 18a und 18'a dient zur
Funktionswahl bzw. Selektion für
die vordere linke Kochstelle 14a sowie zur Einstellen der
Leistungshöhe. Wird
eines dieser Sensorelemente 18 betätigt, so wird gleichzeitig
die betreffende Kochstelle ausgewählt, vorteilhaft nach dem ersten
Betätigen
eines Sensorelementes ohne Leistungshöhe bzw. Betriebsbeginn. Entsprechend
diesem Paar von Sensorelementen 18a und 18'a sind weitere
Paare von Sensorelementen 18b und 18'b bis 18d und 18'd vorgesehen
zur Bedienung der jeweils durch das kochstellenspezifische Symbol 24 dahinter
gekennzeichneten Kochstellen 14. Hinter den Sensorelementen 18a und 18'a bis 18d und 18'd liegen die
jeweils zugehörigen
kochstellenspezifische Anzeigen 19a bis 19d sowie
die kochstellenspezifischen Mehrkreis-Anzeigen 21a bis 21d.
Die Sensorelemente können
auf einfache Art und Weise für
die Einstellung jeder Kochstelle genutzt werden.
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Die
Bedieneinrichtung 10 weist eine Steuerung 30 auf,
beispielsweise mit Microcontroller. Die Steuerung 30 ist
zumindest für
die Bedieneinrichtung vorgesehen, unter Umständen auch noch für sonstige
Funktionen des Kochfeldes 11. Ein Lautsprecher 32 ist
als akustisches Anzeigeelement vorgesehen. An jedem Sensorelement 16 und 18 ist,
beispielsweise stets rechts oben, eine LED 34a bis 34e oder 36a und 36'a bis 36d und 36'd vorgesehen.
Anstelle LED könnten
es auch Lampen odgl. sein.
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Selbstverständlich könnten im
Rahmen der Erfindung auch mehr oder weniger Sensorelemente vorgesehen
sein oder mehr oder weniger Kochstellen 14. Anstelle von
Berührschaltern
mit Sensorelementen können
andere Bedienelemente vorgesehen sein, insbesondere auch Piezo-Sensoren
oder mechanische Kontakt-Schalter.
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Funktion
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Durch
die Pfeile mit römischen
Ziffern wird, wie nachfolgend zuerst erläutert, die Reihenfolge eines
beispielhaften korrekten Bedienvorgangs beschrieben. Anschließend wird
ein Bedienvorgang beschrieben, bei dem die Steuerung Fehler oder Falscheingaben
anzeigt und auf mögliche
richtige bzw. passende Eingaben hinweist.
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Im
Schritt I wird durch Betätigen
des Sensorelementes 16a das Kochfeld 11 über die
Bedieneinrichtung 10 eingeschaltet. Es ist nun betriebsbereit
in einem Grundzustand. Weiter wird in einem Schritt II das Sensorelement 18'a betätigt. Nach
dem ersten Betätigen
wird die Kochstelle 14a ausgewählt bzw. selektiert für eine nachfolgende
Leistungseinstellung. Durch weiteres Betätigen des Sensorelements 18'a wird die Leistung
erhöht,
durch das Sensorelement 18a verringert.
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In
einem weiteren oder alternativ möglichen Schritt
III kann durch Betätigen
des Sensorelements 16d ein Ankochstoß eingestellt werden. Mit diesem soll
die nachfolgend noch auszuwählende
Kochstelle 14 betrieben werden. Ebenso kann in einem weiteren oder
eben nur alternativ möglichen
Schritt III' über das
Sensorelement 16e eine Zusatzheizzone als Mehrkreis bzw.
ein Zweikreisbetrieb eingestellt werden, mit dem die ausgewählte Kochstelle 14 betrieben
werden soll. Die Kochstellen 14 können im Grundzustand entweder
immer mit Zusatzheizzone oder immer ohne Zusatzheizzone in Betrieb
genommen werden, so dass diese also je nach gewünschtem Fall entweder abgeschaltet
oder zugeschaltet werden muss. In einem möglichen nachfolgenden Schritt
IV wird durch mehrmaliges Betätigen
des Sensorelementes 16b oder 16c eine Timer-Funktion aktiviert
und eingestellt.
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Damit
ist die gewählte
Betriebs-Aktion der Kochstelle 14a links vorne zugeordnet
und diese startet entsprechend der fertig bestimmten Betriebs-Aktion. Dies kann
an dem Zustand der Kochstelle 14a in 1 gesehen
werden, wobei durch die Schraffierung angedeutet wird, dass die
Kochstelle 14a samt Zusatzheizzone betrieben ist. Über die
Anzeige 19a oberhalb des Sensorelementes 18a wird veranschaulicht,
dass sie mit der Leistungsstufe „7" betrieben wird. Ein Ändern der
Leistungshöhe
wäh rend
des Betriebes der Kochstelle 14a kann normal über die
Sensorelemente 18a oder 18'a erfolgen.
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Alternativ
zu einer Leistungserhöhung
bei Null beginnend in Schritten kann bei dem zweiten Betätigen des
Sensorelementes 18'a für die Leistungserhöhung ein
Sprung direkt auf die höchste
Leistungsstufe erfolgen. Bei einem Betätigen des Sensorelementes 18a für die Leistungsverringerung
kann ein direkter Sprung auf eine mittlere Leistungsstufe erfolgen.
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Bei
einem sozusagen nicht korrekten Bedienverfahren bzw. bei einem,
bei dem die Steuerung 30 korrigierend einschreitet, wird
das Kochfeld 11 ebenfalls über den Schritt I eingeschaltet.
In einem nachfolgenden Schritt II kann
beispielsweise direkt das Sensorelement 16e für die Zusatzheizung
betätigt
werden oder in einem nachfolgenden Schritt II' eine
Timer-Funktion angewählt
werden. Da dies gemäß der vorstehenden
Beschreibung für
ein korrekt ablaufendes Bedienverfahren nicht vorgesehen bzw. nicht
möglich
ist, da noch keine Kochstelle selektiert worden ist, liegt eine
fehlerhafte Eingabe vor. Diese kann einer Bedienperson angezeigt
werden entweder durch entsprechendes Blinken der LED 36b, durch
ein Aufleuchten in einer den Fehlerzustand anzeigenden Farbe oder
bzw. zusätzlich
durch einen Signalton über
den Lautsprecher 32. Dieser Signalton bei einer fehlerhaften
Bedienung kann sich beispielsweise dadurch von einem Signalton bei
einer korrekten Bedienung unterscheiden, dass er tief und unangenehm
klingt, beispielsweise auch relativ lang. Bei einer korrekten Bedienung
kann er kurz und eher angenehm sein.
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Da,
wie zuvor beschrieben worden ist, für ein korrektes Bedienverfahren
zuerst eine Kochstelle 14 über Betätigung eines der Kochstelle 14 direkt
zugeordneten Bedienelementes 18 hätte ausgewählt werden müssen, bevor
Ankochstoß,
Zusatzheizung oder Timer eingestellt werden, wird bei einer Bedienung gemäß Schritt II oder Schritt II' ein
Fehler ausgelöst. Hier
weiß die
Steuerung nämlich
entgegen einem korrekten Bedienverfahren gar nicht, welcher Kochstelle
die gewählten,
zusätzlichen
Funktionen bzw. Eingaben zugeordnet werden sollen bzw. für deren Betrieb
sie gelten sollen.
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Zusätzlich zu
einer blinkenden Anzeige der dem fälschlicherweise bedienten Bedienelement
zugeordneten LED 34 auf eine Weise, die einen Fehler anzeigt,
kann eine der LED 36 blinken oder eine sonstige charakteristische
Anzeige zeigen, welche den Bedienelementen 18 zugeordnet
sind, die eigentlich hätten
betätigt
werden müssen.
Hier kann es also sein, dass diese LED 36 entweder in einer
Farbe die von der Fehleranzeigenfarbe abweicht, also beispielsweise
in grün
für den
Vorschlag einer möglichen
Bedienung und rot für
die Anzeige einer fehlerhaft erfolgten Bedienung, leuchten. Alternativ
kann es über
Leuchtkraft und/oder Leuchtfrequenz geregelt werden. Auf alle Fälle sollte
hier eine klare Unterscheidung dahingehend erfolgen, dass eine Bedienperson
schnell und instinktiv erkennen kann, ob das Leuchten einer LED
eine fehlerhafte Bedienung anzeigt oder eine vorgesehene mögliche Bedienung anzeigt
bzw. dazu auffordert. Gleichzeitig wird die fehlerhafte Bedienung
durch den Schritt II' oder II nicht gewertet bzw. führt, da
er sowieso nicht vorgesehen ist in dem Bedienverfahren, nicht zu
einer Bedienfunktion oder einer Änderung
des Zustandes der Bedieneinrichtung 10 bzw. des Kochfeldes 11.
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Hat
nun eine Bedienperson, angeleitet durch die entsprechende Anzeige
der LED 36, eines der Sensorelemente 18 für die Selektion
einer Kochstelle 14 einmal gedrückt, so wäre der nächste korrekte Schritt ein
erneutes Drücken
für die
Leistungseinstellung dieser Kochstelle. Wird nun also beispielsweise wiederum
in einem Schritt II oder II' der vorher beschriebene Bedienschritt
durchgeführt,
so ist er erneut noch nicht in dem Bedienverfahren vorgesehen. Hier
erfolgt also wiederum, wie zuvor be schrieben, die Anzeige der fehlerhaften
Bedienung sowie die Anzeige einer möglichen korrekten Bedienung
jeweils durch die LED 34 und 36.
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Ist
durch erneutes Betätigen
aufgrund der Anleitung der Bedieneinrichtung 10 eine Kochstelle 14 selektiert
und ihre Leistungshöhe
zumindest so weit eingestellt, dass der Betrieb beginnen kann, könnte die
Bedienperson den Betrieb fortlaufen lassen. Alternativ kann sie
noch eine der vorbeschriebenen Zusatzfunktionen einstellen. Dies
kann besonders gut dadurch angezeigt werden als Möglichkeit, dass
die LED 34 für
die Zusatzfunktionen, die noch möglich
sind, schwach leuchten, so dass instinktiv klar ist, dass sie zwar
betätigt
werden können,
nicht jedoch müssen.
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Diese
beispielhaft beschriebenen Bedienschritte können für den Fachmann leicht erkennbar auch
bezüglich
anderer Bedienfunktionen gelten.
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Der
Lern-Betriebsmodus, der also fehlerhafte Bedienungen nicht nur nicht
in eine Bedienfunktion umsetzt, sondern einer Bedienperson direkt
als Fehler explizit zeigt und auch gleichzeitig mögliche oder sinnvolle
Anzeigen zeigt, ist natürlich
vor allem zu Beginn eines Betriebs sinnvoll, solange eine Bedienperson
noch nicht im Umgang mit dem Kochfeld 11 oder einem sonstigen
Gerät eingeübt ist.
Ist dies dagegen nach einer gewissen Zeit der Fall, so könnten derartige
Aktivitäten
der Bedieneinrichtung 10 sogar stören. Dazu kann vorgesehen sein,
dass entweder nach einer bestimmten Betriebszeit oder einer bestimmten
Anzahl von Bedienvorgängen
der Lern-Betriebesmodus automatisch von der Steuerung 30 abgeschaltet
wird. Alternativ kann dies durch eine Bedienperson direkt gemacht
werden, beispielsweise durch Durchführen einer bestimmten Tastenkombination
an einem der Sensorelemente.