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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Neigevorrichtung für einen
Kraftfahrzeugsitz und insbesondere eine sogenannte „runde
Neigevorrichtung”,
die eine kreisförmige
oder runde Bauweise aufweist, wobei die meisten der sie bildenden
Elemente im Verhältnis
zu einer Welle, die ein Drehzentrum bildet, drehbar angeordnet und
zirkular für
ein Neigen eines Sitzes betätigbar
sind.
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2. Beschreibung des Stands
der Technik
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Unter
den verschiedenen Arten herkömmlicher
Neigevorrichtungen befindet sich auch die sogenannte „runde
Neigevorrichtung”,
deren Körper
eine kreisförmige
oder runde Bauweise aufweist und die eine Basis und obere bewegbare
Arme umfaßt,
die beide von dem runden Körper
nach außer
vorragen. Der Basisarm ist an einem Sitzpolster eines Sitzes befestigt,
während
der obere bewegbare Arm mit einer Lehne des Sitzes verbunden ist.
Die meisten bewegbaren Elemente und Mechanismen sind im runden Körper dieser
speziellen Neigevorrichtung so vorgesehen, daß sie relativ zu einer Welle,
die ein Drehzentrum bildet, bewegbar und zum Neigen des Sitzes in
einer kreisförmigen
Weise betätigbar
sind. Beispiele derartiger runder Neigevorrichtungen sind aus den
offengelegten
japanischen
Patentanmeldungen Nr.2003-289973 ,
2002-177084 und
8-253063 bekannt.
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Insbesondere
umfaßt
diese Art von Neigevorrichtung eine mit entweder dem Sitzpolsterrahmen
oder einem Sitzlehnenrahmen verbundene Basisplatte und eine drehbar
an der Basisplatte befestigte Zahnradplatte, wobei die Zahnradplatte
einen nach innen gezahnten Abschnitt aufweist, der kreisförmig in
dieser definiert ist und mit dem anderen Rahmen, d. h. dem Sitzlehnenrahmen
oder dem Sitzpolsterrahmen, verbunden ist. Zentral in der Neigevorrichtung
ist eine Welle vorgesehen. Des weiteren sind auf der Basisplatte
mehrere Sperrzahnräder
vorgesehen, die relativ zur Welle radial angeordnet sind und in
diametraler Richtung im Verhältnis
zum innen gezahnten Abschnitt der Zahnradplatte gleitend bewegt
bzw. verschoben werden können.
Ein Betätigungshebel
ist fest mit einem nach außen
freiliegenden Teil des vorhergehenden Schaftes verbunden und auf
der Welle ist eine Nocke befestigt. Die Sperrzahnräder sind
normalerweise mittels Federn mit dem nach innen gezahnten Abschnitt
der Zahnradplatte verzahnt, wodurch die Neigevorrichtung in einen
verriegelten bzw. gesperrten Zustand versetzt wird.
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Durch
Drehen des Betätigungshebels
in eine entsperrende Richtung werden die Sperrzahnräder vom
nach innen gezahnten Abschnitt der Zahnradplatte außer Eingriff
gebracht, so daß die
Neigevorrichtung aus dem Sperrzustand gelöst wird und die Sitzlehne um
einen gewünschten
Winkel geneigt werden kann.
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In
zusammengesetzten Zustand der runden Neigevorrichtung sind sowohl
im Sitzpolsterrahmen als auch im Rückenlehnenrahmen mehrere Durchgangsöffnungen
und sowohl auf der Basisplatte als auch der Zahnradplatte mehrere
Vorsprünge
ausgebildet. Durch Einfügen
dieser Vorsprünge
in entsprechende Durchgangsöffnungen
und Verschweißen der
Ersteren mit den Letzteren sind die Basisplatte und die Zahnradplatte
am Sitzpolsterrahmen bzw. am Rückenlehnenrahmen
befestigt.
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Bei
diesem Montageprozeß muß Sorge
getragen werden, daß die
Sperrzahnräder
mit dem innen gezahnten Abschnitt der Zahnradplatte über die Federn
vollständig
in Eingriff gebracht werden. Falls jedoch die Neigevorrichtung so
zusammengesetzt wurde, daß die
Sperrzahnräder
unvollständig
mit dem innen gezahnten Abschnitt in Eingriff stehen (was als ein
sogenannter „halbverriegelter” Zustand bezeichnet
wird), führt
selbst eine vollständige
Drehung des Betätigungshebels
nicht zu einer ausreichenden Bewegung der Nocke und der Sperrzahnräder im Verhältnis zum
innen gezahnten Abschnitt. In diesem Fall kann die Neigevorrichtung
von einem Benutzer nicht vollständig
entsperrt bzw. gesperrt werden. Des weiteren sind bei einer derartigen
unvollständig
zusammengefügten
Neigevorrichtung die meisten der diese bildenden Elemente im Inneren enthalten
und von außen
nicht sichtbar, was dazu führt,
daß der
Nutzer nicht in der Lage ist, zu erkennen, wie die Sperrzahnräder mit
dem innen gezahnten Abschnitt in Eingriff stehen.
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Eine
Neigevorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ist aus der Druckschrift
FR 2 811 947 A1 bekannt.
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Abriß der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung beabsichtigt die zuvor genannten Probleme
zu lösen
und daher wird im wesentlichen bereitgestellt:
Eine Neigevorrichtung,
die umfaßt:
eine entweder am Sitzpolsterrahmen oder am Rückenlehnenrahmen befestigte
Basisplatte, eine an der Basisplatte befestigte Welle, eine am anderen
Rahmen des Sitzpolsterrahmens und Rückenlehnenrahmens befestigte Zahnradplatte,
wobei die Zahnradplatte einen innen gezahnten Abschnitt aufweist
und über
die Welle mit der Basisplatte so verbunden ist, daß sie um
die Welle drehbar ist; ein auf der Basisplatte in radialer Weise
im Verhältnis
zur Welle so angeordnetes Sperr zahnradmittel, daß es in einer diametralen Richtung eines
Kreises mit der Mitte an der Welle gleitend bewegbar ist, wobei
das Sperrzahnradmittel normalerweise durch Federmittel vorgespannt
ist, so daß der außen gezahnte
Abschnitt desselben und der innen gezahnten Abschnitt der Zahnradplatte
miteinander in einem verzahnten Eingriff stehen; eine an der Welle
befestigte Nocke, die betriebsmäßig mit
dem Sperrmittel in Eingriff steht, und ein integral an der Welle
befestigtes Hebelelement, das außerhalb entweder des Sitzpolsterrahmens
oder des Rückenlehnenrahmens
angeordnet ist, wobei ein Betätigen
des Hebelelements in einer entriegelnden Richtung eine Drehung der
Welle bewirkt, wodurch der außen
gezahnte Abschnitt des Sperrzahnradmittels vom innen gezahnten Abschnitt
der Zahnradplatte über
die Nocke entgegen der Vorspannkraft des Federmittels außer Eingriff
gebracht wird, wodurch die Neigevorrichtung entsperrt wird, so daß ein Neigen
des Rückenlehnenrahmens
im Verhältnis
zum Sitzpolsterrahmen ermöglicht
wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Hebelpositionsprüfmittel
zwischen dem Hebelelement und entweder dem Rückenlehnenrahmen oder dem Sitzpolsterrahmen
vorgesehen ist, wobei das Hebelpositionsprüfmittel einem Nutzer oder einem Techniker,
der die Neigevorrichtung montiert, ermöglicht, eine Entfernung des
Hebelelements von einem Referenzpunkt zu erkennen und zu kontrollieren,
wobei der Nutzer bzw. der Techniker einfach bestimmen kann, ob der
außen
gezahnte Abschnitt des Sperrzahnradmittels mit dem innen gezahnten
Abschnitt der Zahnradplatte in Eingriff oder außer Eingriff steht, wobei das
Hebelpositionsprüfmittel
ein in einem freien Endabschnitt des Hebelelements ausgebildete Positionierungsöffnung und
eine dem Referenzpunkt entsprechende Referenzöffnung umfasst, wobei die Referenzöffnung in
entweder dem Sitzpolsterrahmen oder dem Rückenlehnenrahmen hergestellt
ist.
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Andere
Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der Lektüre der nachfolgenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine teilweise aufgebrochene Vorderansicht einer Neigevorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, bei der ein Sperrzahnrad sich in Eingriff mit einer Zahnradplatte
befindet;
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2 ist
eine entlang der Linie II-II in 1, aufgenommene
Querschnittsansicht;
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3 ist
eine teilweise aufgebrochene Vorderansicht der Neigevorrichtung,
bei der ein Sperrzahnrad sich unvollständig in Eingriff mit einer
Zahnradplatte befindet; und
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4 ist
eine entlang der Linie III-III in 3 aufgenommene
Querschnittsansicht.
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Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung
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Mit
Bezugnahme auf 1 bis 4 ist eine bevorzugte
Ausführungsform
einer runden Neigevorrichtung (die runde Neigevorrichtung selbst
ist bekannt, wie zuvor angegeben wurde) gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt.
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Obwohl
die runde Neigevorrichtung zuvor beschrieben wurde, wird eine kurze
Beschreibung der veranschaulichten runden Neigevorrichtung angegeben,
um das Verständnis
der vorliegenden Erfindung zu erleichtern.
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Die
Bezugszeichen A und B bezeichnen einen Sitzpolsterrahmen, der einen
Teil eines Sitzpolsters bildet, bzw. einen Rückenlehnenrahmen, der einen
Teil einer Rückenlehne
bildet. Man beachte, daß der
Sitzpolsterrahmen A von der Art eines Basisrahmens sein kann, der
abhängig
vom Aufbau des Sitzes mit dem Sitzpolsterrahmen verbunden sein kann.
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Wie
bekannt ist, umfaßt
die runde Neigevorrichtung eine Tellerscheiben-förmige Basisplatte 30, eine
Zahnradplatte 40 mit der Form einer Scheibe mit einem gezahnten
inneren Abschnitt 40B, der kreisförmig- darin definiert ist,
eine Nocke 51, ein Sperrzahnradmittel 31 mit einem
entlang des Umfangs desselben definierten gezahnten äußeren Abschnitt 31A,
eine Welle 5 und ein Hebelelement 1. Das Bezugszeichen 32 bezeichnet
eine Ringklammer, in der die Basis- und Zahnradplatte 30, 40 drehbar
gehalten sind.
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Obwohl
dies nicht gezeigt ist, ist zu beachten, daß das Sperrzahnradmittel 31,
wie im Stand der Technik bekannt ist, mehrere Sperrzahnradteile
umfaßt,
die in radialer Weise relativ zur Welle 5 angeordnet sind,
so daß sie
in einer diametralen Richtung eines Kreises, dessen Mitte an der
Welle liegt, gleitend verschiebbar sind, so daß der außen gezahnte Abschnitt 31A jedes
der Sperrzahnradteile für
ein verzahntes In-Eingriff-Bringen mit und Außer-Eingriff-Bringen von dem
innen gezahnten Abschnitt 40B von der Welle 5 nach
außen
zeigt.
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Die
Welle 5 erstreckt sich zentral zur und durch die Neigevorrichtung.
Die Nocke 51 ist integral an der Welle 5 befestigt
und befindet sich betriebsmäßig in Eingriff
mit einem inneren Abschnitt des Sperrzahnrads 31.
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Die
Basisplatte 30 ist durch Verschweißen der Vorsprünge 30A derselben
mit dem Sitzpolster rahmen A fest an diesem befestigt und ist an
der Mittel derselben drehbar von der Welle 5 gehalten.
Andererseits ist die Zahnradplatte 40 fest am Rückenlehnenrahmen
durch Verschweißen
der Vorsprünge 40A derselben
mit dem Rückenlehnenrahmen
B befestigt.
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Die
Nocke 51 ist normalerweise durch (nicht gezeigte) Federn
in einer Richtung von der Neigevorrichtung nach außen vorgespannt,
so daß sie
das Sperrzahnrad 31 in vorspannender Weise gegen die Zahnradplatte 40 drückt, wodurch
sich der außen
gezahnte Abschnitt 31A in vollständig verzahntem Eingriff mit
dem innen verzahnten Abschnitt 40B befindet.
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Wie
in 2 zu erkennen ist, ist das Hebelelement 1 an
einem Basisende 1B desselben an einem äußeren Teil der Welle 5 befestigt,
der von der Neigevorrichtung nach außen freiliegt.
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Wie
in 1 gezeigt ist, ist ein Endabschnitt 2A eines
Kabels 2 fest mit einer Öffnung 13 des Hebelelements 1 verbunden.
Das Kabel 2 ist beispielsweise betriebsmäßig mit
einem Betätigungshebel (nicht
gezeigt) so verbunden, daß der
Betrieb des Betätigungshebels
in einer Entriegelungsrichtung eine Drehung sowohl des Hebelelements 1 als
auch der Welle 5 bewirkt, wodurch wiederum ein Zurückziehen der
Nocke 51 vom Sperrzahnrad 31 entgegen der vorspannenden
Kräfte
der Federn bewirkt wird und dadurch das Sperrzahnrad 31 von
der Zahnradplatte 40 außer Eingriff gebracht wird,
wodurch die Neigevorrichtung in einen entriegelten Zustand versetzt wird.
Dies ist bekannt und für
den Fachmann ohne weitere Beschreibung verständlich.
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Bei
der vorhergehenden bekannten Anordnung der runden Neigevorrichtung
ist zu erkennen, daß eine
Drehung des Hebelelements 1 in eine Entriegelungsrichtung
zu einer Bewegung der Nocke 51 führt, so daß ein Verschieben des Sperrzahnrads 31 von
der Zahnradplatte 40 bewirkt wird, so daß der außen gezahnte
Abschnitt 31A des Sperrzahnrads 31 vom innen gezahnten
Abschnitt 40B der Zahnradplatte 40 außer Eingriff
gebracht wird. Dadurch kann der Rückenlehnenrahmen B (bzw. die
Rückenlehne) einstellbar
um einen gewünschten
Winkel geneigt werden.
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Wie
zuvor erwähnt,
kann beim Zusammensetzen dieser runden Neigevorrichtung das Problem auftreten,
daß der
außen
gezahnte Abschnitt 31A mit dem innen gezahnten Abschnitt 40B unvollständig in Eingriff
steht (wobei es sich um einen sogenannten „halbverriegelten” Zustand
handelt), wobei in diesem Fall selbst eine vollständige Drehung
des Betätigungshebels
nicht zu einer ausreichenden Bewegung der Nocke 51 und
des Sperrzahnrads 31 im Verhältnis zum innen gezahnten Abschnitt 40B führt. Des
weiteren sind die meisten der die Vorrichtung bildenden Elemente
im Inneren enthalten und von außen
nicht zu sehen, wie ebenfalls bereits zuvor erwähnt wurde.
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Um
dieses Problem zu lösen,
richtet die vorliegende Erfindung das Augenmerk auf die relative Position
zwischen dem Hebelelement 1 und dem Sperrzahnrad 31.
Es werde angenommen, daß selbst
in einem Fall, in dem ein Nutzer das Hebelelement 1 vollständig in
eine entsperrte Richtung dreht, die Neigevorrichtung nicht entsperrt
ist. Dies kommt daher, daß sich
bei der Montage der Neigevorrichtung der außen gezahnte Abschnitt 31A des
Sperrzahnrades 31 in einem unvollständigen Eingriff mit dem innen
gezahnten Abschnitt 40B der Zahnradplatte 40 befindet,
wobei es sich um den sogenannten „halbverriegelten Zustand” handelt.
Es ist erkennbar, daß in
diesem Zustand das Hebelelement 1 sowie die Nocke 51 von
einer voreingestellten Verriegelungsposition entfernt sind bzw.
abweichen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird daher ein Hebelpositionsprüfmittel L zwischen dem Hebelelement 1 und
entweder dem Sitzpolsterrahmen A oder Rückenlehnenrahmen B vorgesehen,
wodurch ein Nutzer oder Techniker, der die Neigevorrichtung montiert,
in die Lage versetzt ist, einfach zu überprüfen und zu sehen, ob oder in
welcher Weise das Hebelelement 1 von einer voreingestellten
Position oder einem Referenzpunkt entfernt ist, wodurch ihm oder ihr
ermöglicht
ist, zu bestimmen, wie das Sperrzahnrad 31 in die Zahnradplatte 40 ein
greift oder nicht in Eingriff steht.
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Im
folgenden wird auf 3 Bezug genommen. Das oben definierte
Hebelpositionsprüfmittel
L umfaßt:
eine Positionieröffnung 10,
die in einem freien Endabschnitt 1A des Hebelelements 1 ausgebildet
ist, eine Referenzöffnung 11,
die im Sitzpolsterrahmen A ausgebildet ist und einen Positionierstift
C.
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Die
Referenzöffnung 11 ist
an einem vorbestimmten Punkt im Sitzpolsterrahmen A angeordnet, der
einen Referenzpunkt angibt, an den der freie Endabschnitt 1A des
Hebelelements 1 eingestellt werden muß, um einen vollständig verzahnten
Eingriff des außen
gezahnten Abschnitts 31A und des innen gezahnten Abschnitts 40B sicherzustellen.
Dies basiert auf der Struktur der runden Neigevorrichtung, wobei
die Nocke 51, die mit dem Hebelelement 1 über die
Welle 5 fest zusammengefügt ist, wenn der freie Endabschnitt 1A des
Hebelelements an diese Position bzw. Referenzöffnung 11 gestellt
ist, durch Federn ausreichend vorgespannt ist, daß sie das Sperrzahnrad 31 gegen
die Zahnradplatte 40 drückt, so
daß der
außen
gezahnte Abschnitt 31A des Sperrzahnrads 31 vollständig mit
dem innen gezahnten Abschnitt 40B der Zahnradplatte 40 verzahnt
ist.
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Die
Positionieröffnung 10 ist
im vorhergehenden freien Endabschnitt 1A so definiert,
daß sie
mit der vorhergehenden Referenzöffnung 11 ausgerichtet
ist, wie in 1 und 2 zu erkennen
ist. Diese Ausrichtung gibt einen vollständig verzahnten Eingriff zwischen
dem Sperrzahnrad 31 und der Zahnradplatte 40 an
und gibt auch den normalen Betriebszustand der Neigevorrichtung
an.
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Nun
wird in einer Situation, in der sich das Sperrzahnrad 31 in
einem unvollständig
verriegelten Zustand (halbverriegelt) im Verhältnis zur Zahnradplatte 40 befindet,
wie in 3 gezeigt ist, die Positionieröffnung 10 von der
Referenzöffnung 11 versetzt, wodurch
der Benutzer bzw. der Techniker eine Versetzung des Hebelelements 1 vom
oben bezeichneten Referenzpunkt und somit einen unvollständig verriegelten
Zustand des Sperrzahnrads 31 einfach wahrnehmen kann.
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In
diesem Zusammenhang umfaßt
die vorliegende Erfindung auch eine Einstelleinrichtung M, mit der
das Hebelelement 1 in einstellender Weise zum zuvor genannten
Referenzpunkt zurückgebracht werden
kann. Wie in 2 gezeigt ist, umfaßt die Einstelleinrichtung
M ein mit einem Gewinde versehenes Stabelement 21 und eine
Einstellmutter 20, die auf dem mit einem Gewinde versehenen
Stabelement 21 in Gewindeeingriff steht, so daß die Einstellmutter 20 längs des
mit einem Gewinde versehenen Stabelements 21 durch Drehen
dieser speziellen Einstellmutter 20 bewegt werden kann.
Die Einstellmutter 20 ist fest mit dem zuvor genannten
Endabschnitt 2A des Kabels 2 verbunden, wie in 1 gezeigt
ist.
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Dementsprechend
kann der Benutzer bzw. ein Techniker, wenn er einen Versatz der
Positionieröffnung 10 gegenüber der
Referenzöffnung 11 feststellt,
die Einstellmutter 20 zur Bewirkung einer Drehung des Hebelelements 1 drehen,
wie durch den Pfeil in 3 angegeben ist, so daß die Positionieröffnung 10 mit
der Referenzöffnung 11 ausgerichtet wird.
Danach wird der Positionierstift C sowohl durch die Positionieröffnung als
auch die Referenzöffnung 10, 11 eingefügt, wie
in 4 gezeigt ist, um sicherzustellen, daß die Positionieröffnung 10 koaxial
mit der Referenzöffnung 11 ausgerichtet
ist, wodurch die Nocke 51 durch die Feder vorspannend in
Verriegelungsrichtung bewegt wird, wodurch der außen gezahnte
Abschnitt 31A in einen vollständig verzahnten Eingriff mit
dem innen gezahnten Abschnitt 40B gebracht wird, wie in 1 zu
erkennen ist.
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Die
oben beschriebenen Schritte zur Fehlfunktionsprüfung und zur Einstellung sind
auf den Fall anwendbar, in dem ein zu enger Eingriff zwischen dem
außen
gezahnten Abschnitt 31A und dem innen gezahnten Abschnitt 40B bei
der Montage der Neigevorrichtung auftritt, was bedeutet, daß selbst eine
vollständige
Drehung des Hebelelements 1 in eine Entriegelungsrichtung
nicht dazu führt,
das Sperrzahnrad 31 von der Zahnradplatte 40 außer Eingriff
zu bringen. In diesem Fall, der nicht gezeigt ist, wird die Positionieröffnung 10 in
einer Richtung entgegengesetzt zur in 3 gezeigten
Richtung von der Referenzöffnung 11 versetzt
bzw. verschoben. Somit sollte ein Nutzer bzw. ein Techniker die Einstellmutter 20 zur
Bewirkung einer Drehung des Hebelelements 1 drehen, um
die Positionieröffnung 10 mit
der Referenzöffnung 11 auszurichten,
wonach der Positionierstift C sowohl durch die Positionieröffnung 10 als
auch durch die Referenzöffnung 11 eingeführt wird,
wie in 4 gezeigt ist, wodurch der außen gezahnte Abschnitt 31A in
einen normal verzahnten Eingriff mit dem innen gezahnten Abschnitt 40B gebracht
wird, wie in 1 zu erkennen ist.
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Wie
in 4 durch die strichpunktierte Linien gezeigt ist,
kann anstelle der Referenzöffnung 11 im Sitzpolsterrahmen
A eine andere Referenzöffnung 11' im Rückenlehnenrahmen
B ausgebildet sein. In diesem Fall ist es besser, eine Erweiterung
bzw. Verlängerung 1' des Hebelelements 1 vorzusehen
und darin eine weitere Positionieröffnung 10' auszubilden,
statt die Positionieröffnung 10 im
Hebelelement 1 herzustellen. Mit dieser alternativen Ausführungsform
können
dieselben Effekte, wie oben beschrieben, erreicht werden.
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Vorstehend
wurde die vorliegende Erfindung beschrieben, wobei jedoch zu beachten
ist, daß die Erfindung
nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt ist,
sondern daß Abwandlungen,
Ersetzungen und Hinzufügungen
daran vorgenommen werden können,
ohne vom Umfang der beigefügten Ansprüche abzuweichen.