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DE102005031815A1 - Wiederverschließbares Ausgießelement mit einem Deckel für Getränkepackungen - Google Patents

Wiederverschließbares Ausgießelement mit einem Deckel für Getränkepackungen Download PDF

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DE102005031815A1
DE102005031815A1 DE200510031815 DE102005031815A DE102005031815A1 DE 102005031815 A1 DE102005031815 A1 DE 102005031815A1 DE 200510031815 DE200510031815 DE 200510031815 DE 102005031815 A DE102005031815 A DE 102005031815A DE 102005031815 A1 DE102005031815 A1 DE 102005031815A1
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Markus Wassum
Gregor Ott
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/72Contents-dispensing means
    • B65D5/74Spouts
    • B65D5/746Spouts formed separately from the container
    • B65D5/747Spouts formed separately from the container with means for piercing or cutting the container wall or a membrane connected to said wall
    • B65D5/748Spouts formed separately from the container with means for piercing or cutting the container wall or a membrane connected to said wall a major part of the container wall or membrane being left inside the container after the opening

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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist ein wiederverschließbares Ausgießelement für Getränkepackungen, insbesondere Karton/Kunststoff-Verbundpackungen, mit einem auf die Packung zu applizierenden Grundkörper, einem Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung und einem vom Öffnungselement betätigbaren Deckel, wobei Öffnungselement und Deckel um jeweils eine Achse schwenkbar im Grundkörper gelagert sind. Um die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile zu vermeiden und insbesondere ein Ausgießelement zur Verfügung zu stellen, das sich auf beliebige Packungen ohne darin ausgebildete Schwächungszonen applizieren lässt, ist vorgesehen, dass das Öffnungselement (4, 24, 44) in seinem in die Packung hineinschwenkbaren Teil eine umlaufende Schneide (7, 27) aufweist, die so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Packung ohne jegliche vorbereitete Schwächung zerschneidet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein wiederverschließbares Ausgießelement für Getränkepackungen, insbesondere Karton/Kunststoff-Verbundpackungen, mit einem auf die Packung zu applizierenden Grundkörper, einem Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung und einem vom Öffnungselement betätigbaren Deckel, wobei Öffnungselement und Deckel um jeweils eine Achse schwenkbar im Grundkörper gelagert sind.
  • Getränkepackungen aus Karton/Kunststoff-Verbundmaterial sind seit langem in vielfacher Ausfertigung bekannt. Während sich früher die Getränkepackungen in der Regel nach dem erstmaligen Öffnen nicht wiederverschließen ließen, wird vom Endverbraucher heute gefordert, dass ein Wiederverschließen möglich ist, um einerseits eine längere Frische des in der Packung abgefüllten Produktes sicherzustellen und darüber hinaus ein tropffreies Schütteln vor dem erneuten Gebrauch zu ermöglichen.
  • Die bisher auf dem Markt befindlichen Ausgießelemente sind mit Öffnungselementen versehen, welche in das Packungsmaterial hineingeschwenkt werden. Zur Erleichterung dieses Vorganges weisen die dafür vorgesehenen Getränkepackungen eine oder mehrere Schwächungs- oder Perforationslinien auf, welche das Eindringen des Öffnungselementes in das Packungsmaterial ermöglicht. Hierbei sind in der Regel sowohl die äußere PE-Schicht als auch das Trägermaterial durch eine entsprechende Stanzung oder eine Laserperforation geschwächt oder gar teilweise entfernt.
  • So ist aus der DE 196 35 087 C1 ein gattungsgemäßes wiederverschließbares Ausgießelement bekannt, welches auf eine entsprechend mit einer Schwächungszone versehene Getränkepackung appliziert werden kann. Es ist klar, dass das Einbringen der Schwächungslinie in das Verbundmaterial der Packung einen unabhängigen Arbeitsschritt beinhaltet. Darüber hinaus muss beim Applizieren des Ausgießelementes auf eine exakte Platzierung desselben geachtet werden, damit das Öffnungselement tatsächlich genau im Bereich der Kontur der Schwächungslinie angeordnet ist. Dies bedeutet einen erhöhten Fertigungsaufwand. Darüber hinaus sind bei dem bekannten Ausgießelement das Öffnungselement und der Deckel miteinander zwangsgekoppelt. Dies erfolgt über ein kleines Getriebe, dessen Herstellung äußerst aufwendig ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte und zuvor näher beschriebene Ausgießelement so auszugestalten und weiterzubilden, dass die oben genannten Nachteile zuverlässig vermieden werden. Insbesondere ist erwünscht, dass sich das Ausgießelement auf beliebige Packungen ohne darin ausgebildete Schwächungszonen applizieren lässt.
  • Diese Aufgabe wird bei einem wiederverschließbaren Ausgießelement mit den Merkmalen des Oberbegriffes von Anspruch 1 dadurch gelöst, dass das Öffnungselement in seinem in die Packung hineinschwenkbaren Teil eine umlaufende Schneide aufweist, die so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Packung ohne jegliche vorbereitete Schwächung zerschneidet.
  • Dadurch, dass das erfindungsgemäße Ausgießelement mit einem selbstschneidenden Öffnungselement versehen ist, kann auf das Einbringen einer Schwächungszone ins Verbundmaterial der späteren Packung komplett verzichtet werden.
  • Gemäß einer weiteren Lehre der Erfindung weist das Öffnungselement in seinem vorderen Bereich wenigstens einen Zahn zum Durchstechen der Packungswandung auf. Diese Ausführung ist besonders zweckmäßig, da das Verbundmaterial leichter zerschnitten werden kann, wenn die innere PE-Schicht bereits an einer Stelle zerstört ist. Außerdem erfolgt beim erstmaligen Zerstechen des Verbundmaterials durch den Zahn des Öffnungselementes bereits ein Druckausgleich zwischen Packungsinnendruck und der Atmosphäre. Auf diese Weise wird ein unbeabsichtigtes Austreten von Produkt zuverlässig vermieden.
  • Das Öffnungselement und/oder der Deckel können nach einer weiteren Lehre der Erfindung jeweils mittels zweier Achsstümpfe gelenkig im Grundkörper gelagert sein, es ist jedoch alternativ auch möglich, dass die Verbindung der beiden Teile mittels wenigstens einem Filmscharnier erfolgt. Diese Ausbildung ist besonders bei einteiliger Herstellung von erhöhtem Interesse.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Lagerung von Öffnungselement und Deckel derart gestaltet, dass die Betätigung des Deckels beim Öffnungsvorgang durch das Öffnungselement erst nach dem Einbringen der Schneide in das Packungsmaterial erfolgt.
  • Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass der Grundkörper im Gießbereich mit einer Gießtülle versehen ist, welche vom Deckel im geschlossenen Zustand dicht verschlossen wird. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch bei (noch) nicht geöffneter Packung eine Kontamination des Gießbereiches des Ausgießers, beispielsweise beim Transport oder im Verkaufsregal, zuverlässig ausgeschlossen ist.
  • Wird das erfindungsgemäße Ausgießelement erstmalig betätigt, so schneidet die umlaufende Schneide in das darunter befindliche Verbundmaterial und drückt gleichzeitig den entstehenden zungenförmigen Abschnitt ins Packungsinnere. Gleichzeitig wird während des Öffnungsvorganges der Deckel angehoben, so dass in Gießstellung das Öffnungselement um etwa 90° und der Deckel um etwa 45° gegenüber der Schließstellung verschwenkt sind.
  • Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass das Öffnungselement auf seiner Unterseite mit wenigstens einem Dorn zur Erzeugung einer Entlüftungsöffnung beim erstmaligen Öffnungsvorgang versehen ist. Bevorzugt weist ein solcher Dorn eine Mehrzahl dreieckiger Rippen auf, da diese leichter in das Verbundmaterial eindringen können als ein beispielsweise kegelförmig ausgebildeter Dorn.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Grundkörper in seinem hinteren Bereich kammerartig ausgebildet, wobei die Kammer wenigstens eine Öffnung aufweist, welche in geschlossenem Zustand des Ausgießelementes von einem Stopfen am Öffnungselement verschlossen wird. Bevorzugt ist ein solcher Stopfen tubusartig ausgebildet und weist in seinem Eckbereich eine Verdickung auf, welche ein Einrasten des Öffnungselementes in den Grundkörper ermöglicht. Diese Ausführung ist besonders zweckmäßig, da sie dem Verbraucher beim Wiederverschließen haptisch und gegebenenfalls auch akustisch das Erreichen der Schließstellung signalisiert.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ausgießelementes, perspektivisch in geöffneter Stellung,
  • 2 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Öffnungselement in geschlossener Stellung,
  • 3A und 3B Vertikalschnitte in Längsrichtung des erfindungsgemäßen Ausgießelementes in geschlossener Stellung in Richtung der Pfeile III-III aus 2 und in geöffneter Stellung,
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ausgießelementes, perspektivisch in geöffneter Stellung,
  • 5 das Ausgießelement aus 4 in Draufsicht auf das erfindungsgemäße Öffnungselement in geschlossener Stellung,
  • 6A und 6B Vertikalschnitte in Längsrichtung des erfindungsgemäßen Ausgießelementes in geschlossener Stellung in Richtung der Pfeile III-III aus 2 und in geöffneter Stellung,
  • 7 das Ausgießelement aus den 4 bis 6, in perspektivischer Ansicht von unten in seiner geöffneten Stellung und
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel ist in den 1 bis 3 dargestellt. Das Ausgießelement besteht dabei zunächst aus einem Grundkörper 1 mit einem umlaufenden Flansch 2 zur Befestigung des Ausgießelementes auf der – nicht dargestellten – Getränkeverbundpackung. Ein die mittige Öffnung umgebender Rahmen 3 erhöht die Stabilität des Grundkörpers 1. Gelenkig mit dem Grundkörper 1 verbunden ist ein Öffnungselement 4, welches ebenfalls einen umlaufenden Rahmen 5 aufweist und zur Betätigung mit einem Handgriff 6 versehen ist. Auf dem in die Packung beim Öffnungsvorgang hineinschwenkenden Teil weist das Öffnungselement 4 eine umlaufende Schneide auf, welche so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Verbundpackung zerschneidet, ohne dass dort Schwächungs- oder Perforationslinien angeordnet sein müssten, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist. Eine Verbesserung des Öffnungsvorganges wird dadurch erreicht, wenn das Öffnungselement 4 in seinem vorderen Bereich einen Zahn 8 aufweist. Auf diese Weise wird das Verbundmaterial erst an einer Stelle durch das Eindringen des Zahnes 8 zerstört und von dort aus erfolgt ein verbessertes Aufschneiden durch die sich zu beiden Seiten des Zahnes 8 erstreckende Schneide 7.
  • Gelagert ist das Öffnungselement 4 im Grundkörper 1 bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel mittels zweier Achsstümpfe 9, wie besonders deutlich aus den 2, 3A und 3B entnommen werden kann. Ein Deckel 10, ebenfalls mit Achsstümpfen 11 im Grundkörper 1 gelagert, sorgt in geschlossenem Zustand des erfindungsgemäßen Ausgießelementes für einen Verschluss der mit einer Gießtülle 12 versehenen Gießöffnung.
  • Insbesondere den 3A und 3B ist deutlich zu entnehmen, dass die Lagerung des Öffnungselementes 4 und des Deckels 10 im Grundkörper 1 so ausgeführt ist, dass die Betätigung des Deckels 10 beim Öffnungsvorgang durch das Öffnungselement 4 erfolgt. Bevorzugt erfolgt die Betätigung über eine Erhebung 13 auf der Oberseite des Öffnungselementes 4, welche – nachdem das Öffnungselement 4 bereits in das Packungsmaterial eingedrungen ist – mit einem entsprechenden Steg 14 des Deckels 10 zusammenwirkt, wie aus 3B deutlich ersichtlich. Im geschlossenen Zustand sorgt der Deckel 10 dafür, dass das Eindringen von Schmutz oder dergleichen während des Transportes und der Lagerung einer mit dem erfindungsgemäßen Ausgießelement versehenen Getränkeverbundpackung zuverlässig ausgeschlossen ist.
  • Die 4 bis 7 beschreiben ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ausgießelementes. Auch dieses ist wieder dreiteilig aufgebaut und besteht aus einem Grundkörper 21 mit einem umlaufenden Flansch 22 und einem Rahmen 23, in dem ein Öffnungselement 24 mit einem Rahmen 25 und einem Handgriff 26 schwenkbar gelagert ist. Auch das Öffnungselement 24 weist eine umlaufende Schneide 27 und einen Zahn 28 zum Durchstechen der Packungswandung auf.
  • Gelagert ist das Öffnungselement 24 im Grundkörper 21 wiederum mittels zweier Achsstümpfe 29, welche in entsprechende Ausnehmungen im Grundkörper 21 eingreifen, wie den 6A und 6B und den nicht näher bezeichneten Verbreiterungen des Rahmens 23 in den 4 und 5 zu entnehmen ist.
  • Ein Deckel 30 ist hier mittels zweier Filmscharniere 31 am Rahmen 23 des Grundkörpers 21 gelenkig verbunden. Auch hier dient der Deckel 30 zum sicheren Verschließen der wiederum mit einer Gießtülle 32 versehenen Gießöffnung. Die Betätigung des Deckels 30 erfolgt prinzipiell genauso wie beim ersten Ausführungsbeispiel mittels einer Erhebung 33 auf dem Öffnungselement 24, welche nach einem gewissen Schwenkwinkel mit dem dazu korrespondierenden Deckel 30 zusammenwirkt. Dazu weist der Deckel 30 eine Schräge 34 auf.
  • In 4 ist ferner deutlich zu erkennen, dass der Grundkörper 21 an seinem der Gießtülle 32 entgegengesetzten Ende einen kammerartigen Aufbau aufweist, wobei die Kammer 35 mit einer Öffnung 36 versehen ist, welche von einem im Öffnungselement 24 angeordneten Stopfen 37 bei geschlossenem Ausgießelement verschlossen ist. Auf diese Weise ist für eine gute Entlüftung beim Ausgießvorgang gesorgt und gleichzeitig eine Verrastung von Öffnungselement 24 und Grundkörper 21 möglich, so dass eine mit dem erfindungsgemäßen Ausgießelement versehene Getränkepackung nach dem Wiederverschluss des Ausgießelementes tropffrei geschüttelt werden kann.
  • Eine weitere Verbesserung des Ausgießvorganges wird dadurch erreicht, dass das Ausgießelement 24 auf seiner Unterseite einen Dorn 38 aufweist, der besonders in den 6 und 7 deutlich erkennbar ist. Besonders 7, welche das erfindungsgemäße Ausgießelement in einer perspektivischen Darstellung von unten zeigt, ist zu entnehmen, dass sich der Dorn 38 unterhalb der Kammer 35 befindet, so dass Luft von außerhalb der Packung durch das Loch 36 und die ins Verbundmaterial gestanzte Öffnung ins Packungsinnere gelangen kann, so dass ein gleichmäßiges Ausgießen gewährleistet ist.

Claims (12)

  1. Wiederverschließbares Ausgießelement für Getränkepackungen, insbesondere Karton/Kunststoff-Verbundpackungen, mit einem auf die Packung zu applizierenden Grundkörper, einem Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung und einem vom Öffnungselement betätigbaren Deckel, wobei Öffnungselement und Deckel um jeweils eine Achse schwenkbar im Grundkörper gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (4, 24, 44) in seinem in die Packung hineinschwenkbaren Teil eine umlaufende Schneide (7, 27) aufweist, die so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Packung ohne jegliche vorbereitete Schwächung zerschneidet.
  2. Ausgießelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (4, 24, 44) in seinem vorderen Bereich wenigstens einen Zahn (8, 28) zum Durchstechen der Packungswandung aufweist.
  3. Ausgießelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (4) und/oder der Deckel (10) jeweils mittels zweier Achsstümpfe (9, 11) gelenkig im Grundkörper (1) gelagert sind.
  4. Ausgießelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (24, 44) und/oder der Deckel (30. 50) jeweils mittels wenigstens einem Filmscharnier (31, 51) gelenkig mit dem Grundkörper (21, 41) verbunden sind.
  5. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung von Öffnungselement (4, 24, 44) und Deckel (10, 30, 50) derart gestaltet ist, dass die Betätigung des Deckels (10, 30, 50) beim Öffnungsvorgang durch das Öffnungselement (4, 24, 44) erst nach dem Eindringen der Schneide (7, 27) in das Packungsmaterial erfolgt.
  6. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1, 21, 41) im Gießbereich mit einer Gießtülle (12, 32, 52) versehen ist, welche vom Deckel (10, 30, 50) im geschlossenen Zustand dicht verschlossen wird.
  7. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (4, 24, 44) in seiner geöffneten Stellung um etwa 90° verschwenkt ist.
  8. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (10, 30, 50) in seiner geöffneten Stellung um etwa 45° verschwenkt ist.
  9. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (24) auf seiner Unterseite mit wenigstens einem Dorn (38) zur Erzeugung einer Entlüftungsöffnung beim erstmaligen Öffnungsvorgang versehen ist.
  10. Ausgießelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (38) eine Mehrzahl dreieckiger Rippen aufweist.
  11. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) in seinem hinteren Bereich kammerartig ausgebildet ist, dass die Kammer (35) wenigstens eine Öffnung (36) aufweist und dass das Öffnungselement (24) einen Stopfen (37) zum Freigeben bzw. Verschließen dieser Öffnung (36) aufweist.
  12. Ausgießelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfen (37) tubusartig ausgebildet ist und in seinem Endbereich eine Verdickung aufweist, welche ein Einrasten des Öffnungselementes (24) in den Grundkörper (21) ermöglicht.
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