DE102005031815A1 - Wiederverschließbares Ausgießelement mit einem Deckel für Getränkepackungen - Google Patents
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Abstract
Dargestellt und beschrieben ist ein wiederverschließbares Ausgießelement für Getränkepackungen, insbesondere Karton/Kunststoff-Verbundpackungen, mit einem auf die Packung zu applizierenden Grundkörper, einem Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung und einem vom Öffnungselement betätigbaren Deckel, wobei Öffnungselement und Deckel um jeweils eine Achse schwenkbar im Grundkörper gelagert sind. Um die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile zu vermeiden und insbesondere ein Ausgießelement zur Verfügung zu stellen, das sich auf beliebige Packungen ohne darin ausgebildete Schwächungszonen applizieren lässt, ist vorgesehen, dass das Öffnungselement (4, 24, 44) in seinem in die Packung hineinschwenkbaren Teil eine umlaufende Schneide (7, 27) aufweist, die so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Packung ohne jegliche vorbereitete Schwächung zerschneidet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein wiederverschließbares Ausgießelement für Getränkepackungen, insbesondere Karton/Kunststoff-Verbundpackungen, mit einem auf die Packung zu applizierenden Grundkörper, einem Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung und einem vom Öffnungselement betätigbaren Deckel, wobei Öffnungselement und Deckel um jeweils eine Achse schwenkbar im Grundkörper gelagert sind.
- Getränkepackungen aus Karton/Kunststoff-Verbundmaterial sind seit langem in vielfacher Ausfertigung bekannt. Während sich früher die Getränkepackungen in der Regel nach dem erstmaligen Öffnen nicht wiederverschließen ließen, wird vom Endverbraucher heute gefordert, dass ein Wiederverschließen möglich ist, um einerseits eine längere Frische des in der Packung abgefüllten Produktes sicherzustellen und darüber hinaus ein tropffreies Schütteln vor dem erneuten Gebrauch zu ermöglichen.
- Die bisher auf dem Markt befindlichen Ausgießelemente sind mit Öffnungselementen versehen, welche in das Packungsmaterial hineingeschwenkt werden. Zur Erleichterung dieses Vorganges weisen die dafür vorgesehenen Getränkepackungen eine oder mehrere Schwächungs- oder Perforationslinien auf, welche das Eindringen des Öffnungselementes in das Packungsmaterial ermöglicht. Hierbei sind in der Regel sowohl die äußere PE-Schicht als auch das Trägermaterial durch eine entsprechende Stanzung oder eine Laserperforation geschwächt oder gar teilweise entfernt.
- So ist aus der
DE 196 35 087 C1 ein gattungsgemäßes wiederverschließbares Ausgießelement bekannt, welches auf eine entsprechend mit einer Schwächungszone versehene Getränkepackung appliziert werden kann. Es ist klar, dass das Einbringen der Schwächungslinie in das Verbundmaterial der Packung einen unabhängigen Arbeitsschritt beinhaltet. Darüber hinaus muss beim Applizieren des Ausgießelementes auf eine exakte Platzierung desselben geachtet werden, damit das Öffnungselement tatsächlich genau im Bereich der Kontur der Schwächungslinie angeordnet ist. Dies bedeutet einen erhöhten Fertigungsaufwand. Darüber hinaus sind bei dem bekannten Ausgießelement das Öffnungselement und der Deckel miteinander zwangsgekoppelt. Dies erfolgt über ein kleines Getriebe, dessen Herstellung äußerst aufwendig ist. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte und zuvor näher beschriebene Ausgießelement so auszugestalten und weiterzubilden, dass die oben genannten Nachteile zuverlässig vermieden werden. Insbesondere ist erwünscht, dass sich das Ausgießelement auf beliebige Packungen ohne darin ausgebildete Schwächungszonen applizieren lässt.
- Diese Aufgabe wird bei einem wiederverschließbaren Ausgießelement mit den Merkmalen des Oberbegriffes von Anspruch 1 dadurch gelöst, dass das Öffnungselement in seinem in die Packung hineinschwenkbaren Teil eine umlaufende Schneide aufweist, die so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Packung ohne jegliche vorbereitete Schwächung zerschneidet.
- Dadurch, dass das erfindungsgemäße Ausgießelement mit einem selbstschneidenden Öffnungselement versehen ist, kann auf das Einbringen einer Schwächungszone ins Verbundmaterial der späteren Packung komplett verzichtet werden.
- Gemäß einer weiteren Lehre der Erfindung weist das Öffnungselement in seinem vorderen Bereich wenigstens einen Zahn zum Durchstechen der Packungswandung auf. Diese Ausführung ist besonders zweckmäßig, da das Verbundmaterial leichter zerschnitten werden kann, wenn die innere PE-Schicht bereits an einer Stelle zerstört ist. Außerdem erfolgt beim erstmaligen Zerstechen des Verbundmaterials durch den Zahn des Öffnungselementes bereits ein Druckausgleich zwischen Packungsinnendruck und der Atmosphäre. Auf diese Weise wird ein unbeabsichtigtes Austreten von Produkt zuverlässig vermieden.
- Das Öffnungselement und/oder der Deckel können nach einer weiteren Lehre der Erfindung jeweils mittels zweier Achsstümpfe gelenkig im Grundkörper gelagert sein, es ist jedoch alternativ auch möglich, dass die Verbindung der beiden Teile mittels wenigstens einem Filmscharnier erfolgt. Diese Ausbildung ist besonders bei einteiliger Herstellung von erhöhtem Interesse.
- Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Lagerung von Öffnungselement und Deckel derart gestaltet, dass die Betätigung des Deckels beim Öffnungsvorgang durch das Öffnungselement erst nach dem Einbringen der Schneide in das Packungsmaterial erfolgt.
- Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass der Grundkörper im Gießbereich mit einer Gießtülle versehen ist, welche vom Deckel im geschlossenen Zustand dicht verschlossen wird. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch bei (noch) nicht geöffneter Packung eine Kontamination des Gießbereiches des Ausgießers, beispielsweise beim Transport oder im Verkaufsregal, zuverlässig ausgeschlossen ist.
- Wird das erfindungsgemäße Ausgießelement erstmalig betätigt, so schneidet die umlaufende Schneide in das darunter befindliche Verbundmaterial und drückt gleichzeitig den entstehenden zungenförmigen Abschnitt ins Packungsinnere. Gleichzeitig wird während des Öffnungsvorganges der Deckel angehoben, so dass in Gießstellung das Öffnungselement um etwa 90° und der Deckel um etwa 45° gegenüber der Schließstellung verschwenkt sind.
- Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass das Öffnungselement auf seiner Unterseite mit wenigstens einem Dorn zur Erzeugung einer Entlüftungsöffnung beim erstmaligen Öffnungsvorgang versehen ist. Bevorzugt weist ein solcher Dorn eine Mehrzahl dreieckiger Rippen auf, da diese leichter in das Verbundmaterial eindringen können als ein beispielsweise kegelförmig ausgebildeter Dorn.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Grundkörper in seinem hinteren Bereich kammerartig ausgebildet, wobei die Kammer wenigstens eine Öffnung aufweist, welche in geschlossenem Zustand des Ausgießelementes von einem Stopfen am Öffnungselement verschlossen wird. Bevorzugt ist ein solcher Stopfen tubusartig ausgebildet und weist in seinem Eckbereich eine Verdickung auf, welche ein Einrasten des Öffnungselementes in den Grundkörper ermöglicht. Diese Ausführung ist besonders zweckmäßig, da sie dem Verbraucher beim Wiederverschließen haptisch und gegebenenfalls auch akustisch das Erreichen der Schließstellung signalisiert.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ausgießelementes, perspektivisch in geöffneter Stellung, -
2 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Öffnungselement in geschlossener Stellung, -
3A und3B Vertikalschnitte in Längsrichtung des erfindungsgemäßen Ausgießelementes in geschlossener Stellung in Richtung der Pfeile III-III aus2 und in geöffneter Stellung, -
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ausgießelementes, perspektivisch in geöffneter Stellung, -
5 das Ausgießelement aus4 in Draufsicht auf das erfindungsgemäße Öffnungselement in geschlossener Stellung, -
6A und6B Vertikalschnitte in Längsrichtung des erfindungsgemäßen Ausgießelementes in geschlossener Stellung in Richtung der Pfeile III-III aus2 und in geöffneter Stellung, -
7 das Ausgießelement aus den4 bis6 , in perspektivischer Ansicht von unten in seiner geöffneten Stellung und - Ein erstes Ausführungsbeispiel ist in den
1 bis3 dargestellt. Das Ausgießelement besteht dabei zunächst aus einem Grundkörper1 mit einem umlaufenden Flansch2 zur Befestigung des Ausgießelementes auf der – nicht dargestellten – Getränkeverbundpackung. Ein die mittige Öffnung umgebender Rahmen3 erhöht die Stabilität des Grundkörpers1 . Gelenkig mit dem Grundkörper1 verbunden ist ein Öffnungselement4 , welches ebenfalls einen umlaufenden Rahmen5 aufweist und zur Betätigung mit einem Handgriff6 versehen ist. Auf dem in die Packung beim Öffnungsvorgang hineinschwenkenden Teil weist das Öffnungselement4 eine umlaufende Schneide auf, welche so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Verbundpackung zerschneidet, ohne dass dort Schwächungs- oder Perforationslinien angeordnet sein müssten, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist. Eine Verbesserung des Öffnungsvorganges wird dadurch erreicht, wenn das Öffnungselement4 in seinem vorderen Bereich einen Zahn8 aufweist. Auf diese Weise wird das Verbundmaterial erst an einer Stelle durch das Eindringen des Zahnes8 zerstört und von dort aus erfolgt ein verbessertes Aufschneiden durch die sich zu beiden Seiten des Zahnes8 erstreckende Schneide7 . - Gelagert ist das Öffnungselement
4 im Grundkörper1 bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel mittels zweier Achsstümpfe9 , wie besonders deutlich aus den2 ,3A und3B entnommen werden kann. Ein Deckel10 , ebenfalls mit Achsstümpfen11 im Grundkörper1 gelagert, sorgt in geschlossenem Zustand des erfindungsgemäßen Ausgießelementes für einen Verschluss der mit einer Gießtülle12 versehenen Gießöffnung. - Insbesondere den
3A und3B ist deutlich zu entnehmen, dass die Lagerung des Öffnungselementes4 und des Deckels10 im Grundkörper1 so ausgeführt ist, dass die Betätigung des Deckels10 beim Öffnungsvorgang durch das Öffnungselement4 erfolgt. Bevorzugt erfolgt die Betätigung über eine Erhebung13 auf der Oberseite des Öffnungselementes4 , welche – nachdem das Öffnungselement4 bereits in das Packungsmaterial eingedrungen ist – mit einem entsprechenden Steg14 des Deckels10 zusammenwirkt, wie aus3B deutlich ersichtlich. Im geschlossenen Zustand sorgt der Deckel10 dafür, dass das Eindringen von Schmutz oder dergleichen während des Transportes und der Lagerung einer mit dem erfindungsgemäßen Ausgießelement versehenen Getränkeverbundpackung zuverlässig ausgeschlossen ist. - Die
4 bis7 beschreiben ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ausgießelementes. Auch dieses ist wieder dreiteilig aufgebaut und besteht aus einem Grundkörper21 mit einem umlaufenden Flansch22 und einem Rahmen23 , in dem ein Öffnungselement24 mit einem Rahmen25 und einem Handgriff26 schwenkbar gelagert ist. Auch das Öffnungselement24 weist eine umlaufende Schneide27 und einen Zahn28 zum Durchstechen der Packungswandung auf. - Gelagert ist das Öffnungselement
24 im Grundkörper21 wiederum mittels zweier Achsstümpfe29 , welche in entsprechende Ausnehmungen im Grundkörper21 eingreifen, wie den6A und6B und den nicht näher bezeichneten Verbreiterungen des Rahmens23 in den4 und5 zu entnehmen ist. - Ein Deckel
30 ist hier mittels zweier Filmscharniere31 am Rahmen23 des Grundkörpers21 gelenkig verbunden. Auch hier dient der Deckel30 zum sicheren Verschließen der wiederum mit einer Gießtülle32 versehenen Gießöffnung. Die Betätigung des Deckels30 erfolgt prinzipiell genauso wie beim ersten Ausführungsbeispiel mittels einer Erhebung33 auf dem Öffnungselement24 , welche nach einem gewissen Schwenkwinkel mit dem dazu korrespondierenden Deckel30 zusammenwirkt. Dazu weist der Deckel30 eine Schräge34 auf. - In
4 ist ferner deutlich zu erkennen, dass der Grundkörper21 an seinem der Gießtülle32 entgegengesetzten Ende einen kammerartigen Aufbau aufweist, wobei die Kammer35 mit einer Öffnung36 versehen ist, welche von einem im Öffnungselement24 angeordneten Stopfen37 bei geschlossenem Ausgießelement verschlossen ist. Auf diese Weise ist für eine gute Entlüftung beim Ausgießvorgang gesorgt und gleichzeitig eine Verrastung von Öffnungselement24 und Grundkörper21 möglich, so dass eine mit dem erfindungsgemäßen Ausgießelement versehene Getränkepackung nach dem Wiederverschluss des Ausgießelementes tropffrei geschüttelt werden kann. - Eine weitere Verbesserung des Ausgießvorganges wird dadurch erreicht, dass das Ausgießelement
24 auf seiner Unterseite einen Dorn38 aufweist, der besonders in den6 und7 deutlich erkennbar ist. Besonders7 , welche das erfindungsgemäße Ausgießelement in einer perspektivischen Darstellung von unten zeigt, ist zu entnehmen, dass sich der Dorn38 unterhalb der Kammer35 befindet, so dass Luft von außerhalb der Packung durch das Loch36 und die ins Verbundmaterial gestanzte Öffnung ins Packungsinnere gelangen kann, so dass ein gleichmäßiges Ausgießen gewährleistet ist.
Claims (12)
- Wiederverschließbares Ausgießelement für Getränkepackungen, insbesondere Karton/Kunststoff-Verbundpackungen, mit einem auf die Packung zu applizierenden Grundkörper, einem Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung und einem vom Öffnungselement betätigbaren Deckel, wobei Öffnungselement und Deckel um jeweils eine Achse schwenkbar im Grundkörper gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (
4 ,24 ,44 ) in seinem in die Packung hineinschwenkbaren Teil eine umlaufende Schneide (7 ,27 ) aufweist, die so scharf ausgebildet ist, dass sie beim Öffnungsvorgang das Material der Packung ohne jegliche vorbereitete Schwächung zerschneidet. - Ausgießelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (
4 ,24 ,44 ) in seinem vorderen Bereich wenigstens einen Zahn (8 ,28 ) zum Durchstechen der Packungswandung aufweist. - Ausgießelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (
4 ) und/oder der Deckel (10 ) jeweils mittels zweier Achsstümpfe (9 ,11 ) gelenkig im Grundkörper (1 ) gelagert sind. - Ausgießelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (
24 ,44 ) und/oder der Deckel (30 .50 ) jeweils mittels wenigstens einem Filmscharnier (31 ,51 ) gelenkig mit dem Grundkörper (21 ,41 ) verbunden sind. - Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung von Öffnungselement (
4 ,24 ,44 ) und Deckel (10 ,30 ,50 ) derart gestaltet ist, dass die Betätigung des Deckels (10 ,30 ,50 ) beim Öffnungsvorgang durch das Öffnungselement (4 ,24 ,44 ) erst nach dem Eindringen der Schneide (7 ,27 ) in das Packungsmaterial erfolgt. - Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
1 ,21 ,41 ) im Gießbereich mit einer Gießtülle (12 ,32 ,52 ) versehen ist, welche vom Deckel (10 ,30 ,50 ) im geschlossenen Zustand dicht verschlossen wird. - Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (
4 ,24 ,44 ) in seiner geöffneten Stellung um etwa 90° verschwenkt ist. - Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
10 ,30 ,50 ) in seiner geöffneten Stellung um etwa 45° verschwenkt ist. - Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement (
24 ) auf seiner Unterseite mit wenigstens einem Dorn (38 ) zur Erzeugung einer Entlüftungsöffnung beim erstmaligen Öffnungsvorgang versehen ist. - Ausgießelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Dorn (
38 ) eine Mehrzahl dreieckiger Rippen aufweist. - Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
21 ) in seinem hinteren Bereich kammerartig ausgebildet ist, dass die Kammer (35 ) wenigstens eine Öffnung (36 ) aufweist und dass das Öffnungselement (24 ) einen Stopfen (37 ) zum Freigeben bzw. Verschließen dieser Öffnung (36 ) aufweist. - Ausgießelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfen (
37 ) tubusartig ausgebildet ist und in seinem Endbereich eine Verdickung aufweist, welche ein Einrasten des Öffnungselementes (24 ) in den Grundkörper (21 ) ermöglicht.
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