DE102005031143A1 - Tintenpatrone - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Tintenpatrone gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers.
- Auswechselbare Tintenpatronen der eingangs genannten Art sind allgemein bekannt und werden zur Versorgung von Tintenstrahldruckern mit Tinte verwendet. Die Tintenpatrone umfaßt üblicherweise mindestens eine Tintenkammer, in der flüssige Tinte gespeichert ist. Die Kammern einer Tintenpatrone können fluidmechanisch voneinander getrennt, mit jeweils eigenen Tintenzuführ- und Tintenentnahmeöffnungen oder in Strömungsverbindung untereinander, mit gemeinsamen Tintenzuführ- und Tintenentnahmeöffnungen ausgebildet sein. Fuuidmechanisch getrennte Tintenkammern kommen insbesondere in Tintenpatronen für Farbtintenstrahldrucker zur Aufnahme unterschiedlicher Farbtinten zur Anwendung. Tintenpatronen mit einer einzigen Tintenkammer oder mit fluidmechanisch untereinander verbundenen Tintenkammern werden sowohl in Mono- als auch in Farbtintenstrahldruckern eingesetzt. Insbesondere in Farbtintenstrahldruckern können aber auch beide Patronentypen gemeinsam eingesetzt werden, indem etwa eine getrennte Patrone für schwarze Tinte und eine getrennte Patrone mit beispielsweise drei Kammern für jeweils eine Farbtinte vorgesehen ist, oder indem sowohl die schwarze Tinte als auch beispielsweise drei unterschiedliche Farbtinten in jeweils einer eigenen Patrone mit einer oder mehreren fluidmechanisch verbundenen Tintenkammern vorgesehen sind. Zum Betrieb des Tintenstrahldruckers werden eine oder mehrere Tintenpatronen in die druckerseitige Patronenaufnahme eingesetzt, welche entweder mitfahrend am Druck kopf oder stationär im Gehäuse des Tintenstrahldruckers vorgesehen ist. Beim Einsetzen der Tintenpatrone wird die oder jede Tintenentnahmeöffnung, bzw. der oder jeder Anschlußstutzen, der oder jeder Tintenkammer mit dem entsprechenden Versorgungsanschluß in der Patronenaufnahme fluidmechanisch verbunden.
- Für eine funktionssichere Tintenversorgung ist es erforderlich, daß der oder jeder Anschlußstutzen der Tintenpatrone mit dem oder jedem Versorgungsanschluß des Druckers luftdicht gekoppelt ist. Dies wird dadurch erreicht, daß die Tintenpatrone in einer vorgegebenen, definierten Einbaulage in der Patronenaufnahme gehalten und in dieser verriegelt ist.
- Eine in einer Patronenaufnahme verriegelbare Tintenpatrone ist beispielsweise aus der
EP 1 481 809 A2 bekannt, die auf die Anmelderin zurückgeht. Diese Tintenpatrone zeichnet sich dadurch aus, daß der Verriegelungsschnapper einen Scharnierabschnitt aufweist, der eine Schwenkachse hat, welche sich etwa parallel zur Einführebene der Tintenpatrone, in welcher die Tintenpatrone in die Patronenaufnahme einzusetzen ist, erstreckt, und daß sich an dem Scharnierabschnitt ein Rastabschnitt anschließt, an dem die Rastkante quer zur Einführebene verlaufend ausgebildet ist. - Damit wird erreicht, daß ein ordnungsgemäßes Einsetzen der Tintenpatrone in die Patronenaufnahme des Druckers mit einem definierten, sicheren Halt der Tintenpatrone in der Patronenaufnahme und damit die Vermeidung von Luftzutritt in die Tintenversorgung zwischen dem oder jedem Anschlußstutzen der Tintenpatrone und dem oder jedem druckerseitigen Versorgungsanschluß gewährleistet ist.
- Im übrigen ist bei der Tintenpatrone gemäß der
EP 1 481 809 A2 an der der Seitenwand des Gehäuses, von der der Verriegelungsschnapper absteht, abgewandten bzw. entgegengesetzten Seitenwand nahe der Unterseite des Gehäuses eine Positionierhilfe in Form einer Positionierkante ausgebildet. Mit Hilfe dieser Positionierkante kann das Einsetzen der Tintenpatrone in die Patronenaufnahme erleichtert werden. Hierzu ist an der Patronenaufnahme eine entsprechende Aufnahmeöffnung vorgesehen, in welche die Positionierkante beim Einsetzen der Tintenpatrone eingeführt werden kann. Diese Positionierkante bildet einen Drehpunkt für die Einsatzbewegung der Tintenpatrone in die Patronenaufnahme. - Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Tintenpatrone der eingangs genannten Art unter Beibehaltung der Vorteile derselben derart weiterzubilden, daß sie universeller einsetzbar ist, und zwar auch für Patronenaufnahmen geeignet ist, die keine Aufnahmeöffnung für eine Positionierkante aufweisen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
- Ein Kernpunkt der vorliegenden Erfindung besteht also darin, daß an der Seitenwand des Gehäuses, von der der Verriegelungsschnapper absteht, ein Positionierelement, insbesondere in Form einer Positionierleiste angeordnet, insbesondere angeformt ist, das bzw. die sich im eingesetzten Zustand der Tintenpatrone an der dieser Gehäuseseitenwand zugewandten Begrenzungswand der Patronenaufnahme abstützt. Dementsprechend ist erfindungsgemäß eine gesonderte Aufnahmeöffnung in der Patronenaufnahme für eine am Gehäuse der Tintenpatrone ausgebildete Positionierhilfe, insbesondere Positionierkante nicht mehr erforderlich. Die erfindungsgemäß ausgebildete Tintenpatrone ist also für eine Patronenaufnahme mit oder ohne Aufnahmeöffnung für eine Positionierhilfe geeignet, und somit universeller einsetzbar.
- Dadurch, daß das Positionierelement im eingesetzten Zustand der Tintenpatrone Stützfunktion ausübt, wird die Tintenpatrone durch das Positionierelement im eingesetzten Zustand gehalten und somit gesichert.
- Alternativ kann das Positionierelement auch an der Begrenzungswand der Patronenaufnahme ausgebildet sein, die der Seitenwand des Gehäuses der Tintenpatrone zugewandt ist, von der der Verriegelungsschnapper absteht.
- Bei Ausbildung des Positionierelements als Positionierleiste erstreckt sich diese vorzugsweise etwa parallel zur Einführebene der Tintenpatrone, in welcher diese in die Patronenaufnahme einzuschwenken bzw. einzusetzen ist.
- Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß das Positionierelement auch als Zapfen oder dgl. ausgebildet sein kann, dessen freies Ende vorzugsweise abgerundet, insbesondere halbkugelförmig ausgebildet ist.
- Bei Ausbildung des Positionierelements als Positionierleiste umfaßt zumindest der der Unterseite des Gehäuses zugewandte Bereich der äußeren Begrenzung derselben einen bogenförmigen Abschnitt. Dadurch ist sichergestellt, daß durch die Positionierleiste das Ein- und Ausschwenken der Tintenpatrone in die bzw. aus der Patronenaufnahme nicht behindert wird.
- Auch die Maßnahmen gemäß den Ansprüchen 8 und 9 unterstützen das Ein- bzw. Ausschwenken der Tintenpatrone in die bzw. aus der zugeordneten Patronenaufnahme.
- Von besonderer Vorteilhaftigkeit im Zusammenhang mit der vorbeschriebenen Weiterentwicklung sind auch noch die Maßnahmen gemäß den Ansprüchen 4 bis 7. Durch die Anordnung der Schwenkachse parallel zur Einführebene wird erreicht, daß der Rastabschnitt beim Einsetzen der Tintenpatronen mit seiner Außenkante mit der oberen Kante der Patronenaufnahme nur etwa punktförmig in Berührung kommt, während dieser Kontaktbereich bei Verriegelungsvorrichtungen nach dem älteren Stand der Technik, z.B. gemäß der
EP 0 879 703 A2 , entweder flächig, zumindest aber linienförmig ausgebildet ist. Beim Einführen der Tintenpatrone wird der Verriegelungsschnapper aus seiner Ruhestellung bewegt. Im Gegensatz zum erwähnten Stand der Technik erleichtert die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung das Einsetzen der Tintenpatrone in die Patronenaufnahme aufgrund der geringeren Reibungskräfte. In der Endphase der Einführbewegung der Tintenpatrone rastet die Rastkante schließlich in die Verriegelungsöffnung ein, wodurch die Tintenpatrone in der Patronenaufnahme gesichert ist, wobei diese Sicherung zusätzlich abgesichert ist durch das erfindungsgemäße Positionierelement. - Es sei auch noch darauf hingewiesen, daß durch die parallel zur Einführebene der Tintenpatrone verlaufende Schwenkachse, um die der Verriegelungsschnapper ausgelenkt wird, erreicht wird, daß die Tintenpatrone durch die Vorspannkraft, mit der der Verriegelungsschnapper an der Innenseite der Patronenaufnahme anliegt, in Längsrichtung der Tintenpatrone, d.h. in Richtung lotrecht zur Seitenwand, eingespannt ist. Gleichzeitig bewirkt der Verriegelungsschnapper ein um den bodenseitigen Anschlußstutzen wirkendes Drehmoment, durch das die Tintenpatrone in der Patronenaufnahme in einer von der Wirkrichtung der Vorspannkraft abweichenden Richtung zusätzlich eingespannt ist, wodurch ein verbesserter und sicherer Halt der Tintenpatrone in der Patronenaufnahme erreicht wird, insbesondere auch das Risiko von Luftzutritt in die Tintenversorgung reduziert wird. Im übrigen wird bezüglich der Vorteilhaftigkeit der Maßnahmen gemäß den Ansprüchen 4 bis 7 auf die auf die Anmelderin zurückgehende
EP 1 481 809 A2 verwiesen. Der Inhalt dieserEP 1 481 809 A2 wird bezüglich der Merkmale der Ansprüche 4 bis 7 zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht. - Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der anliegenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Diese zeigt in:
-
1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Tintenpatrone mit einem Verriegelungsschnapper zum Verriegeln der Tintenpatrone in einer Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers, wobei der Deckel der Tintenpatrone nicht dargestellt ist; -
2 eine Draufsicht auf die Tintenpatrone nach1 ; -
3 eine Vorderansicht der Tintenpatrone nach1 ; -
4 eine perspektivische Ansicht der Tintenpatrone nach1 ; -
5 eine schematische Seitenansicht einer Tintenpatrone entsprechend derjenigen gemäß1 in Zuordnung zu einer abgewandelten Patronenaufnahme; -
6 eine abgewandelte Ausführungsform einer Tintenpatrone in schematischer Seitenansicht in Zuordnung zu einer Patronenaufnahme gemäß1 . - Die
1 bis4 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tintenpatrone10 , die in eine Patronenaufnahme12 eines Tintenstrahldruckers einsetzbar ist, wobei die Patronenaufnahme12 in bekannter Weise entweder unmittelbar am Druckkopf oder aber entfernt von diesem im Druckergehäuse vorgesehen ist. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist der Deckel der Tintenpatrone10 nicht dargestellt. - Die Tintenpatrone
10 hat ein aus Kunststoff gefertigtes Gehäuse14 , das, wie insbesondere2 und4 zeigen, durch eine Trennwand16 in eine Tintenkammer18 (in2 links) und eine mit der Tintenkammer18 in Strömungsverbindung stehende Speicherkammer20 unterteilt ist. In der Speicherkammer20 ist üblicherweise ein hier nicht dargestellter kapillarer Tintenspeicher aufgenommen, beispielsweise ein poröser Schwamm oder ein Vliesmaterial, in dem die flüssige Tinte gespeichert ist. - Die Speicherkammer
20 steht mit einem an der Unterseite22 des Gehäuses ausgebildeten Anschlußstutzen24 in Strömungsverbindung, welcher bei ordnungsgemäß in die Patronenaufnahme12 des Tintenstrahldruckers eingesetzter Tintenpatrone10 mit einem Versorgungsanschluß26 des Tintenstrahldruckers gekoppelt ist, so daß Tinte aus der Tintenpatrone10 bedarfsabhängig vom Tintenkopf zugeführt wird. - Um eine ordnungsgemäße Tintenzuführung von der Tintenpatrone
10 in den Tintenstrahldrucker zu gewährleisten, muß die Tintenpatrone10 in einer definierten Lage in der Patronenaufnahme12 angeordnet und in dieser gesichert sein. Damit ein ordnungsgemäßer und definierter Halt der Tintenpatrone10 in der Patronenaufnahme12 gewährleistet ist, hat die Tintenpatrone10 zu diesem Zweck an ihrer in1 und2 links dargestellten stirnseitigen Seitenwand28 eine Verriegelungsvorrichtung30 , deren Aufbau nachfolgend näher erläutert wird. - Als Verriegelungsvorrichtung
30 dient ein Verriegelungsschnapper32 , welcher einen von der Seitenwand28 des Gehäuses14 etwa rechtwinklig abstehenden, mit der Seitenwand28 einstückig ausgebildeten Scharnierabschnitt34 aufweist. Der Scharnierabschnitt34 verläuft dabei zumindest annähernd lotrecht zur Unterseite22 des Gehäuses14 und damit zumindest annähernd parallel zu einer Einführebene E (siehe2 ), in der die Tintenpatrone10 in ihrer Einbaulage in die Patronenaufnahme12 geschwenkt bzw. gedrückt wird (siehe Doppelpfeil in1 ). - An den Scharnierabschnitt
34 schließt sich ein Rastabschnitt36 an, der verglichen mit dem Scharnierabschnitt34 eine etwa um das zwei- bis dreifache größere Materialstärke aufweist. Der Rastabschnitt36 verläuft ebenfalls etwa lotrecht bezüglich der Unterseite22 des Gehäuses14 , ist jedoch bezüglich der Seitenwand28 um einen vorgegebenen Winkel von etwa 25° bis 35° abgewinkelt, woraus sich ein Winkel α von etwa 65° bis 55° bezüglich der Einführebene E ergibt. - Die in Richtung der Unterseite
22 des Gehäuses14 zeigende Seitenkante38 des Rastabschnittes36 hat einen bogenförmigen Verlauf und endet in einer quer zur Einführebene E verlaufenden Rastkante40 , welche am Rastabschnitt36 ausgebildet ist, indem ein Teil des Rastabschnittes36 beim Ausformen ausgespart und eine etwa parallel zur Seitenwand28 verlaufende Fläche42 gebildet worden ist. - Nahe der oberen Seitenkante
44 des Rastabschnittes36 ist beabstandet von der Fläche42 ein etwa rechteckiges Betätigungselement46 angeformt, mit dem der Rastabschnitt36 gegen eine durch die Materialelastizität des Scharnierabschnittes34 verursachte Vorspannkraft von Hand ausgelenkt werden kann. - Alle übrigen Seitenwände, insbesondere auch die der Seitenwand
28 gegenüberliegend angeordnete Seitenwand sind glatt ausgebildet. - Wie den
1 bis4 noch entnommen werden kann, ist an der Seitenwand28 , von der der Verriegelungsschnapper32 absteht, ein Positioniexelement in Form einer sich parallel zum Scharnierabschnitt34 erstreckenden Positionierleiste angeformt, die sich im eingesetzten Zustand der Tintenpatrone10 an der dieser Seitenwand28 zugewandten Begrenzungswand52 der Patronenaufnahme12 abstützt. Die erwähnte Positionierleiste ist mit der Bezugsziffer50 gekennzeichnet. Wie insbesondere der1 , aber auch den5 und6 entnommen werden kann, in denen zur deutlicheren Darstellung der Positionierleiste50 die Verriegelungsvorrichtung30 weggelassen ist, umfaßt der der Unterseite22 des Gehäuses14 zugewandte Bereich der äußeren Begrenzung60 der Positionierleiste50 einen bogenförmigen Abschnitt62 . Bei der dargestellten Ausführungsform ist auch der obere Abschnitt der äußeren Begrenzung60 der Positionierleiste50 bogenförmig ausgebildet. Für die Handhabung, d.h. das Ein- bzw. Ausschwenken in die bzw. aus der Patronenaufnahme12 ist der untere bogenförmige Abschnitt62 von entscheidender Bedeutung. In Seitenansicht ist dieser bogenförmige Abschnitt gegenüber der ebenfalls bogenförmig verlaufenden Seitenkante38 des Rastabschnitts36 etwas zurückversetzt, so daß die Funktion des Rastabschnittes36 durch die Positionierleiste50 nicht beeinträchtigt wird. - Der mittlere Abschnitt der äußeren Begrenzung bzw. Begrenzungskante
60 der Positionierleiste50 ist vorzugsweise geradlinig ausgebildet, und zwar sich parallel zur Seitenwand28 erstreckend. - Die maximale Höhe der Positionierleiste
50 ist so bemessen, daß die Summe aus dieser und der Länge des Gehäuses14 geringfügig größer ist als die lichte Länge der Patronenaufnahme12 mit der Folge, daß die Tintenpatrone10 innerhalb der Patronenaufnahme12 unter axialer Voxspannung gehalten ist. Die Größe dieser Vorspannung ist durch die Höhe der Positionierleiste50 bestimmt. Natürlich darf die Positionierleiste50 nicht so bemessen sein, daß durch diese die Funktion der Verriegelungsvorrichtung30 verloren geht. Das vorgenannte Längen-Übermaß liegt im μ-Bereich. - Bei der Ausführungsform nach den
1 bis4 ist an der Unterseite22 der Tintenpatrone10 ein zusätzlicher Positionierzapfen54 ausgebildet, der bei eingesetzter Tintenpatrone10 die Tintenpatrone10 zusätzlich in einer definierten Lage in der Patronenaufnahme12 hält, indem er mit einer an der Patronenaufnahme12 vorgesehenen Positio nieröffnung56 in Eingriff kommt. Grundsätzlich ist diese Positionier-Maßnahme jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die Positionierung und Sicherung der Positionierung durch die vorstehend beschriebene Positionierleiste50 ist grundsätzlich ausreichend. - Wird nun die Tintenpatrone
10 in die Patronenaufnahme12 eingesetzt, schiebt der Benutzer die Tintenpatrone10 zunächst schräg mit dem von ihm abgewandten Ende in die Patronenaufnahme hinein, und zwar gemäß Pfeil64 in den5 und6 , um dann das ihm zugewandte Ende der Tintenpatrone10 nach unten zu schwenken, und zwar parallel zur Einführebene E (siehe2 ), wie auch durch den Pfeil in1 bzw. durch den entsprechenden Pfeil in den5 und6 angedeutet ist. Dieses Einschwenken der Tintenpatrone10 in die zugeordnete Patronenaufnahme erfolgt solange, bis der Verriegelungsschnapper32 mit seiner bogenförmig verlaufenden Seitenkante38 mit einer oberen Kante58 der Patronenaufnahme12 in Berührung kommt und der Verriegelungsschnapper32 mit zunehmender Einführbewegung aus seiner in den1 bis4 gezeigten Ruhestellung bewegt wird. Durch die Schrägstellung der Seitenkante38 relativ zum Gegenstück in der Patronenaufnahme12 wird dabei erreicht, daß der Verriegelungsschnapper32 im wesentlichen nur punktförmig an der Kante38 der Patronenaufnahme12 zur Anlage kommt, wodurch aufgrund der geringen Reibungskräfte das Einsetzen der Tintenpatrone10 in die Patronenaufnahme12 erleichtert ist. Die beim Einsetzen der Tintenpatrone10 in die Patronenaufnahme12 erforderliche Positionierkraft wird durch die bogenförmige Ausgestaltung der Seitenkante38 nahezu konstant bis zum Erreichen der Verriegelungsposition gehalten. - In der Endphase der Einführbewegung bzw. des Einschwenkens der Tintenpatrone
10 in die zugeordnete Patronenaufnahme12 rastet die Rastkante36 in die Verriegelungsöffnung59 ein, wodurch die Tintenpatrone10 in der Patronenaufnahme12 gesichert ist. Durch die nach dem Einrasten der Rastkante36 in die Verriegelungsöffnung59 wirksame Positionierleiste50 wird erreicht, daß die Tintenpatrone10 unter elastischer Vorspannung an der der Seite52 gegenüberliegenden Innenseite66 der Patronenaufnahme12 anliegt. Die Tintenpatrone ist dementsprechend in Längsrichtung, d.h. in Richtung lotrecht zur Seitenwand28 eingespannt. Gleichzeitig bewirkt der Verriegelungsschnapper32 , daß die Tintenpatrone10 nur nach Auflösung der Verriegelung wieder aus der Patronenaufnahme12 herausgeschwenkt werden kann, und zwar entgegengesetzt dem oben beschriebenen Einschwenken der Patrone in die Aufnahme. Des weiteren bewirkt der Verriegelungsschnapper32 ein um den Anschlußstutzen24 wirkendes Drehmoment, durch das die Tintenpatrone10 gegen die Patronenaufnahme12 zusätzlich verspannt ist. - Durch entsprechende Gestaltung des bogenförmigen Verlaufs der Seitenkante
38 läßt sich das beim Auslenken wirkende Drehmoment und damit die der Einführbewegung der Tintenpatrone10 entgegenwirkende Kraft gezielt beeinflussen. Durch den geringen Abstand zwischen dem Berührungspunkt zwischen der Kante an der Patronenaufnahme12 und der bogenförmig verlaufenden Seitenkante38 zu der durch den Scharnierabschnitt34 verlaufenden Schwenkachse wird darüber hinaus erreicht, daß aufgrund des geringen Abstandes die Eigenelastizität des Materials, aus dem der Verriegelungsschnapper32 gefertigt ist, allenfalls eine untergeordnete Rolle für die beim Einsetzen wirkenden Kräfte spielt, so daß auch hierdurch eine exaktere Festlegung der tatsächlich wirkenden Kräfte möglich ist. - Soll die Tintenpatrone
10 aus der Patronenaufnahme12 entnommen werden, muß der Verriegelungsschnapper32 lediglich mit Hilfe des Betätigungselements46 entgegen die Vorspannkraft kurzzeitig bewegt weiden. Sobald sich die Rastkante40 außer Eingriff mit der Verriegelungsöffnung59 befindet, wird die Tintenpatrone10 durch den bogenförmigen Verlauf der Seitenkante38 und die Vorspannkraft, mit der der Verriegelungsschnapper30 vorgespannt ist, aus der Patronenaufnahme12 gedrückt. Die Positionierleiste50 bietet dieser Schwenkbewegung nur einen geringen Widerstand, und zwar insbesondere aufgrund der gegenüber der bogenförmigen Seitenkante38 etwas zurückversetzten bogenförmigen Begrenzungskante62 im unteren Bereich der Positionierleiste50 . - Die Positionierleiste
50 dient vorzugsweise auch noch als Anschlag für die maximale Auslenkung des Verriegelungsschnappers32 zur Seitenwand28 hin. Dadurch kann ein Abbrechen des Verriegelungsschnappers32 durch mechanische Überlastung des Scharnierabschnitts34 verhindert werden. - Zum Rastabschnitt
36 sei noch erwähnt, daß dieser unter einem vorgegebenen Winkel α, welcher vorzugsweise zwischen 55° und 65° beträgt, abgewinkelt bezüglich der Einführebene E verläuft. - Des weiteren sei noch erwähnt, daß der Rastabschnitt
36 und/oder die Positionierleiste50 aus demselben Material gefertigt sind wie der Scharnierabschnitt34 und im wesentlichen eine zwei- bis dreimal größere Materialstärke aufweist als der Scharnierabschnitt34 . - Die Ausführungsform gemäß
5 zeigt eine Tintenpatrone entsprechend derjenigen gemäß1 . Die zugeordnete Patronenaufnahme12 ist gegenüber der Ausführungsform gemäß1 abgewandelt dergestalt, daß die der Begrenzungswand52 der Patronenauf nahme12 , die der Seitenwand28 des Gehäuses14 , an der die Positionierleiste50 angeordnet ist, zugewandt ist, gegenüberliegende Begrenzungswand66 der Patronenaufnahme12 im oberen Bereich einen in Richtung der Einführebene E der Tintenpatrone10 sich schräg oder – wie hier – bogenförmig nach außen erstreckenden Abschnitt68 umfaßt. - Dieser bogenförmig ausgebildete Abschnitt
68 erleichtert das Ein- oder Ausschwenken der Tintenpatrone10 in die bzw. aus der Patronenaufnahme12 hinein bzw. heraus. - Alternativ oder auch in Kombination mit der Ausführungsform gemäß
5 für die Patronenaufnahme12 kann auch vorgesehen sein, daß entsprechend6 die der Seitenwand28 des Gehäuses14 , an der die Positionierleiste50 angeordnet ist, gegenüberliegende Seitenwand70 zumindest im oberen Bereich einen in Richtung der Einführebene E der Tintenpatrone10 sich schräg oder – wie hier – bogenförmig nach innen erstreckenden Abschnitt72 aufweist. - Ergänzend sei zu den
5 und6 noch erwähnt, daß bei den dort abgebildeten Tintenpatronen10 die Verriegelungsvorrichtung30 jeweils weggebrochen ist, um die Ausbildung und Erstreckung der oben beschriebenen Positionierleiste50 besser erkennen zu lassen. - Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmalen werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
-
- 10
- Tintenpatrone
- 12
- Patronenaufnahme
- 14
- Gehäuse
- 16
- Trennwand
- 18
- Tintenkammer
- 20
- Speicherkammer
- 22
- Unterseite
- 24
- Anschlußstutzen
- 26
- Versorgungsanschluß
- 28
- Seitenwand
- 30
- Verriegelungsvorrichtung
- 32
- Verriegelungsschnapper
- 34
- Scharnierabschnitt
- 36
- Rastabschnitt
- 38
- untere bogenförmig verlaufende Seitenkante
- 40
- Rastkante
- 42
- Fläche
- 44
- obere Seitenkante
- 46
- Betätigungselement
- 48
- Seitenwand
- 50
- Positionierleiste
- 52
- Begrenzungswand
- 54
- Positionierzapfen
- 56
- Positionieröffnung
- 58
- Kante
- 59
- Verriegelungsöffnung
- 60
- äußere Begrenzung
- 62
- bogenförmiger Abschnitt
- 64
- Pfeil
- 66
- Innenseite
- 68
- bogenförmiger Abschnitt
- 70
- Seitenwand
- 72
- bogenförmiger Abschnitt
- E
- Einführebene
Claims (9)
- Tintenpatrone (
10 ) zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme (12 ) eines Tintenstrahldruckers, mit einem Gehäuse (14 ), in dem sich mindestens eine Tintenspeicherkammer (20 ) befindet, mindestens einem, insbesondere an der Unterseite (22 ) des Gehäuses (14 ) vorgesehenen Anschlußstutzen (24 ) zum Verbinden der Tintenspeicherkammer (20 ) mit einem am Tintenstrahldrucker vorgesehenen Versorgungsanschluß (26 ) beim Einsetzen der Tintenpatrone (10 ) in die Patronenaufnahme (12 ), und einem in eine Verriegelungsposition elastisch vorgespannten Verriegelungsschnapper (32 ), der von der Außenseite einer an die Unterseite (22 ) angrenzenden Seitenwand (28 ) des Gehäuses (14 ) absteht und an dem eine Rastkante (40 ) ausgebildet ist, mit welcher der Verriegelungsschnapper (32 ) in seiner Verriegelungsposition zum Verriegeln der Tintenpatrone (10 ) in der Patronenaufnahme (12 ) mit einer an der Patronenaufnahme (12 ) vorgesehenen komplementären Verriegelungskante (z.B. Verriegelungsöffnung59 ) verrastbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Seitenwand (28 ) des Gehäuses (14 ), von der der Verriegelungsschnapper (32 ) absteht, ein Positionierelement, insbesondere in Form einer Positionierleiste (50 ) angeordnet, insbesondere angeformt ist, das bzw. die sich im eingesetzten Zustand der Tintenpatrone (10 ) an der dieser Gehäuse-Seitenwand (28 ) zugewandten Begrenzungswand (52 ) der Patronenaufnahme (12 ) abstützt. - Tintenpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Positionierleiste (
50 ) etwa parallel zur Einführebene (E) der Tintenpatrone (10 ) in die Patronenaufnahme (12 ) erstreckt. - Tintenpatrone nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der der Unterseite (
22 ) des Gehäuses (14 ) zugewandte Bereich der äußeren Begrenzungskante (60 ) der Positionierleiste (50 ) einen bogenförmigen Abschnitt (62 ) umfaßt. - Tintenpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsschnapper (
32 ) einen Scharnierabschnitt (34 ) aufweist, der eine Schwenkachse definiert, welche etwa parallel zur Einführebene (E) der Tintenpatrone (10 ) in die Patronenaufnahme (12 ) verläuft, und daß sich an den Scharnierabschnitt (34 ) ein Rastabschnitt (36 ) anschließt, an dem die Rastkante (40 ) quer zur Einführebene (E) verlaufend ausgebildet ist. - Tintenpatrone nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastabschnitt (
36 ) sich unter einem vorgegebenen Winkel (α), welcher vorzugsweise zwischen 55° und 65° beträgt, abgewinkelt bezüglich der Einführebene (E) erstreckt. - Tintenpatrone nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die in Richtung der Unterseite (
22 ) des Gehäuses (14 ) weisende Seitenkante (38 ) des Rastabschnitts (36 ) bogenförmig verläuft und in die Rastkante (40 ) übergeht. - Tintenpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastabschnitt (
36 ) und/oder die Positionierleiste (50 ) aus demselben Material gefertigt sind wie der Scharnierabschnitt (34 ) und eine etwa zwei- bis dreimal größere Materialstärke aufweisen als der Scharnierabschnitt (34 ). - Tintenpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die der Begrenzungswand (
52 ) der Patronenaufnahme (12 ), die der Seitenwand (28 ) des Gehäuses (14 ), an der das Positionierelement (50 ) angeordnet ist, zugewandt ist, gegenüberliegende Begrenzungswand (66 ) der Patronenaufnahme (12 ) zumindest im oberen Bereich einen in Richtung der Einführebene (E) der Tintenpatrone (10 ) sich schräg oder bogenförmig nach außen erstreckenden Abschnitt (68 ) umfaßt (5 ). - Tintenpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die der Seitenwand (
28 ) des Gehäuses (14 ), an der das Positionierelement (50 ) angeordnet ist, gegenüberliegende Seitenwand (48 bzw.70 ) zumindest im oberen Bereich einen in Richtung der Einführebene (E) der Tintenpatrone (10 ) sich schräg oder bogenförmig nach innen erstreckenden Abschnitt (72 ) aufweist (6 ).
Priority Applications (7)
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---|---|---|---|
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