DE102005037680A1 - Signalmittel mit Leuchtmitteln für Kfz - Google Patents
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Abstract
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass Signalmittel, z. B. ein Rücklicht, ein Bremslicht, ein zusätzliches Bremslicht, ein Nebelrücklicht, ein zusätzliches Nebelrücklicht oder ein seitlicher Blinker, in Form einer graphischen Darstellung ausgebildet ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem gängigen Formenschatz, der beispielsweise im Fall des zusätzlichen Bremslichtes auf einfache geometrische Figuren, zum Beispiel Leiste, Rechteck oder Trapez beschränkt ist. Ein damit ausgestattetes Fahrzeug einer bestimmten Marke ist somit sofort als solches zu erkennen. Es wird in der Öffentlichkeit häufiger bemerkt und die Identifizierung des Fahrers mit dem Wagen steigt, was zu einer Kundenbindung führt. Trotz allen Designversuchen wurde bislang nicht erkannt, dass man z. B. die Rücklichter, Blinker, Nebelrückleuchten nicht nur ästhetisch ansprechend gestalten kann, sondern auch zur Übermittlung einer weiteren Botschaft verwenden kann, die über deren Hauptzweck (blinken, bremsen, etc.) hinausgeht. Eine Darstellung im Sinn der Erfindung ist alles das, was man üblicherweise graphisch darstellen kann, also insbesondere Logos, Schriftzüge oder Figuren, zum Beispiel Silhouetten, oder gar Fotografien mit Graustufen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Signalmittel mit Leuchtmitteln für Kfz, insbesondere ein Rücklicht, ein Bremslicht, ein zusätzliches Bremslicht, ein Nebelrücklicht. ein zusätzliches Nebelrücklicht oder ein seitlicher Blinker.
- Derartige Signalmittel sind unverzichtbarer Bestandteil eines Kfz und dienen der besseren Erkennbarkeit des Kfz bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen, signalisieren Fahrtrichtungsänderungen und warnen den nachfolgenden Verkehr bei Bremsungen. Die Form derartiger Leuchten orientiert sich am Zeitgeist, so dass mal eckige und mal runde Formen bevorzugt werden. Auch unterliegen die Leuchten – natürlich im Rahmen der sicherheitstechnischen Beschränkungen – aufwendigen Designbemühungen, um dem Fahrzeug ein eigenes Gesicht zu geben. Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen werden in letzter Zeit verstärkt zusätzliche Bremslichter eingesetzt, d.h. unabhängig von den normalen Kfz-Rücklichtern angeordnete Bremslichter, welche höher angeordnet sind, um durch die Fenster eines folgenden Fahrzeuges hindurch bemerkbar zu sein. Derartige zusätzliche Bremslichter, die auch nachgerüstet werden können, sind meist im Bereich der Heckscheibe angeordnet und weisen eine längliche, sich horizontal erstreckende Form, eine rechteckige oder trapezartig Form auf.
- Ebenfalls bekannt sind zusätzliche Blinker, die an den Seitenflächen eines Kfz, insbesondere im Kotflügel vor oder nach der Seitentüre angeordnet sind. Diese haben eine runde oder längliche Form. Es existieren ähnliche Lichter, sog. „seitliche Beleuchtung", die entlang eines langen Fahrzeugs, z. B. LKW, Anhänger, etc. angebracht sind, damit von der Seite besser dessen Länge bei Dunkelheit abgeschätzt werden kann.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neuartiges Signalmittel mit Leuchtmitteln für Kfz zu schaffen.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Signalmittel mit den Merkmalen des Hauptanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Signalmittel in Form einer Darstellung ausgebildet ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem gängigen Formenschatz, der beispielsweise im Fall des zusätzlichen Bremslichtes auf einfache geometrische Figuren, zum Beispiel Leiste, Rechteck oder Trapez beschränkt ist. Ein damit ausgestattetes Fahrzeug einer bestimmten Marke ist somit sofort als solches zu erkennen. Es wird in der Öffentlichkeit häufiger bemerkt und die Identifizierung des Fahrers mit dem Wagen steigt, was zu einer Kundenbindung führt. Trotz allen Designversuche wurde bislang nicht erkannt, dass man die Signalmittel, z. B. die Rücklichter, Blinker, Nebelrückleuchten bzw. deren Kombination zu einer einheitlichen Leuchte (Rücklicht) nicht nur ästhetisch ansprechend gestalten kann, sondern auch zur Übermittlung einer weiteren Botschaft verwenden kann, die über deren Hauptzweck (Blinken, Bremsen, Beleuchten, Anzeigen der Länge eines LKWs oder Anhängers durch Leuchtelemente, etc.) hinausgeht. Eine Darstellung im Sinn der Erfindung ist alles das, was man üblicherweise graphisch darstellen kann, also insbesondere Logos, Schriftzüge oder Figuren, zum Beispiel Silhouetten, oder gar Fotografien mit Graustufen.
- Die Darstellung kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden:
- – Zunächst kann das Gehäuse des Signalmittels selber in Form der Darstellung, zum Beispiel Logo etc., ausgebildet sein. Bei Licht kann somit das nicht aktivierte, d.h. nicht selber aktiv leuchtende Signalmittel, erkannt werden und damit die Darstellung, zum Beispiel das Firmenlogo, vom Betrachter erkannt werden. Dies liegt insbesondere bei einem Rücklicht, dem zusätzlichen Blinker, einem Rücklicht oder einem zusätzlichen Bremslicht nahe.
- – Die Darstellung kann auch dadurch erreicht werden, dass lediglich die Leuchtmittel selbst in Form der Darstellung angeordnet sind. Dabei ist es also nicht ausschlaggebend, welche Form das Gehäuse hat. Ein derartiges Signalmittel zeigt seine Darstellung in der Regel nur dann besonders deutlich, wenn die Signalmittel aktiviert werden, d.h. die Leuchtmittel leuchten. So liegt beispielsweise im Fall der Bremsleuchte der Reiz liegt darin, dass die Darstellung nur beim Bremsen sichtbar ist.
- – Die Darstellung kann auch dadurch erfolgen, dass zwischen Leuchtmittel und Betrachter eine Abdeckung vorgesehen ist, die in Form der Darstellung ausgebildet ist. Dies können zum Beispiel Blenden, Aufdrucke oder bedruckte transparente, transluzente oder eingefärbte Filter sein. Auch hierbei ist eine Ausgestaltung denkbar, die die Darstellung nur bei leuchtendem Leuchtmittel erkennen lässt, zum Beispiel wenn ein rotes Filterglas von innen teilweise abgedeckt ist.
- – Schließlich ist es auch denkbar, dass zwischen Betrachter und Leuchtmittel ein optischer Träger angeordnet ist, der im Auflicht eine Botschaft, z. B. Firmenlogo, erkennen lässt und durchlässig für das von den aktivierten Leuchtmitteln ausgesendete Licht ist. Der optische Träger ist also lichtdurchlässig, zumindest für eine Farbe, beispielsweise „rot" und ist dabei mit einer entsprechenden transparenten Farbe versehen. Eine Lichtdurchlässigkeit kann auch dadurch erreicht werden, dass für die Darstellung im Rasterpunkte verwendet werden, die so verteilt sind, dass der Zwischenraum zwischen den Rasterpunkten frei bleibt und das Licht der Leuchtmittel durchlässt.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht schließlich vor, dass bei leuchtendem Signalmittel Zonen unterschiedlicher Helligkeiten sichtbar sind. Dies kann entweder durch Bedrucken oder unterschiedlich stark filternde Flächen geschehen. Besonders bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltung, bei der je nach Zone Leuchtmittel mit unterschiedlicher Intensität betrieben werden bzw. Leuchtmittel unterschiedlich dicht angeordnet sind, wodurch sich für das Auge der Eindruck einer unterschiedlichen Helligkeit ergibt. Es entstehen sozusagen Graustufen, durch die auch komplizierte Darstellungen möglich werden und der Wiedererkennungswert steigt.
- Die erfindungsgemäßen Signalmittel finden weitere Absatzkanäle, wenn diese als nachrüstbares Zubehör angeboten werden. Diese zeichnen sich zum Beispiel dadurch aus, dass typabhängig oder typunabhängig eine bisher nicht vorhandene Funktion an dem Auto nachgerüstet wird (z. B. zusätzliches Bremslicht) oder bestehende Systeme gegen die erfindungsgemäßen ausgetauscht werden (z. B. Austausch des standardmäßig eingebauten seitlichen zusätzlichen Blinkers gegen einen erfindungsgemäßen).
- Erfindungsgemäß geeignet sind LEDs, insbesondere in den besonders wichtigen Farben gelb und rot, da diese besonders wirtschaftlichen Leuchtmittel preiswert und in vielen Varianten erhältlich sind. Im Gegensatz zu konventionellen Signalmitteln mit Glühbirne und Filter wird bei der LED die gesamte Lichtenergie bereits in der benötigten Lichtwellenlänge ausgesandt.
- Wenn eine Steuerung vorgesehen ist, die die Signalmittel so ansteuert, dass die Leuchtmittel mindestens zwei Helligkeitszustände einnehmen können, nämlich den Zustand „normales Fahrzeugrücklicht" und den Zustand „Bremsen", bei dem Leuchtmittel heller sind, ergeben sich besonders ansprechende optische Effekte. Z. B. leuchtet nachts das Logo mit normaler Helligkeit und erscheint beim Bremsen heller. Dabei kann auch nur ein Teil der Darstellung – hier des Logos – z. B. der BMW-Ring, beim Bremsen heller werden.
- Besonders sinnvoll ist die Erfindung anzuwenden zur Kennzeichnung eines Kfz, die vergleichbar mit der bisherigen Wiedergabe des Herstellers, des Typs, der Bezeichnung und/oder der Ausstattung des Kfz ist. Bislang wurden Schriftzüge aus Chrom oder entsprechende Aufkleber verwendet, um solche Kennzeichnungen vorzunehmen, wie z. B. Mercedes Benz, Golf, Togo, Edition Steffi Graf etc.
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsbeispiele sind nicht abschließend zu verstehen und haben beispielhaften Charakter.
-
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Signalmittel in Gestalt eines hochgesetzten dritten Bremslichtes1 mit einem rechteckförmigen Gehäuse2 und in Form eines BMW Logos3 angeordneten Leuchtdioden4 . Ein solches Gehäuse2 kann, wie bereits üblich, im oberen mittleren Bereich der Heckscheibe eines Kfz angeordnet werden und bildet das mittlerweile vorgeschriebene dritte und höher gesetzte Bremslicht. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die Leuchtdioden4 in Form eines BMW Logos3 angeordnet sind. Dabei sind drei unterschiedlich helle Flächen31 ,32 und33 vorgesehen. Der äußere, das Logo umgebende Ring31 besteht aus Leuchtdioden mit geringer Intensität. Die beiden ebenfalls durch Leuchtdioden gebildeten Kreissegmente32 sind im Vergleich dazu mit größeren und helleren Leuchtdioden bestückt, so dass sich eine größere Helligkeit pro Flächeneinheit in den Kreissegmenten32 als im Ring31 ergibt. Alternativ können auch ein beiden Zonen31 ,32 die gleichen LEDs verwendet werden, wobei die Helligkeitsunterscheide durch Variation des Stroms bzw. der Spannung und/oder der Packungsdichte (LEDs pro Flächeneinheit) erzielt wird. - Die anderen beiden Kreissegmente
33 weisen keine Leuchtmittel auf und erscheinen daher im Verhältnis zu den anderen Zonen31 ,32 dunkel, wenn die anderen Zonen31 ,32 aktiv sind. - In einer Ausgestaltung können die nicht ausgeleuchteten Flächen
33 mit Farbe versehen sein, zum Beispiel weiß oder schwarz, so dass bei Tageslicht im inaktiven Zustand das Logo erkennbar bleibt. Das gilt auch für die mit LEDs versehenen Flächen31 ,32 , insbesondere wenn die Farbe durch die üblicherweise verwendeten Klar-LEDs hindurch sichtbar ist. -
1 zeigt skizzenhaft die einzelnen LEDs4 , die daher im Randbereich geschnitten bzw. abgedeckt erscheinen. Die Darstellung kann aber auch dadurch gebildet werden, dass die LEDs in Form der Darstellung angeordnet, z. B. entlang des Randes – ohne von diesem geschnitten zu werden.
Claims (12)
- Signalmittel (
1 ) mit Leuchtmitteln (40 ) für KFZ, dadurch gekennzeichnet, dass dieses in Form einer Darstellung (3 ), z. B. eines Schriftzugs, einer Figur, eines Piktogramms und/oder eines Logos, ausgebildet ist. - Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Signalmittel (
1 ) ein Rücklicht, ein Bremslicht, ein zusätzliches Bremslicht, ein Nebelrücklicht, ein zusätzliches Nebelrücklicht, ein Blinker (Richtungsanzeiger), ein seitlicher Blinker und/oder eine seitliche Beleuchtung ist. - Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Form des Gehäuse (
2 ) des Signalmittels in Form der Darstellung (3 ) ausgebildet ist. - Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Leuchtmittel (
4 ) in Form der Darstellung (3 ) ausgebildet ist. - Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalmittel eine Abdeckung, insbesondere Filter, aufweist, die derart ausgestaltet, bedruckt und/oder abgedeckt ist, dass bei aktivierten Leuchtmitteln, insbesondere nur bei aktivierten Leuchtmitteln, die Darstellung sichtbar ist.
- Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aktivierte Signalmittel Zonen (
31 ,32 ,33 ) unterschiedlicher Helligkeiten aufweist. - Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Signalmittel ein nachrüstbares Zubehör ist.
- Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass LEDs (
4 ), insbesondere rote LEDs, als Leuchtmittel dienen. - Signalmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, eine Steuerung vorgesehen ist, die die Signalmittel so ansteuert, dass die Leuchtmittel mindestens zwei Helligkeitszustände einnehmen können, nämlich den Zustand „normales Fahrzeugrücklicht" und den Zustand „Bremsen", bei dem Leuchtmittel heller sind.
- Signalmittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Teil
31 der Zonen31 ,32 ,33 mindestens zwei Helligkeitszustände einnehmen kann. - Integrierte Rückleuchteinheit mit Signalmitteln nach einem der vorherigen Ansprüche.
- KFZ mit Integrierter Rückleuchteinheit und/oder Signalmitteln nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Darstellung einen Bezug zum KFZ aufweist, insbesondere die Darstellung den Hersteller, den Typ, die Bezeichnung und/oder die Ausstattung des KFZ wiedergibt.
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Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE102005037680A1 true DE102005037680A1 (de) | 2007-02-15 |
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Family Applications (1)
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DE102005037680A Withdrawn DE102005037680A1 (de) | 2005-08-05 | 2005-08-05 | Signalmittel mit Leuchtmitteln für Kfz |
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Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
CN101954889A (zh) * | 2010-09-08 | 2011-01-26 | 程穆涛 | 商标与高位刹车灯及刹车灯一体装置 |
DE202013001707U1 (de) | 2013-02-15 | 2013-04-22 | Carsten Mohe | Fahrzeugleuchte mit besonderem Erscheinungsbild |
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2005
- 2005-08-05 DE DE102005037680A patent/DE102005037680A1/de not_active Withdrawn
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