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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung zur Anbringung eines
Kupplungsstücks
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Eine
derartige Befestigungsanordnung ist aus dem Serienfahrzeugbau bereits
als Teil eines Zubehörsets
zur Nachrüstung
eines Kraftwagens mit einer elektrischen Motorvorheizung bekannt.
Das bekannte Zubehörset
umfasst eine Kupplungsdose zum Anschluss der Motorvorheizung an
das öffentliche
Stromnetz, die üblicherweise
an einer vorderen Stoßfängerverkleidung
des Kraftwagens befestigt wird. Hierzu wird in die aus Kunststoffmaterial
hergestellte Stoßfängerverkleidung
eine Durchtrittsöffnung eingebracht
und nachfolgend die Kupplungsdose in diese eingesetzt. Im eingebauten
Zustand liegt die Kupplungsdose mit einem verbreiterten vorderen
Endabschnitt ihres Kupplungsgehäuses
am Öffnungsrand
der Stoßfängerverkleidung
an, während
auf den mit einem Gewinde versehenen hinteren Endabschnitt des Kupplungsgehäuses eine Überwurfmutter
aufgeschraubt ist. Der Öffnungsrand
der Stoßfängerverkleidung
ist somit bei eingebauter Kupplungsdose zwischen der Überwurfmutter
und dem verbreiterten Endabschnitt des Kupplungsgehäuses eingeklemmt.
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Infolge
der Klemmung und der im Fahrbetrieb sowie beim An- und Abkuppeln eines
Stecker an die Kupplungsdose auftretenden Belastungen können am Öffnungsrand
der Stoßfängerverkleidung
relativ hohe lokale Spannungen auftreten. Zur Vermeidung von Beschädigungen
der Stoßfängerverkleidung
ist daher eine geeignete Befestigungsstelle an der Stoßfängerverkleidung
auszuwählen,
die für
jeden Wagentyp und jede Ausstattung neu festzulegen ist. Um eine
zuverlässige
Festlegung des Kupplungsgehäuses
an der Stoßfängerverkleidung
sicherzustellen, muss das Kupplungsgehäuse ferner die Durchtrittsöffnung weitgehend
passgenau durchsetzen, so dass auf eine sehr maßhaltige Ausführung der
Durchtrittsöffnung
zu achten ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Befestigungsanordnung zur Anbringung
eines Kupplungsstücks
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art dahingehend zu
verbessern, dass eine besonders zuverlässige Befestigung des Kupplungsstücks am Außenanbauteil
möglich
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere die Erfindung in vorteilhafter Weise ausgestaltende Merkmale
enthalten die Unteransprüche.
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Der
mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, dass die Stützkräfte besonders
gleichmäßig in die
Stoßfängerverkleidung
eingeleitet werden, da das Kupplungsstück unter Zwischenschaltung
eines Halterahmens am Öffnungsrand
des Außenanbauteils
abgestützt
ist. Dadurch können
lokale Spannungsüberhöhungen am Öffnungsrand
des Außenanbauteils
zumindest weitgehend vermieden werden.
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Um
eine besonders breite Abstützbasis
zur erreichen, kann der Halterahmen die Durchtrittsöffnung überspannen
und am Öffnungsrand
des Außenanbauteils
anliegen.
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Um
das Außenanbauteil
bereits werksseitig zum Einbau des Kupplungsstücks vorzubereiten, kann der
Halterahmen am Außenanbauteil
vormontierbar sein, wobei das Kupplungsstück am vormontierten Halterahmen
zu befestigen ist. Dadurch kann bereits vom Fahrzeughersteller eine
geeignete Einbaustelle festgelegt werden. Das Kupplungsstück kann
dabei besonders zuverlässig
in einer topfförmigen
Aufnahme des Halterahmens abgestützt
sein. Zum Verschließen
der Aufnahme des Halterahmens bei nicht eingebautem Kupplungsstück kann
ein lösbar
am Halterahmen zu befestigender Verschlussdeckel vorgesehen sein.
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Um
das Kupplungsstück
auch in den Bereichen des Außenanbauteils
befestigen zu können,
in denen das Außenanbauteil
eine oder mehrere abstehende Versteifungsrippen aufweist, kann der
Halterahmen als Adapterstück
wirken und eine ebene Anlagefläche
für das
Kupplungsstück
bilden. Somit können
bisher nicht geeignete, verrippte Bereiche, wie z. B. ein Lufteinlassgitter
oder eine verrippte Scheinwerfertragplatte einer Stoßfängerverkleidung, zur
Befestigung des Kupplungsstücks
erschlossen werden.
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Die
ebene Anlagefläche
kann zur großflächigen Abstützung des
Kupplungsstücks
am Außenanbauteil
an einer die Durchtrittsöffnung überspannenden
Grundplatte des Halterahmens angeordnet sein, wobei die Grundplatte
in ihrem äußeren Randbereich eine
Aussparung aufweist, in die ein Endbereich der Versteifungsrippe
einzuschieben ist.
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Der
Halterahmen kann besonders einfach und zuverlässig über Punktbefestigungsmittel
an Befestigungslöchern
des Außenanbauteils
zu befestigen sein, die über
dessen Öffnungsrand
verteilt angeordnet sind. Dabei kann der Halterahmen zu seiner besonders
zuverlässigen
und verliersicheren Befestigung an den Befestigungslöchern mit
dem Außenanbauteil
verschweißt
sein. Um dabei das Verschweißen
von Halterahmen und Außenanbauteil
zu vereinfachen, können
Rastmittel vorgesehen sein, mit denen der Halterahmen vor dem Verschweißen am Außenanbauteil fixiert werden kann.
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Zur
vereinfachten Montage des Kupplungsstücks am Halterahmen können am
Halterahmen Positioniermittel vorgesehen sein, um das Kupplungsstück relativ
zum Halterahmen auszurichten.
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Die
Befestigungsanordnung ist besonders geeignet zur Befestigung eines
Kupplungsstücks, das
zum Anschluss einer elektrischen Heizung des Kraftwagens an eine
Stromversorgung mittels eines üblichen
Steckers vorgesehen ist.
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Als
Außenanbauteil
kann eine Stoßfängerverkleidung
des Kraftwagens vorgesehen sein, wobei die Durchtrittsöffnung an
einem Lufteinlassgitter oder an einer Scheinwerfertragplatte der
Stoßfängerverkleidung
angeordnet sein kann. Dadurch kann die Stoßfängerverkleidung in besonders
einfacher Weise durch Austausch des Lufteinlasses bzw, der S Scheinwerfertragplatte
zur Montage des Kupplungsstücks
vorbereitet werden.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
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In
der Darstellung zeigen:
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1 eine
vordere Kraftwagen-Stoßfängerverkleidung
in einer Vorderansicht,
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2 einen
rechten Randbereich eines Lufteinlassgitters der Stoßfängerverkleidung
mit einer eingebauten Kupplungsdose in einer Vorderansicht,
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3 den
rechten Randbereich des Lufteinlassgitters gemäß 3 in einer
Rückansicht,
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4 den
rechten Randbereich des Lufteinlassgitters gemäß 3 bei nicht
eingebauter Kupplungsdose mit einem Halterahmen in einer Vorderansicht,
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5 den
rechten Randbereich des Lufteinlassgitters gemäß 4 ohne Halterahmen
in einer Vorderansicht,
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6 den
Halterahmen in einer perspektivischen Ansicht von schräg vorn,
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7 einen
Deckel zum Verschließen
einer Aufnahme des Halterahmens in einer perspektivischen Ansicht
von schräg
hinten,
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8 eine
alternative Ausführung
einer Kraftwagen-Stoßfängerverkleidung
in einer Vorderansicht,
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9 eine
rechte S Scheinwerfertragplatte der Stoßfängerverkleidung gemäß 8 mit
einem Halterahmen in einer Vorderansicht,
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10 die
Scheinwerfertragplatte gemäß 9 ohne
Halterahmen und
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11 den
Halterahmen gemäß 9 in
einer perspektivischen Ansicht von schräg vorn.
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In 1 ist
eine vordere Stoßfängerverkleidung 10 dargestellt,
welche am vorderen Ende einer nicht näher gezeigten Kraftwagenkarosserie
angeordnet ist. Die Stoßfängerverkleidung 10 umfasst
ein Verkleidungsteil 11, das einteilig aus einem schlagzähen Kunststoffmaterial
hergestellt ist und in seinem unteren Bereich eine großformatige
Lufteinlassöffnung 12 aufweist,
wobei in die Lufteinlassöffnung 12 ein
Lufteinlassgitter 13 eingesetzt ist, das entlang seinem
Außenumfang über Rastverbindungsmittel
lösbar
mit dem Verkleidungsteils 11 verbunden ist. Das ebenfalls
einteilig aus einem schlagzähen
Kunststoffmaterial hergestellte Lufteinlassgitter 13 ist über nahezu
seinen gesamten Flächenbereich
mit einer Gitterstruktur aus Hochrippen 14 und Querrippen 15 versehen,
die eine Vielzahl von rechteckförmigen Öffnungen
zum Luftdurchtritt begrenzen.
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Wie
in Verbindung mit 2 ersichtlich, ist am rechten
seitlichen Randbereich des Lufteinlassgitters 13 eine Kupplungsdose 20 befestigt,
die zum Anschluss eines üblichen
und daher nicht gezeigten elektrischen Heizgerätes des Kraftwagens an eine außerhalb
des Kraftwagens angeordnete Stromversorgung mittels eine üblichen
Steckers vorgesehen ist, wobei das im Motorraum des Kraftwagens
angeordnete Heizgerät
mit der üblichen öffentlichen
Netzspannung betrieben werden kann und dazu vorgesehen ist, bei
stehendem Kraftwagen einen Verbrennungsmotors und/oder einen Fahrgastraum
des Kraftwagens vorzuheizen.
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In
der Zusammenschau von 2 und 3 ist ersichtlich,
dass die in üblicher
Weise ausgeführte
Kupplungsdose 20 ein Kupplungsgehäuse 21 aus Kunststoffmaterial
umfasst, das eine Durchtrittsöffnung 16 des
Lufteinlassgitters 13 durchsetzt und auf seiner von außerhalb
des Kraftwagens zugänglichen
Vorderseite eine Aufnahmebuchse zum Anschluss eines korrespondierenden
elektrischen Netzsteckers begrenzt. Bei Nichtgebrauch kann die Aufnahmebuchse
durch einen schwenkbar am Kupplungsgehäuse 21 angebrachten
Deckel 22 dicht verschlossen werden. Die Rückseite
der Kupplungsdose 20 ist über eine nicht gezeigte elektrische
Leitung mit dem Heizgerät
verbunden. Die Kupplungsdose 20 ist über einen Halterahmen 30 an
dem die Durchtrittsöffnung 16 begrenzenden Öffnungsrand 17 des Lufteinlassgitters 13 abgestützt.
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Wie
in 5 ersichtlich, umfasst die Durchtrittsöffnung 16 des
Lüftungsgitters 13 einen
kreisförmigen
Mittelbereich, der seitlich sowie nach oben und unten jeweils um
einen rechteck förmigen
Abschnitt verlängert
ist. Die seitlichen Abschnitte der Durchtrittsöffnung 16 grenzen
dabei jeweils unmittelbar an eine Querrippe 15 des Lüftungsgitters 13 an.
Die Durchtrittsöffnung 16 ist
von einem weitgehend eben verlaufenden Öffnungsrand 17 eingefasst,
welcher durch einen dünnwandigen,
plattenförmigen
Bereich des Lüftungsgitters 13 gebildet
ist. Über
den Öffnungsrand 17 sind
insgesamt vier kreisförmige
Befestigungslöcher 18 verteilt
angeordnet, die zur Befestigung des Halterahmens 30 vorgesehen
sind.
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In 6 ist
ersichtlich, dass der einteilig aus Kunststoffmaterial hergestellte
Halterahmen 30 eine dünnwandige
Grundplatte 31 mit rechteckförmigem Umfang aufweist, die
in ihrem Mittelbereich mit einer zylindrischen Aufnahme 32 versehen
ist. Die Aufnahme 32 ragt nach hinten hin von der Grundplatte 31 ab und
begrenzt mit ihrer quer zur Grundplatte 31 verlaufenden
Mantelfläche
eine kreisförmige
Aufnahmeöffnung 33.
Die Mantelfläche
der Aufnahme 32 bildet in ihrem oberen Bereich eine schmale
Positioniernut 38 aus, die zur Ausrichtung der Kupplungsdose 20 mit
einem korrespondierenden Positioniersteg am Kupplungsgehäuse 21 zusammenwirkt.
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Zur
Befestigung an den Befestigungslöchern 18 des
Lüftungsgitters 13 weist
der Halterahmen 30 vier korrespondierende Schweißpins 34 auf,
die jeweils nahe einem zugehörigen
Eckbereich seiner Grundplatte 31 angeordnet sind und nach
hinten von dieser abragen. Die zylindrischen Schweißpins 34 sind
zu ihrer besonders steifen Anbindung jeweils über eine plattenförmige Versteifungsrippe 35 an
der Grundplatte 31 des Halterahmens 30 abgestützt. Des Weiteren
ist die Aufnahme 32 des Halterahmens 30 an ihrer
hinteren Stirnwand mit zwei abstehenden Rasthaken 36 versehen,
die einander diametral gegenüber
liegen. An ihren beiden seitlichen Rändern weist die Grundplatte 31 des
Halterahmens 30 jeweils eine dreieckför mige Aufnahme auf, die eine seitlich
offene Aussparung 37 mit einem dreieckförmigen Hohlquerschnitt begrenzt.
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Aus
der Zusammenschau von 3 und 4 geht hervor,
dass der Halterahmen 30 in seiner Einbaulage mit seinen
Schweißpins 34 jeweils
ein zugehöriges
Befestigungsloch 18 des Lüftungsgitters 13 durchsetzt
und am zugehörigen
Lochrand mit dem Lüftungsgitter 13 verschweißt ist.
Beim Verschweißen
werden die nach hinten über
das Lüftungsgitter 13 hinausragenden
Enden der Schweißpins 34 jeweils
durch Erhitzen soweit aufgeweitet, bis sie flächig an der Rückseite
des Lüftungsgitters 13 anliegen.
Die Rasthaken 36 des Halterahmens 30 durchsetzen
die Durchtrittsöffnung 16 und
sind an der Rückseite
des Öffnungsrandes 17 verrastet.
Mit Hilfe der beiden Rasthaken 36 lässt sich der Halterahmen 30 bei
seiner Montage in einfacher Weise relativ zum Lüftungsgitter 13 ausrichten
und in seiner Einbaulage fixieren. Somit kann beim nachfolgenden
Verschweißen
der Schweißpins 34 am
Lüftungsgitter 13 auf
zusätzliche
Halte- und Positioniermittel verzichtet werden.
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Die
Grundplatte 31 des Halterahmens 30 schließt in ihrer
Einbaulage mit ihrem oberen und ihrem unteren Randstreifen weitgehend
passgenau an eine zugehörige
Querrippe 15 des Lüftungsgitters 13 an,
während
die seitlichen Randstreifen der Grundplatte 31 ebenfalls
weitgehend passgenau jeweils an eine zugehörige Hochrippe 14 des
Lüftungsgitters 13 anschließen. Die
Grundplatte 31 des Halterahmens 30 ist somit umlaufend
von den Hoch- 14 und Querrippen 15 des Lüftungsgitters 13 umschlossen.
Dabei sind die Endabschnitte der unmittelbar an die Durchtrittsöffnung 16 angrenzenden
Querrippe 15 jeweils in eine dreiecksförmige Aussparungen 37 des
Halterahmens 30 eingeschoben.
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In
der Zusammenschau von 2 und 3 ist ersichtlich,
dass die Kupplungsdose 20 im eingebauten Zustand die Aufnahmeöffnung 33 des Halterahmens 30 weitgehend
passgenau mit einem korrespondierenden zylindrischen Abschnitt des Kupplungsgehäuses 21 durchsetzt.
Die Aufnahme 32 des Halterahmens 30 ist somit
zwischen dem Kupplungsgehäuse 21 und
dem Öffnungsrand 17 des
Lufteinlassgitters 13 angeordnet. Das abgestuft ausgebildete
Kupplungsgehäuse 21 liegt
dabei mit einem verbreiterten vorderen Endabschnitt an der Grundplatte 31 des
Halterahmens 30 an, während der
hinterer Endabschnitt des Kupplungsgehäuses 21 über eine
ringförmige Überwurfmutter 23 abgestützt ist,
die auf ein korrespondierendes Außengewinde am hinteren Endabschnitt
des Kupplungsgehäuses 21 aufgeschraubt
ist und an der hinteren Stirnfläche
der Aufnahme 32 des Halterahmens 30 anliegt. Somit
ist der Halterahmen 30 zwischen der Überwurfmutter 23 und
dem verbreiterten vorderen Endabschnitt des Kupplungsgehäuses 21 eingeklemmt.
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Der
Halterahmen 30 ist, wie aus 4 ersichtlich,
separat von der Kupplungsdose 20 am Lüftungsgitter 13 montierbar.
Somit kann die Stoßfängerverkleidung 10 bereits
werkseitig mit dem Halterahmen 30 vorgerüstet und
dadurch zum späteren Einbau
der Kupplungsdose 20 vorbereitet sein. Des Weiteren wäre es möglich, einen
Halterahmen einteilig mit einem Lüftungsgitter auszubilden. Zum
Verschließen
der Aufnahmeöffnung 33 des
Halterahmens 30 bei nicht eingebauter Kupplungsdose 20 ist ein
in 7 dargestellter Verschlussdeckel 40 vorgesehen,
der einteilig aus Kunststoffmaterial hergestellt ist. Der abgestuft
ausgebildete Verschlussdeckel 40 liegt in seiner Einbaulage
mit einem Deckabschnitt 41 an der Vorderseite der Grundplatte 31 des
Halterahmens 30 an und greift mit einem schmaleren Verankerungsabschnitt 42 weitgehend
passgenau in die Aufnahmeöffnung 33 ein,
wobei der Verankerungsabschnitt 42 mittels zweier, einander
diametral gegenüberliegender
Rasthaken 43 in der Aufnahmeöffnung 33 verras tet
ist. Um den Verschlussdeckel 40 in einfacher Weise relativ
zum Halterahmen 30 ausrichten zu können, ist sein Verankerungsabschnitt 42 mit einer
umfangsseitig abragenden Positioniernase 44 versehen, die
in der Einbaulage des Deckels 40 passgenau in die Positioniernut 38 des
Halterahmens 30 eingreift.
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In 8–11 ist
eine alternative Ausführung
einer vorderen Stoßfängerverkleidung 110 eines
Kraftwagens dargestellt, bei welcher eine Durchtrittsöffnung 116 zur
Befestigung der Kupplungsdose 20 in einer Scheinwerfertragplatte 113 für einen
nicht gezeigten rechten Nebelscheinwerfer angeordnet ist.
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In
der Zusammenschau von 8 und 10 ist
ersichtlich, dass die einteilig als dünnwandige Formschale aus Kunststoffmaterial
hergestellte Scheinwerfertragplatte 113 passgenau in eine
korrespondierende Öffnung 112 eines
Verkleidungsteils 111 der Stoßfängerverkleidung 110 eingesetzt
ist. Die Scheinwerfertragplatte 113 umfasst einen mit Hoch- 114 und
Querrippen 115 versehenen Deckbereich, der eine ovale Öffnung zur
Aufnahme des Nebelscheinwerfers begrenzt, sowie drei vom Deckbereich
abragende Befestigungsarme 119. Die Befestigungsarme 119 sind
jeweils mit einem zugehörigen Befestigungsloch
versehen, an welchem die Scheinwerfertragplatte 113 über ein
zugehöriges
Punktbefestigungsmittel gehalten ist. Die nicht gezeigten Punktbefestigungsmittel
ragen von der Rückseite des
Verkleidungsteils 111 ab, wobei z. B. Schweißpins oder
Klipselemente vorgesehen sein können, die
einteilig mit dem Verkleidungsteil 111 ausgebildet sind.
Im rechten oberen Rand des Deckbereichs der Scheinwerfertragplatte 113 ist
eine Durchtrittsöffnung 116 vorgesehen,
in welcher ein korrespondierender Halterahmen 130 zur Aufnahme
einer nicht gezeigten Kupplungsdose angeordnet ist.
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Wie
in 10 ersichtlich, weist die mittels spanender Bearbeitung
in die Scheinwerfertragplatte 113 eingebrachte Durchtrittsöffnung 116 einen
etwa rechteckförmigen
Querschnitt auf, wobei zwei Querrippen 115 im Bereich der
Durchtrittsöffnung 116 unterbrochen
sind und unmittelbar an die Durchtrittsöffnung 116 angrenzen.
Der an die Durchtrittsöffnung 116 angrenzende Öffnungsrand 117 der
Scheinwerfertragplatte 113 bildet in seinem unterhalb der Durchtrittsöffnung 116 angeordneten
Bereich einen ebenen Anlagestreifen, in dem nebeneinander zwei kreisförmige Befestigungslöcher 118 angeordnet sind.
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In 11 ist
ersichtlich, dass der einteilig als Spritzgussteil aus Kunststoffmaterial
hergestellte Halterahmen 130 eine Grundplatte 131 mit
rechteckförmigem
Querschnitt umfasst, die in ihrem Mittelbereich eine zylindrische
Aufnahme 132 aufweist. Die Aufnahme 132 ragt nach
hinten hin von der Grundplatte 131 ab und begrenzt mit
ihrer quer zur Grundplatte 131 verlaufenden Mantelfläche eine
kreisförmige
Aufnahmeöffnung 133.
Von der Mantelfläche
der Aufnahme 132 ragen insgesamt vier schmale Positionierstege 138 in
die Aufnahmeöffnung 133 hinein, die
zur Ausrichtung der Kupplungsdose mit korrespondierenden Positioniernuten
am Kupplungsgehäuse
zusammenwirken.
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Vom äußeren Rand
der Grundplatte 131 steht nach hinten hin ein umlaufender
Randstreifen ab, der an seinen beiden seitlichen Wandbereichen jeweils
mit einer dreiecksförmigen
Aussparungen 137 versehen ist, wobei die Aussparungen 137 als Aufnahmen
für einen
Endabschnitt der unmittelbar an die Durchtrittsöffnung 116 angrenzenden
Querrippen 115 der Scheinwerfertragplatte 113 vorgesehen sind.
Vom unteren Wandbereich des Randstreifens der Grundplatte 131 ist
nach unten hin ein vertikal verlaufender, streifenförmiger Befestigungsflansch abgebogen,
von dem nach hinten hin zwei in einem seitlichen Abstand voneinander
angeordnete Schweißpins 134 abstehen.
Der obere Wandbereich des Randstreifens der Grundplatte 131 ist
nach hinten hin um einen abstehenden Rasthaken 136 verlängert.
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In 10 ist
ersichtlich, dass der Halterahmen 113 in seiner Einbaulage
die Durchtrittsöffnung 116 der
Scheinwerfertragplatte 113 überspannt, wobei der Randstreifen
der Grundplatte 131 sowie der von der Grundplatte 131 abstehende
Befestigungsflansch am zugehörigen Öffnungsrand 117 anliegen. Die
Aussparungen 137 des Halterahmens 130 sind dabei
jeweils weitgehend passgenau auf einen zugehörigen Endabschnitt der an die
Durchtrittsöffnungen 116 angrenzenden
Querrippen 114 aufgeschoben. Die vom Befestigungsflansch 139 abragenden Schweißpins 134 durchsetzen
jeweils ein zugehöriges
Befestigungsloch 118 der Scheinwerfertragplatte 113 und
sind in der bereits für
die Schweißpins 18 beschriebenen
Weise mit der Scheinwerfertragplatte 113 verschweißt. Der
Rasthaken 136 des Halterahmens 130 durchsetzt
die Durchtrittsöffnung 116 der Scheinwerfertragplatte 113 und
ist an der Rückseite des
zugehörigen Öffnungsrandes 117 verrastet.
Bei seiner Montage an der S Scheinwerfertragplatte 113 kann
der Halterahmen 130 über
die Schweißpins 118 und
die Rasthaken 136 am Öffnungsrand 117 ausgerichtet
und fixiert werden.
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Der
Halterahmen 130 ist separat zur Kupplungsdose an der Scheinwerfertragplatte 113 montierbar,
wobei die Aufnahmeöffnung 133 bei
nicht eingebauter Kupplungsdose durch einen nicht gezeigten Deckel
verschlossen werden kann. Im eingebauten Zustand durchsetzt die
Kupplungsdose die Aufnahmeöffnung 133 des
Halterahmens 130, wobei der Halterahmen 130 zwischen
einer Überwurfmutter und
einem verbreiterten vorderen Endabschnitt des Kupplungsgehäuses eingeklemmt
ist.