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Die
Erfindung betrifft eine Einfassung für eine Wandkante einer Fenster-
oder Türlaibung
zur Bildung einer Fasche.
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Unter
einer Fasche versteht man eine höhenmäßig wie
häufig
auch farblich hervorgehobene Fenster- oder Türumrandung. Üblich sind
entweder erhabene oder vertiefte Faschen. Bei einer erhabenen Fasche
wird beim Verputzen ein entsprechender, die Fasche bildender und
die Fenster- oder Türöffnung oberseitig
und an den Seiten, gegebenenfalls auch unterseitig, umlaufender
Bereich hervorspringend aus dem Wandputz herausgearbeitet. Umgekehrt
wird bei einer vertieften Fasche dieser Randabschnitt entsprechend
in die Wandebene eingetieft im Putz herausgearbeitet. Häufig werden
dann noch die so herausgearbeiteten Faschen farblich von der sonstigen
Wand abgesetzt, mithin die Fasche also hervorgehoben.
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Die
Herstellung bzw. Herausarbeitung der Fasche ist sehr aufwändig und
bedarf großer
handwerklichen Fähigkeit,
da hier sehr exakt gearbeitet werden muss. Dabei muss der Arbeiter
nicht nur die Fasche exakt herausarbeiten, vielmehr muss er auch im
daran anschließenden
Laibungsbereich, in den die Fasche übergeht bzw. an den sie unmittelbar
anschließt,
sehr exakt arbeiten, damit sich insgesamt ein optisch ansprechendes,
sauberes Erscheinungsbild der Wand im Bereich der Laibungskante
ergibt.
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Aus
AT 395 452 B ist
ein Fassadenelement in Form eines vorgefertigten, vorderseitig eine
fassadengerecht gestaltete Sichtfläche aufweisenden Streifenprofils
bekannt, das als Einfassung für
eine Wandkante einer Laibung zur Bildung einer Fasche geeignet ist.
Das Streifenelement bildet längsseitig eine
Anschlussfläche
für eine
angrenzende Putzschicht oder andere Fassadenbedeckungen, einen Tür- oder Fensterstock
und dergleichen, es ist über rückseitige
Beschläge
am Mauerwerk des Gebäudes befestigbar.
Mehrere Streifenprofile können
unter Bildung von Rahmen oder Bändern
miteinander verbunden werden.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Möglichkeit
anzugeben, die die Ausbildung einer Fasche bei gleichzeitiger Möglichkeit
einer einfachen Laibungsauskleidung ermöglicht, die also mithin die
einfache Bearbeitung des gesamten Wandkantenbereichs zulässt.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist erfindungsgemäß eine Einfassung für eine Wandkante
einer Fenster- oder Türlaibung
zur Bildung einer Fasche an der an die Laibung anschließende Wandseite
vorgesehen, die sich dadurch auszeichnet, dass an einem Winkelprofil
ein die Laibung abdeckendes platten- oder leistenförmiges erstes
Abdeckelement und ein die anschließende Wandseite abdeckendes,
platten- oder leistenförmiges
zweites Abdeckelement angeordnet ist, und dass an der freien Stirnseite
des zweiten Abdeckelements ein Einputzprofil angeordnet ist, das
einen das Abdeckelement seitlich begrenzenden und in der Ebene des
Abdeckelements liegenden oder aus der Ebene hervorstehenden Steg
aufweist.
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Die
erfindungsgemäße vorgefertigte
Wandkanteneinfassung lässt
auf einfache Weise die Verkleidung der Laibung wie auch die Ausbildung
einer Fasche zu, ohne dass die eingangs beschriebenen aufwändigen und
komplizierten Putzarbeiten vorzunehmen wären. Die laibungsseitige Abdeckung
erfolgt über
das erste Abdeckelement, das an dem Winkelprofil, das fest mit dem
Abdeckelement verbunden ist, angeordnet ist. Die Abdeckung an der Wandseite
erfolgt mittels des zweiten Abdeckelements, das ebenfalls am Winkelprofil
angeordnet ist, und das die Fasche bildet. Der Winkel, den beide
Abdeckelemente zueinander einnehmen, ist letztlich vom Winkel des
Winkelprofils vorgegeben, er beträgt in der Regel 90°, kann aber
je nach Mauerwinkel jeden beliebigen Winkel aufweisen. Dem vorgesehenen
Einputzprofil kommt die Funktion zu, das zweite Abdeckelement zur
Seite hin und damit auch die Fasche zur Seite hin sauber und optisch
ansprechend abzugrenzen. Zu diesem Zweck ist am Einputzprofil ein
zur Frontseite des Abdeckelements hervorragender, entweder bis in
die Oberflächenebene
des Abdeckelements oder darüber
hinaus, also etwas hervorstehend, verlaufender Steg vorgesehen,
der das zweite Abdeckelement seitlich begrenzt, und der, wenn unter
Verwendung mehrerer Einfassungen, die über entsprechende Gehrungen
exakt aneinanderpassen, die gesamte Fenster- oder Türlaibung
ausgekleidet ist, um die gesamte hierüber realisierte Fasche umläuft. Dieser
Steg, der bevorzugt auch sichtbar ist, was der Optik insbesondere
dann, wenn das Einputzprofil aus Edelstahl ist, optisch sehr ansprechend
wirkt, dient darüber
hinaus auch als Abzugssteg zum Einputzen des anschließenden Bandbereichs,
so dass sehr exakt und genau bis direkt an die Fasche, also das
zweite Abdeckelement eingeputzt werden kann. Dabei kann je nachdem,
ob nun eine vertiefte oder erhabene Fasche ausgebildet werden soll,
die obere Stegkante zum Abziehen genutzt werden, mithin also der
Wandputz bündig
mit der oberen Stegkante abschließen (im Falle einer vertieften Fasche),
oder der Wandputz liegt deutlich niedriger als die obere Stegkante
(im Falle einer erhabenen Fasche), wobei auch in diesem Fall ohne
weiteres entlang dieses vorspringenden Steges verputzt und abgezogen
werden kann. Natürlich
kann die Putzebene auch gleich der Faschenebene, also der Ebene
oder Oberfläche
des zweiten Abdeckelements sein, wobei dann die Fasche durch den
Steg begrenzt ist. Um die Einfassung im Bereich des zweiten Abdeckelements sicher
an der Wand fixieren zu können,
ist am Einputzprofil bevorzugt ein seitlich abstehender Einputzsteg
vorgesehen, der in den selbstverständlich noch aufzubringenden,
die übrige
Wand abdeckenden Wandputz eingeputzt wird. Die Fixierung könnte aber auch
allein z. B. über
den Klebeschaum erfolgen.
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Unter
Verwendung der erfindungsgemäßen Einfassung
ist damit gleichzeitig eine Laibungsauskleidung wie auch eine Ausbildung
der Fasche ohne weiteres möglich,
es ist lediglich erforderlich, die Einfassung durch entsprechende
Befestigungsmittel wie einem Klebeschaum oder dergleichen zunächst zu
fixieren, wonach lediglich noch der übrige Wandputz unter Einputzen
des Einputzstegs aufzubringen ist. Der Arbeiter wird also von der
aufwändigen
Herausarbeitung der z. B. erhabenen oder vertieften Fasche gänzlich entlastet,
auch muss die Laibung nicht separat verputzt werden. Schließlich bietet
das Winkelprofil, das bis unmittelbar in den Kantenbereich gezogen werden
kann, darüber
hinaus noch einen hervorragenden Kantenschutz gegen Anschlagen oder
dergleichen.
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Damit
das Einputzprofil sicher am zweiten Abdeckelement gehaltert ist,
weist das Einputzprofil bevorzugt einen Haltesteg auf, mit dem es
mit dem zweiten Abdeckelement verbunden ist, und an welchen Haltesteg
sich der das Abdeckelement seitlich begrenzende Steg anschließt, an welchem
sich wiederum ein zur Seite hin abstehender Einputzsteg anschließt. Bei
dem Einputzprofil handelt es sich also um sehr einfach ausgestaltetes
Profil, das dennoch äußerst funktional
ist.
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Wie
ausgeführt
ist der vorspringende Steg, nachdem er nicht unbedingt eingeputzt
werden muss, sichtbar. Dies ermöglicht
es, seine Gestaltung zu optischen Zwecken entsprechend auszuführen bzw.
seine beliebige Gestaltbarkeit entsprechend zu nutzen. So besteht
die Möglichkeit,
den Steg sehr schmal auszuführen,
bevor zugt in einer Breite ≤ 3 mm,
so dass er also nur als beispielsweise dünner, umlaufender Metallsteg
sichtbar ist. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit,
den Steg relativ breit auszuführen,
beispielsweise mit einer Breite größer 3 mm, so dass sich ein
relativ breit umlaufender Steg ergibt, der beispielsweise eine flache
Stegkante aufweisen kann. Gleichermaßen kann der Steg aber auch
querschnittlich gesehen gerundet sein. Hier sind beliebige gestalterische
Möglichkeiten
gegeben, je nachdem, was gewünscht
wird.
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Das
Einputzprofil selbst ist bevorzugt ein einstückiges Metallprofil, es kann
aber auch ein Kunststoffprofil sein. Im Falle eines Metallprofils
ist der Steg bevorzugt durch Abkanten des Metallprofils ausgebildet,
wobei bei Ausbildung eines schmalen Stegs das Metallprofil bevorzugt
um 180° gebogen ist,
so dass mithin die Stegbreite nur von der Stärke des Metallprofils abhängt. Ist
ein breiterer Steg gewünscht,
so wird das Metallprofil je nach gewünschter Stegbreite entsprechend
unter Bildung eines U-Profils, sei es eckig oder gebogen, abgekantet.
Alternativ dazu wird bei einem Kunststoffprofil bevorzugt ein Extrusionsteil
verwendet, das je nach Extrusionsform ohnehin beliebig ausgestaltet
werden kann.
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Wie
ausgeführt
kann unter Verwendung der erfindungsgemäßen Einfassung ohne weiteres
eine vertiefte oder erhabene Fasche ausgebildet werden, wobei der
Faschentyp, also erhaben oder vertieft, letztlich davon abhängt, wie
stark der aufgetragene Wandputz ist bzw. wie das zweite Abdeckelement diesbezüglich liegt.
Der jeweils auszubildenden Faschenform entsprechend besteht nun
die Möglichkeit,
den Einputzschenkel bezogen auf die obere freie Stegkante entsprechend
zu positionieren. Der Abstand des Einputzschenkels beträgt zwischen
5 mm bis 15 mm und wird je nachdem, ob nun eine erhabene oder vertiefte
Fasche ausgebildet wird, entsprechend gewählt. Soll eine vertiefte Fasche
ausgebildet werden, so kann der Abstand beispielsweise lediglich
5 mm betragen, so dass der Wandputz bis an die freie Stegkante aufgetragen
werden kann. Soll eine erhabene Fasche ausgebildet werden, wird
der Einputzsteg relativ weit von der oberen freien Stegkante beabstandet,
beispielsweise bis zu 15 mm, so dass der Wandputz noch in hinreichender
Stärke
aufgetragen werden kann, gleichwohl aber ein deutlicher Abstand
der Wandputzfläche
zur Fläche
des zweiten Abdeckelements gegeben ist.
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Der
Einputzsteg kann im Wesentlichen rechtwinklig oder unter einem Winkel
ungleich 90° zur Wand
hinlaufend vom Steg abstehen. Um eine sehr gute Fixierung der Einfassung
zu ermöglichen,
weist der Einputzsteg bevorzugt Durchbrechungen auf, die nach dem
Einputzen vom Putz durchsetzt sind. Entsprechend kann auch der Haltesteg, über den
das Einputzprofil am zweiten Abdeckelement gehaltert ist, entsprechende
Durchbrechungen aufweisen, durch die dann ein entsprechender Kleber
oder dergleichen zur festen Verbindung mit dem Abdeckelement greift.
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Das
Winkelprofil, das die beiden Abdeckelemente in einer vorbestimmten
Winkellage zueinander fixiert, weist bevorzugt einen ersten Haltesteg
und einen zweiten Haltesteg auf, die jeweils mit einem Abdeckelement
verbunden sind, und die an einem gemeinsamen, die Sichtkante bildenden
Kantensteg zusammenlaufen. Auch bei diesem Winkelprofil handelt
es sich bevorzugt um ein einstückiges,
entsprechend abgekantetes Metallprofil. Alternativ ist auch ein
Kunststoffprofil in Form eines Extrusionsteils verwendbar.
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Als
Abdeckelemente können
beliebige flächen-
oder plattenförmige
Elemente verwendet werden. Bevorzugt besteht ein Abdeckelement aus
einer die Sichtseite des Abdeckelements bildenden Lage, insbesondere
aus einer vorzugsweise armierten Fertigputzschicht, und einer damit
verbundenen Auflage, insbesondere einer Isolierauflage aus Styropor.
Die Fertigputzschicht, die bevorzugt glasfaserarmiert ist, kann
eine gefilzte oder glatte Struktur aufweisen. Derartige Abdeckelemente
sind nicht zuletzt im Hinblick auf die einzuhaltenden Bauvorschriften
hervorragend geeignet. Im Übrigen
ist es bei solchen Sandwich-Abdeckelementen ohne weiteres möglich, den jeweiligen
Haltesteg, also einen Haltesteg des Winkelprofils oder den Haltesteg
des Einputzprofils, mit dem Abdeckelement zu verbinden. Der Haltesteg kann
dabei entweder zwischen der die Sichtseite bildenden Lage, also
beispielsweise der glasfaserarmierten Fertigputzschicht, und der
damit verbundenen Auflage, also beispielsweise der Auflage aus Styropor,
angeordnet sein, oder er greift unmittelbar in die Auflage, also
die Isolierauflage aus Styropor ein. In jedem Fall ist es ohne weiteres
möglich,
den entsprechenden Haltesteg mit einem vorab gefertigten Abdeckelement
zu verbinden und so das jeweilige Profil am Abdeckelement zu fixieren.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines Ausschnitts einer Tür- oder Fensterlaibung mit
daran angeordneter erfindungsgemäßer Einfassung,
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2 eine
Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße Einfassung,
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3 eine
Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer ersten Ausführungsform,
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4 eine
Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer zweiten Ausführungsform,
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5 eine
Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer dritten Ausführungsform,
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6 eine
Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer vierten Ausführungsform,
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7 eine
Darstellung eines Fensters mit einer unter Verwendung von vier erfindungsgemäßen Einfassungen
hergestellten Laibungsverkleidung samt Fasche, und
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8 eine
Darstellung eines Fenster mit einer unter Verwendung von vier erfindungsgemäßen geraden
Einfassungen und vier erfindungsge mäßen Eckeinfassungen hergestellten
Laibungsverkleidung samt Fasche.
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1 zeigt
als Prinzipdarstellung einen Teil eines Fensters oder einer Tür, wobei
hier nur der Fenster- oder Türrahmen 1 dargestellt
ist. An diesen schließt
sich die Fenster- oder Türlaibung 2 an,
die im gezeigten Beispiel rechtwinklig an die Wand 3 anschließt. Zur
Verkleidung der Laibung 2 sowie des unmittelbar daran anschließenden Wandabschnitts ist
eine erfindungsgemäße Einfassung 4 aufgesetzt. Diese
besteht aus einem ersten platten- oder leistenförmigen Abdeckelement 5,
das bevorzugt aus einer äußeren Lage
aus einer Fertigputzschicht 6 und einer inneren Isolierlage 7 aus
Styropor besteht, sowie einem zweiten platten- oder leistenförmigen Abdeckelement 8,
das ebenfalls bevorzugt aus einer äußeren Lage aus einer Fertigungsschicht 9 und
einer inneren Isolierlage 10 aus Styropor besteht. Beide
sind an einem Winkelprofil 11 angeordnet, das die beiden
Abdeckelemente 5, 8 fest miteinander verbindet.
Am zweiten Abdeckelement 8 ist weiterhin ein Einputzprofil 11 angeordnet,
das mehrere Funktionen erfüllt, worauf
nachfolgend noch eingegangen wird.
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Zum
Verkleiden des Kantenabschnitts wird nun zunächst auf den Tür- oder
Fensterrahmen 1 ein Laibungsanschlussprofil 12,
im gezeigten Beispiel ein im Querschnitt U-förmiges Profil, das über eine nicht
näher gezeigte
Klebefläche
auf den Fenster- oder Türrahmen 1 aufgesetzt
wird, befestigt. In dieses U-förmige
Profil wird nun das erste Abdeckelement 5 mit seiner freien
Kante eingesetzt und in diesem leicht klemmend gehaltert. Die Fixierung
der Einfassung 4 an der Laibung kann beispielsweise über einen
aufgespritzten Klebeschaum oder dergleichen erfolgen. Mit der Verkleidung
der Laibung 2 einhergehend ist natürlich auch die Verkleidung
des kantenseitigen Wandabschnitts der Wand 3, an der eine
Fasche ausgebildet werden soll, was über das zweite Abdeckelement 8 erfolgt.
Zur Fixierung des zweiten Abdeckelements 8 und mithin der
Einfassung 4 an dieser Seite, die zunächst z. B. über Klebeschaum erfolgt, wird
nun ein Fertigputz 13 auf die Wand 3 in bekannter
Weise aufgetragen, wobei der Einputzsteg 14 des Einputzprofils 11 vollständig eingeputzt
wird. Der Putz 13 wird jedoch nur bis zu einem Steg 15,
der Teil des Einputzprofils 11 ist, aufgetragen, längs welchem
Steg beim Verputzen abgezogen wird, wobei sich je nachdem, wie die
Putzschichtfläche
bezüglich
der Oberfläche
des zweiten Abdeckelements liegt, eine erhabene Fasche oder eine
vertiefte Fasche oder eine bündige
Fasche ausbildet. Die umlaufende Fasche wird aber in jedem Fall über die
Ober- oder Sichtfläche
bzw. -ebene des zweiten Abdeckelements 8 gebildet.
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2 zeigt
in einer Schnittdarstellung die erfindungsgemäße Einfassung 4. Zur
Fixierung der beiden Abdeckelemente 5, 8 aneinander
dient das Winkelprofil 11, das im gezeigten Beispiel bevorzugt
ein einstückiges
Metallprofil ist, das zwei Haltestege 16 aufweist, die
im gezeigten Beispiel fest in der jeweiligen Isolierlage 7 bzw. 10 verankert
sind, bevorzugt dort eingeklebt sind. Die beiden Haltestege 16 laufen in
einen Kantensteg 17 ein, der die freie, stabile Sichtkante,
die den Wandkantenbereich bildet, darstellt.
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Die
Fixierung des Einputzprofils 11 erfolgt ebenfalls über einen
Haltesteg 18, der ebenfalls fest mit der Isolierlage 10 verankert,
bevorzugt eingeklebt ist.
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3 zeigt
in Form einer Schnittansicht einen Teil des zweiten Abdeckelements 8 im
Bereich des Einputzprofils 11 sowie die daran anschließende Putzschicht 13.
Das Einputzprofil 11 besteht wie ausgeführt aus dem Haltesteg 18,
der hier in der Isolierlage 10 nahe der Fertigputzschicht 9 verankert
ist. Abgekantet schließt
sich daran der Steg 15 an, an den sich wiederum der Einputzsteg 14 anschließt, der,
siehe 1, über
seine Länge
eine Vielzahl von Durchbrechungen 19 aufweist, die im eingeputzten Zustand
mit Fertigputz durchsetzt sind.
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Ersichtlich
ist hier eine vertiefte Fasche ausgebildet, nachdem die Oberfläche 20 des
zweiten Abdeckelements 8 niedriger liegt als die Oberfläche 21 der
Putzschicht 13. Diese schließt bündig mit der Oberkante des
Stegs 15 ab, dieser dient hier als Abzugssteg. Ersichtlich
ergibt sich also eine Höhendifferenz
zwischen den beiden Oberflächen 20, 21.
Der Steg 15 selbst bleibt im Verbauzustand sichtbar.
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Anders
die Ausgestaltung nach 4. Auch dort ist das zweite
Abdeckelement 8 gezeigt, jedoch ist hier das Einputzprofil 11 etwas
anders ausgeführt. Der
Halte steg 18 greift auch hier in die etwas stärker dimensionierte
Isolierauflage 10 nahe der Fertigputzschicht 9 ein.
Daran schließt
sich abgekantet der Steg 15 an. Jedoch verläuft der
Einputzsteg 14 deutlich tiefer, verglichen mit der Ausführungsform
nach 3. Dies führt
dazu, dass die Oberfläche 21 der Fertigputzschicht 13 verglichen
mit der Ausführungsform
nach 3 deutlich tiefer verläuft, so dass die Oberfläche 20 des
zweiten Abdeckelements 8 hier höher als die Oberfläche 21 der
Fertigputzschicht 13 liegt, mithin also erhaben ist. Hier
wird also eine erhabene Fasche ausgebildet.
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Anders
als bei der Ausführungsform
nach 3 schließt
hier der Steg 15 mit seiner Oberkante im Wesentlichen bündig mit
der Oberfläche 20 des zweiten
Abdeckelements 8 ab. Dies führt letztlich dazu, dass, je
nachdem, ob eine vertiefte oder erhabene Fasche ausgeführt ist,
der Steg bei Betrachtung von der einen oder der anderen Seite mit
seiner Seitenfläche,
in jedem Fall aber mit seiner schmalen Stirnkante, sichtbar ist.
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Während die 3 und 4 Einputzprofile zeigen,
bei denen ein extrem schmaler Steg ausgebildet ist, zeigen die 5 und 6 zwei
Einputzprofile 11, bei denen der Steg 15 jeweils
relativ breit ausgeführt
ist. Bei der Ausführungsform
nach 5 ist der Steg im Wesentlichen rechtwinklig ausgeführt und
besitzt eine ebene Oberkante 22, während die Oberkante oder Oberseite 22 des
Stegs 15 bei der Ausführungsform
nach 6 abgerundet ist. Die Stegform kann jedoch beliebig
auch anders gewählt werden,
beispielsweise dreieckig oder anderweitig profiliert.
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7 zeigt
schließlich
ein fertig eingefasstes Fenster 23. Dieses ist mit insgesamt
vier erfindungsgemäßen Einfassungen 4a, 4b, 4c und 4d allseitig eingefasst.
Die Einfassungen 4a–4d sind
jeweils vorgefertigte Elemente und werden im Kantenbereich auf Gehrung
geschnitten, so dass sie bündig
und flächig
aneinander stoßen.
Die Fensterlaibung ist jeweils durch das entsprechende Abdeckelement 5a–5d abgedeckt,
während
die daran anschließende Wand
zur Bildung der jeweiligen Fasche über das zweite, die Fasche
bildende Abdeckelement 8a–8d abgedeckt ist.
In 7 ist auch erkennbar, dass der jeweilige Steg 15a–15d sichtbar
ist, wobei sich die einzelnen Stege 15a–15d jeweils ergänzen bzw.
unmittelbar aneinander anschließen.
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8 zeigt
ebenfalls ein fertig eingefasstes Fenster ähnlich 7 (Bezugszeichen
gelten entsprechend), wobei auch hier vier Einfassungen 4a–4d eingesetzt
werden. Anders als in 7 sind hier die Ecken mit vorgefertigten
Eckeinfassungen 24a–24d eingefasst,
die im Aufbau den Einfassungen 4a–4d entsprechen, aber
vorgefertigt den Eckwinkel abbilden. Die Einfassungen 4a–4d müssen somit
nicht auf Gehrung geschnitten werden, sondern sind lediglich zwischen
die Eckeinfassungen 24a–24d einzupassen.
Die vorgefertigten Eckeinpassungen 24a–24d weisen im Beispiel
einen Winkel von 90° auf,
können
aber auch einen anderen Winkel beschreiben. Sie werden, nachdem
im Aufbau identisch, wie die Einfassungen 4a–4d befestigt
und eingeputzt.