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DE102005022827B4 - Einfassung für eine Wandkante einer Fenster- oder Türlaibung zur Bildung einer Fasche - Google Patents

Einfassung für eine Wandkante einer Fenster- oder Türlaibung zur Bildung einer Fasche Download PDF

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DE102005022827B4 DE200510022827 DE102005022827A DE102005022827B4 DE 102005022827 B4 DE102005022827 B4 DE 102005022827B4 DE 200510022827 DE200510022827 DE 200510022827 DE 102005022827 A DE102005022827 A DE 102005022827A DE 102005022827 B4 DE102005022827 B4 DE 102005022827B4
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Abstract

Einfassung für eine Wandkante einer Fenster- oder Türlaibung zur Bildung einer Fasche an der an die Laibung anschließenden Wandseite, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Winkelprofil (24) ein die Laibung (2) abdeckendes platten- oder leistenförmiges erstes Abdeckelement (5) und ein die anschließende Wandseite (3) abdeckendes, platten- oder leistenförmiges zweites Abdeckelement (8) angeordnet sind, und dass an der freien Seite des zweiten Abdeckelements (8) ein Einputzprofil (11) angeordnet ist, das einen das Abdeckelement (8) seitlich begrenzenden und in der Oberflächenebene (20) des Abdeckelements (8) liegenden oder aus der Ebene hervorstehenden Steg (15) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einfassung für eine Wandkante einer Fenster- oder Türlaibung zur Bildung einer Fasche.
  • Unter einer Fasche versteht man eine höhenmäßig wie häufig auch farblich hervorgehobene Fenster- oder Türumrandung. Üblich sind entweder erhabene oder vertiefte Faschen. Bei einer erhabenen Fasche wird beim Verputzen ein entsprechender, die Fasche bildender und die Fenster- oder Türöffnung oberseitig und an den Seiten, gegebenenfalls auch unterseitig, umlaufender Bereich hervorspringend aus dem Wandputz herausgearbeitet. Umgekehrt wird bei einer vertieften Fasche dieser Randabschnitt entsprechend in die Wandebene eingetieft im Putz herausgearbeitet. Häufig werden dann noch die so herausgearbeiteten Faschen farblich von der sonstigen Wand abgesetzt, mithin die Fasche also hervorgehoben.
  • Die Herstellung bzw. Herausarbeitung der Fasche ist sehr aufwändig und bedarf großer handwerklichen Fähigkeit, da hier sehr exakt gearbeitet werden muss. Dabei muss der Arbeiter nicht nur die Fasche exakt herausarbeiten, vielmehr muss er auch im daran anschließenden Laibungsbereich, in den die Fasche übergeht bzw. an den sie unmittelbar anschließt, sehr exakt arbeiten, damit sich insgesamt ein optisch ansprechendes, sauberes Erscheinungsbild der Wand im Bereich der Laibungskante ergibt.
  • Aus AT 395 452 B ist ein Fassadenelement in Form eines vorgefertigten, vorderseitig eine fassadengerecht gestaltete Sichtfläche aufweisenden Streifenprofils bekannt, das als Einfassung für eine Wandkante einer Laibung zur Bildung einer Fasche geeignet ist. Das Streifenelement bildet längsseitig eine Anschlussfläche für eine angrenzende Putzschicht oder andere Fassadenbedeckungen, einen Tür- oder Fensterstock und dergleichen, es ist über rückseitige Beschläge am Mauerwerk des Gebäudes befestigbar. Mehrere Streifenprofile können unter Bildung von Rahmen oder Bändern miteinander verbunden werden.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Möglichkeit anzugeben, die die Ausbildung einer Fasche bei gleichzeitiger Möglichkeit einer einfachen Laibungsauskleidung ermöglicht, die also mithin die einfache Bearbeitung des gesamten Wandkantenbereichs zulässt.
  • Zur Lösung dieses Problems ist erfindungsgemäß eine Einfassung für eine Wandkante einer Fenster- oder Türlaibung zur Bildung einer Fasche an der an die Laibung anschließende Wandseite vorgesehen, die sich dadurch auszeichnet, dass an einem Winkelprofil ein die Laibung abdeckendes platten- oder leistenförmiges erstes Abdeckelement und ein die anschließende Wandseite abdeckendes, platten- oder leistenförmiges zweites Abdeckelement angeordnet ist, und dass an der freien Stirnseite des zweiten Abdeckelements ein Einputzprofil angeordnet ist, das einen das Abdeckelement seitlich begrenzenden und in der Ebene des Abdeckelements liegenden oder aus der Ebene hervorstehenden Steg aufweist.
  • Die erfindungsgemäße vorgefertigte Wandkanteneinfassung lässt auf einfache Weise die Verkleidung der Laibung wie auch die Ausbildung einer Fasche zu, ohne dass die eingangs beschriebenen aufwändigen und komplizierten Putzarbeiten vorzunehmen wären. Die laibungsseitige Abdeckung erfolgt über das erste Abdeckelement, das an dem Winkelprofil, das fest mit dem Abdeckelement verbunden ist, angeordnet ist. Die Abdeckung an der Wandseite erfolgt mittels des zweiten Abdeckelements, das ebenfalls am Winkelprofil angeordnet ist, und das die Fasche bildet. Der Winkel, den beide Abdeckelemente zueinander einnehmen, ist letztlich vom Winkel des Winkelprofils vorgegeben, er beträgt in der Regel 90°, kann aber je nach Mauerwinkel jeden beliebigen Winkel aufweisen. Dem vorgesehenen Einputzprofil kommt die Funktion zu, das zweite Abdeckelement zur Seite hin und damit auch die Fasche zur Seite hin sauber und optisch ansprechend abzugrenzen. Zu diesem Zweck ist am Einputzprofil ein zur Frontseite des Abdeckelements hervorragender, entweder bis in die Oberflächenebene des Abdeckelements oder darüber hinaus, also etwas hervorstehend, verlaufender Steg vorgesehen, der das zweite Abdeckelement seitlich begrenzt, und der, wenn unter Verwendung mehrerer Einfassungen, die über entsprechende Gehrungen exakt aneinanderpassen, die gesamte Fenster- oder Türlaibung ausgekleidet ist, um die gesamte hierüber realisierte Fasche umläuft. Dieser Steg, der bevorzugt auch sichtbar ist, was der Optik insbesondere dann, wenn das Einputzprofil aus Edelstahl ist, optisch sehr ansprechend wirkt, dient darüber hinaus auch als Abzugssteg zum Einputzen des anschließenden Bandbereichs, so dass sehr exakt und genau bis direkt an die Fasche, also das zweite Abdeckelement eingeputzt werden kann. Dabei kann je nachdem, ob nun eine vertiefte oder erhabene Fasche ausgebildet werden soll, die obere Stegkante zum Abziehen genutzt werden, mithin also der Wandputz bündig mit der oberen Stegkante abschließen (im Falle einer vertieften Fasche), oder der Wandputz liegt deutlich niedriger als die obere Stegkante (im Falle einer erhabenen Fasche), wobei auch in diesem Fall ohne weiteres entlang dieses vorspringenden Steges verputzt und abgezogen werden kann. Natürlich kann die Putzebene auch gleich der Faschenebene, also der Ebene oder Oberfläche des zweiten Abdeckelements sein, wobei dann die Fasche durch den Steg begrenzt ist. Um die Einfassung im Bereich des zweiten Abdeckelements sicher an der Wand fixieren zu können, ist am Einputzprofil bevorzugt ein seitlich abstehender Einputzsteg vorgesehen, der in den selbstverständlich noch aufzubringenden, die übrige Wand abdeckenden Wandputz eingeputzt wird. Die Fixierung könnte aber auch allein z. B. über den Klebeschaum erfolgen.
  • Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Einfassung ist damit gleichzeitig eine Laibungsauskleidung wie auch eine Ausbildung der Fasche ohne weiteres möglich, es ist lediglich erforderlich, die Einfassung durch entsprechende Befestigungsmittel wie einem Klebeschaum oder dergleichen zunächst zu fixieren, wonach lediglich noch der übrige Wandputz unter Einputzen des Einputzstegs aufzubringen ist. Der Arbeiter wird also von der aufwändigen Herausarbeitung der z. B. erhabenen oder vertieften Fasche gänzlich entlastet, auch muss die Laibung nicht separat verputzt werden. Schließlich bietet das Winkelprofil, das bis unmittelbar in den Kantenbereich gezogen werden kann, darüber hinaus noch einen hervorragenden Kantenschutz gegen Anschlagen oder dergleichen.
  • Damit das Einputzprofil sicher am zweiten Abdeckelement gehaltert ist, weist das Einputzprofil bevorzugt einen Haltesteg auf, mit dem es mit dem zweiten Abdeckelement verbunden ist, und an welchen Haltesteg sich der das Abdeckelement seitlich begrenzende Steg anschließt, an welchem sich wiederum ein zur Seite hin abstehender Einputzsteg anschließt. Bei dem Einputzprofil handelt es sich also um sehr einfach ausgestaltetes Profil, das dennoch äußerst funktional ist.
  • Wie ausgeführt ist der vorspringende Steg, nachdem er nicht unbedingt eingeputzt werden muss, sichtbar. Dies ermöglicht es, seine Gestaltung zu optischen Zwecken entsprechend auszuführen bzw. seine beliebige Gestaltbarkeit entsprechend zu nutzen. So besteht die Möglichkeit, den Steg sehr schmal auszuführen, bevor zugt in einer Breite ≤ 3 mm, so dass er also nur als beispielsweise dünner, umlaufender Metallsteg sichtbar ist. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Steg relativ breit auszuführen, beispielsweise mit einer Breite größer 3 mm, so dass sich ein relativ breit umlaufender Steg ergibt, der beispielsweise eine flache Stegkante aufweisen kann. Gleichermaßen kann der Steg aber auch querschnittlich gesehen gerundet sein. Hier sind beliebige gestalterische Möglichkeiten gegeben, je nachdem, was gewünscht wird.
  • Das Einputzprofil selbst ist bevorzugt ein einstückiges Metallprofil, es kann aber auch ein Kunststoffprofil sein. Im Falle eines Metallprofils ist der Steg bevorzugt durch Abkanten des Metallprofils ausgebildet, wobei bei Ausbildung eines schmalen Stegs das Metallprofil bevorzugt um 180° gebogen ist, so dass mithin die Stegbreite nur von der Stärke des Metallprofils abhängt. Ist ein breiterer Steg gewünscht, so wird das Metallprofil je nach gewünschter Stegbreite entsprechend unter Bildung eines U-Profils, sei es eckig oder gebogen, abgekantet. Alternativ dazu wird bei einem Kunststoffprofil bevorzugt ein Extrusionsteil verwendet, das je nach Extrusionsform ohnehin beliebig ausgestaltet werden kann.
  • Wie ausgeführt kann unter Verwendung der erfindungsgemäßen Einfassung ohne weiteres eine vertiefte oder erhabene Fasche ausgebildet werden, wobei der Faschentyp, also erhaben oder vertieft, letztlich davon abhängt, wie stark der aufgetragene Wandputz ist bzw. wie das zweite Abdeckelement diesbezüglich liegt. Der jeweils auszubildenden Faschenform entsprechend besteht nun die Möglichkeit, den Einputzschenkel bezogen auf die obere freie Stegkante entsprechend zu positionieren. Der Abstand des Einputzschenkels beträgt zwischen 5 mm bis 15 mm und wird je nachdem, ob nun eine erhabene oder vertiefte Fasche ausgebildet wird, entsprechend gewählt. Soll eine vertiefte Fasche ausgebildet werden, so kann der Abstand beispielsweise lediglich 5 mm betragen, so dass der Wandputz bis an die freie Stegkante aufgetragen werden kann. Soll eine erhabene Fasche ausgebildet werden, wird der Einputzsteg relativ weit von der oberen freien Stegkante beabstandet, beispielsweise bis zu 15 mm, so dass der Wandputz noch in hinreichender Stärke aufgetragen werden kann, gleichwohl aber ein deutlicher Abstand der Wandputzfläche zur Fläche des zweiten Abdeckelements gegeben ist.
  • Der Einputzsteg kann im Wesentlichen rechtwinklig oder unter einem Winkel ungleich 90° zur Wand hinlaufend vom Steg abstehen. Um eine sehr gute Fixierung der Einfassung zu ermöglichen, weist der Einputzsteg bevorzugt Durchbrechungen auf, die nach dem Einputzen vom Putz durchsetzt sind. Entsprechend kann auch der Haltesteg, über den das Einputzprofil am zweiten Abdeckelement gehaltert ist, entsprechende Durchbrechungen aufweisen, durch die dann ein entsprechender Kleber oder dergleichen zur festen Verbindung mit dem Abdeckelement greift.
  • Das Winkelprofil, das die beiden Abdeckelemente in einer vorbestimmten Winkellage zueinander fixiert, weist bevorzugt einen ersten Haltesteg und einen zweiten Haltesteg auf, die jeweils mit einem Abdeckelement verbunden sind, und die an einem gemeinsamen, die Sichtkante bildenden Kantensteg zusammenlaufen. Auch bei diesem Winkelprofil handelt es sich bevorzugt um ein einstückiges, entsprechend abgekantetes Metallprofil. Alternativ ist auch ein Kunststoffprofil in Form eines Extrusionsteils verwendbar.
  • Als Abdeckelemente können beliebige flächen- oder plattenförmige Elemente verwendet werden. Bevorzugt besteht ein Abdeckelement aus einer die Sichtseite des Abdeckelements bildenden Lage, insbesondere aus einer vorzugsweise armierten Fertigputzschicht, und einer damit verbundenen Auflage, insbesondere einer Isolierauflage aus Styropor. Die Fertigputzschicht, die bevorzugt glasfaserarmiert ist, kann eine gefilzte oder glatte Struktur aufweisen. Derartige Abdeckelemente sind nicht zuletzt im Hinblick auf die einzuhaltenden Bauvorschriften hervorragend geeignet. Im Übrigen ist es bei solchen Sandwich-Abdeckelementen ohne weiteres möglich, den jeweiligen Haltesteg, also einen Haltesteg des Winkelprofils oder den Haltesteg des Einputzprofils, mit dem Abdeckelement zu verbinden. Der Haltesteg kann dabei entweder zwischen der die Sichtseite bildenden Lage, also beispielsweise der glasfaserarmierten Fertigputzschicht, und der damit verbundenen Auflage, also beispielsweise der Auflage aus Styropor, angeordnet sein, oder er greift unmittelbar in die Auflage, also die Isolierauflage aus Styropor ein. In jedem Fall ist es ohne weiteres möglich, den entsprechenden Haltesteg mit einem vorab gefertigten Abdeckelement zu verbinden und so das jeweilige Profil am Abdeckelement zu fixieren.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht eines Ausschnitts einer Tür- oder Fensterlaibung mit daran angeordneter erfindungsgemäßer Einfassung,
  • 2 eine Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße Einfassung,
  • 3 eine Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer ersten Ausführungsform,
  • 4 eine Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer zweiten Ausführungsform,
  • 5 eine Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer dritten Ausführungsform,
  • 6 eine Prinzipdarstellung eines Einputzprofils einer vierten Ausführungsform,
  • 7 eine Darstellung eines Fensters mit einer unter Verwendung von vier erfindungsgemäßen Einfassungen hergestellten Laibungsverkleidung samt Fasche, und
  • 8 eine Darstellung eines Fenster mit einer unter Verwendung von vier erfindungsgemäßen geraden Einfassungen und vier erfindungsge mäßen Eckeinfassungen hergestellten Laibungsverkleidung samt Fasche.
  • 1 zeigt als Prinzipdarstellung einen Teil eines Fensters oder einer Tür, wobei hier nur der Fenster- oder Türrahmen 1 dargestellt ist. An diesen schließt sich die Fenster- oder Türlaibung 2 an, die im gezeigten Beispiel rechtwinklig an die Wand 3 anschließt. Zur Verkleidung der Laibung 2 sowie des unmittelbar daran anschließenden Wandabschnitts ist eine erfindungsgemäße Einfassung 4 aufgesetzt. Diese besteht aus einem ersten platten- oder leistenförmigen Abdeckelement 5, das bevorzugt aus einer äußeren Lage aus einer Fertigputzschicht 6 und einer inneren Isolierlage 7 aus Styropor besteht, sowie einem zweiten platten- oder leistenförmigen Abdeckelement 8, das ebenfalls bevorzugt aus einer äußeren Lage aus einer Fertigungsschicht 9 und einer inneren Isolierlage 10 aus Styropor besteht. Beide sind an einem Winkelprofil 11 angeordnet, das die beiden Abdeckelemente 5, 8 fest miteinander verbindet. Am zweiten Abdeckelement 8 ist weiterhin ein Einputzprofil 11 angeordnet, das mehrere Funktionen erfüllt, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
  • Zum Verkleiden des Kantenabschnitts wird nun zunächst auf den Tür- oder Fensterrahmen 1 ein Laibungsanschlussprofil 12, im gezeigten Beispiel ein im Querschnitt U-förmiges Profil, das über eine nicht näher gezeigte Klebefläche auf den Fenster- oder Türrahmen 1 aufgesetzt wird, befestigt. In dieses U-förmige Profil wird nun das erste Abdeckelement 5 mit seiner freien Kante eingesetzt und in diesem leicht klemmend gehaltert. Die Fixierung der Einfassung 4 an der Laibung kann beispielsweise über einen aufgespritzten Klebeschaum oder dergleichen erfolgen. Mit der Verkleidung der Laibung 2 einhergehend ist natürlich auch die Verkleidung des kantenseitigen Wandabschnitts der Wand 3, an der eine Fasche ausgebildet werden soll, was über das zweite Abdeckelement 8 erfolgt. Zur Fixierung des zweiten Abdeckelements 8 und mithin der Einfassung 4 an dieser Seite, die zunächst z. B. über Klebeschaum erfolgt, wird nun ein Fertigputz 13 auf die Wand 3 in bekannter Weise aufgetragen, wobei der Einputzsteg 14 des Einputzprofils 11 vollständig eingeputzt wird. Der Putz 13 wird jedoch nur bis zu einem Steg 15, der Teil des Einputzprofils 11 ist, aufgetragen, längs welchem Steg beim Verputzen abgezogen wird, wobei sich je nachdem, wie die Putzschichtfläche bezüglich der Oberfläche des zweiten Abdeckelements liegt, eine erhabene Fasche oder eine vertiefte Fasche oder eine bündige Fasche ausbildet. Die umlaufende Fasche wird aber in jedem Fall über die Ober- oder Sichtfläche bzw. -ebene des zweiten Abdeckelements 8 gebildet.
  • 2 zeigt in einer Schnittdarstellung die erfindungsgemäße Einfassung 4. Zur Fixierung der beiden Abdeckelemente 5, 8 aneinander dient das Winkelprofil 11, das im gezeigten Beispiel bevorzugt ein einstückiges Metallprofil ist, das zwei Haltestege 16 aufweist, die im gezeigten Beispiel fest in der jeweiligen Isolierlage 7 bzw. 10 verankert sind, bevorzugt dort eingeklebt sind. Die beiden Haltestege 16 laufen in einen Kantensteg 17 ein, der die freie, stabile Sichtkante, die den Wandkantenbereich bildet, darstellt.
  • Die Fixierung des Einputzprofils 11 erfolgt ebenfalls über einen Haltesteg 18, der ebenfalls fest mit der Isolierlage 10 verankert, bevorzugt eingeklebt ist.
  • 3 zeigt in Form einer Schnittansicht einen Teil des zweiten Abdeckelements 8 im Bereich des Einputzprofils 11 sowie die daran anschließende Putzschicht 13. Das Einputzprofil 11 besteht wie ausgeführt aus dem Haltesteg 18, der hier in der Isolierlage 10 nahe der Fertigputzschicht 9 verankert ist. Abgekantet schließt sich daran der Steg 15 an, an den sich wiederum der Einputzsteg 14 anschließt, der, siehe 1, über seine Länge eine Vielzahl von Durchbrechungen 19 aufweist, die im eingeputzten Zustand mit Fertigputz durchsetzt sind.
  • Ersichtlich ist hier eine vertiefte Fasche ausgebildet, nachdem die Oberfläche 20 des zweiten Abdeckelements 8 niedriger liegt als die Oberfläche 21 der Putzschicht 13. Diese schließt bündig mit der Oberkante des Stegs 15 ab, dieser dient hier als Abzugssteg. Ersichtlich ergibt sich also eine Höhendifferenz zwischen den beiden Oberflächen 20, 21. Der Steg 15 selbst bleibt im Verbauzustand sichtbar.
  • Anders die Ausgestaltung nach 4. Auch dort ist das zweite Abdeckelement 8 gezeigt, jedoch ist hier das Einputzprofil 11 etwas anders ausgeführt. Der Halte steg 18 greift auch hier in die etwas stärker dimensionierte Isolierauflage 10 nahe der Fertigputzschicht 9 ein. Daran schließt sich abgekantet der Steg 15 an. Jedoch verläuft der Einputzsteg 14 deutlich tiefer, verglichen mit der Ausführungsform nach 3. Dies führt dazu, dass die Oberfläche 21 der Fertigputzschicht 13 verglichen mit der Ausführungsform nach 3 deutlich tiefer verläuft, so dass die Oberfläche 20 des zweiten Abdeckelements 8 hier höher als die Oberfläche 21 der Fertigputzschicht 13 liegt, mithin also erhaben ist. Hier wird also eine erhabene Fasche ausgebildet.
  • Anders als bei der Ausführungsform nach 3 schließt hier der Steg 15 mit seiner Oberkante im Wesentlichen bündig mit der Oberfläche 20 des zweiten Abdeckelements 8 ab. Dies führt letztlich dazu, dass, je nachdem, ob eine vertiefte oder erhabene Fasche ausgeführt ist, der Steg bei Betrachtung von der einen oder der anderen Seite mit seiner Seitenfläche, in jedem Fall aber mit seiner schmalen Stirnkante, sichtbar ist.
  • Während die 3 und 4 Einputzprofile zeigen, bei denen ein extrem schmaler Steg ausgebildet ist, zeigen die 5 und 6 zwei Einputzprofile 11, bei denen der Steg 15 jeweils relativ breit ausgeführt ist. Bei der Ausführungsform nach 5 ist der Steg im Wesentlichen rechtwinklig ausgeführt und besitzt eine ebene Oberkante 22, während die Oberkante oder Oberseite 22 des Stegs 15 bei der Ausführungsform nach 6 abgerundet ist. Die Stegform kann jedoch beliebig auch anders gewählt werden, beispielsweise dreieckig oder anderweitig profiliert.
  • 7 zeigt schließlich ein fertig eingefasstes Fenster 23. Dieses ist mit insgesamt vier erfindungsgemäßen Einfassungen 4a, 4b, 4c und 4d allseitig eingefasst. Die Einfassungen 4a4d sind jeweils vorgefertigte Elemente und werden im Kantenbereich auf Gehrung geschnitten, so dass sie bündig und flächig aneinander stoßen. Die Fensterlaibung ist jeweils durch das entsprechende Abdeckelement 5a5d abgedeckt, während die daran anschließende Wand zur Bildung der jeweiligen Fasche über das zweite, die Fasche bildende Abdeckelement 8a8d abgedeckt ist. In 7 ist auch erkennbar, dass der jeweilige Steg 15a15d sichtbar ist, wobei sich die einzelnen Stege 15a15d jeweils ergänzen bzw. unmittelbar aneinander anschließen.
  • 8 zeigt ebenfalls ein fertig eingefasstes Fenster ähnlich 7 (Bezugszeichen gelten entsprechend), wobei auch hier vier Einfassungen 4a4d eingesetzt werden. Anders als in 7 sind hier die Ecken mit vorgefertigten Eckeinfassungen 24a24d eingefasst, die im Aufbau den Einfassungen 4a4d entsprechen, aber vorgefertigt den Eckwinkel abbilden. Die Einfassungen 4a4d müssen somit nicht auf Gehrung geschnitten werden, sondern sind lediglich zwischen die Eckeinfassungen 24a24d einzupassen. Die vorgefertigten Eckeinpassungen 24a24d weisen im Beispiel einen Winkel von 90° auf, können aber auch einen anderen Winkel beschreiben. Sie werden, nachdem im Aufbau identisch, wie die Einfassungen 4a4d befestigt und eingeputzt.

Claims (11)

  1. Einfassung für eine Wandkante einer Fenster- oder Türlaibung zur Bildung einer Fasche an der an die Laibung anschließenden Wandseite, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Winkelprofil (24) ein die Laibung (2) abdeckendes platten- oder leistenförmiges erstes Abdeckelement (5) und ein die anschließende Wandseite (3) abdeckendes, platten- oder leistenförmiges zweites Abdeckelement (8) angeordnet sind, und dass an der freien Seite des zweiten Abdeckelements (8) ein Einputzprofil (11) angeordnet ist, das einen das Abdeckelement (8) seitlich begrenzenden und in der Oberflächenebene (20) des Abdeckelements (8) liegenden oder aus der Ebene hervorstehenden Steg (15) aufweist.
  2. Einfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einputzprofil (11) einen Haltesteg (18) aufweist, mit dem es mit dem zweiten Abdeckelement (8) verbunden ist, an den sich der das Abdeckelement (8) seitlich begrenzende Steg (15) anschließt, an welchen sich ein zur Seite hin abstehender Einputzsteg (14) anschließt.
  3. Einfassung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein schmal ausgeführter Steg (15) eine Breite kleiner 3 mm aufweist, und dass ein breit ausgeführter Steg (15) eine Breite größer 3 mm aufweist.
  4. Einfassung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einputzprofil (11) ein einstückiges Metallprofil oder Kunststoffprofil ist, wobei bei einem Metallprofil der Steg (15) durch Abkanten des Metallprofils aufgebildet ist, und ein Kunststoffprofil ein Extrusionsteil ist.
  5. Einfassung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Einputzstegs (14) von der oberen freien Stegkante zwischen 5 mm bis 15 mm beträgt.
  6. Einfassung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Einputzsteg (14) im Wesentlichen rechtwinklig oder unter einem Winkel ungleich 90° zur Wand (3) hinlaufend vom Steg (15) absteht.
  7. Einfassung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Einputzsteg (14) und/oder der Haltesteg (18) Durchbrechungen aufweisen.
  8. Einfassung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelprofil (24) einen ersten Haltesteg (16) und einen zweiten Haltesteg (16), die jeweils mit einem Abdeckelement (5, 8) verbunden sind, und die an einem gemeinsamen, die Sichtkante bildenden Kantensteg (17) zusammenlaufen, aufweist.
  9. Einfassung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelprofil (24) ein einstückiges Metallprofil oder ein Kunststoffprofil ist, wobei bei einem Metallprofil der Kantensteg (17) durch Abkanten des Metallprofils gebildet ist, und ein Kunststoffprofil ein Extrusionsteil ist.
  10. Einfassung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Haltesteg (16, 18) zwischen einer aus einer die Sichtseite (20) eines Abdeckelements (5, 8) bildenden Lage, insbesondere aus einer vorzugsweise armierten Fertigputzschicht (6, 9), und einer damit verbundenen Auflage, insbesondere einer Isolierauflage (7, 10) aus Styropor®, oder in der Auflage, insbesondere der Isolierauflage (7, 10) aus Styropor®, angeordnet ist.
  11. Einfassung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Eckeinfassung gewinkelt, insbesondere mit einem Winkel von 90°, ausgebildet ist.
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