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Die
Erfindung befasst sich mit Antriebsachsanordnungen, und insbesondere
mit einer Antriebsachsanordnung, welche eine verbesserte Konstruktion
im Hinblick auf die Ausgangswelle und die Traglager hat.
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Eine übliche Doppel-Achsanordnung
umfaßt vordere
und hintere Antriebsachsanordnungen und eine Zwischenantriebswelle,
welche zwischen den vorderen und hinteren Antriebsachsanordnungen verläuft. Ein
Zwischendifferential, welches an einem der Antriebsachsanordnungen,
typischerweise an der vorderen Antriebsachsanordnung, untergebracht ist, überträgt die Energie
bzw. das Drehmoment von der Fahrzeugantriebswelle und teilt das
Drehmoment zwischen den Vorderachsen und den Hinterachsen auf. Das
Zwischenachsdifferential überträgt das Drehmoment
auf die hintere Antriebsachsanordnung über eine Ausgangswelle, die
sich von der vorderen Achsanordnung weg erstreckt und mit der Zwischenantriebswellenanordnung
betriebsverbunden ist.
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Bei üblichen
Antriebsachsanordnungen ist die vorstehend beschriebene Ausgangswelle
mit der Zwischenantriebswellenanordnung über eine Gabel betriebsverbunden.
Die Gabel ist mit der Ausgangswelle über eine Keilverbindung verbunden,
und eine Mutter legt die Gabel an dem Ende der Ausgangswelle fest.
Die Ausgangswelle ist innerhalb eines Gehäuses der vorderen Antriebsachsanordnung
drehbeweglich mittels inneren und äußeren Kugelrollenlagern mit
endseitigem Spiel oder einem Nälzlager
gelagert. Die üblichen
Antriebsachsanordnungen mit dieser Auslegungsform haben einige Nachteile.
Die Antriebswelle benötigt
zwei gesonderte Teile und ist relativ teuer und schwer, und man
benötigt
eine Mutter zur Festlegung der Gabel auf der Welle.
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Es
besteht daher ein Bedürfnis
nach einer Doppel-Achsanordnung, bei der einer oder mehrere der
vorstehend genannten Nachteile vermindert und/oder überwunden
sind.
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Die
Erfindung stellt hierzu eine Antriebsachsanordnung bereit.
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Eine
Antriebsachsanordnung gemäß einem ersten
Aspekt nach der Erfindung umfaßt
ein Antriebsachsgehäuse
mit Eingangs- und Ausgangswellen, welche in dem Antriebsachsgehäuse angeordnet sind.
Ein Zwischenachsdifferential wird durch die Eingangswelle angetrieben
und teilt das Drehmoment zwischen den ersten und zweiten Achsen
auf. Das Zwischenachsdifferential ist mit der Ausgangswelle derart
antriebsverbunden, dass ein Drehmoment zu einer von den ersten oder
zweiten Achsen geliefert wird. Die Ausgangswelle ist ein einheitliches
oder einstückiges
Bauteil und bildet eine Gabel an einem Ende, welche außerhalb
des Antriebsgehäuses
angeordnet ist. Die Ausgangswelle ist im Hinblick auf eine axiale
Bewegung in dem Antriebsachsgehäuse festgelegt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt nach der Erfindung umfaßt eine Antriebsachsanordnung
ein Antriebsachsgehäuse
mit Eingangs- und Ausgangswellen, welche in dem Antriebsachsgehäuse angeordnet sind.
Ein Zwischenachsdifferential wird durch die Eingangswelle angetrieben
und teilt das Drehmoment zwischen einer ersten und einer zweiten
Achse auf. Das Zwischenachsdifferential ist mit der Ausgangswelle
derart antriebsverbunden, dass der ersten oder der zweiten Achse
ein Drehmoment geliefert wird. Ein Lagersatz ist zwischen der Ausgangswelle
und dem Antriebsachsgehäuse
angeordnet. Der Lagersatz umfaßt
erste und zweite Lagerinnenringe, welche erste und zweite Innenlaufbahnen
bilden. Die ersten und die zweiten Lagerinnenringe sind jeweils in
den ersten und zweiten Innenlaufringen angeordnet, und ein materialeinheitlicher
bzw. einstückiger Lageraußenring
ist vorgesehen, welcher erste und zweite Außenlaufbahnen bildet, welche
derart ausgestaltet sind, dass sie die ersten und die zweiten Lagerelemente
aufnehmen. Der Lageraußenring
bildet ferner eine Mehrzahl von Gewindegängen auf einer radial außenliegenden
Fläche,
welche derart beschaffen und ausgelegt sind, dass sie mit einer
zweiten Mehrzahl von Gewindegängen
in dem Antriebsachsgehäuse
zusammenarbeiten.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen unter
Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung. Darin gilt:
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1 ist
eine Seitenansicht einer Doppelachsanordnung, welche eine Antriebsachsanordnung
gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
nach der Erfindung enthält;
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2 ist
eine Schnittansicht einer vorderen Achsanordnung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
nach der Erfindung;
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3 ist
eine Schnittansicht eines Teils einer vorderen Achsanordnung gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
nach der Erfindung;
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4 ist
eine Schnittansicht eines Teils einer vorderen Achsanordnung gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
nach der Erfindung; und
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5 ist
eine Schnittansicht eines Teils einer vorderen Achsanordnung gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
nach der Erfindung.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnung, in welcher gleiche oder ähnliche
Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind, zeigt 1 eine
Doppel-Achsanordnung 10.
Die Achsanordnung 10 ist vorgesehen, um den Rahmen (nicht
gezeigt) eines Fahrzeugs auf einer Mehrzahl von angetriebenen Rädern (nicht
gezeigt) abzustützen.
Die Anordnung 10 ist insbesondere derart beschaffen und
ausgelegt, dass sie bei mittleren Lastfahrzeugen und Schwerlastfahrzeugen
eingesetzt werden kann. Die Erfindung ist natürlich nicht auf diesen Einsatz
bei mittleren Lastfahrzeugen oder Schwerlastfahrzeugen beschränkt, sondern
sie kann auch in vielfältiger
Weise bei anderen Fahrzeugen und auch bei Anwendung ohne Fahrzeuge
zum Einsatz kommen. Die Anordnung 10 umfaßt eine
Antriebsachsanordnung 12 nach der Erfindung, eine Zwischenantriebswellenachsanordnung 14 und
eine weitere Antriebsachsanordnung 16.
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Die
Achsanordnung 12 ist vorgesehen, um Räder (nicht gezeigt) anzutreiben,
welche auf jeder Seite der Anordnung 12 an Achshalbwellen
(nicht gezeigt) gelagert sind, welche sich von der Achsanordnung 12 weg
erstrecken. Die Anordnung 12 weist eine vordere Antriebsachsanordnung
einer Doppelachsanordnung 10 auf. Unter Bezugnahme auf 2 kann
die Anordnung 12 ein Gehäuse 18, eine Eingangswelle 20,
eine Einrichtung, wie ein Zwischenachsdifferential 22,
zum Aufteilen der Energie zwischen den Anordnungen 12, 16,
Nebenzahnräder 24, 26,
eine Einrichtung wie eine Kupplung zum Sperren des Differentials 22,
eine Ritzelantriebswellenanordnung 30, ein Raddifferential 32,
eine Ausgangswelle 34 und einen Lagersatz 35 umfassen, welcher
die Ausgangswelle 34 zur Ausführung einer Drehbewegung in
dem Gehäuse 18 lagert.
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Das
Gehäuse 18 bildet
eine konstruktive Abstützung
für die
weiteren Komponenten der Anordnung 12. Das Gehäuse 18 schützt auch
die anderen Komponenten der Anordnung 12 vor dem Einfluß von Fremdstoffen
und anderen Elementen. Das Gehäuse 18 kann
aus üblichen
Metallen und Metalllegierungen, wie Stahl, hergestellt sein, und
es kann mehrere Teile 36, 38, 40, 42 umfassen,
welche relativ zu den Komponenten der Anordnung 12 hinsichtlich
den Abmessungen passend ausgelegt sind, und die unter Einsatz von üblichen
Befestigungsmitteln 44 fest miteinander verbunden sind.
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Die
Eingangswelle 20 ist vorgesehen, um ein Drehmoment von
einer Antriebswelle (nicht gezeigt) auf die Anordnungen 12, 16 zu übertragen.
Die Eingangswelle wird durch die Antriebswelle über eine übliche Eingangsgabel (nicht
gezeigt) angetrieben. Die Eingangsgabel kann mittels einer Keilverbindung mit
dem vorderen Ende der Eingangswelle 20 durch nicht gezeigte
Keile verbunden sein, und kann dort mittels einer Muster 46 und
einer Unterlagscheibe (nicht gezeigt) festgelegt sein, welche um
einen Gewindezapfen 48 angeordnet sind, welcher sich von der
Welle 20 weg erstreckt und integral mit diesem ausgebil det
ist. Die Welle 20 ist drehbeweglich im Gehäuse 18 mittels
Lagern 50 gelagert, welche von Kegelrollenlagern gebildet
werden können.
Die Lager 50 können
mittels einer Einstelleinrichtung 52 festgelegt sein.
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Ein
Zwischenachsdifferential 22 ist vorgesehen, um das Drehmoment
auf die Anordnungen 12 und 16 aufzuteilen, und
dieses Differential ist von üblicher
Bauart. Das Differential kann eine Nabe 54 und Differentialzahnräder 56 umfassen.
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Die
Nabe 54 bildet eine Halteanordnung für die Differentialzahnräder 56 und
sie ist auf übliche
Art und Weise ausgestaltet. Die Nabe 54 kann mit der Eingangswelle 20 zur
Ausführung
einer Drehhewegung mit derselben unter Einsatz einer Keilverbindung
oder auf eine andere an sich bekannte Art und Weise betriebsverbunden
sein.
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Die
Differentialzahnräder 56 sind
vorgesehen, um das Drehmoment von der Eingangswelle 20 auf
das Nebenrad 24 (zum Antrieben der Ritzelantriebswellenanordnung 30 der
Antriebsachsanordnung 12) und auf das Zahnrad 26 (zum
Antrieben der Ausgangswelle 34) zu übertragen. Die Zahnräder 56 sind
von üblicher
Bauart und können
aus üblichen Metallen
und Metalllegierungen hergestellt sein. Die Zahnräder 56 sind
auf der Nabe 54 zur Ausführung einer Drehbewegung mit
der Nabe 54 und der Eingangswelle 20 angebracht.
Die Zähne
an den Zahnrädern 56 arbeiten
mit den Zähnen
an den Zahnrädern 24, 26 zusammen.
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Das
Eingangszahnrad 24 überträgt ein Drehmoment
von dem Zwischenachsdifferential 22 (und indirekt von der
Eingangswelle 20) auf die Antriebswellenanordnung 30.
Das Zahnrad 24 ist ebenfalls von üblicher Bauart und kann aus üblichen
Metallen und Metalllegierungen hergestellt sein. Das Zahnrad 24 ist
um die Eingangswelle 20 angeordnet und ist frei drehbeweglich
auf dieser gelagert, wobei sie auf der Welle 20 mittels
Lager (nicht gezeigt) gelagert ist. Das Zahnrad 24 umfaßt einen
ersten Satz von Zähnen,
welche auf einer hinteren, planaren Fläche anordnet sind, und welche
mit den Zähnen
der Kegelzahnräder 56 zusammenarbeiten,
einen zweiten Satz von Zähnen
auf einer vorderen, pla naren Fläche,
welche mit der Kupplung 28 zusammenarbeiten, und einen
dritten Satz von Zähnen,
welche um den radialen Umfang des Zahnrads 24 aus den nachstehend
angegebenen Gründen
angeordnet sind.
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Das
Zahnrad 26 überträgt ein von
dem Zwischenachsdifferential 22 erhaltenes Drehmoment auf die
Ausgangswelle 34. Das Zahnrad 26 ist von üblicher
Bauart und kann aus üblichen
Metallen und Metalllegierungen hergestellt sein. Das Zahnrad 26 ist um
die Welle 34 in der Nähe
des vorderen Endes der Welle 34 angeordnet und kann mit
dieser mit Hilfe von Passkeilen (nicht gezeigt) mit dem Zahnrad 26 und
der Welle 34 betriebsverbunden sein. Das Zahnrad 26 ist
drehbeweglich in dem Gehäuse 18 mittels Lagern 56 gelagert.
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Die
Kupplung 28 ist vorgesehen, um selektiv das Differential 22 zu
sperren und sie ist von üblicher Auslegungsform.
Die Kupplung 28 kann von einer üblichen Gleitklauenkupplung
gebildet werden, welche durch Verschieben eines Kupplungselements 60 mit einem
ersten Satz von Zähnen
in Eingriff mit einem Kupplungsteil gebracht werden kann (Nebenzahnrad 24 bei
der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform), welches einen
zweiten Satz von Zähnen
hat. Für
die Verschiebung kann eine Schaltgabel vorgesehen sein.
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Die
Ritzelwellenantriebsanordnung, oder allgemein gesprochen die Antriebswellenanordnung 30 überträgt ein Drehmoment
von dem Nebenrad 24 auf das Raddifferential 32.
Die Anordnung 30 kann ein getriebenes Zahnrad 62,
eine Antriebswelle 64 und ein treibendes Zahnrad 66 umfassen.
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Das
getriebene Zahnrad 62 ist vorgesehen, um ein Drehmoment
von dem Nebenrad 24 auf die Antriebswelle 64 zu übertragen.
Das getriebene Zahnrad 62 kann eine Spiralverzahnung aufweisen, welche
Zähne besitzt,
die um einen radialen Umfang angeordnet sind, und die mit zugeordneten
Zähnen am
Zahnrad 24 zusammenarbeiten. Das Zahnrad 62 kann
mit der Welle 64 über
axial verlaufende Keile auf der Welle 64 antriebsverbunden
sein.
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Die
Antriebswelle 64 überträgt ein Drehmoment
auf das Antriebszahnrad 66 und ist von üblicher Bauart. Die Welle 64 ist
drehbeweglich in dem Gehäuse 18 mittels
Lagern 68, 70 gelagert, welche in einem Lagerkäfig 72 abgestützt sind.
Ein vorderes Ende der Welle 64 kann einen integral ausgebildeten Gewindeschaft 74 bilden,
welcher derart beschaffen und ausgelegt ist, dass er eine Mutter 66 aufnehmen kann,
um das Zahnrad 62 auf der Welle 64 festzulegen.
Ein hinteres Ende der Welle 64 ist derart ausgestaltet,
dass ein Antriebszahnrad 66 von dieser aufgenommen werden
kann.
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Das
Antriebszahnrad 66 überträgt ein Drehmoment
auf das Raddifferential 32 und ist ebenfalls von üblicher
Bauart. Das Antriebszahnrad 66 kann ein Hypoid-Zahnrad aufweisen
und kann mit der Welle 64 unter Einsatz einer Keilverbindung
oder unter Einsatz einer anderen üblichen Verbindungsweise verbunden
sein, oder es kann auch integral mit der Antriebswelle 64 ausgebildet
sein.
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Das
Raddifferential 32 ist vorgesehen, um zu ermöglichen,
dass die Räder
(nicht gezeigt) auf gegenüberliegenden
Seiten der Antriebsachsanordnung 12 eine Drehbewegung mit
unterschiedlichen Drehgeschwindigkeiten bzw. Drehzahlen ausführen. Das
Raddifferential 32 ist von üblicher Bauart. Das Differential 32 ist
im wesentlichen innerhalb des Achsgehäuses 42 angeordnet.
Das Differential 32 ist von üblicher Bauart und kann ein
Hohlrad 78 umfassen, welches in Kämmeingriff mit dem Antriebszahnrad 66 ist,
sowie ein Differentialgehäuse 80,
welches mit dem Hohlrad 78 zur Ausführung einer Drehbewegung mit
demselben verbunden ist, und einen Differentialzahnradsatz 82 umfassen,
welcher in dem Gehäuse 80 gelagert
ist, und sich in Abhängigkeit
von dem zu übertragenden
Drehmoment auf die Achshalbwellen (nicht gezeigt) drehen kann, welche
die Räder
(nicht gezeigt) antreiben.
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Die
Ausgangswelle 34 ist vorgesehen, um einen Teil der Energie
(Drehmoment), welche durch die Eingangswelle 22 bereitgestellt
wird, auf die Zwischenantriebswellenanordnung 14 zu übertragen. Die
Welle 34 ist koaxial relativ zu dem Zahnrad 26 angeordnet
und umfaßt
einen Keilabschnitt 84 an seinem vorderen Ende, mit dem
ein Zahnrad 26 verbunden ist. Die Welle 34 geht
durch Öffnungen
in den Gehäuseteilen 38, 40, 42 und
ist in einer Öffnung
des Gehäuseteils 42 mittels
eines Lagersatzes 35 gelagert, welcher nachstehend noch
näher beschrieben wird.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform nach
der Erfindung ist die Welle 34 materialeinheitlich bzw.
einstückig
ausgelegt und bildet eine Gabel 86 an einem Ende, welches
außerhalb
des Gehäuses 18 angeordnet
ist. Die Gabel 86 ist mit der Antriebswellenanordnung 14 auf
eine übliche
und nachstehend näher
beschriebene Weise verbunden. Die dargestellte bevorzugte Ausführungsform
der Welle 34 ist massiv. Die Welle 34 wird bezüglich einer
axialen Bewegung in dem Gehäuse 18 festgelegt.
Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform legt der Lagersatz 35 die
Welle 34 bezüglich
einer axialen Bewegung fest. Es ist jedoch noch zu erwähnen, dass
die Welle 34 auch mit Hilfe von anderen Mitteln festgelegt
werden kann, bei denen es sich beispielsweise um eine Umfangszunge
und eine Ausnehmung handeln kann. Der Einsatz der Welle 34 in
der Anordnung 12 ist von Vorteil. Zum einen reduziert die Welle 34 die
Anzahl der Bauteile, indem die Ausgangswelle 34 mit der
Gabel 86 zu einem einstückigen
Bauteil verknüpft
wird, und zum anderen benötigt man
keine Mutter oder andere Einrichtungen, um die Gabel an der Ausgangswelle
festzulegen. Zum weiteren reduziert diese Kombination das Gewicht
und die Kosten der Antriebsachsanordnung 12.
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Der
Lagersatz 35 ist als konstruktive Abstützung für die Ausgangswelle 34 vorgesehen
und ermöglicht,
dass die Welle 34 relativ zu dem Gehäuse 18 eine Drehbewegung
ausführen
kann. Die Anordnung 35 ist um eine Achse 90 angeordnet,
welche durch die Ausgangswelle 34 geht. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
kann die Anordnung 35 Lagerinnenringe 92, 94,
Lagerteile 96, 98, einen Lageraußenring 100,
Dichtungen 102, 104 und eine Einrichtung, wie
eine Befestigungseinrichtung 106, umfassen, um die Bewegung
des Lagersatzes 35 relativ zu dem Gehäuse 18 zu begrenzen.
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Die
Lagerinnenringe 92, 94 bilden Innenlaufbahnen
für die
Lagerteile 96, 98. Die Lagerinnenringe 92, 94 können aus üblichen
Metallen und Metalllegierungen hergestellt sein. Bei der in 2 dargestellten
bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die Lageranordnung 35 zwei Lagerinnenringe 92, 94,
welche axial aneinander grenzen. Es ist jedoch noch zu erwähnen, dass
gegebenenfalls ein Distanzstück
zwischen den Lagerinrenringen 92, 94 angeordnet
sein kann, und dass die Abmessungen, die Gestal und die Auslegungsform
der Lagerinnenringe 92, 94 modifiziert werden
können,
ohne den Schutzgedanken nach der Erfindung zu verlassen. Jeder Lagerinnenring 92, 94 kann
einen Sitz für
eine jeweils zugeordnete Dichtung 102, 104 bilden.
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Die
Lagerelemente 96, 98 ermöglichen eine relative Drehbewegung
zwischen der Welle 34 und dem Gehäuse 18 und sind von üblicher
Bauart. Die Elemente 96, 98 können Kegelrollenlager aufweisen, welche
zwischen den Lagerinnenringen 92, 94 und dem Lageraußenring 100 gehalten
sind.
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Der
Lageraußenring 100 bildet
Außenlaufbahnen
für die
Lagerelemente 96, 98. Der Lageraußenring 100 kann
aus üblichen
Metallen und Metalllegierungen hergestellt sein. Der Lageraußenring 100 kann
von einem einstückigen
Lageraußenring gebildet
werden, welcher radial außerhalb
von den beiden Lagerringen 92, 94 angeordnet ist.
Der Lageraußenring 100 kann
Sitzflächen
für Dichtungen 102, 104 bilden,
die den Sitzen gegenüberliegen,
die in den Lagerinnenringen 92, 94 ausgebildet
sind. Der Lageraußenring 100 bildet
auch einen radial verlaufenden Flansch 108 an dem hinteren
Ende. Der Flansch 108 ist derart ausgestaltet, dass er
eine Befestigungseinrichtung 106 aufnehmen kann, welche durch
den Flansch 108 verläuft
und in das Gehäuseteil 42 des
Gehäuses 18 geht.
Auf diese Weise ist der Lagersatz 35 hinsichtlich einer
Drehbewegung bei dem Einsetzen und Einführen des Lagersatzes 35 begrenzt.
Der Lagersatz bildet ferner eine Mehrzahl von Gewindegängen 110 auf
einer radial äußeren Fläche, welche
derart gestaltet sind, dass sie mit einer Mehrzahl von Gewindegängen auf
einer radial inneren Fläche
des Gehäuseteils 42 des
Gehäuses 18 zusammenarbeiten.
Die Gewindegänge 110 ermöglichen
eine Feineinstellung für
den Lagersatz 35 in dem Gehäuse 18.
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Die
Dichtungen 102, 104 sind vorgesehen, um Schmiermittel
für den
Lagersatz 35 bereitzuhalten. Der Lagersatz 35 ist
beispielsweise in Form einer vorgeschmierten Anordnung ausgelegt,
bei der keine Schmierung ausgehend von dem Sumpf der Achsanordnung 12 zu
erfolgen braucht.
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Unter
Bezugnahme auf 3 ist eine weitere Ausführungsform
eines Lagersatzes 112 zum Einsatz bei der vorliegenden,
dargestellten Erfindung gezeigt. Der Lagersatz 112 ist
im wesentlichen ähnlich
wie der Lagersatz 35 ausgelegt, und gleiche oder ähnliche
Teile wie bei der voranstehend erläuterten und bevorzugten Ausführungsform
sind bei dem Lagersatz 112 mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Der Lagersatz 112 umfaßt einen Lageraußenring 114,
welcher im wesentlichen ähnlich
wie der Lageraußenring 100 bei
dem Lagersatz 35 ausgebildet ist. Der Lageraußenring 114 hat
jedoch einen Durchgang 116, durch den Schmiermittel gehen
kann, um Lagerteile 96, 98 zu schmieren. Der Durchgang 116 kann
zentrisch zwischen den Lagerinnenringen 92 und 94 und
den Lagerteilen 96 und 98 angeordnet sein und
radial nach außen
verlaufen. Der Durchgang 116 kann einen Auslaß zwischen
den Lagerteilen 96, 98 haben.
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Unter
Bezugnahme auf 4 ist eine weitere bevorzugte
Ausführungsform
eines Lagersatzes 118 gezeigt, welcher für den Einsatz
bei der Erfindung bestimmt ist. Der Lagersatz 118 ist wiederum
im wesentlichen ähnlich
wie der Lagersatz 35 ausgebildet, und gleiche oder ähnliche
Teile sind mit denselben Bezugszeichen bei dem Lagersatz 118 versehen.
Der Lagersatz 118 umfaßt
einen hinteren Lagerinnenring 120, welcher einen axial
verlaufenden Abschnitt 122 hat. Der Abschnitt 122 hat
einen stufenförmig
abgesetzten Durchmesser zur Bildung einer Schulter 124.
Die Dichtung 104 ist passend zwischen den gegenüberliegenden
Sitzen angeordnet, welche in dem Lageraußenring 100 und dem
Lagerinnenring 120 ausgebildet sind. Die Dichtung 104 ist
ebenfalls passend und axial festgelegt zwischen der Schulter 124 und
einer gegenüberliegenden
Schulter 26 angeordnet, welche an der Ausgangswelle ausgebildet ist.
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Unter
Bezugnahme auf 5 ist ein weiterer Lagersatz 128 als
bevorzugte Ausführungsform
nach der Erfindung gezeigt. Der Lagersatz 128 ist wiederum ähnlich wie
der Lagersatz 35 ausgebildet, und gleiche oder ähnliche
Teile sind mit denselben Bezugszeichen wie bei dem Lagersatz 128 versehen. Der
Lagersatz 128 umfaßt
einen hinteren Lagerinnenring 130. Das rückwärtige Ende
des Lagerinnenrings 130 bildet eine Schulter 132 mit
der Ausgangswelle 35. Eine Dichtung 104 ist passend
sitzend zwischen gegenüberliegenden
Sitzen angeordnet, welche in dem Lageraußenring 100 und der
Welle 34 ausgebildet sind. Die Dichtung 104 ist
auch passend sitzend und axial festgelegt zwischen der Schulter 132 und
einer gegenüberliegenden
Schulter 134 angeordnet, welche an der Welle 34 ausgebildet
ist.
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Der
Einsatz des jeweiligen Lagersatzes 35, 112, 118 oder 128 ist
von Vorteil. Übliche
Antriebsachsanordnung haben zwei gesonderte Lagerinnenringe mit
endseitigem Spiel. Als Folge hiervon tritt häufig eine Fehlausrichtung auf.
Ferner haben übliche
Lagersätze
eine begrenzte Standzeit und einen relativ hohen Dichtungsverschleiß.
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Wiederum
unter Bezugnahme auf 1 wird nunmehr die Zwischenantriebswellenanordnung 14 näher beschrieben.
Die Zwischenantriebswellenanordnung 14 ist vorgesehen,
um ein Drehmoment von einer Ausgangswelle 34 der vorderen
Achsanordnung 12 auf eine hintere Achsanordnung 16 zu übertragen.
Die Anordnung 14 kann eine Zwischenantriebswelle 136 und übliche Universalgelenke 138, 140 umfassen.
Die Zwischenantriebswelle 136 überträgt ein Drehmoment zwischen
den Anordnungen 12, 16. Die Welle 136 ist
mit der Gabel 36 der Ausgangswelle 34 an einem
vorderen Ende über
ein Universalgelenk 138 und mit einer Gabel, die von der Anordnung 116 weg
verläuft,
an einem hinteren Ende über
ein Universalgelenk 140 verbunden.
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Die
hintere Achsanordnung 16 ist mit Antriebsrädern (nicht
gezeigt) versehen, die auf der jeweiligen Seite der Anordnung 16 auf
Achswellen (nicht gezeigt) gelagert sind, die von der Achsanordnung 16 abgehen.
Die Anordnung 16 ist von üblicher Bauart.
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Obgleich
die Erfindung voranstehend an Hand von bevorzugten Ausführungsform
näher erläutert worden
ist, ist die Erfindung natürlich
hierauf nicht beschränkt,
sondern es sind zahlreiche Abänderungen
und Modifikationen möglich,
die der Fachmann im Bedarfsfall treffen wird, ohne den Erfindungsgedanken
zu verlassen.