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Die
Erfindung betrifft ein Sitzmöbel,
insbesondere einen Bürostuhl.
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Aus
dem Stand der Technik sind sogenannte Synchronmechaniken bekannt.
Dabei handelt es sich um Baugruppen im Sitzunterbau eines Bürostuhles, die
eine korrelierte Sitz-Rückenlehnen-Bewegung ermöglichen.
Sitzträger
und Rückenlehnenträger sind dabei
derart gelenkig gekoppelt, daß eine
Schwenkbewegung der Rückenlehne
nach hinten, wie sie beispielsweise durch ein Anlehnen des Stuhlbenutzers an
die Rückenlehne
hervorgerufen werden kann, eine Absenkbewegung der Hinterkante des
Sitzes nach unten induziert. Dies bringt einen erheblichen Komfortvorteil
mit sich und ist aus orthopädischen Gründen erwünscht. Ein
Nachteil dieser Synchronmechaniken ist deren vergleichsweise komplizierter mechanischer
Aufbau. Dadurch sind Synchronmechaniken auch vergleichsweise teuer
in ihrer Herstellung.
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Aus
der
DE 197 26 160
A1 ist ein Bürodrehstuhl
bekannt mit einer Sitzplatte, die über einen Hebel gemeinsam mit
einer Rückenlehne
verschwenkbar ist. Durch eine entsprechende Einstellung der Anlenkpunkte
des Hebels kann dabei das Schwenkwinkelverhältnis von Sitzplatte und Rückenlehne
durch den Benutzer eingestellt werden.
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Aus
der
DE 36 34 055 A1 ist
ein Bürostuhl
mit einer geteilten Sitzfläche
bekannt. Bei einer Verstellung eines Hebels verschwenkt dabei die
hintere Sitzteilfläche
um einen größeren Winkel
als die vordere Sitzteilfläche,
wodurch Haltungsschäden
vermieden werden.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lösung bereitzustellen,
die bei einem vergleichsweise geringen konstruktiven Aufwand einen Komfortvorteil
bereitstellt, der mit dem einer Synchronmechanik vergleichbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Sitzmöbel nach
Anspruch 1 gelöst.
Danach ist ein Sitzmöbel vorgesehen,
das lediglich aus zwei Hauptbaugruppen, nämlich einem vorzugsweise feststehenden
Sitzelement und einem Rückenelement
besteht, wobei das Sitzelement eine Sitzfläche aufweist und das Rückenelement
um eine Querachse schwenkbar und gelenkig mit dem Sitzelement verbunden
ist. Die Sitzfläche
ist erfindungsgemäß derart
ausgestaltet, daß ein
Benutzer bei einem Verschwenken der Rückenlehne nach hinten, wie
dies beispielsweise durch ein Anlehnen des Benutzers an das Rückenelement
hervorgerufen wird, eine die Bewegung des Rückenelementes nachvollziehende
Bewegung vollführt.
Durch die Ausgestaltung der Sitzfläche erfolgt mit anderen Worten
bei einem Verschwenken der Rückenlehne nach
hinten eine Absenkbewegung des Benutzers nach unten, ohne daß sich das
Sitzelement als solches bewegt. Dadurch wird eine synchrone Bewegung
des Körpers
des Benutzers zur Bewegung des Rückenelementes
ermöglicht,
ohne daß das
gesamte Sitzelement eine solche Synchronbewegung vollführt. Dies
führt sowohl
zu einer Verlagerung des Schwerpunktes des Benutzers als auch zu
einer Bewegungsverlagerung in dem Sinne, daß der Benutzer mit Hilfe der
Erfindung eine Bewegung vollführt, die
weitestgehend der Bewegung entspricht, die ein Benutzer bei der
Verwendung einer entsprechenden Synchronmechanik vollführen würde. Mit
Hilfe der Erfindung wird auf konstruktiv einfache und daher auch sehr
preiswerte Art und Weise ein Komfortvorteil erreicht, der mit dem
einer wesentlich teureren Synchronmechanik vergleichbar ist. Insbesondere
wird der sogenannte „Hemdauszieheffekt" wirkungsvoll vermieden.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung weist die Sitzfläche
wenigstens zwei, in Sitzlängsrichtung
hintereinander angeordnete Sitzbereiche auf, die sich durch die
Art und Weise ihrer Polsterung unterscheiden. Unter dem Begriff
Polsterung wird dabei jedwede elastische Ausgestaltung der Sitzfläche verstanden,
gleich welches Material hierfür
verwendet wird. Neben der Verwendung von Formschäumen sind grundsätzlich auch
beliebige andere elastische Materialien einsetzbar, beispielsweise
Federpakete oder aber Materialkombinationen, wie beispielsweise
Schaum in Verbindung mit Silikonkissen. Auch ist beispielsweise die
Verwendung von Zwei-Zonen-Schaum möglich.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn wenigstens ein hinterer Sitzbereich
eine Polsterung aufweist, die ein im Vergleich zu einem vorderen
Sitzbereich stärkeres
Einsinken des Benutzers ermöglicht. Bei
einer Bewegung des Benutzers nach hinten und einer damit verbundenen
Belastung des Sitzes im hinteren Bereich erfolgt somit gleichzeitig
ein „Nachgeben" des Sitzes. Der
hintere Sitzbereich ist mit anderen Worten derart ausgestaltet,
daß bei
einer Belastung der Rückenlehne
ein Hineingleiten des Beckens des Benutzers in die Polsterung nach
Art eines Abrollens erfolgt. Hierdurch wird ein besonders synchroner
Bewegungsablauf zwischen Rückenelement und
Benutzer erzielt.
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Besonders
vorteilhaft ist es darüber
hinaus, wenn das Rückenelement
mit dem Sitzelement über eine
Schwenkachse verbunden ist, die in Stuhllängsrichtung vor der Befestigung
der Stuhlsäule
am Sitzelement angeordnet ist. Die Lage der Schwenkachse trägt wesentlich
dazu bei, daß ein
ergonomisch sehr vorteilhaftes Sitzen möglich ist.
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Sind
Federelementen zur Vorspannung des Rückenelements vorgesehen, die
im Wesentlichen waagerecht im Sitzelement angeordnet sind, so läßt sich
eine besonders flache Bauform erzielen. Als Federelemente sind je
nach Konstruktion beliebige Federn, wie beispielsweise Zug- oder
Druckfedern, einsetzbar.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben,
das mit Hilfe der Zeichnungen näher
erläutert
wird. Hierbei zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des Sitzelementes ohne Sitzfläche (erste
Federposition),
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2 einen
Schnitt durch das Sitzelement (erste Federposition),
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3 einen
Schnitt durch das Sitzelement (zweite Federposition),
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4 einen
weiteren Schnitt durch das Sitzelement (erste Federposition) mit
Sitzauflage,
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5 einen
weiteren Schnitt durch das Sitzelement (zweite Federposition).
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Der
erfindungsgemäße Bürostuhl
umfaßt
ein Sitzelement 1 und ein Rückenelement 2. Wie
in 2 abgebildet, ist das im wesentlichen waagerecht
angeordnete Sitzelement 1 an einem Lagerpunkt 3 schwenkbar
mit dem Rückenelement 2 verbunden.
Das Rückenelement 2 ist
mit anderen Worten im Bereich der Unterseite 4 des Sitzelementes 1 an
dieses angelenkt und vollführt,
beispielsweise bei einem Anlehnen des Benutzers an das Rückenelement 2,
eine Schwenkbewegung 5 um die durch das Schwenklager verlaufende
Schwenkachse 6, die quer zur Stuhllängsrichtung 7 verläuft.
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Um
welche Art von Rückenelement 2 es
sich handelt, spielt für
die Erfindung keine Rolle. Beispielsweise kann das Rückenelement 2 eine
Rückenlehne
in Form einer Schale, eines Netzes oder dergleichen umfassen.
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Das
Rückenelement 2 kann
von seiner in den Figuren dargestellten Normalposition in eine hintere
Position und zurück überführt werden.
Zur Änderung
der Rückstellkraft
des Rückenelementes 2 ist eine
Federkrafteinstellung 8 vorgesehen, deren genaue Funktionsweise
später
erläutert
wird.
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Das
Sitzelement 1 umfaßt
zum einen den eigentlichen Sitzträger mit der Anlenkung des Rückenelementes 2 sowie
der Federkrafteinstellung 8. Dadurch, daß der Drehpunkt
der Mechanik sehr nahe unter der Sitzfläche 9 angeordnet ist,
ist der Bewegungsablauf bei einer Bewegung des Rückenelementes 2 nach
hinten ähnlich
der einer Synchronmechanik. Insbesondere verringert sich der sogenannte Hemdauszieheffekt.
Mit anderen Worten ist die horizontale und vertikale Lage der Schwenkachse 6 relativ
zum Sitzelement 1 bzw. zum Rückenelement 2 für den erzielbaren
Bewegungsablauf besonders ausschlaggebend.
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Darüber hinaus
sind auch sämtliche
weiteren mechanische Komponenten im Sitzelement 1 integriert,
so beispielsweise die Aufnahmen 10 für Armlehnen (nicht abgebildet).
Die funktionellen Bauteile Sitzträger und Mechanik bilden mit
anderen Worten eine bauliche Einheit. Die integrierte und kompakte Bauform
des Sitzelementes 1 wird besonders aus 1 deutlich.
Besonders vorteilhaft an dieser Bauart ist die kostengünstige Herstellung.
Darüber
hinaus ist die Zahl der benötigten
Einzelteile deutlich reduziert, was ebenfalls die Herstellungskosten
verringert und darüber
hinaus auch die Ausfallsicherheit erhöht.
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Im
Sitzelement 1 ist in etwa mittig eine Konusaufnahme 11 vorgesehen,
die zur Aufnahme des oberen Endes einer Stuhlsäule, beispielsweise einer Gasfeder
(nicht abgebildet), dient.
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Der
Grundkörper 12 des
Sitzelementes 1 besteht im wesentlichen aus einer Kunststoffplatte
mit einer Anzahl von in Stuhllängsrichtung 7 und
Stuhlquerrichtung 13 verlaufenden Wandelementen 14. Diese
dienen nicht nur zur Erzielung der erforderlichen Stabilität des Sitzelementes 1.
Zugleich wird dadurch eine deutliche Materialeinsparung möglich. Darüber hinaus
erfüllen
die Wandelemente 14 teilweise auch weitere Aufgaben. So
dienen sie beispielsweise als Führungsbeziehungsweise
Halteelemente für
den Auslösestab 15 zur
Höhenverstellung der
Gasfeder, wobei der Auslösestab 15 über eine Taste 16 betätigt wird,
die ebenfalls im Grundkörper 12 integriert
ist. Auch dienen die Wandelemente 14 zur Halterung und
Führung
der Antriebsachse 17 der Federkrafteinstellung 8,
wobei an dem Freiende 18 der Antriebsachse 17 ein
in 1 nicht abgebildetes Betätigungselement, beispielsweise
in Form eines Handrades, angebracht ist.
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Zum
Zurückholen
des Rückenelementes 2 aus
einer hinteren Position in seine Normalposition dient eine Federanordnung.
Die Federanordnung umfaßt
zwei Druckfedern 19 mit kreisrundem Querschnitt, die in
entsprechend im Grundkörper 12 vorgesehenen
Federaufnahmen 20 einliegen.
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Abgesehen
davon, daß der
Federwinkel durch die Verschiebung der Federanlenkung bei einer
Betätigung
der Federkrafteinstellung 8 geändert werden kann, liegen die
Druckfedern 19 im wesentlichen waagerecht im Sitzelement 1 ein,
wodurch sich eine äußerst flache
Bauform realisieren läßt. Die
geringe Bauhöhe
ermöglicht
zum einen ein optisch besonders ansprechendes Design des Stuhles.
Darüber
hinaus ist die Verwendung unterschiedlichster Stuhlsäulen beziehungsweise
Gasfedern möglich,
so daß auch
besondere Anforderungen an Sitzhöhen erfüllt werden
können.
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Die
Lage der beiden Druckfedern 19 wird über einen U-förmigen Rundstahl 21 verändert, dessen
U-Schenkel 22 in die beiden Rundfedern 19 eingeführt sind. Über die
Bewegung des „U-Grundes" 23 des
Rundstahls 21 in Auslenkrichtung 24 werden die Druckfedern 19 einseitig
angehoben bzw. abgesenkt, während
die gegenüberliegenden
Enden der Druckfedern 19 durch Fixierung der Enden 25 des
Rundstahls 21 am Grundkörper 12 in
ihrer Ausgangsposition verbleiben. Hierzu liegen die angerundeten
Enden 25 in einer Art Kugelpfanne 26 am Grundkörper 12 ein.
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Bei
einer Belastung des Rückenelementes 2, also
bei einer Bewegung des Rückenelementes 2 in eine
hintere Position, drücken
an der Welle 27 angebrachte und von der Unterseite 4 durch
den Grundkörper 12 zu
dem Rundstahl 21 hindurchreichende Anlenknasen 28 gegen
die Druckfedern 19 und stellt somit eine Wirkverbindung
zwischen den Druckfedern 19 und dem Rückenelement 2 her.
Die Anlenknasen 28 sind dabei U-förmig
als Führung
ausgebildet derart, daß sie
die U-Schenkel 22 des Rundstahls 21 aufnehmen.
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Bei
einer Änderung
der Federkraftverstellung erfolgt über die Drehung der Antriebsachse 17 eine
Drehung eines daran befestigten Schneckenrades 29, die
eine Drehung eines darin eingreifenden Zahnrades 30 zur
Folge hat. Das Zahnrad 30 ist auf einer in Auslenkrichtung 24,
also senkrecht verlaufenden Gewindeachse 31 angeordnet,
an der über ein
Gewinde ein Ausleger 32 befestigt ist. Der Ausleger 32 weist
einen U-förmig ausgeführten Mitnehmer 33 auf,
der den Rundstahl 21 – je
nachdem, in welche Richtung die Antriebsache 17 gedreht
wird – nach oben
oder unten mitnimmt. Hierdurch wird die Lage der Druckfedern 19 von
einer unteren ersten Federposition (1, 2, 4)
in eine obere zweite Federposition (3, 5)
verändert.
Mit anderen Worten ist damit eine „kraftlose" Federkrafteinstellung möglich. Lediglich
die Lage der Druckfedern 19 und damit der Anlenkwinkel ändert sich.
Anders ausgedrückt
erfolgt die Federkrafteinstellung unter Einbeziehung der Gesetzmäßigkeiten
des Hebelgesetzes dadurch, daß die
Druckfedern 19 an unterschiedlichen Stellen der Anlenknasen 28 angreifen.
Durch ein Verschieben der Anlenkpunkte in Auslenkrichtung 24 erfolgt
eine Verlängerung
bzw. Verkürzung des
Hebelarms, so daß die
Rundfedern 19 mehr oder weniger zusammengedrückt werden.
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Die
Polsterung 34 der Sitzfläche 9, vgl. 4,
besteht aus Formschaum und ist auf einer Sitzplatte 39 befestigt,
die auf entsprechenden Aufnahmen 40 des Grundkörpers 12 montierbar
ist. Durch die besondere Ausgestaltung der Polsterung 34 rollt
der Benutzer quasi beim Bewegen des Rückenelementes 2 nach
hinten ab. Er gleitet in den Schaum hinein. Der Schaum muß daher
in Richtung Sitzflächenende 35 frei
sein, um sich nach hinten ausdehnen zu können. Um dies zu erreichen,
wird eine offene Ausführung
der Polsterung 34, ohne Begrenzungselemente nach hinten,
bevorzugt.
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Die
Sitzfläche 9 ist
in zwei verschiedene, in Sitzlängsrichtung 7 hintereinander
angeordnete Sitzbereiche 36, 37 unterteilt, die
sich durch die Art und Weise ihrer Polsterung unterscheiden. Dabei
ist bei der im vorliegenden Beispiel verwendeten Form der Sitzfläche 9 der
vordere Sitzbereich 36, der ca. 30% bis 40% der Gesamtlänge der
Polsterung 34 ausmacht, mit einer „normalen" Polsterdicke versehen, während der
hintere Sitzbereich 37 (zwischen 70% und 60% der Gesamtlänge) mit
einer variablen Polsterung 34 versehen ist, die ein Einsinken
des Benutzers in Richtung unten hinten ermöglicht. Im gezeigten Beispiel
ist die Polsterdicke des hinteren Sitzbereiches 37 gegenüber der
Polsterdicke des vorderen Sitzbereiches 36 um mindestens 20 mm
erhöht.
Die Art und Weise des Übergangs
von dem vorderen Sitzbereich 36 zu dem hinteren Sitzbereich 37 ist
vorzugsweise sehr weich und fließend und ohne Kanten ausgeführt. Besonders
gute Ergebnisse wurden mit einem Übergangsbereich 38 in
Form eines langgestreckten liegenden S erzielt. Der Übergang
von dem vorderen Sitzbereich 36 zu dem hinteren Sitzbereich 37 ist
derart positioniert, daß der
Benutzer bei einer normalen („durchschnittlichen") Sitzhaltung im
Wesentlichen den vorderen Sitzbereich belastet. Erfolgt dann ein
Belasten der Rückenlehne,
rollt das Becken des Benutzers über
das liegende S in den hinteren Sitzbereich ab. Der Benutzer folgt
somit der Bewegung der Rückenlehne
nach hinten unten.
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- 1
- Sitzelement
- 2
- Rückenelement
- 3
- Lagerpunkt
- 4
- Sitzelementunterseite
- 5
- Schwenkbewegung
- 6
- Schwenkachse
- 7
- Stuhllängsrichtung
- 8
- Federkrafteinstellung
- 9
- Sitzfläche
- 10
- Armlehnenaufnahme
- 11
- Konusaufnahme
- 12
- Grundkörper
- 13
- Stuhlquerrichtung
- 14
- Wandelement
- 15
- Auslösestab
- 16
- Auslösetaste
- 17
- Antriebsachse
- 18
- Antriebsachsenfreiende
- 19
- Druckfeder
- 20
- Federaufnahme
- 21
- Rundstahl
- 22
- U-Schenkel
- 23
- U-Grund
- 24
- Auslenkrichtung
- 25
- Rundstahlende
- 26
- Kugelpfanne
- 27
- Welle
- 28
- Anlenknase
- 29
- Schneckenrad
- 30
- Zahnrad
- 31
- Gewindeachse
- 32
- Ausleger
- 33
- Mitnehmer
- 34
- Polsterung
- 35
- Sitzflächenende
- 36
- Vorderer
Sitzbereich
- 37
- Hinterer
Sitzbereich
- 38
- Übergangsbereich
- 39
- Sitzplatte
- 40
- Aufnahme