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Die
Erfindung liegt auf dem Gebiet der Nachbearbeitung von Messdaten,
insbesondere von Messdaten im medizinischklinischen Umfeld.
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Grundsätzlich gibt
es eine Vielzahl von Modalitäten
bzw. Detektoren, mit denen medizinische Messdaten erfasst werden
können,
wie beispielsweise Computer-Tomographen, Kernspin-Tomographen, Röntgengeräte oder
Laborgeräte
zum Auswerten von Blutproben etc. In der Regel werden die so erfassten
Messdaten weiteren Nachbearbeitungsverfahren zugeführt. Die
Nachbearbeitungsverfahren können
in einer Anzeige der erfassten Daten, in Rekonstruktionsverfahren
(insbesondere bei Bilddaten) oder in sonstigen Auswerteverfahren
(z.B. statistischen Verfahren) oder in anderweitigen Nachbearbeitungsverfahren
bestehen.
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Die
von einer oder auch von mehreren Modalitäten erfassten Messdaten werden üblicherweise
in bestimmten Formaten gespeichert. Bekannt sind hier Formate wie
der DICOM-SR-Standard (DICOM: Digital Imaging and Communications
in Medicine und SR: Structured Reporting), der HL7 CDA-Standard
(CDA-Clinical Document Architecture, dieser Standard umfasst Austauschmodelle
für klinische
Dokumente beispielsweise für
Entlassungsberichte, Diagnosen oder sonstige Berichte im klinischen
Umfeld). Er basiert auf der Verwendung eines einheitlichen Vokabulars,
sodass die mit diesem Standard erfassten Dokumente leichter einer elektronischen,
automatischen Verarbeitung zugeführt
werden können.
Ebenso bekannt ist der ASTM CCR-Standard
(CCR-Continuity-of-Care-Record). Dieser von der ASTM (American Society
for Testing and Materials) entwickelte Standard ist darauf ausgerichtet,
grundlegende Informationen über
die Gesundheit bzw. die Gesundheitsentwicklung eines Patienten zu
strukturieren und schnell und einfach übertragen zu können. Bei
einem ASTM-CCR handelt es sich um eine digita le Datei im XML-Format,
die kompatibel zu anderen Gesundheits- bzw. klinischen Systemen
ist.
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Sind
die Messdaten einmal erfasst, besteht in der Regel eine Notwendigkeit
dafür,
diese Daten durch weitere Post-Processing-Schritte
nachzubearbeiten.
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Aus
der
DE 103 47 433 ist
ein Verfahren zur Erzeugung von Ergebnisbildern im medizinischen
Umfeld bekannt, wobei die Bilder auf ein Untersuchungsobjekt bezogen
sind, die mittels eines Workflows so verarbeitet werden, dass die
Ergebnisbilder generiert werden können.
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Bei
den vorstehend erwähnten
und bei anderen bekannten Systemen aus dem Stand der Technik musste
ein Anwender bisher nachteiligerweise von Hand ein geeignetes Nachbearbeitungsverfahren
auswählen.
Eine nicht zu unterschätzende
Fehlerquelle bei den bisherigen Systemen ist deshalb darin zu sehen,
dass die erfassten Messdaten nicht mit einem passenden oder geeigneten
Nachbearbeitungsverfahren verarbeitet werden. Ein Nachteil bisheriger
Systeme ist also darin zu sehen, dass der Anwender keine weiteren
Anleitungen erhält,
wie diese Messdaten am besten weiterverarbeitet werden sollen.
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Die
vorliegende Erfindung hat sich deshalb zur Aufgabe gestellt, einen
Weg aufzuzeigen, mit dem die vorstehend erwähnten Nachteile überwunden
werden können
und der es ermöglicht,
die Nachbearbeitung von Messdaten zu verbessern und zu vereinfachen
und insbesondere ein optimal ausgewähltes bzw. ausgelegtes Nachbearbeitungsverfahren – auch für unterschiedliche
Arten und/oder Kombinationen – von
Messdaten zur Verfügung
zu stellen. Dabei soll die optimale Auswahl bzw. Auslegung des Nachbearbeitungsverfahrens
automatisch erfolgen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren zur Auswahl zumindest eines Nachbearbeitungsverfahrens
zur Nachbearbeitung von Messdaten, die in einem vorbestimmbaren
Format vorliegen, wobei die Nachbearbeitung durch eine oder durch
mehrere Nachbearbeitungs-Komponenten ausgeführt wird, wobei das Verfahren
folgende Verfahrensschritte umfasst:
- – Registrieren
von Nachbearbeitungs-Komponenten, die zur Ausführung von verschiedenen Nachbearbeitungsverfahren
ausgebildet sind, so dass für
jede Nachbearbeitungs-Komponente definiert ist, welche Art von Messdaten
sie erfordert. Bei dem Vorgang des Registrierens wird also festgelegt,
von welcher Art die Eingangsdaten (Input) des jeweiligen Nachbearbeitungsverfahrens
sein müssen.
- – Erfassen
und/oder Ableiten von Kontext-Daten in Bezug auf die jeweiligen
Messdaten,
- – Parsen
der mit den Kontext-Daten angereicherten Messdaten gemäß dem Format,
in dem die Messdaten vorliegen,
- – Auswerten
der geparsten Daten in Abhängigkeit
von den registrierten Nachbearbeitungs-Komponenten, so dass ein
optimal ausgelegtes Nachbearbeitungsverfahren für die jeweiligen Messdaten
ausgewählt
werden kann und
- – Auswahl
zumindest eines optimal ausgelegten, insbesondere registrierten,
Nachbearbeitungsverfahrens für
die Messdaten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Messdaten bereits erfasst und in einem bestimmten – und konfigurierbaren – Format
gespeichert. In der Regel basiert das Format auf dem DICOM-SR-Standard.
Es liegt jedoch ebenso im Rahmen der Erfindung, hier andere Standards
einzusetzen, wie beispielsweise den HL7-CDA-Standard, den ASTM-CCR-Standard, den LOINC-
oder XML-Standard.
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Im
Rahmen dieser Erfindung sollen unter dem Begriff "Messdaten" alle Daten verstanden
werden, die von einer sogenannten Modalität, also von einem Erfassungsgerät erfasst
worden sind. In der Regel handelt es sich um medizinische Daten
im klinischen Bereich. Das Prinzip der Erfindung kann jedoch ebenso
auf andere technische Messdaten übertragen
werden. Die Messdaten werden also von Sensoren oder sonstigen Detektoren
erfasst und können
optional einer Vorverarbeitung zugeführt werden. Die Vorverarbeitung
kann beispielsweise in einer Kombination und/oder Auswahl von verschiedenen
Datensätzen
liegen oder in einem Verfahren zur Verbesserung der Bildqualität etc. Die
Geräte,
mit denen die Messdaten erfasst werden, können beispielsweise ein Computer-Tomograph,
ein Kernspin-Tomograph, Röntgengeräte oder
Laborgeräte
zur Untersuchung von Blutwerten oder von sonstigem Zellmaterial
sein. In der Regel verfügen
diese Geräte über Schnittstellen,
um die Messdaten in digitaler Form an weitere Instanzen zu übermitteln.
Die so erfassten und/oder übermittelten
Messdaten werden dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung übermittelt.
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Die
vorstehend erwähnten
wesentlichen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens können zu
unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeführt werden. Damit entsteht
der Vorteil, dass das erfindungsgemäße Verfahren in unterschiedliche
Zeitsegmente untergliedert werden kann und somit eine verbesserte
Nutzung von Systemressourcen ermöglicht.
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In
einem vorgelagerten Schritt können
insbesondere die Nachbearbeitungs-Komponenten registriert werden.
In diesem Schritt wird für
jedes der Nachbearbeitungsverfahren bzw. für jede der Nachbearbeitungs-Komponenten
definiert, welche Art der Nachbearbeitung und/oder welche Nachbearbeitungs-Schritte von
ihr unterstützt
werden. Jedes Nachbearbeitungs-Tool (z.B. statistische Tools, Tools
zum Anzeigen der jeweiligen Daten, Tools zum Bearbeiten der Daten
durch Benutzer-Interaktionen etc.) erfordert einen anderen Input,
das heißt
eine andere Art von Messdaten (Der Begriff „Tool" ist hier synonym zu dem Begriff „Komponente" zu verstehen). Bei
einer funktionalen Bildgebung (z.B. PET-Daten) macht beispielsweise
ein Tool zur zweidimensionalen Darstellung von Messdaten in Form
eines Diagramms (was für
Messwerte geeignet ist) keinen Sinn. Somit kann die Auswahl eines
unpassenden Nachbearbeitungs-Tools die ursprünglich korrekt erfassten Messdaten
völlig
verfälschen
und insgesamt unbrauchbar machen.
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Erfindungsgemäß werden
Klassen bzw. Kategorien von Messdaten generiert, wobei für jede Messdaten-Klasse
eine Gruppe von Nachbearbeitungsverfahren bzw. Nachbearbeitungs-Tools
(in Form von Komponenten) zugeordnet werden. Die Auswahl eines falschen,
unpassenden und auch eines nicht optimal ausgelegten Nachbearbeitungsverfahrens
für die
jeweiligen Messwerte wird erfindungsgemäß ausgeschlossen. Dieser Zuordnungsvorgang
erfolgt insbesondere bei dem Verfahrensschritt des Registrierens.
Dieser kann zeitlich den anderen Schritten vorangestellt sein. Darüber hinaus
ist es möglich,
das Verfahren dynamisch zu gestalten und adaptiv weitere Nachbearbeitungs-Komponenten
dem Verfahren zuzuführen.
Dies ist möglich,
indem der Benutzer auch nach Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens
weitere Nachbearbeitungs-Komponenten einführt, indem er diese registriert.
Damit kann das erfindungsgemäße Verfahren
dynamisch an die jeweiligen Anwendungsverhältnisse angepasst werden und/oder
es können
Weiterentwicklungen der jeweiligen Tools bzw. Komponenten berücksichtigt
werden.
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Ebenso
kann der Verfahrensschritt des Generierens von Kontextdaten zeitlich
von den anderen Schritten entkoppelt sein(muss aber nicht). In der
Regel erfolgt jedoch das Generieren der Kontextdaten in Bezug auf
die jeweiligen Messdaten dann, wenn die jeweiligen Messdaten dem
erfindungsgemäßen Verfahren
zugeleitet worden sind oder wenn ein Nachbearbeitungsverfahren für die jeweiligen
Messdaten ausgewählte
werden soll.
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Unter
dem Begriff "Kontextdaten" sollen alle Daten
verstanden werden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang zu den
jeweiligen Messdaten stehen. Die Kontextdaten werden insbesondere
aus einem Akquisitions-Kontext, einem Verfahrens-Kontext bzw. Procedure-Kontext,
einem Observations-Kontext bzw. einem Beobachtungs-Kontext und/oder
einem Postprocessing-Kontext zugeordnet.
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Der
Akquisitions-Kontext betrifft insbesondere die Art der erfassten
Messdaten (z.B. somato-sensorisch evozierte Potenziale oder bei
einem bildgebenden Verfahren: Kernspin-Tomogramm des Gehirns). Hierunter können auch
Daten fallen, die generell die Erfassung der Messdaten betreffen,
wie z.B. der Typ des Erfassungsgerätes, das Alter, weitere angeschlossene
Systeme etc.
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Der
Verfahrens- oder Procedure-Kontext umfasst insbesondere Daten, die
das Erfassungsverfahren und/oder die grundlegende Untersuchung (des
Patienten) betreffen. Für
die vorstehenden beiden Beispiele sind hier zu nennen: Somatosensorisch
evozierte Potenziale, Rechter Nervus Medianus oder Magentresonanz-Tomogramm
des Gehirns. Hierunter können
auch Daten fallen, die z.B. den Zeitpunkt einer Aufnahme, die Dauer
des Verfahrens betreffen.
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Der
Beobachtungs-Kontext bezieht sich auf den Beobachter und das beobachtete
Subjekt. Hier können
auch andere Daten erfasst werden, die ihm Rahmen der Untersuchung
miterfasst oder beobachtet worden sind.
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Der
Postprocessing-Kontext triggert, welche Art der Nachbearbeitung
ausgeführt
werden soll. Soll beispielsweise bei einem Computer-Tomogramm eine
Segmentierung des Bronchialbaumes und ein Volumen-Rendering durchgeführt werden,
so umfasst der Postprocessing-Kontext diese Segmentierung bzw. das Volumen-Rendering.
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Insgesamt
werden alle Kontextdaten erfasst, die in Zusammenhang mit den jeweiligen
Messdaten stehen oder diesen nach unterschiedlichen Kriterien zugeordnet
werden können.
In einer vorteilhaften alternativen Ausführungsform der Erfindung werden
nicht alle Kontextdaten erfasst, sondern nur eine Auswahl von relevanten
Kontextdaten. Dabei ist die Auswahl von Kontextdaten so gebildet,
dass es möglich
ist, ein optimal ausgelegtes Nachbearbeitungsverfahren aus der Menge
der möglichen
Nachbearbeitungsverfahren zu selektieren.
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Nach
dem Parsen der Messdaten, zusammen mit den Kontextdaten, und nach
dem Auswerten der so geparsten Daten ist es möglich, automatisch die Art
der erfassten Messdaten zu bestimmen. Dieses Ergebnis wird erfindungsgemäß in Bezug
zu den registrierten Nachbearbeitungs-Komponenten gesetzt und es
kann daraufhin sehr schnell und automatisch erfasst werden, welche
der registrierten Nachbearbeitungsverfahren für die jeweils vorliegenden
Messdaten geeignet sind und/oder welche dafür optimal ausgelegt sind. Dies
kann z.B. in Form einer Look-Up-Table erfolgen.
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Das
Ergebnis des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt in einer Auswahl von einem oder mehreren Nachbearbeitungsverfahren
für die
Messdaten. Das Ergebnis des erfindungsgemäßen Verfahrens wird üblicherweise
angezeigt. Insbesondere erhält
der Anwender über
eine geeignete Benutzer-Oberfläche
einen Vorschlag für
mögliche
Nachbearbeitungsverfahren. Sind mehrere Nachbearbeitungsverfahren
ausgewählt
worden, so ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass diese Nachbearbeitungsverfahren nach vorbestimmbaren Kriterien
priorisiert werden.
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Es
ist möglich,
dass diese Priorisierungskriterien konfigurierbar sind. Bei der
Konfiguration können
folgende Gesichtspunkte berücksichtigt
werden: Geschwindigkeit des Verfahrens, Kosten des vorgeschlagenen Nachbearbeitungsverfahrens,
Existenz von Alternativen in Bezug auf das jeweilige Nachbearbeitungsverfahren,
Aussagekraft des jeweiligen Verfahrens etc. Die Nachbearbeitungsverfahren
werden dann entsprechend den Priorisierungskriterien sortiert und
angezeigt. Durch eine Benutzerinteraktion ist es möglich, eines
der vorgeschlagenen bzw. ausgewählten
Nachbearbeitungsverfahrens oder mehrere davon einzuleiten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, dass ein ausgewähltes Nachbearbeitungsverfahren
automatisch eingeleitet wird. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn das Verfahren nur ein Nachbearbeitungsverfahren ausgewählt hat
und somit keine Alternativen zur Nachbearbeitung bestehen. Damit
wird vorteilhafterweise eine benutzerunabhängige Ausführung der Nachbearbeitung ermöglicht.
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Prinzipiell
ist das Verfahren so ausgelegt, dass die Auswahl eines oder mehrerer
Nachbearbeitungsverfahren für
einen Messdatensatz erfolgt. Es liegt jedoch ebenso im Rahmen der
Erfindung, ein Nachbearbeitungsverfahren für eine Gruppe von Messdaten
oder Messdatensätzen
auszuwählen.
Dies bringt den Vorteil, dass der klinische Ablauf verbessert und
beschleunigt werden kann, indem mehrere gleichartige Messdaten zu
einer Gruppe von Messdaten zusammengefasst werden.
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In
der klinischen Praxis ist es häufig
notwendig, Messdaten unterschiedlicher Kategorie miteinander in Beziehung
zu setzen und zu kombinieren. Erfindungsgemäß ist es möglich, auch kombinierte Messdatensätze so zu
verarbeiten, dass automatisch ein für sie insgesamt optimal ausgelegtes
Nachbearbeitungsverfahren ausgewählt
werden kann. Ein Beispiel für
ein derartige Kombination besteht beispielsweise in Messdaten in Form
von Bilddaten (etwa PET-Bilder), die mit einer Auswahl von Laborwerten
kombiniert werden sollen.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
lassen sich die Nachbearbeitungsverfahren in zwei grobe Klassen
unterteilen:
- 1. Visualisierungsverfahren und
- 2. Nachbearbeitungsverfahren.
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Die
Visualisierungsverfahren sind dazu bestimmt, eine visuelle Repräsentation
der Inputdaten zu generieren. Hier sind beispielsweise solche Tools
zu nennen, die die vorliegenden Messdaten in eine Tabelle, einen
Graphen, ein Diagramm, ein Chart oder in ein dreidimensionales Modell
transformieren. In der bevorzugten Ausführungsform erlauben diese Visualisierungsverfahren
eine Interaktion mit dem Benutzer. Somit ist es möglich, die
optische Darstellung der Messdaten zu verändern, bestimmte Datenwerte
zu editieren oder neue Daten einzugeben. Die Benutzerinteraktion
kann von einer Autorisierung des Benutzers abhängig gemacht werden.
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Bei
der zweiten Gruppe von Nachbearbeitungsverfahren wird in Abhängigkeit
von den Messdaten eine Ausgabe erzeugt. Unter diese Kategorie fallen
z.B. statistische Verfahren, Auswerteverfahren, wissensbasierte
Verfahren zur Ableitung von weiteren Werten für die Messdaten, Farbcodierungsverfahren
im Bereich der funktionalen Bildgebung, z.B. bei Kernspin-Tomogrammen
etc.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
sind diese Nachbearbeitungsverfahren der zweiten Kategorie nicht
mit der Möglichkeit
einer Benutzerinteraktion ausgebildet. Der Benutzer hat hier also
keine Einflussmöglichkeit
auf die Verarbeitung. Das Ergebnis des Nachbearbeitungsverfahrens
(oder bei mehreren: der Nachbearbeitungsverfahren) wird in der Regel
in einer speziell dafür
vorgesehenen Datei gespeichert. Es ist ebenso möglich, das Ergebnis der Nachbearbeitung
unmittelbar und direkt in die Datei abzuspeichern, in der die Messdaten
ursprünglich
vorlagen. Im Falle des DICOM-SR-Formates ist das der SR-Baum (also
die Datenstruktur in diesem Format).
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Ein
Nachbearbeitungsverfahren kann auch in einem wissensbasierten System
bestehen, das ausgelegt ist, um die erfassten Messwerte zu überprüfen. Insbesondere
kann hier jeder Messwert auf Plausibilität hin überprüft werden. Damit ist es vorteilhafter
Weise möglich,
Messwertfehler automatisch zu diagnostizieren. Hierunter fallen
z.B. Artefakte bzw. Ausreißer.
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Wenn
die Messdaten eine Diagnose bzw. einen Diagnosebericht umfassen,
so ist es mit dem Einsatz eines wissensbasierten Systems möglich, die
den Messdaten zugeordnete Diagnose automatisch auf Plausibilität hin zu überprüfen. Es
liegt jedoch ebenso im Rahmen der Erfindung, neben der Plausibilitätsüberprüfung alternativ
oder kumulativ noch weitere Überprüfungskriterien
festzulegen. So ist es beispielsweise möglich, eine Konsistenzprüfung vorzunehmen.
Dabei werden die erfassten Messwerte mit jeweils ihnen zugeordneten Werten
verglichen, die beispielsweise in einer externen Datenbank abgelegt
sind. Ergeben sich hier Differenzen, so handelt es sich möglicherweise
um einen inkonsistenten Datensatz. Dies wird dem Benutzer angezeigt.
Im Rahmen der Erfindung liegen ebenso weitere Überprüfungskriterien.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden alle Verfahrensschritte automatisch ausgeführt. Damit
entsteht der Vorteil, dass auch einem ungeübten Anwender ein optimales
Nachbearbeitungsverfahren angeboten werden kann, ohne dass zusätzliches
Fachwissen notwendig ist. In den alternativen Ausführungen
der Erfindung können
einzelne Verfahrensschritte durch eine Benutzerinteraktion gesteuert
werden, so dass das Verfahren in diesem Fall insgesamt halbautomatisch
ausgebildet ist.
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Üblicherweise
handelt es sich bei den Nachbearbeitungsverfahren um softwarebasierte
Komponenten. Diese sind über
geeignete Schnittstellen mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
verbunden.
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Eine
alternative Aufgabenlösung
liegt in einem Verfahren zur Nachbearbeitung von Messdaten, insbesondere
von medizinischen Messdaten, die in einem bestimmbaren Format vorliegen,
durch zumindest eine Nachbearbeitungs-Komponente, wobei das Verfahren
folgende Verfahrensschritte umfasst:
- – Registrieren
von Nachbearbeitungskomponenten, so dass für jede Nachbearbeitungskomponente
definiert ist, auf welchen Messdaten sie basiert,
- – Erfassen
und/oder Ableiten von Kontextdaten in Bezug auf die Messdaten,
- – Parsen
der Messdaten in Zusammenhang mit den erfassten oder abgeleiteten
zugehörigen
Kontextdaten gemäß dem Format
für die
Messdaten,
- – Auswerten
der geparsten Daten in Abhängigkeit
von den registrierten Nachbearbeitungskomponenten, um ein optimal
aus gelegtes Nachbearbeitungsverfahren für die Messdaten auswählen zu
können
und
- – Auswählen zumindest
eines optimal ausgelegten Nachbearbeitungsverfahrens für die Messdaten
und
- – Ausführen des/der
ausgewählten
Nachbearbeitungsverfahren/s.
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Eine
weitere alternative Aufgabenlösung
besteht in der Vorrichtung gemäß dem beiliegenden
Vorrichtungsanspruch. Im Hinblick auf die vorrichtungsgemäße Aufgabenlösung ist
folgendes zu bemerken:
Das in Bezug auf das Verfahren vorstehend
Gesagte gilt ebenso und entsprechend für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Die
vorstehend beschriebenen, erfindungsgemäßen Ausführungsformen des Verfahrens
können
auch als Computerprogrammprodukt ausgebildet sein, wobei der Computer
zur Durchführung
des oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Verfahrens veranlasst wird
und dessen Programmcode durch einen Prozessor ausgeführt wird.
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Eine
alternative Aufgabenlösung
sieht ein Speichermedium vor, das zur Speicherung des vorstehend beschriebenen,
computerimplementierten Verfahrens bestimmt ist und von einem Computer
lesbar ist.
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Darüber hinaus
ist es möglich,
dass einzelne Komponenten des vorstehend beschriebenen Verfahrens
in einer verkaufsfähigen
Einheit und die restlichen Komponenten in einer anderen verkaufsfähigen Einheit – sozusagen
als verteiltes System – ausgeführt werden
können.
Eine erfindungsgemäße weitere
Lösung
der Aufgabe liegt deshalb in einem Produkt zur Auswahl zumindest
eines Nachbearbeitungsverfahrens zur Nachbearbeitung von Messdaten,
insbesondere von medizinischen Messdaten, die in einem vorbestimmbaren
Format vorliegen durch eine oder mehrere Nachbearbeitungs-Komponenten,
wobei das Produkt folgende Mittel umfasst:
- – Mittel
zum Registrieren von Nachbearbeitungs-Komponenten, so dass für jede Nachbearbeitungs- Komponente definiert
ist, welchen Messdaten sie als Eingangsgröße erfordert,
- – Mittel
zum Erfassen und/oder zum Ableiten von Kontextdaten in Bezug auf
die Messdaten,
- – Mittel
zum Parsen der Messdaten in Zusammenhang mit den geparsten oder
abgeleiteten zugehörigen Kontextdaten
gemäß dem Format
für die
Messdaten,
- – Mittel
zum Auswerten der geparsten Daten in Abhängigkeit von den registrierten
Nachbearbeitungs-Komponenten, um zumindest ein optimal ausgelegtes
Nachbearbeitungsverfahren für
die Messdaten auswählen
zu können,
- – Mittel
zur Auswahl zumindest eines optimal ausgelegten Nachbearbeitungsverfahrens
für die
Messdaten,
wobei das Produkt Mittel umfasst, die zur Durchführung derjenigen
Schritte eines Verfahrens nach zumindest einem der vorstehend beschriebenen
Verfahrensaspekte eingerichtet sind, die von dem Produkt bewirkt
werden, wobei zumindest ein weiteres Produkt zur Durchführung der
restlichen Schritte des Verfahrens eingerichtet ist, so dass durch
Zusammenwirken der zwei Produkte alle Schritte des Verfahrens durchgeführt werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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In
der folgenden detaillierten Figurenbeschreibung werden nicht einschränkend zu
verstehende Ausführungsbeispiele
mit deren Merkmalen und weiteren Vorteilen anhand der Zeichnung
besprochen. In dieser zeigen:
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1 Eine übersichtsartige
Darstellung über
einen Ablauf gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung,
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2 eine übersichtsartige
Darstellung einer erfindungsgemäßen Architektur
gemäß der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung,
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3 eine
schematische Darstellung einer Datenstruktur, insbesondere eines
strukturierten Dokumentes mit einem Document-Header und einem Document-Body,
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4 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Datenstruktur gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung und
-
5 eine übersichtsartige
Darstellung von wesentlichen Modulen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Das
hauptsächliche
Anwendungsfeld der vorliegenden Erfindung liegt auf dem medizinischen
Gebiet und betrifft insbesondere medizinisch-klinische Datensätze. Es
liegt jedoch ebenso im Rahmen dieser Erfindung, das Prinzip dieser
Erfindung auch auf andere technische Gebiete, wie z.B. die Prozess-Steuerung
oder im Bereich der Fertigungs-Technik, anzuwenden.
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Im
Bereich der Medizintechnik gibt es grundsätzlich eine Vielzahl von unterschiedlichen
Modalitäten, mit
denen Messdaten MD erfasst werden können. Im Bereich der funktionalen
Bildgebung sind hier insbesondere PET-Verfahren (Positronen-Emissions-Tomographie),
sowie CT (Computer-Tomographie) oder Kernspin-Tomographie-Verfahren
aus der Nuklearmedizin zu nennen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl
von anderen Bereichen, in denen Messdaten MD erfasst werden können. Beispielhaft
sind hier andere Bilddaten, Laborergebnisse bzw. Laborwerte oder
Ergebnisse von anderen biologischen Untersuchungen etc. Allen gemeinsam
ist, dass sie in digitaler Form als Messwert vorliegen oder in digitale
Form umgewandelt werden. In der Regel werden die Messdaten MD über unterschiedliche
Arten von Sensoren an den jeweiligen Geräten erfasst und optional rekonstruiert
bzw. verarbeitet. Eine Rekonstruktion wird vor allem bei so genannten
Spiral-Computer-Tomogrammen eingesetzt. Die Verfahren der Rekonstruktion
und der digitalen Bildverarbeitung sind grundsätzlich eng an die Bild-Akquisition gekoppelt
und können
in vorgelagerten Verfahrensschritten ausgeführt werden.
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Davon
zu unterscheiden sind die Verfahrensschritte der Nachverarbeitung
bzw. des Post-Processing. In der bevorzugten Ausführungsform
sind sie zeitlich und/oder funktional unabhängig von den Pre-Processing-Schritten.
Die Vorverarbeitung ist in der bevorzugten Ausführungsform daher optional.
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In
dem hier beschriebenen Beispiel liegen die Messdaten MD in dem DICOM-SR-Format
vor. Grundsätzlich
ist das Format, in dem die Messdaten MD vorliegen, vom Anwender
bestimmbar. Es ist also grundsätzlich
möglich,
dass der Anwender neben dem DICOM-SR-Format andere, z.B. XML-encodierte
Formate, wie HL7-CDA
oder CCR-Dokumente, bestimmt. Grundsätzlich erfolgt ein Mapping
von den Attributen des vorbestimmten Formates (hier des DICOM-Formates)
auf die Attribute und Datentypen des entsprechenden Formates, das
die jeweiligen Applikationen verarbeiten.
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In
folgender Tabelle ist beispielhaft dargestellt, wie das DICOM-Format
erfindungsgemäß erweitert wird.
Dabei wird auf die DICOM-basierte Syntax zurückgegriffen.
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Die
hier vorgeschlagene Lösung
basiert auf der DICOM-Notation.
Es sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass das erfindungsgemäße Prinzip
jedoch unabhängig
von speziellen Formaten ist. Grundsätzlich sollen die Messdaten
MD in Relation gesetzt werden zu Kontextdaten (Measurement-Context-Code) und/oder Angaben,
wie das Mapping für
diese Daten für
die Darstellung oder für
eine anderweitige Nachbearbeitung in ein n-dimensionales Koordinatensystem
erfolgen soll.
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Grundsätzlich gibt
es viele unterschiedliche aber häufig
auch viele gleichartige Möglichkeiten,
Messdaten MD nachzubearbeiten. Die Nachbearbeitung erfolgt in Nachbearbeitungs-Komponenten K. Die
Auswahl des optimal ausgelegten Nachbearbeitungsverfahrens für die jeweiligen
Messdaten MD kann jedoch Schwierigkeiten hervorrufen. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn es mehrere Möglichkeiten
zur Nachbearbeitung gibt. Sollen beispielsweise EEG-Messdaten MD
nachbearbeitet werden, so erfordert dies andere Nachbearbeitungs-Komponenten
K, als beispielsweise die Nachbearbeitung von PET-Bildern. Bei letzteren
kann beispielsweise eine Farbcodierung notwendig sein, während bei
den ersteren Messdaten eine Darstellung bzw. eine Anzeige erfolgen
soll. Die vorstehend abgebildete Tabelle bezieht sich auf den Fall,
dass die Messdaten MD einen solchen Nachbearbeitungs-Vorgang unterzogen
werden sollen, der die Messdaten MD anzeigt bzw. darstellt.
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Hier
wird erfindungsgemäß neben
den zu verarbeitenden Messdaten MD zusätzlich auf die Kontextdaten
zugegriffen, so dass es möglich
wird, die beiden wesentlichen Parameter für die Auswahl der Darstellungsart
zu definieren. Dies sind die Dimension und die Position.
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In
der Dimension wird festgelegt, welche Darstellungs-Achsen verwendet
und welche Einheiten auf diesen Achsen dargestellt werden sollen.
Im Fall der EEG-Messdaten wird üblicherweise
eine zweidimensionale Darstellung gewählt, wobei die X-Achse die
Zeitachse und die Y-Achse die Messwertachse ist.
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Der
zweite Parameter ist die Position. Hier erfolgt das eigentliche
Mapping der Messwerte. Die erfassten Messwerte MD werden an dieser
Stelle sozusagen in das ausgewählte
Koordinatensystem transformiert. Es wird konkret bestimmt, an welcher
Position innerhalb der ausgewählten
Dimension ein Messwert angezeigt bzw. dargestellt werden soll.
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Grundsätzlich werden
die als Rohdaten vorliegenden Messdaten MD so transformiert, dass
sie von der ausgewählten
Nachbearbeitungs-Komponente K verarbeitet werden können. Dabei
ist es notwendig, dass das erfindungsgemäße Verfahren auf Daten bzw.
Parameter zurückgreifen
kann, die angeben, welche Attribute, Daten und/oder Datenstrukturen
etc. die jeweilige Nachbearbeitungs-Komponente erfordert. Deshalb
ist erfindungsgemäß der Verfahrensschritt
des Registrierens vorgesehen, bei dem die jeweilige Nachbearbeitungs-Komponenten
K, die grundsätzlich
auswählbar
sind oder sein sollen, dem erfindungsgemäßen Auswahlverfahren bekannt
gemacht werden. Alle Nachbearbeitungsverfahren bzw. Nachbearbeitungs-Komponenten K
werden also bei dem erfindungsgemäßen Verfahren mit ihren jeweiligen
Erfordernissen und Eingabegrößen registriert
und dort angemeldet.
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Damit
das erfindungsgemäße Verfahren
die Auswahl eines optimal ausgelegten Nachbearbeitungsverfahrens
ausführen
kann, werden neben den reinen Messdaten MD zusätzlich die Kontextdaten verarbeitet. In
der bevorzugten Ausführungsform
werden die Kontext-Informationen bereits bei Erzeugung eines Dokumentes
bereitgestellt, in dem die Messdaten abgelegt sind. Wie oben stehende
Tabelle zeigt, ist entsprechend das DICOM-Format erweitert worden, so dass neben
den reinen Messdaten MD zusätzlich
die Kontext-Informationen mit abgelegt werden. Bei dem Dokument
handelt es sich also um ein DICOM-SR-Dokument.
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In
diesem Dokument sind die Messdaten MD, etwaige Verweise auf externe
Objekte und die Kontextdaten abgelegt. Sie liegen in dem Format
vor, das der Benutzer im einem vorgelagerten Verfahrensschritt bestimmt
(hier als DICOM-SR-Dokument).
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Mit
Hilfe der Kontextdaten und der Messdaten MD erfolgt dann die Auswahl
zumindest eines optimal ausgelegten Nachbearbeitungsverfahrens für die Messdaten
MD.
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Dabei
werden die Kontextdaten im Zusammenhang zu den jeweiligen Messdaten
MD mit den registrierten Parametern der einzelnen Nachbearbeitungs-Komponenten
K abgeglichen (insbesondere mit den jeweiligen Voraussetzungen und
Erfordernissen der Nachbearbeitungs-Komponente:
- – welche
Input-Parameter verarbeitet die Nachbearbeitungs-Komponente,
- – welche
Art der Verarbeitung wird ausgeführt,
- – von
welcher Art ist die Ausgabe der Nachbearbeitung?
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In 3 ist
schematisch und beispielhaft ein strukturiertes Dokument mit einem
Header und einem Body dargestellt. Der Header umfasst Meta-Daten
zu den jeweiligen Messdaten MD. Diese können beispielsweise die Uhrzeit
der Erfassung, das Erfassungsgerät
etc. sein. Der Body bzw. Rumpf des strukturierten Dokumentes enthält die Inhaltsknoten,
die Beziehungen zwischen den jeweiligen Knoten und eine hierarchische Struktur
der Inhaltsknoten. Wie in 3 dargestellt,
ist es auch möglich,
dass ein Inhaltsknoten auf ein externes Objekt verweist. Als externes
Objekt können
beispielsweise die von einer Modalität gelieferten Bilddaten aufgefasst
werden. Dieses strukturierte Dokument wird erzeugt und in ihm werden
erfindungsgemäß neben den
Messdaten MD die Kontextdaten abgelegt, die dann einer weiteren
Verarbeitung zugeführt
werden. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind
die Daten (die Messdaten MD und die Kontextdaten) nicht in einem
strukturierten Dokument abgelegt, sondern in einer Datei in einem
beliebigen Format, die die Messdaten und Kontextdaten umfasst.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
ist es möglich,
auch Messdaten MD zu sammeln und gemeinsam zu verarbeiten, die von
unterschiedlichen Erfassungsquellen (CT, PET-Verfahren, Kernspin
etc.) stammen. Es können
also gleichzeitig mehrere Messdaten-Dokumente eingelesen, mit Kontextdaten
angereichert und so verarbeitet werden, dass für eine Gruppe von Messdaten
ein optimal ausgelegtes Nachbearbeitungsverfahren ausgewählt werden
kann.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist ein Aktor vorgesehen, der das strukturierte Dokument,
in dem die Daten gegebenenfalls in Kombination mit referenzierten
Bilddaten abgelegt sind, erzeugt. Des weiteren schreibt der Aktor
Postprocessing-Daten, die insbesondere die Kontextdaten umfassen,
zu den Messdaten (Measurement-Context-Code-Sequence) in das strukturierte
Dokument. Darüber
hinaus stößt er weitere
Schritte an. Die weiteren Schritte umfassen den Abgleich der Postprocessing-Information
mit den registrierten Daten für
die Nachbearbeitungs-Komponenten K.
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Erfindungsgemäß sind dafür so genannte
Plug-Ins vorgesehen, die als Erweiterung eines Dokumenten-Editors
oder eines Viewers dienen. Es gibt grundsätzlich zwei Klassen von Plug-Ins:
- 1. Plug-Ins zur Visualisierung und
- 2. Plug-Ins zur anderweitigen Nachbearbeitung.
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Es
ist jedoch ebenso denkbar, hier weitere Arten von Plug-Ins vorzusehen,
insbesondere solche, die durch ein wissensbasiertes System gebildet
werden, das zur Auswertung der Messdaten MD ausgelegt ist. Grundsätzlich ist
die Einbindung und der Aufruf von weiteren, externen Applikationen
denkbar.
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In
Zusammenhang mit 1 soll nun der grundsätzliche
Arbeitsablauf gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dargestellt werden. In einem ersten Verfahrensschritt
der Akquisition (Acquisition) werden die Messdaten MD an den jeweilige
Geräten
erfasst. Hier ist der Einsatz beliebiger Sensoren denkbar, insbesondere
eine Bilder fassung durch die Modalitäts-Detektoren bei bildgebenden
medizinischen Verfahren.
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Der
Verfahrensschritt der Messdaten-Erfassung kann eine Rekonstruktion
und eine Vorverarbeitung der Rohdaten beinhalten. In einem weiteren
Verfahrensschritt werden diese Messdaten MD mit weiteren Kontextdaten
angereichert. Kontextdaten können
einen Bezug zu strukturierten Dokumenten (z.B. zu einem Dokumentenknoten,
wie in 3 dargestellt) aufweisen oder können einen
Bezug zu Bilddaten haben (z.B. auch zu einem Ausschnitt eines Bilddatensatzes,
einigen ausgewählten
Bildern oder Bilddatensätzen
oder Schichtbildern). Darüber
hinaus ist es möglich,
bestimmte Bereiche eines Bildes zu bestimmen, die von Interesse
sind (Region of Interest – ROI)
oder bestimmte Volumina, die von Interesse sind (Volume of Interest – VOI).
Die Kontextdaten umfassen einen Postprocessing-Kontext. Darüber hinaus
ist ein Akquisitions-Kontext (Acuisition-Context) vorgesehen, der
sich in einen Verfahrenskontext (Procedure-Kontext) und in einen
Beobachtungs-Kontext (Observation-Kontext) unterteilt. Während der
Auswahl eines geeigneten Nachbearbeitungsverfahrens und gegebenenfalls
auch während
der Nachbearbeitung werden diese Postprocessing-Kontextdaten verwendet, um ein optimales
Verfahren für
die Nachbearbeitung zu bestimmen bzw. dieses auszuführen. Dabei
ist es wesentlich, dass die Kontextdaten verändert werden können, so
dass auch ein Update von Kontextdaten möglich ist. Darüber hinaus
werden die Postprocessing-Kontextdaten verwendet, um geeignete Aktionen
zu triggern, beispielsweise eine Anzeige von sich jeweils überlappenden
Darstellungen (so genannten Overlays). Ein anderes Beispiel liegt
in der Transformierung der Rohdaten auf einen zwei- oder dreidimensionalen
Bereich von Interesse (ROI/VOI). Des weiteren gibt es Möglichkeiten
der Nachbearbeitung durch ein wissensbasiertes System, um Interpretationen
des Anwenders zu klassifizieren bzw. diese zu überprüfen oder um weitere Verarbeitungsschritte
ausführen
zu lassen. Das wissensbasierte System basiert auf den erfassten Messdaten
MD und auf anderen Beobachtungen und/oder auf den Kontextdaten.
Mit Hilfe des wissensbasierten Systems ist es möglich, automatisch den jeweiligen
Messdaten MD Diagnosen zuzuordnen. Darüber hinaus ist es möglich, Diagnosen,
die bereits zu einem früheren
Zeitpunkt den Messdaten MD zugeordnet worden sind, zu überprüfen und
beispielsweise Vergleichswerte anzuzeigen (z.B. Werte, die im üblichen
Wertebereich liegen), um dem Anwender das Ineinandergreifen der
jeweiligen Daten transparent zu machen.
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Das
Ergebnis dieser Nachbearbeitungsschritte kann in einem Repository
gespeichert werden. Sollen die erfassten und gegebenenfalls die
angereicherten Messdaten MD dargestellt werden, so wird eine Datenvisualisierung
getriggert.
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2 beschreibt
die grundlegende Architektur der erfindungsgemäßen Lösung. Als Front-End ist die jeweilige
Applikation zu nennen, mit der die Messdaten MD erfasst werden.
Danach kann sich eine Business-Logik anschließen, mit deren Hilfe die erfassten
Messdaten MD verarbeitet werden.
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Grundsätzlich kann
nun ein wissensbasiertes System angeschlossen werden, mit dem die
Daten, wie vorstehend ausgeführt,
klassifiziert, überprüft oder
anderweitig verarbeitet werden. Das Ergebnis kann gespeichert werden.
Mit dem Verfahren wird ein strukturiertes Dokument (vorzugsweise
im DICOM-SR-Format)
erzeugt, in das die Messdaten MD und in Kombination damit die Postprocessing-Kontextdaten
geschrieben werden. Ein so genannter "SR-Viewer" oder ein Editor liest die jeweiligen
Attribute aus, um eine optimale Nachbearbeitung und/oder um eine
optimale Anzeige zu ermöglichen
und um gegebenenfalls weitere Nachbearbeitungsschritte anzusteuern.
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Nachdem
das strukturierte Dokument erzeugt worden ist, wird dieses in einem
oder mehreren Parsing-Durchläufen
zugeführt.
Es ist auch möglich,
das strukturierte Dokument in ein anderes Format zu transformieren.
Anschließend
findet in der Regel ein Datenbankzugriff statt. Als Ergebnis kann
ein optimal ausgewähltes
Nachbearbeitungsverfahren bestimmt werden. Die erfindungsgemäß generierten
und erfassten Daten können
gespeichert werden.
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4 zeigt
beispielhaft und überblicksartig
einen Datenstruktur gemäß der einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung in Bezug auf den Postprocessing-Kontext. Der Postprocessing-Kontext
umfasst mindestens einen Postprocessing-Kontext-Code und optional Dimensionsdaten
(Dimension-Data). Falls Dimensionsdaten vorliegen, sollte er zumindest
einen Dimensions-Code und eine zugehörige Positionsangabe (Position)
umfassen. Grundsätzlich
ist es möglich,
dass mehrere Dimensions-Codes und zugehörige Positionen vorliegen (wobei
die Dimension über
den Dimensions-Code bestimmt wird). Es ist möglich, mehrere Postprocessing-Kontext-Codes
und Dimensionen zu verwenden. Mit Hilfe des Postprocessing-Kontext-Codes
ist es möglich,
unterschiedliche Datensätze
miteinander in Beziehung zu setzen (wie vorstehend bereits ausgeführt, ist
es möglich,
gleiche oder unterschiedliche Codes zu verwenden, was auf der jeweils
verwendeten Applikations-Logik basiert und gegebenenfalls unterschiedliche
Kontextdaten erfordert).
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Im
Zusammenhang mit 5 sollen die wesentlichen Module
einer bevorzugten erfindungsgemäßen Vorrichtung
beschrieben werden.
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Damit
die Parameter und Voraussetzungen der Nachbearbeitungs-Komponente K erfasst
werden können,
ist ein Registrierungs-Modul 10 vorgesehen,
das die jeweiligen Parameter und Daten – gegebenenfalls über eine
Schnittstelle – einliest.
Die von den jeweiligen Geräten
(Röntgengerät, CT etc.)
erfassten Rohdaten können – gegebenenfalls
auch über
eine Schnittstelle – eingelesen
werden und werden einem Kontext-Modul 12 zugeführt. Erfindungsgemäß werden
neben den reinen Messdaten MD noch weitere Daten, insbesondere Kontextdaten,
verarbeitet. Die weiteren Daten können in bereits erfasster Form
vorliegen, von anderen Modulen übertragen
oder sie können
von dem erfindungsgemäßen Verfahren
berechnet oder abgeleitet werden. Dies erfolgt in der Regel automatisch.
Der von oben außen
auf das Kontext-Modul 12 zeigende Pfeil in 5 soll
veranschaulichen, dass weitere Daten, insbesondere Kontextdaten,
zugeführt
werden. An dieser Stelle wird also das strukturierte Dokument erzeugt,
indem neben den Messdaten MD zugehörige Kontextdaten abgelegt
sind. Das strukturierte Dokument wird einem Parser 14 zugeführt. Der
Parser 14 sucht in dem strukturierten Dokument gemäß konfigurierbaren
Kriterien nach Daten, die eine Auswertung bzw. eine Auswahl des geeigneten
Nachbearbeitungsverfahrens ermöglichen.
Die durch den Parser 14 geparsten Daten werden dann einem
Auswerte-Modul 16 zugeführt,
das Auswerte-Modul 16 dient dazu, die auf der einen Seite
vorliegenden Messdaten MD und die angereicherten Kontextdaten mit
den auf der anderen Seite vorliegenden Daten abzugleichen, die mit
dem Registrierungs-Modul 10 in Bezug auf die Nachbearbeitungs-Komponente
K erfasst worden sind. Das Auswerte-Modul 16 dient also
dazu, ein oder mehrere geeignete Nachbearbeitungsverfahren für die jeweiligen
Messdaten MD auszuwählen.
Das Ergebnis des Verfahrens kann ein Vorschlag sein, der über eine
geeignete Benutzer-Oberfläche
dem Benutzer angezeigt wird. Dabei ist es möglich, das Aktivieren der ausgewählten Nachbearbeitungs-Komponente
K automatisch und unmittelbar anzusteuern. In einer alternativen
Ausführungsform
ist es möglich,
die ausgewählte
und vorgeschlagene Nachbearbeitungs-Komponente K nicht unmittelbar
anzusteuern sondern dies von einer Benutzer-Interaktion abhängig zu
machen. In letzterem Fall kann der Benutzer den Vorschlag überprüfen und
hat hier Einflussmöglichkeiten,
insbesondere um ein bestimmtes Nachbearbeitungsverfahren auszuwählen, falls
mehrere vorgeschlagen worden sind.
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Das
Ergebnis des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird üblicherweise
gespeichert und/oder angezeigt. Dies ist durch den nach unten weisenden
Pfeil von dem Auswahl-Modul 18 gekennzeichnet. Die Strich-Punkt-Linie
um die Module 10, 12, 14, 16 und 18 um
die jeweiligen Schnittstellen herum soll kennzeichnen, dass das
System grundsätzlich
erweiterbar ist und weitere Applikationen angeschlossen werden können.
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Es
ist auch möglich,
dass das Auswerte-Modul 16 das Ergebnis des Auswahl-Verfahrens
unmittelbar in das strukturierte Dokument MD schreibt. In einer
alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Ergebnis in eine andere
Datei gespeichert wird.
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Im
Folgenden soll beispielhaft der Inhalt der jeweiligen Kontextdaten
am Beispiel der funktionalen Bildgebung dargestellt werden. Insbesondere
ist eine Kernspin-Tomographie des Gehirns die Grundlage für die erfassten
Daten MD.
Akquisitions-Kontext: Funktionale Bildgebung, Kernspin-Tomographie des Gehirns
Verfahrens-Kontext:
Kernspin-Tomographie des Gehirns
Postprocessing-Kontext: Funktionale
Auswertung, linker Somato-sensorischer Kortex
Stimulus: Drücken des
Fingers der rechten Hand.
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Als
weiteres Beispiel sei nachfolgend der Inhalt der jeweiligen Kontextdaten
aufgeführt,
die im Zusammenhang mit evozierten Potenzialen erfasst werden können:
Akquisitions-Kontext:
Somato-sensorisch evozierte Potenziale
Verfahrens-Kontext:
Somato-sensorisch evozierte Potenziale, rechter Nervus Medianus
Postprocessing-Kontext:
Funktionale Auswertung, linker Somato-sensorischer Kortex und afferente
Nerven (alle Postprocessing-Daten sind in dem strukturierten Dokument
vorhanden und können
auf zugehörige
Bilder auf externe Objekte verweisen. Es ist auch möglich, einen
Postprocessing-Kontext einem referenzierten Bild zuzuordnen. Ebenfalls
von dem strukturierten Dokument sind die evozierten Potenziale bzw.
die Ableitungen und Messungen der Potenziale umfasst.
Measurement-Kontext-Code:
Funktionale MRI-Bildgebung (Durchblutung), Einheit, Wert, Dimension
(X, Y, Z) mit Positionsangabe (die auf mri-slices gemappt ist).
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es z.B. möglich,
eine MRI-Spektroskopie (als eine Art von Messdaten) und eine genetische
Analyse (als eine weitere Art von Messdaten) zu kombinieren, indem
diese zu Magnetresonanz-Bildern überlagert
und in Beziehung gesetzt werden, zu einem genetischen Ausdruck (z.B.
p53) und/oder zu einem biologisch fundierten Wachstumsfaktor (z.B.
epidermal growth factor).
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Grundsätzlich umfasst
die erfindungsgemäße Vorrichtung,
insbesondere das Auswerte-Modul 16 mehrere Plug-Ins. Die
Plug-Ins dienen
zur Nachbearbeitung der erfassten Messdaten MD. Es ist grundsätzlich möglich, zu
jedem Zeitpunkt weitere Plug-Ins
zu registrieren und der Vorrichtung bzw. dem Verfahren zuzuführen. Jedes
Plug-In ist mit entsprechenden Schnittstellen ausgestattet, um die
Daten transformieren zu können.
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Vorzugsweise
ist ein Plug-In zur Visualisierung vorgesehen, das der visuellen
Repräsentation
der Daten, der Datenänderung,
und der Eingabe von neuen Daten dient.
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Darüber hinaus
ist ein Plug-In zur Weiterverarbeitung vorgesehen, das es ermöglicht,
aus den Eingabedaten (den Messdaten MD) Ausgabedaten abzuleiten.
Dabei ist es nicht vorgesehen, dass eine Benutzer-Interaktion stattfindet. Üblicherweise
wird das Ergebnis bzw. werden die Ergebnisse der Verarbeitung des
jeweiligen Plug-Ins in den SR-Baum zurückgespeichert.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird dynamisch das jeweilige Plug-In geladen und es wird bestimmt,
welche Measurement-Contexts von dem Plug-In unterstützt werden.
Dies wird durch die Schnittstelle ermöglicht. Die Zuordnung zwischen
Measurement-Kontext und den jeweiligen Plug-Ins wird in einer Plug-In-Registry
geführt
und gespeichert. Es ist möglich,
zu jedem Plug-In, eine Priorität
zu definieren, so dass es möglich
ist, ein Nachbearbeitungsverfahren auszuwählen, falls mehrere Nachbearbeitungsverfahren
möglich
sind und auf den jeweiligen Measurement-Kontext passen.
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In
der einen bevorzugten Ausführungsform
ist das Verfahren so ausgelegt, dass über den SR-Baum durch das strukturierte
Dokument navigiert wird. Sobald ein Measurement-Kontext gefunden
worden ist, werden alle Plug-Ins aufgerufen, die in der Plug-In-Registry
gefunden werden und die den Measurement-Kontext unterstützen. Die Implementierung der
Plug-In-Schnittstelle,
um die Daten aus dem Structured-Report (aus dem strukturierten Dokument)
zu verarbeiten, kann so ausgelegt sein, dass sie folgende Modi umfasst:
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Read only/Nur lesen:
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Die
Daten des erzeugten strukturierten Dokumentes werden nur gelesen,
es wird keine Ausgabe erzeugt. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine
Benutzeranzeige.
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Verarbeitung:
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Die
Daten des strukturierten Dokumentes werden weiterverarbeitet, um
ein Ergebnis zu erzeugen, das gespeichert wird. Ein typisches Beispiel
hierfür
ist ein Plug-In zur Entscheidungs-Unterstützung, das die Daten (insbesondere
die Measurement-Kontext-Daten) auswertet und das Ergebnis z.B. in
eine Datenbank speichert.
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Editieren:
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Dabei
werden die Daten des strukturierten Dokumentes verarbeitet und zurück in den
SR-Baum als Modifikation oder Zusatz geschrieben. Ein typisches
Beispiel ist hierfür
ein Plug-In, das es dem Benutzer ermöglicht, mit den Daten zu interagieren
und die existierenden Daten zu ändern
oder neue Daten hinzuzufügen.
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Grundsätzlich ist
es erforderlich, dass jedes Plug-In zumindest eine Schnittstelle
aufweist, um die Daten des strukturierten Dokumentes zu verarbeiten.
In einer Ausführungsform
der Schnittstelle empfängt
das Plug-In als Argument den Teil baum des strukturierten Dokumentes,
der an dem aktuellen Kontext-Knoten hängt (wo also der Measurement-Kontext
positioniert ist). In einer anderen alternativen Ausbildung der
Schnittstelle empfängt
das Plug-In als Argument einen Verweis bzw. eine Identität des aktuellen
Kontext-Knotens (also dort, wo der Measurement-Kontext positioniert
ist) und zusätzlich
eine Referenz auf den gesamten SR-Baum. Der Begriff "SR" bezieht sich auf
das strukturierte Dokument und der Begriff "SR-Baum" bezieht sich auf den in 3 übersichtsartig
dargestellten Baum als die Datenstruktur des strukturierten Dokumentes.
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Abschließend sei
darauf hingewiesen, dass die Beschreibung der Erfindung und die
Ausführungsbeispiele
grundsätzlich
nicht einschränkend
in Hinblick auf eine bestimmte physikalische Realisierung der Erfindung
zu verstehen sind. Für
einen einschlägigen
Fachmann ist es insbesondere offensichtlich, dass die Erfindung
teilweise oder vollständig
in Soft- und/oder
Hardware und/oder auf mehrere physikalische Produkte – dabei
insbesondere auch Computerprogrammprodukte – verteilt realisiert werden
kann.