Dabei
werden die genannten Ausgangsgase in der Regel mit inerten Gasen
wie Stickstoff, CO2, anderen gesättigten
Kohlenwasserstoffen, CO, Edelgas (He, Ar etc.) und/oder Wasserdampf
verdünnt,
im Gemisch mit Sauerstoff bei erhöhten Temperaturen (üblicherweise
200 bis 400 bzw. bis 450°C)
sowie gegebenenfalls auf über
Normaldruck erhöhtem
Druck über
vorzugsweise übergangsmetallische
(z.B. Mo, Fe und Bi bzw. Mo und V bzw. Mo und P enthaltende) Mischoxidkatalysatoren
geleitet und oxidativ in Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
umgewandelt (vgl. z.B. DE-A
44 05 059, EP-A 253 409, EP-A 092 097, DE-A 44 31 949, EP-A 990
636, EP- A 1 106
598, EP-A 1 192 987, EP-A 529 853, EP-A 1 350 784, DE-A 198 55 913
und DE-A 101 01 695 sowie der in diesen Schriften zitierte Stand
der Technik).
In
der Regel erfolgt die Herstellung von Acrylsäure aus C3-Vorläufern getrennt
von der Herstellung von Methacrylsäure, bei deren Herstellung
man von C4-Vorläufern ausgeht. Geht man von
einem Gemisch aus C3- und C4-Vorläufern aus,
können
Acryl- und Methacrylsäure
aber auch im Gemisch durch partielle gasphasenkatalytische Oxidation
hergestellt werden.
Aufgrund
zahlreicher im Verlauf der heterogen katalysierten partiellen Gasphasenoxidation
erfolgender Parallel- und Folgereaktionen sowie aufgrund der mitzuverwendenden
inerten Verdünnungsgase
und der in den Roh-Alkanen, -Alkanolen, -Alkenen und/oder-Alkenalen
in der Regel enthaltenen Verunreinigungen (vgl. z.B.
DE-A
102 45 585, WO 01/96270 und WO 03/011804 (z.B. Verwendung von polymer
grade oder von chemical grade Propylen)) wird im Rahmen der heterogen
katalysierten partiellen Gasphasenoxidation jedoch nicht nur Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure,
sondern ein Reaktionsgasgemisch erhalten, das neben Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
und den inerten Verdünnungsgasen
Nebenprodukte enthält,
von denen die als Zielprodukt angestrebte Acrylsäure und/oder Methacrylsäure abgetrennt
werden muss.
Üblicherweise
erfolgt die Abtrennung der Acrylsäure und/oder Methacrylsäure aus
dem Reaktionsgasgemisch der heterogen katalysierten partiellen Gasphasenoxidation
dadurch, dass man zunächst
in einer Grundabtrennung die Acrylsäure und/oder Methacrylsäure aus
der Gasphase in die flüssige
Phase überführt.
Dies
kann z.B. dadurch erfolgen, dass das Produktgasgemisch der heterogen
katalysierten partiellen Gasphasenoxidation einem Kondensationsschritt
unterworfen wird, der durch direkte und/oder indirekte Kühlung ausgelöst werden
kann. Vorzugsweise wird der Kondensationsschritt fraktionierend
ausgeführt
(vgl. z.B. DE-A 199 24 532, DE-A 199 24 533, DE-A 197 40 253, DE-A
196 27 847 und DE-A 103 32 758).
Alternativ
kann die Überführung der
Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
in die kondensierte Phase auch dadurch erfolgen, dass man sie aus
dem Reaktionsgasgemisch der heterogen katalysierten partiellen Gasphasenoxidation
heraus in ein geeignetes Absorptionsmittel absorbiert (vgl. z.B.
US 2004/0242826, DE-A 196 06 877, DE-A 196 31 645, EP-A 982 289,
EP-A 982 288, EP-A 982 287, EP-A 792 867, EP-A 784 046, DE-A 103 36 386, DE-A 43
08 087, DE-A 21 36 396, EP-A 648 732 (inbesondere das Ausführungsbeispiel), EP-A
1 125 912, EP-A 1 212 280).
Als
Absorptionsmittel kommen dabei z.B. Wasser, wässrige Lösungen und organische Lösungsmittel in
Betracht. Als organische Absorptionsmittel werden dabei solche bevorzugt,
deren Siedepunkt bei Normalbedingungen (1 bar) oberhalb des Siedepunktes von
Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
liegt und die vorzugsweise vergleichsweise hydrophob sind, um eine
Mitabsorption von Reaktionswasser weitestgehend zu vermeiden.
Solchermaßen geeignete
organische Absorptionsmittel sind z.B. Mischung aus 70 bis 75 Gew.-%
Diphenylether und 25 bis 30 Gew.-% Diphenyl sowie Mischungen aus
0,1 bis 25 Gew.-% o-Dimethylphthalat und 75 bis 99,9 Gew.-% eines
vorgenannten Diphenylehter/Diphenyl Gemischs (vgl. z.B. DE-A 43
08 087 und DE-A 21 36 396).
Selbstredend
können
Absorption und Kondensation auch kombiniert angewendet werden, wie
es z.B. die EP-A 784 046 sowie die DE-A 44 36 243 beschreiben.
Aus
dem Kondensat oder Absorbat können
leichtsiedende Nebenkomponenten je nach Zielsetzung mittels Desorption
und/oder Strippen mittels Gasen wie Stickstoff oder Luft entfernt
werden. Nachfolgend kann die Acrylsäure und/oder Methacrylsäure über rektifikative
Trennsequenzen aus der verbliebenen kondensierten Phase in beliebiger
Reinheit abgetrennt werden. Selbstverständlich kann die rektifikative
Abtrennung der Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
auch unmittelbar aus dem Absorbat bzw. Kondensat heraus vorgenommen
werden. Wird die Überführung aus
der Gasphase in die kondensierte Phase so durchgeführt, dass
diese die Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
vergleichsweise verdünnt
enthält
(z. B. nur zu 30 Gew.-%, oder nur zu 20 Gew.-%, oder nur zu 10 Gew.-%),
wird im Stand der Technik auch empfohlen, die Acrylsäure und/oder Methacrylsäure aus
der unmittelbar anfallenden kondensierten Phase heraus durch Extraktion
mittels eines geeigneten Extraktionsmittels (vor oder nach einer
Desorption und/oder Strippung) in selbiges anzureichern (vgl. z.B.
Patentschrift 54 354 der Deutschen Demokratischen Republik und EP-A
312 191) und nachfolgend die rektifikative Abtrennung der Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
ausgehend vom Extrakt vorzunehmen.
Wurde
eine wässrige
Phase als Absorptionsmittel verwendet, kann ein erster rektifikativer
Trennschritt auch darin bestehen, mit Hilfe eines azeotropen Schleppmittels
Wasser aus der kondensierten Phase heraus abzutrennen (vgl. z.B.
US 2004/0242286, EP-A 695 736, EP-A 778 255, EP-A 1 041 062, EP-A
1 070 700).
Nachteilig
an den beschriebenen Verfahrensweisen ist, dass das Reaktionsgasgemisch
der heterogen katalysierten Gasphasenpartialoxidation im wesentlichen
unabdingbar noch Reste des Vorläuferaldehyds
der Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure,
d.h. Acrolein und/oder Methacrolein enthält. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die heterogen katalysierte gasphasenkatalytisch oxidative Herstellung
von Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
grundsätzlich über den
entsprechenden Vorläuferaldehyd
als Vorstufe verläuft
(vgl. z.B. JP-A 7-10802).
Dies
ist insofern von Nachteil, als z. B. gemäß der DE-A 195 39 295 die Polymerisationsneigung
sowohl von Acrylsäure
als auch von Methacrylsäure
im Beisein selbst geringster Mengen ihres Vorläuferaldehyds (im ppm-Bereich)
signifikant erhöht
ist. Dies ist vor allem deshalb nachteilig, weil normalerweise auch
die vorstehend beschriebenen, Acrylsäure und/oder Methacrylsäure enthaltenden,
kondensierten Phasen im Regelfall geringe Mengen des entsprechenden
Vorläuferaldehyds
enthalten (je nach Verunreinigung des für die Partialoxidation eingesetzten
Rohstoffs können
sowohl im Fall der Acrylsäure
als auch im Fall der Methacrylsäure beide
Vorläuferaldehyde,
d.h., Acrolein und Methacrolein, enthalten sein), was vor allem
unter der thermischen Belastung einer Rektifikation unter anderem
ursächlich
dafür ist,
dass die rektifikative Auftrennung von Flüssigkeiten, die neben Methacrylsäure und/oder
Acrylsäure
auch Acrolein und/oder Methacrolein enthalten, von Zeit zu Zeit
wegen unerwünschter
Polymerisatbildung unterbrochen werden muss.
Als
Gegenmaßnahme
wird im Stand der Technik empfohlen, sowohl die Bedingungen der
heterogen katalysierten Gasphasenpartialoxidation als auch die Überführung der
Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure aus
der Gasphase in die flüssige
Phase und die Behandlung der letzteren vorab einer sich anschließenden rektifikativen
Auftrennung so durchzuführen,
dass die rektifikativ zu behandelnde Acrylsäure und/oder Methacrylsäure enthaltende,
Flüssigkeit
möglichst
wenig Acrolein und/oder Methacrolein sowie möglichst wenig sonstige aldehydische
Nebenprodukte, wie z.B. Fomaldehyd, Glyoxal, Acetaldehyd, Propionaldehyd,
n-Butyraldehyd, iso-Butyraldehyd, Furfural, Benzaldehyd und Crotonaldehyd
(die alle gleichfalls polymerisationsfördernd wirken; allerdings kommt
den Vorläuferaldehyden
(auch aufgrund ihrer physikalischen Beschaffenheit) hinsichtlich
Menge und Wirkung die größte Bedeutung
zu) enthält.
Diesbezüglich
in geeigneter Weise zu wählende
Einflussgrößen sind
die Auswahl der Multimetalloxidkatalysatoren, die Wahl des Rohstoffs,
die Wahl der Reaktionstemperatur, die Wahl des Umsatzes, die Wahl
des Verdünnungsgrades
im Reaktionsgasgemisch, die Wahl des Absorptionsmittels, die Wahl
der Absorptionsbedinungen u.s.w..
Alle
vorgenannten Maßnahmen
sind jedoch mit Nachteilen behaftet. So sind insbesondere reine
Rohstoffe vergleichsweise teuer.
Hohe
Umsätze
der aldehydischen Vorläuferverbindung
zum Zielprodukt Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
gehen üblicherweise
in notwendiger Weise mit einem erhöhten Anteil an Vollverbrennung
zu CO2 und H2O einher.
Desorptive und/oder mittels Leichtsiederstrippung bewirkte Minderung
des Aldehydgehaltes bedingt normalerweise Verluste an Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure.
Hochselektive Multimetalloxidkatalysatoren sind in der Regel vergleichsweise
aufwendig in ihrer Herstellung u.s.w..
Alternativ
wird im Stand der Technik empfohlen, die aldehydischen Nebenkomponenten
durch eine rektifikative Vorabbehandlung mittels Verbindungen, die
eine Amingruppe aufweisen, chemisch zu binden (vgl. z.B. EP-A 312
191, DE-A 22 07 184, DE-A 195 39 295, EP-A 270 999, DE-A 196 34
614 u.s.w.).
Nachteilig
an dieser Verfahrensweise ist jedoch, dass sie eines zusätzlichen
Wirkstoffs bedarf.
In
der EP-A 1 041 062 wird erstmals die Rolle einer weiteren Nebenkomponente
angesprochen, die sowohl bei der gasphasenkatalytisch oxidativen
Herstellung von Acrylsäure
aus C3-Vorläuferverbindungen (insbesondere
Propylen, Acrolein und/oder Propan) als auch bei der gasphasenkatalytisch
oxidativen Herstellung von Methacrylsäure aus C4-Vorläuferverbindungen
(insbesondere iso-Buten, Methacrolein, tert.-Butanol, iso-Butyraldehyd,
iso-Butan und/oder der Methylether des tert.-Butanols) unabdingbar
mitgebildet wird. Diese Nebenkomponente ist Aceton.
Gemäß der Lehre
der EP-A 1 041 062 sowie der zugehörigen Einspruchsakte wird das
Aceton zu den Vorläuferaldehyden
Acrolein und/oder Methacrolein wirkungsgleich postuliert. D.h.,
es wird unterstellt, dass ein Beisein von Aceton in gleicher Weise
wie ein Beisein von Acrolein und/oder Methacrolein in kondensierte
Phase in unerwünschter
Weise die Neigung von Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
zu radikalischer Polymersiations fördert. Dabei wird diesbezüglich sogar
ein synergistisches Zusammenwirken von Aceton und den Vorläuferaldehyden
angenommen.
Entsprechend
aussagekräftige
experimentelle Untersuchungen enthält die EP-A 1 041 062 allerdings nicht.
Es wird lediglich empfohlen, die Gesamtmenge aus Aceton und C2- bis C4-Aldehyden
(insbesondere Acrolein und Methacrolein) vorab einer rektifikativen
Auftrennung weitestgehend abzusenken und die Wirkung einer solchen
gemeinsamen Absenkung verifiziert.
In
ausgedehnten eigenen Untersuchungen wurde nun überraschend gefunden, dass
sich Aceton, insbesondere im Beisein der Vorläuferaldehyde, in kondensierter
Phase nicht nur nicht fördernd
auf die Neigung von Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
zu radikalischer Polymerisation auswirkt. Vielmehr kann Aceton im vorstehenden
Kontext sogar eine polymerisationsinhibierende Wirkung zugeschrieben
werden.
Demgemäß wird erfindungsgemäß ein verbessertes
Verfahren der rektifikativen Auftrennung einer Flüssigkeit
II, deren Gehalt an Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Flüssigkeit II, wenigstens 10
Gew.-% beträgt,
und die neben Methacrylsäure
und/oder Acrylsäure
sowohl Acrolein und/oder Methacrolein als auch Aceton in einer Gesamtmenge
von nicht mehr als 5 Gew.-%, bezogen auf die in der Flüssigkeit
II enthaltene Menge an Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
mit der Maßgabe
enthält,
dass das Gewichtsverhältnis
von in der Flüssigkeit
II enthaltenem Acrolein zu in der Flüssigkeit II enthaltenem Aceton
von 3,5 verschieden ist und die erzeugt wurde, ohne einer anderen
Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure enthaltenden
Flüssigkeit
I Acrolein oder Methacrolein als Reinsubstanz zuzusetzen, gefunden,
das dadurch gekennzeichnet ist, dass man die Flüssigkeit II mit der Maßgabe in
eine Rektifikationskolonne führt,
dass sie, bezogen auf in der Flüssigkeit
II enthaltenes Acrolein und Methacrolein, wenigstens 10 Gew.-% Aceton
enthält.
Erfindungsgemäß bevorzugt
enthält
die der Rektifikationskolonne zugeführte Flüssigkeit II, bezogen auf die
in ihr enthaltene Gesamtmenge an Acrolein und Methacrolein, wenigstens
15 Gew.-%, mit Vorteil wenigstens 20 Gew.-%, vorteilhafter wenigstens
25 Gew.-%, besser wenigstens 30 Gew.-%, noch besser wenigstens 35
Gew.-%, mit Vorzug wenigstens 40 Gew.-%, besonders bevorzugt wenigstens
45 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt wenigstens 50 Gew.-% an Aceton.
D.h.,
die der Rektifikationskolonne zugeführte Flüssigkeit II, kann beim erfindungsgemäßen Verfahren, bezogen
auf die in ihr enthaltene Gesamtmenge an Acrolein und Methacrolein,
wenigstens 55 Gew.-%, oder wenigstens 60 Gew.-%, oder wenigstens
65 Gew.-%, oder wenigstens 70 Gew.-%, oder wenigstens 75 Gew.-%,
oder wenigstens 80 Gew.-%, oder wenigstens 85 Gew.-%, oder wenigstens
90 Gew.-%, oder wenigstens 95 Gew.-%, oder wenigstens 100 Gew.-%
oder mehr (z.B. wenigstens 110 Gew.-%, oder wenigstens 120 Gew.-%,
oder wenigstens 130 Gew.-%, oder wenigstens 140 Gew.-%, oder wenigstens
150 Gew.-%, oder wenigstens 170 Gew.-%, oder wenigstens 200 Gew.-%,
oder wenigstens 300 Gew.-%) an Aceton enthalten.
In
der Regel wird die beim erfindungsgemäßen Verfahren der Rektifikationskolonne
zugeführte
Flüssigkeit
II, bezogen auf die in ihr enthaltene Gesamtmenge an Acrolein und
Methacrolein, nicht mehr als 1000 Gew.-%, häufig nicht mehr als 900 Gew.-%,
vielfach nicht mehr als 800 Gew.-%, oft nicht mehr als 700 Gew.-%, teilweise
nicht mehr als 600 Gew.-%, manchmal nicht mehr als 500 Gew.-% und
unter Umständen
nicht mehr als 400 Gew.-% an Aceton enthalten.
Dies
ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass
Aceton im Rahmen der relevanten Partialoxidationen von C3- und/oder C4-Vorläuferverbindungen
von Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
nicht in großen
Mengen als Nebenprodukt gebildet wird. Für eine Verwirklichung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ohne Zusatz von externem (d.h., nicht aus der zur gewünschten
Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
führenden
partiellen heterogen katalysierten Gasphasenoxidation selbst entstammendem)
Aceton in die Flüssigkeit
II bedarf es daher einer besonders sorgfältigen Wahl der Rahmenbedingungen
sowohl für
die partielle Gasphasenoxidation als auch für die Überführung der im Produktgasgemisch
derselben enthaltenen Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
in die kondensierte Phase.
Vorzugsweise
kann eine relative Anreicherung des Aceton durch eine geschickte
Wahl der Multimetalloxidkatalysatoren für die mit Vorteil von Propylen
bzw. iso-Buten ausgehend in zweckmäßiger Weise zweistufig durchgeführte Partialoxidation
der Acrylsäure- und/oder Methacrylsäure-Vorläuferverbindungen
erzielt werden. Wenige orientierende Versuche für eine entsprechende Auswahl
sind diesbezüglich
für den
Fachmann ausreichend. Erhöhte
Reaktionstemperaturen fördern
in der Regel die Acetonbildung. Desgleichen gilt für erhöhte Gehalte
der jeweiligen Vorläuferverbindung
im Reaktionsgasausgangsgemisch sowie für eine niedrige spezifische
Wärme der
angewandten inerten Verdünnungsgase.
Ferner ist es günstig,
die Belastung des Katalysatorbetts (erfindungsgemäß vorteilhaft
ein Katalysatorfestbett) mit der jeweiligen Vorläuferverbindung ≥ 120 Nl/l·h, bzw. ≥ 130 Nl/l·h, bzw. ≥ 140 Nl/l·h, bzw. ≥ 150 Nl/l·h, bzw. ≥ 160 Nl/l·h zu wählen. In
der Regel wird vorgenannte Belastung des Katalysatorfestbetts ≤ 300 Nl/l·h, häufig ≤ 250 Nl/l·h und
vielfach ≤ 200
Nl/l·h betragen.
Wird
zur Herstellung von Acrylsäure
von Propylen ausgegangen, wird man in der ersten Reaktionsstufe
(Propylen zu Acrolein) vorzugsweise Mo, Bi und Fe enthaltende Multimetalloxidkatalysatoren
verwenden. Als solche kommen insbesondere jene der EP-A 015 565,
der EP-A 575 897, der DE-A 197 46 210 und der DE-A 198 55 913 in
Betracht. Diese Multimetalloxidkatalysatoren eignen sich gleichermaßen für die erste
Oxidationsstufe einer gasphasenkatalytisch oxidativen Herstellung
von Methacrolein aus iso-Buten. In der zweiten Oxidationsstufe (Acrolein
zu Acrylsäure)
wird man mit Vorteil Mo und V enthaltende Multimetalloxidkatalysatoren
einsetzen. Als solche kommen insbesondere jene der DE-A 100 46 925,
DE-A 198 15 281, DE-A 43 35 973, EP-A 714 700, EP-A 668 104, DE-A
197 36 105, DE-A 197 40 493 und der DE-A 195 28 646 in Betracht.
Erfindungsgemäß günstig beträgt der Acroleinumsatz
in der zweiten Oxidationsstufe (Acrolein zu Acrylsäure) 99,0
bis 99,9 mol-%, vorzugsweise 99,3 bis 99,9 mol-% und besonders bevorzugt
99,6 bis 99,9 mol-%.
Vorgenannte
Höchstwerte
sind z.B. dann erreichbar, wenn die zweite Reaktionsstufe wenigstens
einen Nachreaktor gemäß der DE-A
10 2004 021 764 bzw.
DE-A
10 2004 021 763 umfasst. Alternativ können Verfahrensvarianten gemäß dem in
diesen Schriften genannten Stand der Technik angewendet werden.
Der
Propylenumsatz in der ersten Oxidationsstufe wird mit Vorteil zu ≥ 94 mol-%,
und ≤ 99
mol-% gewählt.
Der DE-A 25 26 238, EP-A 092 097, EP-A 058 927, DE-A 41 32 263,
DE-A 41 32 684 und DE-A 40 22 212 können Multimetalloxidkatalysatoren
(die vorzugsweise Mo und P enthalten) für die zweite Oxidationsstufe „Methacrolein
zu Methacrylsäure" entnommen werden.
Zwar
können
zur Erzeugung von für
erfindungsgemäße Verfahren
geeigneten Flüssigkeiten
II auch die in dieser Schrift bereits erwähnten organischen Absorptionsmittel
verwendet werden, um die Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
aus der Gasphase des Reaktionsgasgemischs der Partialoxidation in
die kondensierte Phase überzuführen. Erfindungsgemäß bevorzugt
erfolgt diese Überführung in
die kondensierte Phase jedoch durch fraktionierende Kondensation
des Reaktionsgasgemischs (in sich selbst aufsteigend in trennwirksame
Einbauten enthaltenden Trennkolonnen) und/oder durch Absorption
in Wasser bzw. wässrige
Lösungen (bevorzugt
im Gegenstrom).
Dies
deshalb, weil Aceton eine besonders hohe Affinität zu Wasser aufweist (sei es
das entgegenströmende
kondensierte Reaktionswasser und/oder entgegenströmendes zu
Absorptionszwecken aufgegebenes externes Wasser bzw. externe wässrige Lösung (sie
sollte wenigstens zu 80 Gew.-%, vorzugsweise zu wenigstens 90 Gew.-%
und besonders bevorzugt zu wenigstens 95 Gew.-% aus Wasser bestehen)).
Geringe Mengen an wässrigem
Absorptionsmittel sind erfindungsgemäß bevorzugt, weil sie die Relativanreicherung
des Aceton verstärken.
Erfindungsgemäß günstige wässrige Absorptionsmittelmengen
können
z.B. 5 bis 10 Liter je Nm3 Reaktionsgasgemisch
betragen.
Beispielsweise
eignen sich als wässrige
Absorptionsmittel wässrige
Lösungen
(die dem Verfahren entnommen sein können), die enthalten:
0,1
bis 5 Gew.-% | Acrylsäure, |
0,1
bis 10 Gew.-% | Essigsäure und |
80
bis 99,8 Gew.-% | Wasser. |
Im
Sinn einer Relativanreicherung des Acetons ist es erfindungsgemäß außerdem vorteilhaft,
wenn am Kopf der trennwirksame Einbauten enthaltenden Trennkolonne
die dem in ihr aufsteigenden Reaktionsgasgemisch entgegenströmende wässrige Phase
eine Temperatur von 60 bis 90°C
aufweist. Darunter befindliche Temperaturen sind im Sinne einer
Relativanreicherung des Acetons im Absorbat erfindungsgemäß weniger bevorzugt.
Eine
weitere Relativanreicherung des Aceton kann dadurch bewirkt werden,
dass man das erhaltene wässrige
Absorbat einer Desorption und/oder Strippung mit Luft, Stickstoff
und/oder einem sonstigen Inertgas unter geeigneten Bedingungen unterwirft.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn sowohl die Sumpf- als auch die Kopftemperatur
in der dazu verwendeten, trennwirksame Einbauten enthaltenden, Trennkolonne
nicht zu hoch ist. Erfindungsgemäß günstig betragen
vorgenannte Temperaturen von 50 bis 75°C. Weiterhin ist es im erfindungsgemäßen Sinn
vorteilhaft, wenn der dabei angewandte Kopf druck nicht zu niedrig
gewählt
wird. Bevorzugte Kopfdrucke liegen bei 600 mbar bis zu 1 bar.
Sollte
die auf dem beschriebenen Weg erzielte Relativanreicherung des Aceton
nicht ausreichend sein (eine weitere Anreicherungsmöglichkeit
besteht in einer Vorabrektifikation bei tiefen Temperaturen und
nicht zu niedrigen Drucken), kann der erfindungsgemäß zu behandelnden
Flüssigkeit
zusätzlich
Aceton zugesetzt werden. Diese Maßnahme ist insofern vergleichsweise
unbedenklich, als eine im weiteren Verlauf der Abtrennung von Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
angestrebte Abtrennung des Aceton rektifikativ mühelos erreichbar ist.
D.h.,
die Anzahl der zum Erreichen von Reinacrylsäure und/oder Reinmethacrylsäure (häufig auch
als „glacial
acrylic acid" bzw. „glacial
methacrylic acid")
erforderlichen Trennschritte wird beim erfindungsgemäßen Verfahren
nicht erhöht
(normalerweise enthalten vorgenannte Reinsäuren ≥ 99,8 Gew.-% an Acryl- und/oder Methacrylsäure).
Wesentlich
am erfindungsgemäßen Verfahren
ist, dass es insbesondere auf Flüssigkeiten
II anwendbar ist, die erzeugt wurden, ohne Reinacrylsäure Acrolein
und Aceton als Reinsubstanz (normalerweise Reinheit ≥ 99,8 Gew.-%)
zuzusetzen.
Weiterhin
ist das erfindungsgemäße Verfahren
auf Flüssigkeiten
II anwendbar, die erzeugt wurden, ohne Reinmethacrylsäure Methacrolein
und Aceton als Reinsubstanz zuzusetzen.
Insbesondere
ist das erfindungsgemäße Verfahren
auch dann auf Flüssigkeiten
II anwendbar, wenn das Verhältnis
der in ihr enthaltenen Gesamtgewichtsmenge an Acrolein und Methacrolein
zur in ihr enthaltenen Gewichtsmenge an Aceton nicht 0,95 bis 1,07
beträgt.
Auch
ist das erfindungsgemäße Verfahren
auf Flüssigkeiten
II anwendbar, in denen das Gewichtsverhältnis von enthaltenem Acrolein
zu Acetaldehyd nicht 10:1 und nicht 12:1, oder nicht 10:1 bis zu
12:1 beträgt. Dies
gilt insbesondere dann, wenn in der Flüssigkeit II das Gewichtsverhältnis von
enthaltenem Acrolein zur enthaltenem Aceton nicht gleichzeitig (oder
nur) 5:1 bzw. 3,5:1 oder nicht gleichzeitig (oder nur) 3,5:1 bis
5:1 beträgt.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist insbesondere auf Flüssigkeiten
II anwendbar, deren Gehalt an Acrylsäure und/oder Methacrylsäure, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Flüssigkeit
II, ≥ 20
Gew.-%, oder ≥ 30
Gew.-%, oder ≥ 40
Gew.-%, oder ≥ 50
Gew.-%, oder ≥ 60
Gew.-%, oder ≥ 70
Gew.-%, oder ≥ 80
Gew.-%, oder ≥ 90
Gew.-%, oder ≥ 95
Gew.-%, oder ≥ 98
Gew.-% beträgt.
In
der Regel wird der Gehalt der erfindungsgemäß zu behandelnden Flüssigkeiten
II an Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure ≤ 99 Gew.-%
betragen.
D.h.,
das erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich z.B. für
Flüssigkeiten
II, die 20 bis 65 Gew.-%, oder 30 bis 65 Gew.-%, oder 40 bis 65
Gew.-%, oder 50 bis 65 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Flüssigkeit
II an Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
enthalten.
Es
eignet sich aber auch für
Flüssigkeiten
II, die 70 bis 95 Gew.-%, oder 72 bis 90 Gew.-%, oder 75 bis 85
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Flüssigkeit II an Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
enthalten.
Insbesondere
eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren
für Flüssigkeiten
II (die Wasser enthalten), deren Gehalt an Wasser, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Flüssigkeit
II, weniger oder mehr als 30 Gew.-% (oder = 30 Gew.-%) beträgt. D.h.,
das erfindungsgemäße Verfahren
ist auf Flüssigkeiten
II anwendbar, deren wie vorstehend beschriebener Wassergehalt 5
bis 28 Gew.-%, oder 10 bis 25 Gew.-%, oder 15 bis 20 Gew.-% beträgt. Es ist
aber auch auf Flüssigkeiten
II anwendbar, deren wie vorstehend beschriebener Wassergehalt 32
bis 85 Gew.-%, oder 35 bis 80 Gew.-%, oder 40 bis 75 Gew.-%, oder
45 bis 70 Gew.-%, oder 50 bis 65 Gew.-%, oder 55 bis 60 Gew.-% beträgt. Anstelle
von Wasser können
die vorgenannten Flüssigkeiten
II aber auch Mischungen aus 70 bis 75 Gew.-% Diphenylether und 25
bis 30 Gew.-% Diphenyl enthalten. Selbstredend können solche Wasservertreter
aber auch Mischungen aus 70 bis 75 Gew.-% Diphenylether und 25 bis 30
Gew.-% Diphenyl, sowie, bezogen auf diese Mischungen, 0,1 bis 25
Gew.-% Dimethylphthalat sein.
Ferner
kommen als solche Wasservertreter auch Gemische aus Wasser und einem
azeotropen Schleppmittel wie z. B. Heptan, Dimethylcyclohexan, Ethylcyclohexan,
Toluol, Ethylbenzol, Chlorbenzol, Xylol oder Gemische aus diesen
Schleppmitteln in Betracht.
In
der Regel wird die erfindungsgemäß zu behandelnde
Flüssigkeit
II, bezogen auf die in der Flüssigkeit
II enthaltene Menge an Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure,
wenigstens 10 gew.ppm an Acrolein und/oder Methacrolein enthalten.
Häufig
wird der vorgenannte Gehalt an Acrolein und/oder Methacrolein beim erfindungsgemäßen Verfahren
wenigstens 20 gew.ppm, oder wenigstens 30 gew.ppm, oder wenigstens
40 gew.ppm, oder wenigstens 50 gew.ppm, oder wenigstens 60 gew.ppm,
oder wenigstens 70 gew.ppm, oder wenigstens 80 gew.ppm, oder wenigstens
90 gew.ppm, oder wenigstens 100 gew.ppm betragen.
Vielfach
wird der vorgenannte Gehalt an Acrolein und/oder Methacrolein wenigstens
150 gew.ppm, oder wenigstens 250 gew.ppm, oder wenigstens 300 gew.ppm,
oder wenigstens 400 gew.ppm, oder wenigstens 500 gew.ppm betragen.
In der Regel wird der vorgenannte Gehalt an Acrolein und/oder Methacrolein
in der erfindungsgemäß zu behandelnden
Flüssigkeit
II jedoch ≤ 20000
gew.ppm, vielfach ≤ 15000
gew.ppm; häufig ≤ 10000 gew.ppm,
und oft sogar ≤ 7500
gew.ppm bzw. ≤ 5000
gew.ppm betragen.
D.
h., der Gesamtgehalt der erfindungsgemäß zu behandelnden Flüssigkeit
II an Acrolein und/oder Methacrolein sowie Aceton wird, bezogen
auf ihr Gesamtgewicht, vielfach ≤ 10
gew.ppm bis ≤ 4
Gew.-%, oder ≥ 20
gew.ppm bis ≤ 3
Gew.-%, oder ≥ 30
gew.ppm bis ≤ 2,5
Gew.-%, oder ≥ 40
gew.ppm bis ≤ 2
Gew.-%, oder ≥ 50
gew.ppm bis ≤ 1,5
Gew.-%, oder ≥ 75
gew.ppm bis ≤ 1
Gew.-%, oder ≥ 100
gew.ppm bis ≤ 0,5
Gew.-% betragen.
Neben
Acrolein und/oder Methacrolein kann die erfindungsgemäß zu behandelnde
Flüssigkeit
II zusätzlich
andere Aldehyde wie z. B. Benzaldehyd und Furfurale enthalten. Bezogen
auf die in der Flüssigkeit
II enthaltene Menge an Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
kann der Gehalt der Flüssigkeit
II an Benzaldehyd und/oder Furfuralen (Furfural-2 und/oder Furfural-3)
jeweils 10 gew.ppm bis 10000 gew.ppm, bzw. 20 gew.ppm bis 5000 gew.ppm,
bzw. 50 bis 3000 gew.ppm betragen.
Auch
kann die Flüssigkeit
II beim erfindungsgemäßen Verfahren
zusätzlich
noch niedere Aldehyde wie Formaldehyd, Glyoxal, Acetaldehyd, Propionaldehyd,
n-Butyraldehyd, iso-Butyraldehyd und Crotonaldehyd enthalten. Deren
Mengenanteile können
dabei von einer vergleichbaren Größenordnung wie die vorgenannten sein.
Mit
Vorteil enthält
die beim erfindungsgemäßen Verfahren
der Reaktionskolonne zugeführte
Flüssigkeit
II, bezogen auf die in ihr enthaltene Gesamtmenge an Aldehyden wenigstens
10 Gew.-%, oder wenigstens 15 Gew.-%, mit Vorteil wenigstens 20
Gew.-%, vorteilhafter
wenigstens 25 Gew.-%, besser wenigstens 30 Gew.-%, noch besser wenigstens
35 Gew.-%, mit Vorzug wenigstens 40 Gew.-%, besonders bevorzugt
wenigstens 45 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt wenigstens 50
Gew.-% an Aceton. Üblicherweise
wird der vorgenannte Acetongehalt jedoch nicht mehr als 500 Gew.-%
betragen. Dabei kann der Aldehydgehalt z. B. dadurch gezielt abgesenkt
werden, dass man der Flüssigkeit
II Wirkstoffe zusetzt, die die Aldehyde selektiv chemisch binden.
Selbstredend
werden alle in dieser Schrift angesprochenen Verfahrensstufen, bei
denen Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
in flüssiger
Phase enthalten ist, im Beisein von Polymersisationsinhibitoren
durchgeführt.
Als solche kommen insbesondere Hydrochinon, Phenothiazin (PTZ),
Hydrochinonmonomethylether (MEHQ) sowie N-Oxyl-Radikale (vgl. US-A 2004/0242826)
in Betracht.
Unter
den letzteren sind vor allem das 4-Hydroxy-2,2,6,6-tetramethylpiperidin-N-oxyl
und das 2,2,6,6-Tetramethyl-piperidin-N-oxyl (bzw. deren Gemisch)
bevorzugt.
Vorgenannte
Polymerisationsinhibitoren können
jeweils für
sich oder auch in den unterschiedlichsten Gemischen zum Einsatz
kommen. Üblicherweise
werden sie in einer Gesamtmenge von 100 bis 5000, vorzugsweise 200
bis 1000 gew.ppm, bezogen auf das Gewicht der Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
enthaltenden Flüssigphase,
eingesetzt. Selbstverständlich
können
vorgenannte Polymerisationsinhibitoren aber auch als Bestandteil
von anderen Polymerisationsinhibitorsystemen verwendet werden. In
der Regel wird im Rahmen der erfindungsgemäßen Rektifikation auch molekularer
Sauerstoff als Polymerisationsinhibitor mitverwendet. In einfacher
Weise ist dies dadurch möglich,
dass man einen Luftstrom durch die Retifikationskolonne führt.
Zusätzlich zur
Flüssigkeit
II kann beim erfindungsgemäßen Verfahren
auch die Rücklaufflüssigkeit
in der Rektifikationskolonne polymerisationsinhibiert werden.
Die
Anreicherung der Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
kann bei der erfindungsgemäßen rektifikativen
Auftrennung von Flüssigkeiten
II sowohl am Kopf als auch im Sumpf der Rektifikationskolonne erfolgen. Selbstredend
können
aber auch im oberen, unteren oder mittleren Teil der Rektifikationskolonne
Acrylsäure und/oder
Methacrylsäure
angereichert enthaltende Fraktionen entnommen werden.
Die
in der Rektifikationskolonne beim erfindungsgemäßen Verfahren normalerweise
enthaltenen trennwirksamen Einbauten verfolgen beim erfindungsgemäßen Verfahren
den Zweck, die Oberfläche
für den die
Auftrennung in der Trennkolonne bewirkenden Wärme- und Sauerstoffaustausch
zu erhöhen.
Als solche Einbauten kommen z. B. Packungen, Füllkörper und/oder Stoffaustauschböden in Betracht.
Letztere können z.
B. Siebböden
(Zwangssiebböden
oder Dual-Flow (Regensiebböden)-Böden) und/oder
Glockenböden
sein.
Stoffaustauschböden, auf
denen Gleichgewicht herrscht zwischen ablaufender Flüssigkeit
und aufsteigendem Dampf werden theoretische Böden bezeichnet. Dieser Begriff
lässt sich
auf alle anderen für
Gegenstromrektifikationen geeigneten trennwirksamen Einbauten übertragen
(z.B. Packungen und Füllkörperschüttungen).
In
dieser Schrift wird deshalb in zweckmäßiger Weise ganz allgemein
von theoretischer Trennstufe gesprochen. Dabei wird als theoretische
Trennstufe diejenige Raumeinheit definiert, die eine Anreicherung
entsprechend dem thermodynamischen Gleichgewicht bewirkt.
Die
Zufuhr der Flüssigkeit
II in die Rektifikationskolonne kann, bezogen auf die Gesamtzahl
der theoretischen Trennstufen (und von unten nach oben betrachtet),
sowohl im unteren Drittel als auch im oberen Drittel der Rektifikationskolonne
erfolgen. In entsprechender Weise bezogen kann sie auch unterhalb
oder oberhalb der Mitte der Rek tifikationskolonne erfolgen. Selbstredend
kann die Zufuhr der Flüssigkeit
II in die Rektifikationskolonne auch am Kolonnenkopf unterhalb der
Kopfproduktentnahme erfolgen.
Erfindungsgemäß zweckmäßig befinden
sich oberhalb der Zufuhrstelle der Flüssigkeit II in die Rektifikationskolonne
beim erfindungsgemäßen Verfahren
wenigstens zwei, bzw. wenigstens vier, bzw. wenigstens sechs, bzw.
wenigstens acht, bzw. wenigstens zehn, bzw. wenigstens zwölf theoretische
Trennstufen.
Prinzipiell
kann die Zufuhr der Flüssigkeit
II in die Rektifikationskolonne beim erfindungsgemäßen Verfahren
auch unmittelbar in den Sumpf der Rektifikationskolonne erfolgen.
Das Rücklaufverhältnis kann
beim erfindungsgemäßen Verfahren
in weiten Bereichen variieren. Es kann z.B. 2:1 (zweifacher Rücklauf relativ
zur Entnahmemenge) oder mehr oder weniger betragen.
Vorzugsweise
wird das erfindungsgemäße Verfahren
bei reduziertem Druck durchgeführt.
Erfindungsgemäß besonders
geeignete Kopfdrucke betragen ≤ 500
mbar, besonders bevorzugt 10 bis 500 mbar, häufig 10 bis 200 mbar und vorzugsweise
10 bis 190 bzw. bis 150 mbar. Der Druckverlust über die Rektifikationskolonne
beträgt
beim erfindungsgemäßen Verfahren
vorteilhaft 300 bis 100, oder 250 bis 150 mbar.
Die
Temperatur im Sumpf der Rektifikationskolonne beträgt beim
erfindungsgemäßen Verfahren zweckmäßig 50 bis
230°C, vorzugsweise
70 bis 210°C,
bzw. 90 bis 190°C
oder 110 bis 170°C.
Unter
einer Flüssigkeit
II an der Zufuhrstelle Z in die Rektifikationskolonne soll beim
erfindungsgemäßen Verfahren
ein Stoffstrom verstanden werden, der zu mehr als 80%, vorzugsweise
zu mehr als 85%, oder zu mehr als 90%, oder zu mehr als 95%, oder
zu mehr als 99% seines Gesamtvolumens als kondensierte Phase vorliegt.
Im übrigen kann
das erfindungsgemäße Verfahren
z.B. wie die in den Schriften DE-A 103 47 664 und DE-A 103 00 816
beschriebenen rektifikativen Verfahren durchgeführt werden. Im erfindungsgemäßen Verfahren
abgetrennte Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
kann in sich an das erfindungsgemäße Verfahren anschließenden Verfahren
zur Herstellung von Polymerisaten in solche Polymerisate radikalisch
einpolymerisiert werden.
Beispiele
- A) Es wurden 4 nicht unterscheidbare Proben
von jeweils 0,5 ml frisch zubereitet (Destillation, dann einfrieren),
deren Gehalt an Acrylsäure > 99,8 Gew.-% und deren
Aldehyd/Keton-Gehalt < 10
gew.ppm betrug. Jede der Proben wurde durch Zusatz von 25 gew.ppm
Phenothiazin polymerisationsinhibiert. Dann wurden durch Zusatz
von Aceton und/oder Acrolein die nachfolgenden Gehalte der einzelnen
Proben eingestellt:
Probe
1: | kein
Zusatz; |
Probe
2: | 1000
gew.ppm Acrolein; |
Probe
3: | 10000
gew.ppm Acrolein; |
Probe
4: | 1000
gew.ppm Acrolein und 1000 gew.ppm Aceton. |
Unter Luftatmosphäre wurde jede der Proben in
eine 1,8 ml Glasampulle überführt. Unmittelbar
nach Fertigstellung wurden die Ampullen bei 120°C im Umlufttrockenschrank drehend
gelagert, um vollständige Durchmischung
zu gewährleisten.
Dann
wurde die Zeit T bis zur vollständigen
Polymerisation der jeweiligen Probe visuell erfasst.
Die Versuchsreihe
wurde dreimal wiederholt und dabei folgende Wert T [in Minuten]
erhalten:
- B) In entsprechender Weise wie in A) wurden 4 nicht unterscheidbare
Proben von jeweils 0,5 ml frisch zubereitet, deren Gehalt an Methacrylsäure > 99,8 Gew.-% und deren
Aldehyd/Keton-Gehalt > 10
gew.ppm betrug. Jede der 4 Proben wurde durch Zusatz von 10 gew.ppm
Phenothiazin polymerisationsinhibiert. Durch Zusatz von Aceton und/oder
Methacrolein wurden die nachfolgenden Gehalte der einzelnen Proben eingestellt:
Probe
1: | kein
Zusatz; |
Probe
2: | 10000
gew.ppm Methacrolein; |
Probe
3: | 400
gew.ppm Aceton; |
Probe
4: | 1000
gew.ppm Methacrolein + 1000 gew.ppm Aceton. |
Dann wurde wie unter A) beschrieben die Zeit
T (in Minuten) bis zur vollständigen
Polymerisation der jeweiligen Probe bestimmt. Die Versuchsreihe
wurde gleichfalls dreimal wiederholt und dabei folgende Werte T [in
Minuten] erhalten:
- C) Es wurden folgende Rektifikationsversuche durchgeführt:
I. Kopfdosierung
Die
verwendete Rektifikationsvorrichtung umfasste:
- – einen
Dreihalskolben mit einem Fassungsvermögen von 250 ml;
- – eine
Vigreux-Kolonne der Länge
32 cm, die auf einer Länge
von 21 cm gegen die Umgebung mittels Vakuum thermisch isoliert war;
- – ein Ölbad zur
Temperierung des Dreihalskolbens;
- – ein
Nadelventil samt Zulaufkapillare zum Zweck der Kopfdosierung;
- – eine
in die Flüssigphase
im Dreihalskolben ragende Kapillare zum Zweck der Zudosierung von
Luft;
- – ein
Thermoelement zur Ermittlung der Kopftemperatur und ein Thermometer
zur Ermittlung der Sumpftemperatur;
Wie
in A) wurden 100 g einer Acrylsäure
mit einem Acrylsäuregehalt > 99,8 Gew.-% und einem
Aldehyd/Keton-Gehalt < 10
gew.ppm frisch zubereitet (Destillation; dann einfrieren) und anschließend mit
100 gew.ppm Phenothiazin (PTZ) versetzt und in den Dreihalskolben
vorgelegt.
Weitere
60 g derselben mit 100 gew.ppm Phenothiazin versetzten Acrylsäure wurden
mit unterschiedlichen Mengen an Acrolein, Aceton und/oder Acetaldehyd
dotiert.
Bei
einer Badtemperatur von 100°C
wurde im Dreihalskolben eine Temperatur von 87°C erreicht. Beim Anlegen eines
Unterdruckes von 133 mbar destillierte die vorgelegte Acrylsäure bei
einer Kopftemperatur von 83°C
(Temperatur der Gasphase). Es wurde ein Rücklaufverhältnis von 2:1 eingestellt (zweifacher
Rücklauf relativ
zur Entnahmemenge). Die Menge der entnommenen Acrylsäure wurde
durch Kopfdosierung mit der dotierten Acrylsäure ausgeglichen.
Die
Rektifikation wurde jeweils während
60 min kontinuierlich betrieben. Anschließend wurde die jeweils gebildete
Polymerisatmenge ausgewogen. Polymerisatbildung wurde im Kolonnensumpf
und am Kolonnenkopf festgestellt.
In
Abhängigkeit
von der verwendeten Dotierung wurden die in der nachfolgenden Tabelle
1 aufgelisteten Ergebnisse erhalten: Tabelle
1
II. Kolonnenmittedosierung
Der
Versuch gemäß I. wurde
wiederholt, die Zulaufkapillare wurde jedoch bis zur Kolonnenmitte
geführt.
In
Abhängigkeit
von der verwendeten Dotierung wurden die in der nachfolgenden Tabelle
2 aufgelisteten Ergebnisse erhalten Tabelle
2
III. Dotierte Sumpfvorlage
Der
Versuch gemäß I. wurde
wiederholt. Im Unterschied zu I. wurde jedoch die Vorlage mitdotiert.
In
Abhängigkeit
von der angewandten Vorlage- und/oder Kopfzulaufdotierung wurden
die in der nachfolgenden Tabelle 3 aufgelisteten Ergebnisse erhalten Tabelle
3