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Die
Erfindung betrifft ein Trägerwerkzeug
für eine
Schneidplatte mit zwei Schneiden, wobei das Trägerwerkzeug eine Aufnahme für die Schneidplatte aufweist.
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Solche
Trägerwerkzeuge
sind beispielsweise als Abstechträger zur Aufnahme einer Schneidplatte
aus Hartmetall oder Cermet bereits bekannt. Ein mit einer Schneidplatte
bestücktes
Trägerwerkzeug
kann beispielsweise zum Einstechdrehen auf einer Drehmaschine eingesetzt
werden. Da vor allem beim Einstechdrehen die Schneidplatten und
die Drehwerkzeuge möglichst
schmal ausgeführt
sein sollen, ist es wünschenswert,
wenn die Befestigung der Schneidplatte am Trägerwerkzeug keinen oder nur
wenig Raum beansprucht.
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Ein
Trägerwerkzeug
mit einer Aufnahme in der eine einschneidige Schneidplatte geklemmt
wird, wird ist von der Kemmer Hartmetallwerkzeuge GmbH unter der
Bezeichnung TMSPP hergestellt und vertrieben.
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Aus ökonomischen
und technischen Gründen
ist es vorteilhaft, wenn die Schneidplatte an jedem ihrer Enden
eine Schneide aufweist, so dass die Schneidplatte im Trägerwerkzeug
gewendet werden kann, sobald die erste Schneide verschlissen ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trägerwerkzeug für eine Schneidplatte
und eine damit zusammenwirkende Schneidplatte mit zwei Schneiden
bereitzustellen, die eine sichere Befestigung der Schneidplatte
im Trägerwerkzeug
ermöglicht
und eine möglich
kompakte Bauweise hat. Außerdem
soll die Schneidplatte mit großer
Genauigkeit im Trägerwerkzeug
positionierbar sein.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem
Trägerwerkzeug
für eine
Schneidplatte mit zwei Schneiden mit einer Aufnahme für die Schneidplatte, wobei
ein Ende der Aufnahme offen ist, dadurch gelöst, dass die Aufnahme abschnittsweise
symmetrisch ist, und dass eine erste Kante und eine zweite Kante
der Aufnahme in dem symmetrischen Bereich mindestens teilweise einen
von 0° verschiedenen Winkel
einschließen.
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Vorteile der
Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Trägerwerkzeug
ermöglicht
es, eine Schneidplatte mit zwei Schneiden in der Aufnahme zu klemmen
und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Schneidplatte durch die
Vorschubkräfte
beim Drehen nicht relativ zu dem Trägerwerkzeug verschoben werden
kann. Außerdem
ist bei dem erfindungsgemäßen Trägerwerkzeug
auch gewährleistet,
dass die Schneidplatte nicht in Vorschubrichtung aus dem Trägerwerkzeug
herausgezogen werden kann, wenn das Trägerwerkzeug zum Beispiel nach
erfolgtem Einstechdrehen schnell aus dem Werkstück herausgefahren wird. In
Folge dessen werden Beschädigungen
von Werkstück
und Drehwerkzeug vermieden.
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Die
erfindungsgemäßen Vorteile
werden in vollem Umfang erreicht, unabhängig davon , ob die Aufnahme
abschnittsweise zentralsymmetrisch oder axialsymmetrisch ausgebildet
ist.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Öffnungswinkel zwischen
erster Kante und zweiter Kante größer oder kleiner als Null ist,
da die erfindungsgemäßen Vorteile
in beiden Fällen
in vollem Umfang realisierbar sind.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs
ist an dem zweiten Ende der Aufnahme ein Schlitz vorgesehen, so
dass das Öffnen
der Aufnahme zum Einführen
einer erfindungsgemäßen Schneidplatte
einerseits erleichtert werden kann und auf einfache Weise die Vorspannung
zwischen Aufnahme und Schneidplatte auf den gewünschten Wert eingestellt werden
kann. Um die Kerbwirkung am Ende des Schlitzes zu verringern, kann
der Schlitz in eine kreisförmige
Erweiterung münden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs
sieht vor, dass zu beiden Seiten der Aufnahme in dem Schaft mindestens
je eine Aussparung vorgesehen ist, und dass in die Aussparungen
ein Werkzeug zum Öffnen
der Aufnahme einsetzbar ist. Dadurch ist es möglich, die in der Aufnahme
festgeklemmte Schneidplatte zu entnehmen und so zu drehen, dass
die zweite Schneide zum Einsatz kommt. Sobald beide Schneiden der
Schneidplatte verschlissen ist, kann durch Ansetzen des Werkzeugs
die Aufnahme geöffnet werden
und eine neue Schneidplatte eingesetzt werden.
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Dabei
ist es möglich,
dass die Aussparungen als zylindrische Bohrungen ausgebildet sind,
so dass jedes aus dem Stand der Technik bekannte Spreizwerkzeug
eingesetzt werden kann.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform
sieht vor, dass nur eine Aussparung als zylindrische Bohrung ausgebildet
ist, dass die zweite Aussparung gerade oder gekrümmt ausgebildet ist, und dass
der Abstand zwischen der als Bohrung ausgeführten Aussparung und einem
ersten Ende der zweiten Aussparung größer ist als der Abstand zwischen der
als Bohrung ausgeführten
ersten Aussparung und einem zweiten Ende der zweiten Aussparung. Bei
dieser Ausführungsform
kann ein einfaches und kostengünstiges
Werkzeug zum Öffnen
des Trägerwerkzeugs
eingesetzt werden.
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Um
die Übertragung
von Kräften
zu ermöglichen,
die quer zur Vorschubrichtung auf die Schneidplatte wirken, ist
in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
dass die erste Kante mindestens in dem symmetrischen Bereich so
profiliert ist, dass auch Kräfte,
die senkrecht zur Vorschubwirkung auf die Schneidplatte wirken, übertragen
werden können.
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Dies
kann bevorzugt, jedoch nicht darauf beschränkt, mit Hilfe eines V-förmigen Querschnitts,
eines prismatischen Querschnitts oder eines halbkreisförmigen Querschnitts
erfolgen. Entsprechendes gilt für
die Ausgestaltung der zweiten Kante in dem symmetrischen Bereich.
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In
besonderes vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist in einem Übergangsbereich
zwischen einem ersten Symmetrieabschnitt und einem zweiten Symmetrieabschnitt
der Aufnahme ein Anschlag vorgesehen, so dass eine Relativbewegung der
Schneidplatte zum Trägerwerkzeug
auch bei großen
Vorschubkräften
wirkungsvoll verhindert wird. Außerdem erlaubt der erfindungsgemäße Anschlag eine
besonders genaue Positionierung der Schneidplatte im Trägerwerkzeug.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist in dem Schaft eine
Gewindebohrung vorgesehen ist, die den Schlitz im Schaft durchdringt
und die einer Seite des Schlitzes ein Gewinde aufweist, während auf
der anderen Seite des Schlitzes eine Auflage für den Kopf einer Klemmschraube
vorgesehen ist. Dadurch können
die Klemmkräfte
erhöht
werden und das erfindungsgemäße Trägerwerkzeug
als Klemmhalter eingesetzt werden.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der
nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und deren Patentansprüchen entnehmbar.
Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen beschriebenen
Merkmale können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
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Es
zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs,
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2 ein
Werkzeug zum Öffnen
des erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs,
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3 eine
mit dem ersten Ausführungsbeispiel
zusammenwirkende Schneidplatte mit zwei Schneiden,
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4 eine
Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels
mit eingesetzter Schneidplatte,
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5 bis 8 weitere
Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Trägerwerkzeuge
mit eingesetzten Schneidplatten,
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9a bis
d Ausführungsbeispiele
verschiedener Querschnittsprofile im Bereich der Ausnehmung eines
Trägerwerkzeugs
und
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs
in einer Seitenansicht dargestellt. Das Trägerwerkzeug ist in seiner Gesamtheit
mit dem Bezugszeichen 1 versehen.
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Das
Trägerwerkzeug 1 besteht
im Wesentlichen aus einem Schaft 2 mit einer Aufnahme 3.
Die Aufnahme 3 ist an ihrem in 1 linken
Ende offen. An das entgegengesetzte Ende der Aufnahme 3 schließen eine
Erweiterung 4 und ein Schlitz 5 an. Der Schlitz 5 endet
zur Vermeidung von Rissen in einer kreisförmigen Erweiterung 7.
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Ein
erster Symmetrieabschnitt S1 der Aufnahme 3,
der bei diesem Ausführungsbeispiel
an dem offenen Ende des Schafts 2 beginnt, ist symmetrisch
zu einem zweiten Symmetrieabschnitt S2 der Aufnahme 3 ausgebildet.
Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Aufnahme 3 zentralsymmetrisch ausgebildet. Der
Zentralpunkt ist in 1 mit dem Bezugszeichen 9 versehen.
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Zentralsymmetrisch
bedeutet, dass der erste Symmetrieabschnitt S1 durch
eine Drehung um den Zentralpunkt 9 in den zweiten Symmetrieabschnitt
S2 der Aufnahme 3 übergeht.
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Bei
dem ersten Ausführungsbeispiel
weist die Aufnahme 3 im Bereich des ersten Symmetrieabschnitts
S1 eine erste Kante 11 und eine
gegenüberliegende
zweite Kante 13 auf. Wegen der Symmetrie weist der zweite
Symmetrieabschnitts S2 ebenfalls eine erste
Kante und eine gegenüberliegende
zweite Kante auf, die aus Gründen
der Übersichtlichkeit ohne
Bezugszeichen dargestellt sind.
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Die
erste Kante 11 und die zweite Kante 13 sind bei
dem ersten Ausführungsbeispiel
als Kreisabschnitte ausgeführt,
wobei die erste Kante 11 und die zweite Kante 13 so
gelegt sind, dass die Aufnahme 3 im Bereich des Zentralpunkts 9 am
schmalsten ist und sich mit zunehmender Entfernung vom Zentralpunkt 9 aufweitet.
Dies bedeutet auch, dass die erste Kante 11 und die zweite
Kante 13 bei dem ersten Ausführungsbeispiel nur in unmittelbarer
Nähe des Zentralpunkts 9 parallel
zueinander verlaufen und mit zunehmender Entfernung zum Zentralpunkt 9 einen immer
größeren Winkel
einschließen.
An dem offenen Ende der Ausnehmung ist dieser Winkel mit αPS bezeichnet.
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Die
durch die Krümmung
der ersten Kante 11 verursachte Einschnürung der Ausnehmung 3 ist
in 1 mit h1 bezeichnet. Die
durch die Krümmung der
zweiten Kante 13 verursachte Einschnürung der Aufnahme 3 ist
in 1 mit h2 bezeichnet.
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In
dem Schaft 2 ist oberhalb der Ausnehmung 3 eine
Bohrung 17 angeordnet, während unterhalb der Ausnehmung 3 eine
kreisbogenförmige
Aussparung 19 vorgesehen ist. Der Abstand zwischen der
Bohrung 17 und einem ersten Ende der Aussparung 19 ist
in 1 mit R1 bezeichnet, während der Abstand
des zweiten Endes der Aussparung 19 zu der Bohrung 17 mit
R2 bezeichnet ist. Die Aussparung 19 ist
so angeordnet, dass R1 größer als
R2 ist. Die Aussparung 19 muss
nicht als Kreisbogen ausgeführt
sein, sondern auch kann andere Formen, wie z. B. die Form einer
Spirale oder einer geraden Linie, haben.
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Die
Bohrung 17 und die Aussparung 19 dienen dazu,
die Aufnahme 3 aufzuweiten, wenn eine in 1 nicht
dargestellte Schneidplatte in die Aufnahme 3 mit Hilfe
eines Werkzeugs 21 (siehe 2) eingesetzt
werden soll. Das Werkzeug 21 besteht aus einem Hebel an
dem zwei Stifte 23 befestigt sind, wobei der Abstand der
Stifte 23 voneinander gleich R1 ist.
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Die
Stifte 23 des Werkzeugs 21 können in die Bohrung 17 und
die Aussparung 19 des Trägerwerkzeugs 1 gesteckt
werden, wenn der eine Stift 23 an dem ersten Ende der Aussparung 19 eingeführt wird.
Wenn man nun von dieser Position ausgehend das Werkzeug 21 relativ
zu dem Trägerwerkzeug 1 verdreht
bis der Stift 23 in der Aussparung 19 von dem
ersten Ende bis zum zweiten Ende gewandert ist, öffnet sich die Aufnahme 3 um
den Betrag R1–R2. Bei
geöffneter
Aufnahme 3 kann eine Schneidplatte (nicht dargestellt)
in die Aufnahme 3 eingeführt und durch Schließen der
Aufnahme formschlüssig
mit dieser verbunden werden.
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Im
rechten Teil der 1 ist ein Schnitt durch den
Schaft 2 entlang der Linie A-A dargestellt. Aus dieser
Darstellung ergibt sich, dass die Aufnahme 3 profiliert
ausgeführt
ist. Bei dem ersten Ausführungsbeispiel
sind sowohl die erste Kante 11 als auch die zweite Kante 13 als
V-Nut ausgeführt.
Die Tiefe der V-Nut ist mit dem Bezugszeichen T versehen worden.
Alternativ können
auf andere Profilierungen der Kanten 11 und 13 vorgesehen
werden. Ausführungsbeispiele
weiterer Profile sind in 9a) bis d)
dargestellt.
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In 3 ist
eine Schneidplatte 25 mit zwei Schneiden 27 dargestellt.
Die Spanleitstufen sind mit dem Bezugszeichen 29 versehen.
Aus der Seitenansicht gemäß 3 lässt sich
gut erkennen, dass auch die Schneidplatte 25 zentralsymmetrisch
bezüglich
des Zentralpunkts 9 geformt ist. Dies bedeutet nichts anderes,
als dass durch Drehen der Schneidplatte um den Zentralpunkt 9 um
einen Winkel von 180° die
jeweils andere Schneide 27 zum Einsatz gebracht werden
kann.
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In
dem Bereich zwischen den Schneiden 27 entspricht stimmt
die Form der Schneidplatte 25 mit der Form der Ausnehmung 3 des
Trägerwerkzeugs 1 in 1 überein.
Dies bedeutet, dass eine erste Kante 31 der Schneidplatte 25 in
ihrer Form und in ihren Abmessungen der ersten Kante 11 der
Ausnehmung 3 des Trägerwerkzeugs 1 entspricht.
Entsprechendes gilt für
eine zweite Kante 33 der Schneidplatte 25.
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In 3 sind
die beiden ersten Kanten 31 und die beiden zweiten 33 der
Schneidplatte 25 sowohl des ersten Symmetrieabschnitts
S1 als auch des zweiten Symmetrieabschnitts
S2 dargestellt. Weil die Schneidplatte 24 zentralsymmetrisch
ist, sind die ersten Kanten 31 und die zweiten Kanten 33 jeweils 33 diagonal
gegenüberliegend
zueinander angeordnet.
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Die
Schneidplatte 25 wird in der Aufnahme 3 befestigt,
indem die Aufnahme 3 in der zuvor beschriebenen Weise mit
Hilfe des Werkzeugs 21 geöffnet wird. Wenn nun der Betrag
R1–R2 größer als
h1 als h2 ist, kann
die Aufnahme 3 mit Hilfe des Werkzeugs 21 so weit
geöffnet
werden, dass eine Schneidplatte (siehe 3) von vorne – d. h.
in 1 von links – in die
Aufnahme 3 eingeführt
werden kann. Alternativ könnte
die Schneidplatte 24 auch seitlich in die Aufnahme eingeführt werden,
sobald die Aufnahme 3 um mehr als h1 +
h2 (siehe 1) geöffnet wurde.
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Nachdem
die Schneidplatte 25 in die geöffnete Aufnahme 3 eingeführt wurde,
kann die Aufnahme 3 wieder geschlossen werden, indem das
Werkzeug 21 in entgegengesetzter Richtung wie beim Öffnungsvorgang
relativ zum Trägerwerkzeug 1 verdreht
wird. Wegen der übereinstimmenden
Geometrie der ersten Kanten 11 und 31 beziehungsweise
der zweiten Kanten 13 und 33 entsteht nach dem
Schließen
der Aufnahme 3 eine formschlüssige Verbindung zwischen Schneidplatte 25 und
Schaft 2.
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Durch
die geeignete Abstimmung der Abmessungen beziehungsweise des Öffnungswinkels αPS und
des entsprechenden Winkels αP an der Schneidplatte 25 kann auch
eine Vorspannung zwischen dem Schaft 2 und der Schneidplatte 25 erzielt werden.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Öffnungswinkel αPS der
Aufnahme 3 geringfügig
kleiner ist als der Öffnungswinkel αP der zwischen
der ersten Kante 31 und der zweiten Kante 33 der
Schneidplatte 25. Dadurch wird die Vorspannung im Wesentlichen
an dem offenen Ende der Aufnahme 3 konzentriert.
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In 4 ist
ein Werkzeugträger 1 mit
eingesetzter Schneidplatte 25 dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit
sind nicht alle Bezugszeichen eingetragen worden. Aus dieser Darstellung
ist gut ersichtlich, dass die eine Schneide 27 der Schneidplatte über den
Schaft 2 hinausragt, so dass die Bearbeitung eines Werkstücks mit
Hilfe der in 4 linken Schneide 27 möglich ist.
Die an dem anderen Ende der Schneidplatte 25 angeordnete
zweite Schneide 27 ist in der Erweiterung 4 vor
Beschädigungen
geschützt.
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Wenn
nun die im Eingriff mit dem nicht dargestellten Werkstück befindliche
Schneide 27 (links in 4) verschlissen
ist, kann die Aufnahme 3 des Trägerwerkzeugs 1 mit
Hilfe des Werkzeugs 21 geöffnet werden und die in der
Erweiterung 4 befindliche Schneide 27 zum Einsatz
gebracht werden.
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Somit
erlaubt das erfindungsgemäße Trägerwerkzeug 1,
eine Schneidplatte 25 mit zwei Schneiden 27 in
einem Trägerwerkzeug 1 ohne
Klemmschrauben oder andere Hilfsmittel sicher und in hohem Maße belastbar
zu befestigen.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 1, 3 und 4 ist
die Schneidplatte 25 unter einem Winkel β = 90° eingebaut.
Selbstverständlich kann,
wenn es die spezielle Zerspanungsaufgabe erfordert, der Winkel β auch größer oder
kleiner als 90° gewählt werden.
Dadurch ist es möglich,
durch verschiedene Trägerwerkzeuge 1 bei
Einsatz einer identischen Schneidplatte 25 die für den jeweiligen
Bearbeitungsvorgang gewünschten
Spanwinkel einzustellen.
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In 5 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs 1 mit
einer Schneidplatte 25 in einer Seitenansicht dargestellt.
Gleiche Bauteile werden mit den gleichen Bezugszeichen wie in den 1, 3 und 4 versehen
und es gilt das bezüglich
des ersten Ausführungsbeispiels
Gesagte entsprechend. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die ersten
Kanten 11 und 31 sowie die zweiten Kanten 13 und 33 überwiegend gerade
geformt.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel
sind die Schneidplatte 25 und die Ausnehmung 3 symmetrisch
bezüglich
des Zentralpunkts 9 aufgebaut.
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Dabei
ist es bei der erfindungsgemäßen Befestigung
der Schneidplatte 25 in der Aufnahme 3 ausreichend,
wenn nur Teile der ersten Kante 11 des Trägerwerkzeugs 1 und
der ersten Kante 31 der Schneidplatte 25 sowie
Teile der zweiten Kante 13 des Trägerwerkzeugs 1 und
Teile der zweiten Kante 33 der Schneidplatte 25 formschlüssig miteinander verbunden
sind.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
gemäß 5 gibt
es zwei Bereiche 37, in denen keine formschlüssige Verbindung
zwischen Schneidplatte 25 einerseits und Trägerwerkzeug 1 andererseits vorhanden
ist.
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Ein
Unterschied zwischen dem ersten Ausführungsbeispiel und dem zweiten
Ausführungsbeispiel
besteht darin, dass der Winkel αP beziehungsweise αPS bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
kleiner Null ist. Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel nähern sich
nämlich
die erste Kante 11 und die zweite Kante 13 links
des Zentralpunkts 9 mit zunehmendem Abstand vom Zentralpunkt 9 an.
Entsprechendes gilt für
den rechts des Zentralpunkts 9 befindlichen Teil der Aufnahme 3 beziehungsweise
der Schneidplatte 25.
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Auch
bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist
eine formschlüssige
Verbindung zwischen Schneidplatte 25 und Trägerwerkzeug 1 vorhanden. Es
können
auch hier sowohl positive als auch negative Kräfte in Vorschubrichtung von
der Schneidplatte 25 auf das Trägerwerkzeug 1 übertragen
werden. Auch seitlich auf die Schneidplatte 25 einwirkende Kräfte, die
senkrecht zur Zeichnungsebene auf die Schneidplatte 25 einwirken,
können
wegen der Profilierungen im Bereich der ersten Kanten 11 und 31 sowie
der zweiten Kanten 13 und 33 sicher übertragen werden.
Beispiele geeigneter Profile werden im Zusammenhang mit 9 näher erläutert.
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In 6 ist
ein drittes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Verbindung
zwischen Schneidplatte 25 und Trägerwerkzeug 1 dargestellt. Bei
diesem dritten Ausführungsbeispiel
ist der Öffnungswinkel αPS am
offenen Ende der Aufnahme 3 positiv.
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Bei
dieser Ausführungsform
gibt es am oberen Teil der Aufnahme 3 einen Bereich 37,
an dem keine formschlüssige
Verbindung zwischen Schneidplatte 25 und dem Schaft 2 des
Trägerwerkzeugs 1 vorhanden
ist. An der Unterseite der Aufnahme 3 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
ein fester Anschlag 39 ausbildet, der sicher verhindert,
dass die Schneidplatte 25 von den auf die Schneide 27 wirkenden
Vorschubkräfte
in die Aufnahme 3 gedrückt
wird.
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Durch
den Anschlag 39 wird außerdem sichergestellt, dass
beim Drehen der Schneidplatte 25, die zweite Schneide 27 exakt
die gleiche Position relativ zum Trägerwerkzeug 1 wie
die erste Schneide 27 einnimmt. Dadurch wird ein Justieren
des Trägerwerkzeugs 1 nach
erfolgtem Wechsel der Schneide, auch wenn höchste Anforderungen an die
Maßhaltigkeit
der gefertigten Werkzeuge gestellt werden, vermieden.
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Bei
normalen Toleranzen ist auch bei den anderen Ausführungsbeispielen
gemäß 1, 4 und 5 ein
Justieren des Trägerwerkzeugs
nach erfolgtem Schneidenwechsel in der Regel nicht erforderlich.
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In 7 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Trägerwerkzeugs 1 und einer
erfindungsgemäßen Schneidplatte 25 dargestellt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind die Ausnehmung 3 mit ihren ersten Kanten 11 und
zweiten Kanten 13 nicht zentralsymmetrisch, sondern axialsymmetrisch
zu einer Symmetrieachse 41 angeordnet. Dies bedeutet, dass
die Schneiden 27 der Schneidplatte 25 durch Drehen
der Schneidplatte 25 um die Symmetrieachsen 41 ausgewechselt
werden können.
Selbstverständlich
ist es dazu auch erforderlich, die Aufnahme 3 des Trägerwerkzeugs 1 in
der zuvor beschriebenen Weise zu öffnen.
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In 8 ist
ein als Klemmhalter ausgebildetes Trägerwerkzeug 1 dargestellt,
bei dem eine Schneidplatte 25 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
(siehe 3) eingebaut ist. Entsprechend ist die Aufnahme 3 so
geformt wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1.
Selbstverständlich
können
auch die Ausführungsbeispiele
gemäß der 4–7 in
ein als Klemmhalter ausgeführtes Trägerwerkzeug 1 integriert
werden.
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8a) zeigt eine Seitenansicht des Klemmhalters,
während 8b) eine Draufsicht auf den Klemmhalter
zeigt.
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Der
Klemmhalter weist eine Gewindebohrung 43 auf, in die eine
Klemmschraube 45 eingeschraubt wird. Diese Klemmschraube 45 geht
durch den Spalt 5 des Klemmhalters hindurch, so dass durch
Anziehen der Klemmschraube 45 der Spalt 5 verkleinert
und die auf die Schneidplatte 45 ausgeübte Klemmkraft erhöht wird.
Dadurch wird ein noch sichererer Sitz der Schneidplatte im Trägerwerkzeug erzielt.
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In 9 sind
verschiedene Profilierungen des Schafts 3 im Bereich der
Aufnahme und der Schneidplatte 25 zwischen den Schneiden
im Schnitt dargestellt. Die Profilierung der ersten Kanten 11 und 31 und
der zweiten Kanten 13 und 33 ermöglichen die
exakte Positionierung der Schneidplatte 25 in der Aufnahme 3 und
die formschlüssige Übertragung
von Kräften,
die senkrecht zur Vorschubrichtung auf die Schneidplatte 25 einwirken.
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In
der 9a ist eine prismenförmige Profilierung
der ersten Kante 11 und der zweiten Kante 13 dargestellt.
Damit korrespondierend hat die erste Kante 31 und die zweite
Kante 33 der Schneidplatte 25 das Profil einer
V-Nut.
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9b) zeigt eine Umkehr dieser Profile, während bei
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 9c) an der ersten Kante 31 und
der zweiten Kante 33 der Schneidplatte 25 ein
Profil mit einer in der Mitte angeordneten Raupe 35 aufweist.
Diese Raupe 35 ist so dimensioniert, dass sie mit der V-förmigen Nut
im Bereich der ersten Kante 11 und der zweiten Kante 13 der
Aufnahme 3 des Trägerwerkzeugs 1 eine
formschlüssige
und spielfreie Verbindung herstellt. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 9d) ist die Raupe 35 als Halbkreis
ausgeführt,
dessen Durchmesser der Dicke der Schneidplatte 25 entspricht.
Beide Ausführungsformen
gemäß 9c) und d) sind im Sinne der Erfindung
als halbkreisförmiger
Querschnitt anzusehen.
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Es
versteht sich von selbst, dass auch andere als die in 9 gezeigten
Profile, die gleichen Eigenschaften haben und das Vertauschen der
Profile zwischen den Kanten 11 und 13 der Aufnahme 3 und den
Kanten 31 und, 33 der Schneidplatte 25 möglich ist.