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DE102004054021B4 - Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen - Google Patents

Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen Download PDF

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DE102004054021B4
DE102004054021B4 DE102004054021A DE102004054021A DE102004054021B4 DE 102004054021 B4 DE102004054021 B4 DE 102004054021B4 DE 102004054021 A DE102004054021 A DE 102004054021A DE 102004054021 A DE102004054021 A DE 102004054021A DE 102004054021 B4 DE102004054021 B4 DE 102004054021B4
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Abstract

Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen auf einen Belegstapel (9) mit mindestens einer angetriebenen Transportwelle (1) deren Abstand zum Belegstapel (9) variierbar ist und die mindestens eine Belegtransporteinheit (2) enthält, welche mit einem Reibbelag (13) auf den zu transportierenden Beleg (10) einwirkt, wobei auf der Transportwelle (1) ein Zahnrad (11) mit Außenverzahnung fest angeordnet ist, wobei dieses Zahnrad (11) von einem den Reibbelag (13) tragenden Außenring (12) umschlossen ist, wobei der Außenring (12) mit einer Innenverzahnung (12') stets mit der Außenverzahnung des Zahnrades (11) in Eingriff ist, wobei das Zahnrad (11) einen kleineren Teilkreisdurchmesser als die Innenverzahnung (12') des Außenrings (12) aufweist und wobei eine eingeleitete Kraft (F) so auf den Außenring (12) einwirkt, dass dieser mit einer Auflagekraft (F1) auf dem zu transportierenden Beleg (10) aufsitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (31) des Zahnrades (11) und die Drehachse (32) des Außenrings (12) durch ein innerhalb des Umfangs des Außenrings...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine solche Einrichtung ist beispielsweise aus der DE 198 44 271 C1 bekannt. Wesentliche Elemente der bekannten Einrichtung sind ein Außenring mit Reibbelag und ein mit einer Innenverzahnung des Außenrings ständig in Eingriff stehendes Zahnrad kleineren Durchmessers. Der Außenring wird durch das Zahnrad in Drehung versetzt und durch eine Kraft mit einer Kraftkomponente auf den Belegstapel aufgesetzt, um den obersten Beleg des Stapels zu verschieben. Der Auflagepunkt des Außenrings auf dem Beleg liegt stets in Transportrichtung hinter dem Eingriffspunkt des antreibenden Zahnrades in die Innenverzahnung des Außenrings, so dass der Beleg gezogen wird, und bei einem blockierten Beleg der Außenring durch das antreibende Zahnrad angehoben wird, wodurch sich die Reibkraft zwischen dem Reibbelag des Außenrings und dem zu transportierenden Beleg reduziert.
  • Die bekannte Einrichtung umfasst zwei Hebelsysteme, nämlich ein erstes Hebelsystem, dass den Zahneingriff zwischen dem Zahnrad und der Innenverzahnung des Außenrings erzwingt und die Auflagekraft auf den Beleg bestimmt sowie ein zweites Hebelsystem, welches mit einem optischen Sensor in Wirkverbindung steht und dazu dient, die Auslenkung des Außenrings zu detektieren. Die Auflagekraft des Außenrings auf dem Beleg variiert in Abhängigkeit von der Auslenkung des Hebels und steigt kontinuierlich an. Die erforderliche Auflagekraft des Außenrings beträgt etwa 1N, so dass eine Vielzahl von Motorschritten erforderlich ist, bis diese Kraft erreicht ist. Wird der Belegstapel durch die Auflagekraft zusammengedrückt, redu ziert sich die Auflagekraft, und die erforderliche Auflagekraft von etwa 1N hat sich verringert.
  • Eine ähnliche Einrichtung ist aus der US 6,193,232 B1 und der US 6,237,909 B1 bekannt.
  • Aus der US 5,288,062 A , der US 6,412,774 B1 und der US 6,352,253 B1 sind Einrichtungen bekannt, bei welchen ein flexibler Endlosriemen auf den zu transportierenden Beleg aufgesetzt wird und angetrieben wird, um diesen Beleg auszurichten. Der Endlosriemen liegt unter seinem Eigengewicht auf, kann jedoch nicht zur Übertragung einer aufgeprägten Auflagekraft dienen.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen vorzuschlagen, die einfacher aufgebaut, dadurch kostengünstiger herstellbar ist und in einem weiten Bereich der Auslenkung der Belegtransporteinheit eine konstante Auflagekraft des Außenrings auf den Beleg erzeugt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der wesentliche Gedanke der Erfindung besteht darin, das Zahnrad und den Außenring mit Reibbelag zwangszukuppeln, so dass das Zahnrad, unabhängig von der Relativposition des Zahnrades und des Außenrings zueinander, mit der Innenverzahnung des Außenrings in Eingriff ist. Die Zwangskupplung erfolgt, mit Vorteil innerhalb des Außenrings, durch ein Abstandsstück. Bevorzugt weist das Abstandsstück zwei beabstandete Aufnahmen zur drehbaren Lagerung der antreibenden Transportwelle des Zahnrades und einer zentrischen Lagerung des Außenrings auf. Selbstverständlich können in den Aufnahmen Kugellager zur Verminderung der Reibung zwischen Transportwelle und Abstandsstück sowie zwischen Lagerung, z.B. Lagerzapfen oder Lagerachse, und Abstandsstück vorgesehen sein. Der Abstand zwischen den Zentren der Aufnahmen entspricht der Differenz aus dem Radius der Innenverzahnung und dem Radius des Zahnrades.
  • Da die Verzahnungen von Zahnrad und Außenring ständig in Eingriff sind, kann eine Standardverzahnung zwischen Zahnrad und Außenring gewählt werden.
  • Der Außenring wird durch das Zahnrad in konstante Drehung versetzt und durch Einwirkung einer Kraft mit einer Auflagekraft auf den zu transportierenden Belag aufgesetzt, um die Belegtransportkraft zu erzeugen.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass die Einleitung der definierten Kraft in den Außenring zur Erzeugung der Auflagekraft (Normalkraft) über einen Hebel erfolgt, wobei der Hebel derart angeordnet ist, dass die Einleitung der Kraft im wesentlichen senkrecht zu dem zu transportierenden Beleg erfolgt. Dazu ist der Hebel beispielsweise parallel zu dem Belegstapel angeordnet und liegt außen am Umfang des Außenrings in einem Bereich ohne Reibbelag an. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Einrichtung werden die erforderliche Auflagekraft und damit der Arbeitspunkt bereits bei nur geringer Auslenkung des Außenrings erreicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein Zusammendrücken des Belegstapels durch die Auflagekraft des Außenrings keinen oder nur noch geringen Einfluss auf die Auflagekraft des Außenrings mit Reibbelag auf den zu transportierenden Beleg hat.
  • Es ist zweckmäßig, den Hebel zur Krafteinleitung gleichzeitig als Sensorhebel auszubilden, der mit einem Sensor, insbesondere einem optischen Sensor, zusammenwirkt, wobei aus der Sensorinformation bei Annäherung der angetriebenen Transportwelle an den Belegstapel eine definierte Auflagekraft auf den Beleg abgeleitet wird. Dabei wird bei der Positionierung des Angriffspunktes der auf den Hebel wirkenden Feder am Hebel sowie bei der Positionierung des Basisaufhängungspunktes der Feder an einem relativ zum Drehpunkt des Hebels ortsfesten Bauteil berücksichtigt, dass sich der Auflagepunkt des Hebels an dem Außenring umso weiter vom Drehpunkt des Hebels entfernt, je größer die Auslenkung des Außenrings aus der Ruhelage ist. Der Angriffspunkt sowie der Basisaufhängungspunkt werden so gewählt, dass die wirksame Auflagekraft des Außenrings auf den zu transportierenden Beleg weitgehend unabhängig von der Auslenkung des Außenrings aus seiner Ruhelage ist. Die auf den Hebel wirkende Federkraft bleibt dadurch in weiten Auslenkungsbereichen des Hebels nahezu konstant. Dadurch, dass die Auflagekraft konstant ist, bleibt auch die auf den zu transportierenden Beleg wirkende Transportkraft konstant, die sich als Produkt aus der Auflagekraft und dem Reibungskoeffizienten zwischen Reibbelag und Beleg berechnet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • Die Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Faches einer Büromaschine zum Sammeln und Ausrichten von Einzelbelegen zu einem Belegstapel,
  • 2a die Anordnung der Belegtransporteinheit auf der angetriebenen Transportwelle mittig zum Beleg,
  • 2b die Anordnung von zwei Belegtransporteinheiten auf der angetriebenen Transportwelle symmetrisch zur Belegmitte BM,
  • 3 eine Darstellung der Funktionselemente der Belegtransporteinheit in einer Position zum Transport des obersten Belegs auf dem Belegstapel,
  • 4 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Funktion der Belegtransporteinheit,
  • 5a ein Diagramm – Auftragung des Abstandes der Belegtransporteinheit vom Beleg 10 sowie der Auflagekraft F1 über der Schrittposition des Antriebsmotors beim Stand der Technik und
  • 5b ein Diagramm – Auftragung des Abstandes der Belegtransporteinheit vom Beleg 10 sowie der Auflagekraft F1 über der Schrittposition des Antriebsmotors bei der erfindungsgemäßen Einrichtung.
  • Eine Belegsammeleinrichtung als Zusatzgerät für einen Drucker oder für einen Kopierer soll die bedruckten Seiten eines Druckers übernehmen und auf einem Stapel von beispielsweise bis zu 3000 Blatt geordnet ablegen.
  • Dabei sollen die Belege sowohl als Einzelbelege gleichermaßen auf einem Stapel abgelegt werden, wie auch als geschlossene Druckaufträge, die in einem gesonderten Sammelmodul des Gerätes gesammelt, kantengerecht ausgerichtet und bei Bedarf auch als Dokument geklammert werden können.
  • In 1 ist das Sammelfach des Sammelmoduls mit den funktionsbestimmenden Elementen dargestellt.
  • Ein einlaufender Beleg wird im Belegführungskanal 5 auf der Belegeinlauflinie 16 geführt und durch die Belegzuführungsrollen 4 transportiert.
  • Die Belegtransporteinheit 2 ist dabei vom Belegstapel 9 abgehoben und befindet sich in der Position 2'. Der einlaufende Beleg schiebt sich somit auf den Belegstapel 9.
  • Hat die Hinterkante des eingelaufenen Beleges die Belegzuführungsrollen 4 verlassen, wird eine durch einen nicht dargestellten Motor über ein Zahnrad 26 angetriebene Transportwelle 1 mit der Belegtransporteinheit 2 auf den Belegstapel 9 abgesenkt und transportiert den obersten Beleg 10 auf dem Belegstapel 9 in entgegengesetzter Richtung bis an eine Ausrichtkante 8. Es kann zusätzlich zu der Belegtransporteinheit eine Walze mit gummierten Fingern vorgesehen werden, die für den Transport des Belegs 10 über das letzte Teilstück bis zur Ausrichtkante 8 verantwortlich ist.
  • Durch die automatisch begrenzte Transportkraft der Belegtransporteinheit 2 kann sich der transportierte Beleg 10 selbständig an der Ausrichtkante 8 ausrichten und liegt dann exakt in gleicher Position wie alle Belege des Belegstapels 9.
  • 2 zeigt die möglichen Anordnungen der Belegtransporteinheit 2 auf der angetriebenen Transportwelle 1, wobei 2a nur eine Belegtransporteinheit mittig zum Beleg und 2b zwei Belegtransporteinheiten 2 symmetrisch zur Belegmitte darstellt. Es sind auch Transporteinrichtungen realisierbar, bei denen die Belegtransporteinrichtung unsymmetrisch zu den einlaufenden Belegen angeordnet ist.
  • In 3 sind die wesentlichen Funktionselemente der Belegtransporteinheit 2 dargestellt. Die Figur zeigt die Belegtransporteinheit 2 aufgesetzt auf dem Belegstapel 9 in Funktionsposition. Ein Zahnrad 11, das fest auf der angetriebenen Transportwelle 1 angeordnet ist, greift im Eingriffspunkt 24 in eine Innenverzahnung 12' eines Außenrings 12 ein.
  • Das Zahnrad 11 ist im Teilkreisdurchmesser deutlich kleiner als die Innenverzahnung 12' des Außenrings 12. Dadurch kann der Eingriffspunkt 24 des Außenrings 12, in Bezug auf das Zahnrad 11, wandern. Ein Hebel 14, der in einem Drehpunkt 18 drehbar gelagert ist und durch eine Zugfeder 15 vorgespannt ist, liegt in einem Kontaktpunkt 17 außen auf dem Außenring 12 auf und leitet eine Kraft F auf den Außenring 12 ein. Der Hebel 14 ist parallel zum Belegstapel 9 angeordnet, so dass die eingeleitete Kraft F möglichst am höchsten Punkt des Außenrings 12 und senkrecht zu dem zu transportierenden Beleg 10 in den Außenring 12 eingeleitet wird. Die Zugfeder 15 ist dabei so angeordnet, dass die Auflagekraft F1 des Außenrings 12 auf den zu transportierenden Beleg 10 bei unterschiedlichen Auslenkungen des Hebels 14 im Wesentlichen konstant ist. Hierzu müssen der Angriffspunkt 19 der Zugfeder 15 sowie der Basisaufhängepunkt 20 an einem relativ zum Drehpunkt 18 ortsfesten Bauteil entsprechend gewählt werden.
  • Das Zahnrad 11 ist mit dem Außenring 12 zwangsgekuppelt, indem innerhalb des Umfangs des Außenrings 12 ein Abstandsstück 27 vorgesehen ist. Das Abstandsstück 27 weist zwei Ausnehmungen 28, 29 auf, wobei in der Ausnehmung 28 die angetriebene Transportwelle 1 drehbar gelagert ist und in der Ausnehmung 29 eine Lagerung 30 des Außenrings 12 drehbar aufgenommen ist. Der Abstand zwischen der Achse 31 des Zahnrades 11 und der Achse 32 des Außenrings 12 entspricht der Differenz aus dem Radius der Innenverzahnung und dem Radius des Zahnrades 11. Durch das Abstandsstück 27 greift die Verzahnung des Zahnrades 11 unabhängig von der Relativposition des Zahnrades 11 zum Außenring 12 in die Innenverzahnung 12' des Außenringes 12 ein. Der Hebel 14 zum Aufprägen der Kraft F auf den Außenring 12 ist gleichzeitig als Sensorhebel ausgebildet und fühlt die Position des Außenrings 12 ab. Ein Sensor 22, der mit einer Sensorfahne 21 des Hebels 14 zusammenwirkt erkennt, ob der Außenring 12 sich in Kontakt zum Belegstapel befindet. Er kann ggf. auch das Maß der Auslenkung des Hebels 14 detektieren.
  • In 3 ist der Abstand zwischen der Achse 31 des Zahnrades 11 zum obersten Beleg 10 des Belegstapels 9 so eingestellt, dass der Außenring 12 mit dem Reibbelag 13 auf dem obersten Beleg 10 des Belegstapels 9 aufliegt und beim Drehen der angetriebenen Transportwelle 1 in der dargestellten Drehrichtung DR eine Belegtransportkraft F2 entsteht und den obersten Beleg 10 in Transportrichtung TR transportiert.
  • Um die richtige Normalkraftkomponente F1 im Auflagepunkt 23 des Außenrings 12 auf dem Belegstapel 9 zu erreichen, wird der Abstand der Achse 31 zum obersten Beleg 10 solange verringert, bis der Sensor 22 über den Hebel 14 mit der Sensorfahne 21 eine vorbestimmte Auslenkung des Hebels 14 und somit eine vorgegebene Kraft F gegeben ist.
  • Anhand der 4 wird die Grundfunktion der Belegtransporteinheit 2 verdeutlicht. Durch die senkrecht zum Belegstapel 9 eingebrachte Kraft F ergibt sich im Auflagepunkt 23 des Reibbelages 13 die Auflagekraft F1, die in Richtung und Betrag nahezu identisch ist mit der über den Hebel 14 eingeleiteten Kraft F.
  • Aufgrund der Einleitung der Kraft F senkrecht zum Belegstapel 9 in den Außenring 12 hat ein Zusammendrücken des Belegstapels durch die Auflagekraft F1 des Außenrings 12 keinen Einfluss auf die Auflagekraft des Außenrings 12 auf den zu transportierenden Beleg 10. Somit ist auch die Transportkraft F2 hiervon unabhängig. Ein weiterer Vorteil besteht in der Konstanz der Kraft F1 in einem weiten Auslenkungsbereich des Hebels 14 bzw. des Außenrings 12.
  • Wie erläutert, ist die Außenverzahnung des Zahnrades 11 und die Innenverzahnung 12' des Außenrings 12 über das Abstandsstück 27 zwangsgekuppelt und befinden sich im Eingriffspunkt 24 im Eingriff.
  • Wird das Zahnrad 11 über die angetriebene Transportwelle 1 in der dargestellten Drehrichtung DR angetrieben, wirkt auf den Außenring 12 eine Kraft in Drehrichtung mit einer Kraftkomponenten F3 senkrecht vom Belegstapel 9 weg, die im Auflagepunkt 22 die Kraftkomponente F2 erzeugt, die den Beleg 10 in Transportrichtung TR bewegt.
  • Die Auflagekraft F1 und die Kraft F3 sind entgegengesetzt gerichtet. Wenn der Reibungskoeffizient zwischen dem Reibbelag 13 und dem zu transportierenden Beleg 10 größer ist als der Reibungskoeffizient zwischen dem zu transportierenden Beleg 10 und dem Belegstapel 9, so ist die durch das angetriebene Zahnrad 11 aufgebrachte Kraft F3, die der Auflagekraft F1 entgegenwirkt, stets kleiner als die Auflagekraft F1. Durch den Restbetrag von F1 ergibt sich stets eine Kraft F2, die den Beleg transportiert.
  • Wird der Beleg 10 abgebremst, erhöht sich die Kraft F3, die über das Zahnrad 11 aufgebracht wird. Durch die Erhöhung der Kraft F3 reduziert sich bei konstanter Kraft F die Kraft F1 im Auflagepunkt 23 und über den Reibungskoeffizienten auch die Kraftkomponente F2 in Transportrichtung TR des Beleges 10.
  • Der Reibbelag 13 wechselt von der Haftreibung auf den Beleg 10 in Gleitreibung mit reduzierter Reibkraft.
  • Durch den Abstand d zwischen dem Eingriffspunkt 24 der Verzahnung und dem Auflagepunkt 23 zwischen dem Reibbeleg 13 und dem obersten Beleg 10 wird der Beleg 10 stets gezogen und kann sich beim Blockieren des Belegs 10 nicht verklemmen.
  • Nachdem die gewünschte Anzahl von Belegen auf dem Belegstapel 9 abgelegt wurde, erfolgt der Abtransport des Belegstapels 9. Hierzu wird die Transportwelle 1 abgesenkt, bis die Reibrollen 25 am Belegstapel 9 angreifen. Dabei schwenkt der Außenring 12 in eine Position maximaler Auslenkung. Die Reibrollen 25 klemmen den Belegstapel 9 mit den Gegenrollen 3 und transportieren den Belegstapel 9 nach Wegbewegen der Ausrichtkante 8 in horizontaler Richtung.
  • In 5a sind in einem Diagramm der Abstand der Belegtransporteinheit (BW) vom obersten Beleg 10 sowie die Auflagekraft F1 über der Schrittposition des Antriebsmotors, der die Transportwelle 1 antreibt, bei einer Einrichtung nach dem Stand der Technik gemäß der DE 198 44 271 C1 , aufgetragen. Zunächst wird die Belegtransporteinheit 2 von einer vom Beleg 10 beabstandeten Ausgangsposition (BWa) abwärts in Richtung Beleg 10 verfahren. Bei einer Schrittposition ST2 erreicht der Außenring 12 der Belegtransporteinheit 2 den Beleg 10, wodurch bei einer weiteren Abwärtsbewegung die Auflagekraft F1 etwa linear ansteigt. Beim Stand der Technik steigt die Auflagekraft F1 nur langsam an, wodurch der Außenring 12 sehr weit ausgelenkt wer den muss, um die gewünschte Auflagekraft 1N zu erreichen. Bei einer Schrittposition ST3 bzw. bei einer zugehörigen Auflagekraft F1 wird ein Sensor über eine Sensorfahne aktiviert und ein Sensorsignal (Stoppsignal für den Schrittmotor) ausgegeben. Hierdurch wird der Schrittmotor und damit die Belegtransporteinheit 2 gebremst, so dass der Schrittmotor bei einer Schrittposition ST4 zum Stehen kommmt. Die Schrittposition ST4 ist im Idealfall identisch mit einer Schrittposition ST4', bei der die gewünschte Auflagekraft 1N erreicht ist. Der Sensor muss bei einer Einrichtung nach dem Stand der Technik derart justiert werden, dass er rechtzeitig vor erreichen der Auflagekraft 1N ausgelöst wird, um zu gewährleisten, dass der Schrittmotor und damit die Belegtransporteinheit 2 bei der gewünschten Auflagekraft 1N in der Endposition BWe zum Stehen kommt. Würden von dem Schrittmotor nach Erreichen der Schrittposition ST4' weitere Schritte ausgeführt, würde die Auflagekraft F1 wie durch die gestrichelte Linie F1x angedeutet verlaufen. Die Auflagekraft F1 würde also weiter ansteigen, wodurch der Beleg 10 beschädigt werden könnte.
  • In 5b sind in einem Diagramm der Abstand der Belegtransporteinheit (BW) vom obersten Beleg 10 sowie die Auflagekraft F1 über der Schrittposition des Antriebsmotors der Transportwelle 1 bei der erfindungsgemäßen Einrichtung aufgetragen. Zunächst wird auch hier die Belegtransporteinheit 2 von einer vom Beleg 10 beabstandeten Ausgangsposition (BWa) abwärts in Richtung Beleg 10 verfahren. Bei einer Schrittposition ST2 erreicht der Außenring 12 der Belegtransporteinheit 2 den Beleg 10, wodurch bei einer weiteren Abwärtsbewegung der Belegtransporteinheit 2 die Auflagekraft F1 ansteigt. Im Gegensatz zum Stand der Technik steigt die Auflagekraft F1 bei der erfindungsgemäßen Einrichtung durch die senkrechte Krafteinleitung steil an, bis diese bei der Schrittposition ST4 der gewünsch ten Auflagekraft 1N entspricht. Selbst wenn nun die Belegtransporteinheit 2 weiter nach unten verfährt, ändert sich die Auflagekraft F1 nicht, sondern bleibt konstant bei 1N. Bei einer gewünschten Auslenkung des Außenrings 12 wird der Sensor aktiviert, wodurch ein Stoppsignal an den Schrittmotor ausgegeben wird. Dieser leitet den Abbremsvorgang ein und stoppt bei der Schrittposition ST4'. Auf dem zugehörigen Weg der Belegtransporteinheit 2 in Richtung Beleg 10 hat sich die Auflagekraft F1 nicht verändert – diese bleibt konstant bei 1N. Hierdurch kann die beim Stand der Technik erforderliche genaue Justage des Sensors entfallen. Würde der Schrittmotor nach der Schrittposition ST4' weitere Schritte ausführen und die Transporteinheit 2 weiter in Richtung Beleg 10 abgesenkt werden (gestrichelte Linie), bliebe die Kraft F1 aufgrund der erfindungsgemäßem Ausgestaltung der Einrichtung, wie eingezeichnet, konstant.
  • 1
    angetriebene Transportwelle
    2
    Belegtransporteinheit
    2'
    Belegtransporteinheit in angehobener Stellung
    3
    untere Andruckwelle mit Gegenrollen
    4
    Belegzuführungsrollen
    5
    Belegzuführungskanal
    6
    Auflage für angesammelte Belege
    7
    obere Begrenzung des Sammelfaches
    8
    Ausrichtkante
    9
    Stapel angesammelter Belege
    10
    oberster Beleg des Belegstapels (9)
    11
    Zahnrad mit Außenverzahnung
    12
    Außenring mit Innenverzahnung
    12'
    Innenverzahnung des Außenringes (12)
    13
    Reibbelag auf dem Außenring (12)
    14
    Hebel zum Aufprägen der Kraft (F) auf den Außenring
    (12)
    15
    Zugfeder zum Aufbringen der Kraft (F) über den
    Hebel (14)
    16
    Belegeinlauflinie
    17
    Kontaktpunkt des Hebels (14) auf den Außenring (12)
    18
    Drehpunkt für den Hebel (14)
    19
    Angriffspunkt der Zugfeder (15) am Hebel (15)
    20
    Basisaufhängepunkt der Zugfeder (15) an einem Bau
    teil
    21
    Sensorfahne
    22
    optischer Sensor
    23
    Auflagepunkt des Reibbelages (13) auf dem obersten
    Beleg (10)
    24
    Eingriffspunkt der Verzahnung von Zahnrad 11 und Au
    ßenring 12
    25
    Reibrollen auf der angetriebenen Transportwelle (1)
    26
    Antriebszahnrad für die angetriebene Transportwelle
    (1)
    27
    Abstandsstück
    28
    Ausnehmung im Abstandstück (27) für die Transport
    welle (1)
    29
    Ausnehmung im Abstandsstück (27) für Lagerwelle (30)
    30
    Lagerung des Außenrings (12)
    31
    Drehachse des Zahnrades (11)
    32
    Drehachse des Außenrings (12)
    BM
    Belegmitte
    d
    Abstand vom Eingriffspunkt (24) der Zahnräder (11)
    und (12) zum Auflagepunkt (23) des Reibbelages (13)
    auf dem obersten Beleg (10)
    DR
    Drehrichtung der angetriebenen Transportwelle (1)
    TR
    Transportrichtung für den obersten Beleg (10)
    F
    Kraft auf den Außenring (12)
    F1
    Auflagekraft der Belegtransporteinheit (2) auf den
    Beleg (10)
    F2
    Belegtransportkraft
    F3
    Kraft im Eingriffspunkt (24) senkrecht vom Belegst a
    pel wegweisend
    0N
    Die Auflagekraft F1 beträgt 0 Newton
    1N
    Die Auflagekraft F1 beträgt 1 Newton
    BW
    Abstand der Belegtransporteinheit (2) vom Beleg (10)
    BWa
    Ausgangsposition der Belegtransporteinheit (2) vor
    dem Start der Bewegung
    BWe
    Endposition der Belegtransporteinheit (2) auf der
    Schrittposition (ST4)
    BWx
    Position der Belegtransporteinheit (2) auf der
    Schrittposition STx
    F1x
    Auflagekraft der Belegtransporteinheit (2) auf den
    Beleg (10) auf der Position STx
    ST
    Schritte für den Schrittmotor, der die Belegtrans
    porteinheit (2) in Richtung Beleg (10)
    bewegt.
    ST1
    erster Schritt mit dem die Belegtransporteinheit zum
    Beleg (10) bewegt wird
    ST2
    Schrittposition, bei der die Belegtransporteinheit
    den Beleg (10) berührt
    ST3
    Schrittposition, bei der der optische Sensor (22)
    aktiviert wird
    ST4
    Schrittposition, bei der die gewünschte Auflagekraft
    erreicht ist
    ST4'
    Stopposition für die Belegtransporteinheit (2)
    STx
    beliebige Schrittposition

Claims (6)

  1. Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen auf einen Belegstapel (9) mit mindestens einer angetriebenen Transportwelle (1) deren Abstand zum Belegstapel (9) variierbar ist und die mindestens eine Belegtransporteinheit (2) enthält, welche mit einem Reibbelag (13) auf den zu transportierenden Beleg (10) einwirkt, wobei auf der Transportwelle (1) ein Zahnrad (11) mit Außenverzahnung fest angeordnet ist, wobei dieses Zahnrad (11) von einem den Reibbelag (13) tragenden Außenring (12) umschlossen ist, wobei der Außenring (12) mit einer Innenverzahnung (12') stets mit der Außenverzahnung des Zahnrades (11) in Eingriff ist, wobei das Zahnrad (11) einen kleineren Teilkreisdurchmesser als die Innenverzahnung (12') des Außenrings (12) aufweist und wobei eine eingeleitete Kraft (F) so auf den Außenring (12) einwirkt, dass dieser mit einer Auflagekraft (F1) auf dem zu transportierenden Beleg (10) aufsitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (31) des Zahnrades (11) und die Drehachse (32) des Außenrings (12) durch ein innerhalb des Umfangs des Außenrings (12) angeordnetes Abstandsstück (27) in einem festen Abstand gehalten sind.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die die Drehachse (31) des Zahnrades (11) bildende Transportwelle (1) sowie eine Lagerung (30) des Außenrings (12) in dem Abstandsstück (27) in dem festen Abstand zueinander drehbar gelagert sind.
  3. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einleitung der Kraft (F) in den Außenring (12) zur Erzeugung der Auflagekraft (F1) über einen am Außenumfang anliegenden Hebel (14) erfolgt.
  4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (14) derart angeordnet ist, dass die Einleitung der Kraft (F) im wesentlichen senkrecht zu dem zu transportierenden Beleg (10) erfolgt.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (14) mit einem Sensor (22), insbesondere einem optischen Sensor, zusammenwirkt, wobei aus der Sensorinformation bei Annäherung der angetriebenen Transportwelle (1) an den Belegstapel (9) eine definierte Auflagekraft (F1) auf den Beleg abgeleitet wird.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (14) durch die Kraft einer Feder (15) beaufschlagt ist, wobei die Feder (15) derart angeordnet ist, dass die Auflagekraft (F1) des Außenrings (12) auf den zu transportierenden Beleg (10) bei unterschiedlichen Auslenkungen des Hebels (14) im wesentlichen konstant ist.
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