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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transport von Einzelbelegen
gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Eine
solche Einrichtung ist beispielsweise aus der
DE 198 44 271 C1 bekannt.
Wesentliche Elemente der bekannten Einrichtung sind ein Außenring mit
Reibbelag und ein mit einer Innenverzahnung des Außenrings
ständig
in Eingriff stehendes Zahnrad kleineren Durchmessers. Der Außenring
wird durch das Zahnrad in Drehung versetzt und durch eine Kraft
mit einer Kraftkomponente auf den Belegstapel aufgesetzt, um den
obersten Beleg des Stapels zu verschieben. Der Auflagepunkt des
Außenrings
auf dem Beleg liegt stets in Transportrichtung hinter dem Eingriffspunkt
des antreibenden Zahnrades in die Innenverzahnung des Außenrings,
so dass der Beleg gezogen wird, und bei einem blockierten Beleg
der Außenring
durch das antreibende Zahnrad angehoben wird, wodurch sich die Reibkraft
zwischen dem Reibbelag des Außenrings
und dem zu transportierenden Beleg reduziert.
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Die
bekannte Einrichtung umfasst zwei Hebelsysteme, nämlich ein
erstes Hebelsystem, dass den Zahneingriff zwischen dem Zahnrad und
der Innenverzahnung des Außenrings
erzwingt und die Auflagekraft auf den Beleg bestimmt sowie ein zweites
Hebelsystem, welches mit einem optischen Sensor in Wirkverbindung
steht und dazu dient, die Auslenkung des Außenrings zu detektieren. Die
Auflagekraft des Außenrings
auf dem Beleg variiert in Abhängigkeit
von der Auslenkung des Hebels und steigt kontinuierlich an. Die
erforderliche Auflagekraft des Außenrings beträgt etwa
1N, so dass eine Vielzahl von Motorschritten erforderlich ist, bis
diese Kraft erreicht ist. Wird der Belegstapel durch die Auflagekraft zusammengedrückt, redu ziert
sich die Auflagekraft, und die erforderliche Auflagekraft von etwa
1N hat sich verringert.
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Aus
der
US 5,288,062 A ,
der
US 6,412,774 B1 und
der
US 6,352,253 B1 sind
Einrichtungen bekannt, bei welchen ein flexibler Endlosriemen auf
den zu transportierenden Beleg aufgesetzt wird und angetrieben wird,
um diesen Beleg auszurichten. Der Endlosriemen liegt unter seinem
Eigengewicht auf, kann jedoch nicht zur Übertragung einer aufgeprägten Auflagekraft
dienen.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Einrichtung
zum Transport von Einzelbelegen vorzuschlagen, die einfacher aufgebaut,
dadurch kostengünstiger
herstellbar ist und in einem weiten Bereich der Auslenkung der Belegtransporteinheit
eine konstante Auflagekraft des Außenrings auf den Beleg erzeugt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der
wesentliche Gedanke der Erfindung besteht darin, das Zahnrad und
den Außenring
mit Reibbelag zwangszukuppeln, so dass das Zahnrad, unabhängig von
der Relativposition des Zahnrades und des Außenrings zueinander, mit der
Innenverzahnung des Außenrings
in Eingriff ist. Die Zwangskupplung erfolgt, mit Vorteil innerhalb
des Außenrings,
durch ein Abstandsstück.
Bevorzugt weist das Abstandsstück
zwei beabstandete Aufnahmen zur drehbaren Lagerung der antreibenden
Transportwelle des Zahnrades und einer zentrischen Lagerung des
Außenrings
auf. Selbstverständlich
können
in den Aufnahmen Kugellager zur Verminderung der Reibung zwischen
Transportwelle und Abstandsstück
sowie zwischen Lagerung, z.B. Lagerzapfen oder Lagerachse, und Abstandsstück vorgesehen sein.
Der Abstand zwischen den Zentren der Aufnahmen entspricht der Differenz
aus dem Radius der Innenverzahnung und dem Radius des Zahnrades.
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Da
die Verzahnungen von Zahnrad und Außenring ständig in Eingriff sind, kann
eine Standardverzahnung zwischen Zahnrad und Außenring gewählt werden.
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Der
Außenring
wird durch das Zahnrad in konstante Drehung versetzt und durch Einwirkung
einer Kraft mit einer Auflagekraft auf den zu transportierenden
Belag aufgesetzt, um die Belegtransportkraft zu erzeugen.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass die
Einleitung der definierten Kraft in den Außenring zur Erzeugung der Auflagekraft (Normalkraft) über einen
Hebel erfolgt, wobei der Hebel derart angeordnet ist, dass die Einleitung
der Kraft im wesentlichen senkrecht zu dem zu transportierenden
Beleg erfolgt. Dazu ist der Hebel beispielsweise parallel zu dem
Belegstapel angeordnet und liegt außen am Umfang des Außenrings
in einem Bereich ohne Reibbelag an. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Einrichtung werden die erforderliche Auflagekraft und damit
der Arbeitspunkt bereits bei nur geringer Auslenkung des Außenrings
erreicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein Zusammendrücken des
Belegstapels durch die Auflagekraft des Außenrings keinen oder nur noch
geringen Einfluss auf die Auflagekraft des Außenrings mit Reibbelag auf
den zu transportierenden Beleg hat.
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Es
ist zweckmäßig, den
Hebel zur Krafteinleitung gleichzeitig als Sensorhebel auszubilden,
der mit einem Sensor, insbesondere einem optischen Sensor, zusammenwirkt,
wobei aus der Sensorinformation bei Annäherung der angetriebenen Transportwelle
an den Belegstapel eine definierte Auflagekraft auf den Beleg abgeleitet
wird. Dabei wird bei der Positionierung des Angriffspunktes der
auf den Hebel wirkenden Feder am Hebel sowie bei der Positionierung
des Basisaufhängungspunktes
der Feder an einem relativ zum Drehpunkt des Hebels ortsfesten Bauteil
berücksichtigt,
dass sich der Auflagepunkt des Hebels an dem Außenring umso weiter vom Drehpunkt
des Hebels entfernt, je größer die
Auslenkung des Außenrings
aus der Ruhelage ist. Der Angriffspunkt sowie der Basisaufhängungspunkt
werden so gewählt,
dass die wirksame Auflagekraft des Außenrings auf den zu transportierenden
Beleg weitgehend unabhängig
von der Auslenkung des Außenrings
aus seiner Ruhelage ist. Die auf den Hebel wirkende Federkraft bleibt
dadurch in weiten Auslenkungsbereichen des Hebels nahezu konstant.
Dadurch, dass die Auflagekraft konstant ist, bleibt auch die auf
den zu transportierenden Beleg wirkende Transportkraft konstant,
die sich als Produkt aus der Auflagekraft und dem Reibungskoeffizienten
zwischen Reibbelag und Beleg berechnet.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen in einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Die
Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Faches einer Büromaschine zum Sammeln und
Ausrichten von Einzelbelegen zu einem Belegstapel,
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2a die
Anordnung der Belegtransporteinheit auf der angetriebenen Transportwelle
mittig zum Beleg,
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2b die
Anordnung von zwei Belegtransporteinheiten auf der angetriebenen
Transportwelle symmetrisch zur Belegmitte BM,
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3 eine
Darstellung der Funktionselemente der Belegtransporteinheit in einer
Position zum Transport des obersten Belegs auf dem Belegstapel,
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4 eine
schematische Darstellung zur Erläuterung
der Funktion der Belegtransporteinheit,
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5a ein
Diagramm – Auftragung
des Abstandes der Belegtransporteinheit vom Beleg 10 sowie
der Auflagekraft F1 über
der Schrittposition des Antriebsmotors beim Stand der Technik und
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5b ein
Diagramm – Auftragung
des Abstandes der Belegtransporteinheit vom Beleg 10 sowie
der Auflagekraft F1 über
der Schrittposition des Antriebsmotors bei der erfindungsgemäßen Einrichtung.
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Eine
Belegsammeleinrichtung als Zusatzgerät für einen Drucker oder für einen
Kopierer soll die bedruckten Seiten eines Druckers übernehmen
und auf einem Stapel von beispielsweise bis zu 3000 Blatt geordnet
ablegen.
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Dabei
sollen die Belege sowohl als Einzelbelege gleichermaßen auf
einem Stapel abgelegt werden, wie auch als geschlossene Druckaufträge, die
in einem gesonderten Sammelmodul des Gerätes gesammelt, kantengerecht
ausgerichtet und bei Bedarf auch als Dokument geklammert werden
können.
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In 1 ist
das Sammelfach des Sammelmoduls mit den funktionsbestimmenden Elementen dargestellt.
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Ein
einlaufender Beleg wird im Belegführungskanal 5 auf
der Belegeinlauflinie 16 geführt und durch die Belegzuführungsrollen 4 transportiert.
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Die
Belegtransporteinheit 2 ist dabei vom Belegstapel 9 abgehoben
und befindet sich in der Position 2'. Der einlaufende Beleg schiebt
sich somit auf den Belegstapel 9.
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Hat
die Hinterkante des eingelaufenen Beleges die Belegzuführungsrollen 4 verlassen,
wird eine durch einen nicht dargestellten Motor über ein Zahnrad 26 angetriebene
Transportwelle 1 mit der Belegtransporteinheit 2 auf
den Belegstapel 9 abgesenkt und transportiert den obersten
Beleg 10 auf dem Belegstapel 9 in entgegengesetzter
Richtung bis an eine Ausrichtkante 8. Es kann zusätzlich zu
der Belegtransporteinheit eine Walze mit gummierten Fingern vorgesehen
werden, die für
den Transport des Belegs 10 über das letzte Teilstück bis zur
Ausrichtkante 8 verantwortlich ist.
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Durch
die automatisch begrenzte Transportkraft der Belegtransporteinheit 2 kann
sich der transportierte Beleg 10 selbständig an der Ausrichtkante 8 ausrichten
und liegt dann exakt in gleicher Position wie alle Belege des Belegstapels 9.
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2 zeigt die möglichen Anordnungen der Belegtransporteinheit 2 auf
der angetriebenen Transportwelle 1, wobei 2a nur
eine Belegtransporteinheit mittig zum Beleg und 2b zwei
Belegtransporteinheiten 2 symmetrisch zur Belegmitte darstellt.
Es sind auch Transporteinrichtungen realisierbar, bei denen die
Belegtransporteinrichtung unsymmetrisch zu den einlaufenden Belegen
angeordnet ist.
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In 3 sind
die wesentlichen Funktionselemente der Belegtransporteinheit 2 dargestellt.
Die Figur zeigt die Belegtransporteinheit 2 aufgesetzt
auf dem Belegstapel 9 in Funktionsposition. Ein Zahnrad 11,
das fest auf der angetriebenen Transportwelle 1 angeordnet
ist, greift im Eingriffspunkt 24 in eine Innenverzahnung 12' eines Außenrings 12 ein.
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Das
Zahnrad 11 ist im Teilkreisdurchmesser deutlich kleiner
als die Innenverzahnung 12' des
Außenrings 12.
Dadurch kann der Eingriffspunkt 24 des Außenrings 12,
in Bezug auf das Zahnrad 11, wandern. Ein Hebel 14,
der in einem Drehpunkt 18 drehbar gelagert ist und durch
eine Zugfeder 15 vorgespannt ist, liegt in einem Kontaktpunkt 17 außen auf dem
Außenring 12 auf
und leitet eine Kraft F auf den Außenring 12 ein. Der
Hebel 14 ist parallel zum Belegstapel 9 angeordnet,
so dass die eingeleitete Kraft F möglichst am höchsten Punkt
des Außenrings 12 und
senkrecht zu dem zu transportierenden Beleg 10 in den Außenring 12 eingeleitet
wird. Die Zugfeder 15 ist dabei so angeordnet, dass die
Auflagekraft F1 des Außenrings 12 auf
den zu transportierenden Beleg 10 bei unterschiedlichen
Auslenkungen des Hebels 14 im Wesentlichen konstant ist.
Hierzu müssen
der Angriffspunkt 19 der Zugfeder 15 sowie der
Basisaufhängepunkt 20 an
einem relativ zum Drehpunkt 18 ortsfesten Bauteil entsprechend
gewählt
werden.
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Das
Zahnrad 11 ist mit dem Außenring 12 zwangsgekuppelt,
indem innerhalb des Umfangs des Außenrings 12 ein Abstandsstück 27 vorgesehen
ist. Das Abstandsstück 27 weist
zwei Ausnehmungen 28, 29 auf, wobei in der Ausnehmung 28 die
angetriebene Transportwelle 1 drehbar gelagert ist und
in der Ausnehmung 29 eine Lagerung 30 des Außenrings 12 drehbar
aufgenommen ist. Der Abstand zwischen der Achse 31 des
Zahnrades 11 und der Achse 32 des Außenrings 12 entspricht
der Differenz aus dem Radius der Innenverzahnung und dem Radius
des Zahnrades 11. Durch das Abstandsstück 27 greift die Verzahnung
des Zahnrades 11 unabhängig
von der Relativposition des Zahnrades 11 zum Außenring 12 in
die Innenverzahnung 12' des
Außenringes 12 ein. Der
Hebel 14 zum Aufprägen
der Kraft F auf den Außenring 12 ist
gleichzeitig als Sensorhebel ausgebildet und fühlt die Position des Außenrings 12 ab.
Ein Sensor 22, der mit einer Sensorfahne 21 des
Hebels 14 zusammenwirkt erkennt, ob der Außenring 12 sich in
Kontakt zum Belegstapel befindet. Er kann ggf. auch das Maß der Auslenkung
des Hebels 14 detektieren.
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In 3 ist
der Abstand zwischen der Achse 31 des Zahnrades 11 zum
obersten Beleg 10 des Belegstapels 9 so eingestellt,
dass der Außenring 12 mit dem
Reibbelag 13 auf dem obersten Beleg 10 des Belegstapels 9 aufliegt
und beim Drehen der angetriebenen Transportwelle 1 in der
dargestellten Drehrichtung DR eine Belegtransportkraft F2 entsteht
und den obersten Beleg 10 in Transportrichtung TR transportiert.
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Um
die richtige Normalkraftkomponente F1 im Auflagepunkt 23 des
Außenrings 12 auf
dem Belegstapel 9 zu erreichen, wird der Abstand der Achse 31 zum
obersten Beleg 10 solange verringert, bis der Sensor 22 über den
Hebel 14 mit der Sensorfahne 21 eine vorbestimmte
Auslenkung des Hebels 14 und somit eine vorgegebene Kraft
F gegeben ist.
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Anhand
der 4 wird die Grundfunktion der Belegtransporteinheit 2 verdeutlicht.
Durch die senkrecht zum Belegstapel 9 eingebrachte Kraft
F ergibt sich im Auflagepunkt 23 des Reibbelages 13 die
Auflagekraft F1, die in Richtung und Betrag nahezu identisch ist
mit der über
den Hebel 14 eingeleiteten Kraft F.
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Aufgrund
der Einleitung der Kraft F senkrecht zum Belegstapel 9 in
den Außenring 12 hat
ein Zusammendrücken
des Belegstapels durch die Auflagekraft F1 des Außenrings 12 keinen
Einfluss auf die Auflagekraft des Außenrings 12 auf den
zu transportierenden Beleg 10. Somit ist auch die Transportkraft F2
hiervon unabhängig.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Konstanz der Kraft F1 in einem
weiten Auslenkungsbereich des Hebels 14 bzw. des Außenrings 12.
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Wie
erläutert,
ist die Außenverzahnung
des Zahnrades 11 und die Innenverzahnung 12' des Außenrings 12 über das
Abstandsstück 27 zwangsgekuppelt
und befinden sich im Eingriffspunkt 24 im Eingriff.
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Wird
das Zahnrad 11 über
die angetriebene Transportwelle 1 in der dargestellten
Drehrichtung DR angetrieben, wirkt auf den Außenring 12 eine Kraft
in Drehrichtung mit einer Kraftkomponenten F3 senkrecht vom Belegstapel 9 weg,
die im Auflagepunkt 22 die Kraftkomponente F2 erzeugt,
die den Beleg 10 in Transportrichtung TR bewegt.
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Die
Auflagekraft F1 und die Kraft F3 sind entgegengesetzt gerichtet.
Wenn der Reibungskoeffizient zwischen dem Reibbelag 13 und
dem zu transportierenden Beleg 10 größer ist als der Reibungskoeffizient
zwischen dem zu transportierenden Beleg 10 und dem Belegstapel 9,
so ist die durch das angetriebene Zahnrad 11 aufgebrachte
Kraft F3, die der Auflagekraft F1 entgegenwirkt, stets kleiner als
die Auflagekraft F1. Durch den Restbetrag von F1 ergibt sich stets
eine Kraft F2, die den Beleg transportiert.
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Wird
der Beleg 10 abgebremst, erhöht sich die Kraft F3, die über das
Zahnrad 11 aufgebracht wird. Durch die Erhöhung der Kraft
F3 reduziert sich bei konstanter Kraft F die Kraft F1 im Auflagepunkt 23 und über den
Reibungskoeffizienten auch die Kraftkomponente F2 in Transportrichtung
TR des Beleges 10.
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Der
Reibbelag 13 wechselt von der Haftreibung auf den Beleg 10 in
Gleitreibung mit reduzierter Reibkraft.
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Durch
den Abstand d zwischen dem Eingriffspunkt 24 der Verzahnung
und dem Auflagepunkt 23 zwischen dem Reibbeleg 13 und
dem obersten Beleg 10 wird der Beleg 10 stets
gezogen und kann sich beim Blockieren des Belegs 10 nicht
verklemmen.
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Nachdem
die gewünschte
Anzahl von Belegen auf dem Belegstapel 9 abgelegt wurde,
erfolgt der Abtransport des Belegstapels 9. Hierzu wird
die Transportwelle 1 abgesenkt, bis die Reibrollen 25 am Belegstapel 9 angreifen.
Dabei schwenkt der Außenring 12 in
eine Position maximaler Auslenkung. Die Reibrollen 25 klemmen
den Belegstapel 9 mit den Gegenrollen 3 und transportieren
den Belegstapel 9 nach Wegbewegen der Ausrichtkante 8 in
horizontaler Richtung.
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In
5a sind
in einem Diagramm der Abstand der Belegtransporteinheit (BW) vom
obersten Beleg
10 sowie die Auflagekraft F1 über der
Schrittposition des Antriebsmotors, der die Transportwelle
1 antreibt,
bei einer Einrichtung nach dem Stand der Technik gemäß der
DE 198 44 271 C1 ,
aufgetragen. Zunächst
wird die Belegtransporteinheit
2 von einer vom Beleg
10 beabstandeten
Ausgangsposition (BWa) abwärts
in Richtung Beleg
10 verfahren. Bei einer Schrittposition
ST2 erreicht der Außenring
12 der
Belegtransporteinheit
2 den Beleg
10, wodurch bei
einer weiteren Abwärtsbewegung
die Auflagekraft F1 etwa linear ansteigt. Beim Stand der Technik steigt
die Auflagekraft F1 nur langsam an, wodurch der Außenring
12 sehr
weit ausgelenkt wer den muss, um die gewünschte Auflagekraft 1N zu erreichen.
Bei einer Schrittposition ST3 bzw. bei einer zugehörigen Auflagekraft
F1 wird ein Sensor über
eine Sensorfahne aktiviert und ein Sensorsignal (Stoppsignal für den Schrittmotor)
ausgegeben. Hierdurch wird der Schrittmotor und damit die Belegtransporteinheit
2 gebremst,
so dass der Schrittmotor bei einer Schrittposition ST4 zum Stehen
kommmt. Die Schrittposition ST4 ist im Idealfall identisch mit einer
Schrittposition ST4',
bei der die gewünschte
Auflagekraft 1N erreicht ist. Der Sensor muss bei einer Einrichtung nach
dem Stand der Technik derart justiert werden, dass er rechtzeitig
vor erreichen der Auflagekraft 1N ausgelöst wird, um zu gewährleisten,
dass der Schrittmotor und damit die Belegtransporteinheit
2 bei
der gewünschten
Auflagekraft 1N in der Endposition BWe zum Stehen kommt. Würden von
dem Schrittmotor nach Erreichen der Schrittposition ST4' weitere Schritte
ausgeführt,
würde die
Auflagekraft F1 wie durch die gestrichelte Linie F1x angedeutet verlaufen.
Die Auflagekraft F1 würde
also weiter ansteigen, wodurch der Beleg
10 beschädigt werden könnte.
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In 5b sind
in einem Diagramm der Abstand der Belegtransporteinheit (BW) vom
obersten Beleg 10 sowie die Auflagekraft F1 über der
Schrittposition des Antriebsmotors der Transportwelle 1 bei der
erfindungsgemäßen Einrichtung
aufgetragen. Zunächst
wird auch hier die Belegtransporteinheit 2 von einer vom
Beleg 10 beabstandeten Ausgangsposition (BWa) abwärts in Richtung
Beleg 10 verfahren. Bei einer Schrittposition ST2 erreicht
der Außenring 12 der
Belegtransporteinheit 2 den Beleg 10, wodurch
bei einer weiteren Abwärtsbewegung
der Belegtransporteinheit 2 die Auflagekraft F1 ansteigt.
Im Gegensatz zum Stand der Technik steigt die Auflagekraft F1 bei
der erfindungsgemäßen Einrichtung durch
die senkrechte Krafteinleitung steil an, bis diese bei der Schrittposition
ST4 der gewünsch ten
Auflagekraft 1N entspricht. Selbst wenn nun die Belegtransporteinheit 2 weiter
nach unten verfährt, ändert sich
die Auflagekraft F1 nicht, sondern bleibt konstant bei 1N. Bei einer
gewünschten
Auslenkung des Außenrings 12 wird
der Sensor aktiviert, wodurch ein Stoppsignal an den Schrittmotor
ausgegeben wird. Dieser leitet den Abbremsvorgang ein und stoppt
bei der Schrittposition ST4'.
Auf dem zugehörigen
Weg der Belegtransporteinheit 2 in Richtung Beleg 10 hat sich
die Auflagekraft F1 nicht verändert – diese
bleibt konstant bei 1N. Hierdurch kann die beim Stand der Technik
erforderliche genaue Justage des Sensors entfallen. Würde der
Schrittmotor nach der Schrittposition ST4' weitere Schritte ausführen und
die Transporteinheit 2 weiter in Richtung Beleg 10 abgesenkt werden
(gestrichelte Linie), bliebe die Kraft F1 aufgrund der erfindungsgemäßem Ausgestaltung
der Einrichtung, wie eingezeichnet, konstant.
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- 1
- angetriebene
Transportwelle
- 2
- Belegtransporteinheit
- 2'
- Belegtransporteinheit
in angehobener Stellung
- 3
- untere
Andruckwelle mit Gegenrollen
- 4
- Belegzuführungsrollen
- 5
- Belegzuführungskanal
- 6
- Auflage
für angesammelte
Belege
- 7
- obere
Begrenzung des Sammelfaches
- 8
- Ausrichtkante
- 9
- Stapel
angesammelter Belege
- 10
- oberster
Beleg des Belegstapels (9)
- 11
- Zahnrad
mit Außenverzahnung
- 12
- Außenring
mit Innenverzahnung
- 12'
- Innenverzahnung
des Außenringes
(12)
- 13
- Reibbelag
auf dem Außenring
(12)
- 14
- Hebel
zum Aufprägen
der Kraft (F) auf den Außenring
-
- (12)
- 15
- Zugfeder
zum Aufbringen der Kraft (F) über den
-
- Hebel
(14)
- 16
- Belegeinlauflinie
- 17
- Kontaktpunkt
des Hebels (14) auf den Außenring (12)
- 18
- Drehpunkt
für den
Hebel (14)
- 19
- Angriffspunkt
der Zugfeder (15) am Hebel (15)
- 20
- Basisaufhängepunkt
der Zugfeder (15) an einem Bau
-
- teil
- 21
- Sensorfahne
- 22
- optischer
Sensor
- 23
- Auflagepunkt
des Reibbelages (13) auf dem obersten
-
- Beleg
(10)
- 24
- Eingriffspunkt
der Verzahnung von Zahnrad 11 und Au
-
- ßenring 12
- 25
- Reibrollen
auf der angetriebenen Transportwelle (1)
- 26
- Antriebszahnrad
für die
angetriebene Transportwelle
-
- (1)
- 27
- Abstandsstück
- 28
- Ausnehmung
im Abstandstück
(27) für
die Transport
-
- welle
(1)
- 29
- Ausnehmung
im Abstandsstück
(27) für
Lagerwelle (30)
- 30
- Lagerung
des Außenrings
(12)
- 31
- Drehachse
des Zahnrades (11)
- 32
- Drehachse
des Außenrings
(12)
- BM
- Belegmitte
- d
- Abstand
vom Eingriffspunkt (24) der Zahnräder (11)
-
- und
(12) zum Auflagepunkt (23) des Reibbelages (13)
-
- auf
dem obersten Beleg (10)
- DR
- Drehrichtung
der angetriebenen Transportwelle (1)
- TR
- Transportrichtung
für den
obersten Beleg (10)
- F
- Kraft
auf den Außenring
(12)
- F1
- Auflagekraft
der Belegtransporteinheit (2) auf den
-
- Beleg
(10)
- F2
- Belegtransportkraft
- F3
- Kraft
im Eingriffspunkt (24) senkrecht vom Belegst a
-
- pel
wegweisend
- 0N
- Die
Auflagekraft F1 beträgt
0 Newton
- 1N
- Die
Auflagekraft F1 beträgt
1 Newton
- BW
- Abstand
der Belegtransporteinheit (2) vom Beleg (10)
- BWa
- Ausgangsposition
der Belegtransporteinheit (2) vor
-
- dem
Start der Bewegung
- BWe
- Endposition
der Belegtransporteinheit (2) auf der
-
- Schrittposition
(ST4)
- BWx
- Position
der Belegtransporteinheit (2) auf der
-
- Schrittposition
STx
- F1x
- Auflagekraft
der Belegtransporteinheit (2) auf den
-
- Beleg
(10) auf der Position STx
- ST
- Schritte
für den
Schrittmotor, der die Belegtrans
-
- porteinheit
(2) in Richtung Beleg (10)
-
- bewegt.
- ST1
- erster
Schritt mit dem die Belegtransporteinheit zum
-
- Beleg
(10) bewegt wird
- ST2
- Schrittposition,
bei der die Belegtransporteinheit
-
- den
Beleg (10) berührt
- ST3
- Schrittposition,
bei der der optische Sensor (22)
-
- aktiviert
wird
- ST4
- Schrittposition,
bei der die gewünschte
Auflagekraft
-
- erreicht
ist
- ST4'
- Stopposition
für die
Belegtransporteinheit (2)
- STx
- beliebige
Schrittposition