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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines organischen
Elektronik-Bauteils sowie ein organisches Elektronik-Bauteil, bei
dem auf eine erste Oberfläche
eines flexiblen, ein- oder mehrschichtigen Folienkörpers eine
elektrische Funktionsschicht bildende strukturierte erste Schicht
aufgebracht ist.
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Bei
der Herstellung von organischen Elektronik-Bauteilen, beispielsweise
organischen Feldeffekt-Transistoren, ist es in der Regel notwendig,
mehrere organische oder metallische Schichten übereinander zu strukturieren.
Weiter ist es für
die Herstellung schneller und funktionsfähiger elektronischer Schaltungen
notwendig, strukturierte Schichten organischer Elektronik-Bauteile
möglichst
passgenau übereinander
zu justieren. Für
den Fall, dass diese Justage nicht übereinstimmt, kann die Funktionalität der Bauelemente
verloren gehen oder sich stark negativ verändern. Bei ungenauer Justage-Möglichkeit kann
z.B. die Gate-Elektrode eines organischen Feldeffekt-Transistors
vergrössert
werden, wodurch die sich die Schaltgeschwindigkeit der elektronischen Schaltung
verschlechtert.
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Bei
der herkömmlichen
Lithographie (Batch-Prozess), wie sie bei der Herstellung von klassischen
anorganischen Halbleiter-Bauelementen eingesetzt wird, werden im
allgemeinen Justiermarken verwenden, um strukturierte elektrische
Funktionsschichten passergenau übereinander
zu justieren. Die einer ersten strukturierten Schicht nachfolgenden weiteren
strukturierten Schichten werden mit Hilfe dieser Justiermarken passend
zur ersten strukturierten Schicht nacheinander justiert und erstellt.
Die Genauigkeit dieses Prozesses im Batch-Verfahren liegt im Nanometer-Bereich,
so dass eine genaue Justage der strukturierten Schichten erzielt
werden kann.
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Dieser
bekannte Batch-Prozess beruht jedoch auf der Verwendung eines starren
Silicium-Trägers.
Weiter kann dieses Verfahren in einem kontinuierlichen Prozess nicht
mit der benötigten
Genauigkeit angewendet werden.
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Weiter
ist es bekannt, zur Herstellung von organischen Feldeffekt-Transistoren
Funktions-Polymere mit Hilfe eines Druckverfahrens strukturiert
auf ein Substrat aufzubringen. So beschreibt
DE 10033112 A1 die Verwendung
des Tampon-Drucks zur
Herstellung strukturierter Funktions-Polymerschichten.
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Bei
der Verwendung von Druckverfahren zur Herstellung von strukturierten
Schichten eines organischen Feldeffekt-Transistors hat sich jedoch
gezeigt, dass allein die Verwendung von Passer-Marken noch keine
ausreichende Justage derartiger Schichten erlaubt. Aufgrund von
Bahn-Zugschwankungen, Detektier-Fehlern und Regelschwankungen entstehen
erhebliche Registerschwankungen. Weiter kann sich der Träger beispielsweise
durch die Bearbeitung der zwischen zwei Druck-Prozessen erforderlichen
Bearbeitungs- Prozesse,
wie Trocknungsprozesse, verdehnen, so dass zusätzliche Passer-Ungenauigkeiten entstehen.
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Weiter
wird in
DE 100 18
168 A1 beschrieben, zur Herstellung von organischen, lichtemittierenden
Dioden eine Farbkonversionsschicht unter Verwendung einer Druckform
auf einem Substrat aufzudrucken. Die Farbkonversionsschicht besteht
aus einem Material, das die von dem Emittermaterial ausgesandten
Lichtwellen absorbiert und mit längerer Wellenlänge wieder
abstrahlt. Durch die Aufbringung mittels einer Druckform wird hierbei
der Vorteil erzielt, dass die Farbkonversionsschicht schonender
und mit einer gleichmässigen
Schichtdicke auf die glatte Oberfläche des Substrats aufgedruckt
werden kann.
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DE 102 03 048 C2 beschreibt
ein Verfahren, um die Relativlage zweier zusammenwirkender Druckplatten
zu justieren. Hierzu wird mittels einer speziellen Vorrichtung jeweils
eine Druckmarke in die Druckplatten eingebracht. Wenn alle von den
aufeinanderfolgenden Druckwerken aufgedruckten Punkte genau übereinander
liegen, so ist das Registersystem in Ordnung.
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US 5 652 645 A beschreibt
ein Verfahren zur Strukturierung eines bandförmigen Trägermaterials für elektronische
Module. Bei diesem Verfahren wird das Trägersubstrat durch eine Belichtungsmaske
belichtet, die neben dem bandförmigen
Trägersubstrat angeordnet
ist. Hierbei ist eine Abbildungsoptik vorgesehen, die den durch
die Belichtungsmaske austretenden Lichtstrahl auf einen Abschnitt
des bandförmigen
Trägers
reflektiert.
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US 6 659 827 B2 beschreibt
ein Verfahren zur Herstellung von organischen Leuchtdioden, bei dem
beidseitig eines ein Substrat und einen Photolack umfassenden Körpers Belichtungsmasken
angeordnet werden. An den Stellen, an denen die Photolackschicht
von beiden Seiten durch die jeweiligen Belichtungsmasken belichtet
werden, werden trapezförmige
Wälle in
der Photolackschicht gebildet.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die Herstellung von organischen
Elektronik-Bauteilen zu verbessern und derart verbesserte Elektronik-Bauteile
anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird von einem Verfahren zur Herstellung eines organischen
Elektronik-Bauteils gelöst,
bei dem auf eine erste Oberfläche
eines flexiblen, ein- oder mehrschichtigen Folienkörpers vorzugsweise
eine elektrische Funktionsschicht bildende strukturierte erste Schicht
und auf eine der ersten Oberfläche
gegenüberliegende
zweite Oberfläche des
Folienkörpers
vorzugsweise eine Schattenmaske bildende strukturierte zweite Schicht
mittels zueinander synchronisierter strukturgebender Prozesse zueinander
passergenau aufgebracht werden. Hierbei wird vorzugsweise nach dem
Aufbringen der ersten Schicht und der zweiten Schicht ein oder mehrere weitere
Schichten auf die erste Schicht aufgebracht, wobei die ein oder
mehreren weiteren Schichten zumindest eine photosensitive dritte
Schicht umfassen, und die dritte Schicht mittels Durchbelichtung
von Seiten der eine Schattenmaske bildenden zweiten Schicht mit
einer elektromagnetischen Strahlung strukturiert wird, für die die
photosensitive dritte Schicht empfindlich ist. Hierbei ist es beispielsweise auch
möglich,
dass sowohl die erste als auch die zweite Schicht elektrische Funktionsschichten
bilden. Diese Aufgabe wird weiter von einem organischen Elektronik-Bauteil
gelöst,
das einen flexiblen, ein- oder
mehrschichtigen Folienkörper,
eine elektrische Funktionsschicht bildende strukturierte erste Schicht, die
auf einer ersten Oberfläche
des flexiblen, ein- oder
mehrschichtigen Folienkörpers
aufgebracht ist, und eine Schattenmaske für eine Durchbelichtung bildende
zweite Schicht aufweist, die auf einer der ersten Oberfläche gegenüberliegende
zweite Oberfläche
des Folienkörpers
aufgebracht ist.
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Durch
die Erfindung wird eine genaue Justage von zwei (oder auch mehr)
strukturierten Schichten von Bauelementen in organischen Schaltungen ermöglicht,
so dass die Herstellung von schnelleren und funktionsfähigeren
elektronischen Schaltungen ermöglicht
wird. Weiter werden die Herstellungskosten für solche Schaltungen gesenkt,
da die Anzahl der die Qualitäts-Anforderungen
nicht erfüllenden und
damit auszusortierenden Schaltungen verringert wird.
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Weitere
technische Vorteile ergeben sich dadurch, dass sich nach der „Simultan"-Aufbringung der
vorder- und rückseitigen
Strukturen auf den als Träger
dienenden Folienkörper
sich der Träger
in den folgenden Fertigungs-Schritten
durchaus „verdehnen" kann. Die vorder-
und rückseitigen
Strukturen stimmen stets passergenau übereinander, da beide Strukturen
dieselbe Verdehnung erfahren.
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Dies
erleichtert die Weiterverarbeitung und stellt sicher, dass auch
bei der Durchführung
mehrerer weiterer Bearbeitungsschritte zwischen dem Aufbringen der
vorder- und rückseitigen
Strukturen und der Durchbelichtung eine hohe Passergenauigkeit der
durch die Durchbelichtung strukturierten elektrischen Funktionsschicht
zu der auf der Vorderseite aufgebrachten elektrischen Funktionsschicht
erhalten bleibt. Weiter ist es möglich,
ein extrem genaue Positionierung der Strukturen von Vorder- und
Rückseite
zu erreichen, da die Positionierung über „gekoppelte" strukturgebende
Prozesse stattfindet.
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Diese
Vorteile ergeben sich auch in dem Anwendungsfall, in dem die zweite
Schicht keine Schattenmaske sondern beispielsweise eine weitere
elektrische Funktionsschicht bildet, die möglichst passergenau zu der
ersten Schicht strukturiert werden soll.
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Auch
die Strukturierung der dritten Schicht mittels Durchbelichtung bringt
weitere Vorteile: So kann mittels dieser Strukturierung z.B. das
Gate eines Feldeffekt-Transistors ohne „Anpressdruck" erzeugt werden,
der das Schicht-Paket
zwischen dieser Schicht und der Trägerfolie beschädigen und
dadurch unter Umständen
die umliegende Elektronik unbrauchbar machen kann.
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Ein
weiterer Effekt ergibt sich bei der Erfindung dadurch, dass die
Kapazität
der mittels der Erfindung hergestellten organischen Bauelemente durch
Beugung unter die rückseitigen
Strukturgrenzen verbessert wird und damit die Elektronik in der Schaltgeschwindigkeit
verbessert wird. Dies ist möglich,
da eine grösserer
Abstand (Folienkörper
+ zusätzliche
Schichten) zwischen der als Schattenmaske wirkenden zweiten Schicht
und dem Abbild vorhanden ist. Durch diesen Effekt kann beispielsweise die
Gate-Elektrode verkleinert werden und erreicht werden, dass die
Abmessungen der Gate-Elektrode unterhalb des Auflösungsvermögens des
Druckverfahrens liegt, welches für
das Aufbringen der Schattenmaske auf den als Träger dienenden Folienkörper eingesetzt
wird. Dieser Verkleinerungseffekt kann über die Schichtdicke des Folienkörpers eingestellt werden.
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Weiter
ist eine optische Kontrolle der Genauigkeit der Justage bereits
in einem frühen
Fertigungs-Schritt verfügbar,
da die vorder- und rückseitigen
Strukturen parallel aufgebracht werden. Sollten hier Fehler erkannt
werden, kann der Folienkörper aussortiert
werden.
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Im
Weiteren ist es bei Verwendung des erfindungsgemässen Herstellungsverfahrens
nicht mehr notwendig, auf der ersten Schicht aufgebrachte weitere
Schichten mittels einer Insetting-Vorrichtung zu justieren, so dass
der hierfür
notwendige mess- und regeltechnische Aufwand und der durch diese
Vorrichtung bewirkte Anfahrverlust entfallen. Damit wird durch die
Erfindung nicht nur eine besonders genaue Justage von strukturierten Schichten
organischer Elektronik-Bauteile ermöglicht, sondern auch ein besonders
kostengünstiger
Herstellungsprozess ermöglicht.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen bezeichnet.
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So
ist es möglich,
als strukturgebende Prozesse Druckverfahren, lithographische Verfahren oder
anderweitige Verfahren einzusetzen. Von besonderem Vorteil ist hier
der Einsatz von Druckverfahren, insbesondere Tiefdruck-, Offset-
und Flexodruck-Verfahren oder eine beliebige Kombination derartiger
Druckverfahren, da sich hierdurch eine besonders kostengünstige Fertigung
realisieren lässt.
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So
kann eine von dem flexiblen Folienkörper gebildete Folienbahn in
einem Rolle-zu-Rolle-Prozess nacheinander über zwei miteinander synchronisierte
Druckwerke geführt
werden. Die Druckwalzen und Gegendruckwalzen der Druckwerke sind
miteinander synchronisiert, so dass die Passerung der strukturierten
ersten und zweiten Schicht gegenüberliegender
Seiten durch die Stellung der Druckwalzen zueinander bestimmt wird.
Eine Lackschicht dient hierbei beispielsweise als Strukturierungs-Lack
einer Elektrodenschicht und die andere Lackschicht als Maske. Mittels
einer derartigen Bearbeitungsstation lassen sich hohe Bearbeitungs-Geschwindigkeiten erzielen.
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Besonders
vorteilhaft ist es hierbei, wenn mittels des ersten Druckwerks (Schattenmaske)
ein strahlenhärtbarer
Lack auf den Folienkörper
aufgebracht wird und die aufgebrachte Lackschicht vor Bedrucken
des Folienkörpers
durch das zweite Druckwerk durch Bestrahlung gehärtet wird. Dadurch wird erreicht,
dass die mittels des ersten Druckwerks aufgebrachte strukturierte
Schicht nicht von der Gegendruckwalze des zweiten Druckwerks beschädigt wird und
damit die Passergenauigkeit der beiden zu justierenden strukturierten
Schichten beeinträchtigt wird.
Weiter wird hierdurch eine saubere Führung der Folienbahn durch
die Gegendruckwalze ermöglicht.
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Auch
der Einsatz von strukturgebenden Prozessen, bei dem die erste und/oder
die zweite Schicht vollflächig
auf den Folienkörper
aufgebracht wird und sodann mittels eines auf Ablation basierenden
strukturgebenden Prozesses strukturiert wird, ist möglich. Hierbei
hat sich insbesondere die Strukturierung mittels eines Lasers als
vorteilhaft erwiesen, da hierdurch recht hohe Auflösungen erzielt
werden können.
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Gemäss eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung wird so die erste Schicht in einem Rolle-zu-Rolle-Prozess
mittels eines Lasers strukturiert und die zweite Schicht mittels
eines Druckwerks aufgebracht, wobei die Druckwalze des Druckwerks
mit dem Laser synchronisiert ist. Die Schattenmaske, für die aufgrund
des oben geschilderten Effektes geringere Anforderungen bezüglich der
Auflösung
bestehen, kann so mit einem kostengünstigen Druckverfahren aufgebracht
werden, wo hingegen beispielsweise die auf der Vorderseite aufgebrachte
Elektroden-Schicht über
den Laser strukturiert wird. Damit verbindet dieses Fertigungs-Verfahren
Wirtschaftlichkeit und hohe Qualität der mittels dieses Verfahren
hergestellten organischen Elektronik-Bauteile.
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Gemäss eines
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung wird die erste Schicht in einem Rolle-zu-Rolle-Prozess
mittels eines Lasers strukturiert und die zweite Schicht mittels Belichtung
durch einen Trommel- oder Band-Belichter strukturiert, wobei die
Trommel oder das Band des Trommel- bzw. Band-Belichters mit dem Laser
synchronisiert ist. Die strukturierte Schattenmaske wird so in einem
kontinuierlichen Rolle-zu-Rolle-Prozess durch Belichtung einer photosensitiven
Schicht mit einem Masken-Belichter generiert, wodurch eine Schattenmaske
hoher Auflösung
kostengünstig
generiert wird.
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Weiter
ist es auch möglich,
dass eine von dem flexiblen Folienkörper gebildete Folienbahn simultan
beidseitig mittels der strukturgebenden Prozesse bearbeitet wird,
so beispielsweise die Vorder- und Rückseite simultan mittels gegenüberliegender Laser
strukturiert wird.
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Nach
der Erstellung der vorder- und rückseitigen
Strukturen des Folienkörpers
können
weitere strukturierte oder unstrukturierte Schichten auf der Vorderseite
aufgebracht werden. Diese Schichten können beispielsweise aus einem
organischen Halbleiter, einem organischen Isolator oder einem elektrisch
leitfähigen
Material bestehen. Diese Schichten müssen lediglich in dem Wellenlängenbereich
der für die
Durchbelichtung verwendeten elektromagnetischen Strahlung transparent
oder teiltransparent sein, wobei es ausreichend ist, dass diese
Schichten in dem Bereich der rückseitigen
Maske über
diese Eigenschaften verfügen.
Anschliessend wird sodann die zu justierende elektrische Funktions-Schicht
mittels rückseitiger
Durchbelichtung gebildet. So kann die photosensitive dritte Schicht
eine Photoresist-Schicht sein, mittels der nach Durchbelichtung ein
oder mehrere elektrische Funktionsschichten passergenau strukturiert
werden. Weiter ist es möglich,
dass es sich bei der photosensitiven dritten Schicht um eine Waschmaske
handelt, die ermöglicht,
nach Durchbelichtung mittels eines Waschprozesses auf der dritten
Schicht aufgebrachte elektrische Funktions-Schichten zu strukturieren.
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Die
zu strukturierende Schicht muss hierbei nicht die abschliessende
Schicht des organischen Elektronik-Bauteils bilden. Die zu strukturierende Schicht
kann sich ggf. auch im Schicht-Paket der Vorderseite befinden. Z.B.
kann eine eingeschlossene leitfähige
PANI-/PEDOT-Schicht abschliessend teilweise mit einer geeigneten
Wellenlänge
nicht-leitfähig
gemacht werden, so dass eine entsprechend der zweiten Schicht passergenau
zur ersten Schicht in ihrer elektrischen Leitfähigkeit strukturierte dritte Schicht
mittels des erfindungsgemässen
Verfahrens gefertigt wird.
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Gemäss eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung stellt die auf der Vorderseite des Folienkörpers aufgebrachte
erste Schicht eine elektrisch leitfähige Elektroden-Schicht dar
und ist bevorzugt in Form einer Source- und einer Gain-Elektrode eines
Feldeffekt-Transistors ausgeformt. Bei der zweiten mittels der Durchbelichtung
strukturierten Schicht handelt es sich bevorzugt ebenfalls um eine elektrisch
leitfähige
Elektroden-Schicht, bevorzugt um die zugeordnete Gate-Elektrode
des organischen Feldeffekt-Transistors. Es ist jedoch auch möglich, einen
umgekehrten Aufbau zu wählen
und so auf der Vorderseite des Folienkörpers zuerst die Gate-Elektrode
aufzubringen.
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Weitere
Vorteile ergeben sich dadurch, dass die auf der Vorderseite des
Folienkörpers
aufgebrachte erste Schicht in dem Wellenlängenbereich der für die Durchbelichtung
verwendeten elektromagnetischen Strahlung transparent ist. Diese
Schicht besteht beispielsweise aus einem transparenten elektrisch
leitfähigen
Material, insbesondere aus einer dünnen teiltransparenten Metallisierung,
aus Indium-Zinn-Oxid, Polyanilin und/oder leitfähigen Polymeren. Durch die
Verwendung einer solchen transparenten, strukturierten Schicht wird
die Gestaltung der Schattenmaske von der Gestaltung der ersten strukturierten
Schicht entkoppelt. Es ist jedoch auch möglich, bei entsprechender Gestaltung
der Schattenmaske die erste strukturierte Schicht aus einem opaken
Material, beispielsweise einer opaken Metallschicht, zu fertigen.
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Es
hat sich weiter gezeigt, dass das erfindungsgemässe Verfahren auch zwei- oder mehrfach hintereinander
zur Strukturierung von zwei oder mehr zueinander passergenauen Schichten
durchgeführt werden
kann, so dass komplexe Schicht-Aufbauten mit dem erfindungsgemässen Verfahren
gefertigt werden können.
Weiter ist es auch möglich,
mittels der auf der Unterseite aufgebrachten Schattenmaske zwei
oder mehr Schichten mittels Durchbelichtung passergenau zu strukturieren.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen
anhand der beiliegenden Zeichnungen beispielhaft beschrieben.
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1a bis 1d skizzieren
den Schichtaufbau eines organischen Elektronik-Bauteils in aufeinanderfolgenden Schritten
eines erfindungsgemässen
Herstellungsverfahrens.
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2 zeigt
eine funktionelle Darstellung einer ersten Vorrichtung zur Herstellung
eines Folienelements mit einem Schichtaufbau nach 1a.
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3 zeigt
eine weitere Vorrichtung zur Herstellung eines eines Folienelements
nach 1a.
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4 zeigt
eine weitere Vorrichtung zur Herstellung eines Folienelements nach 1a.
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5 zeigt
eine weitere Vorrichtung zur Herstellung eines Folienelements nach 1a.
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6a und 6b skizzieren
den Schichtaufbau eines organischen Elektronik-Bauteils während der Herstellung gemäss eines
weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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7a bis 7c skizzieren
den Schichtaufbau eines organischen Elektronik-Bauteils während der Herstellung gemäss eines
weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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8a bis 8a skizzieren
den Schichtaufbau eines organischen Elektronik-Bauteils während der Herstellung gemäss eines
weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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9a und 9b skizzieren
den Schichtaufbau eines organischen Elektronik-Bauteils während der Herstellung gemäss eines
weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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Im
Folgenden wird die Herstellung eines organischen Elektronik-Bauteils 1 anhand
der Figuren 1a bis 1d verdeutlicht:
Bei
dem organischen Elektronik-Bauteil 1 handelt es sich hierbei
um einen organischen Feldeffekt-Transistor. Es ist jedoch auch möglich, das
erfindungsgemässe
Verfahren auch zur Herstellung andersartiger organischen Elektronik-Bauteile
einzusetzen, bei denen es sich beispielsweise um Transistoren, Dioden, Widerstände oder
komplexe elektronische Schaltungen handeln kann.
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In
einem ersten Schritt wird auf die Vorderseite einer transparenten,
flexiblen Trägerfolie 11 eine
strukturierte Elektroden-Schicht 13 und auf die Rückseite
der Trägerfolie 11 eine
eine Schattenmaske bildende Lackschicht 12 aufgebracht.
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Bei
der Trägerfolie 11 handelt
es sich vorzugsweise um eine Kunststoff-Folie mit einer Stärke von
6 μm bis
200 μm,
vorzugsweise mit einer Stärke von
19 μm bis
100 μm.
Bei der Trägerfolie 11 handelt es
sich vorzugsweise um eine Polyester-Folie.
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Die
strukturierte Elektroden-Schicht 13 bildet die Source-
und Drain-Elektrode des organischen Feldeffekt-Transistors. Die
Lackschicht 12, die später als
Schattenmaske verwendet wird, ist in Form der zugehörigen Gate-Elektrode
ausgeformt, wobei die Strukturierung der Lackschicht 12 davon
bestimmt wird, ob die Lackschicht 12 im späteren Belichtungsprozess als
Positiv- oder Negativ-Maske fungieren soll.
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Die
strukturierte Elektroden-Schicht 13 besteht vorzugsweise
aus einer leitfähigen
Metallisierung, vorzugsweise Gold oder Silber. Es ist jedoch auch
möglich,
die Elektroden-Schicht 13 aus einem anorganischen elektrisch
leitfähigen
Material, beispielsweise Indium-Zinn-Oxid, oder aus einem leitfähigen Polymer,
beispielsweise Polyanilin oder Polypyrol, herzustellen.
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Die
Elektroden-Schicht 13 kann hierbei beispielsweise durch
ein Druckverfahren (Tiefdruck, Siebdruck) oder durch ein Beschichtungsverfahren bereits
partiell und musterförmig
strukturiert auf die Trägerfolie 11 aufgebracht
werden. Es ist jedoch auch möglich,
die Elektroden-Schicht 13 vollflächig oder teilflächig auf
die Trägerfolie 11 aufzubringen und
sodann durch ein Belichtungs- und Ätzverfahren oder durch Ablation,
beispielsweise mittels eines gepulsten Lasers, partiell wieder zu
entfernen und so zu strukturieren.
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Bei
der Lackschicht 12 handelt es sich um eine strukturierte,
opak wirkende Lackschicht einer Dicke von 0,5 μm bis 5 μm, vorzugsweise von 1 μm bis 2 μm. Vorzugsweise
werden für
die Lackschicht 12 Lacke mit einem hohen Festkörper-Anteil
eingesetzt. es ist jedoch auch möglich,
anstelle der Lackschicht 12 eine partielle Metallisierung
vorzusehen, so dass die Schattenmaske von einer partiellen opaken
Metallschicht gebildet ist. Als Materialien für eine derartige als Schattenmaske
wirkende Metallschicht kommt insbesondere Aluminium in Frage, das
durch Sputtern und Aufdampfen vollflächig auf die Trägerfolie 11 aufgebracht
wird und sodann mittels eines Ätzverfahrens
oder einer Waschmaske partiell entfernt wird.
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Die
strukturierte Elektroden-Schicht 13 und die strukturierte
Lackschicht 12 werden simultan mittels zueinander synchronisierter
strukturgebender Prozesse zueinander passergenau auf die Trägerfolie 11 aufgebracht.
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2 zeigt
nun den prinzipiellen Aufbau einer Bearbeitungsstation 2,
die zur Herstellung des in 1a gezeigten
Folienkörpers 10 geeignet
ist.
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Die
Bearbeitungsstation 2 weist ein erstes Druckwerk mit einer
Druckwalze 22, einer Gegendruckwalze 23 und einer
Einfärbewalze 21 auf.
Bei dem Druckwerk handelt es sich vorzugsweise um ein Tiefdruck-Druckwerk.
Es ist jedoch auch möglich,
ein Sieb-, ein Flexo-, ein Offset- oder ein Tampon-Druckverfahren
einzusetzen.
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Weiter
zeigt 2 ein zweites Druckwerk, das ebenfalls eine Druckwalze 25,
eine Gegendruckwalze 26 und eine Einfärbewalze 24 aufweist.
Weiter zeigt 2 eine UV-Belichtungsstation 27.
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Die
Trägerfolie 11 wird,
wie dies in 2 angedeutet ist, dem ersten
Druckwerk zugeführt.
Durch die Einfärbewalze 21 wird
ein erster Lack zuerst auf die Druckwalze 22 und dann auf
die Trägerfolie 11 partiell übertragen.
Bei dem ersten Lack handelt es sich um einen UV-härtbaren
Lack. Der Lack wird weiter auf der Gegendruckwalze 23 mittels
der UV-Belichtungsstation 27 UV-gehärtet und sodann an die Gegendruckwalze 26 des
zweiten Druckwerks übergeben.
Mittels der Einfärbewalze 24 wird
ein zweiter Lack auf die Druckwalze 25 und dann auf die über die Gegendruckwalze 26 zugeführte und
bereits vorderseitig mit der ersten Lackschicht bedruckte Trägerfolie 11 partiell übertragen,
so dass sich der vorder- und rückseitig
mit einer strukturierten Schicht versehene Folienkörper 10 ergibt.
Weiter kann die Gegendruckwalze 26 gleichzeitig als Druckwalze 25 fungieren, wobei
beide Seiten simultan bedruckt und anschließend nach verlassen des Druckwerks
beidseitig mit UV-Strahlung behandelt werden.
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Die
Druckwalzen 22 und 25 und die Gegendruckwalzen 23 und 26 der
Druckwerke sind synchronisiert, so dass durch eine geeignete Stellung der
Walzen zueinander eine Passerung erreicht wird. Hierbei ist es auch
möglich,
auf eine zweite Gegendruckwalze 26 zu verzichten und einen
als Gegendruckwalze für
beide Druckwalzen 22 und 25 wirkenden Zentralzylinder
einzusetzen.
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Die
Synchronisation der Druckwalzen 22 und 25 sowie
der Gegendruckwalzen 23 und 26 erfolgt hierbei
vorzugsweise durch ein mechanisches Synchronisations-Getriebe. Es
ist jedoch auch möglich, dass
die Synchronisation der beiden Druckwerke auf elektronischem Wege
erfolgt und so beispielsweise durch eine Regelschleife sichergestellt
wird, welche die Winkellage der Druckzylinder 22 und 25 zueinander
synchronisiert.
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Bezüglich der
verwendbaren ersten und zweiten Lacke ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Zum
einen ist es möglich,
dass der erste Lack als Strukturierungs-Lack für die Herstellung der Elektroden-Schicht 13 dient
und der zweite Lack zur Herstellung der als Schattenmaske wirkenden
Lackschicht 12 eingesetzt wird.
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Falls
beispielsweise der erste Lack als Strukturierungs-Lack dient, ist
es erforderlich, die Trägerfolie 11 vor
Zuführung
zu dem ersten Druckwerk vollflächig
mit einer der oben beschriebenen elektrisch leitfähigen Schichten
zu beschichten und die Folie nach Bearbeitung durch die Bearbeitungsstation 2 einer
weiteren Bearbeitungsstation zuzuführen, in der die vollflächige elektrisch
leitfähige
Schicht entsprechend des aufgebrachten Strukturierungs-Lacks geätzt, gestrippt
und sodann getrocknet wird.
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Weiter
ist es auch möglich,
als ersten oder zweiten Lack einen elektrisch leitfähige Polymere enthaltenden
Lack zu verdrucken, so dass die oben beschriebenen Ätz-, Stripp-
und Trocken-Prozesse entfallen.
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3 zeigt
den funktionellen Aufbau einer Bearbeitungsstation 3, welche
ebenfalls zur Herstellung des in 1a gezeigten
Folienkörpers 10 eingesetzt
werden kann.
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Die
Bearbeitungsstation 3 weist eine Walze 33, einen
Laser 31, eine Maske 32 und ein Druckwerk auf,
von dem in 3 eine Einfärbewalze 34, eine
Druckwalze 35 und eine Gegendruckwalze 36 gezeigt
sind.
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Der
Bearbeitungsstation 3 wird hier eine Folienbahn 30 zugeführt, welche
aus der Trägerfolie 11 und
einer auf der Vorderseite der Trägerfolie
vollflächig
aufgebrachten elektrisch leitfähigen
Schicht besteht. Bei dieser elektrisch leitfähigen Schicht handelt es sich
hierbei vorzugsweise um eine dünne
Metallschicht.
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Die
Folienbahn 30 läuft über die
Walze 33 und wird auf der Vorderseite mittels des Lasers 31 und
der Maske 32 durch partielle Ablation der vollflächig aufgebrachten
leitenden Schicht strukturiert. Die so auf der Vorderseite strukturierte
Folienbahn 30 wird sodann auf die mit der Walze 33 synchronisierte Gegendruckwalze 36 des
Druckwerks übergeben. Über die
Einfärbewalze 34 wird
Lack zuerst auf die Druckwalze 35 und dann auf die Unterseite
der Folienbahn 30 partiell übertragen. Die so auf die Rückseite
der Folienbahn 30 übertragene
Lackschicht dient als Maske, während
die Elektroden-Schicht 13 mittels des Lasers 31 strukturiert
wird.
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Vorzugsweise
sind hierbei die Walze 33, die Gegendruckwalze 36 und
die Druckwalze 35 mechanisch synchronisiert. Es ist jedoch
auch möglich,
den Laser 31 und die Druckwalze 35 mittels einer
elektronischen Regelschleife zu synchronisieren, der die Winkellage
der Walze 33 und der Druckwalze 35 sowie, ggf.,
Steuerparamater des Lasers 31, als Eingangsgrösse zugeführt werden.
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4 zeigt
nun den prinzipiellen Aufbau einer Bearbeitungsstation 4,
die ebenfalls zur Herstellung des Folienkörpers 10 nach 1a eingesetzt werden
kann.
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4 zeigt
eine Registerwalze 41, einen Maskenbelichter 44 mit
einer Belichtungseinrichtung 45, zwei Umlenkrollen 42 und 43,
einen Laser 47 und eine Maske 48.
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Der
Bearbeitungsstation 4 wird eine Folienbahn 40 zugeführt. Die
Folienbahn 40 besteht aus der Trägerfolie 11, die auf
der Vorderseite vollflächig mit
einer elektrisch leitfähigen
Schicht beschichtet ist und auf der Rückseite vollflächig mit
einer photosensitiven Schicht beschichtet ist. Die elektrisch leitfähige Schicht
besteht hierbei vorzugsweise aus einer dünnen Metallschicht, die beispielsweise
durch Aufdampfen im Vakuum auf die Trägerfolie 11 aufgebracht
ist. Bei der photosensitiven Schicht handelt es sich vorzugsweise
um eine opake, bereits thermisch getrocknete photosensitive Lackschicht,
die mittels Aufsprühen,
Rakeln oder Bedrucken auf die Trägerfolie 11 aufgebracht ist.
Das Maskenband 46 ist über die
Registerwalze 41 und über
die transparente Trommel des Maskenbelichters 44 geführt, in
deren Innerem die Belichtungseinrichtung 45 angeordnet ist.
Die Belichtungseinrichtung 45 besteht hierbei vorzugsweise
aus ein oder mehreren UV-Lampen, deren Strahlung mittels entsprechend
angeordneter Spiegel auf einen bestimmten Winkelbereich der transparenten
Trommel fokusiert ist. Die Folienbahn 40 wird nun über die
Umlenkrolle 42 auf die transparente Trommel des Maskenbelichters 44 geführt und sodann über die
Umlenkrolle 43 von dem Maskenband 46 abgelöst. Der
Laser 47 strukturiert über
die Maske 48 die Vorderseite der über die Trommel des Maskenbelichters 44 geführte Folienbahn 40.
Durch partielle Ablation der vollflächig auf die Trägerfolie 11 aufgebrachten
elektrisch leitfähigen
Schicht wird die strukturierte Elektroden-Schicht 13 generiert. Die auf der
Rückseite
der Trägerfolie 11 vollflächig aufgebrachte
photosensitive Schicht wird durch die Belichtungseinrichtung 45 des
Maskenbelichters entsprechend dem Maskenband 46 belichtet
und in den belichteten Bereichen ausgehärtet. In einem nachfolgenden
Waschprozess (hier nicht gezeigt) werden anschliessend die nicht
ausgehärteten
Bereiche der photosensitiven Schicht von der Trägerfolie 11 entfernt.
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Die
als Schattenmaske wirkende Schicht 12 wird so durch die
partielle Belichtung der photosensitiven Schicht und die strukturierte
Elektroden-Schicht 13 über
den Laser 47 erzeugt.
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Da
dem Laser die Folienbahn 40 über die Trommel des Maskenbelichters 44 zugeführt wird, gestaltet
sich in diesem Fall die Synchronisierung des Lasers 47 mit
dem Maskenband des Maskenbelichters 44 besonders einfach.
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Weiter
ist es auch möglich,
anstelle eines Trommelbelichters einen Bandbelichter einzusetzen.
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5 zeigt
den prinzipiellen Aufbau einer weiteren Bearbeitungsstation 5 zur
Herstellung des Folienkörpers 10 nach 1a.
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Der
Bearbeitungsstation 5 wird eine Folienbahn 50 zugeführt, die
aus der Trägerfolie 11 besteht, welche – wie oben
bereits beschrieben – vorder-
und rückseitig
vollflächig
mit einer elektrisch leitfähigen Schicht
beschichtet ist. Die Folienbahn 50 wird nun synchronisiert
von zwei Lasern 51 und 53 durch jeweilige Masken 52 und 54 auf
der Vorder- bzw. Rückseite
simultan und passergenau strukturiert. Mittels des Lasers 51 wird
hierbei die die Schattenmaske bildende Schicht der Folienbahn 50 strukturiert
und mittels des Lasers 53 die elektrisch leitfähige Schicht 13 strukturiert.
Die Synchronisation der beiden Laser 51 und 53 wird
bei der in 5 gezeigten Bearbeitungsstation
dadurch vereinfacht, dass die beiden Laser und die beiden Masken 52 und 54 genau
gegenüberliegend
angeordnet sind, so dass die Bewegung des Folienbandes 50 ohne
Einfluss auf die Passerung der von den beiden Lasern 51 und 53 strukturierten Schichten
ist. Es ist natürlich
auch möglich,
die beiden Laser 51 und 53 seitlich versetzt in
einem klar definierten, bei der Synchronisation berücksichtigten Abstand
anzuordnen.
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Der
durch eines der oben beschriebenen Verfahren hergestellte Folienkörper 10 wird
nun in den nachfolgenden Verfahrensschritten mit ein oder mehreren
strukturierten oder unstrukturierten Schichten beschichtet. Die
Anzahl und die Art der auf den Folienkörper 10 aufgebrachten
weiteren Schichten wird von der zu erzielenden Funktionsweise des
herzustellenden organischen Elektronik-Bauteils bestimmt. Die weiter aufzubringenden
Schichten bestehen beispielsweise aus halbleitenden Schichten, Isolations-Schichten
oder Elektroden-Schichten, die vorzugsweise aus organischem Isolationsmaterial, beispielsweise
Polyvinylphenol, organischen Halbleitern, beispielsweise Polythiopen
oder organischen Elektroden-Materialien, wie beispielsweise Polyanilin,
Polypyrol oder dotiertem Polyethylen einer Dicke von 0,5 μm bis 1 μm bestehen.
Diese Materialien können
hierbei in flüssiger
Form, in gelöster
Form oder als Suspension aufgebracht und sodann durch Trocknen oder
in sonstiger Weise verfestigt werden.
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Organische
Halbleiter-Materialien, organisch leitfähige Materialien und organische
Isolationsmaterialien werden hierbei von organischen, metallorganischen
und/oder anorganischen Kunststoffen gebildet, die die jeweiligen
elektrischen Eigenschaften besitzen.
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1b verdeutlicht
nun, dass zur Herstellung eines organischen Feldeffekt-Transistors auf den
von den Schichten 11 bis 13 gebildeten Folienkörper eine
Schicht 14 aus einem organischen Halbleiter-Material, eine
Schicht 15 aus einem organischen Isolationsmaterial und
eine photosensitive elektrisch leitfähige Schicht 16 aufgebracht
wird. Die organische Halbleiter-Schicht 14 besteht beispielsweise
aus konjungierten Polymeren, wie Polythiophenen, Polythienylenvinylenen
oder Polyfluorenderivaten, die aus Lösung durch Spin-Coating, Rakeln oder
Bedrucken aufgebracht werden. Als organische Halbleiter-Schicht
eignen sich auch sog. „small
molecules", d.h.
Oligomere wie Sexithiophen oder Pentacen, die durch eine Vakuumtechnik
aufgedampft werden.
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Weiter
ist es auch möglich,
als Material für die
Isolationsschicht 15 Oxidschichten, beispielsweise Metalloxide
oder Siliziumoxid, zu verwenden, die durch thermisches Aufdampfen
oder Sputtern im Vakuum aufgebracht werden.
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Bei
der photosensitiven Schicht 16 handelt es sich um eine
Schicht aus einem elektrisch leitfähigen Material, welches durch,
Bestrahlung mit elektromagnetischer Strahlung einer bestimmten Wellenlänge seine
Leitfähigkeit/Härte verändert. Beispielsweise
ist es möglich,
als Schicht 16 PEDOT/PANI einzusetzen, welches in einer
Schichtdicke von 50 nm bis 5 μm mittels
Spin-Coating, Rakeln oder Bedrucken auf die Schicht 15 aufgebracht
wird.
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Wie
in 1b angedeutet, wird nach Aufbringen der Schichten 14 bis 16 der
so entstehende Folienkörper
von Seiten der eine Schattenmaske bildenden Schicht 12 durchbelichtet,
so dass die Schicht 16 entsprechend der Form der die Schattenmaske
bildenden Schicht 12 verändert/gehärtet wird. Die Durchbelichtung
kann hier beispielsweise mittels UV-Strahlung erfolgen.
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In
einem nachfolgenden Schritt werden die nicht gehärteten Teile der Schicht 16 beispielsweise mittels
eines Waschprozesses entfernt, so dass, wie in 1c gezeigt,
eine zur elektrisch leitfähigen Schicht 13 passergenau
justierte Schicht 16 auf der Schicht 15 verbleibt.
In einem weiteren Verfahrensschritt wird sodann eine Schutzlackschicht 17 auf
den Folienkörper
nach 1c aufgebracht, so dass sich das in 1d gezeigte
organische Elektronik-Bauteil 1 ergibt. Die strukturierte,
elektrisch leitende Schicht 16 bildet hierbei die Gate-Elektrode und die
strukturierte, elektrisch leitende Schicht die Source- und Drain-Elektroden
eines organischen Feldeffekt-Transistors.
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Üblicherweise
verbleibt die Schicht 12 auf der Trägerfolie 11, es ist
jedoch auch möglich,
dass die Schicht 12 oder – bei entsprechendem Folienaufbau – die Trägerfolie 11 anschliessend
noch von dem restlichen Folienkörper
entfernt bzw. abgezogen wird.
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Anhand
von 6a und 6b wird
nun der Ablauf eines weiteren Verfahrens zur Herstellung eines organischen
Elektronik-Bauteils verdeutlicht.
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Die 6a zeigt
einen Folienkörper,
der aus Schichten 61 bis 67 aufgebaut ist. Die
Schicht 61 ist eine transparente, flexible Trägerfolie.
Die in 6a angedeuteten strukturierten
Schichten 62 und 63 entsprechen den Schichten 12 und 13 nach 1a und werden
gemäss
den Ausführungen
zu den Figuren 1a bis 5 auf die
Trägerfolie 61 aufgebracht. Die
Schicht 62 stellt hierbei eine Schattenmaske dar und die
Schicht 63 bildet die Source- und die Drain-Elektrode eines organischen
Feldeffekt-Transistors.
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Die
Schichten 64 und 65 entsprechen den Schichten 14 und 15 nach 1c und
werden so von einer organischen Halbleiter-Schicht bzw. einer organischen
Isolationsschicht gebildet. Bei der Schicht 66 handelt
es sich um eine Schicht aus einem photosensitiven Material, welches
seine Leitfähigkeit
bei Bestrahlung mit bestimmter elektromagnetischer Strahlung verändert. Die
Schicht 66 besteht so beispielsweise aus PANI/PEDOT, welches
bei Bestrahlung mit geeigneter Wellenlänge nicht leitfähig gemacht
werden kann.
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Bei
der Schicht 67 handelt es sich um eine Schutzlackschicht.
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Wie
in 6a angedeutet, wird der Folienkörper nach 6a nun
von Seiten der Schicht 62 mittels elektromagnetischer Strahlung 68 durchbelichtet,
so dass die strukturierte Schicht 62 als Schattenmaske
für die
Belichtung der photosensitiven Schicht 66 dient. Wie in 6b angedeutet,
entstehen hierdurch in der Schicht 66 erste, nicht leitende Bereiche 66a und
zweite, leitende Bereiche 66b, so dass die Schicht 66 durch
die Belichtung in ihrer elektrischen Leitfähigkeit strukturiert ist. Der
elektrisch leitfähige
Bereich 66b bildet nun die Gate-Elektrode des organischen
Feldeffekt-Transistors, deren Form der Struktur der Schicht 62 entspricht
und die so passergenau zu der strukturierten Schicht 63 ausgerichtet
ist.
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Weiter
ist es auch möglich,
eine leitfähige
organische Schicht aus dotiertem Polyanilin (PANI) oder Polyehtylendioxythiophen
(PEDOT) durch Rakeln, Aufsprühen,
Spin-Coating oder Drucken flächig auf
die Schicht 65 aufzubringen. Hierauf wird eine dünne Schicht
aus Photoresist aufgebracht und wie oben beschrieben strukturiert
belichtet. Bei der Entwicklung wird die freigelegte Polyanilinschicht
durch Einwirkung des Entwicklers deprotiniert und damit nicht-leitend.
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Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung eines organischen Elektronik-Bauteils
wird nun anhand der Figuren 7a bis 7c verdeutlicht.
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7a zeigt
einen aus mehreren Schichten 71 bis 77 bestehenden
Folienkörper.
Die Schichten 71 bis 73 entsprechen den Schicht 11 bis 13 nach 1a bis 5,
so dass die Schicht 72 eine Schattenmaske und die Schicht 73 die
Source- und Drain-Elektrode eines organischen Feldeffekt-Transistors
bilden. Die Schichten 74 und 75 entsprechen den
Schichten 14 und 15 nach 1d, stellen
somit eine organische Halbleiter-Schicht und eine organische Isolationsschicht
dar.
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Bei
der Schicht 76 handelt es sich um eine Schicht aus einem
elektrisch leitfähigen,
transparenten Material, beispielsweise um eine Indium-Zinn-Oxid-Schicht ITO oder
eine dünne
Metallschicht. Die Schicht 77 ist ein Photolack.
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Wie
in 7a angedeutet, wird der Folienkörper nach 7a nun
mittels elektromagnetischer Strahlung 78 von Seiten der
Schicht 72 durchbelichtet, so dass der Photolack der Schicht 77 entsprechend
der als Schattenmaske wirkenden Schicht 72 strukturiert
wird und so ausgehärtete
Bereiche 77b und nicht ausgehärtete Bereiche 77a aufweist.
Der sich so ergebende, in 7b gezeigte
Folienkörper wird
nun einem Ätzprozess
unterworfen, bei dem die nicht von der Photolackschicht 77 geschützten Bereiche
der elektrisch leitfähigen
Schicht 76 entfernt werden, so dass sich das in 7a gezeigte
organische Elektronik-Bauteil 7 ergibt, in dem die elektrisch
leitfähige
Schicht 76 passergenau als Gate-Elektrode zu der von der
Schicht 73 gebildeten Source- und Drain-Elektroden strukturiert
ist.
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Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung eines organischen Elektronik-Bauteils
wird nun anhand der Figuren 8a bis 8c verdeutlicht.
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8a zeigt
einen Folienkörper
mit Schichten 81 bis 87. Die Schichten 81 bis 85 entsprechen den
Schichten 71 bis 75 nach 7a. Die
Schicht 86 wird von einer photosensitiven Waschmaske gebildet.
Die Schicht 87 wird von einer elektrisch leitfähigen Schicht
gebildet, beispielsweise von einer dünnen Metallschicht oder einer
organisch leitfähigen Schicht.
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Wie
in 8a angedeutet, wird der Folienkörper nach 8a nun
mittels elektromagnetischer Strahlung 88 von Seiten der
Schicht 82 durchbelichtet, so dass die Schicht 86 in
bestrahlten Bereichen 86b im Gegensatz zu nicht bestrahlten
Bereichen 86a gehärtet
wird. Der sich so ergebende, in 8b gezeigte
Folienkörper
wird sodann einem Waschprozess unterworfen, in dem nicht ausgehärtete Bereiche
der Schicht 86 mit den darüber liegenden Schichten entfernt
werden, so dass sich der in 8c gezeigte
Schichtaufbau ergibt.
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Es
ist auch möglich,
die anhand der Figuren 1a bis 8c verdeutlichten
Verfahrensschritte mehrfach hintereinander auszuführen, um
so organische Elektronik-Bauteile mit komplizierteren Schichtaufbauten
herzustellen. So zeigt beispielsweise 9a einen
flexiblen, mehrschichtigen Folienkörper 90, der mittels
des anhand der Figuren 1a bis 1d beschriebenen
Verfahrens hergestellt ist. Dieser Folienkörper verfügt über Schichten 91, 93, 94, 95, 96 und 97,
die den Schichten 11 bis 17 nach 1d entsprechen.
Auf diesen Folienkörper werden
sodann strukturierte Schichten 92 und 98 aufgebracht,
wobei die Schicht 92 als Schattenmaske dient und die Schicht 98 eine
strukturierte elektrisch leitfähige
Schicht darstellt. Die Schichten 92 und 98 entsprechen
hierbei den Schichten 12 und 13 nach 1a und
können beispielsweise
mittels einer der in den der Beschreibung zu den Figuren 2 bis 5 geschilderten
Verfahren mittels zueinander synchronisierter strukturgebender Prozesse
zueinander passergenau auf den Folienkörper 90 aufgebracht
werden. Anschliessend werden, wie nach den Figuren 1b bis 1d beschrieben,
die Schichten 99, 100 und 101 aufgebracht
und die Schicht 101 mittels Durchbelichtung von Seiten
der als Schattenmaske dienenden Schicht 92 strukturiert.
Hierdurch ergibt sich das in 9b gezeigte
organische Elektronik-Bauteil 9.