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Die
vorliegende Erfindung betrifft wässrige
Dispersionen enthaltend mindestens einen schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoff und mindestens ein Polyethergruppen enthaltendes Polymer
als Schutzkolloid.
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Zahlreiche
für den
Lebensmittel- und Tierfuttermittelbereich oder für pharmazeutische und kosmetische
Anwendungen geeignete Wirkstoffe, beispielsweise fettlösliche Vitamine,
Carotinoide aber auch die natürlichen
Farbstoffe Curcumin oder Carmin sowie zahlreiche UV-Filter sind
aufgrund ihrer Wasserunlöslichkeit und/oder
ihrer Oxidationsempfindlichkeit nur in Form speziell stabilisierter
Zubereitungen einsetzbar. Eine direkte Verwendung der kristallinen
Materialien u.a. zum Färben
von wässrigen
Lebensmitteln, als Futterzusätze oder
als Wirk- und Effektstoffe in kosmetischen Zubereitungen ist in
der Regel nicht möglich.
Die hohen Anforderungen hinsichtlich Bioverfügbarkeit, Färbungseigenschaften sowie Dispergierbarkeit
insbesondere in wässrigen
aber auch in lipophilen Medien sind nur mittels spezieller Formulierungen
zu erfüllen.
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Nur
durch Zubereitungen, in denen die Wirkstoffe, beispielsweise Carotinoide
in fein verteilter Form und durch Schutzkolloide oxidationsgeschützt vorliegen,
lassen sich bei der direkten Einfärbung von Lebensmitteln zufriedenstellende
Farbausbeuten erzielen. Diese in Tierfuttermitteln verwendeten Formulierungen
führen
zu einer höheren
Bioverfügbarkeit
der Wirkstoffe und damit indirekt zu besseren Färbungseffekten z.B. bei der
Eidotter- oder Fischpigmentierung.
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Aus
der Literatur sind bereits eine Reihe verschiedenster Formulierverfahren
bekannt, die alle das Ziel haben, die Kristallitgröße der Wirkstoffe
zu verkleinern und auf einen Teilchengrößenbereich von kleiner 10 μm zu bringen.
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Zahlreiche
Methoden, u.a. beschrieben in Chimia 21, 329 (1967), WO 91/06292
sowie in WO 94/19411, bedienen sich dabei der Vermahlung von Carotinoiden
mittels einer Kolloidmühle
und erzielen damit Partikelgrößen von
2 bis 10 μm.
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Daneben
existieren kombinierte Emulgier-/Sprühtrocknungsverfahren, wie sie
z.B. in DE-A-12 11 911 oder in EP-A-0 410 236 beschrieben sind.
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Gemäß der europäischen Patentschrift
EP-B-0 065 193 erfolgt die Herstellung von feinverteilten, pulverförmigen Carotinoidpräparaten
dadurch, dass man beispielsweise ß-Carotin in einem flüchtigen,
mit Wasser mischbaren organischen Lösungsmittel bei Temperaturen
zwischen 50°C
und 200°C,
gegebenenfalls unter erhöhtem
Druck, in nerhalb einer Zeit von weniger als 10 Sekunden löst. Aus
der erhaltenen molekulardispersen Lösung wird das ß-Carotin
durch sofortiges schnelles Mischen mit einer wässrigen Lösung eines Schutzkolloids bei
Temperaturen zwischen 0°C
und 50°C
ausgefällt.
Man erhält
so ein kolloid-disperses ß-Carotin-Hydrosol
mit orange-gelber Farbnuance. Anschließende Sprühtrocknung der Dispersion liefert
ein freifließendes Trockenpulver,
das sich in Wasser unter Bildung einer klaren, gelborange gefärbten Dispersion
löst.
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Ein
analoges Verfahren zur Herstellung von feinverteilten, pulverförmigen Carotinoidpräparaten
wird in EP-A-0 937 412 unter Verwendung von mit Wasser nicht mischbaren
Lösungsmitteln
beschrieben.
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WO
98/26008 betrifft die Verwendung eines Gemisches aus niedermolekularen
und hochmolekularen Schutzkolloiden zur Herstellung redispergierbarer
Xanthophyllhaltige Trockenpulver.
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Die
US 4,847,410 und
US 4,959,156 beschreiben
die Herstellung von Copolymeren aus Allylalkoholalkoxylaten und
(Meth)acrylsäure
und deren Einsatz als Dispergiermittel.
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In
der EP-A-0 601 536 werden ferner wasserlösliche Propfcopolymere beschrieben,
die als Dispergiermittel in wässrigen
anorganischen Bindemitteln verwendbar sind.
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Aus
WO 01/96007 sind wasserlösliche
Copolymere bekannt, die durch Copolymerisation von (Meth)acrylsäure oder
von Maleinsäurehalbestern,
einem alkylverkappten alkoxylierten Halbester und optional einer
Dicarbonsäure
sowie optional Styrol hergestellt werden, und ihre Verwendung als
Dispergiermittel für Pigmente
wie beispielsweise CaCO3 ist beschrieben.
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Darüber hinaus
gibt es im Bereich der Wirkstoffe einschließlich des Pflanzenschutzbereichs
zahlreiche Polymere mit den verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten.
Beispielhaft sei auf die WO 03/43420 verwiesen. Sie beschreibt die
Verwendung von Copolymeren als Adjuvantien bei der Behandlung von
Pflanzen. Die Copolymere bestehen aus Olefinen und/oder Vinylethern,
sowie aus ethylenisch ungesättigten
Dicarbonsäuren
bzw. Dicarbonsäurederivaten
und weiteren Comonomeren.
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Hinzuweisen
ist auch auf die
DE 10338437 ,
die die Formulierung von Agrowirkstoffen mit Adjuvantien auf der
Basis von Blockcopolymeren beschreibt.
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Ebenso
beschreibt die
DE 10351004 statistische
radikalische Polymerisate auf Basis von sulfonathaltigen Acrylaten
und ihre Verwendung zur Wirkstofformulierung insbesondere im Pflanzenschutzbereich.
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Aus
der
EP 002820951 sind
ferner Depotpräparate
für Wirkstoffe
bekannt, die aus einem Copolymer bestehend aus Allylalkoholalkoxylaten
und Maleinsäureanhydrid
aufgebaut sind.
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Abschließend sei
noch darauf hingewiesen, dass aus der
US
2,872,369 Copolymere bekannt sind, welche die Löslichkeit
von schwer löslichen
Komponenten in polaren Lösemitteln
erhöhen.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es nunmehr, hydrophobe, schwer wasserlösliche oder
wasserunlösliche
Wirk- und Effektstoffe mit Hilfe von Polymeren in stabile wässrige Dispersionen
bzw. in stabile und gut redispergierbare Trockenpulver zu überführen.
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Stabil
bedeutet im Sinne der Erfindung, dass die Formulierungen über einen
für die
jeweilige Anwendung hinreichenden Zeitraum und Temperaturbereich
u.a. oxidations- und
photostabil sowie sedimentations- und aufrahmstabil sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, Polymere zur Verfügung zu
stellen, welche als Schutzkolloide insbesondere bei Kosmetika, Arzneimitteln,
Nahrungsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln
und Futtermitteln sowie für
Pflanzenschutzmittel einsetzbar sind.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wurde gelöst
durch wässrige
Dispersionen enthaltend mindestens einen schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoff und mindestens ein Polyethergruppen enthaltendes Polymer
als Schutzkolloid, wobei das Polymer erhältlich ist durch Copolymerisation
von
- (a) mindestens einem Allylalkoholalkoxylat
und
- (b) mindestens einem hydrophoben Monomeren, welches aromatische
Funktionen oder aliphatische Funktionen oder aromatische und aliphatische
Funktionen aufweist.
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Unter
der Bezeichnung wässrige
Dispersionen sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung sowohl wässrige Suspensionen
als auch Emulsionen zu verstehen. Bevorzugt sind wässrigen
Suspensionen zu nennen, bei denen die dispergierte Phase mindestens
einen schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen Wirkstoff
als nanopartikuläre
Teilchen enthält.
Im Vordergrund der Erfindung stehen darüberhinaus auch die aus den
obigen wässrigen
Suspensionen hergestellten Trockenpulver oder Emulsionen, bevorzugt
Doppelemulsionen, insbesondere o/w/o-Emulsionen.
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Unter
schwer wasserlösliche
organische Wirkstoffe sind in diesem Zusammenhang solche Verbindungen
zu verstehen, deren Wasserlöslichkeit < 5 Gew.-%, bevorzugt < 1 Gew.-%, besonders
bevorzugt < 0,1 Gew.-%,
ganz besonders bevorzugt < 0,01
Gew.-% ist.
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Als
Wirkstoffe, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung für den Lebensmittel-
und Tierernährungsbereich
sowie Pflanzenschutzbereich oder für pharmazeutische und kosmetische
Anwendungen geeignet sind, seien beispielhaft die folgenden Verbindungen
genannt:
Fettlösliche
Vitamine, wie z.B. die K-Vitamine, Vitamin A und Derivate wie Vitamin
A-Acetat, Vitamin
A-Propionat oder Vitamin A-Palmitat, Vitamin D2 und
Vitamin D3 sowie Vitamin E und Derivate.
Vitamin E steht in diesem Zusammenhang für natürliches oder synthetisches α-, β-, γ- oder δ-Tocopherol,
bevorzugt für
natürliches oder
synthetisches α-Tocopherol
sowie für
Tocotrienol. Vitamin E-Derivate sind z.B. Tocopheryl-C1-C20-Carbonsäureester
wie Tocopherylacetat oder Tocopherylpalmitat.
Mehrfach ungesättigte Fettsäuren, wie
z.B. Linolsäure,
Linolensäure,
Arachidonsäure,
Eicosapentaensäure, Docosahexaensäure.
Lebensmittelfarbstoffe
wie Curcumin, Carmin oder Chlorophyll.
Carotinoide, sowohl
Carotine als auch Xanthophylle, wie z.B. ß-Carotin, Lycopin, Lutein,
Astaxanthin, Zeaxanthin, Capsanthin, Capsorubin, Cryptoxanthin,
Citranaxanthin, Canthaxanthin, Bixin, ß-Apo-4-carotinal, ß-Apo-8-carotinal
und ß-Apo-8-carotinsäureethylester.
Phytosterole,
Coenzym Q10.
Schwerlösliche
Fungizide, wie z.B. Epoxiconazol.
Wasserunlösliche oder schwer wasserlösliche organische
UV-Filtersubstanzen, wie z.B. Verbindungen aus der Gruppe der Triazine,
Anilide, Benzophenone, Triazole, Zimtsäureamide sowie der sulfonierten
Benzimidazole.
Bevorzugte Wirkstoffe sind Carotinoide, insbesondere ß-Carotin,
Lycopin, Lutein, Astaxanthin und Canthaxanthin sowie aus der Reihe
der UV-Filtersubstanzen die Stoffklasse der Triazine, insbesondere
Uvinul T150.
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Die
als Schutzkolloid erfindungsgemäß verwendeten
Polymere sind bereits aus der
DE
10333749 bekannt. In dieser Anmeldung wird jedoch nur die
Verwendung für
die Lederbearbeitung beschrieben. Weitere Verwendungsmöglichkeiten
sind nicht erwähnt.
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Erfindungsgemäß ist es
nunmehr überraschend,
dass die beschriebenen Copolymere sich auch als Schutzkolloide,
insbesondere bei Kosmetika, Arzneimitteln, Nahrungsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und
Futtermitteln eignen.
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In
einer erfindungsgemäß bevorzugten
Ausführungsform
werden Polymerisate verwendet, welche durch Copolymerisation folgender
Monomere erhältlich
sind:
- (a) mindestens ein alkoxylierter ungesättigter
Ether der allgemeinen Formel I, wobei die Variablen wie folgt
definiert sind:
R1, R2,
R3 jeweils gleich oder verschieden und gewählt aus
Wasserstoff und C1-C4-Alkyl wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl
und tert.-Butyl, besonders bevorzugt Methyl oder Wasserstoff, ganz
besonders bevorzugt stehen R1 und R3 für
Wasserstoff und R2 für Wasserstoff oder Methyl;
R4, R5 jeweils gleich
oder verschieden und gewählt
aus Wasserstoff und C1-C4-Alkyl wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl
und tert.-Butyl, besonders bevorzugt Methyl oder Wasserstoff, ganz
besonders bevorzugt ist R4 und R5 jeweils Wasserstoff;
R6 gewählt aus
Wasserstoff, SO3M, PO3M2 und vorzugsweise organische Reste wie C1-C30-Alkyl, bevorzugt linear
oder verzweigt, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl,
iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl,
sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl,
n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl, n-Eicosyl; besonders
bevorzugt C1-C4-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl
und tert.-Butyl; CO-H (Formyl) oder CO-C1-C20-Alkyl, besonders bevorzugt Acetyl, Propionyl,
n-Butyryl, n-Stearyl,
n-Lauryl; CO-C6-C14-Aryl
wie beispielsweise alpha-Naphthoyl,
beta-Naphthoyl und bevorzugt Benzoyl CO-C6H5,
M Alkalimetall, insbesondere Natrium
oder Kalium, oder NH4 + oder
CH3
n eine ganze Zahl von 3 bis 100,
bevorzugt von 10 bis 40,
y eine ganze Zahl von 0 bis 10, bevorzugt
1 bis 10, besonders bevorzugt 1 oder 2, und ganz besonders bevorzugt
1.
und
- (b) mindestens eine vinylaromatische Verbindung, beispielsweise
der allgemeinen Formel VIII in der R1 4 und R1 5 unabhängig voneinander
jeweils für
Wasserstoff, Methyl oder Ethyl stehen, R16 Methyl oder
Ethyl bedeutet und k eine ganze Zahl von 0 bis 2 bedeutet; bevorzugt
sind R1 4 und R1 5 jeweils Wasserstoff,
und bevorzugt gilt k = 0. Bevorzugt wird als Monomer (b) alpha-Methylstyrol
und ganz besonders bevorzugt Styrol eingesetzt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
werden die o.g. Polymerisate erfindungsgemäß als Schutzkolloid verwendet,
die als weiteres Comonomer (c) mindestens eine ethylenisch ungesättigte Mono- oder
Dicarbonsäure
oder mindestens ein von einer ethylenisch ungesättigten Mono- oder Dicarbonsäure abgeleitetes
Anhydrid, besonders bevorzugt mindestens eine ethylenisch ungesättigte Mono-
oder Dicarbonsäure
mit 3 bis 8 C-Atomen oder mindestens ein von einer ethylenisch ungesättigten
Mono- oder Dicarbonsäure mit
3 bis 8 C-Atomen abgeleitetes Anhydrid enthalten.
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Beispiele
für ethylenisch
ungesättigte
Mono- oder Dicarbonsäuren
mit 3 bis 8 C-Atomen
sind Acrylsäure,
(Meth)acrylsäure,
Maleinsäure,
Fumarsäure
und Crotonsäure;
besonders bevorzugt ist Acrylsäure
oder (Meth)acrylsäure,
ganz besonders bevorzugt ist (Meth)acrylsäure.
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Als
von einer Mono- oder Dicarbonsäure
mit 3 bis 8 C-Atomen abgeleitete Anhydride seien beispielsweise
genannt: Maleinsäureanhydrid,
Itaconsäureanhydrid,
Citraconsäureanhydrid,
Methylenmalonsäureanydrid,
bevorzugt Itaconsäureanhydrid
und Maleinsäureanhydrid
und ganz besonders bevorzugt Maleinsäureanhydrid.
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Es
kommen auch gemischte Anhydride in Frage, beispielsweise das gemischte
Anhydrid aus (Meth)acrylsäure
und Essigsäure.
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Ferner
können
optional ein oder mehrere weitere monoethylenisch ungesättigte Monomere
(d) einpolymerisiert werden.
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Das
oder die Monomere (d), das bzw. die optional in das polymere Schutzkolloid
einpolymerisiert werden können,
sind von (c) verschieden. Als bevorzugte Monomere (d) sind zu nennen:
Ethylenisch
ungesättigte
C
3-C
8-Carbonsäurederivate
der allgemeinen Formel II,
Acrylamide der Formel III,
nicht-cyclische Amide der
allgemeinen Formel IVa oder cyclische Amide der allgemeinen Formel
IVb,
C
1-C
20-Alkyl-Vinylether wie Methyl-vinylether,
Ethyl-vinylether, n-Propyl-vinylether, iso-Propyl-vinylether, n-Butyl-vinylether,
iso-Butyl-vinylether, 2-Ethylhexyl-vinylether oder n-Octadecyl-vinylether;
N-Vinyl-Derivate
von stickstoffhaltigen aromatischen Verbindungen, bevorzugt N-Vinylimidazol,
2-Methyl-1-vinylimidazol, N-Vinyloxazolidon, N-Vinyltriazol, 2-Vinylpyridin,
4-Vinylpyridin, 4-Vinylpyridin-N-oxid, N-Vinylimidazolin, N-Vinyl-2-methylimidazolin,
alkoxylierten
ungesättigte
Ester oder Amide der allgemeinen Formel V,
Ester oder Amide der allgemeinen
Formel VI,
ungesättigte Ester der allgemeinen
Formel VII,
Sulfonat-, Phosphat- oder
Phosphonat-Gruppen-haltige Monomere, wie beispielsweise Vinylsulfonsäure und Vinylphosphonsäure und
Verbindungen der allgemeinen Formel IX
wobei Phosphat-Gruppen, Sulfonat-Gruppen
oder Phosphonat-Gruppen gegebenenfalls partiell oder vollständig in
Form von Alkalimetallsalzen vorliegen können.
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Die
in den allgemeinen Formeln II bis VII und IX aufgeführten Variablen
sind unabhängig
voneinander wie folgt definiert:
R7,
gewählt
aus unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl,
sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethyl-propyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl,
n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und
tert.-Butyl, und insbesondere Wasserstoff;
R8 gewählt aus
unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl,
sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethyl-propyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl,
n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl,
Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und
tert.-Butyl, insbesondere Methyl und insbesondere Wasserstoff;
R9 C1-C22-Alkyl,
verzweigt oder unverzweigt, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl,
sec.-Pentyl, neo-Pentyl,
1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl,
n-Octyl, n-Nonyl,
n-Decyl, n-Dodecyl, n-Eicosyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl, ganz besonders bevorzugt Methyl;
R10 Wasserstoff und C1-C22-Alkyl, verzweigt oder unverzweigt, wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl,
iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl,
iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl,
n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Eicosyl; besonders
bevorzugt C1-C4-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl
und tert.-Butyl;
A1 C2-C6-Alkylen, beispielsweise -CH2-,
-CH(CH3)-, -(CH2)2-, -CH2-CH(CH3)-, -(CH2)3-, -CH2-CH(C2H5)-, -(CH2)4-, -(CH2)5-, -(CH2)6-, vorzugsweise
C1-C3-Alkylen; insbeson-dere
-(CH2)2-, -CH2-CH(CH3)- und -CH2-CH(C2H5)-;
x
eine ganze Zahl im Bereich von 2 bis 6, vorzugsweise 3 bis 5;
a
eine ganze Zahl im Bereich von 0 bis 6, vorzugsweise im Bereich
von 0 bis 2;
b eine ganze Zahl im Bereich von 1 bis 40, bevorzugt
1 bis 10,
m eine ganze Zahl im Bereich von 2 bis 200, bevorzugt
10 bis 40;
R11, R12
gleich
oder verschieden und gewählt
aus Wasserstoff, unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl und wobei unverzweigtes und verzweigtes
C1-C10-Alkyl wie
oben stehend definiert ist;
X Sauerstoff oder N-R1 3;
R1 3 gewählt
aus Wasserstoff und unverzweigten oder verzweigten C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl,
1,2-Dimethyl-propyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, -Hexyl;
insbesondere Wasserstoff oder Methyl; Phenyl.
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Die übrigen Variablen
sind wie oben stehend definiert.
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Beispielhaft
ausgewählte
Verbindungen der Formel III sind (Meth)Acrylamide wie Acrylamid,
N-Methylacrylamid, N,N-Dimethylacrylamid, N-Ethylacrylamid, N-Propylacrylamid,
N-tert.-Butylacrylamid, N-tert.-Octylacrylamid, N-Undecylacrylamid
oder die entsprechenden Methacrylamide.
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Beispielhaft
ausgewählte
Verbindungen der Formel IV a sind N-Vinylcarbonsäureamide wie N-Vinylformamid,
N-Vinyl-N-methylfomamid, N-Vinylacetamid oder N-Vinyl-N-methylacetamid; beispielhaft
ausgewählte
Vertreter für
Verbindungen der Formel IV b sind N-Vinylpyrrolidon, N-Vinyl-4-piperidon
und N-Vinyl-epsilon-caprolactam.
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Beispielhaft
ausgewählte
Verbindungen der Formel VI sind (Meth)acrylsäureester und -amide wie N,N-Dialkylaminoalkyl(meth)acrylate
oder N,N-Dialkylaminoalkyl(meth)-acrylamide;
Beispiele sind N,N-Dimethylaminoethylacrylat, N,N-Dimethylaminoethylmethacrylat,
N,N-Diethylaminoethylacrylat, N,N-Diethylaminoethylmethacrylat,
N,N-Di-methylaminopropylacrylat,
N,N-Dimethylaminopropylmethacrylat, N,N-Diethylaminopropylacrylat,
N,N-Diethylaminopropylmethacrylat, 2-(N,N-Dimethylamino)ethylacrylamid,
2-(N,N-Dimethylamino)ethylmethacrylamid, 2-(N,N-Diethylamino)ethylacrylamid,
2-(N,N-Diethylamino)ethylmethacrylamid, 3-(N,N-Dimethylamino)propylacrylamid
und 3-(N,N-Dimethylamino)propylmethacrylamid.
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Beispielhaft
ausgewählte
Verbindungen der Formel VII sind Vinylacetat, Vinylpropionat, Vinylbutyrat, Vinyl-2-ethylhexanoat
oder Vinyllaurat.
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Ganz
besonders bevorzugt wird als Monomer (d) eingesetzt: Methylacrylat,
Methylmethacrylat, Acrylamid, Vinyl-n-butylether, Vinyl-iso-butylether,
N-Vinylformamid, N-Vinylpyrrolidon,
1-Vinylimidazol, 4-Vinylpyridin, Vinylphosphonsäure, Vinylsulfonsäure.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die Monomere (a) bis (d) wie folgt
einpolymerisiert:
- (a) 10 bis 90 Gew.-% mindestens
eines alkoxylierten ungesättigten
Ethers der allgemeinen Formel I, bevorzugt 40 bis 75 Gew.-%,
- (b) 5 bis 80 Gew.-% mindestens eines hydrophoben Monomers, bevorzugt
8 bis 50 Gew.-%,
- (c) 0 bis 50 Gew.-% mindestens einer ethylenisch ungesättigten
Mono- oder Dicarbonsäure
mit 3 bis 8 C-Atomen oder mindestens eines von einer Mono- oder
Dicarbonsäure
mit 3 bis 8 C-Atomen abgeleiteten Anhydrids, bevorzugt 5 bis 30
Gew.-%,
- (d) 0 bis 20 Gew.-% mindestens eines weiteren Monomers, bevorzugt
0 bis 10 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 0 bis 5 Gew.-%,
wobei
die Monomere wie oben stehend definiert sind.
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Die
Herstellung der beschriebenen Polymerisate kann wie folgt durchgeführt werden.
Es ist möglich, die
Monomere (a), (b), (c) und gegebenenfalls (d) durch Lösungspolymerisation,
Fällungspolymerisation
oder vorzugsweise lösemittelfrei
durch Massepolymerisation miteinander zu copolymerisieren. Dabei
können
(a), (b), (c) und gegebenenfalls (d) in Form von statistischen Copolymeren
oder als Blockcopolymere copolymerisieren.
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Druck-
und Temperaturbedingungen für
eine Copolymerisation von (a), (b) (c) und gegebenenfalls (d) sind
im Allgemeinen unkritisch. Die Temperaturen liegen beispielsweise
im Bereich von 60 bis 200°C,
bevorzugt 90 bis 160°C,
der Druck liegt beispielsweise im Bereich von 1 bis 10 bar, bevorzugt
1 bis 3 bar.
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Als
Reaktionszeiten kommen beispielsweise 0,5 Stunden bis 12 Stunden
in Frage, obwohl auch kürzere
und längere
Reaktionszeiten denkbar sind.
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Als
Lösemittel
kommen vorzugsweise solche Lösemittel
in Frage, die als inert gegenüber
Anhydriden, die von Dicarbonsäuren
mit 3 bis 8 C-Atomen abgeleitet sind, gelten, insbesondere Aceton,
Tetrahydrofuran oder 1,4-Dioxan. Als Fällungsmittel eignen sich aromatische
und aliphatische Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Toluol, ortho-Xylol,
meta-Xylol, para-Xylol, Ethylbenzol oder Gemische von einem oder
mehreren der vorstehend genannten aromatischen Kohlenwasserstoffe,
n-Hexan, Petrolether oder Isododekan. Auch Mischungen von aromatischen
und aliphatischen Kohlenwasserstoffen sind geeignet. Außerdem kann
auch Wasser als Lösungsmittel
eingesetzt werden.
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Vorzugsweise
polymerisiert man in Form einer Massepolymerisation ohne den Zusatz
von Lösungsmitteln.
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Wählt man
R6 = Wasserstoff, so kann es vorteilhaft
sein, gewisse Mengen, beispielsweise 1 bis 30 Gew.-%, bezogen auf
die Masse aller Monomere, an Wasser zuzusetzen und so die Bildung
vernetzter Copolymerisate zu verhindern.
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Man
kann Regler einsetzen, beispielsweise Mercaptoethanol oder n-Dodecyl-mercaptan. Geeignete Mengen
sind beispielsweise 0,1 bis 6 Gew.-%, bezogen auf die Masse aller
Monomeren.
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Die
Copolymerisation startet man vorteilhaft durch Initiatoren, beispielsweise
Peroxide oder Hydroperoxide. Als Peroxide bzw. Hydroperoxide seien
Di-tert.-butylperoxid, tert.-Butylperoctoat,
tert.-Butylperpivalat, tert.-Butylper-2-ethylhexanoat, tert.-Butylpermaleinat,
tert.-Butylperisobutyrat, Benzoylperoxid, Diacetylperoxid, Succinylperoxid,
p-Chlorbenzoylperoxid, Dicyclohexylperoxiddicarbonat, beispielhaft
genannt. Auch der Einsatz von Redoxinitiatoren ist geeignet, außerdem Azoverbindungen
wie 2,2'-Azobis(isobutyronitril), 2,2'-Azobis(2-methylpropion-amidin)dihydrochlorid
und 2,2'-Azobis(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril).
Im allgemeinen werden diese Initiatoren in Mengen von 0,1 bis 20
Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 15 Gew.-%, berechnet auf die Masse
aller Monomeren, eingesetzt.
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Durch
die oben beschriebene Copolymerisation erhält man Polymerisate. Die anfallenden
Polymerisate können
Verbindung der allgemeinen Formel I enthalten, und man kann sie
einer Reinigung nach konventionellen Methoden unterziehen, beispielsweise
Umfällen
oder extraktive Entfernung nichtumgesetzter Monomere. Man kann aber
die Reinigung unterlassen und die oben beschriebenen Copolymerisate
im Gemisch mit Verbindung I einsetzen. Wenn ein Lösemittel
oder Fällungs-mittel
eingesetzt wurde, so ist es möglich,
dieses nach beendeter Copolymerisation zu entfernen, beispielsweise
durch Abdestillieren.
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Die
Polydispersität
der oben beschriebenen Polymerisate liegt im Allgemeinen zwischen
2 und 10, bevorzugt bis 7, kann aber höhere Werte annehmen.
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Die
K-Werte der oben beschriebenen Polymerisate betragen 6 bis 100,
vorzugsweise 10 bis 60 (gemessen nach H. Fikentscher bei 25 °C in beispielsweise
Wasser oder Tetrahydrofuran und einer Polymerkonzentration von 1
Gew.-%).
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Die
Herstellung von Monomeren der allgemeinen Formel I ist an sich bekannt.
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Wünscht man
Derivate mit R6 gleich -CO-H (Formyl) oder
-CO-C1-C20-Alkyl
oder -CO-C6-C1 4-Aryl
darzustellen, so geht man vorteilhaft von dem entsprechenden Derivat
mit R6 gleich Wasserstoff aus und setzt
es beispielsweise mit gemischten Anhydriden oder symmetrischen Anhydriden
um. Besonders bevorzugte Anhydride sind Acetanhydrid, Benzoesäureanhydrid
oder H-CO-O-COCH3.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen wässrigen
Dispersionen ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich hierbei um
wässrige
Suspensionen handelt, die mindestens einen der eingangs genannten
schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffe als nanopartikuläre
Teilchen enthalten.
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Die
mittlere Teilchengröße der nanopartikulären Teilchen
in der wässrigen
Dispersion liegt je nach Art der Formulierungsmethode im Bereich
von 0,01 bis 100 μm,
bevorzugt im Bereich von 0,01 bis 10 μm, besonders bevorzugt im Bereich
von 0,01 bis 2 μm,
ganz besonders bevorzugt im Bereich von 0,02 bis 1 μm.
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Die
Mengen der verschiedenen Komponenten der erfindungsgemäßen Dispersionen,
insbesondere Suspensionen werden erfindungsgemäß so gewählt, dass die Zubereitungen
0,1 bis 90 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 40 Gew.-%, besonders bevorzugt
3 bis 30 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 5 bis 25 Gew.-% mindestens eines
schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs, 0,1 bis 99,9 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 70 Gew.-% besonders
bevorzugt 10 bis 60 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 15 bis 35 Gew.-%
eines oder mehrere der polymeren Schutzkolloide enthalten. Die Gewichtsprozentangaben
beziehen sich jeweils auf die Trockenmasse der Formulierung.
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Zusätzlich können die
Zubereitungen noch niedermolekulare Stabilisatoren wie Antioxidantien und/oder
Konservierungsmittel zum Schutz der Wirkstoffe enthalten. Geeignete
Antioxidantien oder Konservierungsmittel sind beispielsweise α-Tocopherol,
Ascorbinsäure,
tert.-Butyl-hydroxytoluol, tert.-Butylhydroxyanisol, Lecithin, Ethoxyquin,
Methylparaben, Propylparaben, Sorbinsäure oder Natriumbenzoat. Die
Antioxidantien bzw. Konservierungsstoffe können in Mengen von 0,01 bis
50 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5
bis 20 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 1 bis 10 Gew.-%, bezogen
auf die Trockenmasse der Formulierung.
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Weiterhin
können
die Dispersionen noch Weichmacher zur Erhöhung der mechanischen Stabilität eines
gegebenenfalls daraus hergestellten Trockenpulvers enthalten. Geeignete
Weichmacher sind beispielsweise Zucker und Zuckeralkohole wie Saccharose,
Glukose, Laktose, Invertzucker, Sorbit, Mannit, Xylit oder Glycerin.
Bevorzugt wird als Weichmacher Laktose eingesetzt. Die Weichmacher
können
in Mengen von 0,1 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 60 Gew.-%, besonders
bevorzugt 20 bis 50 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmasse der Formulierung
enthalten sein.
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Weiterhin
können
die Dispersionen niedermolekulare oberflächenaktive Verbindungen (Emulgatoren) in
einer Konzentration von 0,01 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis
50 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf die
Trockenmasse der Formulierung enthalten. Als solche eignen sich
vor allem amphiphile Verbindungen oder Gemische solcher Verbindungen.
Grundsätzlich
kommen alle Tenside mit einem HLB-Wert von 5 bis 20 in Betracht.
Als entsprechende oberflächenaktive
Substanzen kommen beispielsweise in Betracht: Ester langkettiger
Fettsäuren
mit Ascorbinsäure,
Mono- und Diglyceride von Fettsäuren
und deren Oxyethylierungsprodukte, Ester von Monofettsäureglyceriden
mit Essigsäure,
Zitronensäure,
Milchsäure
oder Diacetylweinsäure,
Polyglycerinfettsäureester
wie z.B. das Monostearat des Triglycerins, Sorbitanfettsäureester,
Propylenglykolfettsäureester
und Lecithin. Bevorzugt wird Ascorbylpalmitat eingesetzt.
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Unter
Umständen
kann es auch vorteilhaft sein, zusätzlich ein physiologisch zugelassenes Öl wie beispielsweise
Sesamöl,
Maiskeimöl,
Baumwollsaatöl,
Sojabohnenöl
oder Erdnußöl sowie
kosmetische Öle,
beispielsweise Paraffinöl,
Glycerylstearat, Isopropylmyristat, Diisopropyladipat, 2-Ethylhexansäurecetylstearylester,
hydriertes Polyisobuten, Vaseline, Caprylsäure/Caprinsäure-Triglyceride, mikrokristallines
Wachs, Lanolin und Stearinsäure
in einer Konzentration von 0,1 bis 500 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis
300 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 100 Gew.-%, bezogen auf den
oder die eingesetzten schwer wasserlöslichen oder wasserunlöslichen
Wirkstoffe zu verwenden.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung einer wässrigen
Dispersion mindestens eines schwer wasserlöslichen oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs durch Dispergieren eines oder mehrerer schwer wasserlöslicher
oder wasserunlöslicher
Wirkstoffe in einer wässrigen
molekulardispersen oder kolloiddispersen Lösung eines Schutzkolloids,
dadurch gekennzeichnet, dass man als Schutzkolloid mindestens ein Polyethergruppen
enthaltendes Polymer verwendet, wobei das Polymer erhältlich ist
durch Copolymerisation von
- (a) mindestens einem
Allylalkoholalkoxylat und
- (b) mindestens einem hydrophoben Monomeren, welches aromatische
Funktionen oder aliphatische Funktionen oder aromatische und aliphatische
Funktionen aufweist.
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Bezüglich einer
näheren
Beschreibung des Polymers sei auf die eingangs erfolgten Erläuterungen
hingewiesen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich beim Dispergierschritt
um die Herstellung einer Suspension mindestens eines schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs in einer wässrigen
molekulardispersen oder kolloiddispersen Lösung mindestens eines Polyethergruppen
enthaltendes Polymers handelt.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass das Dispergieren,
insbesondere Suspendieren folgende Schritte umfasst:
- a1) Lösen mindestens eines schwer
wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs in einem oder mehreren mit Wasser mischbaren, organischen
Lösungsmitteln
oder in einer Mischung aus Wasser und einem oder mehreren mit Wasser
mischbaren, organischen Lösungsmittel
oder
- a2) Lösen mindestens eines schwer
wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs in einem oder mehreren mit Wasser nicht mischbaren, organischen
Lösungsmitteln,
- b) Mischen der nach a1) oder a2) erhaltenen Lösung mit einer wässrigen
molekulardispersen oder kolloiddispersen Lösung mindestens eines Polyethergruppen
enthaltendes Polymers, wobei die hydrophobe Phase des schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs als nanodisperse Phase entsteht und
- c) Abtrennen des organischen Lösungsmittels.
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Die
in der Stufe a1) verwendeten wassermischbaren
Lösungsmittel
sind vor allem wassermischbare, thermisch stabile, flüchtige,
nur Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff enthaltenene Lösungsmittel
wie Alkohole, Ether, Ester, Ketone und Acetate zu nennen. Zweckmäßig verwendet
man solche Lösungsmittel,
die mindestens zu 10 % wassermischbar sind, einen Siedepunkt unter
200°C aufweisen
und/oder weniger als 10 Kohlenstoffe haben. Besonders bevorzugt
werden Methanol, Ethanol, n-Propanol, Isopropanol, 1,2-Butandiol-1-methylether,
1,2-Propandiol-1-n-propylether, Tetrahydrofuran oder Aceton verwendet.
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Der
Begriff "ein mit
Wasser nicht mischbares organisches Lösungsmittel" steht im Sinne der vorliegenden Erfindung
für ein
organisches Lösungsmittel
mit einer Wasserlöslichkeit
bei Normaldruck von weniger als 10 %. Als mögliche Lösungsmittel kommen dabei u.a.
halogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie z.B. Methylenchlorid,
Chloroform und Tetrachlorkohlenstoff, Carbonsäureester wie Dimethylcarbonat,
Diethylcarbonat, Propylencarbonat, Ethylformiat, Methyl-, Ethyl-
oder Isopropylacetat sowie Ether wie Methyl-tert. butylether in
Frage. Bevorzugte, mit Wasser nicht misch bare organische Lösungsmittel
sind die folgenden Verbindungen aus der Gruppe, bestehend aus Dimethylcarbonat,
Propylencarbonat, Ethylformiat, Ethylacetat, Isopropylacetat und
Methyl-tert. butylether.
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Als
besonders bevorzugtes Lösungsmittel
für den
Dispergier/Suspendierschritt verwendet man mindestens ein mit Wasser
mischbares, organisches Lösungsmittel
oder eine Mischung aus Wasser und mindestens einem mit Wasser mischbaren
organischen Lösungsmittel,
ganz besonders bevorzugt Isopropanol oder Aceton.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
des o.g. erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, dass man im Schritt a) die molekulardisperse
Lösung
von mindestens einem schwer wasserlöslichen oder wasserunlöslichen
Wirkstoff bei Temperaturen größer 30°C, vorzugsweise
zwischen 50°C
und 240°C,
insbesondere 100°C
bis 200°C,
besonders bevorzugt 140°C
bis 180°C,
gegebenenfalls unter Druck, herstellt und unmittelbar anschließend im
Schritt b) mit der wässrigen
Lösung
des Schutzkolloids versetzt, wobei sich eine Mischungstemperatur
von 35°C
bis 120°C
einstellt.
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Dabei
wird die Lösungsmittelkomponente
in die wässrige
Phase überführt und
die hydrophobe Phase des bzw. der Wirkstoffe entsteht als nanodisperse
Phase.
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Hinsichtlich
einer näheren
Verfahrens- und Apparatebeschreibung zur oben genannten Dispergierung wird
an dieser Stelle auf EP-B-0 065 193 Bezug genommen.
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Gegenstand
der Erfindung ist außerdem
ein Verfahren zur Herstellung eines Trockenpulvers, enthaltend mindestens
einen schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoff als nanopartikuläre
Teilchen, dadurch gekennzeichnet, dass man die oben beschriebenen
wässrigen
Dispersionen, insbesondere Suspensionen vom Wasser befreit und trocknet.
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Die Überführung in
ein Trockenpulver kann dabei u.a. durch Sprühtrocknung, Sprühkühlung, Gefriertrocknung
oder Trocknung im Wirbelbett, gegebenenfalls auch in Gegenwart eines Überzugsmaterials
erfolgen. Als Überzugsmittel
eignen sich u.a. Maisstärke,
Kieselsäure
oder auch Tricalciumphosphat.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des o.g. Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass man die hergestellte
Suspension mindestens eines schwer wasserlöslichen oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs vor der Überführung in
ein Trockenpulver mahlt.
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Die
Mahlung kann dabei in an sich bekannter Weise z.B. mit einer Kugelmühle erfolgen.
Dabei wird je nach verwendetem Mühlentyp
so lange gemahlen, bis die Teilchen eine über Fraunhofer Beugung ermittelte mittlere
Partikelgröße D[4,3]
von 0,1 bis 100 μm,
bevorzugt 0,2 bis 50 μm,
besonders bevorzugt 0,2 bis 20 μm, ganz
besonders bevorzugt 0,2 bis 5 μm,
insbesondere 0,2 bis 0,8 μm
aufweisen. Der Begriff D[4,3] bezeichnet den volumengewichteten
mittleren Durchmesser (siehe Handbuch zu Malvern Mastersizer S,
Malvern Instruments Ltd., UK).
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Nähere Einzelheiten
zur Mahlung und den dafür
verwendeten Apparaturen finden sich u.a. in Ullmann's Encyclopedia of
Industrial Chemistry, Sixth Edition, 2000, Electronic Release, Size
Reduction, Kapitel 3.6.: Wet Grinding sowie in EP-A-0 498 824.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung eines der oben genannten Trockenpulver ist dadurch
gekennzeichnet, dass man
- a) mindestens einen
schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoff in einem mit Wasser mischbaren, organischen Lösungsmittel
oder einer Mischung aus Wasser und einem mit Wasser mischbaren,
organischen Lösungsmittel
bei Temperaturen größer 30°C löst,
- b) die erhaltene Lösung
mit einer wäßrigen molekulardispersen
oder kolloiddispersen Lösung
mindestens eines Polyethergruppen enthaltendes Polymers, definiert
gemäß Anspruch
1 mischt und
- c) die gebildete Dispersion in ein Trockenpulver überführt.
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Gegenstand
der Erfindung sind auch pulverförmige
Zubereitungen mindestens eines schwer wasserlöslichen oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs, erhältlich
nach einem der oben genannten Verfahren.
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Gegenstand
der Erfindung ist ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung einer
mit Öl
mischbaren Zubereitung in Form einer doppelten Dispersion, enthaltend
mindestens einen schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoff, dadurch gekennzeichnet, dass man die eingangs beschriebenen
wässrigen
Dispersionen in Öl
emulgiert.
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Dabei
wird unter Verwendung eines Emulgators eine Wasser-in-Öl-Emulsion
gebildet, in der die Wasserphase schutzkolloidstabilisierte Nanoteilchen
mindestens einer schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
organischen UV-Filtersubstanz enthält. Als Emulgatoren kommen
an sich bekannte W/O-Emulgatoren mit einem HLB-Wert kleiner 10, insbesondere von 2
bis 6 in Betracht (vgl. H.P. Fiedler, Lexikon der Hilfsstoffe für Pharmazie,
Kosmetik und angrenzende Gebiete, 1996, Seiten 753 ff). Typische
Vertreter dieser Emulgatorklasse sind Partialfettsäureester
mehrwertiger Alkohole z.B. Glycerolmonostearat oder Mischungen aus
Mono-, Di- und Triglyceriden, Partialfettsäureester des Sorbitans und/oder
bevorzugt Fettsäureester
des Polygly cerols wie beispielsweise Polyglycerol Polyricinoleat,
die in einer Konzentration von 10 bis 1000 Gew.-%, vorzugsweise
100 bis 900 Gew.-%, besonders bevorzugt 400 bis 800 Gew.-%, bezogen
auf den oder die Wirksttoffe, verwendet werden.
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Das
Dispersionsmittel kann sowohl synthetischen, mineralischen, pflanzlichen
als auch tierischen Ursprungs sein. Typische Vertreter sind u.a.
Sesamöl,
Maiskeimöl,
Baumwollsaatöl,
Sojabohnenöl
oder Erdnußöl, Ester
mittelkettiger pflanzlicher Fettsäuren sowie Paraffinöl, Glycerylstearat,
Isopropylmyristat, Diisopropyladipat, 2-Ethylhexansäurecetylstearylester,
hydriertes Polyisobuten, Vaseline, Caprylsäure/Caprinsäure-Triglyceride, mikrokristallines
Wachs, Lanolin und Stearinsäure.
Die Menge des Dispersionsmittels beträgt im allgemeinen 30 bis 95,
vorzugsweise 50 bis 80 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse der fertigen
Emulsion.
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Man
kann das Emulgieren kontinuierlich oder diskontinuierlich durchführen.
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Die
physikalische Stabilität
des doppelten Dispersionssystems, wie etwa die Sedimentationsstabilität, wird
erreicht durch eine sehr gute Feinverteilung der Wasserphase in
der Ölphase,
z.B. durch intensive Behandlung mit einem Rotor/Stator-Dispergator
bei Temperaturen von 20 bis 80, bevorzugt 40 bis 70°C oder mit einem
Hochdruckhomogenisator wie einem APV Gaulin bzw. mit einem Höchstdruckhomogenisator
wie dem Microfluidizer im Druckbereich von 700 bis 1000 bar. Die
damit erreichbaren mittleren Durchmesser der wässrig-dispersen Phase sind
kleiner 500 μm,
bevorzugt kleiner 100 μm,
besonders bevorzugt kleiner 10 μm,
insbesondere kleiner 1 μm.
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Gegenstand
der Erfindung sind auch flüssige,
mit Öl
mischbare Zubereitungen mindestens eines schwer wasserlöslichen
oder wasserunlöslichen
Wirkstoffs, erhältlich
nach oben genanntem Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass sie
als doppelte Dispersionssysteme eine wässrig-disperse Phase mit einem
Partikeldurchmesser kleiner 500 μm,
in der schutzkolloid-stabilisierte Teilchen eines oder mehrerer
schwer wasserlöslicher
oder wasserunlöslicher
Wirkstoffe dispergiert vorliegen, in einem Öl als Dispersionsmittel enthalten.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch die Verwendung der o.g. wässrigen Dispersionen als Zusatz
zu Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln,
Tierfuttermitteln, pharmazeutischen und kosmetischen Zubereitungen
sowie Pflanzenschutzmitteln.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch die Verwendung der o.g. pulverförmigen Zubereitungen
als Zusatz zu Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Tierfuttermitteln,
pharmazeutischen und kosmetischen Zubereitungen sowie Pflanzenschutzmitteln.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch die Verwendung der o.g. flüssigen,
mit Öl
mischbaren Zubereitungen als Zusatz zu Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln,
Tierfut termitteln, pharmazeutischen und kosmetischen Zubereitungen
sowie Pflanzenschutzmitteln.
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Im
Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Beispiele
näher beschrieben.
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Herstellung der Polymere
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Beispiel 1:
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Herstellung eines Terpolymers
(Pluriol® A10R/Acrylsäure/Styrol)
(1:1:1)
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373,5
g (0,75 mol) Pluriol A010R (Allylalkoholethoxylat, Fa. BASF AG)
und 78 g (0,77 mol) Essigsäureanhydrid
wurden unter Rühren
auf 150°C
erhitzt und eine Stunde bei 150°C
gehalten. Anschließend
wurden innerhalb von 5 Stunden 54 g (0,7 mol) Acrylsäure, 78,0
g (0,75 mol) Styrol und 10,1 g Di-tert.-Butylperoxid zudosiert.
Anschließend
wurde eine halbe Stunde bei 150°C
nacherhitzt.
K-Wert = 17 (1 % in Wasser)
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Beispiel 2:
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Herstellung eines Terpolymers
(Pluriol® A10R/Acrylsäure/Styrol)
(1:1:3)
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373,5
g (0,75 mol) Pluriol® A010R (Allylalkoholethoxylat,
Fa. BASF AG) wurden in einem 2-I-Kessel vorgelegt und im schwachen
Stickstoffstrom auf 150°C
erhitzt. Nach Erreichen dieser Temperatur wurden innerhalb von 5
Stunden 54 g (0,75 mol) Acrylsäure,
234,0 g (2,25 mol) Styrol und 13,23 g Di-tert.-Butylperoxid zudosiert.
Anschließend
wurde der Ansatz eine halbe Stunde bei 150°C gehalten.
K-Wert (1 %
in Wasser) = 23
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Herstellung der wässrigen
Dispersionen
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Beispiel 3:
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2
g kristallines Astaxanthin und 0,4 g α-Tocopherol wurden in 500 g
THF gelöst.
Die Wirkstofflösung wurde
bei Raumtemperatur und einer Flussrate von 2,11 g/min kontinuierlich
mit einer wässrigen
Lösung,
bestehend aus 2 g Terpolymer (hergestellt gemäß Beispiel 2) und 1098 g destilliertem
Wasser, und einer Flussrate von 28,1 g/min vermischt.
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Die
bei der Mischung entstandenen Teilchen wiesen im THF/Wasser-Gemisch
eine Teilchengröße von 52
nm auf. Anschließend
erfolgte eine Aufkonzentration der Dispersion auf einen Feststoffgehalt
von 6,22 %. Die Teilchengröße in dieser
Dispersion betrug 82 nm. Der Feststoff der Dispersion setzt sich
zusammen aus 13,73 % Astaxanthin, 2,75 % α-Tocoperol und 83,52 % Terpolymer.
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Beispiel 4:
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0,5
g kristallines Astaxanthin und 0,1 g α-Tocopherol wurden in 125 g
THF gelöst.
Die Wirkstofflösung wurde
bei Raumtemperatur und einer Flussrate von 2,31 g/min kontinuierlich
mit einer wässrigen
Lösung,
bestehend aus 10,7 g Terpolymer (hergestellt gemäß Beispiel 2) und 2189,3 g
destilliertem Wasser, und einer Flussrate von 25,3 g/min vermischt.
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Die
bei der Mischung entstandenen Wirkstoffteilchen wiesen im THF/Wasser-Gemisch
eine Teilchengröße von 41
nm auf. Anschließend
erfolgte eine Aufkonzentration der Dispersion auf einen Feststoffgehalt von
6,10 %. Die Teilchengröße in dieser
Dispersion betrug 134 nm. Der Feststoff der Dispersion setzt sich
zusammen aus 16,12 Astaxanthin, 3,22 % α-Tocoperol und 80,66 % Terpolymer.
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Beispiel 5:
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0,5
g kristallines ß-Carotin
und 0,1 g α-Tocopherol
wurden in 125 g THF gelöst.
Die Wirkstofflösung wurde
bei Raumtemperatur und einer Flussrate von 2,12 g/min kontinuierlich
mit einer wässrigen
Lösung,
bestehend aus 10,7 g Terpolymer (hergestellt gemäß Beispiel 2) und 2189,3 g
destilliertem Wasser, und einer Flussrate von 25,6 g/min vermischt.
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Die
bei der Mischung entstandenen Wirkstoffteilchen wiesen im THF/Wasser-Gemisch
eine Teilchengröße von 61
nm auf. Anschließend
erfolgte eine Aufkonzentration der Dispersion auf einen Feststoffgehalt von
16,16 %. Die Teilchengröße in dieser
Dispersion betrug 100 nm. Der Feststoff der Dispersion setzt sich zusammen
aus 14,89 ß-Carotin,
2,98 % α-Tocoperol
und 82,14 % Terpolymer.