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DE102004034457B4 - Antriebsvorrichtung - Google Patents

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DE102004034457B4
DE102004034457B4 DE200410034457 DE102004034457A DE102004034457B4 DE 102004034457 B4 DE102004034457 B4 DE 102004034457B4 DE 200410034457 DE200410034457 DE 200410034457 DE 102004034457 A DE102004034457 A DE 102004034457A DE 102004034457 B4 DE102004034457 B4 DE 102004034457B4
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drive
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Roland Steidle
Stefan Dipl.-Ing. Schwarz (Fh)
Frank Bayer
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Festo SE and Co KG
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F15FLUID-PRESSURE ACTUATORS; HYDRAULICS OR PNEUMATICS IN GENERAL
    • F15BSYSTEMS ACTING BY MEANS OF FLUIDS IN GENERAL; FLUID-PRESSURE ACTUATORS, e.g. SERVOMOTORS; DETAILS OF FLUID-PRESSURE SYSTEMS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F15B15/00Fluid-actuated devices for displacing a member from one position to another; Gearing associated therewith
    • F15B15/08Characterised by the construction of the motor unit
    • F15B15/10Characterised by the construction of the motor unit the motor being of diaphragm type
    • F15B15/103Characterised by the construction of the motor unit the motor being of diaphragm type using inflatable bodies that contract when fluid pressure is applied, e.g. pneumatic artificial muscles or McKibben-type actuators

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Abstract

Antriebsvorrichtung, mit mindestens einem durch Fluidkraft betätigbaren Kontraktionsantrieb (2, 2a, 2b), der einen sich zwischen zwei Kopfstücken (7, 8) erstreckenden Kontraktionsschlauch (3) enthält, welcher bei Fluidbeaufschlagung eines von ihm und von den Kopfstücken (7, 8) begrenzten Beaufschlagungsraumes (17) eine die Kopfstücke (7, 8) im Rahmen einer Arbeitsbewegung zueinander ziehende Längenkontraktion erfährt, wobei an wenigstens einem der Kopfstücke (7, 8) ein dem externen Kraftabgriff dienendes, relativ zum zugeordneten Kopfstück (7) in dessen Hubrichtung bewegbares Kraftabgriffsteil (26) angeordnet ist, das bei der Arbeitsbewegung aufgrund miteinander kooperierender Anschlagmittel (36, 37) vom zugeordneten Kopfstück (7) mitgezogen werden kann und das Bestandteil einer Längenausgleichseinrichtung (35) ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Beaufschlagungsraum (17) unabhängig von der Relativposition zwischen Kraftabgriffsteil (26) und zugeordnetem Kopfstück (7) zur Umgebung hin fluid dicht abgedichtet ist, wobei die Längenausgleichseinrichtung (35) wenigstens teilweise in einer vom Beaufschlagungsraum (17) fluiddicht abgetrennten Aufnahmekammer (32) untergebracht ist, die sich wenigstens teilweise in einem vom zugeordneten...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung, mit mindestens einem durch Fluidkraft betätigbaren Kontraktionsantrieb, der einen sich zwischen zwei Kopfstücken erstreckenden Kontraktionsschlauch enthält, welcher bei Fluidbeaufschlagung eines von ihm und von den Kopfstücken begrenzten Beaufschlagungsraumes eine die Kopfstücke im Rahmen einer Arbeitsbewegung zueinander ziehende Längenkontraktion erfährt, wobei an wenigstens einem der Kopfstücke ein dem externen Kraftabgriff dienendes, relativ zum zugeordneten Kopfstück in dessen Hubrichtung bewegbares Kraftabgriffsteil angeordnet ist, das bei der Arbeitsbewegung aufgrund miteinander kooperierender Anschlagmittel vom zugeordneten Kopfstück mitgezogen werden kann und das Bestandteil einer Längenausgleichseinrichtung ist.
  • Eine aus der DE 100 27 731 C1 bekannte Antriebsvorrichtung dieser Art enthält einen Kontraktionsantrieb, der einen sich aus einem gummielastischen Schlauchkörper und einer koaxial zum Schlauchkörper angeordneten Strangstruktur zusammensetzenden Kontraktionsschlauch aufweist, welcher stirnseitig unter Abdichtung an zwei Kopfstücken befestigt ist. Beide Kopfstücke sind mit Kraftabgriffsmitteln versehen, an denen sich externe Strukturen bzw. Bauteile fixieren lassen, die relativ zueinander bewegt werden sollen. Die einem Kopfstück zugeordneten Kraftabgriffsmittel gehören zu einem Kraftabgriffsteil, das relativ zum zugeordneten Kopfstück in dessen Hubrichtung bewegbar ist, sodass es als zu einer Längenausgleichseinrichtung gehörig angesehen werden kann. Während des Normalbetriebes des Kontraktionsantriebes wird das Kraftabgriffsteil durch eine mit einer Federeinrichtung ausgestattete Kraft-Überlastsicherung in einer Grundstellung gehalten. Zum Betätigen des Kontraktionsantriebes wird der vom Kontraktionsschlauch begrenzte Beaufschlagungsraum mit Druckmedium beaufschlagt, was eine radiale Aufweitung des Kontraktionsschlauches mit gleichzeitiger axialer Kontraktion hervorruft, wobei die Kopfstücke zueinander gezogen werden. Im Sonderfall einer Überbeanspruchung spricht die Kraft-Überlastsicherung an und ermöglicht unter Überwindung der Federkraft eine minimale Verlagerung des Kraftabgriffsteils relativ zum Kopfstück, wobei das Kraftabgriffsteil eine Verbindung zwischen dem Beaufschlagungsraum und der Umgebung freischaltet, um einen Druckabbau innerhalb des Beaufschlagungsraumes hervorzurufen.
  • Es gibt Einsatzfälle für den Kontraktionsantrieb, bei denen eine am Kraftabgriffsteil fixierte Komponente durch Aktivierung des Kontraktionsantriebes in eine bestimmte Position gezogen werden muss und in dieser dann durch Fremdmittel so gehalten wird, dass sie die Position prinzipiell auch dann beibehält, wenn der Kontraktionsantrieb wieder deaktiviert wird. Das Deaktivieren des Kontraktionsantriebes hätte jedoch eine Stauchung des membranartig gestalteten Kontraktionsschlauches zur Folge, mit dem Risiko eines erhöhten Verschleißes oder einer Beschädigung. Daher wird der Kontraktionsantrieb in solchen Fällen meist ständig unter Druck gehalten, mit der Folge einer hohen Beanspruchung und eines relativ hohen Energieverbrauches. Die aus der DE 100 27 731 C1 bekannte Antriebsvorrichtung ermöglicht zwar eine Relativbewegung zwischen dem Kraftabgriffsteil und dem zugeordneten Kopfstück. Auf Grund der starken Vorspannung der Federeinrichtung wirkt sich diese relative Beweglichkeit im Normalbetrieb allerdings nicht aus. Würde stattdessen eine schwächere Feder eingesetzt, könnten die gewünschten Zugkräfte nicht aufgebaut werden, weil der Beaufschlagungsraum mit der Atmosphäre in Verbindung stünde.
  • Aus der US 2 078 106 ist eine Ventilanordnung bekannt, die über einen mit einer Membran ausgestatteten Antrieb verfügt. Die Membran wirkt über einen Stößel auf die Ventilelemente ein, wobei die Position der Membran durch eine an ihr angreifende Stellkraft vorgegeben wird, die aus der Differenz der Stellkräfte einer mechanischen Feder und einer Fluidbeaufschlagung resultiert. Um eine Überbeanspruchung des zwischen dem Stößel und den Ventilelementen vorhandenen Gestänges auszuschließen, ist außerhalb der Fluidbeaufschlagungskammer eine Längenausgleichsvorrichtung vorgesehen, die unter bestimmten Bedingungen eine Relativbewegung zwischen der Membran und dem Stößel zulässt.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, bei einer Antriebsvorrichtung der eingangs genannten Art Maßnahmen vorzusehen, die unter normaler Betriebsbeanspruchung eine Stauchung des Kontraktionsschlauches bei Deaktivierung des Kontraktionsantriebes verhindern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass der Beaufschlagungsraum unabhängig von der Relativposition zwischen Kraftabgriffsteil und zugeordnetem Kopfstück zur Umgebung hin fluiddicht abgedichtet ist, wobei die Längenausgleichseinrichtung wenigstens teilweise in einer vom Beaufschlagungsraum fluiddicht abgetrennten Aufnahmekammer des betreffenden Kopfstückes untergebracht ist, die sich zumindest teilweise in einem vom zugeordneten Kopfstück getragenen rohrförmigen Fortsatz befindet, der in Richtung zum anderen Kopfstück in den Beaufschlagungsraum hineinragt.
  • Auf diese weise wird eine Längenausgleichsmöglichkeit für den Kontraktionsantrieb geschaffen, die es dem Kontraktionsschlauch im Anschluss an eine Arbeitsbewegung auch dann gestattet, in die Strecklage zurückzukehren, wenn das Kraftabgriffsteil diese Rückbewegung nicht mitmachen kann. Das dem Kraftabgriffsteil zugeordnete Kopfstück kann also unter gegenseitigem Entfernen der bis dahin miteinander kooperierenden Anschlagmittel relativ zu dem seine Position beibehaltenden Kraftabgriffsteil in die Ausgangsstellung zurückkehren, wobei sich der Kontraktionsschlauch in den Ursprungszustand strecken kann und nicht abgeknickt wird. Durch den in den Beaufschlagungsraum hineinragenden Fortsatz ist zudem der Vorteil einer Totvolumenreduzierung innerhalb des Beaufschlagungsraumes gegeben, da dieser bei der Betätigung des Kontraktionsantriebes mit einem nurmehr verringerten Fluidvolumen gefüllt werden muss.
  • Als besonders vorteilhafte Ausgestaltung für den Kontraktionsschlauch und dessen Anbindung an die Kopfstücke empfiehlt sich die in der WO 00/61952 A1 beschriebene Bauart.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Für das Kraftabgriffsteil empfiehlt sich eine koaxiale Anordnung bezüglich des zugehörigen Kopfstücks, wobei es mit seinem rückseitigen Endabschnitt zweckmäßigerweise in das Kopfstück eintaucht und mit seinem vorderen Endabschnitt, an dem geeignete Kraftabgriffsmittel zur Verbindung mit einer zu betätigenden Komponente vorgesehen sind, aus dem Kopfstück herausragt.
  • Die Länge des für die Relativbewegung zwischen Kraftabgriffsteil und zugeordnetem Kopfstück zur Verfügung gestellten Verstellweges ist vorzugsweise mindestens so groß wie der bei der Arbeitsbewegung zwischen den beiden Kopfstücken zurückgelegte Arbeitshub, also diejenige Wegstrecke, um die sich die beiden Kopfstücke bei der Arbeitsbewegung aneinander annähern.
  • Um unkontrollierte Relativbewegungen zwischen dem Kraftabgriffsteil und dem zugeordneten Kopfstück zu vermeiden, enthält die Längenausgleichseinrichtung zweckmäßigerweise eine Federeinrichtung, die das Kraftabgriffsteil ständig im Sinne eines Einfahrens in das zugeordnete Kopfstück beaufschlagt. Allerdings ist die Federkraft relativ gering, sodass sich das Kraftabgriffsteil ohne weiteres herausziehen lässt. Die Stellkraft der Federeinrichtung ist auf jeden Fall geringer als die im Normalbetrieb vom Kontraktionsantrieb hervorrufbare Nennkraft.
  • Die Übertragung der Zugkraft vom Kopfstück auf das zugeordnete Kraftabgriffsteil erfolgt vorzugsweise nicht über die gegebenenfalls vorhandene Federeinrichtung, sondern direkt mechanisch über einerseits am Kraftabgriffsteil und andererseits am Kopfstück angeordnete Anschlagmittel, die aneinander zur Anlage kommen können, bevor die Federeinrichtung vollständig gespannt ist. Man realisiert also eine von den Federmitteln unabhängige Zugkraftübertragung, wobei der Kraftfluss der Zugkraft die Federeinrichtung bypassartig umgeht.
  • Die Relativposition zwischen Kraftabgriffsteil und Kopfstück, bei der die Anschlagmittel wirksam werden, kann vorzugsweise variabel eingestellt werden. Hierzu können am Kraftabgriffsteil angeordnete erste Anschlagmittel eine verstellbar auf das Kraftabgriffsteil aufgeschraubte Anschlagmutter beinhalten, die zweckmäßigerweise auch gleichzeitig zur Abstützung der Federeinrichtung dient. Ferner können am Kopfstück vorgesehene zweite Anschlagmittel von der Stirnfläche einer axial verstellbar in das Kopfstück eingeschraubten Anschlaghülse gebildet sein, die vom Kraftabgriffsteil durchgriffen wird und die zweckmäßigerweise gleichzeitig auch zur kopf stückseitigen Abstützung der Federeinrichtung dient. Letztere kann sich innerhalb der Anschlaghülse erstrecken.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Antriebsvorrichtung sieht zwei in Reihe geschaltete Kontraktionsantriebe vor, deren Kraftabgriffsteile einander zugewandt und miteinander bewegungsgekoppelt sind, sodass sie stets nur einheitlich bewegbar sind, und wobei die Bewegung durch eine abwechselnd gegensinnige Betätigung der beiden Kontraktionsantriebe hervorgerufen wird. Die Kontraktionsantriebe sind hierbei in einem solchen Abstand zueinander angeordnet, dass im deaktivierten Zustand beider Kontraktionsantriebe, wenn also beide Kontraktionsschläuche ihre Strecklage einnehmen, bei vollständig ausgefahrenem Kraftabgriffsteil des jeweils einen Kontraktionsantriebes das Kraftabgriffsteil des jeweils anderen Kontraktionsantriebes vollständig eingefahren ist. Es besteht somit die Möglichkeit, eine mit den beiden bewegungsgekoppelten Kontraktionsteilen verbundene Komponente wahlweise in Richtung zum einen oder zum anderen Kontraktionsantrieb zu ziehen, wobei der die Zugkraft hervorrufende Kontraktionsantrieb anschließend, bei unveränderter Position der betreffenden Komponente, deaktiviert wird und in die Ausgangslage zurückkehrt, sodass eine Faltenbildung des Kontraktionsschlauches verhindert wird.
  • Der Kontraktionsschlauch enthält zweckmäßigerweise einen aus gummielastischem Material bestehenden Schlauchkörper und eine zum Schlauchkörper koaxiale Strangstruktur, die zweckmäßigerweise in die Wandung des Schlauchkörpers eingebettet ist. Die Strangstruktur setzt sich vorzugsweise aus einer Vielzahl von hoch zugfesten und zugleich biegbaren Zugsträngen zusammen, die in einer Überkreuzkonfiguration angeordnet sind.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 bis 3 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung, ausgestattet mit einem Kontraktionsantrieb, wobei unterschiedliche Betriebsphasen illustriert sind, und
  • 4 bis 6 ein Ausführungsbeispiel der Antriebsvorrichtung mit zwei gegenläufig aktivierbaren Kontraktionsantrieben, wiederum unter Darstellung verschiedener Betriebszustände.
  • Die in 1 bis 3 gezeigte Antriebsvorrichtung 1 enthält als Antriebsmittel einen durch Fluidkraft betätigbaren Kontraktionsantrieb 2. Als Betätigungsfluid ist insbesondere Druckluft oder ein sonstiges gasförmiges Medium vorgesehen.
  • Ein Betrieb mittels eines hydraulischen Fluides wie Öl oder Wasser ist jedoch ebenfalls möglich.
  • Der Kontraktionsantrieb 2 verfügt über ein lineare Erstreckung aufweisendes, schlauchähnlich konfiguriertes Gebilde, das als Kontraktionsschlauch 3 bezeichnet sei. Dieser Kontraktionsschlauch 3 setzt sich beim Ausführungsbeispiel aus einem aus gummielastischem Material bestehenden Schlauchkörper 4 und einer zu dem Schlauchkörper 4 koaxialen Strangstruktur 5 zusammen, die zumindest partiell in die Wandung des Schlauchkörpers 4 eingebettet ist. Die Strangstruktur 5 ist in 2 durch einen leicht vergrößert dargestellten Ausbruch der Schlauchwandung illustriert.
  • Die Strangstruktur 5 setzt sich zweckmäßigerweise aus einer Vielzahl über eine hohe Zugfestigkeit verfügender, gleichzeitig aber biegbare Eigenschaften besitzender Zugstränge 6 zusammen, die in einer Überkreuzkonfiguration angeordnet sind, sodass sich, in radialer Richtung bezüglich der Längsachse des Schlauchkörpers 4 betrachtet, eine Art Gitterstruktur mit rautenförmigen Gitterelementen ergibt.
  • Bevorzugt sind die Zugstränge 6 in zwei Stranggruppen unterteilt, wobei die innerhalb einer jeweiligen Stranggruppe angeordneten Zugstränge 6 mit gleicher Längsorientierung nebeneinander verlaufen. Diese beiden Stranggruppen erstrecken sich schraubenwendelförmig mit einander entgegengesetztem Windungssinn um die Längsachse des Schlauchkörpers 4, wobei sie durch das Material des Schlauchkörpers 4 zweckmäßigerweise in radialem Abstand zueinander gehalten werden. Der Aufbau kann insbesondere demjenigen entsprechen, wie er in der WO 00/61952 A1 beschrieben ist, auf deren Inhalt hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
  • Der Kontraktionsschlauch 3 erstreckt sich zwischen zwei Kopfstücken, die im Folgenden zur besseren Unterscheidung als vorderes Kopfstück 7 und rückwärtiges Kopfstück 8 bezeichnet werden. Mit seinen beiden Endabschnitten 12 ist der Kontraktionsschlauch 3 jeweils so am zugeordneten Kopfstück 7, 8 befestigt, dass sowohl eine fluiddichte als auch eine zugkraftübertragende feste Verbindung vorliegt.
  • Bei der abgebildeten bevorzugten Befestigungsart sind die Kopfstücke 7, 8 jeweils in ein ein Stück weit axial in den Kontraktionsschlauch 3 eintauchendes Kopfstück-Innenteil 13 und ein den Endabschnitt 12 außen umgreifendes ring- oder hülsenförmiges Kopfstück-Außenteil 14 unterteilt. Diese beiden Kopfstück-Teile 13, 14 begrenzen einen ringförmigen Klemmspalt 15, in den der Endabschnitt 12 fest eingespannt ist. Beim Ausführungsbeispiel hat der Klemmspalt 15 einen konischen Verlauf, und das Kopfstück-Außenteil 14 ist im Sinne einer Verringerung der Klemmspaltbreite mit dem Kopfstück- Innenteil 13 verspannt, sodass sich eine klemmende Fixierung des Endabschnittes 12 ergibt. Zweckmäßigerweise ist das Kopfstück-Außenteil 14 nach Art einer Überwurfmutter gestaltet und durch eine Gewindeverbindung 16 mit dem Kopfstück-Innenteil 13 verschraubt.
  • Durch den Kontraktionsschlauch 3 und die beiden Kopfstücke 7, 8 wird ein zur Umgebung hin dicht abgeschlossener Beaufschlagungsraum 17 begrenzt, in den ein eines der Kopfstücke – vorliegend das rückwärtige Kopfstück 8 – durchsetzender Fluidkanal 18 mündet, durch den hindurch ein unter Druck stehendes Betätigungsfluid der oben angesprochenen Art wahlweise in den Beaufschlagungsraum 17 einspeisbar oder aus diesem abführbar ist.
  • In der aus 1 und 3 hervorgehenden Ausgangsstellung des Kontraktionsantriebes 2 ist der Beaufschlagungsraum 17 drucklos, und der Kontraktionsschlauch 3 nimmt eine Ausgangslänge ein, in der er ohne axiale Beanspruchung gestreckt ist. Die beiden Kopfstücke 7, 8 sind dabei mit einer Ausgangslänge LA zueinander beabstandet.
  • Zur Aktivierung des Kontraktionsantriebes 2 wird unter atmosphärischem Überdruck stehendes Betätigungsfluid über den Fluidkanal 18 in den Beaufschlagungsraum 17 eingespeist. Als Folge weitet sich der Kontraktionsschlauch 3 in der aus 2 ersichtlichen Weise radial auf und erfährt gleichzeitig eine Längenkontraktion, wobei die beiden Kopfstücke 7, 8 im Rahmen einer als Arbeitsbewegung bezeichneten Bewegung zueinander gezogen werden, sodass sich ihr Abstand voneinander auf eine Endlänge LE verringert. Die Differenz zwischen der Ausgangslange LA und der Endlänge LE bezeichnet den Arbeitshub des Kontraktionsantriebes 2.
  • Die Längenkontraktion basiert maßgeblich auf der Strangstruktur 5. Bei der Innendruckbeaufschlagung verändert sich der Gitterwinkel und folglich die Neigung zwischen den Zugsträngen 6 der beiden Stranggruppen, in Verbindung mit einer Längenverkürzung in Richtung der Längsachse des Kontraktionsschlauches 3.
  • Da sich bei der Längenkontraktion die beiden Kopfstücke 7, 8 einander annähern, kann auf an den beiden Kopfstücken 7, 8 befestigten Komponenten 22, 23 eine Zugkraft ausgeübt werden, um diese Komponenten 22, 23 einander anzunähern.
  • Für die Befestigung der Komponenten 22, 23 ist jedes Kopfstück 7, 8 mit als Kraftabgriffsmittel 24, 25 bezeichneten Befestigungsmitteln ausgestattet. Die Kraftabgriffsmittel 24 des rückwärtigen Kopfstückes 8 enthalten beim Ausführungsbeispiel ein in das Kopfstück-Innenteil 13 eingebrachtes Innengewinde, das eine Schraubverbindung der zu fixierenden Kompo nente 22 ermöglicht, was in der Zeichnung allerdings nicht näher dargestellt ist. Die mit dem rückwärtigen Kopfstück 8 fest verbundene externe Komponente 22 ist beim Ausführungsbeispiel ortsfest angeordnet und beispielsweise von einem Maschinengestell oder einer sonstigen Haltestruktur gebildet. An den dem vorderen Kopfstück 7 zugeordneten Kraftabgriffsmitteln 25 hingegen ist eine bewegbare Komponente 23 fixiert, beispielsweise ein aus einer in 1 gezeigten Grundstellung in eine aus 2 und 3 ersichtliche Endstellung zu bewegendes Maschinenteil.
  • Beim Ausführungsbeispiel wird somit die gesamte Arbeitsbewegung durch das vordere Kopfstück 7 ausgeführt, das mithin auch den gesamten Arbeitshub relativ zum rückwärtigen Kopfstück 8 zurücklegt.
  • Der Kontraktionsantrieb 2 ist so ausgelegt, dass er im Normalbetrieb durch entsprechende Fluidbeaufschlagung eine als Nennkraft bezeichenbare Arbeitskraft aufbringen kann, mit der er die bewegbare Komponente 23 verlagern kann.
  • Die dem vorderen Kopfstück 7 zugeordneten Kraftabgriffsmittel 25 befinden sich an einem zweckmäßigerweise stangen- oder stößelförmigen Kraftabgriffsteil 26, das relativ zu dem vorderen Kopfstück 7 in dessen Hubrichtung bewegbar ist. Das Kraftabgriffsteil 26 taucht mit seinem rückseitigen Endab schnitt 27 in insbesondere koaxialer Anordnung von axial außen her in das vordere Kopfstück 7 hinein, während sein vorderer Endabschnitt 28 nach vorne aus dem vorderen Kopfstück 7 herausragt und mit den Kraftabgriffsmitteln 25 versehen ist. Letztere bestehen beim Ausführungsbeispiel aus einem Außengewinde.
  • Der rückseitige Endabschnitt 27 des Kraftabgriffsteils 26 taucht in eine vom vorderen Kopfstück 7 definierte längliche Aufnahmekammer 32 ein, die sich in Längsrichtung des Kontraktionsantriebes 2 erstreckt und die vom Beaufschlagungsraum 17 fluiddicht abgetrennt ist. Beim Ausführungsbeispiel wird die Aufnahmekammer 32 zum Teil von einem rückseitig am Kopfstück-Innenteil 13 angeordneten rohrförmigen Fortsatz 33 des vorderen Kopfstückes 7 gebildet, der koaxial ein Stück weit in den Beaufschlagungsraum 17 hineinragt und an seinem dem rückwärtigen Kopfstück 8 zugewandten rückwärtigen Ende durch einen Boden 34 dicht verschlossen ist. Der Fortsatz 33 ist vorzugsweise koaxial zum Kontraktionsschlauch 3 angeordnet.
  • Da der Fortsatz 33 einen gewissen Anteil des Füllvolumens des Beaufschlagungsraumes 17 einnimmt, ergibt sich für den Betrieb des Kontraktionsantriebes 2 eine Einsparung an Betätigungsfluid.
  • Das Kraftabgriffsteil 26 ist Bestandteil einer insgesamt mit Bezugsziffer 35 bezeichneten Längenausgleichseinrichtung, die eine Faltenbildung bzw. ein Abknicken des Kontraktionsschlauches 3 verhindert, wenn das vordere Kopfstück 7 im Anschluss an eine Arbeitsbewegung eine Rückbewegung in die Ausgangsstellung durchführt, während gleichzeitig die bewegbare Komponente 23 an Ort und Stelle verharrt. Ein solcher Einsatz der Antriebsvorrichtung 1 liegt beispielsweise dann vor, wenn die bewegbare Komponente 23 ein Ventilglied ist, das nach dem Umschalten aus der Grundstellung für längere Zeit in der Endstellung verbleiben soll und in dieser Endstellung auch ohne dauerhafte Zugbeaufschlagung durch den Kontraktionsantrieb 2 fixiert ist. Ohne die Längenausgleichseinrichtung würde in einem solchen Falle das vordere Kopfstück 7 trotz Druckentlastung des Beaufschlagungsraumes 17 in der aus 2 ersichtlichen, an das rückwärtige Kopfstück 8 angenäherten Endstellung verbleiben, und der nicht mehr unter Innendruck stehende Kontraktionsschlauch 3 würde knicken, was zu Schäden am Schlauchkörper 4 und/oder an der Strangstruktur 5 führen könnte.
  • Weitere Bestandteile der Längenausgleichseinrichtung 35 sind erste und zweite Anschlagmittel 36, 37, die bei der Arbeitsbewegung kraftübertragend aneinander anliegen, sodass die vom vorderen Kopfstück 7 ausgehende Zugkraft in das Kraftabgriffsteil 26 eingeleitet und dieses mitgezogen wird.
  • Die ersten Anschlagmittel 36 sind beim Ausführungsbeispiel von einer Anschlaghülse 42 gebildet, die in axial verstellbarer Weise koaxial in die Aufnahmekammer 32 eingeschraubt ist. Zueinander komplementäre Außen- und Innengewinde 43 am Außenumfang der Anschlaghülse 42 und am Innenumfang der Aufnahmekammer 32 ermöglichen ein komplettes axiales Versenken der Anschlaghülse 42 im Innern der Aufnahmekammer 32. Die dem rückwärtigen Kopfstück 8 zugewandte ringförmige Stirnfläche der Anschlaghülse 42 bildet eine erste Anschlagfläche 44.
  • Das Kraftabgriffsteil 26 durchsetzt die Anschlaghülse 42 in axial verschiebbarer Weise und trägt an dem über die erste Anschlagfläche 44 hinausragenden Endbereich die zweiten Anschlagmittel 37, die vorliegend eine auf das Kraftabgriffsteil 26 aufgeschraubte Anschlagmutter 45 beinhalten, an deren der ersten Anschlagfläche 44 zugewandter Axialseite eine ringförmige zweite Anschlagfläche 46 vorgesehen ist. Letztere kann sich unmittelbar an der Anschlagmutter 45 befinden oder auch, wie abgebildet, an einer der Anschlagmutter 45 zur Anschlaghülse 42 hin vorgelagerten Anschlagscheibe 47.
  • Bei Durchführung der Arbeitsbewegung drückt die am vorderen Kopfstück 7 angeordnete erste Anschlagfläche 44 auf die mit dem Kraftabgriffsteil 26 verbundene zweite Anschlagfläche 46 und zieht das Kraftabgriffsteil 26 mit.
  • Die Längenausgleichseinrichtung 35 enthält weiterhin eine das Kraftabgriffsteil 26 ständig im Sinne eines Einfahrens in das vordere Kopfstück 7 beaufschlagende Federeinrichtung 48. Letztere ist insbesondere eine Druckfedereinrichtung und besteht beim Ausführungsbeispiel aus einer Schraubendruckfeder, die vom Kraftabgriffsglied 26 koaxial durchsetzt wird. Außen wird die Federeinrichtung 48 koaxial über einen kompressionsabhängig mehr oder weniger großen Längenabschnitt hinweg von der Anschlaghülse 42 umschlossen.
  • Die Federeinrichtung 48 stützt sich mit ihrem dem vorderen Kopfstück 7 zugewandten vorderen Endabschnitt an einer ringförmigen Abstufung 52 der Anschlaghülse 42 ab, während sie andernends gegen einen insbesondere von den zweiten Anschlagmitteln 37 gebildeten Radialvorsprung des Kraftabgriffteils 26 arbeitet. Auf diese Weise wird das Kraftabgriffsteil 26 durch eine Federkraft FF ständig im Einfahrsinne beaufschlagt, also im Sinne einer Annäherung der am Kraftabgriffsteil 26 vorgesehenen Kraftabgriffsmittel 25 an das vordere Kopfstück 7.
  • Ist an dem Kraftabgriffsteil 26 keine zu bewegende Komponente befestigt, nimmt das Kraftabgriffsteil 26 bedingt durch die Federeinrichtung die in 3 ersichtliche, in das vordere Kopfstück 7 eingefahrene Stellung ein. Die beiden Anschlag flächen 44, 46 sind hierbei um einen gewissen Verstellweg S zueinander beabstandet. Letzterer entspricht zweckmäßigerweise dem Arbeitshub des vorderen Kopfstückes 7 und ist jedenfalls nicht geringer als dieser.
  • Durch Veränderung der Axialposition der Anschlagmutter 45 bezüglich des Kraftabgriffteils 26 und/oder der Anschlaghülse 42 bezüglich des vorderen Kopfstücks 7 lässt sich die Länge des Verstellweges S stufenlos variieren.
  • Die Federeinrichtung 48 ist so ausgelegt, dass ihre Federkraft FF erheblich geringer ist als die Nennkraft des Kontraktionsantriebes 2.
  • Das Kraftabgriffsteil 26 kann entgegen der Federkraft FF in die aus 1 und 2 hervorgehende ausgefahrene Stellung aus dem vorderen Kopfstück 7 herausgezogen werden. Diese ausgefahrene Stellung wird durch die gegenseitige Anlage der ersten und zweiten Anschlagflächen 44, 46 definiert. Die Federeinrichtung 48 ist in diesem Zustand komprimiert, allerdings nicht bis zum maximal möglichen Kompressionsgrad.
  • Die Relativposition zwischen dem Kraftabgriffsteil 26 und dem vorderen Kopfstück 7 wirkt sich auf den fluidischen Beaufschlagungszustand innerhalb des Beaufschlagungsraumes 17 nicht aus. Letzterer ist und bleibt zur Umgebung hin fluid dicht abgedichtet, egal in welcher Stellung sich das Kraftabgriffsteil 26 befindet. Es wird also durch das bewegliche Kraftabgriffsteil 26 keine Ventilfunktion zum fallweisen Entlasten des Beaufschlagungsraumes 17 erfüllt, wie dies beispielsweise in der DE 100 27 731 C1 der Fall ist.
  • Die 1 bis 3 offenbaren einen bevorzugten Betriebsablauf der Antriebsvorrichtung 1, um die bewegbare Komponente 23 aus der in 1 gezeigten Grundstellung in die Endstellung gemäß 2 und 3 zu verbringen und dort zu belassen.
  • In dem Betriebzustand gemäß 1 befindet sich der Kontraktionsantrieb 2 in seiner Ausgangsstellung, und das an der bewegbaren Komponente 23 fixierte Kraftabgriffsteil 26 nimmt die durch die gegenseitige Anlage der ersten und zweiten Anschlagflächen 44, 46 definierte ausgefahrene Stellung ein.
  • In der sich anschließenden Betriebsphase wird der Kontraktionsantrieb 2 durch Fluidzufuhr in den Beaufschlagungsraum 17 aktiviert, sodass das vordere Kopfstück 7 unter Zurücklegung des Arbeitshubes in Richtung zum rückwärtigen Kopfstück 8 verlagert wird. Die sich dabei ergebende Endstellung ist in 2 illustriert. Bei diesem Arbeitshub wird das Kraftabgriffsteil 26 unter Beibehaltung seiner bezüglich des vorderen Kopfstücks 7 eingenommenen Relativposition durch das Zusammenwirken der Anschlagmittel 36, 37 mitgezogen, sodass folglich auch die Komponente 23 in die Endstellung gezogen wird.
  • Da die einzelnen Federwindungen der Federeinrichtung 48 in der wirksamen Stellung der Anschlagmittel 36, 37 noch nicht auf Block aneinander anliegen, erfolgt über die Anschlagmittel 36, 37 eine von der Federeinrichtung 48 unabhängige Zugkraftübertragung vom vorderen Kopfstück 7 auf das Kraftabgriffsteil 26, wobei der Kraftfluss der Zugkraft die Federeinrichtung 48 quasi umgeht. Es ist mithin eine sehr exakte Positionierung der zu bewegenden Komponente 23 möglich, ohne Beeinflussung durch die Baulänge oder den Kompressionsgrad der Federeinrichtung 48.
  • Für die weitere Erläuterung sei unterstellt, dass die bewegbare Komponente 23 ihre Endstellung auch ohne Aufrechterhaltung der Zugkraft des Kontraktionsantriebes 2 beibehält. Dies trifft beispielsweise für den Fall zu, dass es sich bei der bewegbaren Komponente 23 um einen Ventilschieber handelt, der reibungsbedingt oder durch andere Fixiermittel in der einmal eingenommenen Endstellung verharrt.
  • Bedingt durch die stabile Endstellung der bewegbaren Komponente 23 ist ein weiter andauernder aktiver Zustand des Kontraktionsantriebes 2 nicht erforderlich. Daher wird das Beaufschlagungsfluid aus dem Beaufschlagungsraum 17 abge führt, sodass ein Druckabbau stattfindet, der gemäß 3 ein erneutes Strecken des Kontraktionsschlauches 3 zur Folge hat. Bei diesem Strecken führt das vordere Kopfstück 7 eine Rückbewegung in die Ausgangsstellung aus, die allerdings ohne das durch die fixierte bewegbare Komponente 23 ortsfest festgehaltene Kraftabgriffsteil 26 stattfindet. Das vordere Kopfstück 7 bewegt sich also relativ zu dem Kraftabgriffsteil 26, welches dabei weiter in das vordere Kopfstück 7 einfährt. Unterstützt wird diese Bewegung durch die Federeinrichtung 48.
  • Da der Verstellweg S wenigstens dem Arbeitshub und mithin auch dem gleichlangen Rückhub des vorderen Kopfstückes 7 entspricht, kann das vordere Kopfstück 7 sich auf jeden Fall so weit zurückbewegen, dass der Kontraktionsschlauch 3 seine Strecklage einnimmt, wie sie auch vorliegt, wenn am deaktivierten Kontraktionsantrieb 2 keine Komponenten 22, 23 befestigt sind.
  • Die axiale Länge der Aufnahmekammer 32 ist so gewählt, dass der gewünschte Verstellweg S für das Kraftabgriffsteil 26 auf jeden Fall garantiert ist.
  • Zweckmäßigerweise sind an dem vorderen Kopfstück 7 Führungsmittel 53 angeordnet, die das Kraftabgriffsteil 26 so umschließen, dass Letzteres verschiebbar geführt ist. Die Führungsmittel 53 sind zweckmäßigerweise Bestandteil der An schlaghülse 42 und können von einem gelochten Bodenabschnitt derselben gebildet sein, an dem sich auch die Federeinrichtung 48 abstützt. Es kann sich aber auch um eine gesonderte Führungsbuchse handeln.
  • Die in 4 bis 6 gezeigte Antriebsvorrichtung 1' setzt sich jeweils aus zwei identischen Kontraktionsantrieben 2a, 2b der anhand der 1 bis 3 beschriebenen Bauart des dortigen Kontraktionsantriebes 2 zusammen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher wegen der konstruktiven und funktionellen Einzelheiten auf die Ausführungen zu den 1 bis 3 verwiesen.
  • Die beiden Kontraktionsantriebe 2a, 2b sind in Reihe geschaltet, vorzugsweise mit koaxialer Anordnung, wobei ihre vorderen Kopfstücke 7 und mithin die diesbezüglich verstellbar gelagerten Kraftabgriffsteile 26 einander zugewandt sind. Mit ihrem rückwärtigen Kopfstück 8 sind die Kontraktionsantriebe 2a, 2b jeweils an einer ortsfesten Komponente 22 festgelegt.
  • Die beiden Kraftabgriffsteile 26 sind zur Ausführung synchroner Bewegungen miteinander bewegungsgekoppelt, was beim Ausführungsbeispiel dadurch realisiert ist, dass sie mit ihren Kraftabgriffsmitteln 25 gemeinsam an einer bewegbaren Komponente 23 befestigt sind. Bei Letzterer kann es sich unmittelbar um ein zu bewegendes externes Bauteil handeln oder aber um ein zur Antriebsvorrichtung 1 gehörendes Kupplungsteil, das zur Verbindung der beiden Kraftabgriffsteile 26 dient und an dem nicht näher dargestellte Befestigungsmittel zur Befestigung einer zu bewegenden externen Komponente vorgesehen sind.
  • Die beiden Kontraktionsantriebe 2a, 2b sind in einer derartigen Relativposition zueinander angeordnet, dass im in 4 und 6 dargestellten deaktivierten Zustand beider Kontraktionsantriebe 2a, 2b bei vollständig in das zugeordnete vordere Kopfstück 7 eingefahrenem Kraftabgriffsteil 26 des jeweils einen Kontraktionsantrieb das Kraftabgriffsteil 26 des jeweils anderen Kontraktionsantriebes die bezüglich des zugeordneten vorderen Kopfstücks 7 ausgefahrene Stellung einnimmt.
  • Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, die bewegbare Komponente 23 zwischen der in 4 gezeigten Grundstellung und der in 5 und 6 gezeigten Endstellung aktiv hin und her zu bewegen und dabei in jeder dieser Stellungen den für das Verlagern in die betreffende Stellung verantwortlichen Kontraktionsantrieb 2a, 2b zu deaktivieren, um Letzterem ohne Ausknicken des Kontraktionsschlauches 3 die Einnahme der Ausgangsstellung zu ermöglichen.
  • Im Betriebszustand der 4 befindet sich die bewegbare Komponente 23 in der Grundstellung, wobei das Kraftabgriffsteil 26 des links abgebildeten Kontraktionsantriebes 2b eingefahren und das Kraftabgriffsteil 26 des rechts abgebildeten Kontraktionsantriebes 2a ausgefahren ist.
  • Um die bewegbare Komponente 23 in die Endstellung zu verlagern, wird der rechte Kontraktionsantrieb 2a aktiviert, während der linke Kontraktionsantrieb 2b deaktiviert bleibt. Somit wird die bewegbare Komponente 23 vom rechten Kontraktionsantrieb 2a in die Endstellung gezogen, während gleichzeitig das Kraftabgriffsteil 26 des linken Kontraktionsantriebes 2b aus dem an Ort und Stelle verbleibenden vorderen Kopfstück 7 unter Komprimierung der Federeinrichtung 48 herausgezogen wird.
  • In der nächsten, aus 6 ersichtlichen Betriebsphase wird der rechte Kontraktionsantrieb 2a deaktiviert, sodass sich sein vorderes Kopfstück 7 relativ zu dem an Ort und Stelle bleibenden Kraftabgriffsteil 26 in die Ausgangsstellung zurückbewegen kann. Dabei fährt das Kraftabgriffsteil 26 in das vordere Kopfstück 7 des rechten Kontraktionsantriebes 2a ein. Der linke Kontraktionsantrieb 2b ist weiterhin deaktiviert.
  • Zum Zurückbewegen der bewegbaren Komponente 23 in die Grundstellung gemäß 4 findet ein umgekehrter Bewegungsablauf statt, wobei bei deaktiviert bleibendem rechten Kontraktionsantrieb 2a der linke Kontraktionsantrieb 2b zunächst aktiviert und dann wieder deaktiviert wird.
  • Es besteht somit die Möglichkeit, die bewegbare Komponente 23 für längere Zeit in wahlweise einer von zwei Stellungen zu positionieren und dabei nach der Positionierung beide Kontraktionsantriebe 2a, 2b ohne Beschädigungsgefahr im deaktivierten Zustand zu belassen.
  • Abschließend sei noch zu erwähnen, dass bei Bedarf beiden Kopfstücken 7, 8 des Kontraktionsantriebes 2, 2a, 2b in der beschriebenen Weise ein bewegliches Kraftabgriffsteil 26 zugeordnet sein kann.

Claims (16)

  1. Antriebsvorrichtung, mit mindestens einem durch Fluidkraft betätigbaren Kontraktionsantrieb (2, 2a, 2b), der einen sich zwischen zwei Kopfstücken (7, 8) erstreckenden Kontraktionsschlauch (3) enthält, welcher bei Fluidbeaufschlagung eines von ihm und von den Kopfstücken (7, 8) begrenzten Beaufschlagungsraumes (17) eine die Kopfstücke (7, 8) im Rahmen einer Arbeitsbewegung zueinander ziehende Längenkontraktion erfährt, wobei an wenigstens einem der Kopfstücke (7, 8) ein dem externen Kraftabgriff dienendes, relativ zum zugeordneten Kopfstück (7) in dessen Hubrichtung bewegbares Kraftabgriffsteil (26) angeordnet ist, das bei der Arbeitsbewegung aufgrund miteinander kooperierender Anschlagmittel (36, 37) vom zugeordneten Kopfstück (7) mitgezogen werden kann und das Bestandteil einer Längenausgleichseinrichtung (35) ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Beaufschlagungsraum (17) unabhängig von der Relativposition zwischen Kraftabgriffsteil (26) und zugeordnetem Kopfstück (7) zur Umgebung hin fluid dicht abgedichtet ist, wobei die Längenausgleichseinrichtung (35) wenigstens teilweise in einer vom Beaufschlagungsraum (17) fluiddicht abgetrennten Aufnahmekammer (32) untergebracht ist, die sich wenigstens teilweise in einem vom zugeordneten Kopfstück (7) getragenen rohrförmigen Fortsatz (33) befindet, der in Richtung zum anderen Kopfstück (8) in den Beaufschlagungsraum (17) hineinragt.
  2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftabgriffsteil (26) mit seinem rückseitigen Endabschnitt (27) koaxial in das Kopfstück (7) eintaucht und mit seinem Kraftabgriffsmittel (25) aufweisenden vorderen Endabschnitt (28) aus dem Kopfstück (7) herausragt.
  3. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mögliche Verstellweg zwischen dem Kraftabgriffsteil (26) und zugeordnetem Kopfstück (7) wenigstens so lang ist wie der bei der Arbeitsbewegung zwischen den beiden Kopfstücken (7, 8) zurückgelegte Arbeitshub.
  4. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Fortsatz (33) koaxial in den Beaufschlagungsraum (17) hineinragt.
  5. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längenausgleichseinrichtung (35) eine das Kraftabgriffsteil (26) ständig im Sinne eines Einfahrens in das zugeordnete Kopfstück (7) beaufschlagende Federeinrichtung (48) aufweist.
  6. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftabtriebsteil (26) stangenförmig ausgebildet und von der Federeinrichtung (48) koaxial umschlossen ist.
  7. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (48) als Druckfedereinrichtung, vorzugsweise in Gestalt einer Schraubendruckfeder, ausgebildet ist.
  8. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft der Federeinrichtung (48) geringer ist als die im Normalbetrieb vom Kontraktionsantrieb (2, 2a, 2b) hervorrufbare Nennkraft.
  9. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagmittel (36, 37) eine von der Federeinrichtung (48) unabhängige Zugkraftübertragung vom Kopfstück (7) auf das Kraftabgriffsteil (26) ermöglichen.
  10. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass bei wirksamen Anschlagmitteln (36, 37) der durch diese bewirkte Kraftfluss zwischen Kopfstück (7) und Kraftabgriffsteil (26) die Federeinrichtung (48) umgeht.
  11. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, gekennzeichnet durch am Kraftabgriffsteil (26) angeordnete Anschlagmittel (37), die zweckmäßigerweise gleichzeitig zur Abstützung der Federeinrichtung (48) dienen.
  12. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagmittel (37) eine verstellbar auf das Kraftabgriffsteil (26) aufgeschraubte Anschlagmutter (45) beinhalten.
  13. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch am Kopfstück (7) angeordnete Anschlagmittel (36), die von einer verstellbar in das Kopfstück (7) eingeschraubten und vom Kraftabgriffsteil (26) koaxial durchsetzten Anschlaghülse (42) gebildet sind.
  14. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlaghülse (42) zur kopfstückseitigen Abstützung der Federeinrichtung (48) vorgesehen ist.
  15. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch zwei in Reihe geschaltete, abwechselnd gegensinnig betätigbare Kontraktionsantriebe (2a, 2b), deren Kraftabgriffsteile (26) einander zugewandt und miteinander bewegungsgekoppelt sind, und die derart relativ zueinander angeordnet sind, dass im deaktivierten Zustand beider Kontraktionsantriebe (2a, 2b) bei vollständig ausgefahrenem Kraftabgriffsteil (26) des jeweils einen Kontraktionsantriebes (2a, 2b) das Kraftabgriffsteil (26) des jeweils anderen Kontraktionsantriebes (2b, 2a) vollständig eingefahren ist.
  16. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontraktionsschlauch (3) des Kontraktionsantriebes (2) einen aus gummielastischem Material bestehenden Schlauchkörper (4) und eine zum Schlauchkörper (4) koaxiale, zweckmäßigerweise in die Wandung des Schlauchkörpers (4) eingebettete Strangstruktur (5) aufweist.
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