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DE102004027789B4 - Austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung und Spritzpistole - Google Patents

Austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung und Spritzpistole Download PDF

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Abstract

Austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung zum Anbringen an einer Spritzpistole, wobei die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung eine integrierte Spritzdüse und eine Spritzpistolenbecheraufnahme aufweist, an welcher ein Spritzpistolenbecher lösbar befestigt und gehalten werden kann, und die Spritzpistolenbecheraufnahme hierfür ein Befestigungsmittel mit auskragenden Haltemitteln für den Spritzpistolenbecher aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lackiermittelleiteinrichtung ein auskragendes Haltemittel mit vier Armen aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung zum Anbringen an einer Spritzpistole, wobei die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung eine integrierte Spritzdüse und eine Spritzpistolenbecheraufnahme aufweist, an welcher ein Spritzpistolenbecher lösbar befestigt und gehalten werden kann, und die Spritzpistolenbecheraufnahme hierfür ein Befestigungsmittel mit auskragenden Haltemitteln für den Spritzpistolenbecher aufweist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Spritzpistole mit einer derartigen Lackiermittelleiteinrichtung.
  • Bekannte Spritzpistolen haben zum Auftragen eines Lackiermittels zwischen einem Lackiermitteleinlass, an welchem in der Regel ein Spritzpistolenbecher angeordnet ist, und einem Lackiermittelauslass, der in der Regel durch eine Spritzpistolendüse realisiert ist, eine Bohrung, durch welche das Lackiermittel von dem Lackiermitteleinlass zu dem Lackiermittelauslass gelangt. Der Aufbau einer herkömmlichen Spritzpistole macht es notwendig, dass die Spritzpistole nach einem Lackiervorgang von dem Lackiermittel bzw. von Rückständen des Lackiermittels gereinigt werden muss. Hierzu verwendet man meistens ein Lösungsmittel, welches an dem Lackiermitteleinlass bereit gestellt wird und wie ein Lackiermittel durch die Spritzpistole zu dem Lackiermittelauslass der Spritzpistole gelangt. Hierbei wird die Bohrung bzw. alle mit dem Lackiermittel in Kontakt tretende Teile der Spritzpistole gereinigt. Dieser Reinigungsprozess ist nicht nur aufwendig, sondern belastet sowohl die Gesundheit eines Anwenders als auch die Umwelt.
  • Daher wurde beispielsweise in der DE 33 46 165 C2 eine gattungsgemäße austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung beschrieben.
  • Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung, eine Lackiermittelleiteinrichtung und eine Spritzpistole bereitzustellen, bei welchen ein Becherwechsel an der Spritzpistole schnell vorgenommen werden kann und der Becher sicher befestigt ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird zum einen von einer austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und zum anderen mit einer Spritzpistole mit den Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst.
  • Vorteilhafter Weise sind hierbei nach einem Lackiervorgang alle mit dem Lackiermittel in Berührung gekommenen Teile austauschbar an der Spritzpistole angeordnet, so dass ein Reinigen der Spritzpistole, insbesondere ein Reinigen der Spritzpistole mit einem Lösungsmittel, idealerweise vollständig entfällt.
  • Unter dem Begriff „Spritzpistole” versteht man im Wesentlichen eine einsatzfähige Lackierpistole zum Durchführen von Lackierarbeiten. In der Regel setzt sich eine derartige Spritzpistole aus einem Spritzpistolengrundkörper und aus an diesem Spritzpistolengrundkörper zusätzlich angebrachten Bauteilen zusammen.
  • Die Bezeichnung „Lackiermitteleinlass” beschreibt die Haupteinlassöffnung der Spritzpistole, durch welche das Lackiermittel beispielsweise von einem Spritzpistolenbecher in die Spritzpistole gelangt. In der Regel steht der Lackiermitteleinlass mit dem Ausgang eines Spritzpistolenbechers in Kontakt.
  • In diesem Zusammenhang versteht man unter dem Begriff „Lackiermittelauslass” einer Spritzpistole diejenige Öffnung, aus welcher das Lackiermittel aus der Spritzpistole austritt. Dies ist bei einer einsatzbereiten Spritzpistole in der Regel die Spritzpistolendüse. Reduziert man die Spritzpistole jedoch auf den Spritzpistolengrundkörper, an dem noch keine weiteren Anbauteile, wie etwa eine Spritzpistolendüse, angeordnet sind, ist der Lackiermittelauslass der Spritzpistole derjenige Öffnungsbereich, aus welchem das durch den Lackiermitteleinlass in den Spritzpistolengrundkörper gelangte Lackiermittel wieder aus der Spritzpistole im Bereich des Spritzpistolenkopfes austritt. Der Spritzpistolenkopf ist im vorliegenden Fall derjenige Bereich der Spritzpistole, an welchem die Spritzpistolendüse angeordnet ist.
  • Im Sinne der Erfindung umfasst der Begriff „Lackiermittelleiteinrichtung” jegliche Bauteile, die dafür vorgesehen sind bzw. die dazu geeignet sind, ein Lackiermittel, welches der Spritzpistole über einen Lackiermitteleinlass zugeführt wird, bis an den Lackiermittelauslass der Spritzpistole zu führen.
  • Die Spritzpistole zum Auftragen eines Lackiermittels kann eine Aufnahme für eine Lackiermittelleiteinrichtung aufweisen, mit welcher das Lackiermittel von einem Ausgang einer Einrichtung zum Bereitstellen eines Lackiermittels, insbesondere von einem Spritzpistolenbecherausgang, zu einem Lackiermittelauslass der Spritzpistole gelangt, wobei die Aufnahme von einem Lackiermitteleinlass der Spritzpistole bis zu einem Lackiermittelauslass der Spritzpistole angeordnet ist. Durch das Vorhandensein einer derartigen Aufnahme kann die Lackiermittelleiteinrichtung vorteilhafter Weise besonders einfach an die Spritzpistole angeordnet werden. Hierdurch erhöht sich zum einen insbesondere die Geschwindigkeit eines Farbwechsels hinsichtlich der Spritzpistole. Zum anderen kommt die eigentliche Spritzpistole bei ordnungsgemäßer Handhabung mit einem Lackiermittel nicht mehr in Kontakt, sodass das Reinigen der Spritzpistole von einem zuvor verwendeten Lackiermittel entfällt, sodass die Arbeiten mit einer Spritzpistole im Allgemeinen wesentlich sauberer und dadurch anwenderfreundlicher durchgeführt werden können.
  • Um die Lackiermittelleiteinrichtung baulich besonders einfach an der Spritzpistole anordnen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtungsaufnahme eine Aussparung der Spritzpistole bildet. Hierbei bildet die Lackiermittelleiteinrichtung einen relativ großen Bereich der Spritzpistole. Beispielsweise bildet die Lackiermitteleiteinrichtung einen Teilbereich bzw. eine Hälfte des Spritzpistolenkopfes.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Lackiermittelleiteinrichtungsaufnahme einen Hohlraum der Spritzpistole bildet. Bei einer derartigen Ausführungsform wird die Lackiermittelleiteinrichtung nicht außen an die Spritzpistole angebracht, sondern in einen dafür vorgesehenen Hohlraum der Spritzpistole eingeführt und dort angeordnet.
  • Vorteilhaft ist eine Spritzpistole zum Auftragen eines Lackiermittels mit einem Lackiermitteleinlass und einem Lackiermittelauslass, bei der der Lackiermitteleinlass und der Lackiermittelauslass mit einem Verbindungskanal untereinander verbunden sind und mehr als 40% oder mehr als 60%, vorzugsweise mehr als 90%, des Verbindungskanals austauschbar an der Spritzpistole angeordnet sind. Hierdurch werden Reinigungsarbeiten wesentlich erleichtert. Idealerweise ist der komplette Verbindungskanal zwischen dem Lackiermitteleinlass und dem Lackiermittelauslass austauschbar an der Spritzpistole fixiert. Vorteilhafter Weise wird somit ein Säubern der Spritzpistole von einem zuvor benutzten Lackiermittel überflüssig, sodass insbesondere ein Farbwechsel an der Spritzpistole wesentlich schneller vorgenommen werden kann.
  • Für einen schnellen Farbwechsel an der Spritzpistole ist es auch vorteilhaft, wenn mindestens ein farbführendes Bauteil der Spritzpistole als Einwegeinsatz ausgeführt sind.
  • Demzufolge ist vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung als Einwegeinsatz ausgeführt ist. Im allgemeinen gilt dies für jeden Verbindungskanal zwischen dem Lackiermitteleinlass und dem Lackiermittelauslass. Durch einen Einwegeinsatz wird nahezu jede Art von Reinigung der Spritzpistole hinsichtlich eines Lackiermittels überflüssig. Abgesehen von der hieraus resultierenden Zeitersparnis ist der Einsatz insbesondere von Lösungsmitteln gänzlich überflüssig bzw. zumindest sehr stark reduziert. Somit ist die Umwelt sowie die Gesundheit eines Anwenders geschont und zusätzlich ist die Lebensdauer der Spritzpistole erhöht.
  • Die Spritzpistole hat baulich einen besonders einfachen Aufbau, weil die Lackiermittelleiteinrichtung eine Spritzdüse aufweist. Da in der Regel an die Spritzdüse keine besonders hohen Maßgenauigkeitsanforderungen gestellt sind, kann die Spritzdüse vorteilhafter Weise in die Lackiermittelleiteinrichtung integriert sein. Vorteilhaft ist es auch, dass durch die in der Lackiermittelleiteinrichtung integrierte Spritzdüse das Reinigen der Farbdüse nicht mehr notwendig ist.
  • Der Begriff „Spritzdüse” ist im Sinne der Erfindung gleichbedeutend mit der Bezeichnung „Farbdüse”.
  • Ebenfalls ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung eine Farbnadelhauptführung aufweist. Somit kann eine Farbnadel baulich besonders einfach an die Lackiermittelleiteinrichtung angeordnet werden.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleitrichtung eine Farbnadel aufweist. Somit ist auch eine Reinigung einer Farbnadel nicht mehr notwendig, da diese bereits in der Lackiermittelleiteinrichtung integriert ist und dementsprechend mit der Lackiermittelleiteinrichtung ausgetauscht wird.
  • Somit ist nicht nur die Lackiermittelleiteinrichtung als Einsatzteil, insbesondere als Einwegeinsatz, ausgeführt, sondern gleichzeitig auch die Spritzdüse und/oder die Farbnadel vorzugsweise einschließlich der Farbnadelhauptführung.
  • Damit auf einfache Art und Weise ein Spritzpistolenbecher an die Lackiermittelleiteinrichtung einer Spritzpistole angeordnet werden kann, weist die Lackiermittelleiteinrichtung ein Befestigungsmittel für einen Spritzpistolenbecher auf. Es versteht sich, dass dieses Befestigungsmittel nicht nur für die Aufnahme eines Spritzpistolenbechers geeignet ist. Vielmehr kann es sich bei weiteren Ausführungsvarianten um ein Befestigungsmittel handeln, an welchem unterschiedliche Einrichtungen zum Bereitstellen eines Lackiermittels anordenbar sind. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Spritzpistolenbecher” jegliche Art von bekannten Bechern im Zusammenhang mit einer Lackiertechnik erfasst ist. Insbesondere umfasst der Begriff „Spritzpistolenbecher” Fliess-, Saug-, und Airless-Becher.
  • Um den Spritzpistolenbecher oder eine andere beliebige Einrichtung zum Bereitstellen eines Lackiermittels vorteilhaft an der Lackiermittelleiteinrichtung anbringen zu können, weist das Befestigungsmittel auskragende Haltemittel auf.
  • Die Lackiermittelleiteinrichtung kann besonders einfach an der Spritzpistole angeordnet werden, wenn die Spritzpistole eine Gelenkkupplung aufweist. Mittels dieser Gelenkkupplung ist eine Verbindung zwischen Farbnadelsteuerungsmittel der Spritzpistole und der in der Lackiermittelleiteinrichtung integrierten Farbnadel konstruktiv einfach realisiert, so dass die Schnittstelle „Farbnadel/Farbnadelsteuerungsmittel” vorteilhaft überbrückt ist. Darüber hinaus werden Kräfte von einer Betätigungsmechanik eines Spritzpistolenhebels oder von einem Strahlregulierungsventil konstruktiv einfach auf die integrierte Farbnadel übertragen. Gegebenenfalls ist mittels der Gelenkkupplung eine vorteilhafter Übersetzung der zu übertragenden Kräfte möglich.
  • Eine weitere Ausführungsvariante sieht vor, dass die Spritzpistole einen pneumatischen Muskel aufweist. Dieser pneumatische Muskel ist zwischen dem Farbnadelsteuerungsmittel der Spritzpistole und der Farbnadel derart angeordnet, dass ebenfalls ein einfacher und schneller problemloser Austausch der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung vorgenommen werden kann.
  • Zum sicheren Verbinden der Steuerungsmittel mit der Farbnadel hintergreift beispielsweise ein Ende der Farbnadel im Bereich dieser Schnittstelle einen Steg der Gelenkkupplung und des pneumatischen Muskels derart, das die Farbnadel sicher gegenüber der Farbdüse hin und her bewegt werden kann.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Beschreibung anliegender Zeichnung erläutert, in welcher beispielhaft Spritzpistolen mit unterschiedlichen Lackiermittelleiteinrichtungen dargestellt sind.
  • Es zeigt
  • 1 schematisch eine Ansicht einer Spritzpistole mit einer nicht erfindungsgemäßen austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung,
  • 2 schematisch einen Querschnitt durch eine weitere Spritzpistole mit einer nicht erfindungsgemäßen austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung, welche eine Farbdüse aufweist,
  • 3 schematisch einen Querschnitt durch eine Spritzpistole, bei welcher der Bereich, an dem die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung angeordnet wird, gesondert durch eine Ausschnittskennzeichnung A hervorgehoben ist,
  • 4 schematisch den gekennzeichneten Ausschnitt A aus der 3 mit dem Spritzpistolenkopf der Spritzpistole aus der 3,
  • 5 schematisch eine nicht erfindungsgemäße Lackiermittelleiteinrichtung als farbführendes Einsatzteil mit integrierter Farbdüse und integrierter Farbnadel,
  • 6 schematisch eine Ansicht einer weiteren Spritzpistole mit einer Aussparung für eine Lackiermittelleiteinrichtung,
  • 7 schematisch eine Ansicht einer nicht erfindungsgemäßen austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung,
  • 8 schematisch eine Ansicht der weiteren Spritzpistole aus der 6 mit der in der Aussparung angelegten Lackiermittelleitrichtung aus der 7,
  • 9 schematisch eine Ansicht einer Spritzpistole und einer daran austauschbar angeordneten nicht erfindungsgemäßen Lackiermittelleiteinrichtung mit einem integrierten Adapter zur Aufnahme eines Fliessbechers,
  • 10 schematisch eine Ansicht einer alternativen Spritzpistole mit einer daran austauschbar angeordneten nicht erfindungsgemäßen Lackiermittelleiteinrichtung zur Aufnahme eines Saugbechers,
  • 11 schematisch eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Spritzpistole mit einer Aufnahme für eine Lackiermittelleiteinrichtung,
  • 12 schematisch eine Ansicht einer nicht erfindungsgemäßen austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung zum Einsetzen in die Spritzpistole aus der 11,
  • 13 schematisch eine Ansicht einer Farbnadel zum Einsetzen in die Lackiermittelleiteinrichtung aus der 12,
  • 14 schematisch eine Ansicht der Spritzpistole aus der 11 mit der daran angeordneten Lackiermittelleiteinrichtung aus der 12 und der Farbnadel aus der 13,
  • 15 schematisch eine Ansicht einer nicht erfindungsgemäßen Lackiermittelleiteinrichtung mit einem tellerförmig auskragenden Haltemittel,
  • 16 schematisch eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Lackiermittelleiteinrichtung mit einem auskragenden Haltemittel mit vier Haltearmen,
  • 17 schematisch einen Querschnitt durch eine Spritzpistole mit einer Gelenkkupplung zwischen einer Farbnadel und einem Farbnadelsteuerungsmittel und
  • 18 schematisch einen Querschnitt durch eine Spritzpistole mit einem pneumatischen Muskel zwischen einer Farbnadel und einem Farbnadelsteuerungsmittel.
  • Die in der 1 dargestellte Spritzpistole 1 besteht im Wesentlichen aus einem Haltebereich 2 der Spritzpistole 1 und einem Spritzpistolenkopf 3 der Spritzpistole 1. Der Haltebereich 2 der Spritzpistole 1 dient primär dazu, dass ein Anwender die Spritzpistole 1 während des Arbeitsvorganges bequem halten und bedienen kann.
  • Der Spritzpistolenkopf 3 umfasst einen Lackiermitteleinlass 4 und einen Lackiermittelauslass 5. An dem Lackiermitteleinlass 4 wird in der Regel ein Spritzpistolenbecher 117 (siehe 2) an die Spritzpistole 1 angeordnet. An dem Lackiermittelauslass 5 sind im Wesentlichen eine Farbdüse 6, ein Luftverteilerring 7 und eine Dichtung 8 an die Spritzpistole 1 angeordnet. Im Bereich des Spritzpistolenkopfes 3 ist darüber hinaus ein Farbnadelzylinder 9, der eine Farbnadel 10 führt, sowie ein Strahlregulierventil 11 angeordnet. Mittels des Strahlregulierventils 11 ist die Stellung der Farbnadel 10 in der Spritzpistole 1 einstellbar.
  • Ein wesentlicher Bestandteil des Spritzpistolenkopfes 3 stellt die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 12 dar. Mittels der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 12 gelangt ein Lackiermittel 116 (siehe 2) von einem Spritzpistolenbecher 117 bzw. von dem Lackiermitteleinlass 4 zu dem Lackiermittelauslass 5 bzw. zu der Farbdüse 6 der Spritzpistole 1. Ist ein Lackiervorgang beendet, wird die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 12 von der Spritzpistole 1 abgenommen und gegebenenfalls entsorgt. Anschließend wird eine neue austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 12 an die Spritzpistole 1 angebracht. Durch diese einfache Austauschmöglichkeit entfällt bei ordnungsgemäßer Verwendung der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 12 die Reinigung der Spritzpistole 1. Die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 12 ist in diesem Ausführungsbeispiel derart gestaltet, dass sie, in Sprührichtung 13 gesehen, die linke Hälfte des Spritzpistolenkopfes 3 bildet.
  • Die in der 2 alternativ gezeigte Spritzpistole 101 umfasst ebenfalls eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 112, wobei die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 112 in diesem Ausführungsbeispiel eine integrierte Farbdüse 115 aufweist.
  • Bei der Verwendung gelangt ein Lackiermittel 116 aus einem Spritzpistolenbecher 117 über einen Spritzpistolenbecherausgang 118 in einen Lackiermitteleinlass 104 der Spritzpistole 101 und von dort mittels der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 112 an den Lackiermittelauslass 105 der Spritzpistole 101. Der Lackiermittelauslass 105 der Spritzpistole 101 ist in diesem Ausführungsbeispiel die integrierte Farbdüse 115 der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 112.
  • Die in den schematischen Querschnittsdarstellungen 119 (2) und 120 (3) dargestellte Spritzpistole 101 weist eine Farbnadel 121 auf, die über ein Strahlregulierventil 111 (siehe auch 1, Bezugsziffer 11) angesteuert wird, sodass ein Sprühstrahl 122, der aus der integrierten Farbdüse 115 austritt, einstellbar ist.
  • Die in der 3 dargestellte Spritzpistole 101 verdeutlicht nochmals den Kopfbereich 103, der eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 112 (siehe auch 1 und 2) aufweist.
  • In einem im Ausschnitt 123 vergrößert dargestellten Spritzpistolenkopf 103 (siehe 4) ist die Lackiermittelleiteinrichtung 112 angeordnet und im Bereich der integrierten Farbdüse 115 mittels eines Luftverteilerrings 107 im Spritzpistolenkopf 103 (siehe 2 und 3) gehalten. Die Lackiermittelleiteinrichtung 112 weist an ihrer dem Spritzpistolenbecher 117 (siehe 2 und 3) zugewandten Seite eine Spritzpistolenbecherzufuhr 124 auf. Neben der integrierten Farbdüse 115 weist die Lackiermittelleiteinrichtung 112 als farbführendes Einsatzteil zusätzlich auch eine integrierte Farbnadel 125 auf. Die integrierte Farbnadel 125 ist durch eine Farbnadelführung 126 geführt, welche an dem gegenüberliegenden Ende 127 der Farbdüse 115 an der Lackiermittelleiteinrichtung 112 angeordnet ist. Die Farbnadelführung 127 weist darüber hinaus eine Verbindungsmöglichkeit 128 zu einer Verlängerung 129 der Farbnadel 125 (siehe 5) und damit zu einem Strahlregulierventil 111 (siehe auch 2, Bezugsziffer 11) auf.
  • Die in den 6 und 8 gezeigte Spritzpistole 201 weist an ihrem Spritzpistolenkopf 203 eine Aussparung 230 auf, in welche die austauschbare Leiteinrichtung 212 (siehe 7) angeordnet werden kann.
  • Die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 212 weist sowohl eine integrierte Farbdüse 215 als auch eine integrierte Farbnadel 225 auf.
  • Die integrierte Farbnadel 225 bewegt sich im Einbauzustand gemäß der Pfeilrichtung 231 innerhalb der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 212. An dem der Nadelspitze 232 abgewandten Ende 233 der integrierten Farbnadel 225 weist die Farbnadel 225 eine Verriegelung 234 auf, die im eingebauten Zustand (siehe 8) mit einem Farbnadelsteuerungsmittel 235 fest aber lösbar korrespondiert. Das Farbnadelsteuerungsmittel 235 steht indes zum einen mit einem Strahlregulierungsventil 11 (siehe beispielsweise 1) und zum anderen mit einem Spritzpistolenhebel 236 in Kontakt.
  • Neben einem ersten Bereich 237, in welchem die integrierte Farbdüse 215 und die integrierte Farbnadel 225 angeordnet sind, weist die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 212 einen zweiten Bereich 238 auf, der eine Aufnahme 239 für einen Spritzpistolenbecher 117 (siehe beispielsweise 2) aufweist.
  • Die in der 9 illustrierte Spritzpistole 301 hat einen ähnlichen Aufbau wie die Spritzpistole 201 aus den 6 und 8. An dem Spritzpistolenkopf 303 der Spritzpistole 301 ist jedoch eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 312 angeordnet, die als Spritzpistolenbecheraufnahme 339 einen Adapter 340 integriert hat. Mittels des Adapters 340 kann ein Austausch eines Spritzpistolenbechers 117 (siehe 2) wesentlich schneller vorgenommen werden als über eine Spritzpistolenbecheraufnahme 239 (siehe 7), die ein Gewinde aufweist.
  • Sowohl die Spritzpistolenbecheraufnahme 239 als auch die Spritzpistolenbecheraufnahme 339 mit dem integrierten Adapter 340 sind insbesondere für die Aufnahme von Fliess-Bechern vorgesehen.
  • Die in der 10 dargestellte Spritzpistole 401 weist eine alternative austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 412 auf, die im Spritzpistolenkopf 403 der Spritzpistole 401 angeordnet ist. Der Spritzpistolenkopf 403 ist hierbei derart ausgebildet, dass die Aussparung 430 zur Aufnahme der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 412 der Gestalt ist, dass die Spritzpistolenbecheraufnahme 439 dem Haltebereich 402 der Spritzpistole 401 zugewandt ist. Somit eignet sich die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 412 zur Aufnahme eines Saug-Bechers (hier nicht abgebildet).
  • Es versteht sich, dass der Kopfbereich 403 der Spritzpistole 401 in einer weiteren Ausführungsvariante derart mit einer Aussparung 430 versehen werden kann, dass je nach Anordnung der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 412 entweder ein Fliess-Becher oder ein Saug-Becher an der Spritzpistole 401 angeordnet werden kann. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel ist der Kopfbereich 403 derart ausgebildet, dass er sowohl eine Aussparung 230 (siehe 6) als auch eine Aussparung 430 (siehe 10) aufweist. Je nachdem, in welche Richtung die Spritzpistolenbecheraufnahme 439 hierbei ausgerichtet wird, eignet sich die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 412 entweder zur Aufnahme eines Fliess-Bechers oder zur Aufnahme eines Saug-Bechers.
  • Die in der 11 gezeigte Spritzpistole 501 weist ebenfalls eine Aussparung 530 zur Aufnahme einer austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 512 (siehe 12) auf. Die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 512 weist sowohl eine integrierte Farbdüse 515 als auch eine integrierte Farbnadel 525 (siehe 13) auf.
  • Bei der Darstellung nach der 14 ist die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 512 in die Aussparung 530 der Spritzpistole 501 eingelegt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Spritzpistole 501 zweigeteilt, sodass an dem hier abgebildeten ersten Seitenteil 550 zum einen die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 512 angeordnet wird. Zum anderen wird an dem ersten Seitenteil 550 ein zweites Seitenteil (hier nicht dargestellt) angeordnet. Es versteht sich, dass das hier nicht näher gezeigte zweite Seitenteil ebenfalls eine Aussparung 530 aufweist. Das zweite Seitenteil wird derart mit dem ersten Seitenteil 550 zusammengefügt, dass die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 512 von beiden Seitenteilen sicher gehalten und geklemmt wird. Um das erste Seitenteil 550 mit dem zweiten Seitenteil fest aber lösbar zu verbinden, wird eine Schraube (hier nicht dargestellt) des zweiten Seitenteils in eine Gewindebohrung 551 des ersten Seitenteils 550 eingeschraubt. Hierdurch ist das zweite Seitenteil betriebssicher mit dem ersten Seitenteil 550 zu einer voll funktionsfähigen Spritzpistole 501 verbunden.
  • Um einen Luftverteilerring 107 (siehe 4) mit ausreichend Druckluft versorgen zu können, weist in diesem Ausführungsbeispiel das erste Seitenteil 550 entsprechende Luftkanäle 552 (hier nur exemplarisch dargestellt und beziffert) auf.
  • Die in der 15 gezeigte Lackiermittelleiteinrichtung 612 weist im Bereich ihrer Spritzpistolenbecheraufnahme 639 ein tellerförmiges auskragendes Haltemittel 660 auf. Das tellerförmig auskragende Haltemittel 660 ist hierbei derart geformt, dass es sich besonders gut an eine Außenkontur eines Spritzpistolenbechers 117 (siehe 2) anpassen kann und den Spritzpistolenbecher 117 hierdurch zusätzlich oder ausschließlich stützt. Auf Grund des zusätzlichen Haltes den ein Spritzpistolenbecher 117 durch das tellerförmig auskragende Haltemittel 660 erfährt, wird beispielsweise eine einfache Steckverbindung zwischen einem Spritzpistolenbecher 117 und einer Spritzpistole 101 wesentlich betriebssicherer.
  • Ein auskragendes Haltemittel 760 mit vier Armen 761, 762, 763 und 764 weist die Lackiermittelleiteinrichtung 712 (16) auf. Das auskragende Haltemittel 760 ist in diesem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel nicht tellerförmig geschlossen ausgebildet, sondern hat vier Arme 761, 762, 763 und 764, die einem Spritzpistolenbecher 117 ebenfalls einen zusätzlichen Halt an der Lackiermittelleiteinrichtung 712 und damit auch an einer Spritzpistole geben (siehe beispielsweise 2).
  • Die in der 17 gezeigte Spritzpistole 801 umfasst eine austauschbare Lackiermitteleinrichtung 812, an der ein Spritzpistolenbecher 817 angeordnet ist. Über die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 812 gelangt ein in dem Spritzpistolenbecher 817 bevorratetes Lackiermittel 816 bis an eine integrierte Farbdüse 815 der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtung 812 und tritt dort als Sprühstrahl 822 aus. Neben der integrierten Farbdüse 815 umfasst die Lackiermittelleiteinrichtung 812 auch eine integrierte Farbnadel 825, welche die integrierte Farbdüse 815 je nach Bedarf mehr oder weniger verschließt oder freigibt.
  • Darüber hinaus weist die Spritzpistole 801 an ihrem hinteren Ende ein Strahlregulierungsventil 811 auf, mittels welchem über eine Gelenkkupplung 870 und einer Betätigungsmechanik 871 die Stellung der integrierten Farbnadel 825 gegenüber der integrierten Farbdüse 815 feinjustierbar ist. Die Gelenkkupplung 870 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Farbnadelsteuerungsmittel. Insbesondere zur Hauptbetätigung der integrierten Farbdüse 815 beim eigentlichen Lackiervorgang ist zwischen dem Strahlregulierungsventil 811 und der Gelenkkupplung 870 der Betätigungsmechanik 871 ein Spritzpistolenhebel 836 zwischengeschaltet. Um die Lackiermittelleiteinrichtung 812 mit der integrierten Farbdüse 815 und der integrierten Farbnadel 825 als eigenständige Bauteilgruppe an der Spritzpistole 801 schnell und einfach befestigen zu können, ist die integrierte Farbnadel 825 über die Gelenkkupplung 870 mit der Betätigungsmechanik 871 und mit dem Strahlregulierungsventil 811 wirkverbunden. Über die Gelenkkupplung 870 wird somit zum einen die Feinjustierung des Strahlregulierungsventils 811 ermöglicht und zum anderen die Arbeitsbewegung der Betätigungsmechanik 871 des Spritzpistolenhebels 836 an die integrierte Farbnadel 825 übertragen. Hierzu weisen sowohl die integrierte Farbnadel 825 als auch die Gelenkkupplung 870 in ihrem Kontaktbereich eine Schnittstelle 872 auf. Die Schnittstelle 872 ist so aufgebaut, dass ein schnelles und baulich einfaches Zusammenfügen und Lösen der integrierten Farbnadel 825 mit der Gelenkkupplung 870 möglich ist.
  • Die in der 18 illustrierte Spritzpistole 901 hat einen ähnlichen Aufbau wie die Spritzpistole 801 aus der 17. Auch die Spritzpistole 901 weist eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung 912 auf, an der zum einen ein Spritzpistolenbecher 917 angeordnet ist und in der zum anderen eine Farbdüse 915 und eine Farbnadel 925 integriert sind. Zum Feinjustieren der integrierten Farbnadel 925 gegenüber der integrierten Farbdüse 915 weist die Spritzpistole 901 ein Strahlregulierungsventil 911 auf, welches über einen pneumatischen Muskel 975 mit der integrierten Farbnadel 925 wirkverbunden ist. Der pneumatische Muskel 975 ist hierbei ein Farbnadelsteuerungsmittel. Zum Betätigen der integrierten Farbnadel 925 umfasst die Spritzpistole 901 einen Spritzpistolenhebel 936, der mittels einer Hebelmechanik 971 auf den pneumatischen Muskel 975 einwirkt. Zwischen der integrierten Farbnadel 925 und dem pneumatischen Muskel 975 ist eine Schnittstelle 972 vorhanden, die dergestalt ist, dass ein problemloser und schneller Austausch der vorliegenden Lackiermittelleiteinrichtung 912 an der Spritzpistole 901 vorgenommen werden kann.
  • Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass die hier beschriebenen Ausführungsbeispiele lediglich eine begrenzte Auswahl an Ausführungsformen darstellt und deshalb keine einschränkende Wirkung auf den hier vorliegenden Erfindungsgedanken hat.
  • Es versteht sich darüber hinaus, dass bei den hier gezeigten Spritzpistolen die austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtungen alleine an den Kopfbereichen der Spritzpistolen angeordnet werden können. Es ist darüber hinaus aber auch möglich, dass die Spritzpistolen derart ausgebildet sind, dass an ihnen bzw. insbesondere dass in den Kopfbereichen eine Art Klappe vorgesehen ist, die zum Wechseln der austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtungen geöffnet und anschließend geschlossen werden, sodass die austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtungen zusätzlich durch die Klappen an den Spritzpistolen befestigt sind.
  • Ferner versteht es sich, dass die austauschbaren Lackiermittelleiteinrichtungen auch mit einem daran angeordneten Spritzpistolenbecher als Kompletteinheit ausgetauscht werden können. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn der Spritzpistolenbecher ebenfalls als Einwegeinrichtung ausgeführt ist. Vorteilhaft ist das Austauschen der gesamten Einheit aus austauschbarer Lackiermittelleiteinrichtung und Spritzpistolenbecher auch bei einem Farbwechsel an der Spritzpistole. Somit können sowohl der Spritzpistolenbecher als auch die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung komplett von der Spritzpistole genommen werden und durch eine weitere Kompletteinheit gegebenenfalls mit einer anderen Farbmischung ersetzt werden. Diese wiederum kann dann bei Bedarf durch die zuvor an der Spritzpistole angeordnete Kompletteinheit ausgetauscht werden. Hierdurch werden Farbwechsel an einer Spritzpistole besonders schnell realisiert.

Claims (4)

  1. Austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung zum Anbringen an einer Spritzpistole, wobei die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung eine integrierte Spritzdüse und eine Spritzpistolenbecheraufnahme aufweist, an welcher ein Spritzpistolenbecher lösbar befestigt und gehalten werden kann, und die Spritzpistolenbecheraufnahme hierfür ein Befestigungsmittel mit auskragenden Haltemitteln für den Spritzpistolenbecher aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lackiermittelleiteinrichtung ein auskragendes Haltemittel mit vier Armen aufweist.
  2. Austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das auskragende Haltemittel den Spritzpistolenbecher zusätzlich oder ausschließlich stützt, so dass der Spritzpistolenbecher mittels einer einfachen Steckverbindung mit einer Spritzpistole verbindbar ist.
  3. Austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung als Einwegbauteil ausgeführt ist.
  4. Spritzpistole mit einem Lackiermitteleinlass und einem Lackiermittelauslass, wobei an der Spritzpistole eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung zum Leiten eines Lackiermittels lösbar anordenbar ist und sich die austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung von dem Lackiermitteleinlass bis zu dem Lackiermittelauslass erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzpistole eine austauschbare Lackiermittelleiteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 aufweist.
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Owner name: MARTIN RUDA 1. UG (HAFTUNGSBESCHRAENKT)., DE

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