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Die
Erfindung betrifft eine Rückführeinrichtung
gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1.
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In
vielen Bereichen der Technik werden Handhabungsautomaten bzw. Roboter
eingesetzt. Diese dienen zur mannlosen Handhabung oder Bearbeitung
von Werkstücken.
Zu diesem Zweck werden an den Robotern Werkzeuge angeordnet, die
der Roboter zu den Werkstücken
führt.
Ein Beispiel hierfür
sind Schweißroboter,
die am freien Ende ihres Bewegungsarmes ein Schweißwerkzeug
tragen. Die für derartige
Bearbeitungsaufgaben vorgesehenen Roboter weisen den jeweiligen
Anforderungen entsprechend eine bestimmte Anzahl an Bewegungsachsen auf.
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Bei
einer Automatisierung solcher Vorgänge können jedoch unvorhergesehene
Ereignisse problematisch werden. Besonders häufig tritt hierbei das Problem
auf, daß bei
einer Zuführung
eines Werkzeuges zu einem Werkstück
eine Kollision mit dem Werkstück
selbst oder einem anderen Objekt entsteht. Solche Kollisionen können zu
ganz erheblichen Beschädigungen
und zusätzlich
zu einem Produktionsstillstand führen.
Zudem werden bei einer Kollision in der Regel die bezüglich einem
Koordinatensystem des Roboters sehr exakt ausgerichteten Werkzeuge
dejustiert. So sind die Bearbeitungsspitzen, die sogenannten Tool-Center-Points
(TCP), der Schweißwerkzeuge
in vorbestimmter Weise gegenüber
einem Nullpunkt des Roboterarmes ausgerichtet. Befindet sich nach
einer Kollision die Bearbeitungsspitze nicht mehr im TCP so ist
eine Bearbeitung, zumindest jedoch eine genaue Bearbeitung, nicht
mehr möglich.
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Um
diesem Problem zu entgegnen sind bereits sogenannte Abschaltdosen
bekannt geworden. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung, die
bei Kollision des Werkzeuges mit einem Objekt ein Signal erzeugt,
mit dem sich der Antrieb des Roboters stoppen läßt. Hierdurch kann bereits
eine Minimierung der Dejustage und der möglichen Beschädigungen
erreicht werden. Um dies weiter zu verbessern, enthalten Abschaltdosen üblicherweise
auch eine Rückführeinrichtung,
die bei einer Kollision auch eine relative Auslenkung des Werkzeuges
gegenüber dem
Roboterarm ermöglichen.
Die Abschaltdosen sind hierzu in der Regel mit einem oder mehreren
Federelementen versehen, die während
der Auslenkung des Werkzeuges federelastische Rückstellkräfte aufbauen. Eine Entlastung
des Werkzeuges vom Kollisionsobjekt führt dann aufgrund der Rückstellkräfte zu einer
automatischen Rückführung des Werkzeuges
in den vorbestimmten TCP. Es hat sich jedoch gezeigt, daß mit den
vorbekannten Abschaltdosen sehr häufig keine exakte Rückführung der Werkzeuge
in den TCP möglich
sind.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde eine Möglichkeit
zu schaffen, die Rückstellgenauigkeit
gattungsgemäßer Rückführeinrichtungen
zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Rückstelleinheit
eine Weg-Kraft-Kennlinie aufweist, die bei der Rückführung des Auslenkmittels entlang
des Rückführweges vor
Erreichen der Sollposition eine Erhöhung bzw. einen Anstieg der
Rückstellkraft
bewirkt.
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Im
Rahmen der Erfindung wurde erkannt, daß vorbekannte Rückführeinrichtungen
deshalb bei der Rückführung der
Werkzeuge einer Ungenauigkeit unterliegen, weil gerade dann die
Rückstellkräfte am geringsten
sind, wenn sich das Werkzeug seinem TCP unmittelbar nähert. Aufgrund
von Einflüssen
wie Fertigungsungenauigkeiten, Verschleiß, Reibung und Temperaturschwankungen
reichen dann oftmals die zur Verfügung stehenden Rückstellkräfte nicht mehr
aus, um das Werkzeug von selbst tatsächlich in den vorgegebenen
TCP zu führen.
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Durch
die genannte erfindungsgemäße Maßnahme kann
erreicht werden, die Rückführkraft, insbesondere
unmittelbar vor Erreichen des Tool-Center-Points, zu erhöhen. In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Krafterhöhung
durch Freiwerden eines Energiepotentials, insbesondere eines zuvor
gespeicherten Energiepotentials, erfolgen. Das Energiepotential
kann hierbei durch die Kollision bewirkte Auslenkung des Werkzeuges
aufgebaut werden. Das Krafterhöhungsenergiepotential
sollte zusätzlich
zum Energiepotential für
die Rückführung des
Werkzeuges aufgebaut und vorzugsweise in einem eigenen Energiespeicher
gespeichert werden. Bei der Rückführung wird
dann das Energiepotential für
die Krafterhöhung
zu einem gegebenen Zeitpunkt als Positionierkraft freigesetzt und
vorzugsweise dem Rückführungsenergiepotential überlagert.
Die Rückführkraft
und die Positionierkraft können
sich zu einer Rückstellkraft
addieren. Konstruktiv unaufwendige Ausgestaltungen können beide
genannten Energiepotentiale in jeweils zumindest einem elastischen, insbesondere
federelastischen, Speicher speichern.
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In
der Regel kann nicht vorhergesehen werden in welche Richtung sich
das Auslenkmittel bei einer Kollision bewegt. Folglich sollte das
zur Krafterhöhung
vorgesehene Energiepotential unabhängig von der Auslenkrichtung
aufbaubar und auch wieder abrufbar sein. In einer bevorzugten konstruktiven
Lösung
kann dies erreicht werden, in dem das zumindest eine Energiespeichermittel
mehrere einzelne Speicher aufweist. Vorzugsweise kann von diesen einzelnen
Speicher jeweils alleine oder in Kombination mit einem oder mehreren
der anderen Speicher eine Kraft erzeugt werden, die für eine Erhöhung der Rückführkraft
ausreichend ist.
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Anstelle
von Energiespeichermittel, die bei einer Auslenkung eine Positionierkraft
zur Bildung einer Rückstellkraft
aufbauen, können
erfindungsgemäß auch andere
Mittel verwendet werden, die Rückstellkräfte erzeugen.
So liegt es beispielsweise im Rahmen der Erfindung, daß über Detektoren
Auslenkungen festgestellt und mittels Aktoren entsprechende Rückstellbewegungen
erzeugt werden, die vor Erreichen der Sollposition eine Krafterhöhung bewirken.
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In
einer weiteren zweckmäßigen konstruktiven
Ausgestaltung der Erfindung kann die Rückstelleinheit eine Art Kugelgelenk
aufweisen, um das sich das Auslenkmittel bei einer kollisionsbegründeten Auslenkung
bewegen kann. Der eine Energiespeicher zur Krafterhöhung kann
mit Vorteil im Bereich des Kugelgelenks angeordnet sein.
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Eine
in Bezug auf die Baugröße günstige Lösung läßt sich
erreichen, wenn die Rückführeinrichtung
auch Versorgungsmittel führt
wie beispielsweise einen Schweißdraht
und/oder Inertgas für MIG/MAG-Schweißungen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn zumindest ein
Teil der Versorgungsmittel durch eine Öffnung der Rückführeinrichtung
vollständig
durch die Rückführeinrichtung hindurchgeführt werden
können.
Eine zentrische Durchführung
hat auch den Vorteil, daß die
Versorgungsmittel bei einer Dreh- oder Auslenkbewegung einer Schweißbrennervorrichtung
möglichst
geringe mechanische Belastungen erfahren.
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Zudem
kann vorgesehen sein, dass die Ruckführeinrichtung ein Teil einer
Stromübertragungseinrichtung
ist, die wiederum zu einer an einem Schweißroboter anbringbaren Schweißbrennervorrichtung
gehört,
wie sie in der deutschen Patentanmeldung 103 54 880.7 der gleichen
Anmelderin beschrieben ist. Der Inhalt dieser älteren deutschen Anmeldung
wird hiermit durch Bezugnahme vollständig aufgenommen.
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Eine
solche Schweißbrennervorrichtung kann
zu ihrer Befestigung am Schweißroboter
einen Anschluß aufweisen.
Der eigentliche Schweißbrenner
wird an einer Halterung der Schweißbrennervorrichtung angebracht.
Mittels einem elektrischen Anschluß ist ein Schweißstromkabel
an der Schweißbrennervorrichtung
elektrisch leitend befestigbar. Eine angetriebene rotatorische Bewegung
des Schweißroboters
ist von der Schweißbrennervorrichtung
auf den Schweißbrenner übertragbar.
Die Schweißbrennenrvorrichtung
kann hierzu einen Stator aufweisen, der gegenüber einem Arm des Roboters
zur drehfesten Anordnung vorgesehen ist. In Bezug auf einen schweißroboterseitigen
Anschlußflansch
jedoch relativ drehbar ist. Der Stator kann Bestandteil einer Durchführung sein,
durch die zumindest der Schweißdraht
in Richtung zum Schweißbrenner
durchführbar
ist. Die Halterung für
den Schweißbrenner
sowie der Anschluß können als
Rotor ausgebildet, der relativ gegenüber dem Stator drehbar ist
und die angetriebene Drehbewegung des Robotors auf den Schweißbrenner überträgt.
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Die
erfindungsgemäße Rückführeinrichtung kann
vorzugsweise Bestandteil einer solchen Schweißbrennervorrichtung sein. Mit
Vorteil ist sie zwischen dem Anschluß am Roboter und dem Schweißbrenner
vorgesehen, wobei der Schweißbrenner
an der Rückführeinrichtung
befestigt sein kann. In die Rückführeinrichtung
kann die Durchführung
der Schweißbrennervorrichtung
integriert sein. Hierdurch wird es möglich, die Versorgungsmittel vom
Bereich des Anschlusses bis zum Schweißbrenner durch die Schweißbrennervorrichtung
hindurchzuführen.
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Die
Rückführeinrichtung
kann Bestandteil des Rotors sein. Zudem kann die Rückführeinrichtung
auch in die Stromübertragungseinrichtung
integriert sein, wodurch der Schweißstrom von der Rückführeinrichtung
auf den Schweißbrenner übertragbar ist.
Die Rückführeinrichtung
sollte hierzu elektrisch leitende Mittel aufweisen.
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In
einer zweckmäßigen Weiterbildung
kann zur Übertragung
des Schweißstromes
auf die Rückführeinrichtung
eine Schleifkontakteinrichtung vorgesehen sein. Eine konstruktive
günstige
Lösung
mit möglichst
wenig Bauteilen läßt sich
erzielen, wenn das Kugelgelenk der Rückführeinrichtung Bestandteil der
Schleifkontakteinrichtung ist und der Strom auf das Kugelgelenk übertragen
wird.
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Die
Rückführeinrichtung
kann anstelle mit einem Schweißbrenner
prinzipiell mit jedem anderen Manipulator, wie beispielsweise einem
Werkzeug oder einem Greifer zum Einsatz kommen. Auch in solchen
Anwendungsfällen
kann die Rückführeinrichtung
in den bei eine Kollision entstehenden Kollisionskraftfluß zwischen
dem Manipulator und dem Anschluß eingefügt sein.
Die Auslenkbarkeit des Auslenkmittels entkoppelt hierbei den Anschluß vom Kollisionskraftfluß. Außer einer
Beschädigung
des Manipulators selbst kann damit auch eine Beschädigung des
Roboters vermieden werden.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der
Beschreibung und der Zeichnung.
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Die
Erfindung wird anhand eines in den Figuren rein schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert, es
zeigen:
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1 einen
Handhabungsautomaten, mit die erfindungsgemäße Rückführeinrichtung zum Einsatz kommen
kann,
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2 eine
perspektische Darstellung einer erfindungsgemäßen Schweißbrennervorrichtung mit einer
darin integrierten Rückführeinrichtung;
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3 eine
teilweise geschnittene Darstellung der Schweißbrennervorrichtung aus 2;
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4 eine
Detaildarstellung der Schweißbrennervorrichtung
aus 3;
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5 eine
Schnittdarstellung der Schweißbrennervorrichtung
aus 3;
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6 eine
weitere Schnittdarstellung der Schweißbrennervorrichtung aus 3;
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7 die
Schweißbrennervorrichtung
aus 3 in einer Darstellung bei der ein Auslenkmittel ausgelenkt
ist;
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8 ein
Weg-Kraft-Diagramm einer Rückstelleinheit
der Rückführeinrichtung.
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Bei
dem in den 1 gezeigten Knickarmroboter 1 handelt
es sich um einen handelsüblichen Roboter,
wie er in vielfacher Weise eingesetzt wird. Der Roboter weist ein
Gestellteil 2 und einen daran angeordneten Arm 3 auf,
der mit mehreren Gelenken 4 versehen ist. Das freie Ende 5 des
Armes des Knickarmroboters ist hierdurch in der Lage beliebige dreidimensional
verlaufende Bewegungsbahnen abzufahren.
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Am
freien Ende 5 des Armes 3 ist der Roboter mit
einem Anschlußflansch 6 versehen,
der zur Aufnahme einer Schweißbrennervorrichtung 7 (1)
vorgesehen ist. Der Anschlußflansch 6 kann um
eine Rotationsachse 8 und relativ zum letzten Glied des
Armes 3 eine motorisch angetriebene Rotationsbewegung ausführen.
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Die
in den 2 bis 7 näher gezeigte Schweißbrennervorrichtung 7 hat
einen Anschluß 9 und
eine Halterung 10 (3). Der
Anschluß 9 ist dazu
vorgesehen, die Schweißbrennervorrichtung mit
dem Anschlußflansch 6 des
Roboterarmes 3 lösbar,
aber drehfest, zu verbinden. Die Halterung 10 dient hingegen
zur Aufnahme eines Schweißbrenners 11 und
zur nachfolgend noch näher
erläuterten Übertragung
des Schweißstromes
auf den Schweißbrenner 11.
Da die Halterung 10 in einer nachfolgend noch näher erläuterten
Weise über
den Anschluß 9 drehfest
mit dem Rotationsbewegungen ausführenden
Anschlußflansch 6 des
Roboters verbindbar ist, werden die Halterung 10 und der
Anschluß 9 auch gemeinsam
als Rotor bezeichnet. Bezogen auf das letzte Glied des Roboterarmes 3,
an dem der Anschlußflansch
angebracht ist, ist der Rotor um die Rotationsachse 8 drehbar.
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Ein
gegenüber
dem Rotor und dem letzten Glied des Roboterarmes 3 drehfester
Stator weist eine in der Schweißbrennervorrichtung
mittig (zentrisch) angeordnete rohrförmige Durchführung 14 auf,
die eine zylindrische Ausnehmung 15 hat. Eine Längsachse 16 der
Ausnehmung 15 fluchtet mit der Rotationsachse 8 des
Anschlußflansches 6.
Die Durchführung 14 erstreckt
sich über
die gesamte Länge
der Schweißbrennervorrichtung.
Das obere roboterseitige Ende der Durchführung 14 ist mit einem
als elektrischer Anschluß dienenden,
in den Figuren nicht erkennbaren, Außengewinde versehen, auf das
ein Koaxialkabel 18 geschraubt werden kann. Zusätzlich zum
Gewinde der Durchführung 14 können auch
weitere Mittel zur Erzeugung einer elektrischen Verbindung zwischen
einem in das Koaxialkabel 18 integrierten Schweißstromkabel
und der Durchführung 14 vorgesehen
sein. Bei einem solchen Koaxialkabel 18 kann das Schweißstromkabel koaxial
um einen mittigen Kanal angeordnet sein. Der mittige Kanal kann
dazu dienen einen nicht näher
gezeigten Schweißdraht
durch eine Vorschubbewegung dem Schweißbrenner 11 zuzuführen und
ein Schutzgas zum Schweißbrenner
fließen
zu lassen.
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Die
Wand der Durchführung 14 dient
somit in diesem Ausführungsbeispiel
zur Übertragung
des Schweißstroms.
Etwa in der Mitte zwischen dem Anschluß 9 und dem Schweißbrenner 11 wird
die Durchführung
von einem im Querschnitt kreisrunden glockenförmigen Abschnitt 23 (3 und 4)
des Stators umgeben, der mit der Durchführung elektrisch leitend verbunden
ist. Im Ausführungsbeispiel sind
der glockenförmige
Abschnitt 23 und die Durchführung 14 einstückig verbunden.
Im wesentlichen innerhalb des glockenförmigen Abschnitts ist auf der Durchführung 14 eine
Schleifkontakteinrichtung 24 angeordnet. Die Schleifkontakteinrichtung 24 weist ein
näherungsweise
hohlzylindrisches Kontaktteil 25 auf, das die Funktion
eines Schleifteils inne hat. Das Kontaktteil 25 ist zum
einen von mehreren parallel zur Längsachse 16 der Durchführung 14 wirkenden Druckfedern 27 kraftbelastet.
Die Druckfedern 2i stützen
sich am glockenförmigen
Abschnitt 23 ab und drücken
in einer Wirkrichtung, parallel zur Längserstreckung der Durchführung 14,
auf den Kontaktteil 25, der an seinem unteren Ende eine
konkave, gemäß einem
Abschnitt einer Kugel geformte Kontakt- bzw. Schleiffläche 25' aufweist. Die
Kontaktfläche 25' ist stromführend.
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Der
Kontakteil 25 setzt sich aus vier jeweils 90°-Schleifkontaktelementen 28 zusammen
(6), die einen Schleifring bilden und an ihren
einander gegenüberliegenden
radialen Begrenzungsflächen
jeweils einseitig offene Taschen aufweisen. Da sich Öffnungen
der taschenartigen Ausnehmungen unmittelbar gegenüber liegen,
bilden jeweils zwei der Taschen eine im wesentlichen geschlossene
Ausnehmung 29. In jeder der Ausnehmungen 29 ist
jeweils eine Druckfeder 30 angeordnet. Die Wirkrichtungen
von jeweils zwei radial gegenüberliegenden Druckfedern 30 verlaufen
parallel zueinander, während
die Wirkrichtungen von in Umfangsrichtung aufeinander folgender
Druckfedern 30 senkrecht zueinander ausgerichtet sind.
Die Druckfedern 30 bewirken, daß die Schleifkontaktelemente 28 an
eine Innenfläche 33 des
glockenförmigen
Abschnitts 23 gedrückt
werden. Damit kann der Strom vom Abschnitt 23 auf den Schleifring,
d.h. die Schleifkontaktelemente 28, übertragen werden. Wie bereits
erwähnt
gibt der Schleifring wiederum den Schweißstrom an der Kontaktfläche 25' (3)
weiter. Als Werkstoff weisen die Schleifkontaktelemente einen guten
elektrischen Leiter auf, beispielsweise Kupfer oder Kohle.
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In
Richtung zum Schweißbrenner 11 hin,
befindet sich zwischen dem Anschluß 9 und dem Schweißbrenner 11 eine
Rückführeinrichtung 40,
deren Gehäuse 41 mit
dem Rotor drehfest verbunden ist (3 und 4).
Die Rückführeinrichtung 40 weist
hierzu einen Anschluß 42 auf.
In anderen Ausführungsformen
könnte
das Gehäuse
der Rückführeinrichtung
auch direkt am Roboter befestigt sein. Aufgrund der Befestigung
des Gehäuses 41 der Rückführeinrichtung 40 am
drehbaren Rotor der Schweißbrennervorrichtung
führt die
Rückführeinrichtung 40 die
vom Schweißbrenner 11 ausgeführten Rotationsbewegungen
mit aus.
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Innerhalb
des Gehäuses 41 der
Rückführungseinrichtung 40 ist
ein in grober Näherung
kugelförmiges
Gelenkteil 43 angeordnet, das sich in einer kalottenförmigen Lagerschale 44 befindet.
Das kugelförmige
Gelenkteil 43 ist gegenüber
der zum Rotor gehörenden
Lagerschale um beliebige Schwenkachsen schwenkbar, die alle in einer
horizontalen Ebene der Darstellung von 3 und 4 liegen.
Bei diesen Schwenkbewegungen dient die Lagerschale 44 zur
Abstützung
des kugelförmigen
Gelenkteils 43.
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Das
kugelförmige
Gelenkteil 43 weist mehrere, beispielsweise drei, an seinem
Umfang gleichmässig
verteilte Stege 47 auf, die jeweils einem Stösselkopf 48 unmittelbar
gegenüber
liegen. Jeder der Stösselköpfe 48 befindet
sich in Ausnehmungen 49, die in einem hohlzylindrischen
Gehäuseinnenteil 50 eingebracht
sind. Das Gehäuseinnenteil 50 umgibt konzentrisch
die Durchführung 14 im
Bereich der Schleifkontakteinrichtung 24. Die Ausnehmungen 49 sind
parallel zur Durchführung
ausgerichtet und gleichmässig
um die Durchführung
verteilt. Zudem ist jeder der Stösselköpfe 48 mit
einer in den Ausnehmungen angeordneten und jeweils als Druckfeder wirkenden
Rückstellfeder 51 versehen.
Mittels durch die Rückstellfedern 51 und
in die Stösselköpfe 48 eingeschraubten
Stellschrauben 52 kann eine Grundposition der Stösselköpfe 48 vorbestimmt
werden, die diese einnehmen, wenn sie außer durch ihre Rückstellfeder 51 nicht
weiter belastet werden.
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Wird
auf einen der Stösselköpfe 48 eine
ausreichend große
Kraft entgegen der Federkraft der seiner Rückstellfedern 51 aufgebracht,
so wird die Schraube 52 hierdurch parallel zur Durchführung 14 in
Richtung auf den Anschluß 9 verschoben.
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Den
Köpfen
der Stellschrauben 52 liegen zwei ringförmige elektrische Leitungen 53 unmittelbar
gegenüber,
wobei die elektrische Leitungen 53 die Durchführung 14 konzentrisch
umgeben. Von den beiden elektrischen Leitungen 53 gehen
in nicht näher
dargestellter Weise elektrische Schleifkontakte auf einen kreisförmigen Kontaktring 54,
der ebenfalls konzentrisch zur Durchführung 14 angeordnet
ist. Der Kontaktring 54 ist in drei 120° Segmente unterteilt, die mit
geringem Abstand zueinander angeordnet sind. An jeder Stirnseite
der Segmente, an denen ein Segment an jeweils ein anderes Segment
angrenzt, ist eine halbkreisförmige
Senkung eingebracht. Die Senkungen von aneinander grenzenden Segmenten
ergeben somit eine jeweils trichterförmige Ausnehmung. Die Rückstellfedern 51 drücken hierbei
im nicht ausgelenkten Zustand der Rückführeinrichtung die Köpfe der
Stellschrauben 52 in die jeweilige Senkung hinein. Hierdurch
werden jeweils zwei Segmente des Kontaktrings 54 über die
jeweilige Stellschraube 52 elektrisch leitend miteinander verbunden.
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Wie
insbesondere in 4 dargestellt ist, ist das kugelförmige Gelenkteil 43 mit
einem oberen Abschnitt 43a in Kontakt mit dem Kontaktteil 25.
Hierbei drückt
das Kontaktteil 25 mit seiner Kontaktfläche 25' zur Stromübertragung gegen eine etwa
einem Kugelabschnitt entsprechende Schleiffläche 43' des Gelenkteils 43. Letzteres
kann zwei- oder mehrteilig gestaltet sein, insbesondere aus Fertigungs-
und/oder Montagegründen.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist
das Gelenkteil vor allem deshalb mehrteilig ausgebildet, damit es
im Bereich seiner Schleiffläche 43' mit einem geeigneten
Werkstoff versehen sein kann, der trotz seiner guten elektrischen
Leitfähigkeit
widerstandsfähig
gegen die durch den Schleifkontakt entstehenden abrasiven Belastungen
ist. Das Kontaktteil 25 und das Gelenkteil 43 sind
somit Bestandteil der Schleifkontakteinrichtung 24, mit
der der Schweißstrom
vom drehfesten Stator auf die drehbare Rückführeinrichtung übertragen
wird. Zudem ist durch diese konstruktive Maßnahme die Schleiffläche 43' bei einem fortgeschrittenen
Verschleiß hierdurch
leicht austauschbar.
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Im
Bereich der (imaginären)
Ebene der möglichen
Schwenkachsen weist das Gelenkteil 43 mehrere Ausnehmungen 58 in
Form von Sacklochbohrungen auf, deren Längserstreckung ebenfalls in etwa
parallel zu der genannte Ebene ausgerichtet sind. Wie der Schnittdarstellung
von 5 entnommen werden kann, sind die insgesamt sechs
Bohrungen 58 in Bezug auf die Kugelform des Gelenkteils 43 radial
ausgerichtet und gleichmäßig am Umgang
des Gelenkteils 43 verteilt. In jeder dieser Ausnehmungen 58 ist
eine Druckfeder 59 angeordnet, die ein als Kugel 60 ausgebildetes
Rastelement aus der Ausnehmung heraus drückt.
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In
der Lagerschale 44 sind ebenfalls Ausnehmungen 61 eingebracht,
wobei jeweils eine Ausnehmung 61 der Lagerschale 44 mit
einer Ausnehmung 58 des Gelenkteils 43 fluchtet.
Im nicht ausgelenkten Zustand der Rückführeinrichtung 40 drücken die Druckfedern 59 die
Kugeln 60 gegen die Ausnehmungen 61 der Lagerschale 44.
Da die Kugeln 60 größer sind
als der Durchmesser der Ausnehmungen 61 bilden letztere
eine Art Lagersitz für
die Kugeln 60 aus. Die Rückstellfedern 51 mit
ihren Stösselköpfen 48 sowie
und die Druckfedern 59 mit den Kugeln 60 sind
Bestandteile einer Rückstelleinheit
mit der beispielsweise der Schweißbrenner 11 bei einer
Kollision wieder in seine Ausgangs- bzw.- Sollposition zurückgeführt werden
kann, dem sogenannten Tool-Center-Point (TCP).
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Das
Gelenkteil 43 weist des Weiteren in Richtung auf den Schweißbrenner 11 einen
mehrteiligen rohrförmigen
Fortsatz 63 auf, der u.a. Bestandteil der Durchführung für die bereits
erwähnten Schweißmedien
ist. Der mehrteilige Fortsatz dient im wesentlichen zur Befestigung
des Schweißbrenners 11,
zur Durchführung
der Versorgungsmittel und zur Weiterleitung des Schweißstroms
an den Schweißbrenner.
Da auch der Schweißbrenner
hohlzylindrisch gestaltet ist, ergibt sich eine vom Anschluß bis zu
einer Spitze des Schweißbrenners
reichende durchgehende Durchführung 14.
Im wesentlichen das Gelenkteil 43 und der rohrförmige Fortsatz 63 bilden
hierbei einen Auslenkteil der Rückführeinrichtung.
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Das
Schutzgas kann über
das Koaxialkabel 18 durch die Ausnehmung 15 der
Durchführung 14 zum
Schweißbrenner 11 strömen. Ein
Schweißdraht kann
auf dem gleichen Weg ebenfalls dem Schweißbrenner 11 zugeführt und
jeweils nachgeschoben werden. Soweit es erforderlich ist, kann ein
nicht dargestelltes Datenkabel in das Koaxialkabel 18 integriert
sein oder über
eine nicht dargestellte Bohrung in die Durchführung 14 eingebracht
sein. Das Datenkabel kann beispielsweise u.a. als Signalkabel für die Rückführeinrichtung
vorgesehen sein, mit der das von der Rückführeinrichtung generierte Notaus-Signal
an eine Steuerung des Roboters gesandt wird.
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Stößt der Schweißbrenner 11 gegen
einen Gegenstand, so wird hierdurch ein Drehmoment um eine der möglichen
Schwenkachsen des Gelenkteils 43 erzeugt. Unmittelbar zu
Beginn der Kollision reicht das Drehmoment noch nicht aus, um die
Kugeln 60 gegen die Druckkraft der Druckfedern 59 aus
ihrem Sitz, d.h. den Ausnehmungen 61, zu drücken. Bewegt
sich der Roboterarm weiter, wird die Kollision fortgesetzt wodurch
auch das Drehmoment anwächst.
Bei einem bestimmten Wert des Drehmoments übersteigt die hierdurch wirkende
Kollisionskraft die Summe der Druckkräfte der Druckfedern 59. Die
Kugeln werden somit aus ihren Sitzen herausgedrückt und die Federn 59 gestaucht.
Es baut sich somit ein in den Federn 59 gespeichertes Energiepotential
auf, das später
als Positionierkraft genutzt werden kann.
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Gleichzeitig
drückt
zumindest einer der Stege 47 auf seinen gegenüberliegenden
Stösselkopf 48 und
drückt
diesen in seine Ausnehmung 49 hinein. Hierdurch wird die
entsprechende Rückstellfeder 51 des
jeweiligen Stösselkopfs
gestaucht. Die zumindest eine Rückstellfeder 51,
baut somit eine kontinuierlich ansteigende Rückführkraft auf. In Abhängigkeit
der Federrate kann diese Rückführkraft
linear oder auf andere stetige Weise ansteigen.
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Der
ansteigende Verlauf der Rückführkraft des
Ausführungsbeispiels
ist im Kraft-Weg Diagramm als Linie 65 der 8 gezeigt.
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Im
unausgelenkten Zustand sitzen die Köpfe der Stellschrauben 52 in
den Senkungen des segmentierten Kontaktrings 54 und schließen hierdurch zwischen
den Segmenten einen elektrischen Kontakt. Durch die beschriebene
Auslenkung werden auch die Köpfe
der Stellschrauben 52 in Richtung auf die elektrischen
Leitungen 53 aus den Senkungen herausgehoben. Der elektrische
Kontakt zwischen den Segmenten wird hierdurch unterbrochen. Dies wird
wiederum über
die elektrischen Leitungen 53 von einer nicht dargestellten
Steuerung als „Notaussignal" detektiert, die
sämtliche
Antriebe des Roboters bzw. Manipulators sofort ausschaltet. Hierdurch kann
eine weitere Auslenkung des Schweißbrenners und eine mögliche Beschädigung des
Schweißbrenners 11 sowie
des Roboters verhindert werden. Dieser Zustand ist in 1 gezeigt.
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Der
Roboter kann dann nachfolgend durch beispielsweise eine manuell
gesteuerte Verfahrbewegung aus dem Kollisionszustand herausbewegt werden.
Hierdurch werden der Schweißbrenner 11 und
damit auch der Auslenkteil der Rückführeinrichtung
frei bewegbar. Die zumindest eine ausgelenkte Rückstellfeder 51 kann
sich nun wieder entspannen. Die hierdurch frei werdende Rückstellkraft,
die zunächst
der nur durch eine oder mehrere Rückstellfedern 51 erzeugten
Rückführkraft
entspricht, dreht das Gelenkteil von selbst in entgegengesetzter
Drehrichtung in Richtung auf den TCP zurück. Die Kugeln 60 werden
hierbei durch ihre Druckfedern 59 gegen die Innenflächen der
Lagerschale 44 gedrückt
und gleiten auf der Innenfläche
in Richtung auf ihre jeweilige Ausnehmung 61. Die Kraft
der zumindest einen wirksamen Feder 51 sollte größer sein
als die Reibkräfte,
welche die Kugeln 60 auf der Innenfläche der Lagerschale 44 erzeugen.
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Mit
Annäherung
des Gelenkteils 43 an seine Ausgangs- bzw. Sollposition
nimmt die Rückstellkraft zunächst kontinuierlich
ab. Sobald jedoch die Kugeln an den Rand der Ausnehmungen 61 gelangen,
beginnen die Federkräfte
der Druckfedern 59 die Kugeln in die Ausnehmungen 61 zurück zu drücken.
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Die
hierdurch frei werdenden Positionierkräfte addieren sich zu den Kräften der
Rückstellfedern 51 zu
einer (Gesamt-)Rückstellkraft.
Diese steigt bei Erreichen der Kugeln an den Ausnehmungen 61 – und damit
dem Beginn der Entspannung der Druckfedern 59 – zunächst schlagartig
an (Bezugszeichen 66 in 8). Bewegen
sich die Kugeln von selbst dann auf ihre Endposition in den Ausnehmungen
zu, nimmt die Rückstellkraft
kontinuierlich bis zu einem bestimmten, von Null abweichenden Wert,
ab (Bezugszeichen 67). In Abhängigkeit von der geometrischen
Gestaltung des Randes der Ausnehmungen 61 und der Form
der Rastelemente (Kugeln 60) kann der Verlauf der Abnahme
der (Gesamt-)Rückstellkraft
vor Erreichen der Sollposition auch von dem in 8 gezeigten
progressiven Verlauf abweichen. Es sind auch lineare, degressive
oder Mischformen hiervon möglich.
Unabhängig
vom jeweils konkreten Verlauf bewirkt die Erhöhung der Rückstellkraft kurz vor Erreichen
der Sollposition des Schweißbrenners
eine besonders genaue und stets reproduzierbare Rückführung in
die vorbestimmte Sollposition.
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- 1
- Knickarmroboter
- 2
- Gestellteil
- 3
- Arm
- 4
- Gelenk
- 5
- freies
Ende
- 6
- Anschlußflansch
- 7
- Schweißbrennervorrichtung
- 8
- Rotationsachse
- 9
- Anschluß
- 10
- Halterung
- 11
- Schweißbrenner
- 14
- Durchführung
- 15
- zylindrische
Ausnehmung
- 16
- Längsachse
- 18
- Koaxialkabel
- 23
- glockenförmiger Abschnitt
- 24
- Schleifkontakteinrichtung
- 25
- hohlzylindrisches
Kontaktteil
- 25'
- Kontaktfläche
- 26
- Schleiffring
- 27
- Druckfeder
- 28
- Schleifkontaktelementen
- 29
- Ausnehmung
- 30
- Druckfeder
- 33
- Innenfläche
- 34
- Schleiffläche
- 40
- Rückführeinrichtung
- 41
- Gehäuse
- 42
- Anschluß
- 43
- kugelförmiges Gelenkteil
- 43a
- oberer
Abschnitt
- 43'
- Schleiffläche
- 44
- Lagerschale
- 47
- Steg
- 48
- Stösselköpf
- 49
- Ausnehmung
- 50
- Gehäuseinnenteil
- 51
- Rückstellfeder
- 52
- Stellschrauben
- 53
- Leitung
- 54
- Kontaktring
- 58
- Ausnehmung
- 59
- Druckfeder
- 60
- Kugel
- 61
- Ausnehmung
- 63
- Fortsatz
- 65
- Linie
- 66
- Anstieg
- 67
- Anteil
Positionierkraft